1938 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Jul 1938 18:00:01 GMT) scan diff

mneichs- und Staatsanzeiger Nr. 161 vom 14. Juli 1938, S. 2

(2) Die Haushaltsrechnung ist dur den Leiter vorzu- prüfen und, mit- seiner Unterschrift versehen, dem Reichs- minister für Ernährung undckLandwirtschaft einzureichen, der die Stelle bestimmt, von der die Haushaltsrechnung geprüft wird.

(3) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt- schaft genehmigt die Haushaltsrechnung und erteilt die Ent-

lastung. : Stü 8.

Für Verbindlichkeiten dec Obersten Behörde haftet ihr Vermögen. Soweit daraus ihre Gläubiger nicht befriedigt werden können, muß der Schuldbetrag durch Beiträge auf- ebraht werden, die auf die Veranstalter PfNERIOEE Lei- tungsprüfungen von Warmblutpferden umgelegt werden.

Stü 9. Die Bekanntmachungen der Obersten Behörde erfolgen in ihrem amtlichen Organ, dem „Kalender für die Prüfun- gen von Warmblutpferden“.

Stück 10.

(1) Sabungsänderungen beschließt der Leiter der Ober- sten Behörde nah Anhören des Beirats, Sie bedürfen. zu threr Wirksamkeit der Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft.

(2) Die Bestimmungen des Absay 1 finden auf die Auf- lösung der Obersten Behörde entsprechende Anwendung. -

(3) Jm Falle der Auflösung der Obersten Behörde fällt das Vermögen an das Reich.

Berlin, den 1. Fuli 1938. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft,

“Sazung der Obersten Behörde für die Prüfungen von Kaltblutpferden.

Stüdck1,

Der Obersten Behörde für die Prüfungen von Kaltblut- pferden (im folgenden Oberste Behörde genannt) obliegt die Förderung, Leitung und Beaufsichtigung der öffentlichen Leistungsprüfungen von Kaltblutpferden. Sie hat auf diesem Gebiet alle Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung der genannten Zwecke - erforderlih sind. Die Oberste Behörde erläßt die notwendigen Ordnungen, die der Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft dedücfen.

Stüd2.

(1) Die Oberste Behörde besteht aus einem Leiter und einem Beirat.

(2) Der Leiter wird vom Reich8minister für Ernährung und Landwirtschaft bestellt und abberufen.

3) Der Beirat besteht aus dem Oberlandsta!limeister als ständigem Mitglied und mindestens sechs Beisißern, die regel- mäßig für die Dauer eines Jahres von dem Leiter berufen und vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bestätigt werden. Scheiden Beisiger vorzeitig aus, so sind für die Zeit bis zum Ablauf des Jahres, für das die Bestellung erfolgt war, Ersaÿmitglieder zu berufen.

(4) Sämtliche Mitglieder der Obersten Behörde sind ehrenamtlich tätig, Sie erhalten Reisekosten nah Maßgabe der für Reichsbeamte geltenden geseßlichen Bestimmungen. Die “näheren Anweisungen erteilt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, dessen Zustimmung auch zur Zahlung von Dienstaufwandsentschädigungen erforderlich ist.

Stüdck3.

(1) Siß der Obersten Behörde ist Berlin. (2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Stüd 4.

(1) Der Leiter der Obersten Behörde führt die Verwal- tung in voller und ausschließliher Verantwortung. JFhm stehen die Beisiger beratend zur Seite.

(2) Der Leiter der Obersten Behörde vertritt diese gericht- lih und außergerichtlich; er hat die Stellung eines geseßlichen Vertreters. i :

(3) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt- d ernennt aus. dem Kreise der Beisißer einen ständigen Vertreter, der im Falle der Behinderung des Leiters dessen Obliegenheiten wahrzunehmen hat. :

(4) Der Nachweis der Vertretungsmacht des Leiters und.

des ständigen Vertreters Dritten gegenüber wird durch eine vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aus- zustellende Bescheinigung geführt,

: Stüdck 5, (1) Der Leiter der Obersten Behörde beruft im Einver- nehmen mit dem Reichsverband für Zucht und Prüfung deutshen Kaltblutes einen De RL Betten der die Bezeich- nung „Generalsekretär“ führt. Die Be ng s bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. (2) Der Generalsekretär- ist neben dem Leiter Po, die ge- samte laufende Geschäftsführung der Obersten Behörde ver- antwortlich. Er erledigt die Kassen- und Bankgeschäfste nah näherer Weisung des Leiters, soweit sich dieser die Erledigung oder Entscheidung nicht e vorbehält. (3) Die Aufgaben der Geschästsstelle der Obersten Be- a werden durch die hiermit beauftragten Angestellten des eihsverbandes für Zucht und Prüfung deutschen Kaltbluts mit erledigt. Die Gehälter sämtlicher Angestellten einschließ- lih der Bezüge des Generalsekretärs werden vom Reichs=- verband für Zucht und Prüfung deutschen Kaltbluts auf- gebracht. R c N ta Der Leiter der Obersten L ist Dienstvorgeseßter aller Angestellten, soweit diese im Einzelfall für die Oberste Behörde tätig werden. aa h B üd 6,

(1) Dex Generalsekretär hat rechtzeitig vor Beginn eines

jeden Geschäftsjahres einen Ea zu entwerfen, der vom Leiter nah Beratung mit dem Beirat. festzustellen ist. Dex Haushaltsplan muß alle Einnahmen und Ausgaben nah Zweckbestimmung und Ansay getrennt —, - die für

das Geschäftsjahr zu erwarten sind, ausweisen und zum Ausgleich bringen. Es erha! nux solche Ausgaben eingestellt -

werden, die nah gewissenhafter Prisung zur Erfüllung der usgaten erforderlich sind, die der Obersten iegen. i

tellung des Geschäfts-

(2) Die Oberste Behörde erhebt als Entgelt für beson-

dere Leistungen Gebühren und von den Veranstaltern öffent- licher Leistungsprüfungen von Kaltblutpferden zur Deckung der Verwaltungskosten und sonstiger Aufwendungen Bei- träge. Die Festsezung der Höhe der Gebühren und Beiträge bedarf der Setiebmiguciig des Reichsministers für Ernährung und Landiwvirtschaft.

Stü 7.

(1) Nach Abschluß des Geschäftsjahres hat der General- g übex alle Einnahmen und Ausgàben des abgeschlos- enen Geschäftsjahres Rechnung zu lègen (Haushalts- rechnung). :

(2) Die Haushaltsrechnung ist durch den Leiter vorzu- prüfen und, mit seiner Unterschrift versehen, dem Reichs- minister für Ernährung und Landwirtschaft einzureichen, der die ns bestimmt, von der die Haushaltsrechnung geprüft wirD.

(3) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt- haft genehmigt die Haushaltsrehnung und erteilt die Ent-

lastung. e hE a

—- Füv Verbindlichkeiten der Ten Behörde haftet ihr

Vermögen. Soweit daraus ihre Gläubiger nicht befriedigt werden können, muß der Schuldbetrag durch Beiträge auf- ebracht werden, die auf die Veranstalter öffentlicher Leî- Pagbpriifungen von Kaltblutpferden umgelegi

werden. Stüd 9.

Die Bekanntmachungen der eer 0 Behörde exfolgen in ihrem amtlihen Organ „Deutsches Kaltblut“,

Stü 10. /

P Sagtungsänderungen beschließt der Leiter der Ober- ten Behörde nah Anhören des Beirxats. Sie bedürfen zu threr Wirksamkeit der Genehmigung des Reichs1ministers für Ernährung und Landwirtschaft. ___ (2) Die Bestimmungen des Absah 1 Pen auf die Auf- lösung der Obersten Behörde aa e Anwendung.

(3) Jm Falle der Auflösung der Obersten Behörde fällt das Vermögen an das Reich.

Berlin, den 1. Juli 1938.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

| Bekanntmachung.

Die Gültigkeitsdauer der von uns mit den Bekannt- machungen vom 8. Zuli 1935, 24. Dezember 1935, 22. Funi 1936, 4. Januar 1937, 24. Juni 1937 und 11, Januar 1938 veröffentlichten Vorschristen über die Verwendung der bei der Konversionskasse für deutshe Auslandsshulden einge- zählten Tilgungsbeträge wird bis zum 81. Dezember 1938 verlängert. :

Den Tilgungsvorschriften unterliegen T die von öôster- reihishen Schuldnern vom 80. April 1938 ab an die Kon- versionskasse gezahlten Tilgungsbeträge.

Berlin, den 14. Juli 1938. Konversionskasse für deutshe Auslandsschulden.

eer n er RA

Bekanntmachung KP 575

der überwachungsstelle für unedle Metalle vom 13, Juli 1938, betr, Kurspreise für unedle Metalle,

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 834 der Über- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Fuli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reich8an eiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden die folgenden Kurs- preise festgeseßt:

Aluminium (Klassengruppe T) Aluminium, nit legiert (Klasse T A) « « « « RM133,— bis 137,— Aluminiumlegierungen (Klasse 1B). «« .. y 68,— » bL-—-

Blei: (Klassengruppe 111) Blei, nicht legiert (Klasse I A) . . . ._+ . RM 17,50 bis 19,50 Hartblei (Antimonblei) (Klasse T B). „« + 20,— 9 22,—

Kuvfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) . . « « RM 54,50 bis 57,—

Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X) Messinglegierungen (Klasse IX A). « « « « « RM 39,25 bis 41,75 Rotgußlegierungen (Klasse X B). «o * p, 64,50 57,— Bronzelegierungen (Klasse X C). « «o. * p 79,50 y 82,50 Neusilberlegierungen (Klasse X D). . «- « » 91,25 y

Nidckel (Klassengruppe XIl1) Niel, nit legiert (Klasse XIIT A). . - « « RM 236,— bis 246,—

Zink (Klassengruppe XIX) Feinzink (Klasse XIX A). „e ooooo RM 20,50 bis 22,50 Rohzink (Klasse XIX O). „e «e e «o. .+ g 16,50 y 18,50

Zinn (Klassengruppe XX) an a-Zinn in Blöcken e eee oooooo D 9,— 1) 259,— Mischzinn (Klasse XXB) e eo o o e o p 237,— y 247,— je 100 kg Sn-Jnhalt RM 17,50 bis 19,50 L je 100 kg Rest-Jnhalt Lötzinn (Klasse XX D) „ooo o 000 « RM 237,— bis 247,— | E x je 100 kg Sn-Fnhalt RM 17,50 bis 19,50 je 100 kg Rest-Fnhalt.

2, Diese Bekannkmachung tritt am Tage nah ihrer BVer- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Gleich- zeitig treten die Bekanntmahungen KP 572 bis KP 574 außer Kraft.

Berlin, den 13. Juli 1938.

Der Reichsbeaufstragte für unedle Metalle. Zimmermann,

m

Bekanntmachung.

Die am 13. Juli 1938 ausgegebene Nummer 109 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält: 5 L Verordnung zur Bekämpfung der Bisamratte. Vom 1. Juli

938.

Zweite Verordnung über die Obersten Gen für Vollblut- Zucht und -Rennen, für Traber-Zuht und -Rennen und für die Prüfungen von Warm- und Kaltblutpferden. Vom 1. Juli 1938.

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über den Zu- sammenschluß der Forst- und Holzwirtshaft. Vom 7. Juli 1938.

Verordnung zur Sicherung der Preisüberwachung bei Grund- stücken. Vom 8. Fuli 1938. ¿

Zweite Verordnung über die Landbes affung für Zwecke der Reichswerke Aktiengesellshaft für Erzbergbau un Eisenhütten „Hermann Göring“. Vom 9. zFuli 19838. : :

Zweite Verordnung über die Einführung sozialrehtliher Vor- {riften im Lande Oesterreich. Vom 9. Juli 1938. :

Verordnung über die ehrenamtlichen Mitglieder dex Finanz- gerihte. Vom 11. Fuli 1938. : erordnung über die Errichtung von Reichspropaganda- ämtern im Lande Oesterreih. Vom 12. Juli 1938.

Vierte Verordnung zux Ausführung des Tierschußgeseßes. Vom 12. Juli 1938.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. e

cbühren: 0,04 RM ür ein Stück bei Voreinsendung auf unjer Postshecktóito: Bexlin 96 200. y

Berlin NW 40, den 14. Juli 1938. Reichsverlag8amt. Dr. H ubri ch.

Irichtamtliches. | Deutsches. Reich.

Während der weiteren Abwesenheit des Peruanischen Ge- sandten Enrique Gildemeister führt Legationssekretär Elguera die Geschäfte der Gesandtschaft.

Handelsteil.

Berliner Börse am 14. Zuli.

Aktien freundlich, Renten ruhig.

An den Aktienmärkten hecrschhte ein freundlicherer Grundton vor, der auch in der Kursgestaltung E seinen Ausdruck fand. Allerdings hielten sih die g e in sehr engen Grenzen, was noch dadur betont wurde, daß die Kaufaufträge fast allgemein niedrig limitiert waren, Andererseits stand aus den bekannten Quellen weiterhin Material zum Verkauf, was si kursmäßig aber- nit stärker auswirkte, da das gegenwärtige Kursmveau an den Aktienmärkten auf Grund der sich bietenden Renditen legten Endes Anreiz zu Neuanschaffungen gab, Einzelne Spezialwerte wiesen sogar este Haltung auf. :

Montane konnten im allgemeinen thren Kursstand bessern. Buderus stiegen um 2%, Maxhütte um 1%, Rheinstahl um 4, erin um Sund Vereinigte Stahlwerke um % %. Lediglich

löcknex und Mansfeld waren etwa um 4 % rückläufig. Jm Cas zur Allgemeintendenz lagen Braunkohlenaktien etwas at ex, so Eintraht um 14 und Niederlausizer Kohle um 14 %, während Rheinbraun 124 % höher ankamen.

j Kaliwerte lagen ruhig und kaum verändert, Fn der Chemi- chen Gruppe zeigte sih für tre weiterhin Fntevesse, e daß x Kurs mit 1524 um % % höher lag; Goldshmidt stiegen um %, Kokswerke um %., Lediglih von Heyden gaben gegen den Kassakurs um 14 % nach, Elektrowerte lagen nitht ganz einheitlich. Accumulatoren und O R rat stellten J 1 bzw. 1% % niedriger, während Gesfürel 1%, Siemens 14 und Lah- meyer 24 % höher bewertet würden. braun Spa pee konn- ten sih bei ruhigem Geschäft leiht erhöhen. Von Ma chinenbau- aktien zeihneten sich Schubert & Salzex N ie efestigung um 4% aus. ‘Ferner stiegen R cinmetall- Sonst sind noch von Bauaktién 4 Textilwerten Bremer Wolle mit —1% % zu erwähnen. Auch Deutsche Linoleum wiesen mit einem Verlust von 14 % eine ‘größere Bewegung auf. i

hörde ob- |.

Fm Börsenverlauf war die Kursentwidlung nicht einheitlich, jedoch gingen die Veränderungen nah beiden Seiten nur selten

sig um 14 %. erger mit +2% und von

über % % hinaus. Farben wurden mit 152/4 und 24 9% niedriger bewertet, im gleihen Ausmaß ingen Rheinstahl, Nordlloyd und Vereinigte Stahlwerke zurü. TE . und Accumulatoren büßten je 1% ein. dindererieits stiegen Siemens, Deutsche Erdöl, E und Mansfeld je um 4, Feldmühle um 74 und Bekula um 1%. / f f : i

Der Schluß brachte im Vergleih zum Verlauf, soweit Notie- rungen gustande kamen, zumeist behauptete oder um % bis 4 % erhöhte Barse. Harpener gewannen sogar noch 4 %. Demgegen- über büßten HEW. # % und AEG. 4 % ein,

Am “‘Einheitsmarkt * waren Banken mit Ausnahme von Deutsch-Asiaten (+ 13,— RM) und Vereinsbank Hamburg (+ 4) leiht rücklänfig. Stärker. gedrückt waren Ueberseebank (— 1A %).

Hypothekenbanken schwankten um 14 % nah beiden Seiten, Westdeutsche Boden gaben um 1 % nach. Von Kolonialpapieren konnten sich Schantung (+ 24 %) er olen. Für per Kasse ge- handelte Jndustrieaktien überwogen,: soweit Veränderungen ein- traten, immer noch Verluste von 2 bis 354 %. Habermann & Gudckes kamen 614 %, Rhein. Elektro-Vorzüge gegen leyte Notiz 8 24% niedriger an. - ; - i

Am Va ebies Rentenmarkt notierte die Altbesißanleihe 181,10. Die Gemeindeumschuldung notierte 10 Pfg. niedriger mit 95,60 %.

Am Kassarentenmarkt verlief ‘das Geschäft weiterhin oe Von Pfandbriefen lagen Liquidationspfandbriefe ee lee (fe er. Von Landschaftlihen Goldpfandbriefen verloxen Schlesische (frühere

n-Pfandbriefe) 4 %. | Roggen Ie und bauten wurden etwa auf Vortagsbasis ehandelt, sonst sind noch I. Dekosama mit + 4 zu erwähnen. Bei den FJndustrieobligationen stiegen Harpener, Castell-ngo und Gelsenberg je um 4%. Klöckner gewannen 34 und Basalt- Gold 4 2. Anderexseits verloren Gute Hoffnung 4 und Hoesch- Köln-Neuessen 4 %. 4 i

Der Privatdiskont blieb mit 274% unverändert. R

Am Geldmarkt wax in Anbetracht des bevorstehenden Medio eine leichte Anspannung zu verzeichnen, so daß die Sähe um 1% % U 2% bis 314 füx Blankotagesgeld anzogen. U

Bei der amtlihèn Bexlinex Devisennotierung erfuhren das

“Pfund (12,28), der | } (8698 zin fg Veränderung. - Der Dollax stellte \ich auf 2,49 B Déx Gulden ging auf 137,07 (137,09) zurü, A

Karlérube « « .

- weiße,

rz. Franc (6,885) und dex schwz. Franken

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U K t G e. É 4 5 F ¿p F 25 # rk Lire j c L f & E A 7s ; _ ; U x f » An A a chck 7p - ch ; ¿fai tit 6 R l E Hi Ds P E S

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 161 vom 14. Juli 1938, S. 3

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Der deutsche Außenhandel mit Südafrika

Die Außenhandelsstelle für das Bergische Land, Wuppertal, veranstaltete einen Vortragsabend, in dessen Mittelpunkt der Handelsverkehr zwishen Deutschland und Südafrika stand. Wie der Vorsißende des Vorstandes, Aug. Christ. Str u ck ausführte, beabsihtigt die Außenhandelsstielle mit ihren Vortragsveranstal- tungen, die Ausfuhrfirmen durch berufene Persönlichkeiten, die die Verhältnisse des Auslandes aus eigener Anschauung kennen, laufend zu untecrichten, damit sie sich über die Ausfuhrmärkte ein zutreffendes Bild machen können. Angesichts der neuerlichen Ausfuhrschwierigkeiten in es notwendiger denn je, alle Kräfte für die Ausfuhr einzusegen. Der überraschende Rükschlag des Welthandels nah der Hochkonjunktur 1937, das Absinken dec ahre und die sich daraus ergebende Minderung der Kaufkraft wichtiger Abnehmerländer, ‘s{chließlich die Ee sive einer Reihe von Fndustrcieländern, seien niht ohne Einfluß auf die Gestaltung unseres Außenhandels geblieben. Fm Hin- blick auf unsere gegenwärtige Devisenlage bedürfe die Ausfuhr nah Ländern, aus denen wir wichtige Rohstoffe En, anz besonderer Pflege. Fn diesem Zusammenhang spiele Sübafcika eine ‘große Rolle, da es auf Grund der, Wollabïommen der wih-

tigste Woll-Lieferant Deutschlands geworden sei und der deut- hen Ausfuhr besondere Möglichkeiten eröffne. ?

Der stellvertretende Leiter dex Wirtshaftsgruppe Textil- industrie, Fabrikant Hans Croon, Aachen, der der wirtschaft- lihen Studienkommission der Reihsgruppe Fudustrie ange-

hörte, die im Frühjahr dieses Fahres Süd-Rhodesien und die

Südasfrikanische Urion Len hat, berihtete dann eingehend über seine Reisecindrüe. as wichtigste Ausfuhrprodukt der Union sei nah dem Gold die Wolle. Für sie sei auf Grund der mit Deutschland getätigten Abkommen ein regelmäßiger Absatz gesichert. Die wichtigsten I Dts Agrarprodukte haben sich als hervorragendes handelspolitishes Aktivum bewährt. Deutschland sei auf dem Weltmarkt der größte Kunde der Union. Hieraus ergebe sih eine gewisse Saugkraftwirkung auf den deut- shen Export, die es gelte, in steigendem Maße zu nußen. Es bestände zwar noch eine Reihe von Hindernissen, die einer un- eingeshränkten Ausweitung des deutsch-südafrikanishen Güter- austausches im Wege ständen, man könne indessen hoffen, daß durch den Einsaß unserer großen Kaufkraft und die Bemühungen unserer Ausfuhrfirmen eine weitere Steigerung der deutsGen

Ausfuhr nah Südafrika zustandekommen werde.

TVirtschaft des Auslandes.

Wochenausweis der Riederländischen Bank.

Amsterdam, 13. Juli. Der Ausweis dexr Niederländischen Bank vom 12. 7.1938 zeigt mit 1480,73 (1481,22) Mill. hfl. einen fast unveränderten Goldbestand. Jnlandswechse erscheinen leicht erhöht mit 8,00 (7,87) Mill. hfl. Eine Ermäßigung von etw 5 Mill. hfl. erfuhren Ausleihungen, die mit 326,24 (331,28 Mill. hfl verzeihnet sind. Der Banknotenumlauf verringerte si um etwa 18 Mill. hfl. auf 932,30 (950,58) Mill. hfl; Die Giro- guthaben stiegen etwas an, das Guthaben des Staates stellte sih auf 164,75 (162,83) und das Guthaben Privater. auf 761,60 (752,17) Mill. hfl.

Abschluß des englisch-amerikanischen Handels- vertrages verzögert sich.

London, 183. Juli. Wie der diplomatishe Korrespondent des „Daily Telegraph“ berichtet, ist mit dem Abschluß eines english- ameritfanishen Handelsvertrages vorerst nicht zu rechnen. Man glaubt niht mehr, daß der Vertrag fertiggestellt sein wird, bevor das Parlament Ende dieses Monats in die Ferien geht. Die Ver- handtungen würden wahrscheinlih den Sommer hindurch fort- geseßt werden.

Englische Regierung prüft Frage einer Anleihe : an China?

London, 13. Juli. Wie aus guter Quelle verlautet, prüft die englische Regierung seit einiger Zeit die Frage der Gewährung

einer Anleihe an China. Es sind verschiedene Vorschläge gemas: worden, über die man aber noch niht zu einem Entschluß ge- kommen ift.

Erhöhung des Zinssfagzes flir die alten französischen Bonds der nationalen Verteidigung.

Paris, 13. Juli. Der Zins\aß für die alten Bonds der natio- nalen Verteidigung mit zweijähriger Laufgeit wird, wie das amt- lihe Geseßblatt mitteilt, von 3 auf 34. % heraufgeseßt, um den Zinssay für“ diese Anleihen demjenigen der neuen nleihe uiit einer Laufzeit von 18 Monaten anzugleichen.

Verhandlungen über einen Holländischen Kredit an Frankreich.

___ Amsterdam, 13. Fuli. Der „Telegraaf“ meldet, daß zur Zeit in Paris zwischen der französischen Regierung und einer nieder- ländishen Bankengruppe unter Führung des Bankhauses Mendels- Lis & Co., Amsterdam, Verhandlungen über einen niederlän-

hen Kredit an Frankreich S 60 Es handele sich um einen Betrag von angeblih mindestens 60 Mill. hfl., den Frankrei etiva im November gegen Hingabe von Dreimonats-Schaßwechseln abrufen will. Die Schaßwechsel sollen fünfmal um je drei Monate verlängert werden können mit einer Höhstlaufgeit von 1% Fahren. Als Zinsfuß werden 34 % genannt. Der Kredit lautet auf Gulden, ist mit keinerlei Goldklausel verbunden und wird unmittelbax vom französishen Staat aufgenommen.

E E R S E O B E R f Ei M E E E E R I E R E S 2E s: D L E C Eta B E Ee S E E E E ¿L E 7E R N I S

Getreidepreise an deutschen Großmärkten im Monatsdurchschnitt Funi 1938 sür 1000 kg in Reichsmark.

Brotgetreide Großhandelspreise !) frei Marktort.

Marktort Roggen | Weizen?) | Marktort

| Roggen

Weizen?) Marktort Noggen Weizen?)

Magdeburg « Grfutt. e Braunschweig Hannover « Kassel . Bamberg . Nürnberg Augsburg München . Würzburg Dortmund Cfsen

205,0 207.0 210,0 4) 2140 211,0 203,0 199,0 206,0 206,0 204,0 201,0 206,0

Königsberg (Pr.) - Set e Aa s Aba e 2 Berlin . « « , Breélau . « Gleiwiß

Dreéden

Chemniy « « « Leipzig

DIGULN a 0270

Halle-a. S. . «

182,0 184,0 188,0 191,0 188,0 180,0 176,0 190,0 192,0 190,0 190,0 192,0

eÏe e e o o eo oSE Ïe e eo eo eo oes

Qn. Duisburg Krefeld Aachen . « Frankfurt a. M. Mainz « Worms Stuttgart Mannheim Karlsruhe

190,0 189;0 190,0 190,0 186,0 189,0 189,0 192,0 192/0 - 190,0 192,0 194,0

206,0 202,0 207,0 209,0 206,0 212,0 209,0 205,0 203,0 213,0 215,0 217,0

194,0 194;0 194,0 194,0 1940 194;0 196,0 194,0 196,0 197;0

217,0 217,0 217,0 217,0 217,0 217,0 219,0 214,0 219,0 220,0

———————————————— m ————————————————————————————————————————————

Marktort

Futtergetreide Handelsbedingung

| Hafer | Gerste

Breâlau Chemnitz Leipzig Z Plauen Augsburg . München « K

Handelépreise ab Verkaufsstation

Frachtlage Köln

Preise für ausländisches Getreide

frachtfrei Breslau in vollen Wagenladungen « « «

Handelspreise waggonfrei Erzeugerverladestation . 26 ó Großhandelsverkautspreije waggonfrei Plauen in Ladungen von 10 bis 15 Großhandelspreise ab Station im Gebiet des Augsburger Großmarkts . waggonsrei Erzeugergebiet « «o ooooooooooo oa)

Frachtläge Karlsruhe, ohne Sa « « « «oa oooooooooo cif Hamburg (Notierung für Abladung [im Verschiffungshafen] im laufenden

164,0 D 170,5

175,0

173,0 1730 173,0 9 165,5 7) 164,0 163,0 163,0

25 9) 184,0 ias 10) 173/0

Monat): Manitoba 1 122,9, Manitoba 1I 119,7, Manitoba II1 113,4, Rosafé 93,2, Barusso 93,2. 1) Soweit nicht notiert, gesezlihe Erzeugerpreise des Preisgebiets, in dem der Marktort liegt, eins{ließlich des Großhandelszus{chlags3

von 4 NM für kontingenttierte

Ware; bei Vorliegen eines wirt\chaftliGen Bedürfnisses kann der Zuschlag bis auf 6 NM je b erhöht

we1den. *) Die von den Mühlen zu zahlende Weizenvermahlungsabgabe is in den angegebenen Preisen nicht enthalten. 8) Alt- märkischer und Mecklenburger. Altmäikischer und Saale/Magdeburger. 5) Durchschnitt aus den Preisen für Ware aus den Preis- gebieten E XL und H XIIL *) Durchschnitt. aus den Preisen für Ware aus den Preisgebieten H VII und U X. ?) Durchschnitt aus den Preisen für Ware aus den Preisgebieten G I1T und G V. 9) Durchschnitt aus den Preisen für Ware aus den Preisgebieten F IIT und H X. ®) Rheinitche. 1) Durchschnitt aus den Preisen für. Ware aus den- Preiégebieten & VIII und G IX.

Berlin, den 11. Juli 19838,

Statistisches Reichsamt.

R) R E g R R E R R S A E C T E C C E I C T E A S S T CUTSS L S D T E S O S E S Na E S M C M 2E S M

Berlin, 183. Juli, Preisnotierungen für Nahrungs=- mittel, (Verkaufspreise des Leben8mittelgroß- handels für 100 Kilo frei. Haus Groß - Berlin.) Bohnen, mittel 35,00 bis 37,00 46, Langbohnen, weiße, hand- verlesen 46,00 bis 48,00 4, Linsen, kleine, käferfcei 46,00 bis 52,00 M, Linsen, mittel, käferfrei 654,00 bis 58,00 Æ, Linsen, große, tâferfrei 58,00 bis 66,00 .4, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 47,00 bis 49,00 4, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe 50,00 bis 58,00 Æ, Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe 53,00 bis 54,00 4, Geschl. glas. gelbe Erbsen 11 61,00 bis 62,00 M, Geschl. glas. gelbe Erbsen 111: 66,00 bis 57,00 #4, Grüne Erbsen - 52,00 bis 55,00 4, Reis: Rangoon“*) 25,50 bis 26,50 4+), Saigon *) 29,00 bis 30,00 Af), Staliener, ungl. *) 30,50 bis 31,50 F F), Gersten» graupèn*) C/0 bis 5/0 42,50 bis 43,50 47), Gerstengraupen*) C/4 38,00 his 39,00 47), Gexrstengraupen*), Kälberzähne 35,00 bis 36,00 4 F), Gerstengrüßbe *), alle Körnungen 35,00 bis 36,00 # f),

Haferflocken *), entspelzt und entbittert 46,00 bis 47,00 4 P), Hafer-_

grüye *), gesotten, alle Körn. 46,00 bis 47,00 Æf), Roggenmehl,

Type 997 24,55 bis 25,50 4, Weizenmehl, Type 812 (Jnl.) 33,90 bis 34,90 M, Dea Type 450 39,10 bis 40,10 .4, Kartoffel- mehl, hochfein 37,48 bis 38,48 4, Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,— M, Roggenkaffee *) 39,10 bis 40,10 .4 f), Gerstenkaffee *) 41,00 bis 42,00 ), Malzkaffee *), glasiect, in Säcken 45,50 bis 46,50 A7), Rohkaffee, Robusta u. Westafrikaner 270,00 bis 288,00 46 Robtaliee Brasil Superiox bis Extra Prime 272,00 bis 326,00 4, Rohkaffee, gewaschen,“ Südamérikanex 8310,00 bis-368,00 4, Roh- kaffee, gewaschen, Zentralamerikaner 326,00 bis 420,00 .6, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 372,00 bis 401,00 .4, Röstkaffee, ew., Südamerikaner 392,00 bis 500,00 4, Röstkaffee, gew., Fentralmerikaner 428,00 bis 570,00 4, Röstkaffee, gering 344,00 bis 76,00 (6, Kakao, stark entölt 130,00 bis —,— M, Tee, cinej.

| 810,00 bis 900,00-.4, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 #4, Ring-

äpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,— .4, Pflaumen 40/50 in Kisten —— bis —,— 4, Sultaninen Kiup Carabuxnu Aus lese An —,— bis —,— #, Korinthen choîce Amalias 52,00 bis 64,00 Æ, Mandeln, süße, handgewählte, aus8gewogen —,—

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 14. Suli 1938.

(Die Preise verstehen sih ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, 98 bis 99 9/% in Blöcken ; 133 RM für 100 kg desgl. in Walz- oder Drahtbarren D Se S 0 m 137 NReinnickel 98 —99 0% eee. A Antimon-Regulus D O. 6E E. Feinsilber . , 37,30-40,30

fein

Fn Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegráphische Auszahlung.

13, Juli Brief

12,595 0,649

42,19 0,147 3,053

54/87 47,10

14, Juli Gel Brie! j Geld

12,565 12,595] 12,565 0,645 0,649] 0,645 49,11 42,19 | 42,11 0,145 0,147] 0,145 3,047 3/053] 3,047

54/77 5487 | 54,77 4700 47;10 | 47,00

Aegypten(Alexandrien

und Kairo) - -. « |1 ägypt. Pfd. Argentinien (Buenos

Aires) 1 Pap.-Pes. Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) .. . « | 100 Belga Brasilien (Nio de

Janeiro) 1 Milreis Bulgarien (Sofia) . | 100 Leva Dänemark (Kopenhg.) | 100 Kronen Danzig (Danzig) «| 100 Gulden ata) (London). « | 1 engl, Pfund | 12,265 12,295] 12,265 12,29%

an

(Neval/Talinn) . | 100 estn. Kr. | 68,13 68,27 68,13 68,27 Finnland (Helsingf.) | 100 finn. M.| 5,41 542] 541 5,82 Frankreich (Paris). . | 100 Fres. 6,878 6,8921 6,878 6,892 Griechenland (Athen) | 100 Drahm.| 2,353 2,357} 2,393 2357 Holland (Amsterdam

und Notterdam) . . | 100 Gulden 1136,93 137,21 [136,95 137,23

1524 15,28 15,24 15,28

Fran (Teheran) ._. « | 100 Nials Ssland (Neyfjavif) . | 100 isl. Kr. | 54,87 54,97 | 54,87 54,97 13,09 413,11] 18,09 - 1931

Stalien (Nom und 100 Lire 0,715 90,717] 0,715 0,717

Mailaud) (¿os Japan (Tokio u. Kobe) | 1 Yen

5,694 5,706] 5,694 5,706 S4 24701 2471. 2/400

Sugoslawien (Bel- grad und Zagreb). | 100 Dinar Canada (Montreal), | 1 kanad. Doll. 48,75 48,89 | 48,79 48,89 41,94 42,02 | 41,94 42,02 61,665 61,77 | 61,69 61,77

Lettland (MNiga) . . « | 100 Lats 47,00 47,10 | 47,00 47,10

Litauen (Kowno/Kau- nas) . « . [100 Litas 1618 L E113 11,15

Norwegen (Oslo) . .|100 Kronen Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) . | 100 Zloty Portugal (Lissabon) . | 100 Escudo

Numänien (Bukarest) | 100 Lei Schweden, Stockholnm

und Göteborg) « «| 100 Kronen Schweiz (Zürich,

Basel und Bern). | 100 Franken Spanien (Madrid u.

Barcelona) . . , | 100 Pefeten Tschechoslow. (Prag) | 100 Kronen Türkei (Istanbul) . . |1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) . | 100 Pengö —— Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpefo 1,0499 1,061 1,049 Verein. Staaten von

Amerika (New York) | 1 Dollar 2,488 2,4921 2,489 Ausländische Geldsorten und Bankuoten.

63,39 56,99

63,23 56,87

63,35 56,99

63,23 56,87 8,629 1/982 1,051 2,493

8,611

8,611 8,629 1/978

1978 1,982

13, Juli Brief 20,46 16,22 4,205

2,481 2,48L

14. Juli Geld Briei | Geld | Notiz 90,38 20,46 | 20,38

für 1616 16/22 | 16,16 | 1 Städ 4'185 4205] 4,185

1 Dollar 2,46 2,48 | 2,461 1 Dollar 2,46 248 | 2461 1 Pap.-Peso | 0,617 0,637] 0,617 0,637 Belgische . . « «-. e « | 100 Belga 1-41,96 42,12 | 41,96 42,12 Brasilianische « « « « | 1 Milreis 0,11 0101.0. 018

Bulgari|che e... 100 Levya —_—— -—— eint She j 5461 54,83 15461 54,83

Däni\che . « « « « « « | 100 Kronen Danziger - - « « « « « | 100 Gulden | 47,01 47,19 | 47,01 47,19 1224 1228 [12,24 12,28

Englische: große « « « | 1 engl. Pfund Ge: g ß Ó 1224 12,28 1224 12,28

1 £ u. darunter | 1 engl. Pfitnd 2 Lac 4:400 finn. M.P 5,37 DAL4 - 5,37 5,41

Sovpereigns. « « + « 20 Francs-Stücke Gold-Dollars J « « Amerikanische: 1000—5ÿ Dollar. . 9 und 1 Dollar . . Argentinische . « « «

Estnische . « « « « e - | 100 estn. Kr. ranzösishe . « « « « [100 Frs. 6,845 6,8651 6,845 6,865 olländishe . - « « « [100 Gulden 1136,70 137,24 136,72 137,26 talienische: große « | 100 Lire _ 100 Lire u. darmt, | 100 Lire 13,07 13,13 | 13,07 13,13 Sago lache ai LEOO Dix 5,63 5,67 | 5,63 95,67 anadishe - « « « « « | 1 fanad. Doll] 2,443 2,463] 2,443 2,463 Lettländische e... 100 Lats M E, E Litauische . .+ « « « « | 100 Litas 41,86 | 41,70 41,86 Norwegische « « e « « | 100 Kronen 61,73 | 61,49 . 61,73 Polnische . « « « « « « | 100 Zloty 47,19 | 47,01 47,19 Numänische: 1000 Lei und neue 500 Lei | 100 Lei unter 500 Lei . . | 100 Lei Schwedische . « « « « | 100 Kronen ( i 3, Schweizer: große « « | 100 Frs. i 6,72 100 Frs. u. darunt, | 100 Frs. Y 6,7: Spanische . « . + «. | 100 Peseten H Tschecho|lowakische: große « « « « « « « « | 100 Kronen - 20 Kr. u. darunter | 100 Kronen 8,759 Türkishe . .. «. « .|1 türk. Pfund} 1, i; 1,89 Ungarische 1100 Pengö

B S R O N F O A S T E Sr R A

bis —,— M, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,=— bis —— #4, Kunsthonig in !/g kg-Packungen 70,00 bis 71,00 M, Bratenshmalz in Tierces —,— bis —,— , Bratenschmalz in Kübeln —,— bis —,— A, Berliner Rohshmalz —,— bis —,— M, Sped, inl, ger. —,— bis —— M Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 (6, Markenbutter, gepackt 294,00 bis 296,00 4, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 M, feine Molkereibutter, gepackt 288,00 bis 290,00 4, Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis 278,00 6, Molkereibutter, gepackt 280,00 bis 282,00 M, Landbutter in Tonnen 262,00 bis 264,00 „4, Land- butter, gepackt 266,00 bis 268,00 „Æ, Allgäuer Stangen 20 %% 96,00 bis 100,00 4, echter Gouda 40 9/9 172,00 bis 184,00 .Æ, eter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 .# bayer. Emmentaler vollfett) 220,00 bis —,— #, Allgäuer Romatour 20 °/9 120,00 is —,— M, Harzer Käse 68,00 bis 74,00 .4. (Preise in Reichsmark.)

*) Nur für Zwecke der menschlichen Nahrung bestimmt.

+4) Die zweiten Preise beziehen si auf Anbruchmekgen.

306 63,32 56.94 56.94