1876 / 156 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jul 1876 18:00:01 GMT) scan diff

[5746] Berliner Stadt-Eisenbahn.

Abbruch.

S

Das in der Georgenstraße Nr. 7 hierselbst be-

findlihe Vordergebäude soll 1m Wege der Licitation auf Abbruch verkauft werden,

Die Bedingungen können in unserem Central- Burcau, Beethovenstraße Nr. 1 hierselbst, Vor- mitiags zwischen 9 und 1 Uhr, eingesehen, auch gegen Erstattung von 1 M. bezogen werden.

Gebote sind versiegelt und portofrei mit der Aufsrift : „Offerte auf Abbruch der Gebäude Georgenu- : ftraße Nr. 7“ bis Sonuabend, deu 15. Inli cr., Mittags 12 Uhr, an uns einzureichen und wird die Eröff- nung in Gegenwart der etwa erschienenen Licitarten erfolgen. Cto, 18/7.)

Berlin, den 30. Juni 1876.

Königliche Direktion der Berliner Stadt Eisenbahn-Gesellschaft.

5778]

M

H e E a 2 T

_Cottbus-Grofßeuhainer Eisenbahn.

, Die Lieferung von 8000 Stück nicht imprägnirter kieferner Mittelshwellen sol im Wege der Sub- mission vergeben werden. Detfallsige Offerten sind bis zu dem auf Moutag, den 24. Iuli d, I,, Mittags 12 Uhr, in unserem Sißungszimmer, Großenhainerstr. Nr. 5, anberaumten Submissionêtermine an uns einzureichen, Und zwar versiegelt mit der Aufscrift: „Offerte für Lieferung von Bahuschwelleu“.

Die Lieferungsbedingungen können gegen Einsen- dung von ,5 M. von uns bezogen werden.

Cottbus, den 1. Juli 1876. Cio. 33/7)

Die Direktion.

[5505] Submission.

Donnerstag, den 13. Juli 187 Bormittags3 0 Uhr, sollen in der Ksönigli Artillerie. Wef- E azu Deuß folgende Matexfal- Gegenstände und r: 8334 Paar Hufeise(, 28,350 Stüdck Du 30 Oelfässer, sowie ca. 59,000 Ko. Schroteisen, 270 „“ aites Gußeisen, 200 Stahlabfälle, 20 Blechabfälle, 5000 Lederabfälle, 20,000 Eisendreh: und Bohrspähne, 30 Borstenabfälle, 330 Bruchglas, : 20 Drillich- und Segeltuchabfälle, 150 altes Gummi im Wege der öffentlihen Submiffion an den Meist- bietenden verkauft werden. Kauflustige wollen ihre postmäßig verschlossenen, mit der Aufschrift : «Submission auf Hufeisen :c. uud Mate- rial-Abgänge“ ; versehenen Offerten bis zum genannten Termine der unterzeichneten Direktion franko einsenden. Die Verkaufsbedingungen liezen während der Dienststun- den im diesseitigen Bureau zur Einsicht bereit, auch Fönnen dieselben auf Verlangen abschriftlich gegen Entrichtung der Copialien mitgetheilt werden. Deuß, den 23, Juni 1876. Königliche Direktion der Artillerie-Werkstatt.

[5704]

Beim See-Bataillon kommen ca. 800 brauchbare Patronentaschen (darunter ca. 310 neue), ca. 670 unbrauchbare desgl, ca. 1480 brauhbare Mündungs- deckel (darunter ca. 360 neue) alter Art (m/60) zum Ver- kauf. Hierauf Reflektirende haben ihre Offerten porto- frei bis zum 15, September cr. an das Bataillon einzusenden, und ist denselben bis dahin die Besich- tigung genannter Gegenstände Vormittags zwischen 8—9 Uhr freigestellt, auch sind die Verkaufsbedin- gungen bis zum genannten Zeitpunkte im Verwal- tungs-Bureau des Bataillons einzusehen.

Miel, den 3. Juli 1876.

Kaiserl. Kommando des See-Bataillonus,

[5777] Submission.

Die Lieferung von 197 Q.-M. 5 Cm. starker Sandsteinfliesen zum Bau des Kreisgerihtsgefäng- nisses zu Ibehoe soll per Submission verdungeu werden, Die Bedingungen liegen in meinem Arbeits- zimmer zur Einsicht aus und können auf Verlangen gegen Erstattung der Abichreibegebühren übersandt werden.

Reflektanten werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt, mit der Aufschrift „Saudsteir.fliesen“ bis zum 14, Iuli portofrei an mi einzusenden.

Die Eröffnung der eingegangenen Offerten wird am gedachten Tage, Vormittags 11 Uhr, in Gegen- wart der etwa erschienenen Submittenten stattfinden.

Glüdckstadt, den 3. Juli 1876.

Der Königliche Bau-Iuspektor. Fülscher. Cto. 34/7.)

Die Lieferung des für den Winter 1876/77 er- C Bedarfs von „180,000 Kilogramm Preßkohlen“ zur Heizung von Personenwagen soll im Wege der öffentlichea Submission vergeben werden.

Die Lieferungs - Bedingungen können in unserm maschinentechnishen Bureau hierselbst eingesehen und von dort gegen Erstattung der Druckosten bezogen werden, Offerten, welche sich auch auf andere zur Heizung von Personenwagen geeignete Materialien

reßtorf, Briquetts 2c.) erstrecken können, nebst

roben, sind bis zum 15. Iuli d. I., Bormittags

Uhr, mit der Aufschrift Svbmissicn auf

Lieferung von Preßkohlen 2c. versehen frei an unsec maschinentechnisches Büreau einzureichen.

f-Und der nicht fälligen Zinscoupons von Weihnachten !

i 1. Ziehung v. 5.—7. Juli 1876, 2. Ziehung v. 8.—10. August 1876, 3. Zieohnng v. 12.—14, Septbr. 1876,

[5765] | Verkauf der Berliner Actien-Societáäts-Brauerei.

Die der oben genannten Gesellschast gehöcige, hierselb im vollen Betriebe befindlihe, nach den neuesten Systemen auf eine Produktionsfähigkeit von circa 80,000 Hektoliter Bairisch Bier einge- richtete Brauerei, soll in Folge Gene: alversammlungs-Beschlusses vom 28, Dezember v. J. öffentlich meistbietend mit allem lebenden und todten Invertar, Maschinen, Gefäßen und Geräthschaften verkauft werden, und ist von den unterzeichneten Liquidatoren ein öffentlicher Verkaufstermin auf

Dienstag, den 18. d. Mts., Nachmittags 4 Uhr.

im Geschäftslokale der Gesellschaft am Tempelhofer Verge anberaumt, und werden Bictungs- lustige bierzu eingeladen. Die Brauerei umfaßt ein ven 4 Straßen begrenztes Terrain von zusammen 23,231 Quadratmetern, „von weichen 22 sehr gut gelegene und leicht verkäufliche Baustellen, ohue die Brauerei in ihren Einrichtungen zu beschränken, abverkauft werden können. Die städtishe Feuerkasse der gesammten Gebäude beträgt 912,675 M, die der Gefäße, Maschinen und des Inventars 506,100 46. Bieter haben im Termin eine Caution von 30,000 Æ. auf Verlangen der Liquidatoren zu hinterlegen. Den Zuschlag zu ertheilen bleibt den Liquidatoren vorbehalten, und wird derselbe nur ertheilt, wenn ein Gebot, aus dem alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft gedeckt werten können, abgegeben wird. Auf Wunsch der Reflektanten kann auch die Brauerei nebst allem Zubehör mit einem Areal von 10,315 Quadrat- metern allein abgegeben werden. Die Besichtigung der Brauerei ist nah vorangegangener Meldung beim unterzeihneten Liquidator Direktor Reh im Etablissement jederzeit gestattet. Verlin, den 3. Zuli 1876. Veriiner Actien-Societäts-Brauerei in Liquidation.

Die Liquidatoren. einrich Reh. U. A. Arnat.

fellshaftsstatuten vom 13, September 1865 fordern wir den gegenwärtigen Jnhaber der gedachten Obli- Papieren. gation hierdurch auf, dieselbe an uns einzuliefern [5328] oder feine etwaigen Rechte daran geltend zu machen, : Bekanntmachung. , widrigenfalls wir die “Mortifizirung derselben bei Nachdem in Gemäßheit des Amortisations: Planes ! dem hiesigen Königlichen Landgerichte beantragen über die Auclamer Kreis-Chanssee-Obligatiouen | Und, sobald diese erfolgt sein wird, dem Eigenthümer am 1. Juni cr. 800 Th{r. Kreis-Chaussee-Obliga- A N B va as der abhanten ge- tionen ausgelooft sind, wer ie avägei Ob- j ne n werden, ta loost sind, werden die avägeioosten Ob Cöln, den 2. April 1876.

j Littr, A, Nr. 67 über 500 Thlr. | Die Direktion. i

S »6 Üb, « B. Nr. 66 über 100 Thlr. Verschiedene Bekanntmachungen.

B, Nr. 88 über 100 Thlr. j Ca 00 Thlr, | [5797] Zur gesfälligen Veactung, C, Nr. 69 über 50 Thle. Ein theoretisch und praltisch gebildeter hiermit znz7 1, Iaunar 1877 gekündigt. ! Registrator, der im Auftrage der betreffeaden Der Nominalbetrag dieser Obligationen is mit : A in L Olebaien Verwaltungsbezirken ae nigen Sinsen gegen Nütaabe der Obligationen | die Repisiraturen der Berwaltungs-Aemter ununter t i dreis - | der bestehenden (Seseßgeburg und der jecesmali en bier M Eta hn N Ae 1 Lokalverhältniffe E (9 und A Geschäfts Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen : gang gründlich kennt, auch befähigt ist, daneben die E a [A anbe G men, snd uclanx, den 20. i 1876. | | : Nänteus La Kreis- Ausschusses Anclamer | „Die besten Zeugnisse über Tüchtigkeit und Be- Kreises: | fähigung liegen vor, und würde event. eine Vexrsuchs- v. Oertzenm, j zeit angenommen werden. j / Landrath. | Etwaige Offerten nimmt die Expedition dieses S | Blattes entgegen.

Theodor Lorenz.

__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen

[2944]

Cöln - Mindener

Ï ; Die innahmen ck Eiseub. - Gesellschaft. | * betrußen 1876: air im Monat tue Prioritäts-Obligation I. Emission un-: Juni . #6 300,258. 60. serer Getellshafît Nr. 13637 à 1(0 Thlr. ift dem ! dazuv. 1. Januar Eigenthümer abhanden gekommen. Auf den Antrag bis ult. Mai . , 1,092,053. 65. zusammen 4 1,392,312. 25. Dagegen 1875. , 766,598, 85. 423535 J

desselben und mit Bezug auf Nr. X. der abändern- ; Provinz Sachsen.

den und zufäßlichen Bestimmungen zu unsecen Ge- | In der am 26. v. Mts. stattgehabten Generalyersammluyg erstattete der Verwaltungsrath

Landschaft der den Recheuschaftsbericht pro 1875, nah welchem bis zum Schlusse des vorigen Jahres

é 4,808,025 in Provinzial-Pfandbriefen, [5579] « 2,562,250 , Central-Pfandbriefen, M. 7,370,275

¡ [5806]

/ Große Berliner Pferde-Eisenbæhn.

Cto. 165/7) dunchschnittl.

pro Tag 10,008,62 A6.

7650,06 A6.

Zusaminen . als Darlehne gewährt worden find. Diese Darlehne stehen auf 128 Ritter- resp. Landgütern der Provinz Sachsen zur erster Stelle eingetragen und sind dafür 12,585 Hektar 7 Ax 90 [)-Mtr. im statutenmäßigen Werthe von 12,500,358 M verpfändet worden. Von den als Darlehn gewährten Pfandbriefen pr. find durch Amortisation getilgt T ; und nah voraufgegangener Kündigung Seitens der Darlehnsnehmer . zurückgezahlt; macht E A S «„ 1,211,850 Es waren mithin am Schlusse des Jahr-8 1875 nur noch "M 6,158,125 von den diesseits ausgegebenen Pfandbriefen im Umlauf. I, Der im Laufe des Jahres A N E N elervesonds betrug am Schlusse des Jahres 1875 345 M. S. IIT, Zum Vorfißenden des Verwaltungsrathes für die Zeit vom 1. Juli 1876 bis dahin 1877 ist der Uxterzcichnete, und zu dessen Stellvertreter für dieselbe Zeit der Rittergutsbesißer Hertwig auf Reinharz gewählt worden. Halle a./S., den 1. Juli 1876. er Vorsizende

D des Verwaltungs - Rathes des landschaftlihen Kredit-Berbandes der Provinz Sachsen, Stengel. Stassfurt. (H. 5569b.)

M. 2.220,975 . M. 318,000 . 893,850

| 2 Königliche Preussische Staats-Lotterie, 2e f

Ä 5693] D 95,000 Loose, 43,000 Gewinne “M j in 4 Klassen eingetheilt.

U! De 29S hee Gewinne e Werle (N

Gewian à 450,000 4 561 Gewinne à 3,090 M. » y 300,000 ain ï « 1,800

i

J

, 150/000 1,500 120,000 9 900 90,000 1,003 600 75,000 2,045 300 60,000 71 240 45,060 | 23,640 210 30,000 i 175 180 ¡ 450

150 5,300 135 400 120 4,800 90 3,600 , 3,900 60 !!! versende ih Original. Loose von 2, bis 4. Klasse !|! DŒ” pro F} Loos mit 20 Thaler glei A d “E

u È r y x y qr! Auch versende ih Antheil-Loose !!! gültig von 2. bis 4, Klasse !!! 1/8 Antheil 1/16 Antheil 1/22 Antheil 1/44 Antheil 48 M 24 M 12 M

6 M, : Gegen Einsendung des Betrages oder Postvors uß. Bei dem großen Beoehr nach Preuß. Loojen bitte ih die Bestellungen sobald als möglih zu madhen. |

j 4. Klasse Haupt - Gewinne !

Gewinne

1 1 1 1 1 1 1 2 9 7

2

e n E I e E E a

2 2 1 3

9

T U. i: Q: A E @ A L m. W Wp. Wu D D Q Wt Wh

Etberfeld, den 17. Juui 1876. [5587]

Königliche Eisenbahn-Direktion. |

M, Grossmann's Haupt-Lotterie-Comptoir,

[5805]

a, Erworbene unkündbare hypotlekarische und Renten-Forderungen , ,,

Erworbenoe kündbare hypothekarische Forde- rungen

. Ausgegebene unkündbare Pfandbriefe

. Ausgegebene Pfandbriefe Gotha, 30. Juni 1876.

,

,

Holtzendorff.

Status

Activa.

Kasse u. Guthaben bei Banken . T R F ‘G6 ipeë i é zorshüsse auf Hypotheken Mel E Effekten. . Diverse Debitoren L

ARSSÏÄVaA,

l lg Aktien-Kapital 77 Millionen Mark 60% Einzahlug. . Conto der 4%% Rentenbriefe (Ein- [ésungssumme X 2,940,000) . Conto der 439/, Hypothekenbriefe (Einlösungssumme42,910,000) Conto der 59/4 Hypothekenbriefe

(Einlösungssumme461,044,750) Ren O Diverse Creditoren .

Monats-Uebersicht

vom 30, Juni 1876. (Gemäss Art. 34 alin. 2 des Statuts.)

M. 79,677,561. 11 S

9,056,950.

» 79,435 600. -— ,

3,222,900.

170/T)

Deutsche Grundkredit-Bank.

Landsky. R. Frieboes,

[5788] Hypotheken-Vank in Hamburg. pr. ultimo Juni 1876,

M 1,262,063.

" x”

10,353,879. 718,200. 311,356. 77 46,450. 50 113,438. 26

4,500,000. 2,462,250. 2,779,050.

995,000.

472,215. 978,386.

Zettelbanken. [5776]

Wochen-Uebersicht

Bayerischen Notenbauk

vom 30. Iuni 1876.

AVochen-Auswiese der deutschen

Activa. Metallbestand Bestand an Reichskassenscheinen . 7 an

an Wechseln .

an Effekten , i an sonstigen Aktiven .

Passiva.

Das Grundkapital.

Der Reservefonds .

bindlichkeiten

denen Verbindlichkeiten

Die sonstigen Passiva.

München, den 3, Juli 1876. Die Direktion.

157811

Noten anderer Banken .

an Lombard - Forderungen ;

Der Betcag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglich fälligen Ver-

Die an eine Kündigungsfrist gebun:

M 31,437,000 106,000 5,453,000 34 421,000 1,958/000 89/000 1,592,000

7,500,000 64,039,000 1,212,000

124,000 2,181,000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechfeln: M 922,333. 9

0

Bayerische Notenbauk.

Bank für Süddeutschland.

Stamd am 30. Juni 1876,

A etivas } Casse :

2) Reichskassenscheine . . , 3) Noten anderer Banken

.} Bestand an Wechseln .| Lombardforderungen | Eigene Effekten

.| Immobilien

Passûîìvartr

| Áctiencapital

| Reservefonds

| Unkostenfonds Mark-Notez in Umlauf

Währung

Guthaben VI1l]

gegebenen, im Inland é 941,992, 12.

[5783]

Acetiva.

Metallbestand 8 . . . . . i . Reichskassenscheine A Noten anderer Banken ,

Lombard .. .,

Wechsel .

Effekten. .

Sonstige Aktiva .

Grundkapital . Reservefonds Ke Cd Umlaufende Noten Sontine täglih fällige Verbindlich- s O C EOA en Kündbare Schulden .

Sonstige Passiva

Passíva. ;

lich innerhalh 14 Tage fällig.

Berlin 8.-W., 77. Zimmerstr. 77.

1) Coursfähiges deutsches Geld

deutscher

Gesammter Kassenbestand

;| Nicht präsentirte Noten in alter

.| Täglich fällige Guthaben ,., .| An Kündigungsfrist gebundene

Eventuelle Verbindlichkeiten aus zaklbaren

Rostocker Bank.

Staud der Activa und Passiva der Rostocker Bauk am 30. Inni 1876,

M

11,335,392 17,245

971,500

11,924,437 21,197,445 2,441,330 8,036,582 389,157) 1,660,054

45,645,098

22,389,000| 1,406,845/20

73,801/90 20,807,300|—

161,254/29 25,394/69

|__781,412/02 45,645,(08/10

zun: Inrcass0 Wechseln

#& 500,762 „72/500 7 3,000 « 8,057,208 , 3,223,744 7 1,734,091 « 2,466,359

402,500

«& 6,000,000 '

Weiter begeben sind 46 41,916 Wesel, sän:mt-

1,196,670

« 1,205,550 : 7,213,382 187,568

Zweite Beilage

M 3

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 1876.

Das Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regel am ersteu Tage des Vierteljahrs, und kann durch Vermittelung der Deutschen Reichs-Postanstalten gegen Vorausbezahlung

von 1 Mark jährli, sowie zum Preise von 25 Pf. für die einzelne Nummer bezogen werden.

Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post auf Grund von General- Verfügungen

des Kaiserlichen General-Postamts.

Beitritt von Britisch-Indien und den französischen Kolonien zum Allgemeinen Postverein.

Dem Allgemeinen Postverein sind seit dem 1. Juli beigetreten: Britisch-Indien (Hindostan, Britisch-Birma, Aden) und die französischen Ko- lonien, nämlich in Asien: Französische Nieder- lassungen in Vorder-Indien Pondichéry, Chandernagor, Karikal, Mahé und Yanaon —, sowie in Cochinchina; in Afrika: Senegambien nebst Zubehör, Gabun, Réunion, Mayotte und Zubehör, Ste. Marie de Madagascar; in Amerika: Martinique, Guadeloupe nebst Zubehör, Französisch-Guyana, St. Pierre und Miquelon; in Austra- lien: Neu-Caledonien und Zubehör, die Marquesas-Inseln, Tahiti und die unter dem Schutze Frankreichs stehenden australischen Ingelgruppen.

Es beträgt das Porto nach Britisch-Indien und den französischen Kolonien:

für gewöhnliche frankirte Briefe 40 Pfennig

für je 15 Gramm, / für Postkarten 20 Pfennig das Stück, für Drucksachen, Waarenproben und Ge- schäftspapiere 10 Pfennig für je 50 Gramm.

Für unfrankirte Briefe aus jenen Gebieten sind

60 Pfennig für je 15 Gramm zu entrichten.

Einlieferung von Telegrammen bei den Postanstalten,

sowie mittelst der Postbriefkasten in Berlin,

Bei sämmtlichen Postanstalten in Berlin können Telegramme zur Weiterbeförderung eing e- liefert werden. Die Einlieferung kann am Schalter-

fenster der Postanstalt oder mittelst eines jeden Post-

Zu den am Schalterfenster auf- gewöhnliche Tele-

briefkastens erfolgen. zuliefernden Telegrammen können

grammformulare oder Postkarien mit entsprechender

Aenderung und Bezeichnung benutzt werden.

Die in den Briefkasten zu legenden Telegramme können einfach zusammen !gefaltet, in einen Umschlag gelegt oder auch auf Postkarten geschrieben sein. Diese Telegramme müssen indess auf der Aufschriftseite in auffallender Weise als Telegramme bezeichnet und mit Telegraphen-Freimarken oder Briefmarken voll- ständig frankirt sein.

Die durch die Briefkasten eingelieferten ungenügend oder überhaupt nicht frankirten Telegramme werden nicht abgesandt, sondern dem Aufgeber, sofern er be- kannt oder zu ermitteln ist, zurückgegeben. Ist dies nicht möglich, s80 werden dieselben den nicht abzutele- graphirenden Telegrammen beigefügt.

Die Absendung der Telegramme zur nächsten Tele- graphenanstalt erfolgt durch die nach der Einlieferung bei der Postanstalt bz. nach Leerung der Briefkasten zunächst abgehenden Briefkariole oder durch besondere Boten, falls das Telegraphenamt in der Nähe der Post- anstalt liegt.

Die Erhebung einer besonderen Zuschlagsgebühr findet nicht statt.

Bestellung der Werth- und Einschreibpackete in Berlin,

Die in Berlin eintreffenden Eins chreibpackete, 80Wwie die Werthpackete bis zum Einzelbetrage von 3000 M, welche bisher Seitens der Empfänger bei der Geldausgabestelle des Hof-Postamts in Berlin abgeholt werden mussten, werden gegenwärtig bestellt.

Diese Werthpacket-Bestellung erfolgt täglich drei- mal und zwar werden

1) bei der I. Bestellung um 8 Uhr Morgens s

die von 2'/, Uhr Nachmittags des vorangegan- genen Tages bis 4 Uhr früh,

2) bei der II. Bestellung um 11, Uhr Vor- mittags die von 4 Uhr früh bis 81/, Uhr Vormittags und

3) bei der II. Bestellung um 4 Uhr Nachmit- tags die von 8/, Uhr Vormittags bis

/ 2'/, Uhr Nachmittags bei dem Hof-Postamte eingegangenen Werth- und Ein- 8chreibsendungen den Empfängern von Post - Packet- bestellern überbracht werden.

An Sonn- und Festtagen finden nur zwei Werth-

packet-Bestellungen um 8 Uhr Morgens und 111, Uhr Vormittags statt.

Für jedes zu bestellende Werth- oder Einschreib- packet wird ohne Unterscffed des Gewichtes oder der Werthangabe eine Bestellgebühr von 20_ S erhoben.

Die Bestellung erfolgt ausnahmslos an alle Empfänger, sofern letztere nicht eine besondere Erklärung dahin abgeben, dass sie die Werth- und Einschreibp»ackete von der Post abzuho- len wünschen.

Aufschrift auf den Postsendungen.

Zur Sicherung schneller Beförderung und Bestellung der Postsendungen müssen auf denselben der Empfänger und Bestimmungsort s0 genau bezeichnet sein, dass jeder Ungewissheit vorgebeugt wird. Dabei sind namentlich folgende Punkte zu beachten :

1) Bei Postsendungen nach grösseren Orten ist bei Anfertigung der Aufsc hrift die Wohnung des Em- pfängers möglichst genau anzugeben. Auch ist es von Wichtigkeit, dass die Wohnungsangabe stets an dersgelben Stelle in der Aufschrift, nämlich unten rechts, unmittel- bar unter der Angabe des Bestimmnngsortes, erfolge.

2) Bei den nach Berlin bestimmten Briefsendun- gen ete. ist, ausser der Wohnung des Empfängers, auch noch der Postbezirk (0., N., NO. etc.), in wel- chem die Wohnung sich befindet, in der Aufschrift hinter der Ortsbezeichnung „Berlin“ zu vermerken.

3) Giebt es mit dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lautende Postorte, s0 ist dem Ortsnamen eine zusätzliche Bezeichnung beizufügen. Welche Zusütze für die Ortsnamen im Postverkehr als massgebend anzusehen sind, ergiebt sich aus dem ,„Verzeichniss gleichnamiger oder ähnlich lautender Postorte“, welches zum Preise von 10 S für das Exemplar durch Vermittelung jeder

Reichs-Postanstalt bezogen werden kann,

4) Wenn der im Reichs-Postgebiet belegene Be- stimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen, dessen- ungeachtet aber nicht als allgemein bekannt anzunehmen ist, s0 empfiehlt es sich, die Lage des Orts in der Aufschrift noch des Näheren zu bezeichnen. Zun derartigen Bezeichnungen eignet sich die Angabe des Staates und bei grösseren Staaten die Angabe des poli- tischen Bezirks (Provinz, Regierungsbezirk u. s. Ww.), in. welchem der Bestimmungsort belegen ist, oder auch die Angabe von grösseren Flüssen („an der Oder“, „an der Elbe“, „am Rhein“, „am Main“ etc.), oder von Gebirgen („am Harz“, „am Riesengebirge“ etc.). Nicht minder sind zusützliche Bezeirhnungen, wie „in Thüringen“, „in der Altmark“, „in der Lausitz“ etc. für den Zweck ge- eignet.

9) Bei Postsendungen nach Ortschaften ohne Postanstalt ist in der Aufzchrift ausser dem eigent- lichen Bestimmungsorte noch diejenige Postanstalt an- zugeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an en Empfänger bewirkt werden bz. die Abholung

erfolgen soll, 6) Wenn der Bestimmungsort einer Sendung in einem

fremden Postgebiete belegen und zu den weniger '

bekannten Orten zu rechnen ist, s0 ist ausser dem Orts- namen noch das betreffende Land bz. der Landestheil in der Ausschrift anzugeben.

Die Beachtung dieser Punkte wird zur Herbeiführung einer schleunigen Ueberkunft der Sendungen an die Empfänger wesentlich beitragen, und es liegt daher im eigenen Interesse der AÀbsender, die Aufschriften auf den Postsendungen hiernach genau anzufertigen.

Postaufträge und Postanweisungen im Verkehr mit der Schweiz.

Vom 1. Juli ab können im Verkehr mit der SchweizGelder im Wege des Postauftrages bis zum Betrage von 750 Franken (statt wie bisher von 187'/, Franken) eingezogen werden. Postauftragsbriefe nach der Schweiz unterliegen dem Porto von 20 H für je 15 Gramm und ausserdem einer Gebühr von 20 A für jeden Brief. Der eingezogene Betrag wird dem Absender, nach Abzug der Postanweisungsgebühr, mit- tels Postanweisung zugestellt,

In den schweizerischen Kantonen Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, St. Gallen (mit Ausnahme der Stadt St. Gallen) und Appenzell Inner Rhoden besteht zur

Zeit kein Wechselrecht. Da somit in diesen Theilen des schweizerischen Gebiets die Aufnahme von Wechsel- |

protesten nicht stattfinden kann, so werden Postaufträge dahin, welche den. Vermerk: „zum Protest“ oder „sofort zum Protest“ tragen, falls die Einlösung der den Postaufträgen beigefügten Wechsel verweigert wird, Seitens der betreffenden schweizerischen Postanstalten, mit dem Vermerk: „Verweigert, kein Wechselrecht“ ver- sehen, ohne Verzug an die Absender zurückgesandt werden.

Postanweisungen nach derSchweiz sind vom 1. Juli ab bis zum Betrage von 375 Franken (statt wie bisher von 187'/, Franken) zulässig. Die Gebühr be- trägt für Summen bis 100 Franken 40 , über 100 bis 200 Franken 80 S, über 200 bis 300 Franken 1 M 20 S und über 300 Franken 1 M 60 S.

Telegraphische Postanweisungen werden bis zum Betrage von 200 Franken zur Beförderung nach der Schweiz angenommen.

Postanweisungs-Verkehr mit Italien.

Zwischen Deutschland und Italien können Zahlungen im Wege der Postanweisung bis zum FEinzelbetrage von 375 Franken (statt wie bisher von 200 Franken) ver- mittelt werden. Die Gebühr für Postanweisungen nach Italien beträgt für Summen bis 100 Franken 40 H, über 100 bis 200 Franken 80 S, über 200 bis 300 Franken 1 M 20 S, über 300 bis 375 Franken 1 Æ 60 9.

Aufschrift auf postlagernden Briefen nach England.

In England werden solche als „postlagernd“ be- zeichnete Sendungen, bei welchen zur Angabe der Auf- schrift nur einzelne Buchstaben und Zahlen oder fingirte Namen angewendet sind, nicht an den Empfänger ausgehändigt, sondern als unbestellbar nach dem Aufgabeort zurückgeleitet.

Fahrpostverkehr mit Grossbritannien und Irland.

Sendungen nach Grossbritannien und Irland, deren Inhalt aus Gold oder Silber (in Barren, gemünzt oder verarbeitet), Plattgold und Plattsilber, Quecksilber, Platina, Werthpapieren, Bijonterien oder Edelsteinen besteht, können auch im Werthe von mehr als 100,000 Francs (80,000 é) und zwar bis zum Betrage von 250,000 Francs (200,000 A) zur Beförderung auf dem Wege über Ostende angenommen werden, ' :

Ueber die zur Anwendung kommenden Taxen geben die Postanstalten auf Vexglangen Auskunft.

Fahrpostsendungen nach Spanien über Frankreich,

Belgien und England. Vahrpostsendungen nach Spanien können wieder auf dem Wege über Frankreich, sowie auf dem Wege über Belgien (Ostende) und England Beförderung er- halten. Ueber die näheren Bedingungen geben die Post- anstalten auf Verlangen. Auskunft.

Postanweisnungsverkehr mit den Niederländischen

Besitzungen in Ostindien.

Nach den Niederländischen Besitzungen in Ostindien können durch die Deutschen Postanstalten Zahlungen bis zum Betrage von 150 Gulden Niederländisch im Wege der Postanweisung vermittelt werden. Die Einzahlung erfolgt bei den Deutschen Postanstalten auf ein gewöhnliches Postanweisungs - Formular. Der Absender hat darin den Betrag, unter Abänderung des betreffen- den Vordrucks, in Niederländischer Währung anzugeben ; die Umrechnung in die Reichswährung erfolgt durch die Auflieferungs-Postanstalt. Anusser der genauen Bezeich- nung des Empfängers und dessen Wohnorts muss die Postanweisung den deutlichen Vermerk „Niederländisch- Indien“ in der Aufschrift tragen. Dagegen darf der Abschnitt weitere Angaben, als die Angabe des Geldbe- trages und des Namens und Wohnorts des Absenders, nicht enthalten und insbesondere zu irgend welcher Mittheilung nicht benutzt werden. '

Die thunlichst durch Aufkleben von Freimarken zu entrichtende Gesammtgebühr für Postanweisungen der in Rede stehenden ‘Art beträgt 40 S für je 20 Æ oder einen Theil von 20 M des eingezahlten Betrages, min- destens aber 50 .Ÿ.