1876 / 124 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Frankien Abtheilungs-Chefs im Ingenieur-Comité, zu Mitgliedern der Prüfungs- Kommission d:s Ing. Corps ernannt. v. Kraufe, Major vom Stabe des Jngenieur-Corps und Commandeur des Garde-Pion. Bats., unter Entbindung- von diese Stellung, zum Ingenieur vom Plat in Ulm ernannt. Frhr. v. Bock, Major vom Stabe des Ingenieur-Corps und Commandeur des Pion. Bats. Nr. 4, in gleicher Eigenschaft zum Garde-Pion. Bat. verseßt. Balcke, Major vom. Stabe des Ingen. Corps, zum Ing:n. vom Plaß in Pillau er- uannt. S{midt I., Pr. Li. von der 1. Ingen. Jnsp., zum Hauptm., Kraaß, Appelmann, Sec. Lts. von derselben Inspekt, zu Pr. Lts., iehen, Pr. Li. von derselben Insp, Wittkow, Sec. Lt. von derselben Jusp., von ihrem Dienstverhältniß beim Garde-Pion. Bat., behufs Verwendung im Fortifikationedienst, entbunden. v. Müllenheim, Pr. Lt. à la suite der 1. Ing. Insp. und Militär- Lehrer vom Kadettenhause zu Berlin, zum Hauptm. befördert. Böôt t- ch er, Hauptm. von der 2. Ingen. Inspektion und Ingen. vom Plaß in Glogau, unter Verseßung zum Stabe des JIngenieur-Corps, Kuntze, Hauptm. von derselben Inspekt., unter Verseßung zua Stabe des Jngen. Corrs und unter Ernennung zum Commdr. des Pion. Bats. Nr. 4, Goeße, Hauptm. von der 3. Ingen. Juspekt. und Ingen. vom Plaß in Diedenhofen, unter Verseßung zum Stabz des Ingen. Corps, zu Majors befördert. Beßold, Rothenber- ger, Pr. Lis. von derselben Jnspeft,, Pabst, Pr. Lt. à la suite derselben Insoektion und Lehrer an der Kriegsschule in Erfurt, zu Hauptleuten, Eden, Rieb, Sec. Lts. von der 4. Ingen. Insp., zu Pr. Lts. befördert. Bullrih, Pr. Lt. und 2. Depot - Offiz. beim Train-Depot des IV. Armeecorps, zum 1. Depot:- Offiz. bei dem Train-Depot d-:s8 fIX, Armeecorps ernannt. Scchmude, Sec. Lt. vom Train-Bat. Nr. 8, zur Probedienftleistung als 2, Depot- Offizier beim Train - Depot des I9V. Armeecorps kommandirt. Frhr. Treush v. Buttlar-Brandenfels, Major und Eccadr. Chef im Kür. Regt. Nr. 6, zum Commdr. des Garde-Train-Bats. ernannt. v. Schmiterlôw, v. Rochow, Pr. Lts. von demselben Regt., ¿zu Riitm. und Escadr. Chefs, v. Gersdorff, Sec. Lt. von demselben Regt, zum Pr. Lt. befördert. Graf v. Scmettow, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 10, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Kür. Regt. Nr. 6 verseßt. v. Eggeling, Rittm. vom Ulan. Regt. Nr. 5, unter Entbindung von dem Kommdo. als Adjut. der 19. Div., als Escadr. Chef zum Regt. zurückzetreten. v. Vol- lard-Bockelberg, Ritim. vom Drag. Regt. Nr. 1, in das Drag. Regt. Nr. § und in seinem Kemmdo. als Adjut. von der 7. Kav. Brig. zur 19. Div. verseßt. v. Shuckmann, Pr. Lt. aggreg. dem Drag. Regt. Nr. 1, in das Regt. einrangirt. v. König, Pr. Lt, vom Hui. Regt. Nr. 3, als Adi. zur 7. Kav. Brig. kommandirt. v. Kries, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 15, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Kür. Regt. Nr. 3 verseßt. v. Wedell, Rittm. vom Ulan. Regt. Nr. 4, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjut. der 22. Div. in das Ulan. Regt. Nr. 5 verseßt. Fbr. v. Broich, Major und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 9, S&= eell, Major und Escadr. Cbef im Hus. Regt. Nr. 3, v. Za- wadzky, Major und Escadr. Chef im E Regt. Nr. 8, Pas tente ihrer Charge verliehen. Hoffmann, Oberst vom Inf. Regt. Nr. 116, unter Stellung à la suite dieses Regts.,, zum Kommandau- ten von Sonderburg-Düppel ernannt. Kr ieß, Major, agar. dem Inf. Regt. Nr. 117, in das Inf. Regt. Nr. 116 einrangirt. Ste in- mes, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 21, zur Dienstleistung beim Neben-Etat des Groß:n Gereralstabes kommandirt. Hertel, Hauptm. vcm Inf. Regt. Nr. 25, zum Compagnie-Cbef ernannt. Petersen, Major, azgr. dem Inf. Regt. Nr. 14, unter Eatbindung von seinem Kommdo. zur Diäw.ileistung als Direktionsmitglied der Militärschießshule, als Bats. Commdr. in das Inf. Regt. Nr. 42 einrangirt. Pauli, Major aggr. dem Inf. Regt. Nr. 42, éin Pa- tent seiner Charge verliehen. v. Müllenheim, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 45, unter Entbindung vor seinem Kommdo. als Adjutant bei dem Gouvernement der Festung Rastatt, sowie unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent und Stellung à la suite des Juf. Regts. Nr. 111, zum Plaßmajor in Neu- Breisach ernannt. Elbe, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 25, dem Regiment unter Veförderung zum überzähligen Major aggregirt. Lettgau, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 19, dem Regt. unter Beförderung zum überzähligen Majcr aggregirt. Rei- necke, Pr. Li, vom Inf. Regt. Nr. 19, zum Hauptm. und Comp. Chef, Ripke, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Prem. Lt. beför- dert. v. Tempelhoff, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 68, dem Regt. unter Beförderung zum überzähligen Major aggre- girt. v. Marées, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 93, in gleicher Eigenschaft 1um Inf. Regt. Nr. 68 verseßt. v. Lo}, E Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, zum Hauptm. und Comp. Chef, Fels, Sec. L. von demselben Regiment, zum Pr. Lt. befördert. Bock, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 44, dem Regt. unter Beförderung zum überzähligen Major aggregirt. Alt, Hauptm., aggreg. dem Jnf. Regt. Nr. 44, unter vorläufiger Belaffung in seinem Kommando in Berlin, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. Scchlutius, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 41, dem Regt. unter Beförderung zum überzähligen Major agaregirt. Kuchen- becker, Hauptm. und Comp. Chef im Jäger-Bat. Nr. 6 iu das Jufant. Regiment Nr. 41 ia Winckler, Prem. Lieutenant vom Infant. Regiment Nr. 48, unter Beförderung zum Haupt- mann und Comp. Cbef in das Jäger-Bataillon Nr. 6 verseßt. Tietze, Pr. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 3, in das Inf. Regt. Nr. 48 verseßt. Graf v. Schlippenbach, Pr. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 1, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjutant bei dem Gouver- nement von Met, in das Jäger-Bat. Nr. 3 verseßt. Gusovius, Sec. Lt. vom Jäger-Bat, Nr. 1, zum Pr. Lt. befördert. Meyrick, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 67, dem Regt., unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. v. Bafstinell ex, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 53, dem Regt., unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. v. Oerten, Hauptmann und Compagnie - Chef im Grenadier - Regiment Nr._ 89, in das Jhnfanterie - Regiment Nr. 53 verseßt. v. SWierstedt, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 89, zum Hauptm und Comp. Chef befördert. v. Gabain, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 74, dem Regt., unter Beförderung zum überzähl. Major, aggregirt. v. Heydwolff, Hauptm., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 93, unter Entbindung von seinem Kommdo. als Adjutant der IV. Armee- Inspeït. , als Comp. Chef in das Inf. Regt. Rr. 74 ein- rangirt. Oesterreich, Hauptm, und Comp. Chef im Füs. Regt. Nr. £0, dem Regt., unter Beförd. zum überzähl. Major, aggregirt. Frhr. v. St etten, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 111, unter Ent- bindung von seinem Kommdo, als Adjut. der 44, Jaf. Brig. u. unter Bef. zum Hauptm. x. Comv. Chef, in das Füs. Regt. Nr. 80 verseßt. v. Wesfternhagen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 111, unter Ent- bindung von feinem Kommdo. zur Dienstleistung beim Großen Gen. Stabe, zum überzähligen Hauptm. befördert. Roedeubeck, Pr. Lt. vem Inf. Regt. Nr. 46, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjutant der 40. Inf. Brig., in das Inf. Negt. Nr. 111 verseßt. Brandenburg, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 46 und kommdrt. zur Unteroff. Schule in Biebrich, zum Pr. Lt. befördert. v. Wege - rer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nc. 95, in das Jnf. Regt. Nr. 111 verseßt. v, Waësmer, Hauptmann und Cempagnie-Chef im Inf. Regt. Nr. 75, dem Regt., unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. Schnackenburg, Hauptm. à 1s suite tes Jnf. Regts. Nc. 82 und fommdrt. als Milit. Lehrer bei dem Kadettenhause zu Berlin, unter Entbirdung von diefem Kommdo., als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 75 versezt. v. Shmid, Hauptm. und Comp. Chef im Füs. Regt. Nr. 73, dem Regt., unter Beförderung zum überzätligen Major, aggregirt. v. Kracht, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 96, unter Entbindung von dem Verhältniß als

hausen, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 109, zum überzähligen Major befördert. Meyer, Pr. Lt. vorn Inf. Regt. Nr. 27, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Gren. Regr. Nr. 110 verseßt. v, Hanstein, Seconde- Lieutenant vom Infanterie-Regiment Nr. 27, zum Pr. Lt. befördert. v. Barton, gen. v. Stedman IL., Hauptm. vom 4. Garde-Gren. Regt., zum Comp. Chef ernannt. v. Rudolphi, Sec. Lt. vom 4. Garde-Gren. Regt., v. Ollecch, Sec. Lt. vom Garde-Gren. Regt. Nr. 2, v. Goßler, Sec. Lt. vom 4. Garde-Regt. z. F., zu Pr. Lts. befördert. Staegemann, Port. Fähnr. vom Drag. Regt. Nr. 13, in das Hus. Regt. Nr. 6 verseßt. Frhr. v. Eberstein, Sec.- Lt. vom Inf. Regt. Nr. 78, ein Patent verliehen, nach welchèm er dem Sec. Lt. Nödenbeck dieses Regts. vorrangirt. Arent, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22 ein Patent vom 12. Oft. 1875 wit Rangirung vor dem Sec. Lt. Friß dieses Regts. verliehen. v. Rekowski, Sec. Li. vom Inf. Regt. Nr. 114, ein Patent verliehen, nach welchem er dem Sec. Lt. Groß dieses Regts. vorrangirt. Berlin, 9. Mai. Kuhlmay, Major und Sub-Direktor der Gewceh:fabrik zu Span- dau, von der Wahrnehmung der Geschäfte des Präses der Gewehr- Revisions-Kommission zu Sömmerda mit dem Zeitpunkte der bevor- ftehenden Auflofung der gedahten Kommission entbunden.

In der Gens5'darmerie. Berlin, 18, “Mai. Baron v. Vietinghoff genannt Scheel, Hauptmann a. Disp., zu- leßt Premier - Lieutenant im Füsilier-Regiment Nr. 33, unter Dele una eines Patents seiner Charge, iu der 8. Gensd’arm. Brig. angestellt.

Sm Beurlaubtenstande. Berlin, 18. Mai. Nie- mann, Vize-Feldw. vom 2. Vat. Landw. Regts. Nr. 78, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Garde-Regts. zu Fuß befördert. Nordmarn, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 54, zum Sec. Lt. der Ref. des Garde-Gren. Regts. Nr. 1 befördert. Goverts, Vize- Wachtm. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 76, zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts. Nr. 16 befördert. v. Sach3, Sec. Lt, von der Landw. Inf. des 2, Bats. Landw. Negts. Nr. 89, in die Kate- gorie der Res. Offiz. übergetreten und als solcher dem Gren. Regt. Nr. 89 zugetheilt. Lorentzen, Sec. Lt. a. D., zuleßt Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 84, bei der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 84 einrangirt. Christiani, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regt. Nr. 85, zum Pr. Lt. befördert. Fischer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 114, zum Pr. Lt. befördert. Frey, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 28, Thomé, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 70, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 29, Schneider, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, zum Pr. Lt., befördert. Seidler, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des: 1, Bats. Landw. Regts. Nr. 27, zum Pr. Lt.

befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber- lin, 18. Mai. v. Eberhardt, Gen. Major und Commdr. der 38. Inf. Brig., in Genehmigung seines Abschiedêgesuches, mit Pea- sion zur Disp. gestellt. v. Arlt, Gen. Major vom Stabe des Ing. Corps und Jngen. vom Das in Ulm, mit Pension der Abschied be- willigt. v. Berger, Gen. Lt. von der Armee und Gouverneur der Festung Ulm, in Genehmigung seines Avschiedszesucbes, als General der Inf. mit Penfion zur Disp. gestellt, Frhr. v. Manteuffel I. Pr. Lt, aggr. dem 1. Garde Regt. zu Fuß, als Hauptm. mit Pen- sion und der Regts.-Uniform, v. Dewiß I. Prem.-Licutenant vom 4, Garde-Regiment zu Fuß, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Thümen, Pr. Lt. vom Garde-Grenad. Reat. Nr. 2, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Oberniß, Hauptm. vom 4. Garde- Grenadier-Regt., als Major mit Pension und der Reg'ments-Uniform, v. Jagow, Rittm. vom Regt. der Gardes du Corps, Chef der 2. Comp. and Cowmd-. der 1. Escadr., als Major mit Pensicn und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt Krampff, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 4, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Hildebrandt, Hauptm. und Comp. C'ef vom Inf. Regt. Ne. 41, als Major mit Pension und der Regts. Uniform, Leo, Hauptm. und Comp. Chef von demselben Regiment, mit Pensicn und der Regts Uniform, Meisner, Prem. Lieut. vom Infant. Regt. Nr. 44 als Hauptmann mit Penfion nebs Ausficht auf Anstellung im Civildienst und der Reçts. Uniform, v. Schuckmann, Hauptm, und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 5, als Major mit Pension und der Regts. Uniform, v. Alt-Stutterheim, v. Borcke, Pr. Lts. vom Kür. Regt. Nr. 3, mit Pension nebst Aussicht auf An- stellung im Civildienft der Abschied bewilligt. v. Glaîow, Sec. Lt, à la snite deé Ulanen-Regts. Nr. 12, ausgeschieden und zu den Re- serve-Offizieren des Regts. übergetreten. Stritter, Major vom Gren. Regt. Nr. 9, mit Penfion und der Regts. Uniform, Frhr. v. Braun, Major vom Inf. Regt. Nr. 49, mit Pension und der Uniform des Gren. Regts. Nr. 3, v. Hagen, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 5, als Rittm. mit Pension nund der Regts. Uuiform, der Ab- schied bewilligt. v. Stamford, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 56, bebufs Uebertritts zur Marine, ausgeschieden. John, Pr. Lt. vem Inf. Regt. Nr. 44, Kaul, Sec. Lr. vom Inf. Regt. Nr. 66, beide behufs Uebertritts zur Marine, autgeschieden. v. Brandenftein, Oberst und Abtheilungs-Chef im Großen Generalstabe, in Genebmigung seines Abschiedsgesuches, als Gen. Major mit Pension nebft Aussicht auf Wiederanstellung in der Armce zur Disp. gestellt. Gebhard, Pr. Lt. vom J*ger-Bat. Nr. 2, als Hauptm. mit Penfion und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Runge, Sec. Li. vom Jäger-Bat. Nr. 8, ausgeschieden und zu den Res. Offiz. des Bats. übergetreten. Frhr. v. Malapert- Neufville, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 75, mit Pension nebft Ausficht auf Arstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Cleemann, Hauptm. und Comp. Chef im Füs. Regt. Nr. 90, mit Pension nebft Aussicht auf Anstellung im Civil- dienst und der Regts. Uniform, von dem Knesebeck, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 17, mit Pension der Abschied bewilligt. Stradckerjan, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 91, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienft und der Regts. Uniform, v. Eckartsberg, Sec. Lt. von temselben Regt., mit Pension nebst Auésicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Friebel IL, Sec. Li. vom Inf. Regt. Nr. 77, als Pr. Lt. mit Pension nebs Ausficht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Landré, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 81, mit Pension nebft Aus- siht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unifocm, Sick, Hauptmann und Compagnie - Chef vom FJnfanterie- Regiment Nr. 83, mit Penfion nebst Aussicht auf An- stellung im Civildienst und der Regts. Uniform, v. Göt I., Pr. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 87, mit Pension, der Abschied bewilligt. Plagge, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 115, ausgeschieden und zu den Res. Offiz. des Regts, übergetreten. v, Thümen, Hauptm. und Comp. Cbef vom Inf. Regt. Nr. 22, mit Pension nebst Aussicht auf An- ftellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Keller, Hauptm. u. Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 114, mit Pension nebs Auesicht auf Anstellung im Civildienst und ter Regts. Uniform, Frhr. v. Adelsheim, Hauptm. u. Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 112, als Major mit Pension u. der Regts. U«iform, Frie, Hauptm. u. Cowp. Chef von dems. Regt., mit Peusion nebst Auesiht auf Ansteiung im Civil- dienst und der Armee-Uniform, der Abschied bewilligt. Osterwald, Hauptm. s la suite des Inf. Regts. Nr. 74 und Plaßmajor in Neu-Breisach, als Major mit Pension nebst Aussic{t auf Anftellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Bolte, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 45, als Pr. Lt. mit Pension nebst Aussicht auf Ansft:llung im Civildienst, v. Giese, Oberst und Commdr. des Inf. Regts.

Slügel-Adjutant Sr. Durchl. des Fursten von Reuß f. L., als Comp. Chef in das Füs, Regt. Nr. 73 verseßt. v.Schwarzkopff, Pr. Lt, vom Inf. | Regt. Nr. 96, unter Stellung à la saits dieses Regts. zum Flügel- | Adjutanten Sr. DurGlauht des Fürsten von Reuß j. L. ernannt. Günther, Sec. Lt. von demselben Regt, zum Pr. Lt. befördert.

Unger, Hauptm. und Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 110, deur

Regt. unter Beförderuug zum überzähligen Major, aggregirt, v, Stock-

Nr. 42, mit Penfion und der Regts. Uniform, Rohde, Major von demselben Regt., mit Pensior und der Regts. Uniform, v. d. Wense, Hauptm und Comp. Chef von demselben Regiment, als Major mit Penfion und der Regiments - Uniform, v. Bredow, Pa und Compagnie - Chef vom Infanterie - Regiment ir. 25, als Major mit Penfion und der Regiments-Uniferm, Grießer, Sec. Lt. von demselben Regt., v. Massenbacch, Pr. Lt.

vom Ulan. Regt. Nr. 4, diesem mit Penfion und d:r Armee-Uniform, der Aktschied bewilligt. Wüst, Port. Fähnr. von demselben Regt., zur Reserve entlassen. v. Bursztin, Haoptm. und Comp: Chef v. Inf. Regt. Nr. 28, mit Penfion nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Reats. Uniform, v. Lassautx, Pr. Li. vom Füs. Regt. Nr. 40, mit Pens. nebst Aussicht auf Anft. im Civildienst und der Regts. Unif, Dammert, Major vom Inf. Regt. Nr. 65, mit Pension nebst L auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Bayk, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 68, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Meyer, vom Inf. Regt. Nr. 16 unter dem gesczlih:2n Vorbehalt ausgeschiedener Sec. Lt., der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 27. Mai. Der Wortlaut der Rede, welche der Minifter des Innern Graf zu Eulenburg in der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten für das Dreifklassenwahl\syftem hielt, hatte folgenden Wortlaut :

Meine Herren, ich glaubte, ich würde niht nöthig haben, mich bier über das Dreiklafsenwabßlfystem und das allgemeine Wahlrech7 auszusprechen, theils weil die Ansichten der Regierung in den Mötiven zum Gesetzentwurf niedecgelegt sind, theils weil in der Kommission tie Frage weitläufig ventilizt worden ist, und endlich weil die Regierung glaubt, daß die überwiegende Majorität dieses Hauses sih für die Ansichten der Regierung im Prinzip entscheiden wird. Da aber der Herr Vorredner darauf aufmerksam macht, daß es wünschenswerth wäre, gerade von diescr Stelle aus die Ansichten der Regieruna aut- gesprohen zu hören, so will ich dem gern mit einem paar Worten nachkommen.

Das allgemeine oleihe Stimmrecht in der Kowmune ift ein biéher in Deutschland ganz unerprobtes Experiment, und ih glaube au fauwm, daß sich irgend eine nennenswerthe Zahl von Mitgliedern dieses Hauses füc dasselbe erklären würde. Anders steht es aber mit dem ich will es nennen direkten Wablrecht, welches in einem Theile der preußischen Provinzen besteht, und welches dem Klassen- wahblsytem gegenüber gestellt wird, das in ten alten Previnzen ge- bandhabt wird, und das für diesen und einen noch größeren Theil der Monarchie zu firiren die Absicht dieses Geseßentwurfs ist.

Meine Herren! Ich habe die Erfahrung gemat, daß man bei dem Vertheidigen des direkten Wahlrehts es immer ver- schweigt oder zu wenig hervorhebt, daß das direkte Wahls recht nur von Leuten ausgeübt wird, die gewisse Bedingungen erfüllt haben, ebe fie ihre direkte Stimme abgeben dürfen, daß also z. B. in Hannover keiner an der Kommunalwahl betheiligt ift, der nicht als Bürger rezipirt ift, während in den Stadtgemeinden, um die es sih hier handelt, blos von der Einwohnerschaft die Rede ift. Nach der Stecinschen Städteordnung wurde allerdings direkt gewählt, aber wer konnte damals wählen? Der“ Hausbesitzer, oder der Bürger mit einem gewissen Einkemmen, und wenn man damals 200 Thlr. Einkommen hatte, so war es so viel, wie heute mindestens 500 Thlr. Und wer dachte an Freizügigkeit, an die groß:n Fabriken, wer dachte an Sozialdemokraten ?

Ich bin ja nun weit entfernt, das Klassenwablsystem als ein Institut zu bezeibnen, das über jede Einwendung erhaben fei; das ift niemals vom Ministerctishe aus geschehen, aber ih bleibe dabei, es ift als ein relativ Gutes anzusehen; für fkemmunale Wahlen, wie die Dinge liegen, als das relativ Beste, und zwar aus dem Grunde, weil an den Wahlen für Kommunen nur Derjenige; Theil nehmen fann, der zu den Lasten der Kommune beiträgt. Aber das Steuern allein, meine Herren, ist niht der durchs{lagente Maßstab für das Maß, in welchem Jemand an den Kommunalwahlen Theil nehmen joll. Außer dem Steuerzahlen hat der Bürger der ftädtishen Kommune auch noch ganz andere Verpflichtung n, er hat die Verpflichtung, städtisGe Aemtec zu übernehmen, er hat die Verpflihtung, mit seiner Zeit, mit seinem Können, mit seinem Wissen einzutreten und wenn er das nit kann, so ift er ein bedeutend minder wiegendes Glied der Kommune, als Derjenige, der außer seinen Steuern noch mit seiner ganzen persönlichen Bildung einzutreten und die kommunalen Interessen zu wahren im Stande ift. Wenn Sie ein System finden, wonach Sie diesen Leuten ein Ueber- gewicht bei den Wahlen, einen wesentlichen Einfluß auf den Ausfall derselben fichern, jo wird das sehr danfenêwerth sein. Ein unan- fehtbares Syftem der Art ist noch nicht entdeckt. Aber das müssen Sie doH zugeben, daß in der Dreiklassenwahl mehr von der Wahr- heit diejes Grundfaßes repräsentirt wird, als in denjenigen Wahlen, wo Jeder, der kommunale oder Staatsfteuer zablt, mit gleihem Ge- wicht seine Stimmen abgiebt. Meine Herren, ih glaube, daß gerade die innere Berechtigung des Dreiklassensystems darin besteht, daß es denjenigen eine erhöhte Berechtigung ertbeilt, auf welche nach ihrer bürgalicben Stellung wesentlich die Last der bürgerlichen Aemter ruht. Es sind dies Gesichtépunkte, die ih bisber nicht habe hervorheben hôren, die mir aber wihtig genug erscheinen, um *angedeutet zu werden. Im Ganzen täushe ih mich wohl nit darin, daß die Majorität des Hauses auch annehmen wird, daß das Dreiklafsenwahlsystem für diejenigen Landestheile, für welche die Städte - Ordnung bestimmt ift, das relativ Richtigste ist. Nun aber hat sich die Situation so eigenthümlich gestaltet, daß ein bien Scha gespielt wird, weil die Regierung angedeutet hat, es läge in ihren Wünschen, diese Städte-Ordnung dereinst auf die ganze Mon- arie auszudhuen, und weil in denjenigen Provinzen, wo fie jeßt noch niht maßgebend sein foll, über die Richtigfeit des Klassenwahlsystems andere Ausichten herrschen als diejenigen, welche die Regierung für den Geltungsbereih des Geseßentwurfs zur Gelturg zu bringen sucht. Die Folge davon ift die: die Herren’ Abgeordneten aus den Provins zen Hanncover, Schleswig-Holstein und Hessen, wenn sie au übkter- zeugt sein mögen, daß füc gewisse Landestheile das Richtige vorge- \chlagen ist, wollen doch, wie der Hr Abg. Windthorst sagte, das Syftem nit pure anerkennen, weil sie glauben, es werde dafszlbe demnächst auch auf sie Anwendung finden.

Aus dieser Furcht haben fie zu der ganzen Sace eine Stellung eingenommen, die nicht so klar und deutlich ift, als ih gewünscht hâtte. Nun, meine Herren, kann ih versichern, daß die Absicht, dieses Syftem auf alle diejenigen Landestheile auszudehnen, die kis jelzt noch nit davon berührt werden, noch gar nit feststeht, jondern daß das Sache der Erwägung sein wird, in dem Augenblicke, wo eine Umarbeitung der Städte- ordnung au für fie nothwendig sein wird. Lassen Sie sich durch Ihre Befürchtung, die wirklich zu weitgehend ift, nit abhalten, dass jenige bestimmt zu vertreten, von dem Sie glauben, daß es in den Verbältniffen unserer Landestheile begründet ift, Unter den Städten, die hier getroffen werden sollen, verstehe i, mich der Kommission anschließend, die Städte von Rheinland und Westfalen und die im Komumissionsvorslage bezeihneten Städte, aus dem Regierungsbezirk Wiesbaden. Wenn Sie das Klassenwablsystem für ganze Lande3- theile als das richtige anerfenner, so müssen Sie das im Geseß auch offen auésprechen und dürfen Hinterthüren nit offen lassen, die einzelnen Städten es gestatten, diesem Syftem zu entshlüpfen. Ob die beiden Städte Stralsund und Greifswald so bélnddecen Werth darauf legen, mit dem Dreiklafsenwahilsystem verschont zu werden, weiß ih niht, mir find darüber keine Aeußerungen zugegangen. Aber eine Stadt, auf die es mir ankommt, das ist Frankfurt, und da bekenne ih ofen,

daß meiner Ansicht nah das jeßige Wahlsystem in Frankfurt nah- theilig wirkt. Sie haben zwar in den Zeitungen und durch Petitionen den Ruf von Tausenden gebört, die da sagen, wir lassen von unserem allgerneinen Stimmrecht nicht, das ift ein angeborenes Gut der Stadt Franffurt u. \. w. Meine Herren, das ift nicht richtig; Frank- furt hat einmal vorübergehend in der Theorie das allgemeine Stimm- recht gehabt; früher, so lange es freie Reichsftadt war, ist immer nach Klafsen gewählt worden, d.-h. nach Berufsklassen. Die städtische Vertretung, wie sie jeßt in Frankfurt ift, wirkt nicht so, wie diejenigen

die sih für Frankfurts Wohlergehen interessicen, es wünshen. Dgs

meine Meinung, gegründet auf Erfahrung, und unterstüßt dur inen großen Theil von intelligenten, wohlwollenden und an der Fommunalverwaltung mitarbeitenden Leuten in Frankfurt, die im fugenblick überschrien find, die sich aber durch die Manifestationen brer Gegner von der Unrichtigkeit ihrer Anficht niht haben über- eugen lossen können. Ih bin der Ansicht, daß, wenn Sie Frank- ct a. M. in das Geseß aufnehmen, was der Regierung ret ift, je €s von dem Dreiklassenwahlsystem nicht auenchmen dürfen, daß je aber, wenn Sie durchaus den Grundsag des §. 42a nit auf- ‘hen wollen, besser thun, Frankfurt berauszulasscn und die Beftim- ¡ung über seine Verfassung ciner späteren Zeit vorbehalten. Es ist nir Gewissenssathe gewesen, dics zu sagen, es ist fein Gelüste uach chablone, was mich dazu treibt, es ift der ganz ipezielle Wunsch, Frankfurt ein anderes System eingeführt zu feben.

Nachdem im weiteren Verlauf der Sißung der Referent bg. Hafen für die Kommisfionsfassung der §F. 26 und 14a der Städte-Ordnung eingetreten war, wurden die FF. 26 und 9a mit den Amendements der Abgg. Dr. Virhow und Miquel angenommen. Die betreffenden Paragraphen lauten: E

8. 26. Zum Zwee der Wahl der Stadtverordneten werden die Ge- neindebürger nah Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Kiafsen- nd flassifizirten Einkommensteuer in drei Klassen getheilt, vorbehalt- id jedo der Bestimmungen des §. 42a. ú s

Die erfte beziehungsweise die zweite Klasse besteht aus den]znigen zemeindebürgern, auf welche bis zum Belaufe eines Drittels bezie- ung8weise zweier Drittel der Gesammtsteuer die hôchften Einzel- zzu:rbeträge fallen. Die hHiernach nicht in die erîte beziebungs- peise zweite Klasse fallenden Gemeindebücger bilden die dritte Kla}e. n die erste beziebungsweife zweite Klasse gchört auh derjenige, fsen Steuerbetrag nur theilweise in die erste, beziehungsweise zweite lafie fällt. Unter mehreren einen gleiden Steuerbetrag Entrichten- n entscheidet die alphabetishe Naminsordnung und erforderlichen Falles das Loos darüber, wer von ihnen zu der höheren Klasse zu nen ift. : : 4 i

Die Wablberech{tigten werden von ihrem im Stadtbezirk ge- pennznen Einkommen besonders einges{äßt und derjenigen erforder- iden Falles durch das Loos zu bestimmenden Klasse zugewie?en, elher der hiernach ermittelte Steuersaß entspricht. Das gedachte infommen, beziehungsweise die von demselben zu entrichtende Klasjen- d Einkommensteuer bleibt in der Wobnsißzgemeinde außer Be- echnung. j : E L

Niemand fkarn gleichzeitig mehr als einer Klasse angehören.

Die Ehrenbürger gehören der ersten Klasse an, i

Jede Klasse wählt ein Drittel der Stadtverordneten, ohne dabei

die Mitglieder der Klasse gebunden zu sein.“ L

&. 42 a. Der 8. 26 und die sonstigen, auf die Klasseneintbeilung er Wakblberechtigten bezüglichen Vorschriften dieses Gesetzes bleiben

denfenigen Stadtgemeinden außer Anwendung, in denen zur Zeit ine Eintheilung der Wahkberehtigten nach Klassen oder Berufsftän- en nit stattfindet. In solchen Stadtgemeinden kann der im §. 14 estimmte Klassensteuerstufensaß dur Ortsftatui bis auf 12 M er- het werden. ;

Der Antrag des Abg. Dr. Virchow zu §. 26 lautet:

Zu Abs. 2 hinzuzufügen: Die erste Klasse muß mindestens ein Pwölftel, die zweite mindestens zwi Zwölftei der Wahlberechtigten mnmnfassen. / :

Der Antrag Miquel \ezt im Absaÿ 2 ftatt der Worte: „in die erste, bezichungsweise zweite Klasse fällt“, „in das erste, be- iehungsweise zweite Drittel der Gesammtsteuer fällt“.

Um 45 Uhr vertagte fich das Haus.

Bayern. Der Bericht des Finanzaus\chuf\es der Ab- zeordnetenkammer über die Rechnungsnachweisungen der bay e- ishen Staatseisenbahnen pro 1873 und1874 bildet ein Heft bon 94 lithographirten Folioseiten. Bei Untersuchung der Ursachen der Erscheinung, daß in der bis dahin ununterbrohenen Zu- ahme des Wagenladungsvertehrs im Jahre 1874 zum ersten Male ein Stillstand eingetreten isi, kommt der Berichterstatter uch auf die Tarifeinheitsfrage undim Zusammenhang damit uf das Reichseisenbahnprojekt zu sprechen und äußert fich jierüber u. A. wie folgt: / E

„Die in der Periote 1871-—1873 eingetretene Preisfteigerung der r den Eisenvabnbetrieb nôthizsten Matzrialien (Koblen, Eisen, Holz), ie Preissicigerung aller L:bznsmittel und die dadurch bedingte Er- ¿bung - des Arbeitslohnes im weitesten Umfang dieses Vegriffes iefen Seitens der Bahnverwaltungen eine Agitation für Fracht- rböbung im Allgemeinen ins Leben, deren Berechtigung ließli nerfannt wurde. In dem Zeitpunkte, in welchem jene Agitation ndlich ihr Ziel erreibt hatte, waren jedoch die hauptsäclichsten Gründe für die Tariferhöhung bereits abges{wächt. Kohlen und Fisen, die Hauptfaktoren des Ei'enbahnbetriebs, waren bereits in Rüdgang- begriffen, und sind im Verlauf weniger Monate, besonders Fisen, im Preise tiefer gefallen, als sie jz vormals ftanden. Es |st deshalb au sehr erklärli, wenn nit alle Bahnen von der ihnen ingeräumten Befugniß, die Tarife zu erhöben, den gleichen Sebrauch machten. Allein gerade durch dieses system!o}e Vorgehen, durch Tariferhöhungen auf der einen und Tarifermäßigungen auf der anderen

eite ist die Eisenbahnfrage als fsolhe auf die Tagesordnung ge- ommen. Sie wird nicht eher von dersel“en gestrihen werden fönnen, bis die Tariffrage in einer deu wirtbshaftlihen Interessen der ation entsprehenden Weise geregelt sein wird. Die s\ystemlose Tarifvorrückung in der Zeit von 1873 bis 1875 hat der Erfenntniß um DurtbruGß geholfen, daß die Eisenbahnen heute uicht mehr ledigli Anstalten zur Erleichterung des Verkehres ind, fondern daß durch fie die Grundlagen der gesammten wirthshaftlihen Thätigkeit eiuer Nation geregelt verden. Die nicht durch wirthschaftlihe E.wägungen geläuterten, édiglih von dem vermeintlichen oder felbst wirklichen finanziellen Interesse der einzelnen Bahnverwaltungen bestimmten Tarifänderungen aben alsbald in ganz Deuischland große Unzukömwlickkeitcn und iôrungen hervorgerufen. Wenn irgend ein Jndustriezweig auf rundlage der seither beftehenten Tarife sich eingerichtet hat, und un erfolgt p1ôößlich eine Aenderung in der Art, daß an dem cinen Orte die Frachten für die Rohstoffe dieser Judustrie erhöht, die Frachten für den Absaß der Produkte gleichfalls hinaufgescraubt werden, während die gleiche Jndustrie an einem andecen Orte nicht in pleiher Weise betroffen, vielleibt jogar ihr die Zufuhr ihrer Rohftoffe nd dêc Absatz ibrer Erzeugnisse durch Ermäßigungen der Tarifsäße leihtert wird, so liegt nahe, daß Ershüiterungen eintreten müssen.

Andererseits glaubte jede der Referent mit allem Nachdrucke hervoc- beben zu sollen, daß eine für ganz Deutichtand gleichgeartete Tarifirung des Verkehr2 eire nothwendige Konsequenz der an- geftrebten wirthschaftlichen Gemeinsamfkeit sei und bleibe. Nur dann, wenn die Bedingungen der Produktion allenthalben die leihen wären, könne von einer Gleihstellung derselben die Rede sein. Hakieetem würden die ven einander abweichenden Frachtsäße in dem einen Falle als Einfubrprämie, in dem andern ais Ausfußrverbot wirken. Nicht minder könnte uur das Vertrauen guf die Stetigfeit der Tarife zu neuen Unternehmungen oder selbst zur Wiederaufnahme einer durch die Ungunst der Verhältnisse erla mten vroduktiven Thätigkeit aufmuntern. Auch bei einem gemeinsamen Tarife wird es geboten sein, einen gewissen Spielraum offen zu la}en, innerhalb dessen es den einzelnen Babrverwaltungen möglih wäre, den Ba1- urd Betriebsverbältrifsen ibrer Linien gerecht zu werden. Für den Tranfitverkehr, also hier für jevea Verkehr . der außerhalb der Grenzen Deutschlands seinen Anfang und sein Ezde findet, wird mehl unter allen Umständen die freieste Bewegurg ge- stattet werden müssen. Eine cinheitlihe Gestaltung des Transport- wesens dur die Eisenbahnen in dem angedeuteten Sinne glaubte Referent als einen hervorragenden Zielpunkt der Fayerischen Eifen- bahnveolitik bezcidnen zu müssen, der felbstverftändlich nur innerhalb der Grenzen der für Bayern geltenden verfa)tungêmaäßyigen Bes stimmungen auf dem Wege der Vereinbarung, eventuell auf dem Wege der Verständigung mit den Nachharbahnen anzuftreben wäre.

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Der Bericht \hließt mit folgenden Anträgen des Aus- \{chuf}ses:

I Es sei den Nccwe:sungen IL, Es sei an Se. Maje-fiät die Biite zu rihten, ano! t len, daß bei Fesistelung der Eiseabahntarife die voikéwirth- \chafilizen Interessen des Landes berüsihtigt und DTariffkom- binationen vermieden werden, durch welche die eirheimishe Produftion gegenüber der nictbaverishen in Nactheil verseßt wird. 1). Es sei au Se. Majestät die Bitte zu stellen: a Allerböcst- dicselten möôgen gerubez, den Vertrag mit der Stadt Tirscheureuth, die Erbauung einer Vizinalbahn von Tirschenreuth nach Wiesau be- treffend, eier Nevision unterstellen und die Pflichten und beziehung®-

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die Anerkennung zu ertheilen.

anordnen zu wol»-

n weise Berechtigungen der Stadt Tirschenreuth in gleicher Weie regeln zu lassen, wie ibrigen Viziralbaßhnen in Bayern ge- \chehen ist; b. Anordnung daßin erlassen zu weller, daß die Ergeb nisse des Vizinalbahbubetriebes in ten Nachweisungen dec Eiscnbahn- vawaltung zurn Auédruck fommz-n.

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dies bei allen Lt

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Staat und Kirche. 4 (Val. Nr. 117 d. BL.) ie katholisch-kenservative Partei in Deutschland und e orientalische Frage. Von einem österreichischen Katholiken. Die oben genannte Schrift enthält die Abwehr eines österreiischen Patricten gegen einen Neujabrêartikel, welchen die ehiftorisch-politisen r das katholische Deutschland“ im erften Heft des Jahres 1876 Der genannte DH egts E U Artikel hatte zum Verfasser das bekannte Mitglied des Deutschen Reichs5- tages und der bayrischen Abgeordnetenkammer, Dr. Edmund J

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Blätter fatt ir n Heft unter der Ueberschrit braten: „Was ist in Sicht.

vorg, bekannt- lich zugleich eins der eifrigsten und hervorragendften Mitglieder der ultramontazen Partei in Bavern. Die gegen das deutsche Reich gerichtete Tendenz des Artikels ging dahin, nachzuwei)en, daß obne die Annexion der deutschen Theile der österreiwis{ch-ungariscen Monarchie an das Deutsce Reich die deutsche Frage nit gelost sei, daß folglich auf das Ziel dieser Annexion die Politik des Deutschen Reiches, ob eingestanden oder nit, unausge]eßt gerichtet sein müffe, und daf; end- lih diese Annexion für die Lage der katholischen Kirche im Deui]chen Reich nur erwüns{t fein kann. E A , Gegen diese Tendenz nun wendet sich der Verfasser der oben enannten Swrift mit aller Kraft vom Standpunkt des katholischen Gewissens, wie vom Standpunkt des österreichischen Staatsbke- wußtseins. Vom Standpunkt des katholisen Gewissens verurtheilt er die Frizolität, welche mit einem Mal um eines Einfalls, um der über Nacht gekommenen Meinung willen, daß eine Verstärkung der fatholiscen Bevölkerung im Deutschen Reich fih nüßlich erweisen fönne für die Opposition der ultrameontanen Partei gegen die deut]ce Staat:leitung, alle heiligen Ucberzeugungen des eigenen Staudpunktes über Bord wirft: also die Ehrfurcht vor dem geschicbtliden Gefeß der Staatenbildung, die Scheu vor der in die Völker dur eine bundertjährige Geschichte gepflanzten Pietät für Herrscherhaus und Staatszusammenhang, die Rücksicht auf die natürliche Bafis der Staaten, welche nicht allein durch die Nationalität gebildet wird u. \. w, Der ungenannte Verfasser der Schrist verwendet etnen großen Theil seiner Arbeit darauf, aus früheren Artikeln der historisch - politijcen Blätter die launenbaften Sprünge in der Denkweise ihres Heraus- ebers, des Dr. Edmund Jörg, nachzuweisen. Erst am Schluß feiner Ausführung kemmt der Verfasser, nachdem er die Bedenken der Sittlichkcit und Rechtmäßigkeit gegen die von Dr. Jörg gewünschte Entwickelung ershépft bat dazu, diesen Wunsch auch vom Stand- punkt der Zweckmäßigkeit zu prüfen, vom Standpunkt der Zwed- mäßigkeit nämlich für das Deutsche Reih. Man kann zwar jagen, daß der Verfasser mit seiner Verurtheilung des Iörgschen Planes vou Standpunkt der deutschen Politik keinem denkenden und patriotischen Mann in Deutschland eiwas Aeues sagt, nichtsdestoweniger verdienen seine Argumente, daß man

vorau8geseßt, HaE die Wirksamkeit im Reiche der Thatsachen dur irgend eine denkbare Konjunktur ihm hätte getahut werden können, was freilih entschieden zu bezweifeln ift.

Nr. 4 des „Ministerial-Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußisGen Staaten *, herausgegeben im Bureau des Ministeriums de2 Innern, hat folgenden Inhalt: Cirkular, die Verrechnung der Auslagen der ordeatlihen Gerichte bei Reqguisitionen der Bezirks-Verwaltungs- gerichte betreffend, vom 7. März 1876. Cirkular, die Eintragung der Familienverhäiiuisse verstorbener Gefangenen in die Sterdbe- register betreffend, vom 1. März 1876. Bescheid, die Eintragung eines Vermerks über Veränderung der Standesrechte eines Kindes nur in das Register, in welwem der Geburtsaft eingetragen ift, be- treffend, vom 15. Februar 1876. Erlaß, wonach Formulare zu Bescheinigungen über Ebesclichung vom Staate nicht kostenfrei ge- liefert werden, vcm 4. März 1876. Cirkular-Verfügung, der Uebergang der Gescäfte der Reichshauptkasse auf die Reichsbank be treffend, vom 15. Januar 1876. Cirkular-Verfügung, den schäftäverfehr mit der Reichshaupikasse betreffend, vom 4. Fe 1876. Cüirfalar, die Zuläffigkeit der Verwendung Nieder: {lei} Märkischer und Münfter-Hammer Eisenbahn-Prioritätsaktien Amtsáfkfautionen betreffend, vom 21. März 1876. Cirku! ribtigung der Taxgebühren beim Verkauf von Staatéegrunbstü betreffend, vom 2!, Juli 1875. Verfügung, diz Feststellung d Entfernung bei Bewilligung von Reisekoften auf G:und des §8. s des Geseß23 vom 24. März 1873 betreffend, vom 5. März 1876. Erlaß, die Verabreihung der Amtsbiätt-r an katholishe Kir:n- gemeinden betreffend, vom 21. März 1876. Cirkular, wona Wittwen oder Ecben der Geistlichen ein Anspru auf die teren aus Staatsfonds bewilligten Gehaltszushüsse nit

12. Januar 1876. Cirkular, betreffend die Ueberna Amtes als Waisecnrath Seitens der Geistlichen

E8S. 52, 53 der Vormund!chafts-Ordnung vom 5. Juli v. vom 14. März 1876. Cirkular, den fatholishen Relig urterriht in den Volksi{ulen betreffend, vem 18. Februar 1 Cirkular, die Einrichtung ländlicher Fortvildungssc{ulen be vom 2. Februar 1876. Bescheid, das Nichtbestehen eines beson deren Schulpatronats nach dem Allgem:inen Landrecht betreffend, vom 31. Januar 1876. Bescbeid, die Unterftüßung der Gutéherren aus Staatsfonds bei ihren Schullcistungen betreffend, voa 8. Nos vember 1875. Cirkular, die General-Uebersichten über das Ergebniß der Jmpfungen betreffend, vom 10. März 1876. Cirkular, die Reichs-Medizinal-Statistik betreffend, vom 30. März 1876. Cir- kular, die Auslegung einzelner Bestimmungen der Arzneitare betreffend, vom 23, März 1876. Cürkular, die den Schiedömännern bei Ab- wehr und Unterdrückung von Viehseuchen zu gewährenden Diäten und Reisekeften betreffend, vxm 26. März 1876. Verfügung, die Unzulässigkeit der Untervertheilung von Orts-Kommunallafien inner- halb eines selbftähdigen Gutsbezirks auf die einzelnen Grundbesitzer betreffend, vom 21. November 1875. Erlaß, die Legitimatien stellvertretender Gutsvorsteber in Angelegenheiten der Bewilli- gung von Armenuzxteritüßurgen betreffend, vom 6 Januar 1876. Erkenntniß des Königlichen Gerichtsbofes zur Entscheidung der Koem- petenz-Konflikte vom 8. Januar 1876. Die Befeitiguug einer im Interesse der Gesundheitêävflege von der Octs-Polizeibehörde angceocrd- neten oder im Einverständnisse mit derselben hergestellten öffentlichen Bau- Anlage kann nicht im Rechtswege gefordert werden. Erkennt- niß des Köniolichen Gericht8hofes zur Entscbeidung der Kompeten:- Konflikte. vom 8. Januar 1876. Ueber den berecbtigten Waffengebrau Seitens eines Forstshutß Beamten, gegen wclchen ein persönlicher Angriff erfolat, oder welcher wenigstens mit einem folhen Angriffe tedroht ift. Verfügung, den Tranëport von Militär-Arrestaten betreffend, vom 19. Februzr 1876. Cirkular, die Charafierisirung einer Versicherung der zur Wiederherstellung abgebrannter Gut8gebäude zu leistenden Hand- und Spanndienste betreffend, vom 16. Dezenber 1875. Verfügung, die Verpfl-gung kranker Gefangenen betreffend, vom 17. Februar 1876. Cirkular, die Sicherung des Eisenbatn- Betriebs bei Inhaftnahwe von Betriebs-Beamten betreffend, rom 27. Márz 1876. Cirkular - Verfügung, die Anwend“ arkeit der Bestimmungen über die Entrichtung der Stempei- abgabe von Erbtiheilungs-Verhandlungen und Ueberlafsungs-Ver- trägen zwischen Ascendenten und De2cendenten bei gerictlicen Auflafsungserklärungen betreffend, vom 16. Februar 1876. Verfügung, Diäten für Hülfejäger betreffend, vom 20. März 1876. Cirkular, Vergütung für Vorspannleistzngen betreffend, vom 5. März 1876. Bekanntmachung eines Verzeichnisses derjeniger bôberen Lehranstalten, welde zur Ausftellung gültiger Zeugn über die wissenscaftlice Befähigung für den einjährig - frei willigen Militärdienst berechtigt find, vom 19, Januar 1876.

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Neichstags- Angelegenheiten,

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lehnte in der Sißung vom Mittw

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ciner Eisenbahn-Aktiengesel u treffen, und zwar mit 10 gegen

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von ibrer Schlichtheit und Richtigkeit Akt nimmt. Ver öster- reichische Patriot sagt, daß kei nahezu zahl der fatholishen und che ute Reih das Letztere niemals zum Frieden gelangen, ielleicht gar eine sol&e Gestaltung die Ursache zum unheilbaren Zerfall der deutschen Nation werden könne. Der Verfaffer fagt ferner, da}; das österreihis-deutshe Element sih niemals mit dem norddeutschen Element zur moralischen Einheit der wahren Nationalität verschmelzen werde, und daß endlich die Aufgabe völlig unlösbar sei, die deutsch- ofterreidische Bevölkerung aus den verschiedenen Elementen fremder Nationalität, mit denen fie überall durchwachsen, au nur annähernd verauszuschälcn. E: ) “Man könnte diese Ausführung des Verfassers noch um zahlreiche Argumente böch gewichtiger Art vermchren, aber gegen die g-gcbenen Argumente läßt sich in keiner Art ein zutreffender Einwand erheben. Von nicht geringem Interesse ist es, wie Dr. Edm. Jörg sh gegen dieje Abwehr vertheidigt hat. Er hat feine Vertheidigung ge-

Es ist nicht eine Vermuthung, es ift vielwehr eine unbestreitbare Thatsache, daß einecseits die Erkenntniß der Wichtigkeit der Tar:ffrage ind die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit einer systematischen Regelung derselben, andererseits die Unmöglichkeit, eine solch- Rege- ung unter Anerkennung und Aufcechthaltung der Autonomie der zelnen Eisenbahngesel 1 ernu

uführen, den Gedanken der Reichs-Eisenbahnen erzeuct hat. Vier ist nicht der Ort, zu untersuchen, ob dieser Gedank? eine Berechtigung hat; es muß deshalb auch darauf verzichtet werden, tabzuwcisen, wie die Realisirung desselben zoeit über das angestrebte Biel hinautshießt. Glülicherweise fehlt uns in Süddeutschland Maßstab für die Beurtheilung jener Zustände, welhe in No-d- enishland das Verlangen erzeugt haben, einz Unififation des Bahn- Vetriebes anzustreben. Während bei uns diesseits des Rheins und Maines nur drei große Verwaltungen den Verkehr vermitteln, führt ie Zerstückelung des Bahnneßes in Mittel- und Norddeutschland zu Verwickelungen, die als unentwirrbar angesehen werden und deshalb nit einem gewaltigen Schwertsireih durchs{nitten werden sollen. Fine Ausdehnung dieser gewaltsamen Lösung der beslehenden chwierigkeitea auf Süddeutschland is nach dem Ermessen Fs Referenien {on um deswillen nicht zu erwarten, veil ein eingehendes Studium unserer Verbältnisse zu der Ueber- ‘ugung führez muß, daß die Ungleichheit der Verhälinisse uicht ge- attet, überall die gleichen Mittel zur Auwenduug zu bringen,

aften auf eixer vernünftigen Basis herbei- |

gebten in einem Artikel der historisch politischen Blätter, welchen die Germania* in Nr. 90 zum Abdruck gebracht hat. Was Dr. | Jórg beibrinat, um die Sprünge in seiner Haltung zu erflâren und zu retfertigen, kann hier übergangen werden. Im höchsien Grade be-

achten8w:rth ist dagegen die Wendung, welche, freilih nicht mit dürren ;

Worten, aber vollkommen deutlich aus seiner Ausführung zu entnehmen | ift, daß ihm die Annerion Deutsh-Oesterreihs durch das Deutsche Reich gerade darum zweckmäßig erscheine, weil sie dem Leßteren nur höchst übel bekommen könne. Dr. Jörg beruft sih auf das Zeug- niß: der nationalliberalen Zeitungen und Schriftsteller, welche von einer Erschütterung des Bestandes der österreicbish -ungarischen Monarchie darum nichts horen wollen, weil dar jede Erschwcrung der äußeren und inneren Aufgabe Deutschlands die pee Lösung dieser Aufgabe ver- langîamt und selbst in Frage gestellt werde. _ i

Zum Schluß bringt Herr Jörg ein Schriftstück zum, Nbdruck, nämlich einen von ihm im April 1866 cinem österreiiis{en Diplomaten überreichte Denkschrift, aus welcher allerdings hervorgeht, daß Herrn Jörg schon damals die fianreihen Einfälle niht gefehlt haben, die Einheit Deutschlands unter dem Schein ihrer Herbeiführung unmögli zu machen. Was Herr Jörg damals vorschlug, war: Die Einigung

zugeben, aber den Kaiser von Oesterrei zum Träger der Bundes- gerihtsbarkeit in allen Streitigkeiten der deutschen Verfaffung zu machen. In der That ein sinnreicher und höchst wirksamer Einfall,

L ezu gleicher Bevölkerungs- | protestantischen Elemente im Deutschen |

des außerösterreihis{chcn Deutschland unter der Führung Preußens zu- |

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i auch internationale Fragen in

Einzelstaaten niht füglih für si ôn Der §. 201, welcher die Rechte der Gefel biger in dem üter das Privatvermögen ih haftenden Gesellshafters eröffneten Konkurêv gen ihres Ausfalls in dem Konkursverfahren ü sellshaftêevermögen betrifft, führte zu einer läng 3 Nach Ablehruzg des Hullmannschen Antrages, diefen Autfa nach Berichtiaung aller übrigen Konkursforderungen zu wurde der Absaß 2 der Bundeêvorlazge (wonach auf i bezeiGneten Forderungen die Vorschrift des §. 88 entspre wendung findet) durch folgenden Sah erseßt: „Im Uebrigen auf die vorstehend bezeichneten Forderungen dic Vorschriften der und £8 entsprecende Anwendung.“ Die Gesellschaftéglaudi demna unter Verzichtleisturg auf abgesonderte Befriedigung hre Forderungen zur Konkurêmasse geltend machen. Bei §._105 (betr. die Antrag8berehtigung eines jeden Erben auf Konkurserêéffnung üer den Nactlaß) beantragte Abg. Dr. Zimmermann nicht rur dessen Strei- hung, sondern au die Beseitigung des Ab?. 2 des F 4 (betr. StattLaf- tigkeit eines Vergeltungörechts gegen die Angehörigen eines autl!än- dischen Staates, indem er darin eine Verleßang der Anbahnung des internationalen Verkehrs und eine Schädigung des Handels sah, und sich gegen das Retorsiontrecht überhaupt erklärie und dafszlbe jden- falls nur auf Grund eines Gescßes zulassen wollte. Der Antrag wurde indeß abgelehnt. Der von der Kommission in erster Lesung bes{lofsene neue §. 197a: „Dur die Anmeldung einer Kenkuréfor- derung wird die Verjährung auch gegen einen zur Zeit der Eröffnung

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des Konfursverfabrens ausge'chiedenen oder ausgeslossenen Gesell- schafters unterbrohen*“ wurde in das Einführungkgeseß verwitsen und im Uebrigen die §§. 193—214 unverändert angenommen, HYier- mit ist die 2. Lesurg der Kenkursordnung beendet.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin. Der dem Hause der Abgeordnetzn vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Veranlaguna und Er- bevung der direkten Staatssteuern nach demEtatsjahbkre } bestimat im § 1:

_ Die Gesetze, welée die Fefistellung, Ve ung und Erhebung l der direkten Stagatésteuern, der im Wege lags zu denselben,