Die Kreis-Thierarztstelle des Kreises Bitter- feld ist erledigt. — Geeignete Bewerber wollen sich unter Einreihung ihrer Zeugnisse und eines aus- füh:lichen Lebenéelaufes binnen sechs Wochen bei uns melden. Merseburg, den 19. Mai 1876. Königliche Negt uns METEeUAR des Inueru.
Solger.
Kunst - Verein für die Rhei indi : „Ans erein e Rheinlande Vaterländische e E E
Die diesjährige ordentlibe Gencralversammlung : verbunden mit der Verloosung der angekauften Ju Gemäßheit der Artik
Bemaßheit - der Artikel 16 und 17 des Statuts unserer Gesellshaft werden hierdurch di
Herren Aktionäre zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung auf
Kunstwerke findet Montag, deu 10. Iuli c., Vor- 2 : z ü N l , ¿ e esen Gre R e ¿um Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaats-Anzeiger.
mittags 10 Uhr, im großen Saale der ftädtischen hierselbst im Gescllschaftshause eingeladen. 42 133. Berlin, Donnerstag, den §8. Juni 1876.
Tonhalle hierselbst statt, zu welher die Vereins- Gegenstände der Tagesordnung sind: - * E EiA T A aba
Mitglieder bhierdurch ergebenst eingeladen werden. 1) SJahresberi{t pro 1875. Zn dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Haudels-, Zeichen- u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht :
Düsseldorf, den 7. Juni 1876. Der BELEIEARS Ut, Wettendorff. 2) Bericht der Revi ; S _Revisions-Kommission. Patente, Ç i ihs-, S - 6 zesri Submissionstermi 4) Seuoale 1 Raid 2) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine, 5 die Tarife O, B eelcideruaaes, Vex A As vous Ga raf c Gat 5) Wabl der Mitglied Ns O ; : 3) die Vakanzen-Liste der durch Militär-Anwärter zu besezenden Stellen, 9) die Uebecsicht der Haupt-Eisenbabn-Verbindungen Berlins S itglieder der Revisione-Kommission für das Jahr 1876. 4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-Militär-Anwärter, [
Zweite Beilage
Qualifizirte Medizinalpersonen fordern wir hier- durch auf, fich zu der vakanten Kreisphyfifkatsstelle des Kreises Stuhm unter Einreichung ihrer Zeug- nisse innerhalb 6 Wochen béi uns zu melden. Marienwerder. den 1. Juni 1876. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
28. April
„Villa Choisy“ möblirte Zimmer mit
[4894]
In der zu St. Petersburg am. Maï 1876 statt- gefur denen Generalversammlung der Aktionäre un-
jerer Bank wurde die Auflösung der hiesigen f
7 L :
Filiale beschlossen. Dieser Beshluß ist am 2. Zuni a. c. ins Handelsregister des hiefigen Kgl. Stadtgerichts eingetragen worden. — Auf Grund Art. 243 des A. D. H. G. B. werden demgemäß die Gläubiger der Russishen Bank für auswärtigen Hantdel, Berliner Filiale aufgefordert, sich in deren
Veranden, Aussicht auf die Jungfrau, und 5 Gartenbenußzung miethfrei. (M, 1786 Z)
[4849] Iuterlakeu S@6weiz). Norddeutsche Grund-Credit- Bauk. Hyvotheken - Verficherungs - Aktien -Gesellschaft,
[4903] D Geschäft3-Ueberficht mlt. Mai 1876,
Bureau, Unter den Linden 17/1, zwishen 10 und 114 Uhr Vormittags zu melden. [4897] Berlin, 6. Juni 1876. (101/6.) :
Russ. Bank für ausw. Handel, |
Berliner Filiale in Liquidation. | Ferd, Höhne. Dr. Carl Bernstein. j
[4889) Oels-Guesener Eisenbahn.
Die Betriebs-Einnabmen pro Mai cr. betrugen ! na provisorischer Feststellung: aus dem Personenverkehr . 24.912,70 M aus dem Güterverkehr . « 20,000,195 aus Ertraerdinarien . 9,765,50 zusammen . 97,143,230 M Direktion.
Romba O e l
| Aktien-Kapial | Konto - Korrent - Kreditores und
Amcrtisations-Kassa-Kento Verkaufte Hyvpoth.-Antheilscheine Verkaufte Pfandbriefe . Hypotheken-Konto
Altiva. Kassa- und Wechselbestand . . K 1,999,991, Gffelten-Bestand 1 8 26,442. Konto-Korrent-Debitores ¿- O50 377 12,903,216.
Eigene Hypotheken-Konto
570,643. 929,700. M. 4,500,000,
889,423. 77,100. 7,877,850, —, 2,666,100, —, 450,000. —.,
Grundstüa-Konlo . . « Passivtt,
Dee Berlin, den 31. Mai 1876.
Die Direktion. Dr. Soldschmidt. Roseustein.
[4893]
Haupt-Recnungs-Abschluß Lebensversicherungs - Gesellschaft zu Leipzig
vom Jahre 1875.
| Einnahme. 1) Verbliebene Kapitalsumme abzúgl:ch Versicherungen wegen früheren Todes . 2) für Versicherungen auf den Todesfall: a Borde b, Zinsen .
3) für Versicherungen auf den Lebensfall: verbliebene Einnahme des Jahres 1875 4) für Kautions- Darlehne: verbliebene Einnahme des Jahres 1875 , 5) Beiträge zu dem Pensionsfonds der Gesellsaftsb vergütung .
6) Amortisations-Zablungen auf Hypotbeken-Kapitalien :
E Ansgabe., 1) für 395 Todesfälle
2) für 7 bei Lebzeiten bezahlte Versicherungen
3) Vergütung für zurückgegebeve Versicherungs\cheine ; : Beiträge
4) Dividende auf die für das Jahr 1870 bezablten 5) Verlufte durch Agenten 6) Abschreibung auf 7) Unkosten a Bleitkt Kapital-Bestand am Ende des Jahres bestehend in : 1) baarer Kasse und Wechseln... 2) Effekten zu Kautionsbeftellungen . 3) Ausleihungen : a. gegen Hypotheken . „ angefaufte c. y Unterpfand von Werthpapieren . d. „ Policen der Gesellschaft e » Abtretung von Dienstkautionen . 4) Haus-Konto . 5) Guthaben: a, bei den Gesellshafts-Agenten . D, an genden Dellragn . + „., „ c, für Stüdckzinsen von den auégelichenen Kapitali
Die Kapitalsumme zerfällt in folgende zurückgestellte Posten :
1) für Versicherungen auf den Todesfall:
a, 60 unerledigte Todesfälle und unbezahlte Vergütungen aus dem
Reservefonds
b, Reserven (Werth der am Ende des Jahres 187
sicherungen) . c, Nebertrag dér
2) für Versicherungen auf den Lebensfall : Vermögersbestand Ende 1875 3) für Kautions-Darlehen : Kapitalbestand Ende 1875. . 4) Penfionsfouds der Gesellshaftsbeamten . O0 5) Amortisationsfonds für Hypotheken-Kapitalien . 6) Uebershuß aus den Vorjabrn . . P des Jahres 1875 abzüglich der y E N 7) Tantieme des BVerwaltungdraibó s
Leipzig, den 4, Mai 1876.
Lebensversficherungs- Gesellschaft zu Leipzig.
Dr. Gallus,
Kummer.
zuröückvergüteter Prämie auf 4
Merthbpapiere und ‘Verlust an Geldsorten .
Staats- und andere fentliche Wertbpapiere .
dem Jahre 1876 angebörenden Beitragsantheile
Tantieme des Verwal-
a A
16,131,120 04 3,452,628 49 | 798,128 49 1,250,756/98 69,179/27 57,374 51
441730 9,540 02
eamten nebft Zinsen-
4,391,268 20,522,388 T5
1,439,400 — 33,000'— 88,095 69
579,184/85 391/25
2 926 54 423,998'17
L 2,566,996'50 1875. 17,955,391 62 225,799 07 27,280 95 11,083,914'68 849 369 31
26,000 — 979,092 — 2,805,761 66|15,745,037 65 E 710,642 24
| | | |
580,505 /46 | E 482,421/02 | M 183,705/23] 1,246,631/71
| 117,955,391 62
219,118/75 11,819,329 49
1/843 157/47 13,881,605 71 K 147,171/05 287,843/42
22'841 71
13 803/56 2,734 434 29
848,168 81 19,523 07/17,955,391
9 bestehenden Ver-
im
11,385 Versicherungen mit zusammen 40,509,750 -Kapi ck licher Drkntien-Einnabitt. zuf 909,750 Æ Versicherungs-Kapital und 1,106,020 4 10 p
Von den im Jahre 1875 eingetretenen Todesfällen kommen auf Preußen :
195 Versicherungen mit einem Versicherungs Von den Geldern der Gesellschaft waren angele
a. bypothekarisch auf im Königreich Preußen belegene Güter und
Grundstücke .
b. in Effekten, angenommen zum Tageêcourse vom 31. Dezember 1875
Leipzig, den 8. Juni 1876.
Lebensverficherungs-Gesellschaft zu Leipzig.
Dr. Gallus,
Kummer.
Resultate des Geschäftsbetriebs der Lebénsversicherungs-Gesellschaft Q Es Königreich Preußen während des Jahres 1879 In LODOA Im Königreich Preußen bestanden Ende 1875 bei der Lebensversicherurgs-Gesellschaft zu
Leipzig jähr-
„Kapital von 523,050 #4 gt: d.
[4900] Geprägtes Geld .
Wechselbestände . . Lombardbeftände. . Staatspapiere und Effekte Guthaben in Rechnung und ver-
Eingezahltes Aktienkapital . Eingerufene, zur Einlösung noch Guthaben auf längere Kündi- “f
a E E Gutbaben in Rechnung .
“1 Saal-Ciseubahu. 2
Es wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, d die Aktionâre der Saal-Eisexzbahn-Gesellschaft 44A Beschluß in der Generalversammlung vom 31. Mai |
Unter Bezugnahme auf Artikel 18 des Statuts zei i ion i Unter Be [ J S zeigen wir den Herren Akt iti 2d S an Ja Sie ou ger Geyeratvérsammlüng c nterne Ela ven M a E auf | *esellschaft zu it li | weisen wir auf den bereits angezogenen Artik 17 des Cenis e E Es Elberfeld, 28. Mai 1876. :
Der Aufsichtsrath.
de Weerth.
[4096] Geueralversammlung
der Qubeckt-Büchener Sisen- bahn-Gesellschaft.
f Zn Gemäßheit der §8. 26—29 und 46 des Stat f L Ss 2 Eisenbahn-Gesellschaft zu der sechsundzwanzigften ta die Actionaire der Lübeck-Büchener
__ (0m Sonnabend, den 10. Juni d. I., Nachmittags 3", Uhr zu Lübeck fyeo D E S NERLEA LELINMUNUKA bierdur eingeladen i : rüfung der Legitimationen der fti tigten Actien- (usbändi der Eintrittskarten werden Committirte des Ausschusses E dur Queis i am Sonnabend, de: 10, Iuni d. I., im V R Ee gegenwärtig sein. Ge, SONIRA OR A DO O : Die Legitimation gescieht durch Einreichung einer schriftlicen Erklä 1 ie ei Actien und über die Actien, für wel in Actionai i bevemadict I Uu Bos Pat e N welche ein Actionair vom andern bevellmächtigt ist, unter Borzeigung Zur Verhandlung kommen : 1) Jahresbericht der Direction und Rechnungsabf{luf O 5 E p Ao iasses. D As DARE A. enchmigung des Bau- und Betriebêvertrazes wegen der Eisenbahnbrücke ü s die Elbe zwischen nft A I TIEE M A Me A E S
: Der Ausschuß L der Lübeck-Büchener Eisenbahn-Gesellschaft.
[4720]
(rosse Preisermässigung!!!
FRISTER & ROSSMANN'S
Familien-Nähmaschinen seit vielen Ms DA und in bereits
100.009 Stück
im Gebrau, find, mit den neuesten und praktishsten Verbesserungen versehen, die bes liebtesten für den Hausgebrauh, sowie für gewerbliche Zwecke, bei größter Geräuschlosigs- T ae sie L, sóôn B leichten und arten Stoffen, vom feinsten Mull bis B Double, ih __ Troß der regelmäßigen Hinweise auf die d —D. Merkzeichen für die Aechtheit der Frister «& a2 = E: Li E teten A ane — den Abdruck der _ E cb1t geriwtlickch deponirter Fabrikmarke auf der Deckplatte und das F&R i sind in neuerer Zeit angestrengte Versuche zu Täuschungen durch bera S britle Qa S es wird teêhalb jeßt jeder Maschine außerdem ein S dicht:
S Ursprungs- Zeugniss der R eg E Ge IEOR ift keine Maschine ät Der seither {on anerkannt billige Preis für die Frist . Ï maschine ist vom 1, Juni ab um ein Bedeutendes weiter SORRE e E Éntel
dem bei Baarzahlung 10°, Rabatt
vergütet. Verkäufe auf Abzahlung ohue Preiserböbung. Berpackung nicht berechnet, Preislisten und Näh-
Garantie wird geleiftet, Unterricht frei, proben gratis. W,, Leipzig Ecke der LeIpzIgerstr, 112 M Nt ' DZIS ' 12, Mauerstrasse.
Verkaufslokal für Berlin:
s
Admiralsgarten-Bad. Ee s os. Friedrilie, 1082.
1M ruN,, rom., an « s ines ralbäder_ für Herren und Daun Beate Von 7— 9, Sonntags von 7—12 Uhr. Ruff u. róm Bider für Damen: Dienftag und Freitag Vor- mittags. (Nr, 259/3.)
Wochen-Ausweise der deu Zettelbauken. E
a „andágr. Fless. conc. 5 Landesbank | Homburg v, d. Höhe.
Status am 32. Maï 1876.
Activa. (Fr. 35/VL) Metallbestand . . , M. Reichsfkassenscheine
3) Noteu anderer Banken , ¿ Wechselbeftand Lombard-Forderungen Effektenbestände
Goge Aa | Passíva, Grund-Kapital
Privatbank zu Gotha. Monats Uebersicht für Ende Mai 1876. Activa.
ÆMÆ 690,108, D006 2
assen-Anweisungen und fremde B iet Sue E 9,37
« CADODOO 2
,
,
Bankncoteun .
324,230, 153,716,
, 4,058,215. 5,400,000. 1,873,390.
schiedene Activa A F asaiva. M nit präsentirte Noten. . . ,
¿- 1,892,005,
E 3,639,601.
Gotha, den 31. Mai 1876. j Direktion der Privatbauk zu Gotha. L Kühn, Iockusch. ¡ 2
864/590. 1,675,881.
, r” , - r
J. etwaige Abänderungs-Vorschläge zu dem Ent-
M 3,837,098. 54. e 849,369. 31.
wurfe des revidirten Gesellshafts-Statuts bis ult. |
Juni d. I. bei dem Herra Rechtsanwalt Dr. A "ft
Ber cinreden können. M Zerbst Eremplare des Statuten - Eniwurfes sind v
' unserem Sekretariate hier zu beziehen. Es Iena, ten 4. Juni 1876.
Der Borstaud der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft, 13)
a Reservefonds S S T5 TIL Betrag umlaufender Noten 11,400 Sonftige täglich fällige Ver- A binblicleiten „4. — e An Kündigungsfrist gebun- j dene Verbindlichkeiten Sonstige Passiva .
M. o
415,949. —, 746,836. —.
5) die Uebersicht der anftehenden Subbaftations-Termine, : j 6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Staats-Domänen, sowie anterer Landgüter,
e ——————
einem besonderen Blatt unter dem Titel
CEentral-HandelsZ-
Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich kann sowie durch Carl Heymanns Verlag, für Berlin auch durch die Erpetition:
und Auslandes, Buchhandlungen,
Watente.
Königlich sächsische Erfindungspaten tze. Verlängert bis 9. Juni 1881 die Dauer des Herrn Franz Herold, Maschinentischler in Wien unterm 9, Juni 1871 auf eine Tücherdruckmaschine für ein- fahen und doppelten Druck, sowie au Längendruck ertheilten Patentes ; bis 30. Juni 1377 die Frift zu Ausführung des Herrn Georg Brock, Jugeuieur ix Wien, unterm 30. Juni 1875 auf eine Vorrichtung zur Beleuhtung der Weichensignale mittelst Gas mit drehbarer und si selbst regulirender Flamme ertheilten Patentes; bis 18. Juni 1877 die Frist zu Ausführung des Herrn I. H. F. Prillwiß zu Berlin für Herrn Maximilian Zingler zu London unterm 18. Juni 1875 auf ein Verfahren zu Herstellung von Copal- und Hartgummilösungen zur Verwen- dung in der Lack- und Firnißfabrikation ertheilten Patentes.
Bayern. Dem Brautecniker und Braumeister |
Friedrich Guftav Wolff in Kulmbach, Anbringung eines in drehende Bewegung geseßten, die Ausdünftung bei vermiedenem Luftdrucke befördernden kalten Wafser- strahles an Bierkühlapparaten, 5 Jahre; Georg Frederich in Pirmasens, verbesserte Näbmaschine zur Schuhfabrikation, 4 Jahre.
Das dem Mar v. Sprunner in Würzburg unterm 12, Nov. 1874 verliehene Patent auf eine eigenthümlich konstruirte Obstleiter wurde eingezogen.
Die Strafkammer des Obergerichts zu Göttin- gen hatte gegen Ende des v. J. in einem Erkennt- nisse ausgesprohen, taß für den Begriff des Ge- werbebetriebs im Umherziehen auch in Be- ziehung auf die Steuerpflicht die Reihs-Gewerbe- ordnung Maß und Ziel gebe. Diese Ansicht erklärte das Ober-Tribunal in der Sißung vom 5. April d. J. für unbegründet. Vielmehr ift nah der Ausführung des höchsten Gerichtshofes dur die Reichsgewerbeordnung in Beziehung auf die Gewerbe- steuer-Geseßgebung der Einzelstaaten nihts geändert und namentlich der Begriff des steuerpflihtigen Gewerbebetriebes allein aus der betreffenden Einzel- gesezgebung zu entnehmen.
Zur Neform des Zahlungsverfahrens. [I, (S. Nr. 127 Reichs-Anz., 152 Centr. H. Reg ) Die „Elberfelder Zeit.“ bespriht in Nr. 148 ebenfalls die Kreditreform. In dem betreffenden Artikel heißt es u. A.:
„Seitdem wir die Franzosen besiegt und das Deutsche Reich wieder aufgerichtet haben, sind wir uns eini-
ger wirthshaftlihen Untugenden bewußt geworden,
die der nationalen Selbstshäßung sonst so fern wie möglich standen. Dazu gehört die Eigenschaft, schlechte Zahler zu sein. Wußte man auch aus der eigenen nächsten Erfahrung, daß viel auf Rechnung genommen wurde, was besser allemal gleih baar be- zahlt worden wäre, oder daß im höheren Geschäfts- leben sogar bewilligte Zahlungsfriften nicht inne- gehalten und durch die Wahl der Zahlungsmittel haufig unberechtigte kleine Vortheile gesucht wurden, so bildete man sih doch ein, das sei wohl allenthalben in der Welt so und auf der heutigen Stufe der Kultur noch ein sier unvermeidlihes Uebel. Dar- über sind uns jeßt die Schuppen von den Augen gefallen. Hätte die Annexion von Elsaß-Lothringen weiter keinen Segen für Deutschland, so würde {on die Klärunz der Begriffe, welche uns in dieser Hin- sicht von Mülhausen und anderen dortigen Pläßen her zu Theil geworden ist, die Mühe wie das Risiko seiner Festhaltung einigermaßen lohnen. Denn einen Febler kann man nicht gut ablegen, bevor man ihn als Meller eran Ihn abzulegen sehen wir in Wirklichkeit jeßt zahl- reihe Kreise ernstlich bemüht. Die Handels- kammer zu Düsseldorf hat es nicht unter ihrer Würde erachtet, ihre Mitbürger zur pünktlichen ahlung von Konsumtionss{ulden aufzufordern.“ Auth das „Bremer Handelsblatt“ hält eine Kreditreform für Bremen für R: „Das hier herrschende Kreditsystem, lange Zeit ohne Zweifel mit Grund als eine der stärkften und bestberechneten Stützen für den Aufschwung unseres Plaßes angesehen, wird nahgerade doch in seiner Haltbarkeit immer verdächtiger und die Frage zeit- gemäß, ob nicht eine allmählihe Substituirung an- derer Formen den veränderten allgemeinen Zustän- den entsprechen würde. Der unendlich gesteigerte Verkehr der Gegenwart erheischt andere Formen, als das phlegmatische, isolirte, halb patriarha- lische Geschäftsleben von ehedem. Einen harten Stoß hat der einen wie der anderen Ueberlieferung die seit dem leßten Kriege so maßlos gewach- jene Konkurrenz im Großhandelsbetriebe verseßt. Verschiedene betrübende Fälle der jüngsten Zeit haben die Gefahr aufgedeckt, welche bei der heuti- gen athemlosen Konkurrenz um Geschäfte in einem Kreditsystem dieser Art steck. Es gewährt nicht bloß demjenigen, der darleihèn soll, niht die genu- gende verbürgte Einsicht in die Lage seines Schuld- ners; au der, welcher leihen will, wird dadur zu Selbsttäuschungen verleitet. Anders ift so mancher
! er hütet
dur alle Post-Anstalten des In- Berlin, 8W., Königgräßerstraße 109, und alle SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
\{merzlide ZusammenbruchW nach langer redlicher Arbeit ohne vershwenderishe Lebensweije und selbst bei gutem Verdienst garnicht zu verstehen. Als die Melt ih noch langsamer drehte, mochten drei und vier Monate keine zu lange Frist sein. Als man mit soviel weniger Leuten gleichzeitig zu thun hatte, ließ sich deren Verfahren und jeweiliger Stand leihter im Auge behalten als inmitten des beute uns umgebenden Gedränges. Als der erreichbare Gewinn sich noch auf eine kleinere Zahl von Mit- bewerbern vertheilte, die durchs{chnittlich weit minder üppig lebten, denen die Erlangung von Reichthum ein spätes s{chweres Lebensziel und nicht das Res sultat einiger weniger glückliher Jahre däuchte, da gab sich jeder über seine eigene Lage nüchterner Rechenschaft, täushte deshalb auch Andere nit so leiht durch seine eigenen \chönfärbenden Einbildun- gen. Die gründlide und unzweifelhaft bleibende Umgestaltung aller dieser Vorausseßungen muß die Umgestaltung auch der Kreditweise va sich ziehen, welche darauf beyründet ist. Die Fristen müssen kürzer, die Formen strenger, die Bürgschaften sichern- der werden. Dann können zum Ersaß die Kosten des Geldleihens abnehmen, weil blos noch die Ar- beit und nicht mehr ein übermäßiges Risiko des vermittelnden Banguiers bezahlt zu werden braucht.“
Der „Anh. Staats-Anzeiger“ druckt in Nr. 129 das Mahnwort der Handelskammer zu Leipzig (S. Nr. 127 Reichs-Anz., 152 Central- Handels-Register) ab.
In der „Bayer. Handelsz.“ erinnnert Dr. Landgraf daran, daß Dr. Oswald-Ulm bereits auf einer früheren Wanderversammlung wür t- tembergisher Gewerbevereine 3 Thesen Dee das gewerbliche Kreditwesen besprochen atte :
I. Für diejenigen Gewerbe, welche für den unmittelbaren Verbrauch erzeugen oder feilbietend arbeiten, und:
H, Diejenigen, welche dié Gegenstände des Gebrauchs erzeugen und feilbieten,- empfiehlt sich aus\{ließlich nur der Grundsaß der Baarzahlung dem anfänglih durch Rabatt der Weg geebnet werden joll.
III. Nur beim eigentlihen Handelsgewerbe ist die Anwendung des Kredits gerechtfertigt.
Die passendste Form für diesen Kredit fand Refereut in dem Trattensystem und suchte die Frage auf dem Wege der Gründung einer Dis- fontobank als einer Centralbank der Genoffen- schaftsbanken zu erreichen.
„Fr. G. Wiecks Deutsche Illusftrirte Gewerbeztg.“ theilt den Inhalt eines Vor- trags mit, welchen Dr. Brehmer in Lübeck über die kurzen Kreditfriften im Kleingewerbe gehalten hat. Der Redner meinte, daß das einheitlihe Vorgehen der Gewerbtreibenden das Wichtigste sei, um zum Ziele zu gelangen, und daß es ih nun noch um die Frage handle, welches der ein- fahste und sicherste Weg hiezu sei. Nach seiner Meinung müsse jeder Gewerbtreibende auf kon- tante Zahlung hinwirken, bei jeder größeren Arbeit eine Nota beilegen und Vierteljahrsre{ch- nungen aus\creiben.
Dasselbe Blatt druckt „Zur deutschen Kredit- misère“ den in diesem Blatte bereits erwähnten Feuilletonartikel der „Vo}s. Ztg.“ “ab.
Der Kongreß deutsher Shuhmacher hat fih am 4. Iuni in Frankfurt a. M. mit der „Borgfrist“ beschäftigt.
Für die Tagesordnung des (vermuthlich im Juli zu Großenhayn abzuhaltenden) Kongresses der sähsishen Gewerbevereine hat der Gewerbeverein Zittau die Reform des Kreditwesens im Kleinhandel und Kleingewerbe angemeldet. Der Antrag, einen Aufruf an das Publikum zu richten, i| ausführlih motivirt durch Mittheilungen aus der Broschüre des Hrn. A. O. Crawford in Dresden: „Die Kreditmiß- verhältnisse in Deutschland“ (Dresden 1876, H. Reinhardt).
Ueber die Bedeutung von „Freizeichen“ in dec Tabak-Jundustrie.
Wenn die Rechtsgelehrten früherer Jahrhun- derte von einer „crux“ \prechen, so wollen fie damit bekanntlih einigermaßen orakelhafte Ge- \ezesstellen bezeihnen, welche der juriftishen Aus- legung den freiesten Spielraum einräumten. Eine solhe „crux“ hat auch unser deutsches Marken- gesez vom 30. November 1874 und zwar in jenen Waarenzeichen, welche bisher im freien Gebrauhe aller oder gewisser Klassen von Gewerbetreibenden fich befinden. Endemann meint, fast jedes Wort dieser Definition giebt leiht zu Bedenklichkeiten Anlaß, aber fch, auch nur anzudeuten, wie
Register für
10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff-Verbindungen mit transatlantischen Ländern,
11) das Telegraphen-Verkehrsblatt.
Abonnement beträgt 1 50 4 für das Vierteljahr. | Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 S.
den Inhalt die-
enge oder wie weit er fich Noch reservirter
ser Freizeihen-Gattung denkt.
der Motive beshränkt. Das Gleiche gilt von Stockheim. Ih habe in meinen Erläuterungen {on damals auf den Zusammenhang des §. 10 Abs. 2, der ja eben von den Freizeihen han- delt, mit dem §. 1 des Gesetzes hingewiesen. Und in der That wird man bei genauerem Zu- sehen finden, daß §. 10 Abs. 2 nur negativ ausdrüdcken wollte, was die Definition von Waa- renzeihen im §. 1 pofitiv ausdrückt. Es ift freilich richtig, daß derartige Häufungen von bejahenden und verneinenden Bestim- mungen in einem Gesezge vom Uebel find oder doch sein mögen; andererseits find fie aber besonders bei \o jungen Rechts- materien nicht immer vermeidlich; auch im Muster- \hutgeseze glaubt man die selbstverständliche Bemerkung einschalten zu follen, daß die freie Benugzung einzelner Motive zur Herstellung neuer Muster gestattet \ci. Eine ganz andere Bedeu- tung hat §. 3 des Gesetzes, der wohl au in- haltlih im Gegensage zu §. 1 steht, allein in einem ganz anderen Sinne: daß aus\chließlih in Zahlen — aus\{hließlich in Buchstaben — aus\{ließlich in Worten bestehende Zeichen nit als Waarenzeihen fungiren können, daß das Gleiche von öffentlihen Wappen und Aergerniß erregenden Darstellungen gilt, folgt nicht noth- wendig aus dem §. 1, fondern aus ganz ande- ren Erwägungen, denen \ihch der Geseßgeber nit ganz entziehen konnte und wollte. Die österrei- cishe Gesezgebung war hier weniger \charf, fie Hirft beide Fälle zusammen, indem fie in §. 3 beftimmt: „Auf Marken, welche in solhen Zeichen bestehen, die bei einzelnen Waarengattungen im Verkehr allgemein gebräuhlich sind, dann — auf folhe, die bloß in Buchstaben, Worten oder Zahlen, oder in Staats- und Länderwappen be- stehen, kann fein Alleinrecht erworben werden.“ Aus diesem Standpunkte erklärt sich mir au die nur beispielsweise Aufzählung der hierher einshlägigen Fälle in den Motiven. Der Geseß- gever hat sich da offenbar nicht alle môg- lihen Fälle vorgeftellt, welche das praktische Leben erzeugen mag. Ihm \{chwebten zunächst Zeichen vor, die von Alters her für gewisse Waaren si im Gebrauch befinden, eine weitere Bedeutung aber zur Zeit niht mehr besizen. Hierher möhten wir fast die alten ehemals öfterreihischen Sensen- marken renen, die längst aufgehört haben, die Waare eines bestimmten einzelnen Sensenshmiedes von jenen seiner Kollegen zu unterscheiden, die vielmehr zum Träger beftimmter Waaren- gattungen geworden sind, z. B. die Gockel- sensen; hier würde ein Alleinrecht das läftigste Monopol geschafffl Haben; längst werden au diese alten Zeihen nur mehr accessorisch neben der Firma geschlagen. Der Gesezgeber dachte ferner an allgemein übliche Zeichen, welche her- gebrahterweise bestimmte Qualitäts- und Größen- verhältnisse bekunden. Wenn Herr Knapp aus Pfullingen in dem bekannten Ober-Handelsgerichts- Urtheil sein Zeichen mit „„superior“ überschrieb, so wollte er damit die Qualität seiner Waaren von der anderer vielleicht unterscheiden; allein darauf kommt es eben gar nicht an, ob eine Waare gut oder \{chlecht, besser oder schlechter ift als fremde Waaren, nur darauf kommt es an, ob ein Zeihen Bürge dafür ist, daß eine Waare von Hinzens, nicht von Kunzens Fabrik komme. Daher sind alle Ausdrüdcke, welche Eigenschaften der Waare andeuten, unbrauchbar zum Dienfte der Markirung. Der Gesehgeber dachte endlih an Zeichen, welhe die Her- kunft der Waare aus einfm beftimmtem Orte oder Bezirk erk-nnbar machen und demgemäß nur von den dort wohnenden Gewerbetreibenden gebrauht werden. Auch dieser Fall widerspriht \{chnurstracks dem Inhalte von L ]: Day ver Gesetzgeber aber blos beispielsweise gesprochen, ergiebt der Schlußsay der Motive: „Der auf \olchen meist alterthümlihen Observanzen be- ruhende Gemeingebrauch gewisser Zeichen soll zu Gunsten der Interessen einzelner Gewerbe- treibenden keine Störung erleiden dürfen.“
o ift aber nun denn hier die Grenze im speziellen Falle? Die Firma Albert Remiger in Stuttgart hat am 8. Juni v. I. Morgens 104 Uhr bei dem dortigen Stadtgericht für Cigarren unter Anderem einen aufreht ste- henden Ziegenbock, welcher ein überschäumendes Glas Bockbier hält, als Marke angemeldet. Im
laufenden Frühjahr machte diese Fabrik die
bleibt Meves, der sih auf die bloße Wiedergabe ;
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Geseßes über den Markenshuß, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
das Deutsche Reih. x: 65
Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. — Das
—- Einzelne Nummern kosten 20 Z§ —
Beobachtung, daß eine Würzburger Firma L. E. Oppenheimer ganz genau das gleiche Bild auf Cigarrenkisthen in den Handel bringe, nur ift die Ausdringung wesentlih \{chlechter gemacht. Auf die angestrengte Klage beim Königlichen Handelsgeriht Würzburg wendete der Be- flagte unter Anderem ein, daß ein Bock in der Cigarrenbranche zu den Freizeihen gehöre. Dieser Anschauung s{chloß fich denn auch das Königliche Handelsgericht Würzburg in seinem Urtheile an und wies die Klage ab, weil der Bock ein im allgemeinen Gebrauche der Cigarrenfabrikanten vor Einführung des Markenschußgesezes befind- lich gewesenes Waarenzeihen sei. Das Urtheil wurde unter dem Beisize eines Würzburger an- gesehenen Schnupftabafks fabrikanten gefaßt, der eben ganz besonders der Anshauung Aus- druck gab, daß auch jet noch jeder Fabrikant die älteren Zeichen überhaupt benußen könne, weil solche ältere Zeichen als allgemein gebräuh- lihe fic darftellten.
Es ift nun aber do klar And einleuchtend, daß die Vergangenheit, die Zeit vor dem Marken- \hugzgeseze, die markenschugzlose Periode, sehr sorgfältig dahin geprüft werden muß, ob eine in diese fallende mehrseitige Benuzung eines Waarenzeihens eine gleichzeitige oder eine successive war, das heißt, ob aus einem alle oder gewisse Klassen von Ge- werbetreibenden verbindenden Motive ein Zeichen zur mehrseitigen Benüßung gelangt if, wie z. B. die Bielefelder Leinwandfabrikanten die Bielefelder Genre's von auswärtigen Konkurrenzartikeln dur ihre Flahsrose unterscheiden wollten, oder ob das von Einem angenommene Zeichen bei der damaligen Schuglofigkeit von vielen oder den meisten anderen Konkurrenten nahgeahmt wurde. Offenbar fällt dcr lehtere Fall durchaus nicht unter §. 10 Abs. 2; hier fehlt das beftimmende mehr oder weniger allgemein verbindende Motiv. Ein folhes Zeichen ift durch die unter dem früheren Rehtszustande mögliche allgemeine Nach- ahmung nichts weniger als ein allgemeines, ein für ewige Zeiten ins Freie fallendes Zeichen geworden.
Bei sfolhen Zeichen konnte auch unmögli das Bewußtsein im Einzelnen entstehen, daß er ein Allen gebührendes Zeichen führe, sondern nur, daß Niemand in der berechtigten Lage sei, ihn in seiner Nahahmung zu stören. Solche Zeichen verschwinden natürlih bald wieder, was nur für das eben gegebene Motiv \priht, wenn das Interesse daran aufhört. Der erfte Benüger ließ es in der Regel fallen, sobald er fi nit mehr im Alleinbesize sah, und das um \o mehr, als ja nahe liegt, daß der Contrefacteur unter dem fraglichen Waarenzeihen geringer qualität- lihe Waaren zu debitiren versucht, folglih des Ersteren Waare auf \olche Weise diskreditirt wurde. Mit der allgemeinen Diskreditirung einer Marke vershwand fie wohl dann au ganz. Wurde nun eine \olhe Marke mit der Wirk- samkeit des Markenshußgesezes, gleichviel von Wem immer, ob vom ersten Benüger oder von einem Anderen aufgenommen, so scheint uns hier gar kein Grund gegeben, warum ein solches Zeihen ein unbraucbares, cadukes sein sollte. — Die Möglichkeit der eben geschilderten Uebung ift in der markenshugßlosen Zeit natürlich in solchen Induftriezweigen am leichtesten, wo die ungezügeltste Konkurrenz do- minirt, die wieder in der Hauptsache möglihs| geringes Betriebskapital zum Beginn eines solchen Geschäftes zur Voraussezung hat. Das trifft nach unserer Information gerade in der Tabak- branche ganz besonders für die Cigarrenfabrika- tion zu. Es giebt Hunderte von ehemaligen Cigarrenarbeitern , die mit wenigem ersparten Kapital Cigarren herstellen und solche oft selbst von Taberne zu Taberne hausiren. Daß. hier die Firma, die Marke stark der Waare nachhelfen muß, ist begreiflih. Nirgends 1| denn au der Gebrauch von Namen und Zeichen aller Art vor und nach dem Markenshußgeseße bunter. Nir- gends daher auch das Interesse an diesem Ge- seße geringer wie hier: \o zahlreih die An- meldungen für Rauch- und Schnupftabake, deren Fabrikation weit bedeutendere Kapitalien bedingt, so gering jene von Seite der bloßen Cigarrenfabrifen. In der Cigarrenbranche ift es daher au fehr begreiflich, daß leiht große Musterbücher entstanden, welhe dem neuen An- fänger die Röcke zeigten, in welhen er am nobelsten und beftehendsten am Markt erscheine.
Das bekannteste Musterbuch is jenes der Firma
bo ¿Adr R z r Zulu Ea L E A
» vg Ltt ar Ä d ua ar É mz cid Ä D L Beirat it Mis