1938 / 153 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Jul 1938 18:00:01 GMT) scan diff

vieihs: und Staatsanzeiger Nr. 153 vom 5. Juli 1938. S. 2

Auslandswureipreisverordnung vom (RGBLE. I S. 884) wird mit Einwilligung des Reichskommissars für die Preisbildung und des Reichsministers für Ernährung und Landivirtschaft folgendes angeordnet:

Die Ziffer IV der Anordnung über die Preisgestaltung bei schwedischem Timothee-Heu vom 30. November 1937 (ver- öffentliht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nx. 277 vom 1.- 12. 1937) erhält mit sofortiger Wirkung folgenden Wortlaut:

„Verkauft der Fmporteux das eingeführte s{hwedische Timothee-Heu ohne Einschaltung eines Verteilungs- händlers unmittelbax an den Verbraucher, so darf er sowohl den unter I angegebenen Aufschlag von RM 8,— p. t als auch den unter III angegebenen Aufschlag be- rechnen.“

Berlin, den 4. Juli 1938.

Reichss\telle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirt- schaftliche Erzeugnisse, I als Ueberwahungs- elle.

Der Reichsbeauftragte: Herbert Daßler.

Anordnung ZV 15

über die Herstellung von Kunstleder, Wachstuch und ähnlichen Geweben *),

Vom 1. Juli 1938,

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgeseßbl. T S. 816) in - der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetbl. I S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errich- tung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 « (Deutscher Reich8anzeigex und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) und der Verordnung über die Errichtung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 29. Oktober 1935 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 261 vom (. November 1935) wird mit Zustimmung des Reichswirt- shaftsministers angeordnet:

81 Geltungsbereich _ Die Vorschriften dieser Anordnung gelten für die Her- stellung von i

a) Kunstleder (Lederersaßstoffe mit Ausnahme von Schuh- kappenstoffen), d. h. Gewebe mit einer Aufstrichzmasse auf der Grundlage von Nitro-Zellulose-Derivaten, Kautschuk, Kunststoffen, wie Buna, Mipolam oder ähn- lichen Stoffen, -

b) ölgetränkten Geweben (ausgenommen Fsolierstoffe für eleftrotehnische Zwecke), A

c) Buchbinderzeugstoffen (Kaliko, Mattleinen, Schreib- leinen u. dgl.), d. h. Gewebe für Buchbinderzwete, die mit einer Kleistermasse überzogen sind,

d) Wachstuch und Ledertuch, d. h. Gewebe mit einer Auf- strichmasse auf der Grundlage. von Oelfirnis und ähn- lichen Stoffen,

aus Geweben ohne Rücksicht darauf, aus welchen Spinnstoffen odex Gespinsten die Gewebe hergestellt worden sind.

82 Verarbeitungsmengen

(1) Betriebe, welche die im § 1 genannten Waren her- stellen, haben vom 1. Oktober 1938 ab für die Herstellung dieser Waren Gewebe ganz aus HZellwolle in Höhe von mindestens der Hälfte der jeweils im Kalendervierteljahr für die eûtsprechende Warengruppe insgesamt verarbeiteten Ge- webemengen am Gewicht gemessen zu verarbeiten. Sie dürfen vom 1. Oktober 1938 ab zur Herstellung dieser Waren während eines Kalendervierteljahres gewihtsmäßig ins- gesamt nicht mehr als 120 v. H. derjenigen Gewebemengen verarbeiten, die sie im Vierteljahresdurchschnitt des Fahres 1937 hierfür verarbeitet haben.

(2) Eine Minderverarbeitung innerhalb eines Kalender- vierteljahres kann nur im nächstfolgenden Kalendervierteljahr durch entsprehende Mehrverarbeitung ausgeglihen werden. Eine Mehrverarbeitung innerhalb eines Kalendervierteljahres ist bis zur Höhe eines Drittels der vierteljährlihen Ver- arbeitungsmenge zulässig; die vorgegriffene Menge muß aber im nächstfolgenden Kalendervierteljahr durxh entsprechende Minderverarbeitung ausgeglichen werden. Weitere Vorgriffe bedütfen der Einwilligung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle.

83

(1) Die, Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für Ausfuhraufträge oder Aufträge inländischer Abnehmer, die die in § 1 genannten Waren nachweislich zum Zwecke der Ausfuhr verwenden. E y

(2) Die Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle kann im Einvernehmen mit der Ueberwachungs=- stelle für Baumwollgarne und -gewebe im Einzelfalle oder allgemein Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen. Anträge hierauf sind über die Wirtschafksgruppe Textilindustrie der Ueberwachungsstelle für Seide, Kurnist- seide und Zellwolle einzureichen. j

84

Zuwiderhandlungen agegen diese Anordnung werden nah

_den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr besträft. ; ; i S9 Die Anordnung tritt am 1. Oktober 1938 in Kraft. Am gleichen Tage tritt die Anordnung ZV 12 vom 29. Dezember 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nu. 302 vom 31. Dezember 1937) außer Kraft,

Berlin, den 1. Fuli 1938. i Der Reichsbeausftragte für Seide, Kunstseide und Zellwoll Hagemann. Der Reichsbeauftragte für Baumwollgärne und' -gewebe. J. V.: Ehmer. i *) Betrifft nicht das Land Oesterreich.

10. August 1937 j

* verwa ug.

Bekanntmachung KP 570 der Übecwachungsstelle für unedle Metalle vom 4. Fuli 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Überwachungs- stelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 ‘vom 25. Juli 1935) werden für die nahstehend aufgeführten Me- tallflassen anstelle der in den Bekanntmachungen KP 568 vom 30. Juni 1938 (Deutscher Reichsanzeigèr Nr. 150 vom 1. Fuli 1938) und KP 569 vom 1. Juli 1938 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 151 vom- 2. Juli 1938) festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgeseßt:

Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) .. » . RM 55,50 bis 58,—

Kupferlegierungen (Klassengruppe X) Messinglegierungen (Klasse IX A). . « « »« « RM 40,— bis 42,50 Rotgußlegierungen (Klasse-IX B). „«« * + y 95,50 y 98,— Bronzelegierungen (Klasse IX C). . « « - » y 80,50. 83,50 Neusilberlegierungen (Klasse .IX D) . « E R

Zink (Klassengruppe XIX)

Feinzink (Klasse XIX A). „„« « « e « - « RM 20,75 bis 22,75 Nozink (Klasss XIX C) Fa a oe s op 1075 g: 18,40

Zinn (Klassengruppe XX) Zinn, nicht legiert (Klasse XX A). « « « « « RM 239,— bis 249,— Banka-Zinn in-Blüöcden + o ooooo n 261,— 261,— Mischzinun (Klasse E Ds ae oe 6 239,— n 249,— je 100 kg Sn-Jnhalt RM 17,75 bis 19,75 je 100 kg Rest-Fnhalt ..» » « RM 239,— bis 249,— je 100 kg Sn-Jnhalt RM 17,75 bis 19,75 je 100 kg Rest-Jnhalt. D, Dies Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrex Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 4. Juli 1938.

Der Reichsbeauftragte füx unedle Metalle. F. A.: Wieprech t.

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Anordnung V 19°)

dex Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener Art (Verwendung von Holzstopfen).

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom

Llzitiii (Mise R D)» ass

4. September 1934 (Reichsgesebblatt T S. 816) in der Fassung"

der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgeseßblatt I S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errich- tung von Ueberwachungsstellen vom- 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußisher Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaft8ministers angeordnet:

1 Wer s

dickflüssige* Lacke aller At,

Lactfarben, z

Oelsaxben,

Rostschußbfarben,

Schiffsbodenfarben,

dickflüssige Oele aller Art, auh Leinöl,

Leinölfirnis, Standöl in Kanister abfüllt, die mit Stopfen verschlossen werden, muß hierbei der Stückzahl nah 50 v. H. Holzstopfen verwenden.

82 Wer Waren allex Art in Glasbehältern bis zu 1 Liter Rauminhalt, die mit Stopfen verschlossen werden, abfüllt oder verpackt und unmittelbar an den Verbraucher- abgibt, muß hierbei der Stückzahl nach 25 v. H. Holzstopfen verwenden, Wein und weingeisthaltige Getränke fallen nicht unter die Vorschriften des Abs. 1. 83

Als Holzstopfey im Sinne der 8 1 und 2 gelten nur die Erzeugnisse solcher Firmen, die von der Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener Art im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgegeben werden.

84 Zum Nachweis der Einhaltung der TUCEMeR der 88S L

bis 3 fann die Ueberwachungsstelle die Vorlegung von Ein= kaufsbelegen verlangen, aus denen sih ein diesen Vorschriften

*) Gilt nicht für das Land Oesterreich.

r Ey

entsprechendes Bezugsverhältnis von Holzstopfen zu anderen Stopfen ergibt. g N :

Die Ueberwachungsstelle kann Ausnahmen von den Be stimmungen der §8 1 und 2 zulassen und sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

86

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah 88 10, 12 bis 15 dex Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 87

Die Anordnung tritt am 1. August 1938 in Krast. Berlin, den 2. Juli 1938. s

Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art, Zeimer.

———

e Bekanntmachung Ir. 1

zur Anordnung V 19 der Ueberwachungsstelle sür Waren verschiedener Art (Verwendung von Holzstopfen).

Auf Grund des § § der Anordnung V 19 der Ueber- wachungsstelle für Waren verschiedener Art vom 2. Juli 1938 betr. Verwendung von Holzstopfen (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 153 vom 5. Juli 1938) wird folgendes bekanntgegeben:

Als Holzstopfen im Sinne der §8§ 1 und 2 der An=« ordnung V 19 gelten nur die Erzeugnisse der nachstehend aufs geführten Firmen: f

Marxenstopfen G. m.- b. -H., Berlin-Halensee, Nestors straße 8/9, j G

Waltex Kliewe, Erste Lizenzfabrik f. Marxenstopfen, Hamburg 39, Mühlenkamp 29/31,

Loizexr Marxeustopfen Kom.-Ges. Dr. Zwingauer Loiß, Berlin W 62, Lüßowplaßt 1, :

Fürstliche Kammer, Carolath, Kr. Glogau,

Louis Engel & Co., Blumenau i. Sa.,

E. Reuter, Blumenau i. Sa.,

Korb & Werner, Olbernhau i. Sa., -

C. Moritz Reichel, Niederlauterstein i. Erzgeb.,

Neubert & Richter, Nieder- u. Mittelsaida i. Sa.,

Bernhard Albrecht, Pobershau i. Erzgeb.

Berlin, den 2. Juli 1938.

Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. Heimer.. ;

Bekanntmachung über die Festseßung des Jahresbeitrags sür die Zweiganstalt der See-Berufsgenossenschaft.

Vom 30, Juni 1938,

Auf Grund des § 1195 Absaß 1 der Reichsversicherung8- ordnung wird der Fahresbeitrag, der an die HZweiganstalt der See-Berufsgenossenschaft für jede im Kleinbetriebe der See- \hiffahrt sowie in dêr See- und Küstenfischerei ‘beschäftigte Person (zu vgl. §8 1186, 1187 der Reichsversicherung8ordnung)

“Zu entrichten ist, von dem Beitragsjahre 1938 ab vie bisher

auf 25 Reichsmark festgeseßt. # 1 4 5 : E Das Reichsversichérüngsanit. F. V.: Dr. Kieffer.

Bekanntmachung.

Die am 4. Zuli 1938 ausgegebene Nummer 24 des Reichsgeseßblatts, Teil Ik, enthält:

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer vierter deutsh-chilenishen Vereinbarung über die Einfuhx von Chile- falpeter. _Vom 283. Juni 1938. Z :

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Vereins barung zur Ergänzung und weiteren Verlängerung der Geltungs- dauer der Achten Busakvereinbarung zum vorläufigen Handels- abkommen zwishen Deutschland und der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion. Vom 28. Juni 1938. L

Bekanntmachung über die Ratifikation der deutsh-griechischen Zusaßvereinbarung zum Handels- und*® Schiffahrtsvertrag. Vom 30. Juni 1938. * l A

ekanntmachung über die Ratifikation des deutsch-griechischen Abkommens über Zahlungen im Warenverkehr. Vom 30. Junt 1938. . Zweite Bekanntmachung zum Abkommen zur Regelung des Walfangs. Vom 30. Funi 1938. j

Umfang: 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver- sendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf A Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 5. Fuli 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

*

“Nichtamtliches. Aus der Verwaltung.

Fachanwälte für Steuerrecht.

Eröffnung der Reichsfinanzschule WVerlin durch _ Staatssekretär Reinhardt.

Der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Friy Rei: hardt hat gestern in Gegenwart von Vertretktn des Rei sjustiz= ministers, der Reichs-Rechtsanwaltskammer und der ReichS- finanzverwaltung und von 130 Rechtsanwälten und Anivalts§= assessoren die im Grunewald, Königsallee Nr. 20, eingerichtete Rei Sfinanti s Berlin eröffnet, Zweck der Reichsfinanzshule Berkin ist die Durchführung von Me für -Rehtsanwälte, die in die Liste der Fachanwälte für Steuerrecht eingetragen zu werden wünschen. j

Die s wurde nah einem Musikvortrag der Kapelle der ca’: Zoll eingeleitet durch eine Begrüßungs- ansprahe des stellvertretenden Oberfinanzpräsidenten Berlin, Finanzpräsidenten Dr. Casdorf. .

Nach Staatssekretäc Rei

rdt, aus dessen größerer . Rede wir unten einige Ausschnitte

ingen, Mes als Vertreter des

Reds ua lere. kinisterialrat Dr. els, Auch die Justiz- i begrüße die Eröffnung dieser Reichsfinaugschule, zu

der der chejul izminister eig seine Zustimmung gegeben habe. Sie werde sicher einen Markstein für die Steuevberatung

Rein=-

bilden; sowohl die Reichsfinanzverwaltung als auc. die Reich8- justizverwaltung werden aus dieser Einrichtung nux Nuyen ziehen. G /

An Stelle des verhinderten Präfidenten der Reihs-Rethts- aitiyaltsfkammer rah dit Stellvertreter, der Präsident Réchts=- anwalt Ranz. Er begrüßte namens der Auwaltschaft die: Ein- rihtung dieser Reichsfinangschube. Der Rechtsanwalt ift! als sreler Diener am Recht ein unentbehrlihes Organ iw der

echtspflége Und somit auch zue Erenrteernang berufen. Die Rechtsanwälte werdên durch die Einrichtun x Fachanwvalt- chaft für Steuerreht mehr als bisher Steuer ratung betreiben. ie Reihs-Rechtsanwaltskammex hat“ ihr großes Fnteresse an der steuerberatenden * Tätigkeit der Rechtsanwälte auch. dadurch zum Ausdruck gebracht, daß mit Wirkung vom 1. Fuli ab bei ihxe eine Steuerstelle errichtet worden ist. iese Stelle hat u. a. die die Rechtsantwaltschaft berührenden Fragen des Steuerrecht3 laufend zu beobachten, zu beavbeiten und aus uwerten Last die vai Aus- und Fortbildung der Rechtsanwaltjchast zu ördern, :

Mit einem Sieg Heil auf den Führer, das dnrch den Leiter der Reichsfinanzshule Berlin, B De. ‘Baier, ausgebraht wurde, und den Liederu. dex Nation endete die'Feier, E Une Besichtigung dèr Reichsfinanzschuke ‘anschloß. e sekretär Reinhardt führte in einem größeren Vortrag u. a. aus

Reichs3- und Staatsanzeiger Nr. 153 vom 5. Juli 1938. &. 3

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S T i L Mr É R: z T ¿ t; fzAS t t » j f e a Wilb k, ck T2 L L feme: T ft, E N 10-1 R, | B V S 4 ANEED tiE L +2 E R o L ee E: o dos D t Ani E A R R E e A

Ohne Steuern kein Staat, und ohne Staat keine Daseins- und Entwicklungsmöglichkeiten der Volksgemeinschaft, des ein- zelnen Berufsstandes, der einzelnen Familie und schließlih jedes einzelnen Volksgenossen.

Die Steuer muß nach der wirtschaftlichen Leistungskraft des einzelnen bemessen werden. Diese wirtschaftliche Leistungskrast hat der einzelne niht nur si selbst zu verdanken, sondern im wesentlihen dem Staat und dessen Einrichtungen, die die Vor- aussezungen für die Erzielung wirtschaftliher Leistungskraft sind. Es ist niht mehr wie recht und billig, daß der einzelne in dem Maß zur Deekung der Kosten des Staates herangezogen wird, in dem er die Einrichtungen des Staates unmittelbar und mittelbar in Anspruch nimmt und in dem er innerhalb der staatlichen Ordnung wirtschaftliche Leistungskraft erzielt. Í

Das Merkmal der wirtschaftlichen Leiltungskraft ist, wenn die Steuern sozial gerecht und wirtschaftlich tragbar sein follen, sehx

- vielgestaltig. Es besteht aus Einkommen, aus Vermögen, aus

Verbrauch und aus Vexkehrsvorgängen. H i

Einkommen, Vermögen, Verbrau und Verkehrsvorgänge gibt es nit nux in einer Art, sondern in vielerlei Art, und jede dieser verschiedenen Arten birgt verschieden große wirtschaftliche Lei- \tungskraft in sih. Die Steuer muß, wenn [e sozial gerecht und wirtschaftlich tragbar sein soll, dex Verschie enartigkeit und der Vielgestaltigkeit der wirtschaftlichen Leistuugskraft angepaßt sein. Das bedingt, daß die Steuer in verschieden® Steuern au eien wird, und zwar nach der Verschiedenartigkeit der wirisha tlichen Leistungskraft, und daß jede einzelne Steuer so ite wird, daß troy dex Vielgestaltigkeit der sozialen und wirtsha tlichen Verhält- nisse im einzelnen der Grundsaß der sozialen Gerechtigkeit und der wirtshaftli*Gen Tragbarkeit gewahrt ist.

Zux sozialen Gerechtigkeit und zur wirtschaftlihen Tragbar-

keit gehört auch, daß bei der Gestaltung der Steuern weitmöglichst

der Familienstand berücksichtigt wird. .

Die allgenteinen Fnterejsen des Volksganzen gebieten e jeder Steuervflichtige Teiue steuerlihen Obliegenheiten pünktli und gewissenhaft erfüllt und seine steuerlichen Dinge richtig und flar darstellt. Es muß demgemäß jeder Steuerpflichtige alle für seine Verhältnisse in Betracht kommenden Vorschriften kennen, und es muß jeder Steuerpflichtige diesen Vorschriften richtig zu ent- sprechen verstehen. Für Unkenntnis von Vorschriften und für Un- fähigkeit, diesen Vorschriften zu entsprechen, kennt das Geseh keine Entschuldigung. ;

Es gibt viele Steuerpflichtige, die aus dem einen oder anderen Grund fsih nicht selbst die erforderlichen steuerrechtlichen Kennt- nisse aneignen können oder wollen. Diese bedürfen, wenn sie ihre steuerlichen Obliegenheiten pünktlih und gewissenhaft erfüllen und sih nicht dec Gefahr eines strafbaren Vergehens gegen die Steuer- geseße ausseßen wollen, eines steuerkundigen Beraters, und zur Vertretung ihrex steuerlichen Dinge vor den Finanzbehörden eines entsprechenden, bei den Finanzbehörden zugelassenen Vertreters. Dieles Bedürfnis ist um so dringender, je vershiedenartiger und vielgestaltiger die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen sind, und je weniger er selbst Zeit oder Neigung hat, fich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen oder seine steuer- lihen Dinge vor den Finanzbehörden zu vertreten.

Die ordnungsmäßige Beratung und Vertretung in Steuer- sahen seht voraus, daß der Berater und Vertreter die erforder- lichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Buchführung und des Bi-

lanzwesens, auf dem Gebiet des Steuerrehts und auf dem Gebiet

des Vexfahrens vor den Finanzbehörden besißt, und daß er au weltanschaulih und charafkterlih als Beratex und Vertreter in Steuersachen geeignet ist. ;

8 107 Absaßz 3 der Reichsabgabenordnung gemäß gibt es zwei Gruppen von Personen, die ohné weiteres befugt sind, geshäfts- mäßig Rat und Hilfe in Steuersachen zu erteilen gnd als Bevoll- mächtigte und“ Beistände von Sdenetibkdbinen vor den Finanz- behörden aufzutreten:

pie Rechtsanwältcké und Notare, 3 9. die Pexsonen, dié durch einen Oberfinanzpräsidenten als

„Steuerberater“ ausdrücklich zugelassen worden find.

Die Rechtsanwälte und Notare und die Steuerberater sind die einzigen Personengruppen, die als Bevollmächtigte und Bei- stände von Steuerpflichtigen vor ‘den Finanzbehörden allgemein zugelassen sind und demgemäß nicht zurückgewiesen werden können.

Prozeßagenten, öffentlich bestellté Wirtschaftsprüfer, vereidigte Bücherrevisoren usw. können die allgemeine Befugnis, als Bevoll- mächtigte und Beistände von Steuerpflichtigen vor den Finanz- behörden aufzutreten, nux durch ausdrüdliche Zulassung als Steuerberater erlangen. 5

Die Rechtsantwwaltschaft' hat dêèn Wunsch, sih in Zukunft mehr als bisher auch als Rechtswahrer auf dem Gebiete des Steuerrehts zu betätigen. Dieser Wunsch wird durch die Reihs- finanzverwaltung außerordentlih begrüßt. Es kann keinen ge- eigneteren Staud als den der Rechtsanwälte geben, Berater und Vertreter auch in Stèuèrrehtssathen zu fein. 5

Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister der Justiz haben im Einvernehmen mit der Reihs-Rechtsanwalts- fammer am 10. November 1937 Richtlinien über eine besondere Fachanwaltschaft im Steuerreht erlassen. Danach dürfen die- jenigen Rehtsanwälte, die nah außen auch als Rechtswahrer auf dem Gebiet des Steuerrehts aufzutreten wünshen, nah Er- füllung bestimmter Bedingungen neden der Bezeichnung „„ ehts- anwalt“ die Sonderbezeihnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ führen. :

Die Sonderbezeihnung „Fachan?oalt für Steuerrecht“ neben der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ dürfen nux die Rechtsanwälte führen, die dur den Oberfinanzpräsidenten, in defsen Bezirk sie wohnen, ‘in die Liste dèr „Fachanwälte für Steuerreht“ ein- getragen worden sind, Die Liste liegt bei den Oberfinanz- präsidenten und bei den Präsidenten der Rehtsanwaltskammern zux Einsicht offen. L u i

Jn die Liste der Fächantwälte für Steuerreht können nur Rechtsanwälte eingetragen werden. Pevfonen, die ers Antiwalts= assessoren g Steuerberater und andexe Personen können ' in die Liste der achanwälte für Steuerreht nicht eingetragen werden und demgemäß die Befugnis, sih „Fachagwalt für Steuerrecht“ zu nennen, nicht exlangen. M

Die Eintragung in die Liste der Fachauwälte für Steuerreht en nux, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt

nd: ;

1. Dex. Rechtsanwalt - muß die Eintragung: in die Liste dex Fachanwälte für Steuerrecht beantragen und ein Zeugnis der Reichsfinanzshule Berlin- darüber beibringen, daß er mit dem Wesen der - verschiedenen Steuern und mit ‘den Vorschriften dex -Steuergeseße- vertraut ist und die Buth- führung und das Bilanzwesen : und. die praktishen Aus- wirkungen und Beziehungen von. Buchführung und Bie lanz zum Steuerxecht. beherrscht. -

2. Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister ‘der Justiz müssen die Eintragung bewilligt haben.

Das Zeugnis der Reichsfinanzshule Bexlin über die Eig- nung zum Fachanwalt für Steuerrxeht kann nux dadur erlangt werden, daß der Rechtsanwalt an einem mindestens einmonätigen Lehrgang der Reichsfinanzshüle Berlin teilnimmt. Die Unter- rihtsfäher in diesem Lehrgang sind: Oeffentlihes Finanzwesen, Reichsabgabenordnung, T und Bila en, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Steuern vom Vermögen, Ver- kehrsteuern. ¿ S

Es liegt niht nux im Juteresse der Steuerpflichtigen ter dern HUS im Interesse der |Reihhsfinanzverwaltung, jenigen Steuerpflichtigen, die nicht selbst mit den steuerlichen Vorschriften vertraut sind, \ich

rch einen Fachanwalt für

‘in einer

bis 1.

ie-

Steuerreht oder durch einen zugelassenen Steuerberater beraten und vor dem Finanzamt vertreten lassen. Es liegt im Juteresse der Reichsfinanzverwaltung, daß die Fahanwälte für Steuer-

. reht und die zugelassenen Steuerberater den an sie gestellten An-

forderungen voll gewachsen sind, und daß durch das Wirken der Fachanwälte für Steuerrecht und dex Steüerberater der Verkehr zwischen den Steuerpflichtigen einerseits und den Finanzbehörden

- andexseits wesentlich erleihtert und vereinfacht wird. Dieser Ge-

danke liegt der Errichtung der Reichsfinanzshule Berlin zu- grunde, an der Lehrgänge für Rehtsanwälte durhgeführt werden. Es wird nun auch für das Steuerreht der in der Rechts- anivaltsordnung enthaltene Grundsaß verwirkliht: „Der Rechts- anwalt ist der berufene, unabhängige Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten.“ e Zu den Rechtsangelegenheiten gehören beim Fachanwalt für Steuerrecht auch alle Steuerrechtsangelegenheiten.

Deutschlands wirtschaftliche Entwicklung im erften Halbsahr 1938. |

Der von der Reichs-Kredit-Gesellshaft A.-G., Berlin, wie üblich schon in den ersten Fulitagen herausgegebene wirtschaftliche Rükblick auf die erste JFahreshälfte vermittelt wiederum dur f rgnare textlihe Ausführungen und dur As es stati- stishes Material ein klares Bild der wirtshaftlihen Lage.

Das einleitende Kapitel stellt unter der Ueberschrift „Deutsch- lands Wirtschaft im Zeichen der Vollbeshästigung und der Eiu- gliederung Oesterreihs“ die Vereinigung der Oftmark mit dem Altreih als den das Wirtschaftsleben behercshenden Vorgang heraus. Durch ihre Eingliederung erhielt die Ostmark den Zu- gang zu einem weit größeren Markt. An die Stelle depressiven Drucks tritt nunmehr die Ankurbelung in allen Bereihen. Aus dêm vollbeschäftigten Altreih strahlen dabei starke Aktivkräfte nah der Ostmark über. Die DLSIELIE Uns die in der Ostmark das Ziel der Ankurbelungsmaßnahmen bildet, ist im Altreich errungen. - Mit dem errungenen Ziel hat sich nunmehr die Auf-

abenstellung verändert, Die Volkswirtschaft ist ein lebender rganismus, der sich in ständiger Bewegung und Erneuerung befindet. Eine shematishe Fortführung in der Vergangenheit bewährter Maßnahmen würde dieser Dynamik bald nicht mehr gerecht werden, sondern zu wachsenden Spannungen führen. Der Nachdruck liegt deshalb nunmehr auf einex elastishen Wirtschafts- politik mit dem Ziel weiter verbessertex Gütererzeugung.

Damit ergeben sich vielfältige neue Aufgaben.

a) Vollbeschäftigung bedeutet keine starre, uaübershreitbare Grenze. Vielmehr gehört es gum Wesen moderner arbeits- teiliger und hierdurch feinverästelter Volkswirtshaften, daß Le stets eine Fülle latenter Kräfte aufweisen, die man urch eine zielbewußte Politik freimahen und einsehen kann. Dies gilt einmal iu die Arbeitskräfte, wo durch“ Heranziehung noh leistungsfähiger, älterer Arbeiter, dur Serniebeie Verwendung von Frauenarbeit, dur ent- sprehende Umschhichtungen von Arbeitskräften usw. noch gewisse leßte Reserven verfügbar gemaht werden können. Von grundsäßlicher Bedeutung is die vom Beauftragten für den Vierjsahresplan Ende Juni 1938 erlassene „Ver- ordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarss für Auf- gaben von besonderer staatspolitisher Bedeutung“, wodurch eine allgemeine zeitlih begrenzte Dienstpflicht aller arbeits- fähigen deutshen Männer und Frauen jeden Berufes gelaffen wurDe.

b) Besondere Aufmerksamkeit ist sodann im gegenwärtigen Zeitpunkt dem Produktionsapparat zuzuwenden. Vollbeschäftigung bedeutet Hier überdurchs{nittlihe Be- anspruchung, älso auch. starke Abnußzung. Die Vornahme ausreichender Erneuerungen ist also niemals wichtiger als in diesem Zeitraum.

__ Darüber hinaus bieten der technische Fortschritt und die betrieblihe Rationalisierung die Möglichkeit, den Pro- duktionsumfang zu vermehren; dabei kommt es auf eine elastishe Anpassung an den künftigen Bedarf an. Einem nachhaltigen Jnvestitionsaufshwung muß eine Vermehrung der Verbrauchsgüter auf dem Fuße folgen.

Volkswirtschaftlihe Elastizität seßt ferner das Vorhanden- ein ausreihender Reserven an umschlags- ähigen Gütern voraus. Die Wege zu ihrer Be- chaffung sind verstärkte Eigenproduktion von alten und neuen Rohstoffen „und Konsumgütern einerseits, ziel= bewußte und unermüdliche Pflege des Außenhandels

andererseits.

Die vollbeschäftigte deulshe Volkswirtschaft is bereits in wichtigen Ansäßen auf diese Aufgabe der Elastizitäts- und Re- servenpolitik ausgerichtet. Ein entscheidendes Jnstrument hierfür bildet der Vierjahresplan, der in erster Linie ‘der Vergrößerung dek’ heimishen Produktion an dringlih benötigten Rohstoffen aller Art dient. Jn der gleichen Richtung wirkt die deutshe Arbeits- einsaßpolitik. Dabei müssen im Rahmen einer zweckmäßigen Rangordnung die“ verfügbaren is so es werden, daß unter Berücksichtigung aller nationalpolitishen Gesichtspunkte der bestmögliche Leistungserfolg auf lange Sicht erzielt wird. Da aus mannigfahen Gründen eine hohe öffentliche Fnvestitionstätigkeit

eihe von Gebieten aufrehterhalten werden muß, gilt es, in der Konsumsphäre volkswirtschaftlih hauszuhalten. Dabei ist es bedeutungs8voll, daß es troß des Vorranges der Fn- vestitionen bereits während der lezten Jahre gelungen ist, auch den Verbrauch zu heben. Dies läßt B ebenso am Anstieg des deutschen Arbeitseinkommens von 26 Milliarden RM 1933 auf 38 Milliarden RM im Jahre 1937 exkennen, wie auch aus den erhöhten Oen der Verbrauchsmengen bei den meisten Kon- sumgütern. Dabei gilt es zu bedenken was vielfach von aus- ländischen Beobachtern überschen wird —, daß sich der Lebens- land de eines Volkes nach dem Einkommens- und Verbrauchs-

stand der gesamten Bevölkerung bemißt und niht nah dem

Stande seiner wohlhabenden Schichten. Die der deutshen Wirt-

Bertäufliche Erfindungen und Warenmutster.

Gewerbliche Schugrechte auf der Leipziger Herbstmesse 1938. naa

Auf dexr kommenden Citi Herbstmesse, die vom 28. August eptember 1938 statt ür gewerbliche arenmuster zum der Praxis erprobt ist und lizenzweise vergeben werden jo. Jm Gegensaß zu anderen Exfindermessen werden in Leipzig keine un= klaren Projekte ausgestellt, die vielfach lediglich Hoffnungen beim Erfindex selbst erwecken können, meine sind sämtliche E

uyrehte zahlreihe neue Erfindungen und

Patente und Musier nos auf ihre Brauchbarkeit gepxüft und exst dann zur Ausstellung zugelassen worden, . nachdem \ich eine Kommission von Fachleuten von der Nüglichkeit dex Verfahren und Artikel überzeugt hat. Unter den Patenten und Warenmusiern En so S alle industriellen Sparten vertreten; Maschinen- u, “tut Flugtechnik, Wasserbau, Bauteuik, Leytil- industrie, Hausgerät und vieles andere mehx. Die seit einigen amen cingelt rte Lp Is dex zum Angebot e en ente und Warenmustex hat auf den früher Messen zu: dem rfolg geführt, daß um 80 bis 150 % mehr Umsäße auf jeder Messe stattfanden. Es ist zu erwarten, daß au in diesem Herbst

indet, werden im Rahmen der Messe

erfauf gese t, von denen ein Teil- bereits in | 13

schaft gestellten Aufgaben segen eine steigende Kapitalbildung und ein vermehrtes Steuerausfommen voraus. Eine hohe Kapital- bildung ist die Vorbedingung-dafür, daß die im Frühjahr 1938 angekündigte Finanzierungsumstellung gelingt, deren Wesen darin liegt, daß nunmehr im Zustande der Vollbeschäftigung Kreditvorgriffe aufzuhören haben und die öffentliche Finanzie- rung auf die beiden Säulen der vermehrten Steuereinnahmen einerseits und der Fnanspruchnahme derx Kapitalbildung durh Reichsanleiheemissionen andererseits umgestellt wird. :

_ Kapitalbildung und Steuerleistungen müssen aus den Über- shüffen der Volkstvirtschaft geschöpft werden. Die vergangenen Jahre haben in diefer Hinficht, wie die Ertragsgestaltung der deutshen Unternehmungen erkennen läft, zweifellos Fortschritte gebracht. Die Vollbéschäftigung wirft hier aber neue Probleme auf, ba die Vollausnuzung der Kapazièäten meist mit einem Kostenanstieg verknüpft ist und auch sonft eine Anzahl verteuern- der Faktoren auszugleichen ist. Um fo dringliher wird für die Unternehmungen die Aufgabe, diesen belastenden Vorgängen durch verstärkte Rationalisierung entgegenzuwirken. Fn “diesem Zu- sammenhange gilt ‘es, erneut auf die Bedeutung der Reserven- bildung hinzuweisen. Auch in der vollbeschäftigten Wirtschaft gibt es Risiken und Verlustmöglichkeiten für den Einzelbetrieb, da die Wirtschaft niht stehenbleibt, sondern sih fortentwicelt, da durch neue technishe Fortschritte bisherige Apparaturen entwertet wer- den können, da Umschichtungen in der Produktion von Jnvesti- tions- und Verbrauchsgütern das Beschästigungsbild grundlegend verändern können usw. Da jedoch dem Rüjikofaktor grundsäßlih eine wichtige volkswirtshaftliche Bedeutüng zukommt, is seine Erhaltung auch im Zustande der Vollbeshästigung durchaus posi- tiv zu werten. Denn er bildet eine gesunde, keinen Stillstand zu- lassende Antriebskraft für die unternehmerische Aktivität und da- nit für die lebendige Fortentivicklung der Volkswirtschaft.

Jn dem in einem besonderen Kapitel gezeichneten Bilde der weliwirtschaftliGen Lage wird ntleitens ; unterstrichen, daß in sharfem Gegensaß zu dem anhaltenden Produktions- und Be- shäftigungsanstieg in Deutschland in der Weltwirtschaft seit Jah- resf\rist fühlbare Abschwähungen der gesamten Wirtchaftstätig- keit hervorgetreten sind. Fn einigen großen Volkswirtschaften sebte sih sogar ein ausge}prochener Konjunkturrückschlag durch. Die industrielle Produktion der Welt“ ging demzufolge von ihrem im April/Mai 1937 ereihten Gipfelstand- von fast 131 (Basis der JIndexzifser 1928 = 100) auf rd. 114 in den ersten Monaten von 1938 zurück. Die verschlechterte Produktions- und Absablage der Fndujstrie hat bereits wieder zu einer Zunahme der Weltarbeits- losigkeit und damit zu einer Verminderung von Einkommen und Verbrauch geführt. Die Rückwirkung auf den weltwirtschaftlihen Güteraustaush folgte unmittelbar. Das Frühjahr 1938 brachte eine merklihe Shrumpfuns des Welthandels um rd. 13 % gegen- über dem leßten Vierteljahr 1937, das bedeutet nah Ausschaltung der üblichen saisonmäßigen Verminderung ein tatsächlihes Um- saÿminus von rd. 6 bis 7 %.

Da der weitere Entwicktlungsweg dex deutschen Wirtschaft als fortshreitender Aufstieg ohne weiteres vorbezeichnet ist, geht das tvie üblih als „Ausblick“ übershriebene legte Kapitel beson- ders auf die Entwicklungslinien und Spannungen in der Welt- wirtschaft ein. Jn der Weltwirtschaft isl zwar auf dex Seite der Produktion ein durhaus positives Ergebnis abzulesen, indem die Produktionskapazitäten sogar stärker gestiegen sind als. die Be- völkerungszunahme, so daß man im Weltdurhshnitt wohl mit einer verbesserten Bedürfnisbefriedigung rechnen kann, doch stehen diesen Fortschritten und Verbesserungen außerordentliche Span- nungen und Widerstände entgegen. Für eine Volkswirtschaft mit einer großen Bevölkerung auf engem Raume, wie die deutsche, die weder über Devisen und Goldreferven, noch über den unmittel=- baren Zugang zu den Rohstoffen in eigenen Kokonien verfügt, die andererseits einen steigenden Rohstoffbedarf hat, ergeben |ch daraus. klare Konsequenzen. Ein passives Warten auf ungewisse Wunder könnte hier verhängnisvolle Wirkungen haben. So kam es in Deutschland zwangsläufig zu dem Ents{luß, mit aller ver- fügbaren Aktivität den Weg felbstverantwortltcher Arbeit zu gehen, wie er seinen konzentrierten Ausdruck im Vierjahresplan gefun- den hat. Bestmögliche Sicherung von Ernährung und Produktion aus eigenen Kräften ist die Aufgabe. Das bedeutet keine selbst- gewollte Ausschaltung aus dem Weltgütevaustausch. Vielmehr gehört eine verstärkte und zielbewußte Pflege der Ausfuhr in der Absicht, möglichst viel Güter zur Hebung des deutschen Lebens- standards wieder einführen zu können, zu den ausgesprochenen Grundfäten dieser neuen deutshen Wirtschaftspolitik. Daß es sih hier um keine nur theoretische Forderung handelt, zeigen die großen Anstrengungen in der Ausgestaltung des Gegenseitigkeits- verkehrs unter besonderer Betonung des Güteraustausches mit alleú Ländern, die markt- und produktionsmäßig eine natürliche Ergänzung darstellen und die auch räumlih als Nachbarn einen gesicherten Austaush auf lange Sicht gewährleisten.

recht viele der angebotenen Fdeen Fnterefssenten finden- und zu Waren und Maschinen werden, die ntcht nur Gewinn einbringen, sondern auch Zeit und Arbeitskraft sparen. Die Messe für ge- werblihe Schußrechte wird wie im Vorjahr im Ringmeßhaus in der Leipziger Fnnenstadt abgehalten.

eue Baustoffe und Vaumaschinen.

___ Die Baumesse, die auh im Herbst in Leipzig stattfindet und diesmal vom 28. August bis 1. September 1938 zu sehen sein wird; bringt zahlreihe neue Maschinen und Baustoffe heraus. Die Zahl der Ausstellerfirmen hat sich erheblich vergrößert. Die neuen Großbauten des Reiches umd die Notwendigkeit möglichst vislséi- ae L e, von wagen eapie Mg e oor raus rfte hat zur Erzeugung zahlreicher neuer Einrihtungen geführt, die vermutlih au. in anderen Ländern sehr erhebliches JFntek-

esse exrwedcken dürften, weil dur sie die Durhführung von Bauvor-

haben beschleunigt und sparsamer gestaltet werden kann. Or allem sind diese Neuheiten bei Transportanlagen für Baustosse und Erde, weiter auch für die A eIR jelbst in Form Rammeén, Meißeln und Betonerzeugern zu fi en, Außerdem gi es auch eine Reihe von neuen” Apparaten r die sc{hnellere

| genns von Put uud für die Fertigstellung dex verschiedenen Ars

eiten in den Junenräumen von Hochbauten.