1922 / 110 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 May 1922 18:00:01 GMT) scan diff

hlendorf - Mitte ist, da er seinen p S in Weimar bisher nicht ge- opommen hat, in der Liste der bei dem Landgeriht Weimar zugelassenen Rechts- anwálic gelölht worden. i Der Präsident des Thür. Landgerichts. {19187] : 5 ; In ter Liste der bei dem unterzeichneten Amtsgericht zuaelassenen Rechtöanwälte ist beute der Rechtsanwalt Dr. Gerhard Dütichke in Oscheréleben gelö\{cht worden. Amtsgericht Zobten, Bez. Breslau, den 26. April 1922 |

9) Bankausweise.

{18806

Stand der Badischen Bank

am 7. Mai 1922, Aktiva.

3 017 621/68 920 853 565 9 896 900 73 448 320 14 594 250 353 701 805 987 81

928 152 209

Metallbestaud . Neichékassensheine und Darlehensfassenfcheine No*’n anderer Banken Wechielbestand Lombardforderungen Effekten Sonstige Ala b Passiva.

17 63 20 68

10 500 000 2 625 000|— 34 000 000 200 000 69 389 400

Grundkapital Neiervefonds -

5 E ats Umlaufende Noten Sonstige täglich fällige

Verbindlichkeiten . An eine Kündigungsfrist

gebundene Verbind-

sibfeiten ¿ Sonstige Passiva

807 733 030)

3 704 779/68 b 928 152 209/68

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, itn Fynlande zablbaren Wechseln Æ# —,—.

10) Verschiedene Bekanntmachungen.

[19284] Ordentliche S erta min, lung am 29. Mai 1922, Nachmittags 125 Uhr, im Schüyßenhau)e in Schön- derg, Mecklb. Tagesordnung : 1. Jahresberiht und Rechnungsabs{hluß. 2. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

3. Beschlußfassung über den Antrag des Aufsichtsrats auf Gewährung einer Teuerungszulage zum bisberigen Tage- geld und auf Erhöhung der Ver- gütung für Fahrten über Land bis zur nächstjährigen ordentlihen Mit- gliederversammlung. 4. Sonstiges.

5. Wahl von zwei Aufsichtsratämit-

gliedern.

Nur Mitglieder, die im Besiß einer Legilimationskarte sind, dürfen nah § 25 der Satzung an der Mitgliederversamm- lung und an den Abstimmungen teilnehmen. Anträge auf Ausstellung von Legitimations- karten müssen mindestens drei volle Tage vor der Mitgliederversamm- lung beim Vorstand der Gesellschaft eingegangen sein. Die Legitimations- karten sind am Tage der Mitgliederver- sammlung im Versammlungs- oder Ge- schäftslokal in Empfang zu nehmen.

Die Uebersendung des Fahresberihts und der Legitimationékarte an alle Mit- glieder erfolgt nicht mebr.

Schönberg, MeÆlb., den 11.Mai 19292.

Feuerversiherungs-Gesellschaft a. G. für das Fürstent.

Ratzeburg zu Schönberg (Medl.)

gegründet 1831. Der Vorstand. J. Oldenburg,

[12303] Durch Gesellschafterbe\{luß Ge'ellshaft

unterzeichneten

Ge!lellshaft zu melden. _ Konsortialgesellschaft m. b. H, in Liquidation, Brachwitz- Halle,

F. Schöne, Halle a. S., Mühlweg 37.

[17273]

Die Firma Dr. Becht Meisel & mit beschränkter Haftung, Charlottenburg, ist auf- Die Gläubiger werden aufge- ordert, sich bei dem Liquidator Dr. Becht,

Co. Gesellschaft elöst,

Berlin - Friedenau, Saarstr. 18, z melden.

[17278]

Wir machen hiermit bekannt, daß die Marmeladen - Ver- Franke, Morgenstern & Co., Gesellschaft mit

Konserven- u. \{lußmafsen - Fndustrie ,

beschränkter Hafiung in Nordhause

mit Wirkung vom 1. April 1922 ab auf Wir fordern die Gläubiger

der Gesellschaft auf, sich bei ihr zu melden

gelöst ist.

Nordhausfen, den 5. Mai 1922 Konsexrven- u. Marmeladen-

; Verschluftmasseu - Fndustrie, Franke, Morgenstern & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation.

vom . 10. April 1922 ist die Liquidation der beschlossen worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, sh bei der

18859]

R [ der Nationalbank für Deutschland

Der Rechtsanwalt Dr. Kurt Voigt gommandiigefell}baft auf E

î s estellt worden,

n e 275600 E Gen s under Actien-Brauerei zu

D ind Nr. 10 173—15 986 zu

Æ 6975

je M 1200,

¡um Börsenhandel an der hiesigen Börse

lassen. i: g emrm den 9. Mai 1922

Zulassungsstelle Kopeyky. 18860)

Concordia Weberei,

Berlin, den 9. Mai 1922 Zulassungsstelle

Kopetky.

[18861] i Von der Deutschen Bank und der Firma

S. Bleichröder, hier, stellt worden,

ist der

« 5550000 1 Wicküler - Küpper - Aktiengesellschaft in Nr. 4451 —10 000 zu je

zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.

Berlin, den 9. Mai 1922.

Kopeßky. [18862]

gestellt worden MUA S 000 000

N. Frister i Berlin-Oberfchönewe

zuzulassen.

Kopetzky. [18863]

M 10 000 000 neue

gefsellschaft zu

zuzulassen.

Kopetzky. [18864] Antrag gestellt worden, ÆÁÆé 3000 000 neue Victoria-Braueret

sellschaft, Bochum, 6000 zu je M4 1000,

winnberechtigt,

zuzulassen.

[18865]

ist bei uns der Antrag auf é 5 000 000 nene 5 zugsaftien der

mit Ret auf

dendenberechtigung für Die [18866]

dation getreten ist und dator bestellt bin, fordere

U 8, Mai 1922.

gesellschaft n

quidator ist der bisherige Herr Oskar Storck bestim Berlin W. 8, den 6.

m. b. H. M

Die Liquidatoren : Franke. reren

an der Börse zu Berlin.

Von der Direction der Disconto-Gesell- haft, hier, ist der Antrag gestellt worden, « 12000 000 neue Aktien der

Spinnerei Aktiengesellschaft, Bunzlau und Marktklifsa, Nr. 8001 bis 20 000 zu je „S 1000, / zum Börsenhandel an der hiesigen Börse

zuzulassen.

an der Börse zu Berlin.

neue Aktien der

Zulassungsftelle an der Börse zu Berlin.

Von der Nationalbank für Deutschland KominavditgelellsGaft auf Aktien und den Firmen Schwarz, Gold\{chmidt & Co. und C. Schlesinger-Trier & Co. Commandit- gesellschaft auf Actien, hier, ift der Antrag

neue Aktien der Aktiengesellschaft,

mer 12 001—20 0v0 zu je M 1000, zum Börsenhandel an der hiesigen Börje

Berlin, den 9. Mai 1922 Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin.

Von der Nationalbank für Deutsc{bland Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Direction der Disconto-Gesellschaft, bier, ist der Antrag gestellt worden,

Maschinenfabrik und Mühlen- bauanstalt G.- Luther Aktien- Braunschweig, Nr. 800118000 zu je #4 1000, zum Börsenhandel an der hiesigen Börse

Berlin, den 9. Mai 1922. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin.

Von der Deutshen Bank,

schäftsjahr 1921/22 zur Hälfte ge- | == en zum Bör)enhandel an der hiesigen Börse t

Berlin, den 9. Mai 1922. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopegtzky.

Bekanntmachung. Von der Dresdner Bank in Frankfurt a. M. und der Firma J. Dreyfus & Co.

+ % ige Vor-

Aktien-Gesellschaft in Eßlingen am Neckar, Nummer 10 001—15000, vorzugsweise Ein- lösung zu 1109/6, mit halber Divi-

zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereiht worden. Frankfurt a. M., den 9. Mai 1922. Kommission für Zuläfsung von Wertpapicren an der Börse zu Frankfurt a. M.

Nachdem die Gesellschaft „„Biergroß- handlung vorm. Heinr. Küpper fr. G. m. b. S.“ in Duisburg in Liqui-

biger auf, fih zu melden. Duisburg, Tonhallenstraße 69, den

Oscar Frase, Liquidator.

18400]

( Durch Gesellschafterbes{luß vom 15.März 1922 ist die Grundstüks-Erwerbs-. Cöpenidck, straße 23 m. b. H., Berlin W. 8, - | Mohrenstraße 49, aufgelöst.

Die Gläubiger der Gesells{aft werden ersuht, sich bei dem Liquidator zu melden. Mai 1222, Grundstücks-Erwerbsge ellschaft

Cöpenick, Bahnhofstr. 23 . Liqu. Stordck

[18874] „Leo“ Volksversiherungsban?

auf Gegenseitigieit in Cöln. Eine außerordentliche Generalver- sammlung wird hiermit für Sonntag, den 25. Juni 1922, Vo-mittags 11 Uhr, nach Köln. Hotel „Kaiser Wilhelm“, Kaijer-Wilhelmn-Ning Nr 43 1. Etage mit der Tagesordnung: Aenderung der Satzung und allgemeine! Versicherungsbedingungen einberufen. | Im Anschluß an diese außerordentliche findet im gleiben Lokale die diesjährige ordentliche Generalversammlung mit folgender Tagesordnung ftait:

1 Vorlage des Geschäftäberichts und der Creonmia 1921 j 2. Genehmigung der Jahresbilanz. . Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. . Ergänzungswahl für die faßungs- gemäß ausscheidenden Mitglieder des Auffichtsrats: Religionsiehrer Präses Houben-Köln, Verbandêpräfes Dr O. Müller - M.-Gladbach, - Ve1siche- rungêbeamter G. MReinary - Köln I Fabrikant J. Plug - Köln, Architekt Ph. Krakau-Köln. 9. Anträge: und Verschiedenes. Unter Hinwe's au? die bezüglihen Be- stimmungen der Satzng (§§ 14 und 15) werden die Bezirks: e-bände aufgefordert, Mitgliederverliammlungen einzuberufen und die Wahl der Delegierten für die General- versammlung zu veranlassen. Stimmberehtigt auf der Generalver- sammlung sind nur die von den Bezirks- verbänden gewählten Delegierten Anträge fönnen nur durch den Bezirksvoirsteher seitens einer Bezuksmitgliederversamms- lung gestellt werden und müssen mindestens zwei Wochen vor der Generalver- sammlung, also längstens bis zum 11. Juni cr., bei uns eingereiht sein. Köln, den 9. Mai 1922. Der Auffihtê@rat. Die Direktion. Houben. . La br.

bier,

L.

[1 [TL. [V,

V. VI. VLI.

und n

Antrag ge-

Brauerei, Elberfeld, ÁU 1000,

gewä

[184 A

12304? Bekanntmachung. Die Firma Wäsche und Stickerei | Manufactur G. m. b. H. Bielefeld |*= ist aufgelöst. \

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sih bei ihr zu mélden. Bielefeld, den 26. April 1922. Wäsche- und Stickerei - Manufactur G. m. b. S. iu Liqu.

E. Seeker.

ide, Num- fa

Ban

(8867) Durch Gesellshafterbes{luß vom 21. Ia- nuar 1921 ift die Firma N. May, G. m. b. H., in Köln aufgelöst. Zum Ligqui-

17837]

T LII.

18399] G Wilhelm Schulz G. m. b, S. ist ieit langer Zeit in Ligquidatiou g-ireten Gläubiger werden aufgefordert Ansprüche anzumelden

Der Liguidator : Alfons Sollmann,

Veberträge aus dem

Vorjahre

Präm!eneinnahmen .

Yebenleistung

Ver}

(Frlös au

è

wertetem Vieh Kapitalerträge .

Kapitalanla (Gewinn

aus

gen

ventarfonto . .

der

Ver-

In-

Braunschweig, Wachholystraße 18

| 30 542| 101 985|

4 802]

j

160 915

Aktiva. Bilanz für den Schluß des Geschäft8jahrs 1921,

Forderungen 113 456/69] L. Kassenbestand Kapitalanlage

9 057/99

T9 N Bremen, den 25. März 1922.

Bieh-Bersicherungs-Gesellschaft

auf Gegenseitigkeit zu Bremen.

Die Direktion.

F r.

Geprüft und richtig befunden

C. Theilen.

event.

19 390| 2 258/41 l 99]

400|—

15101] Gläubigeraufruf, Die Gesellschaft ift A Beil 26. April 1922 aufgelöst worden * A Die Gläubiger der Gesellichaft wy aufgefordert, sich bei ihr zu melden, ‘la München, den 26. April 1999 Kollodium - Werke Gebr. Andy G. m. b. S. m

Der Liquidator: von Hartmann

Gewinn: und Verluftrechnung für das Gejchäftsjahr Einnahmen. vom 1. Fanuar bis 31. Dezember 1921. Ausgaben.

| l. Entschädigungen . . 0

[T. Ueberträge Ce 57 26s [II. Regulierungskosten . 728A /, Reservefonds L1 5508 Ab1chreibungen 857 Y Verwaltungékosten . 2 6365 Steuern . B Gewinn 47119

9 Î ()

10

EV. V. VL. VTI. V LII

[e

R 160915 M)

Passiva,

—————

[50

Veberträge auf das nädste

Jahr O E 0

[1]. Sonstige Passiva

[TI1. Reservefonds Zugang gemäß S 36 der Saßtzungen 11 550,90

[V. Gewinn

46 894,57

98 4650

4 7119 am.

129 942)

Meybier.

“A Bultmann.

In der Generalversammlung am

hlt.

9] Ftiva.

pital fauthaben .

Bilanz am 31, Dezember 1921.

Verschiedene Schuldner . Ünverzinsliche weisungen Wechsel Verluft

Nicht eingezahltes Stamm-

260 00(

186 331-2055

N n Herr W.

Mitglieder des Aufsichtsrats Herr C. Theilen und Herr A. Bultmann iedergewih| | und außerdem Herr Fr. Bollmann und

chellin neu in den Aufsichtsrg

Paas A ch-

Pasfiva, _ tas | cktammfkapitalkonto ) 000/- erschiedene

Glaubiger“ « « .

500 000 00

143 034 07

151 660 2237 1

Schagzan-

15 00( 9 G60!

) 798130

) 000] |

20 432 842/67

643 034 070/17] Soll. Gewinn- und Verlu?rechnnng am Z1. Dezember 192 1. Haben

dator ist der Kaufmann Adolf Klipstein

in Köln, Weißenburger Straße 76, be-

stellt. Etwaige Forderungen - sind an

den Liquidator zu’ melden.

N. Máy, G. m. b. S. i, Liqu. Adolt Klipstein.

Unf Aktien der

(13875) Sody & Schorn G. m. b. H., Mannheim. i Gemäß mündl BesBluß der Gefsell- schafter vom 27. April 1922 ist die Ge- fellshaft aufgelöst. Zu Liquidatoren sind die früheren Ges{häftsführer Johann Sody, Mannheim, Hafenstr. 30, und Jacob Schorn, Mannheim, B. 4. 7, be- stellt. Eventl. Gläubiger werden auf- gefordert, ihre Ansprüche innerhalb der geseßlichen Frist bei denselben anzumelden. Mannheim, den 28. April 1922.

Einnahme.

hier, ist der 91.

Aktien der Aktien-Ge- Nr. 3001 bis für das Ge-

aus: dem Vorjahre: . Prämienreserve

2. Prämienüberträge . . .

3. Cent sro . Gewinnreserve der Versicherten . Sonstige Reserven und Nüdck-

lagen . ¿

L Dramen. , III. Policegebübren

IV,. Kapitalerträge . . i V, Gewinn aus Kapitalanl

I. Ueberträge

T4 51

L L T Zulassung von R 1

Neefarwerke

. 113 945 485/76

484 4 ps 77

| reue Ema “ERERO D E rz arr

Bilanz þe

osten :

a) Vergütungen « nehmer. für Weitergabe von erbrauüther

Krediten

ten an V b) Sonstige. Unkosten

an

M

Kredit-

«M _

Berlin, den 29. April 1922.

Stickstoff-Kredit

Gesellsch

Wir haben [ il Dezember 1921 geprüft und bestätigen B ebenfalls geprüften, ordnung8gemäß geführten Büchern det

vorstehende

aft mit beschrä GDr. N. Brünner. Dr

M4114 Bilanz

Berlin, den 6. Mai 1922 , Deutsche Treuhand-Gesellschaft.

E 2

[S |

2 948|— 76 250|—

14 558/62 36 561/03

7 046/10 21 321/54 91 6625

M

|

7 A

|

15 623 702/15

j

|

4016 591/17

|

19 640 293/32

r 31. Dezember 1921.

Dr. Brock hage

Gewinn- und Verlustkonto für das Geschäftsjahr 1921.

V-A, LX, X. XI.

.-Zablungen „. Beisicherungsverpflichtungen

. Rüdcfkauf r, Gewinnanteile .

L. Prämienreserve ultimo 1921 IT. Prämienüberträge

643 034 0

S fa

9 554 73

S

T j In j inlen j 5

î Sus

s y w 42) 04.) Serluit « » 20) 432242

18739 109137 1 248 464/82

) 987 574/19

nter SFaftung. D: A N Ert E M,

nebs Gewinn- und Veriuftre{hnun ihre Uebereinstimmung mit den

r Gejellichaft.

S ch ü B.

: für unerledigte Ver- ficherungéfälle der Vorjahre . : im Geschäftsjahre .

Steuern und Verwaltungskosten .

COCIOIIN Eee a L À Sonstige Reterven und Nücklagen Sonstige Ausgaben

Ueberschuß

stimmenden Orte statt.

Ausgabe

Pasfiva

Aktiva.

I. Grundbesitz .

TI. Hypotheken E ITI. Rommunaldarlehen .. IV. Wertpapiere

V. Vorauszahlungen

VI. Bankguthaben . . . VII. Gestundete Prämien VITI. Rüdständige Zinsen und IX. Ausstände bei Agenten . X. Kassenbestand .

XT. Inventar und Drucksachen XTI. Sonstige Aktiva

das Jahr 1921

ih zum Ligqui- ih die Gläu- An den Reservefonds An die sonstigen Reserve Tantiemen an : 1. Aufsichtsrat . 2. Vor|tand

Af f LLL

IV. V. Bahnhof-

Zum Li- Berlin, den 25. März 1922. Geschäftsführer mt.

Berlin, den 25. März 1922.

Det

E 375 00 8 660 28 6.223 72 39 10 469 77 162 37 685 58 180 83

101 33

B 0A

e. «“

11 028/12 88 992/35 16 998 027/81 Verwendung des Uebershusses :

s Oi E

2/64 | 2/90

2/40 3/18 || 9108 5/42 112

L

An die Gewinni1eserve (15 9% Dividende) Sonstige Verwendungen : Beamtenpensionsfonds

I. Reservefonds

L, KAL L

Y VI.

VII,

Prämi

(Gewin

Prämienüberträge E Reserve für shwebende Versicherungsfälle

Sonstige Reserven . . Sonstige Passiva VIIT. Vebershuß

E g ¿

341 enreserven . .

nreferve . 483 501 0!

M 29 015,66 58 031,32

4 768,56

4 758,56

466 339,68 1740920 DROBII T

Lebensversiherung deutsher Lehrer (vormals Sterbekasse deutscher Lehre!) Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu Berlin.

Der Direkior: M Prüssing.

Der Aufsichtsrat,

Lebensversficherung deutscher Lehrer (vormals Sterbekasse deutscher Lehrer) Versicherungsvereiu auf L R rel zu Berlin, v an

Geshäftsberibt und NechnungsabsYluß für das Geichärtsjahr 1921 sind von uns geprüft und richtig befunden worde

[1

Cn.

69 14 949 08 2 45

55 418 483 152

34

580 318

16 998 0

Niederschlefis{ches Steinkohlen- Syndikat Gesellsichaft mit be-

[12821] chränkter Haftung. Die gemäß Besbluß. der Miktglieder- ! verammlungen vom 7. März und 12. April 1922 geshlossenen und durch-Ver'ügungen des Neichskohlenrats vom 1. April 1922 Nr. 500, 3. 22 und vom 20. April 1922 Nr. 453, 4. 22 genehmigten, vom 1. April 1922 ab geltenden Svndikats- verträge erbalten nachstehende Fassung :

Niederschlesishes Steinkohlen- Syndikat, Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Waldenburg. R Eg

1. Das Niederschlesishe Steinkohlen- Syndikat, Gefellshaft mit bes{ränkter aftung (Syndikat), einecriei 8 und die Al ierzeiddneien andererseits vereinigen sich zu einer Gesellshaft bürgerlichen Nechts

(Vereinigung). 2

2 Zweck der Vereinigung is, die dur das Geseß über die Negelung der Kohlen- wirtschaft vom 23. März 1919 und seine Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 dem Syndikat des niedershlesich{en Steinkohlenbergbaubezirks gestellten Auf- gaben zu erfüllen, insbesondere einen un- gesunden Wettbewerb auf dem Kohlen-, Koks- und Brikettmarkt zu beseitigen und zu verhindern.

3. Die Unterzeichneten verpflihten fi untereinander und dem Syndikat gegen- über, zu den nachstehend vorgesehenen VNer- sammlungen zusammenzutreten und si in den vertraglich vorgesehenen Fällen den Beschlüssen und Entscheidungen dieser Versammlungen sowie der Auss{hüsse der Vereinigung zu unterwerfen.

Außerderi unterwerfen sie \ch gemäß 8 69 der Auéfübrungsbestimmungen vom 21. August 1919 zum Geseß über die Regelung der Kohlenwirtshaft vom 23, März 1919 bezüglich der Durch- fübrung der Richtlinien, Anordnungen und Entscheidungen des Neichskohlenrats und Reichskohlenverbandes der UeberwaGung durch das Syndikat sowie der von diesem im Nahmen der genannten Vorschriften getroffenen Regelung der Förderung, des Selbstverbrauchs und des Absatzes der Brennstoffe. ;

4 Die Uebernahme der Ges{äftsanteile an dem Syndikat wird durch den Gesell- schaftsvertrag der G. m. b. H. geregelt.

9. Die Organe der Vereinigung sind:

I. Veber die Verhandlungen wird eîne Niederischrift aufgenommen, die. ‘von deu Vorsigenden und einem der Geichäfts- führer zu unterzeichnen ist. Der Nieder- hri!t ist ein von dem Boisißenden als richtig bescheinigtes Verzeichn1s der ver- tretenen Mitglieder und ihrer Stimmen-

zahl beizufügen, Niederschrift

, 10. Jedem Mitglied ift die in Abschrift zuzusenden.

11. Die Niederschriften haben, wenn nicht spätestens in der der Ueberiendung der Niederschrift folgenden Versammlung der Mitglieder Widerspruch gegen sie er- hoben wird, unbedingt beweisende Kraft.

2

§ 3. _ L. Die Versammlung der Mitglieder ift oberstes Organ der Vereinigung.

IT. Die Befugnisse sind insbesondere folgende:

1. Bestellung von Aus\chüssen zur Er- ledigung einzelner Fragen und Wahl der Mitglieder der ständigen und be- fonderen Aus\{chüsse ;

; 2 ome neuer Mitglieder:

« Sntscheidung über Berufungen gegen Beschlüsse der Ausschüsse: Ds

- fine etwa vorzunehmende s{ränkung im Verhältnis der Anteils- zifffern 17);

. Fest’'ezung der allgemeinen Verkaufs- bedingungen sowie der Verkaufspreise (S8 19 und 20);

¿celtseßung der Umlage (S 24);

. Entscheidung über vorzunehmende Aenderung in den Anteilsziffern 15 Ziffer 5) und über etwaige Streit- fragen aus § 14;

. Be1chlußfassung bei Widerspru gegen einzureihende und bei unzu- reichenden Nachweisungen 9);

. Genehmigung der Landabsagpreise ;

. Bewilligung neuer Eigenbedarfs- mengen gegenüber den zurzeit bestehen- Ven (9 7, L 19);

. Beschlußfassung über Kosten bei Lie- ain 2 lies (J 15, Ziffer 3 und § 21);

Festseßung und Aenderung der Ver- rechnungspreise 20);

Feststellung der Abgabe und Ent- [hädigung für Mehr- und Minder- absaß 18);

14. Festsezung von Strafen 27);

ITI. Die vorstehenden Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit mit Ausnahme des Falles IL, Ziffer 10, in dem eine Mehrheit von % aller Stimmen not- wendig ist, gefaßt.

12, 13.

a) die Versämmlung der Mitglieder,

b) die ändigen Ausschüsse,

e) die Geschäftsführung.

6. Die rechtlihe Zuständigkeit des Auf- sihtêrats des Syndikats, soweit es {G um Vertreter der Werksverwaltungen und die auf Grund des Koblenwirtschaftsgeseßes gewählten Arbeitervertreter handelt, er- streckt sih auch auf die Vereinigung.

Die E ae der Mitglieder.

1. Die Versammlungen der Mitglieder finden in der Regel allmonatlich am Sitze des Syndikats oder an einem anderen, vom Vo: sißenden des Aufsichtêrats zu be- Sie werden von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats des Syndikats oder einem seiner Stellvertreter oder im Auftrag von der Geschäftsführung unter Mitteilung der Tagesordnung mit mindestens fünftägiger Frist durch einge- {riebenen Brief einberufen. Außerdem ist eine Versammlung der Mitglieder binnen 14 Tagen anzuberaumen, wenn sie bon mindestens !/; der Gesamtstimmenzahl {hriftlih bei der Geschäftsführung des Syndikats beantragt wird oder wenn eine Versammlung bes{lußunfähig war.

2. Die Frist für die Einladung beginnt mit dem Tage der Einlieferung des Ein- ladungsscreibens zur Post und endet am Tage der. Mitgliederversammlung.

3. In der Versammlung foll jedes Mitglied in der Regel je eine Stimme für die ersten vollen 50000 Tonnen und le eine weitere Stimme für jede vollen 29 000 Tonnen seiner Abjatzanteilziffer aben. Die zurzeit geltenden Stimmrechts- ätffern sind in der Anlage aufgeführt.

4. Die ordnungsmäßig berufenen Ver- sammlungen der Mitglieder sind beschluß- fähig, wenn ?, aller Stimmen vertreten sind. Erweist ih eine Versammlung als nicht bes{lußfähig, so ist die neu anbe- raumte Versammlung ohne Nüksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen be- \{lußfähig. Hierauf ist jedoch in der |Þpäteren Einladung ausdrücklich hinzu- weisen.

5. Den Vorsiß in den Versammlungen der Mitglieder führt der Vorsitzende des Aufsichtêrats des Syndikats oder einer einer Stellvertreter oder in deren Ver- hinderung ein von der Versammlung zu wählender Vorsitzender.

6. Zur Teilnahîne an den Versamm-

lungen hat jedes Mitglied oder sein ge- sezliher Vertreter naH seiner Wahl einen oder mehrere Vertreter zu bestellen. Diese müssen der Verwaltung, dem Gruben- borstande oder dem Aufsichtsrat des be- treffenden Werkes angehören. , Die Ausübung des Stimmrechts kann immer nur dur einen Vertreter erfolgen. Jedes Mitglied hat deshalb dem Syndikat die Namen seiner Vertreter für die Ver- ammlungen in derjenigen Neihenfolge an- srgeben, in welcher Feber der Vertreter ur sih allein vor dem folgenden das Stimmrecht für das Mitglied auszuüben berechtigt ist. /

. Die auf Grund der Bestimmungen des Kohlenwirtischaftsgeseßes in den Auf- sichtsrat des Syndikats gewählten Arbeiter- vertreter haben das Recht, an den Ver- sammlungen der Vereinigung teilzunehmen. , 8. Dér Vorsitzende eröffnet und {ließt

Dem Beteiligten steht in den Aus- s{üssen und in den Versammlungen in eigener Angelegenheit volles Stimm-

recht zu. Die TUN Ry.

J 4.

1, Zur Bearbeitung von allen, die Be- teiligung am Gesamtabsaß und die Preis- festiebung betreffenden . Fragen werden ständige Aus\hüsse gebildet, und zwar ein Koblen-,. ein 4 und ei . Brikett» aué|chuß. Die Bildung dieser Aus\chüs}se erfolgt in jedem Geschäftsjahr, wenn die Mit- gliederversammlung nicht etwas anderes beschließt, in der Weise, daß: a) für den Kobhlenaus\{chuß von nach- stehenden Mitgliedern:

1. konf. Fütstensteiner Gruben, 2. Steinkohlenbergwerk konf. Abendröte, 3. Gewerkshatt Steinkohlenwerk Ver- 4,

ofs

einigte G üLhilf-Friedenshoffnung, Steinkohlenbergwerk kons. Fuchs-

grube,

Gewerkschaft Neuroder Kohblen- und

Thonwerke, :

Gewerkschaft des Steinkohlenberg-

werks von Kulmiz,

Gewerkschaft kons. Wenceslausgrube,

. Schlesische Kohlen- und Kokswerke,

b) für den Koksaus\Guß von den vor-

stehenden unter 1, 2, 3, 4, 6, 8 ge-

nannten Mitgliedern, :

c) für den BrikettausschGuß von jedem

Briketts herstellenden Mitglied

je ein Vertreter und ein Stellvertreter

ernannt wird.

2. Außerdem können durch Beschluß

mit einfacher Stimmenmehrheit besondere

Ausschüsse im Bedarfsfall zur Vorbear-

beitung einzelner Fragen eingeseßt werden. 3. Ln den Aus\hüssen hat jeder Ver-

treter eine Stimme.

6,

4 8

Die Beschlußfassung erfolgt nach Stimmenmehrheit. 4. Die Mitglieder sämtliher Aus\{Gü}se müssen der Verwaltung, dem Gruben- vorstand oder dem Aufsichtsrat des ein- zelnen Mitglieds angehören. 5. Die Zusammensezun des Kohlen- aus\{usses, des Koksausshusses und des Brikettaus\{usses wird in jedem Ge- \chäftsjahr in der ersten Versammlung der Mitglieder bekanntgemacht. 6, Die Ausschüsse sind bes{lußfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mit- glieder anwesend i . 7, Die Ausschüsse wählen in ihrer ersten Sitzung, die von der Geschäftsführung anzuberaumen u, ihren Vorsißenden und en Stellvertreter. 0 Stheidet ein Mitglied eines Aus- \{chusses aus, so ist ein Ersazmitglied zu benennen. Das Ergebnis ist in. der nächsten Versammlung der Mitglieder be- kanntzumachen. : 9, Ueber die Verhandlungen in den ständigen Ausschüssen sind Niederschriften aufzunehmen, die \ämtlihen Mitgliedern in Abschrift zuzustellen sind. 10 Gegen die Entscheidungen der Aus- {üsse steht jedem Mitglied ebenso wie dem Syndikat, vertreten durch die Ge- shäftsführung, die Berufung an die Ver- sammlung der Mitglieder offen. l 11. Die Berufungen sind durch einge- s{chriebenen Brief binnen 14 Tagen nah dem Tage der Miiteilung der Ent-

die Versammlungen und leitet die Ver- dlungen.

\heidungen zu Händen des Vorsigenden es Aujsihtsrats des Syu dikats zu richten.

| difat

Absatzbe- |

12. Die Ges{äftsfüßrung des Syndikats ¡ fann ¿u den Beratungen der Ausschüsse ¡mit beratender Stimme hinzugezogen werden. Die Geschäiteführung.

S K , 1. Das- Syndikat vertritt die Ver- einigung und führt deren GesHäfte nach Maßgabe der Vor|chriften dieses Vertrags. Es hat die im Rahmen dieses Vertrags gefaßten Beschlüsse der Vereinigung zu betolgen.

2. Die Tätigkeit des Syndikats ift un- entgeltlih. Sie darf nicht zum Zwecké elzener Gewinnerzielung, sondern muß aus\ch{ließlich zum Vokteil der Mitglieder der Vereinigung erfolgen

3. Das Syndikat - handelt bei allen Geschäften im eigenen Namen, aber un- beschadet der nachstehenden Einschränkungen binsichtlih der Haftung für Nechnung der Mitglieder der Vereinigung. Alle ver- fügbaren Einnahmen sind den Mitgliedern der Vereinigung auszuzahlen. i

d. Für Verbindlichkeiten, die das Syn- i Vritten gegenüber in Ausführung dieses Vertrages eingegangen ist, kann es von den Mitgliedern nur nah Maßgabe und im Rahmen des § 24 Ersatz fordern. Ein Mitglied, das alle Verpflichtungen

aus diesem Vertrage erfüllt hat, kann nicht weiter in Anspruch genommen werden.

9. In Streitfällen, wel{e sich bei An- wendung dieses Vertrages mit einem Mit- gliede ergeben, werden die Gesamtinter- essen der Vereinigung von dem Syndikat wahrgenommen. Es hat den Nechts\treit im eigenen Namen als Beklazter oder Kläger auszutragen.

_6. Es steht jedem Mitglied frei, dem Syndikat als Nebenintervenient beizu- treten.

Vertrieb der Frzeugnisse.

1. Die Mitglieder überlassen dem Syn-

dikat ihre Erzeugung an Kohlen, Koks, Briketts, Koksstaub, Kohlenschlamm, Feinstaub sowie an allen kfohlehaltigen Abfallbrennstoffen aus ihren im nieder- \{lesishen Steinkohlenrevier gelegenen, schon erworbenen oder noch zu erwerbenden Eigen- und Pachtfeldern. Das Syndikat dagegen übernimmt die Verpflichtung des Vertriebes für Kohle, Koks, Steinkoblen- Briketts und Koksstaub (im Rahmen der Beteiligungsziffer). Für alle übrigen Brennstoffe besteht keine Vertriebsverpflich- tung des Syndikats, doch foll das Syn- dikat nah Möglichkeit die Shlamm- und Feinstauberzeugung im Rahmen der für diese Brennstoffsorten aufgestellten be- oie Anteilsziffern gleihmäßig ab- eben.

2. Etwa eintretende Verluste hat das

Syndikat zu tragen.

3. Die Mitglieder dürfen nit

a) aus den im niedershlesishen Stein- toblenrevier gelegenen Feldern von Kicttnitglièdern und g deren - oder Dritter Rechnung durch ihre Anlagen fördern oder fördern laffen,

b) obne vorherige Sans der Mitgliederversammlung Bergwerks- eigentuin an Nichtmitglieder veräußern oder verpachten oder in anderer Form zur Benutzung überg:ben.

Tie S muß erteilt werden,

wenn vorher Sicherheit geleistet wird, daß

in einem folchen Falle die ‘Rechte des

Syndikats weder beeinträchtigt noch seine

Pflichten- gesteigert Eve

S7.

T. Ausgeschlossen von der Ueberlassung

an das Syndikat sind:

1. unter Anrehnung auf die Anteils-

ziffer

a) der Bedarf der eigenen Kokercizn und Brikettfabriken (Koks- und Brikeit- toblen),

b) ‘die für eigene Hausbrandzwecke an die Beamten der Mitglieder, an die Bergleute, Invaliden und Witwen gelieferten Mengen (Freikohlen) und diezu Versuchszwecken im Ei y:rständ- nis mit dem Syndikat dienenden Mengen, tie mittels Fuhrwerk abgeseßzten Mengen, soweit nicht dadur geroerb- liche Anlagen, mit Ausnahme von Bädcereien und Schmiedewerkstätten, regelmäßig bedient werden (Landab- saß). Uls mittels Fuhrwerk ab- geleßt, gelten nur solde Mengen, die im Bezirke des Fuhrwerksverkehrs verbraucht und niht mit der Bahn wreiterversandt werden,

d) die für den sonstigen Bedarf des Eigentümers der Grube erforderlichen Mengen, die derart vérnichtet werden, daß sie nit wieder in anderer brenn- barer Form auf den Markt gebracht werden können (Eigenbedarf), jedo nur ungefähr in der Höhe des zurzeit bestehenden Eigenbedarfes.

2. Ohne Anrehnung auf die Anteils-

iffer:

0 die zu eigenen Betriebszwecken der Gruben erforderlichen Mengen (Selbst- verbrauch), /

b) die vor Abschluß dieses Vertrages verkauften Mengen, soweit diese Ver- fäufe der Geschäftsführung des Syn- dikats bei dem Abichluß dieses Ver- trages angemeidet und nicht von dem Syndikat nah § 130 der Ausführungs- bestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesez über die Regelung der Kohklenwirtshaft vom 23. März 1919 itbernommen worden sind. Diese Verkäufe haben die betreffenden Mitglieder selbst abzuwickeln (Vor-

verkaufe).

IT; Zu den unler L.la, b und d sowie I 2a genannten Zwecken dürfen auch Kohlen, Koks und Briketts und Ab-

fallbrennstoffffe' verwandt werden, die auf

Grube gefördert oder hergestellt werden. Durch. die Verwendung fremder Kohlen, Koks und Briketts wird eine erhöhte Ab- nabmeverpflihtung des Syndikats -nicht begründet. Bei Freigabe der Förderung fommt für die Berehnung der Erhöhung der Anteil;iffer in Koblen die bezogene Menge in Abzug. In Koks oder Stein- foblen-Brifeits wird eine Erhöhung der Anteilsziffer nur insoweit gewährt, als die Grube nahweist, daß sie auch aus eigener ¿Förderung zu der Mehrlieferung imstande gewesen wäre. Der Bezug frernder Kohlen darf nicht erfolgen, wenn dadur eine Verschlehterung der angemeldeten Pro- dukte herbeigeführt wird.

ITI. Die vorstehend unter T und T aufgeführten Mengen unterliegen au in Ansehung ihrer Sorten der Ueberwachun des Syndikats, sie sind ihm bis zum des der Abgabe folgenden Monats ziffern- mäßig aufzugeben. :

88.

Die Mitglieder verpflichten \ich, für die Dauer dieses Vertrages ih jeden direkten Angebots oder Verkaufs von nieders{lesi- [hen Kohlen, Koks, Briketts, Koksftaub, Kohlenshlamm, Feinstaub und kohlehalti- gen Abfallbrennstofen an Dritte, soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen sind, zu enthalten. Alle bei ihnen ein- laufenden Aufträge und Anfragen sind dem Syndikat zur Erledigung zu über- weisen. Die Geschäftsführung des Syn: dikats hat das Recht, die Mitwirkung der Mitglieder zum Abschluß eines Vertrages oder zur Beilegung von Unstimmigkeiten in Anspruß zu nehmen. Entstelende Kosten sind dem Mitgliede zu erstatten, wenn ein Verschulden des betreffenden Mitgliedes nicht MUrLiegE

S 9,

Die Mitglieder sind verpflihtet, die von der Geschäftsführung verlangten Nach- weisungen über die Kohlenförderung, über die Erzeugung an Koks und Briketts und Abfallbrennstoffen und deren Absatz und Verbrauch sowie über Bezüge von fremden Werken und Austausch zwi|chen den ein- zelnen Werken in den von ihr bestimmten

Fristen einzureichen. : enisheidet die Mit-

Bei Widerspru gliederversammlung.

Außerdem sind die Mitglieder dem Svyndikat gegenüber auf dessen Verlangen zux Auskunft über das Syndikat inter- essierende brennstoffwirtschaftliche - Ver- hältnisse im Rahmen des § 52 der Aus- führungsbestimmungen zum Kohlenwirt- \chaftsgeseßz verpflichtet, soweit diese ihrer Kenntnis unterliegen.

Anteilsziffern.

8 10. L Für die Beteiligung am Gesamt- absaß in Koblen, Koks, Steinkohlen- briketts, Kohlenshlamm und Feinstaub gelten die Anteilsziffern, die in der diesem Vertrage als Bestandteil angehbefteten Liste zusammengestellt (4

2. In die. Kohlenanteilsziffffern werden die Koksanteilsziffern unter Berücksichtigung

3. Wenn na Ablauf von se{8 Monaten unter Berücksichtigung der zuerkaunten Erhöhungen der Anteilsziffern die porge- nannten Vorausseßungen fortdauern, fo treten von Monat zu. Monat tveitere Erhöhungen der Anteilsziffern ein auf gleiher Grundlage und nach Maßgabe der Absazziffern in den jeweilig leßten sechs Monaten.

4. Die sich ergebenden ErkZ2khungen der Anteilsziffern werden den Mitgliedern vom Syndikat dur eingeschriebenen Brief mitgeteilt und außerdem in der nächsten Versammlung der Mitglieder zur Kenntnis gebracht. : 0

5. Die Fieden Bestimmungen gelten auch für Koks und Steinkoblenbrifetts. Hierbei tritt die Erh¿hung der Anteils- ¿tsser ein, wenn die Produktionésteigerun

. j aus eigener (nicht erforderli . friser

Kohlenförderung cotgt S 13.

Den Mitgliedern wirb das Necht ein- geräumt, ihre Anteilsziffern zusammen- zulegen, wenn sie dies vor der ersten Mit- gliederversammlung eines jeden Geschäfts- jahres dem Syndikat \ch{riftlich anzeigen. Diese Erklärung is in der ersten Mit- gliederversammlung bekanntzugeben.

S 14,

Die Lieferung von syndikatspflihtigen Brennstoffen von einem Mitglied an ein anderes ist innerhalb des Reviers ge- stattet. Derartige Lieferungen Aenderungen der vertragsmäßigen Anteils- ziffer und der Entshädigung8pflicht nicht zur Folge.

il

S 15,

L, Jedes Mitglied ist Gy Maßgabe seiner Anteilsziffer am Gesamtabsag und nah Maßgabe der von ihm anzumeldenden Sorten und Mengen zur Lieferung ver- pflichtet, falls es nicht mit mindestens vierwöchiger Frist bei der Geschäfts- führung des Syndikats eine Verminderung seiner Anteils8ziffer beantragt hat. Diesem Antrage hat die Geschäftsführung Folge zu geben.

2. Derartige Abmeldungen haben eine Herabseßung der Anteilsziffer zur Folge, wenn fie nicht durch Betriebsstörungen veranlaßt find. /

3. Erwachsen durch Abmeldungen -auf bereits eingegangene Lieferungsverpflih- tungen unabwendbare Kosten, so fallen diese dem betreffenden Mitgliede zur Last. 4. Bei plöglichen Betriebsstörungen ist das Mitglied an die vierwöchige Frist für

eines Ausbringens von 80 vom Hundert, die Steinkohlenbrikettanteilsziffern unter Anrechnung von 8 vom Hundert für Binde- mittel eingerechnet.

& 11. Für die Bewilligung von Koks- und Steinkohlenbrikettanteilsziffern bei noch zu errihtenden Neuanlagen gilt folgendes: 1, Will ein Mitglied, das bisher Koks bezw. Steinkohlenbriketts noG nicht her- gestellt hat, deren Herstellung aufnehmen, so hat es die verlangte Anteilsziffer, die bei Koks bis zu 100 000 t und bei Stein- tohlenbrifetts bis zu 40 000 & betragen kann, aber bezügli der dazu erforderlichen Kohlen im Nahmen der in der angehefteten Liste geordneten Anteilsziffer für Kohlen bleiben muß, 6 Monate vorher beim Syn- dikat zu beantragen. 2. Ueber diesen Antrag is innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Eingang des Antrages beim Syndikat zu entscheiden. Bezüglich der Höhe der Anteilsziffer ist die Entscheidung nur vorläufig (vgl. Ziffer 4). Dem Antrage ist \tattzugeben, wenn die technischen R für die Herstellung eines marktfähigen Pro- duktes in beantragter Höhe vorhanden sind. Dabei ist auch auf die Gesamtlage des betreffenden WBergwerkes Bedacht zu nehmen. 3. Die Aufnahme der Lieferung muß innerhalb 18 Monaten nah Bewilligung des Antrags erfolgen, anderenfalls der Anspruch auf die beantragte Anteilsziffer erlifckcht. 4, Nah Inbetriebnahme der Anlage wird die Anteilsziffer auf Grund der nachzuweisenden Leistungsfähigkeit endgültig festgesetzt. § 12.

1. Wenn die Lage des Marktes die un- verkürzte Abnahme der gesamten im Rahmen der Anteilsziffern zur Verfügung gestellten Mengen nah Ansicht des Syndikats zuläßt, so muß dieses hiervon der Versammlung der Mitglieder Kenntnis geben. Es hat gleichzeitig zu ermitteln, ob und in welcher ungefähren Höbe ein Mehrbedarf vorliegt, und zutreffenden- falls. den einzelnen Mitgliedern die auf sie entfallenden anteiligen Mengen zur Delta zu stellen.

2. In diesem Falle hat jedes Mitglied, das während sechs aufeinanderfolgender Monate aus frischer Förderung mebr als seine Anteilsziffer abseßt, Anspru auf deren Erhöhung Diese Erhöhung tritt sofort nah der sechsmonatigen Erdienungs- zeit in Kraft und beträgt das Dreibundert- fache des Mehrabsayes, den das Mitglied durchshnittlich für den Arbeistag aus frisher Förderung gebabt hat. Dabei sind Berufungen auf Ausfälle irgend- welcher Art (Betriebsstörungen, Wagen- mangel u. a.) unzulässig.

einer nit unter diesen Vertrag fallenden

die Abmeldung nit gebunden; derartige Ereignisse sind indessen der Geschäfts- führung unverzüglich mitzuteilen. Dabei ist die voraus sichtliche Dauer der Be- triebsstörung anzugeben. :

9. Die Entscheidung, ob eine solche Herabfezung vorübergehend oder endgültig ist, trifft auf Antrag des betreffenden Me die Versammlung der Mit- glieder.

6. Jede Abmeldung muß der nächsten Mitgliederversammlung :… bekanntgegeben werden. A

8 16. A , Bleibt ein Mitglied während sechs auf- einander folgender Monate mit seinen Lieferungsverpflichtungen im Rahinen seiner Anteilsziffec im Nückstande, obne daß eine angemeldete vorübergehende Betriebsstörun (bei Kokereien und Brikettfabriken au eine größere Instandseßung der Anlage) vorliegt und obwohl ihm Aufträge in der vollen Höbe der im Rahmen seines Be- teiligungsanteils angemeldeten Verkaufs- mengen und Sorten erteilt waren, so ver- ringert fsich seine Anteilsziffer nach weiteren 3 Monaten um die Hälfte des Nückstandes. Tie Dereingerung der Anteils8ziffer ift in der nächsten Mitgliederversammlung bekanntzugeben.

17.

Falls die Lage Ls Marktes die volle Aufnahme der Absazmengen nicht gestattet, fo kann eine Eee verhältnismäßige Verringerung der Anteilsziffern dur Beschluß der Mitgliederversammlung er- folgen.

§18. 1. Die Geschäftsführung des Syndikats ijt verpflichtet, die Aufträge den einzelnen Mitgliedern derart zuzuteiien, daß jedes Mitglied nahezu im Verhältnis seiner Anteil8ziffer beschäftigt wird. Soweit nah den vorliegenden und einlaufenden Beltellungen die Beschäftigung der Be- teiligten nit gleidhmäßig Lfolens fann, haben diejenigen Mitglieder, denen eine geringere Absaßmenge zugewiesen worden ist, für die Minderabnahme eine Ent» shädigung zu erhalten. | Die Höhe der Entschädigung je Tonne Kohlen, Koks, Koksstaub und Steinkoblen- briketts soll bei Beginn des Geschäfts jahres und nötigenfalls au innerhalb des Jahres festgeseßt werden. Sie wird zur Vâlfte aus der Umlage, zur anderen Hälfte bon den Gruben aufgebracht, welche eine Mebrabnahme vibabt Laben,

Für Kohlenschlamm, gge 4 und foblehaltige Abfallbrennstoffe wird weder eine Entschädigung gewährt noch eine Ab» gabe für die Mehrabnahme erhoben.

2. Die Gejchäftsführung des Syndikats stellt monatlich den auf die Gesamtbeteili- gung sich ergebenden Minder- oder Mehr: absag fest, berechnet danah den für jedea Mitglied \ich ergebenden Beteiligungs- anteil und teilt den Mitgliedern monat= lih mit, um welche Mengen sie den ibnen biernach zustehenden Beteiligungsanteil alelike EN, der G en t haben. Die e nung für die i findet dagegen erst nach Schluß ieden Ge châftsjahres auf Vruabloge do8 fich ium Jahresdurchschnitt tatsählih ergebenden Beteiligung anteils statt. : 3 Die Entschädigung ist innerhalb der

ersten 3 Monate des neuen Geschäfts. jahres zu zahlen; für eine a : ;