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Deutscher Reichstag. 197. Sizung vom 18. Mai 1900, 1 Uhr.
Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.
Es folgt die Peinefres der dritten Berathung des Gesegentwurfs, betreffend Aenderungen und Er- gänzungen des Strafgeseßbuchs, zu welchem eine Reihe weiterer Amendements eingegangen sind, welche sämmtlich die genügende Unterstüßung finden.
Präsident Graf von Ballestrem: Außerdem sind mir noch eine Reihe von Anträgen überreiht worden von dem Abg. Stadt- hagen, welhe nach meiner Meinung niht im Zusammenhange mit der Vorlage stehen, die uns jeßt beschäftigt, denn sie sind als Ab- änderung der Strafprozeßordnung beantragt, während wir es hier mit dem Strafgesezbuh zu thun haben. Um dem Hause Gelegenheit zum Urtheil zu geben, lasse ih den Wortlaut verlesen.
Schriftführer Abg. Dr. Hasse verliest die betreffenden fünf An- träge, welhe sich auf die Strafprozeßordnung und das Gerichtsver- fasungs8geseß beziehen. s
Abg. Singer (zur Geschäftsordnung): Ih glaube, daß die Auffassung des Präsidenten, daß diese Anträge nicht mit dem Gesetz, das wir hier verhandeln, in Verbindung stehen, eine trrige ist. Es eren dafür Präzedenzfälle. In den Anträgen wird gewünscht, die
eberschrift des Gesetzes zu ändern und einzufügen, daß sie sich auch auf die Aenderung des Strafgeseßbuhs und der Gerichtsverfassung bezieht. (Zuruf: Warum niht Margarinegeseß?) Das Gescß der Regierung vom Februar 1892 bezog sich auf Abänderungen der Bestimmungen des Strafgeseßbuhs und des Gerichtsverfassungs- gesetzes, wie des Geseßes von 1888, betreffend die unter Aus- \chluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen. Es waren in diese Vorlage Bestimmungen aufgenommen, die sh nicht nur daran hielten, was in der Ueberschrift angegeben war, sondern auch an Vorschriften über den Strafvollzug. Die Auffafsung, die der Präsident zum Ausdruck gebracht hat, ist bisher weder von den Präsidenten, noch vom Reichstage, noch von der Regierung ge- theilt worden. Sachlih unterkiegt es keinem Zweifel, daß unsere Anträge mit dieser Materie im allerengsten Zusammenhange stehen, denn es handelt sih darum, in diese Vorlage Bestimmungen hineins zubringen, welche die Behandlung dieser Materie anders sichern, als es die Vorlage will. Es steht damit in Verbindung, auf welhe Weise die erkannten Strafen vollzogen werden follen. Es ift doch un- möglih, daß der Reichstag sich so s{ematisch an Bestimmungen gebunden hält. Jh erinnere nur an Vorgänge der leßten Tage, wo auch das Zentrum unsere Auffassung getheilt hat. Die Budget- kommission beschäftigt sich mit der Vorberathung der Flottenvoulage. Die Herren vom Zentrum sind es, die zur Flottenvorlage eine Aenderung des Reihs-Stempelgesetzes beantragt haben. Gewiß steht das Reihs-Stempelgesez mit seinen Erträgen im Zusammenhange mit der Flotte, insofern es für die Deckung forgt. Wir haben au keinen geschäftsordnungsmäßigen Widerspruch dagegen erhoben, aber es geht doch nit an, daß das Zintrum der Ansicht ift, alles, roas es thue, sei erlaubt, während es anderen Parteien verboten werdea foll. Das wrâre eine Politik, die das Zentrum bisher abgelehnt hat. Die Herren sind fogar soweit gegangen, daß fie erklärt haben, wenn diese Aenderungen nicht mit der Flottenvorlage gleichzeitig ge- macht werden, dann würden sie die ganze Flottenvorlage ablehnen. Ich könnte an Dutenden von Beispielen den Nachweis führen, daß in ein Geseß Abänderungen anderer Geseße hineingenommen wurden. Wenn die Mehrbeit diefen Standpunkt nicht theilt, so e:\{chwert sie die Arbeiten des Reich8tages. Sie verhindert vor allen Dingen, daß das, was als Mangel gefühlt wird, geändert wird, aus Gründen, die nicht in der Sache liegen, sondern in der Form, und das ges@Gieht, seien wir uns doch darüber klar, weil es sich darum handelt, eine Vorlage, deren Fertigstellung das Zentrum sehxlich wünscht, zu er- zwingen. Ich möchte die Herren nur daran erinnern
__ Präsident Graf von Ballestrem: Wenn es {hon nit zulässig ist, irgend einem Mitgliede des Reichstages Motive unterzuschieben, die er selbst niht gehabt bat, so dürfte dies auch auf den Präsidenten Anwendung finden, und ih muß es mir ernstlih verbtitten, daß der Abg. Singer mir Motive unterschiebt bet meinem geschäftsordnungs- gemäßen und pflihtgemäßen Vorgehen, die ih nit gehabt babe und nie haben werde.
Abg. Singer (fortfahrend): Ih habe dem Herrn Präsidenten zu erwidern, daß ih mit keinem Wort von ihm gesproWen habe. Ih hate lediglich vom Zentrum gesprohen. Ich habe das Recht, in diesem Falle vom Zentrum zu sprechen, weil ih meine Aeußerung aus den Grörterungen der Zentrumêpresse geschöpft habe, mit denen sich das Zentrum identifiziert, und ich möchte den Herrn Präsidenten bitten, die Auffassuna, als ob jedes Wort, welches sich gegen das Zentrum richtet, ein Mißtrauen gegen seine persönliche Integrität als Präsident enthält, doch aufzugeben. Wir wissen, daß wir innerhakb des Hauses unter der Disziplin des Herrn Präsidenten stehen, wir Sha uer auch gegenüber dem Herrn Präsidenten, daß hier keine
ule ift.
Präsident Graf von Ballestrem: Das war ein ganz un- gehöriger Ausdru. Ich habe nie ein Recht in Anspru genommen, das sich ni%t dur die Geschäftsordnung rehtfertigen ließ. Der Vorredner hat aber gemeint, daß ih diese Anträge nicht habe ver- handeln lassen, um mi dem Zentrum gefällig zu erweisen, und des- halb habe ic den Vorredner unterbrochen, weil ih es niht dulden kann, daß dem Präfidenten folde Motive untergeschWoben werden.
Abg. Singer: Herr Präsident, das babe ih nicht gesagt, ih Le mich auf das Stenogramm meiner Rede. Es ist mir nicht ein- gefallen, dem Präsidenten persönlih gegenüber zu erklären, daß er die An- träge niht zur Debatte stelle, weil es das Zentrum nit wünsche. Ich boffe, daß der Präsident, wenn er mein Stenogramm eingesehen hat, die Sache aufklärt und feine Aeußerung zurücknimmt. Im übrigen wollte ich nur noch den Antrag auf namentlihe Abstimmung stellen.
Präsident Graf von Ballestrem: Von irgend einem Antrage zu der Sache selb1t ist mir nihts bekannt.
Abg. Singer: Ich bitte um Entschuldigung, es i mir ein Irrthum untergelaufen. Ih stelle hiermit den geshäftsordnungs- mäßigen Antrag, die von dem Abg. Stadthagen eingebrahten An- träge zur Verhandlung zu stellen, und ih beantrage darüber nament- lihe Abstimmuny.
Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Ih möchte Sie bitten, diesem An- trage Ihre Zustimmung zu verweigern. Der Abg. Singer hätte sich seine Ausführungen er)paten können, wenn er E Geschäftsordnung angesehen und sih daran gehalten bätte. Hier handelt es \sich nicht um die zweite, sondern um die dritte Berathung, und unsere Ge]chäfts- ordnung bestimmt ausdrüdcklich, daß Abänderungsanträge nur gestellt werden dürfen zu den einzelnen Artikeln der Vorlage selbst. Es ift unzulässig, andere Anträge zu stellen, die mit der Vor- lage nicht in einem unmittelbaren Zusammenhan stehen. Wenn dez Abg. Singer meint, daß das Zentrum #ich Alles erlaube, so weiß ih nicht, wie er sih da auf die Verhand- Iungon der Flottenkfommission beziehen kann. In der Flottenkommission handelt es sih doch um Anträge, die auf Grund von Jnittativanträgen im Plenum der Kommission überwiesen waren und die mit dem Flotten- geseß zu gleicher Zeit fertig werden sollten. Das Geseh von 1892 ift garnicht bis zur dritten Berathung gedichen; hier. aber ift in der zweiten Berathung die Ueberschrift angenommen worden, und deshalb Fônnen in der dritten Berathung niht Anträge geftellt werden, die mit dem Zweck des Geues nichts zu thun heben. Uebrigens glaube ih, daß der Angriff des Abg. Singer sih gleihzeitig gegen die sach- lie Geschäftsführung des Präsidenten richtete.
Abg. Stadthagen (Soz.), der nah dem Vorredner das Wort zur Ges{äftsordnung erhält, ist anfangs wegen der grofien Unruhe des Hauses kaum zu verstehen. Er wirft dem Zentrum vor, daß es bei der Berathung des _Bürgerlich:n Geseßbuhs eine ganz der heutigen entgegengeseßte Stellung eingenommen habe. Seine An- träge ständen mit dem Gegenstand in unmittelbarem Zusammen- Fange. Redner bezieht sich auf eine Reihe von Präzedenzfällen,
wo weder der Präsident noH irgend eine Partei einen folhen formellen Einwand erhoben hätte. Wenn der Abg. Spahn \sich auf das Wort „Artikel“ versteife, so könne doch kein Antragsteller verhindert werden, seine Anträge formell zu dem einen oder dem anderen Articel der Vorlagezu stellen. Es wäre die direkte Konsequenz der falschen An- iht des Herrn Svahn, daß man in der dritten Lesung au zur Ueberschrift der Vorlage keine Abänderungsanträge mehr stellen dürfte, und das werde Herr Spahn doch wohl selbs nit be- haupten. Es werde doch niemand leugnen, s ein Antrag, der bezügliGß des vrozessualishen Verfahrens n Fällen der jeßt gänzliÞh veränderten §8 184a und 184b des Straf- geseßbuhs, des Kunst- und Theaterparagravhen, neue Vorschläge macht, welhe siŸ aus den beschlossenen Aenderungen dieser beiden Paragraphen ergeben, in allerengstem Zusammenhange mit der Vor- lage ftebe. Gleichzeitig sei eben auch die Aenderung der Ueberschrift beantragt worden. Man wolle doch die Strafen, die die „lex Heinze“ androhe, auch wirklich zur Anwendung bringen; dann müsse doch aber auch über das Wie der Vollstreckung Klarheit herren.
Präsident Graf von Ballestrem: Herr Singer hat H mir gegenüber auf das Stenogramm seiner Rede berufen. Dieses liegt mir jeßt vor. Ih bemerke vorweg, daß vor dem Abg Singer niemand das Wort ergriffen hatte, sondern daß nur ih als Präsident eine geshäftlihe Mittheilung gemaht hatte. Wenn ih der Ver- siherung des Herrn Singer auch glauben muß, daß er. mir den Vorwurf nicht hat mach:n wollen, daß ich au3 außerhalb der Sache liegenden Gründen die in Rede \tehende Verfüaung getroffen habe, so entsprehen seine Worte dieser Auffassung niht, Dieselben lguten: Meine Herren! Wenn Sie dem Reichstage verweigern, in eine Vorlage diejenigen Bestimmungen ein- zufügen, sei es auch aus anderen Geseßen, fo erschweren Sie die Thätigkeit außerordentlich, und Sie verhindern vor allem, daß, was allgemein als ein Mangel empfunden wird, abgeändert werden kann, aus Gründen, die niht in der Sache liegen, sondern die in der Form liegen, und darüber seten wir uns doŸH ganz klar, heute nur anges wendet werden, weil es sich darum handelt, eine Vorlage [Eau stellen, deren Fertigstellung das Zentrum sehnlichs wünscht. (Ruf links: Na also!) — Das kann nur auf mich gehen. (Stürmische Rufe links: Nein, Nein!) Von dem Zentrum hatte bis dahin ries e gesprochen. Jch hatte also Grund, diefe Worte auf mich zu eziehen.
Abg. Singer: Mein Stenogramm beweist durch die Anrede „Meine Herren!“ daß ih mi direkt an das Haus wandte. Aus den verlesenen Worten geht es deutlich meiner Meinung nah hervor, daß ih nicht den Präsidenten, sondern das Zentrum apostrophizrt habe. I kann nur bedauern, daß der Präsident mißverständlih geglaubt hat, daß diese Worte an ihn gerihtet waren. Jh kann die von mir an- a-führten Beispiele noH um eines vermehren. In den allerleßten Tagen ift zum See-Unfallversiherungsgeseß ein neuer § 123a an- genoinmen worden, wodurch das Invaliditätsversiherungsgeseß abge- ändert ist. Was die Auffassung des Abg. Spahn über die Ge!ichäfts- ordnung betrifft, so bin ih ja einer Belehrung durhaus zugänglich, aber die Berufung des Abg. Spahn auf die Geschäftsordnung ist nicht rihtig. Ih darf mir \{chmeicheln, daß mir die Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht ganz unbekannt find. Es is aber falsch, daß mit den Anträgen, die in der zweiten Berathung gestellt werden, anders verfahren wird, wte mit den Anträgen der dritten Berathung. Der einzige Unterschied ift, daß Abänderungsanträge zur dritten Berathung von 30 Mitgliedern unterstüßt werden müssen, während die Anträge zur zweiten Berathung keiner Unterstützung bedürfen. Maßgebend ist doch nur § 49, den der Präsident zitiert hat. Es handelt fich darum, ob die Anträge mit der Hauptfrage in wesentliher Verbindung stehen. Daß dies der Fall ist, hat außer mir auch der Abg. Stadthagen nah- gewiesen, und das Zentrum seßt sich mit seiner früheren Praxis in Widerspruch. Die Geschäftsordnung if doch gemaht zum Schugz der Minorität, und das Zentrum mag ih erinnern, mit welher Energie und mit welhem Erfolge der verstorbene Abg. Windthorst für den Schuh der Minorität eingetreten i. Es kann auch einmal Zeiten geben, wo das Zentrum in der Minorität ist.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Mir ist kein Fall erinnerlih, wo man in der dritten Lesung Abänderungs8anträge aus folhem formellen Grunde zurückgewiesea hätte. Im Gegentheil is man in der leßten Zeit hier sehr weit gegangen, und zwar haupt\sächlih auf Jnitiative der Zentrumspartei, so bei der Gewerbeordnungsnovelle, ‘in welche es eine Abänderung des Krankenversiherungsgeseßes aufgenommen haben wollte. Persönlich neige ih in diesen Fragen der strengeren Ansicht zu, weil die Bestimmung der drei Lesungen auf diese Weise leiht illusorish gemacht werden kann. Darum habe ih auch in der Budget- kommission durbgeseßt, daß die Steuergeseße erst im Plenum eine erste Lesung passierten, bevor die Kommission sih weiter damit befaßte. Wieweit sih über die Zulässigkeit der beanstandeten Anträge aus den Präzedenzfällen urtheilen läßt, vermag ih nicht zu übersehen; es bleibt also nichts übrio, als diese Frage der Ggr durch die Geschäfts- ordnungskommission zu überweisen. ie Berathung im Plenum braucht deshalb nit aufgehalten zu werden. Die Kommission kann sih ja bis morgen schlüssig cema@cht haben, und wir werden ja wohl auch noch morgen über die „lex Heinze" verhandeln. Zur Verweisung an die Kommission bedarf es keiner namentlihen Abstimmung.
__ Abg. Haußmann- Böblingen (d. Volksp.): Da ich nicht weiß, ob dieser Antrag Nichter angenommen wird, und immerhin für wünschens- werth halte, daß im Plenum eine Aussprache darüber erfolgt, möchte ih darauf hinweisen, daß au die materietle Frage mit in Rücksicht ge- nommen werden muß. Das Strafgeseßbucb selbst zieht in seinen Berei ch andere als ftrafrechtlihe Fragen, fo in § 362, welcher eine Bestimmung entbält, die nur mit dem Strafvollzug zu thun hat. (Redner verliest den genannten Paraaraphen.) Dasselbe gilt von den S§ 15, 16, 17 und 24. Herr Singer hat dem Zentrum vorgehalten, wie sein früherer Chef, der Abg. Windthorst, über die Geschäfts- ordnung und den Schuß der Minorität gedacht hat; er hat der da- maligen Mehrheit die Auffassung in den Mund gelegt: „Alles, was wir als Minderheit verlangen, versagen wir ihr, wenn wir in der Mebrheit sind.“ Ich nehme nicht an, daß das Zentrum jeßt auf diesem Standpunkt steht, aber es war roohl angezeigt, es an diesen Ausfyruch zu erinnern.
Der Antrag Richter auf Ueberweisung der Anträge Stadt- hagen an die Geschäftsordnungskommission wird gegen die Stimmen der Linken und der Nationalliberalen abgelehnt. Ueber den Antrag Singer, die Anträge für geshäftsordnungs- mäßig zulässig zu erklären, erfolgt namentlihe Abstimmung, welche die Ablehnung mit 226 gegen 77 Stimmen ergiebt; Ein Mitglied enthält sich der Abstimmung. Für den Antrag stimmen nur „die Sozialdemokraten, die Volkspartei und die meisten Mitglieder der Freisinnigen Volkspartei und der Frei- sinnigen Tag, Mit der Mehrheit stimmen u. A. die Abgg. Richter und Broemel.
Wu Geschäftsordnung {lägt Abg. Dr. Spahn vor, nunmehr liber § 362 und die dazu gestellten Anträge zu verhandeln, da die Anträge Haußmann zu § 361 und Munckel zu § 361a nicht in un- mittelbarem Zusammenhang mit der Materie des Gesetzes ständen.
Abg. Singer: Ich kann die Tragweite dieses Antrags nicht er- kennen und möchte gerade darum bitten, zunächst die Anträge zu § 361 zur Diskussion zu stellen.
Abg. Dr. Spahn: Es ift für uns derselbe Grund maßgebend, welcher uns vorhin zur Umstellung der Tagesordnung bewog. Die Anträge Haußmann zu § 361 beschäftigen sich mit der Materie der Vorlage garnicht, hôchstens die leßte Nummer, die anderen Nummern betreffen ganz andere Dinge. Der Verhandlung felb|st wollen wir uns ja nicht w dersegen, wir wollen aber erst das erledigen, was mit 361, 6 zisammenhänêgt, nacher das andere.
Abg. Stadthagen tritt der Auffassung des Abg. Spahn ent- gegen, seine Ausführungen bleiben unverständlih, da die Unruhe im Hause fortdauert. Anscheinend legt er dem Abg. Spahn dar, in welcher Weise die einzelnen sechs Punkte des Antrags Haußmann mit der Materie der „lex Heinze“ im Zusammenhange stehen.
Abg. Singer: Was Herr Spahn will, ist, daß mi Berathung eines bestimmten Mes aufgehört und cin der Paragraph zur Berathung gestellt wird. Die Berathung über 8 aa ist noch nit abgeiWlosien, gleihwohl will er sie vertagen bis 61 Erlediguna des § 362. Von einem so hervorragenden Juristen a es Herr Spahn ist, hätte ih etwas Anderes erwartet. Er will vie Weiterberathung der Anträge Haußmann nicht widersprechen ; ih nehme êr daß das vom ganzen Zentrum gilt. Jch halte aber nicht für augeslofsen daß nah Erledigung des § 362 die Herren vom Zentrum erklären N sei nunmehr die gesammte Materie zum Abshluß gebracht und wvétie, könnten feine Anträge gestellt werden. Das verneinende Kopf\{ütteln des Abg. Spahn is mir sehr erfreulih, ich bitte ihn aber doÿ un eine bestimmte Erklärung namens des Zentrums, daß es an die va mir angedeutete Eventualität nicht denkt. Giebt Herr Spahn dies ele ab, so werden wir hier seinem Antrage uns nicht entgegen:
ellen.
Abg. Haußmann - Böblingen: Meine Anträge zu § 361 betreffen allerdings vershiedene Materien. Das liegt aber an der Gestalt des § 361, dêr diese und noch mehr verschiedene Materien berührt. . Sollen wir denn vor der Nr. 6 des § 361 Halt maten?
Abg. Stadthagen: Ih halte den Vorschlag, die Verhand, lungen über § 361 zu unterbrehen, für geshäftsordnung8widrig; wir müssen do die Spezialdiskussion sahgemäß führen. Mit diesem neuen Verfahren würde dem Abg. Haußmann die Einzelbegründun seiner Anträge verwehrt werden. Die Anträze sind rechtzeitig gestellt sie müssen also auch an gehöriger Stelle zur Verhandlung kommen. Der Abg. Haußmann hat sich doch alle Mühe gegeben, dur die Stellung dieser Anträge die Frage zu klären und die Diskussion abzu- kürzen. Im Interesse der Gerechtigkeit muß die Geschäftsordnung so ausgelegt werden, wie sie hundertfach bisher ausgelegt worden ift ; und daraus ergiebt si, daß alle Anträge hintereinander zur Erledigung kommen. Der Abg. Haußmann ift doch extra aus Württemberg her, gekommen, um seine Anträge zu vertreten.
Präsident Graf von Ballestrem: Der Antrag Spahn ver- #6ßt, wie die Geschäftsordnung genau ergiebt, niht gegen die Ge- \hâftsordnung, denn auf Beschluß des Reichstages kann die Reihenfolge verlassen werden.
Abg. Richter: Gestern wäre der Reichstag in der Lage gewesen, diese Abänderung der Reihenfolge zu beschließen; heute aber find wir längst in die Berathung des § 361 eingetreten, und nun foll ein Stü davon unerledigt bleiben? Das geht niht an, denn es handelt sih um denselben Artikel. Es ist niht die Absicht der Geschäftsordnung gewesen, mitten in einem Artikel abzubrehen und zu einem anderen überzugehen. Es war nit rihtig von Herrn Singer, zuzusagen, daß er gegen das Abbrehen nichtis einuwenden haben würde unter einer bestimmten Vorausseßung. Wir können garnicht abbrechen, wir müssen fortfahren. Der Artikel 362 nimmt Bezug auf die Nummern 3 und 8 des § 361, welhe der Antrag Haußmann ab- ändern will.
Abg. Singer: Jh gebe zu, daß es richtiger ist, überhaupt nicht von der Geschäftsordnung abzuweihen. Ganz sier kann die Bestim- mung der Geschäfi8ordnung nur auf ganze, ungetheilte Paragraphen Anwendung finden. Sie werfen uns vor, wir trieben Obstruktion, Ih bin in der Lage, Ihnen den Vorwurf zurückgeben zu können; die ganze heutige Verhandlung i|ff nihts weiter als der Verjuch einer Obstruktion gegen die Geschäftsordnung. Sie wollen Ihren Willen durhseßen. Sie haben lediglih die Absicht, die Verhandlungen abzukürzen; Sie fürchten, wenn Sie heute nit fertig werden, wird die Erledigung der Vorlage zweifelhaft. Es kommt Ihnen \{chließlich auch auf einen Bruch der Geschäftsordnung nicht an, um nur \schnell fertig zu werden. Aber was hindert Sie denn, das Gesey zu bekommen? Bleiben Sie doch gefälligst hier! Aber Sie können nicht verlangen, daß die Parteien, die aus sachlihen Gründen gegen dieses Geseg sind wegen seiner Angriffe auf Kultur, Kunst und Wissenschaft , Ihnen den Steigbügel halten bei dem Versuh, Ihren Willen dur- zuseßen. Herr Spahn ist heute nit der Jurist, fondern der Partei- mann, er stellt den [leßteren über den Juristen. Der Grundsaß, daß Macht vor Recht geht, wird jeßt vom Zentcum acceptiert; wir müssen uns ihm fügen, aber für alle Zeiten muß festgestellt werden, wer denn in diesem Hause zu Gunsten der „lex Heinze* den Bruch der Ge- \{äfts8ordnung begehen will. Aus diesem Grunde beantrage ih über den Antrag Spahn namentlihe Abstimmung.
Abg Dr. Spahn: Zu §361 liegt kein Antrag in der Vorlage vor; €s hat si nur um einen Antrag Aibrecht gehandelt. Deshalb brauchte gestern auch nicht über die Reihenfolge beshlossen zu werden.
Abg. Stadthagen: Zweifellos hat gestern über cinen Theil des § 361 eine Berathung stattgefunden, und es ist ein Beschluß ge- faßt worden; also muß heute mit der Berathung des § 361 fort- gefahren werden. Ich bin nit in der Lage, so ganz genau eigentlih zu verstehen, was Herr Spahn will. Jh habe mih nit informieren können, weil er keine materielle Begründung gegeben hat. Jh bitte also, die Beschlußfassung über den Antrag Spahn auszusegzen, bis derselbe gedruckt vorliegt. Jch gestatte mir, diesen Antrag dem Prä: sidenten zu überreichen.
Abg. Richter: Jh war fast sprahlos über die Ausführungen des Abg. Spahn. Er meinte, § 361 steht nit in der Vorlage. In der Regierungsvorlage steht er niht; aber ist denn die Geshäflsordnung bloß für MRegierungêvorlagen da? Wohin kämen wir bei dieser Auffassung? Die Herren vom Zentrum haben sich ja gar nicht daran gehalten; fie haben eia ganzes Jahr gebrauht, um noch eine Masse anderer Anträge hineinzuarbeiten, von denen die Regierung fie nur
mit Mühe zurückgzehalten hat. Empfinden Sie Reue darübec? Es.
ist rihtig, ärger fann mgn nicht Obstruktion treiben, als wenn man eine ganze Sitzung mit lauter Geschäftsordnungsbedenken ausfüllt. Wären Sie ruhig in die sahlihe Berathung eingetreten, wir wären schon viel weiter.
Präsident Graf von Ballestrem: Ih werde den Antrag noh einmal vorlesen; zum Druck befördern lassen werde ih ihn nit, weil es noch nie dagewesen ist, daß ein Antrag zur Geschäftsordnung ge- druckt wurde. Der Antrag lautet: „Jh beantrage, mit der Debatte über den § 362 zu beginnen und mit dieser Debatte diejenige über die dazu gestellten Anträge zu verbinden,“
Abg. Beckh- Coburg (fr. Volksp.): Der Präsident hat gestern ausdrücklich erklärt, daß nach Erledigung des § 361 Nr. 6 die An- träge Haufimann zur Berathung kommen" soUten. Jett if über Nacht die Sache anders gewendet worden. Das scheint mir nit ganz förmlih rihtig. Ich kann diese Wege nicht für gerade ansehen. Allerdinzs is in Köln ein objektiv blasphemisdes Wort gesprochen worden, an das mich diese Vorgänge erinnern: Unser Herrgott kann auch auf krummen Wegen gerade gehen. § 362 nimmt außerdem direkt auf § 361 Bezug; wie kann man also den ersteren vorweg nehmen ?
Ueber den Antrag Spahn muß, da gegen denselben Wider spruch erhoben worden ist, ein Beschluß des Hauses herbe? geführt werden. Der Antrag des Abg. Singer, namentli abzustimmen, wird von der Linken und auch von einen Theil der Nationalliberalen (Abgg. Bassermann, Dr. Sattler u. A.) unterstützt.
Die namentlihe Abstimmung ergiebt die Annahme des Antrags Spahn wit 186“ gégen 116 Stimmen. /
Nach § 362 der Vorlage erhält die Landes-Polizeibehörde die Befugniß, die verurtheilten Personen bis zu 2 Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen oder zu gemeinnügigen Arbeiten zu verwenden. Jm Falle des § 361,6 kann die Landes Polizeibehörde die verurtheilten SAE statt in ein Arbeils- haus in eine Besserungs- oder Erziehungsanstalt oder in ein Asyl unterbringen. Jn zweiter Lesung ist ein Zusay dazu ff {lossen worden: „Die Unterbringung in ein AÄrbeitshaus 1? unzulässig, falls die verurtheilte Person zur Zeit der (6 urtheilung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“
q. Beckh-Coburg beantragt, anstatt „die verurtheilte n° ‘zu sagen: „dieselve“. i Pleie Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) wollen die neue Fassung im § 362 streichen, eventuell beantragen sie
a}jung: fugen S die Ueberweisung erhält die Landes-Polizzibebörde die fugniß, die verurtheilte Person bis zu der im Urtheil bestimmten Be die flch auf keinen längeren Pen als zwet Jahre nah I Rechtskcaft des Urtheils erstrecken darf, in einem Arbeitshaus iaterzubringen oder zu gemeinnügigen Arbeiten zu verwenden.“
Abg. Heine (Soz.) beantragt folgenden Zusaß:
Weibliche Personen dürfen polizeiliher Aufsiht gemäß § 361, 6 Strafgeseßbuchs nur unterstellt werden, wenn sie bereits wegen ge- werbsmäßtger Unzu4t rechtskräftig bestraft sind. Personen, welche yon der polizeilihen Aufsicht befreit worden sind, können auch ohne vorgängige erneute Bestrafung ihr wieder unterstellt werden, wenn sie sich von neuem der gewerbsmäßigen UnzuWt ergeben.“
Vom Abg. Frohme (Soz.) liegt ein Antrag vor, einen neuen § 362a zu beschließen:
„Weibliche Personen, welhe das achtzehnte Lebenti2hr noch niht erreiht haben, dürfen einer sittenpolizeilihen Auffiht nicht unterstellt werden, sind vielmehr, falls die Voraussezungen einer solchen Aufsicht bei ihnen vorliegen, einer Erziehungs- oder Besse- rung8anstalt zu überweisen. Die Ueberweitung erfolgt durh Be- {luß des Vormundschaftsgaerihts. Die Eltern der betreffenden Personen sind zu hören. Die Feststellung, ob die Vorausseßung vorliege, darf nicht durch Gutachten der Polizeibehörde getroffen werden.“
Außerdem liegen noch zwei handschriftlihe Anträge des Abg. Heine vor:
1. Die Bestimmungen des § 362 finden auch Anwendung auf Personen, welhe wegen Vergehen gegen § 284 Strafgeseßbuchs (gewerbêmäßiges Glüdsspiel) zu Gefängniß verurtheilt worden sind.
3, Personen, welche auf Grund des § 362 Strafgeseßbuchs von der Landes-Polizeibehbörde in einem Arbeitshause, einer Besserungs- oder Erziehungsanstalt oder in einem Asyl untergebracht sind, müssen getrennt gehalten werden von jugendlihen Personen, welche einer Erziehungs- oder Besserungsanstalt überwiesen sind oder gegen welhe auf Grund landesgeseßlider Vorschriften die Zwang8erziehung verfügt worden is. Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, welche von der Landes-Polizeibehörde lediglich deshalb überwiesen worden sind, weil sie, ohne der Polizeiaufsicht unterstellt worden zu sein, gewerbsmäßige Unzuht getrieben Haben und deshalb nah 8 361, 6 bestraft worden find.
Abg. Dr. Syahn: Wenn ih rihiig gehört habe, fo ist in dem
h ersten Antrag § 284 des Strafgesezbuh3 angezogen worden. Ich müßte
nn seine Zulässi keit bezweifeln, es soll wohl 184 heißen.
y ahe Sar Es liegt kein Schreibfebler vor. W?nn ih Leute, die auf Grund Ihres Gesezes wegen unzüchtiger Schriften verurtheilt worden sind, dem Arbettshaufe überweisen wollte, so wäre das eine Unterstüßung der Absichten, die wir bekämpfen wollen. (Präsident Graf von Ballestrem weist den Redner darauf hin, daß er feine sahlihen Ausführungen ja später machen könne.) Nachdem Sie die These aufgestellt haben, daß Anträge lediglich gestellt werden können, die zu den Paragraphen, die in dem Gefeß genannt seten, im engen Zusammenhang stehen, können Sie die Zulässigkeit meiner Anträge niht bezweifeln. Ih will eine Abänderung ir Ergänzung eines Gesetzes, womit wir uns seit einigen Tagen beshäftigen müssen und hoffentlih noch man@e Tage beschäftigen werden. Wenn man nur etwas Altes bei dem E bon Neuem sagen wollte, dann bätte das Gesey nicht eine folche pposition ge- funden, dann hätte sih nit seit Jahren die ganze Welt darüber au*- geregt. Seit aht Jahren ift dieses Unglüksgeseß nicht von „der Tages» ordnung versGwunden, wird die Menschheit damit gequält und ge- änastigt. Sie wollen die Unsittlichkeit bekämpfen. Es giebt aber kaum etwas Unsittlicheres und WVergiftenderes, als das gewerbêmäfige Glüdsspiel. Der preußishe Minister des Innern hat erkläct, daß solhe Leute, wie sie in dem berühmten Spielerprozeß abgeurtheilt worden sind, sehr wobl unter die Zwangserziehung gehören, welche das Herrenhaus beschlossen hat. Was ih beantrage, ist ein Korrelat ¡u diesem erzieberishen Gedanken des Königlich preußischen Ministers des Innern. Es giebt niht nur minderjäbrige Glüsspieler, fondern as erwachsene, mae E sind. Auf die Sache selbst komme ih später noch ausführliher zurüd. L
Abg. F S ta (Soz.) erhilt das Wort zur Begründung der sozialdemokratishen Änträae zu § 362. Die Frage der Vagabondage, der Landstreicherei, führt Redner aus, sei eine soziale Frage für si, welde der gründli{sten Prüfung durch_ die gesetzgebenden Faktoren bedürfe. Mit der gouvernementalen Sozialpolitik sei dieje Frage niht zu lösen, ebenso wenig mit allgemeinen Redensarten von Moral und Sittlichkeit.
Hierauf wird der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt.
Shluf Singer beantragt namentliche Abstimmung über den U 7 ”
Die Abgg. Haußmann -Böblingen, Singer und Dr. Müll er- Meiningen machen geltend, daß eine Reihe weiterer Anträge gestellt und zum theil {on vertheilt seien, ohne vom Präsidium zur Kenntniß des Hauses gebracht worden zu fein. : F
Abg. Stadthagen: Es kann doch eine Debatte nit ges{lossen werden, die noch garnicht eröffnet ist, denn es hat bisher nur ein An- tragsteller gesprohen. So weit ist bis j-t der Reichstag noch nicht geganaen, etnen Schlufiantrag mitzubeziehen auf Anträge, die noch garniht offiziell dem Haufe vorliecen, Ihrem Verfahren steht die Geschäftsordnung und steht Ihr Gewissen entgegen. (Widerspruch rets) Fawohl, Herr Abg. von Kardorff! Es kann keinem Jueifel unterliegen, daß dieser Antrag auf Schluß der Debatte hin- âllin ist, soweit er ich auf Anträge beziebt, welhe dem Hause noh garniht offiziell zur Kenntniß gekommen sind. L rien Graf von Ballestrem: Ueber Schlußanträge wird nt diskutiert. E,
Aba. von Kardorff: Herr Abg. Stadthagen, die Majorität des Hauses ist Herr auch über die Geshäftsordnung. Dur Ihr Ver- fahren erreihen Sie weiter nihts, als daß Sie den ganzen Parla- mentari9gmus ruinieren. Damit lassen _stch Staaten niht regieren. Also Sie treiben ein sehr gefährlihes Spiel.
Präsident Graf von Ballestrem: Ih nehme an, daß der Abg, von Kardorff mit seinem ersten Satz2 gemeint hat: innerhalb der Geschäftsordnung. 4 e
Abg. Heine: Die von mir neugeftellten fünf Anträge können selbstverständlih von dem Schluß der Debatte nicht betroffen werden.
iese Anträge sind von mir bereits vor mehreren Stunden beraus- gegeben; ih babe sogar auf Wunsch des Präsideaten zu jedem Antrag tin Duplum hinzugefügt. Sie sind bekannt gewesen, aber die Debatte über dieselben ist noch nit eröffnet worden. Ih habe sie eingebracht im Interesse der Abkürzung der Verhandlungen. Durch tiefe Anträge die Debatte hinausziehen zu wollen, liegt uns völlig fern ; wir können aber verlangen, daß unsere Anträge, die wir eingebraht haben, auch wirklih debattiert werden. Wern fie bloß einen von urs reden lafsen Und dann einen S(hlußantrag bringen, dann is das bloß eine Schein- debatte (Präsident Graf von Ballestrem: Eine Debatte über finen Swhlußantrag ist nit zulässig.) Ib wollte dies arch nur bei- äufig bemerken. Die Auffassung des Herrn von Kardorff hat ja ¡Jon durch den Hecrn Präsidenten eine fo außerordentlih treffende, D will mal sagen, Einschränkung erfahren. Man nennt solche
tußerung vulgo eine Drohung, und als solhe ist sie ja wohl zuy gemeint. Ob er niht doch sich etwas ganz Anderes dabet ge- wdt hat, als der Präsident ibm auélegt, möchte ih wabingestellt sein lassen. Die Geschäftsordnung besteht niht fo- quil aus dem Buchstaben, als vielmehr aus dem Geiste. Üm Geist der Geshäftsordnurg is von Ihnen heute mehrfah dur medeutungen ausgelegt worden, die uns um unsere geschäfts8ordnungs-
ißizen Rechte gebraht haben. Herr von Kardorff stellt sih hier
auch hin als der berufene Hüter des Parlamentarismus. Jh habe kein Recht, zu A daß er ein ehrliher Freund des Parla- mentarismus is. Er hat gemeint, der ganze Parlamentarismus würde dadurch regierung8unfähig gemaht. Damit kommen wir auf ein Gebiet, auf welhem wir unsere Ansichten hon früher oft ausgetauscht haben. So unerhört sind die Mittel, welhe wir hier anwenden, im Deutschen Reih mit den Bundesstaaten doch niht. Sie sind ganz legal, aber au fahlich nichts Unerhörtes. Was ift in Preußen denn das Verfahren gegenüber dec Kanalvorlage anders gewesen? Dadurch bekommt der Parlamentarismus keinen Riß, aber er bekommt ihn, wenn die Majorität ihre Rehte gegenüber der Minorität in solcher Weise mißbrauht, wie es gesehen i. (Präsident Graf von Ballestrem rügt diesen Ausdruck als unzulässig.) Ich rektifiziere mih also: wenn die Mehrheit ihre Rehte der Minorität gegenüber in ciner Weise gebraucht, wie sie sie gebrauht hat. Dieses ganze Geseg ift seinem innersten Wesen nah ein Gesetz zur Ver- gewaltigung fremder Ansichten. Die Majorität will dieses Geseß Anderen oftroyiren. Hier handelt es sihch nicht um materielle Interessen der arbeitenden Bevölkerung, sondern um ideale Interessen, und darum wenden wir uns dagegen mit allen Mitteln. Was hier betroffen wird, das ift das allgemeine deutshe Geistesleben; deshalb ift es uns Herzenssahhe ge- wesen, uns dagegen zu wehren. Das ift ja doch nur der Anfang für die Geschichte. Sie werden weitergehen. Es handelt sich füc Sie darum, dem deutshen Geistesleben den Pfaffenfuß auf den Nacken zu ezn. Wir sind einer sittlichen Pflicht gefolgt; thun Sie, was Sie für Jhre Pflicht halten. Wir haben aber dann das ruhige Gewissen, bis zum leßten Moment unsere Pflicht gethan zu haben. Wir werden uns durch Sie nicht einschüchtern lassen.
Abg. Haußmann-Böblingen: Es kann ja kein Zweifel fein, daß die Anträge, die rehtzeitig eingebraht und nicht verlesen worden B zur Abstimmung gebracht werden müssen, und daß den Antrag- tellern das Wort gegeben werden muß. Ich habe mich ebenfalls zum Wort gemeldet. Das Wort, das der Abg. von Kardorff gesprochen hat . . . . (Präsident Graf von Ballestrem: Sie haben nur das Wort zur Geschäftsordnung, nicht zur Begründung irgend eines Antrages.) Ih will nur dem Abg. von Kardorff auf das erwidern, was er in Bezug auf die Geschäftsordnung gesagt hat. Der Abg. von Kardorff hat gesagt: die Mehrheit ist Herrin über die Geschäftsordnung. Er hat damit, glaube ih, der Mehrheit einen \chlechten Dienst geleistet. Weder hier noch in der Bevölkerung wird man jenes Wort anders Aan, als daß der Herr der Meinung ift, daß die Mehrheit in der Lage ift, auch ab- gesehen von der Geschäftsordnung und im Gegensay zu ihr ihren Willen durchzuseßen; und daß sie das thun will, haben wir ja heute zur Genüge den Anträgen und Abstimmungen entnehmen können.
Abg. Bassermann (nl.): Meine politischen Freunde sind der Ansiht, daß die nahträzlih eingereihten Abänderungs8anträge zur Diskussion zugelassen werden müssen, und zwar auf Grund des § 20,2 der Gescäftszrdnung, wonach Abänderungsvorshläge zu -einzelnen Artikeïn in der Zwischenzeit und im Laufe der Verhandlungen ein- gebraht werden können. Ih möchte mich auch meinerseits gegen die Aeußerung des Herrn“ von Kardorff wenden, daß die Mehrheit Herrin über vie Geschäftsordnung sei. Das würde in der That eine Vergewaltigung der Minorität bedeuten, die in keiner Weise berechtigt ist. Das würde Zustände in unserem Parlament herbeiführen, die nicht erwünsht sein können. Die Geschäftsordnung is das Geseß dieses Hauses, Jede Partei muß glei(mäßig ein Interesse daran haben, daß das Geseg dieses Hauses nicht verlegt wird. Wenn die Geschäftsordnung thatsählich unzu- reichend ist, oder wenn Parteien der Ansicht sind, daß die Geshäfts- ordnung nicht ausreihe, so mögen sie den Muth haben, mit Anträgen auf Abänderung der Geschäftsordnung hervorzutreten, Wir haben uns, was meine Fraktion anlangt, an der Obstruktion, die hier in den Märztagen erfolgt ist, in keiner Weise betheiligt ; wir haben aub in keiner Weise die Diskussion durch Reden oder Stellung von Anträgen aufgehalten, weil wir das gewählte Mittel für usrihtig balten und weil wir glauben, daß, wenn dieses Mittel auch bei anderen Fragen wiederholt werden follte, das eine Gefährdung des ganzen parlamentarishen Systems herbeiführen könnte. Das geschah aber in der Vorausseßung, daß das Gesetz des Hauses in keiner Weise verleßt werde. Die Anträge sind redt- zeitig gestellt worden, und es muß die Diskussion darüber eröffnet werden, damit Gelegenheit gegeben wird, auch über diese Anträge zu \sprehen. Ich möthte die Majorität dringend bitten, in diesem Sinne zu verfahren. Geschieht dies niht, so müssen wir unsererseits daraus die nöthigen Konsequenzen ziehen. j
Abg. von Kardorff: Ih bin 34 Jahre im Parlament und muß mi wundern, daß ih noch so mißverstanden werden kann. Ich habe natürli R gemeint, daß die Mehrheit Herr ift über die Aus- legung der Geschäftsordnung. L :
y Abg. Singer: Ih erwarte noch die Erklärung des Präsidenten, daß die inzwischen eingebrahten Anträge noch zur Debatte gestellt werden. Die Konsequenz der Ausführung des Herrn von Kardorff, die Vergewaltigung der Minorität, ift der parlamentarische Staats- streih. Das sagt ein Mitglied einer Partei, welhe noch vor wenigen Tagen öffentlih Obstruktion angedroht hat gegenüber dem Münzgeset. Solhe Anschauung ‘könnte Herr von Kardorff wohl als Aufsichtsrath der „Laurahütte“ ausspreWen. (Präsident Graf von Ballestrem rügt diele Bezugnahme auf Privatverhältnifje.) Herr von Kardo1ff hat do öffentlich. zugegeben, sogar Gründungen aemacht zu baben zur Bethätigung seiner parlamentarischen Stellung. Die Herren überspannen den Bogen. Bis jeßt hat der Präsident
. seine Mahnungen um Ruhe in der Hauptsache nah der rechten Seite
eridtet. Wenn Ausdrücke, wie „Maul halten!" hier fallen, fo ift
ats Ton, dessen sih die Linke noch niht schuldig gemacht hat.
Wenn Sie nichts Anderes mehr wifsen, als s{chimpfen, dann lassen Sie
sich bitte mitsammt ihrer „lex Heinze“ begraben.
Präsident Graf von Ballestrem: An mein Ohr sind solche Ausdrücke nicht gedrungen, fonst hätte ih sie gerügt.
Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reformy.): Der Geist der Geshäftsordnung ist der, eine geordnete Führung der Geschäfte zu sihern, aber sämmtlihe Anträge und Operationen der H:rren von der Obstruktion gehen darauf hin, Unocdnung in unsere Geschäfte zu bringen. Als ich in der leyten Sitzung vor den Ferien zur „lex Heinze“ sprechcn wollte, haben die Herren links eine halbe Stunde Lärm gemaht, und wenn der Präsident sie niht zur Ruhe ermahnte, so unterließ er es wohl im Ver- trauen auf meine geistige und Lungenkraft. Wenn die Presse der Linken tarauf schrieb, ich hätte den Ton auf denjenigen der anti- semitischen Radauversammlungen herabgebracht, fo 2 das wohl daran, daß ein Antisemit sprah und Juden und Judengenossen Läcm machten. Das Haus soll den Muth haben, sich seine Geschäftsordnung so zu gestalten, 4: m FOLNe Reichstag nicht in der ganzen Welt als Narrenhaus hingestellt wird.
4 Präsident Graf von Balleftrem stellt fest, daß der Vize- räsident bei der En Duers des Abg. von Liebermann mehrmals äftig zur Ruhe ermahnt habe. E ;
T bo. Heine: Herr vo1 Kardorff hat die Geschäftsordnung in
seinem Sinue ausgelegt. In meiner juristishen Thätigkeit habe ih
genug kennen gelernt. wie man auslegen fann, daß {warz weiß sei.
Solche Auslegung nünschen wir niht. Kiare Worte austlegen dahin,
daß sie niht dies bedruten, sondern etwas Anderes, ist nit auslegen,
sondern unterlegen. Bei meiner ersten Begegnung mit Herrn von
Liebermann in diesem Hause ertönte von drüben „Dreimal pfui
Teufel auf den Deutschen Reichstag!“ Wo ift also das Narrenhaus?
Abo. Ricbter: Ein erregter Ton ist erst dur Herrn von Kar- dorf in die Debatt?: gekommen. Eine ganz geringe Minderheit hat es thatfählih verhindert, a das Münzgesey verabschiedet wurde, Dieselben Herren voa der Rechten haben bei der Berathung des Bürgerlichen Geseßbuhs ausdrüdlih proklamiert, daß das Bürger- lihe Geseybuch nicht verabschiedet werden würde, wenn nicht der Ersay für Hasenshaden daraus entfernt würde! Das war der nationale Gesihtêpunkt der Herren! Wir verwahren uns dagegen, daß man aus augenblickliGhen Zweckmäßig- feitsgründen -die Gefhästsorbnung auszulegen sucht. Die Mittel der
Obstruktion find als geschäftsordnungömäßig zulässig ausdrücklich an- erkannt worden. Jh weiß nicht, was der Regierung angenehmer ift, der Fall oder das Zustandekommen der „lex Heinze“. Die offene Drohung mit dem Staatsstreih, die Aufforderung an eine andere Stelle: Fahrt do drein in dieses Parlament; mit dem ift nit zu regieren ; brecht doch die Verfassung ! — das war der Sinn der Worte des Herrn von Kardorff! (Präsident Graf von Ballestrem rügt diese Unterftellung.) Hat vielleiht Graf Mirbach niht im Herrenhause direkt aufgefordert, daß ein zweiter Alexander der Große den gordischen Knoten durchhaue? Es {sind in diesem Hause nicht 199 Anhänger der „lex Heinze“ vorhanden. Darum ärgern Sie die Nationalliberalen nit; wenn die Herren mit uns hinausgehen, dann werden Sie be- P SEn aag und liegen auf dem Trockenen, wie Fische, die zappeln. A
Abg. Dr. Spahn: Ih halte für selbstverständlih, daß die rechtzeitig eingebrahten Anträge auch noh zur Debatte gestellt werden. Die Interpretation des Präsidéten über die Worte des Herrn von Kardorff reiht für uns aus. : ;
Abga. v. Kardorff bestreitet, daß er in derselben Weise Obstruktion getrieben habe beim Münzgeseß, wie jeßt die Opposition gegen die „lex Heinze“. j :
Abg. Stadthagen giebt in erregten Tônen der Mehrheit den Vorwurf der Obstruktion zurück. Leute wie Herr Kropatscheck würdigten durch ihr Verhalten die Verhandlungen des Reichstages zu einer Farce herab. (Präsident Graf von Ballestrem ruft den Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung.)
Abg. Liebermann von Sonnenberg: Es handelt si gar- nicht mehr um die „lex Heinze“, sondern um die Autrcchterhaltung der Geschäftsordnung. Man drängt förmlih auf eine Form der Nolksvertretung, welhe einem solhen Druck nit ausgeseßt ist. Das Nerhalten der [sogenannten Demokratie ist recht undemokratisch; denn das System der Demokratie beruht ja darauf, daß die Mehrheit sih der Minderheit fügt. Redner erinnert dem Abg. Heine gegenüber, daß er das „Pfui Teufel!“ auf den Reichstag in Tivoli ausgebracht habe wegen der Verweigerung des dritten Direktors für den Fürsten Bis- marck, nahdem der Abg. Richter den Ausdruck „Pfui Teufel !* in die parlamentarische Praxis eingeführt hätte. / :
Abg. Heine: Frohme hat allerdings die andern Anträg?! mit vertreten, abec nur zum theil. Meine Anträge find ni@t nur zu
361, fondern auch zu § 362 gestellt, weil Herr Spahn auf unsere
rage, ob unsere Anträge später verhandelt werden sollten, niht ge- antwortet hat. Ein solches Schweigen mußte doch Argwohn erregen. Die Herren thun fo zimperlich, obwobl fie seiner Zeit im Zirkus Busch gesagt haben: „Die Herren Minister können uns .… Das Uebrige will ich nicht sagen. Das war eine Aeußerung, dic, chae un» züchtig zu sein, das öffentlihe Schamgefühl verleyt. i
Abg. von Kardorff: Ih habe nur gesagt: Die Reihsverfafsung ift nit beeidigt von den Beamten; das ist ein Unterschied gegenüber der preußishen Verfassung. i i
Abg. Dr. Müller - Meiningen bemerkt, daß fein Antrag nicht gedruckt fei, i /
räsident Graf von Ballestrem stellt dies richtig. : bg. Richter: Der Ausdruck „Pfui Teufel!“ rührt von einem
‘Herrn her, der jeßt hier eine hohe Steüung einnimmt.
Präsident Graf von Ballestrem: Ich habe damals „Pfui!“ gerufen, nit ,Pfui Teufel!* Der damalige Präsident hat dies für unparlamentarisch erklärt, und ih bin ihm darin bis jeßt immer gefolgt. : :
Abg. Liebermann von Sonnenberg: Die hohe Kunst kann überhaupt nicht unter Paragraphen fallen. Wahre Künstler können garnicht glauben, unter die „lex Heinze“ fallen zu können.
Präsident Graf von Ballestrem bemerkt seinerseits zur Geschäftsordnung, daß während der Rede des Abg. Frohme noch weitere handshriftlihe Anträge eingegangen seien, der Bizes Präsident von Frege habe \i2 vorschriftsmäßig zum Dru gegeben ; fie seien gedruckt und vertheilt worden. Nach der Geschäftsordnung sei es allerdings zulässig, Abänderungsvorshläge jederzeit im Laufe der Verhandlungen zu stellen. Diese Anträge würden mit zur Abstimmung kommen müssen. Der Präsident theilt weiter mit, daß die Abgg. Bassermann, Dr. Sattler und Büsing- einen Antrag auf Vertagung gestellt haben. 5 / | s
Die Abstimmung über diesen M bleibt zweifelhaft ; bei der Auszählung kehrt die Linke und der größte Theil der Nationalliberalen niht in den Saal zurück. Der Präsident enthält fich der Abstimmung. Es sind 194 Mitglieder an- wesend, von denen 10 für, 183 gegén die Vertagung ge|timmt haben; das Haus ist also nicht beshlußfähig. j
Der Präsident Graf von Ballestrem theilt mit, daß ihm socben von den sozialdemokratishen Abgg. Albreht und Ge- nossen eine Juterpellation, betreffend das in Anhalt erlassene Geseh über die Bestrafung des Kontraktbruhs ländlicher Ar- beiter, übergeben worden sei. Er beraumt die nächste Sißzung an auf Sonnabend 1 Uhr zur Fortsezung der eben abge- brochenen Berathung.
Schluß 8 Uhr.
Preußischer Laudtag. Haus der Abgeordneten.
70. Sigung vom 18. Mai 1900, 11 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Waarenhaussteuer.
Nach § 1 in der Kommissionsfassung unterliegt, wer das stehende Gewerbe des Klein- (Detail-) Handels mit mehr als einer der in § 6 untershiedenen Waarengruppen betreibt, wenn der Jahresumsay — einschließlich desjenigen der in Preußen belegenen Zweigniederlassungen, Filialen, Verkaufs- stätten — 300000 M (in der Regierungsvorlage stand 500 000 6) übersteigt, der den Gemeinden zuflicß:nden Waarenhaussteuer. 3 :
Ob der Kleinhandel im offenen Laden, Waarenhaus, Lager und dergleichen oder als Versandgeschäft betrieben wird, macht für die Besteuerung keinen Unterschied. |
Vereine, eingetragene Genossenschaften und Korporationen, welche einer Gewerbesteuer nicht unterworfen sind, unterliegen auch der Waarenhaussteuer nicht.
Abg. Cahensly (Zentr.) beantragt, dem §1 als Absay 4 hinzuzufügen: Kleinhandelsbetriebe, welhe 10 oder mehr Betriebs|tätten (Filialen) besißen, unterliegen den Be- stimmungen dieses Geseßes, auch wenn der Geschäftsbetrieb nur eine Waarengruppe umfaßt.
Abg. Hausmann (nal.): Die Kommission hat die Regierungs-
vorlage verbessert dur die Bestimmung, daß die sih ergebenden Beträge vorzugsweise im Interefse der kleineren Gewerbetreibenden zu ver- wenden sind, und dadurch, daß cine Stelle geshaffen wird, welche darüber Auskunft zu geben: hat, zu welcher Waarengruppe eine Waare gehört. Auf meinen in der Kommission gestellten Antrag, diz Waarenhausfteuer nah dem Anlage- und Betriebskapital zu berechnen, verzihte ich, weil die Regierung erkiärt hat, daß dazu solhe Vorbereitungen nöthig wären, daß die Vorlage in dieser Session niht mehr Gese werden könnte. Gegen den von der Kommission hinzugefügten § 6a. welch?zr der Zerlegung eines Waaren- hauses in mehrere Spezial „eshäfte zu dem Zwecke, es der Steuer zu entziehen, vorbeugen will, Fabe ih dem Sinne nah nichts, aber dann follte man auch die Spezialzeschäfte besteuern, Die Regierung will über den Rahmen der Kegierung3vorlage nicht hinausgegangen wissen, wir überlassen die Bekämpfung der Verschärfungsanträze der Ne- gierung, lehnen aber die Verantwortung av, wenn an diesen Ver- \chärfungen die Vorlage scheitern sollte.
ra E“ Bet E Ar D O E É 1e t I