1876 / 142 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Jun 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, den 19. Juni 1876.

Die am 17, d. Mts. in Bredow bei Stcttin von Stapel gelau- Fene gedeckte Korvette „Sedan* gehört ebenso, wie die im vorigen Jahre auf derselben Werft vollendete Korvette „Leipzig“, einer ganz neuen Schiffsklasse in der deutshen Marine an.

Die Pläne und Bauspezifikationen- derselben sind in der Kaiser- lichen Admiralität entworfen und wurde der Bau nah dem Stapel- lauf ‘der Panzerfregatte „Preußsn*, der Maschinenbau-UAktiengefell- haft „Vulkan“ im Dezember 1873 übertragen. Das Charakteristische an der „Sedan® ist die große Geschwindigkeit unter Volldampf, welhe sie befähigt 15 Knoten in der Stunde zu dur(laufen. Bei dieser großen Geschwindigkeit bot die in dem bisherigen Bausystem übliche Ausführung des Schiffskörpers von Holz nicht mehr genügende Festigkeit, und mußte das Eisen an dessen Stelle treten. Da aber -außerdem die möglich'te Reinheit des Bodens gesichert bleiben mußte, wenn diese Geschwindigkeit au für eine lange Indienststellung erhalten werden sollte, und nur ein Kupfer- beshlag des Bodens diesen Bedingungen entspricht, so wurde der Schiffskörper behufs Erzielung genügender Festigkeit zwar ganz aus Eisen hergestellt, aber der Anbringung des andererseits nothwen- digen Kupferbeschlages wegen, um der galvanischen Aktion entgegen- zuwirken, mit einer doppelten Holzlage bedeckt. Auf diese Holzlage konnte erft der Kupferbeschlag gelegt werden. Jn Folge der großen Maschinenkraft und des zur Entwicklung derselben erforderlichen Koh- lenvorrathes, mußten auch die Hauptdimensionen der Schiffe, den verlangten großen Geshwindigkeiten gemäß, sowie mit Rücksicht auf das au Bord zu nehmende Heizmaterial bedeutende werden.

Die Länge der Korvette beträgt 86 Meter, die Breite 14 Meter, der größte Tiefgang 6,6 Meter. Das Deplacement 4000 Tonnen. Die Majichine foll 4800 Pferdekräfte indiziren, das Kaliber der Geschüße ift bedeutend \{chwerer, als das der bisher auf den gedeckten Korvetten placirten, und besteht die Ausrüstung aus 10 der neu fkonstruirten 17 - Centimeterges{Wüße in der Batterie und 2 langen 17-Centimeter-Kanonen im Vorder- resp. Hintertbeil, welche leßteren, auf dem Oberdeck stehend, von Bug Und Heck direkt voraus oder rückwärts zu feuern ver- möôaen, Durh die beiden vordersten und hintersten Ge- st{chüße im Batteriedeck kann das direkte Bug- und Hecfeuer ver- stärkt werden. Diese Geschüße stehen indeß nicht permanent in den Bug- oder Heckpforten, werden vielmehr im Bedarfs- fall von 1hren Breitseitpforten dorthin gebraht. Um dem Schiff die Vähigkeit zu verleihen ohne Benußung der Dampfkraft nur unter Segel zu kreuzen und längere Reisen zurücklegen zu können, hat dasselbe eine große Vollschiffstalel:- ge. Die Untermasten fiud aus Eisen, der Bugspriet ist zum Einlaufen eingerichtet, Die Takelage, Armirung und Ausrüstung sowie die Kupferung des Bodens erhält die Korvitte auf der Kaiserlichen Wezft zu Kiel.

Ueber die -Haupt-Residenzscchlösser der türkischen Sultane und einige der bedeutendsten öffentlien Gebäude in Kon- stantinopel entnehmen wir dem Buche: Orient, Grèce et Turquie d’Europe“ von Emile Jsambert folgende Mittheilungen:

__ Der Serai!l oder Seraï (das Wort bedeutet Palast) nimint die ôftlichite Spiße von Konstantinopel, oder Spitze der Gärten, von den Alten auch Chrysoferas genanut, ein. Hier lag das alte Byzanz und die Afropolis; später befanden fich an dieser Stelle der Palast der Kaiserin Placidia, die Wohnhäuser der mächligsten Persönlichkei- ten des Kaiserreiches und nah Osten hin, auf dem Ufer der Propon- tis, die Bâder des Atrkadius, ein gewaltiges öffentlihes Gebäude, die Kirwe des heiligen Demetrius und die der Mutter Gottes Hodegetria (¿71790, Führerin, nämlih der Blinden). Der großc Kaiserliche Palast lag ein wenig mehr nach Süden zu und nahm nur einen Theil dec Gärten des Seraï ein. Die Ge- bäude des heutigen Serails wurden vou Mahomet Ik. errichtet. Jedenfalls bewchnte der Eroberer Anfangs den alten Serail, (Fski- Seraï, welcher an der Stelle lag, den heute das Seraskierat (Kriegs- Ministerium) einnimmt. So lange die Sultane den Sercï rer Gärten bewohnten, war der Esfi-Seraï zum Wohnsiße der Frauen des ver- storbenen Sultans bestimmt. Als Sultan Abdul-Medjid, der Bruder des jüngst verstorbenen Sultans, seine Residenz nach dem neuen Palaste von Dolma Baghtche verlegt haite, belegte man den Serail der Gärten mit dem Namen Eski -Seraï u-xd dieser Palast wurde nun der Wohnsiß der früheren Sultaninnen, bis zu dem großea Brande, welcher ihn im Jahre 1865 zeistörte. Der größte Theil des Palastes ist verbrannt, doch sind die Säle, welche ein histcrisches Interesse bieten, vershont geblieben. Der Serail ist von allen Setten mit einer kccnelirten, von viereckigen Thürmen flankirten Mauer umgeben. Nach der Seefeite hin bildet diese Mauer zugleich die Stadtmauer, längs deren fi ein steiles, steiriges Ufer erstreck. An die Mauer lehnen fich mehrere ges{chmack- volle Kioéfe und verschiedene Bauten, Nach der Landseite zu läuft eine frenelirte Maucr hin, welche die Spiße des Seraï von dem übrigen Theile der Stadt trennt. Dieser weite Raum umfaßt große, hauptsählich Cypressen und howach)enden Pflanzen be- standene Gärten, in denen fich ganz unregelmäßig verschiedene Ge- bäude oder Kioëke erheben, welche im Allgemeinen eine ges{chmaäckoolle, aber einfache Bauart zeigen. Die hervorragendsten Bauten nehmen den Gipfel des Hügels sel" cin; neben denen, welhe der Brand verschont hat, ftehen noch die Nuinen d-rjenigen, welche er zerstörte. Man unterscheidet von draußen einen ziemlich hohen viercckigen Thurm und eine größere Anzahl von kleinen Kuppeln.

__ Die Eceignisse, welche dem Regierungsantritte Mahmuds IT voran- gingen, bestimmten ihn, den Serail zu verlassen. Er bewohnte den Palast des Bosporus, Bechik- Tach (d. h. der Stein des Lauben- ganges), den er zu feincr Lieblingeresidenz machte, Der Palast liegt in dec Vorstadt gleihen Namens, dem alten Petra Thermastis, welche jeßt eine Bevölkerung von ungefähr 25,000 Einwohner und eine Dampfboot- und Pferdebahnverbindung mit Konstantinopel hat. Von der Landseite sieht man von dem im Jahre 1€79 erbauten Palast nur hohe Mauern, über welche sich die Gipfel s{öner Bäume erheben, die seine, wie man sagt, sehr s{chôönen Gärten beschatten. Unmittelbar in der Nähe von Bechik-Tah liegt der Palast von Dolma-Baghtche, welden Sultan Abdul: Metjid, der Vorgänger des leßten Sultans, erbaut und zu feiner definitiven Residenz gemacht hatte. Dex Palast zeigt in seinem Aeußeren eine Vermischung aller Style und einen Reichthum an Ornament, über dessen künstlerischen Warth sich streiten läßt, dessen allgemeiner Eindruck aber inmitten der reichen Natur des Bosporus keinen unangenchmen Cindruck macht. Das Innere ist nach modernem Geshmack von dem Fran- jelen O dekorirt und enthält {öne Wohnräume und ein Theater für den Hof.

Von bedeutenden öffentlichen Gebäuden in Konstantinopel siad u. A. zu nennen: Die Hohe Pforte N oder Pforte des Pasha (Pascha-Kapoussi), dos Hotel des roßveziers und des Ministers des Aeußern. Dasselbe liegt in dem Thale, welchs den ersten von dem zweiten Hügel von Stambul trennt, unter den Mauern des Seraï, nah der Stadi hin. Vom e Horn aus gesehen macht dieses Palais einen recht impo- anten Totaleindruck. Der Haupteingang ist bei dem östlichen Winkel der Gärten des Seraï, Das Thor is mit Pfeilern aus Marmor, welhe von ionishen Kapitälern gekrönt werden, geschmückt und trägt an der Spitze eine türkishe Inschrift und militärishe Embleme. Ein vorspringendes Dach giebt ihm einen orientalisden Charakter; auf beiden Seiten befindet s{ch eine Fontaine. Der Hof ift von großer Ausdehnung und die Gebäude, welche in Foige von Bränden mehrere Male wieder aufgebaut wurden, sind im A i Style ausgeführt. Von der Treppe, die zum Eingange fühdt, genießt man eines \{hônen Blickes auf die Mauern und den Gartèn des Seraï, auf das goldene Horn, den Bosporus, Pera und Galatà, Auf der anderen Seite des Hofes geht man durch ein Thor, welches viel einfaher wie das erste ist. | _ Die Alte Hohe Pforte, jeßt Handels-Ministerium, ist hinter der eben geuannten, ein wenig höher nah der Hagia Sophia hin, gelegen, Sie bietet außer ihrem äußeren Thore, welches noch

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reicher als das der jeßigen Hohen Pforte verziert und von einem gefälligen, nach inesisher Manier aufgestülpten Dache gekrönt ist, nichts Bemerfkenswerthes. Das innere Gebäude ist alt, dunkelroth gestrichen und von sehr unfreundlihem Aussehen. :

_ Das Seraskierat, Kriegs-Ministerium, liegt auf dem dritten Hügel von Stambul, auf dem N des Eski-Sera?ï, des alten Serail, der, wie {on bemerkt, nah der Eroberung von Kon- stantinopel anfangs von Sultan Mahomet IT. bewohnt wurde. Das Seraskierat nimmt einen weiten Raum ein, in welchen man durch zwei Thore gelangt. Das eine auf der Nordfeite öffnet sich auf eine Straße, welche auf die Moschee Yeni-Djami unk die Brückc der Valideh führt, das andere geht auf den Plaß Bajazet und die Moschee gleichen Namens. Seitwärts von diejem Thore it eine durch Gitterwerk abgeschlossene Loge angebracht, in welcher der Sultan während der den Rhamazan beschlicßenden Feste Plaß nimmt. Diese beiden Thore führen auf einen weiten Hof, wo sich ohne regelmäßige. An- ordnung die Gebäude des Kriegs-Ministeriums, neue Gebäude ohne Kunstwerth, erheben, Gegen die Mitte hin ragt der hohe Thurm dés Seraskierats empor, dessen Spiße der höcste Punkt Konstantinopels ist. Hier sind beständig Wachen aufgestellt, um etwa ausbrechende Feuersbrünste zu signalisfiren. Man findet auf der Spitze des Thurmes, zu der 179 Stufen hinaufführen, eine kreisruude Glasgallerie, von der sich dem Auge ein großartiges Panorama bietet. Es ist dies der günstigste Standpuuakt, um eine richtige Vor- stellung von der allgemeinen Topographie von Konstantinopel zu be- kommen, Der Blick erstreckt sich weithin auf das Marmarameer, mit den s{neebedeckten Gipfeln des Olympus im Hintergrunde, auf das goldene Horn und das Thal der Süßen Wasser von Europa, avf die Ebenen Roumeliens in der Richtung auf Adrianopel, auf den Bosporus, Scutari u. #. w.

Die Vertheilung des Frükjahrs-Meetings in Hoppegarten auf die vier Sonntage des Monat Mai uad den Pfingstmontag hat nur eine ganz kurze Spanune Zeit zwischen den Frühjahrs- und den Sommerrennen gelassen. Noch in Finem Jahre waren fo viel An- meldungen Seitens êsterreih-ungarisher Rennstallbesißer für die Bahn erfolgt, als in diesem und noch in keinem Jahre waren so viel von diesen Pferden in den Boxen zu Dahlwiß und Hoppegarten cinge- troffen, als gegenwärtig dort eingestellt sind. Unter den angemeldeten Pferden befand sich aub der berühmte ungarishe Hengst „Kiäbér*, der Sieger in dem diesjährigen englischen Dertyrennzn und in Long- champs, wo er den Hundexttausend-Frankenpreis davontrug, der aller- dings nicht eingetroffen war. „Good Hope" hat gesteru auf dem Hoppegartenex Turf den Sportsmen von Fach eine Leistung vorgelegt, welhe über alles Lob erhaben ist. Das beste Pferd auf unferen deutschen Bahnen war feither „Templer* aus tem Gradißer Gestüt. Noch gestern vor dem Rennen galt bei den Meisten „Templer“ als der unbestrittene Sieger der „Union“ und selbst der „Sporn“ pregnostizirte noch am Sonnabend dem Gradißer mit ziemlicher Bestimmtheit den Sieg. Von den 52 Unterschriften, welche die „Union“ aufzuweisen und von den 41 Pferden, welche das Nennen angenommen hatten und darunter österreichishe und ungarische Pferde, die speziell zu diesem Rennen hier cingetroffen waren ist auch niht ein einziges außer diesen beiden Rivalen am Start er- schienen. „Good Hope“ sollte cin Duell mit „Templer“ auskärn pfen und Niemano wollte ibm dadurch behülflich sein, daß er ihm half, die Pace zu machen. Schnell entschlossen nahm deshalb Gr. v. Op- penheim als „Pacemaker“ den „Kater“ zur Hülfe, allein dieser war der langen Distanz und der scharfen Pace, welche er dem Gradiger vorlegte, für die Dauer nicht gewachsen, und so mußte denn „Good Hope“ auf der halben Bahn das Rennen selbst in die Hand nehuen : er leftete es in einer Weif?, welche seinen Ruhm als das beste Pferd glänzend dargethan.

Von den anderen Rennen des gestrigen Tages ist weniger zu melden. Jn dem „V rsuchsrennen der Stuten“ schlug eine ungarische Gastin, Graf Sztaray's zweisährige br. St. „Csalogäny* des Grafen Hendckel sen. dreijährige br. St. „Miß Buccaneecr“. In dem ,„filber- nen Pferde“ vermochte „Golos“, der Sieger vom vorigea Jahre, den Besiß des Ehrenpreises niht mehr zu behaupten, mußte ihn

an Graf Heuckels „Baswelt“ abtreten und wurde sogar auf den vierten Plaß gelegt. In dem „Seahorse-Rennen“ brachte „Miechowiß“ seinem gegenwärtigen Besißer vor dem vorauésihtlich heut ecfolgenden Verkauf noch einea leßten Tribut dar. Der Staatspreis II. Klasse von 4500 A konnte leider nur in einem Kompromißren- nen zwischen „Ehrenbogen“ und „Germania,“ bei dem letztere füc das zweite Geld mit über die Bahn ging, erledigt wecden, uad in dem Kaufpreis-Jagd-Reunen, bei dem zum ersten Male die neue Einrich- tung zur Anwendung kam, daß Herren mit Jockecys gemeinschaftlich ritten, (Hr. Oelschläger brach zuerst die bisherigen Schranken) zeigte Trainer Kelly auf „Demokrat“ sein Talent als Steeple-Chase-Neiter. Die Rennen selbst verliefen pünktlich und ohne Unfall,

Am 16. August des nächsten Jahres feiect das Germanische Museum in Nürnberg sein 2öjähriges Stiftungtfest, und es macht sih {hon jeßt der Gedanke geltend, Vorbereitungen zur wür- digen Begehung dieser Feier zu treffen. Bis dahin follen auch diz in Angriff genommenen Bauten vollendet sein. Die Gaben für das Museum fließen fortwährend in erfreuliher Weise, So - hat neuer- dings der Fabrifkbesizer Dr. Rihter in Nürnberg dcn Betrag von Veus “i für ein gemalies Glasfenster im Neubau des Museums ge- pendet.

Die „Straßburger Ztg.“ vom 18. Jun: veröffentlicht folgenden Arti?el: „Für die Ueberschwemmten.“ Ein unbeschreibliches Unglück hat die Bewcehner der Rheinorte heimgesuht. Völlig un: erwartet karm ven Uferbewohnern das Anschwelleu des Stromes und nirgends hat'e man Vorkehrungen getroffen zur Abwehr der Gefahr. Durch das Brechen der Dämme wurde plößlich ein großer Theil der fruhtbaren Rheinebene unter Wasser geseßt; die Bewohaer wurden nicht uur mit einem Male der Frucht ihrer Mühe und Arbeit be- raubt, ihre Hoffnungen auf einen auéreihenden Ernteertrag wurden vernichiet; sie müssen sogar die nothwendigsten täglichen Bedürfnisse, Nahrungsmittel und Kleidungsstücke entbehren. Ohne Alles ergriffen sie die Flucht vor dem reißenden Strome.

__ Vielen hat das hereinstürzende Wasser scgar die Wohnungen zer- stört ; in Gerstheim stürzten dreizehn Häuser in die Flutyen!

Nur guf die Kraft ihrer Arme angewiesen, steht ein großer Theil der Bewohner von Diebolsheim, F-iesenheim, Rheinau, Boofz- heim, Gerstheim, Schönau, Artzenheim, Neudorf, Plobsheim, Musau und anderen Dörfern ihren verwaisten Wohnungen gegenüber.

E3 ift leine Aussicht vorhanden, daß die Gefahr in den nächsten Tagen vershwindet, vielmehr muß man sich nach allen Nachrichten auf ein langes Stehenbleiben des Wassers gefaßt machen.

Man kann daher voraussehen, daß das Elend wächst, daß es dem Menschen immer s{chwerer wird, es in seiner ganzen Ausdehnung zu befämpfen, den Schmerz der vielen Tausente zu lindern.

Jür die Linderung dieser Noth sind die Mitel eines Landes, das was die öffentlihen und privaten Kassen zu bieten vermögen, zu klein. Ohnmächtig steht der Mensch der ungeheuren Wucht der all- gemeinen Noth ‘gegenüber.

Wir wenden uns darum an die öffentliche M ldthätigkeit nit nur unserer elsässishen Landsleute, ohue Unterschied, ob sie dur die Geburt dem Lande angehören oder ob sie erst dessca Bürger gewor- den sind, fondern auch an das gesammte deutsche Vaterland, an den Opfermuth und die Mildthätigkeit des gesammten deutschen Volks, An unsere Landéleute diesseits und jenseits des Rheins richten wir die Bitte, indem wir auf die weiter unten befindliche Erklärung unserer Expedition verweisen, den nothleidenden Bewohnern der über- s{chwemmten Ortschaften die Hand zu reihen und Hülfe zu leisten in der allgemeinen Vedrängniß!

Die heute vo:liegenden Hohwassernachrichten lauten :

Friedrichshafen, 17. Juni. (W. T. B.) Auf dem Boden- see herrschte gestern großer Sturm, der Regen dauert fort, das Wasser des Sees steigt noch. höher und steht bercits 3,08 Meter über dem Nullpunkte des s Langenargen ist ftark überfluthet, einzelue- Bewohner der gefährdeten Häuser mußten mittelst Kähnen gerettet: werden. Die Bahnlinie Lindau-Bregenz ist gleichfalls übetfluthet- und der Verkehr eingestellt.

_ Bern. Von dem an der Emme, unweit Burgdorf liegenden Lügelflüh schreibt man: An mehreren Orten rutschten die Straßen z. der Schloßbergerwald klafft geradezu an einzelnen Stellen auseinander, so daß Tannen fielen, aus ihrer Lage gerückt, entwurzelt, und Jucharten großes Bodenterrain wie zu Thal fuhr, an einer Stelle quer über die Straße sich lagernd.

_“ Thurgau. (Korr. der N. Zür. Ztg. vom 17. Juni.) Der’ Re- gierungsrath beruft den Großen Rath außerordentlicher Weise auf den 21. d, M. zusammen und wird ihm den Antrag stellen, ein Anleihen von 14 Millionen Franken zu erheben, damit der Kanton den Anforderungen, welche wegen der UÜebershwemmungen an ihn gestellt werden, ent- sprehen kaun. Gestern und diese Nacht haiten wir wieder hef- tigen Regen, der besonders auf die vielen Rutshungen ungünstig ein- wirken wicd. Die stärkften Schlipfe zeigten sih bis jeßt in Herdern; dann am südlichen Abhang des JImmenberges, so in Weingarten, Stetfurt, Weziken. Das ganze Uebershwemmungs gebiet ist an den Abhängen von Rutschungen heimgesucht und wenn die regnerische Mi noch länger andauert, sind gefährliche Katastrophen zu be-- ürchten,

Aus Ermatin gen schreibt man der „Thurgauer Zeitung“ r Am Abend des 8. Juni, gerade bei Einbruch der Nacht, zogen sich schwere Gewitterwolken zusammen und entluden sih zwischen 8 und 9- Uhr auf fo fúrchterlihe Weise, wie man es in unserer Gegend noch selten erlevt. In Strömen ergoß sich der Regen, der Blitz erleuchtete fortwährend das grause Dunkel und endlih stürzte der Hagel. in unerhörten Massen auf die Felder E und vernichtete namentlich in den Weinbergen die ]chönen Hoffnungen des Landmanns. Durch Gräben, Wege und Straßen floß das- Wasser in Strömen, wühlte den Grund auf und trug Schlamm und Steine in die Gäcten, Felder, ja selbst in die Häuser hincin. Der Dorfbach {woll zu bedeutender Höhe an und beschädigte an vielen Orten seine Ufer. Nachdem ara 9. und 10. Juni das Wasser fich größtentheils verl -ufen hatte und man angefangen, die zerstörten Straßen wieder herzustellen, stürzten am Abend und in der Nacht des 10. Juni neue heftige Regengüsse hernieder und bald erreichte der Bach eine Hôhe und Gewalt, deren sich die ältesten Leute nicht zu erinnern vermögen. Ec riß seine {on unterwühlten Ufer aufs Neue an, Väume und ganze Strecken Landes stürzten in denselben und wurden fortgerissen und bald standen auch mehrere Häuser in Gefahr. Außer den Verheerungen, welche unmittelbar durch das Wasser herbeigeführt worden, ist der durch Erdschlipfe ents standene Schaden sehr beträchtlih. Ueberall, aa allen Bergeöhalden,. ist das Erdreich hberuntergerutsht, hier in kleinern, dort in größern Massen. Beim Schlosse Hard z. B. ift ein bedeutendes Stück des- \{chôn bewaldeten Abhangs mit den darauf stehenden Tannen in die Tiefe gefahren. Am furchtbarsten aber sind die Verheerungen, welche in diejer Hinsicht die prächtigen Anlagen des Schlosses Arenaberg be- troffen haben. Dort ift buchstäblih der ganze nördliche Bergablarg. auf eine Länge von wohl 600' und eine Breite von 200! in der Bes wegung thalabwärts begriffen. Ueberall zeigt der Boden Risse und Sprüngez; die herrlichen Bäume liegen theils am Boden, theils hängen sie schief nach allen Seiten durcheinander. Hier sind die An-- eigen ganz in einander geschoben, dort li-gt ein großcs Stü Land ahl da.

Theater. n

Der Ober - Regisseur des Herzoglih Sachsen-Meininzen- schen Hoftheaters, Hr. Chronegk, begiebt sich von hier aus- nah Loudon, um mit einem namhaften Cheater dajelbst wegen cines- Gesammtgastspiels des Meininger Hoftheaters für künftiges Frühjahr persönlich zu unterhandeln.

Am geftrigen Sonntage war Krolls Etablissement. wo dos s{chwedische Instrumental - Septett und daneben die gewandte Ballerine Fräul. Etelka Boor groß: Anziehungskraft üben, fo zahl- reih besucht, wie selten.

Morgen Dienstag gelangt im Woltersdorfftheater nez einstudirt das bewährte Repertoirstück dieser Bühne: „Das Milchmädchen von Schöneverg* mit Fel. Schaß in der Titelrolle zur A1fführung. Hr. Schindler spielt den Reporter Brennecke, und die übrigen Hauptrollen sind durh die Herren Schmiß, Junker und Mar besetzt.

Im Nationaltheater gelangt in nächster Woche das Lustspiel „Flattersuht" von Victorien Sardou zur ersten Aufführuag..

Im Thaliatheater sind die Eintrittêpreise jeßt so ermäßigt worden, daß das I1I, Parquet, der Balkon und ein Stehplaß ichon für das Stadtpark-Entrée zugänglih sind. Diese Preisherabsezung wir auf den Besuch dieses Theaters, in welchem die ansprechendsten Lustspiele und Operetten durch die besten Kräfte der Wallaer- und der Woltersdorffbüßne aufgeführt werden, jedenfalls günstig einwirken. Die melodishe Offenbahshe Operette „Dorothea", welche gegenwärtig auf dem RMRepertoir fteht, enthält für Hrn. Adolfi und Frl. Preuß sehr dankbare Partien. In dem unterhaltenden Luttspiel „Die Sünderin“, von G. v. Moter und in dem Schwank „Ein Knopf“, von Julius Rosen, tritt be- sonders Hr. Blence hervor, neben welchem in dem ersteren Stü auch Hr. A die Dainen Fr. Schüler-Formes und Berg, im leßteren Frl. Bredow lobend zu nennen sind.

Im Stadtpark hat am Sonnabend das leßie Straußsche Monstre-Konzert stattgefunden, Der nicht besonders günstigen Wit- terung ungeachtet hatte sih im Garten ein sehr zahlreiches Publikum versammelt, welches Hrn. Johann Strauß bei jedem von ihm dirigirien Stück den lebhaftesten Beifall spendete. Zur Einleitung des dritten Theils des Konzerts legte Hr. Strauß den Fledermaus- walzer ein, nach dessen Beendigung ihm unter dreimaiigem Tusch des Orchesters und andauerndem Applaus des Publikums ein pcachtvolles VBouquet überreih: wurde.

Bäder-Statistik.

Gudowa: Be Q U e C8 75 Elmen- bis 14, I c e a e o S E O

Ems Pi Su N c a T S OOAD NUNOberA U 1 U E L LOD Franzensbad bis 14 Juni... E N V e E Cs UAOH SPDANINSDAD D 1 S E e E LOL O S A e E S e G ASDOG RUTINGEt De 10, U s E E E L ZUIE Langenau bi 10) Qu N i T E R N 57 Reiboldsgrün (bei Auerbach) bis 158. Juni L, 115- Meiner bis 19, Jt e eo ao o O A EOES Rohits{ch-Sauerbrunn bis 11 Juni, 249 Salzbrunn bis 158. Juni „c, E AOD Schandau bis 16 Qu C E E 18s Warmbad (bei Wolkenstein) bis 158. Juni 139 Wiesbaden bis 17. Juni E S . 26414.

Redacteur : F. Prehm. Verlag dex Expedition (Kessel). Druck: W, Elsner, Bier Beilagen (einschließliG Börsen-Beilage). (612)

Berlin:

Elite: 08.12 U G S C E E

zum Deutschen Reichs-Anzeiger uud Königlich

E 142.

Aichtamlliches.

Preußen. Berlin, 19. Juni. Die Antwort, welche in

‘der Sihung des Herrenhauses am 17. d. Mts. der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk auf die Inter- pellation der Herren v. Kleist-Rezgow und Graf Udo zu Stol- berg-Wernigerode gegeben, hatte folgenden Wortlaut: i

Sie wollen mir einige kurze Bemerkungen gestatten, ehe ih mich zu einer möglihft bestimmten Beantwortung der der Kultusverwal- tung vorgelegten Fragen wende. Ich glaube im Sinne und im Jn- teresse des hohen Hauses zu handeln, wenn ih auf eine Reihe von Punkten, die der Herr Vorredner berührt hat, hier gar nicht eingehe, weil ih überzeugt bin, daß ein wirklihes Eingehen auf dieselben fast bei jedem einzelnen Punkt, wenn die Verhandlungen einigermaßen gründlih sein sollen, eine ganze Sißung in Anspruh nehmen würde. Es gilt das beispielsweise von demjenigen, was andeutungsweise er- wähnt wurde, hinsichtlich der von mir im Oktober 1872 erlasseneu so- genannten allgemeinen Bestimmungen. Es gilt das in Bezug auf die Anstellung der Schulinspektoren und die Uebertragung der staatlichen Aufsicht der Schulen einer anderen Konfession an den betreffenden Squlinspektor. Ich kann mich in leßterer Bezichung um so mehr einer Darlegung enthalten, als noch nicht lange vorübergegangene Verhandlungen des anderen Hauses mir Gelegenheit gegeben haben, den Standpunkt, den in dieser Frage die Staatsregierung eingenom- men, darzulegen und zu motiviren. Jch sche auch davon ab, zu be- gründen und zu zeigen, daß es in konfessioneller Beziehung absolut und {hädlich wirkt und weiter wirken wird, wenu eine Refsorteinthei- lung in der Art gemacht wird, daß in höherer Instanz gewisse Be- zirke ohne Scheidung der darin befindlichen Schulen nah ihrer Konfession einem Manne übertragen“ werden. Jh kann allenfalls speziell Vezug nehmen darauf, daß es doch wohl ein Jrrthum ist, jenes vorhin erwähnte herrliche Lied dem verehrten Paul Gerhard zuzurecnen ; es scheint mir, als ob der geehrte Herr Vor- redner nicht eingedent gewesen sei der Thatsate, daß dies Lied we- senilich eine Nachbildung ist des von dem Katholiken Bernbard von Clairvaux gedichteten Liedes: „Balve caput crueutatum“, Ich kaun mich aber nicht enthalten, ftillschweigend darüber hinwegzugehen, daf von einer unerlaubten Einwirkung Seitens der Regierungsorgane auf die evangelishen Pastoren die Rede sein dürfe. Wenn eine Re- gierung, und das ist die zu Düsseldorf, die ihr untergebenen staat- lichen Organe, Lokal- und Kreiss{ulinspektoren, dfe gleichzeitig evangelische Geistliche sind, gemahnt hat, ihr Schulaufsicßtsamt nicht zu mißbrauchen zu Agitationen, niht zu mißbrauchen sogar so weit, daß sie ihre Gewalt über die Lehrer benußen, um diese zu Erklä- rungen zu veranlassen, die eventuell cinen Widerstand gegen geseßliche Anordnungen der vorgeseßten Behörden ankündigen, wenn sie das ge- than hat, so- hat sie einfah thre Pflicht als Staatsbehörde erfüllt und ist nicht über die Grenzen hinausgegangen, die ihr geseßt find. Daß das nicht geschehen ist, ist in der weiteren E: örterung jo klar gelegt, daß das von mir in keiner Weise angeregte Konsistorium der Ryhemprovinz in diesen Tagen mir eine Verfügung an die Geistlichen in der Provinz mitgetheilt hat, worin sie denjelben das auf das Be- stimmteste zu exkennen giebt; der Herr Vorredner könnte die Abschrift einjehen. |

R wende mich den gestellten Frxgen gegenüber nunmehr zu einec Richtigstelung des Sachverhaltes, denn nur von dem aus ist es fonkreten Angriffen gegenüber möglich, gründlich und ershöpfend zu antworten. Ebenso, wie der Herr Vorredner keinen Blick auf die zukünftige Unterrichtsgeseßgebung in dieser Beziehung geworfen hat, ebenso enthalte ich mich dessen. Sie alle Un ja, daß in Bezug auf den Entwurf eines Unterrichtsgeseßes die Sache so weit nicht ge- diehen ist, daß man sagen könnte, welche Vorschläge über die hier in iede - stehenden Fragen die Staatsregierung der Landesver- tretung machen werde. Die Frage bleibl in dieser Richtung Iediglich den künftigen Verhandlungen überlassen. Ih kann mi daher nur an dasjenige halten, was auf Grund der gegenwär- tigen Geseßgebung meinerseits gethan worden ist, und da ist es nun, —- und die in den öffentlichen Biättera, namentlich auch in den amt- lien Organen der UÜnterrichtsverwaltung abgedruckten Verfügungen erweisen das in vollem Maße, nieuiais von meiner Seite ausge- \prcochen, daß prinzipiell auch solde Simultanschulen, die übrigens die Bezeichnung religions- oder konfessionslose in keiner Richtung ver- dienen und am besten paritätische zu nennen wären, ih sage also, es is nirgend von meiner Seite angeordnet worden, es solle prinzipiell auf Ns solcher Schulen hingewirkt werden. (Hört, hört !)

iemals!

Es ist nur zweierlei meinerseits geschehen; es ist den Regie- rungen gesagt worden, daß da, wo die Trennung der Schule in eino zelne konfessionelle Schulen die Erreichung der Ziele der Schule wesent- lih ershwer-, und wo diese Ershwerniß so sei, daß der Schulzweck nur erreicht werden kann dur Vereinigung der getrennten Schulen zu einer Schule, ‘daß dann allerdings von ihr die Anregung dazu ge- geben werden solle, und es ist und dics beschränkt sih auf schr wenige Fälle, wenn die Erörterungen mit den Betheiligten in diejer Richtung zu keiner Verständigung führten dann allerdings im Falle abfoluter Nothwendigkeit, der Nothwendigkeit nämlich, die Schulziele sox nicht erreichen zu können, eine zwangsweise Vereini- gung eingetreten. Dies die eine Seite. Nun die andere. Kommt von denen, die zur Unterhaltung der Schule verpflichtet sind, die An- regung zu einer derartigen Vereinigung, fo is der Gesichtêpunkt, unter welchem einer solhen Folge zu geben, zunächst der, daß, wo es sich um sogenannte Schulgemeinden handelt. eine Einigung dieser Schul- gemeinden vorhanden sein nuß, und wo es sich um Kommunal|chulen handelt, der Antrag der Organe der zu deren Unterhaltung verpflichteten Gemeinden vorliegen muß. Es muß aber noch einem Weiteren ge- nügt werden; es mus durch die Vereinigung in der That das Schul- wesen gebessert werden, Dies sind die M L unter denen zur Schaffung einer paritätishen Schule oder Verbindung mehrerer fonfessioueller Schulen zu einer paritätishen geschritten werden kann, Es muß aber daun bei der Ausführung noch zweierlei beobachtet werden: erstens, daß in vollem Maße Sorge getragen wird für den konfessionellen Religionsunterriht, und zweitens, daß das Lehrer- kollegium zusammengeseßt wird «us Lehrern verschiedener Konfession. Dieéë, meine Herren, sind die Linien, in denen sich die Unter- rihtsverwaltung bisher bewegt hat, und wenn von Seiten des Herrn Vorredners behauptet worden ist, daß die untergebenen B-hörden in dieser Beziehung weiter gehen, so möchte ih doch sehr die Darlegung in dem einzelnen Fall erwarten. Diejenigen Fälle, die zu meiner Kenntniß gekommen sind, und über die ih bisher be- funden habe in höherer Instanz, bewegten sich Überall auf dieser Linie mit Ausnahme etwa eines einzigen Falles, der weder die Rhein- . provinz, noch die Provinz Posen tangirt, in welchem ich Veranlassun gefunden habe, die Regierung darauf aufmerksam zu machen, dit sie die Verfügung, die meinerjeits erlassen sei, zu weit auslege. (8 ift auch eine solche Verfügung in dem Centralblatt des Jahres 1875 abgedrucki worden, : A

Wenn ich Jhnen nun also gezeigt habe, was wirklih geschehen ist, wende ih mich zur Beantwortung der beiden vorgelegten Fragen : I, „Worauf stüßt die Schulverwaltung die Berechtigung, bestehende evangelische und katholische, ja sogar christliche und jüdische Elementar- \{hulen zu sogenannten Simultanshulen zu verbinden?“ Die Ant- wort darauf is eine ganz kurze: auf ihr geseßlihes Recht, Jch habe egenüber angeregten Zweifeln diesen Say natürli zu begründen. Herr von Kleist weist mi, wie das hier auh von Petenten in dieser

Erfte Beilage

, [e 9,

Berlin, Montag, den 19. Juni

Angelegenheit reihlich geschehen ist, auf den ersten Absaß des Art. 24 der Verfassungs8urkunde hin. Derselbe lautet:

Bei der Einrichtung der ôffentlihen Volksschulen find die kon- fessionellèn Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen. z Ich muß allerdiags für mich in Anspruch nehmen zunächst

formell , wenn ich, dic weitere Ausführung wird es zeigen, materiell - vielleicht einen Schritt entgegenkommen kann, daß dieser Artikel in der That kein geltendes Recht ift. Mit klaren und dürren Worten spricht es der Artikel 112 der Verfassungsurkunde, in Ver- bindung mit Artikel 26, aus. Jh habe keinen Grund, diese Artikel vorzulesen. Bei den Debatten ähnlicher Art ist ihre Ver- lesung in diesem hohen Hause in ausgiebiger Art eingetreten. Aber es heißt auch in diesem Artikel, es sollen möglichst die konfessionellen Ver- hältnisse becücksihtigt werden, and der Herr Vorredner wird si er- innern, daß er mit seinem Amendement, diesem Artikel den Gehalt zu geben, die konfessionellen Verhältnisse sind grund\äßlih zu berücksich- tigen, bei der damaligen Zweiten Kammer nicht durhgedrungen ist, daß dieser Antrag verworfen wurde, und das „möglichst“ schen blieb. Nun, meine Herren, man ist sih bei Erlaß der Verfassungsurkunde und das spricht wohl für meine Berechtigung, den Art. 112 hier ganz besonders in Anspruch zu nehmen völlig bewußt gewesen, daß dieses „wöalichst“ durch das Unterrichtsgeseß erst ordentlich definirt werden sollte, um zu wissen, was sein wahrer und voller Jnhalt sei. Es ift der damalige Minister der geistlichen Angelegenheiten Herr von Ladenberg, wie er ausgeführt hat, ja ein Anhänger des Gedankens ge- wesen, daß in diesem künftigen Unterrichtsgeses vom Standpunkte der Konfessionali:ät der Echulen ausgegangen werden solle; er ist aver au prinzipaliter der Meinung gewesen, daß eben wegen der Unbe- stimnitheit jenes Ausdrucks es an fih besser sei, diesen Saß nicht in die Verfassung aufzunehmen, sondern im die nothwendige Gestaltung im Spezialgeseß zu geben, und er hat eben nur um deswillen, weil in diesem hohen Hause oder der damaligen Ersten Kammer ein solher Anirag angenommen war, das in der Zweiten Kammer befürwortet. Wie sich aber Herr von Ladenberg über die Be- deutung des „möglichst“ ausgelassen hat, das, meine Herren, wollen Sie aus folgendem kurzen Saß sich in Erinuerung bringen lassen. In der 53. Sitzung der Ersten Kammer vom Jahre 1849 äußerte er:

Das „nmóöglihst* enthäit zwei Beschränkungen, vämlich die eine: „soweit es die Rechte des Staates und die Ansprüche gestat- tey, welhe er an die Konfessionsshule zu machen hat, wenn sie an

- die Stelle der öffentlichen treten soll", und die andere: „soweit es nach den Zahlenverhältnissea ausführbar ist“. f

Er drückt also damit aus: andere wichtige Interessen müssen erst versorgt sein, ehe eine solhe Einrichtung der konfessionellen Scbulen durWgeführt werden kann, und zweitens müssen die that- sächlihen Verhältnisse berücksichtigt werden, und ih möchte in leßterer Beziehung doch der Meinung sein, daß noch_ manche andere thatsäch- lichen Verhältnisse als gerade die Zahl der Schüler einen zwingenden Einfluß auf die Entscheidung dieser Frage äußern dürften, was aber das Andere betrifft, so bin ih grundsäßlih mit ihm durchaus einver- standen: es müssen die Interessen des Staates vor Allem sicher gestellt sein in ihrer allgemeinen Beziehung und in dec Rich- tung, die sich geltend macht in der Unterrichtsverwaltung mit ihren Forderungen an das Schulwesen, Und nun, meine Herren, werden Sie mir doch zugeben, daß über diese beiden Punkte die maunnigfahsten Anschauungen bestehen können, ohne daß man sagen kann wenn ein Sah nur so allgemein gefaßt ift —, daß die œine oder andere falsch oder absolut rihtig wäre. Um zu wissen, wie weit die Anforderungen des Staates vom allgemeinen und vom pädagogischen Standpunkte gehen könnten, bedarf es spezieller Gesetze, sonst entscheidet bei aller Festhaltung des Prinzips und das ist der Punkt des Art. 24, wo ih entgegenkommen kann immer nur das gewissenhafte Ermessen des jeweiligen Kultus-Ministers, und, meine Herren, daß na den in den leßten 25 bis 30 Jahren gemachten Erfahrungen der jeßige Kultus-Minister etwas andere An)chauungen Über die ficherzustellenden Juteressen des Staates in dieser Frage hat, ja haben muß, als Herr von Ladenberg, das, meine Herren, denke ih, ist doch klar, wir müßten sonst die Erfahrungen der leßten 5 Jahre beispielsweise einfach von unscren Augen wegweisen.

Das Gesetz, daß vor ter Verfassungsurkunde bestand, und das im Art. 112 der Verfassungéurkunde gewahrt ist, das ist datjenige, welches darüber entscheidet, ob die ÜUnterrichtsverwaltung das Recht

at, in der von mir bezeichneten Auslegung des Gedankens des rt, 24 wenn ich nämlih zugebe, daß man darauf Rüdcksiht nimmt, derartige Verbindungen der Schule eintreten ‘zu lassen, und wenn Sie die Geseße prüfen, so wecden Sie nirgend finden, daß eine solche Verbindung der Schule verboten sei, im Gegen- theil, Sie werden Andeutungen finden bestimmtester Art, die dahin gehen, daß solche Verbindung statthaben, ein solches paritätishes Schulwesen existiren kann. Fast schien mir das zugegeben worden zu sein in Bezug auf die Bestimmungen des Allgemcinen Landrechts; abec es is} doch vielleiht nüßlich, die beiden Paragra- phen, die \sich über diesen Punkt verhalten, vollständig vo1zulesen. Der XII, Titel 2. Theil des Allgemeinen Landcechts sagt:

8 29. „Wo keine Stiftungen für die gemeinen Schulen vor- banden sind, liegt die Unterhaltung der Lehrer den sämmtlichen Hausvätera jedes Orts, ohne Unterschied, ob sie Kinder haben oder nicht, und ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses ob.“

. 30, „Sind jedoch für die Einwohner verschiedener Glaubensbekenntnisse an Einem Orte mehrere gemeine Schulen errichtet, so ist jeder Einwohner nur zur Unterhaltung des Schul- lehrers von seiner R ligionépartei beizutragen verbunden.“

Die Gesetzgebung am Rhein spricht lediglih den kommunalen Charaftec der Schulen aus und befaßt»sich mit diesem Punkt gar niht. Es ift in der Schulordnung für Preußen vom Jahre 1345 feine Andeutung enthalten, die darauf ausgelegt werden könnte, daß cine solche Verbindung unzulässig sei, und doch wäre ein sehr hervorragender Grund vorhanden gewesen, gerade in dieser Schulordnung, wenn man eben solches gewollt hätte, darüber zu sprechen, denn die Stände der Provinz Preußen hatten sich im Jahre 1838 an dez Königs Ma- jestät gewendet mit der Bitte, die Anordnungen der Unterrichtsver- waltung gegen die Siwultanshulen aufzuheben. Auf diesen Land- tagsabschied komme ih in einer anderen Richtung noch zurück, Es ist das Schalreglement von Schlesien ih meine das vom 18. Mai 1801 für die niederen katholischen Schulen auch in Betracht zu nehmen, und dort heißt es in Nr.7: |

„In solchen gemishten Dörfern ertheilt der Schullehrer allen Kin- dern 1 lo Unterschied der Religion, den Unterricht im Lesen, Schreiben, und allen solchen Kenntnissen, die niht zur Religion gehören. Zu Lesebüchern sollen solche gewählt werden, die nichts von den Unter- \heidungslehren einer oder der anderen Religion enthalten. Des- gleichen müssen sich alle Kinder zu dem gemeinschaftlichen Gebete oder Gesange bei dem Anfange oder Ende der Schule vereinigen, wie solhes hergebracht is, doch muß dieses Gebet oder Gesang nichis Einseitiges einer Religionspartei enthalten. In der Religion ertheilt der Schullehrer, aber nur den Kindern seines Glaubens, Unterricht. * :

Die Gesetzgebung der im Jahre 1866 mit Preußen vereinigten Landestheile lasse ih außec Spiel, die Frage hat dort entweder eine vollständige geseßliche Erledigung gefunden oder soweit ih rals erinnere noch keinerlei praktishe Bedeutung, ih habe also au getroffene Entscheidungen hier nicht zu vertreten. Nun, meine Herren, ist auch der Juden gedacht worden, Es wäre unrecht von mir wenn ih Ihnen eine Reihe Paragraphen des Geseßes vom 23. Zuli 1847 über die Rechtsverhältnifse der Juden vorlesen ‘wollte, ih be-

g Preußischen Staats-Anzeiger. -

S 187G.

zeichne sie aber als die Paragraphen von 60—69 und stelle die Be- hauptung auf, daß dort die Errichtung einer jüdishen Gemeindeschule als eine reine Ausnahme hingestellt wird, die nur unter ganz beson- deren Verhältnissen eintreten joll; die Regel abe- ist, daß alle Schüler miteinander vereinigt sein sollen. f e ;

Ich möchte nicht, wie aus einer folchen Gefeßgebung stch irgend- wie eine Linie für das Verhalten der Untecrichtsverwaltuug heëileiten ließe, die eben die Vereinigung der Schulen, welche die Frage T. be- zeichnet, geseßlich unstatthaft erscheinen ließe, Es ist vielmehr aus- drücklich in der Regierungsinstruktion von 1817, den Regierungen unter den weiten Rechten, die ihr in Bezug auf das Elementarschul-

‘wesen vorbehalten worden, ausdrücklih die Befugniß gewshrt worden,

„Schulsozietäten einzurichten und zu vertheilen, wo die Ortschaften es wünshen oder lokale Umstände es nothwendig machen“, cine Anwendung dieses Satzes ist in Bezug auf die Einziehung bestehender jüdishec Schulen der Provinz Posen in jenem von mir vorhin erwähnten Geseß im §. 69 ansdrüdcklich gemacht worden und die Berathungen über das sogenannte Kompetenzgeseß werden es ebenfalls nicht zweifelha ft erscheinen lasen, daß diese geseßliche Be- stimmung noch in voller Wirksamkeit ist.

Man hat aber noch auf gewisse, in früheren Zeiten der Untev- rihtsverwaltung gegebene Normen hingewiesen, niht heute, indessen die Frage ist ja eine vielfach ventilirte, und hat, wie ih allerdings meine, auf der Basis einer sehr ungerech{tfertigten Agitation in einex unserer Provinzen ein A Aufsehen erregt und darum muß ich auch an ier nicht erwähnte Argumente anknüpfen, welhe für die Auffassung des Herrn Vorredners und gleichzeitig gegen ein solhes Vorgehen der Regierung geltend gemacht werden. Das sind Allerhöchste Ausfprüche aus den Jahren 1822, 1829 und 1838, die sich aus meinen Aften in ähn- lichem Sinne noch vermehren lassen würden; es wird aber genügen, an diejenigen anzuknüpfen, welche in weitester Art zur öffentlichen Kenntniß gekommen sind. Da ist dann zunächst ein Reskript des da- maligen Ministers von Altenstein vom Jahre 1822, welches der Allerhöchsten Ordre vom 4. Oktober 1821 erwähnt, die allerdings ausspricht, daß der Regel nach Konfessionsschulen sein sollten, und nur sagt: „Ausnahmen finden statt, wenn die offenbare Noth dazu drängt, oder wenn die Vereinigung das Werk freier Entschließung der von ihren Seelsorgern berathenen Gemeinden is und von der höheren weltlihen und geistlichen Behörde genehmigt wird"; in der Aller- höchsten Kabinetsordre vom 23, März 1829 ferner ist gesagt „— es kann aber fein Bedenken finden, die Vereinigung zu befördern, wenn der Mangel an hinreichenden Fonds die zweckmäßige Einrichtung von Konfessions\hulen bindert, und die Gemeindeglieder beider Konfesstonen über die Organisation einer Simultanschule einverstanden find"; und in dem vorhin erwähnten Landtagsabschiede vom 28. Oktober 1838 heißt es: „— sowie denn auch die Bildung neuer Simultanschulen und die Vereinigung vorhandener Konfessions- schulen da gestattet werden foll, wo die Einrichtung von Simultanschulen entweder durch Mangel an zureichenden Mitteln für abgesonderte Konfessioneshulen geboten, oder das Werk freier Ent- \chließung der von ihren Seelsorgern berathenen Gemeinden ist und der Genehmigung sonft kein Bedenken entgegensteht."

Es ist niht uncharakteristish, daß der Inhalt dieser Allerl; öhsten Eriasje in Bezug auf die zu geftattenden Ausnahmen kein gleihmäßi- ger ist, sondern daß eben die thaisählihe Entwickelung der Dinge und ein näheres Betrachien der thatsächlichen Verhältnisse zu verschiedenen Gesichtspunkten geführt hat. Während nämlich in der Ordre vom Jahre 1821 eine Ausnahme - nur dann vorhanden tein sollte, wenn die offen- bare Noth dazu dränge, heißt es in der Ocdre von 1829 s{on, „wenn der Mangel an hinreichenden Fonds die zweckmäßige Einrichtung hindert“, und während die leßte Ordre von 1829 ausdrückt, daß da- neben die Gemeindemitglieder beider Konfessionen über die Organi- sation einer Simultanschule und deren Nothwendigkeit einverstanden sein sollten, so wird dieses Einverständniß nur als eine der Alternativen hingestellt, bei deren Zutreffen die Einführung von Simultanshulen zulässig sein foll im Landtagsabschiede vom Ichre 1838, und als die andere Alternative auch ohne Einverständniß der Gemeinden ganz einfah der Mangel an zureichenden Mitteln für gesonderte Konfessionsshulen für ausreichend erahtet, um derartige paritätishe Anstalten zu gründen. Sie sehen aus dieser Verschiedenheit, daß in der vorliegenden Frage den konkreten Verhältnissen nah zwei Richtungen hin Rechnung getragen werden soll, nämlich wenn für eine zw.ckmäßige Schuleinrichtung, über die heute noch die Unterrichtsverwaltung zu entscheiden hat, an höchster Stelle, die Mittel nicht vorhanden find und zweitens, wenn die betheiligten Schul- gemeinden mit einander einverstanden sind. Und genau jo verfährt jeßt die Unterrichtsverwaltung da, wo es sogenannte Schulgemeinden giebt, Vlle eie Erlasse und Ordres beziehen sich aber in ihrer Entscheidung auf die Fälle der Kommunalschulen gar nicht. Wohl aber können Sie sagen, wenn diese Ordren die Regel der Konfessionsschule begründen, nament- lih auf den Saß, daß aus Simultanshulen Schaden erwachse, so darf eine analoge Anwendung auch gemacht werden für die Fälle der Kommunalschulen. Das bestreitet Niemand. So gut aber, wie nah der einen Seite eine analoge Anwendung zu machen ist, so muß sie auch nach der anderen Seite gemacht werden, und das-ist die: wenn die Pflichtigen es wollen und wenn sonst keine Bedenken ents gegenstehen, darf ihnen in vieler Beziehung keine Schwierigkeiten gemacht werden; in jenem Falle sind die Schulgemeinden die Pflichtigen, in diesem Falle sind es die Kommunen, vextreten durch ihre Organe. Ebenso ist ausgesprochen, daß eine entschiedene Rück- sicht genommen werden joll auf die finanziellen Verhältnisse; es ist darum feine unbillige Erwägung, daß, wenn die Kommuneu bei ihren Vocschlägen, die ihren gewiß nicht allzu leiht belasteten Finanzen dienen und gleichzeitig den Interessen der Unterrichtsverwaltung ent- sprechen, wenn fie bei solchen Vorschlägen nicht einen Widerstand finden, sondern eine Genel migung Seitens der Staatsregierung.

Damii glaube ih die erste Frage zur Genüge beantwortet zu haben. Die Antwort auf die zweite Frage darf und wird wohl etwas fürzer fein. Allerdings kann ih nicht leugnen, daß ih, als ih diese

Frage : :

„Entgehen der Schulverwaltung die s{chwerwiegenden Bedenken, welche ein solches Verfahren selbst in pädagogischer, didaktischer und politischer Rücksicht hat“ / i:

zuerst las, eigentlich verzeihen Sie fie ctwas wunderlih fand. Denn, meine Herren, die vorliegende Angelegenheit ist ja eine solche, die nicht blos unter Fachverständigen, sondern in allen Kreisen, die überhaupt nur etwas Interesse mnd Wür- digung für unser öffentlihes Leben überhaupt haben, eine feit alter Zeit ventilirte ist. Herr von Ladenberg bezeichnet sie in seinen Aeußerungen bei Berathung der Verfassungsurkunde als eine seit langen Jahren aufgeworfene, über welche die Techniker ver- schieden dächten. Seitdem ist sie P N vielfach wieder aue genommen worden und in neuester Zeit vergehen nicht gerade viele Tage, wo mir uicht cine diese Bran betreffende Petition vorgelegt wird. Und nun denken Sie fich des Weiteren hinzu, g berathen wird der Minister, der eine solche Anordnung trifft, von seinen sach- verständigen und technishen Räthen, und daß es fih um eine Frage haudelt, in welcher er einen Weg verläßt, den sein Amtsvorgäuger mit Konsequenz gegangen is und er sollte keine Notiz von den in dieser Beziehung vorgebrachten Bedenken genommen haben! In desen Sinne wäre die Frage wohl in der That mindestens eine wunderlihe zu nennen. R alaube aber doch, daß das Eiaentliche in der Frage das Wort „shwerwiegend* ift, und wenn ich dies Wort

nun mit jelbftändiger Bedeutung versehe, so finde ih in der Frage