1876 / 125 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Unter Aufhebung des „Neuen Status für die in der Stadt Elbing von der Stadtverordneten - Versammlung mit Genehmigung des Magistrats gestifteten Spar- fasse vom g Suli 18393, sowie der Nachträge vom 23. August 1854, vom 30. März 1858, vom 9. Fe- bruar 1860, vom 11. Juni 1866 und vom 14. Juli 1871, ist von Magistrat und Stadtverordueten nach- folgendes revidirtes Statut für die städtische Spar- fasse in Elbing beschlossen worden.

8, 1. Die städtishe Sparkasse in Elbing hat den Zweck, die ihr anvertrauten Gelder zinsbar und ficher unterzubringen und für die Einleger beft- möglihft zu verwalten.

8, 2. Der Bestand der Sparkasse besteht

a. aus dex. ihr anvertrauten und theils zinsbar au-

gelegten, tbeiis baar vorhandenen Einlagen ;

. aus dem Reservefonds.

S. 3. Für die an die Sparkasse gemachten Geld» einlagen baftet den Einlegern die Stadikommune Elbing mit ihrem gesammten Vermögen.

8 4. Die Sparkasse nimmt Einlagen im Be- tiraze von 3 bis 300 Reichstnark an.

Die Annabme höherer Betgäge hängt vom Er- messen des Curatoriums ab.

8. 9. Die Beamten der Sparkasse werden als Gcmeéindebeamte vom Magistrat in Elbing ange- stellt, welcher au ihre Änitskaution bestimmt und aufbewahrt.

Dieselben müssen zur Annahme von Einzahlungen und zu Rüczahlungen an jedem Wochentage ven 9 bis 1 Uher Vormittags bereit fein, mit Auënahme der beiden erften Wochentage eines jeden Monats, an denen Kassen-N«vifion stattfindet, und eines vier- zebntägigen Zeitraums zur Zinsberechnung.

8 6. Jeder, welcher Geld in die Sparkasse nie- derlegt, erhält ein mit dem Elbinger Stadtwappen gestempeltes, von dem Curatorium der Kasse unter- ihriebenes und mit der fortlaufenden Nummer des Kassenbuches verschenes Quittungsbuch, 1n welchem alle Einzahlungen und Rückzahlungen, fowie die zu- gewachsenen Zinsen eingetrag-n werden,

Die Eirtragung muß, um gegenüber der Spar- fasse zu beweisen, von dem Rendanten gemacht sein und unter Mitwirkung eines zweiten Beant:ten der Kasse erfolgen. Gleichzeitig mit dieser Eintragung geschieht die Buchung auf dem Conto des In- teressenten in den Büchern der Sparkasse.

Es ist dem Quittungêëbuche cin Statut und eine Zinfentabelle über 3 bis 300 Reichsmark Einlage vorgedrudckt.

Der Name des Einlegers wird sowobl in die Kasserbücher, als auß in das Quittungsbuch ein- as getragen ——— 1

§. 7. Die Sparkasse verzinset alle bei ihr nicdergelegten Beträge nur nach vollen Mack jähr- lich mit 3!/3°%/3, so daß die über eine Mark über- shießenden Pfennige nit verzinset werden. Die bei der Zinsberewnung sih ergebenden Pfennige werben nur in Beträgen von 5 uud 10 Pfennigen berecbnet in der Art, daß Beträge unter 5 Pfennigen der Kasse zu Gut kommen und über 5 Pfennigen den Einlegern.

Zinsen werden für die Einlagen nicht {on vom Tage der Einlage, sondern erst von dem auf den Tag der Einzahlung folgenden 1. des Monats berechnet. Bei Zurückzahlungen von Ein- lagen werden Zinsen nur bis zum Ersten desjenigen Mocnats berechnet, in welchem die cr’olgt.

Die vorstehend verheißenen Zinsen werden für einen jeden Interessenten ]:desmal am Schlusse des Jahbr:s3 oder bei der Der am 31. Dezember eines jeden Jahres fällig gewesene Beirag derselben wird auf dessen Konto in Einnahme gestellt und so dem Kapitalsbetrage zugeschrieben. Bei der nächsten Präsentation des Quittungsbuches auf der Kasse wird auch in dies letztere der Zinebetrag übertragen. Von dem hier- dur) vermehrten Kapitalsbetrage werden dann die Zinsen von dem jede: maligen ab, nach vorstehenden Bestimmungeu weiter bece@net, um auf diese Weisc durch Zins von Zins den ich{nelleren Anwuchs des eingelegten Kapitals zu befördern.

§ 8. Die Kapitalien der Sparkasse sollen ent- weder auf sichere Hypotheken begeben oder in zins- „tragenden Papieren nußbar angelegt werden. :

Als siher wexgen Hypotheken nur angesehen, wenn das begebene Kapital sowobl bei städtischen als auch bei löändlihen Grundsftücken innerhalb der erften Hälfte des Tarwerthes steht. Bei ländlichen Gcundfiücken ift jedech das Curatorium, welches

jedes Darlehnsgesuh zuerst zu prüfen hat, befugt, : auch Darlehne zu begeben, welche fich innerhalb des :

20 fachen Betcages des Geundsteuer-Neinertrages be- wegen. Baulichkeiten dürfen bei ländlichen Grund-

Bil

[4600]

der Oels-Gneseuer Eisenbahn-Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1875.

A etiva.

1) Bis ultimo 1875 verausgabte Baufkoften abzüglich der während der Bauzeit erzielten Bankzinsen und Betriebsmittel-Miethen . 120,814,021/23 Rückständige Einzahlungen auf | Stamm- und Prioritätée-Stamm- Cte 6

Eff.kten-Conto:

Bestand am 31, Dezember 1875 Geldwerth der Materialien- E s d ens Baarbestand der Hauptkasse

941 ,500|— 4,426/14

Rüdckzahlung |

gänzlihen Abbebung berechuct.

| Á. A 1

3,142,620/— || / 2) Creditores :

312,102/70 }!

Revidirtes SCatut der stadtischen Sparkasse zu Elbing.

stücken nur mit hôöchstens 1500 Mark in Rechnung kommen.

Die für bypothekarisbe Begebungen erforderten Taxen ländlicher Grundstücke müssen mindestens von vereideten Kreistaxatoren aufgenommen und unter- siegelt sein.

Städtische Grundstücke werden uur auf Grund einer bei n Erörterung aller den Werth bedingenden Momente aufzunehmenden Taxe des Stadtbauraths_ oder defsen Stellvertreters und nur, wenn sie im Stadtbezirk Elbing liegen, beliehen.

Die Feuerversicherung bleibt in jedem Falle nach» zuweisen uud für die Sparkasse ein Certififat zu beschaffen, wonach die betreffende Bersicherungsgesell- schaft bei eintretendem Feuersaden verpflichtet ist, die bypothekarisch begebene Summe zu Gunsten der Sparkafse einzubehalten,

8. 9. Ein jedes Darlehnegesuh, welhes das Cu- ratorium für berücksihtigungswerth hält, unterliegt der Prüfung des ftädtishen Syndikus, wonächst der Magistrat auf Vortrag des Sparkassen-Dezernenten übec die endgüliige Begevung Beschluß faßt.

Alljährlih einmal und zwar in den erften drei Monaten des Jahres ist das Curatorium verpflichtet, unter Zuziehung des fstädtishen Syndikus zu prü- fen, ob bei den au gc Forderungen noch die vor tscriebene Si(Mbeit vorhanden, oder b deren gänzlibe oder theilweise Einziehung erforderlich ist.

8. 10, Außer auf Hypotheken dürfen die Be- stände der Sparkasse aub in inländischen Staats- papierea, Pfand- und Rentenbriefen, Kreis- und Stadtobligationen und anderen Inhaberpapieren, insofern dieselben vom Staate garantirt find, an- gelegt werden.

_§. 11. Endlich iff die Sparkasse auch befugt, Geld gegen Bap la ans von pupillarisch sicheren Hypotheken und zwar bis zu } ihres Werths, fo- wie gegen Verpfändung von den im §. 10 genann-

unter dem jedeëmaligen Course berechnet, Darlehne auf mindestens drei Monate herzugeben.

Papieren ist der Schuldner verpflichtet, Abzahblun- gen zu machen oder na Beftimmung der Spar- fassenverwaltung das gegebene Unterpfand zu ver- fiarken.

Zinófaßz endgültig feststellt.

Die zu beleihenden Hypotheken müssen auf den Namen des Darlehnssuchers eingetragen sein.

& 12. Der Kämmerei Elbing sollen keine Dar-

mäßige Sicherheit gegeben werden.

§. 13. Nur dem städtischen Leihamt gewährt die Sparkasse Darlehne zu seinem Geschäftsvetriebe gegen 44/9 Zinsen nah näherer Bestimmung des Leibamts Reglements,

i S. 14. Die eingelegten Gelder werdén den Inter- ! essenten bei Beträgen von 100 Reichsmark sofort, } / béi Beträgen darüber uad bis 500 Reichsmark nach | | einmonatlicher , 500 Reichsmark nah fcchswöcentliher, und bei j ern Veträgen nah dreimonatliher Kündigung j l ; zurückgezabit, nächsten | S

bei Beträgen darüber und bis

höhern

&

& 15. Jedem Inhaber eines Sparkassenbuchs

wird der Betrag désselLen ohne weitere Legitimation |

ausgezablt,

¿ Die Kommune leistet nach Einlösung desselben | g. | keine Gewähr, fofern nit vor der Einlösung ein i eingelegt j

Protest auf der worden ift. Bringt 4 Wochen einen gerictlihen Arrest auf das Buch aus, so ift die Sparkasse an den eingelegten Protest

nicht weiter gebunden. 16. Wenn ein Interessent fich innerhalb | 30 Jahren, von der lehten Präsentation feines | Sparkafsenbuchs an gerechnet, niht bei der Kasfse meldet, so hôrt von diesem Zeitpunkt ab jede Ver- j zin!ung seines Guthakens auf. | 8. 17. Damit der Inhaber eines Sparkassen- | vucs sih beim Verluste desselben möglichst ficher stellen fa wird im Anschluß an die Bestim- mungen des Reglements, die Einrichtung des Spar- kasseiwesens betreffend, vom 12. Dezember 1838 Folgend:s bestimmt: j a Derjeaige, welchem durch Zufall ein Sparkafsen- buch ganzlich vernichtet oder verloren gegangen ist, muß, wenn er an dessen Stelle cin anderes : wicder zu erhalten wünscht, den Verlust sefort nah dessen Entdecung der Kassenbehörde anzeigen, | weile dersclben, ohne fich um die Legitimation ; des Inhabers zu bekümmern, in ihcen Büchern | vermerkt, ; b, Vermag derselbe die gänzlihe Vernichtung des

Sparkasse

dagegen

b un, 2 o s

anz

Paassziva.

1) Actien-Capital : a, 31,000 Stück Stamm-Actien à 300 A = 9,300,000 b, 23,250 Stüdck Prioritäts- Stamm- Actien

à 600 M = 13,950,000 ,

| 23,250,0C0|— a, gegen baare Kautionen s 1,134/25 b. gegen fonftige Ausgaben (De-

positen) F j 1,078/92 c. gegen Darlehen .

ten letires au porteur und zwar fünfzehn Prozent ;

Bei Reduktion des Courses von zinstragenden

Der Syndikus prüft die formelle und juristische : Richtigkeit der zu beleihenden Hypotheken, während j das Curaterium die Hohe des Darlehns und den |

lehne ohne spezielle Genehmigung des Herrn Ober- ; Präsidenten und nur gegen vollständige {tatuten- ;

í der Proteftirende nicht binnen spätestens | h.

Grund der Kafsenbücher ausgefertigt.

In allen übrigen Fällen muß das verloren gegangene Bu gerihtlich aufgeboten und amor- tifirt werden.

6. Vor Einleitung des leßtereu Verfahrens aber ist sowobl der Ablauf desjenigen Kalender-Quartals, in welchem die Anzeige des Verlustes bei der Kasse gemacht worden ift, als auch der des folgenden Kaleuderquartals abzuwarten. Wird innerhalb dieses Zeitraums das verlorene Buch dur einen andern als den Auzeiger des Verlustes bei der Kasse präfentict, so hält solche dafselbe an, übersendet es dem Ortsgericßt und verweiset sowobl den Präsentanten, als Denjenigen, der den Verlust angezeigt hat, an dieses Gericht zur recht- lichen Erörterung ihrer Ansprüche au das Eigeu- thum des Buchs.

d. Ist aber die bei c. gedachte Frist verstrichen, ohne daß das Buch zum Vorischeia gekommen, fo eriheilt die Kasse dem angeblichen Verlierer hier- über eine Bescheinigung und eine aus ihren Kassen- büchern zu fertigende Abschrift des Contos des verlorenen Buchs, beides gegen b1uoße Erlegung der KopiatA Untec Einreichung dieser Ab- \hriften und unter dem Erbieten, sein Eigenthum an dem Buche und dessen Verlust eidlich be- stärken zu wollen, kann demnächit der Verlierer das Sffentlihe Aufgebot und die Amortisation bei dem OÖrtsgericht nachsuchen.

e. BELES hat den Verluft des Buchs unter An- gabe:

aa. der Nummer defselben,

b. der Namen, sowohl dessen, auf welchen dasselbe ursprünglich ausgestellt ifi, als des angeblichen Verlierers,

ce. des Betrages der Summe, über welche dasselbe E Zeit des angeblich geschehenen Verlustes autete,

dur diejenigen Blätter, welche der Extraßent dem Curatorium bezeichnen wird, mit der Auf- forderung bekanut zu machen:

„doß ein Jeder, der an dem verlorenen Spar-

fasscnbuch irgend ein Azrecht zu haben ver-

meine, si bei dem Gericht, und zwar spätestens in dem (näher zu bezeihnenden) Termine melden und sein Recht näher nachweisen möge,

j

| widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt. : und dem Verlierer ein neues an dessen Stelle” |

|

s

auégefertigt werden folle“.

Beläuft si der Bctrag des Sparkassenbuhs auf weaiger als 150 Reichsmark, so wird der Cdictaltermin auf vier Wochen hinau3, vom Tage | der Bekanntmachung an gerechnet, angesezt und | leßterer einmal in jene Blätter inserizxt; bei Be- trägen vou 150 Reichsmark uud darüber aber ift : eine ahtwöchentliche Edictalfrift und eine zwei- ¡ malige Insertion erforderlich.

_ Meldet sich bis zu dem Edictaltermine in dem-

macht, und leistet der angeblihe Verlierer dem- | nächst folgenden Eid: daß er das Buch besessen uud daß ihm solches verloren gegangen sei, so faßt alsdanu das Gericht das Präkiusions- und Amortisations-Erkenutniß ab, welches dem Ver-

Gerichtsstelle auszuhängen ift. Sobald das Erkenntniß rechttkräftig geworden

Verlierer ein neues Buch unentgeltlih auszufer- tigen. Die Kosten des gerihtlihen Verfahrens trägt

der Verlierer, Doch siud ihm bei Summen unter |

300 Reichêmark nur Porto, Kopialien und Jn- sertionskoften in Ansatz zu bringen; auch wird

füc folhe Fälle die Stempelabgabe erlassen und |

insofern die Jusertion ix einem für Rehnung des Staats gedrucktea Blatte erfolgt, folhe uneut- geltlich bewirkt.

& 18, Die Uebershüfsse der Zinseneinnahme wer- |

den zu dem Reservefonds der Sparkasse gesckchlagen,

masse dec Sparkaffe normirt wird.

Was von den Zinsüberihüfsen nach Komplettirung des Reservefonds noch Übrig: bl:ibt, bildet den Dis- !

positionsfonds, welcher unter Genehmigung sdes Herrn Ober-Präfidenten der Provinz zu kommunalen Ziecken verwendet werden darf.

Der Reservefonds muß in zinétragenden lettres

au porteur ftets abgesondert von den üb-igen Spar- {i

F ITNADn vorhanden sein, D 19. Stadtverordneten-Versammlung vier Personen

(N) Depositen-Verkehr. Bis auf Weiteres werdcn für Depositen-Einlagen

verguiet: A bei achttägiger Kündigungsfrist 2% bei einmonatliher Kündigungsfrist 23% bei dreimonatlicher Kündigungsfrist 3% bei scchsmonatlicher Kündigungsfrist 35% ( bei zwölfmonatliher Kündigungsfrist 4%

Norddeutsche Grundkredit-Bank.

Behrenstraße 7a.

sen pro

in Jahr franko

3

aller Spesen

Allgemeine Verloosungs-Tabelle

des

Buches auf eine nach dem Ermessen der Kasssen- | wählt, von denen eine Mitglied derselben sein muß. behörde überzeugende Art darzuthun, so wird ihm ) Die Gewählten werden vom Magistrat bestätigt und von derselben ohne Weiteres ein neues Buch auf ! derselbe ordnet ihnen aus seinen Mitgliedern das

vorsizende Mitglied des Curatoriums zu.

Um die Zahl der Vorsteher stets vollständig zu erhalten, wird für jeden decselben ein Stellvertreter ernannt. i

Die Amtszeit der vier von den Stadtyerordneten gewählten Vorstezer resp. Stellvertreter wird auf vier Jahre festgeseßt. Aljährlih scheidet einer von ibnen aus und zwar in der Reihenfolge nah der Dauer ihrer Dieustzeit.

8. 20. Diese füuf Vorsteber bilden das Cura-- torium der Sparkasse und sind 2u der Befolgung der Statuten und sonft zweckmäßiger Verwaltunz der Kasse verpflichtet.

Sie müssen im Januar jeden Jahres unter ihrer. und dzs Rendanten Unterschrift eine Nachweisung drudcken lassen, wieviel die Summe beträgt, welche für Rechnung jeder Nummer der Interessenten am 31. Dezember des vergangenen Jahres vorhanden war. In dieser Nachweisung werden jedoch keine Namen, sondern nur die Nummern abgedrut,

In die Nachweisung ift zugleich dazjenige aufzu- nehmen, was soußt in den Verhältüissen der Spar-- kasse von Bedeutung vorgefallen ist. Jeder Inter- esseut erbält auf Meclangen ein Exemplar unentgelt- lich, dur dessen Einsicht er fich überzeugen kaun, ob die bei seiner Nummer angegebene Summe mit dem Quittungêbuche übereinstimmt.

8. 21. Allmonatlich findet eine Revifion der Sparkasse unter Zuziehung von Deputirten des Magistrats und der Stadtverordneten statt. Der Magistratshef ift außerdem jeden Tag zu außer- ordeniliher Revisien berechtigt.

Der jedesmalige Kafsenabs{chluß und das Revi- sionsprotokoll werden dem Magistrat und der Stadt- verotdneten-Versammlung vorgelegt.

§. 22, Eine andere Disposition über diese Gels der, -als welce in diesem Statut keftimmt ist, steht weder dem Curatorium, noch der Stadtverordneten- Versammlung oder dem Magistrat zu.

_§. 23. Keiner, wel@er Geld in die Sparkasse niederlegt, hat dafür Etwas an Kostef" orer Gebüh- ren zu bezahlen, da sämmtliche Drudufkosten, Kopia- lien u. st. w. aus dem Beftande gedeckt werden. Nur für tas Geschäftslokal im Rathhause, für die Be- soldung dex Kafsen- und Bureaubecamten u. \. w. zahlt die Sparkasse eine jährlihe durch Gemeinde- beschluß feftzustellende angemessene Eutshädigung an die Kämmereikasse.

_§. 24. Etwaige Statutenänderungen, sowie event. die Auflösung der Sparkasse, müsse, und zwar crfiere dur dreimalige Insertioa von 8 zu 8 Ta- gen, leßtere aber durch dreimalige Insertion von 4 zu 4 Wochen durch das Regierunags-Amtsblatt, den Deutschen Reichs-Anzeiger und durch die beiden hiesigen Lokalbläiter: die Elbinger Anzcigen und die

selben Niemand, der auf das Buch Anspcuch |

Zu Vorstehern der Kafse werden von der ' er-

Altpreußische Zeitung zur Kenntniß der Interesscnten gebraht werden. Für den Fall, daß eines der zu- leßt bezeihneten Blätter eingehen sollte, ist das Cu- ratorium der Sparkaffe gehalten, im Reichs-Anzeiger eine Bekanntmachung darüber zu erlassen, welches

! andere Blatt an Stelle des eingegangeuen zu den | bezüglichen Veröffentlibungen erwählt worden ift.

8 259. Die Sparkassenbücher, welche bis jeßt

| ausgestellt find, behalten bis zum Austausch dersel- | fr ' ben gegen neue ihre Giltigfeit. | lierer zu publiziren und 14 Tage lang an der '

Von wann ab die alten Bücher gegen neue inr

| os ¿Ange werden und gegen welhen 1 n red E _Gebührenbetrag wird feiner Zeit befaunt we s ift, hat die Sparkaffe auf Grund desselben dem ; 3 nt werden

8. 26. Gewöhnliche, die Sparkasse betreffende

Bekanntmachungen erfolgen rechtsverbindlich in den-

jenigen hiesigen Lokalblättern, deren sich der Ma-

giftrat zu seinen Publikationen bedient.

_§. 27. In allen denjenigen Fällen, in denen es

in diesem Statut einer besonderen Bestimmung er-

mangelt, treten die Vorschriften des Reglements : „die Einrichtuzg des Sparkassenwesfens betreffend,

__ vom 12. Dezember 1838“,

in Kraft.

F. 28. Vorstehendes Statut tritt mit dem 1.

deëjenigen Monats in Kraft, weler auf die ord-

| | nungsmäßige Publikation desselben (8. 21) folgt welcher auf fieben und ein halb Prezent von dem ; m E | alljährlich dur eine dreijährige Fraftion zu ermits- : telnden Durchschnittsbetrage der gesammten Passiv-

Elbiug, deu 24. Februar 1576. Der Magifirat. (L. 8) Thomale. Elditt. Königsberg, den 24. April 1876. 3496. O. P. _Das vorstehend revidirte Statut der städtischen Sparkasse zu Elbing vom 24. Februar d. J. wird hicrdurch auf Grund der Bestimmungen des §8, 2 des Reglements vom 12. Dezember 1838 (Ges. S. pro 1889 pag. 5) von mir bestätigt. (T. 8.)

Der Ober-Präsident der Provin 1:2 Wirkliche Geheime Rath L E :

Deutschen Reihs- und Königlich Preußi- schen Staats-Anzeiger etfólat x M __Die Algemeine Verloosungs - Tabelle des Deut- hen Reiczs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers, welche die Ziehungs- und Restanten- lifteu sämmtlicher gangbaren Staatt-, Kommunal-, Eisenbahn-, Bank- und Jndustrie - Papiere ent- bält, erscheint wöchentlißh einmal und ift zum Abonnewentspreis von 1 Mark 50 Pf. viertel- jährli dur alle Post-Anftalten, fowie durch Karl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgräger- ftraße 109, und alle Buchhandlungen zu bezichen, in Berlin auch bei der Königlißen Expedition, Wil- helmstracc 32. Einzelne Nummern 25 Pf.

Die neueste, am 27. Mai cr. erschienene Nr, (23) der Allgemeinen Verloofungs - Tabelle exthält die Zichungslisten folgender Papieret Antwerpener 3% 100 Fr.-Loose de 1859 und de 1874 Brüffeler 3/9 100 Fr.-Loose de 1867, Galizishe Bank für Handel und Industrie,

der Wewselveikehr gewähren, doch ist die Bequem-

42 125.

Sn dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den 1) Patente,

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 29. Mai

gerichtlihen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels-, Zeichen-u.

92) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine,

3) die Vakanzen-Liste der dur Militär-Anwärter zu beseßenden S*ellen,

4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-Militär-Anwärter,

5) die Uebersicht der anstehenden Subhaftations-Termine, L i i:

6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Staats-Domänen, sowie anderer Landgüter,

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central-Handels-

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, ; ô Buchhandlungen, für Berlin auch dur die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Pap - S

Fatente.

Königreih Sachsen. Auf 5 Jahre: *. Ja- nuar, Friedrich Garvens, Maschinenfabrikant in Hannover, Scienenreiniger für Pferdeeisenbahnen ; 2. Februar, Bernhard Herrmann in Berlin, Tischbillard; 19. Februar, G. Magnus in Beriin, Verfahren zur Herstellung von Billardbällen aus Res 23. Februar, Hermann Bruck in

cisse, selbstthätiger Spannungs- und Schließungs- apparat an Sonnen- und Regenschirmen; 1. Mäcz, R. Töpfe in Berlin, Rasirstuhl; 9_ März, Gustav Kirchhof f in Berlin, Faltenlegmaschine; 4. Mai, F. H. F. Prillwit in Berlin, für Paul Gi ffard, Ingenieur in Paris, Kaliluftmaschine; 5. Mai, Franz Zeh in Wien, Cornwallröhrenkessel; 11. Fe- bruar, August Bünger zu Düsseldorf, verbesserte Trieb- und Lenfkvorrihtung an Straßendampfiwagen ; 25. Februar, Martin Möller Wielandt aus Wid- minnen in Ostpreußen, Meierciapparat; 1, März, Otto Wollenberg in Berlin, Universalpetroleum- rundbrenner; 9, März, Karl und Friß Berlich zu Berlin, transportable Nuthenfräsmaschine.

Sachsen-Coburg-Gotha, 11. Mai. Klempner- |

meister A. L. Merrbach in Gotha, Druckverminde- rungêë-Ventil, auf 5 Jahre.

Zur Neform des Zahlungsverfahrens. I

Der in Nr. 106 Reichs - Anz. und 130 Central-:H. Reg. veröffentlihte Artikel , welcher die Reform des Zahlungsverfahrens in Anregung bringt, hat in der „Tribüne“ eine sehr günstige Beurtheilung gefunden. Das genannte Blatt \{hließt die Besprehung dieses Artikels wie folgt :

„Dies der Gedankengang des erwähnten Artikels, der nah unserer Meinung bezüglich seiner Richtigkeit für fi selber spriht. Wer von dem \chadenbrin- genden Einfluß des deutshen Borgsystems eine be- sonders anschaulihe Vorstellung gewinnen will, der braucht nur bei den elsässishen Fabrikanten anzu- fragen, die aus dem leihten französishen Baar- zabhlungssystem in die deutshen Kreditzustände hinein- geriethen.

Nun ist es aber ein altes Gesez der Volkswirth- schaft, daß, je rascher der gegenseitige Auttausch von Gütern vor sich geht, desto besser fi die ge]ammte Oekonomie des Landes befindet. Je s{neller z. B. der Tuchfabrikant seine Zeuge mit Geld vertauscht, je schneller dies Geld zum Ankauf neuer Wolle, zur Löhnung neuer Arbeit 2c. verwendet wird, defto sneller kann er mit neuen Tüchern auf dem Markt erscheinen. Mit großen Aktivis kann kein Geschäfts- maun etwas machen, wenn ihm Baarmittel oder Bankkredit fehlen. Eine Aushülfe kann allerdings

lihfeit und das innere Wesen desselben in der deutschen Geschäftêwelt noch lange nicht genug be- kannt. * Der kleine und solide Geschäftémann bei uns mag möglichst wenig mit Wechseln zu thun baben, läßt niht gern auf si ziehen oder verwet- gert sein Accept, weil er die Verpflichtung scheut. Seinen Kunden aber muß er Kredit gewähren, und zwar in einem Maße, das oft und namentlich in bed:ängten Zeiten zum Ruin führt. Das Publi- fum in Deutschland an pünktlihere Erfüllung, be- ziehentlih an Baarzahlung für seine Bedürfnisse zu gewöhnen, ist nicht nur ein Recht, sondern auch ein Bedürfniß des deutshen Handels- und Gewerbe- standes, und hierzu die oben angeregte Bildung von Vereinen zu befürworten, halten wir gerade in der jeßigen Zeit für doppelt gebotene Pflicht.“ i Die „Schles. Presse“ beschäftigt sich in einem Leitartikel mit demselben Gegenftande : „Die Heilung“, heißt es in diesem Artikel, „kann nach unserer Ansicht nur dadur mit Aussicht auf E:folg in Angriff genommen wer- den, daß die Großhändler und zwar nicht nur die Fabrikanten, sondern in erfter Reihe die Jm- porteure und die Verkäufer von Rohstoffen den Anfang ven und die Zeit des gewährten Kredits einschränkeW. Wir geben zu, daß die Einführung der Baarzahlung Seitens des Publikums für den Handeléstand bequemer sein würde, aber das Publi- kum ist die Mehrzahl, und da es schwieriger ift, einige Millionen Menschen zu bestimmen, freiwillig gleich- mäßig zu handeln, als einige tausend Menschen, so dürfte ein Appell an die freiwillige Leistung des Publikums immer ohne durgreifenden Erfolg bleiben, während sich die Rohstoffhändler der ein- zelnen Geschäftszweige sehr leicht darüber verstän- digen könnten, daß fie von einem gewissen Zeitpunkt an nur noch gegen Baarzahlung oder gegen Drei- Mouat-Accept verkaufen. Thun fie dies mit Kon- sequenz, so ift ihr Abnehmer, der Fabrikant zu einem gleichen Verfahren gezwungen, wenn er seine Ver- pflichtungen regelmäßig erfüllen will, und der Klein- händler, welher den Absaß der Waare an das

auch die im §. 6 des Geseßes über den

fann durch alle Post-Anstalten des In- | Berlin,

wie wir hier in wenigen Zeilen angegeben haber, versteht sich wohl von selbît, aber alle Schwierigkeiten, welche vorhanden find, würden \sich mit ernstem Willen überwinden lassen. Zu diesen Schwierigkeiten gehört ganz besonders, wie sehr oft von kaufmännischer Seite hervorgehoben wird, die Kreditlosigkcit des deutschen Kaufmanns bei den Bänken = Bankiers, welche Kreditlosfig- feit man gewohnt ift, a‘s eine Folge der Kapitals- armuth Deutschlands hbinzustellen. Diese Kredit- losigkeit, so behauptet man, wird nicht nur in vielen Fällen den Einkäufer verhindery, ktaar zu bezahlen, weil er die in seinen Händen befindlichen Wechsel seiner Kunden nicht unter billigen Bedingungen zu Gelde machen kann, sondern fie wird auch den für andere Länder, wo der Verkäufer die erhaltenen Accepte diskontirt, forifallenden Unterschied zwischen Baarzahlung und Zahlung mit Drei-Monat-Accept in Deutschland zu einem sehr wesentlichen machen, so daß in Folge dessen, da man wahrscheinlich nicht gleich zur Baarzahlung übergehen, sondern als Ueber- gangsstadium die Zahlung mit Drei-Monat-Accept einführen wird, die Vortheile der Reform kaum her- vortreten werden und dadurch die ganze Sache sehr bald wieder ins Stocken gerathen wird. e

Diese Ausführungen haben scheinbar eine gewisse Berechtigung, aber auch nur s{einbar, denn die allerdings vorhandene Kreditlosigkeit der deut|chen Kaufleute is wesentlich eine Folge der jeßt im kauf- männischen Verkehr üblichen langen Kredite und unpünftlihen Zablungsweise, welhe dem- Bankier nit gestattet, sich ein klares Bild von der ge- \&âfllihen Lage seines Klienten ¿zu machen, und es wird daher diese Kreditlofigkeit zum großen Theil verschwinden, sobald durch eine Reform der Zablungsweise die finanzielle Lage der Kaufleute eine dursihtige wird und sich gleichzeitig das Risico vermindert, unter welchem sie heute zu leiden haben.

Wenn nun aber auch die Kreditwürdigkeit der deutschen Kaufleute durch solche Reformen steigt resp. wieder hergestellt wird, 10 bleibt immer noch die Frage zu beantworten, ob die deutschen Banken und Bankiers wirklich in der Lage fein werden, ausgedehnte Kredite zu gewähren. Diese Frage müssen wir leide: mit Nein beantworten, und zwar lassen wir uns zu diesem Nein nicht bestimmen durch unjere augenblickliche wirthschaftlihe Lage, fondern durch vielfache Beobachtungen in dieser Beziehung, welche wir in normalen Zeiten gemacht haben. Unsere Banken und unsere deutshen Bankiers haben im all- gemeinen nicht di: Mittel, um in regelmäßiger Weise die Ansprüche zu befriedigen, welhe der deutsche Kaufmannéstand an sie stellen wird und auch, wenn wir wiederum ein ausgedehntcs Geschäft haben und gleichzeitig die langen Kredite abgeschafft sind.

Mir erkennen diese Thatsache an, wir geben aber nicht zu, daß sie eine Folge der Armuth unserer Nation if, und geben auch niht zu, daß fie eine Folg: der Einschränkung der Auêgabe von Bank- noten ist, sondern wir sind der Ansicht, daß sie einzig und allein eine Folge der shlechten Angewohnheit des deutschen Volkes sowohl der Industciellen und der Kaufleute als auch der Privatleute ist , das baare Geld, welches sie nit augenblicklih gebrauchen, ruhig im Kasten liegen zu lassen. Das thut Niemand in den wirthschaftlich vorgeschrittenen Ländern. Dort giebt jeder Kauf- mann und jeder Privatmann alles Geld, für welches er niht augenblicklich Verwendung hat, zum Bankier und wenn er es gebraucht, so holt er fi nach Be- darf oder zahlt mittelst Anweisung. Nur wenn diese Sitte auch in Deutshland Plaß greift, können die Bankiers die Mittel erhalten, alle Bedürfnisse des Handels zu befriedigen, und zwar Mittel, welche unend- lich viel bedeutender sind, als die geringe Differenz, um welche es sich bei der Fixirung des Maximums der steuer- freien Noten handelte. Wir glauben, daß man nicht nur nicht zu boch, sondern sogar viel zu niedrig greifen wird, wenn man die Summen, welche nur in den 12 größten Handelspläßen Deutschlands Berlin, Breslau, Frankfurt a. M., Hamburg, Bre- men, Lübeck, Cöln, Stettin, Danzig, Königsberg, Augsburg, Und Münchet“ auf diese Weise an- dauernd müßig liegen, auf 1000 Millionen Mark veranslagt. Bürden diese Summen den Banken zufließen und würde man selbft ein Fünftel, also 200 Millionen, als nothwendige Kafsenreserve für die Abhebungen Seitens der Deponenten annehmen, so würden immer nur durch die Depots dieser zwölf Städte den Banken und Bankiers 800 Milklio- nen Mark zugeführt, über welche Summe der Handelsstand gegen wechselmäßige Sicherheit verfügen könnte. Dann würde man nicht mehr von der unbestreitbaren Armuth Deutschlands und auch nicht mehr von dem Mangel an Banknoten sprechen, aber man hätte auch keine Veranlassung mehr, über die Kreditlosigkeit des deutschen Kaufmanusstandes zu klagen. ögen nun unsere Kaufleute das JIhrige dazu thun, um dem jeßigen Zustande ein Ende zu machen: mögen sie durch Einführung der Baarzah- lungen ihre eigene Kreditwürdigkeit wieder herstellen

nit so leiht vollzicht,

SW., Königgräßerstraße 109, und alle | Abonnement beträgt 1 #4 50 | Insertionspreis für den Raum

1876.

Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht :

7) die von den Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden auszeshriebenen Submissionstérmine, 8) die Tarif- und Fahrplan- Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

9) die Uebersicht der Haupt-Eisenbahn-Verbindungen

Berlins,

10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff-Verbindungen mit transatlantishen Ländern,

11) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

Negister für das Deutsche

Das Central - Handels - Register für das Deutsche für das Vierteljahr. einer Druckzeile 30 -.

gewähren, welchen sie gebrauchen und “welchen fie verdienen.

Auch die „Neuesten München drucken unsezn Artikel ab und be- merken dazu:

„Soweit die sehr dankenswerthe Anregung im „Reichs-Anzeiger*. Daß auch in München die be- \prochenen Uebelstände in hohem Grade fühlbar sind, bedarf keiner Ausführung. Es erscheint aber fraglich, ob bei tea obwaltenden Konkurrenzverhält- nissen die nothwendige Reform von Seiten der Händler und Gewerbetreibenden als solcher \o- bald zu Stande kommen werde. Jedenfalls verdient es die vollste Beachtung, sowohl des verkaufenden als des faufenden Publikums, daß die Buchdruckerei der „Neuesten Nachrichten“ (Knorr und Hirth) sich der Mühe unterziehen will, durch Umfragen zunächst einmal die Namen derjenigen Konsumenten in München und Umgegend zu ermitteln und in einem besondern Verzeichniß be- fannt zu machen, welche bei Gewährung entsprehen- der Vortheile stets zur Baarzahlung bereit find.

Das erste derartige Verzeichniß, welches bereits eine Reibe der geachtetsten Namen aufweisen wird, soll hon binnen Kurzem erscheinen. Wir bitten die Freunde der wichtigen Reform, dieses Unternehmen auch ohne besondere Aufforderung durch recht zahl- reiche Beitriitserklärungen kräftig zu unterstüßen.“

Nachrichten“ in}

Die „Vossishe Zeitung““, der „Tresor“ (Wien), die „Straßb. Zeitung“ und eine Broschüre des Hrn. Gustav Bergmann (Mit- glied der Handelskammer zu Straßburg i. E.), besprehen diesen Gegenstand in demselben Sinne. Weitere Mittheilungen hierüber behalten wir einem zweiten Artikel vor.

Handels - Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachsen, dem Königreich Württemberg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig resp. Stuttgart und Darmftadt ver-

öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die leß- teren monatlich.

Aachen. Zu Nr. 23 des Genossenschaftsregifters wurde heute vermerkt, daß der zu Eschweiler-Pumpe wohnende Obersteiger Heinrich Karhausen seine Stelle als Direktor des zu Eshweiler-Pumpe domizilirten Kousum-BVereins zu Pumpe, eingetragene Ge- nossenschaft, niedergelegt hat und daz in Folge dessen der daselbst wohnende Controleur Joseph Gilles in den Vorftand des gedachten Vereins als Direktor gewählt worden ift. Aachen, den 23. Mai 1876. _ . Königliches Handelsgerichts-Sekretariat.

Agnehen. Unter Nr. 3504 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma Carl Bindelle, welche in Eupen ihre Niederla}sung hat und deren Inhaber der daselbs wohnende Färbereibesißer Carl Bindelle ift, Aachen, den 25. Mai 1876. i Königliches Handelsgerichts-Sekretariat.

Agnchen. Die Kollektiv-Prokura, welche dem zu Aachen wobnendeu Kaufmanne Wilhelm Smeets mit dem daselbst wohnenden Kaufmanne Mathieu Pelzer für die zu Aachen bestehende Firma Robert Buchholz ertheilt worden war, ist erloschen und wurde unter Nr. 787 des Prokurenregisters gelöst.

Sodann wurde unter Nr. 822 desselben Regifters ein- getragen die Kollektiv-Prokura, welche dem zu Aachen wohnenden Kaufmanne Alexander Dick mit dem vor- genannten Mathieu Pelzer für vorgedachte Firma erge worden ift.

achen, den 24, Mai 1876. ] ônigliches Handelsgerichts-Sekretariat.

Apolda. Bekanntmachung. i

Zufolge Amtsbeshlusses vom heutigen Tage ift in dem Handelsregister der unterzeichneten Behörde gelö\cht worden die Bd. 1. Fol, 8 eingetragene Firma : „Iulius Melzian in Apolda“, dagegen in dasselbe Bd. I. Fol, 490 zur Eintragung gekom- men die Firma :

„Melzian & Sohn in Apolda“, Inhaber: Heinrich Julius Melzian und Carl Friedrich Hölssig dajelbst.

Apolda, den 17. Mai 1876. Großherzogl. S. Justizamt. Michel,

Arolsen. Verfügung vom heutigen Tage sub Firma:

nser Firmenregister is zufolge Q E Bes h Nr, 08 die

Hermaunu Haas

mit dem Firmeninhaber : 5 „Kaufmann Hermann Haas zu Goddelsheim

Markeuschuyz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

Reich. (Nr. 150.)

Reich erscheint in der Regel täglih. Das Einzelne Nummern kosten 20 4

Eintragung in das Handelsregister. Folio 128. Firma: C. H. Bentheim. Ort der Niederlassung: Aurich. Firmeninhaber: Cornelius Harberts Folio 129. Firma: G. Borst. | Ort der Niederlassung: Aurich. E Firmeninhaber: Gerhard Johannes Borst. Folio 130. Firma: Simon Hoffmann. Ort der Niederlassung: Aurih. _ Firmeninhaber: Simon Jacob Hossmann. Folio 131. Firma: Zwi M. Hoffmann. Ort der rid Aurich. Firmeninhaber: Zwi Meyer Hoffmann. P Zur Firma: G. E, Buß in Großefehn: Die Firma ist erloschen. Aurich, den 26 Mai 1876, Königliches Amtsgericht. Abtheilung EY. Colpe, Dr.

Aurieh.

Bentheim.

Berlin. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, Zufolge Verfügung vom 27. Mai 1876 find am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: Sn unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3754 die biefige Aktienge|ellschaft in Firma: Berlin-Hamburger Immobilien-Gesellschaft vermerkt \teht, ift eingetragen : / Conrad Busse hat die Direktion niedergelegt, und ist der Architekt Johann Mathias von Holst zu Berlin zum Direktor der Gesellschaft gewählt.

Jn unser Gesellschaftéregister, woselbst unter Nr. 3898 die biesige AftiengeseUschaît in Firma: „Ascania“, chemische Fabrik zu Leopoldshall,

Actien-Gesellschaft, vormals F. R, Kiesel vermerkt steht, ist eingetragen: S

Sn der Generalversammlung vom 19. Mai 1876, deren Protokoll in beglaubigter Form sih Seite 72 bis 76 des Beilagebandes Nr. 315 zum Gesellschaftsregister befindet, ist unter Abände- rung des §. 2 der Statuten die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft nach Leopoldshall be- \{lofsen. Ferner wurde in der nämlichen Ver- sammlung beschlossen, eine Herabsezung des Grundkapitals auf 276,000 Æ durch Zusam- menlegung von je 5 Aktien in eine Aktie herbei- zuführen. L :

Die dem Gustav Richter für diese Firma ertheilte Prokura ift wegen Verlegung des Slhes der Gesell- schaft nah Leopoldshall hier gelöscht und ist dies in unserem Prokurenregifter bei Nr. 2219 vermerkt worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3958 die biesige Aftiengesellschaft in Firma: Berliner Eisengießerei und Werkzeugmaschinen- Fabrik , vormals W. Tiehßsh & Co,

vermerkt fteht, ist eingetragen : : Ju der Generalversammlung vom 19. Mai 1876, deren Protokoll sich in beglaubigter Form Seite 65 bis 68 des Beilagebandes Nr. 334 zum Gesellschaftsregifter befindet, ift nah er- folgter Berüsichtigung des Art. 348 H. G. B. der 8. 5 der Statuten dahin abgeändert wor- den, daß das Grundkapital der Gesellschaft fortan besteht aus 400,000 Thalern = 1,200,000 Mazrk und aufgebracht wird durch 1900 Aktien über je 600 Mark und 200 Aktien über je 300 Mark.

“Sn unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3413 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Simon & Danziger vermerkt steht, ist eingetragen: M Die S adelsgesellschaft ift durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöt.

Die Klage des Gesellschafters Kaufmann Simon gegen den Gesellschafter Kaufmann Danziger auf Einwilligung in die Liquidation, sowie auf Ausschließung des Kaufmanns Danziger von der Funktion als Liquidator is angemeldet und dem Kaufmann Danziger die Zeichnung der Gesellschaftsfirma im Wege des Arrestes untersagt.

Die Gesellschafter der unter der Firma: Erust Weruer & Co. am 1. April 1876 begründeten Handelsgesellschaft mit ihrem Siße zu Hamburg und einer Zweig- niederlassung in Berlin unter der Firma: Weruer & Haensgen (hiesiges Geschäftelokal jeßt: Blumenstraße 36) find die Kaufleute : 1) Hermann Haensgen zu Berlin, 2) Ernst Werner zu Hamburg. Dies ift in unser Gesellschaftsregister unter Nr.

Deutscheu Keihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers.

und mögen sie durch Einführung der in allen wirth- schaftlich vorgeshrittenen Ländern hestehenden engen und regelmäßigen Verbindung mit den Bankiers, welche Verbindung den Bankiers andauernd flüssige Mittel zuführt, die Bankiers in den Stand seßen, den Kaufleuten ohne Schwierigkeiten den Kredit zu

Prioritäts-Aktien. Jtalienische Gesellschaft Io en ac, L, | Latte / i / r.-Loole de iga-Dü Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlaffung | Eisenbahn - Metall - Obligationen. Serie der Reichsbank zu Berlin, welche nur Hinsichts | 44%/ Reichs-Hypothekenbank-Pfandbriefe de 1861 derjenigen von ihr in Verwahrung und Verwal- | Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn-Prioritäts- tung genommenen Papiere die Ziehungélisten nach- | Obligationea. Verviers 100 Fr.-Loose de 1873 seyen läßt, deren Veröffentlichung durch den | Zwick auer Stadt-Obligationen. i

A F LISEGOE

Betriebs-Ein- | die Brietriebs- | | S arie 129,018/97

24 514,670/07

3) Uebershuß der | nahmen über 2 _h Ausgaben 24,514,670|07 Breslau, den 15. Mai 1876. DULECTLLENU der Oels-Enesener Eisenbahn-Gesellschaft.

5740 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma : Borchard & Finger am 1. März 1876 begründeten Handelsgesellschaft

ublikum vermittelt, kann naturgemäß nur gegea

aarzahlung verkaufen, weil sonst seine Geldmittel sehr bald erschspft sein werden.

Dies scheint uns der einzige welchem \ih diese so nothwendige männis{en Verkehrs vollziehen

und dem Orte der Niederlassung : „Goddelsheim“ heute eingetragen worden. Arolsen, den 24. Mai 1876. Fürstlih Waldeckisches Kreisgericht.

Weg zu sein, auf Reform des kauf- fann; daß sie fich