1938 / 157 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jul 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Beilage zuit Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 157 vom 9..Juli 1938. S. 2

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noch einfacher; hier brauhte O aufdie vor 1934: bestehende Regelung zurücgegrifsen zu werden. .

2. Die Überführung der Scheidungen von Tisch und Bett in Scheidungen dem Bande nach, die also den bis- herigen Ehepartnern die Wiederverheiratung gestatten, sieht § 115 vor. | E

Feder der Ehegatten kann bei dem zuständigen Bezirksgericht diese Überleitung beantragen. Dieses prüft im außerstreitigen Verfahren ledigli, ob eine Scheidung von Tisch und Bett vorliegt und ob die Ehegatten sih nicht wieder vereintgt haben. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so spricht es durch Be- {luß die Scheidung der Ehe dem Bande nah àus. Auf diese Weise it eine rasche Liquidierung der Scheidungen von Tish und Bett in allen Fällen ge- sichert, in denen au nur ein Teil die Trennung dem Bande nah wünscht. Eine neue Aufrollung des alten Streitstoffes ist nicht zugelassen; sie würde Gerichte und Parteien in gleicher Weise belasten und, im großen gesehen, ohne befriedende Wirkung sein. Bestehende Verforgungs- und Erbansprüche bleiben gewahrt. Hinsichtlich des Unterhalts bleibt es bei den alten Ver- einbarungen; is nichts vereinbart, so gelten die Be- stimmungen des neuen Geseßes. Dem neuen Eherech? ist die Scheidung von Tish und Bett nicht mehx bekannt.

3. Auch bei den Dispensehen stand vor dem Gesetzgeber über allem das Gebot, daß dieser shlechterdings uner- trägliche Rechtszustand in kürzester Frist berein1gt werden muß. Das Gesetz arbeitet daher mit sehr kurzen Fristen und sichert bis zum 1. Januar 1939 die Beseitigung dieses am deutschen Volke Oesterreichs begangenen bitteren Unrehts. Es konnte nicht zweifel- haft sein, daß die geseßgeberische Lösung die Legali- sierung der bestehenden Dispensehen sein mußte. Le- galisiert konnten aber von den unier Nachsicht ge- schlossenen Ehen nur die werden, in denen die Partner an einem bestimmten Stichtag wirklich wie Ehegatten zusammen gelebt haben.

Es werden demnach die Fälle ausgeschieden, in denen die Gatten der. späteren Ehe sih bereits wieder getrennt haben, sei es, daß sie zu den Gatten der früheren Ehe zurückgekehrt sind, sei es, daß sie lediglih die häusliche Gemeinschaft auf- gegeben haben. Da es nun niht möglich ist, vom Staate aus samtlihe mit Nachsiht vom Ehehindernis des Ehe- bandes eingegangenen Ehen daraufhin durchzuprüfen, ob an cinem bestimmten Stichtag ihre Partner noch zusammenlebten, hat das Geseß in § 121 den folgenden Weg gewählt: Sämtliche mit Nachsicht eingegangenen Ehen gelten als gültig, wenn nit von einem der Beteiligten der Antrag auf Nichtigkeii der Ehe gestellt wird. Dieser Antra kann nur damit begründet werden, daß die Ehegatten am 1. {pril 1938 und, wenn einer der Ehegatten vorher gestorben ifi, bei dessen Tode nicht mehr wie Eheleute zusammenlebten. Ein so weit urückliegender Termin wurde gewählt, damit nicht das echte Bild der tatsählihen Gestaltung einer Dispensehe dur Maßnahmen verfälsht werden kann, die die Ehegatten in

n e meTEEr U ELNE R &Gerordnung über Zolländerungen. Vom 6. Juli 1938 !).

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße der Wirtschaft vom 9. März 1932, Vierter Teil (Zoll- änderungen und vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirt- schaftsabkommen), § 1 (Reichsgesehbl. I S. 121, 126) sowie auf Grund dex Verordnung dès Reichspräsidenten über außer-

ordentliche Zollmaßnahmen vom 18. Fanuar 1932 (Reichs- geseßbl. 1 S. 27) wird verordnet:

81 Der deutsche Zolltarif wird wie folgt geändert:

1. Jn der Tarifnr. 47 (Anderès Obst, frisch) Abs. 2) (Pflaumen aller Art) ist in der Anmerkung an Stelle von „vom 1. August bis 31. Oktober 1937“ zu seßen „vom 15. Juli bis 31, Oktober 1938“.

2. Jn der Tarifnr. 79 (Nußholz von Buchsbaum, usw.) ist hinter „Persimmon“ anzufügen „Kambalaholz“. /

3. Fn der Tarifnr. 651 A Abs. 2 (Pappen aus mechanisch oder chemisch bereitetem Holzstoff usw.) sind Unterabs. 1 und 2 durch folgende Vorschriften zu ergänzen:

a) im Unterabs. 1 (Pappen mit einer Stärke von 3 mm oder mehr usw.) ist anzufügen: Anmerkung zu Abs. 2 Unterabs. 1.

Pappen, aus zusammengeklebten Pappen hergestellt, bis zu einer Höbstmenge tin einem Kalenderjahr von 5 v. H. derjenigen Menge, die an Waren der Nr. 651 A Ab}. 2 nach der amtlichen deutshen Einfuhrstatistik im Jahre 1937 aus dem einzelnen Staat in das deutshe Zollgebiet eingeführt wor- den ist, bis 31. Dezember 19388 . Die Abfertigung zu dem Hollsaß. von 5 RM ist nur zulässig bei Vorlegung. von irtnge m Sg en, die von einer deutshen Zollstelle bestätigt sind, nah näherer Vereinbarung mit der Reichs- regierung. b) im Unterabs. 2 (andere Pappen) is anzufügen: Anmerkung zu Abs. 2 Unterabs. 2. Pappen, lediglich aus mechanish bereitetem Holzstoff, auch aus solhem von gedämpftem Holz, festgewalzt (Braunholzpappe, loge- nannte Lederpappe), oder mit einem Ge- halt an chemisch bereitetem Holzstoff von 15 v. H. oder weniger, auch in der Masse gefärbt, mit Zeugnissen, die von der Reichs- regiecung mit dem einzelnen Staat ver- einbart sind, bis 31. Dezember 19388 . . .| 8 Der Zollsaß von 3 RM gilt jedoch nur bis zu einer Höchstmenge in einem Ka- lenderjahr von 30 v. H. derjenigen Menge, die an Waren der Nr. 651 A Abs. 2 nah der amtlichen deutshen Einfuhrstatistik im Jahre 1937 aus dem einzelnen Staat in das deutsche Zollgebiet eingeführt worden ist.

Ferner ist die Abfertigung zu dem Holl-

saß von 3 RM nur zulässig bei Vorlegung von Pantngen Lu! einigungen, die von einer deutshen Zollstelle MSDU sind, nah näherer Vereinbarung mit der Reichs- regierung.

“späterer Zeit in Voraussicht der Gesegesänderung getroffen

haben mögen. Als Beteiligte gelten nur die Ehegatten der Dispensehe sowie der Ehegatte der früheren Ehe, also der Ehe, von deren Bande Nachsicht erteilt worden ist. Der Antrag muß bis zum 1. Jänner 1939 gestellt sein. Ueber ihn be- findet das Bezirksgeriht im außerstreitigen Verfahren. Wird dem Antrage stattgegeben, also festgestellt, daß die Ehe- gatten am 1. April 1938 odex an dem früheren Todestag eines dex Ehegatten nicht mehx. wie Eheleute miteinander lebten, so wird die Dispensehe für nichtig erklärt. Wird dem Antrage

nicht ga (oder wurde ein fristgemäßer Antrag nicht

gestellt), so ist die Dispensehe von Beginn an rechtsgültig, und die frühere Ehe git als dem Bande nach geschieden, und zwar mit Eingehung der späteren Ehe. Die vermögensrechtlihen Folgen dieser Scheidung sind weithin ähnlih geregelt wie dies zu 2 hinsichtlih der HERENR eng Dee Scheidungen von Tisch und Bett in Scheidungen dem Bande nah angedeutet wurde. Bisher bestehende Versorgungsansprühe des Ehe- yatten aus der früheren Ehe bleiben also géwahrt. Das gleiche gilt für den Erbanspruch; jedo ist daran zu erinnern, daß der Ehegatte nah noch geltendem österreichishen Recht nicht pflichtteilsberectigt ist, der wieder verheiratete Ehegatte also seinen Ehepartner aus der Dispensehe testamentarisch ohne Rüsicht auf jenen. bedenken kann. Um den Behörden und allen Beteiligten und Fnteressierten die Möglichkeit zu geben, sich über die Rechtsgültigkeit einer mit Nachsicht L n rae Ehe zu vergewissern, wurden zwei Maßnahmen vorgesehen: Beim Bezirksgericht E Stadt in Wien wird eine Sammel- stelle errihtet, der alle Anträge und die über sie befindenden Beschlüsse in Abschrift mitgeteilt werden 124). Hier kann also nah dem 1. Jänner 1939 jederzeit festgestellt werden, ob eine mit Nachsicht geshlossene Ehe als gültig anzusehen oder für nichtig erklärt f Wird ein Antrag gestellt, so erfolgt die Richtigstellung der Eheregister je nah dem Ausgang des Ver- fahrens durch das beshlicßende Geriht und das Amt des Reichsstatthalters 123 Abs. 2). Jn den Fällen, in denen kein Antrag gestellt wird, also in der großen Mehrzahl der Fälle, mußte die Registerwahrheit auf andere Weise sicher- gestellt werden. Hier 125) ist der Ehegatte, dem Nachsicht erteilt worden ist, durch Strafandrohung verpflichtet worden, nach Ablauf der Antragsfrist unverzüglih dem Bezirksgericht ux Berichtigung des Eheregisters seiner früheren Ehe die er- Porderliche nzeige zu erstatten.

Dié übrigen Sondetvorschriften für Oesterreich dienen der mehr rechtstechnishen Eingliederung des österreihishen' Rechts in das großdeutshe Ehereht. Sie tragen der Tatsache Rech- nung, daß die großen deutschen Verfahrensgeseße, der allgemeine Teil des Bürgerlichen Rechts und die Ehegesundheitsgeseß- gebung in Oesterreih noch nicht gelten (vgl. die §SS 101—107). pee dienen Uebergangsvorschriften der Ueberführung nah bisherigem österreihishen Recht gétrennter nichtkatholischer Eben in das neue Scheidungsreht (109—113) und nach bis- herigem österreichishen Recht ungültig erklärter Ehen in das Ehenichtigkeits- oder Eheaufhebungsrecht nach dem neuen Ge- set (88 118—120) sowie der Ueberleitung anhängiger Verfahren. Jn ihrer Gesamtheit werden die Vorschriften die reibungslose Einführung des neuen Eherechts im Lande Oesterreich sichern.

Diese Verordnung tritt am 15. Juli 1938 in Kraft, Berlin, den 6. Fuli 1938.

Der Reichsminister der Finanzen. F. V.: Reinhardt.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Schéfold.

Der Reichswirtschaftsminister. F. V.: Brinkmann.

Der Reichsforstmeister. J. A.: Parchmann.

1) Betrifft niht das Land Oesterrei.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) ; lauten (RVReichsgesetzbl. I S. 569). Der Londoner. Goldpreis beträgt am 9. Juli 1938 : für eine Unze e a . =/141 sh 1} d, in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 9. Juli 1938 mit NM 12,29 umgerehnet . . = RM 86,7213, für ein Gramm Feingold demnah . ¿ . = pence 54,4473, in deutshe Währung umgerechnet. . . . = RM 2,78815. Berlin, den 9. Juli 1938. Statistishe Abteilung der Reichsbank.

Reinhardt.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 des Geseyzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die L deutschen Staats- angehörigfeit vom 14. Fuli 1933 (RGBI. I S. 480) erkläre ih im Einverständnis mit dent Herrn Reichsminister des Auswärtigen folgende Personen der deutshen Staatsange- hörigkeit für verlustig:

. Brill, Wilhelm, geb. am 20. 12. 1878 in Libochowig, . Bronne, Julius, geb. am 28. 8. 1875 in Rommers-

eim,

M Fleis cher, Kurt Martin, geb. am 19. 6. 1881 in

resden,

. Fraenkel, Josef, geb. am 15. 2. 1893 in Oppeln,

. Hir\ch, Villy, geb. am 30. 1. 1879 in Hamburg,

; R Grete, geb. Rosenthal, geb. am 1. 5. 1893 in ien,

. Leer s, Gustav, geb. am 30. 11. 1902 in Hamburg,

b, Karl, geb. am 19. 12. 1889 in E

Marx, Hermann, geb. am 11. 8, 1873 in Berlin,

10. May, Zfidor, geb. am 22. 1. 1891 in Geinsheim,

11. Meyer, Siegbert, geb. am 25. 2. 1902 in Wen

12. Rie ael, Zakob, geb. am 28, 2. 1894 in Frankfurt/ ain,

| bar era

13. Micchelsohn, Walter, geb-am 3. 11. 1881 in Haus= berge (Krs. Minden), j

14. Michel sohn, Wally, geb. Cohn, geb. am 7. 6. 1890 in Berlin, /

15. Mol z, Andreas, geb. am 8. 11. 1879 in Mayen,

16. Raab, Albext, geb. am 14. 7. 1875 in Soest,

17. Philippsohn, Walter, geb. am 5s. 9. 1911 in eFrankfurt/Main,

18. Philippsohn, -Ruth Jeanette, geb. Ascher, geb. am 6. 7. 1912 in Frankfurt/Main.

Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag- nahmt. ? Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf folgende Familienangehörige erstreckt:

Julia Fleischer, geb. Friedländer, geb. am 29. 1. 1892 in Kalkberge-Rüdersdorf, i

Frank-Friedrih Fleischer, geb. am 27. 3. 1916 in Berlin-Schöneberg, /

Alice Hi r \ ch, geb. Engelmann, verw. Kagtenstein, geb. am 3. 4. 1900 in Hamburg, i

Ernest Victor Hir ch, geb. am 22. 8. 1935 in Hamburg,

Heinrih Kahn, geb. am 22. 11. 1915 in Mannheim,

Rudolf Kahn, geb. am 15. 9. 1917 in Mannheim,

Trudel Marlen Katßenstein, geb. am 28. 4. 1930 in Frankfurt/Main, j

Lea Edith Leer s, geb. Abel, geb. am 6. 2. 1905 in Ham- burg,

nge Q2e r 8, geb. am 21. 1. 1931 in Hamburg,

M, Leers, geb. am 21. 11. 1934 in Hamburg,

Henny L ö b , geb. Cohn, geb. am 25. 8. 1902 in Frankfurt/ Main, :

Walter Ferdinand Löb, geb. am 28. 5. 1925 in Darms=.

stadt, ; /

Eric Löb, geb. am 15. 2. 1928 in Frankfurt/Main,

Lina Marx, geb. Rosenblatt, geb. am 5. 10. 1878 in Re- gensburg, : 0

Adolf Marx x, geb. am 1. 7. 1902 in Königsberg/Pr.,

Gertrud Marx , geb. am 11. 5. 1919 in Königsberg/Pr.,

Selma Ma y, geb. Bonne, geb. am 14. 11. 1888 in Saar=- brüden, : :

Else May, geb. am 25. 2. 1919 in Saarlouis,

Max Ma y, geb. am 17. 11. 1921 in Erfelden, :

Erna Michael, geb. Sondheimer, geb. am 16. 3. 1905 in Franfkfurt/Main, j 8

Arthux Michael? geb. am 26. 8. 1925 in Zürich,

Anny Michelsohn, geb. am 31. 3. 1920 in Berlin Wilmersdorf,

Johanna Ne u t m p, geb. Aronstein, geb. am 17. 5. 1890 in Geseke, i

Werner atr N geb. am 20. 10. 1912 in Soest,

Gerhard Neukam p, geb. am 19. 11. 1919 in Soest.

Die Entscheidung darüber, inwieweit der Verlust der deutshen Staatsangehörigkeit noch auf weitere Familien- angehörige zu erstreckten ist, bleibt vorbehalten.

Berlin, den 7. Juli 1938.

Dex Reichsminister des Fnnern. J. V.: Pfundtner.

ois Begründung M i w zum Geseß, betr. die Tarifhoheit über die nicht im Eigentum des Reichs stehenden Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs.

Vom 6. Zuli 1938 (RGBl. I1 S. 239) *).

Das Gesey schafft für die Tarifgestaltung der nichtreih3= eigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs einheitliche reichsrechtlihe Bestimmungen, die die Möglichkeit wirksamer Verkehrsführung auf dem Gebiet der Tarispolitik sicherstellen. Es unterwirft jede Tariffestseßung oder -änderung für die privaten Bahnen des allgemeinen Verkehrs, die nebenbahn- ähnlichen Kleinbahnen in Preußen und die ihnen gleihzuer- achtenden Bahnen in den übrigen Ländern der Genehmigung. Das Gesetz gibt dem Reichsverkehrsminister das Recht, Aende- rungen der Tarife zu verlangen und anzuordnen, und gibt weiter die Möglichkeit, auch die Erstellung direkter Tarife zwischen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs planmäßig zu ördern, was für die beabsichtigte Einbeziehung der nebenbahn=- ähnlichen Kleinbahnen in die zwischen den Bahnen des allge- meinen Verkehrs bestehenden direkten durchgerechneten Tarife von Bedeutung ist. Der Reichsverkehrsminister kann in Zu- kunft also die Binnen- und Wechseltarife der nichtreich8eigenen Bahnen entscheidend beeinflussen. Allerdings darf er Aende- rungen nur insoweit verlangen, als er sie unter billiger Be- rüsichtigung aller Verhältnisse für die Unternehmen für trags

Bitt, Damit ist ihm auch die Verpflichtung auferlegt, auf die Ertragserzielung der Unternehmen angemessen Rü=- sicht zu nehmen. / :

| er Erlaß des Gesetzes ist {hon vor einer allgemeinen reihsrechtlihen Regelung der Verhältnisse der nichtreih3= eigenen Eisenbahnen des öffentlihen Verkehrs erforderlich, weil die bisherigen Bestimmungen über die Tarifhoheit gegen- Über diesen An die zum Teil nur in den Genehmigungen der einzelnen Bahnen festgelegt waren, in den meisten Län- dern niht den Grundsäßen der heutigen Staatsführung ent- Pra So besteht bisher ein Recht des Reiches, Aenderungen er Tarife zu verlangen, nur vereinzelt, z. B. na badischen und Hegen Bestimmungen. Auch Aenderungen der Tarife, die von den Unternehmen veranlaßt werden, sind nicht ein-

‘heitlih einer Genehmigung uhnterworfen. Den preußischen

Kleinbahnen gegenüber beschränkt sich die Tarifhoheit : bisher darauf, Höchstbeträge der Beförderungspreise festzustellen und diese in gewissen Zeiträumen nachzuprüfen.

Die Befugnisse des Reichskommissars für die Preisbildung werden durch. das Geseh nicht berührt.

*) Betrifft niht das Land Oesterreich.

Bekanntmáächung um Geseg, betreffend die Tarifhoheit über die niht im igentum des Reichs stehenden Eisenbahnen des öfsent- lihen Verkehrs *).

Vom 6. Juli 1938.

fol Grund des § 1 T 2 des Gesetzes, betreffend die Tarifhoheit über die niht im Eigentum des Reichs stehenden Eisenbahnen des öffentlihen Verkehrs vom 6. Juli 1938 (RGBl. 11 S. 239) bestimme ich:

*) Betrifft niht das Land Oesterreich.

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Erste Beilage zum ‘Neihs- und Staatsanzeiger Ner. 157 vom 9. Zuli 1938. S. 3

Die Ausübung der Tarifgenehmigung nah § 1 Absatz 1 Sah 1 des vorgenannten Gesezes Üübertrage ih bis auf weiteres den Reichs- und Landesbehörden, die auf Grund der

bisher geltenden Bestimmungen zur Ausübung der Tarif-

hoheit über nicht im Eigentum des Reichs stehende Eisen- bahnen des öffentlichen Verkehrs berufen waren.

Berlin, den 6. Juli 1938.

Der Reichsverkehrs3minister. Dorpmüller.

Bekanntmachung KP 572 der lüberwachungsstelle für unedle Metalle vom 8. Fuli 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über- wachungss\telle für unedle Metalle vom 24. Fuli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden die folgenden Kurspreise festgeseßt:

Aluminium (Klassengruppe l) A Aluminium, nicht legiert (Klasse I A)... . RM 133,— bis 137,—

Aluminiumlegierungen. (Klasse 1B)... » 08,— »y 61l,— Blei (Klassengruppe 111) Blei,’ nicht legiert (Klasse III1 A)... . . . RM 17,50 bis 19,50

Hartblei (Antimonblei) (Klasse TIT B)... y 20,— »y 22,—

Kupfer (Klassengruppe VIIT) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII.A) . . , . RM 53,75 bis 56,25

Kupferlegierungen (Klassengruppe IX) Messinglegierungen (Klasse IX A)... RM 39,— bis 41,50 Rotgußlegierungen (Klasse IX B)... «« « y 93,75 y 96,25 Bronzelegierungen (Klasse IX C)... . y 78,50 81,50 Neusilberlegierungen (Klasse IX D)... „51, »y 53,50

Nickel (Klassengruppe XI11)

Niel, nit legiert (Klasse XIII A). . . ., RM 236,— bis 246,— Zink (Klassengruppe XIX)

Feinzink (Klasse XIX A) ao ooo -RM 20,25 bis 22,25 |

Rohzink (Klasse XIX C) „o «era oe p 16,25. 18,25 S . 7

i Zinn (Klassengruppe XX)

Zinn, nicht legiert (Klasse XX A). . . . . . RM 234,— bis 244,— Banka-Zinn in- Blöcken ... eo n 246,— , 256,— Mischzinn (Klasse XX B) «ooo y 234,— 244,— je 100 kg Sn-Jnhalt

RM 17,50 bis 19,50

je 100 kg Rest-Jnhalt

Lötzinn (Klasse XX D) « «o ooo oe RM 234,— bis 244,— | je 100 kg Sn-Jnhalt

RM 17,50 bis 19,50

je 100 kg Rest-Jnhalt.

9. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver- öffentlichung im..Deutshen Reichsanzeiger in. Kraft. Gleich- zeitig treten die Bekanntmachungen KP 568 bis KP 571 außer Kraft, | As

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Berliiß ‘den: 8! Zuli :4938. U

‘Der - Reichsbeauftragte für unedle Metalle. J. A: Wiepret.

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Bekanntmachung.

Die am 8. Fuli 19388 ausgegebene Nummer 107 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:

Geset- zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich. Vom ‘6. Juli 1938. |

Gese über das Erlöschen der Familiéenfideikommisse und sonstiger gebundener Vermögen. Vom 6. Fuli 1938.

Vierte Durchführungsvecordnung zum Spinnstoffgeses. Vom 5. Juli ' 1938.

Verordnung über Änderung der Branntweinabgabe“ im Land Österreich. * Vom 6. Fuli 1938,

Verordnung über den Vorbereitungsdienst der Justiz- anwärter im Lande Österreih. Vom 6. Fuli 1938.

Verordnung zux Förderung der Landbevölkerung. Vom 7. Juli 1938.

Verordnung zur Änderung /dèr Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtshaft. Vom 7. {Fuli 11938. |

Änderung der Anordnung über die Ernennung der dem Reichsverkehrsministerium unterstehenden unmittelbaren Reichs- beamten ‘und die Beendigung ihres Beamtenverhältnisses. Vom 6. Zuli 1938. i | i

Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,380 RM. Postversen-

frist: 15. Juli 1938.

dungsgebühren: 9,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 9. Juli. 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubridc.

Preußen.

Die Forstmeisterstelle Alt-Fablonken im Landforst- meisterbezirk Allenstein ist zum 1. Dezember 1938 zu beseßen. Bewerbungsfrist: 1. Oktobex 1938.

“Die Forstmeisterstelle Chausseehaus im Landforstmeister- bezirk Wiesbaden is zum 1. Dezember 1938 zu besegen, Be-

| werbungsfrist: 1. Oktober. 1938,

__ Die Forstmeisterstelle Ebstorf im Landforstmeisterbezirk Lüneburg ist zum 1. August 1938 zu beseßen. Bewerbungs-

Die - Forstmeisterstelle Elend im Landforstmeisterbezirk Magdeburg ist zum 1. Oktober 1938 zu beseßen. Bewerbungs- frist: 10. August 1938.

Die Forstmeisterstelle in Koblenz im Landforstmeister- bezirk Koblenz ist zum 1. Oktober 1938 zu besegen. Bewer- bungsfrist: 10. August 1938.

Die. Forstmeisterstelle Neustedt im Landforstmeister- bezirk Kassel-West is zum 1. Oftober 1938 zu besegen. Be- werbungsfrist: 10, August 1938.

Die Forstmeisterstelle Potsdam ist zum 1. August 1938 zu beseßen. Bewerbungsfrist: 15. Fuli 1938.

Die Forstmeisterstelle Sonnenberg im Landforstmeister-

| bezirk Wiesbaden ist zum 1. Februar 1939 zu beseßen. Be-

werbungsfrist: 1. November 1938.

Die Forstmeisterstelle St. Andreasberg im Landforst- meisterbezirk Hildesheim ist zum 1.- September 1938 zu be- segen. Bewerbungsfrist: 20. Fuli 1938.

Die Mas Wetter-West im Landforstmetster- bezirk Kassel-West ist zum 1. Fanuar 1939 zu beseßen. Be- werbungsfrist: 1. Oktober 1938,

Iichtamtliches. WertehrsStucicn.

Zahl der Rundfunkanlägen am: 1; Zuli. ' Am 1.’ Zuli 1938 betrug die Gesaintzahl der Rundfunkemp- fangsanlagen im Deutschen Reih (ohne* Desterreich) 9541 883 egenüber 9600 244 am 1. Juni. Fm Laufe des Monats Funi ist mithin eine Abnahme von 58 361 (0,6 v. H.) eingetreten. Unter T Gesamtzahl vom“ 1. Fuli befanden sich 635 769 gebührenfreie nlagen.

Neues Zelegrammschmuckblatt.

Am 16, Juli 1938 wird ein neues Formblatt (Lx 9) für Schmucdblattelegramme „Deutsche Luftpost? ein sechsfarbiger Offsetdruck nach einem Entwurf des - Malers und Graphikers Meerwald, Berlin-Wilmersdorf eingeführt, werden.

Sonderpostamt zu den RNeich8wettkämpfen der

SA auf dem Neichssportfeld vom 15, bis

17. Zuli 1938,

Aus Anlaß der Reichswettkämpfe der SA. vom 15.—17. Fuli auf dem Reichssportfeld werden das Presse-Postamt im Olympia- Stadion und das Sonderpostamt im Shwimmstadion als Zweig- postämter des Postamts Berlin-Charlottenburg 5, geöffnet. Beide Postämter geben Postwertzeihen und Gefälligkeitsstempel ab, nehmen gewöhnlihe und eingeshriebene Drieffenduitgen sowie Rohrpostsendungen und Telegramme an und vermitteln Fern- gespräche. Die Sonderstempel (einshließlih eines Rohrpoststempels) enthalten die Fnschrift „Berlin-Reichssportfeld Reichswettkämpfe der SA. 1938 15.—17. Juli“, eine Abbildung des SA.-Sport- Ms und die Untersheidungsbuchstaben a—d.

eim Presse-Postamt is außerdem eine Sonderbildtele- graphenstelle eingerihtet; vollbezahlte und zurückgestellte (Z) Bild- telegramme sind zugelassen.

Die Londoner Beratungen Des Fnternationalen Zucterrats.

London, 8. Jul, Die zunehmende Beschränkung der C des chinesishen Marktes von ursprünglich 60 000 t auf weniger als 170000 t und -der fonjunkturelle Rückgang der Kaufkvaft anderer wichtiger Ah(apgebiete haben für die Vespvehungen des seit 5. 7. 1938 in London tagenden Jnter- nationalen Zuckerrats- ee Schwierigkeiten mit .sih Ao, Eine Bereinigung der Weltzucerlage dur entsheidemde Beschlüsse des Rats ist aber um so dringender, als das neue erwirtshast- lihe Jahr bereits am 1, 9, 1938 beginnt. Die bisherigen Be- sprehungen in London haben, soweit sih bisher übersehen läßt, noch keine, Einigung über die wichtigsten Ra s Bee en gebraht. Sie waren andererseits auch niht ohne Erfolg. Prafktish als erledigt können beispielsweise die Besprechungen über die Zuckerbilanz des laufenden Fahres a werden. Nachdem sh noch vershiedene Konventionsmitglieder nahträglih entshlossen haben, kleine Teile threr Quoten in Höhe von ins- gesamt ‘22 000 t freizugeben und allgemein damit gerehnet wivd, daß die britishe Regierung noch rund 100/000 t Zucker "für den Kriegsfall eindeckt, fallen die restlihen Exporte dieser Saison nicht mehx so ins Gewicht, daß sie eine Gefahr r die Preise bilden oder in Form von Lagervorträgen die statistische Lage des nächsten

Jahres belasten könnten. Vei dieser Lage bildet den Hauptgegen- stand der vestlihen Besprehungen natürlih die. Marktlage im tommenden Zuckerjahr, die zunächst auf Grund erster Schäßungen der Sachverstäwdigen nah Angebot und R abgegrenzt werden muß. Sicht man von niht voraussehbaren wirt|chaft- lihen und politishen Ereignissen des kommenden Fahrvres ab, so steht’ bisher schon fest, daß im kommenden Fahr mit einer merk- lihen Verminderung der Zulereyportquoten gevechnet werden muß. Jn englischen Fahhkreisen erwartet man eine Beshränkung der Exporte um rund 700 000 t, die nun auf die Konventions- mitglieder umgelegt werden müssen. Es liegt sehr nahe, zu ver- muten, daß der Rat diese Probleme gui zweifahe Weise zu lösen versuhen wivd. 1. durch die Wiederholung des im leßten Jahr aus zeitlihen Gründen beschlossenen allgemeinen Verzichts auf 5 % der Standardquote, der rund 180 000 t überbrückt, und 2, da- dur, daß die Mitglieder der Konvention zu freiwilligen Verzichten bewogen werden. Über die Einzelheiten der kommenden Maß- nahmen läßt sih bisher noch keine brauchbare Angabe machen, weil die Auseinandersezung über die Anpassung der Quoten noch in vollem Gange ist. Zweifellos werden sih dabei noch verschie- dene Zuspißungen ergeben. Eine am Donnerstag in New York veröffentlichte Nachvicht, daß die bisherigen Vorschläge noh keine konstruktiven Lösungen enthalten hätten und daß die Verhand- T infolgedessen unüberwindlihen Hindernissen begegneten, wird der Lage dagegen nicht gang gerecht, j

Berliner Börse am 9. Zulí.

Aktien uneinheitlich, Renten ruhig.

_ Zum Wothenshluß lagen, wie erwartet, an den Aktien- märkten weiterhin Verkaufsaufträge nichtarischer Kreise vor, je- doch zeigte sih andererseits auh vereinzelt Kauflust der Banken- kundschaft, so daß die Kursgestaltung wiederum uneinheitlich war. Nach wie vor genügten bei der Enge des Marktes Mindestorders, um die Kurse nach der einen oder anderen Seite hin stärker zu beeinflussen. Fm allgemeinen gingen die Veränderungen aber faum über !4 % hinaus.

Montane waren eher etwas rückgängig. So stellten \ich Harpener und Hoesch je 4 % niedriger. Rheinstaht waren um 1% %, Vereinigte Stahlwerke um (4 % rückgangig. Klöckner und Buderus konnten sih hingegen gut behaupten. Braunkohlenwvetté veränderten sich nur unbedeutend. Eintracht stiegen um e, Rheiïnbraun um K %. Soweit in Kaliaktien Anfangsnotiecungen zustande kamen, lagen sie auf Vortagsbasis.

Jn der Chemischen Gruppe fanden Farben weiterhin regeres Interesse, so daß sih der Kurs mit 1554 um % % hoher stellte. Rütgers gaben hingegen um 4 % nach. Elektrowerte waren nicht ganz einheitlich. Lichtkraft kamen % ‘4 höher an, während Gesfürel 4 und Schuckert 4 % einbüßten. Ein ähnliches Bild boten Ver- sorgungsanteile. Am Autoaktienmarkt lagen BMW 4 % höher. Ferner stiegen von Metallwerten Metallgesellshaft um 1%, von Papier und Zellstoffaktien Aschaffenburger um 4 und von Brauereianteilen Shultheiß um % %. Shwächer veranlagt waren am Maschinenbauaktienmarkt Dmag (— 114), von verschiedenen Werten Junghans (— %) sowie im geregelten Freiverkehr Ford gegen die Notiz vom 7. 7. (— 224).

Jm Börsenverlauf. war die Umsaßtätigkéit außerordentlich eng begrenzt, die Kursentwicklung auch weiterhin uneinheitlih. Dessauer Gas und Deutsche Erdöl wurden je um 4 % herauf- geseht. Felten gewannen 4 % und auch Demag konnten sih von dem anfänglihen Rückgang leicht erholen (+ % %). Demgegen- über bröcfelten Farben um 4 % auf 155 ab. AEG und Mannes- mann waren je um 14% rückgängig. Fm gleihen Ausmaß niedriger wurden Hapag und Nord. Lloyd bewertet. |

Gegen Ende des Verkehrs gestaltete sich der Geschäftsgang sehr ruhig. Schlußnotierungen kamen nur wenig zustande. So- weit Kurse festgeseßt wurden, lauteten sie gegen den Verlauf bis 14 % niedriger. Jm leßtgenannten Ausmaß waren bei- spielsweise Daimler und Siemens rückläufig. Mannesmann und Demag bröckelten um je 4 %, Rheinmetall und Kokswerte um je 16 % ab. Farben und Vereinigte Stahl schlossen gegen den Ver- lauf unverändert mit 154% bzw. 106.

Am Einheitsmarkt waren Banken überwiegend unverändert. Deutsche Ueberseebank verloren allerdings erneut 4 %, Deutsch- Asiaten 14,— RM. Für Hypothekenbanken war die Entwick- lung uneinheitlih. Deutsche Hyp. kamen 4 % höher an, Rhein.- Hyp. und Meininger Hyp. büßten hingegen je 14 % ein. Von Kolontalpapieren ermäßigten sich Schantung um 2/4 %. Per Kasse gehandelte Fndustrieaktien wiesen nux wenig Schwankungen nach beiden Seiten auf. Zumeist gingen die Veränderungen nit über 24 % hinaus. Hildesheim-Peine verloren gegen die leßte Notiz 34 %.

__ Am Rentenmarkt wurde die Reichsaltbesißanleihe mit unver- ändert 131,80 bewertet. Die Gemeindeumschuldung notierte mit 9574 unverändert.

Am Kassarentenmarkt traten keine nennenswertèn Verände= rungen ein. Pfandbriefe lagen freundlih. Von Stadtan leihen gzoger 26er Breélau, um % %' an. Reichs- und Länderan- leihen, wurden zumeist auf-gestriger Basis; gehändelt. 39er Post- säße lagen 0,20.% höher, Bei den Fndustrie-Obligationen waren kaum größere Vexänderungen zu verzeichnen. Engelhardt-Bräu verloren 4, Krupp-Treibstoff % %.

Der Privatdiskont blieb mit 274 % unverändert.

Am Geldmarkt lagen die Blankotagesgeldsäße mit 27s % bis 3% % auf Vortagsbasis. gesSgeld|aß 4 %

Bei der amtlihen Berliner Devisennotierung blieb das engl. Pfund mit 12,29 und der holl. Gulden mit 137,22 unverändert. Der Dollar brötelte leiht auf 2,488 (2,49) ab. Das gleiche galt für den frz. Franc, der sih auf 6,89 (6,90) stellte. Auch der s{chwsz. Franken ging auf 56,87 (56,89) zurü. /

Die deutsch-türtischen Wirtschaftsbesprechungen.

Reichswirtschaftsminister Funk empfina den Leiter der zur Zeit in Berlin weilenden türkishen Wirtschastsdelegation, Gene- ralsekretär im türtishen Außenministerium, Botschafter Numan Menemencioglu, zu einer Aussprache über die deutsch-türkishen Wirtschaftsbeziehungen. An der Besprehung nahmen der tür- kishe Botschafter in Berlin, Exzellenz Hamdi Arpag, und der Staatssekretär im Reichswirtshaftsministerium Brinkmann teil. Es wurden die Möglichkeiten einer Erweiterung des deutsch-tür- kishen Handelsverkehrs und einer Verbesserung der gegenwärtigen Methoden ‘eingehend erörtert.

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nträge auf Ausnahmen von den Sperr=-

vorschriften des Spinnstoffgesetzes.

Es hat sich als ‘notwendig erwiesen, die dem Reichswirtschafts- ministerium zustehende Entscheidung über Anträge auf Ausnahmen von den Sperrvorschriften (§8 13 und 14) des Spinnstoffgeseßes, soweit es sich nicht um besonders wichtige Fälle handelt, einex nachgeordneten Stelle zu übertragen, da sih die Anträge, nament- lih solhe von geringerer Bedeutung, so stark vermehrt haben; daß die Belastung des Reichswirtshaftsministeriuums mit solchen Anträgen nicht mehr’ tragbar' ist. Durch eine Vierte Durchfüh- rungs-Verordnung zum Spinnstoffgeses ist für diese minder- wichtigen Fälle die Entscheidungsbefugnis den Fndustrie- und Handelskammern übertragen worden, die in allen Fällen die Gliederungen der Organisation dex gewerblihen Wirtschaft und, soweit eine Genehmigung zu einem erhöhten Verbrauch an Spinn- stoffen führen würde, auch die zuständige Ueberwahungsstelle gut- ahtlich zu hören haben.

Anträge auf Ausnahme, von. den, Sperrvorschriften sind daher

“nit mehx wie bisher bei den Gewerbeaufsihtsbeamten, sondern

bei dér Fndustrie-' und Handelskammer einzureichen, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers sih be- findet oder errihtet werden soll.

E n] Ausweise ausländischer Rotenbanken. Paris, 7. Juli. (D. N. B.) Ausweis der Vank

von Frankreich vom 1. Juli 1938, Berihtigung : 4 guthaben 26 (Zunahme B, 2 rihtigung: Auslands«

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