1876 / 122 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Zur Abwendung der Exekution steht den Betheiligten binnen 21 Tagen scit Empfang der Zahlungsaufforderung die Beschwerde dahin zu, daß die Heranziehung nicht dem Geseh entspricht oder die Berechnung des Beitrages unrichtig, oder die Kirchenkassce nah Absatz 3, von der Beitragspflicht zu entbinden ist.

Ueber die Beschwerde entscheidet die Staattbehörde.

An der Diskussion betheiligten sh nur Graf Krafsow und der Staats-Minister Dr. Falk, dann wurde der Art. 17 in dieser Fafsung angenommen. Die Erklärung des Staats-Ministers Dr. Falk lautet: : .

Gestatten Sie mir, darauf aufmerksam zu machen, daß zum Art. 15 bereits diese Worte vom hohen Hause angenommen find. Vielleicht dürfte es zu einer gewissen Beruhigung des Grafen v. Krassow gereichen, daß in der Vorlage, welche die Regierung gemacht hat, zwar niht von einer Zustimmung des Staats-Ministeriums, wohl aber von einer Zustimmung des Kultus-Minifters die Rede war, und daß diese Vorlage mit Allerhöchster Genehmigung eingebracht worden ist, Es möchte wohl kein besonderer Unterschied sein, ob das ge- O Staats - Ministerium oder eines seiner Glieder in Betracht ommt,

Die Art. 18 bis 20 und 22 und 23 wurden unverändert in der Fassung des Abgeordnetenhauses und ebenso Art. 21 ohne Debatte in nahstehender von der Kommission vorgeschla- genen Fassung angenommen:

„Die Verwaltung der Angelegenheiten der evangelischeu Landes- firdhe geht, soweit solhe bisher von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten und von den Regierungen geübt worden ist, auf den Evangelischen Ober-Kirchenrath und die Konsistorien als Organe der Kirchenregierung Über,

Der Zeitpunkt und die Ausführung des Ueberganges bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten. L

Beränderungen der kollegialen Verfassung dieser Organe be- dürfen der Genehmigung durch ein Staatsgeseß (General-Syznodal- ordnung vom 20. Jauuar 1876, §. 7 Nr. 95).*

Art. 24 lautet nah den Beschlüssen des Abgeordneten- hauses:

Den Organen der Landeskirche steht eine Mitwirkung bei An- stellung der Professoren an den evangelisch-theologishen Fakultäten dee Ee und der Direktoren der Lehrerseminarien nit zu.

Die Kommission empfahl, diesen Artikel zu streichen, wäh- rend die Herren Beseler und Genossen beantragten, den

Art. 24 nach den Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten wieder-

berzustellen, jedoch mit der Abänderung, statt „eine Mitwirkung"

zu eben: „ein Recht der Mitwirkung“. i

Nachdem Dr. Beseler diesen Antrag befürwortet; und die Herren Graf Krassow, von Kleist-Rehow, Graf Itzenplitz und Freiherr von Malzahn denselben bekämpft hatten, wurde der Art. 24 unter Ablehnung des Antrages Beseler gefirihen. Den Art. 25 beantragte die Kommission in folgender Fafsung anzunehmen :

/ „Die Beschlüsse der kirhchlichen Organe bedürfen zu ihrer Gül- tigkeit der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde in folgen- den Fällen:

__1) bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der dinglichen Be- lastung von Grundeigenthum ;

_2) bei der Veräußerung von Gegenständen, welche einen ge- shichtlichen, wissenschaftlichen oder Kunftwerth haben.

___3) bei Anleihen, soweit sie nicht blos zu vorübergehender Aus- hülfe dienen und aus der laufenden Einnahme derselben Voranschlags- periode z'rückerstattet werden können;

4) bei der Einführung und Veränderung von Gebührentaxen ;

9) bei der Errichtung neuer, für den Gottesdienst, die Geift- lichen oder andere Kirchendiener bestimmter Gebäude ;

_6) bei der Anlegung oder veränderten Benußung von Be- gräbnißpläßzen;

7) bei der Ausschreibung, Veranftaltung oder Abhaltung all- gemeiner Sammlungen außerhalb der Kirchengebäude, welche über den Bezirk einer Parochialgemeinde hinaus- gehen, unbeschadet des Artikel 10, Nr. 4;

8) bei einer Verwendung des kir{lichen Vermögens zu anderen als den bestimmungsmäßigen Zwecken.

Bewilligungen aus der Kirchenkasse an andere Gemeinden oder zur Untterstüßung evangelischer Vereine und Anstalten, sofern die- selben einzeln zwei Prozent und im Gesammtbetrage eines Etats- jahres fünf Prozent der Soll-Einnahme nicht übersteigen, bedürfen nicht der Genehmigung der Staatsbtehörde.“

Nachdem die von der Kommission zugefügten (gesperrt ge- druckten) Worte auf Antrag der Herren Dr. Beseler und Genossen gestrichen, wurde der Art. 25, ebenso au die Art. 26 und 27 ohne Diskussion nah den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen.

Art. 28 lautet nach den Beschlüssen der Kommisfion des Abgeordnetenhauses:

„Die Staatsbehörde ist berechtigt, von der kirchlichen Ver- mögensverwaltung Einsicht zu nehmen, zu diesem Behuf die Etats und Rechnungen einzufordern, sowie außerordentliche Revisionen vor- zunehmen und auf Abstellung der etwa gefundenen Geseßwidrigkeiten durch Anwendung der geseßlihen Zwangsmittel zu dringen.

Weigert sih ein Gemeindekirchenrath oder eine Gemeindever- tretung, geseßliche Leiftungen, welche aus dem kirchlichen Vermögen zu bestreiten sind, oder den Pfarreingesessenen obliegen. auf den Etat zu bringen, festzuseßen oder zu genehmigen, so ift sowohl das Konsistorium als au die Staatsbehörde unter gegeuseitigem Ein- vernehmen befugt, die Eintragung iu den Etat zu bewirken und die weiter erforderlichen Anordnungen zu treffen.

Bestreiten die Gemeinteorgane die Geseßwidrigkeit der bean- ¡audeten Posten oter die Verpflichtung zu der auf Anordnung des Konsistorii und der Staatsbehörde in den Etat eingetragenen Leistun- gen, so entscheidet auf Klage der Gemeiszdeorgane im Verwaltungs- itreitverfahren das Oberverwaltungêgericht.“

Nach diesem Vorschlage wurde Art, 28, demnächst Art. 29 und 30 unverändert nah den Beschlüssen der Kommission ge- nehmigt. Schließlich wurde, nachdem auch Titel und Ueberschrift genehmigt, das ganze Gesey durch Namensaufruf mit 64 gegen 25 Stimmen angenommen.

_ Die Kommission hatte ferner die Annahme der folgenden Resolution beantragt:

„Die Eiwartung auszusprechen, daß die Königliche Staats- regierung mit Rücksicht auf die den Staatskassen zufließenden Ein- nahmen aus früheren Kirhengütern, von der neuen Organisation der evangelischen Kirhe Veranlassung nehmen werde, derselben eine entsprehende Dotation zu verschaffen, und bis dahin, daß dies ge- schehen, die durch diese Organisation entstehenden Kosten auf den Staatshaushalt zu bringen.“

__ Nachdem der Regierungs - Kommissar, Geheimer Re- gierungs - Rath Lucanus fih gegen die Annahme dieser Reso- lution ausgesprochen, die Herren v. Rabe und Graf York eben- falls die Ablehnung derselben befürwortet und nur Herr v. Kleist- Rezow sich für die Annahme ausgesprochen, erklärte sich die Majorität für die Ablehnung derselben und {loß der Präsident die Sißung um 5 Uhr 5 Minuten.

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde die Debatte über das Kompetenz - gesey fortgeführt. Bei Titel 111, (Von den Beschwerden) wies das Haus die von dem Abg. Richter (Hagen) beantragte Ein- führung einer allgemeinen Revisions3- und Kassationsklaufel ab. Gegen dieselbe erflärten sich außer dem Regierungskommissar

Geheimer Regierungs-Rath von Brauchitsh, die Abgg. Dr. 7 Gneist, Dr. Lasker und Dr. Hänel, während der Abg. Windt- horst (Bielefeld) für dieselbe eintrat. Eine längere Debatte knüpfte fich sodann an §. 33, welcher von den Rechtsmitteln gegen polizeilihe Verfügungen handelt. Während die Abgg. Seydel, Frenzel und Scharnweber eine Abänderung der Kom- missionsbeschlü}e in dem Sinne befürworteten, daß die Amts- vorsteher nicht der Saatsbeamtenkategorie eingereiht würden, \o daß Beschwerden gegen sie nicht bei dem vorgeseyten Exekutiv- beamten, sondern bei dem Kreisaus{chuß und Bezirksrath angebracht werden müssen, entschied sich das Haus auf Anrathen der Abgg. Dr. Gneist und Dr. Lasker für die unveränderte Fassung der Kommission.

8. 34 lautet:

„An Stelle der Beschwerde an den Landrath beziehungsweise den Regierungspräsidenten (8. 33) findet die Klage statt und zwar a. gegen Verfügungen des Ortsvorstehers, des Amtsvorftehers oder des Polizeiverwalters ciner nit eximirten Stadt bei dem Kreis- aus\husse, b. gegen Verfügungen des Landraths oder des Polizei- verwalters eines Stadtkreises oder einer eximirten Stadt bei dem Bezirksverwaltungsgerihte. Die Klage kann nur auf die gleichen Behauptungen gestüßt werden, wie die Klage bei dem Ober-Ver- waltungsgerihte (§. 33).“

Derselbe wurde mit dem vom Abg. Löwenstein beantragten Zusay angenommen :

„Die Klage ist innerbalb der geseßliden Frist bei derjenigen Nee gegen deren Beschluß sie gerichtet if, schriftlich anzu- ringen.“

2 e 4x Uhr vertagte sich sodann das Haus bis Abends x Uhr.

In der Abendsizung, welher am Ministertische der Mi- nister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs- fommifsar Geheime Regierungs-Rath v. Brauchitsh beiwohnten, wurden sämmtliche Paragraphen bis zum §. 71 mit unwesent- lien Modifikationen genehmigt.

Auf den Antrag des Abg. v. Bismarck (Flatow) beschloß das Haus, eine Lücke der Kreisordnung durh Annahme eines neuen §. 71a. auszufüllen, wonah auch dem Landrathe das Recht zur Verhängung von Ordnungsstrafen gegen Kreisbeamte zustehen s\oll.

S. 79 regelt das Verwaltungsftreitverfahren in Streitig- keiten zwischen dem zur Unterhaltung einer Schule Verpflichteten und der Schulauffichtsbehörde. Nach den Beschlüssen der Kom- mission soll die Entscheidung des Kreisaus\husses bez. des Be- zirksverwaltungsgerihts über die Verpflihtung, zu den Bau- kosten beizutragen, endgültig und sofort vollftrefbar sein, vor- behaltlih des Rehtsweges gegen einen Dritten, den der Be- theiligte zur Entschädigung für verpflichtet hält. Ein Amende- ment des Abg. Tiedemann wollte bezüglih der Frage über die Nothwendigkeit und die Art der Ausführung des Baues die Berufung an das Ober-Verwaltungsgeriht ofen lassen.

Nachdem der Regierungskommissar Geheimer Regierungs- Rath v. Brauchitsh die Annahm? des Antrages befürwortet hatte, wurde der durch Abg. Miquel unterstüßte Antrag mit 136 gegen 97 Stimmen angenommen.

8. 137 giebt dem Bezirksrath die Entscheidung über die fernere Gestattung des Wochenmarktverkehrs mit gewissen Hand- werkerwaaren von ‘Seiten -der einheimischen Verkäufer. Auf den Antrag des Abg. Richter (Hagen) wurde diese Entscheidung, sowie diejenige über Zahl, Zeit und Dauer der Wochen- märkte an die Bedingung der Zustimmung der Gemeinde ge- bunden. *

Unter die S{hlußbestimmungen beantragte Abg. Richter (Hagen), einen neuen Paragraph einzufügen, wonach für den Stadtkreis Berlin ein besonderes Bezirksverwaltungsgericht ein- gesezt werden soll, dessen Mitglieder, soweit sie gewählt werden müssen, bis zum Erlaß des Gesehes über die Provinz Berlin vom Magistrat und Stadtverordneten gemeinsam zu wählen sind. Bis zu dem gedachten Zeitpunkt werden die Obliegenheiten des Bezirksrathes und Provinzialrathes von dem ODber- Präsidenten und resp. dem zuständigen Minister wahr- genommen. Der Regierungskommissar Geheimer Regie- rungs-Rath v. LBrauchitsh bat, den Antrag abzulehnen, da das Geseg über die Provinz Berlin, wenn niht in der gegenwärtigen, so doch fsiher in der nähsten Session zum Abschluß gebraht werden würde. Der Abg. Richter theilte diese Zuversicht niht und empfahl unter Hinweis auf die anomalen Zustände, in denen sich die Hauptstadt befinde, die Annahme des Antrages.

Der Abg. Dr. Lasker \chloß fich diesem Wunsche an, worauf das Haus dem Antrage mit großer Majorität beitrat. Im Uebrigen wurde die Vorlage mit unwesentlichen Modifikationen nah den Beschlüssen der Kommission angenommen.

Schluß 11 Uhr.

Zur Eisenbahnfrage. Di (Vergl. Nr. 116 d. Bl.)

Bei Gelegenheit der Verhandlungen im englischen Parlament wegen Konsolidirung der verschiedenen Eisenbahnlinien Irlands in der Hand des Staats erschien bereits im Jahre 1873 eine im Wesent- lihen aus Leitartifeln der „Belfast Times“ und des „Newry Re- porter* zusammengestellte Broschüre, deren Verfasser G. R. Crowe in dem ersten Theile derselben auf die Mißstände des damals und au jeßt noch bestehenden Systems hinweist und nah der „Nordd. Allg. Ztg.“ daran folgende Bemerkungen knüpft:

Um den bestehenden Uebelftänden abzuhelfen, ihre Wiederkehr zu verhüten und so viel als mögli den vollen Vortheil aus einer 1o P Macht, wie ein gut geleitetes System von Eisenbahnlinien in edem Lande ist, zu ziehen, is eine einheitlihe und wirksame Ver- waltung durchaus uothwendig. Eine solche kann aber nur der Staat bieten, er allein ist im Stande, Leute zu finden und zu dirigiren, wehe si in deu verschiedenen Zweigen auézeihnen und in Stande sind, die mannigfachen Obliegenheiten einer Eisenbahnverwaltung ¿u erfüllen, sowie cinen einsfichtigen Mann an ihre Spiße zu stellen, der seine Pflicht um ihrer selbst und um der Ehre willen, seinem Lande u dienen, treu erfüllen würde, gerade wie dies in alleu anderen

weigen der Verwaltung geschieht.

n. dem zweiten The le werden dann kurz die Vortheile hervor- gehoben, welche aus einem Uebergange der Eisenbahnen an den Staat entspringen würden, sowie die Nachtheile, welche durch eine derartige Maßregel beseitigt werden würden, Sollte der Staat die Eisen- bahnen und deren Verwaltung übernehmen, fo würden daraus, neben vielen anderen, folgende Vortheile entspringen.

1) Die Produktivität eines Landeêtheiles würde nicht als Mittel angesehen werden, daraus Vortheil für eine bestimmte Eiseabahn zu ziehen, sondern zum Besten des ganzen Landes entwickelt werden. Die fleinliche Rivalität der Konkurrenzbahnen, unter der das Publikum jeßt in so hohem Maße leidet, würde verschwinden. Jett bleiben die Bedürfnisse einer Gegend, ausgenommen so weit eine besondere Bahn sich dieselbe“ zu Nuße machen kann, in den meiften Fällen un- berüdcksichtigt.

2) Die Tarife würden sffentli® bekannt gemacht werden, und

Häntler in abgelcgenen Gegenden könnten sich Kenntniß davon ver-

\{chafen, wieviel Fracht fie für Waaren, die sie früher ult bezogett, zu zahlen haben würden. Die vortheilhaftesten Bezugéquellen könnten auf diese Weise feftgestellt und neue Handelsqueklen aufgeshlossen werden.

3) Einen Fahrplan zusammenzustellen erfordert jeßt außerordent- lihe Geschiælihkeit, da man aus den höheren Fahrpreisen so viel wie möglich herausshlagen und den Konkurreuzbahnen möglichst \chaden will, und da alle Bahnen eine Art von Monopol haben, fo kann das Publikum keinerlei Genugthuung erhalten und muß sich dem Ausspruche der Direktionen unterwerfen. Dieser Uebelstand würde beseitigt werden und an dessea Stelle ein einheitlihes Syftem für das ganze Land treten. : h : i

4) Perfonen- und Gütertarife würden binnen Kurzem um die Hälfte herabgeseßt werden können. Jeßt wird die allgemeine Regel eines einheitlichen Satzes nicht befolgt; Rabatt wird gegeben und der Gütertarif ift auf allen Bahnen ein anderer. E

6) Fahrscheine könnten zu jeder Zeit na jedem Orte für jeden

ug ausgegeben werden und so das furchtbare Gedränge an den

altern sowie Verspätungen und die dadur veranlaßten Unfälle vermieden werden. : E E

6) Spezielle Tarife für besondere Bedürfnisse könnten eingeführt werden, wie z. B. für die Beförderung von Arbeitern aus dicht be- völkerten in \pärlider bewohnte Gegenden zur Zeit der Frühjahrs- bestellung oder zur Ernte, oder den Transport von Fischen und von Fischergeräthen nah der Küste, zum Besten sowohl des allgemeinen Wohls als lokaler Industrie. ; /

7) Für die Beförderung von Vieh könnte durch die Errichtung von Futter- und Trinkpläßen besser gesorgt und dadurch diesem wich- tigen Handelszweige eine erhöhte Bedeutung gegeben werden. Augen- blidlich wird nickcht der fiebente Theil des Viehs per Bahn befördert.

8) Packetbeförderung. Man muß oft für kleine Padete auf die Entfernung von etwa dreißig (engl.) Meilen 14 Schilling bezahlen, welche durch die Post für ein oder zwei Bi bis in die entferuteften Theile des Landes gefandt werden könnteu und wofür Eisenbahnen und Dampfböte bereits vom Staate subyentionirt werden. Ein auf den Grundlagen für die Briefbeförderung basirter Tarif könnte an Stelle der e willkürlihen und übermäßigen Forderungen treten.

9) Die Rechnungslegung könnte eine einfachere und leichter verständ- lie werden. Kapital und Einkommen würden in ihre rechtmäßige Stellung zu einander gebraht und Debet- und Kreditkolumnen einander einfa gegenübergestellt werden, woraus sich leicht der Ertrag einer Saison oder eines Jahres genau ergeben würde.

10) Statistishe Angaben würden, wenn O aufgestellt, den industriellen Fortschritt oder Rückschritt eines jeden istrifts auf- weisen. Zur Zeit sind sie unzuverlässigz denn wenn auch einzelne Bahnen genaue Resultate angeben, o ist doch bei andern ganz das G gentheil der Fall. Würden die laufenden Ein- und Ausgaben in richtiger statistisher Form gebucht, so könnte man daraus mit S6hnelligkeit und Genauigkeit werthvolle Angaben für jeden Monat, jedes Vierteljahr oder Jahr entnehmen.

11) Abrechnung und Prüfung. Da es nur eine Eisenbahngesell- saft im Lande geben würde, die ihre Verbindungen über alle Landes- iheile erxstiecken würde, in denes dies wünschenswerth erschiene, #o würde die Arbeit der gegenseitigen Abrehnung und der Prüfung der Beläge bei den einzelnen Direktionen unnöthig sein. Nur mit Eng- land und Schottland wäre eine Verrehmung nöthig, sowie eine ein- fahe Prüfung der Einnahmen und Ausgaben und deren Beläge, und dieje Arbeit könnte gut und billig in einem Centralbureau abgemacht werden, in dem man die besten der jeßigen Beamten beschäftigte.

12) Beamte. Auf kleinen Linien ist jevt eine vollständige Be- seßung aller Stellen nöthig. Außer zwslf bis vierzehn Direktoren müssen sie einen Anwalt, einen Betriebsdirektor, Ingenieure, Buch- halter, Iaspektoren und eine große Zahl von Bureau- und anderen Beamten halten. Daß gute Kräfte, ohne daß das Leben und Eigen- thum des Publikums Gefahr läuft, von ihnen nicht bezahlt werden können, liegt auf der Hand, wäre dagegen die Eisenbahnverwaltung in Einer Hand, so würde jede einzelne Eifenbahnabtheilung unter dex Leitung der fähigsten Männer stehen, die es im Lande gäbe.

13) Prozesse. Nur ein Rechtsanwalt würde nöthig sein, und da es in seinem eigenen Interesse liegen würde, Prozesse zu vermeiden, so würde das jeßt fo fruhtbare Feld verhältuißmäßig brach liegen und einige reo ess Pfund würden jährlich gespart werden.

14) Die Aera der Gründer und verschiedener kostspieliger Aus- gaben würde vorbei fein, ta alle neuen Anlagen“ durch befoldete Bearnte erwogen, beschlossen und ausgeführt werden würden, deren Motto wäre, das Nöthige gut und {nell zu machen.

15) Verlufte, Da der Handelsstand von der Setapletns der Tarife große Vortheile haben würde, so müßten alle aus Unfällen oder Verspätungen entstehenden Verluste auf Grund eines Tarifs abgemacht werden, dem der Marktpreis der verschiedenen Waaren zu Grunde liege, oder durch schiedsrihterlichen Spruch, damit Prozesse und die oft übermäßigen Entschädigungen vermieden würden.

16) Unfälle. Würde auf jeden Fah:schein ein kleiner Zuschlag erhoben, so könnte ein großer Fonds gebildet werden, aus dem die aus den Unfällen und Verlusten entstehenden Ansprüche leicht befrie- digt werden könnten. Im Jahre 1870 wurden in Frland 1,710,350 Passagiere erster, 4,072,825 zweiter und 8,569,425 dritter Klasse be- fördert und außerdem 14,831 Abonnementsbillets ausgegeben. Würde auf Fahrscheine erster Klasse ein Zuschlag von 1X Pence, auf die zweiter Klasse ein solcher von 1 Penny, auf die dritter Klasse von § Penny und für jedes Abonnementsbillet ein solcher von 1 De R erhoben, so würde sich jährlich die Summe von 42,591 Pfd. Sterl. ergeben, zehnmal so viel als an Entshädiguyrgen bezahlt wird. Aus dem Uebershusse könnten dann verdienstvolle Beamte Pensionen erhalten, deren Aufmerksamkeit auf Personen und Güter dadurch neu ange)pornt werden würde, da jedes Pfund Sterling, welches für Entshädigungsansprüche gezahlt werden müßte, ihrem Pensionsfonds entzogen werden würde.

17) Betrieb8material. Unter den jeßigen Verhältnissen giebt es auf einzelnen Linien viel mehr Lokomotiven und Wagen jeder Art als nôthig, während auf anderen, in Folge ihrer pekuniären Ver- legenheiten, der Verkehr aus Mangel daran Störungen exleidet. Ständen sämmtliche Eisenbahnen unter Einer Verwaltung, so könnte dieser Uebelstand leicht vermieden werden.

138) Ebenso kônnte an Maschinen, viel gespart werden, da nur eine große Fabrik für Lokomotiven und Wagen erford erli sein würde, Auch könnten große Ausgaben für Eisen- und Messingguß exspa:t werden.

i 19) Materialied und sonstize Waaren könnten voriheilhafter ein- gekauit werden, als es jeßt der Fall ist. Würden in den großen Hafeupläßen Depots der Hauptariikel errichtet, so köunte man zur richtigen Zeit große Quantitäten ankaufen und sie an den verschie- denen Stationen auf deren Requisition abgeben. Grade an diesen Gegenständen könnte man leiht 20/5 sparen.

20) Neue Linien, Keine neue Linie oder Verlängerung einer alten würde gebaut werden, wenn nicht der deutlihste Beweis für ihre Nüßlichkeit vorläge. Die kommerziellen und industriellen Vor- theile einer jeden Gegend würden in Verbindung mit dem Nußen, den sie dem Lande im Allgemeinen bieten, und der daraus erwachsen- den Hebung des Wohlstandes erwogen und dann erst dic Anlage neuer Bahnen vorgenommen werden.

21) Beamte und Aktionäre. Eine große Zahl von Privatbeam- ten würden besoldete Staatsdiener und Tausende von Aktionären Gläubiger des Staates werden und dadurch ein’ um so größeres Jun- teresse an der Aufrechterhaltung der Ordnung haben.

22) Krieg. Im Falle eines Krieges ift es durchaus erforderlich, daß sämmtliche Bahnen strategischer Zwecke und der Beförderung von Truppen und Kriegsmaterial halber unter Staatsverwaltung stehen, da die bei einer getheilten Verwaltung unvermeidlichen Verzögerungen und Verwirrungen die nachtheiligften Folgen haben könnten.

23) Die Differenzen zwishen den Verwaltungen der Poft und L E und den Direktionen der Eisenbahnen würden auf-

24) Die jeßigen hohen Kosten für Zuspektionen - deleamt könnten exspart O E O R E E

95) Beamten könnten für Dienstreisen Freikarten ertheilt und | Gestalt aufgedeckt.

dadur die übermäßigen Reisekosten reduzirt werden.

* Von den hergebrachten Einwendungen gegen die Erwerbung der Eisenbahnen Seitens des Staates find namentli vier hervorzuheben, die sich bei näherer Prüfung indessen sämmtlih als nicht stichhaltig erweisen dürften.

1) Einmischung der Regierung in Privatunternehmungen. Dieser Einwand ist scheinbar richtig, hat aber keinen Halt. _ Werke von allgemeinen Nußen sollten stets durch die Natiou ausgeführt werden. Die öffentlichen Interessen sollten dur Regierungsmaßregeln gewahrt werden. Gesellschaften haben den Versuch emacht, den Betrieb unserer Eisenbahnen zu leiten, und dieser Versuch ist mißglüdt. Ihre Verwaltung brachte weder etwas ein, noch war sie für das Land so vortheilhaft, als sie es hâtte sein müssen. Den wenigen Gesell- schaften, die cine hohe Dividende zahlen, kann dieselbe für immer garantirt werden, aber um ihrer selbst willen sollte ihnen die Macht genommen werden, den Werth der Bahnen J verringern oder die Be- völkerung noch ferner durch übermäßige Preise und durch Vorschriften zu schâdigen, welche mit ihrem individuellen kommerziellen MWohlstande in Widerspruch stehen. Wir, d. h. das Land, wollen die Bahnet kaufen, und sie dur unsere eigene Direktion, nämlich die Regierung, verwalten lassen, da wir, so seltsam dies aus klingen mag, besser fontroliren können, ais. alle Eisenbahndirektionen; wir woll:a guch den vollen Werth für die nothleidenden Linien zahlen und fie mit den besseren verschmelzen. Wenn wir früher genöthigt waren, jeren Gesellshaften zu gestatten, die Schienen, oft zu unserem großen Nachtheil, quer dur unsere Felder legen zu lassen, so können wir ihnen doch ferner nicht gestatten, die Bahnen als ein für unseren Fort- schritt nachtheiliges Monopol zu behalten. N

2) Die Regierung bekommt dadurch ¿u gehe Macht in ihre Hände. Wir leben nicht mehr im vorigen Jahrhundert und auch dies Screckensgespenst hat keinen Bestand. Ein Staatsmann, der ein Lastthier aus uns machen wollte, würde bald den Boden unter seinen Füßen verlieren. Selbst zur Zeit der Wählen, wo eine Stimme fehlte, um das Ministerium beî einer wichtigen Wahl zu schlagen, würde von Seiten der Regierung ein Extrazug, wenn nöthig, gestellt werden, um diesen einen Stimmgeber eben so ficher, wenn nicht sicherer, zu befördern als jeßt.

3) Protektion. Dieselbe wird aber von Lage zu Taae unbedeu- tender. Jn der Armee ist sie fast vershwunden, bei den Eisenbahnen fönnte sie gar nicht bestehen. Leben und Besiß aller Klassen der Ge- sellschaft würden auf dem Spiele stehen, die nur anerkannter Fähig- keit und Verdienst anvertraut werden könnten. Die jeßigen Beamten würde man, soweit thunlich, beibehalten und ihneu eine ihren Fähig- keiten angemessene Beschäftigung zuweisen. /

4) Die Regierung kann derartige Unternehmungen nicht so gut leiten als Gesellschaften. Im Gegentheil, sie kann es viel besser, wie vie Eisenbahnkommission im Jahre 1868 gezeigt hat. Gin fibersicht- lies Bild des Ganzen wurde damals geschaffen, überall technisch ge- L bildete Kräfte verwandt und jeder einzelne Theil in seiner Bedeutung zum Ganzen erwogen. Fehler und Vorzüge werden in ihrer wahren

das ganze Bahnney gethan hat.

allen

begabte Leute in und

als der Regierung , Arbeit so

die Regierung zu leisten im

Hände der Regierung übergegangen Arbeit zu fast : friedigung des Publikums geliefert.

F. Weber), enthält u. A.: ten deutschen Panzergeschwaders, nungen von H. Penner); ferner

bauendea Circus Renz in Berlin.

tende austrockatnde

der sein wird.

steht au dieses Jahr in Aussicht, dem Sonnenschein der leßten

ein gutes Weinjahr erwarten.

gethan habe. Nach dem Geschäftsbericht der

I. Klasse „Nautilus“, nah Konsta

Kein Direktorium kann für seine eigene Bahn | sol cine Arbeit so gründlich ausführen, wie es die Regierung für Der Grund liegt darin, daß ihnen, selbst wenn fie die Fähigkeit hätten, Zweigen zu wenn gut ausführen konnte , auch die dauernde Verwaltung der Bahnen eben führen können? Die Verwaltung der Post zeigt seit Jahren, was Stande ift. Diese komplizirte Maschine geht wie ein Chronometer, alle Näder greifen in cinander, und fie liefert uns täglich pünktlich alles aus, eder Richtung auf das Tiefste berührt. elegraphenverwaltung aufzuweisen.

ein viertel des früheren Preises und zu größerer Be-

übertroffen worden, und der Ueberschuß dieses Departeraents bildet keinen unwesentlichen Theil des Budgets.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die Num 1716 der Jllustrirten Zeitung (Leipzig, Abbildungen der deutschen Panzerfregatte „Prinz Friedrich Karl“, eines der Schiffe des nach Salonichi beorder- und des deutschen Kanonenboots ntinopel beordert. das Schiller Standbild zu Mar- bah, modellirt von E. F. Rau und den Entwurf des ueu zu er-

Land- uud Forstwirthschaft. Von der unteren Lahn, 19. Mai. | Hstluft hat auch in unserer Gegend auf die Feld® früchte in der ungüastigsten Weise eingewirkt. Die Korn und Weizen, sind sehr wenig entwickelt und ist hon jeßt vor- auszusehen, daß wenigstens der Strohertrag derselben 1 Ebenso sind die Futterpflanzen derart zurückgeblieben, daß an vielen Orten Futtermangel herrscht, gleicher Witterung erheblich fteigern

tenden Raupen die Aut sichten vernihten. Bi l i Tage recht \{chöôn getrieben und wir

dürfen, wenn nicht s{chädigende Einflüsse auf die Blüthe einwirken,

_— Aus Dürkheim wird bericht:t, daß in der Nacht vom 19. auf 20. d. der Frost den Weinbergen wieder empfindlihen Schaden

Gewerbe und Handel. Halleshen Maschinenfabrik

und Eisengießerei bezifferte fich der Umsa ( auf 777,323 4; in dieser Summe find die 169,447 4 betragenden Lie-

nicht enthalten.

sie auszuwähßlen, doch nicht fo Gebote stehen würden eßtere cine so \chwierige warum sollte fie nicht so gut durch-

was unsere Interessen nach Denselben Erfolg hat die Seit die Telegraphen in die find, wird viermal die frühere

Die hö{sten Erwartungen sind

(Originalzeich-

(Rb. K.) Die anhal- | Bericht über das

Die Winterfrüchte, fein bedeuten- der sich bei fortdauernder dürfte. Eine reiche Obsternte

falls nit die massenhaft auftre- Die Reben haben unter

des Jahres 1875

singsche Linie) ift

ferungen der Eisettgießetèi Im Ganzen ist dec Um?/as3, dem Werthe unr etwa 10,000 M zurückgzer eben. | waren 1875 ca. 170 Arbeiter beschäftigt, an die im Gauzen 173,861 Lohr gezah!t wurden. V agr C 3 welchen zu Abschreibungen auf Grundftücke und Gebäude, Maschinen 2c. 51,482 A verwendet worden sind; außerdem sind davon zur Dotirung des Delcrederekontos 13,216 4 entnommen und es verbleibt mithin ein Reingewinn von 117,231 8047 46, wodur sih derselbe auf 17,949 4 erhöht, und es gelangen nah Abzug der dem Auffichisrathe und Vorstande zu gewährenden Tantièae, 90,000 M glei zehn Prozent oder 60 H pro Aftie zur Vertheilung an die Aktionäre; der daun noch verbleibeude Neberschuß von 3089 M wird auf das Jahr 1876 vorgetragen.

Die Arbeiten auf der Weimar-Geraer Eisenbahn sind nach dec: „B. Vörs.-Z.*" so weit vorgeschritten, daß der Großherzog, welcher si gestern zu einem mehrtägigen geben hat, die Fahrt dorthin auf der Schwierigkeiten bereitet die Herstellung des großen Viadukts über die Ilm bei Weimar, an welhem noch mancherle: Arbeiten erfordertih find. Indessen wird die Bahn im Laufe des nächstea Monats dem Verkehr übergeben werden können.

Die vorgestrige Generalversammlung der Hainichen-Roß- weiner Eisenbahn-Gesellschaft hat einstimmig den Verkauf der Bahn an den sächsischen Staat zu dem von diesem angebotenen Kaufyreis von 1,460,000 M genehmigt. halten 45 % ihres Nominalbesißzes, die Aktionäre 15 %. neralversammlung beschloß noch, die Regierung zu ersuhen, daß sie den Kaufpreis so weit erhöhe, daß die Aktionäre 20/9 erhalten.

Jn der ordentlichen Generalversammlung der West d eutschen Versicherungs-Aktienbank vom 22.

New-York, 23. Mai. Queen“ der National-Dampfschiffs-Compagnie (C. Mes-

an die MYchinenfabrik für rohen Guß in 1875 gegen 1874 nach Im Durchschnitt

Der Bruttogewinn beträgt 181,930 6, von

Hiervon fließen in ben Reservefond

Aufenhalt nah Jena be- Bahn zurücklegen konnte.

Die Prigoritätenbesißer er- Die Ge-

d. M. wurde spezieller

Resultat des Rehnunugsj3hres 1875 erstattet. Die

Prämien-Einnahme stieg von 1,187,862 M in 1874 auf 1,208 096 é. und der Bestand am Schlusse des Jahres 1875 betrug 61,325 Po- lizen mit 759,088,048 f Versicher mit 693,360,828 4 Ende 1874, und ift sonach eine Vermehrung um 14,074 Polizen mit 65,727,220 4 zu konstatiren. An Brandschäden zahlte das Essener Justitut für eigene Rechnung an Entschädigungen 351,945 H und reservirte 63,624 4 Die auf 1876 vorgetragene Prämienreserve von 838,720 4 Brutto, Abzug des bei den Rückversicherern vorauébezahlten Prämienbetrages ist um 28,290 A. höher, resultat pro 1875 beziffert si Tantièmen nach Maßgabe des Statuts sich ergeben; 72,000 M. oder 36 #4. per Aktie glei 6% der Einzahlung erhalten die Aktionäre als Dividende und 9802 ( wurden dem Kapitalreservefonds zugetheilt, der sich hierdurch auf_108,132 erhöhte.

8fumme gegen 47,251 Polizen

resp 444,421 M. für eigene Rechnung nach

als der vorherige Vortrag. Das Gewinn- auf 88,915 A, wovon 7113 M

VerLehrs-:Anftalten- (W. T. B.) Der Dampfer „The

hier eingetroffen. T IUE E E A f L

R T C IEEZZ

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222M

A. S S uferate für dea Deutschex Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, 266 Gentral-Haadel3register und das ofiblatt aimmt an: die Königliche Expedition

* es Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, £. , Mihelm-Straße Nr. 32

_ Bteckbriefe uné Untorsuohungs-Sachen,

" Subhastationen, Aufgebete, Vorladungen au. dergì,

__Verkänfe, Verpachtungen, SBubmissionen ete,

Vorloosung, Amortisation, Zinez=hlung «, s, w, von öffentlichen Papieren.

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L56 Pf : W E M0 Deffentlicher Anzeiger. beni V deutsches Zeitungen zu Berlin,

Mohrenstraße Nr. 45, „Invalidendank“,

& Boglier, 5 411 Vüttuer & Winter, jowie alle übrigen größeren

5, Inâustriellte Etatlisssments, Fabriken and Grosshandel, G, Yorschiedens Bokanntmacknuges. . Literarische Anzeigen, . Theater-Auzeigen.

| In ¿er Börsen- 9 Varcsilien-Nachrichtan,

beilags. A M

32 E idre C

Stectbriefe und Untersuchungs - Sachen. aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion

Steckbrief. Gegen den Buchbiuder Albert [v im Brestbinernnstatinin anzumelden. frgiaun und desen Chesran Augs, get: D Derlin, Ven aZnigliches Kreisgericht. ift die gerichtliche Haft wegen wiederholter Unlker- ; C HaRa Ntter, {hlaanng in den Akten T. §5 de 1876, Komm. II,, ; Der Subhastations-Richter

beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus* | [4428] Subhastations-Patent

eführt werden können. Es wird ersucht, dieselben im | S Betretungdfalle festzunehmen und mit allea bei ihnen Das dem Kaufmann Anton Loringet gehörige, im

fich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die j Gemeindebezirk Lichtenberg belegene, im Grund-

gehörige, in Stegliß belegene, im Grundbuch von | Steglitz, Band 18 Bl. Nr. 563 verzeichnete Grund- } stück nebst Zubehör soll den 5. Iuli 1876, Mittags 12 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation ôöffentlih an den Meistbietenden verfteigert, und dem- nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags |

ebenda verkündet werden.

Königliche Stadtyoigtei - Direktion hiec‘elbst abzu- : buch von Lichtenberg Band 25 Bl. Nr. 827 vers

liefern. Berlin, den 20. Mai 1876. Königliches Stadt- zeichnete Gruudstück soll

gericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Komo | den 18. Iuli 1876, Vormittags 11 Uhr,

mission 11, für Voruntersuchungen. Beschreibung. | gn hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zimmer

L. Des 2c. Trojahu: Alter: 36 Jahre, geboren am Nr, 23, im Wege der nothwendigen Suthastation

3. November 1839, Geburtsort: Mewe, Größe: | ¿ffentlich an den Meistbietenden versteigert, und

5 Fuß 4 Zoll, B dunkelblond, Gesichtsbildung: demnächst das Urtheil über die Ertheilnng des Zu-

rund, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: unterseßt. lags

11. Der verehel. Trojahn, geb. Schmidt: Alter: deu 19. Inli 1876, Vormittags 11 Uhr,

35 Jahre, geboren am 18. Oktober 1840, Geburts- ebendort verkündet“ufrden.

ort: Insterburg, Größe: 5 Fuß 4 Zoll, Haare: Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund-

dunkelblond, Kinn: rund, Nase: pit, Gesichtsbil- * feuer, bei einem dersclben unterliegenden Gesammt-

dung: länglich, Gesichtsfarbe: blaß, Gestalt: schlank. | Flähenmaß vou 17 Aren 96 Qu.-Meter mit einem

E j Os a e A Gtibbult Der am 8. September v. J. gegen den Eisenu- | Auszug aus der Steuerrolle und dem Srundou

vahnarbeiter Fricdrih Elger aus Mühlseifen, sind in w;serem Bureau F. einzusehen. d

Kreis Löwenberg, erlassene Steckbrief wird hiermit | Alle Diejenigen, welche Eigenthumé- oder anderweite

erneuert. Caffel, 19. Mai 1876. Der Staars- | ¿Ux Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in

anwalt Baumgart | das Grundbuch bedürfende, aber nit eingetragene : Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge- 4 Æ _| fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion

Steckbriefs-Erlevigung. Unser unterm 7. April spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

de J. gegen den Müllergeselleu Friedrich Plauß Berlin, den 13. Mai 1876

aus Doeringshagen bei taugard erlassene Steckbrief ! Königliches Kreisgericht.

ift erledigt. i Der Subhastationé-Richter.

Greifenberg in Pommern, den 11. Mai 1876. f E Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung. [4429] Subh astation s-Patent. Subhastationen, Aufgebote, Vor g Ne ubfaee "(a vers, biete im Pat buch von Deutsch - Rixdorf Band 18 Bl. Nr. 617

labungen u. dergl. 4427 A ; “verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll : N Subhastations -Patent. 29 | den 21. Iuxi 1878, Mittags 12 Uhr,

Die dem Tischlermeister August Chrift zu Berlin, gn hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer Prinzenstr. 31 gehörige, in Britz belegenen, im Nr, 12, im Wege der nothwendigen Subhastation Grundbuch von Briß Band XI11. Bl. Nr, 502 und Zzffentlih an den Meistbietenden versteigert, und dem- 503 verzeihneten Gruudslücke nebst Zubehör sollen nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 13, Inli 1876, Vorwittags 11 Uhr, | dea 22, Iuni 1826, Nachmittags 121 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, ebenda in Zimmer Nr. 16 verkündet werden. Zimmer“ Nr. 23, im Wege der nothwendigen Sub- Das zu versteigernde Grundstü ift zur Grund- hastation öffentlih an den Meistbietenden versteigert steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesamnit- D ect cel Vis Urtheil über die Ertheilung des Flächenmaß von 4 Ar 17 g er ne einem E ujlags evenda | ertrag voa 30 S veranlagt. Auszug aus der , den 14, Juli 1876, Miitags 12 Uhr, | Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, in- verkündet werden. L ' gleichen etwaige Abshäßungen, andere das Grund-

Die zu versteigernden Grundstücke sind zur stück betreffende Nahweisungen und besondere Kauf- Grundsteuer, das Grundstück Nr. 502 bei einem Hedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen. derselben unterliegenden Gesammt-Flähenmaß von Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- S Ar 43 Qu.-Meter mit einem Reinertrage von weite, zur Wirkjamkeit gegen Dritte der Eintragung 45 S, das Grundstück Nr. 503 bei gleichem Flächen- in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein- maß mit einem Reinertrag von 78 -§, dagegen zur | getragene Realrechte geltend ¿zu machen haben, wer- Gebäudesteuer zur Zeit niht veranlagt. Auszug | den aufgefordert, dieselben zur Germeidung der Prä- aus der Steuerrokle und Abschrift des Grundbuch- | klusion spätestens im Berfteigerungstermin anzu- blaites, ingleichen etwaige Abshäßungen, andere das |-melden,

Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Berlin, den 16, Mai 1876. Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V, einzu- Königliches Kreisgericht. sehen. Der Subhastations-Richter.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung | [4431] Subhastations-Patent Das dem Buchha lter Gustay Brandis

in das Hypothekenbuh bedürfende, aber nicht ein- getragene Realrechte geltead zu machen haben, werden

Î 1

|

{ Leantragt worden. L Alle Diejenigen, welche an diese Hypothekenpost An- |

Das zu versteigernde Grundstück is zur Gruud- teuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Flächenmaß von 12 Ar 0,3 Qu.-Meter mit einem Reinertrag von 5 #4 67 -§, zuc Gebäudesteuer biss | her nit veranlagt. E

Auszug aus der Steuerrolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grund- stück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf- | bedingungen sind in unserem Bureau V, einzu- j sehen. i

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das j Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge- fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion } spätestens im Ver steigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 16. Mai 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

| ; j den 7. Iuli 1876, Mittags 1 Uyr, | | | |

Bekauntmachung.

Es ist bei uns das Aufgebot des verloren ge- gangenen Hypothekeu-Dokuments:

[4092]

über die auf dem Grundftücke Band [ll Bl. èr. 80 des Grundbuchs von Tucheband Abthei- lung 11]. Nr. 2 für- die Wittwe Sens, Doro- thea Sophie, geb. Landsberg, aus dem Kauf- vertrage vom 24. Mai 1862 und der Urfunde vom 4. November 1862 eingetragenen 110 Thlr.

sprüche als Eigenthümer, Cesfionarien, Pfand- oder sonstige Gläubiger zu machen haben, werden hier- durch aufgefordert, sich svätestens in dem an hiefiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 17,

am 18, August, Bormittags 11 Uhr, anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls alle unbekannten Interessenten mit ihren Ansprüchen pra- fludirt und die qu. Hypothekenpost gelöscht werden

wird. Cüstrin, den 26. April 1876. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[4459]

Die verchel. Böttchergesell Grieger, Christiane Wilhelmine, geb. Meusel, hier hat gegen ihren Ehe- ' mann, den Böttchergesellen Iohann August ; Albert Grieger, wegen böslicher Verlassung auf | Scheidung mit dem Anirage geklagt, ihre Che mit | dem Verklagten zu trennen, den Verklagten für den | allein schuldigen Theil zu erklären und zur Heraus»

1

_ gabe des vierten Theils seines Vermbügens als Ehe-

| sceidungsstrafe zu verurtheilen und demselben die | Fosten des Prozesses aufzuerlegen. A

| Zur Beantwortung der Klage und zur mündlichen ; Verhandlung is Termin quf

| den 26. September 1876, Bormîittags 11 Uhe,

zu Berlin vor dem Gheg-richt im hiesigen Gerichtsgebände,

A das Central - Aunoucen-

die Annonczn-Grpeditionen des Rudalf Mosse, Haaseustein G, L. Daube & Co., E. Scilotte, Aunoxucen-Bureaus.

D)

Poftylatz 12, Zimmer Nr. 24, anberaumt, zu welchem der Verklagte hierdurch unter der Verwarnung vor- geladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens die Klagebehauptungen, insonders die bozl:che Verlaffung, für zugestanden erachtet und demgemäß was Rechtens erkannt werden wird. Görliß, den 11. Mai 1876. 5 Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

4436] : Der Haushälter Iulius Ullrich hier hat gegen seine Ehefrau Johanna, geb. Wendrih, wegen b08- licher Verlassung auf Scheidung mit dem Anirage eklagt : ; | s seine Ehe mit der Verklagten zu scheiden, die Verklagte für den allein {huldigen Theil zu erklären und derselben die Kosten des Prozesses aufzuerlegen. Wi Zur Beantwortung der Klage und zur mündlichen Verhandlung is Termia auf deu 26. September cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem Ehegericht im hiesigen Gerichtsgebäude, Posta 12, Zimmer Nr. 24, anberaumt, zu welchem die Verklagte hiermit unter der Verwaruupg vor- gelzden wird, daß im Falle ihres Ausbleibens die Klagebehauptungen, insonders die bosliche Verlassung für zugestanden crachtet und demgemäß was Rech- tens erfannt werden wird. Görliß, den 13. Mai 1876. ; Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c+

E T E E 1 E R 725 12k E E L I J In Dresden's bester uud shönjter

i Lage und dessen Umgegend habe ih bie vorzügl. Zinshäuser, sowie herrshaftlice Billen mit alten schattigen Gärten, mit theilweis Stallung, Nemije 2c., von 30,000 M bis 300,000 A unter den ünstigsten Bedingungen zu verkaufen.

B47 Friedrich Ricbe, 2 Bauk- und FKommissiousgeschäft (D. 1277.) in Dresden, Bictoriafr. 20. 4206] Bekauutinahuug. e Die Lieferung des Torfvedarfs der bicsigen Königlichen Neuen Strafanstait für das Winter- halbjahr 1876/77, circa 350 Kubikmeter, soll im Wege der Submisfiou vergebeu werden.

Lieferungs-Bewerber wollen unter Ciniendung der Proben ihre Offerten versiegelt und portofrei mißt der Aufschrift:

„Torf Lieferuugs- Offerte“ bis zum „S, Iuni cr. Vormittags 11 Uhr“,

zu welcher Zeit dieselben erôFnet werden sollen,

einreichen.

Die Licferu:gs-Bedingungen liegen während der Diénitstunden im hiesigen Kasseuzimmec zur Ein- sicht aus. i

Offexten, welche nah Eröffnung des Terinins ein- gehen oder nicht von Proben begleitet sind, bleiben unbexücksihtigt, deégleichen die Offerien derjenigen Bewerber, welche die Bedingungen uicht vor dem Termin unter ihrieben haben.

Berlin, den 12. Mai 1876. Die Direktion - der Königlichen Nenen Strafanslalk