1922 / 104 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 May 1922 18:00:01 GMT) scan diff

283585. G. 22723.

“LACOQUETT

1/8 1921. Fa. Grande Distillerie Francaise Da=- nase Hobé & Cie., G. m. b, H., Wien. _ Vertr. : Pat .- Anwälte Der. B. Alexander-Kaßy u. Ferd. Born= hagen, Verlin. 4/4 1922. J “e Erzeugung von Liidren, Rum, Kognak und anderen geistigen Getränken n ah französischer Art, fowie Vertrieb von Erzeugnissen ausländischer Hobé- Unternehmungen. Waren: Liköre, Sp1re E alfo- holische, sowie alkoholfreie Getränke aller Art.

BRES W. 288814.

26a. 283596.

- Eisele-Beisele

. Se e . 24/1 1922. „Woguna“ Nahrungsmittel-Füdustrie G. m. b. H, Berlin, 4/4 1922. i E Geschäftsbetrieb: Jmport- 'und Exvort éjhäfte, ins- besondere mit Erzeugnissen der Nahrungsmittelindustrie. Waren: U E j ] O 26a. Fleisch- und Fischwaren, Gleise! rafte, Konser- ven, Gemüse, Obst, Fruchtsäfte, Vel b. Eier, Milch, Butter, Käse, Margarine, Speise- öle und Fette. F .. Kaffee, Kaffeesurrogate, Tee, Honig, Mehl und Vorkost, T eigh Sa.ucen, Essig, Senf, Kochsalz. . Kakao, Schokolade, Zuckerwaren,

Zudker, Sirup, aren, Getvürze,

Bact* und Kon

ditorwaren, Hefe, Backpulver. i : . Diätetische Nährmittel, Malz, Futtermittel, Eis.

283592.

29/12 1921. Fa. Ernst Scheiber, Nordhausen /Harz. 4/4 1922. _

Geschäftsbetrieb: Großdestilla ° tion. Waren: Weinbrand-Verschnitt.

283594.

28/11 1921. Salomon Kurnik, Hamburg, deih, 29/32 4/4

serven und Feinkosthandlung en gros. Waren: Konser- vierte Erbsen, Bohnen, Spargel, Honig, Früchte,

Fruchtsa ft

283597. . 42381.

L

5 9/2 1922. Butterversteigerungsgesellshast m. b. H.,

Berlin. 4/4 1922.

Geschäftsbetrieb: Verkauf von Butter und anderen aus landwirtschaftlichen Produkten hergestellten Nah-

Käsestofse, Käse, Eier, Fleish roh, serviert, tierishe Fette, roh und verarbeitet.

R Ei Wilh. Jiemer 6.mv: Kömgzsberg L.Pr.- Strindámm 121. Gegründet 1852.

Kloster-Gold

4/1 1921. Likör-Fabrik und Cognacbrennerei Wilh. Ziemer G. m. b. H., Königsberg i. Pr. 4/4 1929 Geschäftsbetrieb: Likörfabrik. Waren: Likör.

Sh. 28860,

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l oloinlommna mne S S T T T FFR Ï

283599.

L

Berlin. 4/4 1922.

verarbeitet und fon- | Käsestosfe, Käse, Eier, Fleisch roh, verarbeitet und fon-

serviert, tierishe Fette, roh und verarbeitet.

ì, 38587.

B. 42385.

9/2. 1922. Butterversteigerungsgesellschaft m. b. H,.,

Geschäftsbetrieb: Verkauf von Butter und anderen aus landwirtschaftlihen Produkten hergestellten Nah- rungsmitteln. Waren: Konservierte Milch, Butter, |rungsmitteln. Waren: Konservierte Milch, Butter,

26/3 4/4 19

mit Fle

Konserven.

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Butter

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Nahru servier Käse, und

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roh,

2 LOAA rungsgesellscha\|t m. b. H., Berlin

9/2 1922.

, Berlin. 4 4 1922,

gestellten Nahrungsmitteln, E. :c vierte Mil, Butter, Käsestoff, Käse, Eier, Fleisch

1921. Sermann Rei-

ßert, Düsseldorf, Geibelstr. 57.

99

Geschäftsbetrieb: Haudel

ifchwaren, Fetten, Käse, Waren: Fleisch- und Fleischkonserven.

283598.

1922. Butterversteige-

rungsgesellschaft m. b. H., Berlin. 4/4 1922.

Geschäftsbetrieb: Verkauf von

und anderen aus landwirt

shaftlihen Produkten hergestellten

gsmitteln. Waren: Kon-

servierte Milch, Butter, Käsestoffe, Käse, Eier, Fleisch roh, verarbeitet und konferviert,

tierishe Fette, d verarbeitet.

283600.

Butterversteige-

922. häfts8betrieb: Verkauf von und anderen aus landtivirt-

schaftlichen Produkten hergestellten

ngsmitteln. Waren: Kon te Milch, Butter, Käsestoffe, Eier, Fleisch roh, verarbeitet konserviert, tierishe Fette,

roh und verarbeitet

283601.

Butterversteigerungsgesellsha#t m. 515)

schäftsbetrieb: Verkauf von Butter und

en aus landwirtschaftlichen Produkten her-

Waren: Konser-

verarbeitet und fonserviert, tierische Fette,

roh und verarbeîte!

Berlin, den 4, Mai 1922, RNeichspatentamt.

Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin. Druck von P. Stankiewicz' Buchdruderei 6. m. b. H., Berlin 8W, 11, Bernburger Straße 14.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 75 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 2,50 Mk. Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

D

Ir. 1 04. Reichsbankgirokonto.

0

D Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile { 15 Mk., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 25 Mk.

Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Reichs - ur:d Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Poftscheckkonto: Berlin 41 821,

1922

Fnhakt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich,

Ernennungen 2c.

Exequaturerteilung.

Verordnung über Luftfahrzeugbau.

Bekanntmachung, betreffend Uebernahme des Reich5swassershußes auf das Reichsverkehrsministerium, Abteilung für Waßer straßen.

Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Reichsbank- nebenstelle in Siegburg.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. : Erlaß, betreffend Höhe der von Privaten zu erstattenden Schretih- gebühren. Handelsverbot.

I T T

Amtliches.

Dentsches Reich.

Der bisherige elsaß-lothringische Unterstaatssekretär z. D. Cronau ist zum Präsidenten des Reichsentschädigungsamts für Kriegsshädon und i s

der bisherige Minisiexialrai Geheime Oberregierungstat Dr. Sillér zum Reichskommissar beim Reihswirisaflggerich: ernannt worden,

„„ Der frühere elsaß-lothringishe Ministerialrat Dr. Lentze ift zum Senatspräsidenten beim Reichswirtschaftsgeriht ernannt.

Der sähsische Landgericht3direktor Dr. Tittel aus Dresden , der preußishe Oberlandesgerichtsrat Geheime Justizrat Georg Mülker aus Naumburg und der württem- bergishe Amtsgerichtsdirektor Teichmann aus Stuttgart sind ¿zu Reichsgerichtsräten ernannt worden,

a ee I

__ Vei der Reichsbank? find mit Wirkung vom 1. April d. J. folgende Personalveränderungen eingetreten :

_ dem Reichsbankdirektor Kunz aus Glogau ist die Stelle eines Referenten des Reichsbankdirektoriums übertragen worden: Der Direktor bei der Reichsbank Boettger aus Dresden m zum Reichsbankdireftor unter Uebertragung der Stelle des Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankstele in Glogau ernannt worden - :

„… dem Direktor bei der Reichsbank Wever aus Jnsterburg it die Stelle des Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbank- hauptstelle in Dresden übertragen worden:

, der Reichsbankrat Kasch aus Meerane ist zum Direktor bei der Reichsbank unter Uebertragung der Stelle des Zweiten porstandsbeamten der Reichsbankstelle in JZnsterburg ernannt worden.

. Bei der Reichsbank find ferner folgende Personal- veränderungen eingetreten: der Direktor einer Reichsbank- nebenstele Bulling aus Heilbronn ist zum Direktor bei der Reichsbank, unter Uebertragung der Stelle eines Hilfsreferenten des Reichsbankdirektoriums,

,_ der Reichsbankrat D. Schilling aus Waldkirch zum Direktor der Reichsbanknebenstelle in Heilbronn und der Reichsbankinspektor Borberg aus Lörrach zum Reichs- bankrat, unter Uebertragung der Verwaltung der Reichsbank- nebenstelle in Waldkirch, ernannt worden.

Dem Königlich großbritannischen Vizekonsul in Stuttgart John Bowering und dem tschecho-slowakischen Vizekonsul in Dortmund Hdenek Tobek find namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Verordnung über Luftfahrzeugbau. Vom 5, Mai 1922. „Die Reichsregierung verordnet auf Grund des Gesebes über die Beschränkung des Luftfahrzeugbaues vom 29. Juni 1921 (RGBI. S. 789) was folgt:

d 101 be Artikel L

. T des Gesezes über die Beschränkung des Luftfahrzeug-

baues vom 29. Juni 1921 tritt mit dem d. Mai 1922 außer Kraft. Artikel Il.

Herstellung und Einfuhr von Lufttahrzeugen ist vom 5. Mai. 1922 gestattet, soweit die aus der Anlage ersichtlihen Bestimmungen

g des Betrages

inschließlich des Portos abgegeben.

erfüllt sind. Die Einfubr der von Ark. 202 des Friedensvertrags be-

troffenen Gegenstände ift verboten.

ATtitel L

Iv Q Faro A s | s Wer Luftfahrzeuge berstellt hat innerhalb v

r e L c P «ch % 2 i F E Aufnahme des Betrieb: de ich8vertebrsminifter „Sedertnann ift DVerDflt

Verlangen die von as von thm bergestellte oder ei machung oder dur Untfrage bei den einzelnen pilichteten erfordert rwe C7" ( s s p Der Reichsverkel ¿ur Ermittlung wi und fonstige Urku

untersuchen, in dener

F zu vermuten find, worül ustunft verlangt wird. haltlih der di

io

i tag

Die Beauftragte d vorbehaltli erstattung und der Anz Einrichtungen und Geshäftsverb: isse, ibrer Kenntnis kommen, 9 Mitteilung oder Verwertung der zu enthalten.

Das Ergebnis der Auskünfte oder Ermittlu steuerlihen Zwecken verwendet werden.

Arttkel T

die dur

ierzehn Tagen nah

Anzeige zu machen.

,, dem Reichsberkehrsminister und seinen diejen als erforderli erachteten

ngeführte Luftfahr-

zeuggerat zu erteilen. Die Aus inft kann dur öôffentliße Bekannt-

zur Auskunft Ver- en find befugt, Gefchäftsbücher eshtigen und zu i befinden oder

enstliben Bericht-

mtNrtA ott, rut t y r wrdrigleiten verpflihtet, über

ibre Tätigkeit zu

nheit zu veobahten und sih der Seschäfts- und Betriebsgeheimnisse

ngen darf nit zu

.-

Luftfahrzeuge dürfen in Deutschland nur verkehren, wenn fie die

2 s

aus der Anlage ersihtlihen Bestimmungen erfülle: Artitel V,

Luftfahrzeuge, dic

iverden, oder dem Art. TY zuiwider in Deuts{land

L,

, die dem Art. IT ¿zuwider hergestellt oder eingeführt

verkehren, find auf

Anfordern des Reihsverkehrsministers mit deu Bestimmungen - auf 1viderhandelnden in Sinklang zu bringen ; in Weiciêrungs- )8verfehrsminister berechtigt, die erforderliden Maß-

nahmen auf Artikel VI.

tollen der Betroffenen ausführen zu lassen,

Wer den Vorschriften der Art. IT bis V zuwiderhandelt, wird

mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zut

T

etnhunderttausend Mark bestraft. Neben der Strafe können die

Gegenstände, auf die fih die strafbare Handlung werden obne Unterschied, ob sie dem die Einziehung kann selbständig erkannt werden,

bezieht, eingezogen

Täter gehören oder niht. Auf

wenn das Straf-

verfahren gegen einen bestimmten Täter nit durhgeführt werden kann.

Berlin, den 5, Mai 1999. Die Reichsregierung. Vau er.

Anlage

(zu Art. T1 und IV). Bestimmungen für den Luftfahrzeugbau.

A) Luftfahrzeuge \{werer als Luft. Bei Einsigern darf der Motor nit me wideln. rlugzeuge dürfen niht fo eingericktet Führer fliegen können. &lugzeuge dürfen nit gevanzert oder

hr als 60 PS ent» fein, daß sie ohne

in ähnlider Weise

geschüßt, noch mit einer Einrichtung zur Anbringung von

Bewaffnung Geschüßen, Abwurfbomben

vorrihtungen hierfür versehen sein. Höôchstgrenzen [ur ?Flugzeuge find:

oder Visier-

a) 4000 m Gipfelhöhe bet voller Belastung:

b) 170 km Stundengeshwindigkeit in voller Belastung ;

O00 X 170

e ) Wmeagm ; du Gin

2000 m Höbe bei

&/PS an Del und Kraftstoffen (bezogen auf

bestes Fliegerbenzin), wobei V die Stundengeshwindig- keit bei voller Belastung und voller Motorleistung in

2000 m Höhe bedeutet:

a) 600 kg Nugßlaft eins{ließlih der Luftfahrer und derx

Instrumente, sofern die Grenzen un find.

ler a bis c erreidt

9. Flugzeuge dürfen keine Motoren mit Einrichtung zur Ueber-

verdihtung haben. B) Luftschiffe. Luftschiffe dürfen folgenden Gasrauminhalt L R ¿0 2. Halbstarre .

Sara nicht überschreiten : 90 000 Raummeter, ¿ 29 000 Raummeter,

S U L 20000 Naumrmeter.

E me D

Der bisher dem Neichsministerium des Junern unterstellte Reichswassershuß ist auf Grund einer Entschließung der

Reichsregierung mit dem 14. April 1929

auf - meine Ver-

waltung (Abteilung für Wasserstraßen) übernommen worden. Das Deutsche Reich wird in allen Angelegenheiten, die den Reichswasserschußz betreffen, durch das Reichsverkehrs-

ministerium gerichtlich vertreten. Berlin, den 29. April 19929. Der Reichsverkehr3minister, J. V.: Dr. Kirschstein,

terte a inne

Am 8. Mai 1922 wird in Siegburg eine von der Reichsbankstelle in Bonn (Rhein) abhangige Reichsbank nebenstelle mit Kafsseneinrihtung und beschränktem Giro verkehr eröffnet werden.

Berlin, den 22. April 1922.

_Reichsbank-Direktorium. von Glasenapy. Kauffmann.

Preufen. Finanzministerium.

Bei der staatlichen Münze in Berlin sind: der Buchhalter und Konirolleur Wegener zum Münzrendanten,

‘der Kassierer und Materialienverwalter Schubert zum Buchhalter und Kontrolleur und :

der Münzobersckretär Sommer zum Kassierer und Materialienverwalter ernannt worden.

t ee amter

Betrifft Höhe der von Den Privaten zu erstaitenden Schreibgebühren. L Abänderung des Runderlasses vom 23. März d. J. F.-M. P. 907, M. D. S: Ta: 884 bestimmen wir, daß die auf Kosten von Privaten angefertigten Schreibarbeiten Stelle des bisherigen Saßes von jeßt ab fünf Mark für Sette zu erheben sind. Verlin, den 28. April 1992. * Zugleich ‘im-Namet des Ministers des Jnnern. Der Finanzminister, von Nihter. An die nachgeordneten Behörden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

E Die vom Rittertage der Calenbera Göttingen-Grubenhagen- hen Ritterschaft. am 21. Februar 1922 vollzogene Wahl des Regierungsrats von Wedem eyer in Eldaasen zum Mitgliede der Calenberg-Göttingen Grubenhagen-Hildesheimschen ritter-

schaftlichen Kreditkommission wird hiermit bestätigt.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Direktor Dr. Quincke ist zum ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule in Hannover und

der Oberstudiendirektor Dr. Rothstein am Lyzeum nebst Oberlyzeum in Minden zum Oberschulrat ernannt und als jolher dem Provinzialschulkollegium in Münster überwiesen worden.

Die Wahl des Leiters der bisherigen städtischen höheren Mädchenschule in Schwerte, Studienrats Dr. Knochen döôppel zum Studiendirektor des städtischen Lyzeums in Schwerte ist bestätigt worden. i

Ad aurer a Ait anti 6 a ine

BekanntmaGung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuberläffiger Perfonen vom Handel bom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) babe ih den Metallbändlern Juda Swheraßki und Schaje Dzialoschinski in Berlin, Forster Straße 43, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Meta FA wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb u nterfag t.

Berlin, den 29. April 1922.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. B, Froißbeim,

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Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt am Donnersta mittag unter dem Vorsitz des Reichsministers des Futtern De: Köster eine öffentlihe Sigung ab, über die das eNachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“, wie folgt, berichtet:

Angenommen wurde ein Entw u rf eines Geseges zur Verlängerung der Geltungsdauer der PaGtsGuße ordnung vom I. Juni 1920, Die Verordn die zunä zum 30. Mai dieses Jahres gelten follte, bildet die Grundlage die von ‘den einzelnen Ländern zum Schuße der Pätter getroffene Maßnahmen. Der Wunsch nach Verlängerung ibrer Geltungsdauer

war allgemein und is au in einer Versammlung, die das Ne 4 arbeitsministerium unter Teilnahme von Vertretern der &