1876 / 127 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

direkten Steuern nah dem Etatsjahr, unverändert de- finitiv angenommen. Ebenso wurde in dritter Lesung der Geseh- entwurf, betreffend die Verwaltung der den Gemeinden und öffentlihen Anstalten gehörigen Holzungen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sa&hsen unverändert nah den Bes chlü}sen zweiter Lesung definitiv ge- nehmigt, mit Ausnahme des §. 11. Derselbe wurde auf Antrag des Abg. Mühlenbeck nach kurzer Debatte, an welcher sich der Minist.r Dr. Friedenthal und die Abgg. Mühlenbeck, v. Benda, Dr. Lasker und Persius betheiligten, in folgender Fassung an- genommen:

„Gegen die auf Grund der 8&8. 2 bis 7 und §. 9. von dem Regierungs-Präfidenten erlassenen Verfügungen findet innerhalb einer Präklusivfrist von 21 Tagen Beschwerde an den ODber- Präsidenten und gegen den Bescheid des Ober-Präfidenten nah Maßgabe des §. 34 Absay 3 des Geseßes vom , be- treffend die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwal - tungêgerichtsbehörden im Geltungsbereiche der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 (Geseß-Samml. Seite . . .) die Klage beim Ober-Verwaltungsgericht statt,“

Das erste Alinea des einzigen Paragraphen des Geseß- entwurfs, betreffend die Deckung der für die Weiterführung und Vollendung der Bebra-Friedländer Eisenbahn erforder- lihen Geldmittel, wurde in dritter Lesung auf den Antrag des Abg. Dr. Hammaher in folgender Fassung:

„Die Regierung wird ermächtigt, zur Deckung der für die Weiterführung und Vollendung der Bebra-Friedländer Eisenbahn erforderlihen Geldmittel die durch das Geseß vom 14. Juni 1874 (Geseß-Samml. S. 250) zur Vollendung der Eisenbahn von Arns- dorf nach Gassen bewilligten 5,670,000 4 in Höhe der hierbei erzielten Ersparniß ad 1,050,000 4 zu verwenden, und, soweit dieer Betrag nicht ausreicht, Schuldverschreibungen in dem Nomi- nalbetrage auszugeben, wie er zur Beschaffung einer Summe von böchstens 2,100,000 M nôthig sein wird."

und darauf das Geseß im Ganzen definitiv angenommen. In dritter Lesung passirte sodann ohne Debatte unverändert der Ge- \ezentwurf, betreffend die Auflösung des Lehnsverbandes der in dem Herzogthum Schlesien, der Grafschaft Glaß und dem preußishen Markgrafthum Oberlausiy be- legenen Lehne. Ebenso gab das Verzeihniß der von den be- treffenden Kommissionen zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachteten Petitionen keine Veranlassung zur Debatte. Es folgte he dritte Berathung der Städte-Ordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen. In der Generaldiskussion stellte der Abg. Graf Bethusy-Huc im Namen seiner politishen Freunde die eventuelle Ablehnung des gesammten Gesezentwurfs in Ausficht, da die in zweiter Lesung gefaßten Beschlüsse niht die Garantie einer guten Geseggebun gäben, woran wohl auch die Ueber- bürdung des Hauses mit legislatorischen Arbeiten \{chuld fei. Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg wies diesen Vor- wurf zurück und bezeihnete sodann die Punkte, in denen eine Aenderung der Beschlüsse des Hauses eintreten müßte, wenn die Möglichkeit einex Verständigung mit dem Herrenhause und der Regierung ofen bleiben solle. Nachdem noch der Abg. Dr. Lasker seine Stellung zu den vom Minister des Jnnern hervorgehobenen Punkten im Einzel- nen präzisirt hatte, wurde die Generaldiskussion geschlossen. In der Spezialdebatte wurde die Abstimmung über §. 1 aus- geseht, die 88. 2 bis 14 ohne Debatte unverändert nah den Beschlüssen „der zweiten Lesung „angenommen. E D 5 ent- ortdauerte, Hi ' Men E Mas

Von der Justizkommission des Reichstages i außer der Civilprozeßordnung nunmehr auch L a verfassungsgeseß bis auf den Titel „Rehtsanwaltschaft“ in zweiter Lesung durhberathen. Die Berathungen haben die nah den Beschlüssen erster Lesung zwischen der Kommission und dem Bundesrathe bestehenden Meinungsverschiedenheiten in meh- reren wesentlichen Punkten auszugleihen vermocht. Die Kom- mission ist namentlich insoweit den Beschlüssen des Bun- desraths beigetreten, als die Großen Schöffengerichte fallen gelassen sind und die Berufung gegen die Urtheile der Strafkammern beseitigt und nur gegen die Urtheile

der (kleinen) Schöffengerichte beibehalten i. Auch hat die Kommission dem Bundesrathsbeshlu}se entsprehend die in erster Lesung aufgenommenen Bestimmungen über die richterliche Stellung der Staatsanwälte beseitigt. In einer Reihe anderer wichtiger Punkte find dagegen die Differenzen nicht zur Aus- gleihung gekommen. Im Wesentlichsten find diese Differenzen

folgende:

1) die Strafkammern als Berufungsgerichte follen na dem Beschlusse der Kommission mit T n Eiben elo io und es soll gegen die Urtheile derselben in der Berufungs- instanz keine Revision stattfinden. Nah dem Beschlusse des Bundesraths soll dagegen die Berufungskammer nur mit drei Richtern beseßt werden und gegen die Entscheidung derselben die Revision an das Ober-Landesgericht statthaft sein ;

2) das Universitätsftudium, welches der ersten Prüfung der Rechtskandidaten vorangehen muß, soll nah dem Beschlusse der Kommission sich nur auf das Studium der Rechtswissen- {haft erstre@en, während der Bundesrath auch das Studium der D e N 1e A erachtet hat ;

_ die in erster Lesung eingefügten verfassungsmäßi Grundsäge über die Stellung der Richter sollen! ns den Ba \{chlus}se der Kommission, entgegen der Meinung des Bundes- Bo Eri fiber da e fat Bag 60 Beseitigt ist nur die

rift über das Aufrücken der Richter in die - hattostufen ; f Richter in die höheren Ge-

) die Gemeindegerihte, die Forst- und Feldrügegerichte und die Polizeirügegerihte, welche der Entwurf als E Gerichte für gewisse Sachen zugelassen hat, sollen entgegen dem Beschlusse des Bundesraths in Wegfall kommen ;

9) die in erster Lesung eingefügte Bestimmung, nah wel- cher die Organisation und das Verfahren besonderer Behörden zur Entscheidung von Kompetenzstreitigkeiten zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden durh die Landesgesehgebung nach Deeves a P ven B Le Me, neu geregelt

, is entgegen dem uf- eet erhalien n L eschlusse des Bundesraths auf

) die Zuständigkeit der Shöffengerichte, der Strafkammern und der Schwurgerichte ist in Setne Punkten Obrweidhend von den Beschlüssen des Bundesraths geregelt. Insbesondere sind die fleinen gegen das Eigenthum gerichteten Vergehen, de- ren Objekt 25 F nicht übersteigt, den Strafkammern entzogen und den Schöffengerichten überwiesen. Ferner sind die Verbrechen von Personen unter 18 Jahren, die Verbrechen des {weren und rüdckfälligen Diebstahls, der Hehlerei und des Betruges grunds\ägzlih den Schwurgerichten entzogen und den Strafkammern zugewiesen. Andererseits is die im Entwurfe vorgesehene fakultative Ver- weisung gewisser zur Zuständigkeit der Schwurgerichte gehöriger

sämmtliche Preßvergehen, mit Ausnahme solcher Beleidigungen, deren Verfolgung nur auf Antrag des Beleidigten oder der An- gehörigen defselben geschieht, in wesentliher Uebereinstimmung mit dem Beschlusse erster Lesung den Schwurgerichten zu- gewiesen;

7) nah dem Beschlusse der Kommisfion f\ollen von dem Schdffendienfte die unmittelbaren besoldeten Reihs- und Staats- beamten ausgeshlossen sein. Die Schöffen sollen zu nicht mehr als 5 Sizungstagen im Jahre herangezogen werden dürfen. Der Amtsrichter soll, au im Falle der Dringlichkeit niht, wie im Entwurfe bestimmt, nah seiner Wahl diejenigen Ersaß\höffen berufen, welhe am shnellsten zu erlangen find, sondern er soll dieselben ftets ausloosen, beziehungsweise nah der Reihenfolge der Jahresliste vorladen ;

8) nach den Beschlüssen der Kommission soll die Geschäfts- vertheilung und Zusammensezung der Kammern und Senate bei den Kollegialgerihten dur eine besondere Kommission, be- stehend aus dem Präfidenten, den Direktoren und ein bis vier Mitgliedern des Gerichts, erfolgen, während nah der Meinung des Bundesraths diese Befugnisse der Justizverwaltung zu belassen find. Ferner sollen nah “den Kommissionsbeschlüssen die von der Justizverwaltung den einzelnen Kammern oder Senaten zu- getheilten Vorsißenden ur mit ihrem Willen zu Vorsitzenden einer anderen Kammer oder eines andern Senats bestimmt wer- den dürfen. Endlich soll die Ertheilung eines Kommissoriums an einen Beamten, welcher niht angestellter Richter ift, zur Ver- tretung oder Aushülfe bei dem Landgerichte stets eine dauernde sein, in der Weise, daß der betreffende Beamte während der Dauer derjenigen Umstände, durch welche die Anordnung noth- wendig wurde, wider seinen Willen niht abberufen werden darf. Von dem Bundesrathe war die Streichung dieser in erster Lesung hinzugefügten Bestimmungen beschlossen ;

9) nah dem Beschlusse der Kommission soll die Spruh- liste der Geschworenen lediglich durh Ausloosung von 30 Ge- \{worenen aus der vom Landgerichte erwählten Gesammtzahl der Geschworenen festgestellt werden, während nach dem Ent- wurfe, dessen Aufrehterhaltung vom Bundesrathe beschlossen ist, zunächst 48 Geshworene auszuloosen find und diese Zahl demnächst erst durch den Vorsißenden des Shwurgerichts auf 30 Personen behufs Bildung der Spruchlifte herabzusegen ift;

10) der Sig des Reichsgerichts soll niht, wie nach dem Beschlusse des Bundesraths, durch Kaiserlihe Verordnung, son- dern durch Geseh bestimmt werden;

11) die Kommission hat die in erster Lesung einges{altete Vorschrift, daß die Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Ausführungen und Kunträgen nah dem Schlusse der Beweis- aufnahme an dienstlihe Anweisungen ihrer Vorgeseßten nicht ge- bunden scin sollen, entgegen dem Beschlusse des Bundesraths aufrecht erhalten;

12) die Bestimmung über die Mittheilung von Akten einer öffentlihen Behörde an die Gerichte eines anderen Bundes- ftaats ift gleihfalls entgegen dem Beschlusse des Bundesraths aufrecht erhalten worden ;

14) nah dem Beschlusse des Bundesraths foll auch die Verkündung der Urtheile in nicht öffentliher Sißzung erfolgen dürfen, wenn die Oeffentlichkeit eine Gefährdung der öffentlihen Ordnung oder der Sittlichkeit besorgen läßt. Nach dem Be- \{chlu}se der Kommission sol dgaegon die Verkündung der Ur- theile in allen Fällen sffentlich Erfolgen ; h

14) die Dauer der Gerichtsferien ist von demBundesrath

auf die Zeit vom 15. Juli bis 31, August festgeseßt. Die Kom- mission hat die Dauer der Ferien bis zum 15. September ver- längert. _ Die aus der „Deutschen Zeitung“ in andere Blätter übergegangene Mittheilung, „daß das Reichs-Eisenbahn- amt vom Bundesrathe beauftragt sei, Recherhen zu pflegen, ob eine Aufhebung der der deutschen Landwirthschaft \chäd- lihen Differential-Tarife ohne Weiteres möglich wäre, daß das Reichs - Eisenbahnamt diese Frage nicht nur im günstigen Sinne erledigt, sondern \fich auch ent- schieden für eine solhe Initiative erklärt habe, und daß in Folge dessen die Aufhebung von etwa 12 den Verkehr zwishen den Nordseeplägen und den Binnen- Handelsftationen beherrshenden Differential-Tarifen bevorsteße“, entbehrt der Begründung. Das Thatsächlihe an der Sache ift, daß der Bundesrath anläßlich verschiedener Beschwerden über die dem ausländischen, insbesondere dem rusfishen Spiritus auf deutshen Bahnen gewährte Frachtbegünstigung am 12, Februar cr. beschlossen hat, die Frage, ob und in welher Weise die nachtheilige Einwirkung, welche die Differential-Frachtsäße auf die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Spiritus-Erportpläßge ausüben, zu beseitigen oder doch abzuändern sei, in weitere Erwägung zu ziehen, und daß das Reichs-Eisenbahnamt zur Ausführung dieses Beschlusses die be- theiligten Bundesregierungen ersuht hat, in der angedeuteten Richtung Erhebungen anzuordnen, event. die dem ausländischen Spiritus gewährten Begünstigungen entweder aufzuheben oder sih darüber zu äußern, in welher Weise deren {hädigende Ein- wirkung auf den deutshen Spiritus-Exporthandel abzumindern sein möchte. ]

Jn Nr. 238 der „Magdeburgischen Zeitung findet fich von „gut unterrihteter Seite“ die Mittheilung, daß die Regie- rung beabsichtige, bei der Reorganisation der Justizbehörden das Gehalt der Landgerichtsräthe in seinem Höchst- betrage auf 5400 M festzuseßen, so daß bedauerlicher "Weise niht cinmal derjenige höchste Gehaltssaß in Ausficht genommen sei, welhen die Mitglieder der Dbergerichte in der Provinz Hannover (mit 6000 6) {hon gegenwärtig beziehen. Dieser Mittheilung liegen, troß der bestimmten Form, in welcher sie gegeben wird, keinerlei Thatsachen zu Grunde, da an maßgeben- der Stelle überhaupt noch keine Verhandlungen über die Be- perun8 der künftigen Gehalte der Justizbeamten stattgefunden en.

Der Königliche Gesandte in München, Wirkl. Geheime Rath Freiherr von Werthern, hat s 30. d. Seis, ein ihm Allerhöch bewilligten kurzen Urlaub nah Thüringen an- getreten, Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations- aal Graf von Dönhoff als interimistischer Geschäfts- —— Der General-Lieutenant von Wartenberg, Comman- deur des Kadetten-Corps, hat sich zum Jubiläum des Kadetten- hauses in Culm dorthin begeben.

Der Kapitän zur See Frhr. von S hleinißz, bisher Kommandant S. M. S. „Gazelle“ if zum orftand bes “e

drographishen Bureaus der Kaiserlihen Admira- [lität ernannt worden.

Lauenburg. Ratzeburg, 31. Mai. Auf der Tages-

Verbrechen an die Strafkammer gänzli beseitigt, Endlich sind

ordnung der Sizung von Ritter- und, Landschaft am

2. und 3. Juni steht die S{hlußberathung über den Geseß- entwurf, betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauen- burg mit der preußischen Monarchie in zweimaliger Abstimmung.

__ Bayern. München, 28. Mai. Der „Allg. Ztg.“ wird geschrieben: „Gegenüber dem auf so vielen Landtagen in der Abgeordnetenkammer laut gewordenen Verlangen, daß die Zahl der Staatsbeamten vermindert werden möchte, erscheint es denn doch wohl als eine Inkonsequenz, wenn nach den bisher vom Ausschuß für den Jörg'\chen Wahlgeseßentwurf gefaßten Beschlüssen eine Vermehrung der Zahl der Ka m- mermitglieder von 156 auf 162 eintreten soll, und zwar deshalb, um eine Wahlkreis-Cintheilung herzustellen, welche in der Kammer auf Annahme rechnen könnte. Wir wollen es dahin- gestellt sein lassen, ob dieser Zweck nicht auch auf einem anderen Weg erzielt werden kann, glauben aber jedenfalls, daß das In- teresse des Landes eine Vermehrung seiner Vertreter keineswegs erfordert. Die bayerische Volksvertretung is nach der Verfassung berufen „um in öüffentlihen Versammlungen die Weisheit der Berathung zu verstärken, ohne die Kraft der Regierung zu \{hwächen“, und dieser erhabene Zweck, überhaupt die Aufgabe, welche unsere bayerische Legislative in Zukunft noch zu lösen haben wird, kann ficherlih erreiht werden, ohne daß eine Vermehrung der Zahl der Abgeordneten erfolgt. Es wird deshalb wohl auch anzunehmen sein, daß bei der zweiten Lesung des Entwurfs im Aus\huß und dann jedenfalls bei den Berathungen in der Kammer die Frage: ob es zur Erzielung einer Verständigung über das Wahlgesch absolut geboten erscheine, daß eine Vermeh- rung der Zahl der Abgeordneten erfolge, näher ins Auge gefaßt Wird, ada unsere bayerishen Landtage auh in Zukunft noch eine große Bedeutung haben. oder, richtiger gesagt, haben können, dürfte außer Zweifel stehen; allein da ein großer und wichtiger Theil der Gesezgebung dem Reiche und der Reichsvertretung zusteht, ist die legislative Aufgabe der Landesvertretung eine wesentlih geringere als es bisher der Fall war, und auch \{chon deshalb \{heint uns weit cher eine Verminderung als eine Vermehrung der Zahl der Mitglieder der Kammer gerechtfertigt zu sein.“

Wie man in Abgeordnetenkreisen vernimmt, soll der für außerordentlihe Bedürfnisse der Armee beanspruhte Kredit etwa 18 Millionen Mark betragen.

|— Dex: hgyertiGe Landesverein für die katho=- lische Reformbewegung (Altkatholiken) entsendet als Abgeordnete zur diesjährigen Synode die Herren Professoren Berchtold und Huber, Fabrikant Schaumberger und Dr. Zirngiebk. Zur Cölibatsfrage haben die genannten Vertreter nah der ihnen ertheilten Instruktion sich dahin zu äußern: „1) Bei der gegenwärtigen religiösen Lage würde die gedeihliche Fort- entwickelung der altkatholishen Bewegung, ja felbst der Bestand ihrer Gemeinschaft durch die Aufhebung des Cölibats im höchsten Grade gefährdet sein; 2) diese Frage und Fragen von ähnlicher Bedeutung können nicht wohl durch einseitiges Vorgehen der Synode der Altkatholiken des Deutshen Reiches, sondern sollen im Einverständniß mit den konstituirten altkatholishen Kirchen anderer Länder gelöft werden; 3) Eine eventuelle Aufhebung des Cölibats von Seiten der Bonner Synode könnte die Ver- nihtunz der bisherigen staatsrechtlichen Stellung der bayerischen Altkatholiken zur Folge haben.“

Die Bg nachweisbaren außerordentlihen Aus- gaben der Stadt München für das Schulwesen betrugen in diesem Jahre 319,220 Fl.

Sachsen. Dresden, 30. Mai. Die Erfte Kammer trat heute dem von der Zweiten Kammer gefaßten Beschlusse, die Regulirung der Tagegelder und Reisekosten der Staatsdiener betreffend, bei und erledigte sodann die auf Straßen- und Chaufssee- bau bezüglichen Petitionen. Weiter wurde die Regierung ermächtigt, das Abbaureht des gesammten Braunkohlenfeldes im Timmliß- walde oder einzelner Theile desselben, unter bestmöglichen, nach vor - gängigem öffentlichen ¡Ausgebote festzustelenden Bedingungen, zu verkaufen. Hierauf nahm die Kammer die §§H. 30—33 des Gesegentwurfs über die höhern Unterrichtsanstalten mit den von der Deputation vorgeschlagenen Abänderungen und sodann den Gesetzentwurf als Ganzes einstimmig an.

__ Die Zweite Kammer bewilligte 600,000 / zur plan- mäßigen Fortsezung der Elbstromkorrektionsbauten, nahm sodann den Bericht der Finanzdeputation über die bezüglih des Etats des Kultus-Minifteriums zwischen beiden Kammern bestehen- den Differenzen entgegen und beschloß in den meisten Punkten, bei den früheren Beschlüssen stehen zu bleiben. Eine drei- stündige Debatte veranlaßte der Bericht der Finanzdeputation über ein Nahpostulat von 480,000 f für den Neubau des Polytechnikums in Dresden. Die Kammer be\chloß dem Antrage der Majorität gemäß, nur 474,000 A zu bewilligen und die Staatsregierung zu ersuchen, die Remuneration für den Er- bauer des Polytechnikums auf 6000 4 zu beshränken. Schließ- lih bewilligte die Kammer 43,000 M zu baulihen Herstel- lungen innerhalb des Posthaltereigrundstücks in Leipzig. Nächste Sitzung morgen.

__ Baden. Karlsruhe, 29. Mai. Die Zweite Kammer hat eine Petition der Altkatholiken Durlachs um Mitbenußung der dortigen Schloßkapelle an die Staatsregierung überwiesen mit dem Wunsche, die Bitte bei der Reichsverwaltung als Eigen- thümerin thunlichst zu unterstützen. Die Pfarr-Dotations - Kommission der Zweiten Kammer hat ihren Bericht zum Druck gestellt. Der vom Ministerium verlangte Revers it darin bezüglich der evangelishen ¡Geistlichen beseitigt, während für die katholischen derselbe im Allgemeinen vom Bischof aus- geftellt werden soll. Da aber die erzbishöfliche Kurie in einer Zuschrift an das Staats-Ministerium formell jede Staatsunter- stüßung zurückgewiesen hat, so bleibt jene Forderung nur für die evangelishen Geiftlichen praktisch.

Sessen. Darmstadt, 29. Mai. Der Entwurf unserer neuen Gesinde-Ordnung iffst in vielen Punkten der preußi- hen Gesinde-Ordnung entsprehend. Das Prozeßverfahren ift in ar Sra Ag Weise vereinfaht. Der Entwurf \chreibt für Gefindesachen ein protokollarishes Verfahren vor und is inner- halb 24 Stunden nach Erhebung der Klage Termin zur Ver- handlung anzuberaumen. Daneben \foll den Parteien die Auf- lage gemacht werden, alle Beweismittel in dem Termine zur Stelle zu bringen. Das Gericht soll unter Berücksichtigung des gesammten Inhaltes der Berhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Ueberzeugung entscheiden, und ift an die geseglihen Beweisregeln nur insofern gebunden, als es fich um Beweis durch Eid oder Urkunden handelt. Soll die Zwangsvollstreckung eines in Gesindesachen erlassenen Urtheils ihren Zweck niht verfehlen, dann muß fie der Regel nah sofort nach Erlaß èes Urtheils eintreten können. Um der unterliegen= den Partei jedoch ein Schuymittel gegen Nachtheile zu gewähren , die aus der vorläufigen Vollstrekung eines noch nicht rechts-

kräftigen Erkenntnisses entstehen könnten, wird dem Richter die

§þ

Befugniß gewährt, auf Antrag die vorläufige Bollftreckbarkcit

von einer vorgängigen

Der lehte Abschnitt des Entwurf

findewesen bezüglichen bote wird, nah behörde in das

Visirung vorlegen. bei Meidung einer haft abzugeben und

eintritts und Dienstaustritts eingetragen werden. polizeibehörde ift jeder; Zeit befugt, Einsicht des Dienstbuches und Ausstellung von Zeugnissen zu verlangen,

Strafurtheilen in das

{luß an die preußische Verordnung vom 29. September 1846 daß der Dienstbote,

ist endlich bestimmt,

ges Zeugniß ertheilt worden ift,

Dienstbuches antragen

während 2 Jahren tadellos betragen hat. behörde führt die Gesinderegister.

Braunschweig.

Morgen trafen von Hannover Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht und der Divisions-General v. Voigts-Rheß hier ein.

Se. Königliche Hoheit

kommen, zuerst die Infanterie, dann die 3, und 4. Escadron des Husaren: Regiments ; Gegen 12 Uhr traf Se. Königliche Hoheit in „Schra-

besichtigt. ders Hotel“ ein, wo

welche niht durh Dienst behindert waren , ein Diner gab.

Für heute Abend war

erfolgtem Diensteintritt, von der Ortspolizei- Gesinderegister eingetragen und erhält ein Dienstbuh. Wer bereits im Besiß eines solchen ist, muß es zur Das Dienstbuch Geldstrafe von 1 bis 5 M der Herr-

Sicherheitsleistung abhängig zu machen. „enthält die auf das Ges

polizeilihen Vorschriften. Jeder Dienst-

ist von dem Dienstboten

muß von l etterer der Tag des Dienft- Die Orts-

B

welche gleih den

Dienstbuch eingetragen werden. Im An-

welchem ein ungünsti- auf Ausfertigung eines neuen

kann, wenn er nahweist, daß er ih Die Ortspolizei-

Braunshweig, 29, Mai. Heute

besichtigte, auf dem Exerzierplaße ange-

die übrigen Escadrons werden morgen derselbe den Offizieren der Garnison, großer Zapfenstreih befohlen.

Oesterreich-Ungarn. des demokratishen Parteitages, welher am 30. d. M.

hier stattfinden s\ollte,

Polizeidirektion untersagt, weil derselbe nicht als Privatver- sondern als Volksversammlung zu betrachten sei.

fammlung, Gegen diese Verfügun der Versammlung der

Prag,

Verheißung zu lesen: Arena treten, welhe P

wußte, die jedoh stürmisher Thatendrang beherr\cht, der fih den

Todtengräbern des Pest, 30. Mai.

gation erledigte in ihrer heutigen Sitzung das Ordinarium des

Kriegsbudgets. Auslagen für die mit der im Vorjahre genommen.

gestrihenen 694,440

besserung der Kost Fellen. Alle übrigen

Lonyay zugeworfen,

Zuschrift an die hiesigen Blätter, der Schlußrechnungs-Kommission ; in Zweifel gezogen habe, daß er aber seine damaligen Angaben aufrecht erhalte und sie event. daß er

Bewilligung

Schiffswerfte fehlen -an dem Verluste, welchen der Staats\äcel erlitten. ren Erhebungen beträgt die Shlußrehnungs-Kommission die Verweigerung des Absolu- sammt den Zinsen 148,000 Fl. Uebrigens

D V,

beweisen , der

es bei Fiumaner nöthigen Vorsicht

toriums beantragt,

besteht die allernähste Frage darin, den Kommissionsantrag annehmen y fann von einer gerihtlichen Untersuchung im Sinne des Geseh- das heißt von dem „Ministerprozeß“,

artifels 3 1848, Rede sein.

Belgien. Der König hat sich am 29. Mai in Ostende nach England eingeschifst.

Grsfßbritannien und Irland. Ueber den Aufenthalt

mouth meldet die

niht nur bei der Ankunft die üblichen Salutshüfse ab, sondern

ließen ihre Geshüße zur Geburtstags feier

Admiral Sir Thomas Symonds, Ober-Kommandant zu Ports- mouth, am Sonnabend. Nachmittag besuhte, wurden zwischen dem Flaggenschiffe „Royal Adelaide“

gewechselt.“ Aus Calc

Ministers, Sir W. Muir

falls mit den Shwi

Folge der Entwerthung des Silbers im Zusammenhange fteht. Sir W. Muir erhält einen Siß Ferner wird der „Times“ telegraphishem Wege gemeldet: Kapitän Sandemans Khelat -

Mission hat Ma

einer fruchtbaren Ebene, : und wird wahrscheinlih dort den ganzen Sommer

Gesundheitszustand der Truppen

gelegen ift, zubringen. Der guter. Es heißt, linge bereitet haben. Mit stattgefunden, aber Verkehr eröffnet.

Wie aus unter Hrn.

lay, angelangt. Gebiet, noch von venor und seine Be

29, Mai. lacky's Tvd sehr eifrig bemüht, es zu verhehlen, daß der Ver- lust ihrer obersten Autorität eine Schwächung der altezechischen Partei zur Folge haben werde. Zu diesem Zwecke deuten die alt- czehischen Blätter an, daß nun vielmehr erst die altczehische Oppo-s fition zu Mitteln greifen werde, lacky selbs die Seinen abgehalten habe. einen mysteriösen Hinweis auf den „Mann der That, für den die Bühne leer geworden“ und heute ist in der

Truppen) wurde nah dem Antrage Engerths

Ebenso Titel Antrag Engerths unter Fl. mit 16,088,001; ferner Titel 23 (Mann-

\aftskost) unter Ablehnung des Antrags Kellners, zur Auf- für die Mannschaften 1,600,000 Fl. einzus-

(Presse.) Kerkapolyi hat den Handshuh, welchen ihm

ihre Streitigkeiten

Der Emir von Kabul hat erklärt, daß der Khyber-Paß nunmehr offen ist. buber-Loi Rangun gemeldet wird, if die Expedition Grosvenor am 21. ] (

und jeßt wohl {on in der Hauptstadt von Birma, in Manda-

Weder auf cinesischem, den wilden Hügelstämmen wurden Hr. Gros-

Wien, 29. Mai. Die Abhaltung

wurde, wie die „Pr.“ mittheilt, von der

g der Behörde wird von den Einberufern Rekurs ergriffen werdeu. Die Altczechen sind nun nah P a-

von deren Gebrauch bisher Pa- So machte „Pokrok“

„Politik“ die „Fortan werden Elemente in die politische alacky's hochkonservativer Sinn zu mäßigen

hmischen Volkes erft fühlbar machen wird.“ (W. T. B.) Dig Reichsraths-Deles-

Titel 7 (Truppenkörper und allgemeine

bewilligten Ziffer von 22,082,729 Fl. an- 92 (Naturalien, Verpflegung) auf Einstellung der vom Budgetaus\{hu}se

Titel wurden ebenfalls angenommen.

aufgenommen. Der Erstere erklärt in einer daß er in seiner Aeußerung vor die bona fides Lonyay's nit

auch aus den Originalurkunden darthun werde, Lonyay habe und Sicherstellung des der bewilligten Darlehens an der lassen, trage daher die Schuld Nach neue- Summe, bezüglich welcher die

ob das Abgeordnetenhaus wird. Erst in diesem Fall

die

London, 29. Mai. des deutshen Geschwaders in Ply- „E. C.“: „Die deulshen Schiffe feuerten auc in die Salven mit einstimmen, welche der Königin abgegeben wurden. Auch als

das deutsche Geshwader „Kaiser“ und dem englischen wieder dröhnende Komplimente

utta wird der RüEtritt des Finanz- gemeldet, ein Ereigniß, das jeden- erigkeiten der indishen Finanzverwaltung in im indischen Rathe. aus Calcutta unterm 28. d. M. auf

stang erreicht. Die Eskorte kampirt auf die 5700 Fuß über der Meeresfläche

ist cin daß der Khan und die Drahati - Häupt- dem Kapitän Sandeman unter-

den Afridies haben keine weiteren Kämpfe der Kohat-Paß is noch immer nicht dem

d. in Bhamo eingetroffen

noch auf birmanischem

und Klugheit ins Werk geseßt einem aufgestellten sehen die hiefigen Blätter

an und sprechen die Ansicht aus, d gungen der Türkei ihre 30, Mai. (W.

tigen,

opportun, die über die orientali\

zum Nachfolger proklamirt worden

Schlusse Zelegramm, dort günstig aufgenommen worden

\ika-Bay Las K

gegenwärtig

eingetroffen.

17 Adjunkten. gestern in Paris stattgefunden.

gestellt jeßzigen Munizipalraths.

Organisation vor. selben und überwies ihn an den

den Geist des Geseßes, außerparlamentarishen liberalsfen Männern bereitet hatte. wurfes is die,

aus

Debats“ ift nun im Stande, nah zu versichern, daß der Zustand de bessert habe.

—- Die gestern erwähnte .Ve an den Ministerpräsidenten liberalen Blätter, welche darauf

lih eine gesezwidrige Versammlun das Eingreifen der

tgnismnus werden.

30 Mai (W/ D, B)

früh eine lange Konferenz mit Ftalien. Rom, 31. Mai.

ist, wie das Jo

Konvention fügt hinzu, die Regierung seler Konvention und den

erhalten, wenn nur einige Italien auferlegten Lasten

glaubt annehmen zu dürfen, Parlamente eine

können, welche die ursprüngli gestalte. Das Programm D in der Annahme der

he

Verhandlungen Correntis von el seien, damit das Ministerium alle berechtigte Interessen wahren und

Türkei. Konftantinope

aufständische

Regierung ift die e unterdrü

jeyt vollständig ten eingeschlossenen werfung in Masse zu den vor Gericht gestellt werd diesem Augenblick damit, die nungen zurückzuführen.

der Regierung, welche geleiteten Untersuchung, die That digen zu bestrafen und die An anzuklagen im Stande sein wird.

_— 30. Mai. (W.T.B.) Sult von Gottes Gnaden und dur d

nach dem alten Serail gebracht. in vollständiger Ruhe. Unter

fand

gleiter in irgend welcher Weise belästigt.

Festlichkeiten in Aussicht genomm seine Residenz im Kaiserlichen

31. Mai, (W. T. B.) Die hauptsählihsten hiefigen | Journale äußern fich über den Thronwechsel in Konstan- tinopel im Ganzen zwar günstig, aber vorläufig doh noch mit einer gewissen Zurükhaltung und ohne irgendwelche übertriebene Hoffnungen an denselben zu knüpfen. Es wird von denselben hervorgehoben, daß die Softas die Bewegung mit Geschick

hin die Frage berechtigt, ob die Absichten der Softas wohl mit formellen Programm im Einklang ständen und ób sie das leztèke würden durchführen können. Uebrigens die Revolution in Konstantinopel als

ein für eine friedlihe Lösung der Orientfrage günstiges Ereigniß

Unterstühung leihen müßten.

T. B.) In der heutigen Sißung des Unterhauses erklärte der Unter-Staatssekretär des Auswär- Bourke, auf eine Anfrage Mare's, er halte es niht für

matische Korrespondenz zu veröffentlihen. Weiter bestä- igte derselbe, daß der Sultan Abdul-Aziz entthront und Murad

Thronwechsel seien noch nicht eingetroffen. Bourke verlas am feiner Erklärung ein aus Salonichi eingegangenes nah welchem die Nahricht von dem Thronwechsel

Nah hier eingegangenen offiziellen Meldungen if das englische Mittelmeer-Geshwader am 26. d. in der Bes-

kreuzt, wird am 6. Zuni c. in Vigo erwartet. Frankrei. Paris, 29. Mai. publizirt wiederum die Ernennung voit 14 Maires und Zehn Munizipalrathswahlen haben Zwei davon sind noch unent- \cieden geblieben, bei sieben anderen aber hat die radikale Partei, wie zu erwarten gewesen, gesiegt; sie und sieben davon durchgebracht. ändern diese Wahlen niht viel an der Zusammensezung des

Der Minifter des Innern legte heute der Depu- tir tenkamme r einen Gesetzentwurf über die Gemeinde- Die Kammer beshloß Dringlichkeit des-

In dem Entwurf, sagt das „Journal des Debats“ das Hr. Ricard mit Hülfe den zusammengeseßten Die arakteristishe Bestimmung des Ent- welhe der Regierung das Recht verleiht, die Maires in den Hauptorten der Departements, Arrondisse- ments und der Kantone zu ernennen. Ueberall sonst, d. h. in 33,123 Gemeinden, also in der großen Mehrzahl derselben, sollen die Maires direkt von den Munizipalräthen ernannt werden.

Die Kommission in der Rouvierschen Angele- genheit ist fortwährend zusammen; in allen Gruppen zeigt man lebhaftes Verlangen, mit derselben zu Ende zu kommen. Gestern hatten \sih sehr beunruhigende Gerüchte über das Befinden Casimir Périers verbreitet ;

jüngst in Paris gehaltene Zusammenkunft, entstammt, die Regierung nicht um Erlaubniß gefragt hat und folg-

Bischöfe in die Staatz3angelegenheiten, das die Ermahner als ihr gutes Recht in Anspruch nehmen ; aber Frankreih wolle und werde nicht Lehnsmann des Ultramon-

Entthronung des Sultans wird, wie die meldet, hier im Ganzen günstig aufgenommen. —. Der türkische Botschafter Sadyk Pascha

zur Wiederaufnaßme der Verhandlungen über die Baseler

dem Hause Rothschild ausgegangen. Wiener Vertrag

RNdditional - Konvention

Baseler Konvention und des Wiener Vertrages mit fsolhen Abänderungen, welche die Beseitigung des Staatsbetriebes und die Reorganisation der BahngeseUschaften und des Transportbetriebes bezweckten ; es sei zu hoffen, daß die

Von der Regierung werden folgende Nachrichten verhbrei- tet: Dank don energishen und fombinirten Maßregeln der

Insurgenten beeilen fich, machen.

Bewohner wieder in ihre Woh- Die aufgefundenen Papiere und Korre-

denzen der Insurgentenführer befinden \sih in den Händen nen Es binnen Kurzem, nah der überall ein-

mirt. Sein abgesezter Vorgänger wurde mit seiner Familie

den Chriften und Muselmännern \cheint über den Thronwecsel Befriedigung zu herrschen und

heute Morgen eine Volkskundgebung ftatt. Abe1 soll die Stadt festlih beleuchtet werden, au sind dreitägige

hätten, indeß sei immer-

die Mächte den Anftren-

che Frage geführte diplo-

sei. Nähere Details über den

ist.

analgeschwader, welches

Das „Journal officiel“

hat neun Kandidaten auf- Im Ganzen aber

bereits ernannten Aus\{huß. erkennen wir ciner und Vvor-

aufgeklärtesten Kommission

Sultan Abdul! Aziz_ Khan, geboren ist der Sohn des Sultan Mahmud U., der zweiunddreißigfte Souverän vom Stamn:e Osmans, der neunundzwanzigste seit der Eroberung Konstantinopels. Er fuccedirte am 25. Juni 1861 seinem älteren Bruder, dem Sultan Abdul Medjid Khan. Der gegenwärtig auf den Thron erhobene Mahommed Murad Effendi is der ältese Sohn des verstorbenen Abdul Medjid , nah dem osmanishen Reichs8geseze, dem zufolge die Herr- \haft tels auf den älteften Prinzen des Hauses, nicht auf den Sohn des regierenden Sultans übergeht, der rechtmäßige Nach- folger Abdul Aziz. Er if geboren am 91, September 1840, befindet ih also in dem Alter von beinahe 36 Jahren. Bekannt ift die Art der Beziehungen zwischen ihm und seinem Oheim, dem entthronten Sultan, die ihre Ursache darin hatte, daß Abdul Aziz die rehtmäßige Thronfolgeordnung zu Gunsten \ei- nes ältesten Sohnes Yufsuf Izzeddin (geb. am 9. Oktober 1857) umzustoßen wünschte.

—. Der „Kölnishen Zeitung“ daß nah den aus Konstautinopel vorliegenden Nachrichten der Großvezier Mehemed Nuschdi Pascha mit Midhat Pascha an der Spiße der Bewegung steht. Der entthronte Sultan wird in seinem Palais bewacht. Der neue Sultan Muraòd soll folgende drei Punkte angenommen haben: Einseßung einer per- manenten Notabelnversammlung, Abschaffung des Serails und Reduzirung der Civilliste des Sultans auf 5 Millionen Piaster. Dem Wiener „Telegraphen-Korrespondenz-Bureau“ wird aus Pest vom 31. Vormittags gemeldet: Die Meldung mehrerer Wiener Blätter, wonach dem auswärtigen Amte die Nachricht zugekommen wäre, daß der entthronte Sultan Abdul-Aziz von den Softas erdrofselt sei, ist unbegründet. Neueste Konsftantinopeler Meldungen berihten vielmehr, daß Abdul-Aziz am Leben sei und daß die Patriarchate der christlihen Ge- nossenschaften dem neuen Sullan bereits gehuldigt haben.

Dem Vernehmen der „Ag. Havas“ zufolge, würde ein neues Minifterium unter Midhat Pascha als Vezir gebildet werden und würden Khalil Scherif Pasha als Minister der auswärtigen Angelegenheiten, sowie Sadyk Pascha als Finanz- Minister in dasselbe eintreten.

Die Adresse, welhe die bosnishen Insurgenten- führer an den bekannten Agenten Wesselißky gerichtet haben, hat nach dem Brüsseler „Nord“ folgenden Wortlaut:

„Hr. Gabriel Vozidarova Wesselißky! Wir Führer der Znsur- genten in Bosnien danken den Großmächten, daß fie uns ihre liebe- volle Aufmerksamkeit gewidmet hab-n. Einen Beweis hierfür er- bli&en wir in dem Reformplan des Grafen Ankrassy, welchen die Großmächte acceptirten und bezüglich dessen fie die Pforte bewogen ihm zuzustimmen. Die herzegowiniscen Wojwoden haben uns die Rath- \chiäge mitgetheilt, welche Sie ihnen imNamen des russischen Reichskanzlers überbrachten, und desgleichen die Worte, welche Baron Roditsh Namens der österreichischen Regierung an sie gerichtet. Aus diefen Mittheilungen, welche auch uns berühren, haben wir die Bedeutung der erwähnten Reformen erfahren. Gleich unseren herzegowinishen Brüdern er- fenren wir, daß diese Reformen si von allen früheren unterschiden, weil sie auf der Initiative der Großmächte selbs beruhen, denen da- her an deren Verwirklichung gelegen is und deren Durchführung sie

entthronte am 9. Februar 1830,

wird aus Paris gemeldet,

das „Journal des seinen neuesten Erkundigungen s Senators sih wesentlich ge-

rmahnung der Bischöfe erweckt die Verwunderung der aufmerksam machen, daß die der diese Vermal)nung

g war. Das „Siècle“ betont

Die Nachriht von der „Ugence Havas“

hatte heute dem Herzog von Decazes.

(W. T. B.) Die Initiative

urnal „Diritto“ meldet, von Das gedachte Blatt entschlossen, die Ba- aufrecht zu der durch die Konvention rabgemindert würden und daß das Ministerium dem werde vorlegen Bedingungen günstiger Ministeriums bestehe

sei

hen es

nem günstigen Erfolg begleitet Zweideutigkeii beseitigen und fichern könne.

l, 29, Mai. (W. T. B.)

Bewegung in Bulgarien ckt. Die von allen Sei- ihre Unter- Ihre Führer wer- en. Man beschäftigt sich in

sachen festzustellen, die Schul- stifter dieser Unruhen öffentlich

anMurad V. wurde als „Kaiser en Willen der Nation“ prokla-

Die Umwälzung vollzog ih

Heute Abend

en. Sultan Murad hat heute

von der Pforte zu verlangen berechtigt sind. Wir hoffen, daß diese Reformen sammt den Ergänzungen, welche wir weiter unten anführen, unser geschriebenes Recht bilden und uns Leben, Ehre und Besiß besser verbürgen, als die bloßen Verheißungen der Pforte: daß sie für Bosnien und die Herzegowina zu einer selbständigen Regierung führen werden, welche die Offenilihe Ord- nung und das Wohl der Einwohner sichern und neue Unruhen verhindern wird. Wir sind bereit, an unsern häuelichen Herd zurückzukehren, erlauben uns aber zu bemerken, daß wir in der Note des Grafen Andrassy bloß Prinzipien, aber feine Mittel zu deren Durchführung finden. Da wir nut wünschen, daß unser Kampf so bald als mögli beendet werde, unterbreiten wir dem hocgeneigten Ermessen der Großmächte diese Bedingungen einer raschen und sicheren Pazifikation: 1) Die Pforte möge ihr Militär aus unserem Land ab- berufen und nur 5600 Mann. daselbft belassen; 2) die Pforte moge alles Material und alle Mittel zur Wiederherstellung der zer- stôrten Häuser, Kirchen und Schulen beishaffen und den Ein- wohnern den Lebensunterhalt so lange liefern, bis diese si selbst durch eigene Arbeit erhalten können, und die Steuern auf 3 Jahre nach- sehen; 3) bezüglich der Vertheilung dieses Materials und dieter Hülfs- mittel foll die Ueberwachung einer von den Großmüächten installirten Kommission anvertraut werden, welche von der Türkei vollkommen unabhängig ift ; 4) die Christen sollen das Recht haben, Waffen zu tragen, wie die Moslim, womit sie fich gegen Angriffe wehren können, und damit die bürgerliche Gleichberechtigung zur Wahrheit werde, welce unter allen Unterthanen des o¿manschen Reiches herrschen soll. Mir ersuchen Sie, diese unsere Wünsche den Großmächten vorzulegen und geben Ihuen unsere Vollmacht für drei Monate. *

Das serbische Amtsblatt meldet die Ernennung des früheren russishen Generals Ts\chernajeff zum serbischen General.

Numänien. Am 23. Mai wurden durch ein Fürsilihes Dekret die Neuwahlen zur Abgeordnetenkammer an- geordnet, und zwar wählt das erste Wahlkollegium am 15. Junk, das zweite am 17., das dritie am 19. Juni. Das vierte (bäuer- liche) Wahlkollegium, welches indirekte Wahlen hat, wählt am 10. Zuni seine Wahlmänner, die am 21. Juni die bäuerlichen Abgeordneten wählen.

Nufßland und Polen. St. Petersburg, 29. Mai. Bezüglich der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Turkestan erfährt der „Russki Mir“, daß dieselbe nur aus die in Turkestan lebende russische Bevölkerung ausgedehnt werden wird. Die Eingeborenen dieses Gebiets follen in diejer Hin- sicht, soweit sie keinen festen Nachweis haben, zunächst nicht in Betracht gezogen werden. Die Abfahrt der beiden zur Ver= \tärkung des Mittelmeer-Geshwaders bestimmten Fahr- zeuge, der Panzerfregatten „Petropawlowsk* und des Klippers „Kreuser“ verzögert sich um einige Tage, da letzteres Schiff, welches in Reval überwinterte, wie der „Köln. Ztg.“ geschrieben wird, einiger Reparaturen an seiner Maschine bedarf.

Afrika. Marocco. Aus Tanger eingetrofsnen Nach- rihten zufolge hat der Sultan von Marocco Haz Moham- med Elzebdy, einen der ersten Würdenträger am maroccanishen Hofe, zum außerordentlichen Botschafter ernannt, in welcher Eigenschaft er sich nah Paris, London und Rom be- geben soll. Ein französisches Kriegëschiff wird ihn Ende dieses Monats nach Marseille bringen und er von einem ansehn=- lihen Gefolge begleitet sein. In Tanger wurde eine Anzahl Pferde erwartet, die für den Marschall Mac Mahon zum Ge- schenk bestimmt find. Dem König von Italien hat der Sultan ebenfalls Pferde zum Präsent geschickt. Der Zweck der oben- erwähnten Botschaft ist, der britischen, französischen und italient=- schen Regierung für die Entsendung von Gesandten zu danken, die sich nach Fez begeben hatten, um den Sultan Mulai Hassan anläßlich seiner Thronbesteigung zu beglückwünshen.

Der Sultan von Marocco is am 16. Mai mit einer Armee

Palais genommen. Der

von 12,000 Mann vor Cafablanca eingetroffen. Er {lug