1922 / 85 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Apr 1922 18:00:01 GMT) scan diff

_- ivesle, die im Herbst 1921 Deutschland erfaßte, die an bei Ab- fassung des Erlasse: vom 29. Juli 1921 in ihrer vollen Trag- weite nit 'rschbar war. Sie hat insbesondere zu einer er- heblichen Erhöhun, der Aufwendungen des Verpächters geführt,

deren voller Ausgleich unbedingt einem Gebot der Billigkeit

entspriht. Diese Entwicklung der Verhältnisse muß zu einer andexen Auffassung führen. Es ist zwar an dem Grundsat festzuhalten, daß eine inhaltliche Abänderung der Leistungen aus laufenden Verträgen, insbesondere eine Erhöhung des Pacht- zinses nur her besonderen Verhältnisse des einzelnen Falles das Vorliegen einer der Vorausseßungen aus § 1 Abs. 2 der Pachtschuhßordnung, insbesondere einer offenbar schweren Un- tilligkeit ergibt. Aber :

=— fährt derx Reichsarbeitsminister fort die Veränderung der Verhältnisse hat dazu geführt, daß jeßt bei gahlreichen laufenden Pachtverträgen derartig besondere Verhältnisse vorliegen, die eine inhaltliche Abänderung des Vers irages, und zwar im Sinne einer Erhöhung des Pachtzinses, rechtfertigen.

Er fährt weiter fort, und das ist besonders bemerken8wert für

die staatliche Domänenverwaltung Besonders i} dies in die Erscheinung getreten bei ôffentlihen Besihgrundstücken des Reiches, der Länder und Gemeinden in- sofern, als hier meist sehr langfristige Páchtverträge bestehen und die Zinshöhe aus sozialen Gründen fast stets niedrig be- messen ist.

Meine Datnen und Herren, meine Aufgabe wird sein, weitetr- hin dafür zu sorgen, daß, auch für laufende Pachtverträge, der

Geldentwertung und den HZeitverhältnissen entsprechende Pachtab-

“ain? é

gäbén, soweit es irgend mögli ist, zur Anwendung gebracht |

werdet.

Weiter bin ih gern bereit, dem Wunsche des Hauptaus\chusses |

unter B Biffer 1 und 2 nah Vorlage einer Den k\hrift über den Zusammenhang der Pachtpreise, der Verhältnisse auf den einzelnen Domänen usw. zu entsprehen. J möchte allérdings nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß es sich um eite außerordentlich umfangreiche und zeitraubende Arbeit

händeln wird und bitte zu entschuldigen, wenn die Ueberreichung |

der Denkschrift sih einige Zeit verzögern jollte. Jch möchte auch nit unterlassen, von vornherein darauf aufmerksam zu machen,

daß es namentlich für die hon lange im Staat3besitz befindlichen | | Pacht das Badehaus von dem Fiskus zurückgenommen werden

| sollte, und vor allen Dingen, wer das Risiko zu tragen habe, das

Domänen s{le{chterdings nicht möglih sein wird, das investierte Kapital vollständig hier aufzuführen, weil uns dafür die Unter lagen fehlen.

Was das bilanzmäßige Ergebnis der in Sekbft bewirtschaftung befindlihen Domänen anlanat, so habe ih mir erlaubt, eine diesbezüglihe Denkschrift vor cinigen

Tagen detn Herrn Präsidenten des hohen Hauses zu überreichen, |

die aber, soweit ih weiß, noh nit hat gedruckt und verteilt werder

fonnen. Jh möchte aber einige Zahlen daraus schon fett geben, | weil Sie dâraus ersehen können, daß die Ergebnisse der in Selbft- | bewirtshaftung befindlihen Staatsdomänen etwas von dem ah- | weichen, toas Sie im Haushalt aufgezeihnet finden, de es f hier | lediglich um die Ergebnisse der kameralistishen Buführung | handelt. Die Reinerträge der in Selbstbewirtshaftung befindlichen | Oen mit

Domänen in den Jahren 1920/21 \tellen sch für Kos einer Fläche von 584 ha auf 99228 Mark, für Sperling mit Größe von 687 ha auf 8457 Mark Jch bemerken, daß es sih bei fast allen Gütern um Ausnahmefälle handelt, nämlich um Güter, die zurn Teil friegszerstört gewesen sind, und um Güter, die si bis vor kurzem in der Bewirtschaftung der Remontédomänenverwaltung befanden und um andere ganz außnahmSweise Fälle, wie z. B. Dahlem und Roscheiderhof. Es stellt fih weiterhin der Reinertrag für Pabbelk in einer Größe von 420 ha auf 112614 Mark, für Dahlem mit einer Größe von 140 ha ergibt sih im Jahre 1920/21 ein Verlust von 22605 Mark, der aber in dem laufenden Wirtschaftsjahre durh einen erheblich höheren Reinertrag ausgeglichen ist und der sich, wenn îch nit irre, auf über 300 000 Mark beziffert. Für Vehlefanz sind die Ziffern 288 ha mit einem Reinertrag von 106 667 Mark, Lauscher- bühel mit 53 ha auf 2068 Mark, Roscheiderhof 104 ha mit 217 238 Mark, ein Reinertrag, der auf die von dortaus betriebene Milch- ánstalt in Trier zurüdckzuführen ist.

Meine Damen und Herren, hieran darf îch kurz die Bemerkung knüpfen, daß meiner Auffassung nah die Selbstbewirtshaftung der staatlihen Güter die Ausnahme bilden soll, daß die Jnteressen der Staatskasse und damit die Allgemeininteressen am besten gewahrt werden, wenn die öffentlihe meistbietende Verpachtung, selbstver- ftändlih an geeignete, tehnisch .vorgebildete und Hinreichend kapitalkräftige Landwirte erfolgt.

Herr Dr. Krüger-Allerheiligen hat im Anschluß an seine Be- sprechung über die Ergebnisse der Verpachtung der Domänen einige Ausführungen hinsichtlich der Pachtverträge geknüpft. Jch darf darauf erwidern, daß eine allgemeine Ab - änderung der Pahtverträge im gegenwärtigen Augen- blid ‘als nicht turilih bezeihnet werden muß. Wir sind witt- s{haftlih în außerordentlic nnsiheren Verhältnissen, die kommunalrehtlihen Verhältnisse stehen vor einer grundlegenden Neuordnung Umtstände, die dagegen sprechen, bereits jeßt eine Neuordnung der Pachtverträge vorzunehmen. Wohl aber wird auth jeßt hon bei dem Abschluß neuer Pachtverträge alles das, was sich als unzweckmäßig und überholt erwiesen hat, aus den Verträgen gestrichen.

Die Bestimmung, die ein Verbot von Landerwerb innerhalb bon 20 Kilometer ausspricht, t zwar aus den Pathtverträgen nicht gestrichen, fie spricht aber nicht ein unbedingtes Verbot aus, sondern bedingt die Einholuazg einer Genehmigung solher An- käufe. J glaube versichern zu können, daß bei der Erteilung dieser Genehmigung wie bisher in weitherzigster Weise ver- fahren wird. '

Ih darf weiter darauf hinweisen, daß vei der Einführung des elektrischen Betriebes durchaus sahgemäß und im Sinne der Pächter, die diese elektrishen Einrihtungen treffen, verfahren ivird, dadur, daß die Verzinsung und Abbürdung der auf- gewendeten Beträge anteilig verteilt wird auf den alten Pächter, dér die Anlage Hat ausführen lässen, und den neuen, der die Ein- cichlung mit Belastung des avf ihn entfallenden Anteils zu übernehmen hat.

Ebenso wie für die selbstbewirtshasteten Domänen, habe ih nir exlaubi, dem Hause eine Uebersicht über die Rein-

etner

G n ln de ae erb r modte cmdjaltenb

erträge der în eigenem Betrieb befindlichen staatlichen Bäder zu überreihen. Darnah hat Ems 1921 bis 1922 einen Gewinn von 2 Millionen 4815 Mark gehabt. Die Zahlen, die Herr Dr. Stemmler vortrug, entsprehen also nit ganz den Tatsahen. Nenndorf hat mit einem Verlust von 849 900 Mark abgeschlossen und das kleine Bad Rehburg mit einem Verlust von 39860 Mark. Die staatlihe Bäder- verwaltung i} sich der sozialen Pflichten, die ihr aus der Ver- waltung dieser Bäder erwachsen, durhaus bewußt, und auch der Abg. Stemmler hat anerkannt, daß in der Gewährung von Fret- bädern und- ermäßigten Kurleistungen von der Staatsverwaltung das ihre getan wird, Auf diesem Wege denke ih fortzufæhren. Die Aufwendungen, die für Ems gemacht werden, gehen weit über die Summe hinaus, die Herr Dr. Stemmler gestern vor- getragen hat. Er ist der Meinung gewesen, daß nicht mehr als 200 000 Mark von der Staatsverwaltung für die Kurverwaltung beigesteuert werden. Das ist niht richtig. Dre Beiträge des Staates stellen sich ganz erheblich höher. Beispiel3weise werden im laufenden Jahre allein für die Kurmusik 400 000 Mark mehr als früher aufgewandt werden müssen, im ganzen rund 600 000 Mark. Auch die Ausgaber für Werbezweccke sind um 100 000 Mark böher zu veranschlagen und werden die Gesamt- summe von 300 000 Mark erreichen, so daß nach Abzug dex Kitx- abgaben mindestens 500000 bis 600 000 Mark für Zwette der Kurverwalturg in Ems durch die Staatskasse gedeckt werden müssex.

Jm Zusammenhang damit darf ih noch auf die Bemerkungen des Herrn Abg. Stendel über Norderney zurückkommen. Er hat Klagen nah der Richtung vorgetragen, daß die Pächter, das sind die Gemeinde und der Norddeutsche Lloyd, niht qut behandelt

worden seten, und daß durch das Verhalten der staatlichen Bäder- |

verwaltung eine Verschleppung dringender Angelegenheiten bewirkt

vorden sei. Auch das ist nicht zutreffend. Es handelte sich in

diesem Falle um die Frage der Errichtung eines neuen |

Badehauses, das große Mittel erfordert und 1itrsprünglih in

nassiver Ausführung gedacht war. Die diesbezüglichen Anträge find |

Ende November bei der Domänenverwaltung eingegangen. Es war inbedinat nötig, vor einer endgültigen Stellungnahme eine Be ithtigqung an Ort und Stelle und eine eingehende Berhandlung nit den Pächtern vorzunehmen; es mußte zunächst festgestellt werden, für welhe Summe gegebenenfalls später bei Ablauf der

damit verbunden ist, daß der Strand in Norderney dur die be- tanten Wanderungen des Strandes bis dahin an eine andere Stelle verlegt sein könnte und dadurch das Badehaus an der Stelle, wo es Jezt errichtet werden soll, wertlos oder jedenfalls schr in seinem Wert verringert sein würde. Diese Verhandlungen haken zu einem durchaus erspricßlihen Ergebnis geführt: es besteht Ueber- einstimmung zwischen den beiden Vertragschliéßenden, und auch die Abänderungswünsche der Pächter nah einer billigeren Aus- gestaltung des Badehauses haben hier vor kurzer Zeit eine beider- seits befriedigende Regelung gefunden. Jch kann also nicht zugeben, daß die Pächter nach dieser Richtung hin s{lecht behandelt worden

wären oder ihre Belange und die Belange des Bades Norderney

eine ungebührlihe Verzögerung erfahren hätten.

Was die Ergebnisse der in staatliher Selbstbewirt- schafturg befindlichen Weinberge, der Weinbaugüter, an- langt, so hat ja auch der Herr Abgeordnete Dr. Stemmler aner- fannt, daß die Steigerung des Erlöses als erfreulih anzusehen ist. Fchch bin der Meinung, daß das Ergebiis sich viel höher stellen wird, als es bei der Aufstellung des Haushaltsplans zu veran- s{lagen war, bitte aber, auf der andern Seite nicht überschen zu wollen, daß infolge der Verhältnisse des Krieges und der Nach- kriegszeit für die Ausgestaltung der Weinbaugüter erhebliche Mittel haben aufgewendet werden müssen und auh weiterhin aufgewendet werden sollen.

Im Zusammenhang mit dieser Frage ist Herr Abgeordneter Dr. Stemmler dann in sehr ausführlichen Darlegungen auh auf die Verhältnisse des Klosters Eberbach zu sprechen ge- kommen. Er hat dabei, was ich nit unterlassen möchte mit Be- dauern festzustellen, eine niht unerhebliche Schärfe angewendet, zu der ih mir nicht bewußt bin die Veranlassung gegeben zu haben. Ih habe auch niht die Absicht, die Angelegenheit hier anders als rein sahchlich und in möglichster Kürze zu behandeln.

In sachlicher Beziehung kann ih hier in der Vollversamm- lung des Hauses nihts anderes anführen, als was ich bereits im“ Hauptausschuß darzulegen mir gestattete und was ih dem Herrn Abgeordneten Dr. Stemmler bereits bei einem persönlichen Besuch gesagt habe, den ih von ihm und einigen seiner Parteifreunde zu empfangen die Ehre hatte. Jch kann meinen sahlihen Stand- punkt noch einmal dahin zusammenfassen: die künstlerishe und kulturelle Bedeutung des Klosters Eberbach würdige ich durchaus. Auf der andern Seite bin ih nach wie vor der Ueberzeugung, daß das Kloster Eberbach, wie ih {on einmal ausgeführt habe, für die staatliche Weinbauverwaltung unentbehrlih und unerseßbar ift, Jch nehme auch keinen Anstand, das Kloster Eberbach erneut als die Krone des staatlihen Weinbaus am Rhein zu bezeihnen, und ih bin mir bewußt, dadurch den andêren hervorragenden Wein- gütern Aßmannshausen, Schloß Fohannesberg und wie sie sonst heißen mögen, niht wehe zu tun. Das Kloster Eberbach ist in wirtschaftliher und îin ideeller Beziehung das Kernstück derx staat- lichen Weinbauverwaltung am Rhein, und ih bin als der verant- wortliche Leiter der staatlihen Weinbauverwaltung niht in dex Lage, auf die Wünsche, die Herr Abgeordneter Dr. Stemmler hier erneut vorgetragen hat, einen zusagenden Bescheid zu erteilen,

Herr Abgeordneter Dr. Stemmler hat es so dargestellt, als ob es sich um die Erfüllung verhältnismäßig kleiner und vorüber- gehender Wünsche gehandelt habe. Demgegenüber möchte ih do folgendes feststellen: Die Weinbauverwaltung muß si die Möalich- keit sichern, auch die Räume des Klosters Eberbach, die sie gegen- wärtig zu ihren wirtschaftlichen Zweckten nit gebraucht, dauernd zur Verfügung zu haben, jedenfalls sie nur soweit zu vergeben, daß ihr die Verfügung über die Räume jederzeit wieder ermöglicht wird. Das würde nicht der Fall sein, wenn die Disterzienser Brüder in einen Teil des Klosters Eberbach wieder einzichen fönnten. Herr Abgeordneter Dr. Stemmler dürfte sich mit mir der Aeußerung des hochverehrten Herrn Kollegen, des ehrwürdigen Altersprästdenten des hohen Hauses, des Herrn Aboeordneten Herolh erinnern, der in jener Besprechung, die bei mir stattgefunden hat,

mit erfreulicher Bestimitheit erklärt hot, daß zwer die gy

zienser sich zunähst mit dem jeyt beanspruchten Teile dez Klose |

Eberbach begnügen würden, daß aber selbstverständlich ihr Ve streben, das gesamte Kloster Eberbach zu bekommen, iveiter be, stehe (hört, hört! links Widerspruch), und daß sie ebenso se verständlih niht daran denken würden, jemals wieder aus Kloster Eberbach herauszugehen. Wie gesagt, demgegenüber bin ih als der berufene Vertreter der Belange des staatlichen Weinbauz verpflichtet, auch von mir aus weiter den Standpunkt zu vertreten den mein verehrter unmittelbarer Herr Amtsvorgängerx einge: nommen und in einem Schreiben an den chemaligen Minister, präsidenten Stegerwald niedergelegt hat, das auch dem Herrn

Dr. Stemmler und ih nehme an, au seinen Parteifreunden niht unbekannt geblieben sein wird, da Herr Abg. Dr. Stemmler aus diesem Schreiben gestern eine Reihe von Stellen verlesen hat, Auch Herr Minister Warmbold war wie ih der Ueberzeugung, daß das Kloster Eberbach in vollen Umfange für die Zwede hs staatlichen Weinbauverwaltung erhalten bleiben müsse. j

Hérr Abg. Dr. Stemmlex hat dann schivere Vortvürfe gegen die stáatlihe Weinhbauverwaltung nah der Richtung hin erhoben, daß sie sich ihrer Verpflichtung gegenüber einem so hervorragenden fünstlerishen Baudenkmal nicht immer bewußt gewesen zu sein scheine. Man hätte aus seinen Ansführunget beinahe heraus. hôren können, daß es sich in Eberbach eigentlih nur noch um einen Trümmerhaufen handle, daß die z. T. vorhandenen Verunstaltungen und Veränderungen alle dem Schuldkonto der preußischen Wein- domänenverwaltung zuzuschieben wäre, Behauptungen, die den Tat» sachen niht entsprehen und auf dié ich deshalb, fo leid es mir. tut, Jhre Zeit noch einige Augenblicke in Anspruch nehmen zut müssen, mit einigen Worten zurücckomme.

Was zunächst den baulichen Zustand des Klosters Eberbah on: geht, so ist von dem bisherigen Provinzialkonservator, der, wenn ih mih nicht irre, annähernd zwei Dezennien dieses Amt verwaltet hat, in dieser Beziehung keinerlei Vorwurf gegen die Domänen- verwaltung erhoben worden, es ist alles ordnungsmäßig, wie mant sagt, in Dach und Fah gehalten, Daß darüber hinaus berechtigte und jedenfalls erwünshte Veränderungen und Verbesserungen nit häben vorgenommen werden können, gebe ich ohne weiteres zu, Jch begrüße es deshalb, daß sch nunmehr cin Verein am Rheitt gebildet hat, der bezwedt, über die Wichtigkeit und Bedeutung dieses Baudenkmals aufzuklären, für seine Wiederherstellung Gelder zu sammeln und in Gemeinschaft mit der Staatsverwaltung an eine großzügigere Ausgestaltung und Wiederherstellung dieses ehr- würdigen Baudenkmals heranzugehen, als es dem Staat, besonders unter den gegenwärtigen schwierigen finanziellen Verhältnissen, aus eigener Kraft möglih sein würde.

Zu den weiteren Behauptungen des Herrn Abgeordneten Stemler weise ih auf folgende Tatsachen hin. Der Keller eie und Weinbaubetrieh im Kloster EberbaGth is feines8wegs erst nach 1866 durch die preußische Domänenwein bauverwaltung dort eingerihtet worden, sondern reit vielmehr weit in das frühe Mittelalter zurück. Schon die Mönche haben die Trauben aus dem zum Kloster aechörigen, üter 100 Morgen großen „Steinberg“ in Eberbach gekeltert und gelagert. Die nassauische und später die preußishe Regicrung Haben diesen Bes trieb nur fortgeseßt. Neu in Benußung genommen wurde nue der etwa in der Mitte des 19. Jahrhunderts, also unter nassauischer Verwaltung erbaute heizbare Gärkeller.

Von den bau- und kunstgeshihtlich wertvollen Teilen des Klosters dienen den Zwedckten der Domänenweinbauverwaltung zurzeit nur das ehemalige „Hospital“ und zwar als Kelierhaus, die Räume ebener Erde unter dèn Dormitorièn der Conventualen und Conversen als Keller und ein Teil des Conversen-Dortmi- toriums als Versteigerungssaal.

Es if nach „Rossel“ mit Sicherheit anzunehmen, daß det Hospitalkau, der eine dreischiffige Säulenhalle von etwa 600 qm Grundfläche und 8 m Höhe darstellt, hon mehrere hundert Jahre vor Aufhebung des Klosters scinem ursprünglichen Zweck ent- fremdet worden ist, nachdem die Anforderungen, die an cin Ho- spital zu stellen waren, sich doch im Laufe der Zeiten geändert hatten. Ebénso is mit Sicherheit anzunehmen, daß die nas» jauishe Verwaltung den Kellerbetricb in dem Raume fortgeseßt hat, wo sie die Einrichtungen dafür vorgefunden hatte, nämlih im „Hospitalbau“, woran auch die preußische Regierung nichts geändert hat.

Ebenso werden die Räume, die heute als Keller benußi werden, zum Teil wenigstens s{hon vor 1803 dem gleichen Zwedck gedient haben. Von den im Nordteil des Conversenhauses gee legenen ebenerdigen Räumen ist sogar nahgewiesen, daß sie schon in romanischer Zeit al3 Keller benußt worden sind.

Die übrigen kunsthistorisch interessanten und wichtigen Räume, ivie Kapitelsaal, Refectorium, Conventualen, Conversen «- Dormi- torien, Kreuzgang und Kirche unterstehèn wohl der Okhut der Domänenweinbauverwaltung, werden aber von ihr gu Wirt- shaftszweden nit benußt. Dagegen werden die genannten Räume ich will nicht unterlassen, das hervorzuheben gegen- über den etwas anders lautenden Ausführungen des Herrn Ab-

geordneten Stemmler im übernommenen Zustande unter. |

halten und sind, wie auch der Hospitalbau, dem allgemeinen Publikum stets zugänglih. Es is also nicht richtig, daß fie der Besichtigung durch die Bevölkerung verschlossen sind. Weiterhin ist die Behauptung nit zutreffend, daß die Benußung dieser funstgéshihtlih wertvollsten Räume durch die Domänentweinbau- verwaltung sich für deren künstlerische Belange als überaus na teilig und shädigend erwiesen haken. Der bauliche Bestand der

Räume ist im allgemeinen, bis auf eine teilweise Vermaueruns3 |

von Fensteröffnungen, unangetastet geblieben. Diese V mauerung wurde aber ohne Zweifel, wenigstens zum großen Tek

schon zu Mönchszeiten ausgeführt und ist auf keinen Fall de:

Domänenweinbauverwaltung zur Last zu legen.

Damit glaúbe ih dieses Kapitel verlassen zu können mtd wende mih noch zu einigen weiteren Ausführungen, die gestern

und vorgestern hier im hohen Hause gemacht worden sind. : Ich komme noch einmal zurüdck auf die Fürsorgé für die ver“ triebenen Domänenpächier in den jevt polnisch ge

wordenen oder werdenden Gebieten unb freue mich, feststellen M fönnen, daß die fortgeseßten Verhandlungen nunmehr zu einem be j friedigenden Ergebnis geführt haben und es diesen Hercen mögli alsbald, ohne Zeitverlust, Domänen und Güter zu pachten oder

ist,

zu kaufen. Es wirb zweckmäßig sein, wenn ih einige Worte iber die Regelung hier in aller Kürze sage.

finanzministerium vereinbart worden,

mänenpächtern im Fnteresse der s{nelleren Hilfe und in An- redmung auf die ihnen später im Verg Verdrängungsschädengesehes zu zahlende Entschädigung alsbáld eine werden kann, und zwar in Höhe dec 214fahen Taxe nah Friedenswert oder von 4 der Taxe voni die alsbald gegeben werden

Abshlägszahlung gewährt

1, Fuli 1921. Das sind Zuschläge, fönnen. Ferner ist eine Summe von

geworfen, aus der Pächter, die sih ankaufen wollen, cin bhpotheta- rishes Darlehen erhalten können, um die Güter Jh darf dabei ergänzend bemerken, daß es sih bei diesen Fürsorge-

maßnahmen selbstverständlich nicht nur

mänenpächtéèr und Ansiedler handelt, fondern daß aus dem Ver- drängungsshädengesey si allgemein die Entshädignngspflicht des Reiches ergibt, daß anch für die anderen Volksgenossen, die schwer gelitten haben und nun zu uns zurückkommen, auf Grund dieses

Gesehes gesorgt werden kann und wird.

T7 c A 9 A ote, Berlust- 1. Fundsachen, Zustell i: pl Becvaitutea Bebiaeinoe E E

8, Verkäufe, 4. Verlosung 2c. von

5, Kommanditgesellshaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

P S E T ER A E N A I Lr RP Wagen atm pen

E Befristete

Es ist mit dem Reichs- | gewiesen, daß den bedrängten Do- werden soll.

Grund des

leihswege auf Grund des

50 Millionen Mark aus- zu übernehmen.

um die vertriebenen Do-

Herr Abgeordneter Stendek

Ich darf der Hoffnung Ausdruck geben, vom

daß die Kultivierung von Mooren und Oedländereien in möglihst s{mellem Zeitmaß ausgeführ i

hohen Haufe verabschiedeten 300-Millionen- Gesebßes in hohem Maße der Fall fein wird. Jh darf es. weiter- hin begrüßen, daß der Herr Abgeordnete Peters (Hochdonn) neulich erklärt hat, daß er und feine Freunde der weiteren Vor- lage ‘auf Gewährung von 100 Millionen Mark für die Durch- führung der Kultivierungsarbeiten auf hannovershen Staats- mooren ihre Zustimmung in. Ausficht ftellen. richtig, daß die Kulitivierungskosten gegen früher ganz aniszer- ordentlich geftiegen sind. Jn den oftfriesishen und auc teilweise in den hannoverschen Mooren wird mit ciner Summe kis zu 8000 Æ je Hektar gerechnet. Jn einer Vesprechung, die ih an= fangs dieser Woche mit den Herren Vorstehern: der ämter aus ganz Preußen in - meinem Ministerium veranstaltet habe, wurde sogar mit Zahlen bis zu 12000 M, in einzelnen Fällèn sogar bis 15000 M Kultivierungskosten je Hektar ge-

Es ist gewiß

daß das auf

anlage als eine werbende

umzuwandeln, als diese

und Oedlöndereien. (Sehr Ich darf weiterhin Herrn

funden hat, in danten3w die Kultivierungs3arbeiten Kulturbau-

Damit (Bravo!)

E

Pen danda R ntra, trmen

terte,

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für ven Nanm einer 5 gespaltenen Einheitszeile 9.4.

E O E E R E R E E E L L I E E E L E E I I I T T R D I R RTE

was ich gehört habe, erneut in meiner cs fein ftesseres Mittel gibt, Papierge!d

Anfrage miiteilen, daß der Herr

stellen. Zurzeit haben wir deren 500 damit zu renen, daß der wesentliche

retmet. Aber-von allen: Seïten, an für die leßten Fäle,r anerfannt, daß diese gewaltigen ‘Summen, deren Aufwer cis notwendig erachtet wurde, meistens ihon spätestens in den beiden erften chren der Nuvung wieder gebracht werden (Hört, hört! bei den Deutschen daß auch heute noch trob der gewaltiger Anlagen diese Kapi

im erften Jahre, hr Demokraten),

anzusehen ift, und ich werde dur das; Auffassung bestärkt; daß

ib in werbende Sachwerte * Summen hineinzustecken in die Moore riGtig! bei den Deutschen Demokraten.) Abgeordneten Stendel in Verfolg féiner Justizminister sich bereit - ge- ertem Entgegenkommen Gefangene für in. größerer Zahl zur Verfügung zu

zur Verfügung; es ist Bedarf gedeckt werden kann.

bin ich vorläufig am Schluß meiner Ausführungen.

6, Grwerbs- und Wirts enofsenshaften. 7. Niederlassung 2c. Lon ri Ai 8. Unfall- und Anyvaliditäts- 9. Bankausweise.

19. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

tsanwälten. c. Versicherung.

Anzeigen müssen d r e i Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein. “2D

1) Untersuchungs- ae, fachen,

X der Strafsache geaen ten Kaufmann (&manuel Ferda in Prag-Karolinenthal, Havliceckgasse 2 und 1 Gen. wegen ver- botswidriger Warenausfuhr nah §8 1, 7—9 der VO. über die Außenhandels- fontrolle vom 20. Dezember 1919 vbd. mit der. Bek. d. NIM. vom 1. Dezember {921 ‘ift durch Gerichtsbes{luß vom 1. April 1922 gemäß § 332 StrPO. das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten Ferda beschlagnahmt worden, was hiermit nah §8 333 u. 334 d. StrPO. veröffentliht wird.

Der Untersuhungérichter beim Landgericht - Plauen, den 6. April 1922, Dr. Kray ch, Landgerichlsrat.

61) BesGluf.

- Der frühere Schüße, jeßige Schlosser Christoph Manz, geboren. am 4. Januar 1899 ‘in Burg-Reuland, Kreis Malmedy, wird gemäß § 12 des Gesetzes. vom 17. August 1920 für fahnenfllchtig erklärt.

Göttingen, den 6, Ayril 1922, Das Amtsgericht. 11L

{4616] “Ih der Skrafsache gegen den Matrosen Vermann Paschmann, zuleßt bei der M.-G.-K. der Küstenwchrabteilung T in Swinemünde, jetzt. unbekannten Auf- énthalts, ift folgender Beschluß êrgangen : Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird der Angeklagte, gegen den die öffentliche Fage wegen Fahnenfluht erhoben ist, auf Srund des § 12 des Gesetzes, betreffend Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit vom 17. August 192, für fahnenflüchtig erklärt. Gleichzeitig wird das im Deutschen Reich befindliche Vermögen des An eklagten auf Grund des § 332 St.-P.-D, mit Be- {lag belegt. Swinemünde, den 28. März 1922. Das Amtsgericht. Stettin, den 31. März 1922. Staatsêanwaltschaft.

R

) Aufgebote, Ver- lust-und Fundsachen, Zustellungen u. derg!.

[4618] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 8. Mai 1922, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen- plaß, Zimmer Ne. 30, 1 Treppe, versteigert wer das im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 15 Blatt 285 (ein- Felragene Eigentümer am 3. November 921, dem Tage der Eintragung des Ver- sleigerungsvermerks: 1. Rentier OttoStaudt m Karlshorst, 2. Frau Elijabeth Nadel, geb. Mensing, in Berlin-Friedenau, zu Gen Rechten und Anteilen) eingetragene rundstûück in Berlin, Schönfließer Stráße 6, enthaltend Vorderwohngebäude mit Tehtem und linkem Seitenflügel und of Zartendlant He j arzelle 069/ f 7 s roß, Grundsteuermutterrolle un Gebüude teuerrolle Nr. 1100, Nuzungs- wert 12400 Æ. 6. K. 67. 21/24. Verlin, den 30. Januar 1922. Amtsgericht Berlin-Wedding. Abteilung 6.

[417] Zwangsverfteigerung. Im Wege dee Draads lte g joll ain 19. Juni 1922, Vormittags 10 Uhr, än der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/15, drittes Stockwerk, immer Nr. 113/115, versteigert werden in Berlin, Ackerstr. 29, Ee Elisabeth- firhstr. 18, belegene, im Grundbuche vom Dranienburgertorbezirk Band ! Blatt r, 23 (eingetragene Eigentümerin am 4. Juni 1921 dem Tage Vér Eintragung Versteigerungsvermerks: Margarete Köpke zu Berlin) eingetragene Grund- aj ba Vorderwohnbhaus mit Quergebäude birittanbau und Hof, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 18 1883/99, 3 « 33 qm groß, Grundste

uerz-

rzellen 1582/92 und | (fr

mutterrolle Art. 22, Nußzungswert 9380.4, Gebäudesteuerrolle Nr. 22. Der gemeine Grundftückswert ist auf 150 000 Æ# fest: eiche: S7 K Do 2K

erlin, den 1. April 1922. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 87.

[4619] Atfgebot,

Der Alisigzer Mártin Freudenberg in Jacobsdorf i. M., vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Gebhardt und Gebhardt in Frankfurt a. O., hat das Aufgebot von 4 Stücken 49% Stadt- anleihe 1914 der Stadt Frankfurt a. O. (Juni - Dezember) 1. Ausgabe Ut. B Nr. 6304, 6305, 6306, 6307 über je 200 4 beantragt. Der Inhaber ter Ur- funde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. November 1922, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeiGneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine feine Nechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung er- "" Prautsnét 4. D, ben 1 April 1922

a urt [' F p en 1. Ti 1922. Das Amtsgericht. [5225]

Auf dem Postwege gingen nahstehend

aufgeführte Wertpapiere verloren: I. 5 % Deutsche Reichsanleibe:

ait. C Nr. 13 280 736 = 1/1000,

Lit. E Ne. 11 751 262= 1/200,

Lit. G Nr. 17 245 317 = 1/100.

11. Deutsche Sparprämienanleihe: Neihe A Gruppe 19 376 Nr. 370, Reihe A Gruppe 0375 Nr. 370, Reibe A Gruppe 0365 Nr. 370, NReihé A Gruppe 0364 Nr. 370. Marienburg Wpr., den 7. April 1922.

Giro-Zentrale für Ost- und Westpreußen Geschäftsstelle Marienburg.

[4620] Ae angestellten Emil

Die Ekbefrau des Büro- Nicolay, Ida geb. Geiger, in Mannheim, K. 3. 21 Fat das os folgender Pfandbriefe der Rheinischen Hypothekenbank in Mann- heim: Serie-84 Lit. B Nr. 3118 über 1000 4, Serie 94 Lit. B Nr. 4400 über 1000 4, Serie 110 Lit. A Nr. 362 über 2000 4, Serie 117 Lit. D Nr. 7822 über 200 4, Serie 117 Lit. E Nr. 8988 über 100 Æ, Serie 118 Lit. B Nr. 2691 über 1000 4, Serie 119 Lit. B Nr. 4363 über 1000 .4, Serie 120 Lit. A Nr. 2089 über 2000 .4 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordért, spätestens in dem auf Donnerstag, den 2. November 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, 11. Stock, Zimmer 114, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor- zulegen, widrigenfalls die-Kraftloseiklärung der Urkunden erfolgen tvird. Mannheim, den 3. atas 1922, Bad. Amtsgericht.

[5223]

Abhanden gekommen: 4 50000 unverzinsliche Reichs)hatzanweisungen, fällig am 10. Mai 1922, Nr. 104.

Berlin, den 8, 4. 1922. (Wp. 132/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung 1V. E.-D.

[5224] Bekanntmachung.

Nah Mitteilung der hiesigen Deutschen Bank ist der Mantel zur 5 9% VII. Kriegs anleihe, Lt. © Nr. 12325 379 4 1000 in Verlust geraten. Mitteilungen zu V! 5290/22 erbeten.

Köln, den 7. April 1922.

Der Polizeipräsident.

(In A) Mete NA elue Besarat:

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aae N alo für Fraftlos erklärt angezeigt

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[134814]

auf den Namen Frau Emma Adele Schmidt in Köln a. Rhein ist abhanden gefominen. Wird der Schein nit binnen 2/3 Monaten uns vorgelegt, so wird eine Ersaßurkunde ausgefertigt. Hamburg, den 10. April 1922

Der Versicherungs\hein Nr. 86 246, | 75

[4621]

Das Amtsgericht Holzminden hat heute folgendes Aufgebot erlässen : Der Fabrik- direktor Wilhelm Blume in Kaltental, D.-A. Stuttgart, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefs über die im Grundbuße von Holzminden und Altendorf Band 1V E Blatt 130 in Abteilung 111 unter Nx. 10 für ihn ein getragene Hypothek von 5000 .4 beantragt. Der Inhaber der- Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf den 2. No- vember 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Holzminden. anbe- raumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Holzminden, den 3, April 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[4622] Beschluß. Die Hälfte des zu dem von Tümpling- schen Geldfideikommiß gehörigen Ver- mögens fällt als freies Vermögen dém Legationêôrat à. D. Wolf von Tümpbling als dem am 1. April 1921 vorhandenen Fideikommißbejißzer zu (§11 Abs. 1 der Zwangsauflösungsverordnung). _Als frei werdende Bestandteile werdên festgeftellt : Die Hypotheken von 180 000.4 Grund- bil Berlin vor! der Friedri{Wftadt Bd:25 Bl. 1800 ‘Abt. 11 Nr. 16 =— und von 115/000 .# Grüunbbuh Berklin-Wedding Bd. 42 Bl. 942 Abt. TIl Nt. 13 und 16 —, 3000 4 4% Westfälische Pfand- briefe, 500 A 49/5) Schle8wig-Holsteinische Landeskredityfandbriefe, 100 Æ 5 9% Deutsche Reichsanleihe und 6,40 4 bar. Anwärter, die Beschwerde einlegen wollen, habén diese bet Verlust des Beschwerde- rechts binnen einem Monat scit der Bekanntmachung bei uns anzubringen. Berlin, den 4. Aprii 1922.

Auflösungsamt für Familiengüter.

[4623] Oeffentliche Bekanntmachung. In Sachen betr. das von Oster- ausensche O Lea LA ist Zermin zur Aufnahme des zum Zwecke der freiwilligen Auflösung einge- reihten Familienschlusses auf Diens- tag, den 23, Mai 1922, Vor- mittags 1123 Uhr, auf Ziminèr 38a des Dberlandesgerihts Cassel bestimmt. Die Fe und die zur Nachfolge in das amiliengut berufenen Familienmitglieder werden aufgefordert, sich bei dem Auf- lösung8amte zu melden. Die zuzuziehenden Antvoârter, die besonders geladen sind, mit Ausnahme des nächsten Folge: berehtigten, gelten als zustimmend, wenn fie weder spätestens am Tage vor demAufnahrme- termin in öffentlicher oder öffentlich be- glaubigter Urkunde, die dem Auflösungsamt einzureichen ist, noch in dem Termine selbst eine Erklärung abgeben. Cassel, den 1. April 1922. Das Auflösungsamt für Familiengüter

_in Cassel

[4624] Anfgebot. Der SHuhmachermeister Ferdinand Selchow zu Buch, Kaiser - riedrich- Straße 19, hat beantragt, seine Schwägerin, nämlih die verschollene Schlosserfrau Luise Selchow, geborene Scherek (Scherke), geboren am 22. Februar 1844 in Berlin, len t wohnhaft in Berlin, Barnim- traße 10, für tot zu erklären. Die R chnete Verschollene ‘wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25, No- vember 1922, Vormittags 92} Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, NeueFried- ristraße 13/14, 3. Stock, Zimmer 105, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserk lärung erfolgen wird. alle, welche Auskunft ü Lebeû oder Tod der Verschollenen zu er- teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge- richt Anzeige zu machen. 154.

Am Berlin-Mitte, Abteilung 154, den 1. April 1922. |

Sohn des Julins und der Juliane Schmalz, zuleßt wohnhaft in Lodz, für tot zu er- flären. Der bezeichnete Berschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 25. November 1922, Vormittags 97 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13/14, 3. Stock, Zimmer 105, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge- rit Anzeige zu machen. 154 F.718. 21/5. Amtsgericht Bérlin-Mitte, Abteilung 154,

den 1. April 1922,

[4626] Aufgebot.

Der Postassistent Traugott Ganß in Schmalkalden hat beantragt, den ver- schollenen Kaufmann Gustav Sterzing, geboren am 16. September 1851 zu Klein- schmalkalden, zulegt dort wohnhaft, für tot zu erklären. Der bezeihnete Ver- shollene wird aufgetordert, sich spätestens in dem auf den 15. November 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeibneten Geridht anberaumten Ee tecmine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen ¿u érteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin bén Gericht Anzeige zu machen.

Brotterode, den 4. April 1922,

Das Amtsgericht.

[4627 Aufgebot. A 1. Die Christine Popp, wohnhaft in Frankfurt am Main, Habsburger Allee 39, 2. die Ehefrau Anna Bräuchle, geb. Popp, wohnhaft in Frankfurt am Main, Habs- burger Allee 2, 3. der Justizrat Thebesius als Pfleger der Verschollenen Elisabeth aan zu 1—3 in Frankfurt am Main, aben beantragt, die vers{ollene Glisabeth Popp, geboren am 29. November 1876 in Offenbach am Main, zulegt wohnhaft in Frankfurt am Main, für tot zu er- flären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 17. Oktober 1922, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zeil 42, part., Zimmer 7, anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Frankfurt (Main), den 27, März 1922. Das Amtsgericht.» Abteilung 35.

[4628] Aufgebot. i

Der Landwirt Friedrich Freise zu Fier hat beantragt, den verschollenen dergehilfen Hermann Freise, zuleßt wohnhaft in Höxter, geboren am 7. Sep- tember 1869, wegen Geistess{chwäche ent- mündigt durch Beichluß des unterzeichneten Gerichts vom 2. März 1904, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sih spätestens in dem auf den 14, November 1922, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht anberaumten - Auf-

odeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des

die Aufforderung, spätestens im Aufgebots- termine dem Gericht Anzeige zu machen. Höxter, den 3. April 1922.

Das Amtsgericht.

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M. Gladb lumenbergstr , als Mein bes nabe Solef Breuer, hat bednttagî, den verschollenen b- lofen Josef Breuer, SOliG, zuleet Dobehatt in Me ot zu erklä

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schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die

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termine dem Gericht Anzeige zu machen.

M, Gladba, den 30. März 1922, Das Amtsgericht.

[4043] Der Preußishe Justizminister hat die Brüder 1. Stanislaus Wisniewski in Hamburg 22, Diederichstraße 25 ptr., geb. lo. Zuli 1900 zu olen, 2. Marian (Maryan) Wisniewski, ebendort, geb. 2. Januar 1911 zu Posen, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Wisniewskt den Familiennamen Neelsen zun führen; den Genannten zu 1 an Stelle des Vot- namens Stanislaus den Vornamen Paul, den Genannten zu 2 an Stelle des Vor- namens Marian (Maryan) den Vor: namen Johannes zu führen. Altona, den 28. März 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung 2h.

[4630] Zufolge Verfügung des Herrn Fustliz- ministers vom 21. März 1922 führt der Händler Mar Emil Mleczinsky in Asherë- leben, geboren daselbst am 28. Zuri 1878, an Stelle des Familiennamens Mleczinsky den Namen Voigt. Die Aenderung: erx- streckt fsih au -auf feine Ebefrau, Jda Marie geb. Opitz, daselbst. L Aschersleben, den 27. März 1922,24 Das Amtsgericht. E

[4632]

Der Postschaffner Franz Kurtowski in Berlin, Rathenowerstraße 3, geboren am 24. Februar 1888 zu Wolsce, Kreis Preußish Stargard, führt an Stelle des ¿ramiliennamens Kurowski den Familien namen Kur. Diese . Aenderung -des Familiennamens erstreck fih auf. die Ehefrau ‘und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis herigen Namen tragen. : Berlin, den 23. März 1922, Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 168.

[4233] | Infolge Ermächtigung des Jusfklize ministers vom 14. Februar 1922 i der am 13. November 1898 in Schildesche geborene Paul Richard Saak, wohnhaft in Niederjöllenbeck, befugt, an Stelle des Familiennamens Saak fortan den Familien- namen „König“ zu führen. Bielefeld, den 1. April 1922,

Das Amtsgericht. 4044] / l Dem Arbeiter Wilhelm Kos{zinski in Bochum ist durch Erlaß des Herran Sustizministers vom 23. Februar _1922 die Ermächtigung erteilt worden, an Stelle des jeßigen fortan den Familienname „„Korbhöfer““ zu führen. Bochum, den 3. April 1922.

Das Amtsgericht

4045 . - : D Kaufmann Emil S int Weitmar und seinem Sohne ist durch Es des Herrn Justizministers vom 13. März 1922 die Ermächtigung erteilt worden, an Stelle des jevigen fortan den Familiennamen „Hanneberg““ zu führen,

amit 7 watt zu melden, widrigenfalls die )" Bocchnm, den 4. April 1922. -

Das Amtsgericht.

4046] : ächtigung des Des Justiz4

S E cbruar 1922 füdt tis

minderjährige Anna Elisabeth Holzhauer

in Glgershausen, geboren am 2. ber

3 dort, an Stélle des Familien- L A fibauer den Familiennamen

‘dén 3; April 1929.

boren am 13. De- | [4635] U E p is] Der ustizminister bat genehm tadbad, daß A Johann i

Nittka) in Dinsl ‘geb. am 1. ittka 4 e i

reis Sol

ri h s N érundá A „G P Vie Beri Ns OSanus"

in Hamburg).