1876 / 131 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jun 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Liverposel, 2. Juni, Nachmittags. (W. T. B.)

(Baumwollen-Wochenbericht) TWochenumsatz 48,000 B. (vorige Woche: 43,000 B,), Wochenumsatz von amerikanischen 33,000 (v. W.: 28,000), desgl. für Spekulation 4000 (v. W.: 2000) desgl, für Export 5000 (v. W.: 5000 ), desgl. für wirkl. Kons. 39,000 (v. W.: 36,000), desgl. unmittelbar ex Schifff 10,000 (v. W.: 7000), wirklicher Export: 4 000 (v. W.: 10,000). Import der Woche: 61,000 (v. W.: 93,000), Vorrath: 1,951,000 (v. W.: 1,042,000), davon amerikanische 626,000 (v. W.: 636,000).

Manehester, 2. Juni, Nachmittags. (W. T. B)

12r Water Armitage 74, 12r Water Taylor 7}, 39r Water Micholls 9}, 30r Water Gidlow 10}, 30r Water Clayton 11, 40r Mule Mayoll 97, 40r Medis Wülkinson 1173, 36r Warpcops Qualität Rowland 105, 40r Double Weston 11}, 60r Doubie Weston 15}, Printers 19/5 2/0 84 pfd. 102, Maikt fester.

Paris, 2. Juni, Abends 6 Uhr. (W. F. B.)

Produktenmarkt. Mebl weichend, pr. Juni 63 75, pr. Juli £4,759, pr. Juli-August 65,25, pr. September-Dezember 67,00.

Paris, 2, Juni, Nachmittags. (W. T. B.)

Proäuktenmarkt (Sechlussbericht). Weizen steigend, pr. Juni 29,00, pr. Juli 29,50, pr. Juli-August 30,0, pr. September- Dezember 31,00. Mehl steigend, pr. Juni 64,00, pr. Juli 65,00, pr, Jnli-August 65,50, pr, September-Dezember 67,25, Rüböl rubig, pr. Juni 79,25, pr. August 80,00, pr. September - De- zember 80,00, pr. Januar-§pril 82,00. Spiritus rubig, pr. Juni 47,50, pr. Sept.-Dezbr. 50,7,

HWavre, 2. Juni, (W. T. B)

Bei der heutigen Wollauktion war das Geschäft schleppend ; die

Preise schwächer. Von den angebotenen 2135 B. La Plata-Wollen wurden 1321 B, vertansft,

St. Petersburg, 2. Juni, Nachm. 5 Ubr. (W. T, B)

Produktenmarkt, Talg loco 54,75, Weizen loco 11,75. Roggen loco 7,50, Hafer loco 5,00, Hanf loco 38,00, Leinsaat (9 Pud) loco 12,50, Wetter: Warm und schön.

New=-Work, 2, Juni, Abends 6 Uhr. (W, T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 12, do. iu New-Orleans 11}. Petroleum in New-York 142, do. in Philadelphia 143. Mehl 5 D, 20 C. Rother Früöhjahrzweizen 1 D, 29 C, Mais (olà mixed) 59 C, Zucker (Fair refining Muscovados) 76. Kaff2e /Rio-) 165, Schmalz (Marke Wilcox) 12 C. Speck (short clear} 10 C. Getreidefracht 73.

New=-Work, 2. Juni, Abends. (W. T, B)

Baumwollen-Wochenbericht, Zufuhren in allen Unious- häfen 13,000 B, Ausfohr nach Grossbritannien 10,000 B,, nach dem Kontinent 11,000 B. Vorrath 406,000 B.

Berlin, 3, Juni. An Schlachtvieh war aufgetrieben Rind- vieh 127 Stück, Schweine 662 Stück, Schafvieh 424 Stück, Kälber 2171 Stück.

Fleischpreisoe, höchster mittel niedrigste Rindyieh pro 100 Pfd, Schlachtgew. %50 Mrk. 52 Mrk, 33-36 Mrk. Schweine pro 100 Pfi, Schlachtgew. 59-60 Mrk. 54-56 Mrk. 50-51 Mrk, Hammel pro 20-23 Kilo 24-25 Mrk, 20-22 Mrk, Mrk. Geschäft unbedeutend

Kälber: wegen zu starkem Auftrieb nur niedrige Preise gezahlt.

Ausweise von Banken ete.

Woohen-Uebersloht von 9 deutschen Zettelbankzn pr. 31, Mai; 8s, unter Ins. in Nr. 129,

Angormfinde-Sohwedter Eisenbahn. Bilanz pr. 31. Dezember 1875; s, unter Ins, der Nr. 129.

Oldenburgisohe Landesbank. Answeis pr, 31, Mai; s. unter Ins. der Nr. 129.

Meoklenburgisohe Immobillar-Brand-Versloherungs-Gesell- sohaft zu Neubrandenburg Rechnungs-Abschluss und Bilanz für das Geschäftsjahr 1875/76; s, uater Ins, der Nr. 129.

Norddentsohe Bank in Hamburg. Status pr. ult, Mai; s, unter Ins, der Nr. 129,

Mecklenburgisohe Hypotheken- und Weohsel-Bank Sohwerin, Status pr, ult. Mai cr.; s, unter Ins. der Nr. 129.

Oldenburglsche Spar- und Leihbbark. Monats-Uebersicht pr, 1. Juni; s, unter Ins. in Nr, 129,

General-Ver inger. 30, Juni. Saal-Unstrnt-Elseabahn. Ord. Gen.-Vers. zu Weissen- see; s. Ins, in Nr. 129. Kündigungen und Verloosungen,

Remsohbe!der Stadt-Obligationen, Behufs Amortisation ausge- looste Stücke; s. unter Ins. der Nr. 129,

Anugermünde-Schwedter Elsenbahn. Die Nummer 15 der Schuldyerschreibungen wurde durch Verloosung zur Rückzahlung bestimmt; s. Ins. in Nr. 129,

S Auszahlung.

Angermünde-Sohwedter Elsenbahn. 3 °/, Dividende der Stamm-

Prioritäts-Actien mit 18 M bei der Berliner Handelsgesellschaft ; s, Ins. n Nr 129

T beaters-

Königliche Schauspiele,

4. Juni. Opernhaus. 139. Vorstellung.

Nachtlager von Grauada. Oper in

lungen von Kind. Musik von Kreußter.

Solotanz. Anfang 7 Uhr. |

Wegen Krankheit des Herrn Concélli kann die an- |

gefündigte Vorstellung „Der Troubadour“ nicht itattfinden.

Das | Bremen.

5 Akten ; Preise.

Infaut von Spanien. Trauerspiel in von Sciler.

Preise.

; Weltersdorsf-Theater.

Sonntag, den | spiel des Hrn. Otto Schindler vom Stadttheater zu rem Z. 1. Male: Eine resolute Frau, Posse

5 Abthei- Mit Gesang in 3 Akten u. 5 Bildern v. W. Mann-

Hierauf: | Lebt E, Btio S4 E O

S S: ; 4 Timpét: Or. o Schindler als Gast.

Ermäßigte Preise, Montag u. folgende Tage: Dieselbe Vorstellung.

, Stadt-Theater.

Schauspielhaus. 142. Vorstellung. Don Carlos, | Dienstag: Theils halbe, theils ermäßigte Schauspielh rs g L Preise. E von Biene 0 O Anfang halb 7 Uhr. Ermäßigte | im Verein mit Frl. Jda Berner, Herrn Hilde-

ufang E 618 | brandt und Fliegner: Demi-Monve,

Sonntag: Gast-

ser Schuldverschreibungen, sowie

Musik von Adolf Mohr.

Sonntag, Montag und

für fraftlos erklärt werden.

Schau- Berlin, den 13. November 1875.

welche als Eigenthümer, Pfand- oder sonstige Briefs- ; inhaber auf dieselben und die dadurch verbriefte ; Forderung irgend welche Ansprüche zu haben ver- | meinen, hierdurch aufgefordert, diese Ansprüche an ; hiesiger Gerichtsstelle spätestens in dem auf den j 19. Dezember 1876, I 11, vor dem Herrn Stadtrichter Noeftel, im Zimmer 12 ; Jüdenstraße 56/58, anberaumten Termine geltend zu ' [4780] machen, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen | und die aufgerufenen Schuldverschreibungen werden :

r A T Cl C LAR A E C RIE L D a a 2 » PUSSZAE I N GG S G L M L OESUSTE Es A MM S G

Demgemäß werden die unbekannten Inhaber die- welche der Submission am 22. v. Mts. zu Grunde

all? Diejenigen, | gelegt waren. Cto. 23/6.)

Wilhelmshaven, den 1. Juni 1876.

Kaiserliche Werft.

__ Verloosung, Amortisation,

: Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung.

Berliner Pfandbrief-Amt.

¡j Die am 1, Iuli 1876 fälligen Zinscoupons, ' nämlich:

Montag, den 5. Juni. Opernhaus. stellung. Der Freishühß. Oper in 3 Abtheilungen. von Friedrich Kind. Musik von C. M. v. Weber, (Agathe: Frl. Schaffrott, vom Stadttheater in Bre- men, als Gast.) Anfang 7 Uhr. Ermäßigte Preise. :

Schauspielhaus, 143. Vorftellung, Der Iude, Schauspiel in 4 Abtheilungen, nach dem Englischen des Richard Cumberland. Hieraus: Der verwun-

eizer Anekdote von J. v. Plöß. Ermäßigte Preise.

Dienstag, den 6. Juni. Opernhaus. tellung. Ballet in 3 Akten und 6 Bildern Taglioni, Musik von P. Hertel. Zucchi vom Theater della Scala in Mailand, als S Anfang 7 Uhr. Ermäßigte Preise.

Schauspielhaus, 144. Vorstellung. König chard der Dritte. von Shakespeare. Mit Benußung der Swlegel- Tieckschen Ueberseßung für die deutshe Bühne bear- beitet von W. Oechelhäuser. Anfang halb 7 Uhr. Ermäßigte Preise.

Mittwoch, den 7. Juni, Theater geschlossen.

Walluer-Theater. Sonntag: Erstes Gastspiel der Frau Schenk-Ullmeyer vom Königlichen Landes- theater in Prag und des Herrn Basta vom Stadt- theater in Hamburg. Zum 1. Male: Die Creolin.

sind die Königlichen

Operette in 3 Aften von A. Millaud und Julius

Hopp. Musik von Jacques Offenbach. Montag und Dienstag: Gastspiel Schenk-Uilmeyer und des Herrn Basta.

u. 3, Male: Die Creolin.

der Frau

Yictoria-Theater.

Sonntag: Zum ersten Male, mit neuer Aus- stattung : Berlin, oder Kurfürst, König, Kaiser. Bilder aus der vaterländishen Geschichte mit Gesang und Tanz von Ernst Paëque und Georg Horn. Musik von G. Lehnhardt.

Montag und Dienstag: Diejelbe Vorstellung.

Friedrich-Wilhelmst, Theater. (Sonmmer- bühne). Sonntag: Sechstes Gastspiel des Frl. Hermine Meyerhoff: Giroflé - Girofla. (Giroflé: Frl. H. Meyerhoff als Gast)

Montag: Mamsell Augot (Clairette: Frl. H. Meyerhoff, als Gast).

Dienstag: Die Fledermaus. Adele: Frl. H. Meyerhof\ als Gajt. Frl. Conrad vom Carl- Schulze-Theater in Hamburg : Rosalinde, als Debut.

(Winterbühne.) Sonntag : 34. Gastspiel des Herzogl, | Meiningenschen Hoftheaters. Zum Besten der Unter- stützungskasse „Berliner Presse“: Zum 1, Male: Die Kronpräteudenten. Historishes Schauspiel in 5 Akten. Nach dem Norwegischen Heurik Jbsens für die deutshe Bühne bearbeitet von Adolf Strodt- mann. (Dekorationen, Kostüme, Waffen, Requisi- ten, Möbel nah Villemin-Pollies, sowie norwegi- schen und normannischen Quellen.) Die Dekora- tionen find von den Hofmalern Gebrüder Brückner in Gotha gemalt. Die Kostüme sind von den Ober- Garderobiers Plettung und Schwab, die Waffen, Rüstungen und Requisiten sind von Granger in Paris, die Möbel vom Kabinets-Schreiner Rineck in Meiningen gefertigt. Die elektrischen Apparate von Hugo Vähr in Dresden. Anfang 6} Uhr.

Montag und Dienstag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater, Direktion Emil Claar.

Sonntag: Viertes Gastspiel des Frl. Marie Geistinger: Demi-Monde. Komödie in 5 Akten von A. Dumas fils,

Montag und Dienstag: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater, Sountag, Montag und Dienstag: Vor, während und nah der Vorstellung : Großes Konzert von der bis auf 60 Musiker verstärkten K pelle unter Leitung der Direktoren Herren J. C. Engel und R. Bial. Abends bei vollständig neu eingerihteter Illumination des Sommergartens, Zum 1. Male wiederholt: Ver- liner in Philadelphia. Pofse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von E. Jacobson. Musik von G. Michaelis, Anfang täglich 4, der Vorstellung 6 Uhr.

Ri- Trauerspiel in 5 Abtheilungen | e eds | Her zu Oldenburg. Zum 3. Male: Unsere

\ î l

¿ Anfang

Zum 2. |

Direktion: Emil Hahn. ;

Ende des Konzerts nah der Vorstellung 11 Uhr,

140, Vor- | spiel in 5 Akten von A. Dumas fils,

/ NMational-Theater. Sonntag, Montag,

¡ Dienstag: Früh-Concert und Theatervorstellung. Entrée O0 reID 20 o. i stellung: Halbe Kassenpreise. | Sommerzachtstraum.

|

hene Prinz, Schwank in 3 Ubtheilungen, nah Anfang halb 7 Uhr, :

1, Vou | Flick und Flock. Komisches Zauber- ; von Paul ; (Topase: Frl.

Anfang 5 Uhr. Nachmittags Vor- Anfang 4 Uhr: Ein Abend-Vorstellung: Der Berschwender,

Thalia-Theater (am Stadtpark). Sonntag: Oukel Moses. Ein Knopf. Im Charakter.

Die Verlobung bei der Laterne. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Belle-Alliance-Theater, Täglich: Vor, während und nah der Vorstellung: Großes Garten- Concert. Abends: Brillante JUumination des pracht- vollen Sommergartens durch mehr als 10,000 Gas- fiammen.

Sonntag: Gastspiel des Hrn. Ottomeyer vom

rten,

Montag : Zum 1. Male: Das Gut Sternberg. Lustspiel in 4 Akten yon Fr. von Weißenthurn,

; gs! Auf Verlangen: Zum 14. Male: Das

runnenmädchen von Ems. des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung c UDY,

An beiden Pfingstfeiertagen: Großes Frühconcert und Theatervorstellung. Anfang des Concerts 5 Uhr

Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit- 2c. und Nachlaßsachen.

LEIOO) Proclama. welcher früher hier gewchnt, im Jahre 1853 die Preußischen Lande verlassen und sich nach Amerika begeben hat, ift seit dem Jahre 1862 verschollen. Ter Gärtner Christian Böttcher, geboren 1625 zu Vek nstedt hat sich nach Amerika begeben und ist fit länger als zehn Jahren dort verschollen. Cerl Friedrich Ferdinand Berg, genannt Haase, aus Hasserode, ist 1849 im Alter von 9 Jabren auf die Reise nah Amerika gegangen und ist seitdem verschollen. Der Maschinenarbeiter Julius Ludwig Gustav Schmidt hat Ilsenburg, wo er am 8. Februar 1834

geben, und ift seit 1855 verschollen.

Diese vier genannten Personen, sowie deren unbekannte Erben und Erbnehmer werden aufgefor- dert, sich in dem auf ; den 13. Dezember 1876, Bormittags 11 Uhr,

Vorberg anberaumten Termine oder vor dem Ter- mine shriftlich oder persönlich zu melden, da andern- falls nah Maßgabe des Gesetzes auf die Todes- erklärung der Verschollenen erkannt und ihr etwa

Morgens, der Vorstellung 7 Uhr Morgens. Ermäßigte Preise. Entrée inkl. Theater 30 4 u. #. w.

Deutscher Personal-Kalender, c 4. Juni.

Friedrich“ Wilhelm, der Grosse Kurfürst, erwirbt in Folge des westphälischen Frie- dens das Herzogthum Magdeburg. König Friedrich II, der Grosse, siegt bei Hohenfriedberg. J j König Friedrich Wilhelm III, erwirbt im Frieden mit Dänemark Neu-Vorpommern und Rügen,

5. «Dum. Bonifacius stirbt bei Dockam. König Friedrich Wilbelm III, erlässt das Gesetz wegen Anordnung der Provinzial- : stände in Preussen. Carl Maria v, Weber #+. Georg Freiherr v. Vincke 7.

6. Jani. : Karl der Grosse erobert Pavia; Ende des lombardiscven Reichs, j Freiherr v. Hardenberg tritt als Staats- kanzler an die Spitze der preussischen Verwaltung.

Familien-Nachrichten. Verlobt: Frl. Helene Treutler mit Hrn. Ober- ; lehrer Dr. Paul Leske (Liegnitz) ; Verehelicht: Hr. Premier-Lieutenant Carl Büchte- : mann mit Frl. Elisabeth Freiin v. Stein (Glei- wiß). Hr. Ingenieur-Liuetenant Richard Geiß- ler mit Frl. Ida Franke (Ellrich). ! Geboren: Ein Sohn: Hrn. Nehtsanwalt Ja- : blonsfi (Rybnik). Eine Tochter: Hrn, v. d. ? Marwitz (Friedersdorf). Hrn. Edgard Baron Stromberg (Welferholz). j Gestorben: Hr. Oberst-Lieutenant a. D. Heinrich ? v. Wißleben (Jena). Hr. Kommerzien Rath ; C. H. Spalding (Stralsund). Hr, Ritterguts- besißer Sigi5zmund Baron v Seydliß-Kurzbach | (Proben). Verw. Frau Majorin y. Wolfframs- : dorff, geb. v. Wolfframsdorff (Görlitz). Frl. Rosalie v. Türcke (Meiningen). Frau Oberst ! Therese v. Willisen, geb. Becker (Ludwigslust),

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Lig Bekanntmachung. j

Bei dem unterzeichneten Gericht ist das öffentliche ; Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen * beiden Schuldverschreibungen der fünfprozenti- gen Anleihe des Norddeutschen Bundes vom ! Jahre 1870 i

Litt, D. Nr. 178,727 über 100 Thlr. und i Litt. E. Nr. 3143 über 50 Thlr, j beantragt worden.

1680,

1745,

1815,

hier vorhandener Nachlaß den nächsten bekannten Erben herausgegeben werden wird. Wernigerode, den 22 Februar 1876. Königliche und Gräfl. Kreisgerichts-Deputation.

Verkäufe, Verpachtungen; Suhmissionen 2c

[4800] Bekanutmachung.

Die zum Neubau eines permanenten Geschüß- lagers an dem fleinen Hofkrahn und zur Ueber- deckung eines vorhandenen Entwässerungskanals mit gerippten gußeisernen Deckplatten, sowie zur, Aus-

| führung diverser Reparaturen an den Gebäuden der

Geschützgießerei erforderlichen Maurerarbeiten incl. Material veransch{[. U e C Malerarbeiten inkl. Material veransck[.

auf pp. s C Material

4860 A 1600 , 8600 ,

Maschinenbauerarbeiten incl. Vet U D «5 Steinscterarbeit incl. Material veranshl. Ce 020 y sollen auf dem Wege der öffentlihen Submission

an den Mindestfordernden vergeben werden.

Hierzu i} ein Termin auf Dounerstag, den

: 15, Juni cr., Bormittags 10 Uhr, in unserem

Bureau anrteraumt und werden Submittenten er- sucht, ihre schriftlihen Offerten versiegelt und mit der bezüglichen Aufschrift versehen, bis zu dem ge- dachten Termine an uns eiozureichen. Die Bedingungen, Zeichnung und Kostenanschlag liegen in unserem Bureau zur Einsicht aus. Spandau, den 31. Mai 1876. Cto. 20/6.)

Direction der Geschüßgießerei.

(4799) Bekanntmachung.

In Folge der kürzlich von einigen Eisenbahn- Direktionen bewilligten Frahtermäßigungen für den Transport von Kohlen und Coaks von Bergisch- Märkishen Stationen nach hier via Hamm- Leer foll behufs Verdingung unsercs diesjährigen Bedarfs an Kohlen, und zwar:

6000 Tonnen doppelt gesiebte Maschinen-Stück- foblen und 7000 Tonnen grobe Förderkohlen

eine noœmalige Submission ftattfinden.

Termin hierzu wird auf Montag, den 12, Juni cr., ; Nachmittags 3 Uhr,

angeseßt und sind Offerten mit entsprechender Auf- {rift versehen, bis dahin in unserem Hauptbureau niederzulegen. .

Die Lieferungsbedingungen sind in unserer Regi- stratur zur Einsicht ausgelegt und können von dieser event. auch abscriftlich mitgetheilt werden.

Königliches Stadtgericht. |

Der Apotheker Iohann Christian Schlemm, !

geboren ist, verlassen, um sich nach Amerika zu be-

an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Kreisgerichts-Rath |

Serie Il. Nr. 7 der 4} prozentigen und

j Serie II, Nr. 1 der d prozentigen Berliner i Pfandbriefe

| werden bereits

| von Donnerstag, den 15. d, M.,, ab an den

: Wothentagen in den Stunden vou 10 bis

j 1 Uhr in unserem Bureau im Kösöllnischen , Mathhause, Breite Straße 20 a., UL. Tr,, i Zimmer 12,

: eingelöst werden.

, Verlin, den 2. Juni 1576.

j Das Berliner Pfandbrief-Amt.

j Gesenius.

(4615) Bekanntmachung.

{

| Die nach §. 6 des Privilegiums vom 18. Juni 1869 vorgeschriebene Ausloosung der am 2. Januar | 1877 einzulösenden

Schuldverschreibungen der Corporation der a Königsberger Kaufmannschaft

| Wird am

! Mittwoch, den 14, Iuni, Nachmittags 4 Uhr, \ in unserem Sißungszimmer in der Börse Auf- gang von der Ostseite 2 Treppcn erfolgen und | ist dem Publikum der Zutritt gestattet.

f Königsberg, den 24. Mai 1876.

Borsteheramt der Kaufmannschaft.

[2021] Bekanntmachung.

| Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 22. Sep- ; tember 1875 ist genehmigt worden, daß die auf ; Grund der Privilegien vom 2. März 1868 (G. S. ¡ S. 135) und 13, November 1869 (G. S. S. 1181) j ausgegebenen, noch im Umlauf befindlichen 5 pro- | zentigen Obligationen des Augerburger Kreises { getilgt und neue 43 prozentige ausgegeben werden.

j Demnach werden sämmtliche noch umlaufende | Angerburger Kreis-Obligationen aus sämmtlichen Emissionen zum 1, Iuli 1876 gekündigt.

| Die Rückzahlung des Kapitals und der fälligen

| Binsen soll an dem gedachten Tage bei der land-

jchaftlichen Darlehnskasse zu Königsberg i./Pr. gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande vnd der noch nicht gültig gewordenen (Coupons und Talons erfolgen. Fehlende Coupons müssen von dem Kapitalbetrage abgezogen werden.

Die landschaftliche Darlehnskasse wird gleichzeitig den Verkauf von 43 prozentigen Angerburger Kreis- Obligationen bewirken.

Angerburg, den 24. Februar 1876.

Der Kreis -Aus\{chuß,

Verschiedene Bekanntmachungen.

(4802) Central-Annoncen-Burecau

der Deutschen Zeitungen.

: __ Actien-Gesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hier- mit zu einer

_außerordentlichen Geueralversammlung auf Montag, den 19. Inni 1876, Abends 6 Uhr, nah dem Norddeutshen Hofe (Mohren- straße 20) cin.

i Tagesordnung :

Feststellung der Zeichnung und Einzahlung von 50 Prozent auf die laut els des Aufsichts- raths weiter zu emittirenden Aktien von Fünf- zehntausend Reichsmark.

Zur Theilnaßme an der Generalversammlung sind laut §. 28 des Statuts nur diejenigen Aktionäre ber?-chtigt, welche im Aktienbuch eingetragen find.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalver- sammlung theilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 17. Juni, Abends 6 Uhr, bei dem Vorstande der Gesellshaft (Mohrenstraße 45) gegen Empfangnahme der Legitimationskarten zu deponiren.

Pflezebefohlene, Ehefrauen und juristishe Per- sonen, Handlungshäuser und Gesellschaften werden durch ihre geseßlichen Repräsentanten vertreten, auch wenn ee persönlich nicht Aktionäre sind, Jn allen sonstigen Fällen kann ein Aktionär nur dur einen anderen Aktionär vertreten werden.

Berlin, den 3. Juni 1876.

Der Aussichtsrath.

Es sind dieser genau dieselben Bedingungen,

Dun cker, (70/6)

_ Deutscher Reichs-Anzeiger

Das Abonnement beträgt 4 A 50 S für das Bierteljahr.

| L Jusertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 s.

131.

Se. Majestät der König ha®en Allergnädigft geruht:

dem Vikar Kemper zu Westerholt im Kreise Reckling- aufen, und dem Kreisgerihts- und Depositäl-Kassenrendanten, Na irgs-Rath Stöhr zu Soest, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Hegemeifter Herrmann zu Schnöggers- burg im Kreise Gardelegen, und dem Kaufinann Friedri Scalla zu Calau den Königlihen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Steuererheber Bertuch zu Mühlberg im Landkreise Erfurt und dem Gemeindevorsteher Welsch zu Mirßfeld im Kreise Malmedy das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Nei.

Der \chweizerische Bundesrath hat nah Abberufung des Gesandten, Obersten Hammer, den seitherigen Legations-Sekretär Alfred de Claparède zum Geschäftsträger der {weizerischen Eidgenossenschaft beim Deutshen Reiche ernannt. Herr de Cla- parède hat das ihn in dieser Gigenshaft beglaubigende Schreiben des Präsidenten des \{weizerischen Bundesraths am 3. d. Mts. dem Staats-Sekretär des Auswärtigen Amtes übergeben.

Den Kaiserlihen Konsula Bismarck in Tientsin und Krauel in Amoy, sowie dem Kaiserlihen Vize-Konsul Hagen in Chefoo ist auf Grund des Gefeßes vom 6, Februar 1875

. 85 je für ihren Amtsbezirk? die allgemeine Ermächtigung zur ornahme ‘von Eßbeshljeßungen und zur Beurkundung von Ge- burten, Heirathen und Sterbefällen, wie bisher \{chon für Reichs- angehörige, so nunmehr auch für Stzuggenossen ertheilt worden.

Bekanntmachung; kLetréffend-- das Verbot der ferneren Ber- breitung der zu Philädelphia unter dem Namen „Nord-Amerika, Wothenblait des Philadelphia Volksblatt“ ersheinenden Zeitung. Nachdem durch die rechtskräftigen Urtheile des Strafgerichts zu Bremen vom 25. April und 5. Mai 1876 gegen die Num- mern 25 und 26 der in Philadelphia unter dem Namen „Nord- Amerika, Wochenblatt des Philadelphia Volksblatt" ersheinenden Wochenschrift vom 25. März beziehungsweise 1. April 1876 Verurtheilungen auf Grund der §8. 41 und 42 des Strafgeseß- bus erfolgt find, wird auf Grund des J 14 des Geseges über die Presse vom 7, Mai 1874 (Reichsgesegblatt Seite 65) die fernere Verbreitung dieser Wochenschrift auf die Dauer von zwet Jahren hierdurhch verboten. Berlin, den 4. Juni 1876. Der Reichskanzler. von Bismarck.

Zu Ellerbeck in der Provinz Schleswig-Holstein wird aw 16. Juni d. J. ein Teleg1aphenamt mit beschränktem Tageëdienst

Afiche §. 4 der Telegraphenordnurg) eréffnet.

K1el, den 3. Juni 1876. E Der Kaiserliche Ober-Postdrrektor.

Königreich Prenßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt:

den Geheinien Medizinal- und vortragenden Rath in dem Ministerium der geisilihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegen- heiten Dr. Kersandt zum Geheimen Ober-Medizinal - Rath zu ernennen; und / j

dem Vorsizenden der Bergwerks- Direktion zu Saarbrüten, Geheimen Bergrath Adolph Achenbach, den Rang eines Rathes dritter Klase zu verleihen ;

den Regierungs - Rath Ber\ch hierselbst Regierungs- Rath; :

den Dombaumeister und bisherigen charakterisirten Re- gierungs- und Baurath Voigtel in Cöln zum etatsmäßigen Regierungs- und Baurath; und i

den bisherigen Kreis-Schulinspektor Theodor Voigt zu Mülhausen im Elsaß, zum Regierungs-Schulrath zu ernennen;

dem Kreisgerihts-Sekretär Maske in Trebnig; sowie

dem Amtssekretär Meyer zu Hannover den Titel als Kanzlei-Rath; und

dem Kreiswundarzt, praktishen Arzt Dr. Gaulke in Inster- burg; sowie

dem praktishen Arzt Dr. Peter Secki in Posen den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen,

zum ODber-

Gesetz, betreffend die evangelische Kir®enverfassung in den acht ältern Provinzen der Monarchie. Vom 3. Juni 1876. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König Preußen 2c, j : verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen und Westfalen und die Rheinprovinz, was folgt: i Art, 1. Die in der Kirhengemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873 (Ges. Samml. 1874, S. 151) und in der anliegenden General-Synodalordnung vom 20. Januar

von

Berlin, Dienstag,

treffen (§, 55 Nr.

Synodalorgane üben die nachstehenden Rechte nah Maßgabe

dieses Gesetzes. :

Art. 2. Die Kreis\ynode übt die in ihrer Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873 zugewiesenen Rechte in Betreff

1) der in den Kirchengemeinden bestehenden und der Hen Kirchengemeinden des Synodalkreises gemeinsamen Einrihtungen und Institute für christlihe Liebeswerke (8. 53 Nr. 5);

9) des Kassen- und Rechnungswesens der einzelnen Ge- meinden und der fkirhlihen Stiftungen innerhalb des Bezirks (8. 53 Nr. 6); : 2

3) der Kreis\ynodalkasse, des Kreissynodalrechners , des Etats der Kasse und der Repartition der zu derselben erforder- lichen Beiträge der Kirchenkassen und Gemeinden (S. 53- Nr. 7);

4) der statutarishen Ordnungen (8. 53 Nr. 8). :

Die zur Ausübung dieser Rechte erforderlichen Beschlüsse werden nah §. 52 Absay 3, 4 gefaßt.

Art. 3. Den Gemeinden steht gegen Beschlüsse der Kreis- synode wegen Repartition der zur Kreis\ynodalkafse erforderlichen Beiträge binnen einundzwanzig Tagen seit Zustelung des Be- \{chluf}ses Beschwerde zu. l

Ueber die Beschwerde entscheidet die Staatsbehörde,

Art. 4. Zur Feststellung ftatutarisher Ordnungen in dem der- Kreis\ynode überwiesener Geschäftsgebiete (S. 53 Nr, 8, 8. 65 Nr. 5) bedarf es. der vorgängigen Ancrkennung Seitens der Staatsbehöude, daß entworfenen Bestimmungen dem Geseh vom 25. Mai 1874 nd, diesem Vesez niht zuwider seien,

Art. 5. Der Kreis\ynot“lyorstand übt in Bezug auf die nah §. 53 Nr. 5 und 6 der “Synode übertragene Mitauffitt das Recht, in eiligeri Fälle: 7 die vorläufige Entscheidung zu

Bat, 6, / Die Keie, Lee nach den Art. 2 bis 5 der einzelzen Kreis\ynode und deren Vorstande zustehen, werden in dem Fall des 8. 57 Absay 1 den vereinigten Kreis\ynoden und deren Vorständen für die gemeitsamen Angelegenheiten bei- gelegt, wenn die Vereinigung mit Einwilligung der einzelnen Kreissynoden erfolgt. S

Art, 7. Wenn der Wirkungskreis einer Kreis\ynode oder einer nah §. 57 Absag 1 gebildeten Vereinigung von Kreis- \ynoden, sowie ihres Vorstandes nach Absag 2 dieses Para- graphen mit Rücksiht auf eigenthümliche Einrihtungen oder Bedürfnisse des Kreises erweitert werden soll, so ist ein Regu- lativ zu erlassen, für welches die Bestimmungen des bezeihneten Absayes maßgebend sind. Auf die Feststellung desselben findet Art. 4 dieses Gesehes Anwendung. /

Art. 8, In dem Regulativ für die vereinigten Kreis\ynoden der Haupt- und Residenzstadt Birlin kann denselben das Recht beigelegt werden, U

1) über die Veränderung, Aufhebung oder Einführung allgemeiner Gebührentaxen für alle Gemeinden Beschluß zu fassen;

2) allgemeine Umlagen auszuschreiben, und zwar:

a. Behufs Ersagz für die aufzuhebenden Stolgebühren, i

b, zur Gewährung von Beihülfen an ärmere Parochien Bchufs Befriedigung dringender kirhlicher Bedürfnisse.

Soll die Umlage für diesen lezteren Zweck drei Prozent der Summe der von den pflihtigen Gemeindegliedern jährlich an den Staat zu entrichtenden Personalfteuern (Klassen- und Ein- fommensteuer) übersteigen, \o bedarf es der Genehmigung des Staats-Ministeriums. E :

Die Umlagen müssen gleichzeitig in allen Gemeinden nach gleihem Maßstabe erhoben werden, und gilt für den Repar- titionsfuß die Vorschrift des §. 31 Nr. 6 der Kirhengemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873. : /

Auf die Beschlüsse über folhe Umlagen findet Artikel 3, Absatz 3, 4 des Gesezes vom 25. Mai 1874 Anwendung;

3) eine Synodalkasse für die Einnahme und Verwendung der ausgeshriebenen Umlagen zu erríhten.

Zur Uebertragung der in diesem Gesege den Provinzial- \synoden zugestandenen Rechte auf die demnächst zu bildende Provinzialsynode Berlin bedarf es eines Staatsgesezes.

Art. 9. In anderen Ortschaften, die meyrere unter einem gemeinsamen Pfarramt niht verbundenen Parochien umfassen, können die im Art. 8 bezeichneten Zwecke auf den Antrag aller oder der Mehrheit der Parochien im Sinne des Art. 4 des Geseßes vom 25. Mai 1874 für gemeinsame Angelegenheiten dur das Konsistorium erklärt werden. é i

Beim Widerspru der Vertretung au nur einer Parochie kann dies nur unter Zustimmung déx Provinzialsynode ge-

n,

V t. 10. Die Provinzialsynode übt die ihr in der Kirchen-

gemeinde- ‘und Nu vom 10. September 1873 zu- iesenen Rechte in Betre

gee der L den Sceiüfgnoden beschlo}seuen ftatutarishen

immungen (8. 65 Nr. 5);

R N. novalbitiwén- und Waisenkassen, der provinziellen Fonds und Stiftungen; der Kreissynodalkasse und der Provinzialsynodalkasse (§. 65 Nr. 6) je E

3) neuer fkirhlihen Ausgaben zu provinziellen Zwecken

, Nr. 7); R D der Viewenbung des Ertrages der vor dem jedes- maligen Zusammentritt der Provinzialsynode oder alljährlich in der Provinz einzusammelnden Kirchen- und Hauskollekten zum

1876 bestimmten und nach diesen Vorschriften zusammengeseÿten | Besten der dürftigen Gemeinden des Bezirks (S. 65 Nr. 8).Z

: R f Ale Post-Anftalteu des Iu- uud Auslandes nehmen } j Bestellung an; für Berlin außer den Post -Austalteu j au die Expedition: 8W, Wilhelmstr, r. 32. 5 L P E M

den 6. Juni, Abends.

Die Befugniß, eine Einsammlung dieser Hauskollefte un- zuordnen, bedarf nicht der besonderen Ermächtigung einer Staatsbehörde; die Zeit der Einsammlung muß aber dem Ober- Präsidenten vorher angezeigt werden.

Die zur Ausübung dieser Rehte erforderlißen Beschlüsse verden nah §. 70 Absay 1, 2 gefaßt.

Art, 11, Die von der Provinzialsynode bes{chlo}enen neuen firhlihen Ausgaben zu provinziellen Zwecken (§. 65 Nr. 7 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873) werden auf die Kreis\ynodalkassen nah Maßgabe der in den 88. 72, 73 daselbs aufgestellten Normen repartirt.

Sowohl der B-e\chluß über die Bewilligung der Ausgabe, als die Matrikel bedarf der Bestätigung durch die Staats- behörde. Die Beftätigung i insbesondere zu versagen, wenn Bedenken hinfihtlih der Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses, der Angemessenheit des Vertheilungsmaßfiabes oder der Leiftungs- fähigkeit des Bezirks bestehen.

Art. 12. Die Beflimmungen der §§. 71 bis 74 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. Zeptember 1873, über die Kosten der Kreis- und Provinzialsynoden kom- men zur Anwendung, sobald die neuen Synodalorgane gemaß den 88. 43 bis 46 der General-Synodalordnung vom 20. Ja- nuar 1876 gebildet find. L

Art. 13. Kirchlihe Gesehe und Verordnungen, fie mögen für die Lanveskirhe oder für einzelne Provinzen oder Bezirke e:lassen werden, sind nur soweit rechtsgültig, als sie mit einem Staagtsgesey niht in Widerspruch stehen.

Bevor ein. von einer Provinzialsynode oder von der Ge- neralsynode beschlossenes Geseh dem Könige zur Sanktion vor- gelegt wird, ist durch eine Erklärung des Staats Ministeriums festzustellen, daß gegen das Gefeß von Staatswegen Nichts zu erinnern ist. In der Verkündigungsformel ist diese Fesistelung zu erwähnen.

Absaß 4 des §. 6 der General-Synodalordnung vom 20. Ianuar 1876 findet auch auf provinzielle kirchliche Geseze An- wendung. E

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch in dem Be- zirk der Kirhenordnung vom 5. März 1835 für die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz. :

Art. 14. Die Generalsynode übt de ihr in der General- Synodalordnung pen 20. Januar 1876 zugewiesenen Rechte in Betreff

1) dec unter die Verwaltung und Verfügung des Evan- gelischen „eer - Kirhenraths gestellten kirhlihen Fonds

l Bo: E (58 2) A Ausgaben für landeskirchliche Zwecke (F. 14);

3) der Heranziehung der Einkünfte des Kirchenvermögens und der Pfarrpfründen zu Beiträgen für kirhlihe Zwecke (8. 15).

Die zur Ausübung dieser Rechte erforderlihen Beschlüsse werden nah §8. 32 Absatz 2 und 4 gefaßt.

Art. 15. Kirchengeseze, durch welhe neue Ausgaben zu landeskirhlihen Zwecken bewilligt werden (§. 14 der General- Syuodalorduung vom 20. Januar 1876), und die endgültige Vereinbarung zwishen der Generalsynode und der Kirchen- regierung über die Vertheilung der Umlage auf die Provinzen (8. 14 Absay 2 daselbst) bedürfen, bevor fie dem Könige zur Sanktion vorgelegt werden, der Zustimmung des Staats- Ministeriums. Die Zuftimmung? is in der Verkündigungs- formel zu erwähnen. 0 -

Die Königliche Verordnung über vorläufige Feststellung des Vertheilungsmaßstabes (§. 14 Absag 2) is von dem Staats- Ministerium gegenzuzeihnen. ;

Für die Untervertheilung in den Provinzen Preußen, Bräns- denburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen fommt Art. 11 zur Anwendung. Die Untervertheilung in der Pro- vinz Westfalen und der Rheinprovinz erfolgt nah Maßgabe des 8. 135 der Kirhenordnung vom 5. März 18359. Wegen der Bestätigung der Matrikel für die Vertheilung auf die Kreis- synoden findet Art. 11 Absaÿ 2, und wegen der Vertheilung der Antheile der Kreis\ynoden auf die Gemeinden Art. 3 An-

dung. ti Art 16. Die Gesammtsumme der auf Grund der Art. 10 Nr. 3, und 14 Nr. 2 zu beshließenden Umlagen darf, ab- gesehen von den Synodalkoften, für provinzielle und landes- firhlihe Zwecke vier Prozent der Gesammtsumme der Klassen- und Einkommensteuer M zee evangelishen Landeskirhe gehöri-

n Bevölkerung nicht übersteigen. D d Wie viel vön ie innerhalb dieser Grenzen zulässigen Um- lagen durch die Provinzialsynoden und wie viel dur die Ge- neralsynode ausgeschrieben werden kann, wird durch landeskirh- ihes Gesey bestimmt. : 0 A welche diesen Prozentsay überschreiten, be- dürfen der Bestätigung durch ein Staatsgeseß. Dasselbe gilt, wenn Kirchengeseze eine Belastung der Gemeinden zu Gemeinde- zwecken anordnen oder zur Folge haben. i N

Art. 17. Kirchengeseze, durch welhe die Einkünfte des Kirhenvermögens oder der Pfarrpfründen zu Beiträgen für kirch- liheZwecke herangezogen werden (§.15 derGeneral-Synodalordnung vom 20. Januar 1876) dürfen, die Pfründeninhaber in ihren {hon vor Erlaß dieses Geseÿes erworbenen Rechten niht {hmä- lern, müssen die Heranziehung in den einzelnen Kategorien der

Kirchenkassen oder Pfründen nah gleihen Prozentsäßen an- ordnen, und bedürfen, bevor sie dem Könige zur Sanktion vor-