1876 / 122 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Verloosung, Amortisátion, Zinszahluug u- \#. w. von öffent!“ichen KBapieren.

4373] Bekaititiüächüng, Im Laufe des Monats Juni c. soll die lange Brücke über die Dahme 2a Cöpenick eine” Reparatur unterwerfen und die deéfallsige”. RAr- beiten 2c. im Wege der ffentlichen Su® mission verdungen werden. Zu diesem Zwecke steh“ auf Sounabend den 3. Iuni cr., Borv«ittags 10 Uhr, im Bürean des Un:erzeichneten ein Termin an. Qualifizirte Upärrnehmer werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt und portofrei mit entsprehender Aufschrift versehen, an mi einzureichen mit dem Be-

a Germania m Gra ge aa es Marien - Gymnasium

Le C - (r . i F ,

2 Directorftelle

D ese | aft du tem St n Le A e Or P Gehalt beträgt ; ianären i Stelle ver 3

je auf 10 pes Cet ves vou den Allonaeen., 4500—5500 4 Bewerber wollen ihre Gesuche bis

e : E f geleisteten Baareinschusses auf die Aktien festgestellte | zum 15, Juni hierorts einreichen.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

AZ 122. Berlin, Mittwoch, den 24. Mai

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerihtlihen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels-, Zeichen-u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht : 7) die von den Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden aus eshriebenen Submisstonstermine,

[4487] i

Die Poln. Sertifiïate Lité. A. a F. 300.

Ne. 824 4075 24154 26869 61493 74991

Ñ ges 97775 QUNI 266151 61535 263751

find abljauden gekommen. Dividende für das Jahr 1875 wird vom 1: Inni cr. t

Berlin. Gustav Guttmann. | gh in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in | Geofiberrogii P Pot e ches Evangelishes Stettim an unserer Hauptkasse, Paradeplaßy Oberschulcollegium.

Nr. 16, Berlin in unserem dortigen Bureau, Unter den | Erdmann.

Linden Nr. 2,

[4171] Berlin -Hamburger

merken, daß dec Kostenanshlag und die Sub- missionsbedingungen während der Vormittagsstunden von 9—12 Uhc in meinem Bureau eingesehen werden

können. e Berlin. Cto. 210/5) Der Wasserbaumeister. Stengel.

[4457] i : Bau der zweiten Oranienburger

Schleuse.

Für den Vau der Schleuse soll 1) die Herstellung von 3240 Kbm. Mauerwerk qus Klinkern und Mauersteinen,

2) das Verseßen von 43,3 Kbm. Quaderfteinen

aus Granit, L :

3) 39 lfdé. M. Treppenstufen aus Klinkern zu

fertigen, im Wege der werden.

Die Bedingung-n könucn in dem Bau-Bureau zu Oranienburger Mühle eingeschzn werden, auch können Abschriften derselben gegen portofreie Einseabung von 2 Mark von dort bezogen werden.

Die Offerten sind versiegelt und portofcei mit der Aufschrift: i „Submission auf Ausführnug von Manrer-

arbeiten“ bis zu dem auf dem Bureau zu Oranienburger Mühle bei Oranieaburg auf Sonaabend, den 10. Inni cr., Bormittags 11x Uhr, L angesetzten Eröffnungétermin an Herrn Baumeister Becker daselbst einzureichen.

Thiexgartenschleuse, den 22. Mai 1876.

Der Wasserbau-Inspefter. Reinhardt.

öffentlien Submission vergeben

[4418] Lizitation von BauaWeiten. Nachstehende Bouarbeiten: i I. zum Neubau einer Schmiede und Dreherei Wilhelméstollen am Meisner und zwar:

1) Erd- und Mauerarbeiten nebst Stel- A lung dec Mauermaterialien veran- laat U e l ENVD,

2) Zimmerarbeiten nebs Stellung der Materialien veranschlagt zu . . . 2094. Dacbdeckerarbeit inkl. Vèaterialien ver- aniGladE U 2e 2, 00D! Tiscblerarbeiten, wie vor veranschlagt zu 782. 75.

5) Schlofserarbeit, , y è E LOE

6) Glaserarbeit, S ¿ z :

7) Eisengußarbeiten , , a ADOGDO;

IT. Zum Neubau cines Zebenhauses mit Schmiede zu Grube Echwalbenthal und zwar:

1) Erd- und Mauerarbeit inkl. Materia- lien veranschlagt zu I e091:

2) Zimmerarbeit inkl. Materialien ver- anda C 40009, O0V;.

3) Dachdeckerarbeit inkl. Materialien ver- Anla 000, 2D,

4) Tischlerarbeiten, wie vor veranschlagt zu 1223, 15.

5) Schlofferarbeiten , s „180, —,

6) Glaserarteiten , ,y z 408.

7) Eisengußarbeiten , , d e 243. —,

sollen Miitwoch, den 7. Iuni cr.,

Nachmittags 2 Uhr,

im Bureau der unterzeichneten Behörde zu Shwalbens- :

thal auf dem Wege öffentlicher Lizitation au die Menigstnehmenden vergeben werden.

Die Lizitationsbhedingungen können vom 26. Mai c. an daselbst während der Geschäftéstunden eingefehen,

auch gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich be- |

zogen werden, Meisuer, am 19, Mai 1876. Königliche Berginspektion, Beer.

Königliche Saarbrüer Eiseubaha, [4286] Neuban der Fishbahbahn,

Das Erdarbeitenloos IV. einschließli der Maurer- und Zimmerarbeiten für die darin vorkommenden Bauwerke, veranschlagt auf rund 104,009 4, foll submittirt werden.

Offerten versiegelt und portofrei mit entsprebender Aufschrift an mich bis zu dem in meinem Geichäfts- lofal (Zimmer 40 des hiesigen Eisenbahnverwaltungs- Gebäudes)

Montag, den 12. Iuui d. I., 11 Uhr Bormittags, abzuhaltenden Termin.

Bedingurgen sind in demselben Geschäftslokal ein- zusehen und zu kaufen, Cto, 184/5.) St. Iohaun a. d. Saar, den 15, Mai 1876. Housselle,

Eisenbahn Baumeister.

(4237) Bekanntmachung.

Der Neubar eines Garnison-Gefängnisses in Met, veranschlagt zu E 251.000 Mark, sofl in General-Entreprise in öffentliher Submission vergeben werden, wozu ein Termin auf Sonnabeud, den 27, Mai cr., Bormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwaltung anbe- raumt ist.

Die Offerten auf Stempelpapier sind versiegelt, portofrei und mit entsprehender Aufschrift versehen, bis zur Terminéstunde an uns einzusenden.

Die Submíttenten müssen die zum Betriebe eines größeren Geschäfts erforderlichen Mittel befißen und Zeugnisse hierüber, sowie über ihre Qualifikation tis zum Subimnissionstermine hierher einreichen. Die Kosten-Auschläge, Zeichnungen, Bedingungen 2c. liegen im Bureau der unterzeichneten, sowie in dem

der Kaiserlichen Verwaltung der Garnijon-Bauten !

zur Einsicht aus. Meg, den 12. Mai 1876. FKaiserliche Garuisou-Verwaltunug.

945. 92. |

Eisenbahn.

Prioritüts - Obligationen lx, Emisfion.

Die Inhaber von Prioritäts - Obligationen TiI. Emission werden davon in Kenntniß geseßt, daß wir eine neue Reibe von 12 Zinëcoupons über die Zinsen vom 1. Juli d. J. ab nebst Talon Nr. Il. ausgeben werden. Zu diesem Zwette sid in der

Zeit / vom 20. Mai bis 2, Iuui d. I,

enthält, in unsern Haupikassen zu Berlin oder Hamburg in den Vormittagéstunten von 9 bis 1 Uhr gegen Empfangnahme eines Auerïennt- nisses einzureichen.

Anerkenntnisses können L vour 16. Iuni d. I. ab in den vorgertahten Dienststunden die neuen Zins- coupons und Talons Nr. IL bei gedachten beiden Kassen, und zwar bei derjenigen in Empfang genom- men werden, welche das Anerkenntniß ertheilt hat. Formulare zu dem oben erwähnten Verzeichniß werden in unseren Hauptkassen zu Berlin und Ham- burg unentgeltlich ausgegeben. : Berlin und Hamburg, den 9. Mai 1876. Die Direktion. Cto. 135/5.)

Lebensversicherungs-Gesellschaft «

[4434] zu Leipzig.

fertigten Scheine: Bersicherungsschein Nr. 144882, ausge-

Frau Dorothee Cathrine Elisabeth Gruner, geb.

Büdeler, schreibt sich Biedeler in Celle; Depositeushein vom 14, Februar 1870 über

den axf das Leben des Herrn Carl August

Pfandschein Nr- 1048 über den auf das Leben des Herrn Carl Ferdinand Schmidt, Hauptamts-Ussistenten in Königsberg i. Pr., ausgestellten Versicherungëschein Nr. 27578, sind bei uns mit dem Ant-ag auf deren Mortifi- fation als verloren angezeigt worden.

In Gemäßheit von §. 15 der allgemeinen Ver- siherungöbedingungen unseres revidirten Statuts wird dies hiermit unter der Bedeutung bekannt ge- mat, daß die vorstehends gedachten Scheine als

S | nichtig betrahtet werden und an deren Stelle je 65. | ein Duplikat ertheilt werden wird, wenn innerhalb

eines Iahres vom untengescßten Tage ab ein Be- theiligter fich niht melden solite. Leipzig, den 25. Mai 1876. Lebeusversicherungs-Vesellschaft zu Leipzig. Kummer. Dr, Gallus.

[4451]

die Talons Nr. L mit einem Verzeichniß, welches die Serien und Nummern der Reihenfolge nach, fo- : wie dea Namea und die Wohnung des Ausstellers '

Gegen Rüdckgabe dieses mit Quittung versehenen = telle mit 2790 4 Jahrgehalt zu beseßen. Für d]=ck 3). die Rechnungslegung des Schatzmeisters und

Die von der vnterzeichneten Gesellschaft ausge- :

stellt vom 27. Oktober 1864 auf das Leben der ;

Rudert, Webereifabrikanten in St. Petersburg, ! ausgefertigten Versiherungsschein Nr, 19262; ;

Breslau im Bureau unserer dortigen General- Agentur, Carlsstraße Nr. 4/5,

Posen im Bureau unserer dertigen General-

; Agentur, Markt Nr. 45,

} Cöln in u-serem dortigen Bureau, Neumarkt,

Ecke der Richmodstraße Nr. 1,

gegen Rückgabe des Dividendenscheins Serie T,

Nr. 18 mit je 30 Mark für jede Aktie ausgezahlt, Den Dividendenscheinen is bei der Einreichung

ein von dem Präsentanten unterschriebenes Verzeich-

; 1) Patente, ; j 2) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine,

3) die Vakanzen-Liste der durch Militär-Anwärter zu beseßenden Stellen,

4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-Militär-Anwärter,

5) die Uebersicht der anstehenden Subhafstations-Termine,

6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Staats-Domänen, sowie anderer Landgüter,

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Geseßes über den Markenschuß, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentliht werden, erscheint auch in

| Die Herren Mitglieder des Vereins dex Schlesischen Maltheser-

| [4433] Ritter

| werden hierdurch eingeladen, sich zu der im F. 10 | des Vereins-Statuts vorgeschriebenen, auf

* Donucrístag, deu 8. Iuui c., Bormittag 10 Uhr, ' im Hause des Hercn Grafen Hans Ulrich Schaff-

. gotsch zu

niß beizufügen, in welchem die präsentirten Scheine Breslau, Schweidnißer Stadtgraben Nr. 22,

in dec Reihenfolge ihrer Nummern aufgeführt sind. Stettin, den 23. Mai 1876.

Die Direktion. Verschiedene Bekanrntmachungen-

[4460] Offene Lehrerstellen. An der Realschole zu Lippstadt sind eine Ober- [ehrerftelle wit 3900 M und eine ordentliche Lehrer-

| erstere ist die fac, doc, im Deutschen und in oer Geicichte, für die leßtere die sac. doc. in den neite- ' ren Sprachen oder in den alten Sprachen und einer ' neueren erforderlich, Die Befähigung zum Turn- unterriht ist wünschenswerth. Meldungen sind bis zum 10. Iuni einzureichen,

j Das Kuratorium.

¡ von mir anberaumten

| ordeutlichen General-Bersammluug

| einfinden zu wollen. j E

| Die Tagesordnung, welche den Herren Mitgliedern | roh besonders zugehen wird, enthält außer einigen | geschäftlichen Mittheilungen und Anträgen

j 1) Einführung neuer Mitzlieder, :

| 9) Bericht des Vorstandes über seine Geschäfts- | führung im verflossenen Jahre,

der Delegirten für die Vereinöskrankenhäuser zu Trebntß und Rybnick behufs Ertheilung der Decharge.

Berlin, den 20. Mai 1876.

Der Borsißende des Vereins der Schlesischen:

Masltheser-Ziitter. Friedrich Graf Praschma.

[4447]

Bekanntmachung!

Die Lieferung der Glocken für das Geläute des : | Pfarrthurmes am Dome zu Frankfurt a. M.

| foll im Wege der \criftlihen Submission vergeben werden.

Das Geläute besteht aus 10 Glocken im Gesazamtgewichte zu ca. 27,900 Kilogramm. Die Submissions- und Vertragsbedingungen können gegen Erstattung der Kopialien von dem

: Dombau-Büreau hier, Sa&üch :aplaß Ne. 8, bezogen werden, wohin sich auch wegen Ausfkunftserholung

zu wenden wäre. Offerten sind bis

| Montag, den 12. Iuni d. I, Bormitt ags 10 Uhr, bei der BVan-Deputation, Paas 3, abzugeben.

Der an diciem Termine stattfindenden Eröffaung:

der Offerten können die Submittenten oder Bevollmächtigte derselben beiwohnen.

Frankfurt a. M., 8. Mai 1876.

Bau-Deputation.

[4361]

Norddeutsche

| Lebensversicherungs-Bauk auf Gegenseitigkeit. | Auf Grund des §. 4 und in Gemäßheit der §8. 26 und 27 unseres Statuts laden wir die Herren Besißer von Antheils-Certifikaten der Norddeutschen Lebensversicherungs-Bank auf Gegenseitigkeit

zu der am

Mittwoch, den 21. Juni

im Geschäftslokale der Bank, Zieten-Play Ne.

Certifikat-Besißer hierdurch ergebenst ein.

cr., Vormittags 10 uhr,

65, stattfindenden Geiteralversamz lung der

Tagesordnung :

Neuwahl für das gemäß §. 4 ausscheidende Mitglied.

| | Berlin, den 16. Mai 1876.

Der Verwaltungsrath.

Deutscher Lloyd,

Transport - Versicherungs - Actien - Gesell\haft in Berlin.

Secister Rechnungs-Abschluß für das Geschäftsjahr 1875

A. ; VBilanz-Couto.

Activa.

1.| Sola-Wecbsel der Actionaire, 1000 Stück à 1200 A

zahlbar 4 Wochen nach Vorzeigung Hypotheken . E Wechsel im Portefeuille .

1

2, 3. 4. Cassa-Bestand . 0) S C

nach Abschreibung von . . . . 5

6.| Saldo der Debitoren und Creditoren .

| : P assiva, 1,| Actien-Capital . : 2.| Reserve-Fonds .

3.| Reserve für \chwebende Schäden und laufende Ver-

| sicherungen pro 1876. 4. Reingewinn . R

| | | l

* M 5,405. 45, | 905. 45

| M. e)

1,200,000/00 |}| 228,000 00 4111503 || 3.9 16,630 45 || 4.| Binsen

aus: 1004 4

E M 4, 50000 | | . |__328.76660 | 1 Nü@versicherungs-Prämien . 1,819,012/08 ||| 2.| Bezahlte Schäden, abzüglich

E M ve:sicherer .

Steuern, Miethe,

1,500,000/00 !}| | 15,000 00 ||

| h) 266,660 /00 |||

37,352 08 || 9-| Reserve-Vortrag auf 1876:

L lanfende Risicos 1,819,01208 | | zal

Bertheilung des Reingewinns,

| B. Gewinn- und Verlust-Conto. 4 Einnahme, A S 1. Reserve Ie E C Schäden und laufende Versicherungen

| 2.| Uebertrag aus 1874, Gewinn-Vortrag O N 3. Prämien und Policegebühren, abzüglich Courtagen und Rabatte

Ausgabe, M s

N 3. Provisionen und Uakost-n * der Agenturen, “Salaire, orto,

sachen, Zeitungen, Reisekosten 2c, nach Abzug der |

| von den Rüdckrerficherern erstatteten Beträge ;

4. Abschreibung auf Jnventar von A4 5,405. 45

für schwebende Schäden .

284,965 2,586 /44 1,047,074/87 16,269 83

Sn Summa T,350,896/14

S u e C OUSOFDOE des Antheils der Rück- |

656,946/61

Telegramme, Druck- |

122,554/37 |

905 45 A 181,660. 00. | „85,000. 0, | 266,660 00 | In Summa

verple:bt Retngewinn

1,313,544 06 37,352 08

|

Dem Capital-Reservefonds überwiesen - .

0000

6F 9/9 vom eingezahlten Actien-Capital als Dividende = 40 M pro Actie . ‘000.

Tantièmen:

statutenmäßige an den Aufsichtsrath

contractlihe an den Director

Uebertrag auf Gewinn- und Verlust-Conto des Jahres 1876

Der Aufsichtsrath:

Walther Bauendahl, Vorfißender Wilh. Wolff, Commerzienrath

Dp. Otto Hübuer Ios. Herzfeld E, van Gülven

in Berlin,

Aachen.

M 735,20 367,60 1,102/80

i 1,249/28

37,3520

Der Vorftand: Ernst Schrader.

Die Divideude wird gegen Einlicferung des Dividendenscheins Nr. 6 an der Casse der (l i i D. Fleck & Scheuer in Düsseldorf vom 24, Mai ab ausgezablt. j : N Gele chale Ie Men Ung, Lur B, Der Nachdem der Bericht der Revisions-Commission verlesen war, ertheilte die General-Vers1mnlung Decharge an Aufsichtsrath und Vorstand und

Cto. 167/5.) | wählte zu Revisoren für das Jahr 1876 die Herren

Louis Liprtnann,

S. H. Ellon und General-Consul Carl Sander, sämmtlich in Berlin.

Nach der Ausloosung hatte Herr Joseph Herzfeld aus dem Aufsichtörathe auszuscheiden, welcher einstimmig wiedergewählt wurde.

vid

n

einem besonderen Blatt unter dem Titel

8) die Tarif- und Fahrplan-Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, 9) die Uebecsiht der Haupt-Eisenbahn-Berbindungen Berlins, L 10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff-Verbindung-n mit transatlantishen Ländern,

11) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

Eentral-Handelz-Register für das Deutsche Reich. n: 17;

l alle Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. Das und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgräterstraße 109, und alle Abonnement beträgt i Æ. 50 D das Vierteljahr. 2 Einzelne Rubnmer in bo 2

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich kann dur alle Post-Anstalten des In- |

Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Patente.

Preußen. Königliches Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Den Civil-Ingenieuren J. Brandt und G. W. von Nawrocki zu Berlin ist unter dem 20. Mai d. I. ein Patent ;

auf eine durch Zeihnung und Beschreibung er-

läuterte Maschine zur Herstellung von Bernstein-

perlen, soweit dieselbe für neu und eigenthümlich

erkannt ift, auf drei Jahre, für den Umfang worden.

Den Herren F. Sahlmon & Sohn zu Berlin ist unter dem 20. Mai 1876 ein Patent auf einen Ligroine-Kochapparat in der dur Be- schreibung, Zeichnung und Modell nachgewiesenen Zusammenseßung, ohne Jemanden in der Anwen- dung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußishen Staats ertheilt worden.

Dem Ingenieur und Maschinenfabrikanten C. L. Fehrmann zu Potsdam ift unter dem 20. Mai d, J. ein Patent j

auf eine Naßmühle, soweit dieselbe als neu und

eigenthümlich erkannt is und ohne Jemand in

Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußishen Staats ertheilt worden,

Das dem Mechaniker Robert Weise zu Magde- burg unter dem 7. Januar 1875 ertheilte Patent auf eine Eisenbahnwagen-Kuppelung in der dur Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu- fammenseßung ist aufgehoben.

Dem Herrn Frit Winkelftroeter zu Barmen ist unter dem 20. Mai d. Js. ein Patent auf eine Maschine zur Herstellung von Franzen in der durch Zeihnung und Beschreibung nach- gewiesenen Zusammenseßung, ohne Jemanden in der Benußung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für M Umfang des preußishen Staats ertheilt worden.

Dem Herrn Thomas Unsworth zu Manhester ist unter dem 20. Mai d. J. ein Patent : auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläu- terte Vorrichtung zur Führung des Garns an . Maschinen zur Herstellung von Doppelgarn und Schnur auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Ingenieur Joseph Chaine zu Paris ift unter dem 20. Mai d. J. ein Patent auf einen durch Zeihnung und Beschreibung nach- gewiesenen Fortbewegungsmechanismus für Straßen- lokomotiven in seiner Zusammenseßung und ohne Jemanden in der Benußung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und I een Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Bayern. Verlängert das dem Fabrikanten Johann Haag in Augsburg unterm 2. Mai 1871 verliehene Privil-gium auf verbesserte Einrichtung von Dampfheizungen für Eisenbahnwaggons, für weitere 5 Jahre, vom 2. Mai 1876 an.

Königreich Sahsen. Auf 5 Jahre, 12, Mai. F. A. Wilke in Chemniß, Jacquardmaschine, ge- nannt Damastmaschine.

Braunschweig. 30, März, auf 5 Jahre, Näh- maschinenfabrikant Hollub in Wien, Verbesserung an Greifer-Nähmaschinen. 2. Mai, J. G. May zu Buckau bei Magdeburg, Funkendämpfer an Schornsteinen von Lokomotiven und Lokomobilen,

auf 5 Jahre.

Sachseu-Altenburg. Auf 5_ Jahre, 16. Maî Johann Ludwig Ranniger & Söhne in Alten- burg, Schlußart an Handschuhen; Aron Bernstein in Berlin, Apparat zur Ausfonderung falscher und manfirter Goldmünzen.

Schaumburg-Lippe und Lippe, 16. Mai, Re- dacteur Aron Bernstein in Berlin, Apparat zur Aussonderung falscher und mankirter Goldmünzen,

5 Jahre. (S. Anzeige am Schluß.)

Der schriftliche Vertrag enthält seinem Be- griffe nach präsumtiv alles Wesentliche von der Ueber- einkunft; damit eine davon abweichende frühere mündliche Abrede geltend gemacht werden kann, muß erkennbar gemacht werden, daß das Abweichende nach dem Willen der Kontrahenten neben der Ver- tragsurkunde in Geltung bleiben foll. Dieser Grund- saß, welcher für das Preußische Recht im Allge- meinen Landrecht Ausdruck Lesandin hat, ift nit

von jenem Tage an gerechnet, und des preußischen Staats ertheilt

für Handelsgeschäfte dur das Handelsgeseßbuch, namentlich Yrt. 278, aufgehoben, das Reichs- Ober-Haudelsgeriht hat ihn deshalb auch fonstant in Handelssachen angewendet. Erkenntniß des Reichs-Ober-Handelsgerichtes, IIL, Senat, vom 30. März d. I.

Figürliche Zeichen in Verbindung mit Wörtern.

In dem bereits mehrfach. erwähnten Rechts- streit Ainsworth wider Knapp hat das König- lihe württembergishe Landes - Ober- Handelsgericht, zu Stuttgart auch den Grundsaß ausgesprochen, daß eine Verleßung des Markenshußzes anzunehmen is, wenn eine Firma das Zeichen einer anderen mit Abände- rung der hinzugefügten Wörter (Namen, Firma U. dgl.) benußt. Das Sachverhältniß und die entscheidenden Gründe ergeben fch aus nah- stehendem Auszuge aus dem Erkenntnisse.

Zur Begründung der Beschwerde wurde in erster Instanz vor dem Handelsgeriht zu Tü- bingen vom Beklagten Knapp vorgetragen :

Aus der Entstehungsgeschichte des §. 3 des Reichs- gesetzes vom 30. November 1874 ergebe fich, daß zwei Waarenzeichen, welche je aus einer Figur und aus Worten bestehen, dann niht identish seien, wenn zwar die in jenem en befindliche Figur die gleiche sei, der sonstige Inhalt der Zeichen sich aber von einander unterscheide. Im vorliegenden Fall habe nun der Kläger (Ainsworth) den Aue im Profil mit seinem Namen und seiner Adresse als Waarenzeichen eingetragen und im Reichs - Anzeiger veröffentlihen lassen. Vom Beklagten (Knapp) aber sei dem Falken die Umschrift „Zuperior Knapp's Machine Toread“ beigesezt und auf seinen Waaren angebracht worden. Hierbei sei nur der Fehler vor- gekommen, daß das Ober-Amtsgericht Reutlingen das vom Beklagten angemeldete Waarenzeichen nicht vollftändig habe veröffentlichen lassen. Die Marken der Parteien unterscheiden sich daher durch die Ver- \chiedenheit der Umschriften um das figürlihe Zeichen in genügender Weise von einander. Der Anspruch des Klägers sei hienah \{on darum unbegründet, weil der Beklagte nicht dasselbe Waarenzeichen wie der Kläger gebrauche.

Der Kläger gab folgende Vernehmlafsung ab:

Aus der Anmeldung des Beklagten ergebe fi nicht, daß dieser zugleich die Umschrift als Zeichen angemeldet habe. Vielmehr sei unter dem vom Be- flagten angemeldeten Zeichen eben die Figur zu ver- stehen, welch leßtere auch im „Reichs - Anzeiger“ allein veröffentlicht sei. Leßteres sei kein Fehler des Ober-Amtägerichts, da jeder Gewerbetreibende seiner Anmeldung den Stempel beizulegen habe. Dieser enthalte aber beim Beklagten nur die Figur. ®

Der allgemeine Sprachgebrauch begreife unter dem Waarenzeichen uur Figuren. Auch habe des Zweck des Markenshußgeseßes nur erreiht werden können, wenn die Figur als das Hauptmerkmal bezeichnet worden sei. Denn sonst wäre es möglich, durch Hinzufügung eines unbedeutenden Zeichens zu einer Figur eine Täuschung hervorzubringen.

Das Königlich württembergishe Landes-Ober- Handelsgeriht in Stuttgart beftätigte das ver- urtheilende Erkenntniß erster Instanz und moti- virt dies rücksichtlich der vorliegenden Frage, wie folgt:

Das Waarenzeihen: Der Falke im Profil ist von dem Kläger mit der Umschrift „Ainsworth clea- tor Mills, Whitehaven“, von dem Beklagten mit der Umschrift: „Superior Koapp's Linen Machine Thread“ zur Eintragung in das Zeichenregifter angemeldet worden. Croßz. dieser Verschiedenheit der Umschrif- ten ift aus nachstehenden Gründen Hue vom Be- klagten gebrauchte und angemeldete Warenzeichen als s mit dem vom Kläger angemeldeten anzu- ehen.

Das Geseß vom 30. November 1874 stellt den

Waarenzeichen, von welchen die §8. 1 bis 12 aus- | P

\{ließlich handeln, in den §8. 13, 14, 18 und 20 die Namen und Firmen von Produzenten oder Handel- treibenden, mit welchen Waaren bezeichnet werden, \charf gegenüber. Während der Schuß der Waaren- zeichen durch die Anmeldung zum Zeichenregister be- dingt ift und nur den im Handelsregister eingetra- genen Gewerbetreibenden gewährt wird, {üßt das Geseß die Namen oder Firmen auch von nicht regi- strirten Produzenten und Handeltreibenden ohne Beobachtung einer Formalität, wie dies {on der 8. 287 des Strafgeseßbuchs gethan hat.

Auch genießen nach den §8. 13 und 14 die ange- meldeten Waarenzeichen und die Namen und Firmen einen zwar gleihmäßigen, aber neben einander her- gehenden selbständigen Schuß. Hieraus folgt, daß, wenn ein Gewerbetreibender feine Waaren mit einem von ihm angemeldeten figürlihen Zeichen und zugleich mit seinem Namen oder seiner Firma be- zeichnet, er bezügli beider Bezeichnungen durch das Geseh geschüßt wird. Dasselbe muß aber auch dann angenommen werden, wenn das angemeldete Waaren- zeichen aus der Verbindung eines figürlichen Zeichens und eines Namens oder einer Firma besteht, welche Verbindung nach §.3 des Gesetzes sowohl bei Zeichen

! Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 3.

die vor der Wirksamkeit desselben bereits bestanden, als bei neuen Zeichen zulässig ist. Denn es liegt kein vernünftigec Grund vor, die beiden eben ge- nannten Fälle verschieden zu behandeln, da dieselben sich nur dadurch von einander unterscheiden, daß in den erstern blos das fizürlihe Zeichen, ifvem leß- tern auch der Name oder die Firma mit diesem Zeichen zum Zeichenregister angemeldet ist, die Be- zeihnung der Waaren aber in beiden Fällen fich äußerlich als durchaus die gleiche darstellen kann.

Die Richtigkeit dieser Annahme wird durch den 8. 10 Abs. 1 des Gesetzes bestätigt. Wäre nämlich durch die Anmeldung eines aus einem figürlichen Zeichen und aus einem Namen eder einer Firma bestehenden Waarenzeichens ein Dritter niht gehin- dert, das figürliche Zeichen allein für fich zu be- nuten, so müßte man ihm, wenn er gleichfalls jenen Namen oder jene Firma führen würde, gestatten, jenes ganze angemeldete Zeichen zu gebrauchen, da Jedermann seine Waarea mit seinem Namen oder seiner Firma kennzeichnen darf. Diese Konsequenz wird aber ausdrüdcklih ausgeshlessen dur den citir- ten 8. 10 Abs. 1, welcher auch die in Buchstaben oder Worten neben einer Figur bestehenden Waaren- zeichen unter sich begreift, da der §. 3 Abs. 2, abge- ehen von den in Abs. 1 genannten Zeichen, keine E aven oder Worte enthaltenden Zeichen zuläßt.

Denn es wird in jener Geseßesstelle demjenigen, welcher ein mit einem Namen oder einer Firma ver- bundenes figürlihes Waarenzeichen angemeldet hat, der Schuß nur versagt gegen die Bezeichnung der Waaren mit demselben Namen oder derselben Firma durch einen Dritten, welcher zur Führung dieses Namens oder dieser Firma berechtigt ist.

Der Kläger hat somit, obgleich er das von ihm angemeldete Waarenzeichen mit seinem Namen und seiner Adresse versehen hat, doch einen Anspruch auf den besonderen Schuß jenes Zeichens, und der Ge- brau desselben durch den Beklagten ift darum kein berechtigter, weil dieser dem Zeichen feinen Namen beigefügt hat.

Die Umschrift um das vom Beklagten angemel- dete Waarenzeichen enthält nun allerdings außer dem Namen desselben noch die Worte: „Superior Linen Machine Thread“, Allein wenn auch nach L. 3 Abs. 2 des Geseßes vom 30, November 1874 ein Waarenzeichen aus einer Verbindung zwischen einer Figur und zwischen Worten bestehen kann, fo folgt doch aus dem ganzen Zweck eines Waaren- zeichens, welches nach §. 1 die Waaren eines Ge- werbetreibenden von den Waaren eines anderen unter- scheiden soll, daß die einer Figur beigefügten Worte solche sein müssen, welche nah ihrer Bedeutung ein Unterscheidungsmerkmal zu begründe geeignet sind. Dies ist aber nicht der Fall bei denjenigen Worten, welche den Namen oder die Eigenschaft einer Waare bezeichnen. Denn derartige Worte find im freien Gebrauch von Jedem, welcher mit der betreffenden Waare Handel treibt.

So sagen denn auch die Metive zu §. 3 des Entwurfs :

„Was den Gebrauch von Wörtern betrifft, \o würde es unter allen Umständen unerläßlich sein, im Wege der Geseßgebung gewisse Wörter der freien Benützung ausdrücklich vorzubehalten. Dahin gehören insbesondere diejenigen Wörter, welche, im Verkehr vielfach üblich, eine gewisse Qualität der Waare ausdrücken fein, gut, prima, best, first u, dergl. —, Wörter ferner, welche eine empfehlende Bezeichnung enthalten patent, warranted, à lépreuve oder Wörter, welche geographische Bezeichnungen bilden.“ (Stenogr. Bericht 1. ec. p. 636 Sp. 1 zu §. 3 Abs. 2.)

Zwar beziehen sich diese Motive auf §. 3 Abs. 2 des Entwurfs, welcher die Eintragung von Zeichen, die Zahlen, Buchstaben, Wörter 2c. enthalten, über- haupt für unzulässig erklärt (1. c, p. 632 Sp. 2 8. 3 Abs, 2), während dieser Absaß in Folge des Untrags eines Abgeordneten (1, c. p. 745 m. 43) bei der Lesung seine jetzige Faffung erhielt (1. e. Band 1 Allein bei der Berathung über leßtern Antrag wurde im Wesentlichen Wn nen in den Motiven aufgestellten Grundsäßen festgehalten. Auf die gegen den gedachten Antrag gerichtete Bemerkung des Regierungskommissärs! „Wenn ein Fabrikant auf den Einfall kommen ens das Wort „preisgekrönt“ oder „feinste Marke*, „feinste Nummer“ eintragen zu lassen, dann würde kein anderec fernerhin in der Lage sein, wenn er auch cinen viel gegründeteren Anspruch hätte, als jener, diese Worte auf hne Waare zu seßen“ (1. e. Band 1 p. 129 Sp. 1 oben), wurde nämlich von einem für jenen Antrag ein- tretenden Abgeordneten entgegnet, daß dergleichen vom Regierungskommissär hervorgehobene Eintra- gungen gegen den Sinn des Gesetzes gehen würden (1. c. p. 129 Sp. 1 unten).

Das Wort „Superior“, welches die Qualität der Waare bezeichnet, ift daher so wenig als die Worte: „Linen Machine Thread“, welche die Gattung der Waare ausdrücken, geeignet, das Waarenzeichen des Beklagten von dem des Klägers in einer für den Verkehr passenden Weise zu unterscheiden.

Daß der Beklagte selbft auf die von ihm ge- wählte Umschrift der fraglihen Marke kein Gewicht

B L 2A a I CEA 1 E

gelegt, sondern lediglich das Figurenzeichen als maß- gebend angeschen hat, geht daraus hervor, daß er die Veröffentlihung desselben ohne Umschrift in dem Reichs-Anzeiger hat geschehen lassen, ohne irgend- wie Einspruch dagegen zu erheben. Hiernach ift dargethan, daß der Beklagte seine Waaren mit

vom Kläger angemeldeten Waarenzeichen bezeichnet.

Die Patent-Enquete. Bon Franz Wirth. I,

(S. Nr, 117 Reichs-Anz.; 14? Central-H.-R.)

Die Enquete-Fragen schließen sich in vielen Punkten dem Entwurfe des Patentshuß-Vereins an, sie erstrecken sich u. A. auf das Vorprüfung s- und Einspruchs - Verfahren, die Bekannt- machung der Beschreibung, die wir jeßt nicht kennen, die Errichtung des Patentamtes, Lizenzen 2c. und bringen manches gute Neue.

In der Frage 3 ist mit Recht das vom Patent- \{chußt-Verein angedrohte Vergeltu:ig sr e ch tei Ausländer außer Acht gelassen. Abgesehen von der Gehässigkeit, die in einer solhen Bestimmung liegt, ift fie gegenftandslos, weil das Ausland ein solches Recht nicht kennt, sondern Ausländer und Inländer gleich behandelt. Sollte das Ausland, was kaum zu erwarten, seine Geseßgebung in dieser Hinsicht ändern, so ist immer noch Zeit, es au bei uns zu thun.

Die Frage 4 wird müssen. Die Antwort

neue

n mehr detailliren würde hier allgemein lauten: nur Sachen sollen ge- \chüßt werden. Aber was ist „neu“? Das zu entscheiden oder im Gesehe Anhaltspunkte dafür zu geben, ist eben das Wichtigste. Das beste Gese

wird illuforis{, wenn das Patent-Amt \o Cent Alles, was erfunden wird, für alt erklärt. Die An- wendung bekannter Dinge zu neuem Zweck- wird häufig nicht patentirt, obwohl fie oft eine wichtigere und weniger bekannte Sache in sih {ließt, als eine eganz“ neue Erfindung. Bessemers Stahlbereiturg war gewiß neu und Stein-Hobelmaschinen hat es auch nit gegeben, aber patentirt wurden fie nicht, leßtere niht, weil sie den bekannten Metall-Hobel- maschinen gleihen. Es müßten hier Fragen über Verbefserungs- und Zusaßpatente und die Anwendung bekannter Mittel 21 neuen Zw cken beigefügt werden; ebenso Über die Neuheit ausgeführter oder Andern mitgetheilter Erfindungen.

Wünschenswerth wäre ferner die Beifügung einer Frage über die Datirung der Patente bezw. die Zeit, von wo an der Schuß beginnen soll, Das einzig Richtige und in ziemlich allen Ländern, die in Beziehung auf Patente maßzebepd find, auch gesetzlich eingeführt ist, diesen Schuß vom Tage der Hinterlegung an zu beginnen. J?denfalls muß man von dieser Zeit an das Vorreht auf vie Erfindung haben, fonst kann dieselbe allen Werth verlieren. Der Erfinder muß es ferner in der Hand haben, zu bestimmen, welches Datum sein Patent tragen soll, wenn er nicht der Gefahr auêëgcseßt fein foll, seine auswärtigen Patente zu \{chädigen und selbst um das Deutsche zu kommen. Ein Vertrauensmißbrauch Seitens der bei den Versuchen beschäftigten Arbeiter kann ebenfall; den Erfinder so gefährden, daß eine sofortige Sicherung seiner Erfindung nöthig ift.

Viele Punkte, die u. A. auch im Entwurf des Patentshuß-Vereins enthalten find, werden in den Fragebogen wohl als selbstverständlich nicht berührt. Es wäre aber doch vielleicht gut, auch darüber die Anfichten und Wünsche der Jndustrie sowie der Sachverständigen zu hören. Der eben genannte Entwurf enthält z. B. im 8. 10 eine Bestimmung, - die der Begrün- dung entbehrt und ganz zwecklos den Pa- tent-Inhaber in hohem Grade gefährdet. Es ift dies die Anordnung, daß die Patent-Taxe früher als 6 Monate vor Beginn des Jahres nicht berich- tigt werden darf. Wozu ein solhes Verbot dienen soll, ist \chwer zu begreifen; in der Begründung ift auh nichts darüber bemerkt. Ein Erfinder, der nach Ostindien oder Amerika reist (wie mir Fälle vorkommen), weshalb foll es denn diesem nicht ge- stattet sein, die Taxe früher und für mehrere Jahre im Voraus zu bezahlen?! Jn Frankreih ist dies bei Uebertragung. von Patenten sogar geseßlich vor- geschrieben.

Ueber die Form der Bekanntmachungen könnte man sih, da die Gelegenheit, einmal da ift, auch gleich Auskunft verschaffen. Man wird wohl das englishe oder amerifanische System als die besten einführen; es find aber au bezüglich diefer mehrfah Wünsche auszusprehen. Die Veröffent- lihung darf einmal nicht zu frühe geschehen und soll mögli rasch und übersichtlih sein, Jch würde daher eine Verbindung des englischen mit dem ameri- fanischen- Systeme vorziehen: Abdruck der Beschrei- bung ers nach 6 Monaten und Verbindung der abridgments mit dem Patent-Journal wie in Ame- rifka, Beifügung der Zeichnungen in kleinftem Maßftabe und eines Inhaltsverzeichnisses. Das leßtere muß aber zugleih Sachverzeichniß sein, denn ein bloßes N1menßsverzeihniß hat bei der ersten Patentnahme nur geringen Werth. Ausgezeichnet sind die englischen Fatbsutnmkinen; welche in besonderen Bänden alle in den einzelnen Fächern ertheilten Patente enthal-

man