abtreten und ein Nachfolger im gewöhnlihen Wege gewählt wer- den fol, Es scheint demna, daß der Krieg lediglich dur Motive persönliher Abneigung veranlaßt wurde.
Asien. Hongkong, 6. Mai. Ueber die Angelegenheit
des deuishen Schiffes „Anna“ bringt die „Hongkong
Daily Press“‘ einen Artikel, dem wir Folgendes entnehmen: Es ist befriedigend, zu erfahren, daß die Verhandlungen zwischen der deutschen und der chinesishen Regierung in Betreff der Anzelegenheit des Schiffes „Anna“ auf dem besten Wege find, in freundschaftliher Weise geordnet zu werden. Die ines sishe Regierung hat allem Anscheine nah zwei der drei Forde- rungen, auf welchen zu bestehen der deu!she Gesandte beauftragt war, genehmigt. Es sind dies die Bestrafung der strandräube- rishen Fischer und die Absezung der Beamten, welche durch ihre Unthätigkeit in der Angelegenheit den Deutschen thatsächlih Gerechtigkeit verweigerten. Drei von den Fischern find jeßt in den Händen der Provinzialregierung; von ihnen sind zwei des Mozdes und der Plünderung \{uldig befunden und werden hingerichtet werden, der dritte, welher, wie ih her- ausgestelll, an den Verbrehen seiner Kameraden nicht Theil genommen hat, wird auf drei Jahre verbannt werden. Was die übrigen Räuber betrifft, die noch frei sind, #o haben die cinesishen Behörden versprochen, die auf ihre Er- greifung ausgeseßte Belohnung zu verdoppeln, und keine Mühe zu sparen, um ihre \{chleunige Gefangennahme zu bewirken. Nicht wcniger denn 6 Mandarine, welhe für die Ergreifung bder Verbreher mehr oder weniger, verantwortlich und \huldig befunden worden sind, ihre Pflicht versäumt zu zu haben, find degradirt und ihres Amtes entsegt; einer von ihnen, der Mili- tär-Mandarin von Hse Yung, wo die Missethat begangen wurde, ist mit Gefängnißstrafe belegt. Die Degradirung und Bestra- fung der Mandarine wird von heilsamen Folgen sein und zeigt, daß die chinesische Regierung bestrebt if, in diesem Falle die verdiente Strafe zu verhängen. Die feste Haltung des deutschen Gesandten in Peking hat also bereits gute Früchte getragen. Aber obwohl die Regelung der Schwierigkeiten der „Anng-/ Angelegenheit so weit fortgeschritten ist, daß zwei von den drei Gorderungen des deutshen Gesandten bewilligt worden find, ist die Frage der Entschädigung noch nicht ganz entscbieden. Die chinefishe Regierung is bereit, 11,000 Dollars als Werth des bis jegt ermittelten Eigenthums zu erlegen; dieser Betrag ist aber von der deutschen Regierung, welhe auf einer weiteren Summe von ca. 28,000 Dollars besteht, als unzureihend er- achtet worden. Worauf die Forderung basirt, fährt die „Hong- kong Daily Press“ fort, find wir nicht in der Lage zu wissen und können daher aut kein Urtheil über ihre Berechtigung ab- geben, aber es ist ziemli sicher, daß die deutsche Forderung eine gerehte ist, weil fonst die britishe, russishe und amerikanische Regierung derselben nit ihre moralische Unterstüßung gewährt hätten. Es bleibt der chinesishen Regierung demnach nihts übrig, als darin zu willigen und fie wird wohl thun, es mit gutem Anstande zu thun. In der That is es wenig zweifelhaft, daß sie diesen Weg einschlagen wird, obwohl fie natürlicher Weise bemüht ift, die möglichst beften Bedingungen zu erhalten, Die Deutschen haben gar keine Neigung, ihre Forderungen zu ermäßigen ; Fürst Bismarck is niht gewohnt, ein Ding zu sagen und ein anderes zu meinen, wie die Pekinger Behörden kald einsehen werden, wenn sie viel mit diesem festen und bestimmten Staatsmann zu thun haben. Er wicd sich nicht halbe Maß- regeln gefallen lassen oder dulden, baß die Chinesen sich der vollen Erfüllung ihrer Versprehungen entziehen. Die Pekinger Regierung thäte besser, \sch die vollständige Ausfüh- tung der Forderungen Deutshlands angelegen sein zu lassen, da sie nicht verschleppt werden können, ohne einen Appell an die Waffen im Gefolge zu haben, dessen Ausgang feinen Augenblick zweifelhaft fein kann. Es äst die offenbare Pflicht Chinas für Akte an seiner Kü e begangener Strandräuberei Genugthuung zu geben und es is Grund vorhan- den, zu glauben, daß die cinesishe Regierung die Wichtigkeit der gegenwärtigen Situation begriffen hat, und wirklich ernstlih be- strebt ist, den Forderungen des deuts{chen Gesandten zu wills fahren. Auch ist guter Grund zu der Hoffnung, daß ein heil- samer Wechsel in dem Benehmen der Beamten von Fohkien gegen Fremde Plaß greifen wird. Der neue Futai, Ting 3ih Chang, ist ein Mann von bewährter G.finnung und hat eine Anzahl von Reformen eingeführt in der löblichen Absicht, die Verwaltung zu säubern. So hat er auch den Fremden ein weises Zugeständniß gemaht. Es war nämlich Sitte zu Foochow fremde Konsuln wie Beamte von geringer Bedeutung zu be- handeln, und fie zu zwingen, bei dem Eintritt in das Yamên das Seitenthor zu pasficen. Für Dr. Krauel, den deutschen Konsul, waren Berlin, den 23, Juni 1876.
In der gestrigen Sißung der Stadtverordneten gelangte die durch die Beschlupunfähigkeit der vorigen Versammlung unterbrochene Berathung der Vorlage, betreffend die Uebernahme des zwischen der St, Johanniékirche bis zur Ee der Thurmstraße und dem Borsigschen Grundstück zu Alt-Moabit liegenden Theils des Kleinen Thier- gartens zum Abschluß. Bekazutlich ist der Kleine Thiergarten eine Domäne, seine absolute Erwerbung Seitens der Stadt also unmôg- lih und deshalb befürwortet der Magistrat, die Annahme des fisfa- lischen Anerbietens, das fragliche Lreal der Stadt unter bestimmten Modalitäten auf 20 Jahre als Park zu überlassen. Die Versa mm- lung stimmte dém Antrage zu.
Es folgte die Berichterstattung über die Vorlage, betreffend die Anstellung städtischer Sculinspektoren. Die Anträge der Kommission gingen dahin, die Stadt vorläufig in 8 Schulbezirke zu theilen und jedem Bezirke einen Schulinspektor vorzustellen. Diese Sg ispetioren follen auf Vorschlag der Schuldeputation und nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat als Gemeindebeamte auf Lebenszeit angestellt werden, im Uebrigen der Schuldeputation und unmittelbar dem Stadt-Schulrath unterstellt werden, Die Verfammlung beschloß jedo, daß zunächst nur 6 Schul- inspektoren, und diese auch nur auf 12 Jahre aagestelt werden sollen,
Die II, Kreis synodal - Versammlung der Kreissynode B erlin-Kölln (Stadt) trat am 21. d, M. unter Vo-sitz des Konsistorial- Raths Noël in der Aula der Victoriaschule unter Anwesenheit des Propstes von St. Petri, Dr. Frhrn. v, d. Golß zusammen Nach dem Bericht über die kirchlichen und fittlihen Zustände der Diözese, der sich über die Wirkungen des Civilstandsgeseßes und den Zustand der Sonntagss{ulen verbreitet, vernachlässigen namentlich die niederen Volksklassen die kirhliche Einsegnung der Ehe. Es beträgt der Aus- fall in St. JacoLi 60%, in St. Thomas 80%. In St. Petri betragen die kirhlihen Einsegnung n bei 9000 “Seelen nur 69, in der Louisenstadt bei 132,000 Seelen 172, dagegen in der Domgemeinde bei 120,006 Seelen 136. Besser steht es zur Zeit noch mit hen Taufen uud Konfirmationen. E Auf den Antrag des Dr. Tehow beschloß die Synode, den kirch- lihen Behörden den Wunsch auszusprehen, daß die bevorstehenden kicchlihen Wahlen vom 1. Sonntag deg nächsten Januar auf einen späteren Termin verlegt werden. — Die Kirchenkollekte für die Heiden- mission wird auch in diesem Jahre am 2, Weihnachtstage stattfinden. — Die Vorlage des Konsistoriums, betreffend die Feststellung der
n beziffert fi auf 1,242,246 4 (gegen 613 867
Berliner Stadtbah e Materialien 7,240,887 M4.
1874), während di Effekten 1,976,944 M. (gegen 4,692, (gegen 9,090,513 4) und die 390,238 M) betragen. Auf de 30,000,C00 Æ, Stammpriorit Stammprioritäten C. 30,000,000 A Ueber die Betriebserg ngaben : Einnahmen 23,793 t. 1874 exkl. M.-Oebisfelde), Ausgaben 19,52 {Guß 4,268,906 M (gegen 3,212,26
einen Besuch
Nun mag dies als etwas Ge- aber bei den Chinesen ijt dem nicht \o. fremder Nationen die gehörige Achtung , so wird die Bevölkerung fie in und weniger geneigt sein, die Fremden zweifelhaft werden die Verhand- chland und China cinen vortheilhaften hungen zwishen den Eingeborenen und selbft wenn sie keinen weite-
jüngst dem Futai in amtliher Thätigkeit machte, die Mittelthore des Yamên geöffnet worde Ehrenwache im Hofe aufgestellt. ringfügiges erscheinen, Wenn den Vertretern von den Behörden gezo erhöhtem Ansehen halten, zu beleidigen oder zu kränken. Un lungen zwishen Deuts Einfluß auf die Bezie den Fremden in Fohki ren Einfluß haben follten.
Aegypten. gemeldet: Herr Vilet t seine Ansichten über di kompletirt Herrn Cqve's B Aegyptens zur Bestreitung aufgelegten Lasten hinreiche haben eine Serie finanzi
(gegen 9,576,289 M), die: 022 M), die Debitoren 5,556 298 M Kassenbestände 2,227,282 M (gegen. r Passivseite erscheinen Stammaktien: B (Realerlôs) 29,740,200 4, bligationen (bis jeßt emittirt): ebnisse in 1875 ent ,946 A6. (gegen 22,023,000 039 Æ (gegen 18,810,738. f 2 4). Davon ab Zuschuß: 488,786 A). Derselbe wird in nachstehender- auf 43,800,000 A Stamm- Dividende (gegen 3%) auf- (gegen 918,000 M); end- eue Rechnung 625,312
138,600,000 A Bilanz folgende A
Á), Ueber n-Langwedel 274,594 M (gegen M (gegen 2,723,476 M). Weise verrechnet: 34 9/9 Dividende Prioritäten Litt. B. : 1,533,0C 30,600,000 A Stammaktie lich Eisenbahn (gegen 272,475 Wien, 22, Iuni. Direktion der Nationalb Presse* meldet, bekannt Semesters d. J. sich auf 21 daher beschlossen, Generalvers
en ausüben, Also Rest: 146.
,000 Á; 6 %o
Aus Kai i . A. C,“ us Kairo wird der „A. A. C n 1,836,000 M
heilte vor seiner Abreise dem Khedive ägyptische Finanzlage mit. Er eriht und zeigt, daß die Hülfsquellen der dur die Unifizirung der Shuld n. Herr Vilet und Signor Scialoja eller Maßregeln vorgeschrieben, denen seine Zustimmung ertheilt hat und mit deren Aus- ssâre der öffentlihen Schuld betraut wor-
M und Vortrag auf n
T. B.) Jn der heutigen Sißung der ank wurde, wie die gemacht, daß der Reinertrag des 9 Kr. pr. Aktie stellt, es wurde 21 Fl. per Aktie zu vertheilen. — D der uvgarishen Nordoft- r das verflossene Geschäft t und die der Verwaltun er Anleihe bis äuf
der Khedive führung die Kommi ammlung der Aktionäre
Bahn hat den Rehnungsbericht übe sowie den Revisionsbericht genehmig Vorjahre gewährte Vollmacht zur A
den Betrag von 1,469,000 Fl. erstre
— Nach dem Berit bahn haben sih die Betri namentlih im zweiten Semester gebef déefizit auf 72,458 Fl, reduzirte. 1,479,895 Fl., die Betriehbsaus vollendungsarbeiten auf der Stre günstiger Witterun und mußten auf d wärtige Stand de Betriebsaus fälle 382,000 Fl.
Prag, 23. Juníï. Veruntreuung zum Nah anstalt geführten S ch Direkter L-derer von der Ankla 7 gegen 5 Stimmen freigesproch untreuung mit 8 gegen 4 Stimmen furist Senft wurde mit 9 gegen 3 der Mitshuld am Betrug und m Verbrechen der Verun:reuung frei en der Mitschuld an der Veruntreuun hof erkannte nah diesem Wahr gegen Senft auf 1 F
ufnahme ein
des Verwaltungsrathes der Albrechts - e für das Geschäftsjahr 1875. ert, so daß sih tas Betriebs- „Die Betriebseinnahmen betrugen gaben 1,552,353 Fl, cke Stryj - Stanislau konnten un- t abgeschlossen werden. Der A
Bekanntmaqhung.
serlihen und Königlichen Hoheit und von Preußen. 6 stattfindende, mit Ausstellung für Ge-
Unter dem Protektorat Sr. Kai des Kronprinzen des Deutsche Deutsches Comité für die in Brüssel 187 einem Kongresse verbundene internationale
sundheitspflege und Rettung
Der Termin für den mit Ausstellung für Gesundhe verbundenen Kongeß ist v mehr definitiv festgesetzt.
Der Kongreß wird am 27, bis zum 4. Oktober dauern.
Die im Art. 8 des Kon ferenzen werden zehn Tage vo Die Kongreßsißungen finden in dem d gegenüber belegenen Akademiegebäude
Mit dem Kongresse werd lichkeiten verbunden sein.
Formulare Keongreßtheilneh
n Reiches Die Bau-
g halber im Jahre 1875 nich as Frühjahr 1876 verschoben r s{webenden Schuld beträgt 2,200,009) Fl der früheren Jahre beziffezn sich zusammen auf
(W. T. B.) In dem wegen Betrugs und theil der hiesigen Filiale der Kredit- chtsprozesse hat die Jury den ge der Mitschuld am Betruge mit dagegen des Verbrechens der Ver- für jchuldig erklärt.
Stimmen von der Anf it 6 gegen 6 Stimmen von dem dagegen mit 9 gegen g für \{uldig erklärt. spruche gegen Lederer ahr {weren Kerkers.
(W. T. B.) Wie die zur Untersuchung der Ursachen des Fallen es eingeseßte Kommission der Re nexlei bestimmte Schriite in dieser Angeleg
Verkehrs-Anstalten:
Das Projekt zur Kanali und Anlage eines Sicherheitsh dung, wie solches unterm 22. 3, September und 19, nehmigt worten.
23. Juni, (W. T. B.) „Aurora* ist heute früh 5 Uhr mit. der o aus Alexandrien hier eingetroffen.
—- Die „Roma“ in Gleich nach der Anna soll das gan den, indem Sicilien in
( der diesjährigen internationalen itspflege und Rettungswesen in Brüssel on dem dortigen General-Comité nun-
September eröffnet werden und greß-Reglements erwähnten Kon-
greßeröffnung beginnen. en Ausstellungsräumen
r der Kon chuldigung en gemeinsame Ausflüge und Fest- zu Veldekarten, wie solhe von jedem einzelnen Delegirten der Behörden,
) zu vollziehen und dem- öglihst einzu
Der: Gerich*s auf 17 Jahr, London, 23. Juni.
mer (auch von den Magistrate, Korporationen, Vereine 2 nächst an das Deutshe Comité baldm wie deutsche Ueberscezungen des K hiesigen Bureau des Comités ( tittagsstunden zwischen folgt, auch auf schriftlichen Antrag übers __ Auf der Meldekarte sind die Modalitäten der für die Theilnahme am Kongresse zu entrihtenden angegeben. Der Wortlaut der dem Konferenzen zu unterbreitend Berlin, den 15. Juni 1876. Der Aus\chuß des Deut Wirklicher Geheimer Rath. Dr. Virchow, Professor u von Bunsen, Dr. philos. Eisenlohr, Ministerial-Rath. Fink, Ministerial-Rath.
„Times“ meldet, j s des Silher«- gieruag anempfohlen, fkei- enheit zu thun.
senden sind, ongreß-Regle- Wilhelmsplay 12 und 3 Uhr verab-
werden ebenso Nr. 2) in den
Zahlung der
Gebühr näßer sirung dec unteren Brahe
E an freie gra DAE o ; : anuar aufge]tellt und unterm Kongresse und beziehung3weise den Oktober 1874 superrevidirt worden, ist gé-
en ist nahftehend abgedruckt.
schen Comités: von Philipsborn, Dr. Krüger, Minister-Refident. Medizinal - Rath. Aug. Dollfuß, Fabrikbefiger. von Egzzel, General der In- Dr. Gneist, Prof. Günther, Geh. Kom- von Holleben, Ober-Tribunals- Geh. Medizinal-Rath. Reichardt, Ministerial-Rath. Stöckhardt, Geh. Regierungs- cis, Präsident. von Voigts-Rheg, General-Major. gresse zu unterbreitenden Fragen der Bes. Beilage veröffentlihen. D. Red.)
der Lloyddampfer stindischen Ueberlandpost
Neapel läßt fich aus der Hauptstadt \{Gréiten : Konvention geändert wer- en Alpen bis Rom als Mittel- Genua, Spezia, Florenz nah Rom; Mantua, Modena nach Rom; Plan ea e DA
an Jacini' te Haupt- Eisenbahnsystems gewor- gen politischen Verhältnissen weck muß der jenbahnen werden und den Betrieb dersel die bereits in der Bildung begriffe i Hauptgruppen geben : ober- zu diesen alle
nd Geheimer j zte der modifizirten B ze italienishe Eisenbahnsystem ab das ganze italienijche Eisenbahnneß von d vier Hauptgruppen eingetheilt wird mit punkt: 1) die Bahnen vom Mont Cenis über Livorno, Civitavechia und über Turin, Bolo 2) die Bahnen vom
fanterie z. D. und Ober-Verwaltungsgerichts-Rath. merzien-Rath (in Brüssel). Rath. Dr. Mettenheimer, Wirklicher Legations-Rath. Dr. Roth, General-Arzt. Rath. Dr, von Steinb
Brenner über Verona,
von Riedel, 3) von Tarent über B westwärts nat Rom. Wie nah dem stadt Florenz Centralpunkt des italienischen ß es nun, den gegenwärti Zu diesem Z
ari ostwärts und 4) von Tarent
(Die dem Kon
werden wir morgen in Staat Eigen-
ben Privat- n sind. Hier- und unteritalienishe {üdlich von Rom 1a der Haupt- altenishen Linien Bahn fährt. Rom auf den genwehsel vors-
angemessen, Nom werden. thümer aller Ei gesellschaften übergeben, nach wird es blos noch zwe Eisenbahnen, zu jenen gehßren akle nördlich, gel-genen Linien, während, wenn man jeßt von Turin ftadt fährt, man von Turin bis Florenz auf oberital ift und von Florenz bis Rom auf römischer neuen System würde man vom Mont Ce Bahnen derselben Gesellshaft fahren und keinen Wa zunehmen haben.
Gewerbe und Handel. agdeburg-Halberstädter Eisenbahn weist für die „Haupt- und Zweigbahnen im ammtbetrag von 190,236,754 # nach geger angwedeler Konto (Be- 2,842,109 MÆ., ebenso der Antheil | Ultenbeken mit 17,946,642 4, Die Betheiligung an der
jemeindevertreter fand dahin ihre Erledigung, rändert blieb und der Heiligen- Seelenzahi von 45,000 Seelen rtreter bewilligt wurden. — andlung fand die Anfrage des Konsistoriums, Bildungsbedürf-
Die Bilanz der M vom 31. Dezember 1875 einen Ges 171,781,014 A im V triebsmittel) erscheint unverändert mit
Das Uelzen-L
an Hannover
Zahl ter Aeltesten und daß in alien Gemeinden Kreu;-Gemeinde mit Rücksicht auf ihre 12 Firchenrätze und 36 Gemeindeve
Meerenge nah Sommerset gedenkt ex sih nach Neu- pfer den Flyriver hin- st, und dann die Inscl zu dur- Der Versuch ist sehr Neger zu Begleitern er fich von der Jagd
Postdampfer, der von hier durch die Torres- (Kap York) fährt, abgereift. Von da Guinea zu begeben, auf : so weit er schiffbar i wandern, um ihre Produkte kenne gewagt, da Albertis nur drei Weiße und wenige hat und keine Lebenömittel mit sich führt, indem genügende Subsistenzmittel verspricht.
Das Dorf Golwood in Indien, an der mit 200 Einwohnern, Schauplaß eines der furhtbarsten Ausbrüche
Mehr als die Hälfte der Die Krankheit trat am
die Zahl unve einem kleinen Dam aufzufahren, längere Be x zu lernen. efricdigung
: Gemeinden Auf Antrag des Stadtraths Tehow gab {lie Konsistorium anheim, , Entscheidung zu überlassen, ob für die Befriedigu fnifses unserer Siadt mit Erfolg etwa aus geschehen könne,
Verbreitun die Synode dem r Parochien die ng des Bildungs- 8 vom kirchlichen und wie im Falle der Bejahung iteren Verlaufe der Verhandlungen berih- er die Berliner Stadtmission und speziell annesstiftes, — Schließlih wurde ein ow: „Synode wolle dahin wirken, daß
den Gemeinde-Organen de Bahnstrecke Bombay- Baroda gelegen, war, der „Köln. Z zufolge, kürzlich der Cholera, die Einwohner
und Lesebedür Standpunkte zu wirken wäre.“ tete Prediger Hofmann üb übex die Wirk!
sih je ercignet haben.
um Mittag waren 57 Persoren flohen alle Ueberlebenden, e Aufnahme verweigert. keit auf; in einigen Fällen
ein, Jn diesen Fällen fehlten Krankheit befallene Kör
j amkeit des Joh Avirag des Stadtraths Tech die Superintendenten
„an derselben gestorben. » aber in den nächsten Dörfern tyurde ihnen Die Seuche trat mit äußerster Heftig- trat der Tod bereits nach 20 Minuten die gewöhnlichen Cholerasymptome und per wurde blauschwarz und fank m Dorfe selbst wohnt kein Arzt und f einiger Zeit ein, Ueberhaupt ufzutreten. Aus verschiedenen über Ausbrüche der Seuche:
fernerhin nicht mehr von den Konsistorien vor- ndern von ihren Kreiëssynoden auf 6 Jahre gewählt, Kirchenregimente zur Bestätigung vorgele gt werde“, angenommen.
Hr. Professor Dr, Micha e fammlung des „Geselligen L den Vortrag über „Orthographie-Reform“ züglichen Konferenz gefaß ch, daß alle
der von der nach heftigen Krämpfen zusammen, J ärztlihe Hülfe traf erst nach Ver scheint diesmal die Cholera sehr stark a Theilen Indiens kommen Nachrichten
pidemishe Hundswuth hat auf der Jusel See- weite Verbreitung gewonnen und sind dagegen die ener- Maßregeln getroffen worden. eingeschlossen
lis hielt am 22. ds, in einer Ver- einen sehr eingehen- . Der Redrer billigte A ten Beschlüsse und heiligten Kr-ise, insbesondere untexfiüßen mö;ten, llseitigen Beifall, die Ansichten en Einführung der Orthogr Einige Redner wün aupt zunächst die öffent- während andere wieder onnen werden. de 1hließlich resolvirt : stand, in einer der nä{hsten zu machen, in welcher Weise unsere OÖrthographie gelangen fönnen,*
italienishen Reisenden De Offizier und jeßigen Kaufmann in achcihtea vom 20. April erhalten: ¿em Aufenthalte in Sidney mit dem
ehrerverein s“
alle ven der äußere den Wuns aber die Lehrer, dies Reformprojekt trag fand in der Versammlung a über die Art und Weise der praktis Reform gingen jedoch weit auseina daß die P-esse den Anfang machen- und überh g dafür gewonnen werden solle; Schule damit be
land sehr
Kopenhagen werden. Jeder auf der Straße angetroffene Hund wird von der gei gefangen und in einer geschlossenen Droschke auf Kosten des nthümers na Hause gebracht, im Fall dieser nicht vorzicht, ihn von der Polizei tödten zu lafsen. Die Zahl der Hunde in Kopen- Von diesen waren nah dem bereits 1200 getödtet.
teren Nachrichten war die Zahl der Getödteten schon ca. 1
Redacteur : #%, Prehm. Veriag der Expedition (Kessel. Lruck: W, Elsner,
liche Meinun cht waren, es müsse in der g des Hrn. Lehrer Donoth wurde \chl[i
— Auf Antra beauftragt seinen Vor
„Der Verein Sißungen Vorschläge zu einer einheitlichen
„ Fanfulla“
hagen wird auf ca. 6000
v Fädrelandet “ Nach spä--
24“
bis zum 7,
1 hat über den Albertis von dem ehemaligen Torazzi, nachstehende N De Albertis. ist heute nah kur
(einsließlich Börsen-Beilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
Nichtamlliches.
Preußen. Berlin, 23. Juni. Jm weiteren Verlauf
der gestrigen Sißung des Herrenhauses entspann fich bei §. 24 des Entwurfs der Städteordnung eine kurze Diskussion. Die Kommission hatte beantragt, dem Paragraphen folgende Fassung zu geben:
„Stadtverordnete können nicht sein: 1) die Staatsaufsichtsbeamten mit Einschluß der ernannten
M'tglieder des Bezicksraths und des Provinzialraths und deren Stellvertreter, E :
2) die ernannten Mitglieder der Verwaltungsgerichte und deren Stellvertreter, i
3) Beamte der Staatsanwaltscbaft und Polizeibeamte,
4) Geistliche, Kirchendiener, öffentliche Elementarlehrer und / alle Lehrer, welche Besoldung aus städtishen Mitteln erhalten. L
7 Mitglieder des Magistrats «- Kollegiums und besoldete Ge- meindebeamte, vorbehaltlich der Bestimmung des §. 61. ;
Personen, welche ein öffentliches Amt bekleiden, bedürfen zur Annahme der Wahl als Stadtverordnete keiner Genehmigung ihrer Vorgeseßten Dienstbehörde, bleiben jedoch zur Erfüllung ihrer dienst- lichen Obliegenheiten verpflichtet. / :
In Stadtgemeinden mit 10,000 und wenigec Einwohnern fönnen Vater und Sohn, sowie Brüder nit zugleich Stadt- verordnete sein ; werden folhe Verwandte zuglei gewählt, so wird der âltere allein zugelassen“,
ierzu beantragten: . : i
1) Herr B-cker (Dortmund) die Worte, von „öffentliche Elementar-
lehrer“ bis „erhalten“ in Nr. 4 zu streichen
2) Herr v. Kleist-Reßow: hinter „Polizeibeamte" in Nr. 3 hin-
zuzufügen: „richtexlihe" Beamte, zu welchen jedoch Mitglieder der Handels- und Gewerbegerichte niht zu rechnen sind.“
An der Diskussion betheiligten si die Herren Brüning und
Becker (Dortmund), welche sich gegen den Kommissionsantrag erkiär- ten und die Herren von Kleist:-Reÿyow und von Knebel-Döberißz, welche den Antrag von Kleist vertheidigten. Nahdem auch der Regie- rungskommissar sich für die Fassung der Kommission erklärt hatte, wurde dieselbe angenommen und beide Amendements abs- gelehnt. Ohne erhebliche Diskussion wurden sodann §. 25 in der Fassung des Abgeordnetenhauses und §. 25a. nach dem Antrag der Kommission in folgender Fassung angenommen :
„Zur Theilnahine an der Wahl der Stadtverordneten sind außer den Gemeindebürgern au diefenigen männlichen Angehörigen des Deutschen Reiches berechtigt, welche die bürgerlihen Ehrenrechte besißen, das vierundzwanzigste Lebensjahr zurückzelegt haben und seit zwei Jahren in der Stadtgemeinde soviel wie einer der drei héchstbesteuerten Einwohner an direkten Gemeindeabgaben eut- richten. Das nämliche Reht haben juristishe Personen, Aktien- Gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berggewerk- schaften, welche im Deutshen Reiche ihren Siß haben und seit zwei Jahren in solhem Maße zu den direkten Gemeindeabgaben beitragen. Dieselben haben fi dur einen, die bürgerlichen Ehren- rechte befitenden, männlichen Angchörigen des Deutschen Reiches, der das vierundzwanzigste Lebensjahr ¿urückgelegt hat, vertreten zu lassen. Jn gleicher Weise haben si gemeinschaftliche Besißer ver- treten zu lassen. Die Befugniß, sich in solcher Weise vertreten zu lassen, steht allen soustigen vorstehend gedachten Personen zu.
Auf das Recht, gemäß vorstehenden Bestimmungen an der Wahl der Stadtverordneten Theil zu nehmen, fiaden die dea Ver- lust des Bürgerrehts betreffenden Bestimmungen des §. 17 gleich- mäßig Anwendung.“
Für S. 26 empfahl die Kommission folgende veränderte
Fassung:
„Zum Zwecke der Wahl der Stadtverordneten werden die Gemeindebürger nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Klassen- und fklassifizirten Einkommensteuer in drei Kiassen getheilt.
Die erste bezichungsweise die zweite Klasse besteht aus den- jenigen Gemeindebürgern, auf welche bis zum Belaufe eines Drittels beziehungsweise zweier Drittel der Gefammtsteuer die hochsten Ein- zelsteuerbeträge fallen. Die hiernach nicht in die :rste, beziehungs- weise zweite Klasse fallenden Gemeindebürger bilden die dritte Klasse. In die erste, beziehungsweise zweite Klasse gehört auch derjenige, dessen Steuerbetrag nur theilweise in das erste, beziehun:èweise zweite Drittel der Gesammisteuer fällt. Unter mehreren einen gleichen Steuerbetrag Entrichtenden entscheidet die alphabetische Namensord- nung und erforderlichen Falls das Loos darüber, wer von ihnen zu der höhexen Klasse zu rechnen ist. : i
Die nah §. 25a, Wahlberechtigten werden von ihrem im Stadtbezirk gewonnenen Einkommen besonders eingeschäßt und derjenigen , erforderlihen Falles durch das Loos zu bestimmenden Klasse zugewiesen, welcher der hiernah ermittelte Steuersaßz ent- spricht. Das gedachte Einkommen, bezw. die von demselben zu entrichtende Klassen- und Eizkommensteuec bleibt in der Wohnsitz- gemeinde außer Berechnung. -
Niemand kann gleichzeitig mehr als einer Klasse angehören,
Die Ehrenbürger gehören der ersten Klasse an. 5
Jede Klafse wählt ein Drittel der Stadiverordneten, ohne dabei an die Mitgliedec der Klasse gebunden zu sein.“
Hierzu beantragte Herr v. Winterfeld, im Al. 1 statt der
Worte, „Klassen- und klassifizirten Einkommensteuer“ zu seßen: „direkten Staatssteuern, Grund-, Gebäude-, Einkommen-, Klas- \sen- und Gewerbesteuer mit Ausnahme der Steuer vom Ge- werbebetriebe im Umherziehen.“
Nachdem sich der Regierungs-Kommissar Gehcime Ober-
Regierungs-Rath Wohlers und Herr Becker (Dortmund) gegen, der Antragsteller und Herr v. Kleiß-Reßow für den Antrag erklärt, wurde derselbe vom Hause verworfen und die Fassung der Kommission angenommen.
Tür §8. 27 empfahl die Kommission folgende Fassung:
„Größere oder folche Gemeinden, welche mehrere Ortschaften umfassen, können sür alle oder für einzelne Klassen in Wahlbezirke eingetheilt werden, Gemeinden, welhe mehr als 30 Stadtvcrord- nete haben, müssen in so viel Wahlbezirke gethcilt werden, daß die Gesammtzahl der in jedem Bezirke zu wählenden Stadtverordneten niht mehr als 12 beträgt. Die Zahl der von jedem Bezirke zu Wählenden wird nah Maßgabe der Zahl der dem Bezirke ange- hörenden Wahlberechtigten der betreffenden Klasse bestimmt. Ge- hôren cinem Wahlbezirke nicht so viel Wablberechtigte der betref- fenden Klasse an, daß denselben hiernah die Wahl wenigstens eines Stadtverordneten überwiesen werden könnte, so sind dieselben cinem benachbarten Bezirke zuzutheilen. Anderweitige ortsstatutarische Beftimmungen find zulässig, S
Die Beschlußfassung über die Bildung der Wahlbezirke, über die Zutheilung der nah §. 26 Wahlbeiechtigten zu den cinzelnen Beziiken, sowie über die Feststellung der Zahl der von jedem Wahl- bezirke zu Wählenden erfolgt auf Vorschlag des Magistrats durch
die Stadtverordnetenversammlung : N Die Eintheilung eines Wahlbezirks in Abstimmungsbezirke,
Berlin, Freitag, den 23. Juni
kann durch den Magistrat erfolgen, wo die Zahl der Wahlberech- tigten oder örtlihe Verhältnisse dies ¿weckmäßig erscheinen lassen.
Die Wähler sind bei der Wahl an die im Wahlbezirke Woh- nenden nicht gebunden.“
Für diesen Paragraph empfahl dagegen Herr Gobbin
folgende Fassung:
„Größere, oder solche Städte, welhe mehrere Ortschaften um- fassen, können für alle oder für einzelne Klassen in Wahlbezirke ein- getheilt werden.
Städte. in denen die Zahl der Stadtverordneten mehr als 30 beträgt, müssen für alle Kiafsen, sofern nicht durch Ortsstatut ein anderes bestimmt wird, in so viele Wahlbezirke eingetheilt werden, daß auf jeden Bezirk nicht mehr als 12, bezw. für jede Klafse nicht mehr als 4 Stadtverordnete entfallen.
Die Zahl der von jedem Bezirke zu Wählenden muß der Zahl der dem Bezirk angehörenden Wahlberechtigten der betreffenden Klasse entsprehen. Gehören einem Bezirke nicht so viele Wahl- berechtigte der betreffenden Klasse an, daß denselben hiernach für jede Ergänzungswahl die Wahl wenigstens Fines Stadtverordzeten überwiesen werden könnte, so sind -dieselben einem benachbarten Bezirke zuzutheilen. E j
Die Wähler sind bei der Wahl an die im Wahlbzirke Woh- nenden nicht gebunden. - : 5
Die Beschlußfaisung über die Bildung der Wahlbezirke, über die Zutheilung der nah § 25a, Wahlberechtigten zu den einzelnen Bezirken, sowie über die Zabl der von jedem Wahlbezirke zu Wäh- lenden erfolgt auf Vorschlag des Magistrats durch die Stadtverord- netenversammlung. /
Wahlbezirke oder Stadtbezirke können auf Beschluß des Magistrats, wo die Zahl der Wahblberechtigten oder sonstigen. ôrt- lichen Verhältuisse es angemessen erscheinen lassen, in Abstimmungs- bezirke eingetheilt werden.“
Nachdem der Regierungs-Kommissar, Geh. Ober-Regierungs-
Rath Wohlers, die Gobbinshe Fassung für eine wesentlihe Ver- besserung des Antrages der Kommission erklärt, wurde dieselbe angenommen, und der Antrag der Kommisfion verworfen.
Die §8. 28 bis 43 wurden nah den Anträgen der Kom-
mission ohne wesentlihe Debatte genehmigt, der §. 44 auf An- trag der Kommission gestrihen. Im §. 45, welher nah den Anträgen der Kommission lautet :
„Der Magistrat wird von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Der Magistrat besteht aus :
1) dem Bürgermeister als dem Vorsißenden, :
2) wenigstens Einem Beigeordneten oder zweiten stellvertreten- den Bürgermeister, N
3) unbesoldeten Stadträthen ; die Zahl derselben beträgt den sechsten Theil der Zahl der Stadtverordneten, jedoch nit weniger als zwei und nicht mehr als zwölf; anderweitige ortsftatutarische O über die Zahl der unbesoldeten Stadträthe sind zu- alig Auf Gemeindebeschluß können als Magistratsmitglieder von der Stadtverordnetenversammlung außerdem gewählt werden :
ein zweiter, zur Stellvertretung des Bürgermeisters berufener Beigeordnácter, E t
ein oder mehrerêé besoldete Stadträthe (Syndikus, Kämmerer).
Die Zahl der besoldeten Magistratsmitglieder darf die Zahl der unbesoldeten niht übersteigen ;*
wurden auf Antrag des Herrn Theune in dem vorleßten Absagz die Worte: „(Syndikus, Kämmerer) gestrichen.
Die §8. 46 bis 74 wurden chne erheblihe Diskussion nach
den Anträgen der Kommission angenommen. Bei S. 75 entspann sich sodann eine längere Diskussion über die Annahme des Antrages der Kommission resp. eines von den Herren Brüning und v. Voß gestellten Antrages, an der \sich die Herren Brüning, Rasch, v. Thaden, v. Voß, Hobrecht und Graf zur Lippe, sowie der Regierungs-Kommissar, Geh. Ober-Regierungs-Rath Wohlers, betheiligten, die aber {ließlich um 4} Uhr vertagt wurde.
Die Erklärung, welche der Minister des Innern Graf zu
Eulenburg zu §. 15 abgab, hatte folgenden Wortlaut:
Meine Herren! Jch möchte nur eine Bemerkung machen. Es ist
in dieser Debatte immer noch angespielt worden auf das direkte Wahl- ret und dasselbe in Beziehung gebracht mit denjenigen Bestimmungen, die für das Dreiklassenwahlsystem m-ßgebend werden sollen. Ich muß darauf bemerkea, daß weder in den Motiven des Gesetzes, noch irgendwie bei der Diskussion, soweit sie bisher im Abgeordnetenhause oder hier stattgefunden hat, Seitens der Regierung ein einziges Mal gesagt wor- den ist: wir sind entschlossen, das Dreiklassenwahlsystem als durch» gegen es Wahlsystem für alle Städte der Monarchie durchzuführen.
as habe ih nicht behauptet und liegt auch gar nicht in der Jn-
tention der Regierung. Die Frage, welches Wahlsystem in denjenigen J rovinzen in denen künftig die Städteordnung wird geregelt werden müssen, vorzuschlagen sein wird, ist eine offene und wird auf keinen
all schon jeßt im Sinne des Dreiklassenwahlsystems entschieden. arum es sih hier handelt, ift das: nach der Ansicht der Regierung
und noch dem fast einstimmigen Urtheile derjenigen Städte, die sih über diese Frage ausgesprochen, haben, ist das Drei- klassenwablsystem für denjenigen Bezirk, für welchen diese Städte- ordnung gelten soll, das zweckmäßigste. Jh habe dabei den Wunfh gehabt und auch durch meine Aeußerungen in der Kommission dahin gewirkt, daß innerhalb dieses Beztrks nun keine «Verschiedenheit ‘in der Art hervortreten soll, daß in einzelnen Städten direkt gewählt werden kann. Deshalb hatte ich den Wunsch, daß die beiden neu- vorpommerschen Städte auch dem Geseß unterworfen werden sollten.
Ich kann mit Hrn. Rasch darin übereinstimmen, daß es nicht absolut
nothwendig sei, in Bezug auf Kommunalwahlen von vornherein einen Grundsaß aufzustellen, der unershütterlich für den ganzen Staat gelten müsse; aber daß der Staat, auf Erfahrungen nel , Fü
zelne Landestheile Grundsäße proklamirt, die sih dort als richtig und nothwendig bewährt haben, halte ich für erforderiih, und ih haite es nicht. für zulässig, daß jede Stadt statutenmäßig beschließt, wie fie wählen will; fi- muß si in einen gewissen Rahmen fügen. i, Bezug auf den Saß von 3 oder 6 Æ erlaube ich mir noh einen Gedanken guszuführen. Erstlih kann man doch unmöglich
tüßt, für ein-
davon ausgehen, daß das Wahlrecht in den Städten ein sogenanntes
angeborenes Recht ist, daß Jeder, der durch den Aufenthalt in der Stadt zum Gemeindeangehörigen wird, eo ipso das Recht hat, in
Kommunalangelegenheiten mitzusprehen, sondern das wird dem Staat
und der Kommune überlassen bleiben müssen, durch Geseß und Statut
u bestimmen, welhe Klassen der Bevölkerung an Leistungsfähig- keit und Intelligenz hinlänglich begabt erscheinen sollen, um an der Verwaltung der Kommune überhaupt, und in welchem Maße theilzunehmen. Wenn Sie das allgemeine Wahlrecht, wie wir es für politishe Wahlen zugelassen haben, als Grundsaß für Kommune- wählen zulassen sollten, so würden Sie das ganze Kommunalwesen auf den Kopf stellen, Schon insofern sind die Einwände gegen
etwas höheren Census, auch bei dem Dreiklassenwahlsystem, meiner |
Arsicht nah nicht durhs{lagend, obgleich ih zugeben will, daß si die Frage nah dem Census anders stellt bei Anwendung des Drei-
flasscnsystems, als bei direften Wahlen.
Wenn nun aber ein höherer Saß sih bisher bewährt hat, wenn Provinzen, wie die Rheinprovinz, sagen: nur unter solcher Bedingung foöanei wir das Geseß au auf uns anwendbar erklären ; wenn ferner alle diejenigen Herren, welche für direktes Wahlrecht schwärmen, doch den stillen Wunsch hegen müssen, daß auch ihre übrigen Mitftädte nach und nach dahin kommea, das direkte Wahl:echt bei fich einführen zu können, wie können sie dana dahin kommen, jeßt einen so niedrigen Census festzuseßen, der ihnen den Uebergang zum direkten Wahls ster, d. h. mit anderen Worten, zum höheren Census, so außerordentl d er- \{chwert. Es würde dereiust für die Gesetzgebung eine sehr shwierige Aufgabe sein, direktes Wahlrecht einzuführen mit vielleiht 12 M Census gegen ein bisheriges Klassenwahlrecht mit 3
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten folgte auf die definitive Annahme des Noth- ftandsgescyes die dritte Berathung des Gesezentwurfes, betreffend die Ablösung der Servituten, die Theilung der Gemeinschaften und die Zusammenlegung der Grundstücke für die Provinz Shleswig-Holstein. In der Generaldebatte präzisirte der Abg. Dr. Hänel den Standpunkt seiner Partei dahin, daß das Urtheil über diesen Geseßentwurf noch nit reif sei, daß es deshalb niht möglih sei, ein definitives Urtheil über die Zweck- mäßigkeit der gestelten Amendements zu fällen, Sie müßten deshalb für jezt gegen das Geseh stimmen. Darauf wurde das Geseg definitiv genehmigt. Es folgte die Berathung der Schreiben des Präsidiums des König- lichen Staats-Minifteriums, betreffend die Uebersicht der von der Staatsregierung gefaßten Entschließungen auf Anträge und Resolutionen des Hauses der Abgeordneten aus der Session 1875. Der Abg. Berger bedauerte, daß die Staatsregierung auf viele An- träge und Resolutionen des Hauses niht antworte. In dem vor- liegenden Schreiben werde über die beantragte Vorlegung prin- gipiell wichtiger Gesege vollständig geschwiegen, Der Minister für landwirthschaftlihe Angelegenheiten Dr. Friedenthal, verthei- digte die Handlungsweise der Staatsregierung, welche nur auf Beschlüsse über solche Petitionen, die der Regierung als Material zur Geseggebung oder zur Kenutnißnahme überwiesen find, feine Antwort ertheilt habe, weil fle dieselbe für überflüssig gehalten. Uebrigens sei den Wünschen des Hauses nah Möglichkeit Rechnung getragen worden, wie er dies an Beispielen aus seinem Ressort beweisen könne. (Wir werden diese Erwiderung morgen in ihrem Wortlaut veröffent- lihen.) Nachdem der Abg. Dr. Virchow die Klagen des Abg. Berger unterstützt, dieser selbft aber sich mit den Ausführungen des Ministers zufrieden erklärt hatte, wurde der Gegenstand für erledigt erklärt, worauf sich das Haus um 3# Uhr vertagte.
Landtags- Angelegenheiten.
Berlin, 23. Juni. Dem Hause der Abgeordneten ist fol- gender Entwurf eines Geseyes, betreffend die Errich- tung von Rathsfstellen bei dem Ober-Verwaltun gs- Gerichte vorgelegt worden : i
F. 1. Die Staatsregierung wird ermächtiat, im Falle des Ah- ganges eines oder mehrerer der nebenamtlih fungirenden Räthe des Ober-Verwaltungsgerichts, ot er im Falle des sonst eintretenden Be- dürfnisses 3 neue Rathsstellen bei dem Ober-Verwaltungsgerichte zu errichten und zu diesem Behufe die in der anliegenden Uebersiht nach Jahresbeträzen verzeichneten Ausgaben zu leisten. i
§. 2. Die Mittel zur Deckuna der gedachten Ausgaben sind für das Jahr 1876 und für das Vierteljahr vom 1. Januar bis 31. Mârz 1877 aus den Ueberschüssen des Hau3halts des Jahres 1875 zu leisten. L Folge sind diese Ausgaben in den Staatshaushalts-Etat auf- zunehmen.
S. 3. Zur Fassung gültiger Beschlüsse des Obver-Verwaltungsgerichts ift vom 1. Januar 1877 ab die Theilnahme einer Mehrheit von Mitgliedern erforderlich, welche aut Lebensteit ernannt sind.
Die Stelle eines Mitgliedes des Ober-Verwaltungsgerichts darf ferner als Nebenamt nicht verliehen werden.
Statistische Nachrichten.
Berlin, Nah Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 11, Juni bis inkl. 17. Juni cr. zur Anmeldung gekommen: 191 Ehe- \{ließungen, 814 Lebendgeborene, 38 Todtgeborene, 638 Sterbefälle.
— Eine Vergleichung Pater Erhebungen beweist, daß der Austritt aus der römish2n Kirche in Berlin, Wien 2c. und anderen Großstädten, wo die Verschiedenheit der Konfessiouen immer mehr zu Mischehen br zunimmt ; B
Nach amtlichen statistishen Tabellen zählte nämlih Berlin 1867: 6543, — 1871: 7265 und 1874: 8180 Mischehen; dieselben haben sich demuach in der erften vierjährigen Zählperiode um 11, in der zweiten um 14%, also in noch nicht einem Decennium um 259% vermehrt. Von den am digt N und dissi- dentisch 678 geschlossenen Mischehen wurden 2 zwischen evangelischen Männern und katholischen Frauen und- 406 von katbo- lishen Männern und evangelischen Frauen geschlossen. 1873 hatte sich die Zahl der Mischehen auf 850 gesteigert uud derart verändert, daß nur 187 (22 9/6) evangelische Männer röômisch-katholishe Frauen, dagegen 663 (78 9/6) rôömisch-katholische Männer evangelische Frauen heimführten. Für 1875 sind 2130 Mischehen ges loffen (also 552 mehr gegen das Jahr 1866), von diesen waren nach obiger Reihenfolge 630 G, 1097 rômish-evangelisch und 10 römish-jüdisch. Aus diesen Mischehen sind 700%/6 der Kinder evangelisch, 30 % katho- lisch geworden. Bei den {üdish-evangelishen, resp. katholisd,-evange- lischen, resp. katholisch - jüdishen Ehen sind von 183 Kindern 1 hriftlih und nur 29 jüdisch; dagegen bei den jüdish-dissidenten und dissident - jüdischen Ehen die Kinder weit überwiegend jüdisch oder evangelisch geworden, Bei den Mischehen mit Disfidenten über- wiegen in Beziehung auf die Religion der Kinder die positiven Religionen. — Die Statistik weist nah, daß der evangelischen Kirche beigetreten sind aus der katholischen Kirche 1871: 199, 1874; 186 Erwachsene dur Uebertritt, — 1871 : 92, 1874: 103 dur Konfirmation, — 1871: 1207, 1874: 1234 durch Taufe aus fatholishen Mischehen. Der Austritt aus der evangelischen zur römisch-katholischen Kirche ist 1871 nur einmal uud seit der Zeit wohl nicht wieder vorgekommen. Schließlich wollen wir bemerken, daß der Austritt aus der evange- lishen Kirche zu 95 9% behufs Schließung einer Civilehe bewirkt wird.
Gewerbe und Handel.
In der Generalversammlung; des Aktienbauvereins Königstadt waren 904,200 Aktienkapit al vertreten. Nach Vor- legung des Geschäftsberichtes und der A pro 1375, auf deren Verlesung verzichtet und welche ohne Diskussion genehmigt wurde,
ertheilte die Versammiung Decharge.