AbBgabe vom erte (Hundertteile),
\hukfäden in Verbindung mit Gefpinsten ; Kaut-
s{chukwaren, mit Gespinstwaren oder Filz über- gogen er ang Mespinsten umsponnen R Kaut!@dutdruätücher für Fabriken und Kratentü
fUT KrCPen abei . . «e e Pier
B. HartkautsGuk und Hart?ka waren.
Nr. 582 ‘siehe Nr. 583. Hartkautshukteig (nicht vulkanisiert); HartkautsGuk- teig für zahntehnishe Zwede, mit Farben _ Metallpulyer oder anderen Stoffen gemengt . . Hartkautshuk (Kautshukhornmasse) in Platten, Stangen, auch zershnitten, ohne weitere Be- arbeitung; Nohpressungen aus HarlkautsGuk, die zwar schon die Gestalt der Ware erkennen lassen aber noch die Preßnähte an ih tragen und des: balb der weiteren Bearbeitung bedürfen; un= bearbeitete Platten aus HartkautsGuk mit Ünter- lagen von Ge}pinstwaren oder Papier. . . Röhren aus. Hartkautshuk, ohne weitere Be-
arbeitung. : Andere Hartkautschukwaren, au in Verbindung mit anderen fie niht dadur unter
Tavifnumnter.
s « E
ut\Muk-
Stoffen, soweit andere Nummern fallen . e __ (Chirurgiswe Instrumente siehe Nr. 8915.) Klingerit , Kefselbekleidungen, Dichtungsplatten, eringe und anderweit nit genannte Waren aus Asbest, Asbestpapier oder A}sbestgeweben (Asbest- fautshutkgewebe, Handshube, Kleider, Masken, Mügen. Sch{läuche, Schube aus Afbestgewebén) ; alle diese Warea au in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadur unter andere En Artike! 2, Diefe Bekannkmachung tritt mit dem 2. April 1922 Berlin, den 22. April 19292. Der Reich8wirtschaftsminister. J. A.: Dr. Trendelenburg.
Pa Det E aaa Le S o aus C, Neich3rainister der Fin C ‘ « Q a e F A.: von Bra
B A Tr
ume
trâägungen von Neichsm
. Im Monat
Maärz 1922 E find geprägt Doppel- worden in: kronen
Á
i Hiervon auf Prtbass- rechnung *)
PetkünntwmäGuün g.
futter vom 8. April 1920 (NGB!. S. 491) ist am — L Nr. V/3, M. 756 — Mischung genehmigt worden:
Gewürzter
M & 15
Handelsübli@e Bezeichnung der Gemengteile: Koblensaurer Kalk, Phosphorsaurer Kalk, Yermutkrautbu!lver.
Herstellers: Nährmittelf abrik
O71
úi Ls
Bezeichnung: fohlensaurer Futterkalk,
Name Hannover. Berlin, den Der Reichsministe
«J.
v
des
21. April 1922.
r für Ernährung und Landwirchaft, Dr Nit] Gn
Dr. Niklas.
J 2h, :
Bekanntmachung
über Essigiäuresteuer. il 1922
4s
Nuf Grund des am 20. Apr von verwaltung gemeins werden in Abä l vont tember 1921 folgende Preisänderungen bekanntgegeben:
Bu Ziffer Ti
G d 6 L D 44 4 nderunq ‘der Bekanntmachi 24
l
q g Sep:
Yranntwein on D 1eN Abzug
M noi 4 n e | Weingeist für d 1
N17 D “a roi “s
Wranniwetingrundpretle vor
A ; meg
Für den in der Zeit v
-
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44 g M ° Ge ’ vom 16. Mat bis 15. Xuni L Es G L n sg paid des Fahresbrern1
6 T2
ul nveingrun
1922 inner- L) 2
echts aus Mats bergestellten Brannts- dpretlé
Á sür 1 1 Weingeift
Auf Grund des § 2 Abj. 2 der Verordnung über Misch- r F A April 1922 die Herstellung folgender
Marke
Meine & Liebig in
über Branntweinübernahme- und Verkaufpreise und
N Ler der Monopol- chaftlich mit dem Beirat gefaßten Beschlusses
aus Hefebrennereïen tritt an Stelle des
vom Branntweingrundpreise von 150.4 ¿e innerhalb des Jahresbrennrehts 1. April 1922 ab erzeugten Mengen ein Zuschlag zum « 1100 M für 1 h] Weingeist.
3, Der Uebernabmepreis wird für die na dem 30. Avril 1922
» A 42 J ù abgefertiaten Mengen
E 2 A di La Pa R I L IL-1 rama: u s Unia D Datum Daus
- 1122504 L4H Hi
ain meme
zen Eisenmünzen n 44 | Fünf. | pfennigstüdcke
Áb l
-—
aat München . . Muldner Hütte Stuttgart . Karlsruhe .. D .- » Summe 1 2 Vorher waren
(Cs prägt **) f
4 562 193 10
um 20.4 je Hektoliter Weingeist erhöht,
S DEETE D AEE
Zink- ünzen
Zehn- vpfennigstüde
wenn Branniwein în eîner Skärke von weyt 93 Gewitsbundertteilen und um 40 .4 je Hektoliter K g wenn Branntwein in einer Stärke von minde! 94 -Gewichiéhundertteilen abgeliefert wird. Di eltend für Ablieterungen unter 80 Gewichtöhunderiteilen Tung unverändert bestehen. eib
Zu Ziffer TT: Ermäßigter Verkaufpreis vom 1. Mat 1922 aß: Für den zur Speiseessigbereitung abzugebenden 2500 4 für 1 hl Weingeist (Robspiritus). Die übrigen vom 1. Mai 1922 ab geltenden werden demnächst bekanntgegeben.
Die Essigsäuresieuer beträgt vom 1. Mai 1922 4h :
a) für Essigsäure, die unter Anrehnung auf das Betriebsre, oder Oilfsbetriebrecht (S 162 des Geseßes vom 8. Ayr
1922 NGBl. S. 405) in der Essigsäurefabrik zur 9...
. leuerung abgefertigt wird . . . « ., , . 1000 f
b) für andere Essigsäure, insbesondere auch für aus B
dein Ausland eingehende Eisigsäure fowie für den Y
e. . 1500 4
Verkaufprei; E
f \ __aus dem Ausland eingebenden Essig . . « für den Doppelzentner wasserfreie Säure.
Berlin, den 22. April 1922. Reichsmonopolamt für Branntwein. S B: Wr. NaLIeE
Dos
Bekanntmachung
über Ausgabe von Schuldverschreibungen
auf den Jnhaber.
Mit Ministerialentshließung/ von heute ist genehmi worden, baß das Ueberlandwerk Oberfranken, A.:G. Bamberg, mit 5 vH verzinslihe Schuldverschreibungen ay den JZnhaber im Gesamtbeirag von 35 Millionen Mark, und zwar Stüde zu 10 000 .4, 5000 .4, 2000 .4, 1000 .4 un) 500 .4, in den Verkehr bringt.
München, den 20. April 1
Bayerisches Staatsministerium des Jnnern. 3. A.: Graf von Spreti.
999
tam nr Îas
j ;
R e A ai aAAA U,
Münzstätten bis Ende März 1929.
E —
Aluminiummünzen
Eins-
Too 97 {4 1 pier nigstüde
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Vel Fünfzig- pfenniastüde
pfennigstüde M E
Einpfennigstüt
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609 78120 191 349/65 100 200/— 150 000|— 107 713/05 143 000|— 1 302 043/30
22 052 215/40 67 806 31
? 596 927/40 e i 4 84
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4 5950 170180 | | H
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L n H N 4926 046/80
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08 540. 392 |—
0 243 46250 ¿ 201930 5936 164/50
1 752/50 45 28
Bleiben. . . 4450 345 EN
Trio Amt
5155 840110 4.
®) Einschließli Berlin, den 20, April 1922.
Ra Q d 2 S D R E A L
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 31 Teil T des Reich8gesetzblatts enthält éin Geseh zur Aenderung des Geseßes über die Aus- bildung von Kriegsteilnehmern zum Richteramte vom 19. April 1919 (RGBl. S. 403 ffff.), vom 12. April 1922, i ein Geseß zur Abänderung des Weinsteuergeseßes vom 26. Juli 1918 (RGBl. S. 831), vom 12. April 1922, eine Verordnurg zur Ausführung des Gescßes zur Ab- änderung des Weinsteuergeseßes vom 12. April 1922, vom 13. April 1922, eine Verordnung über das Inkrafttreten der Leuchtmittel: steuererhöhung, vom 8. April 1922, eine Leuchtmittelnachsteuerordnung, vom 8. April 1922, eine Biernachsteuerordnung, vom 8. April 19292, eine Sondersteuerordnung für die Einfuhr von Bier in die außerhalb der Zollinie liegenden Gebietsteile in Baden, vom 8. April 1922, : eine Steuerordnung für Einfuhrbier, vom 8. April 1922, | eine Verordnung über das Jnkraftitreten der Mineralwaß\\er- steuererhöhung, vom 8, April 1922, eine Mineralwasser-Nachsteuerordnung, vom 8. April 1922, eine Verordnung zu dem Geseß über Erhöhung von Zöllen vom 8. April 1922 (RGBl. I S. 8386), vom 8. April 1922, eine Verordnung über das Jnkrafttreten des Geseßes zur | Abänderung des Zuckersteuergeseßes, vom 8. April 19292, eine Verordnung zur Ausführung des Geseßes zur Ah: änderung des Zuckersieuergeseßes vom 8. April 1922 (RGBl. 1 S. 388), vom 8. April 1922, eine Zuckernachsteuerordnung vom 8. April 1922, eine Verordnung über Branntweinmonopolausgleich, 8. April 1922, eine Verordnung über Freigeld, vom 8. April 19922, eine Verordnung über Vergütung des Kakaozolls, vom 13. April 1922, eine Verordnung über Aufhebung vorübergehender Zoll- erleihterungen, vom 5. April 1922, eine Verordnung über das Inkrafttreten des Artikels 11 des Geseßzes, betreffend Erßöhung einzelner Verbrauchssteuern, vom 10. April 1922, eine Verordnung über Zulagen für österreichishe Renten- empfänger der Unfallversiherung, vom 31. März 1922, eine Verordnung über künstliche Düngemittel, vom 7. April 1922 und : : eine Verordnung über Wein, vom 13. April 1922, Berlin W., den 22. April 1922. Postzeitungsamt.
vont |
Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe Teil Il des Reichsgesezblatts enthä eine Bekanntmachung über die Ratifikation der am 9. Juli 1920 in Aachen unterzeichneten deutsch-belgishen Vereinbarung,
iangenne Nummer 2 : (
794 894 10 G4
WPIRE OVRREE Ee mp I H R T G, E A
ch von Kronen, zu deren Prägung die Neichsbank das Gold geuiefer!
I A {1
ch aner e 4 490 I-21 1j
100 309 925 55
B L A» L A ReidbSanzeiger
Hauptbuchhalterei des Neichsfinanzministeriüms.
N g 3 18 C1
2ER GCLRA : ICRMA AUICNES LLAES A AUES A RGEA SCCLEE - BUSZA - GELEE O E A i Cu 2 A e iu 2D MD A C E T R.
betreffend den Artikel 312 des Vertrags von Versail den Austausch der Natifikalionsurkunden, vom 8.
eine Bekarinfma revidierten Berner vom 13. November Uebereinkunft vo
es, April 1922,
141
internationalen Urhbeberrehtsübereinfunft ber 1908 und zum Zusaßprotokoll zu dieser m 20. Mârz 1914, vom 31. März 1922,
eine Uebergangsreiseverordnung für Soldaten d Beamte beim Neichsheer und bei der Reichsmarine Grlay einer neuen Neiseordnung, vom 27. März 1922,
eine Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 10. April
1 Cx »)
117 444i
bis
für
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iber den Schuß von
E ation Mali Mina us ClieTt AuUSILCUUng,
eine Bekan Mustern und 1922, und
cine Bekanntmachung Angehörigen Belgiens, vom
Berlin. W., den 22
Postzéitung3amt.
ntnmachung
E T E CHarcenz;eien
Erfindungen, vom 8. April
i - {i
Prenufeen. Ministerium für Handel und Gewerbe. Die Gewerbereferendare G öhler aus Berlin und Kluge aus Kiel haben die Gewerbeassessorprüfung bestanden und sind den Gemwerbeaufsichtsämtern Solingen und Magdeburg 1 als YPlif8Sarbveiter überwiejen worden.
ar Da 45: Ls AERD
__ Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver- einfachtes Enteighungsverfahren, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1921 (Geseßsamml. S. 513) in Verbindung mit dem Geseß über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. 221) wird hiermit: a) der Gewerkschaft Louise Il in Senftenberg N. L. verlieben, Meurostolln Kreise
Frte le
Va uise ] das Necht zur Gnweiterung des Tagebaues ihrer Grube erforderlichen Gemarkung Hörlitz im i Calau, Kartenblatt 1 Nr. 542/51. und Gemarkung Meuro in demfelben Kreise, Kartenblatt 1 Nr. 168 im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkuna zu belasten, besttmmt, daß bei der Auéübung vorstehend verliehenen Snteignungsrehts das vereinfachte Ent- eignungsverf.ahren Afbendung zu finden hat. Verlin, den 19. April 1922, Ì C .0 # . # Namens des Preußischen Staatsministeriums: Der Minister für Handel und Gewerbe.
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betreffénd den Beitritt Ungarns zur
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Ministerium des Der Kriegsgerichtsrat z. D. Dr. Müller in Magdeburz zum Regierungsrat ernannt worden,
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5 ofessor, ( Brocelmann in Halle a. S. is die philosophishe Fakultät der U worden.
Die Wahl des Studienrats Lindner an dem städtische Lyzeum nebst Siudienansialt in Bremerhaven zum Studien direktor des städtischen Lyzeums nebst Oberlyzeum in Leer if bestätigt worden. j
Seheime Regierungsrat D: in gleicher Eigenschaft i: in Berlin verse!
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Dem -Markscheider Frig Olbricht aus Kreis Dortmund, ist von uns unter dem 22, März | Berechtigung zur selbständigen Ausführung von Mark
L LTLULTLUT: arbeiten innerhalb des preußishen Staatsgebiets worden.
Dorimund, den 12. April 1929. Preußisches Oberbergamt. J. V.: Neff,
a Jckert,
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Dem F] die Wie-.det MaiitIi Den. Glogau, den 7. Aprik 1922.
(ctwa, wt ¿aiv Siadtipolizeivérwal!
eishermeister Robert Wiesn inahme des Gewerbebetr
Dr. Soetbeer.
ung.
Mea na L er
Bekanntmas§ IEN- DEU
ung. 2D g tommissionäâär Otto Fürstentelde Nm. von hier unterm 30. Juni v. J. - UteichLanzeiger Nr. 155 für 1921 verfügte Handé unter]agung wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben . Königébecg, Nm., den 20. April 1922. Der Landrat. Zunkhermannu.
ave rae ramm t US
BekanntmachGnung. i Z Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlälhG Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. habe ih der Händlerin Anna Gau, geb. Shmidl,
A;
Berlin, Willdenowstraße 18, durch Vertügung vom beutigen 2e ten Handel mit Metall wegen Unzuverlässigkeit in X auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 15. April 1922.
e ei
Dér Polizeipräsident. Abteilung W. V.: Froibkb
War zonnch win cen L
J
Brannktws; d :
Bekanntma GBung.
Dem Lebensmittelhändler Theodor Seidel in dalle, Streiberstraße 18, ist gemäß § 1 der Bundesratsverordnung wm 23, September 1915 der Handel mit Gegenständer des täglihen Bedarfs, insbesondere mit Lebens- und Futter- nitteln aller Art, wegen erwiesener Unzuverlässigkeit unter jagt worden.
Halle, den 22. März 1922.
Die Polizeiverwaltung. Dölt.
BDerauntmaGunqg.
Auf Grund der BundesratEverordnung vom 23. September 1915, setreffend Fernbaltung unzuverläfssiger Personen vom Handel, wird n Ta 2 Ri hard Schmidt, Köln , Friefenwall 23, der Handel mit sämtlihen Gegenständen des täg lihen Bedarfs, insbesondere Lebens- und Futtermitteln, Tabak- waren, Wein und Spirituojen, Textil- und Papierwaren aller Art untersagt. — Unter diese Untersagung fällt au die Tätigkeit 11s Angestellter in einem den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs betreibenden Geschäfte.
Köln, den 10. April 1922.
Der Oberbürgermeister.
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V.: SHhäf
6+ “d. M n
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. € betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom 603), und der Ausführungsbestimmungen des Herrr l und Gewerbe vom 27. November 1915 wird - händler Traugott Breuer und dessen Ehefrau, Martha Breuer, geborene Heinrich, beide in Ne ck- linghausen-Süd, Leusbergstr. 22, wohnhaft, der Handel mit Mil wegen Unzuverlässigkeit untersagt. — Die dur die öffentlibe Bekanntmachung diejer Anordnung entstehenden Kosten haben die Genannten zu erstatten. i Recklinghausen, den 5. April 1922. Die Polizeibehörde. Der Oberbürgermeister
( - GaGr H Nane
F. V.: Nîiemever.
tihtamtliches. Deutsches Neich. Not f
Bei dem vorgestrigen Empfange des hevollmaächtigten Botschasters der Vereinigten Staaten Amerika, Alanson Bigelow Houghton, durch dena Herrn Reichspräsidenien hielt der chafter laut Meldung „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Ansprache: Ich babe die in Ihre Hand das € ( wodur ih bei Jhrer Regierung als außerordentlicher und bevoll- mêdtigter Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika be- glaubigt werde. Jch brauche wohl nicht erst auszusprehen, wie schr ih die Ehre des mir von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten erteilten Auftrags empfinde, der mich auf diesen Posten bei E Exzellenz Negterung entsandt b luf Gru er Inslruktionen bin ich berufen, den freundschaftlichen Verkehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten sowie die Wiederherstellung und Pflege des J
außerordentlichen und vÓN
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(Fbre, iben legen,
"07 C.LC (li
f I T (Sre 10771 T af. «Lll Uno meiner N HITUI IONET
Vertrauens zu fôrdern, das zwischen beiden Ländern bestehen sollte. Cs bereitet mir aber außerdem eine besondere Freude, Guer Exzellèenz zum Ausdruck zu bringen, daß Nusfübhrung dieser Weisungen meinen persönliden Wünsck in feder Weise persönli bemühen werd seitiges Sichverstehen zwischen ( 1ühren. Guer Exzellenz 1 ih, verjiche iesem Punkte nicht nur amtlicke, fondern ründe leiten und daß, indem i hzeiti in 3 Landes irn N uge ba / nden werden, diesen hochst erwü
3 die 1 entspriht, und daß ich mich
ein ausrichtiges, wedsel- lenz Land und dem meinigen rt zu sein, daß mich ß perfönliche Beweg-
Herr Reichspräsident erwiderte mit folgenden
Fbren Händen das Beglka1 dem der Herr Präsident außerordentlichen und
Troitn E 1LTCUiiL
big ungs\ch{reiben der Vereinigten bevollmächtigten ì danke i ZJhnen von Herzen. i davon Kenntnis . genommen, daß Ihre Regierung auf eine Stärkung de freundschaftlichen Beziehungen den Vereinigten f L Amerika und Deutschland jowie auf die Wiederhersiellung und Pflege
zwischen [ St bedacht ift Sie versichert, daß ih und be Regierung gleichen ‘Bestrebungen geleitet sin und “tun was in unseren Krästen steht SJhre zu erleihtern und fie zum Erfolg zu fü haben mir Ihre Worte bereitet, daß S
ch freue mi, aus zunehmen, mitt
(F o ¿2M Un DON UINICLILA
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Botichafter beglaubigt.
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aroßzer Genugtuung
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zuten Einrernehmnens8 von den werden, Jhnen Aufgabe bren. Eine besondere Freude Zie der Erreichung des Zieles, rhnen amtlih gesetzt ist, au ein persönliches und rein mensch- entgegenbringen Sie können überzeugt fein, daß freundliden Widerhal ht nur bet allen amt- ichen Stellen, sondern im ganzen Deutschland finden und Sie hier em aufrichtigen Wunsche jedes Einzelnen begegnen werden, daß ngen geistigen und wirtschaftlißen Bande, die ununterbrechen über Fabrhundert hindurch zwisden den n Ländern bestanden ben, erneut und befestigt werden. Im Namen des Deutschen Reichs heiße ih Sie, Herr Bot)chafter, herzlich willkommen.
alles
"M ‘ A E chInterenle Bemühungen
De
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22ck A
v {t h
Der Reichskanzler Dr. Wirth hat im Anschluß an einen Beuch des Reichsministers Dr. Rathenau bei dem italtent|hen Minister des Aeußern Schanzer dem Präsidenten der Könferenz de Facta laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenduros", jolgendes Protest sch reiben übermittelt:
Genua, 22. April. Herr Präsident! wird der Text eines Schreibens in der Oeffentlichkeit ver-
r
breitet 3 Sis aorile mitgeteilt wurde, în
t) y s Wendung „all é uptungen)
In diesem Scriftstück wird, wie mir 1 auf mein Schreiben vom gestrigen Tage die 2 gations mensongóres“(lügnerisheBehba gebraucht. E Sollte dieser Ausdruck mirfli®ß gefallen sein, so sehe ich O entschieden Einspruh gegen eine eidigende Anscchbuldigung zu crheben, dur einem besonders festlichen Tage der Konferenz der von hnen,
Prôsitent. so nacblaltig betonte und so tatkräftig vertretene Geist vo Genua am s{wersten verleßt wird. (l
Genehmigen Sie . Das oben erwähnte Schreiben des Präsidenten der fran-
jôsishen Delegation Barthou an den Präsidenten der Kon- erenz de Facta lautet, wie folgt:
Herr Präsident! i S
Jch kenne bisher den Text des Briefes, den der deutsche Meichs-
fanzler heute Gurer Exzellenz übermittelt haben muß, nur dur die
Presse, die ihn von Herrn Nathenau erhalten hat Troydem möchk
Eurer Exzellenz unverzüglich von dem auédrüclichen Vorbehalt
Mitteilung machen, zu dem mich das Dokument veranlaßt, das, falis
der Wortlaut, wie es den Anschein hat, authenti1h ist, unzuläng-
1h ist.
Die deutsche Delegation stellt den deutsckch-russiscchen
ertrag as berechtigt bin. Die französtiche Delegation ist der
- 2 4 y) ci: «nor
Ansicht, daß, .. zesehen von anderen vertraglichen Verpflichtungen
bezug
f.
mic) ,
DCr
No V
M i
A
(=
Deutschlands, dieser Vertrag die Grundsähe von Cannes verlegt. Indem einerseits die Alliierten feststellen, daß der deutsh- russishe Vertrag den Geist des Vertrauens zerstört, der für das von der Konferenz erstrebte internationale Zusammenarbeiten un- erläßlih ift, sind sie einstimmig der Ansicht gewesen, daß es mit ibrer Würde unvereinbar sei, mit den deutschen Delegie:ien in der russischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die deutsde Note legt den Brief vom 18. April in ganz unzulänglicher Weise aus. Es ift hier nicht der Ort, auf die lügenbhasten Behaup- tungen der deutshen Delegation einzugehen, bie dur die loyale und aufrichtige Haltung der einladenden Mächte ohne weiteres wider- legt find.
Ich bin überzeugt, daß Eure Exzellenz ebenso wie ih der Meinung find, daß; €s notwentt die Leiter der Delegationen, die unter Eurer Exzellenz Vorsitz vom 18. April unterzeichnet haben, zu ciner Beratung über die soeben durch die deutshe Antroort geschaffene Lage zusammenzuberufen. Wenn die Beratung zu etwas führen foll, müßte fie in allerkürzester Frist stattfinden.
Ih bitte Sie, Herr Prôsitent, die Versicherung gezeichneten
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hahtung genehmigen zu wollen Louis Barthou.
meiner
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Die vereinigten Aus\hüße des Reihsrats für Reht3pflege und für Volkswirtschaft hielten heute, die vereinigten Ausschüsse für Steuer- und Zollwesen, für Verkehrswesen, für Rechtspflege und für Volfswirischaft halten heute, morgen und am Mittwoch Sitzungen.
D Lr E
S, N. 2 s Vie ”cole, die
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Sau
ignatarmächte auf die Note der in Genua von: 21. April 1922 als Antwort an den Präsidenten der italienischen" Delegation ges richtet haben, hat dem „Wolfschen Telegraphenbüro“ zufolge nachstehenden Wortlaut: Genua, 23. April 1922. Herr Präsident!
Die Unterzeichneten bestätigen den Empfang Ihrer Antwort auf die Note vom 18. April worin Ihnen von der Standpunkt Kenntnis gegeben wurde, zu dem sie sih gegenüber dem Vertrag zwischen der russischen Delegation und der deutschen De legation gezwungen gesehen haben. Sie stellen mit Genugtuung fest, daß die deutshe Delegation der Tatsache Nechnung trägt, daß
Pr
| der Abfluß eines Sondervertrages mit Rußland über zum Tätigkeits-
gebiet der Konferenz qehörende Fragen es unerwünsht macht, daß Dekegation weiter an der Erörterung der Bedingungen eines Abkommens zwischen Nußland und den verschiedenen auf der Konferenz nen Ländern teilnimmt.
Unterzeicbneten würden es zen Haben, der Fortseßung des Schriftwechsels über diefe Angelegenbeit abzusehen. Jbr Brief enthält jedo gewisse Behauptungen, zu deren Richtig- stellung fie fi verpflichtet fühlen.
Nach Ihrem Schreiben hat #ch die deute Del 7
{luß eines Sonderabkommens mit Rußland aczwungen gefeher
Mitglieder der Delegationen der einlatenden Mächte die Pri
großer Schwierigkeiten abgelehnt hätten, welhe die bon t verständigen in London aufgestellten Vorschläge für De: \{chaffen haben würden. Die unterzeiGneten V Mächte haben bet den Mitgliedern ibrer Delegationen Nachf angestellt und haben fesigestellt, daß nicht der Schatten weises für diese Behauptung vorliegt.
Die Mitglieder der deutschen Delegation baben \ich holten Malen mit Mitgliedern der Delegationen der einladenden Mächte getroffen unt unterhalten. Sie baben jedoch niemals zu ver- stehen gegeben, daß die Londoner Vorschlä ae feine aeccianete Basis für die Konferenzberatungen seien wnd taß die deutsche Dele- gation im Begriff , mit Nußland einen Sontervertrag abzuschließen Die Behauptung, daß die offiziöfen Beratungen mit den Rufen
Anerkennung der Schulden Delegation der Gefahr aus G cinem für Deutschland unannehmbaren und von der Mehrheit der Mitglieder der Kommission bereits gebilligten Ent- wurf gegenüberzusechen, ift gleichfalls unbegründet. Kein Entwurf wäre von der Kon angenommen worden oder bätte von ihr ingenommen werden können, ohne die volle Möglichkeit seiner Er- örterung den zuständigen Kommissionen und Unterkommifsionen zu geben, und diesen Kommisfionen und Unterkommisfionen war Deutschland auf dem Fuße der Gleickberehtigung. mit den anderen Mächten vertreten.
Ein Irrtum über die Tragweite der Sacverf oder eine falshe Ausleaung der offiztössen Unterhaltungen Russen bätte wohl das Verlangen nach einer eingehenden mit den KommisßKonen der Konferenz rechtftertinen fönnen. | 28 verfolgte Verfahren rechtfertigen, ur bedauern, daß Ißre Note den Versu e Verantwortung in Verfahren,
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können fie în feiner Weise î die Unterzeichneten können macht, auf diese Weise mit dem für die Wiederhberstel lemaler Zusammenarbeit so sehr Mächten zuzusGteben.
Die - Unterz aterungen ausd stimmungen des iull und ichtig anzu gelienden Verträgen werden.
)er Zwischenfall foll jetzt angeseßen werden. tenehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung .
(aez.) folgen Unterschriften
1 Oen Aanvetre!
eidGneten rüdcklich
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Die Neparation3kommission hat eine Note ver- öffentlicht, die der „Agence Havas“ zufolge lautet Nachdem die deutsche Regierung im Jahre 1921 Summe von 1 Milliarde Goldmark gemäß dem Zahlu! 9. Mai bezahlt batte, hat sie am 14. Dezember einen nachgesucht für die ZaHblungen am 15. Januar und 1 im gleiben Zahlungéplan vorgesehen waren. Die kommission batte Cannes am 13. Januar eine Entschließung gefaßt, auf Grund welcher Deuts{land vorläufig, bis die Kommission ; über den deutsGen Antrag Beschluß fassen konnte, ein Aufi\chub unter folgenden Bedingunaen bewilligt wird a) Während bes vorläufigen Aufschubs sollte die gierung in Autélandédevisen alle ¿zehn Tage einen Betrag von 31 Millioren Go!dinark zahlen. Die erste Zablung sollte c 18, Januar etfolgen. ) Die teuticbe Regierung follte innerba!b 15 Tagen der Kommission
- ICCOIUAL, De I F +4 A eparattonge ... in entauiltga L adt A, deute Nes
U 446
en Entwurf von Reformen mit geeigneten Garantien seines
Haushalts und feines Geldumlaufs vorlegen sowie ein voll- ständiges Programm der Varzahlungen und Sachleistungen für das Jahr 1922. c) Der vorläufige Aufs{ub läuft ab, sobald die Kommission oder die alliierten Regierungen eine Entscheidung über das in b) erwähnte Programm getroffen baben.
Auf Grund der Bedingungen unter b) hat die deutsche Regierung der Kommission am 28. Februar 1922 eine Reihe Dokumente vor- gelegt, auf Grund welcker die Kommission am 21. März eine Ent- \cheidung getroffen bat, dur welde Deutschland für die Zahlungen und Sacleistungen für das Jahr 1992 ein Aufs{ub bewilligt wurde, dessen Beibehaltung von der Erfüllung einer Neihe von Reformen at hängig gemadt wird. Diese Entscheidung hat auf Grund des Ab- satzes c) den vorläufigen Zustand der Dekadenzahlung beendet, bei dem Deutscland vom 18. Januar bis 18. März 1922 fieben Zahlungen von 31 Millionen leistete, die zuzüglich der vor dem 18 Januar erfolgten Zahlungen den Gesamtbetrag am 2_ März "981 948 920,49 Goldmark | An Stelle des Systems
bringen. 1 Dekadenzahlungen wurden folgende Verfallstage festgeseßt :
auf
der
|
18 051 079,51 Golbmark am 15. April 1922, 50 Millionen Gold- mark am 15. Mai, 50 Millionen am 15. Juni, 50 Millionen aw 15. Juli, 50 Millionan am 15. August, 50 Millionen am 15. Sep- tember, 50 Millionen am 15. Oktober, 60 Millionen am 15. November and 60 Millionen am 15. Dezember 1922. Am 7. April hat die deutsbe Regierung der Reparationskommission betreffs der Nefortmnen, deren Durchführung eine Bedingung zur Beibehaltung des Aufschubs ist, geantwortet; jedoch befriedigte dieses Schreiben nicht. Die Reparationskommijsion antwortete ihrerseits am 13. April. Die beiden Sehreiben wurden in der Presse veröffentliht. Die deutiche Negierung hat jedoch am 15. d, M. die erste ver monatlihen Zah-
lungen geleistet, die in der obengenannten Aufstellung vorgesehen find.
Die am 22. April d. J. ausgegebene Nr. 30 Teil T des Reichsgeseß b s enthält die neuen Reichssieuergeseßze nebst veren Mantelgeseß. Die als Sonderheft des Reichs- geseßblatts ausgegebene Nummer kann zum Preise von 15 M bei jeder Postan stalt bezogen werden |
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Nebersicht
ber die Finanzgebarung des Reichs.
—
Allaemeine Finanzv Steuern, Zölle, f darunter Neich3notopser) ck&webende Schuld . .
Fundierte Schuld
2 899 7361) 7 824 690 5990| 4609 020
2798
M E ck68 1 4,9 "1 20] 12 433 710
RIARS T B IEERIE S -ER E 0D M O L MRSIERMNR "evn IRMON
5) L
E Guld ‘ - Zinsen für die chwebende Schuld insen f ck fundierte SGuld
Zetrieb8verwaltungen. stt- und »Telegraphenverwaltung :
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819 289 |
K LT; S - mithin Ablieferung
umme der Aus8gabe
uld betrug
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Aufkommen n a ch acleisteten Au8aaben. \webenden Schuld ift
und sonstige A
verursacht
durch
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Statistik und Volkswirtschaft. | ie L egungin Preußen in den Fahren 1919 und 1920.
die bypotbekarische
zurüdckgegangen. Wie {on ihtsjahre 1918 ar
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| ährend der Kriegs es allmählich
N inderbelastunga
Belastung des
4» ck or
4 f aBIgt
) und die vorläufigen Et versbuldunag von 1919 auf 1920 rv s betrugen nämli im preußischen
der Ueberschuß
1920 int d. i, um Ub |
n um 1050,7 Milliouen Mark, d. i. um über ein Viertel,
hältniémäßige Zunahme der Neueintragurgen
92,1 % erbeblih stärker gewesen als au? dem Die ael Zidten Posten baben im Stc dtbe k F° um 21,5 % genommen. Der Jabhretëi u ckypotbekeneintragungen über die Löschungen ist Un E ga e 5%) ehr oblid) aestieaen, und zwar indgefamt um Uber das M L, n D et teigerung 4 streckt fi fowohl auf die srädtilchen als auch auf die ländlichen Bezirke; sie beträgt in den Städten 181 4 9%, auf dem Lande dagegen 123,6 9%. Dié erneute verbältniêmäßig bedeutende bypothefkarishe Mehrbelaflung des Grundbeiles darf aber durd\aus nidt als Veweis für die ungünstige Lage der Grundbesizer gewertet werden. Die andauernde Geldenfwertung und in deren Gefolge die ständigen Preis- und Lobnerhöhungen ermöglichten es vielmehr — was ja auch fchon aus der weiteren Zunahme der Löschungen teilweise hervorgebt und in den Berichlen mancher Amts gerichte ausdrücklih bestätigt wird — vielen Grtundstückseigentümern, lästige Hypotbekenschulden abzustoßen. Wenn troßdem eine erhebliche huchmäßige Vershuldungézunahme eingetreten ist, so findet dieje vor allem ihre Erklärung in der dur den niedrigen Stand unserer Valuta und desen Folgeerfcheinungen bedingten Eintragung hoher Beträge bei Neubauten, Umbauten, größeren Neparaturen, geschäftlichen Neu- anschaffungen, Ergänzungen des lebenden und toten Inventars, beim Besitzwechsel sowie bei Crbauécinandersepungen. Auch zur Deckung von Steuern und in der Absicht, späteren Steuern mit Schulden ontgegenzuwirken, wurden ageclegentlißh Neueintragungen vorgenommen. Scließlid ist die Hypothekenbewegung in manchen Gebieten auch wesentli durch Kreditgewäbrung an gemeinnüßige Siedlungsunters» nehmungen derrn ans worden. Jm Kreise Niederbarnim gelangten beispieléweise 3 Millionen Mark durch die Neuenhagener Bau- genossenschaft sowie 1200000 # durh die Siedlungsgesellichaft Niederbarnim, G. m. b. H. zur Bubung, und im Landkreise Walden- burg wurden nach Löschung von 6 Millionen Mark zuerst 10 Mils» : lionen Mark und dann noch 3 Millionen Mark für Bergmanngs«
DCILIU
wohnstätten cingetragen.