1922 / 106 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 May 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Bergwerk, wenn s bie Beteiligten varüber nitt geeinigt |

{1) Das Oberber fri zégesebes zur Grundt L g vom 26. September 1 A l. S. ndet Anwendung. j L î ) Wird infolge der Entscheidung des Bergauss{usses eine Aenderung der Eintragungen erforderli, so hat das Oberbergamt diese beim Grundbuhamt unter Mitteilung einer beglaubigten Ab- schrift der Entscheidung des Bergausschu ses herbeizuführen.

«S 12 E i i Die Kosten des ignngsverfahrens trägt der Eigentümer des neu entstehenden Bergwerks. .

rift der Vereini nade um Bewirkung

I L:

Dieses Geseg tritt mit Len Zage der Verkündung in Kraft.

Das vorstehende, vom Landtag beschlossene Geseg wird hiermit verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des Staatsrats find gewahrt.

Berlin, den 2. April 1922.

Das Preußische Staatsministerium. Braun. Siering.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Zum 1. April d. J. sind verseßt worden: der Gewerberat oge abkn Dn Berlin nah. Schneidemühl - zur Wahr- nehmung der Stelle des Regierungs- und Gerverberats bei der Regierung in Schneidemühl, der Gewerberat Gravemann von Breslau nah Liegniß zur Wahrnehmung der Stelle des Regierungs- und Gewerberais in Liegniz, der Gewerberat Müller von Düsseldorf nah Breslau unter Verleihung der Stelle des gewerbetehnishen Hilfsarbeiters bei der Regierung in Breslau, der Gewerberat Spannagel von Essen nah Berlin- unter Verleihung der Stelle eines gewerbe- tehnishen Hilfsarbeiters bei dem Polizeipräsidium. in Berlin, der Gewerberat Nitter von Gummersbach nach Berlin zur Verwaltung des Gewerbeaufsihtsamts Berlin-Tiergarten, der Gewerberat Rohde von Schneidemühl nah Berlin zur Verwaltung des Gewerbeauffihtsamts Berlin-Am Uirban, der Gewerberat Nühl von Berlin nach Eßen (Nuhr) zur Ver- waltung des Gewerbeaufsihtsamts daselbst, der Gewerbe- assessor Andresen von Bochum nach Berlin zur Verwaltung des Gewerbeauffichtsamts Berlin - Lichtenberg, der Gewerbe- assesor Walkhoff von Hagen nach Witten zur Ver- waltung des Gewerbeauffichtsamts daselbst, der Gewerbeasse}sor Dr.-JIng. Kremer in Köln nah Düsseldorf zur Verwaltung des beauffichis«mis Düfseldorf-Land, der Gewerbeassessor Steinert von Lüdenscheid nah Breslau zur Verwaltung der Hilfsarbeiterstelle bei dem Gewerbeaufsichtsamt Breslau-Ost, der Gewerbeassessor Caspary von Dortmund nah Berlin zur Verwaltung der Hilfsarbeitersielle bei dem Gewerbeaufsichtsamt Pankow-Reinickendorf, der Gewerbeassessor Janke von Crefeld nah Köln zur Verwaltung der Per ee bei dem Ge- werbeaufsihtsamt Köln-Land und der Gewerbeassessor von Bonin von Berlin nah Hagen zur Verwaltung der Hilfsarbeiterstelle bei dem Gewerbeaufsichisamt daselbst.

Dem Gewerberat Pillon in Berlin ist vom 1. April d. Y. an die Stelle eines gewerbetehnishen Hilfsarbeiters bei dem Polizeipräsidium in Berlin verliehen worden.

Zum 1. Mai d. J. find verseßt worden: der Gewerberat Hartig von Tilfit nah Bpieg zur Verwaltung--des Gewerbe: aufsihtsamts dajelbst, der Gewerberat Wa3muht von Briég nah Wieshaden- zur Laa ly pra des- Negierungs-: und: Ge- werberats bei der Regierung daselbst und der Gewerbeassefsor 2ahbel von Mühlheim (Ruhr) nah Tilsit zur Verwaltung des Gewerbeauffichisamts daselbst.

Die Gewerberäte Oelert in Marienwerder, Wehlmann in Schneidemühl und Gravemann in Liegniß sind zu Regierungs- und Gewerberäten ernannt worden. Sie sind unter Verleihung von planmäßigen Regierungs- und Gewerhe- ratsstellen bei den Regierungen in Marienwerder, Schneide- mühl und Liegnitz gleichzeitig zu Aufsichtsbeamten im Sinne des 8 139h' der Gewerbeordnung für den Bezirk dieser Regierungen bestellt worden.

Die Gewerbeassessoren Lüssenhop, Körner und Holit- mann in Berlin und der Gewerbeassessor Fischer in Jtehoe find zum 1. April d. N. und die Gewerbeassessoren Andresen m Berlin und Zabel in Tilsit zum 1. Mai d, J. zu Gewerbe- räten ernannt worden.

ewe eet ma n dar

Dem Reftkreise Baumholder wird hierdurch auf Grund des Gesehes vom 11. Juni 1874 (Gejeßsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zum Bau einer elektrishen Ueberland- leitung im Resikreise Baumholder erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatlihe Rechte an fremden Grund- stücken findet dieses Recht keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfahtes Enteign ungsverfahren, vom 11, September 1914 (Gesessamml. &. 159) in der Fassung der Bekanntmachung, betreffend Neuveröffentliqhuung der Ver- ordnung über ein vereinfahtes Enteignungsverfahren, vom 31. August 1921 (Gesezsamml. S, 513) bestimmt, daß die Vorschrift dieser Verordnung bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Enteignungsrehis Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 3. Mai 1922

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums, Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Krohne.

Justizministerium.

Der Amétsfig ist angewiesen: den Notaren JRat Haenschke

in Berlin in demjenigen Teile der Stadt Berlin, der zum Bezirie des AG. Berlin-Tempelhof gehört, Wolpers aus Nelzen in Neustadt a. Rbg. : Zu Notaren find ernannt: die NA. Dr. Ernst Franken- stein mit Anweisung des Amtssigzes in demjenigen Teile der Stadt Berlin. der zum Bezirke des AG. Berlin-Mitte gehört, Dr. Anwn Klasen und Dr. Meenhard Wumkes in Leer, Heinrich Au stermann und Herbert Ohly in Halle i. W.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Den Regierungs- und Bauräten Otto Braun in Swine-

t ft das ndbuchamt unter Mitteilung / i »; ifel 8 des Aus- erun en zu ersuchen. Artikel o

eld Stichling aus agdeburg zur Be-

f ati

Dem Tierarzt Dr. Hagen in Alpen, Kreis Mörs, ist die kommissarische e der Keeistieratztstelle îin Cochem (Regierungsbezirk Koblenz) übertragen worden.

Der Kreistierarzt, Veterinärrat Sprenger in Wohlau ist in die Kreistierarztstelle TIT in Breslau verseßt worden. Fräulein Margarete Schnellenbach und Fräulein - hanna Röthig ist je eine Büroassistentinnenstelle verliehen

worden.

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pu Oberförstern m. R. find ernannt: der Oberförster o. R. Grube unter Verleihung der Oberförsterstelle in Schmiedsfeld, Reg.-Bez. Erfurt; die Forstassessoren: Wörmb de in Osna- brück unter Verleihung der Oberförsterstelle in Schwarza, Reg.- Bez. Erfurt, und Wrede in Wilhelmsbruh, Reg.-Bez. Gum- binnen, unter Verleihung der dortigen Oberförsierstellé.

Der: Oberförster Schröder ift von Weßkallen, Reg.-Bez. Gumbinnen, nah Eggesin, Reg.-Bez. Stettin, verseßt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Dex ordeutlite Professor Dr. Genzmer in RNostock ist m ordentlichen Professor in der juristishen Fakultät der Universität in Marburg ernannt worden. :

Die außerordentlichen Lehrer bei der Unterrichtsanstalt des Staailichen Kunstgewerbemufeums in Berlin Maler Professor Strübe, Makler Professor Böhland und Bildhauer Professor Bloßfeldt find zu Professoren bei dieser Anstalt ernannt worden.

Das Preußische Staatsministerium hat die Regierungs- assessoren Dr. Klingelhöfer und Melsheimer bei dem Provinzialshulkolleqium in Koblenz zu Regierungsräten ernannt. Das Vreußishe Staatsministerium hat die Frau Seminar- direktorin Margarete von Foeden in Schleswig zur Studien- direltorin an einer staatlichen höheren Lehranstalt für die weiblihe Jugend ernannt. Als solche ist ihr die Leitung der Lornsenschule in Schleswig übertragen worden:

Die Wahlen der Studiendirektoren der Siemens-Ober- realshule in - Charlottenburg Dr. Knuth, des Mommfen- Gymnasiums in Charlottenburg Geheimen Studienrats Dr: Przygo de, des Schiller-Nealgymnasiums in Charlottenburg Dr. Ko ch, dex Herdershule in Charlottenburg Dr. Düvel, der Kaiser - Frieoriß-Schule in Charlottenburg Geheimen Studienrats Dr. Zernecke, der Fürstin -Bismarck-Schule in Charlottenburg Dr. Burg zu Oberstudiendirektoren derselben Anstalten sind bestätigt worden.

-,

Die Wahl des Studiendirektors der Oberrealschule nebs Nealgymnasium in a M a vim Dr. Stoewer zum Oberstudiendirektor derselben Anstalt ist bestätigt worden.

Die Wahlen der Studienräte Reusche an dem Real- aymnasium in- Berlin-Reinickendorf und Dr. Glöckner an der Ritterakademie in Brandenburg zu Oberstudienräten an den-

selben* Anstalten sind besiätigt worden.

L

Bescheid übér die. Zul ässung von Sprenystvffen. Die Sprengstoffe Astralii 5. und. Asiralit. 5 o. N. der Dynamit- Aktien-Gesellschaft vormals Alfred Nobek u. Co. in Hambürg werden hiermit für den Bezirk des unterzeihneten Oberbergamts zum Gebrauch in den . der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben zugelassen. A) Nähere Merkmale der Sprengstoffe: 1. Herstellende Firma : Dynamit-Aktien-Gesellschaft vormals Alfred Nobel u. Co. . Siß der Firma: Hamburg. L . Herstellungsort: xabriken in Schlebusch und Krümmel. 4. Bezeichnung der Sp1iecngstoffe: Aftralit 5 und Astrakit 5 o. N. 5, Chemische Zusammenseßung: für Astraltt.5: 71—75 2/, Ammonsalpeter, I— 5 % Kaliumper{lorat, 1— 49/4, Pflanzentiehl, 11—15 % Nitroabkömmlinge des Toluols nnd / oder Navphßhtalins und / ober Diphenylamins, 4 9/9 Nitroglyzerin; für Astralit 5 o. N.: 7077 9/6 Ammonsalpeter, 5—10 9/9 Kaliumperch{lorat, 1— 4% Pflanzenmehl, 10—16 9% Nitroabkömmlinge des Toluols und / oder Nayhtalins und / oder Diphenylamins.

. Besondere Bedingung : Die innerhalb der angegebenen Grenzen gewählten Zusammenfetungen müssen rechnungsmäßig ge- nügend Sauerstoff zur vollständigen Verbrennung der Koblen- stofftväger enthalten. f

B) Verwendungsbedingungen:

. Verwendungsbereih: Gesamter Bergbau des Oberbergamts- A E ourémef] 4

, Zulässige Patronendur&messer : 30 mm. j i Zündung der Sprengstoffe: Nur durch Kapsel Nr. 8 oder stärkere Kapsel. h 7

. Die Sprengstoffe sind Gesteins\prengstoffe.

Dortmund, den 12. April 1922. Preußisches Oberbergamt. J. V.: Overthun.

Bescheid über die Zulassung von Sprengstoffen.

Die Sprengstoffe Rhenanit 5 und Rhenanit 5 o. N. der Nheinishen Dynamitfabrik in Köln werden hiermit für den Bezirk des unterzeihneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben zugelasen.

A) Nähere Merkmale der Sprengstoffe:

L, Lerelende Firma: NRheinishe Dynamitfabrik Köln.

2, Siy der Firma: Köln. |

3. Herstellungsort: Fabrik in Qpladen.

4. Bezeichnung der Sprengstoffe: Yhenanit 5. und Nhenanit 5 o. N.

5 Zusammensetzung:

Chemische für Nhenanit d: 71-75 9% Ammonsalpeter, 3-— 9 9% Kaliumperchlorat, 1—— 4% Pflanzenmehbl, 4 % Vitroglyzerin,

für Rhenanit 5 o. N.: 70--77 9/9 Ammonsalpeter#+ e 9/0 Kalium tor

1— 4% : s 10—16 oabkömmlinge des Loluols und / oder F ‘Mobialias und / oder Diphenylamins.

6. Besondere R : Die innerbalb der angegebenen Grenzen äblten Zusammenseßungen müssen rechnungsmäßig genügend Sauerstoff zur vollständigen Verbrennung der Kohlenstoffträger

enthalten. B) Verwendungs8bedängungen: 1. Verwendungsbereih: Gesamter Bergbau des Oberbergamts. bezirts Dortmund. L

. Zulä tronendur{messer: 30 mm. 3 Zündung, der Een Nux durch Kapsel Nr. 8 oder stärkere Kapfel.

4. Die Sprengstoffe sind Gesteinssprengstoffe. Dortmund, den 12. April 1922. Preußisches Oberbergamt. J. V.: Overthun.

Bescheid über die Zulassung von Sprengstoffen.

Die Sprengstoffe Ammon-Halalit 4 und Ammon- Halalit A o. N. der Sprengstoffwerke Dr. R. Nahnsen u. Co. Aktien-Gesellshafi in Hamburg werden hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufficht der Bergbehörden unterstehenden Betpieben zugela}sett. A) Nähere Merkmale der Sprengstoffe:

1. Herstellende Firma: Sprengstoffwerke Dr. R. Nahnfen u. Co,

Aktien-Gesellschaft.

2. Siy der Firma: Hatnburg. / 3. Herstellungsort : Fabrik in Dömiß. E

. Bezeichnung der Sprengstoffe: Ammon-Halalit A und Ammon: Halalîit A o. N.

. Chemische Zusammenkezung I

für Ammon-Halalit Ä: 71-—75 9/4 Ammonsalpeter, 3=— 5 9/9 Kaliumper{lorat, 1— 49% Pflanzentnehl, 40/9 MNitroglyzerin, j 4 11—15 % Nitroabkömnlinge des Toluols und/oder Napk- talins und/oder Diphenylamins; für Ammon-Halalit A o. N.: 70-—77 9/6 Ammonsalpeter, 5—10 % Kaliumperdlorat, 1— 4 %/% Pflanzenmehl, | i z 10-—16 9/6 Nitroabkömmlinge des Toluols und/oder Naph- talins und/oder Diphenylamins.

, Besondere Bedingung : Die innexhalb der angegebenen Grenzen gewählten Zusammensetzungen müssen rechnung®mäßig genügend Sauerstoff zur vollständigen Verbrennung der Kohlenstoffträger besißen.

B) Verwendung8bedingqungen:

1. Verwendungsbereih: Gesamter Bergbau des Oberbergamts- Ny E s eat ié: 0

2. Zulässige Patronendurchrzesser: 30 mm. |

3, Rändiva der Sprengstoffe: Nur dur Kapsel Nr. 8 oder stärkere Kapsel. S

. Die Sprengstoffe sind Gesteinssprengftoffe.

Dortmund, den 12. April 1922. Preußisches Oberbergamt. J. V.: Overthun.

Bescheid übex die Zulassung von Spxengstof fen. Die Spr.engstoffé Donarit 5 und Donarit 5 o. N, der Carbonit-Akitengesellshaft in Hamburg werden hier- mit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zurt Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben zugelassen. A) Nähere Merkmale der Sprengstoffe: 1. Herstellende Firma: Carbonit-Aktien-Gesell schaft. 2. Sit der Firma: Hamburg. i 3, Herstellungsort: Fabrik in Schlebusch. E 4. Bezeichnung der Sprengstosfe: Donarit 5 und Donarit 5 o.% 5. Chemische Aatanimenlann für Donarit d: 71—T75 9% Ammonsfalpeter, t Ls Spe rale _— 49 anzenmeh!l, 11—15 o/o Be altags des Toluols und/oder Naphta:

lins und/oder. Diphenylamins,

4 0/9 Nitroglyzerin. fürDonarit 5 o. N.

Ammonfalpeter,

Ner Goa

PDilanzenmeh

Nb inge des Toluols und/oder Napkita-

lins und/oder Divyhenylainins.

. Besondere Bedingung: Die innerhalb der angegebenen Grenzen gewählten Zusammenfeßungen müssen rechnungsmäßig genügend Sauerstoff zur vollständigen Verbrennung der Kohlenstoffträger enthalten.

* B) Verwendungsbedingungen: . Verwendungsbereih: Gesamter Bergbau des Oberbergamktt- bezirks Dortmund.

. Zulässige Patronendurchmesser : 30 mm. E der Sprengstoffe: Nur durch Kapsel Nr. 8 oder

itärkere Kapfel. j . Die Sprengstoffe sind Gesteins\sprengstoffe. Dortmund, den 12. April 1922, Preußisches Oberbergamt. J. V.: Overthun.

70— 77 9/0 D910 % 1— 49/6

10—16 %

Bescheid über die Zulassung von Sprengstoffen.

Die Sprengstoffe Kohlen-Westfalit XXIV und Kohlen-West alit XXV der Westfälisch-Anhaltischen Sprengstoff-Aktien-Gesellschaft, Chemische Fabriken in Berlin werden hiermit für den Bezirk des unterzeichneiel Oberbergamts zum Gehrauh in den der Aufficht der Berg behörden unterstehenden Betrieben zugelassen.

A) Nähere Merkmale der Sprengstoffs: . Herstellende Firma: Westfälish-Anhaltische Sprengstoff-Aktiew Gesellschaft, Chemische Fabriken, . Siy der Firma: Berlin, , Herstellungsort : Fabriken zu Reinsdorf und Sythen, f Be aura der Spreriasióffe: Koblen-Westfalit XX1V u . Kohlen-We tfalit XXV, . Chemische Zuiammenseßzung ' für Kohlen-Westfalit YXX1 86,9 9/9 Ammonsalpetes, - : 2,0 9/9 Holuzmeh], : 2,9 9% Dinitrotoluolgemisck, 4,0 9% Gel. Nitroglyzerin,

valabei ae chel in Finn ever sind Regierungas- und Bau-

14-—195 %/0 Nitroabkömmlinge des + Toluols und / oder Naphtalins und. / oder Diphenyiaurins;

à,0 % Alkalich

O. 210) sowie“der Verordnung, betreffend die Gewährung von

). Juli 1919 (Gescßsamml. S. 203), vom 2. April 1922, und

für Koblen-Wesifalit 77" Ammonsalpeter, : rinitrotoluol, 0/9 Gel. Nitroglyzerin, 0/, Alkalichlorîd. B) Verwendun gs8bedingun,cn:

. Verwendungsbereih: Gesamter «Bergbau des Oberbergamts- bezirks Dortmund. ulässige Patronendurhmesser: 30 mm.

1 4 elassene Ladegrenzen': 750

3, Zu i; i

4. indung der FEMIGngnosie: Ñur durch Kapsel Nr. 8 oder

tärkere Kapsel. 5. Die Sprengstoffe sind Wettersprengstoffe, Dortmund, den 19. April 1922. Prenßisches Oberbergamt. J. V.: Overthun.

Bekanntmachung. D as unter dem 15. Mai 1917 gegen den Händler Le» Gorgsmüller in Habinghorst ergangene Verbot ¿um Handel mit Lebens- und Futtermitteln bebe ich hiermit auf. Dortmund, den 27. März 1922. Der Landrat. J. V.: Bitter.

Bekanntmachnng. Dem Fleisher Mithael Hensel aus Ortelzbur t die Erlaubnis zum Viehhandel auf Grund des 8 5 vet Nerordnung vom 19. September 1920 (RGB1. S. 1675) ent- dgen worden. Königsberg Pr., den 5. Mai 1929. Der ODberpräsident. J. A.: Dr. Shumann.

Bekanntmachung.

Na Vorschrift des“ Gesehes vom 10. April 1872 (Gesfelsamml. G, 397) sind bekanntgemadt : i‘ E

1, der Erlaß des Preußishen Staatsmiuisteriums vorn 28. Februar 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungêre{chts an die Stadt- gemeinde Köln für den Bau von Industriehafenanlagen, durch das J E E Regierung in Köln Nr. 14 S. 117, ausgegeben am 1, April 1922;

2, der Erlaß des Preußisßen Staatsministeriums vom 1. März

192, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt | der Hutten- und |

f citraße, dur das Amtóblatt der Regierung in Erfurt Nr. 14 | halb eine Erweiterung dahin erfahren, daß § 6 Abs. 2: Saz 2

rfurt für den Ausbau des Geraflusses zwischen . 66, außgegeben am 8. April 1922-

d, der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 6. März 922, betreffend die Genehmigung der von der 49. Generalversamm- ung der Mitglieder der Scchleswig-Holsteinischen Landschaît am 14, Januar 1922 beschlossenen Aenderungen der Saßung der Land-

daft, durh das Amtsblatt der Regierung in Schleêwig Nr. 13 S, 112, gegrn am 1, April 1922;

4. der Grlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 10. März 192, betreffend bie Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt eme für - die Anlegung oder Belassung eines (Sntwässerunaskanals der slädtishen Sa lerunglaulage, durch das Amtéblatt der Re- gierung in Arnsberg Nx. 13 S. 149, ausgegeben am 1. April 1922; _ 5. der Erlaß des Preupigen Staatsministeriums vom 11. März 1222, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Kom-

Kraftwerk. Oppeln für den Bau von Hochspannungsleitungen alb der-Kreife. Leobichüß, Cosel, Kreuzburg, Lubliniz, Oppeln und Land, ‘Rosenberg, Groß Nou und Ratibor, dur das

G n 2 Regierung în Oppeln Nr, 9 S. 97, ansgegeben atm b.-April. 1922; y

„9 der Erlaß des Preußislen Staat2ministeriums vom 6. April 2 betreffend die Verleihung tes Entecianunasrechts an das

e Elektrizitätswerk, Aktiengesells{Gaft in Berlin, für die An- zur Leitung und Verteilung des elektrishen Stromes in den

n Spremberg und A1nswalde sowie für den Bau eines Kraft- vere an der Oder bei Briesfow, durch das Amtéblatt der Negierung

mpranurt a, D. Nr. 16 S. 78, ausgegeben am 22. April 1922.

Die von Heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 16 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter Nr. 12266 dos Geseg über die Bestätigung des Kirchengesezes vom 5. De- eder 1921 wegen Abänderung des Kirchengesezes vom Junt 1900, betreffend die Bildung von Gesami- Verbänden in der evangelish-lutherishen Kirche der Provinz nover (Gesezsamml. S, 271), vom 29. März 1922, unter Nr. 12267 das Geseg zur Abänderung des S 101 bs. 2 des Allgemeinen Berggeseßes für die Preußischen cidalen vom 24. Juni 1865, vom 22 April 1922, unter „„ Nr. 412268 das Geseg über die Vereinigung von Stein- Beenfeldern im Oberbergamtsbezirke Dortmund vom 22. April 22, unter , Nr. 12269 das Enn zur Aenderung des Geseßes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 27. April (920 (Geseßfamnil. S. 123) in der Fassung des Gesczes vom . Oktober 1920 (Gesegsamml. S: 435), vom 24. April 1922, unter | Nr. 12270 das Geseg zur Aenderung des Gesezes vom A ril 1921 (Gesebjamml S. 361) über die Entschädigung r Mitglieder und des Präsidenten des Preußischen Landtags vom 2. Mai 1922, unter L Nr. 12271 eine Verordnung zur weiteren Abänderung der Verordnung, betreffend “die Gewährung von Reisekosten an eamte der Auseinandersezungsbehörden, der * Ansiedlungs- ommission und der Meliorationsbauverwaliung und an die im Lorsteinrihtungsbüro des Minisieriums für Landwirtschaft, omänen und Forsten beschäftigten Vermessungsbeamten, zForst- tometer und Zeichner, vom 2. September 1911 (Geseßsamml.

leiselosten an Beamte der Melioratiönshauverwaltung, vom

rift des Gesetzes

eine Bekanntmachung der nas 397) veröffenklichten

om 10. April 1879 (Geseßsamml. lasse, Urkunden usw. dds Berkin W., den 6. Mai 1922. Geseßsaminlungsamt. Krüer.

Vo ez e

Die von heute ab Nummer 17

: ) zur Ausgabe gelangende Nummer 17

er Preußischen Geseßsammlung enthält unter A

A 12272 das Geseg über Aenderungen in dem Dienst:

; eniman der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen

oilsschulen, vom 13. April 1922. Berlin W. 9. den 6. Mai 1922. Geseysammlungsamt. Krüer.

Nichtamiliches. Deutsches Reich.

“Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats dg und für Rechtspflege, der Ausschuß für Volkswiri- haft, die vereinigten Ausschüse für Steuer- und Zollwesen, ür Volkswirtshaft und für Rechtspflege sowie die vereinigten

usshüsse für Steuer- und Zollwesen, für Volkwirtschaft, für Rechtspflege und für Haushalt und Rechnung3wesen, hielten heute Sißungen,

für Volks-

e X

via “met E e B A hat Berlin «ajjen. Während seine wesenheit führt der Legationsrat Esmar die Geschäfte der Secsandischaft. f

Der finnishe Gesandte Dr. Holma ist nah Berlin zurück-

gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über- nominen.

Der litauische MEGEiräger Vikioras Gailius hai Berlin verlassen, Während seiner Abwesenheit führt der Legationsseïrelär Pranas Gizas die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der lettländishe Gesandte Dr. Woit ist nach Berlin

zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Wie in PRceen längsi Bekannt, ist ein Gesegz- entwurf zur Aenderung des Weingeseßzes ausgearbeitet worden, durch welchen den auf Grund des Art. 275 des Jriedensvertrags geltend gemachten Forderungen der fran- zöfischen U entsprohen werden soll. Dex Geseß- entwurf enthält Bestimmungen, welche die Anwendung der

Benennung der Weine nach einer benach-

gis A

Vorschriften über die barten oder nahegelegenen Gemarkung oder Lage und über die Bezeihnung der Verschnitte nah dem aupthestand- teil (S 6 Abs. A Sag 2, 8 7 des Weingesetzes) as französische Erzeugnisse und Herkunftanamen ausschließzen, die Bezeichnung „Kognak“ den- bekannten Erzeugnissen der Charente vorbehalten, den nach den bisher geltenden Vorschriften als Kognak zu be- zeichnenden Trinkbranntweinen anderer Herkunft aber den aaa „Weinbrand“ beilegen. Jnzwischen hat, wie bereits bekannt- gegeben, die portugiesische Regierung das Verlangen gestellt, daß die in Portugal geltenden Vorschriften über den Gebrauch der Tse nungen „Porto“ und „Madeira“ auch in Deutschland

beobahtet werden, wie ihr dies seinerzeit hon in dem S luß- protofoll des deutsch-portugiesishen Handels- und Schiffahrts8- vertrags zugesichert worden war. Der Geseßentwurf hat des- und 8 7 des Weingeseßes hinfort auh auf portugiesische Weine und portugiesishe Herkunftsbezeichnungen feine Ane wendung finden. Der Gesezentwurf wird nach aller Voraus- ficht in nächster Zeit zur Verabschiedung gelängen.

_ Die Auszfuhrmindestpreise für Walzenmasse und für Pulver find geändert worden. Näheres ist bei der Außen- handelsftelle Chemie, Nebenstelle „Chem.-techn. Artikel“ bezw. „Sprengstoffe, Pulver, Zündmittel“ zu erfragen.

Uebersicht über die Finanzgebarurig des Reichs.

21. 1922 bis 30. April |

1922

Taufend Mark ; Einnahme. | Allgemeine Finanzverwaltung: /

Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren 3524 616

(darunter Neichsnotopfer) S{webende Schuld 4 390 430 7915 046

; Ld) 11 349 306 8 999 450

® e *

Fundierte Schuld. . Summe der Einnabme .

Ausgabe. Allgemeine Verwaltungsausgaben SBegenrechnung der Einnahmen Fundierte Schuld

Zinsen für die {webende Schuld Binsen für die fundierte Shuld ..

20 348 756

unter 6 703 748 998 341 265 773 191 941

8 159 803

20 282 626 999 662

1.203 374 22 485 662

Betrieb8sverwaltungen.

Neich8-Post- und -Telegrapbenverwaltung : Bot 93 375

Deutsche Réeilbsbahn :

Abliceferuna

244 028| 2 136 3583 7 915 775] 20 349 309

mithin Ablieferung Sumnie der Ausgabe . Die \chwebende Schuld betrug. an dis:

kontierten Schaßanweisungen am 20. Aprik 1922 276 544 185 . 43015165

Es traten hinzu ó . 38 624 739

Es gingen ab mitbin zu 2) 4 390 430 ergibt . . . 280 934615

1) Das Steuern- usw. Aufkommen na ch Abzug der von den Ober z¿- und Finanzkassen geleisteten Ausgaben.

Oberfinanz- und Finanzkassen Luégaben.

?) Das Anwachsen ver schwebenden Schuld ift verursaht durch Devisenbeshaffungen, Lieferungen und sonstige Ausgaben für Repaz rationszwecke sewie dur Besatungskeosten,

! a ILS

PBreußisher Landtag.

134. Sißuna vom 6. Mai 1922, Vormitiags 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*).) Nach Eröffnung der Sizung durch den Präsidénten Leinert wird in zweiter und dritter Beratung die orlage über Aufsuhung und Gewinnung von Steinkohle în dritter O der Geseßentwurf zur Uéberleitung des Rechtszustandes im oberschlesischen Abstimmungs- gebiet ohne Erörterung angenommen. Der Antrag sämliichez Parteien mil. Ausna! me der Kömmunisten, durch den die ‘Ver- längerung der Gültigfeitsdauer des Gesetzes über Teuerungszuschläge zu den -Gebühren der Notare,

_-

| Neht3sanwälte und Gerïkcht3völlzieZer unh

Gerichtskosten bis zum 30. September dh,

wird, gelangt ebenfalls ohne Erörtèrung zur Jn dritter

; nnahme. 14

A genehmigte das Haus sodann den Geseßentwurf zur Be gung firGengesegzliher Vor schriften der S): en Landeskirchen zur vollen Ausnutzung des kirhlihen Vermögens für die Bes dürfnisse der Pfarrbesoldung. Auch die Geseg rfe, welhe die Kirchengeseße wegen Ausübung des Kirhenregiments in der evangelischen Landeskirche des Konsistorialbezirks Wiesbaden, von Frankfurt a. M. und in der evangelish-reformierten Kirche der Provinz Hannover he- stätigen, werden in dritier Lesung endgültig mit den Stimmen der bürgerlihen Parteien genchmigt.

- Der Abg. König- Swinemünde (Soz) präzifiert in ber Er- örterung seinen Standpunkt nohtnals dahin, daß nah der Neich3 verfassung die Simultanschitle als Regel und die konfessionelle Schule als Ausnahme zu gelten hat.

Der Abg. Wildermann (Z.) konstatiert nohmals, daß in pr aaen die konfessionelle Schule die Regel is und die Regel 10102 IvirD.

Hierauf seßt das Haus die Beratung des Staats- haushalts für 1922 beim Haushalt der Porzellan- manufaktur in Berlin fort. . Der Hauptausshuß empfiehlt die Genehmigung dieses Haushalis mit einer Erhöhung der für Unterstüßungen von Beamten, Angestelltén und Arbeitern aus-

| geworfenen Summe von 15350 #4 auf 50000 #. Ferner

joll das Staatsministerium ersucht werden, in Erwägung zu ziehen, ob und wie die Bezüge der Pensionäre und Nuhegehalts- empfänger erhöht werden fönnen, bezw. .die Gleichstellung der Manufaktur mit anderen gleichartigen Staatsbetrieben herbci- geführt werden fann.

__—_ Von den Unabhängigen und den Sozialdemokraten ift folgende Entschließung beantragt; /

Déèr Landtag ersucht das Staatsministerium, dafür Sorge zu tragen, daß bei Berechnung der Invalidenpensionen, der Witwen- und Waisengelder die für die preußishen unmittelbaren Staatébeamten geltenden Säße zugrunde gelegt werden.

Abg Dr. Kähler - Greifswald (Dnt.) äußert Wünsche hinsidht- li der künstlerishen Aufgaben der Porzellanmanufaktur.

Abg. Meyer - Rheine (Soz.) empfiehlt die Resolution ber die Berechnung der Pensionen.

_ Der Etat wird mit der Resolution der Unabhängigen und Sozialdemokraten angenommen.

Den Etat der Lotterieverwaltung hat der Ausschuß unverändert angenommen. Er schlägt vor, eine Eingabe der Gewerkschaft Deutscher Verwaltungsbeamter in Berlin um Umwandlung von fünf Arntsgehilfenstellen in Zähletstellen dem Ministerium zur Erwägung zu überweisen. Nach einigen Bemerkungen des Abg. Dallmer (D. Nat.) wird der État angenommen, ebenso der Ausschußbeshluß bezüglich der Eingabe.

Zum Etat der Münzverwaltung gibt der

Abg: Dallmer (D. Nat.) dem Wunsch Ausdruck, daß auch Denkmünzen geprägt werden sollten und die Peictana von ! bis 9 Markstücken beschleunigt werde, damit die Notgeldscheine endli verschroänden.

…_ Abg. Le idi g (D. Volksp.) ließt ch den WünsHen bes Vor- redners an. Die Ausprägung von Hartgeld gehe leider nit fo {nell vorwärts, als es wünschenswert sei. Warum werde nit die Pri industrie herangezogen, wenn die Münze überlastet sei? Unsere früheren Gegner ließen do von der deutschen Privatinbustrie Hart- geld herstellen.

Der Etat wird angenomnten.

Damit ist die Tage3ordnung erledigt.

Nächsie Sißung Montag, den 15. Mai, 1 Uhr, Etat der Vergverwaltung.)

Schluß gegen 12!/, Uhr,

Parlamentarische Nachrichten.

O ORE Aeltestenauss{uß des Reichstags bes{los in. einer vorgestrigen Sißung, den Reicht#tag zu einer Plenartagurg auf Mittivoch, den 10. Mai, Nachmittags 3 Uhr, einzuberufen. Es wird ¿unächst der Haushalt der Eisenbahnen und der Post- und Tele- araphenverwaltung beraten werden. Die Beratung der übrigen Etats wird die darauf folgende Woche ausfüllen. Die Konferenz von Senua soll zunächst nit zur Besprechung kommen, solange nit der Reichs kanzler von dort zurüdgekehrt ist. Mit der Beratung des Eisenbahn etats wird die Besprechung einer Anzahl Entschließungen des Bildungs auss{usses verbunden werden, die i auf Fabrpreisermäßigungen be- ziehen. Der Reichstag bofft, e S fämtliche Etats, ebenso die neue Geschäftsordnung für den Meichstag verabschieden zu können. Auh für die Zeit nah Pfingsten ist eine Tagung des Plenums ins Auge gefaßt worden. Betreffs einer Berichterstattung des Neichs- kanzlers über die Konferenz in Genua konnte noch nichts Bestimmtes festgelegt werden. E i

_— Im Hauptaus\chGuß des Rei G3ta48 wurde amt Sonnabend der Etat für ele R Lea M ziebene: vertrags bebandelt. Regierungsseitig wurde dazu, wie das „Nawrichienbüro des Vereins deutsGer Zeitungsverleger“ beritet, in einer Vorbemerkung zusammengefaßt, daß die Deckung der Aus- gaben für die Ausführung des FriedenSvertrages aus allgemeinen NRetchsmitteln erfolge, und zwar, soweit der ordentlice Haushalt die Mittel dazu bietet, aus diesem, im übrigen aus Anleibe. mitteln. Nach dem Zablungsplan des Londoner Ultimatums vout 9. Mai 1921 betrage die Gefamts{uld des Deutschen Reidhes und feiner etemaligen Verbündeten 132 Milliarden Goldmark. Nad Art. 4 des Zahlungsplans in Verbindung mit der Note tex Reparationskommission vom 21. März 1922 auf das Stundungsgesuh dêr deutshen Regierung habe Deutschland im Kalenderjahr 1922 folgende Verbîndlichkeiten zu erfüllen : a) Barzablungen in Höbe von 720 Millionen Goldmark, b) Sachleiftungen îim Gegenwert von ins- gesamt 1450 Millionen Goldmark. Neben den Verpflihßtungen aus dem Pablungsplane vom d. Mai 1921-für die Reparation blieben die anderen Belastungen aus dem Friedenêvertrag, abgesehen von cinem Teil dex Besatungskosten, bestehen. Für 1922 allein würten die Au aben auf rund 2264 Milliarden Mark verans{lagt. Ucber den Hauéßaltsplan reserierien die Abgg. Dr. BreéitsGeid (Unabb. Soz.) und D Be r C ( L A B “gr I den Rednern die Nots tgteit der Anseßzung ho ür aßungsêfosten im Etat bezweifelt, da Deutsland 1922 f ei K L g Besat

Truppen aufzubringen habe. Der Saa Walter

daß în der Note der Reparationskommisßion vom 21.

éin Teil der Besaßungskotten, nämli der Teil der R A bis 12 des Rheinlandabkommens entspringt, ven der ium Zablungss vlan der genannten Note zugestanbêñen aus den Sache eln A aBIgencam E sei. Es handle hierbei im melentiäben um die Kosten der Unterbringung und um uêgaben e t und der Post für ibre Leistungen für bie Bes e . Aba. Brüninghans (D, Vh. C ag die Niefensummen

ber Liquidationéschäden nicht N den Cat ani mig ane N ne ges Bild. Mini

on Brandt teilte einige Zahlen über die Hs zu \chädigenden liquidierten dew D Eigenturns 2 O

Zahlen mit größtem Vorbebalt qufgenommen

müßten, da die SBäßungen - des Friedenäwerts des land belegenen Vermö 5 j Pro

daß diese

*) Mit Ausnahme der durh Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben find,

. Dr. Dernbur agg cha S Annexion mbe è