1876 / 147 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jun 1876 18:00:01 GMT) scan diff

wird allerdings darin ein Präzedenzfall erblickt, daß wir zu jener Zeit auh {on Minifter ohne Portefeuille gehabt haben.

__ Endlich, meine Herren, wenn gesagt wird, wie ist es mögli, daß man untergeordnete Beamte des Reichskanzler-Amts mit einer solhenStel- lung betraut, dann erlaube ich mir doch darauf aufmerksam zu machen, daß es sich von vntergeordneten Beamten des Reichskanzler-Amts in keiner Weise gehandelt hat. Es hat sich von Männern gehandelt, dénen man von vornherein die Stellung als Minister zugewiesen hat. Hrn. v. Bülow ist der Charakter als Staats-Minister glei bei seinem Eintritt in seine gegenwärtige omtlihe Stellung verliehen worden ; Hr. Delbrück hat ibn ebenfalls besessen und Hrn. Hofmann, dem ehemaligen Minister-Präsidenten des Großherzogthums Hesser, fonnte man ihn doch unmöglich vorenthalten. Won unter- geordneten Beamten des Reichskanzler-Amts kann olso hier in keiner Weise die Rede sein. Es it ja auch in der Reichsgeseßgebung vorgesehen, e diese Herren dort in man- chen Beziehungen eine Stellung gleichmäßig nit den Ministern haben ; daß sie in anderer Hinsicht sich von ihnen unterscheiden und daß sie also dem Reichskanzler gegenüber, der in Reichsangelegenheiten allein die unbedingte Verantwortlichkeit hat, eine andere Stellung einnehmen, als wie ein preußischer Minister, das will ih meinerseits durchaus nicht bestreiten. Dagegen kann ih nicht anerkennen, daß ein unab- hängiger Mann, der für die öffentlichrn Angelegenheiten das \chwere Amt über sich nimmt, das mit der Stellung beim Reiche verbunden i, außer Stande sein sollte, auch ein unabhängiges Votum im preußishen Staats-Ministerium abzu-

eben. Wir anderen preußischen Minister sind ja natürlich über diese

ruennung auch befragt worden, wir anderen preußischen Minister haben uns ja, bevor wir zustimmten, die Frage vorgelegt, ob sich das innerhalb der Grenzen der preußischen Verfassung bewege, und ih kann versiehern, daß alle Mitglieder des Staats-Ministeriums ohne irgend eine Aus- nahme die verfassungsmäßige Zulässigkeit dieser Maßregel behauptet baben. Sollen darüber weitere Kontestationen stattfinden, dann werde ih allerdings darum bitten müssen, daß der Justiz-Minister die Ver- theidigung übernimmt, die ich nur zufällig bei Abwesenheit des Für- sten Bismarck, und da ih während seiner Abwesenheit an der Spitze des Staats-Ministeriums stehe, heute zu Übernehmen habe.

Wenn endlich bezweifelt worden ist, daß die Prärogative der Krone, deren ih gedacht habe, bestehe, so beziehe i mich allerdings auf Artikel 45 der Verfassung, der bestimmt: der König ernennt nnd entläßt die Minister.

Nun sagt der geehrter Herr Vorredner! foll denn der König Minister ohne Zahl ernennen können? Meine Herren, ein soicher Akt des Königs kann nie wirksam werden als unter Kontrasignatur eines verantwortlichen Ministers. Ein solcher Akt des Königs, eine solche Befugniß des Königs —- von der wäre wie von jeder ver- fassungsmäßigen Befugniß beider Häuser des Landtages, sowohl des Abgeordnetenhauses als des Herrenhauses, ein Mißbrauch, ein unver- ständiger Gebrauch denkbar. Soll deshalb der Gebrauch nicht statt- finden ? Soll deshalb die Befugniß wegfallen, die hier offenbar nicht in der Ernennung von Ministern ohne Zahl geübt worden , sondern die geübt worden ift, indem man die beiden Repräsentanten für d ie Preußen und Deutschland gemeinschaftliben Angelegenheiten in das preußische Minifterium übernommen hat? Da kann doch ein solcher d daß Minister ohne Zahl ernannt werden können, nit Plaß greifen.

Im Uebrigen, meine Herren, sind wir ja Alle in der Lage, ab- warten zu müssen, wie die neue Einrichtung wirkt. Wir uxnsererseits hegen die Hoffnung, daß sie günstig wirken werde. Sollten wir uns in dieser Auffassung irren, so würde dann die so viel angefeindete genetishe Entwickelung dahin führen, daß eine geänderte Einricztung getroffen werden müßte.

Wir glauben im Vertrauen aber, s wir mit der neuen Ein- richtung unsere Pflichten dem Lande und Reiche gegenüber wie bisher wahrnehmen können.

Hierauf wurde der Antrag des Abg. Windthorft (Meppen) der Justizkommission überwiesen. Bei der Berathung der Petitionen aus Oberhausen und Fserlohn bezüglich der durch den Bergbau herbeigeführten Bodensenkungen vertagte sih das Haus um 41/, Uhr bis Montag 10 Uhr.

In der ersten Berathung des Gesezentwurfs, bes treffend die Uebernahme einer Ziñüsgarantie des Staates für eine Prioritätsanleihe der Berlin- Dresdener Eisenbahngesellshaft bis zur Höhe von 23,100,000 6, entgegnete der Handelsminister Dr. Achenbach dem Abg. Windthorst (Bielefeld) :

Meine Herren, die Königliche Staatsregierung hat nicht ohne Bedenken diese Vorlage bei dem hohen Hause eingebracht, hon aus dem Grunde, weil die Zeit weit vorgeschritten ist, und weil die Re- gierung so gut, wie Sie selbst, weiß, welchen großen Anstrengungen Sie in dieser Session unterworfen gewesen sind. Sie wollen daher nicht annehmen, daß eine Rücksichtslosigkeit der Staatsregierung gegen dieses Haus vorgewaltet habe, wenn sie nochmals Ihre Thätig- keit wegen einer Eisenbahnvorlage ina Anspruch nimmt.

ch glaube, Sie werden den Schritt der Königlichen

taatsregierung gerecht beurtheilen, wenn ih mit wenigen Worten den Stand der Verhandlungen in den leßten Monaten aus- einander]ete. j

Ungefähr im Februar des laufenden Jahres zeigte die Berlin-

Dresdener Bahn an, daß ihre Vermögensverhältnisse fortgeseßt sehr verwicfelbe seien, daß ihr Schuldenzustand nur noch mit großen Schwierigkeiten zu reguliren sei, daß sie daher auf besondere Mittel und Wege sinnen müsse, wie dieser üblen Lage abgeholfen werden könnte, zumal die ihr von der Staatsregierung bewilligte Prioritäts- anleihe niht habe untergebraht werden können. In derselben Vorstellung wurde erwähnt, daß seitens der Berlin- Anhalter Bahn Offerten an die Dresdener Bahn bezüglich einer ewigen Uebernahme des Betriebes gerihtet worden jeien. Es sind sodann nähere Auseinanderseßungen in der Eingabe über das dem- nächst zu gestaltende Verhältniß zwischen den kbeiden Bahnen enthalten. Als diese ingabe an die Regierungen ge- langte; beshied leßtere nah sehr kurzer Zeit die Berlin- Dresdener Eisenbahndirektion dahin, daß mit Rücksicht auf die öffent- lichen Verkehr3interessen ein derartiges Abkommen nicht genehmigt werden könne. Datirt ist dieser Bescheid von Ende Februar, und ec ift ergangen auf Grund eines besonderen Staats-Ministeriol- Beschlusses. i

Obschon nun der Dresdener Bahn diese Eröffnung zuging, wur- den die Verhandlungen“ über das fraglihe Abkommen gleihwohl fortgescßt. Jn den öffentlihen Blättern waren über die dem- näâchftige Generalverjammlung der Berlin- Anhalter-Bahn Mitthei- lungen enthalten, wonach in ersterer Seitens der Aktionäre über das Abkommen Beschluß gefaßt werben sollte. Es ist dann später mit Rücksicht auf diese Veröffentlihungen auch eine Mittheilung an die Berlin-Anhalter Bahn gerihtet worden, worin diese auf den Be- scheid an die Direktion der Berlin-Dresdener Bahn aufmerksam

emacht und ersucht wurde, diesen Gegenftand von „der a ier Gil abzuseßen. Unter dem 3. April antwortete die Berlin- Anhalter Eisenbahngesellshaft ich kann es nur kurz, dem Sinne nach anführen daß sie sich nicht veranlaßt sehe, diesem D zu entsprehen, vielmehr die ganze Frage der Beschlußfassung ihrer Aktionäre unterwerfen müsse; die Staatsregierung werde in der Lage Ln ihre Entscheidung zu treffen, sobald ihr ein wirklich formulirter ertrag auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung vor- gelegt werde, Inzwischen ist aus mir nicht bekannten Ursachen die ngelegenheit doch ins Stocken gerathen und von der Tagesordnung iner Generalversammlung abgeseßt worden. Demnächst richtete die erlin-Dresdener Eisenbahnge| ellschaft mit Rücksicht auf ihre Situa- tion wiederholt Eingabe an die Regierung, worin event. auch aur allgemein darauf hingewiesen war, ob niht der Staat geneigt sei, die Bahn zu erwerben. Infolge dieser später etwas näber formu- lirten Anträge sind von der Regierung sofort Anweisungen ergangen,

um sih genau sowohl über die finanzielle Lage der Gesellschaft wie

über den Zustand der Bahn zu unterrichten. :

Es haken Seiters Königlicher Veamten nah beiden Ricktungen bin sehr eingehende Utitersuhungen \tatigefunden, auf Grund deren davn, vorbehaltlih der Genehmigung dieses hohen Hauses, eine Offerte an die Berlin-Dretdener Gesellschaft erfolgte, wonach die Königliche Staatsregierung für praeter propter 74 Millionen Thaler ich erwähne nur runde Summen gewillt sei, die Bahn zu kaufen. Seitens der Direktion wurde dieser Antrag abgelehnt, und es war dos in gewisser Weise zu erwarten, weil für die Aktionäre bei einem solhen Kaufpreis ein wesentlicher Vortheil aus dem Ge- {äft nicht zu erwaiten war, da derselbe im Allg:meinen nur hin- reichte, die vorhandenen Schulden zu decken, Es ist also aus diesem Kaufgeschäft nihts geworden, zumal das Minimum der Forderung der Berxlin-Dresdener Bahnges\cllshaft in einer Kaufsumme von 12 Millionen Thalern bestand. Nachdem die Sache in diese Lage gekommen war, i} sodann derjenige Weg in Erwägung gezogen worden, welcher der gegenwärtigen Vorlage zu Grunde liegt. Diese eben zugeführten Verhandlungen find nun bis in die leßten Tage fortgeführt worden und es ist erft nach anstrengender Thätig- keit der betheiligten Beamten möglich gewesen, sie gegenwärtig zum Abschluß zu bringen. N

Nun könnte man ja sagen, die Regierung habe sich in der Lage befunden, da das Haus in der That ermaitet sein muß, die Sache bis zur nächsten Session liegen zu lassen, wenn fie alsdann glaube,

diesem Hause einc Vorloge mochen zu müssen. So lag die Sache aber in der That für die Regierung nicht. Ich muß darauf hin- weisen, daß die Gläubiger der Gesllshaft Konditionen aufgesteUt haben, die geeignet sind, die Schuldenlast der Gesellschaft von Tag zu Tag wesentli zu vermehren und daß dieser Umstand bei einer späteren Berathung des Gegenstandes in diesem Hause neue Schwierigkeiten bezüglich einer Genehmigung der Vorlage Seitens der Landesvertretung herbei» führen würde. Die Regierung war also bei dieser Sachlage geradezu verpflichiet, das Haus mit der Angelegenheit zu befassen, nicht einen längeren Zeitraum vorübergehen zu lassen, sondern eine Entscheidung gegenwärtig herbeizuführen.

Wenn die Umstände so beschaffen sind, werden Sie gewiß derjenigen Auffassung beitreten, welhe der Herr Vorredner bereits ausgesprochen hat, indem er anerkannte, daß die Regierung nur einer Pflicht genügte, wenn sie die Vorlage noch im gegenwärtigen Augen- bude einbrachte. Allerdings muß ih erwähnen, daß seine Schluß- ausführung nicht ganz mit diesem Eingange übereinstimmt, indem er sagte, die Sache habe keine Eile, man hätte ret wohl bis zur nächsten Session warten können.

Nun habe ich bereits in dieser Auseinanderseßung das Werhbält- niß zur Anhalter Babn erwähnt. Es i} bekannt, daß über die Ent- {h eiduyg dexr Königliben Staatsregierung vielfach eine unliebsame Kritik in der rel: ausgeübt worden ist. Jch sehe mich daher ver- anlaßt, auf diesen Gegenstand zurückzukommen, zumal er cin wesentlicher Punkt der ganzen Vorlage ist. Jch kann mit größter Objektiviät über diese Sache sprechen, weil ih die Dresdener Bahn weder konzessionirt habe, noch an ihrec Entstehung irgend einen Antheil besitze.

Meine Herren, ih urtheile über das sogenannte Konkurrenz- prinzip bei Privat-Fisenbahnen vielleiht anders, wie Manche in diesem hohen E Wo der Königlichen Staatsregierung nicht besondere und bestimmte Rechte gegenüber den Privatbahnen nach dieser Rich- tung hin zustehen, ist das sogenannte Konkurrenzprinzip, wie die Er- fahrungen anderec Länder namcntlih beweisen, ziemlich labm. Es ift eine bekannte Thatsache, daß Privat-Konkurrenzbahnen \sich in erster Zeit gegenseitig zu Tode zu heßen suhen. Wenn man dann zu Schaden gekommen i}, such! man ein Abkommen, um sich wieder in die Höhe zu arbeiten und gelangt G zu Maßregeln, wie fie hier im Werk waren, um demnächst sogar zl einer Fusion überzugehen. Ih glaube, daß diese Auf- assung, als die Königlihe Staatsregierung die Berlin- Dresdener Bahn konzessionixte, ihr niht unbekannt war. Wenn man aber die damalige Zeit gerade so gerecht beurtheilt, wie das Seitens des Herrn Vorredners geschehen ist, und ich urtheile in dieser Beziehung «erade so wie er so muß man doch anerkennen, daß die Auffassung über das Prinzip der Konkurrenz eine von der eben ange deuteten sehr verschiedene war, und zwar nicht blos im großen Publi kum, sondern es ließen sich dafür auch dic interessantesten Beläge aus der Diskussion der Parlamente beibringen. Ich will nicht ein- gehen auf die Verhandlungen, die beispielêweise in den Jahren 1870 und 1871 im Reichstage geführt worden sind, wo Seitens der namhaf- teften Vertreter gerade diesen winthschaftlicen Interessen der preußischen Regierung direkte Vorwürfe gemacht wurden, daß fie auf Grund des bekannten Artikels 44 des preußischen Eisenbahngesetßes sowie über- baupt zum Schny bestehender Bahnen die freie Konkurrenz hindern. Der Verkehr im Gebiete des Eisenbahnwesens habe sich nit ge- nügend in Deutschland entwickeln können, weil man niht genug Bahnen zugelassen hate. Es ist das ganz ausdrücklich in den öffent- lichen Verhandlungen damals auëgesprochen wo1den; es ist hervor- gehoben worde, das ganze Konzessionsprinzip sei verfehlt, man müfe sogena nnte Normativbedingungen auch für die Eisenbahnen aufstellen und Jedem ohne Konzession überlafsen, eine Vahn zu bauen oder nit. :

Also in dieser Weise war mehr oder weniger auch_ die Meinung in den Vertretungen des Landes beschaffen. Rechnen Sie nun hinzu den Uwstand, der von dem Herrn Vorredner bereits angeführt ift, daß damals ein ganz außerordentlicher ih möchte sagen S0 gegen die Vezwalturg der Aphalter Bahn ob mit Recht, lasse i dahingestellt sich in der öffentlihen Meinung geltend machte, daß man fast keine Zeitung, kein Wißblatt in die Hand nehmen konn:e, wo nicht die angeblihen Mißstände dieser Bahn geschildert waren, rechnen Sie ferner hinzu, h ein Petitionsstura aus allen Städten und Dörfern an der ganzen Linie der Berlin-Dcesdener Bahn an die Königliche Staatsregierung gelangte, so ist es schr wohl erklärlich, wie man dazu überging, diese Bahn als eine Konkurrenzbahn der Anhbolter Bahn zu konzessioniren. Wenn der Herr Vorredner hervorhebt, daß die Existenzbedingung dieser Bahn die Kon- kurrenz gegen die Berlin - Anhalter Bahn sei, so i} dies auch damals jchon derart klar gewesen, daß, als es sih um die Konzessio- nirung von Berlin Dresden handelte, die Berlin-Anhalter Bahn einen Protest gegen diejelbe erhob, und zwar auf Grund des {on von mir exwähnten, dem Hause bekannten 2: 44 des Eisenbahngeseßes von 1838, wona zwischen denselben Orten ein anderer Unternehmer binnen 30 Jahren nah der Konzessionirung des ersten Unternehmens nicht konzessionirt werden soll. Die Ber!in- Anhalter Bahn bot au damals an, daß sie selbs eine Verbindung mit Dresden von einem Punkte der Bahnsirecke Jüterbogk-Röderau nah Dresden anlegen wolle. Mit diesem Antrage ist sie indeß abgewiesen worden; ebenso hat das Handels-Ministerium damals nicht anerkannt, daß der Ber*!in- Anhalter Bahn ein Widerspru) auf Grund des angeführten 8. 44 gegen die Konzessionirung der Berlin-Dreödener Bahn zustehe. Aber diese Verhandlungen baben doch dahin geführt, daß durch ein Reskript vom 27. April 1872, welches hier in den uns vorliegenden Akten enthalten ist ih köunte es verlesen, unterlasse es aber, um die Verhandlungen nicht zu verzögern dem Comité für die Berlin- Dresdener Bahn ausdrücklich eröffnet wurde, daß die Vertretung des Staates gegenüber etwaigen Recht8ansprüchen der Berlin-Anhalter Bahn Seitens der Berliu-Dresdener Bahn zu übernehmen sei, Es ist dieser Passus ausdrücklich in der Konzessions-Urkunde der Berlin - Dresdener Bahn aufgenommen worden und die Unternehmer dieser Bahn haben au erdem noch einen Revers unterzeihnen müssen, worin fie ausdrücklih diese ihre Verpflichtung anerkannten. Endlich is in der Konzessionsurkunde auch bestimmt vorbehalten, daf der Staat zu einer etwaigen Veräußerung der Berlin-Dreédener Bahn seine ea vi zu geben habe.

, Meine Herren, wenn dies nun die Vorgänge bezüglich der Ent- stehung der Berlin-Dresdener Bahn sind, so glaube ih, würde die Königliche Staatsregierung einen sehr eigenthümlichen Sau grt eingenommen haben, wenn sie hon nach wenigen Jahren diese Bahn,

die als Konkurrenzunternehmen im Interesse des öffentlichen Verkehrs

L fonzessionirt worden ift, in die Hände der Anhalter Bahn gelangen

ließ. Es war das für die Königliche Staatsregierung cinFyicht accép-

tabler Standpunkt, und, aus diesem Grunde ist dann demnächst auch ein abschläglicher Bescheid an die Berlin-Dresdener und weiter an die Berlin-Anhalter Bahn gegangen.

Ich glaube entschieden annehmen zu dürfen daß das hohe Haus diesen Standpunkt billigen wird. Wenn ich gesagt habe: das Kon- kurrenzprinzip hat da, wo der Königlichen Staatsregierung keine Ein- wirkung zusteht, unter Privatbahnen keine wesentliche Bedeutung, o halte ih dies aufrecht; hier hat es aber eine wesentliche Bedeutung, weil in der That nah Lage der Sache der Königlichen Staatsregie- rung eine solche Berechtigung zugestanden is und diese wird dahin geltend gemacht, daß die einmal bestehende Konkurrenz im Interesse des offentlichen Verkehrs nit wieder zu beseitigen sei.

Meine Herren! Was nun die weitere Lage der Sache anbetrifft, so mußte die Königliche Staatêregierung sich selbstverständlih die Prage vorlegen, was fie nunmehr dem Unternehmen gegenüber zu thun

abe. Der Herr Vorredner hat unter den Gründen der Königlichen Staatsregierung zu dem Beschluß, die Verwaltung der Be: lin-Dres- dener Bahn zu übernehmen, beispielsweise darauf hingewiesen, daß die Bahn eingeleisig hergestellt wäre, daß sie gut gebaut sei und Kehnliches. Meine Herren! JIch glaube, es is ihm nicht ganz recht gewesen, diese Thatsachen als Motive der Königlichen Staatsregierung anzuführen. Die Regierung war dex Meinung, weil sih hier eine gute Gelegenheit darbiete, ein an sich dem offentlichen Verkehrsinteresse nütßliches Unternehmen in die Hände des Staates zu bringen, daß diese Gelegenheit um so weniger vor- übergehen zu lassen sei, weil der abzuschließende Vertrag in der That auch nah anderer Richtung dem Staate wesentliche Vortheile bringe. Ich brauche auf den Inkbalt des Vertrages niht räher einzugehen, aus den Verhandlungen über die Halle-Sorau-Gubener Bahn sind ja die betreffenden Stipulationen bekannt, aber wenn Sie bedenken, daf wir sogleih die ewige Verwaltung der Bahn erlangen, wenn Sie weiter bedenken, daß die etwaigen Zuschüsse, die wir zu leisten haben, bei einer späteren Erwerbung der Bahn, die dem Staat nach 15 Jahren zusteht, mit Zinsen aus dem Kaufpreise zurückerstattet wer- den aen, wenn Sie weiter erwägen, daß dasjenige Geld, was jeßt zur Vollendung der Bahn bezüglih der Bahnhöfe in Berlin und Dresden verwendet werden soll, noch außerdem nach §. 10 von dem Kaufpreis in Abzug gebraht werden soll, so glaube ih meines- theils die Ansicht aussprehen zu dürfen, daß von finanziellen Gesichtspunkten aus das Geschäft als ein recht wvortheilhaf- tes zu charafterifiren is. Nun sagt der Herr Vorredner, die Regierung ist ja selbst noch unsicher über die Lage der Dinge und da sie unsicher ist, werden wir noch weniger in der Lage sein, über die finanzielle Seite in wenigen Tagen uns ein Uribeil bilden zu können. Ich kann indeß hierin dem Herrn Vorredner niht beitreten, wir haben auf «eite 8 der Motive ganz ausdrücklich ausgesprochen, wie nach unserer Meinung die finanziellen Aussichten sind:

Nachhaltige finanzielle Opfer werden dem Staate durch den abgeschlossenen Betriebsüberlassungsvertrag nicht auferlegt, denn wenn auch in den ersten Jabren die Reine:nnahmen zur Deckung der Zinsen der zur Tilgung der Schulden der Gesellschaft aufzy- wendenden Summe vermuthlich nicht völlig ausreichen werden, fo ist andererseits als zweifellos anzunehmen, daß die in Folge hiervon aus Staatsmitteln vorshußweise geleisteten Zahlungen a Grund des §. I des Vertrages demnächst zur Erstattung ge- angen.

Die Regierung glaubt also ihrer Sache, soweit über- haupt in solhen Dingen eine menschliche Voraussicht besteht, ficher zu sein; die Unsicherheit, auf welche der Herr Vorredner hinwies, besteht nach oben, wir sind nur darüber unsicher, ob wir nicht die Berlin - Dresdener Bahn bei diesen Ver- handlungen in der That zu gering taxiren, Wir haben die Zweifel von unserer Rentabilitätsberechnung namentlich mit Rücksicht darauf hervorgehoben, daß in der That \treitig sein könnte, ob für das Un- ternehmen nicht \chließlich ein höherer Kaufpreis als derjenige zu ge- ben sei, welcher von uns offerirt worden ist. Wir gehen dabei von der Meinung aus, daß die Zinsen der Summe, welche hier in dem Betrage von 23 Millionen Mark garantirt wird,„ in verhältnißmäßig kurzer Zeit, wenn man die Betriebsverhältnisse ähnlicher benachbarter Bahnen in Erwägung zieht, aus den Einnahmen Deckung finden werden und daß deshalb ein dauerndes Opfer durch diese Vorlage dem Staot nicht angesonnen wird, während auf der anderen Seite vas öffentliche Verkehrsinterefsse es entschieden be- dingt, daß diese Bahn nicht in die Hände der konkurrirenden Bahnen gelange, daß sie sih vielmehr am zweckmäßigsten in der Hand des Staates befinden wird. Diese Gelegenheit vorübergehen zu lassen, diese Gelegenheit sogar in der Weise vorübergehen zu lassen, daß das hohe Haus nicht einmal um seine Meinung gefragt würde, glaubte die Regierung ihrerseits in keiner Weise verantworten zu können sie bedarf eines Votums des Hauses, das Haus wird über die Sache zu beschließen haben. Nun ift es ja wahr, es kommen einige Punkte in der Vorlage vor, die nicht blos das hohe Haus, sondern uns selbst nicht angenehm berühren; die Regierung hat aber ge- glaubt, mit größter Offenheit gerade diese Punkte dem hohen Hause mittheilen zu müssen. Wir hätten ja vielleicht abwarten können ih würde das zwar nit billigen ob man erst in den Kommissions- verhandlungen zu diesen Fragen gekommen wäre, Um dem Hause von vornherein einen klaren Einblick in die ganze Sachlage zu geben, haben wir unter Anderem eine Mittheilung über die Gehälter der Beamten der Bahn. an das hohe Haus gelaugen lafsen, damit der LTotaleindrux von Anfang an ein ganz richtiger sei und nicht etwa eine beifällige Aufnahme erfo)ge, die später wieder zerstört werde. Auf der anderen Seite muß ih in- dessen daran erinnern, meine Herren, daß diese Lasten, die nun ein- mal die Gesellschaft ihraseits übernommen hat, daß diese Lasten sage ih auch auf ihr ruhen, daß der Staat bei den eben geschil- derten finanziellen Verhältnissen niht in die Lage gelangt, jene Summen seinerseits aufbringen zu müssen, sondern, daß sie aus dem Vermögen derjenigen Gesellschaften bezahlt werden, welche die Ge- hälter ursprünglih bewilligt hat.

Meine Herren, wenn ih aber diese Punkte resumire, so glaube ih für die Regierungen das Recht in Anspruch unehmen zu dürfen, an das hohe Haus das Ersuchen zu richten, diese Vorlage gerade mit Rüdsicht auf die konkurrirenden wichtigen Staatsintercssen einer recht gründlichen und eingehenden Prüfung zu unterwerfen. Jch muß dahingestellt sein lassen, auf welchem Wege dies geschieht, aber wir sind und bleiben entschi der Mei- nung, daß hier eine Frage an das Haus gelangt ist, die in der That gerade mit Rücksiht auf \{chwerwiegende öftentticé IJn- teressen gründlich und wohlwollend erwogen werden muß. Die Re- n meint und ift fortgeseßt der Ueberzeugung, daß es nüßlich

r das Land sein werde, wenn Sie ihre Vorlage annehmen. Ec:

Nach dem Abg. Dr. Lasker nahm der Vize-Präsident des Staats-Minifieriums, Finanz-Minifter Camphausen das Wort:

Meine Herren! Wenn die Regierung vor das hohe Haus tritt mit dem Verlangen, die Zustimmung zu einer Vorlage, wie der gegen- wärtigen, zu erhalten, dann ist wohl der geringste Anspruch, den ste erheben fann, der, daß das hohe Haus ausspriht, was es will. Es fkann sagen: Nein, es kann sagen: Ja, aber keine Antwort zu geben, das würde meiner Ansicht nah der Stellung des Hauses zur Regierung nicht entsprechen. Glauben Sie denn, daß es uns ein besonders Vergnügen gewährt hat, in so später Zeit der Session mit dieser Vorlage. an das hohe Haus her- anzutreteu? Glauben Sie denn, daß wir nicht von vornherein auf den Einwand gefaßt waren: es wird jeßt s{hwer scin, sofort zu einem Beschlusse zu gelangen? Und sehen Sie nicht in den Bestimmungen des Vertrages, daß wir an die Möglichkeit einer Ablehnung ge- dacht haben? Meine Herren, sollten Sie die Vorlage O wollen, und hôíten wir selbst erwarten müssen, die Vorlage wird abgelehnt, so wür- den wir sie doch gemacht haben, denn wir sind nicht allein verant- wortlih für das, was wir thun, sondern au verantwortlich im ge- gebenen Falle für das, was wir unterlassen. Hier liegt nun das Verhältniß so, daß eine Eisenbahngesellschaft sich in der Lage fühlt,

aus eigener Kraft die Fortführung des Bahubetriebes nicht stattfinden lassen zu können, daß sie sich an den Staat wendet mit der Frage, ob, - und unter welchen Bedingungen man bereit sei, diese Fürsorge zu übernehmen. Der Herr Vorredner hat nach dem System, was er ja in allen Fällen zu vertheidigen wünscht, nach dem an sih richtigen Gedanken, daß alles nah gewissen feften Prinzipien regulirt nnd bchandelt werden soll, auch der Regie- rung den Einwand gemacht, sie könnte nicht verlangen, daß man immer nur bruchstücksweise bewillige, weshalb lege die Regierung dem Abgeordnetenhause nicht einen ganzen, großen Plan vor. Meine Herren, wenn man diese große Idee auf das praftishe Terrain anwendet, wie kommt dann die Sache zu stehen? Die Münster-Enscheder Bahn, bei der uns zum Vorwurf gemacht wird, daß wir eine Garantie für Prioritäts-Obligationen genehmigt haben, wenn in dieser hülfsbedürf- tigen Lage im Frühjahr 1875, und die Betheiligten würden es uns wohl sehr wenig Dank gewußt haben, wenn wir anstatt zu helfen, ihuen die kühle Antwort ertheilt hätten, wir müssen erst einen großen Plan für die ganze Monarchie machen, erst nachdem der Plan fertig ist und das wird Jahre larg dauern können wir an die Erörterung eurer Frage herantreten. Das würde jeder Gesellshaft äußerst unwillkommen gewesen sein.

Im vorigen Jahre, meine Herren, und zwar {hon im Sommer vorigen Jahres, sind wir in eine ähnliche Lage verseßt worden hin- sichtlich der Bahn Halle-Sorau-Guben. Jh habe es zu jeder Zeit auf das Lebhafteste bedauert, daß wir es nicht haben erreichen können, die Vorlage dem Landtage sofort zu machen, daß das von der Landes- vertretung noch nicht genehmigte Vertragsverhältniß fortgedauert hat vom Juli 1875 bis zu diesem Jahre. i

Nun, meine Herren, tritt jeßt das Verhältniß der Berlin-Dres- dener Bahn an uns heran. Man kann ja einen solchen Fall sehr verschieden beurtheilen, man kann ja sagen: was kümmert es uns, in welche Lage das Unternehmen gerathen ist, mag es si selber helfen, mag es zu Grunde gehen, mag es in andere Hände übergehen, wir können uns in diesem Augenbli niht mehr damit befassen! Die Regierung ist nun ihrerseits der Ansicht, ne sie sofort helfen kann und helfen soll, daß fie, indem sie diese Hülfe gewährt, für fich selbst, für den Staat einen Vortheil {haft und sie nimmt die Mitwirkung der Häuser des Landtags dafür in Anspruch, daß alôbald mit solcher Hülfe vorgegangen werde. Wenn die Gründe, die für dieses Verfahren geltend gemacht sind, auf politis{hem Gebiet Seitens des Herrn Handels-Ministers nicht eingehend erörtert worden find und auch von meiner Seite heute niht ausführlich erörtert wer- den, so föônnen ja dafür naheliegende Gründe geltend gemacht werden. Von welcher Bedeutung es für uns sein wird, eine direkt von Berlin nach dem Herzen des Königreichs Sachsen Mae h Bahn zu erwerben, das müßte, wie ih glaube, ür jeden politishen Kopf und die hohe Versammlung besteht ja uur aus politischen Köpfen klar sein; ih glaube es mir versagen zu dürfen, diese Gründe hier eingehend zu erörtern. /

Was den anderen Punkt betrifft, ob es Qs sein möchte, das Eigenthum und die Verwaltung der Berlin-Dresdener Bahn an die Berlin-Anhalter Eiscnbahngesell\chaft übergehen zu lassen, so will ih nicht leugnen, daß ich in dieser Bezichung ursprünglih Zweifel gehegt habe, und daß ih bei der Berathung des Gegenstandes zu allerecst die Frage aufgeworfen habe: weun die Bahn noch nit existirte, wenn die Konzession noch nicht ertheilt wäre, würde es dann mit der Staatsraison, mit dem Interesse im Eisenbahnwesen verträglichG sein, diese Konzession der Berlin-Anhalter Eisenbahn zu geben? Auf diese meinerseits auf- geworfene Frage ist mir von den sachkundigen Mitgliedern des Staats- Ministez:iums sofort die Antwort ertheilt worden: Nein! Damit mußte ih, damit mußte die Staatsregierung es als ausgeschlossen betrachten, daß das Eigenthum dieser Bahn auf die Berlin-Anhalter Eisenbahn Tegen möchte.

Nun, meine Herren, wenn Sie das als ausgeschlofsen betrachteu, so bleibt weiter zu erwägen, einmal: wird die Gesellschaft den Be- trieb fortseßen können, oder wird sie in Konkurs gerathen? Das Letztere wäre ein Punkt, den ich vielleiht auch meinerseits ver- schmerzen würde, aber wenn wir einerseits den Konkurs ab- wenden und andererseits für den Staat ein, mit keinen finanziellen Opfern verbundenes Geschäft abschließen können, dann scheint mir doch, daß recht viel für den leßteren Weg spricht.

Der geehrte erste Herr Redner, dessen Opposition ih im Ganzen sehr gemäßigt gefunden habe, hat aber doch geäußert, daß dieser Ver- trag für den Staat mit großen finanziellen Opfern verbunden sein werde. Nun, meine Herren, ih bin der Ansicht, daß der Staat mit diesem Vertrage auch niht das allergeringste finanzielle Opfer bringt, und ih werde Ihnen meine Gründe dafür angeben.

So wie der Vertragsentwurf liegt, geht die Regierung von der Ansicht aus ih muy a die Vertretung dieser Ansicht haupt- \ächlich den Herren echnikern und dem Eisenbahnrefsort- Chef überlassen aber. geht die Staatsregierung von der Ansicht aus, daß wir mit der Summe, für welche wir eine Zinsgarantie übernehmen sollen, im Stande e, alle Schuldverhält- nisse der Gesellschaft, auch die leidigen Verhältnisse zu den Direktoren, abzufinden und völlig genügende Beträge für die Bahnhofsbauten, die noch theils auszuführen, theils zu erigen sind, uns zu reservicen. Es wird daher, da wir ja den Aktionären irgend eine gufi@erung auf irgend eine Rente, auf irgend einen Ertrag in keiner

eise machen, für den Staat zunächst nur darauf ankommen, aus dem Betriebe der Bahn die Reinerträge zu erzielen, die ausreichend sind, um das garar.tirte Kapital zu verzinsen. Das garantirte Ka- pital würde umfassen 23,100,000 4. Die Gesellschaft wird nah einigen Jahren, wie das stets bei neuen Bahnen gewesen ist, ihren Betrieb nah und na@ weiter ausdehnen und in Folge dessen auf größere Einnahmen rechnen dürfen, das ist ja die naturgemäße Ent- wicklung des Verkehrs, es wird dann sehr bald der Zeitpunkt eintreten, vielleicht {hon in wenigen Jahren, wo die Uebershüsse des Bahn- betriebes vollftändig ausreihen werden , die Zinsen der garantirten Summe zu decken und ebenso in kurzer Zeit diesen Betrag nicht allein zu deen, sondern auch hinreichende Mehrübershüsse zu gewähren, um die etwa vom Staat für eine kurze Periode hergegebenen Vor- \chüsse abfinden zu können.

Sobald wie diejer Zeitpunkt eingetreten ist, meine Herren, da ist das finanzielle Opfer des Staates gleich Rull. Er hat dagegen die volllommene Machtstellung, die ihm das Eigenthum der Bahn uur irgendwie verleihen kann, und er bekommt außerdem die Befugniß, noch 15 Jahre mit fich zu Rathe zu gehen, ob dann der Erwerb der Bahn unter den vorher bezeichneten Bedingungen seinem Interesse entspricht oder nicht; er wird diesen Er- werb dann unterlassen, wenn er seinem Interesse nicht entspricht, und er wird ihn machen, wenn dadurch sein Jnteresse gefördert wird. Nun, meine Herren, möchte ih doch glauben, wenn die Regierung vor die Alternative gestellt wird, in der vorgeschlagenen für den Staat in keiner Weise mit nanziellen Opfern verbundenden Art, der Eisenbahn zu helfen, wenn fie in die Lage gebraht wird, dadurch eine Stellung im Eisenbahnwesen si zu sichern, deren Bedeutung nicht zu unter- chäßen ist, dann werden Sie es der Regierung nicht verargen dürfen, daß

e die Landesvertretung, wenn auch in später Stunde sie selbst war ja vôllig außer Schuld, daß es auch nur ganz kurze Zeit früher hätte geschehen fönnen wenn fie die Landesvertretung in später Stunde in die Lage bringt, ihre Entscheidung zu treffen. Falle diese Entscheidung, bab sie wolle, wir glauben daber unsere Schuldigkeit gethan zu aben,

—- Die Erwiderung des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal in der Sizung des Hauses der Abgeordneten am 22. d. M. auf die Beshwerde des Abg. Berger in Betreff der Antworten der Staatsregierung auf die Anträge und Resolutionen des Hauses hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren ! Namens der Staatsregierung kann ih bestimmte Erklärungen gegenüber den Aeußerungen des Herrn Vorredners nicht geben, ih glaube aber doch, daß einige Worte von mir dazu beitra-

gen werden, gegenüber der Charakterisirung, welche der Herr Vorredner dem Verfahren der Staatsregierung zu geben schien, das leßtere in einem anderen Lichte erscheinen zu lassen. /

Was zunächst den leßteren Vorwurf betrifft, den der Herr Vor- redner ausgesprochen hat, so bemerke ih, daß er die Antwort der Staatsregierung völlig mißverstanden und dem Hause gegenüber an- ders interpretirt hat, als sie gegeben ift. Es handelt sih unter Nr. 4 nah dem Schreiben vom 29. Mai niht um solche Petitionen, hin- sichtlih deren Sie ein bestimmtes Petitum an die Staatsregierung richten über die ergeht sich die erste Beantwortung vielfach E um diesenigen Petitionen, welche Sie als Material ür Geseßgebungsarbeiten oder zur Kenntnißnahme überwiesen haben. Es liegt auf der Hand, daß, wenn Sie der Staatsregierung eiue Petition als Material“ zur Geseßgebung überweisen, eine Antwort darauf sih nicht geben läßt, sie könnte doch nur dahin lauten: die Staatsregierung hat diese Petition als Material benußt. Wie rih- tig das ist, werde ih mir gestatten, in einzelnen Fällen darzulegen.

Es heißt unter Nr. 19 und 20: / D

Bericht der Agrarkommission über eine Petition : : : die Petitionen der Königlichen Staatsregierung als Material für die Bearbeitung des Wasserrechts zu überwei)en,

und Nr. 26: : | die Petition von Settelmeyer der Königlichen Staatsregierung ebenfalls als Material für . die Bearbeitung des Wasserrechts zu überweisen. : i:

Nun bitte ich Sie, zu erwägen, daß, wenn die Staats- regierung das einfah annimmt und darauf eine weitere Erklärung nicht giebi, darin in der Welt nihts weniger gefunden werden kann, als eine mangelhafte Berücksichtigung der Wünsche dieses Hauses. Ebenso liegt es aber mit dem aller- rößten Theil derjenigen Dinge, die Jhnen vorgeführt sind. Das Perzeichni sieht jehr groß aus und könnte den Schein erwecken, als ob alles Mögliche übergangen wäre; wenn Sie aber genau zusehen, werden Sie finden, daß der allergrößte Theil erledigt i\t. Wenn es 3. Ly bei einem Gegenstande, der mein Ressort betrifft, unter Nr. 46 heißt : :

ie Königlihe Staatsregierung aufzufordern, dahin zu wirken,

daß eine Desinfektion aller für den Viehtransport benußten Wag-

gous und Schiffsräume vorgeschrieben werde, : i so ist Allen bekannt, daß im leßten Reichstage ein Geseß über die Desinfektion dieser Viehwagen auf Anregung der preußischen Regie- rung ergangen als genau das geschehen ist, was Sie wünschen, denn dieses Geseß steht bereits im Reichsgeseßblatt.

Ich gehe weiter, wei. das am besten den Schein mangelnder Nichtbeachtung beseitigt, wenn ih einzelne Fälle herausgrcife, z. B. ae Fall, den auch der Herr Vorredner erwähnt hat. Unter 1a

eißt es:

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, auf die zur er- folgreihen Ausführung - des Seuchengeseßes nothwendige Fortbil- dung des Veterinärwesens in Preußen, insbesondere auf die Hebung der wissenschaftlihen und praktishen Ausbildung der, Thierärzte überhaupt und auf die Vermehrung der Zahl der beamteten Thier- ärzte, sowie auf die Verbesserung der Stellung wie des Gehalts derselben Bedacht zu nehmen. L

Nun, meine Herren, wenn Sie sich an die Erläuterungen des Etats erinnern und an die stattgehabten Diskussionen, so werden Sie zugestehen müssen, daß ih damals hervorgehoben habe, wie nach dem Zustande der verfügbaren Mittel von der Sara und speziel meinerseits das Mögliche geschehen ist, um dem Wunsche der Landes- vertretung, den ih für durchaus berechtigt halte, thunlichst Genüge zu verschaffen. Jch habe darauf aufmerksam gemacht, e die Veterinär- Deputation, die sich als höchst wirksame Institution erweise, in voller Thä- tigkeit sei, und daß an diese Deputation die Frage gerichtet ist, in welcher Weise im Sinne des Beschlusses des Abgeordnetenhauses das Nächste

geschehen ?önnte. Die Deputation hat fih dafür ausgesprochen, Sti- -

pendien an junge tüchtige Veterinärs zu ertheilen, um ihnen die Möglichkeit zu gewähren, sich durch längeres Studium eine gründ- lihe Ausbildung zu verschaffen. Wenn Sie den Etat ansehen, so finden Sie die Summe zu solchen Stipendien ausgeworfen. Jch will das nicht weiter ausspinnen und nur sagen, daß gerade das geschehen ift, was das hohe Haus wollte, wie dies der Etat, wie ih meine, und die Verhandlungen darüber belegen.

Ich bin nicht in der Lage, das ganze Verzeichniß durhzugehen, kann auch aus anderen Ressorts Jhnen die Spezialien nicht mit- theilen, soweit aber mein Refsort in Frage kommt, sind die Wünsche durch Geseß oder auf anderem Wege erledigt oder es ist dem Hause die Mittheilung gemacht, warum das nicht ge- \chehen kann. Im Allgemeinen wird auch in den andern Ressorts so verfahren sein. In einer einzigen Beziehung allerdings ist von dec Staatsregierung prinzipiell abweicherd verfahren worden, und das be- trifft die Geseße. Jn Nr. 1 des Ihnen am 29. Mai zugegangenen Schreibens ist der Grund dafür au3gesprochen; die Staatöregierung kann in solhen Fällen nicht sicher sein, die verfassungsmäßige König- liche Sanktion zu erlcngen, und deshalb befindet sie fich nit in der Lage, eine derartige Mittheilung zu machen, und ich sollte meinen, Sie werden sich davon überzeugen müssen, daß die Staatsregierung darin Recht hat. Wo A ade nicht vorliegen, ist fie auch in die- sen Fällen bävfig bereit gewesen, anzudeuten, wie sie zu solchen Dingen steht. i

Ich {ließe damit, meine Herren, daß vielleicht Unvollkommen- heiten in der Behandlung sein wögen, aber nicht mit derjenigen Ab- sicht, wel@e der Herr Vorredner angenommen hat, sondern das ganze Verfahren der Königlichen Staatsregierung ist, wie sich an einzelnen Fällen sofort darthun läßt, ein solhes, welhes nur als den Wünschen des Hauses entgegenkommend, bezeihnet werden kann.

o das Eine lassen Sie mich anführen. Sehen Sie sich die Nr. I. 5 an, da finden Sie in der Uebersicht als unerledigt den Er- laß eines Gesetzes, betreffend die den Staatsbeamten und Versetzun- gen zu bewilligenden Umzugskosten : dieses Geseß ift in dieser Session bereits angenommen und wenn Sie das Verzeichniß durchgehen, so ift das bei den allermeisten Dingen ebenso der Lal.

Staat und Kirche. XI, (Vgl. Nr. 140 d. Bl.)

Das Deutsche Reich und die kirchlihe Frage. Von Constantin Rößler, Leipzig, 1876. Daß für den Kampf des deutshen Staates gegen den Ultramontanismus der Name „Kulturkampf}“ mehr und mehr die allgemein übliche Bezeich- nung geworden, if vielleiht zufällig. Der Verfasser der oben genannten Schrift hat fih angelegen sein lassen, die innere Recht- fertiqung dieses Namens zu geben. Sein Gedankengang, auf den kürzesten Ausdruck gebracht, ist etwa dieser.

Faßt man den Kampf zwishen Rom und Deutschland rein ftaatsrechtlich auf, so läßt er \sih folgendermaßen darftellen. Eine hohprivilegirte öffentlihe Korporation war bisher in Preußen, wel- ches wir einen Augenblick allein ins Auge fassen wollen, die römische Kirche. Sie war privilegirt u. A. durch eine reihlihe Staatsdota- tion, -durch den Schug ihrer Kultushandlungen, die fie öffentlich anzustellen befugt is, durch die rihterlihe und administrative Gewährleistung ihrer regelmäßigen obrigkeitlihen Akte u. #. w. Unter dem ftaatsrehtlihen Gesichtspunkt kann nun kein Zweifel sein, daß der Staat eine Korporation nicht dulden und noch viel weniger in der angegebenen Weise privilegiren kann, ohne fich ein Recht der Aufsiht und der geordneten Mitwirkung bei der Leitung derselben vorzubehalten. Dieses Recht, das, früher niemals geleugnet, namentlih in der geordne!en Mitwirkung des Staats bei der Beseßung der Bischofsstühle zu Tage trat, war mehr und mehr außer Uebung gekommen, bis zur Grenze des gänz- lihen Verfalls, durch die Herrschaft der modernen liberalen Theorien

hinfihtlich der Religion und Kirche, welhe #\o weit gingen zu fordern, daß der Staat Alles gewähren lasse, was unter dem Namen religiöser Ueberzeugung und kirhchliher Organisation fih geftalten wolle. Am eiligsten, von diesen Theorien den ausge- dehntesten Nugen zu ziehen, war der Ultramontanismus selbft. Der Verfasser obiger Schrift wendet sich nun mit großer Schärfe und mit einem reihen Material gegen den liberalen Irrthum, -den Begriff} der Glaubens- und Gewissens- freiheit zu erweitern bis zur Ignorirung und zum völligen Gewährenlafsen selbst der mächtigsten gegenfstaatlihen Organisa- tion. Die innere Ueberzeugung von den religiösen und sitt- lichen Dingen, so läßt ih sein Gedanke etwa zusammenfafsen, muß frei sein. Wo diese Ueberzeugung mit dem Staatsgebot in Konflikt kommt, wie bei der Ablegung des Eides der Quäker oder bei dem Militärdien|t der Mennoniten, muß der Dissi- dent auf das Staatsbürgerreht in geordneter Weise ver- gichten, sofern nicht der Staat beschränkte Ausnahmen zu Gunsten einzelner Dissidentengruppen für zuläsfig erachtet. Eine große Korporation kann aber überhaupt niht für ihre ftatutarishen Ordnungen und obrigkeitlihen Rechte den Schug göttliher Gesche oder die Duldung des Glaubens an göttliche Gesege in Anspruch nehmen. Die Duldung und Privilegirung einer solchen Korporation ift vielmehr eine politische Maßregel, bei welcher der Staat allein den Erwägungen der Zweckmäßig-

betreffende Korporation fih ihm feindlih zeigt.

Hier nun kommt der Verfasser auf den Hauptpunkt seines Themas, - indem er zeigt, daß der römische Katholizismus in \einex vatikanishen Zuspißung ein dem deutshen Staat feind- liches Kulturprinzip enthält. Der deutshe, auf dem sittlichen Prinzip der Reformation ruhende Staat beshränkt und regelt, wie jeder Staat, nur einen verhältnißmäßig geringen Theil der Handlungen seiner Bürger durch Geseg. Aber er verlangt außerdem im Bürger die Hingebung des ganzen Menschen, er- heisht fie jedoch nur mit den Mitteln der freien Ueber- zeugung, Das moderne Papstthum, wie es durch das vatikanishe Konzil vollendet worden if, verlangt die Unterwerfung des ganzen Menschen nit unter die aufrichtig gesuchte eigne Ueberzeugung, niht unter das eigne reine Ge- wissen, sondern unter eine fremde Macht, deren Inhaber eben das Papstthum ift.

Der Verfasser obiger Schrift leugnet, daß das vatikanische Konzil den nothwendigen Abschluß der Entwiklung des rômi- \hen Katholizismus gegeben habe. Der Verfasser meint vielmehr daß der rômishe Katholizismus ursprünglich auf etwas Edles angelegt gewesen, nämlich auf die Gemeinschaft aller chriftlihen Obrigkeiten, der geistlihen und weltlichen, in den allgemeinen Konzilen. Als in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters das Papfithum und die von ihm geleitete Kirche immer größeren Mißbräuchen verfiel, wurde die Reformation der Kirhe an Haupt und Gliedern durch den Zusammentritt der christlihen Obrigkeiten in der damaligen abendländishen Chriftenheit, namentlich aber in Deutschland immer allgemeiner verlangt. Das Papstthum aber wußte, ob- wohl mehrere allgemeine Konzilien zusammentraten, jede Reform zu vereiteln und überließ {ih selbst immer grelleren Mißbräu- chen. So kam es zur Reformation Luthers, aus der erst nach und nach eine Kirchenspaltung wurde, welche Luther und die fich ihm zuwendenden Fürften anfangs gar niht wollten. Aber die hartnäckige Weigerung Roms, auf irgend eine Ver- besserung einzugehen, machte die Spaltung unvermeidlich. Erft seitdem hat das Papftthum immer bewußter die Rihtung zum Absolutismus genommen, zur Ausschließung aller weltlichen Obrigkeiten vom Kirchenregiment, und endlih sogar aller kirh- lihen Obrigkeiten zu Gunften der absoluten und unfehlbaren Person des Papstes. Diese Tendenz is durch das Konzil, wel- ches seit dem 8. Dezember 1869 im Vatikan tagte, mittel} der bekannten Beschlüsse vom Juli 1870 zum Siege gelangt.

Im Eingang seiner Schrift führt der Verfasser aus, wie der Ultramontanismus seit langer Zeit erkannt habe, daß das wiedererstehende Deutshe Reich seiner Herrschaft am ehesten entgegenzutreten dur seine innerfte Natur genöthigt sein werde, und wie aus diesem Grunde der Ultramontanismus durch zahlreiche feindlihe Akte, welhe darauf berehnet waren, das Deutsche Reih in der Geburt zu ersticken, die Abwehr des leys teren zuerst herausgefordert habe. Des Verfassers weiteres Thema i| dann, wie der deutshe Staat diese Abwehr niht auf ftaatsrechtlihem Wege allein, sondern nur dur die Wieder- belebung der evangelishen Kirche vollenden könne. Nachdem er die Gründe der Shwächhung der evangelishen Kirche und des evangelishen Glaubens theils aus der Einseitigkeit vorherrshend moderner Geistesrihtungen, theils aus dem Verfall des deutschen Staatswesens vor seiner Wiederaufrihtung hergeleitet, weist er die Nothwendigkei: des religiösen Glaubens und einer leben- digen Kirche für jede dauerhafte und fortschreitende Kultur nah und entwirft für die evangelishe Kirhe einen weitfassenden praktischen Reorganisationsplan.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 24. Juni. Jn der gestrigen Sißung der Justiz- Kommission des Deutschen Reichstages gelangte das leßte Bu der Strafprozeßordnung: „Strafvollstreckung und Kosten des Verfahren s“ (§8. 406 - 425a.) zur Berathung. §. 407 wurde mit einein vom Abg. v. Schwarze beantragten Zusaße genehmigt und lautet scht folgendermaßen: „Auf die zu vollstreckende „Freiheits- ftrafe ist unverkürzt diejenige Untersuhungshaft anzurehnen, welche der Angeklagte erlitten hat, seit er auf Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet oder das eingelegte Rechtemittel zurückgenommen hat; oder seitdem die Einlegungsfrist ohne seine Erklärung abgelaufen ift“. Dagegen. wurde ein An- trag desselben Abgeordneten auf Anschließung einer neuen Bestimmung, wonach im Falle, daß die Staatsanwaltschaft gegen die erkaunte Freiheitsftrafe ein Rechtsmittel eingelegt hat, auch vor der Entscheidung über dasselbe auf Antrag des Verurtheilten das Urtheil vollftreckt werden kann abgelehnt. Bei ‘8. 408, wonach die Straf- vollstreckung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, wurde ein Antrag des Abg. Herz auf Ueberweisung der Strafvollstrekung an den Untersuchun 2e richter abgelehnt. §. 414d. erhielt auf den An- trag des Abg. Beer folgende Fassung: „Ist der Verurtheilte a Beginn der Strafvollstreckung wegen Krankheit in eine von der Strafs anstalt getrennte Krankenanstalt gebracht worden, so ist die Dauer des Aufenthalts in der Krankenanstalt in die Strafzeit einzurechnen, wenn nicht der Verurtheilte mit der Absicht, die Strafvollstreckung zu unterbrechen, die Krankheit herbeigeführt hat.

Nach Beendigung der Berathung der Strafprczeßordnung ging die Kommission zur Berathung des von ihr in ester Lesung dem Gerichtsverfassungsgeseße eingefügten Titel IXa, über die Recht s- anwaltschaft, über. Ein Prinzipalantrag des Abg. Marquardsen unter Streichung des ganzen Abschnittes eine Bestimmung in das Gerichts verfassungsgeseß aufzunehmen, daß die Justiz-Organisationögesetze nur gleichzeitig mit einer geseßlih zu erlassenden Anwaltsordnung

ins Leben treten sollen, wurde gegen 10 Stimmen ver- worfen. Von den Bundeskommissarien wurde die Erklärur.g

keit zu folgen hat und namentlich der Prüfung, wie weit die

prr C r r my -- T aP A O Ed L: