1876 / 133 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Jun 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Die Kreis-Thierarztstelle des Kreises Bitter- feld ist erledigt. Geeignete Bewerber wollen si unter Einreihung ihrer Zeugnisse und eines aus- füh: lichen Lebentlaufes binnen sechs Wochen bei uns melden. Merseburg, den 19. Mai 1876. Königliche Regierung, Abthcilung des Inueru.

Solger.

Qualifizirte Medizinalpersonen fordern wir hier- durch auf, sich zu der vakanten Kreisphysikatsstelle des Kreises Stuhm unter Einreichung ihrer Zeug- nisse innerhalb 6 Wochen bei uns zu melden. Marienwerder, den 1. Juni 1876. Königliche Regierung. Abtheilung des Innuern.

28. i In der zu St. Petersburg am E 1876 statt-

gefur denen Generalverjammlung der Aktionäre un-

jerer Bank wurde die Auflösung der hiesigen

Filiale beschlossen. Dieser Beschluß ist am 9. Zuni a. c. ins Handelsregister des hiesigen Kgl. Stadtgerichts eingetragen worden. Auf Grund Art. 243 des A. D. H. G. B. werden demgemäß die Gläubiger der Russishen Bauk für auswärtigen Handel, Berliner Filiale aufgefordert, sich in deren

Bureau, Unter den Linden 17/1, zwischen 10 und ! : " Kassa- und Wechselbestand

114 Ubr Vormittags zu melden. [4897] Berlin, 6. Juni 1876. (101/6.

Ruf. Bank für ausw. Handel,

Berliner Filiale in Liquidation. Ferd, Höhne. Dr. Carl Bernstein.

[#889] Oels-Guesener Eisenbahn.

Die Betriebs-Einnabmen pro Mai cr. betrugen A1

na provisorischer Feststellung: aus dem Personenverkehr aus dem Güterverkehr . aus Extraerdinarien . 5,765,50 , zusammen . . . 97,743,20 M Direktion.

, 24912,70 M ¿ 20,009 10 7

Kunst - Verein für die Rheinlande [4898] und Westfalen.

Die diesjährige ordentlide Generalversammlung verbunden mit der Verloosung der angekauften Kunstwerke findet Montag, deu 10. Iuli c., Vor- mittags 10 Uhr, im großen Saale der ftädtischen E E, In zu welcher die Vereins-

itglieder hierdurch ergebenst eingeladen werden.

Düsseldorf, den 7. Juni 1876 /

Der DELNRLS MEY,

Wettendorff. C S E I S2 E L E T E E „Villa Choisy“, möblirte Zimmer mit

Beranden, Auésicht auf die Jungfrau, und é Gartenbenußung miethfrei. (M. 1786 Z)

A [4849] Interlakeu S@weiz). Norddeutsche Grund-Credit- Bank. Pg lele - Verficherungs - Aktien-Gesellschaft, Geschäft3-Ueberficht mlt. Mai 1876,

) j Konto-Korrent-Debitors . . y ! Eigene Hypotheken-Konto So at R 60 Grundstücks-Keonto

| Aktien-Kapital . .

AMAlativa. af ; M. 1,999,991. Effelte-Beltand L 26,442, 650,377, 7 12, 904;210, 570,643. 929,700.

M. 4,500,000.

889,423. 77,100. 7,877,850, 2,666,100, —, 450,000. —.

Passiva,

Konto - Korrent - Kreditores und Ges nertisations-Kassa-Konto : Berkaufte Hvpoth.-Antheilscheine Nerkaufte Pfandbriefe . : Hypotbelen-Kouw - «. . Berlin, den 31. Mai 1876. Die Direktion. Dr. Solds{midt. RNoseustein.

m: Q

[4893]

Haupt-Rechuungs-Abshluß Lebensversicherungs - Gesellschaft zu Leipzig

vom Jahre 1875.

i ___ Einuahme-. 1) Verbliebene Kapitalsumme abzügl: Versicherungen wegen früheren Todes 2) für Versicherungen auf den Todesfall: A O ONE 6 b, Zinsen .

3) für Versicherungen auf den Lebensfall: verbliebene Einnahme des Jahres 1875 4) für Kautions-Darlehne: verbliebene Einnahme des Jahres 1875

5) Beiträge zu dem Pensionsfonds der Gesellshaftsbeamten nebst Zinsen-

vergütung .

6) Amortisations-Zahlungen auf Hypotheken-Kapitalien ;

E Ausgabe. 1) für 395 Todesfälle

2) für 7 bei Lebzeiten bezahlte Versicherungen

3) Vergütung für zurückgegebeve Versicherungsscheine Î i, 4) Dividende auf die für das Jahr 1870 bezahlten Beiträge

5) Verlufte durch Agenten .

6) Abschreibung auf Merthpapicre und ‘Verlust an Geldsorten .

7) Unkosten

Bleikt Kapital-Bestand am Ende des Jahres 1875 .

bestehend in: 1) baarer Kasse und Wechseln . 2) Effekten zu Kautionsbefstellungen . 3) Ausleihungen: a, gegen Hypotheken . b, 5 - CUgeTauste c. y Unterpfand von Werthpapieren d. Policen der Gesellschaft e, y Abtretung von Diensftkautionen 4) Haus-Konto . 5) Guthaben: a, bei den Gesellshafts-Agenten . b. an gestundeten Beiträgen

c, für Stückzinsen von den auêgeliehenen Kapitalien :

Die Kapitalsumme zerfällt in folgende zurückgestellte Posten :

1) für Versicherungen auf den Todesfall:

a, 60 unerledigte Todesfälle und unbezahlte Vergütungen aus dem

Reservefonds

b, Reserven (Werth der am Ende des Jahres 1875 bestehenden Ver-

sicherungen) . c, Uebertrag dér

2) für Versicherungen auf den Lebensfall : Vermögersbestand Ende 1875 3) für Kautions-Darlehen : Kapitalbefstand Ende 1875. . 4) Pensionsfonds der Gesellshaftsbeamten .

5) Amortisationsfonds für Hypotheken- Kapitalien j

6) Ueberschuß aus den Vorjabren o des Jahres 187 o E 7) Tantieme des Berwaltimadraibs é:

Leipzig, den 4, Mai 1876.

Lebensversicherungs- Gesellschaft zu Leipzig.

Kummer.

zurü ckvergüteter Prämie auf 4

Staats- und andere cffentliche Werthpapiere .

dem Jahre 1876 angehörenden BeitragEantheile

75 abzüglih der Tantieme des Verwal-

A P M. A

j

| |16,131,120 04

3,452,628/49 798,128 49

1,250,756 38 69,179/27 57,374'51

4,417 30 9,540 02] 4,391,268/08

20,522,388 |T5

1,439,400 33,000'— 88,095 69

579 184/85 391/25

2 926 54 423,998'17

2,566,996'50 17,955,391 62

| | 225,799/07

| 27,280 95

11,083,914 68 |

849/369 31 26,000

979,92 | 2,805,761 66/15,745,037 65 E l E TIOGHE 580,505 46 | 482.421 02

183,705 23|

219,118 /75

11,819,329 49 1,843,157/47 13,981,605 71 147,171/05 987,843 42 92'841 71 13,803 56 2,734,434 29

848,168 81 19,523/07

Wr. Gallus,

[4894]

Resultate des Geschäftsbetriebs der Lebénsversicherungs-Gesell{ : ge S N L ast L Im Königreich Pre S Laa DEnnen E des ae 1STD T NE J1 ônigreich Preußen beftanden Ende 1875 bei der Lebensversicherurgs-Gesellshaft zu Leipzi 11,385 Versickerungen mit zusammen 40,509,750 H Verfi -Kapi R I A R lier Prámien-Cinnahme, : ¡ Verficherungs-Kapital und 1,106,020 A4 10 4 jähr- Von den im Jahre 1875 eingetretenen Todesfällen kommen auf Preußen : 195 Versicherungen mit einem Versicherungs-Kapital von 523,050 #4

j

Bon den Geldern der Gesellschaft waren angelegt : d.

a. bypothekarisch auf im Königreih Preußen belegen?

E,

b. in Effekten, angenommen zum Tageécourse vom 31. Dezember 1875

Leipzig, den 8. Juni 1876.

Lebensverficherungs- Gesellschaft zu Leipzig.

Kummer.

[4900]

Geprägtes Geld . e Kassen-Anweisungen und fremde Wechselbestände . .. Lombardbeftände. . . Staatspapiere und Effekten . Guthaben in Rechnung und ver-

Eingezahltes Aktienkapital . Eingerufene, zur Einlösung noch Guthaben auf längere Kündi-

Guthaben in

[4902] L | Saal-Eiseubahn. Es wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, da | die Aftionâre der Saal-Eisezbahn-Gesellschaft 2E i Beschluß in der Generalversammlung vom 31. Mai !

Vaterländische Lebens-Versicherungs-Actien-Gesellschaft zu Elberfeld.

In Gemäßheit - der Artikel 16 und 17 des Statuts unserer Gesells i i E ( n schaft werd d Herren Aktionäre zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung auf S

Montag, den 26. Inni, Nachmittags 4 hierselbst im Ser a rone eingeladen. i t 9 uhe, egeustände der Ta e 1) JahresberiGt pro 1875. a 2) Bericht der Revisions-Kommission. 3) Decharge für den Aufsichtsrath fr N E ahl der Mitglieder der Revifionê-Kommission für das Jahr 1876 L du E Bezugnahme auf Artikel 18 des Statuts zeigen wir L Herren Aktionären gleichzeiti an: e ie Ls die Theilnahme an der Generalversammlung erforderlichen Einlaßkarten vom 20 bis T i auf dem Bureau der Eesellshaft zur Abbolung bereit liegen. Wegen der Stellvertretun v n wir auf den bereits angezogenen Artikel 17 des Statuts Y E Elberfeld, 28. Mai 1876. j

Der Aufsichtsrath.

de Weerth.

[4096] Geueralversammlung

der Lüubeck-Büchener Eisen- bahn- Gesellschaft. i

S In Gemäßheit der §§. 26—29 und 46 des Statuts ie Actionaire der R Eisenbahn-Gesellschaft zu der fechsSundzwanzigsten E M E L Ae

0m Sonnabend, den 10. Juni d. I., Nachmittags 3°, Uhr zu Lübeck e A R E UNAE hierdurch eingeladen /

: Pr er Legitimationen der fti tigten Actien-Z Aushändi der Eintrittskarten F ente des aae S B S E due BUR ae iauas : am Sounabend, dez: 10, Iuni d. I., Mittags im Le Ge gegenwärtig sein. e P N : Die Legitimation geschieht durch Einreichung einer s{riftliGen Erklä 1 ie ei Actien und über die Actien, für welche eiu Actionair v i Tei QiE e Be V V rius E E Sa) che eiu Actionair vom andern bevellmächtigt ist, unter Vorzeigung

E Cre A

1) Jahresb aide Nag anen:

ZahreSberiht der Birection und Ne nunasabi&luf 2

5 N verist des Ausschusses. chnungsabschluß des Jahres 1875. Jenehmigung des Bau- und Betriebsvertrages wegen der Eisenbahnbrücke ü die Elbe zwischen Hohnstorf und Lauenburg. N r Cljenbahnbrüdcke über

Lübeck, den 9. Mai 1876, / Der Ausschuß | der Lübeck-Büchencr Eisenbahn-Gesellschaft.

e; S ibr e T Lat A S Pr Wo 2/4 L 2e

[4720]

(3r0sse Preisermässigung!!

FRISTER & ROSSMANN'S

Familien-Nähmasechinen

seit vielen Jahren bewährt und in bereits mehr als

100.000 Stück

im Gebrau, find, mit den neuesten und

praktishsten Verbesserungen versehen, die be-

liebtesten für den Hauëgebrauch, sowie für

gewerbliche Zwecke, bei größter Geräuschlofig-

R sie O, \cchôn in leichten und

arten Stoffen, vom feinsten Mull bis zum

dicksten Double. : i y

__ Troß der regelmäßigen Hinweise auf die

i Mecxrkzeichen für die Aechtheit der Frister & q

E S E E La N G den Abdruck der _——= vollen Firma nebst geritli eponirter Fabrikmarke auf der Deckplatte und das F&R im Gef sind in neuerer Zeit angestrengte Versuche zu Täuschungen dur andere Fabrikate ales Bel di es wird teêhalb jeßt jeder Maschine außerdem ein i :

S Ursprungs- Zeugniss der Rahris beigegeben, E dan a g ist keine Maschine ät. Der seither {hon anerkannt illige Preis für die Frister & R Näbs maschine is vom 1. Juni ab um ein Bedeutendes weiter ermüssigt E TeCes Ane

dem bei Baarzahlung 10 L 0 Rabatt

Verkäufe auf Abzahlung ohue Preiserhöbung.

usb arat wird geleistet, Unterricht frei, Verpackung nicht berechnet, Preisliften und Näh-

’erkaufslokal F d F Eck

2 S | iz C cke der für Berlin: M 9 Leipzig erstr, 112 Mauerstrasse

vergütet.

s

Admiralsgarten-Bad. [24961] 109. Friedrithsir. 102.

Täglich ruff, rôm., Wannen-, Douche- und Mine - ralbäder für Herzen und Damen. Wochentags von 7— 9, Sonntags von 7—12 Uhr. Russ, u. rôm. Bâäder für Damen: Dienftag und Freitag Vor- mittags. (Nr, 259/3.)

Privatbank zu Gotha. Monats Uebersicht für Ende Mai 1876. Activa.

M 690,108.

H 59,376, 20. e (403.390. 29; e 1OSUTIL

Ÿ 153,716. e 4,058,215. 5,400,000. 1,873,390. E 1,852,005. Rechnung . 3,639,601. Gotha, den 31. Mai 1876.

Banknctea .

Wochen-Ausweise der deutschen SZettelbauken. E

| Landégr. Hess. conc. 5 Landesbank

Homburg v. d. Höhe.

Status am 3f. Mai 1876.

i 7 Fr. 35/VI.

Direktion der Privatbank zu Gotha. t 1) Metallbestand Actlva. L E

Kühn, Iockusch. | 2) Reichskassenicheine 10,050. —. 3) Noten anderer Banken . 6,900. Wechselbeftand 253,702 Lombard-Forderungen 116,102. Efefktenbestände é 864,590. Sonstige Activa . ;

A 1,675,881. Passívya.

schiedene Activa E Fassiva. M nit präsentirte Noten. . . ,y

gung .

J. etwaige Abänderungs-Vorschläge zu dem Ents- :

Güter und

849,369. 31.

Dr. Gallus,

| wurfe des revidirten Gesellschafts-Statuts bis ult. M 3,837,098. 54, Juni d. J. bei dem Herra Rechtsanwalt Dr. Zerbst hier einreicken fönnen. i unserem Sefkretariate hier zu beziehen.

Der Borstaud der Saal-Eisenbahn-Gesellshaft,

Grund-Kapital OEIETVCTOR n A « Betrag umlaufender Noten Sonstige täglich fällige Ver- bindliGfeiten he e An Kündigungsfrift gebun- dene Verbindlichkeiten Sonstige Passiva .

1,714,285. 895,714. 11,400,

Eremplare ed

des Statuten - Entwurfes sind ven

Iena, ten 4. Juni 1876. 415,949,

746,836. —.

4¿ 133.

Zn dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerihtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Hande

1) Patente, 2) die Uebersicht

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den §.

der anstehenden Konkurstermine,

3) die Vakanzen-Liste der durch Militär-Anwärter zu beseßenden Stellen, 4) die Ueberficht vakanter Stellen für Nicht-Militär-Anwärter,

5) die 6) die

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central-H

Uebersicht der anftehenden Subbaftations-Termine, Verpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Staats-Dormänen,

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auc die im §. 6 des Gesezes über den

andels-Register für das

sowie anterer Landgüter,

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des In-

und Auslandes, fo! Bucbhandlungen, für Berlin

Yatente.

Königlich sächsische Erfindungspatentie.

Verlängert bis 9. Juni 1881 die Dauer des Her Franz Herold, Maschinentischler in Wien unter 9, Juni 1871 auf eine Tücherdruckmaschine für ein- fahen und doppelten Druck, sowie auch Längendruck ertheilten Patentes ; bis 30. Juni 1377 die Frift zu Ausführung des Herrn Georg Brock, Jungeuieur ia Mien, unterm 30. Juni 1875 auf eine Vorrichtung zur Beleuchtung der Weichensignale mittelst Gas mit drehbarer und si selbst regulirender Flamme ertheilten Patentes; bis 18. Juni 1877 die Frist zu Ausführung des Herrn I. H. F. Prillwit zu Berlin für Herrn Maximilian Zingler zu London unterm 18. Juni 1875 auf ein Verfahren zu Herstellung von Copal- und Hartgummilösungen zur Verwen- dung in der Lack- und Firnißfabrikation ertheilten Patentes.

Bayern. Dem Brautechniker und Braumeister j

Friedrich Guftav Wolff in Kulmbach, Anbringung eines in drehende Bewegung geseßten, die Auëdünstung bei vermiedenem Luftdrucke befördernden kalten Wafser- strahles an Bierkühlapparaten, 5 Jahre; Georg Frederich in Pirmasens, verbesserte Näbmaschine zur Schubfabrikation, 4 Jahre.

Das dem Marx v. Sprunner in Würzburg unterm 12. Nov. 1874 verliehene Patent auf eine eigenthümlich konstruirte Obstleiter wurde eingezogen.

Die Strafkammer des Obergerichts zu Göttin- gen hatte gegen Ende des v. F. in einem Erkennt- nisse ausgesprochen, taß für den Begriff des Ge - werbebetriebs im Umhberziehen auch in Be- ziehung auf die Steuerpflicht die Reichs-Gewerbe- ordnung Maß und Ziel gebe. Diese Ansicht erflärte das Ober-Tribunal“ in der Sißung vom 5. April d. J. für unbegründet. Vielmehr ift nah der Ausführung des höchsten Gerichtshofes dur die Reichsgewerbeordnung in Beziehung auf die Gewerbe- steuer-Geseßgebung der Einzelstaaten nichts geändert und namentlich der Begriff des steuerpflichtigen Gewerbebetriebes allein aus der betreffenden Einzel- geseßzgebung zu entnehmen.

Zur Reform des Zahlungsverfahrens. ITI,

(S. Nr. 127 Reichs-Anz., 152 Centr. H. Reg)

Die „Elberfelder Zeit.“ bespricht in Nr. 148 ebenfalls die Kreditreform. In dem betreffenden Artikel heißt es u. A.:

„Seitdem wir die Franzosen besiegt und das Deutsche Reich wieder aufgerichtet haben, sind wir uns eini-

ger wirthschaftlihen Untugenden bewußt geworden,

die der nationalen Selbstshäßung sonst so fern wie mögli standen. Dazu gehört die Eigenschaft, shlechte Zahler zu sein. Wußte man au aus der eigenen nächsten Erfahrung, daß viel auf Rechnung genommen wurde, was befser allemal gleich baar be- zahlt worden wäre, oder daß im höheren Geschäfts- leben sogar bewilligte Zahlungsfriften nicht inne- gehalten und durch die Wahl der Zahlungsmittel haufig unberechtigte kleine Vortheile gesucht wurden, so bildete man \fich doch ein, das sei wohl allenthalben in der Welt so und auf der heutigen Stufe der Kultur noch ein sier unvermeidliches Uebel. Dar- über sind uns jeßt die Schuppen von den Augen gefallen. Hätte die Annexion von Elsaß-Lothringen weiter keinen Segen für Deutschland, so würde {on die Klärunz der Begriffe, welche uns in dieser Hin- siht von Mülhaufen und anderen dortigen Pläßen her zu Theil geworden ist, die Mühe wie das Risiko seiner Festhaltung einigermaßen lohnen. Denn einen Fehler kann man nit gut ablegen, bevor man ihn als Fehler erkannt hat. i

Ihn abzulegen sehen wir in Wirklichkeit jeßt zahl- reiche Kreise ernstlich bemüht. Die Handels- kammer zu Düsseldorf hat es niht unter ihrer Würde erachtet, ihre Mitbürger zur pünktlichen Zahlung von Konsumtionsschulden aufzufordern.“ Aug das „Bremer Handelsblatt“ hält eine Kreditreform für Bremen für O:

„Das hier herrihende Kreditsystem, lange Zeit chne Zweifel mit Grund als eine der ftärkften und bestberechneten Stüßen für den Aufschwung unseres Plaßes angesehen, wird nachgerade do in seiner Haltbarkeit immer verdächtiger und die Frage zeit- gemäß, ob nit eine allmählihe Substituirung an- derer Formen den veränderten allgemeinea Zustän- den entsprechen würde. Der unendlich gesteigerte Verkehr der Gegenwart erheischt andere Formen, als das phlegmatische, isolirte, halb patriarha- lische Geschäftsleben von ehedem. Einen harten Stoß hat der einen wie der anderen Ueberlieferung die seit dem leßten Kriege so maßlos gewach- sene Konkurrenz im Großhandelsbetriebe verseßt.

Verschiedene betrübende Fälle der jüngsten Zeit haben die Gefahr aufgedeckt, welche bei der heuti- gen athemlosen Konkurrenz um Geschäfte in einem Kreditsystem dieser Art steckt. Es gewährt nicht bloß demjenigen, der darleihen soll, nicht die genü- gende verbürgte Einsicht in die Lage seines Schuld- ners; au der, welcher leihen will, wird dadurch zu Selbsttäushungen verleitet. Anders ift so mancher

sowie durch Carl Heymanns Verlag, auch durch die Erpetition:

! er hütet

Berlin, 8W., Königgräßerstraße 109, und alle SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

\{merzlide Zusammenbruch nach langer redlicher Arbeit ohne verschwenderische Lebensweiie und selbst bei gutem Verdienst garnicht zu verstehen. Als die Welt sich noch langsamer drehte, mochten drei und vier Monate keine zu lange Frist sein. Als man mit foviel weniger Leuten gleichzeitig zu thun hatte, ließ sich deren Verfahren und jeweiliger Stand leichter im Auge behalten als inmitten des heute uns umgebenden Gedränges. Als der erreihbare Gewinn sich noch auf eine kleinere Zahl von Mit- bewerbern vertheilte, die durchschnittlich weit minder üppig lebten, denen die Erlangung von Reichthum ein \pâtes s{chweres Lebensziel und niht das Re- sultat einiger weniger glücklicher Jahre däuchte, da gab sich jeder über seine eigene Lage nüchterner Rechenschaft, täuschte deshalb auch Andere nit o leiht dur seine eigenen |\chönfärbenden Einbildun- gen. Die gründlibe und unzweifelhaft bleibende Umgestaltung aller dieser Vorausfegungen muß die Umgestaltung au der Kreditweise vach si ziehen, welche darauf beyründet ist. Die Fristen müssen kürzer, die Formen strenger, die Bürgschaften sichern- der werden. Dann können zum Ersaß die Kosten des Geldleihens abnehmen, weil blos noch die Ar- beit und nicht mehr ein übermäßiges Risiko des vermittelnden Banquiers bezahlt zu werden braucht.“

Der „Anh. Staats-Anzeiger“ druckt in Nr. 129 das Mahnwort der Handelskammer zu Leipzig (S. Nr. 127 Reichs-Anz., 152 Central- Handels-Register) ab.

In der „Bayer. Handelsz.“ erinnnert Dr. Landgraf daran, daß Dr. Oswald-Ulm bereits auf einer früheren Wanderversammlung w ürt- tembergischer Gewerbevereine 3 Thesen über das gewerblihe Kreditwesen besprochen hatte :

I. Für diejenigen Gewerbe, welche für den unmittelbaren Verbrauch erzeugen oder feilbietend arbeiten, und:

H. Diejenigen, welche dié Gegenstände des Gebrauchs erzeugen und feilbieten,- empfiehlt sich aus\sc{ließlich nur der Grundsaß der Baarzahlung dem anfänglih durch Rabatt der Weg geebnet werden soll.

III, Nur beim eigentlichen Handelsgewerbe ift die Anwendung des Kredits geretfertigt.

Die passendste Form für diesen Kredit fand Referent in dem Trattensystem und suchte die Frage auf dem Wege der Gründung einer Dis- fontobank als einer -Centralbank der Genoffsen- \chaftsbanken zu erreichen.

Fr. G. Wiecks Deutsche Illustrirte Gewerbeztg.“ theilt den Inhalt eines Vor- trags mit, welhen Dr. Brehmer in Lübeck über die kurzen Kreditfriften im Kleingewerbe gehalten hat. Der Redner meinte, daß das einheitliche Vorgehen der Gewerbtreibenden das Wichtigste sei, um zum Ziele zu gelangen, und daß es fi nun noch um die Frage ‘handle, welches der ein- fahste und sicherste Weg hiezu sei. Nach seiner Meinung müsse jeder Gewerbtreibende auf kon- tante Zahlung hinwirken, bei jeder größeren Arbeit eine Nota beilegen und Vierteljahrsrech- nungen aus\creiben.

Dasselbe Blatt druckt „Zur deutschen Kredit- misère“ den in diesem Blatte bereits erwähnten Feuilletonartikel der „Vof}s. Ztg.“ ‘ab.

Der Kongreß deutscher Schuhmacher hat fich am 4. Juni in Frankfurt a. M. mit der „Borgfrist*“ beschäftigt.

Für die Tagesordnung des (vermuthlich im Juli zu Großenhayn abzuhaltenden) Kongr esses der sächsischen Gewerbevereine hat der Gewerbeverein Zittau die Reform des Kreditwesens im Kleinhandel und Kleingewerbe angemeldet. Der Antrag, einen Aufruf an das Publikum zu richten, is ausführlich motivirt durch Mittheilungen aus der Broschüre des Hrn. A. O. Crawford in Dresden: „Die Kreditmiß- verhältnisse in Deutschland“ (Dresden 1876, H. Reinhardt).

Ueber die Bedeutung von „Freizeichen“ in dec Tabak-Jndustrie.

Wenn die Rechtsgelehrten früherer Jahrhun- derte von einer „crux“ \prehen, \o wollen fie damit bekanntlih einigermaßen oraktelhafte Ge- setzesstellen bezeihnen, welche der juriftishen Aus- legung den freiesten Spielraum einräumten. Eine solche „crux“ hat auch unser deutshes Marken- gese vom 30. November 1874 und zwar im jenen Waarenzeichen, welhe bisher im freien Gebrauche aller oder gewisser Klassen von Gewerbetreibenden \sch befinden. Endemann meint, fast jedes Wort dieser Definition giebt leiht zu Bedenklichkeiten Anlaß, aber fch, auch nur anzudeuten, wie

Juni

7) die von den Reichs-,

18-, Zeichen-u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht : Staats- und Kommunalbehörden aus zes{hriebenen Submissionstermine,

8) die Tarif- und Fahrplan-Verändervngen der deutschen Eisenbahnen, 9) die Uebecficht der Haupt-Eisenbabn-Verbindungen Berlins, 4 L 10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff-Verbindung?en mit transatlantishen Ländern,

11) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

Markenschuß, vom 30, November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentliht werden, erscheint au in

Deutsche Reich. (Nr. 159.)

Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. Das

Abonnement beträgt L M 50 4 für das Vierteljahr. | Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 s.

den Inhalt die-

enge oder wie weit er fi Noch reservirter

ser Freizeihen-Gattung denkt.

der Motive beschränkt. Das Gleiche gilt von Stockheim. Ich habe in meinen Erläuterungen {on damals auf den Zusammenhang des 8. 10 Abs. 2, der ja eben von den Freizeihen han- delt, mit dem §. 1 des Gesezes hingewiesen. Und in der That wird man bei genauerem Zu- sehen finden, daß §. 10 Abs. 2 nur negativ ausdrücken wollte, was die Definition von Waa- renzeihen im §. 1 pofitiv ausdrückt. Es ift freilih rihtig, daß derartige Häufungen von bejahenden und verneinenden Bestim- mungen in einem Gesege vom Uebel find oder doch sein mögen; andererseits find sie aber besonders bei \o jungen Rechts- materien nit immer vermeidlich; auch im Mujster- \hugtgeseze glaubt man die selbstverständliche Bemerkung einschalten zu sollen, daß die freie Benugzung einzelner Motive zur Herstellung neuer Muster gestattet sei. Eine ganz andere Bedeu- tung hat §. 3 des Gesezes, der wohl auch in- haltlih im Gegensaze zu §. 1 steht, allein in einem ganz anderen Sinne: daß aus\chließlich in Zahlen ausschließlich in Buchstaben aus\ch{ließlich in Worten bestehende Zeichen nicht als Waarenzeihen fungiren können, daß das Gleiche von öffentlihen Wappen und Aergerniß erregenden Darstellungen gilt, folgt nit noth- wendig aus dem §. 1, fondern aus ganz ande- ren Erwägungen, denen \ich der Geseßgeber nit ganz entziehen konnte und wollte. Die öfterrei- chishe Gesezgebung war hier weniger \{arf, fie Hirft beide Fälle zusammen, indem fie in 8. 3 bestimmt: „Auf Marken, welche in solhen Zeichen bestehen, die bei einzelnen Waarengattungen im Verkehr allgemein gebräuhlich find, dann auf folhe, die bloß in Buchstaben, Worten oder Zahlen, oder in Staats- und Länderwappen be- stehen, kann fein Alleinreht erworben werden.“ Aus diesem Standpunkte erklärt sich mir auch die nur beispielsweise Aufzählung der hierher einschlägigen Fälle in den Motiven. Der Geset- geber hat sich da offenbar nicht alle möôg- lihen Fälle vorgestellt, welhe das praktische Leben erzeugen mag. Ihm \{chwebten zunächst Zeichen vor, die von Alters her für gewisse Waaren ih im Gebrauch befinden, eine weitere Bedeutung aber zur Zeit niht mehr besizen. Hierher möchten wir fast die alten ehemals öfterreihishen Sensen- marken renen, die längst aufgehört haben, die Maare eines bestimmten einzelnen Sensenschmiedes von jenen seiner Kollegen zu unterscheiden, die vielmehr zum Träger beftimmter Waaren- gattungen geworden find, 3. B. die Gotckel- sensenz hier würde ein Alleinrecht das läftigste Monopol geschaft haben; längst werden auÿ diese alten Zeihen nur mehr accessorisch neben der Firma geshlagen. Der Gesehgeber dachte ferner an allgemein übliche Zeichen, welche her- gebrachterweise bestimmte Qualitäts- und Größen- verhältnisse bekunden. Wenn Herr Knapp aus Pfullingen in dem bekannten Ober-Handel3gerichts- Urtheil sein Zeichen mit „„superior“ überschrieb, so wollte er damit die Qualität seiner Waaren von der anderer vielleicht untersheiden; allein darauf kommt es eben gar nicht an, ob eine Waare gut oder \{lecht, besser oder shlechter ift als fremde Waaren, nur darauf kommt es an, ob ein Zeihen Bürge dafür ist, daß eine Waare von Hinzens, nicht von Kunzens Fabrik komme, Daher sind alle Ausdrücke , welche Eigenschaften der Waare andeuten, unbrauchbar zum Dienste der Markirung. Der Geseßgeber dachte endlich an Zeichen, welhe die Her- funft der Waare aus einem bestimmtem Orte oder Bezirk erk-nnbar machen und demgemäß nur von den dort wohnenden Gewerbetreibenden gebraucht werden. Auch dieser Fall widerspricht \chnurstracks dem Inhalte von F. 1. Daß der Gesehgeber aber blos beispielsweise gesprochen, ergiebt der Schlußsay der Motive: „Der auf solhen meist alterthümlihen Dbservanzen be- ruhende Gemeingebrauch gewisser Zeichen foll zu Gunsten der Interessen einzelner Gewerbe- treibenden keine Störung erleiden dürfen.“

Wo ift aber nun denn hier die Grenze im speziellen Falle? Die Firma Albert Remiger in Stuttgart hat am 8. Juni v. I. Morgens 104 Uhr bei dem dortigen Stadtgericht für Cigarren unter Anderem einen aufrecht fte- henden Ziegenbock, welcher ein überschäumendes Glas Botckbier hält, als Marke angemeldet. Im

laufenden Frühjahr machte diese Fabrik die

|

bleibt Meves, der sh auf die bloße Wiedergabe ;

|

Einzelne Nummern foften 20 & F

Beobachtung, daß eine Würzburger Firma L. E. Oppenheimer ganz genau das gleiche Bild auf Cigarrenkisthen in den Handel bringe, nur ist die Ausbringung wesentlih \{chlechter gemacht. Auf die angestrengte Klage beim Königlichen Handelsgeriht Würzburg wendete der Be- flagte unter Anderem ein, daß ein Bock in der Cigarrenbrane zu den Freizeihen gehöre. Dieser Anschauung schloß fich denn auch das Königliche Handelsgeriht Würzburg in seinem Urtheile an und wies die Klage ab, weil der Bock ein im allgemeinen Gebrauche der Cigarrenfabrikanten vor Einführung des Markenshußgesezes befind- lih gewesenes Waarenzeichen sei, Das Urtheil wurde unter dem Beisißze eines Würzburger an- gesehenen Schnupftabaks fabrikanten gefaßt, der eben ganz besonders der Anshauung Aus- druck gab, daß auch jegt noch jeder Fabrikant die älteren Zeichen überhaupt benußen könne, weil solche ältere Zeichen als allgemein gebräuch- liche sih darftellten.

Es ist nun aber do klar find einleuchtend, daß die Vergangenheit, die Zeit vor dem Marken- \hußgeseze, die markenshugzlose Periode, {ehr sorgfältig dahin geprüft werden muß, ob eine in diese fallende mehrseitige Benuzung eines Waarenzeihgns eine gleichzeitige oder eine successive war, das heißt, ob aus einem alle oder gewisse Klassen von Ge- werbetreibenden verbindenden Motive ein Zeichen zur mehrseitigen Benüßung gelangt ift, wie z. B. die Bielefelder Leinwandfabrikanten die Bielefelder Genre's von auswärtigen Konkurrenzartikeln dur ihre Flachsrose unterscheiden wollten, oder ob das von Einem angenommene Zeichen bei der damaligen Schuglofigkeit von vielen oder den meisten anderen Konkurrenten nahgeahmt wurde. Offenbar fällt dcr leßtere Fall durchaus nit unter §. 10 Abs. 2; hier fehlt das bestimmende mehr oder weniger allgemein verbindende Motiv. Ein solches Zeichen ift durch die unter dem früheren Rehtszustande mögliche allgemeine Nach- ahmung nihts weniger als ein allgemeines, ein für ewige Zeiten ins Freie fallendes Zeichen geworden.

Bei solhen Zeichen konnte auchG unmögli das Bewußtsein im Einzelnen entftehen, daß er ein Allen gebührendes Zeichen führe, sondern nur, daß Niemand in der berehtigten Lage \ei, ihn in seiner Nachahmung zu stören. Solche Zeichen vershwinden natürlih bald wieder, was nur für das eben gegebene Motiv \priht, wenn das Interesse daran aufhört. Der erfte Benüger ließ es in der Regel fallen, sobald er fich nicht mehr im Alleinbesize sah, und das um fo mehr, als ja nahe liegt, daß der Contrefacteur unter dem fraglichen Waarenzeichen geringer qualität- lihe Waaren zu debitiren versucht, folglih des Ersteren Waare auf \solche Weise disfkreditirt wurde. Mit der allgemeinen Diskreditirung einer Marke verschwand fie wohl dann au ganz. Wurde nun eine \olhe Marke mit der Wirk- samkeit des Markenschußgeseßes , gleichviel von Wem immer, ob vom erften Benüger oder von einem Anderen aufgenommen, so scheint uns hier gar fein Grund gegeben, warum ein solches Zeichen ein unbrauchbares, cadukes sein sollte. Die Möglichkeit der eben geschilderten Uebung ift in der markenshugßlosen Zeit natürlich in solchen Induftriezweigen am leichtesten, wo die ungezügeltste Konkurrenz do- minirt, die wieder in der Hauptsache möglih| geringes Betriebskapital zum Beginn eines solchen Geschäftes zur Voraussezung hat. Das trifft nah unserer Inforuation gerade in der Tabak- branche ganz besonders für die Cigarrenfabrifa- tion zu. Es giebt Hunderte von ehemaligen Cigarrenarbeitern , die mit wenigem ersparten Kapital Cigarren herstellen und solche oft selbft von Taberne zu Taberne haufiren. Daß. hier die Firma, die Marke stark der Waare nahhelfen muß, ist begreiflih. Nirgends 1} denn auch der Gebrauch von Namen und Zeichen aller Art vor und nach dem Markenschußgeseße bunter. Nir- gends daher auch das Interesse an diesem Ge- seße geringer wie hier: \o zahlrei die An- meldungen für Rauh- und Schnupftabake, deren Fabrikation weit bedeutendere Kapitalien bedingt, so gering jene von Seite der bloßen Cigarrenfabrifen. In der Cigarrenbranche ift es daher au sehr begreiflih, daß leiht große Musterbücher entstanden, welhe dem neuen An- fänger die Röte zeigten, in welhen er am nobelsten und beftehendsten am Markt erscheine. Das bekannteste Musterbuch if jenes der Firma

êm ps S á 2 i f E L S A A

» x L ut A a van ds a m Gener id A U amis din