1922 / 110 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 May 1922 18:00:01 GMT) scan diff

et. Die Beschwerde ift beim Oberpräsidenten (Regierung§- prôfidenien an ieE Die Beschwerde E reien CnihiehEnde

g. E

9,

1) Ueber die Zurücknahme der Erlaubnis gemäß § 5 des Ge- N leidet der Oberpräsident (Regierungspräsident). en besen Entscheidun, Fe dem Betroffenen innerhalb einer Aus- G ohen näch erfolgter Zustellung der Antrag auf Verhandlung vor dem Kollegium zu.

mündli : P Die Ziffer 3 dieser Ausführungsanweisung findet Anwendung.

(2) Gegen den Beschluß des Kollegiums steht dem Betroffenen und dem Oberpräfidenten (Regierungspräsidenten) innerhalb einer Auss{hlußfrist von 2 Wochen nach erfolgter Zustellung die Be= chwerde zu. Auf das weitère Verfahren findet die- Ziffer 5 dieser Aultübeungganweisun Anwendung. : E

(3) Bei der vom Oberpräfidenten Ne sidenter auß- esprochenen Entziehung einer Erlaubniskarte behält es so ‘lange Fim Bewenden, bis eine anderweite rechtskräftige Entscheidung einer weiteren Fnstanz ergeht. E

(4) Fs die Zurücknahme der Erlaubnis rechtskräftig erfolgt, so ist durch den Oberpräsidenten (Regierungspräsidenten) ihre Be- kanntgabe in dem zuständigen Kreis- und Amtsblatt auf Kosten des Betroffenen zu veranlassen.

Die Einziehung der ordnungsmäßig festgeseßten Gebühren, Kosten und baren Auslagen (val. Ziffer 3, 8 und 9 diesec Aus- führungsanweisung) erfolgt erforderlihenfalls im Verwaltungs- zwangsverfahren. M

Legitimationskarten und Wandergewerbescheine für einen Ge- werbebetrieb des § 2 des Gesebes dürfen erst au3gestellt werden, wenn der Antragsteller nachweist, daß ihm die Erlaubnis: nah 8 2 des Geseßes vom Oberpräsidenten (Regierungspräsidenten) erteilt ift.

IL BViehmärkte, 12.

(1) Als Behörde im Sinne des § 8, Absaß 1 und 2 des Gesebes werden die Oberpräsidenten (Regierungspräfidenten) für ihren Be- irk bestimmt. Die Ueberwachung der Viehmärkte wird diesen Be-

rden gleichfalls übertragen; sie können damit besondece Kom- missare beauftragen.

¿ (2) Der Schlußscheinzwang und der Handel nah Lebendgewicht werden für die Schlahtviehmärkte in Aachen, Berlin, Breslau, Dortmnnd, Duisburg, Duisburg-Meiderih, Düsseldorf, Elberfeld, Essen, Frankfurt a. M., Hannover, Krefeld, Köln, Magdeburg und Wiesbaden angeordnet. Q

13.

Soweit der Handel nah Lebendgewticht vorgeschrieben ist (vgl. iffer 12, Absay 2 dieser Ausführung3antweisung), muß die Fest- ellung des Lebendgevichts durch Wiegung erfolgen.

ußfrist von 2

14.

(1) Zur Ausftellung der Schlußscheine sind diejenigen Personen verpflichtet, welhe das Vich auf den Märkten verkaufen (beim Verkauf durch Veauftragte oder Kommissionäre diese).

(2) Soweit Schlußsheinzwang vorgeschrieben ist, sind Geschäfts- abschlüsse ohne SchlußsGein nichtig.

(3) Die näheren Bestimmungen über die Shlußscheinpflicht, die Schlußscheine selbst und die zum Zweck der Feststellung von Vreis und Gewicht der Tiere zu erlassenden Vorschriften und zu treffenden Einrichtungen werden durch die für die einzelnen Shhlahtviehmärkte vom Staatskommissar für BVolksernährung zu erlassenden Prets- feststellung3ordnungen getroffen. Bis dahin behalten die bisher auf Saa des Geseves, betreffend die Preisfeststellung beim Markt- handel mit Schlahtoieh vom 8. Februar 1909 (Reich3gefcbbl. S. 269), erlassenen Ordnunaen mit der Maßgabe ihre Gültiakeit, daß aus den in Zisser 12, Absay 2 genannten ShlaGtbviehmärkten

alle Shlachttierè nach Lebendgewicht gehandelt werden müssen.

TI1, Kleinhandel mit Fleis. ) 15;

(1) Ueber Anträge auf Erteilung der Exlcuihnis nah 811 des Gesehes entscheidet in den kreisfreien Städten der Magistrat (Bürgermeister), in den Landkreisen der Landrat (Oberamtmann) nach , Anhörung geeigneter Sachverständiger oder Berufs- vertretungen. : :

(2) Die Erlaubnis ist zeitlih niht zu beschränken; eine sachliche Beschränkung ist nur dort zulässig, wo üblicherweise zwischen Ochsen- mehzgern, Shweinemebßgern ust. unterschieden wird.

(3) Wird die Erlaubnis versaat, steht dem Antraasteller inner- halb einèr Anss{chlußfrist von 2 Wocheri nah erfolgter Zustellung die Beschwerde an dent Oberpräsidenten (Regierungspräsidenten) zu. Veber die Beshwerde tènischeidet das Kollegium nah [, Ziffer 2—4 dieser Ausführündsanweisung endgültig.

16.

Auf die Zurücknahme der Erlaubnis findet das Verfahren nah I, Ziffer 9 sinngemäß Anwendung. An Stelle des Oberpräsidenten (Regierungspräsidenten) tritt der Magistrat (Bürgermeister) oder der Landrat (Oberamtmann). M

Al3 Frishfleisch im Sinne des § 11 des Gesetzes ift anzusehen, Fleisch, wel%es abgesehen von einem etwaigen Kühlverfahren einer auf die Haltbarkeit einwirkenden Behandlung nicht unter- worfen ist, ferner Fleish, welches zwar einer solchen Behandlung unterworfen worden ist, aber die Eigenschaften frischen Fleisches im wesentlihen beibehalten hat oder durch entsprehende Behandlung wieder gewinnen kann. :

A,

Die nach § 13 des Gesekes erforderlichen Verzeichnisse müssen [e angebracht sein, daß die darin angegebenen Preise sowohl im erkaufsraum odex Betriebsstand als auch von außen deutlich siht- bar find. Ueber die Ausgestaltung der Preisverzeichnisse erlassen dio £ berpräsidenten (Regierunaspräsidenten) für ihre Bezirke die erforderlihen Änordnunoen. Der Erlaß von Richtlinien dur den Staatsfommissar füx Volksernährung bletbt vorbehalten. 19, (1) Die anf den Preisverzeihnissen angekündigten Vreise dürfen nicht überschritten werden. 9 9 N (2) Die Abgabe der im Kleinhandel üblichen Mengen an die Verbraucher zu den auf den Preisverzeihnissen angeklindigten Preisen gegen Barzahlung darf, solange Vorrat vorhanden ist, nit berweigert, im besonderen auch nihcht von der Abnahme anderer Waren abhängig gemacht werden,

IV, Schlußbestimmungen, 20. . Ler gegen die Bestimmungen dieser Ausführung3anweifun oder der auf Grund derselben mit Genehmigung des Stcatt kommissars für Volksernährung von den Oberpräsidenten (Rogie- rungspräsidenten) erlassenen Ausführungsanweisungen ver tößt. wird mit Gefänanis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bi3 zn hnitderttausend Mark bestraft. 7

j 21.

(1) Gemäß § 14, Absatz 2 des Gesetzes kann in den daselbst vorgesehenen Fällen neben der Strafe seitens der Gerichte auf Ein fie ung der Gegenstände erkannt werden, auf die ih dèr unzuver- üssine Sandel8hetrieb bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gchôren Ber n U a a g

er Tonnen die bon dox Polizeibehörde durch einen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft be Merouin Sachen gemäß der Bekanntmachuna, betreffend éein'ge die Kriegsverord- nungen er änzende Vorschriften üßer Einzichung nnd über Ver- üunkerng bes lagnahmter Gegenstände vom 22, März 1917 (Reichs- gesevbl. S. 256) in Verbindung mit Artikel 11 der Verordnung _ Uber Ausdehnung einzelner Verordnungen für die Kriegswirtschaft L Q A, tebergangsw rtshaft vom 12.

e hu des Gesebes über den Erlaß von Verordnungen ei,

gle tr Zebergangêwir chaft vom 6. Februar 1921 iehung veräußert werden,

Februar 1920 (Reich8aeseßbl.

9) bereits vor der gerihtlihen Entscheidung |

20 Die in Gemäßheit der Ziffer 20 dieser Ausführung3anweisung

erlassene

n Ausführungsbestimmungen der Oberpräsidenten (Regie-

rungspräsfidenten) werden durch Veröffentlichung in den betrefsen-

den Regierungsamtsblättern rechtsverbindlich.

23. Die Ausführungsanweisungen vom 24, September 1920

Sl K&K. f. B Ad.

672 usw. und vom 27. Oktober 1920

St. K. f. V. Vld. 3672 II. usw. treten außer Kraft.

Berlin, den 6. Mai 1922.

Preußisher Staatskommissar für Volksernährung.

Z. V.: Dr. Hagedorn.

Der Minister für Handel Der Minister für Landwirtschaft,

und Gewerbe. S A.: Bail.

Der Minister des Jnnern. J. A.: von Falkenhayn.

Verzeichnis

berienigen Tierârzteé, die an der Tierärzkkli leinHannover im Winterhalbjahr 1921/ zum doctormedictinae veterinariae Þromobie

Hocchschu sind.

e E R A Î

1E Eaidiaideiraiiteaiaiaimdta Gla te Gb a * | Vor- und Zuname | Geburtsort

| Steinbrück

| | | | |

Heinrich Barth

August Bartxati | Georg Beer | Hermann Behrens | Heinrich Bergen | Max Berr Otto Beutler | Geora Bona Auaust Crohn | Christian Falk Bruno Fis{her | Ernst Franke | Alfred Fuhrmann | Max Gareis | Paul Grimm Klaus Haa Klaus Hein

Arno Hengst | Hurt Henne | Kar! Hettenbach | Friedri Hilker | Heinri Hüttmann | | Adolf Jacobfer

h | | | | |

| GBüntersen

| Berlin

Herbrurm

Alfeld a. d. Leine (Gaisthal Snsterburg Borbleckede a. E. Lüdingworth

| Nidda Sáalzmünde Arneburg

| Hobenbüchen

| Bamberg Havelberg Harburg PDâgeling

Dreâden Peine Schaybach Milse Brunstorf Zandefford

Streek b. Várel | Treptow a. Toll. | Saarburg i. Lothr. | Düsseldorf Nemse eid Herford | Wiémar Munster Ute Scbarnhorst Cannstatt Grofürsfelb Hannover

| August Foosten

| Franz Körner

|“Nichard Kraufe

| Leonbard Latzé!

| Hermann Lever

| Milße!m Licking

| Ludwig Lund Hermann Marcks Gustay Mever Hermann Meyer Eugen Mögele osef ‘Offermanns

| Karl Olto

y

Hannover Ludwiathafen lImmelin Bärwalde

Geora Paschén | Otto Nemmele | Johann Nuwisch Ernft Schäle

Gustav ScherHorn | Hermann S{ubach | Johannes Sperinq Malter Steinboff MWerner Stettin Friedrih Stier (Geora Stolte Nicolae Teodoreanu |

Dalvers Nodach Eitorf Heamnover | Stendal Nuhla Groß Salze Nadesti - (Ol) Ovyporelu Nortrupy Minden î. W. Barmen Loxten

Hertnänn Vel melage|

Nichard Nölker

Friedri Vortmann

Heinrih Wester- frölfe

August Wilken

Nudolf Wille

Gustav Woltecstorff

Nierms!oh Hagenow

Bergen, Dumme

Flensburg

| Groß

Kar! Wulfsberg

Hannover, den 3. Mai 1922.

Domänen und Forsten. J. A.: Dr. Hellich. Der Finanzminister. * L V: Dr:

I eb er.

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E R Dp

Der Promovierten

zeitiger Wohnort

Hüddefsum b. Hildesheim Göttingen Keolberag, Ostsee Herbrum Freden, Leine BVelburg Stolzenau, Weser Buxtéhude Lübedck Dortmund Ha e a. S, rallingbostekl Osterfeld i. W. Hannover IBegeleben Alberêdorf, Holstein Kellinghusen, Hol- fiein Iwidau i Hobeneaaelsen

Sa.

| Durbach i. B.

Hannover Bri1nstorf Kristiania, Norwegen Slfreè? h, Varel! Stendal Dortmund Essen. Rubr Bremerhaven Diepholz Hannover Munster, Lager Dorf fund E arnhorf Naibinaen a -E. Dornrágen b. Köln Hankenébüttel Bockenem, Harz Mannkeirt Ummeln 19

| Lefum-Burodamm

b. Bremen Da!vers b, Berge Ei1itden 9Bilhelmshaven Groß VBurgroedel Sténdbal Wesel a. Nh. Salze Hannover

Nendéburg (Böttingen Elberfeld Bielefeld

Oftercapypeln Eldena î. Mecklen- bura Suhlendorf, Kr. Uelzen Weferlingen,

Prov. Sacbsen

Der Rektor der Tierärztlihen Hochschule.

Künnemann.

Nichtamtliches.

Dentsches Nech.

Der Reichsrat hielt am Donnerstagnahmittag ttmnter

dem Vorfiß des Reichsministers des öffentliche Sizung ab. Eingegangen büro des

Fnnern Dr. Köster eine i sind, wie das „Nachrichten- Vereins deutscher Zeitunäasverleger“ beridtet, die

Entwürse von Geseßen zur Erhöhung der Posit-,

Telegraphen- und zuständigen Ausschüssen Reichsrat erklärte ih lpredend einem Vorschlag eshäfte der bisherigen arbeitsministeriums, die ertlärung von nunmehr an das Übergehen.

“überwiesen damit

über die

enau

Fernsprechgebühren, wurden. einverstanden, des Reich3arbeitsministers die Unterabteilung | Verbindlichkeits- Tarifverträgen zu bestimmen hatte, Reichsamt für Arbeitsvermititlung Angenommen wurde der Entwurf eines

die den Der daß ent-

des Neichg-

Gesezes, das die bisherige. Verordnung über die schieds- gerihtlihe Erhöhung von Preisen bei der Steferung von

Gas Berufungsinstanz Senat beim

elektrischer Arbeit , geändert, daß eine Es soll ein besonderer errichtet werden.

und Leitungswasser

dahin ah- eingeführt wird.

Neichswirtschaftsgericht Entsprechend einem Beschluß Aue

der Aus-

schüsse beschloß auch die Vollversammlung, daß als Be-

rufungsfrist ausdrücklich ein Monat r ersten Entscheidung festgeseßt auf Anfrage des bayerischen

nah Bekannigebung wérden Gesändten von Preger ein Vet-

soll. Iie

treter des Neichswir!schaftsministeriums mitteilte, ist die voll- ene Wahruïig der Interessen der Erzeuger, wie derjenigen

der Verbraucher dadur gewährleistet, daß dîe Beisizer des fe IONeia tsgerihts vom sozialpolitishen Ausschuß des Reichswirtschaftsrats vorgeschlagen werden. Mit de

Prägung von mwmeiteren 200 Millionen Mark E F ân sgi gpsentiigstü den aus Aluminium erklärte sich dex Reichsrat einverstanden, ebenso mit, dem erneuten Beschluß seiner Ausschüsse, wonach die Verteilung von 600 Millionen Mark Entschädigung der Gemeinden für den dur Wegfall der Besteuerung des Mindesteinkommens erlittenen Ausfall nah Maßgabe der Bevölkerutigszah[ vorgétiommen - werden soll. Preußen hat . seinen früheren Antrag, außerdem auch die Fläche als Maßstab zu wählen. fallen lassen. Baden und Württemberg stimmten gegen die Vorlage. Angenommen wurde ferner der Entwurf eines Geseßes über die Erhöhuna der Verwaltungskosteh- beiträge bei Tilgungsdarlehen. Dieser Entwurf entspricht einem Wunsche der öffentlichen Kreditanstalten und Hypothefen- banfen. Mit Nüctsicht auf die fortschreitende Teuerung sollen die betreffenden Znstitute von den obersten Landesbehörden die Ermächtigung erhalten können, den Zinssaß für Amortisationa- darlehen over, wo ein besonderer Verwaltungskostenbeitrag berehnet ist, auch diesen um hôchstens "/z vH zu erhöhen. Außerdem kann der Reichsrat bestimmen, daß bei weiterem Steigen der Teuerung die obersten Landesbehörden noch weitere Erhöhungen zulassen. Den Schuldnern ist ein. außerordent liches Küridigungsrecht gegeben, durch dessen Geltendmachung sie fih der Erhöhung des Zinses entziehen können.

Die vereinigten Ausschüsse des Reihsrats sür Volls- wirtschaft, für Haushalt und Rechnungswesen und für Nets: pflege hielten heute eine Sißung.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Hauptausschuß des Reichstags wurde gestern zunächst die Berälung über den Haushalt des Reichstags fortgeseßt. Bei Behandlung der: Etatéposition, die den Ankauf von Bücbern und Zeitschriften für die Bücherei des Neichäiags betrifft, wies Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) auf die großé literarische Be deufung der nun wtiederaufzenommenen Bibliogravbie der Sozial.

Dieses Werk die Birke wiscchen Wissenschaft. Es unbêdinat in der des Meichstags ausliegen. Abg. Hoh (Soz.) \{chloß sich unter Begründung des hohen wissensccha!tlichen Werts dieser Bibliographie dem Wuniche des Vorredners an. In bezug auf die Anfertigung der Reichstagsdruciachen regte der Beticblerstatter Abg. Dr. Pachniccke (Dem ) an, egi der Neichstagävorsiand nochma!s in Erwägung ziehen solle, ob die Neichs- tagödruckachen fünftig der Neichsdruckerei oder wie biêher einigen privaten Druckereien in Auftrag gegeben werden sollen. Der Redner icilte anch mit, daß der Wirtichastsbetrieb im Neichätagêgebäude vom Zentralverband der Hotel-, Kaffee- und Nestaurateurangestellten lan! Vertrag mit dem Reichätagépräsidenten übernommen worden sei. Die : würden vom Verband lei j

wissenschaft Politik und Drukfachenabteilung

j A R 0 iGlagë

müsse

hin.

bezahlt, der Reichstag leiste Zuschuß von {ährlich 650 000 .Æ: datlir unterlägen jedo

der dargereihten Getränke und Speisen der Genehmigung des Neiché taggvorstands.

Hierauf wandte sich: der Hauptans{Guß der Beratung Entwurt des Haushalts8gesetzes und die dann enthaltenen neuen Gehaltserhêöbungen zu Die Regierungsvorlage wurde amgenommen Danach beträgt der Teuerungds- zus ch! ag" zu: dèn Bezügen derx plantnäfigen und außerp!anmäßiget MNeichébeaniten a). vom 1. bis 30. April 1922 zu dem Grundgehalke, den Diâten und dem Ortszuschlage, foweit dieje Bezüge den Vetrag von inégesamt 10 000 4 nicht übersteigen, 60 vH, im üb1igen 30 vH b) vom 1. Mai 1922 ab zu -dem Grundgebalte, den Diäten und dem Ortszuschlage, soweit diese Bezüge den Betrag von insgesamt 10000 4 nicht übersteigen, 120 vH, im übrigen 69 vH, außerdem zu den Kinderzushlägen vH. Ein- gefügt wurde ein Parägravh, der bestimmt, daß die Dienstzulage an Minifterialräte für Führung von Dirigentengeschäiten und an Offiziere in gleichen Stellungen beim Neichswehrministeriuum vom 1. Mai 1922 ab 16500 4 jährli betragen soll; davon sollen 6509 # nicht pensionsfähig sein. Von ver!Giedenen Seiten wurde der Wunsch ausgesyrodhen, daß die Stellenverminderungen in den Ländern in demselben Umfang geschehen müßten, wie im Neiche. Der Minifterialdirektor von Schlieben erklärte na Annahme der Negierungsvorlage, daß nunmehr die Kassen sofort angewiesen würden, den Beamten die Befoldungserhöhungen auszuzablen. Abg. Br üning- haus (D. Vp.) machte darauf aufmerkfiam, daß die Erböhung der Zulage für Amtéchefs wohl versehentliß unterblieben sei. Der Vertreter der Regierung sagte zu, die Sache dur Nach- trag8etat zu regeln.

Sodann behandelte der Hauptaus\huß einen Gefehzentwurk uber die Vergütung von Leistungen für die be- waffnete deutshe Macht. Der Gesegentwurf geht davon aus, daß dem Quartiergeber die Aufwendungen zu erstatten sind, die ihm erwad;sen, wenn in bezug auf die Gewährung der Unterkunft die nah dem Regulativ für die Quartierbedürfnisse der bewaffneten Macht zulässigen Anforderungen gestellt werden. Die Quartier- vergütung hat demna die Miete für die Wohnfläche einfchließlid der avßergewöhnlihen Abnußtzung, die Hergabe der Geräte int Wäsche, Feuerung, Beleuhtunz, Neinigung zu umfassen. Der Hauptaus\chuß nahm die Regierungsvorlage obne wesentliche Aenderungen an. Hierauf vertagte ch der Ausschuß.

Der Reichstagsauss\chuß für Beamtenangt- legenheiten erledigte gestern eine Neihe von Eingaben. Je nad der vom Aus\chuß anerkannten Berechtigung der einzelnen Wünsche wurden diese der Regierung als Material oder zur Beru sihtigung überwiesen.

v &m NRetitchstagsaus\chuß für Bevsölkerungs- politik kamen gestern bei der Fortseßung der Beratung über den Gntwurf eines Gesetzes zur Bekämpfungder Gt- \shlechtskrankheiten die von der Negierung bestellten Sal verständigen Professor Dr. Judassohn- Breslau und Prefessor Dr. Galews ki - Dresden zu Worte, die in austührliher Weir fih hauptsächlich über die Bedeutung des Salversans für die V& tämpfung der Geschle{tskrankheiten äußerten. Diese Frage stand im Mittelpunkt der ganzen Debatte. Beide Sachverständige führten aus, da die Zahl der durch Salversaneinsprißungen hervorgerufenen Todesfälle, die die Oeffentlichkeit infolge der Agitation der Naturheilvereint beunrvbigten, von so geringer Ausdehnung seien, daß im ganzen die Zahl der Unglückéfälle im Verbältnis von 1: 10000 stehe, währe? bei der Narkose in früheren Zeiten die Unglückéiälle schon 1: 4008 und jeßt infolge der vervollfkomimneten Methobe 1 : 10 000 betrüge. Dir Technik werte auf diesem Gebiete immer mehr vervollkommnet, und es tolle insbesondere auch für eine bessere Ausbildung der Aerzkle bezug auf die Behandlung der Geschlechtskrankheiten Sorge getrag? werden. Heule wird die R afvrada fortgesetzt. Ÿ

Der Reichstagsaus\chuß für Bearbeitung de? Luftverkehrsgeseßes behandelte gestern in dritter Lesung de! Gesetzentwurf. Aenderungen von Bedeutung wurden n E genommen.

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Der Aus\chuß des vorl. Neihswirtshaftsraltl für Siedlungs- und Wohnungsöwesen nahm E 6, Mai das Gutachten seines ÜUnterausschusses, r treffend den Geseyentwurf über Verlängerung de Geltungsdauer der Pachtshuyordnung,

Das Gutachten beruht auf eingehenden Sachyerständigenverne

Der Aubschuß stimmte dem Grundgedanken des Gesegzes zu, d zeitige Pachtshutzoronung als Ueberganaämaknahme bis zum 30.

6

24 in Geltung zu laffen; die Sprüche des Pachteiniqungsamtes, das i Ansicht des Netichéwirtschaftsrats möglichst elten angerufen weiden e seien im allgemeinen für die Dauer von zwei Wirtschattsjahren

fällen: Er bedauerte aber, daß der Entwurf so spät vorgelegt E den sei, daß es nur unter \{werer Belastung der Mitglieder móglidó gewesen fei, ihn LFingebend zu prüfen. Für den «all eines neuen Entwurfs müsse die Vorlegung wenigstens ein halbes Jahr vor Außerkrafttreten des Gesetzes gefordert werden. Bezüglich des Pacht- «nigungswesens forderte der Aus)\chuß eine Berufungsinstanz, die agienbeisiper haben solle. Die Vorschläge für diese Beisiger der Finigungéämler sowobl als auch der Betufungsinstanz sollten von den Verbänden der Pächter und Berpächter gemacht werden, wobei nah cinem Arbeitgeberantrage Groß-, Mittel- und Kleinpäßter und verpächter je nach dem strittigen Pachkvertrage zu berück- aditigen seien. Ciue- ausgedehnte Debatte entjpaun sich über die Grenze für den fozialen Kleinpachts{hub und die ihr von den Arbeitnehmern zugrunde gelegte selbständige Ackernahrung. Hie Arbeitnehmer flanden auf dem Standpunkt, daß die Grenze ent- sprechend dem Gefeßentwurf bis 10 ha ausgedehnt werden folle, da iese Grenze 1m allgemeinen einer selbständigen Aernabrung ent- spreche. Den Landesbehörden könnte das Net gegeben werden, die Grenze nit nur, wie im Geseßentwuet vorgesehen, herauf-, sondern anch herabzuseßen. Die Kleinpächter hätten übereinstimmend 10 ha, als obere (Hrenze gefordert. Die Mehrheit des Aus|chusses hielt die Grenze für zu hoh. Man solle es bei der gegenwärtigen Grenze von 9) ha belassen, da sich die Verhöltnisse niht wesentlich geändert häiten, Gegen den Begriff der selbständigen Ader- nhrung sei an und für sih nichts einzuwenden, erx sei aber sowobl nad den Landesteilen als auch von Fal! zu Fall so verschieden zu bemessen, daß man zweckmäßig davon absehe, ibn in das Geseg hineinzubringen. Hervorragende Sachverständige, wie Protessor Dr. Sering und Professor Dr. Aereboe, hâtten dringend davor ge- warnt, Einem Arbeitnehmerantrag gemäß wurde der Reichsregierung nahegelegt, nah Verabschiedung des jetzigen Entwurfs baldiast in Er- wägung darüber einzutreten, ob das soziale Kleinpächterschuprecht iht zweckdienlicher durh Dauerbestimmungen geregelt werden sollte. Der Antrag eines Städtevertreters auf Ausdehnung der Be- stimmungen des Geseßes auf Pachtverträge über JIagde-, Fischereie und Teihnugzung fowie über Gewinnung von Bodenbestandteilen wurde abgelehnt, Das Gutachten wurde bei der Gesamtabstimmung mit 10 gegen 2 Stimmen (Arbeitnehmer) angenommen ; es erhielt in den hauptpunkten folgende Fassung:

„11L Bezüglich des fozialen PäGterfchußzes vertritt der Netchswirtschaftsrat folgenden Standpunkt: 1. Der soziale SHutz darf nicht weiter ausgedehnt werden als auf Grundstücke bis zur Größe von 29 ha ‘Vie im Entwurf in Auéssißt genommene Aus- dehnung auf Grundsiücke bis 10 ha empfiehlt 1G nicht. Die alte Pahtichußordnung ging mit Net von einer Größe von 2,5 ha aus da nur der Kleinpächter geshüßt sein sollte. Auch heute legt fein Grund vor, die Grenze zu erweitern, zumal eine Verschiebung der Verhältnisse insoweit nicht ein- getreten ist. Wünschenswert erscheint es jedo, selbstwirt- haftenden Pächtern (Heuerlingen) ohne Nücsiht auf die Größe des Pachiaders Schug zu gewähren, soweit sie QOcdland in Kulturland umgewandelt haben. V. Bezüglich der Pachtan- (leibung sind nah der Ansicht des Reichäwirtschaftsrats folgende Gesichtäpunkte zu beachten: 1. Die Geldentlwertung darf nit als Prundlage für cine bestimmte Ausgleihung der Vachtyreise ange- werden. Sie stellt au nicht für i allein einen Grund fir die Aenderung der Pactleistung dar. Entscheidend ist in erster inie der individuelle Fall bei dem alädann die Geldentwertung einen wissen Anhal!tépunkt für die Festsetzung des Pachtzinfes geben fann. Fin shematisches AngleiWen - an die Geldentwertung würde in den reilaus meisten Fällen zu einem Nuin der Pächter führen.

nommen

2. Ins- kiontere baben die Pachteinigungétämter zu berücsitigen, daß das Pacht= hjeft au unter den veränderten wirtscha\tlihen Verhältnissen in dem Zu- fande erhalten wird, der volfewirtiWaitlihvon jedem Gute heute mebr denn t zu: fordern ist. 4, Der S(bwierigkeit |äßt sih am besten durch den leergang von der Goldleiftung zur Naturalwertleistung begegren, tvobei jedoch die Grundsäße unter 1 zu beachten sind. Die Pacht- Wigungëämter fönnen artch dann Naturalwert!eistungen festseten, wmn nach dem u! fprünglihen Vertrag eine reine Goldleistung ber- wart war. Hinsichtlich der Kosfen muß die Einsetzung des Armen- 8 gebilligt. werden. Aus grund\äßlihen Erwägungen ist zu mrn, daß auch Grundstücke des Neichs d-m Pachtichutzgeiet: unter- en. Es besteht keine ersihtlihe Veranlassung, das Neich in dieser Milebitng anders zu behanteln als die Länder, sowobl hinsidtlih f sozialen Pächtershußes wie hbinsihtli*G der. Pachten- nleichung. Der Reichswirtschaftêrat craltet wegen der außer- mMentlihen Schwierigkeit einer gerechten Regelung der Pachtver- Klinisse ein Einwirken aller amtlidben Stellen auf die landwiit- sdaftlicben Organifationen in der Richtung als wünschenswert, daß lele ihre Mitglieder géneigt maden, si{ch in Anerkenrung ibrer qgenteitigen Interessen gü!lid zu einigen oter, wo da: niht mögli ! sich obne Anrufen der amtlichen Pachteiniaungtämter Schiedêgerichten imerzuordnen, wie fie von einigen paritätiihen Verbänden bereits mit Erfolg eingerichtet worden sind. Diese Yegelung erhält den wiwendigen wirtschaftlichen Frieden ; denn sie wirkt der Getabr der Mztebung von Pachtland enigegen und fördert die soziale Aufsticas- mqlichkeit fowie die landwirtihaftlihe Erzeugung." Das Gut- Wien soll durch den Vorstand des Neichswirtschafitèrats der Reichs- egierung unmittelbar zugeleitet werden. . Der Verkehrsaus\chuß des Neichsroirtschaftsrats be- \bâftigte sich in seiner Sißung am 10 Mai u. a mit dem Antrag des Gewerkschaftsbundes der Angestellten auj Iu8debhnung der Ausgabe von Sch{ülerfahrkarten zur alle Lehrlinge. Der Antrag wurde damit begründet, daß dte Schülerfahrkarten seit dem 1. April 1922 an Handwetikslehrlinge, Wer nicht an Handlungslehrlinge abgegeben werden, diese Unter- heidung aber nit dur wirtsaftli verschiedene Verhältnisse ge- tetfertigt fei. Nah längerer Aussprahe wurde beschlossen, die Eingabe der Regterung zur Berücksichtigung zu überweisen, mit em Gutachten, daß die Vergünstigung nur dann gewährt werden oll, wenn ein Lehrvertrag und eine Bescheinigung vorgelegt wird, U denen hervorgeht, ‘daß der Antragsteller noch Lehrling ist. Tin Antrag der Kommission zur Erschließung des ‘vurtangermoors auf Unterstüßung des Baues finer Meliorationsbahn unter Beteiligung Hollands wurde dem Unteraus\{uß für die Kultivierung von Moor- und Oedländereten Ur Begutachtung überwiesen.

, Der sozialpolitishe Aus\{Guß des vorläufigen Reichs- Vrtjchäftsrats hielt heute eine Sigzung.

darcdaarios rei A Md A O

Der Hauptauss{uß des preußishen Landtags feriet am Donnerstag den Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltun 6, Wie das „Nachrichtendüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, gab der preußische Finanz- minister Dr. von MNichter einleitend eine Uebersicht über île Lage der preußishen Finanzen und ihr Verhältnis _zu den Reich6finanzen. Wenn auh die Finanzlage Preußens Unsliger sei als die im Reiche und in den Ge- meinden, so dürfe man sie doch nit so rosig autfassen. Der Unerwarteten Steigerung der Einnahmen stehe eine erhebliche Steigerung der Ausgaben gegenüber, mit dex man rechnen müsse. *# Unsicherheitstaktor sei außerdem der 31. Mai festzustellen. Von wesentlichem Einfluß sei, ob der Neichstag das Würzburger Ab- Mmen der einzelstaatlichen Finanzminister mit dem *Keichsfinanz- nister bestäti e, Wenn das Abkommen durchgesührt werde, dann feule die Stellung der Länder sich erheblich R Für 1920 be- dle die Wahrscheinlick keit, daß der Haushalt ohne Fehlbetrag abge: be dssen werden könne. Wahrscheinlich werde man auch 1921 ohne Fehl» i ausfommen, wenn die Eingänge aus der Neichsetnkommenstieuer „Utlg seten, wie der Anschlag sie annehme Das würde wiederum \nstig auf den Haushalt für 192 einwirken. Für dieses Zahr tibe aber voraussichtlich noch ein Fehlbetrag von rund 950 Millionen

arl. Ueber den Haushalt hinaus müsse das Finanzmini terium im Uuje der nächsten Zeit eine Reihe dringlicher Ausgaben überuehmen,

|

Aba. Lüdicke (D. Nat.)

| aewisser | diesen Ausführungen wurde die Weiterberatung auf einen Tag der

Dazu gehöre eîne grofzügige Aktion im Beamtenwohnungsbau. Der Minister wies au auf die unhaltbaren Zustände im Berliner Opern- hause hin und bezeihnete den Umbau gleicsfalls als dringlidhe Auf- gabe. Die Beamtenbesoldung stelle besonders große Anforderungen an den Staat. Für je zehn Prozent neu zu zahlender Gehälter, die die Länder mehr übernehmen müßten, vermehre fich der Fehlbetrag um 1,3 Milliarde Mark. Zum Sc&bluß wandte sich der Finanzminister gegen Darlegungen des Oberbürgermeisters Adenauer in Köln über die Lage der Gemeinden; die preußische Staatsverwal- tung babe ihre Gemeinden nie s{chlechter behandelt, als die anderen Länder ihre Gemeinden. Ueber die Grundsteuer spra si der Minister nit aus, Gin Vertreter des Fitinäanz- ministeriums gab Auskunft über die besonderen Ausgaben auf Grund des Ueberal!terungsgeseßes. Ste betrügen gegenwärtig 72 Mil- lionen Mark. Ohne Vollsschul!éhrer kämen insgesamt 2600 Beamte in Frage, die am 1. April verabschiedet waren.

- Der Landtagsausschuß zur Beratung von Aenderungen desGesetzes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin bielt am Donnerstäg- nachmittag eine Sißzung ab, um zu den neuen Anträgen der Ab- geordneten der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei bezüglih der räumlichen und saGlihen Aenderung bon Berlin Stellung zu nehmen. Von den Moehrheitssozialdemo- fraten und den unabbängigen Sozialisten wurde gegen ‘die Beratung

| dieser Anträge Protest erboben, weil sie dem Plenum nicht vorgelegen

hâtten. Die Anträge griffen auch der neuen Städteordnung vor. bob feinerseits hervor, daß ein ent- sprebender Bes{luß, baß selbständige Anträge in bezug uf die Aenderung gestellt werden können, in der legten Auss{ußsißung ausdrücklich gefaßt worden fei. Selbstverständliß müßten die Anträge, wenn sie vom Auss{chuß angenommen würden, auch im Plerum drei Lesungen passiecren. Dieser Ansicht {lossen si die Abgg. von Eynern, Dr. Leidig (D. Vp.) und Gottwald (Zentr.) an. Abg. Dr. Kaufhold (D. Nat.) wies ergänzend noch darauf hin, daß Aus\{üsse des Landtags und des Reichstags jederzeit in der Lage seien, Gesetzentwürfe über eine thnen überwiesene Moaterie auszuarbeiten. Das treffendste Beispiel der neuesten Zeit sei in dieser Hinsicht die Zwangeanleibe im Reichstag. Diefe sei in ihren Grundzügen in dem sogen. Mantelgeseß enthalten. Der Steueraus\{uß des Reichstags habe das Mantelgeseß beraten und dann demn Neichstag zu den drei Lefungen überwiesen. Das müsse aud hier gesWehen. Mit zehn gegen neun Stimmen wurde die Zu- ständigkeit des Ausschusses anerkannt. Den deutschnationalen Antrag begründete Abg. Dr. Lüdicke: Groß-Berlin sei eine gewaltige Gnttänschung für alle, auch für die ehemaligen Freunde, geworden, Statt Verringerung des Beamtenapparats, wie ihn aub der Staats- sekretär Dr. Freund erwartet hade, sei eine gewaltige Ver- mehrung eingetreten. Die Bezirksämter hätten überhaupt keine Selbständigkeit mehr. Der Magistrat sei vie! zu aroß geworden. Die Erenzen zwishen Zentralgewalt und Bezirkêéämtern müßten genauer umgrenzt werden. Die. Necbte der Bezirksämter würden immer mehr einges{ränkt. Dringend er- forderlich sei die baldige örtlihe Abänderung. Es müsse der Zustand vom 1. Oktober 1920 wiederhergestellt werden. Die Reform müsse in nächster Zeit durGgeführt werden. Notwendig sei auc eine ander- weitiae Zusammensetzung des Magistrats. Die Bezirksämter müßten umgesialtet werden. Die einzelnen Bezirksbürgermeister müßten kraft ihres Amts- Mitglieder des Magistrats werden Deturch werde ein Zusammenhang mit dem Magistrat erreiht werden. Nach

nächGsten Woche vertagt.

Handel und Gewerbe.

—— An den am 9. und.10. Mai in Berlin abgehaltenen Sitzungen der Aufsichtsräte der Kaliwerke Säaälzdetfurth, Aktien gesellschaft, der Kaliwerke. Aschersleben- Fowie der Confolidtierten Alkaliwerke - Akttiengesell- schaft in Westeregeln gelangten dém „W. T. zufolge, die Abschlüsse iür das Geschäftéjahr 1921 zur Vorlage. Kali- wérke Salzdetfurth. Der ausgewiesene Gewinn - von 27 090 740 4 (Vorj. 21 846 382 #Æ) seßt sich, wie folgt, zu- sammen: Vortreg aus dem Vorjahr 110164 #4, Ge- winn aus dem Verkauf von Kalidüngesalzen und Chlor- falium 24211 593 #, Gewinn auf Zinienkonto 2437 731 Æ (Vori. 1 982 637 Æ), Einnabme an Mieten und Pacten 13 659 #6 (Vorî. 12 274 M), versMiedene Ctnaänge 317 591 M (Borj. 3377108 4). An Abschreibungen auf Anlagekonten werden 424 188 #4 (Vorj. 44 483 Æ) vorgenommen. Aus dem nach Abzug der Generalunkosten und (Steuern verbleibenden Reingewinn von 13536711 Æ# (Vorj. 15210 164 Æ) tollen eine Dividende von 24 vH sowie ein Bonus von 360 4 je Aktie (Vorj. 24 vH und 360 # je Aktie Bonus) zur Auss{üttung gelangen und 436 711 (Vorj. 110164 4) auf néue Rechnung vorgetragen werden. Kaliwerkbe Aschersleben. Der ausgewieïene Gewiun von 20073 229 „Æ& (Vorij. 8 890 139 4) sekt si, wie folgt, zusammen: Vortrag aus dem Vorjahr 120 134 #, Betriebsgewinn 15 628 991 .# (Vori. 6441 530 „#), Gewinn auf Zinsenkonto 678 086 (4 (Vorj. 547 567 #4), Gewinn auf Beteili- gungen 3625 200 Æ (Vorj. 1 671 200 4), Gewinn auf Lizenzen 19 876 M (Vorj. 37019 4), verfallene Dipidendenscheine aus 1916 900 .#, verfallene Zinsscheine aus 191740 Æ. An Ab- {reibungen auf Anlagekonten werden 3905856 #4 (Vorj 2616669 M vorgenommen. Aus dem nach Abzug der General- unkosten, Anleibezinsen und Steuern verbleibenden Reingewinn von 9086770 M (Vori. 2557634 A) sollen eine Di- vidende von 16 D (Bor 0 D u Aus: {ütung nelangen und 248437 4 (Vori. 120134 A) auf neue Rechnung vorgetragen werden. Consolidierte Alkfaliwerke Wesieregeln, Der ausgewiesene Getoinn von 19 491 934 4 (Vorj. 9341100 4) set sich folgendermaßen zu- sammen: Vort:ag aus dem Vorjahr 134 875 Æ, Gewinn der Berg- werks- und Fabrikanlagen 16 992 095 4 (Vorj. 6364 489 4), Ge- winn auf Zinsenkonto 1110363 4 (Vorj. 861 940 4), Gewinn auf Beteiligungen 1/254 600 #4 An Abschreibungen auf Anlagekonten

weiden 3 348 349 # (Vorj. 2345 147 46) vorgenommen. Aus dem nach Abzug der Generalunkosten, Anleihezinsen und Steuern ver- bletbenden Reingewinn von 8268 396 #4 (Vors. 3104 875 M) sollen eine Dividende von 20 vH (Vori. 10 vH) zur Ausschüttung. gelangen und 136 671 Æ# (Vori. 134 875 #) auf neue Rechnuna vorgetragen werden, Die Generalversammlungen der drei Gesellschaften sollen auf den 16. Juni nach Berlin einberufen werden.

Wien, 11. Mai. (W. T. B.). Nach dem Ausweis der Oester- reihis{ch-Ungarischen Bank vom 7. ‘Mai hat sich der Banknoten- umlauf seit dem 30. April um 1,8 Milliarden verringert.

Montreal, 10. Mai. Die Roheinnahmen der Canada- Pacific-Etsenbahn betrugen laut Meldung des ,W. T. B.“ in der ersten Maiwoche 2 842 000 Dollar, Abnahme gegen das Vor-

jahr 83 000 Dollar.

Waage tellung für Kohle, Koks und Briketts na n 20 O E

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Gestellt. . Nicht gestellt , Beladen zurück-

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Elektrolvytfuptfernotierung der Vereinigun, i deutscke Elektrolytkuyfernotiz stellte fi laut Becliner Meldung des „W. T. B," am 11. Mai auf / §8448 Æ (am 10, Mai au} 9474 4) für 100 kg. ottterheateS Dns WT-40-C SMD N G SME I N I E

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Berichie vou auswärtigen Wertpapiermärktien,

Köln, 11. Mai. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 11-086,10 G., 11 113.90 B,, Frankreich 2631,70 G., 2638,30 B., Belgien 2406,99 G. 2413,05 B4 Amerika 288,35 G., 289,15 B. England 1283,86 G.. 1287,15 B. Schweiz 5583,00 G, 5597,00 B, Italien 1550,55 G., 1554,45 B,, Dänemark 6142,20 G., 6157,70 B., Norwegen 5458,15 G, 5411,85 B, Schweden 7440,65 G., 7459,35 B, Spanien 4449,40 G., 4160,60 B., Prag 549,30 G, 550,70 B., Budapest 37,324 G., 37,424 B., Wien 3,18 G., 322 B.

Hamburg, 11, Mai. (W. X. (Bör)enschlukkurse.) Deutfch-Australishe Dampfschiff - Gesellshaft 464,00 bis 470,00 bez, Hamburger Pafketfahrt 385,00 bis 491,00 bez., Hambur - Süts amerika 687,50 bez, Norddeutscher Lloyd 296,00 bis 310,50 bez, Vereinigte Clbeshiffahrt —— G, ——— B. Schántüngbahs 455,00 bez, Brasilianishe Bank 1090,00 bis 1100,00 bez, Commerz - und Privat - Bank 293,00 bis 297,090 bez, Vereinsbank 293,00 bis 297,00 bez., Alsen-Portland-Zemen1 1472,00 bis 1550,00 bez, Anald - Continental 1595,00 his 1610,00- bez, Asbest Calmon 690,00 bis 710,00 bez, Dynamit Nobel! 670,00 bis 698,00 bez., Gerbstofî Renner 1225,00 bez., Norddeutshe Kutespinnerer —,— G,, Merck Guano 850,00 bis 875,00 bez., Harburg - Wiener Gummi 1488,00 bis 1502,00 bez, Kaoko - 230,00 be; Sloman Salpeter —,— G,, B, Neuguinea —,— G, . Otavi- Minen - Aktien —,— G, —,— B, do.- do. Genußsh. —,— G,

(GBebesert.

Leipzig, 11. Mai. (W. T. B.) Sächhsitche Rente. 65,75, 9 99 Leivziger Stadtanleihe 100,50, Allgemeine Deutsche Credit- anstalt 260,00, Bark für Grundbesiß 200,00, Ghewnitzer Banks berein —,—, LWudwîg Hupfeld 605,00, Piano Zimmermann 625,00, Leipziger Baumwollspinnerei 1010,00, Sächs. Emaillier- u. .Stanzs werke vorm. Gebr. Gnüchtel 510,00, Stöhr u. Co. 1625,00, Thir. Wollgarnspinnerei 1170,00, Sächs. Wollgk. vorm. Tittel u... Krüger 1080,00, Tränkner u. Würker 795,00, Zimmermann-Wer1ke 500,00, Germania 550,00, Peniger Maschinenfabrik 383,00, Leipzigêr. Werks zeug Pittler u. Co. 860,00, Wotan-Werke 915,00, Leipz. Kammgarn- spinnerei 1000,00, Hugo Schneider 715,00, Wurzner Kunstmühl. vorm. Krietsch 500,00, Hall. Zucker - Fabrik 925,00, Mittreeitaer Kratzen 1495,00, Frit Schulz fun. 1000,00, Niebeck u. Co. 510,00, Thüring. Gas 510,00, Hallesche Pfännerschaft 476 50, Erbolt.

Wrantfsurt a M, 11. Mal: (V. T D) Dees Kredit §900, Badis®e Anilin 725,00, - Chem. Griesheim 760,09, Höchster Farbwerke 662,00, Labmeyer 400,00, Westeregeln Alfali 1900,00, Adlerwerke Kleyer 475,00, Pokforny u. Wittekind 590,00, Daimler Motoren 414,00, Maschinenfabrik Eßlingen - 830,00, Aschaffenburg Zellstoff 810,00, Phil. Holzmann 490,00, Wavyß m. Freytag 689 00, Vereinigte Deutshe Oelfabrifen 820,00, Zellstoff Waldhof 835,00, Fuchs Waggonfabrik 625,00, Heideiberg - Zement 721,00, Zuderfabrif Waghäusel 860,00, - Zuckerfahrik Frankenthal 840,00, Zuderfabrif Offstein 800,00, Zuckerfabrik Stuttgart-847,00.

c an T O 11. Mat. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 283,21 G., 283,79 B., Englische —,— G.,, —,— B, Französische ; G., i B, Holländische B. ; M... Polnische 7,087 G., 7,115 B, Warschau —,— G., —,—. B, Posen

63) B, Telegraphishe Auszablungen: London Holland 11 038,95 G., 11 061,05 B., Paxis 2622,35 G., 2627,66 B. Avuszahluingen: Warschau 7,11 G, 71,14 B.,, Polen —— G, —,— B,, Posen 7,084 G., 7,11 B.

Wien, 11. Mai. (W. T. B.) Türkische Lose —,—, Mate rente 143, Februarrente 150, Oesterreichishe Kronenrente 144, Oesterreihische Goldrente 2100, Ungarisch? Boldrente 6000. ÜUngarisde Kronenrente 2620, ÄAnglobank 15 000, Wiener Bänkverein 6850, Oesterreihische Kreditanstalt 7000, Ungarische Kreditanstalt 20 700, Länderbank 17 700, Desterreihis{-Ungarishe- Bank -17 400, Wiener Unionbank 6700, Aoyd Triestina —,—, Staatsbahn 142 300, Süds bahn 47 950, Südbahnprioritäten 69 000,- Siemens u. Halske 12950; Alpine Montan 99 100, Poldibütte 64 700, Prager Eisen 150 000, Rima ‘Murany 48 700, - Skfoda-Werke 71.700, Brürer Kohlen 93 000, Salgo-Kohlen 102-000, Daimler Motoren 5000, Veitscher Magnesit" —,—, Waffenfabrik 5100, Galizia « Petroleum —,—, Kaisers Ferdinand-Nordbahn 593 000. É

Wien, 11. Val (W. L 2) zentrale: Amsterdam 336 250,00 G. Berlin 3070.00 G., Kopyons hagen 188/875,00 G., London 28 925,00 G., Paris 79 930,00 G4 Zürich 168 125,00 G., Marknoten 309500,00 G., Lirenoten 46 270.00 G, Iugoslawische Noten 12 508,00 G., Tschecho - Slowakishe Noten 16 615,00 G., Polnisde ' Noten 215,00 G, Dollar 8689 00 G. Ungarishße Noten 1135,50 G.

Prag, 11. Mai. (W. T. B.) Notierunaen der Devisens zentrale (Durhschnittskurse): Amsterdam 2040,00, Berkin 18,70; Stock. bolm 1356,00, Christiania 986,09, Kopenhagen 1125.00 Zürich 1017,50, London 233,50, New Vork 52,25, Wien 0,607, Marks noten 18,70, Polnis%e Noten 1,284

London, 10. Mai. (W. T. B.) Privatdiskont 2,25, 4 % fundierte Kriegsanleibe 88/2, 5 % Krieg8anleihe 99,50, 49/0 Sieges anleihe 89/4.

London, 11. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 48,694 Belgien 953,394 Schweiz 22,06, Holland 11,544, New York 14477 Spanien 28,604, Italien 83,37, Deutschland 1287,00.

London. 11. Mai. (W. T. B.) Silber 35/, Silber auf Lieferung 35,50.

Paris, 11. Mai. (W. T. B.) Devijenkurie. Deutschland Amerika 1093,00, Belgien 90!/, England 48654 Holland 421,25, - Jtalien 58!/2, Schweiz 211,00, Spanien 170,00

Zürich, 11. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse, Berlin 1,82, Wien 0,06, Prag 9.774. Holland 199,40, New Vork 51825, London 23,05, Paris 47,37, Italien 27,52, Brüssel 43,50, Kopens bagen 110,35, Stocckholm 133,35, Christiania 97/2, Madrid 80 5, Buenos Aires 186,50, Budapest 0,66, Bukareit —,—, Agram 187,00,

Nieder! ändishe

Warschau 0,13. Amsterdam, 11. Mai. (W.- T. B.) 5% Staatsanleihe von 1918 3 d/0 Niederländisdhe Staats«

899/ anleibe 625/,, 3 9/9 Deutsche Reichsanleihde Iemuar - Juli - Coupon ——, Königlich Niederländ. Petroleum 486,50, Holland - Amerikas Linie 141!/4, Atchison, Topeka & Santa —,—, Rock Island —,—, Southern Pacific 96,00. Southern Railway —,—, Union Pacific 145.00 Anaconda 108,75, United States Steel Corp. 10250. Schwädter.

Amsterdam, 11. Mat. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,56, Berlin 0,91, Paris 23,774 Schweiz 50,15, Wien 0,03, Kopenbagen 55,30, Stockholm 66,75, Christiania 48,75, New York 2094, Brüssel 21,674, Madrid 40,37, *Stalien 13,822,

Ko penhagen, 11. Mai. (W. T. B.) Deyisenkurje. London 20,86, New York 469,00, Hamburg 1,67, Paris 42,99, Antwerpen 39,15, Zürich 90,60, Amsterdam 186,00, Stockbolm 12029. Christiania 87,70, Helsingfors 9,86, Prag 8,90.

Stockholm, 11. Mai. (W.'T. B) QDevisenfurse. London 17,39, Berlin 1,40, Paris 35,70, Brüssel 32,50, s{chweiz. Pläße 79,29, Amsterdam 150,25, Kopenhagen 82,25, Christiania 73,10 Washington 390,50, Helsingfors 8,25, Prag 7,50

Christiania 11, Mai. (W. T. B.) Depyisenkurse. London 23,80, Hamburg 2,00, Paris 49,00, New York 536,00, Amiterdam 206,00, Zürih 103,50, Helsingfors 11/50, Antwerpen 44,75, Stock bolm 137,50, Kopenhagen 11425, Prag 10,50.

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1273,70 G., 1276,30 B.,

Notiërungën déx . Devisena

Gy 327]

/ §2,

Berichte von au3wärtigen Warenmärkteu

London, 10. Mai. (W. T. B.) Heute wurden auf der Wollauktion 14448 Ballen angeboten, für die starke Nachirage bestand. Bessere Sorten wiesen festere Stimmung auf. Besonderes Interesse zeigte fich a e OLAnas

Lipvervool 0, Mai (W. L. B) Baumwolle Ümian 15 000 Ballen, Einfuhr 960 Ballen. Mailieferung 11,39. Sus 'ieterung 11,34, Julilieferung 11,31. Amerikanische Baumwolle 4 Punkte, brasilianische 9 Punkte böber, ägyptische unverändert,

Da din pi idi 0E Lricd erna I