1876 / 122 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Zur Abwendung der Exekution steht den Betheiligten binnen 21 Tagen scit Empfang der Zahlungsaufforderung die Beschwerde dahin zu, daß die Heranziehung niht dem Gesetz entspricht oder die Berechnung des Beitrages unrichtig, oder die Kirchenkafse nah Absatz 3, von der Beitragspflicht zu entbinden ift.

Ueber die Beschwerde entscheidet die Staatebehörde,

An der Diskussion betheiligten sch nur Graf Krassow und der Staats-Minister Dr. Falk, dann wurde der Art. 17 in dieser Faffung angenommen. Die Erklärung des Staats-Ministers Dr. Falk lautet: /

Gestatten Sie mir, darauf aufmerk|am zu machen, daß zum Art. 15 bereits diese Worte vom hohen Hause angenommen find. Bieolleicht dürfte es zu einer gewissen Beruhigung des Grafen v. Krassow gereichen, daß in der Vorlage, welche die Regierung gemacht hat, zwar niht von einer Zustimmung des Staats-Ministeriums, wohl aber von einer Zustimmung des Kultus-Minifters die Rede war, und daß diese Vorlage mit Allerhöchster Genehmigung eingebracht worden ift. Es möchte wohl kein besonderer Unterschied seln, ob das ge- mp Staats - Ministerium oder eines seiner Glieder in Betracht ommt.

Die Art. 18 bis 20 und 22 und 23 wurden unverändert in der Fassung des Abgeordnetenhauses und ebenso Art. 21 ohne Debatte in nahstehender von der Kommission vorgeschla- genen Fassung angenommen: -

„Die Verwaltung der Angelegenheiten der evangelischeu Landes- fire geht, soweit solche bisher von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten und von den Regierungen geübt worden ist, auf den Evangelischen Ober-Kirchenrath und die Konsistorien als Organe der Kirchenregierung über,

Der Zeitpunkt und die Ausführung des Ueberganges bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten.

Veränderungen der kollegialen Verfassung dieser Organe be- dürfen der Genehmigung durch ein Staatsgefeß (General-Synodal- ordnung vom 20. Januar 1876, §. 7 Nr. D)

b A 24 [autet nah den Beschlüssen des Abgeordneten- auses:

Den Organen der Landeskirche steht eine Mitwirkung bei An- stellung der Professoren an den evangelish-theologischen Fakultäten L S und der Direktoren der Lehrerseminarien nicht zu.

Die Kommission empfahl, diesen Artikel zu streichen, wäh-

rend die Hexren Beseler und Genossen beantragten, den Art. 24 1B den Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten wieder- herzustellen, jedoch mit der Abänderung, ftatt „eine Mitwirkung" zu seßen: „ein Recht der Mitwirkung“. i

Nachdem Dr. Beseler diesen Antrag befürwortet; und die Herren Graf Krassow, von Kleist-Rezow, Graf Itenpliß und Freiherr von Malgzahn denselben bekämpft hatten, wurde der Art. 24 unter Ablehnung des Antrages Beseler gestrihen. Den Art. 25 beantragte die Kommission in folgender Fassung anzunehmen :

„Die Beschlüsse der firchlihen Organe bedürfen zu ihrer Gül- tigkeit der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde in folgen- den Fällen:

1) bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der dinglichen Be- lastung von Grundeigenthum ;

_2) bei der Veräußerung von Gegenständen, welche einen ge- shichtlichen, wissenschaftlihen oder Kunftwerth haben.

__3) bei Anleihen, soweit sie nicht blos zu vorübergehender Aus- hülfe dienen und aus der laufenden Einnahme derselben Voranschlags- periode zirüderstattet werden können;

4) bei der Einführung und Veränderung von Gebührentaxen ; 9) bei der Errichtung neuer, für den Gottesdienst, die Geifr- lichen oder andere Kirchendiener bestimmter Gebäude ;

D) bet der Anlegung oder veränderten Benutzung von Be- gräbnißplätzen;

7) bei der Ausschreibung, Veranftaltung oder Abhaltung all- gemeiner Sammlungen außerhalb der Kirchengebäude, w ele über den Bezirk einer Parochialgemeinde hinaus- gehen, unbeschadet des Artikel 10, Nr. 4;

8) bei einer Verwendung des kirchlichen Vermögens zu anderen als den bestimmungsmäßigen Zwecken.

Bewilligungen aus der Kirchenkasse an andere Gemeinden oder zur Untterstütung evangelischer Vereine und Anstalten, sofern die- jelben einzeln zwei Prozent und im Gesammtbetrage eines Etats- jahres fünf Prozent der Soll-Cinnahme nicht übersteigen, bedürfen nicht der Genehmigung der Staatsbtehörde.“

Nachdem die von der Kommission zugefügten (gesperrt ge- druckten) Worte auf Antrag der Herren Dr, Beseler und Genofsen gestrichen, wurde der Art. 25, ebenso au die Art. 26 und 27 ohne Diskussion nah den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen.

Art. 28 lautet nach den Beschlüssen der Kommisfion des Abgeordnetenhauses:

__»Die Staatsbehörde ist berechtigt, von der kfirchlichen Ver- mögensverwaltung Einsicht zu nehmen, zu diesem Behuf die Etats und RechnW®en einzufordern, sowie außerordentliche Revisionen vor- zunehmen und auf Abstellung der etwa gefundenen Gesetßwidrigkeiten durh Anwendung der geseßlihen Zwangsmittel zu dringen.

Weigert sih ein Gemeindekirhenrath oder eine Gemeindever- tretung, geseßliche Leiftungen, welche aus dem kirhlichen Vermögen zu bestreiten sind, oder den Pfarreingesessenen obliegen. auf den Etat zu bringen, festzuseßen oder zu genehmigen, so ift sowohl das

Konsistorium als auch die Staatsbehörde unter gegeuseitigem Ein-

vernehmen befugt, die Eintragung iu den Etat zu bewirken und die weiter -erforderlihen Anordnungen zu treffen.

_ Bestreiten die Gemeinteorgane die Geseÿwidrigkeit der bean- fiandeten Posten oter die Verpflichtung zu der auf Anordnung des

Konsistorii und der Staatsbehörde in den Etat eingetragenen Leistun-

gen, fo entscheidet auf Klage der Gemeinzdeorgane im Verwaltungs-

jtreitverfahren das Oberverwaltungtgericht.“

Nach diesem Vorschlage wurde Art. 28, demnächst Art. 29 und 30 unverändert nah den Beschlüssen der Kommission ge- nehmigt. Schließlih wurde, nahdem auch Titel und Ueberschrift genehmigt, das ganze Gesey dur Namensaufruf mit 64 gegen 25 Stimmen angenommen.

_ Die Kommission haite ferner die Annahme der folgenden Resolution beantragt:

„Die Eiwartung auszusprechen, daß die Königliche Stagts- regierung mit Rückficht auf die den Staatskassen zufließenden (Fin- nahmen aus früheren Kirchengütern, von der neuen Organisation der evangelischen Kirche Veranlassung nehmen werde, derselben eine entsprechende Dotation zu verschaffen, und bis dahin, daß dies ge- sehen, die durch diese Organisation entstehenden Kosten auf den Staatshaushalt zu bringen.“

__ Nachdem der Regierungs - Kommissar, Geheimer Re- gierungs - Rath Lucanus fih gegen die Annahme dieser Reso- [lution ausgesprochen, die Herren v, Rabe und Graf York eben - falls die A Nong erloven befürwortet und nur Herr v. Kleist- Rezow fich für die Annahme ausgesprochen, erklärte fi die Majorität für die Ablehnung derselben und {loß der Präsident die Sizung um 5 Uhr 5 Minuten.

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen Sihung des Hauses der Abgeordneten wurde die Debatte fiber Das R eas gesetz fortgeführt. Bei Titel 111. (Von den Beschwerden) wies das Haus die von dem Abg. Richter (Hagen) beantragte Ein- führung einer allgemeinen Revisions- und Kassationsklausel ab. Gegen dieselbe erflärien fich außer dem Regierungskommissar

Geheimer Regierungs-Rath von Brauchitsh, die Abgg. Dr. 1 Gneist, Dr. Lasker und Dr. Hänel, während der Abg. Windt- horst (Bielefeld) für dieselbe eintrat. Eine längere Debatte knüpfte fich sodann an §. 33, welher von den Rechtsmitteln gegen polizeilihe Verfügungen handelt. Während die Abgg. Seydel, Frenzel und Scharnweber eine Abänderung der Kom- missionsbeschlü}e in dem Sinne befürworteten, daß die Amts- vorsteher niht der Saatsbeamtenkategorie eingereiht würden, \o daß Beschwerden gegen sie nicht bei dem vorgeseßten Gxekutiv- beamten, sondern bei dem Kreisaus{huß und Bezirksrath angebraht werden müssen, entschied sich das Haus auf Anrathen der Abgg. Dr. Gneist und Dr. Lasker für die unveränderte Fassung der Kommission.

8. 34 lautet:

„An Stelle der Beschwerde an den Landrath beziehungsweise den Regierungspräsidenten (§. 33) findet die Klage statt und zwar a, gegen Verfügungen des Ortsvorstehers, des Amtsvorftehers oder des Polizeiverwalter3 einer nicht eximirten Stadt bei dem Kreis- aus\shusse, b. gegen Verfügungen des Landraths oder des Polizei- verwalters eines Stadtkreises oder einer eximirten Stadt bei dem Bezirksverwaltungsgerichte. Die Klage kann nur auf die gleichen Behauptungen gestüßt werden, wie die Klage bei dem Ober-Ver- waltungsgerihte (§. 33).“

Derselbe wurde mit dem vom Abg. Löwenstein beantragten Zusatz angenommen :

„Die Klage ist innerbalb der geseßliWen Frist bei derjenigen Mose gegen deren Beschluß sie gerichtet ist, schriftlich anzu- ringen.“

Um 44 Uhr vertagte sich sodann das Haus bis Abends 74 Uhr.

In der Abendsizung, welher am Ministertishe der Mi- nister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs- kommissar Geheime Regierungs-Rath v. Brauchitsh beiwohnten, wurden \sämmtlihe Paragraphen bis zum §8. 71 mit unwesent- lichen Modifikationen genehmigt.

Auf den Antrag des Abg. v. Bismarck (Flatow) beschloß das Haus; eine Lücke der Kreisordnung durch Annahme eines neuen §. 71 a. auszufüllen, wonah auch dem Landrathe das Recht zur Verhängung von Ordnungsstrafen gegen Kreisbeamte zustehen s\oll.

S. 79 regelt das Verwaltungsftreitverfahren in Streitig- keiten zwishen dem zur Unterchalturtg einer Schule Verpflichteten und der Schulauffihtsbehörde. Nah den Beschlüssen der Kom- mission soll die Entscheidung des Kreisaus\chusses bez. des Be- zirksverwaltungsgerihts über die Verpflichtung, zu den Bau- fosten beizutragen, endgültig und sofort vollfireckbar sein, vor- behaltlih des Rehtsweges gegen einen Dritten, den der Be- theiligte zur Entschädigung für verpflichtet hält. Ein Amende- ment des Abg. Tiedemann wollte bezüglih der Frage über die Nothwendigkeis und die Art der Ausführung des Baues die Berufung an. das Ober-Verwaltungsgeriht offen lassen.

Nachdem der Regierungskommissar Geheimer Regierungs- Rath v. Brauchitsch die Annahm: des Antrages befürwortet hatte, wurde der durch Abg. Miquel unterftüßte Antrag mit 136 gegen 97 Stimmen angenommen.

8. 137 giebt dem Bezirksrath die Entscheidung über die fernere Gestattung des Wochenmarktverkehrs mit gewissen Hand- werkerwaaren von Seiten ‘der einheimischen Verkäufer. Auf den Antrag des Abg. Richter (Hagen) wurde diese Entscheidung, sowie diejenige über Zahl, Zeit und Dauer der Wochen- märkte an die Bedingung der Zustimmung der Gemeinde ge- bunden. *

Unter die Schlußbestimmungen beantragte Abg. Richter (Hagen), einen neuen Paragraph einzufügen, wonah für den Stadtkreis Berlin ein besonderes Bezirksverwaltungsgericht ein- gesegt werden soll, dessen Mitglieder, soweit sie gewählt werden müssen, bis zum Erlaß des Geseßes über die Provinz Berlin vom Magistrat und Stadtverordneten gemeinsam zu wählen sind. Bis zu dem gedachten Zeitpunkt werden die Obliegenheiten des Bezirksrathes und Provinzialraths von dem Ober- Präsidenten und resp. dem zuständigen Minister wahr- genommen. Der Regierungskommissar Geheimer Regie- rungs-Rath v. Brauchitsh bat, den Antrag abzulehnen, da das Gesey über die Provinz Berlin, wenn nicht in der gegenwärtigen, so doch siher in der nähsten Session zum Abs{luß gebracht werden würde. Der Abg. Richter theilte diese Zuversicht nicht und empfahl unter Hinweis auf die anomalen Zustände, in denen fich die Hauptstadt befinde, die Annahme des Antrages.

Der Abg. Dr. Lasker \{chloß sich diesem Wunsche an, worauf das Haus dem Antrage mit großer Majorität beitrat. Im Uebrigen wurde die Vorlage mit unwesentlichen Modifikationen nah den Beschlüssen der Kommission angenommen.

Schluß 11 Uhr.

Zur Eisenbahnfrage. A (Vergl. Nr. 116 d. Bl.)

Bei Gelegenheit der Verhandlungen im englischen Parlament wegen Konsolidirung der verschiedenen Eisenbahnlinien Irlands in der Hand des Staats erschien bereits im Jahre 1873 eine im Wesent- lihen aus Leitartifeln der „Belfast Times“ und des „Newry Re- porter* zusammengestellte Broschüre, deren Verfasser G. R. Crowe in dem ersten Theile derselben auf die Mißstände des damals und auch jeßt noch bestehenden Systems hinweist und nah der „Nordd. Alig. Ztg.“ daran folgende Bemerkungen knüpft:

Um den bestehenden Uebelftänden abzuhelfen, ihre Wiederkehr zu verhüten und so viel als mögli den vollen Vortheil aus einer 1o pen Macht, wie ein gut geleitetes System von Eisenbahnlinien in edem Lande ist, zu ziehen, ist eine einheitlihe und wirksame Ver- waltung durchaus nothwendig. Eine solche kann aber nur der Staat bieten, er allein ift im Stande, Leute zu finden und zu dirigiren, welche sich in deu verschiedenen Zweigen autzeihnen und im Stande sind, die mannigfachen Obliegenheiten einer Eisenbahnverwaltung zu eifüllen, sowie einen einfihtigen Mann an ihre Spiße zu stellen, der seine Pflicht um ihrer selbst und um der Ehre willen, seinem Lande u dienen, treu erfüllen würde, gerade wie dies in alleu andercn

ate der Verwaltung geschieht.

n. dem zweiten The le werden dann kurz die Vortheile hervor- gehoben, welche aus einem Uebergange der Eisenbahnen an den Staat entspringen würden, sowie die Nachtheile, welche durch eine derartige Mayregel beseitigt werden würden, Sollte der Staat die Eisen- bahnen und deren Verwaltung übernehmen, so würden daraus, neben vielen anderen, folgende Vortheile entspringen.

1) Die Produktivität ernes Landestheiles würde nicht als Mittel angesehen werden, daraus Vortheil für eine bestimmte Eiseabahn zu ziehen, sondern zum Besten des ganzen Landes entwickelt werden. Die fleinlihe Rivalität der Konkurrenzbahnen, unter der das Publikum jeßt in so hohem Maße leidet, würde verschwinden. Jett bleiben die Bedürfnisse einer Gegend, ausgenommen so weit eine besondere Bahn sih dieselbe“ zu Nuße machen kann, in den meisten Fällen un- berüdcksichtigt.

2) Die Tarife würden sffentlich bekannt gemacht werden, und

Händler in abgelegenen Gegenden könnten sich Kenntniß davon ver-

\{chafffen, wieviel Fracht sie für Waaren, die fie früher ult bezogen, zu zahlen haben würden. Die vortheilhaftesten Bezugsquellen könnten M Weise feftgestellt und neue Handelsqueklen aufgeschlossen werden. /

_3) Einen Fahrplan zusammenzustellen erfordert jeßt außerordent- liche Geschiælichkeit, da man aus den höheren Fahrpreisen so viel wie möglich herausshlagen und den e möglichst \haden will, und da alle Bahnen eine Art von onopol haben, fo kann das Publikum keinerlei Genugthuung erhalten und muß si dem Ausspruche der Direktionen unterwerfen. Dieser Uebelstand würde beseitigt werden und an dessea Stelle ein einheitliches Syftem für das ganze Land treten.

._4) Personen- und Gütertarife würden binnen Kurzem um die Hälfte herabgeseßt werden können. Jett wird die allgemeine Regel eines einheitlichen Saßes nicht befolgt; Rabatt wird gegeben und der Gütertarif ift auf allen Bahnen ein anderer.

6) Fahrscheine könnten zu jeder Zeit na jedem Orte für jeden ug ausgegeben werden und so das furchtbare Gedränge an den altern jowie Verspätungen und die dadur veranlaßten Unfälle

vermieden werden,

6) Spezielle Tarife für besondere Bedürfnisse könnten eingeführt werden, wie z. B. für die Beförderung von Arbeitern aus dicht be- völkerten in \pärliher bewohnte Gegenden zur Zeit der Frühjahrs- bestellung oder zur Ernte, oder den Transport von Fischen und von T B nah der Küste, zum Besten sowohl des allgemeinen

oh!s als lokaler Industrie.

7) Für die Beförderung von Vieh könnte dur die Errichtung von Futter- und Trinkpläßen besser gesorgt und dadurch diesem wich- tigen Handelszweige eine erhöhte Bedeutung gegeben werden. Augen- blicklih wird nit der fiebente Theil des Viehs per Bahn befördert.

8) Packetbeförderung. Man muß oft für kleine adckete auf die Entfernung von etwa dreißig (engl.) Meilen 14 Schilling bezahlen, welche dur die Post für ein oder zwei Pence bis in die entfernteften Theile des Landes gefandt werden könnten und wofür Eisenbahnen und Dampfböte bereits vom Staate subventionirt werden. Ein auf den Grundlagen für die Briefbeförderung basirter Tarif könnte an Stelle der iegen willkürlichen und übermäßigen Forderungen treten.

__9) Die Rechnungslegung könnte eine einfachere und leichter verständ- lie werden. Kapital und Einkommen würden in ihre rechtmäßige Stellung zu einander gebraht und Debet- und Kreditkolumnen einander einfa gegenübergestellt werden, woraus sich leiht der Ertrag einer Saison oder eines Jahres genau ergeben würde.

10) Statistishe Angaben würden, wenn verständig aufgestellt, den industriellen Fortschritt oder Rückschritt eines jeden Distrikts auf- weisen. Zur Zeit sind fie unzuverlässigz denn wenn auch einzelne Bahnen genaue Resultate angeben, o ist doch bei andern ganz das G gentheil der Hall. Würden die laufenden Ein- und Ausgaben in richtiger statistisher Form gebucht, o fönnte man daraus mit Schnelligkeit und Genauigkeit werthvolle Angaben für jeden Monat, jedes Vierteljahr oder Jahr entnehmen.

11) Abrechnung und Prüfung. Da- es nur eine Eisenbahngesell- haft im Lande geben würde, die ihre Verbindungen über alle Landes- ¡heile erstiecken würde, in dene dies wünschenswerth erschiene, fo würde die Arbeit der gegenseitigen Abrechnung und der Prüfung der Beläge bei den einzelnen Direktionen unnöthig fein. Nur mit Eng- land und Schottland wäre eine Verrechnung nöthig, sowie eine ein- fahe Prüfung der Einnahmen und Ausgaben und deren Beläge, und dieje Arbeit könnte gut und billig in einem Centralbureau abgemacht werden, in dem man die besten der jeßigen Veamten beschäftigte.

12) Beamte. Auf kleinen Linicn ift jevt eine vollständige Be- seßung aller Stellen nöthig. Außer awslf bis vierzehn Direktoren müssen sie einen Anwalt, einen Betriebsdirektor, Jugenieure, Buch- halter, Inspektoren und eine große Zahl von Bureau- und anderen Beamten halten. Daß gute Kräfte, ohne daß das Leben und Eigen- thum des Publikums Gefahr läuft, von ihnen nicht bezahlt werden können, liegt auf der Hand, wäre dagegen die Eisentahnverwaltung in Einer Hand, so würde jede einzelne Eisenbahnabtheilung. unter dex Leitung der fähigsten Männer stehen, die es im Lande gäbe.

13) Prozesse. Nur ein Rehtsauwalt würde nöthig sein, und da es in seinem eigenen Interesse liegen würde, Prozesse zu vermeiden, so würde das jeßt so fruhtbare Feld verhältuißmäßig bra liegen und einige il ala Pfund würden jährlich gespart werden.

14) Die Aera der Gründer und verschiedener kostspieliger Aus- gaben würde vorbei sein, ta alle neuen Anlagen“ durch besoldete Bearnte erwogen, beschlossen und ausgeführt werden würden, deren Motto wäre, das Nöthige gut und schnell zu machen.

15) Verluste. Da der Handelsstand von der Herabseßung der Tarife große Vortheile haben würde, so müßten alle aus Unfällen oder Verspätungen entstehenden Verluste auf Grund eines Tarifs abgemacht werden, dem der Marktpreis der verschiedenen Waaren zu Grunde liege, oder durch \chiedsrihterlihen Spruch, damit Prozefie und die oft übermäßigen Entschädigungen vermieden würden.

16) Unfälle. Würde auf jeden Fah:schein ein kleiner Zuschlag erhoben, so könnte ein großer Fonds gebildet werden, aus dem die aus den Unfällen und Verlusten entstehenden Ansprüche leicht befrie- digt werden könnten. Im Jahre 1870 wurden in Frland 1,710,350 Passagiere erster, 4,072,825 zweiter und 8,569,425 dritter Klasse be- fördert und außerdem 14,831 Abonnementsbillets au3gegeben. Würde auf Fahrscheine erster Klasse ein Zuschlag von 1X Pence, auf die zweiter Klasse ein solher von 1 Penny, auf die dritter Klasse von § Penny und für jedes Abonnementsbillet ein solcher von 1 Shilling erhoben, so würde sich jährlich die Summe von 42,591 Pfd. Sterl. ergeben, zehnmal so viel als an Entschädiguvgen bezahlt wird. Aus dem Uebershusse könnten dann verdienstvolle Beamte Pensionen erhalten, deren Aufmerksamkeit auf Personen und Güter dadurch neu ange)pornt werden würde, daß jedes Pfund Sterling, welches für Entshädigungsansprüche gezahlt werden müßte, ihrem Pensionsfonds entzogen werden würde.

17) Betrieb8material. Unter den jeßigen Verhältnissen giebt es

auf einzelnen Linien viel mehr Lokomotiven und Wagen jeder Art als nôthig, während auf anderen, in Folge ihrer pekuniären Ver- legenheiten, der Verkehr aus Mangel daran Störungen erleidet. Ständen sämmtlihe Eisenbahnen unter Einer Verwaltung, so könnte dieser Uebelstand leicht vermieden werden. 18) Ebenso kônnte an Maschinen, viel espart werden, da nur eine große Fabrik für Lokomotiven und Wagen erford erlich sein würde. Auch könnten große Ausgaben für Eisen- und Messingguß erspart werden.

19) Materialied und fonstize Waaren könnten voriheilhafter ein- gekauft werden, als es jeßt der Fall ist. Würden in den großen Hatenplägen Depots der Hauptartikel errichtet, so könnte man zur richtigen Zeit große Quantitäten ankaufen und sie an den verschie- denen Stationen auf deren Requisition abgeben. | Gegenständen könnte man leicht 20 %/ sparen.

20) Neue Liniea, Keine neue Linie oder Verlängerung einer alten würde gebaut werden, wenn niht der deutlihste Beweis für ihre Nüßlichkeit vorläge. Die kommerziellen und industriellen Vor- theile einer jeden Gegend würden in Verbindung mit dem Nugzen, den sie dem Lande im Allgemeinen bieten, und der daraus erwachsen- den Hebung des Wohlstandes erwogen und dann erft die Unlage neuer Bahnen vorgenommen werden.

21) Beamte und Aktionäre. Eine große Zahl von Privatbeam- ten würden besoldete Staatsdiener und Lausende von Aktionären Gläubiger des Staates werden und dadurch ein' um so größeres Jn- teresse an der Aufrechterhaltung der Ordnung haben.

22) Krieg. Im Falle eines Krieges ift es durhaus erforderli, daß sämmtliche Bahnen strategisher Zwecke und der Beförderung von Truppen und Kriegsmaterial halber unter Staatsverwaltung stehen, da die bei einer getheilten Verwaltung unvermeidlihen Verzögerungen und Verwirrungen die nachtheiligften Folgen haben könnten.

23) Die Differenzen zwishen den Verwaltungen der Poft und E Telegraphen und. den Direktionen der Eisenbahnen würden auf-

ren.

24) Die jeßigen hohen Kosten für Zusyektionen durch das Han- deléeamt könnten erspart B E ° 9

Grade an diesen

95) Beamien könnten für Dienstreisen Freikarten ertheilt und

dadurch die übermäßigen Reisekosten reduzirt werden. - Von den hergebrachten Einwendungen

erweisen dürften.

1) Einmischung der Regierung in Privatunternebmungen Dieser alt. allgemeinen Nußen sollten stets dur die Nation ausgeführt werden.

Die öffentlichen Jnteressen sollten durch Regierungsmaßregelu gewahrt emacht, den Betrieb

Einwänd ift scheinbar richtig, hat aber feinen

Gesellschaften haben den Versuch

werden. und dieser

unserer Eisenbahnen zu leiten, } Ihre Verwaltung brachte weder etwas ein, so vortheilhaft, als sie es hätte sein müssen.

ersuch

garantirt werden, aber um ihrer selbs willen sollte genommen werden, t B völkerung noch ferner durch übermäßige Preise zu schâdigen, welche mit ihrem individuellen

MWohlstande in Widerspruch stehen. Wir, d. h. das Land, wollen die fie durch unsere eigene Direktion,

Bahneÿ kaufen, und Regierung, verwalten lassen, mag, bester fontroliren können,

da wir, fo seltsam di

sie mit den besseren verschmelzen. jenen Gesellschaften zu gestatten, Nachtheil, quer durch unsere Felder

die Schienen, oft zu

schritt nachtheiliges Monopol zu behalten.

9) Die Regierung bekommt dadurh zu groye Hände. Wir leben nicht mehr im vorigen Jahr Schreckens3gespenst hat keinen Bestand. Lastthier aus uns machen wollte, Füßen verlieren. Selbst zur Zeit der fehlte, um das

würde von Seiten der Regierung ein Extrazug, wenn

werden, um diesen einen Stimmgeber eben so ficher, wenn nicht sicherer,

zu befördern als jeßt.

3) Protektion, / e tender. Jn der Armee ist sie fast vershwundeu, könnte sie gar nicht bestehen. sellschaft würden auf dem Spiele stehen, feit und Verdienst anvertraut werden könnten.

bei

keiten e Beschäftigung zuweisen. 4) Die

leiten als Gesellschaften.

vie Eisenbahunkommission im

Im Gegentheil, ste

liches Bild des Ganzen wurde damals geschaffen, überall technisch ge- þ bildete Kräfte verwandt und zum Ganzen erwogen.

jeder einzelne Theil Fehler und Vorzüge werden

gegen die Erwerbung der Eisenbahnen Seitens des Staates sind namentli vier hervorzuheben, die si bei näherer Prüfung indessen sämmtlich als nicht stichhaltig

noch war sie für das Land Den wenigen Gesell-

ten, die cine hohe Dividende zahlen, fann dieselbe für immer 100) \ j i ihnen die Macht

den Werth der Bahnen ju verringern oder die Be- se und durch Vorschriften

als alle Eisenbahndirektionen; wir

woll2a au den vollen Werth für die nothleidenden Linien zahlen und Wenn wir früher genöthigt waren,

legen zu lassen, so können wir ibnen doch ferner nicht gestatten, die Bahnen als ein für unseren Fort-

undert und auch dies Ein Staaismann, der ein würde balzwden Boden unter seinen Wahlen, wo eine Stimme Ministecium bei einer wichtigen Wahl zu schlagen,

Dieselbe wird aber von Tage zu Taae unbedeu-

Leben und Besitz aller Klassen der Ge- die nur anerkannter Fähig- Die jezigen Beamten würde man, soweit thunlich, beibehalten und i eine ihren Fähig- egierung kann derartige Unternehmungen nicht so gut kann es viel besser, wie Jahre 1868 gezeigt hat.

in seiner Bedeutung

Gestalt aufgedeckt.

das ganze Bahnnetz gethan hat. begabte Leute in

als der Regierung , Arbeit so auch die dauernde Verwaltung führen können?

die Regierung zu

und

Werke von

ist mißglüdct.

übertroffen worden, fommerziellen

Kein Direktorium kann für seine eigene Bahn [ solch cine Arbeit so gründlih ausführen, wie es die Regierung für Der Grund liegt darin, daß ihnen, selbst wenn fie die Fähigkeit hätten, allen Zweigen wenn gut ausführen Tonnte, der Bahnen ebzn so gut durch- Die Verwaltung der Post zeigt seit Jahren, was leisten im Stande is. Diese komplizirte Maschine geht wie ein Chronometer, alle Räder liefert uns tägli pünktlih alles aus, eder Richtung auf das Tiefste berührt.

elegraphenverwaltung aufzuweisen. | ) y 4 Hände der Regierung übergegangen find, wird viermal die frühere Arbeit zu fast ein viertel des früheren Preises und zu größerer Be- friedigung des Publikums geliefert. i | und der Ueberschuß dieses Departements bildet keinen unwesentlichen Theil des Budgets.

nicht enthalten. dem Werthe unt sie auszuwähßlen, doch nicht fo u Gebote stehen würden ettecre cine so \chwierige warum solle fle nit des Delcrederekon

8047 4, wodurch greifen in cinander, und sie was unsere Interessen nach

Denselben Erfolg hat die Seit die Telegraphen in die

Vertheilung an d von 3089 M wir

Die hö{sten Erwartungen sind

nämlich die es auc klingen J. Weber), „Prinz Friedri Karl“, ten deutschen Panzergeshwaders, I. Klasse „Nautilus“, nah nungen von H. Penner);

unserem großen

: bauen ircus Renz in Berlin. Mat in ihre auenden Circu J

tende austrockaende

Korn und Weizen, sind nôthi estellt Mig, gel der sein wird. daß an vielen gleicher

Orten Futtermangel

den Eisenbahnen

dürfen, wenn nicht ein gutes Weinjahr erwarten.

gethan habe. Gin übersicht-

in ihrer wahren

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die Nr. 1716 der Jllustrirten Zeitung (Leipzig, Ss enthält u. A.: Abbildungen der deutschen Panzerfregatte eines der Schiffe des nah Salonichi beorder-

Konstantinopel beordert. (2 ferner das Schiller Standbild zu Mar- ba, modellirt von E. F. Rau und den Entwurf des ueu zu er-

Land- und Forstwirthschaft. Von der unteren Lahn, 19. Mai. i i Hstluft hat auch in unserer Gegend auf die Feld® früchte in der ungüastigsten Weise cingewirkt. / sehr wenig entwickelt und ist [hon jeßt vor- auszusehen, daß wenigstens der Strohertrag derselben kein bedeuten- Ebenso sind die Futterpflanzen derart zurückgeblieben,

Witterung erheblich steigern dürfte. steht auch dieses Jahr in Ausficht, tenden Raupen die Aussichten vernichten. ; 1 : dem Sonnenschein der leßten Tage recht \{chôn getrieben und wir \chädigende Einflüsse auf die

_ Aus Dürkheim wird bericht:t, daß in der Nacht vom 19. auf 20. d. der Frost den Weinbergen wieder empfindlihen Schaden

Gewerbe und Handel. - Nach dem Geschäftsbericht der Halleschen Maschinenfabrik und Eisengießerei bezifferte sih der Umsa ( auf 777,323 46; in dieser Summe sind die 169,447 46 betragenden Lie-

Verkehr übergebe

und des deutschen Kanonenboots

(Originalzeich- Kaufyreis von 1,

neralver}

(Rb. K) Die anhal- | Bericht über das

Die Winterfrüchte, | und der Bestand

mit 693,360,828 herrscht, der sich bei fortdauernder | das Essener Instit Eine reiche Obsternte

falls nicht die massenhaft auftre- Die Reben haben unter

von 888,720 M

Blüthe einwirken, Tantièmen nach 36 #6. per Aktie

des Jahres 1875 | Queen“ der N

Ba n ca. 170 Arbeiter beschàäftigt, ohn gezah!t wurden. agr /: welchen zu Abschreibungen auf Grundftücfe und Gebäude, Maschinen 2c. 51,482 A verwendet worden sind; außerdem sind davon zur Dotirung

ein Reingewinn von 117,231 4

Die Arbeiten auf der Weimar-Geraer ' na dec „B. Vörs.-Z.,* so weit vorgeschritten, daß der Großherzog, welcher sih gestern zu einem mehrtägigen geben hat, die Fahrt dorthin auf der j é Schwierigkeiten bereitet die Herstellung des großen Biadukts Über die Flm bei Weimar, an welhem noch manerle; Arbeiten erfordextich find. Indessen wird die Bahn im Laufe des nächstea

Die vorgestrige Generalversammlung weiner Eisenbahn-Gesellschaft hat der Bahn an den fächsishen Staat zu dem von dieset angebotenen

halten 45 9% ihres Nominalbesißes, ammlung beschloß noch, die Regierung zu ersuchen, den Kaufpreis so weit erhöhe, daß die 4

Jin der ordentlichen Generalversammlung der Westdeutschen Versiherungs-Aktienbank vom 22.

und reservirte 63,624 A4 Die auf 1876 vorgetragene

Dividende und 9802 #4 wurden dem Kapitalreservefonds der fich hierdurch auf 108,132 4. erhöhte.

New-York, 23. Mai.

Im Ganzen is dec Uméag in 1875 gegen 1874 nach ctwa 10,000 zurüdzgeGtieben. Im Durchschnitt an die im Gauzen 173,861 M6 Der Bruttogewinn betxägt 181,930 ÆM, von

ferungen der Eisettgießerei an die Maschinenfabrik für roßen Guß

tos 13,216 Æ entnommen und es verbleibt mittin Hiervon fließen in ben Reservefond

fih derselbe auf 17,949 M erhöht, und es gelangen

nach Abzug der dem Auffichtsrathe und Vorstande zu gewährenden Tantième, 90,000 M gleih zehn Prozent oder 60 H pro

Aktie zur ie Aktionäre; der daun noch verbleibende Nebershuß d auf das Jahr 1876 vorgetragen.

Eisenbahn sind

Aufenhalt nah Jena be- Bahn zurücklegen konnte.

Monats dem

n werden können. / \ der Hainichen-Roÿ- einstimmig den Verkauf

460,000 M genehmigt. die Aktionäre 15 °/9.

Die Prisoritätenbesißer er-

Die Ge- daß sie

Aktionäre 209/59 exhalten.

| d. M. wurde spezieller Resultat des Rechnungsj3hres 1875 erstattet. Die

Prämien-Einnahme stieg von 1,187,862 M in 1874 auf 1,208 096 S.

am Schlusse des Jahres 1875 betrug 61,325 Po-

lizen mit 759,088,048 #6 Versicherungssumme gegen 47,251 Polizen

M. Ende 1874, und ist sonach eine Vermehrung um

14,074 Polizen mit 65,727,220 (6 zu konstatiren. An Brandschäden zahlte

ut für eigene Rechnung an Entschädigungen 351,945 H Prämienreserve

Brutto, resp 444,421 4. für eigene Rehnung nah

Abzug des bei den Rückversicherern vorauébezahlten Prämienbetrages ist um 28,290 4. höher, resultat pro 1875 beziffert sich

als der vorherige Vortrag. Das Gewinn- auf 88,915 A, wovou 7113 72,000 M. oder Aktionäre als zugetheilt,

Maßgabe des Statuts sich ergeben; | glei 6% der Einzahlung erhalten die

VerLlehrs-Anftalten- (W. T. B.) Der Dampfer „The ational-Dampfschiffs-Compagnie (C. Mes-

singsche Linie) ist hier eingetroffen.

T]

Æ

»es Deutschen Veichs-Auzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, #. F, Wilhelm-Straße Nr, 34 E

Stectbriefe und Untersuchungs - Sachen«

Steckbrief. Gegen den Buchbiuder Albert Trojahn und dessen Ehefrau Auguste, geb. Schmidt, ist die gerichtlihe Haft wegen wiederholter Unter- {chlagung in den Akten T. 55 de 1876, Komm. H, beschlossen worden. Die Verhaftung hat nit aus-

exührt werden fönnen. Es wird ersucht, dieselben im

etretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihnen sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei - Direktion hiectelbft abzu- liefern. Berlin, den 20. Nai 1876, Königliches Stadt- gericht. Abtyeilung für Untersuchungssachen. mission 11. für Voruntersuchungen. Beschreibung. 1. Des 2c. Trojahu: Alter: 36 Jahre, geboreu am 3. November 1839, Geburtsort: Mewe, Größe: 5 Fuß 4 Zoll, A dunkelblond, Gesichtsbildung: rund, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: unterseßt. IL, Der verehel. Trojahn, geb, Schmidt: Altec: 35 Jahre, geboren am 18. Oktober 1840, Geburts- ort: Insterburg, Größe: 5 Fuß 4 Zoll, Haare: dunkelblond, Kinn: rund, Nase: \piß, dung: länglich, Gesichtsfarbe: blaß, Gestalt: s{chlank.

Der am 8. September v. J. gegen den Eisen- vahnarbeiter Friedrih Elger aus Mühlseifen, Kreis Löwenberg, erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Cassel, 19. Mai 1876. Der Staars- anwalt Baumgart.

Stebriefs-Erlevigung. Unser unterm 7. April d. J. gegen den Müllergeselleu Friedri Plauß aus Doeringshagen bei Naugard erlassene Steckbrief ift erledigt. 4

Greifenberg in Pommern, den 11, Mai 1376.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Subhaftationeu, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

s : [44277 Subhastations-Patent.

Die dem Tischlermeister August Chrift zu Berlin, Prinzenstr. 31 gehörige, in Brit belegenen, im Grundbuch von Briß Band X111. Bl. Nr. 502 und 503 verzeichneten Gruudslücke nebst Zubehör sollen

den 13. Iuli 1876, Bormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 0

Zimmer" Nr. 23, im Wege der nothwendigen Sub- hastation öffentlih an den Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ectheilung des Zuschlags ebenda

den 14. Iuli 1876, Mittags 12 Uhr, verkündet werden.

Die zu versteigernden Grundstücke find zur Grundsteuer, das Grundstück Nr. 502 bei einem derselben unterliegenden Gesammt-Flähenmaß von 5 Ar 43 Qu.-Meter mit einem Reinertrage von 45 „4, das Grundstück Nr. 503 bei gleichem Flächen- maß mit einem Reinertrag von 78 , dagegen zur Gebäudesteuer zur Zeit niht veranlagt. Auszug aus der Steuerrokle und Abschrift des Grundbuch- blaites, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Dee hagen sind in unserm Bureau V. einzu-

ehen.

Alle Dlerngen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein- getragene Realrechte geltend zu machen haben, werden

Koms ;

\piz, Gesichtsbil- |

Bteckbriefe und Untoreuchungs-Sachen,

_ Subhastationen, Áufgebete, Vorladungen u, dergi, i,

, Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen Ote,

Verleosung, Amortisation , . Zinszahlung a, s, w, vor öffentlichen Papieren.

m

aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 12. Mai 1876. ; Königliches Kreisgericht.

\ Der Subhastations-Richter.

[44228] Subhastations-Patent. | Das dem Kaufmann Anton Loringet gehörige, im * Gemeindebezirk Lichtenberg belegene, im Grund- * buch von Lichtenberg Band 29 Bl. Nr.

_zeihnete Gruudstück soll Vormittags 11 Uhr,

den 18. Iuli 1876, # 1h ! an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zimmer Nr. 23, im Wege der nothwendigen Subhastation

öffentlih an den Meistbietenden versteigert,

schlags deu 19. Inli 1876, Vormittags 11 Uhr, ebendort verkündet werden. E . Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund- steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- * Flächenmaß von 17 Aren 26 Qu.-Meter mit einem | Reinertrag von 5 (6 79 & veranlagt. | Auszug aus der Steuerrolle und sind in unserem Bureau V. einzusehen. i Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung 1n | das Grundbuch bedürfende, aber nit eingetragene | Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge- | fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 13. Mai 1876 | Königliches Kreisgericht. j Der Subhastationé-Richter.

4429) Subhastations-Patent.

Das dem Bauunternehmer Johann Ricdel zu ' Berlin gehörige, in Rixdorf belegene, 1m Grund- buch von Deutsch - Rixdorf Band 18 Bl. Nr. 617

verzeichnete Grundstü nebst Zubehör f\oll i den 21. Iuxi 1878, Mittags 12 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer

Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation

öffentlih an den Meistbieteaden versteigert, und dem-

nächst das Urtheil über die Ertbeilung des Zuschlags | den 22, Iuni 1876, Nachmittags 121 Uhr, ebenda in Zimmer Nr. 16 verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ift zur Grund» steuer, bei einem derselben unterliegenden Gefammt- Flähenmaß von 4 Ar 17 Qu.-Meter mit einem Rein- | ertrag voa 30 veranlagt. Auszug aus der | Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, in- * gleichen etwaige Abshäßungen, andere das Grund-

stück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf-

bedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirkjamkeit gegen Dritte der Eintragung

i

in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein-

| getragene Realrechte geltend ¿zu machen haben, wer»

den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä- Verfteigerungstermin anzu-

flusion spätestens im

‘melden. den 16, Mai 1876.

Berlin, igs Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

[4431] Subhastations-Pateul.

Das dem Buchha lter Gustay Brandis zu

ï

- Deffentlicher Anzeiger.

“a uferare für dea Deutschex Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, ck66 Central-Haundelsregister und das ostblatt aimmt an: die Köulgliche Expedition

827 vere ;

und ! demnächst das Urtheil über die Ertheilnng des Zu- |

dem Grundbuch |

i keantragt worden,

garerzeTEras

gs E E

5%, Industzielle Etsbtlissements, Fabriken und Grosshandel, s _ Yorschiodene Bekauntmacknuges. ! Literarische Anzeigen, 8. Theater-Auzeigen. | 9, Varsilien-Nachrichtan,

gehörige, in Stegliß belegene,

In Zer Börgen- veilags. E

stück nebst Zubehör soll

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlih an den Meistbietenden verfteigert, und dem- nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags |

den 7. Iuli 1876, Mittags 1 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu verstcigernde Grundstück ist zur Gruaude | teuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammts- Flächenmaß von 12 Ar 0,3 Qu.-Meter mit cinen | Reinertrag von 5 4 67 -Z, zuc Gebäudesteuer bis- ; her nit veranlagt. N

Auszue aus der Steuerrolle, und Hypothekenschein, | ingleichen etwaige Äbschäßungen, andere das Grund- | tück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf- | bedingungen sind in unserem Bureau V. einzu- | sehen. H

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder anderweite, | zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das j Hypothekenbuech bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge] fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Ner steigerungstermin anzumelden,

Berlin, dea 16. Mai 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

[4692] Bekanntmachung.

Es ist bei uns das Aufgebot des verloren ge- gangenen Hypothekeu-Dokuments: über die auf dem Grundftüke Band I L Nr. 80 des Grundbuchs von Tucheband Abthei- lung 111. Nr. 2 für- die Wittwe Sens, Doro- thea Sophie, geb. Landsberg, aus dem Kauf- vertrage vom 24. Mai 1862 und der Urkunde vom 4. November 1862 eingetragenen 110 Thlr.

Alle Diejenigen, ) sprüche als Eigenthümer, Cesfionarien, Pfand- oder sonstige Gläubiger zu machen haben, werden hier- dur aufgefordert, fich spätestens in dem an hiefiger

Inserate nehmen an: J Bureau der deutschen Zeitungen Mohrenstraße Nr. 45,

& Bogler, t 0, Al Büttuer & Winter, jowie alle übrigen großeren

Stealit, Band 18 Bl. Nr. 563 verzeichnete Grund- ; ; ; ges Es | geladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens die

den 5. Iuli 1876, Mittags 12 Uhr, | Klagebehauptungen, insonders die bozl:che Verlafsurg,

welche an diese Hypothekenpost An- |

A

das Central - Aunoucen- zu Berlin, die Annonczu-(Fxpeditionen des Nudalf Mosse, Haaseustein

Invaltdeudauk“,

G, L. Daube & Co.,

Aunonucen-Buzxeanus. D)

im Grundbu von | Postvlaß 12, Zimmer Nr. 24, anberaumt, zu welchem

der Verklagte hierdurch unter der Verwarnung vor-

für zugestanden erachtet und demgemäß was Rechtens erkannt werden wird. Görlitz, den 11. Mai 1876. i Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

| [4436]

Der Haushälter Iulius Ullrich hier hat gegen seine Ehefrau Johanna, geb. Wendrich, wegen b08- liher Verlassung auf Scheidung mit dem Antrage geklagt: 0 :

seine Ehe mit der Verklagten zu scheiden, die Berklagte für den allein \{uldigen Theil zu erklären und derselben die Kosten des Prozesses aufzuerlegen. t

Zur Beantwortung der Klage und zur mündlichen

Verhandlung is Termia auf j

deu 26. September cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem Ehegericht im hiesigen Gerichtsgebäude, Dostplatz 12, Zimmer Nr. 94, anberaumt, zu welchem die Aerilagit hiermit unter der Berwaruuyg vor- aelzden wird, daß im Falle ihres Ausbleibens die Klagebehauptungen, insouders die bosliche Verlassung für zugestanden ecrachter und demgemäß was Rech- tens erkannt werden wird.

Görliß, den 13, Mai 1876. /

Kÿnigliches Kreisgericht. 1, Abtheilung. 0 -

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c. C S E C E 7 E e T E L L E O EN TE ata

J In Dresden's bester uud schönster

i Lage und dessen Umgegend habe ih bic y vorzügl. Zinshäuser, sowie herrs aftlice Billen mit alten schattigeu Gärten, mit theilweis Stallung, Nemije 2c. von 30,000 M bis 300,000 f unter den ünstigsten Bedingungen zu verkaufen. Ba Friedri Riebe,

Gerichtéstelle, Zimmer Nr. 17,

am 18, August, Bormittags 11 Uhr, anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls alle unbekannten Interessenten mit ihren Ansyrüchen prâ- fludirt und die qu. Hypothekenpost gelöscht werden

wird. Cüstrin, den 26. April 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[4459] L Die verchel. Böttchergesell Grieger, Christiane Wilhelmine, geb. Meusel, hier hat gegen ihren Che-

! mann, den Böttchergesellen Iohann August ¡ Albert Grieger, wegen böslicher Verlassung auf | Scheidung mit dem Anirage geklagt, ihre Che mit | dem Verklagten zu trennen, den Verklagten für den | allein schuldigen Theil zu erklären und zur Heraus- ' gabe des vierten Theils seines Vermögens ais Ehe- | scheidungsstrafe zu verurthei!en und demselben die | Kosten des Prozesses aufzuerlegen.

l Bu L E der Nane und * Verhandlung is Termin qu

| Les 26. September 1876, Bormittags 11 Uhr,

zur mündlichen

Berlin vor dem Ehegericht im hiesigen Géerichtsgebände,

Bauk- und FKommissionsgeshäft (D, 1277.) in Dresden, Bictoriafr. 20. Lir Ta T T MET T T I 1 B T e E S Lis Fa 206] Bekauutmahuug. ns Die Lieferung des Torfvedarfs der hicsigen Königlichen Neuen Stratanstait für das Winter- halbjahr 1876/77, circa 350 Kubikmeter, soll im ege der Submission vergebeu werden.

Lieferungs-Bewerber wollen unter Ciniendung der Proben ihre Offerten versiegelt und portofrei mit der Aufschrift:

j „Torf -Lieferuugs- Offerte“ bis zum

„S, Iuni cr. Vormittags 11 Uhr“, zu welcher Zeit dieselben eröffnet werden sollen, einreichen. :

Die Licferungs-Bedingungen liegen während der Diénststunden im hiesigen Kasseuzimmec zur Ein- ficht aus. Î :

Offexten, welche na Eröffnung des Termins ein- gehen oder nicht von Probeu begleitet sind, bleiben unberücksichtigt, deégleichen die Offerien derjenigen Bewerber, welche die Bedingungen. niht vor dem Termin unter. chcieben haben.

Berlin, den 12. Mai 1876. | Die Direktion /

der Königlihen Nenen Strafanslalt-