1876 / 123 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

kämpfen gehabt hat und der man niht nachrähmen kann, daß sie die Schwierigkeiten mit besonderem Glück überwunden hätte. Ich glaube, meine Herren, daß die Verwaltung sofort mit erheblichen Ersparnissen wird geführt werden können, und daß sofort der Zustand eintreten wird, sobald die Staatêverwaltung beginnt, daß sih gauz andere finanzielle Resultate herausftellen werden. /

Nun finde ih unter den Degen die gefallen sind, noh folgende Punkte notirt. Es wird unter tellt, daß der Vertrag, den wir geschlossen haben, gewissen Bankinstituten ungewöhnlih große Gewinne zuführe. Meine Herren! Das ift ein absoluter Irrthum. Mas die Prioritätsobligationen 1. und 2. Serie betrifft, so sind die lärgst begeben, Bankinstitute haben ihrerseits gar kein wesentliches Suteresse daran, ob deren Cours finkt oder steigt. Das Verhälniß, was zwischen Bankinftituten und ter Eisenbahngesellschaft gegenwärtig überhaupt noch besteht, ist folgendes, daß die Berliner Handels- gesellshaft Vorschüsse Aa hat zu dem ansehnlichen Zinsfuße von 5%, zu dem meiner Ansicht nah hohen Saß einer Provision von vierteljährlih #%/, {ährlih also von 2%/, und daß sie, sowie der Staatévertrag zur Ratihabition gelangt, das von ihr vorgestreckte Geld zurück-mpfängt, und in Zukunft eine Provision nicht mehr be- ziehen wird, daß fie das Geld zurückempfängt in einem Zeitraum, wo anderweitige Verwendung durchaus niht gerade besonders vor- theilhaft in Aussicht zu nehmen ist, das find die großen Vortheile, die den Bankinjtituten aus diesem Geschäft bevorstehen.

Dann, meine Herren, sind Bedenken darüber geäußert worden, wie der Staat dazu komme, eine neue Emission zu garantiren, das begreift man allenfalls; aker wie er denn dazu komme, auch die früheren Emissionen zu garantiren, das verstehe man niht. Nun, meine Herren, wenn der Staat die Verwaltung der Bahn voll- ständig übernimmt, wenn er das Interesse daran hat, daß der Betrieb der Bahn niemals unterbrohen werden kann, was folgt dann aus dem Schritte, den er thut: das doch offenbar, wenu die Zinsen der dritten Priorität gezahlt werden, die Zinsen der ihnen voranstehenden ersten und zweiten Prioritäten doch auch gezahlt werden müssen. Die mittelbare Garantie ist also jedenfalls übernommen worden; ob man früher es vielleicht unterlassen hat, die Garantie für die früheren Emissionen auszusprehen, will ih dahingestellt sein lassen; ih will blos meinen Nachfolgern für die Zukunft den Rath geben, daß sie es immer so machen mögen, wie wir es jeßt gemacht haben; denn jeßt sprechen wir klar und unzweideutig aus, es kann an feinem Tage das Verhältniß eintreten, daß etwa die Zinsen auf die erste und zweite Priorität nicht gezahlt werden, während der Staat die dritte Priorität garantirt hat, sondern aus der Garantie der dritten Priorität folgt ohne Zweifel auch, daß die erste und zweite Priorität sich der Garantie des Staates erfreue. J kann nur, sollte- ein solcher Fall wieder eintreten, empfehlen, daß das, was jeßt Wunder nimmt, als alltäglih erscheinen möge. Endlich, meine Herren, hat man niht recht verstehen wollen, wie das ganze Geschäft für den Staat besonders vortheilhaft sein könne. Nun, i sollte denken, wer den Verhandlungen des anderen Hauses gefolgt ift, wer gesehen hat, wie ein lebhafter Gegner der Vor- lage der Regierung empfahl, mindeftens 14,000,000 Thaler für den Ankauf der Bahnen herzugeben, wie dann aus der Mitte der Kommission diesem BorlVlage gegenüber sogleich Ausführungen stattgefunden haben, daß dabei die Baukosten der Strecke von Eilenburg nah Leipzig um 1 Million Thaler zu niedrig ver- anslagt seien, wie aus der Mitte der Kommission Darlegungen ftatt- gefunden haben, um hinfichtlih dieses offerirten Kaufpreises minde- stens auf 16 Millionen zu gelangen, der, meine ich, sollte doch allen- falls zugestehen müssen, daß der Staat hier eine Operation macht, die ganz außerordentlich vorsichtig ift, die ihm in keinem Falle einen Nachtheil bringen kann und die ihm wahrscheinlich einen großen Vor- theil sichert; denn, meine Herren, dur den Vertrag übernimmt der Staat die Garantie dafür, daß einmal für die bereits existirenden Prioritätsobligationen, dann für die neu zu kreirenden Obligationen in runder Summe für einen Werthbetrag von uicht ganz 10 Millionen Thalern 44 °/9 Zinsen aufgebracht werden. Er bat sich ferner vorsorglich gewahrt, daß, wenn, wie es im hôchsten Grade wahr- \cheinlich ift, die Bahn nah wenigen Jah:en Erträge aufbringt, die mehr oder weniger erheblich über den zur Deck&ung der Zinsen er- forderlihen Ectrag hinausgehen, daß dann den Aktionären nichts darf ausgehändigt werden, bevor nicht successive die sämmtlichen Vorschüsse des Staats nebst 5% Zinsen dem Staate erstattet sein werden, und er hat für den Fall, daß nun uachber die Verhältnisse der Bahn sich entwickeln, daß erhebliche Ueberschüsse eintreten, für den Staat nicht die Verpflichtung begründet, die Bahn zu kaufen, fondern er hat für den Staat das Recht geschaffen, wenn er seiner Zeit es seinem Vortheile entsprehend erachtet, das Eigenthum der Bahn unter Bedingungen zu erwerben, die man, glaube ich, als Billig wird aner- kennen müssen. :

Meine Herren! Nach diesen Darlegungen glaube ih auch Jhnen gegenüber den Ausspruch wiederholen zu dürfen, daß der Vertrag, wie er abgeschlossen ist, die Verhältnisse der Aktionäre billig ordnet, die Prioritäten siherstellt und für den Staat ein überaus vortheilhaftes Geschäft darstellt,

Hierauf wurde die Generaldiskusfion ges{lossen.

In der Spezialdiskussion nahmen zu §. 1 des Gesetzes, welcher lautet:

„Der Halle-Sorau-G ubener Eisenbahngesellschaft wird die Ga- rantie des Staates für die Verzinsurg der von ihr in Gemäßheit der Privilegien vom 13. November 1871 und 17. Juli und 7. August 1872 aufgenommenen Anleihen in Höhe vou zusammen 6,910,000 Thlr. = 20,730,000 M4, sowie einer noch aufzunehmenden Aulcihe bis auf Höhe von 9,000,900 G nach Maßgabe des beigedruckten, unterm 7. Juli 1875 mit der Geseklschaft abgeschlossenen Vertrages hiermit und zwar in der Ait bewilligt, daß die Konvertirung der Schuldverschreibungen der aufgenommenen Anleihen, sobald es die Staatsregierung verlangt, und unter den von der leßteren feftzu-

‘stellenden Bedingungen zu bewirken ist.“

die Herren von Voß, Freiherr von Mirbah und von Raabe das Wort, worauf dieser Paragraph wie auch die §8. 2 und 3 leztere ohne Diskussion angenommen wurden.

Der vierte Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Petitionskommisfion über die Petitionen, betreffend den Religions-Unterriht in“ Volksshulen. Der Kommission lagen 207 Petitionen mit 36,214 Unterschriften, herrührend aus Ge- meinden der Provinz Weftfahlen, vor, welche beantragen :

Das hohe Haus wolle die Königliche Staatsregierung auffordern,

im Einklange mit den bisherigen Normen die volle Geltung des Art. 24 der Verfassungs-Urkunde mit aller Entschiedenheit aufrecht zu halten, und zwar so, daß die Religionsgesellshaften in ihrem Rechte auf volle Freiheit in der Leitung und Ertheilung tes Re- ligionéunterrichts geschüßt werden, ; oder aber falls uns dies verfassungêmäßig begründete Recht fernerhin wider Verhoffen beschränkt und bestritten werden sollte uns nunmehr die in dem Art. 20 und 22 der Verfafsungs3- urkunde bereits grundgelegte volle Unterrichtsfreiheit zu gewähren. _Der Referent Herr Wever beantragte Namens der Kom- mission, über diese Petitionen zur Tagesordnung überzugehen. Hierzu beantragten die Herren von Kleist-Rezow und Genossen:

__ Die Petitionen der Königlichen Staatsregierung zu der Er- wägung zu überreichen, daß zur Verwirklichung der der Kirche zu- stehenden Leitung des Religionsunterrichtes derselben bei Prüfung der Fähigkeit der Lehrer zur Ertheilung des Religionsunterrichtes eine entsprehende Mitwirkung zu gestatten, und dem als Organ der Kirche zur Leitung jenes Unterrichtes anerkannten Pfarrer die Be- rechtigung zuzuerkennen ift, gegebenen Falls den Unterricht selbst zu übernehmen,

An der Diskussion betheiligten fic die Herren Freiherr,

von Landsberg-Ofsenbeck und Graf von Landsberg-Velen, sowie der Regierungskommifsar Geheimer Ober-Regierungs-Rath von

Cranah. Dann wurde um 41!/, Uhr die Debatte auf Sonnabend Nachmittag 1 Uhr vertagt.

Im weiteren Verlaufe der Sizung am 24. d. M, be- \häftigte fich das Haus der Avgeordneten mit der Spezial- berathung des Geseyentwurfs, betreffend den Aus- tritt aus den jüdishen Synagogengemeinden. §88. 1 und 2 wurden unverändert genehmigt. §. 3 lautet:

„Der Aufnahme der Austrittserklärung muß ein hierauf ge- rihteter Antrag vorangehen. Derselbe ift durch den Richter dem Borstande der betreffenden Synagogengemeinde bekannt zu machen. Die Aufnahme der Austrittserklärung findet niht vor Ablauf vou vier Wochen und spätestens innerhalb sech3 Wochen nah Eingang des Antrags zu gerichtlichem Protokolle statt. Abschrift des Pro- tofolls ist dem Vorstande der Synagogengemeinde zuzustellen. Eiue N des Austritts ist dem Ausgetretenen auf Verlangen zu ertheile.

Hierzu lag der Antrag der Abgg. Hirsch und Genossen vor: zwischen den Worten „Synagogengemeinde“ und „bekannt“ die Worte: „ohne Verzug“ einzuschalten.

Nachdem der Abg. Dr. Petri das Amendement befürwortet hatte, wurde der §. 3 mit demselben angenommen; ohne Diskus fion ferner §8. 4 und 5.

S. 6 sett die Folgen fest, die die Austrittserklärung in ver- mögensrechtliher Beziehung nah fi zieht. Das legte Alinea lautet:

„Leistungen, welche niht auf der persöunlihen Angehörigkeit zur Synagogengemeinde beruhen, insbesondere auch sämmtliche Leiftun- gen für Zwecke der öffentlichen jüdishen Schulen, jedoch mit Aus- nahme der Religions\{chulen der Synagogeugemeiuden, werden dur die Auêtrittserklärung nicht berührt.“

Der Abg. Hirsch beantragte: :

1) den Austretenden das Recht zur Mitbenußung des Begräbniß- plaßes der Gemeinde zu geftatten, so lange die Verpflichtung zu den auf der peisönlihen Angehörigkeit zur Gemeinde beruhenden Leistungen fortdauert, d. h. bis zum Schlufse des auf den Aus- tritt folgenden Kalenderjahrs. Privatansprüche auf den B gräbniß plaß sollen durch das Gesez nicht berührt werden; 2) folgen- den Zusaß dem Paragraphen einzufügen: „Einnahmen aus Grundftücklen müssen zunächst zur Erfüllung der Verpflichtungen verwendet werden, welde aus dem Besiße oder der Benutzung derselben herrühren. Der Betrag, welchen der Ausgetretene zu leisten hat, soll den Durchschnittsbetrag der von ihm in den der Austrittserklärung vorhergegangenen drei Kalender- jahren geleisteten Beiträge nicht übersteigen“; 3) an Stelle des leßten Alinea zu seten: „Leistungen, welche auf einem anderen Verpflichtungsgrund, als auf der Angehörigkeit zur Synagogen- gemeinde beruhen, werden durch dieses Geseß nicht berührt.“

Nach kurzer Debatte, an welcher sih die Abgg. Dr. Röte- rath, Hirsch, Dr. Petri, Windthorfi (Meppen) und Brons be- theiligten, wurde §. 6 mit dem Amendement Hirsh angenom- men; ebenso ohne Diskusfion §. 7.

Der Abg. Hirsch beantragte, einen neuen H. 7a, einzuschal- ten in folgender Faffung:

Vexreinigen sich die Ausgetretenen behufs dauernder Einrich- tung eines besonderen Gottesdienstes, so können denselben dur Königliche Verordnung die Rechte einer Synagogengemeinde bei- gelegt werden.

Nachdem der Antrag vom Abg. Dr. Petri befürwortet worden, wurde derselbe angenommen. Die §8. 8—10 wurden ohne Diskusfion genehmigt.

Sließlich referirte der Berichterstatter Abg. Lehfeldt Namens der Petitionskommisfion über eine Reihe von Petitionen, welche fih für die Aufhebung des Iudengeseßzes vom Jahre 1847 aus- \prehen. Er bat, dieselben durch die Annahme des Geseß- entwurfs für erledigt zu erklären.

Das Haus trat dem Antrage bei.

Hierúnit vertagte sich das Haus um 4?/, Uhr.

Neichsôtags - Augelegenheiten.

Berlin, 26. Mai. In der vorgefirigen Sißung der Just iz- kommission des Reichstages wurde beschlossen, die Berathung über den in erster Lesung hinzugefügten Titel des Gerichtsverfassungs-

eseßes, betreffend die Rechtsanwaltschaft, auszuseßen. Die Justiz- ommission beendete sodann die Berathung über das Gerichtsverfa/|- sungsgeseß in zweiter Lejung und wird heute Abend einige zurüdck- geseßte Paragraphen diejes Entwurfs berathen und zur zweiten Lesung der Strafprozeßordnung übergehen. Ein Antrag des Abg. Miquel auf Streichung der von der Kommission in erster Lesung an- enommenen Bestimmung, daß die Verkündung der Urtheile in allen ällen ôffentlih erfolgt, also au in den Fällen, in welchen für die Verhandlungen die Oeffentlichkeit ausgeschlossen ist, wurde abgelehnt. Jn Be „iehung auf die Befuguisse des Ministers zur Aufrechthaltung der Ordnung bei den Verhandlungen (§8. 143—146) hat die Kom- mission an Stelle der in erster Lesung angenommen S8. 147 u. 147a auf den Antrag des Abg. Puttkamer, unter Vorbehalt redaktioneller Aenderungen, folgende Bestimmungen geseßt: „Die in den §8. 143 146 bezeichneten Befugnisse stehen auch einem einzelnen Richter bei dec NBornahme von Amtshandlungen außerhalb der Sißung zu. Ift gegen einen bei der Verhandlung betheiligten Rehtsanwa.it oder Verthei- diger eine Ordnungsstrafe festgeseßt, so findet binnen der Frift von einer Woche nah Bekanntmachung der Entscheidung Beschwerde statt, fofern nicht die Entscheidung von dem Reichsgerichte oder einem Ober- Landeêgerichte getroffen is. Die Beschwerde hat aufschiebende Wir- fung, Über dieselbe entscheidet das Ober-Landeêgericht.*

Nach §8. 158 a. sollen bei der nicht ôffeatlihen Berathung und Ab- stimmung des Gerichts außer den betheiligten Richtern nur die bei demselben Gerichte zu ihrer juriftishen Ausbildung beschäftigten Per- fonen zugegen fein. Ein Antrag des Abg. Miquel auf Streichung dieses Absaßes und demgemäß auf Herstellung einer absoluten Nicht- Sffentlihkeit der Berathung und Abstimmung wurde abgelehnt. Da- gegen wurde ein Antrag des Abg. Thilo, wonach Referendarien zu- bôren fönnen, angenommen. Die von der Kommission in erster Lesung genehmigte Bestimmung, wonach jeder Richter befugt ift, seine von dem Beschlusse des Gerichts abweichende Ansicht in den Geheim- aften desselben niederzulegen wurde gestriden, Der Antrag des Abg. Miquel in Beziehung auf die Dauer-der Gerichtsferien die Bestimmung der Bundesvorlage, wonach die Ferien am 15. Juli beginnen und am 31, August endigen, wieder herzustellen wurde abgelehut und der Be- \{luß der Kommisfion beibehalten, daß die Gerichtsferien vom 15. Juli bis 15. September dauern. Zu den Feriensachen gehören nah dem Ent- wurf Streitigkeiten wegen Uebergabe oder Räumung eines Mieths- gelasses. Dieser Bestimmung wurde auf den Antrag des Abg Struck- mann folgende präzisere Fassung gegeben: „(Feriensachen sind:) Strei- tigkeiten zwishen Vermiethern und Miethern von Wohnungs- und anderen Räumen wegen Unterlassung, Benußung und Räumung der- selben, sowie wegen Herausgabe der vom Miether in die Mieths- räume eingebrachten Sachen.*

_ Die Konkursordnungs-Kommission nahm Dienstag in zweiter Lesung die §8, 134—192 an. Aenderungen erfuhren nur der erste Saß des §. 135 und §8. 170, 171. Erfterer gab zu einer längeren Besprechung, insbesondere über die von den Abgg. von Sar- vey und Hullmann gestellten Abänderungsanträge Anlaß, und wurde \chließlich nah einem anderweitigen Antrage der Abgg. von Vahl und Wölffel dahin angenommen: „Soweit durch ein Urtheil rechtskräftig eine Forderung festgestellt, oder ein erhobener. Widerspruch für begründet erklärt ist, wirkt dasselbe gegenüber allen Konkursgläu- bigern," Die §8. 170 und 171 wurden in Folge eines Amende- ments des Abg. von Sarvey, und zur Beseitigung von Zweifeln

über die Zulässigkeit \{riftlißer Erklärungen über den Akkord zu-

sammengefaßt, und der Paragraph lautet nunmehr, vorbehaltlih einer F

anderen Redaktion, folgendermaßen: „Der angenommene Zwangs- vergleich bedarf der Bestätigung des Konkurs erichts. Das Gericht entscheidet, nahdem die Gläubiger, der Verwalter und der Gläubiger- ausschuß in dem Vergleichstermine oder in einem besonders zu diesem Behufe zu bestimmenden Termine, welcher in dem Vergleichstermine zu verkünden ift, gehört worden, Dec Beschluß, durch welchen der Zwangsvergleich bestätigt oder verworfen wird, ift in dem Termine zu verkünden.“

Landtags- Angelegenheiten.

Die Kommission des Abgeordnetenhauses für das Unterrichts- wesen hat über eine Anzahl von Petitionen scriftlihen Bericht erstattet, welche sich über die von der Staatéregierung und ihren Or- ganen in neuerer?Zeit auf dem Gebiete des Volks \hulwesens ge- troffenen Anordnungen beschweren. Dieselben Petitionen stehen theil- weis gegenwärtig im Herrenhause zur Berathung. Ueber die dem Abgeordnetenhause vorliegenden (337) Petitionen mit etwa 40,000 Unterschriften aus den Provinzen Schlesien, Posen, Preußen, Rhein- land und Westfalen hat die Kommission Uebergang zur Tagesord- nung bes{loffen. Der Regierungskommissar hat, dem Bericht zufolge, in der Kommission nachstehende Erklärung abgegeben :

„Die Staatsregierung könne sih den Ausführungen des Re- ferenten und Korreferenten der Kommission im Ganzen nur ansch{ließen und bitte, dem Schlußantrage derselben zustimmen zu wollen. Jm Einzelnen müsse konftatirt werden, daf es von feiner Seite ge- lungen sei, nachzuweisen, daß die Regelung des katholischen Religions- unterrihts in den Volksschulen, wie sie der Erlaß vom 18. Fe- bzuar 1876 biete, irgend einer verfassungs- oder geseßmäßigen Bestimmung zuwiderlaufe. Vielmehr ergebe sich aus den §F. 23 und 24 der Verfassungsurkunde in Verbindung mit dem Schul- aufsihtsgeseß vom 11. März 1872 und der darauf basirenden Judi- fatur, den obligatorischen Charakter des Religionsunterrihts als eines integrirenden Bestandtheils gesammten Unterrichts in den Volksschulen selbitrevend vorausgeseßt, mit zwingender Nothwendigkeit, daß au dieser Lehrgeaenstand nur von den vom Staate dazu berufenen oder zugelassenen Organen unter seiner Aufsicht ertheilt werden könne. Daß dem gegenüber den betreffenden Religionsgesellsczaften, hier speziell der katholischen Kirche, eine Garantie für die bekenntniß- mäßige Ertheilung des Religionsunterrihts gewährt werden müsse, sei ftets Seitens der Staatsregierung anerkannt worden und werde noch heute anerkannt. Die nächste Garantie biete die Bestimmung der Instruktion für die Konsistorien vom 23. Oftober 1817, wonach den katholishen Bischöfen ihr Einfluß auf den katho- lishen Religionsunterriht und die Berufung der Religions- lehrer, soweit derselbe verfassungs- und geseßmäßig sei, gewahrt ist. Diesen Einfluß machten die Bischöfe nah Uebereinkommen mit der Regierung auf Gxund einer Zirkularverfügung vom 22. März 1827 in der Weise geltend, daß sie zu den Entiassungsprüfungen bei deu fkatholishen Schullehrerseminarien jedesmal einen Kommissar entsenden, welcher in der Religionslehre prüfte und mit dessen Unter- {rift auf dem Zeugniß der Kandidaten bislang wenigstens ipso facto die kirhlihe Ermächtigung zur Ertheilung des Religionsunterrichts zuerkannt worden sei. Damit stehe das Sehreiben des Bischofs von Trier an das Provinzial-Schulkollegium in Coblenz vom 9, April vo- rigen Jahres durchaus in Uebereinstimmung, wenn auch, wie dies in solchen firchlihenErlassen gewöhnlich geschehe, imEingang der prinzipielle, aber in Preußen niemals zur Geltung gelangte Standpunkt gewahrt werde. Wenn in Folge des kirhlihen Konslikts in den bishoflosen Diözesen bis{öflihe Kommissare für die genannten i s nicht vorhanden seien und der katholische Episkopat durch seine Haltung die katho- lische Kirche dieser Garantie für einen bekenntnißmäßigen Religions- unterricht theilweise beraube, fo sei dies zu beklagen, aber niht zu ändern. Die Königliche Staatsregierung ihrerseits werde alle Mittel versuchen, um, soweit es aus ihrer Stellung heraus möglih, einen annähernden Erfaß für den bis{chöflichen Kommissar, wo ein folcher mangele, zu gewinnen. Zu diesem Zwecke sei der Herr Minifter iu Erörterungen mit den betreffenden Ober-Präsidenten eingetre- ten, deren Resultat abgewartet werden müsse. Der Regierungs- fommissar wolle nicht die Hoffnung aufgeben, daß katholische Geist- liche, gegen deren Lehre und Wandel kirhlicherseits bisher nichts er- innert worden fei, sich noch finden, welhe der Staatsregierung guf diesem neutralen Boden aus Interesse für die Sacbe und die katho- lische Jugend bei der Ausführung ihrer wohlwollenden Absicht die Hand reichen.

Eine weitere Garantie biete den Religionsgesellshaften der Artikel 24 der Verfassungêurkunde, der zwar aktuelles Reht nicht gewähre, aber für den künftigen Geseßgeber als Norm gelte und bei den desfallfigen Erlafsen der Regierung als folche faktisch stets betrachtet worden sei u-d noch werde. Die in diesem Artikel den Religionsgesellshaften gewährleistete Leitung des Religion®unterrihts sei aber in der Verfügung vom 18. Februar dieses Jahres so ausgiebig zugestanden, daß darin für die Reinheit und Unverfälschtheit der Lehre in jeder billigen Weise den Konfefs- sionen Bürgschaft geboten werde. Wenn das darin gemachte Zu- geständniß fast als zu weitgehend bezeihnet worden sei, so sei zu be- merken, daß die Staatsregierung mit gegebenen Verhältnissen rechnen müsse. °

Gegenüber den genannten Garantien fordere der Staat für ih nur Das, was er im Interesse der Schule und um seiner selbst willen absolut verlangen müsse, einmal die Nichtgefährdung der staat- lihen Zwedcke der Schule, dann den Gehorsam gegen seine Gesetze. Um diesen P:eis seien die durch die Schuld der katholishen Geist- lichkeit theilweise suêpendirten Garantien für die Ertheilung des Re- ligioosunterrihts in den Volksschulen wieder zu haben. Dasselbe gelte für die Leitung.“

Gewerbe und Handel.

__ Dem Aufsichtsrath der Donnersmarckhütte hat bereits die Bilanz pro 1875 vorgelegen. Nach derselben ergiebt \ich ein Jahresübershuß von 117,112 Æ Graf Henckel hat si der „Berl. Böôrf.-Ztg.* zufolge bereit erklärt, die von ihm als seine Garantie zu fordernde Summe von 974,598 Æ bei der Gesellschaftskasse ein- zuzakblen. Der Aufsichtsrath bes{chloß, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 3% vorzushlagen und gleichzeitig die N einzuholen, für den Geldbetrag von 600,000 Aktien der Gesellschaft zum Zwecke der Amortisation zurückzukaufen.

In Großenhain haben die Webereibesißer in Folge von Lohnstreitigkeiten mit ihren Arbeitern allen Arbeitern gekündigt und bes{lossen, ers nach Stillstand sämmtlicher Fabriken sich weiter auf Verhandlungen einzulassen.

Paris, 29. Mai. Jn einer Versammlung der vornehmsten Kredit- und Bankinstitute von Paris wurde die Bildung eines Syn- dikats beschlofsen, welhes die Fragen wegen Unterbringung der neuen Obligationen der ägyptishen Staatsschuld regeln soll. Ein s\ofort gewählter Ausshuß wurde beauftragt, die Einzel- heiten der Operation zu verfolgen.

Rom, 25. Mai. (W. T. B.) Wie mehrere Journale melden, hat sich Correnti in Begleitung des Administrators der oberitalie- nischen Bahnen, Bignami, des Kabinetshefs im Minifterium des Auswärtigen, Malvano, und des Beamten im Ministerium der öffent- lichen Arbeiten, Biglia, nach Paris begeben, um mit dem Bauk- hause Rothschild über eine Modifikation der Baseler Kon- vention zu verhandeln. Der „Opinione*" zufolge würde sich Cor- renti sodann auch nach Wien begeben und wäre von der italienischen Regierung beauftragt, dort über einen Puls zu dem Vertrage, be- treffend die Baseler Konvention, zu verhandeln, dessen Grundlagen bereits festgestellt seien.

%

Siaats-Anzeiger, das Central-Handelsregifter und das Voftblatt zimmt ant die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers wnd Königlich NYreußischen Staats-Auzeigers:

Bevr!in, 3. F, Wilhelm-Straße Nr. 32.

K S§nserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß.

1, Bteckbriefe und Untersuchungs-Sachen,

2. Ps Aufgebote, Yorladungen u, dergl,

3, Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen eto,

s, 7, á, Ferloosung, Amortisation, Zinszshlung L Theater-Anzeigen. |

m, s, w. von öffentlichen Papieren,

Familien-Nachrichten,

Deffentlicher Anzeiger. [zun ura un wee

5, Indusirielle Etablissements, Fabriken and Grosshandel, Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen,

Mohrenstraße Nr. 45, die Ann. \ncen-Expeditionen des “Juvalidendank“ Rudolf cktosse, Haasenstein & Bogler, G. L, Daube & 6.9%, É. Schlotte, Vüttuer & Winter, sowie alle ül» igen größeren

In der Börsen- Annoncen-Bureaus.

beilage. C4

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c. Berliner Nordbahn.

[4525]

Debet.

Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft. Bilanz pro 31. Dezember 1875.

Credit.

Der Submissionstermin am 1. Juni, Vormit- tags 114 Uhr, auf Lieferung von ca. 600 Ctr. = 30,000 Kilogr. Maschinen-Stückohlen (f. Nr. 122 d. Bl.) wird hierdurch aufgehoben.

Oranienburg, den 25. Mai 1876.

Der RVIELRG S Mens rban.

[4488]

Oberlausiher C

hainer Eiseubahn.

Die Lieferung von 500,000 Kilog. Eisenbahn- \chienen soll im Wege der öffentlichen Submiffion vergeben werden, i :

Die Lieferungsbedingungen liegen in unserem Centralbureau hierselbst, Großenhainerstr. 5, zur Einsicht aus, könuen auch gegen Erstattung von 0,50 & Kopialien von dort bezogen werden. Der Submissionstermin, bis zu welchem die Offerten portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift versehen :

„Lieferung von 500,000 Kilog. Schienen für

die Stammlienien der Oberlausißer und Cott-

M ar i lit aa einzureichen sind, ist au

S Moutag, den 12. Iuni 1876,

Mittags 12 Uhr, in dem obenbezeichneten Bureau anberaumt worden. Cottbus, den 21. Mai 1876. Cto. 241/5 a.) Die Direktion.

[4442] | i Bei dem Artillerie-Depot zu Danzig soklen ca.:

187,145 K. Gußeisen in Eisenmunition (12 Cm. Granaten, 12 Cm. Shrapnels, 9 Cm. Kanonen- fugeln zersprungene Eiseu-Munition),

46,084 È. Schmiedeeisen in Kartäschkugeln und Kartätshsheibe,

welches theils in Danzig, theils in Neufahrwasser,

sowie in Königsberg und Pillau lagert, in einer Subs

mission verkauft werden. Es ift hierzu ein Termin

zum

„13. Iuni 1876, Vormittags 11 Uhr“ im Büreau des Artillerie-Depots Danzig (Große Scharmachergasse Nr. 5) anberaumt. Käufer wollen ihre Offerten auf Grund der Bedingungen \chriftlih bis zu dem Termine, auf der Adresse mit dem Ber- merk „Submission auf Schmizdeeisen und Gußeisen“ herreihen. Die Verkaufsbedingungen find in den Büreaus der Artillerie-Depots Königsberg, Pillau, sowie im diesseitigen zur Einsicht ausgelegt, können auch auf Verlanzen gbschriftlich gegen Erstattung der Kopialien zugesandt w-rden.

Dauzig, den 21. Mai 1876. Artillerie-Depot Danzig, j j

[900 Bekanntmachung.

Die in den Haupt Werkstätten der Königlichen ; Ostbahn in Berlin, Bromberg, Dirshau und Kö- ; nigsberg angesammelten Metall-Abgänge und sonsti- gen alten Materialien, nämlich: E i

Nadeisen, Schmiedeeisen, Gußeisen, Gußftahl, : Schienen, Gummi 2c. : sollen im Wege der öffentlihen Submisfion nah Gewicht 2e. verkauft werden. |

Die hierauf bezüglichen Bedingungen nebft spe- | zieller Nachweisung sämmtlicher zum Verkauf ge- , stellten alten Materialien nah Eigenschaft und Qua- } lität werden jedem Kauflustigen auf portofreie Re- ; quisition unfrankirt übersandt werden.

Die Bedingungen sind außerdem in den Bureaus ; der obengenannten Haupt-Werkftätten und in den ' Stations - Bureaus der Königlichen Ostbahn zu | Berlin, Frankfurt a./O., Landsberg, Kreuz, Schneide- mühl, Koniß, Dir\hau, Danzig-Lege Thor, Terespol, Warlubien, Marienburg, Elbing, Insterburg, Gum-

binnen, Thorn und Osterode zur Einsicht ausgelegt. ;

Der Submissions-Termin ift gier auf: Donnerstag, den 8. Iuni 1876, Bormittags 11 Uhr, in dem unterzeihneten Bureau angeseßt.

Die nach Maßgabe der Submissionsbedingungen auszufertigenden Offerten find portofrei und ver- fiegelt mit der Aufschrift:

„Offerte auf Ankauf von Materialien- Abgäugen“ an das unterzeichnete Bureau in Bromberg (Bahn- hof) zu übersenden, i

Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur bezeich- neten Terminsstunde in Gegenwart der etwa er- schienenen Submittenten.

Bromberg, den 16. Mai 1876.

Königliche Direktion der Ostbahn. M Rente reges Bureau. amm.

[4401] Submissions-Anzeige.

Die Lieferung von 4363 Hirschfängertaschen M. 71. foll im Wege der Submission vergeben E T

ierzu Termin am , Freitag, deu 2, Iuni cr., Vormittags 11 Uhr, im Verwaltungs-Bureau des Kaiserlichen See-Ba- taillons, Zimmer Nr. 7, bis zu welhem Offerten mit der Aufschrift: „Submisfion auf Hirsch- fängertaschen“ daselbst einzureichen sind. i

Bedingungen und die von der Kaiserlichen Admi- ralität festgestellte Probe liegen im Bureau zur Kenntnißnahme aus.

M. 2

I, Bau-Conto. 1) Bahn Berlin-Mag-

deburg-Helmstedt resp.

Schöningen . . . 4 106,166,576. 41, | 2) e Arbi e

eritz-Zerbfter Eisen-

babn E 7,135,631. 27. |

o |

113,302,207/68 II, Antheil der Gesellschaft an den Braunschwei- | gischen Eisenbahnen .. ...+ . - 19,003,751 /80 IIL, Antheil der Gesellshaft an der Berliner | Stadtbahn (eingezahlt mit 20 9/6) und Zinsen) IV. Dispositions-Ländereien . E V. Erei Dieselben bestehen in: ; Thlr. 137,000 = & 411,090 4 °/9 Berline Potsdam - Magdeburger Eisenbahn - Prior.-Obli- gationen Litt. A. und B., i 3,000 = Æ 9,000 Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn- Actien. , Vorräthige Materialien: a, Oberbau - Materialien des Erneuerungsfonds . # 2,243,914. 79. b, Sonstige Betriebs8-Ma- tert L Z. | 3,878,639; . Verschiedene Debitoren (einschließli 1,015,274 | o. 64 S geleisteter Abschlags-Zahlungen an Bau-Unternehmer, Lieferanten 2c. auf noch | nit beendigte resp. auf solhe Arbeiten und Lieferungen 2c., über welhe noch nicht defi- Hit aba D. E ee VIII, Cassen-Beftand am 31. December 1875

1,537,796| 8

Der Aus\chuß

der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesells Dülhers.

1,232,115 /75 || 378,765 |—|

5,776,004/'45||| 545 67589 ||

145,654,956 46 |

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N | | | b

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IT, 49/9 Prioritäts-Obligationen Litt, A, und B...

ITI, 49/9 Prioritäts-Obligationen Litt, C. neue Emission .

IV, 449% Prioritäts-Obligationen Litt. D. neue Emisfion .

V, 4249/4 Prioritäts-Obligationen Litt. E, C

VI. 4409/9 Prioritäts-Obligationen Litt. F,

Amortisirte Priovitäls-Obligationen . .

Betriebs-Zuschüsse zum Anlage-Capitale (incl. 1,500,000

: Beiträge aus Betriebsfonds zum Um- resp. Neubau des Ber- ; Ne N E e

| , Agio-Gewinn bei dem Verkaufe unbezogen gekliebener Stamm-

i Actien der Gesellschaft . E S

. Reserve-Fonds . :

| Gend S S

| _ Reservirte Betriebs-Nebers{hüsse pro 1875 et retro (Extra- Meere e e

. Amortisations-Fonds zur Deckuug des gezahlten Agios auf

| . Rückstände von gekündigten Prioritäts-Anleihen

_ Rückstände von verloosten Prioritäts-Obligationen . . .

. Rückftände von fälligen Coupons und D:videndenscheinen (ein-

| \{ließlich der am 1. Januar 1876 fälligen Prioritäts-Zins-

| COIEPONS Dro T Semer 1)

| . Verschiedene Creditoren . .

I . Betriebs-Ertrag pro 1875: A : Einnahmen betragen (incl. 29/4 Dividende von unserm Antheil an den Braunschweigishen Bahnen pro 1875 mit 360,000 4.)

ie Ausgaben betragen:

Beitrag zum Erneue-

dem

dem

Ferner find verwendet:

. zur Ausgleichung des

ist an Staatssteuer zu entrichten . . .

womit sich 3°/ als Dividende ergeben.

M 60,000,000 5,077,200 18/672,600 30!000,000 6/000,000 9/000/000 5,849,400

ctien-Capital-Conto

S

1,591,266/16 461,954 /75 455,125| 8 2,386 074/43

157,643/28

Sechs Millionen Mark Braunschweigische Eisenbahn-Actien . 20,500

20,100

M 12,267,808. 82.

abuverwaltung und Unterhaltung

erzinsung und Amor- tisation der Priori- täts-Anleihen . . y 3,317,922. —.

rungs-Fonds . . . y 973,356. 23.

A6 5,897,555, 37.

é. 10,188,833. 60.

mithin Reinertrag 4A 2,078,975. 22.

n sind zunächst überwiesen: Extra - Reserve-

So. G 170/682, 97 Amortisations- Fonds zur Deckung des gezahlten Agios auf 6 Millionen Mark Braunschwei- gische Eisenbahn- M s 10,462, 50. zur Deckung der an- theiliaen Kosten für die Vorarbeiten des projectirt gewesenen Baues einer Eisen- bahn von Berlin nach Frankfurt a. /M.

Minderwerthes des Effecten - Bestandes nach dem Course vom 31. Dezember gegen den Buchwerth . . y 4471. 35. ë 232821.

vou den verbleibenden A 1,846,153.

46,153.

leiben zur Vertheilung an die Actionaire 1,800,000

145,654,956/46

Das Directorium

der Berliu- Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft. HKrönig.

[4472]

Lebens - Versicherungs

zember 1875.

Activa.

2) Kafsen-Borrath-._. » + 3) Wechsel im Portefeuille . C 5) Papen e S 6) Lombard-Darlehne . C 0 Marebne U D S 1 8) Gestundete 0 wegen terminlicher Zahlung .. « 1, 9) Prämien-Reserve für bei anderen Gesellshasten rüdckver- ette SUM A e ele a L 10) Außenstände bei Agenten, Rütckoersicherungs- Gesellschaften | und Verschiedenen . C S e 1) R E i e C O 12) Grundstücke der Gesellschaft . „o. «

34,

Kiel, den 19. Mai 1876. Kommando des Kaiserl, See-Bataillons,

N) SolaeBsel dex Aae e o ooo 06e 7,200,000|—

755,117 08] Stettin, den 23. Mai 1876.

Die Direction.

GERTFIANMIA,

- Actien-Gesellschaft zu Stettin.

|

M. ¡8

18,818/96 51,933 82 333,3€0 05) 094,161 |— 498,150| 507,616/95 857 7673

508,137 |-— 212,871/98

50,800 |— 421,500|—

j lid

Der Bestimmung in §. 40 der Statuten unserer Gesellschaft entsprehend veröffentlichen wir hicrdurch die Bilanz der Germania pro 31. Des

Passiva.

M. t

Grund-Kapital . E a O

Rene S dertekge N d E: 2 ämien- ve i; 24,226,273. 43.

Mes 24,237,266 69

Schäden-Reserve für ace Bt H Sterbefälle: , für eus-Versiche- E Y 6 189,450.50.

O L b, für Fälle der Begräbnißgeld- Versicherung . . , e

Reservirnte Prämien für Ausfteuer-Versicherungen " x auf Rückgewährscheine Stückzinsen

Nicht abgehobene Dividenden der Aktionäre . . . . Dividende an die mit Antheil am Gewinne des Geschäftes Meri U D C Dividende an die mit Artheil am Gewinne des Geschäftes Versicherten aus 1874 , L

11) Rae ee e ee 6 e

12) Conto für unvorhergesehene Au?gaben . . . .,

13) Tantième des Verwaltungsraths und der Direktion .

14) Dividende an die Aktionäre, 10/9 der Einzahlungen . .

15) Dividende an die mit Antheil am Gewinne des Geschäftes Versicherten, 22%/ der 1875 gezahlten Jahre8prämien

|

j

l

| 191,055/50 269 18 244 35 30,716 64 621|—

46 233/70

261,800/92 388,587 68 16,528 01 40,599 52 180;000|

361,193 89

1,006, —:

34,759,117,08