1922 / 83 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Apr 1922 18:00:01 GMT) scan diff

das zu Koretingentierung3w

Haben Sie den Glauben, gewesen ist, das auf dem

chin Wollen HZwangswirtschaft, einer auf diesem Gebiete das Wort reden? daß wir, wenn es uns niht mögli dem Ernährungsgebiet während des Krieges

durchzuseyen, durch ein Vorgehen gegen die Produzenten wirkli

die Produktion

9egen die Händler. h daß wir den Konsumenten stark rtnachen,

ie Bestimmungen, die

won von Shmuy und Schund hindern? Fh glaube,

wir haben, genügen. die Bestimmungen gegen die Vermittler, Das Wichtigste, was. wix tun können, aber

daß wir in ihm die

Genau so

blehnung gegen diese Literatur stärken, (Sehr wahr! links.)

far das hat au der Serr Kollege wir brauchen össentlide Meinung positive, praktische Arbeit geschaffen und Herzen und Willen rein und wir, glaube ti,

u

Diese Dinge sind ja keine ewigen Dinge, sondern es ist ganz Mumm gestern gesagt —: eine 0udexe öffentliche Meinung. Wenn : wir diese habon, die niht durch Geseye, sondern dur wird, indem wir die Gehirne sauber machen, dann können auf neue Gesetze verzichten.

Vir haben aber, Herr Abgeordneter Mumm, diese Frage in nserem Ministerium im legten Jahre und scitdem ih das

Ministerium habe, durchaus nit so behandelt, wie Sie es gestern angudeuten schienen, Wix haben uns gefragt, ob es niht wenigstens

in: eincm Punkte

h g

1 mögli ist, über die bisherigen Bestimmungen lnauszugehen und dur einen Zusat in der bisherigen Geseyz- ebung dafür zu sorgen, daß nicht nur die Verfertiger und Ver-

Täuser von unsittlicher Literatur in dem rein geshlechtlihen Sinne, Jordern auch die: Verfertiger und Verkäufer von Schmuyt- und

Schundliteratux in_literarishem

Einne bestraft werden, Wix

heben uns an dasz Reich8justizminisierium gewandt, und ih darf

Ihnen vorlesen,

was das Reich3justizministeriuum wah langer

‘Prüfung zu diesem unseren Antrag gesagt hat:

Die Bedenken, die in der Denkschrift des Reich8ministerinms des Jnnern gegen die früher in Aussiht genommenen Maß- “nahmen der Bekämpfung derx Schmuy- und Schundkiteratux er-

: hoben wurden, halte ich für berechtigt, - Der Auffassung aber,

daß dem Ziele durch eine Erweiterung des Strafgeseßbuches gedient werden könne, vermag ich mich nicht anzuschließen. Jeder Versuch, den Begriff der Shund- und Schmußliteratux so fest abzugrenzen, wie dies für cine Strafvorschrift nötig ift,

bietet faum lösbare Schwierigkeiten. Der geseßgeberishe Vor-

lag, den die Denkschrift nach dieser Richtung hin enthält,

wir haben uns ‘erlaubt, dem Reichsjustizminister einen solchen Paragraphen in Vorschlag zu bringen

Täßt diese Schwierigkeiten deutlih erkennen. Dieser Vorschlag knüpft die Strafbarkeit im wesentlichen an die Vorausseßung,

‘daß eine Schrift geeignet ist,

und da werden Sie mit uns übereinstimmen =

e

_ zu unsittlichen, insbesondere strafbaren Handlungen anzureizen,

_ „wobei offen bleibt, ob unter unsittlichen Handlungen solche zu

‘widrigen Tat anzureizen, wird je

verstehen sind, die gegen das Rechtsgut der Sittlichkeit im engeren Sinne. gerihtet sind, oder aller Handlungen, die gegen dié Lanbesfitténgesehe, gegen die gute Sitte verstoßen. "Die Frage, „ob eine Schrift geeignet ist, zu einer unsittlihen oder sitten- | i i nah der Welkahschaüung des Richters für ein und „dieselbe. Shrift ganz verschieden beants- ‘wortet werden. Mißgriffe und Fehlsprüche. können nicht aus3- bleiben. Zwar wird versucht, in dem Vorschlag des Reichse ministeriums des Fnnern, durch das Erfordernis3 der Minder- wextigkeit oder Zuchtlosigkeit cine Einshränkung des Tat- bestandes herbeizuführer. Das Ziel wird indessen nit erreicht, da auch diese Begriffe sließend sind. Au scheint es mix nit

__ folgérichtig zu sein, wenn die Denkschrift verlangt, daß die

Schrift durch ihre Minderwertigkeit geeignet sein müßte, den Anxveiz zu unsittlihen Handlungen zu bildén, daß also eben in der. Minderwertigkeit der Schrift der Ansporn zu folhen Handlungen enthalten sein müsse, Vorschriften dieser Art würden meines Erachtens noh zu weit größeren Schwierigkeiten in der Auskegung und bei der praktischen Anwendung führen,

‘als dies son jeyt bei der strafrechtlicen Verfolgung ‘der un-

“bliMlich, Wir werden auf Grund

züchtigen oder das Schamgefühl verlezenden Schriften der all ift. L Die grundsäßlichen Bedenken, die gegen den Erlaß neuer und weitgehender Sirafvorschxiften bestehen, sind von hier aus häufig hervorgehoben worden. Die Zurückhaltung, die der Geseßgeber sich auf diesem Gebiet auferlegen muß, ist meines Erachtens doppelt angebracht, wenn es sich darum handelt, Kvankheits- ersheinungen unseres kulturellen Lebens zu begegnen. Hier kann unter Umständen dur geeignete Verwaltungämaßnahmen in gewissem Umfange geholfen werden. Von schweren Straf- androhungen vermag ih mix einen Erfolg nicht zu versprechen. Meine Damen und Herren! So stehen die Dinge augens dieses Schreibens, das wir erst

bor einigen Wochen bekommen haben, ‘sehen, ob es nicht noch

“andere Mittel gibt, mit denen wir der Forderung der Volksbildner entgegenkommen können. Fch muß aber heute hon gestehen, daß mir das nah dem Gutachten des JZustizministeriums und, nah- “dem ich die rechtliche Grundlage, auf der wir schon heute vor-

gehen lönnen, genau geprüft habe, nahdem ih genau durchgeprüft

“habe, zu welhen Verwirrungen und Schwierigkeiten uns die Aufs ‘stellung einer solhen Schundliste führen würde, wenn wir die

Sache in alle ihre praktishen Konsequenzen hinein verfolgen, daß

es mix wohl kaum gelingen wird, hier einen Vorschlag zu machen,

von dem ich mit gutem Gewissen behaupten kann, daß ex über die großen Schwierigkeiten, die wir alle anerkennen, hinwegführen wird, (Abg. D, Mumm: Beim Lichtspielgeseß gelang es!)

__ Meine Damen und Herren! Jch verlasse dieses Thema, das uns ja in der weiteren Debatte noch beschäftigen kann und wende

“mi nun zu einigen Ausführungen, die der Herr Abgeordnete von “Kardorff gegenüber meiner ersten Rede gemacht hat, Der Herr Ah-

“das ih im Grunde unterschreiben kann.

‘geordnete v. Kardo t über die Beamtenpolitik einiges gesagt, g “can Auch ich bin der

“Meinung, daß der Beamte, und besonders der Beamte der Republik,

ein Diener der Besamtheit ist, niht nur in dem Sinne, daß er sich

‘niht als der Diener einer Partei fühlt, die gerade regiert, sondern N pati Sinne, daß er nit das geringile Recht hat, auf seiue

f

Untergebenen, sei ex Lehrer, sei ex Verwaltungsbeamter, sige er

dex Reichswehr ndeiner andern Stelle, irgendeinen O Beur poln ava Vir sind in unserm Ministe-

der Fall war. Jch habe in meiner ersten Rede den Ausdruck gebraucht, daß für mih der Beamte der Republik nicht nur, wie

mon so sagt, auf dem Boden der Tatsachen zu stehen hat, sondern

daß er in diesem Boden man kann es auch besser ausdrüdcken fest zu wurzeln hat. Was ich darunter verstehe, möchte ih Ihnen erklären. Jch verstehe darunter, daß der Beamte diejenige Pflicht erfüllt, die die Erklärung der heutigen preußischen Regie- rung den Beamten der Republik zuweist, eine Erklärung, die mit Zustinimung der Deutshen Volkspartei abgefaßt ist und in der den Beamten der Republik niht nur die Pflicht auferlegt wird, Diener dex Republik zu sein und die Republik nit anzugreifen, sondern diese Republik, wenn sie angegriffen wird, auch positiv zu vexrteidigen. (Sehr gut! bci den Sozialdemokraten.) Meine Damen und Herxen! Das Problem unserer Gesund- heitspolitik gegenüber den Gefahren im Osten hat ‘hier eine Rolle gespielt. Jch habe Jhnen die großen Schwierigkeiten, die unserem Volkskörper aus dem Osten drohen, Hargelegt. Zch habe ZJhnen auch die ungeheure Schwere der Situation dargelegt, in der wix als Reich3ministerium des Innern stehen. Auf der einen Seite haben wie die moralische und nationale Verpflihtung, den aus dem Ostèn hevan- drängenden Tausenden von Deutschen zu helfen, ihnen gesund- heitlih, mit Kleidung und mit Nahrungsmittel zu helfen. Auf der andern Seite stehen die schweren Bedenken, die feder Staats- mann haben muß, wenn er an die gesundheitlißen Folgen einer Masseneinwandérung au3 dem Osten für unser ganzes Volk denkt, Jch habe gerade heute einen Berit von der Expedition: des Roten Kreuzes. bekommen, die jeßt zum Teil unten in Saratow in den deutschen Kokonien arbeitet, zum Teil auch in den Lagern an der russisch-polnishen Grenze tätig ist, in denen, wie Sie wissen, Hunderte von Wolgadeutschen darauf warten, über Volen nah Deutschland hineinzukommen. Sie wissen, wir haben, un diesen Strom abzudämmen, die Expedition in die Regionen der Wolga- deutschen selber geleitet, um dort durch ärztliche Hilfeleistung, durch Verteilung von schweizerishen, norwegishen, dänischen Leben8mitteln den Wolgadeutschen zu helfen und diesen Strom, der un3 bedroht, an der Quelle abzubinden. Wir sind nah Minsk gegangen mit einex Teilexpedition und haben den dort liegenden Deutschen geholfen. Jch darf Jhnen mitteilen, daß nach den Berichten dieser Kommission die Tatsache, nein allein das Gerücht \chon, daß wir dort in Minsk eingegriffen haben und den Deutschen helfen wollen, in Saratois selber große Beunruhigung hervorgerufen und eine Wanderlust angerezt hat, sih wieder - in Scharen nah Deutschland zu begeben. Jh sage Zhnen das, um Jhnen die Schwierigkeiten klarzumachen, in denen wir "tehen, damit Sie uns nahfühlen, was für cinen Eindruck es auf uns macht, wenn wir dann von gewisser politisher Seite, z. B. im Blatte des Herrn Wulle, einen Abend um den anderen angegriffen werden (Zustimmung bei den Deutschen Demokraten), daß wir uns um die Wolgadeutschen nicht kümmern,

Ein kurzes Wort zur Sparpolitik! Der Herr Abgeordnete v, Kardorff hat sich ebenso wie gestern der Herr YAh- geovdnete Mumm, höhlichst darüber gewundert, daß ‘ih für ein Reichsgesundheitsministerium eingetreten bin. J glaube der Herr Kollegé“ Moses wird erstaunt gewesen: sein, ebenso Herr Kollege Gröttahtt, die auf dem Boden dieser Forde- rung stehen, daß mix diéser Vorwurf gemacht wirdh, Jch habe genau wie im Ausschuß au. hiex Eipp und klar gejagt, daß mir unter den heutigen Umständen die Einrichtung eines Reichsgesundheitsministeriums aus so und so viel Gründer un- möglich erscheint, daß ih aber fest davon überzeugt bin, daß die großen Aufgaben auf gesundheitlichem Gebiete, die der Reichs« verwaltung erwachsen, über kurz odex lang, wenn die Verhältnisse es erlauben, zu einem solhen Ministerium führen werden.

Was nun die Sparpolitik betrifft, so hat der Herr Abgeordnete v. Kardorff au auf die Möglichkeit der Ersparnisse bei den Par- lamenten und Ministerien der Kleinstaaten hingewiesen, Der Ge- danke ist gar nit neu. J habe vor ungefähr 8 Tagen în einem Berliner Blatt ein Jnterview über die Vercinfazung der Ver» waltung gegekten, in dem ih auf diesen Punkt ziemlich ausführlich eingegangen bin. Aber eins dürfte auch dem Herrn Abgeordneten b, Kardorff klar sein, welch kiplige Frage er damit anrührt, Vielleicht ist es ihm ja ergönnt, bald oder später einma! selber im Reichsministerium des Jnnern sich an dieser s{wierigen Frage zu erproben, (Heiterkeit) Jh möchte ihm nur viel GlückF wünschen, wenn er zu dem Grafen Lerchenfeld oder dem Ministerpräsidenten Braun als Reichsminister kommt und ihm Vorschläge macht, wie Graf Lerchenfeld oder Ministerpräsident Braun scinen Etat einzus- s{ränken hat,

Meine Damen und Herren! Wir vom Reichsminsterium des Innern freuen uns, daß wir unsere. kleine Kultur- odex Schul» abteilung bei uns haben, und freuen uns, daß wir in diesen großen kulturellen Aufgaben das Reich allmählich an Arbeit und später vielleicht an: Führung gewöhnen können. Wir sind nicht herr\sch- süchtig, und wir haken gar nit die Absicht, eine Reictsschulver- waltung aufzuiun, wie uns das von mancher Seite nachgesagt wird, - Aber auf eins möchte ih Sie nur aufmerksam machen. Fh glaube, es wird sich aus den Dingen gang von selber hevaus ergeben, daß die Länder zu uns kommen und. von uns wie heute schon in dex Frage derx Feier- tage, so auh in den Fragen der Schulpolitik einheitliche Richtlinien verlangen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die Länder legen großen Wert auf ihre Hoheit, und ih bin dex leßte, der ihnen irgend eiwas davon nehmen will. Aks3 aher in Thüringen und Sachsen die Frage der Feiertage auf Grund dieser Hoheiten einmal anders beschlossen und geregelt wurde, als es manchen Ländern gefiel, da kam sofort die Anregung an uns, reihagesehlih die Frage der Feiertage zu regeln. (Schr gut! bei den Sozialdemokraten und auf der äußersten Linken.) Wenn ich inir ansehe, wie jeyt der thüringische Staat seine Schulpolitik macht. i wil nicht darüber reden, ob sie richtig odex fals ist; auf jeden Fall macht er eine Schulpolitik, die von der Schulpolitik fast aller anderen Länder atweiht —, wenn ich mix vorstelle, wie dort ganz andere Schulen eingerichtet werden, ganz andere Lehrer- bildung eingeführt wird, wenn ih an die Schwierigkeiten denke, die ein Lehrer hat, der von Thüringen in ‘ein anderes Land will, an die Schwierigkeiten, die ein Kind hat, das von Thüringen in cin anderes Land umgeschult werden will, wenn ich an diese prafkti- schen Schwierigkeiten denke, dann sage ih: es wird der Zeitpunkt fommen, wo auch auf diesem Gebiet aus den großen Gefahren,

aus den schweren Folgen diesex Verschiedenheit hexaus fid) gang

rîum dabei, die Frage gesehmäßig mehr zu Aären, als es bisher 7 bon selber der Drang nah einheitlichen RichiTinien geltend mag

Ein Wort über Oberschlesien, ein Wort über Art. 151 Stellung der Reichsregierung zu der in leßter Zeit viel behany I

ten Frage der obersclesischen Autonomie ist ganz klar. Der Reis, DB

tag hat sein Versprechen der Abstimmung über die Autonomie gegeben. Die Reichsregierung wird kei diesem Verspredy bleiben. Und die Reichsregierung wird, wenn sie gebeten vit helfen, daß dieses Versprehen so durchgeführt wird, wie ea ba, mal3 in dem Augenblick der höchsten Not gegeben wurde,

Jch kann verstehen, wenn von gewisser Seite und aus dewise wirtschaftlichen Bedenken heraus in dieser oder jener Parts Zweifel entstehen, ob ein eigenes oberslesisches Land dey deutshen Jnteressen nüßen würde. Aber eins möhte ith do sagen, und zwar lediglich auf Grund der Erfahrungen, die ig selbi anderthalb Jahre lang oben in einèm anderen deutschen Gren) streifen gernacht habe: Fassen Sie diese Frage und die Frage de: Behandlung “eines solchen Grengstreifens mit ganz feinen Fingery an und behandeln Sie sie mit der größten Delikatesse!: Deni ei Land, das so gelitten hat wie dieses, muß anders betradite; u anders behandelt werden al3 jedes andere! j E

Eine gange Kleinigkeit nebenbei! Das ist - die Tab sache, daß mir dexr Herr Abgeordnete v. Kardorff fa Vorwurf gemacht hat, die Reichsregierung hätte den Oberbürgey, meister von Wiesbaden nit untergebracht. Der Oberbürger: meister von Wiesbaden, Glaessing,. ist, soviel ih ‘weiß,- hon fri zwei Fahren ausgewiesen. Wenn es so leiht wäre, ihn “unt, zubringen, wie es Herr v. Kardorff hingestellt hat, dann wäre viel leiht in den dreiviertel Fahren Zeit gewesen, wo die Partei de Herrn Abgeordneten v. Kardorff in der Regierung ‘des Reith gesessen hat (sehr gut! bei den Sozialdemokraten), dann wärê* vie, leiht auch jeßt in dem halben Fähre Zeit gewesen, ‘da die Pari des Herrn Abgeordneten v. Kardorff in Preußen in der Regieru sigt, (Erneute Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Denn das ih das Schwierige, Das werden Sie, obgleih Sie nie Reichsbeamiy gewesen find, auch wissen, wieviel Verwaltungen das Reich eigent: lih hat, und wie ungeheuer shwer es ist wir haben in meinen Ministerium gerade zwet Oberbürgermeister aus den an das bz seßte Gebiet angrengenden Teilen =— in" dex kleinen Reih verwaltung în solchen Dingen etwas zu tun. Jch kann Fhnet aber mehr verraten, ih kann Jhnen verraten, daß gerade id d gewesen bin, der sich für den Oberbürgernteister Glaessing ‘dreù, viermal eingeseßt hat. Fch will ZJhnen privatim sagen, wo, un ih will Fhnen ou privatim sagen, daß ih von dem betreffender Minister die Zusicherung habe, daß der Oberbürgermeister Unterkommen findet. Doch das sind Kleinigkeiten, auf dic id niht näher eingehe.

Zum Schluß muß ich meîn Erstaunen darüber ausfprédet, daß Herr v. Kardorff, der auf seine Objektivität selber so großen Wert gelegt hat, meine Ausführungen am vorgestrigen Tage ll parteipolitishe Ausführungen empfunden hat, Aus®führungen,. dit auf nihts weiter gingen als darauf, daß ih mich Henrühßs, dk Verfcssung die zu ahten und durchzuführen-ich von Amt {vgn verpflichtet bin hier zu verteidigen, gewiß, vielleiht mit éin Téèmperament, vielleiht mit einer Energie, die bisher hier nil ‘azu Worte“ gekommen ist." ch s{chäme mich dieser ‘Energie ‘nig «Deutschland ist éine Republik, Alle Gewalt neht vom Volk a So beginnt die. deutsche Versassung. Jst das Partetpolitik® „B Farben ‘Deutschlands sind \ckchwarz-rot-gold.“. Das fteht in. d Verfässung! Ft das Parteipolitik? Wenn der Herr Abgeordn b. Kardorff das Parteipolitik nennt, daß ih die Verfassung rif nur anerkenne, sondern auch für ihre Durchführung arbeite, will ih gern ein Parteiminister sein, Solange er aber den Nad weis nit erbracht hat, so lange erachte ih, daß ih verpflichtet bil kraft meines Beamteneides, diese Verfassung rücksichtslos ü Durchführung zu bringen auf allen Gebieten, die mein Ministeriut berühren. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Ver

204. Sißung vom 6. April 1929, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger"!

Ein Schreiben des Abg. Remm ele (Komm.)-an dl Präsidenten, worin der genannte Abgeordnete Beschwer führt über seine Verhaftung in München im Dezember v. J und über eine bei hm in Berlin Ende (Februar b genommene Haussuchung, worin eine Verlegung der Jun nität zu erblicken sei, wird auf Vorschlag des Präsident dem Geschäft8ordnungsausshuß überwiesen. u

Auf der Tagesordnung steht zuerst die erste Beratil des Geseyentwurfs über die Regelung di Einfuhr, Dur dieses Gesey werden in der frühe Verordnung die. Worte: „Reichsbeauftragter für die Uh wachung der Ein- und Ausfuhr“ erseßt dur die Worte „!! Reichsfinanzverwaltung“, Die Vorlage wird debattelos il allen drei Lesungen erlédigt, ebenso der Gesetzentwurf übt Sozialversicherung in Ansehung des Saarge iets, der dl Reichsregierung. ermächtigt, die Sozialversicherung im Ca gebiet im Wege der Verordnung zu regeln,

Es folgt die zweite Lesung des Geseßentwurfsth der die Verordnung über Maßnahmen zl! Sicherung der Fleischversorgung in d! Uebergangszeit nach Aufhebung d! Zwangswirtschaft in einigen Punkten 1 andert, Unter anderem fällt for: der S [uben im Viehandel, gen bleibt die Konzessionierung MEIG andels bestehen, Die Strafen für tartveturn de Bevordnung sind wesentlich erhöht worden der Aussh0

die Vorlage im wesentlichen in dex von der Regiétul vorgeschlagenen Form angenommen, U

Abg. Vogtherr (U. Soz): Die Vor Hedeutet weiteren Schritt im Abbau zie Fwangswi t. Duró d Beseitigung der Schlußscheine im Viehhandel wird dem Wu Tür und Tor geöffnet. Wir lehnen die Vorlage ab. ; /

Der Geseyentwurf wird in zweiter und gleich dan auch in dritter Lesung gegen die Stimmen der Sozialden“ kraten, Unablängigen und Kommunisten angenommen,

Jn zweiter: und: dritter Lesung angenommen wird dl Ge thentwux über Aenderung der Wah nach der Rei versiGerungsordnung. (Va der Veisißer auch aus Kreisen der Unternehmer durh hältniswahl.) E

ver Gren Wle V fn Mule Bente fat

‘berechtigung der ¡Frau. sina noch Leute,

» Anträge ab, ebenso das

Fort

| *ist, und worin sie sich von den Aufg wen des

_ und Leistung zu den öffentlichen Aemtern berufen.

gebungen des deutschen. Richtertages, ¿Ronkurrenzneid, sondern aus aufrichtiger Sorge um das Ansehen

| lehnen.

Nedltspflege scin würde.

Amt nicht

| funden “hat,

Es folgi die ziveîte Beratung des Geseßentwurfes aber die ‘Heranziehung der Frauen zum Schöffen- und eschworenenaum!t. Die Res gierungs - wollte das Geri isverfassungsgese dahin ändern, daß Frauen allgemein als N as Ges worene zugelassen werden. Dagegen sollte au den Frauen mein das Recht zustehen, die Berufung zu Schöffen un Ges osen abzulehnen. Der us chuß tat statt deli be-

en, daß nur solche Frauen die Berufung ablehnen l la welche glaubhaft machen, daß ihnen die Fürs A N für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße eet ageseh A2 dahin thu das Gerichts. verfassungsgesez noch dahin abzuändern besdlossen, daß auch ‘Mitglieder freireligiöser Genossenschaften, Hedammen und ‘Krankenpfleger die Berufung verweigern dürfen.

Die bürgerlichen Parteien und die Soziak- demokraten beantragen einige BZusäye, wonach mindestens ein Schöffe ein Mann sein muß, und wonah auch Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die saßungsgemäß zu gemeinsamem Leben verpflichtet sind, nit zu Schöffen berufen werden sollen, und wonach bei der Auslosung der Schöffen uur 7e eine Frau ausgelost werden joll, Die Deutschnationalen beantragen, daß unter den

| Geschworenen mindestens sieben Männer sein sollen.

Abg. Frau Agnes (U. Soz.): Wir erstreben die volle Gleichs b ‘au. Bei den alten Germanen durften au die: Frauen dia. Waffen führen und Hatten ein größeres Mutter» recht als es jevt der Fall ist, Die Zulassung der Frau zum Richteramt ist eine alte Forderung der sozialdemokratischen Partei, es gibt aber auch en, der Gleihberehtigung der Frau in der Ver= ie diese Gleichberechti zung niht anerkennen. n dem Antrag, daß: mindestens ein Schöfse ein Mann sein muß, liegt eine Verachtung ‘der Frau, als ob sie minderwertig wäre. Das gleiche gi für den Antrag der Deutschnationalen, daß mindestens 7 Geshworene Män 1er sein müssen. Wir lehnen diese ; grund|ablihe Ablehnungsrecht der Frau in bezug auf dieses. Amr. Die Vorlage mat immerhin einen ritt; und wir stirtmen ihr deshalb zu. Abg. Dr. Kahl (T. Vp.): Ein Teil meiner Freunde lehnt den Grfehentwurf ab, aber niht aus Mißahtung oder gar Ver- achtung der Frau, auch nicht aus Rütständigkeit, sondern aus Wertscäßung der Eigenart, die der Frau von Natur aufgeprägt por Mannes S Nie intellektuelle Befähigung zum“ Richteramt bestreite der Frau niht, aber die gesamte Anlage der Geschlechter, dex innere Beruf ist vershiedenartig. Die ganze Bewegung ist nit aus den Vedürfnissen der Rechtspflege entstanden, sondern aus politischen Gründen, Die Verfassung spriht allerdings im Artikel 109 die gane Gleihberehtigung der Frau aus, aber nach rtilel 128 sind alle Staatsbürger entsprechend ihrer Lelöhiguns Die Be- sähigung wird also. von der Verfassung - selbst vorbehalten. Bei ‘den Jugendgerichten würde ih die Frau zulassen, weil dort die erzieherishe Bedeutung entscheidend ist, aber niht in der all- ‘gemeinen [3 Beadleln Ih habe weniger gegen die Zulassung der Frauen als Berufsrichter, denn das werden verhältnismäßig immer nur. wenige sein, aber anders liegt cs bei den Schöffen und Ge- ¿irorenen, Die Vorlage von 1920 nahm wenigstens einzelne

&ch

¿Strafreht3sachen aus, die eine bestimmté juristishe Säu!lung vor-

aussezen. Die Verhältnisse bei den alten Germanen sagen iu

der Natur der Sache. Gar nicht beachtet sind die wichtigen Kunde der wahrliG nicht aus

der- Rechtspflege. die Gul6ssung der Frauen abgelehnt hat. Die Frauen im Reichstag Bnnen E in ‘Anspruch nehmen, die ganze Frauenwelt zu vertreten. Die Mehrheit derx Frauen wird dieses B ablehnen. Wir werden den Anträgen, die das Geseß ver- bessèrn wöllen, zustinimen, müssen aber im ‘ganzen das--Gesey

“Abg. Frau Dirînger (D. Nat): Meine Fraktion hat zu Hesem Gesepentwurf keine einheitliche Stellung gefunden. Ein Teil meiner politishen Fréunde befürchtet, daß: mit der Zulassung

der Frauen ein gewisser Feminiamus in die Rechtspflege hincin-

Fttagen wird, und daß die Folge eine schwere Schädigung der v Ein anderer Teil, zu dem au i achbre, wenn man die Frauen an ‘der Gesehgebung beteiligt, man sie auch konsequenter Weise als Laienrichter fungieren lassen muß. Da ich auf dem Boder der Verfassung he, muß ih das Recht der {Frauen auf Zulassung anerkennen. habe aber auch die Befürchtung nit, daß durch die Zu- fiehung des weiblihen Elementes die Rechtsprechung natelili ecinflußt würde. Von ‘den Schöffen und Geshworenen wir doh nur eîn gesundes und natürliches Rechtsempfinden verlangt, Das aber haben unsexë Frauen ebenso wie die Männer, I bin überzeugt, daß in vielen Fällen die Zuziehung der Frau sehr tgendreih jein kann. Die Frau hat in vielen Dingen éin hárferes und feineres Empfinden als dex Mann. ie wird namentlih über Roheits- und Sittlichkeitsdelikte strenger urteilen a8 der Mann. Es ist ganz irria, anzunehmen, daß dur die ulassung-der Frauen etwa eine Vergewaltigung der Recht8pflege Auch die evangelischen Frauenvereine baben

sih für die Zuziehung der Frauen zum Laienrihteramt aus-

gesprochen, Die Zuerkennung des unbedingten Ablehnungsrechts

an. die Frauen, wie es die N ealerüngIboriaas vorsah, halte au für das einzig Richtige. :

Reihhsminister der Justiz Dr. R adbr.uch.: Meine Damen und Herren! Jh freue mi, daß sich auf dem Boden hes An- trages Nx, 4040 eine Reihe von Mitgliedern verschiedener Fraktionen zusammengefunden- und, wie es scheint, die Annahme dieses Gesehes ermögliht hat. Ohne Opfer ist es dabei natürli nicht abgegangen. Mit der Kollegin Frau Agnes würde au ih es lieber ‘sehen, daß dex Saß „mindesiens ein Schöffe muß ein Mann sein“ in dem Geseß nit stünde oder doh durch den anderen Sah „der andere: Schösse aber muß eine Frau sein“ aufe geivogen würde. Das scheint mir aber im wesentlichen nur ein Fehler der Symmetriè zu- sein. Die Aufnahme eines solchen Sayes ist aurzeit praktisch unmöglich, wenn man nämli das weitgehende Ablehnungörecht aufrecht erhält, Es wird die Frage sein, ob wix überhaupt genug {rauenshöffen zur Verfügung hahen werden, um neben jeden Schöffen eine Schöffin zu: seßen. Jh würde also troy des Wunsches der Kollegin Agnes bitten, an an diesem Antrag festzuhalten. - :

_ Jh kann auch der Kollegin Agnes nicht zustimmen in dem Einwand, den sie gegen das Ablehnungsrecht dèr Frau erhoben hat, Wir wollen do denjenigen Frauen, die sich nur wider- [trebend ‘auf das Schöffen- und Geshworenenamt einlassen, das geradezu aufzwingen. (Schr richtig! bei der Deutschen Volkspartei.) Das hieße das Frauenrichtertum von vornherein ers ittern, : :

Ebenso muß ich aker auch der anderen Forderung widersprechen

n Frauen ein unbedingtés Ablelnungêrelt zu geben, ob- ‘gleich die Vorlage -in ihrex ursprünglihen Gestalt auf diesem Diandpuntkt stand. J halte die Lösung, die der Ausschuß ge- füt besser, den Frauen aus ganz bestimmt begrenzten Gründen ein Ablehnungsrecht zu. geben, gerade vom Standpuulkt

die wünschen, daß nicht nur eine kleine Gruppe be-

ist der Ansicht, daß,

I J \ Untreten könnte.

ruflih tätiger Frauen, sondern gerade ilienmü Swhöffinnen in die Gerichte Mnn - s E

WVidersprehen muß ih [{ließlich dem deutshnationalen. An- trag, zu bestimmen, daß von den Geschworenen mindestens siehan Männer sein müssen. Mir scheint dieser Antrag nicht fertig zu sein. Wie, wenn die Spruchliste garnicht die Möglichkeit gehen folie, diese Zahr von Männern auf die Geshworenenbank zu bringen? E3 müßte hon die Spruchliste, die Jahresliste, fo ge- staltet werden, daß diese Zusammensezung der Geschworenenbgyk überhaupt möglich ‘ist, Jch halte diesen Antrag aber nicht nur für unfertig, sondern au für überflüssig. Es ist ganz unwahr- scheinlih, daß bei dem weitgehenden Ablehnungsrecht der Frau die Geshworenenbank derart mit Frauen besegzt sein wird, (Sehr richtig! bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Und wenn es der Fall ist, dann steht ja dem Angeklagten, dem das nicht ret ist, das Ablehnungsret zur Verfügung. Jh bitte deshalb, diesen Antrag abzulehnen.

Meine Damen und Herren! Es freut mi, daß wir den be- deutung8volen Schritt, den die Annahme dieses Geseves bedeuten ivird, niht mit einer knappen Majorität, sondern zwar nicht im Einverständnis aller Einzelpersonen, aber doch, wie mir {einen will, ohne Unterschied der Fraktionen tun werden. Jch möchte dem Herrn Kollegen Kahl entgegentreten, wenn er gesagt hat, daß das vorliegende Geseg ledigli die Verwirklichung einer politischen und einer Frauenforderung sei. Jch habe dieses Gesey nicht untex dem Gesichtspunkt des Frauenrechts, sondern unter dem Gefichtz2- punkt des Jnteresses der Rechtspflege geschrieben. (Sehr richtig! links.) Gewiß, den Grundsay über den Menschen zu stellen, den allgemeinen Sag über den Einzelfall, Verstande3erwägungen über Gefühlsregungen- zu stellen, ist eine Eigenschaft vorwiegend des Mannes, und das ist gewiß ein Wesenszug unserer Recht3pflege und wird auch ein Wesenszug unserer Rechtspflege bleiben. Aber auh hier gibt es ein Mehr und Minder, auch hier gibt es eine gefährlihe Uebertreibung, auch hier könnten Kanten abgeshliffen iverben, und neben dieser männlichen Einstellung hat die weibliche Einstellung mit ihrer individualsierenden Fürsorge für den Ein- zelnen, mit ihrer intuitiven Erfassung psychologsh schwieriger Latbestände, mit ihrem Sinn für persönliches Recht mindestens den gleihen Anspruch, in der Rechtspflege zur Geltung zu kommen. JŸch erwarte von der Annahme dieses Geseßes, daß mehr und mehr an die Stelle eines reinen Männerrcchts cin Menschenrecht treten wird. (Beifall links.)

Abg, Marx (Uemtr.): Der Antrag Hergt ist bereits im Augz3- {uß eingehend durchberaten worden. ir haben uns davon über- zeugen müssen, daß es mit der Annahme dieses Antrages allein nicht getan ist, es wären dann noch eine Reihe von Aenderungen des Geriht8verfassungsgeseßes nötig, Wir würden. aber das Rus standek!ommen des Geseges erhebLid verzögert haben, wenn wir uns damit beschäftigt hätten, alle diese Abänderungsbestimmungen in das Tesed aufzunehmen. Da wix es zurzeit für unmögli hielten, die Regelung zu treffen, die notwen ig gewesen wäre, um den Gedanken des Antrages restlos zur Aus3wirkung [L bringen,

haben wir uns auf die eudsGußfassung geeinigt. r bitten aher, den Antrag Hergt abzulehnen. Auch über das eslijemetne Ablehnungsrecht für die Frauen haben wir uns im Ausfcchzuß eins gehend unterhalten; Wix werden n das allgemeine Ab= MUNT Tage stimmen. und ‘die Be blüsse des Ausschusses an- neben. “ll

Nha.- Dr. He r ld (Komm.) wendet fch gegen die Atus- iters Di ae E Dr. Fahl, Dibses Gésey hat, so bes merkt der Redner, eine hohe politische Bedeutung. Es ist das erste Mal in der Geseßgebung des Deutschen Reiches, daß Frauen gleich berechtigt in bezug auf das Richteramt behandelt werden.

Abg. Frau Wackw (Komm. Arb.-Gem.) tritt für die un- bedingte Zulassung der Frauen zum Richteramt ein.

Der von allen Parteien mit Ausnahme der Unabhängigen und Kommunisten eingebrachte Antrag wird angenommen und mit diesem Antrag der Kommeissionsbeschluß -— die An=-« trâge Hergt werden abgelehnt,

Die Vorlage wird gleich in dritter Lesung nahezu ein« stimmig angenommen,

Es folgt die zweite Lesung der Anträge Müllker- Franken (Soz.) über Abänderung des Weins Pt een nes und des Einl engrgas sey es, Der Ausschuß, dem die Anträge überwiesen waren, hat beschlossen, Weinsteuergeseß und Schaumweinsteuergeseß in ein Geseh zusammenzufassen. Die Weinsteuer soll auf 20 vH des Steuerwerts bemessen werden, die umweinsteuer auf 30 vH, Zur Me Oa tien Forschung der den Weinbau und die Weinbehandlung betreffenden Fra darf aus der Weinsteuereinnahme ein Betrag bis zur Vöhe von 3 Millionen Mark jährlich vertvendet werden, ebenso zur Durchführung der Reblausbekämpfung, Das Reichsfinanzministerium kann er- arbe Hees diese Summen im Einvernehmen mit dem

israt erhöhen, Den Zeitpunkt des Jnkvaftitvetens des neuen Geseßes bestimmt der Finanzminister.

ada, Körner (D. Nat.) begrüßt den Beschluß, mehr Mittel ur Verfügung zu stellen für ForsGungen im JFnteresse des Weins anes un zue SERLAng der Rebenschädlinge. Die missionsbeshlüsse werden in zweiter Lesung angenommen.

Jn allen drei Lesungen erledigt wird ein von allen Parteien mit Ausnahme der mmunisten eingebracter Sa TE An Sicherung der ärztlichen Versorgung bei den Krankenkassen. Danach fann der M Leeitüniniftar im Bedarfsfalle Bestimmungen darüber treffen, wie über die Vorschriften der §8 370 und 871 der Reichsversicherungs8ordnung und des § 10 des Reichsver- sat der rank hinaus die Krankenkassen tigt werden,

Koms-

erm tt der Kranke odex erforderlichen ichen Be»

dlung eine aa, e

Es folgt die dritte Lesung des vorläufigen HandeTls- va ra ges mit Fugoslawien.

Abg. Stöckerx J): be von dieser Tribü 8 Protest © egen das rrocisi de Merten der ju \lawischen Re- Yugoslaivlen ‘ein Audnalen rey Sr nien Monaten ist in În Kraft getreten, das selbst d

garbeiteraufstandes wurden Die proletarish-kommunistische

te aum Tode verurteilt und exschossen. Partei erlangte bei den leßten Malen niht weniger als Sihe, Drei nate später wurde st* anfa-lôfl und aus der? Parlament binausgeshmissen. Gegen ‘ber dieser brutalen Unterdrückungspokitik benuben wir diese segen’eit um dem serbis%en Proletariat in seinem sch{weren Kampfe unsere Sympathie aus gy und fordern alle Prole- tarier auf, dafür zu sorgen, daß das Regime des weißen Terrors in ZFugosläwten endlih ein Ende nimmt,

Der A0 wird in dritter Lesung O ¿ Darauf wird die Berat des Haushalis des Miünisterium des S anat lecgelas: I 4

Versam arts Gemeinschaft uherh alf dex daa. aue „Eheide al und chranten zu ziehen, in denen si die Fruchtbarkeit © e der Dolkgemeinscha irten fann, - Diz unehel {he Mutter- Mae Schuld N n die f E 'epiGlectslabens U unseres Volkes sind zum Bewuktjet e Cou: Me des Familienlebens ne m t genü Die Schuld des unehelichen Ba die der Mutter. Die ey ie

niht immer eme Schuld, abe atel î

gewissen a E erziehen, Jum raltion exrklöre i : dieser Frage Mann und Fray ires abeidbstell G N U T aR e Beziehung eine Doppelmoral im Ste : rug gesunden hat. Die Gesetgeb: t ole E nit das sittliche rrpsinden ge eng ry E die 1E Auswirkung erfassen. Die uneheliche Muiter[chaft Ube unmer in Gegensay zur Volksanschauung. - Die Beamtin fh Mie Stag eund threr denslihen cie pllichsungen dem Staat und Vorksanshauunge 2 im Cine mit dem Bo ‘gewissen und den ott ungen im Einklang zu stehen. Es ist nit 31 dente wie eine Lehrerin oder eine soziale Beamtin, die gegen die ittlichen, Anschauungen des Volkes verstoßen hat, thr Tätigkeit ausüben kann. Andererseits hat die Mutter allein die Sorge für das Kind je tragen und seine Erziehung zu leiten. Sie ist für ihr: ganzes eben seelish an das Kind gebunden. Wenr schon die- Verheiratu; einer Beamtin für den Ste Schwierigkeiten mit si - bri ; kann man nit verlangen, daß er einex Beamktin, hi Mutter ist, si also Mgen die sozialen und sitilichew F verfehlt hat, noch besonderes Entgegenkominen zeigen f allem. Mitleid und allem Verständnis für das einzelne Opf Verfehlung muß man doch grundsätlih aa die azmtliden Veys pflihtungen denken. Wenn vir deshalb die uneheliche Mutter al3 Beamtin unter das F isaiplinarverfahren stellen, so wollen wix , da n Dedingungen und in # / f Entlassung einer solchen Beamtin Me GaE E Falle bie langen vielmehr eine gerechte Prüfung des einzelnen Falles und eine Entscheidung je nah Lage des Falles. Wir berüdsihtigen dabei, daß in der Arte es besonders {wer war, die Ver- heiratungömöglichkeit für die Frau zu schaffen. Die Entschließung des Haushaltsaus\chusses, daß die uneheliche Mutterschaft ciner Veamtin an sich nicht Grund zu einem Disziplinarverfabren sein soll, ift auf einen Antrag der Abg. Frau Pfülf (Sos 9 zustande= gekommen, sie hat einen Entrüstungs turm im Lartba erregt auch unter den Beamtinnen selbst, Die Berufsverbände der Beams tinnen und der Lehrerinnen haben sich éntschieden gegen diese Ent- s{ließung erklärt. Der Auss{uß will aber, daß hier über- den Kopf der Berufsverbände hinaus eine Entscheidung getroffen wird, ohne daß diese Verbände gehört worden lind, ein- Vorgehen, wie es tr Erster niht gedaht werden kann, Die Urheberin dieser Entschließung ist aber eine demokratisch gerichtete Frau, abe meinen parlamentarishen Beruf anders aufgefaßt: wir nd hier die Exponentinnen des Fropenllens im Lande und jollen nicht lediglih parteipolitif entsheiden, Was nüßt das Stimmrecht der Frau, wenn die große Mekbrheit der Frauen im Volke durch die Frauen im Parlament pe cgewaltigk wird. Dèrx Staat könnte sonst auch, um das Risiko zu vermeiden, die Aemter ausshließlih den Männern vorbehalten. bitte alîo die Ent- Hließung de3 Paushalt8aus schusses abzulehnen. Jn derselben ist von n Demokraten eine EnQllehung beantragt worden, wonach der § 10 des Beamtengeseßes auf Mánn und rau Leih anzuwenden und dabei zu prüfen it, inwieweit einé Vero ebung der öffentlihen Achtung vorlie t, deren der Beanite bedarf, Diese Entsh ießung behandelt eine slerias Rechtsinaterie, 11d i beantrage deshalb, diese Entschließung dem Rehts8aus\chuß ¿i überweisen. (Beifall im Zentrum.) e _ ‘Abg. Frau Müllkler-Ottfried (D. Nat,):- Die - Enk- s{chließung des Aut ,yusses über die unchelihe Muttetschaft dex Beamtinnen wirft die Frage auf, ob die Urheber ihre weitex- gehenden Wünsche nun endlich begraben haben odex ob sie - it dieser Entschließung nur eine Etappe -erreichen wollen auf dei Wege zur völligen Gleihberehtigung der unehelihen und der chelîiden Mutter. (Kustimmende Zurufe der - Frau Vfulf.) Auf diesem Wege folgen wir Jhnen nicht. Es gibt zweifellos in Einzel fällen für die unchelihe Mutter Entschuldigungsgründe. und wir sind gern bereit, die uneheliche Mutter sozial nah Kräften zu TO Eden, Die Aba, Frau Pfülf hat gestern erklärt, sie verlange nit Mitleid, sondern Gerechtigkeit für die unehelihe Mutter. Jch bin aber der Meinung, daß eine formale Gerechtigkeit bei weitem nit das aufrichtige Mitgefühl und die tatkräftige Hilfe. aufwiegt. Hier handelt es sich um die Frage, ob eine uneheliche Mutter erode für die exponierte Ste ung einer Beamtin geeignet ist. iese Frage muß wobl füglich verneint werden. Wollte man die unehelichen Mütter ohne weiteres als Beamtinnen zulassen, so würde das nur dazu führen, daß die weiblihen Beamten geringer eingeshäßt würden als die Männer. Jch kann mir aber nicht denken, daß cs im Jnteresse der Frauen Yieat, wenn die Ansyrüche an die Beamtinnen herabgeseßt werden. Das Bnnte auch zum rausdrängen der Frauen aus den Beomtenstellungen führen, ir reden der doppelten Moral niht das Wort, und h wünsche,

daß der § 10 des Beamtengeseßes mit aller Schärfe angewendet wird und daß eine Milderung den Frauen gegenüber nicht L veift, (Zwischenrufe links.) Fn Kreisen von Männern meiner Partei ist angeregt worden, bei der bevorstehenden Revision des isziplinarrechts3 fordern, daß au die Väter unehelicher Kinder, wenn sie Beamte sind, einem Disziplinarverfahren. unter» jogen werden sollen, und daß sie unter Umständen zu entlassèn sind, (Zuruf des Abg. Moses: Dann werden ja alle entlassen!) Das sind Anregungen, die erst ausreifen müssen, abex wir werden ihnen gern Folge geben. Sch verkenne durchaus nit, dak sich in Einzelfällen große Härten für eine unehelihe Mutter, die Beamtin ist, ergeben- können. Aber für Einzelfälle kann man do keine ormen aufstellen. Geschehe das, so wäre zu befürchten, daß Ausnahmen zu Regeln würden. Möchten denn Sie (zu den tveihs lichen Abgeordneten der Linken), daß hre Töhter Mütter würden, ohne in den Stand der Ehe getreten zu sein? (Stürmische Zwischenrufe der weiblichen Abgeordneten der Linken.) an tut Frauen des Volkes unrecht, wenn man ihnen in dieser Frage eine andere Anschauung zuschreibt. Die Sittlichkeit ist Gott sei Dank keine Klasseneinrihtung. (Lebhafter Beifall rets.) Meine litischen Freunde können aus grundsählihen Erwägungen der nts{ließung nicht zustimmen, deren Annahme eine Untergrabung

de ilie zur Folge hätte und die auch mit der Verx- Jung imi iderspru@ m r stellen die Mutterschaft sehr

aber nicht nur die physische Aatertan sondern die Mutter« h it Liebe und Treue verknüpft ist und die die Ver« Biel Vegs Mat eintimi aaa Seba 18 ru : : Î, Jder (Soz.): Die beiden lebten Reden ka den D Ran, s Dre lcbcartenee, überhaupt Ua mit den Mau an. Nie LANER, Mivee S wix er n, sind n Seinerzeit t son der ‘Postmini r anerkannt, daß die Frage der uneheliGen Mutterschaft mit Mora! überhaupt nts 211 tin moratisd bôhet ntg Bug! grevae fig die na O M alie mora r ann i Mutter! Heonerin hrt zFann eine „Hai On Fällen q r denen nnen für eamte ) find, weil sie ohne ihre Schuld unehelihe Mütter wurden, wel ihre Verlobten Ide : Es liegt uns fern, dur unserer

daß der

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