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13,00 12,50 11,73
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Altenburg . Arnstadt i. Th.
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13,80 14,00 14,89 15,10 13,00 15,50 14,50
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14,40 13.00
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10,00 12,40 12,00 14/50 12,40
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14,00 |
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12,00 13 00 13,00 12,60 12,00 12,80 13,00 14,00
12,80 12,90 14,50 12,60
14,40 15,00 14,50 14,50 13,60 13,00 14,75 15,90 14,75
16,00 14,60 15,03 15,05 13,80 13,50
14,00 14,44 13,7ò 14,00
14 50 13,50 12,80 14,50
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Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und l Preise hat die Bedeutung,
14,80 15,00
No 13,50 13,50 13,33
14,69 15,00 14,80 16 009 13,50 15,50 14,50
16,15 14,70 15,00 15,60 15,50
13,50 15.00 13.80
12,40 11,75
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13,20 13,00 13,00 12,60 12,90 12,80 13,20 14,00
12,89 12,50 15,00 12,80
14,80 15,00 15,00 14.50 13,60 13,50 14,79 15,99 14,75
16,00 15 60 15,71 15,99 14,20 13,50
15,00 14,44 13,99 14,40
14,50 13,50 13,20 14,50 14,80 15,00
14,00 14,50 13,73 12,00 14,60 16,00 15,00 16,10 13,50 16,00 15,00
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15,50 1480
16,00
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15,60
15,00 14,20 13,30 13 80 12,80 12,40 13/00
13,40 13,20 13,10 13,00 13,20 13,40
14,00 14,00 13,50 13,00 13,00 15,00 13,09 12,00 14,80 15,50 15,09 15,00 14,10 13,50 15,00 15,75 15,25 13,80
15,80 16,66 16,13 14 30 14,50 14,80
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14,00 14,50 14,27 13,00 15,50 16,00 15,09 17,03 14,50 16,00 15,00
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13,40 13,20 13,10 13,50 13,20 13,60
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daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein
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der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Dee wird aus Punkt ( . ) in den leßten sechs Spalten,
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den unabgerundeten Zahlen berechnet. daß entsprehender Bericht fehl t.
Deutscher Reichstag, 198. Sigung vom 19. Mai 1900, 1 Uhr.
Tagesordnung: Cs der dritten Berathung des Gesezentwurfs, betreffend Aenderungen und Er- gänzungen des Strafgeseßbuchs, bei Z 362.
Ueber den Anfang der Sißung wurde am Sonnabend bereits berichtet. | __ Es ist über die sämmtlichen vorliegenden Anträge und über jeden Absay des § 362 namentlihe Abstimmung be- antragt. Jm Ganzen werden 24 namentliche Abstimmungên erforderlich.
Aba. Singer (Soz.): Ih beantrage zunähft, auch über 8 362 îm Ganzen namentli abzustimmen. Sodann bitte ih den Präsidenten, sich freundlich} zu erinnern, daß von verschiedenen Seiten des Hauses, namentlich auch vom Abg. Dr Spahn, es gestern als selbstverständlich bezeichnet worden ift, daß über die siebea Anträge, die zwar eingereicht waren, aber noch nicht zur Verhandlung gekommen And, die Diskussion stattfinden soll. Herr Spahn hat dieje Erklärung jedenfalls im Namen seiner Freunde abgegeben; er hat die Vorweg- nahme der Berathung über den § 362 und die bereits dazu vor- liegenden Anträge bloß gewünscht, um eine nah bestimmten Materien geordnete. Berathung zu ermöglihen. Wir haben feine Veranlassung, in die Worte des Herrn Spahn Mißtrauen zu seyen ; wir haben deshalb unseren Widerspruch aufzegeben und sind mit der Ueberzeugung Fern fortgegangen, daß heute die Diskussion ftattfinden wird. Ich itte den Präsidenten, diese Fraze zur Entscheidung des Hauses zu stellen und auh darüber namentli abjustimmen. :
Präsident Graf von Ballestrem wiederholt seine am Freitag abgegebene Erklärung, daß er die Diskussion über den § 362 und die dazu gestellten Anträge eröffnet habe. Während der Rede des Abg. Frohme wären dann einige handschriftliche Anträge eingegangen, die vorschriftsmäßig zum Druck befördert seien. Er habe auf Grund der Geschäftsordnung nihts dagegen einzuwenden gehabt, daß auch über diese Anträge abgestimmt würde. Als er dies feitstellte, habe die Linke, er glaube, auch der Abg. Singer, dem zugestimmt. Jm übrigen habe er nichts dagegen, daß über einzelne Anträge jeßt nicht abge- timmt würde.
möge. gezogen
handelt
und
Werth
würde,
werden.
Abg. Heine (Soz): des Präsidenten keinen Widerspruch erhoben, Anträge als rechtzeitig gestellt auch zur Ab- Der Herr Präsident erwähnte nicht be-
zustimmter, daß die stimmung fowmmen sollten. sonders, daß fe dies für selbstoerständli
ziehung |chließe ih Avg. Singer: das Zentrum der Meinung find, d werden müssen, so wiro der Herr Präsident v
: Wenn das Haus mich dazu Anträge jeßt zur Abstimmung
legen.
Abg. Bassermann (nl.): bi! Freunde, daß die Diskussion über dies Es wâre ja richtiger gewesen, d
Wir können unmöglih über Anträge gehört haben.
Präsident Graf von Balle stimmung; es kann \sich nur darum handeln, zur Abstimmung kommen.
Abg. Dr. Spahn (Zentc.): A { an, daß die erwähnten Anträge noch zurückgeste
auch zur Diskussion kommen folten. ch. Wenn wir jegt zur Abstimmung \chreiten, so kämen diese Anträge einfah nicht zur Diskussion. mi durhaus dem Abg. Bassermann an.
Wenn die Sozialdemokraten, die Nationalliberalen aß die Anträge noch diskutiert ielleiht darauf einigen
Präsident Graf von Ballestrem zwingt, muß ih darauf verzichten, diese zu bringen.
Abg. Dr. Sattler (ul,): gesagt, ob die Anträze nachher zur und es ist wichtio, daß man daz könnte vielleiht naher gesagt werden,
Pcäsident Graf darüber nichts beschlo das alles geschehen,
Abg. Stadt h unverständlich.
Präsident
Vorredner gi
was die
Der Präsident hat immer noch nit D sfkussion gest:lit werden sollen, vor der Abstimmung weiß. Es die Anträge seien damit erledigt. In diesem Stadium kann fsen werden ; naher ist die Bahn frei, cs kann Abgg. Sattler u. A. wünsch agen (S2z.) bleibt bei der herrshenden Unruh:
Graf von Ballestrem erklärt, daß der von dem stellte Antrag (der ebeafalls nicht verstandea worden ift)
von Ballestrem:
geshäftsordnungémäßig nit zulässig sei.
Fch bitte namens meiner politischen e Anträge zugelassen werden aß der Sÿhlußantrag zurück- nachdem neue Abänderungsanträge eingelaufen waren. abstimmen, über die wir nihts
rem: Wir sind in der Ab- ob fie jeut oder später
uch ih shließe mich der Auffassung [lt und befonders ver-
Wir haben gestern gegen die Erklärung roeil wir ihm darin
In dieser Be-
in der Abstimmung.
Abz. Sattler an.
abzugeben, Abg. S inger:
die [gle Nbg. Richter: Wir hielten 0 iBter
gesetzt wird.
Widerspruch.) Abg. Heine: Es werden.
Präsident Graf
ih mich ihr fügen.
en. Abg.
einfaher wäre die Sache, die Ansicht aussprähe, daß nah der Abstimmung die Diskussion f
daß die später gestellten
Haußmann-Böblingen (d. Volksp.) : “also immec noch nicht ta3, worauf es uns am meisten ankommt. vermögen nicht zu überseh
sichtig sein, und der Präsident kann uns das nicht übel nehme, ust weist uns heute auf seine gestrigen Worte hin, denen wir zugeft p haben, weil wir glaubten, es sei damit auch
Abg. Dr. von Levetow (d. konf.): Wir sind jeßt thatfählid Die nalträglih gestellten Anträge müssen auß nach meier Ansicht nachher noh verhandelt werden. i Abg. Richter (fr. Volksp.): Die Tragweite der Abstimmuag muß de fklargestellt sein; ih schließe mi in diesem Punkte dem Im Hause {eint ja Einstimmigkeit über die Berechtigung der Forderung der Antragsteller zu herrschen. Präsident Graf von Ballestrem: Daß der Präsidenk fich dem Wun]? des Hauses fügt, ist ja eine Nothwendigkeit inner halb einer Abstimmung Erklärungen über eine zukünftige ist gegen alles Hakommen und gegen alle _Geschäftb- ordnung. Es würde daraus eia bedenklißes Präzzdens entstehen, Ih beantrage jeyt, die 8 362 autzuseten und knüpfe daran den Antrag, aträge zu eröffnen. j Dieser Antrag würde zulässig sein ;
ber Diskusfion
Abstimmung über die Diskussion über
aber uet wenn man durch allseitiges Cinverftändn
Abg. B ebel (Soz.): Wir sind allerdings in ein gewisses Dilemms gerathen; wir kommen aber sehr einfah heraus, wenn roz stimmung über die erwähnten Anträge ansfegen.
__ Präsident Graf von Ballestrem \{chlägt uun vor, stimmung über die früher gestellten Anträge zu § 362 und Abstimmung über den ganzen § 362 vorzunehmen.
die Ab-
die Ab- pann dic (Lebhafter
bleibt immer noch die Erkiätuxg aut tbe Anträge auch zur Diskussion werden zugela
- von Ballestrem: Was ih erklären s habe ih erklärt; hat die Mehrheit die entsprechende Meinung, so
Dann wifffsea e
en, was geshehen wird; wir müssen Er
die Diskusfion
lassen; während er uns heute belehrt, daß er der gegentbeiligen
ng war. | ti Nräsident Graf von Ballestrem: Metner persönlihen Meinung habe ich von diesem Plaße niht Ausdruck zu geben. Soweit ih es fann, N es gethan. Ich stelle keine Fallstricke, foweit follten mi kennen. Ge Aba. Dr. von Leveßow: Von allen Seiten, links vund rets, ift der Wuns ausgedrückt worden, daß diese Anträge zur Diskussion geftelit werden möhten. Der Präsident hat gesagt, er werde sih dem Licht entgegenftcllen. Mich würde eine ähnliche Erfläruna durhaus befriedigen. Ich kann absolut nicht einsehen, worauf das Mißtrauen
f, beru a. Singer: Nah dec legten Erklärung verzichte ih auf j-de
# weitere Acußeruag und ziehe meinen Antrag auf Aussehung der Ub-
stimmung zn1rüd. i h l z
Der Präsident bringt nunmehr nochmals die Reihen- folge der Lbstimmungen zum Vortrag.
Abg. Dr. Müller - Meiningen (fc. Volksp.): Ich möchte den räsidenten um Auskanft bitten, ob mein Antrag. der zwei neue bsäge in den § 362 einshieben will (Trennung der jugendlichen
Personen in der Haft von Frauen, welhe wegen gewerbsmäßiger
ÜnzuŸt zu einer Freiheitsstrafe verurtheilt find), wenn er jeßt zur
Abstimmng gebraht worden ift, nachher noch zur Diskussion ge- (lt wird.
di Präsident Graf von Ballestrem: Die Frage - ist erledigt ;
darauf gebe ih keine Antwort mebr. iy
Es wird nunmehr zunächst Absaÿ 1 des § 362 in der Fassung der zweiten Lesung zur Abstimmung gebracht :
„Die nach Vorschrift des § 361 Nr. 3—8 Verurtheilten können zu Arbeiten, welhe ihren Fähigkeiten und Verhältnissen an- gemessen fiad, innerhalb und, sofern sie von anderen freien Arbeitern getrennt gehalten werden, auc außerhalb der Strafanstalt angehalten werden.“ L A
Absaß 1 wird mit 255 gegen 66 Stimmen angenommen ; 1 Mitglied enthält sih der Abstimmung. :
Der Absatz 2 lautet:
„Bei der Verurtheilung zur Haft kann zuglei erkannt werden, daß die verurthei: te Person nach verbüßter Strafe der Landes- Polizeibehörde zu überweisen sei. Jm Falle des § 361, 4 (Bettelei) ift dieses jedoch nur dann zulässiz, wenn der Vecurthcilte in den leßten drei Jahren wegen dieser Uebertretung mehrmals rechtskräftig verurtheilt worden is, oder wenn derselbe unter Drohungen und mit Waffen gebettelt hat.“
Abg. Beckh-Coburg hat beantragt, statt der Worte „der Verurtheilte“ und „derselbe“ zu sehen: „die verurtheilte Person“ und dieselbe“. : i
Dieser Antrag wird in namentlichec Abstimmung mit 225 gegen 75 Stimmen abgelehnt.
Absaÿ 2 wird unverändert nah den Beschlüssen zweiter Lesung in namentlicher Abstimmung mit 229 gegen 71 Stimmen angenommen. 4 ;
Der Absay 3 lautet nah den Beschlüssen zweiter Be- rathung :
„Durch die Ueberweisung erhält die Landes- Polizeibehörde die Befugniß, die verurtheilten Perfonen bis zu zwei Jahren entweder in ein Arbeitshaus unterzubringen oder zu gemeinnüßigen Arbeiten zu verwenden. Im Falle des § 361,6 kann die Landes-Polizeibehörde die verurtheilte Person statt in ein Arbeitshaus in eine Befserungs- oder Erziehungsanstalt oder in ein Asyl unterbringen ; die Unter- bringung iú ein Arbeitehaus ist unzulässig, falls die verurtheilte Person zur Zeit der Verurtheilung das 18. Lebensjahr noch nit vollendet hat.“ .
Die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) haben den Antrag gestellt, den ersten Saß des Absages 3 anderweit, wie folgt, zu fassen:
„Durch die Ueberweisung erbält die Landes-Polizeibeb örde die Befazniß, die verurtbeilte Person bis zu der im Urtheil bestimmten Zeit, die fich auf keinen längeren Zeitraum als zwei Jahre nah Rechtskraft des Urtheils erstreckzn darf, in ein Arbeitshaus unter zubringen oder zu gemeinnünßigen Acbeiten zu verwenden."
Dieser Antrag Albrecht wird in der vierten namentlichen Abstimmung mit 224 gegen 77 Stimmen abgelehnt, in der fünften namentlihen Abstimmung Absaß 3 unverändert nach den Beschlüssen zweiter Berathung mit 226 gegen 68 Stimmen angenommen. i | i
Es wird sodann in der sechsten namentlichen Abstimmung über Absay 4 abgestimmt: ;
„Ift gegen einen Ausländer auf Ueberweisung an die Landes- Pete erfannt, so kann neben oder an Stelle der Unter-
cinaung Verweisung aus dem Burdesgebiete eintreten."
Die Annahme erfolgt mit 238 gegen 57 Stimmen.
Es folgt die siebente namentlihe Abstimmung, und zwar über den Antrag Heine, folgenden Absaß hinzuzufügen:
„Weibliche Personen dürfen polizeilicher Aufsicht gemäß § 361, 6
des Strafgesezbuches nur unterstellt werden, wenn sie bereits wegen
gewerbämößiger Unzucht rechtskräftig bestraft sind. Personen, welche
von der poltzeilihen Aufsicht befreit worden find, können au ohne
vorgängige erneute Bestrafung ihr wieder unterstellt werden, wenn se sid von neuem der gewerbemäßigen Unzuckt ergeben.“
Der Antrag wird mit 216 gegen 76 Stimmen abgelehnt.
Die achte namentlihe Abstimmung findet statt über den folgenden Antrag Heine, dem § 362 den Zusaß zu geben : „Personen, welche auf Grund des § 562 yon der Landes- Polizeibehörde in ein Arbeitshaus, eine Besserungs- oder Er- zievungsanstalt oder in cia Asyl untergebracht worden find, müssen in diesen getrennt g-halten werden von jagendlichen Peisonen, die auf Gecund des § 99 Str.-G.-B. einer Erzießungs- oder Besserungsanstalt überwie)en worden sind, oder gegen welche auf Grund landesgeseßliher Vorschrift die Zwangserziehung verhängt worden ist. Dieje Bestimmung gilt nicht für Personen, welche der Landes-Polizeibehöcde lediglich deshalb überwiesen worden sind, weil sie, ohne einer sittenvolizeilihen Aufsicht unterstellt gewesen zu sein, gewerbsmäßig Unzucht getrieben haben und deshalb nah 8 361, 6 bestraft worden find." ]
Die Ablehnung erfolgt mit 214 gegen 72 Stimmen.
Ebenso wird in der neunten namentlihen Abstimmung der Antrag Heine, dem 8 362 folgenden Absag hinzu- zufügen:
„Die Beflimmungen der Absäße 2 und 4 finden auch An- wendung auf Personen, die wegen Vergehens gegen § 284 des Strafgeseßbuchs (gewerbsmäßigzes Glückespiel) zu Gefäugniß ver- urtheilt worden sind.“
mit 206 gegen 60 Stimmen verworfen. : i
i E erfolgt in der zehnten namentlichen Abstimmung die Annahme des unverändert gebliebenen Z 362 im Ganzen mit 200 gegen 64 Stimmen.
Die Abgg. Bassermann und Dr. Sattler bean- tragen nunmehr die Vertagung. Der Präsident schließt sich diesem Antrag an; die Vertagung wird beschlossen.
“ Pcâsideat Graf von Ballestrem s{läzt vor, die nächste Sigung Montag 1 Uhr zur Fortseßung der Berathung abzubalten.
Abg. Singer bittet den Peâäsidenten, die von feinen Freunden eingebrahte Interpellation wegen des anhaltishen Geseßes, betreffend die Bestrafung des Kontraktbruhs ländliber Arbeiter, auf die Tagesordnung für Montag zu seßen. § 32 der Geschäft» ordnung bestimme, daß die Interpellation von 30 Mit- liedern unterzeihnet sein und dm Präsidenten des MReichs- ages úberreiht scia müsse, der dieselbe dem Reichskanzler \{hriftlih mittheile uod diesen in der nächsten Siyung zur Erklärung auf-
fordere, ob und wann er die Interpellation beantworten werde. Redner glaubt annehmen zu dürfen, daß der Präsident mit der Ver- theilung der Interpellation an die Mitglieder des Hauses au gleih- zeitig die geschäftsordnungsmäßig vorgeschriebene Mittheilung an den Reich: kanzler gemacht habe, und es würde unter dieser Borausfetzung an den Reichskanzler die Frage zu stellen sein, ob und wann er die Fnterpllation beantworten wolle,
Präsident Graf von Ballestrem: Die Voraussetzungen des Abg. Singer sind rihtig. Ih habe dem Herrn Reichskanzler eine Anzeige von der Jaterpellation gemacht und der Reichskanzler hat sogar eine Mair ear eingesandt. Er hat mir dur seinen Stell- vertreter sagen lassen, daß die Interpellation eine ganze Anzahl sehr wichtiger staatsrehtliher Gesichtspunkte enthielte, über die er vorher im inneren Gremium der verbündeten Regierungen Rücksprache halten müsse, besonders mit den Regierungen, die in der Interpellation er- wähnt sind, und daß er au juristishe Beratbungen darüber pflegen müsse. Wenn an ibn das Ansinnen gestellt würde, die Interpellation sofort zu beantworten, was ja die Herren Interpellanten geschäfts- ordnungsmäßig verlangen können, dann würde er zu seinem Bedauern nit in der Lage seia, die Jaterpellation beantworten zu können. Dagegen, wenn man eine angemessene Frist ließë, dann würde er später die Interpellation beantworten. Wenn der Abg. Singer auf seinem Wunsch besteht, die Interpellation am Montag auf die Tages- ordnung zu setzen, so steht dem natürlich geschäftsocrdnungsmäßig nichts
entgegen.
Abg. Singer: Ih bin in der Lage, den Präsidenten wiederholt zu bitten, die Interpellation auf die Tagesordnung zu seßen ; wir werden abzuwarten haben, was der Reichskanzler uns zu erflären haben wird. Dazu wollen wir ihm am Montag Gelegenheit geben. Aach wir baben gealaubt, daß der Reichskanzler Veranlassung nehmen wird, sh mit dem Gegenstande der Interpellation vertraut zu machen; ih glaube au, daß es ihm gelingen wird, in verhältnißmäßig kurzer Zeit die Auskünfte, die er brauht, zu bekommen, Da aber die Inter- pellation von der größten Wichtigkeit für die deutsche Bevölkerung ist, müssen wir auch darauf bestehen, daß si2 am Montag auf die Tagesordnung kommt.
Präsident Graf von Ballestrem: Wenn die Interpellanten auf ihrem Wunsche bestehen, fo seye ih die Interpellation als erften Gegenstand auf die Tagesordnung. x
bg. Dr. Spahn 1chlägt vor, die Interpellation als zweiten Gegenstand auf die Tagesordnung zu segen.
Präsident Graf von Ballestrem: Ich bin hier, die Geschäfts-
rdnung nit dem Buchstaben, sondern ihrem Sinne nah zu _hand- haben. Wenn ich die Interpellation als zweiten Gegenstand auf die Tages- ordnung seß?, so ist das so, als ob sie nicht auf der Tagesordnung tände. Das will ich nicht thun. Beschließt es das Haus, fo ist das etwas Anderes; ih {lage es nicht vor.
Abg. Dr. Svabhn verzichtet hiernah auf das Wort.
Schluß nah 71/2 Uhr. Nächste Sizung Montag 1 Uhr. (Jnterpellation Albrecht, betreffend das anhaltische, reußische und lübishe Geseh wegen der kriminellen Bestrafung des Kontrafkt- brus ländlicher Arbeiter; Fortsezung der dritten Berathung des Geseßentwurfs, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgeseßbuchs.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 71. Sißgung vom 19. Mai 1900, 11 Uhr.
Ueber den Beginn der Sißzung ift in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus seht die zweite Berathung des Geseß- entwurfs, betreffend die Waarenhaussteuer, fort.
8 6 enthält in Absay 1 die Waarenhausgruppen. Die Regierungsvorlage unterschied folgende 4 Gruppen :
A. Material- und Kolonialwaaren, Eß- und Triakwaaren und Genußmittel, Taback und Tabakfabrikate (auch Rauhutensilien), Apothekerwaaren, Farbwaaren, Droguen und Parfümerien.
B. Garne und Zwirne, Pofamentierroaaren, Schnitt-, Manu- faktur- und Modewaaren, Befkleidungszegenstände (Konfektion, Pelz- waaren), Wäsche jeder Art, Betten und Bettfstellen, Vorhänge, Teppiche, Möbelstoffe und die zu deren Verarbeitung dienende An- fertigung von Zimmerdekorationen und Polstermöbeln.
C. Haus-, Küchen- und Gartengeräthschaften, Defen, Glas, Porzellan-, Steingut- und Thonwaaren, Möbel jeder Art und die dazu dienenden Möbelstoffe, Vorhäng? und T-ppiche.
D. Gold-s, Silber- und sonstige Juwelierwaaren, Künsft-, Luxus-, Kurz- und Galantertewaaren, Papp- und Papierwaaren, Bücher und Musikalien, Waffen, Fahrräder, Fahr-, Neit- und Sagdutensilien, sonstige Sportartikel, Nävmaschinen, Spielwaaren, C physifalish-, medizinishe und musikalische Instrumente und
pparaÎ?. Die Kommissionsfassung unterscheidet folgende 5 Gruppen:
a, Matecial: und Kolonialwaaren, Eß- und Trinkwaaren, Genußmittel, Tabak (auch Rauhutensilien) und Tabakfabrikate, Ayothekerwazren, Farbwaaren, Drozuen, Parfümerien, Sämereien, Eczeugnisse der Gartenkultur und der Landwirthschaft.
b. Manufakturwaaren und konfektionierte Artikel dieser Brane, Snittwaaren, gewebte und gestrickte, gewalkte Waaren, Weiß- waaren, Leinen, Militäreffekten, Vorhänge, Teppiche, Möbelstoffe, Trikotazen, Bettwaaren und fertige Betten.
c. Kurzwaaren, Garne, Zwirne, Nähnadeln, Posamentier- waaren, Handschuhe, Strümpfe, Krayutten, Puß- und Modewaaren, Galanteriewaaren, Spielwaaren, Schirme und Stôdcke, Korb- und Seilerwaaren, Bürsten und Kämme, künstliche Blumen, Band und Besatzartikel, Korsetts, Dames, Herren- und Kinderhüte, gestrickte und gefiickte Waaren, Papier- und Schreibwaaren, Kunstgegenstände, Bücher und Musikalizn, Papp- und Papierwaaren , Zeichen- utensilien, Bilder und Bilderrahmen, Photographien und photo- grapbishe Apparate.
Lederwaaren, Schuhe und Stiefel, Sattlerartikel, Kürshner- und Pelzwaaren, Galanteriewaaren, Fahr-, Reit-, Jagd- und Sportartikel, Reiseutensilien, Filzwaaren.
4. Möbel und Haushaltun 1s.„egenstände, Haus-, Küchen- und Gartenmöbel, Glas-, Porzellan, Steingut- und Thonwaaren, Polfter- und Dekorationsgegenstände, Tapeziererartikel, Wachstuch, Tapeten, Linoleum, Teppiche, Defen.
s. Metallwaaren, Eisen-, Stahl-, Nickel-, Gold- und Silber- waaren, S{losszr- und Bauktedarfsartikel, Oefen, Werkzeuge, harte Kurzwaaren, Musikinstrumente, optische, physikalische, medi«inische und musikalische Instrumente, Messer, Galantertewaaren, Waffen, Fahrräder und Maschinen, Lampen und Beleuchtungsgegenstäude, Ühren und Fournituren.
S 6 bestimmt ferner in Abs. 2 bis 5: aaren, welche zu keiner dieser Gruppen gehören, werden als besondere Waarengruppea nit gezählt.
Waaren, welche mebreren Gruppen zugerehnet werden können, werden nur einmal gezählt.
Ingleich:n wird, wenn sih der Handel mit Waaren der einen Gruppe nach Herkommen und Gebrauch auh auf Waaren anderer Gruppen erstreckt, welche mit ersteren zugleich feilgeboten zu werden pflegen — wie bei Handlungen mit Cisen- und Stahlwaaren, Gummiwaaren u. dergl. —, nur Handel mit einer Waarengruppe angenommen.
Ob eine Waare zu einer dieser Grupven und zu welcher fié gehört, ist im Zweifelsfalle vom Minister für Handel und Gewerbe mit bindender Kraft zu entscheiden. :
Die Abgg. von Brockhausen und Winckler (kons.) beantragen:
anstatt der Worte: „dieser Gruppen und zu welcher fi? gehört" zu sez-n die Worte: „der im Absayh l untershiedenen Gruppen und zu welcher fie gehört, sowie ob Abjay 4 Anwendung findet“.
Die Abgg. Dr. Barth (fr. Vgg.) und Dr. Crüger
(fr. Volksp.) beantragen für den Absaß 5 folgende Fassung:
Wie eine Waare nah Maßgabe der in den vocstehenden vier Aelagen niedergelegten Grundsäße zu klassifizieren ist, wird auf Anrufen cines Juteressenten im Zweifelsfalle von dem Minister für Handel und Gewerbe oder der von ihm bestimmten Behörde mit bindender Kraft festgestelt.
Abg. Cahensly (Zentr.) befürwortet eine von ihm beantragte andere Eintheilung der fünf Gruppen.
Geheimer Over-Finanzrzth Dr. Struy bittet, die Regent: vorlage wieder herzustellen. Der Vorschlag der Kommission sei völlig unannehmbar. Die Regierungsvorlage habe die Gruppe nah Sammel- begriffen, vem Gebrau entsprehend, eingetheilt, der Kommissions- antraa werfe niht zusammengebörige Dinge durheinander. Es sei au) kaum zu erwarten, daß die Regierung dem Antrage Cahensly in Verbindung mit der Herabjeßzung der Grenze im § 1 auf 300 000 M e mania werde. Den beantragten formalen Aenderungen könne er zustimmen.
Abg. Funck (fr. Volksp. ): An keinem Punkte zeigt sih die S{hwähe des Gesetzes in vem Maße, wie bei diesem Paragraphen. Es entstehen überall Schwierigkeiten und Streitigkeiten wegen dieses Paragraphen. Als Kausmann möchte ich mi nit der Willkür des Steuerfizkus unterwecfen. Wir können niht für die a E fassung stimmen und bitten, die Regierungsvorlage wieder herzu- stellen. Je weniger Gruppen vorgesehen werden, desto beffer wird es für die Praxis sein. Die Majorität der Handelskammern verhält s arundsäßlih ablehnend gegen alle derartigen Gruppeneintheilungen. Die gestrigen Worte des Ministers von Miquel enthielten einen Vorwurf gegen die Handelskammern. Agitation kann man den Handelskammern nit vorwerfen, es fehlt ihnen fogar an agitatorischem Vorgehen, um ihre Wünsche zur Geltung zu bringen. Wir stimmen zwar gegen das ganze Gescß, wollen aber daran mitwirken, die \{limmsten Bestimmungen herauszubringen.
Abg. Lucius (fr. kons.) wendet sih gegen die Gruppeneintheilung, die fo unklar sei, daß sogar Handelsgärtnereten fürchteten, sie könnten unter dieses Gesey fallen. Die einzelnen Ausführungen des Redners bleiben auf der Tribüne unverständlich.
Der Varredner hat fh über
Abg. Dr. Barth (fr. Vag.): ) das ganze Gesetz genau so abfällig geäußert, wie wir auf dieser Seite.
Auch diz Nationalliberalen kommen mehr und mehr zu dieser Ueber- zeugung. Das ist ein Beweis dafür, daß das Gesetz ohne genügende Kenntniß der Verhältnisse ausgearbeitet worden is. Der § 6 ist eigentli der wichtigste des ganzen Gesehes. Die Regierungsvorlage hatte si bemüht, wenigstens das Zusammengehörige in die einzelnen Gruppen hineinzubringen. Die Kommission hat das aber alles über den Haufen geworfen. Der Beredsamkeit des Abg. Fuchs ift es ge- lungen, die Kommission zu bestimmen; er hat erklärt, daß er nit ein ScMhwätmer für das Gesetz sei, wie es liege, sondern wie es jederzeit gefaßt werden könne. Herr Fuchs hat es fertig gebracht, Musikalien und Korsetts in eine Gruppe zu bringen. Der Regierungs-Kommissar sagte, die Kommissionsfafsung jet völlig unannehmbar, un» es sei auch kaum zu erwarten, daß die Regierung dem Antrag Cahently zn- stimmez würde. Jch bitte den Minist:r von Miguel, dies näher da- hin zu erläutern, daß auch der Antrag Cahensly unannehmbar fei. Unser Antrag is redaktionell, aber er ist nôthig, um den Sinn der Bestimmung klarer zum Ausdruck zu briagen.
Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich glaube, daß die Reden der Minorität, welche darauf gerichtet sind, das Gesey ¿u Fall zu bringen, dem leßteren weniger gefährlich sind und werden können, als der Vebereifer der- jenigen, die das Gescy wollen. Jh kann nur die Aus- führungen meines Herrn Kommissars über die {weren Be- denken, diz gegen den Antrag Cahensly vorliegen, in allen Punkten bestätigen. Ich halte es in dieser kolossal schwierigen Frage, wie man die Gruppen gestaltet, für geradezu unmögli, daß das hohe Haus gegenüber einem Antrage eines einzelnen Mitgliedes, das vielleicht ganz spezielle Wünsche hegt und ganz spezielle Informa- tion erhalten hat, die Frage beartheilen kann, wie dieser Antrag in der Praxis wirken würde. Wenn Sie solche Anträge in Bezug auf die Gruppeneintheilung — namentlich gegenüber den ausführlichen Gegengründen des Herrn Regierungskommifsars — annehmen, fo, glaube i, muß éine vorsihtige Geseggebung dahin führen, die ganze Sache wieder an die Kommission zu verweisen. (Sehr richtig! rets.)
Gerade aus dem Grunde möchte ih dringend bitten, wenigstens in dieser Lesung von einem sel wen Antrag abzusehen; insbefonvere möchte ich darum die Herren vom Zentrum biiten. Zwischen der zweiten und dritten Lesurg kann ja möglicherweise ihnen selbst klarer werden (Hiiterkeit), daß sie mit einem solhen Antrag nicht gute Gr- folge haben werden, und es kann auch [eiter zwischen ihnen und der Staats regierung eine Einizung stattfinden. Perfönlih bin ih der Meinung, daß der Antrag so, wie er vorliegt, in keinem Fall von der Re- gierung angenommen werden kann. (Hört! hört !) Das wird, glaube ih, au selbst dem Herrn Dr, Barth wohl genügend flar sein. Wir haben es vermieden, hier solche \chroffe Erklärung abzugeben, weil über diesen Punkt noch keinerlei Beshluß des Staats- Ministeriums vorliegt. Ih kann Ihnen aber versprechen, wenn di: Sale in dritter Lesung am nächsien Mittwoch auf diz Tagesordnung kommt, Ihnen dann in dieser Beziehung volle Klar- heit über die Anschauungen der Staatsregierung, was annehmbar ift und was nicht, zu geben, weil ih gebeten have, eine Staats-Ministerial- sißung aus diesem Grunde auf Dienstag zu berufen. Den Herren von der Rehten möchte ih noch sagen: vorläufig für einen Antrag zu stimmen, der Ihnen doch in keiner Weise klar macht, welhe Folgen es Für Ihre besonderen landwirthschaft- lien Interessen haben kann, das halte ih doh nit für eine rihtige Art der Behandlung parklamentarisher Geschäfte. Vielleicht würde der Herr Abz, Cahensly der Sache einen großen Dier.st leisten, wenn er im gegenwärtigen Stadium, um solhe Zw?ifel zwischen den Freunden des Gesetzes nit herbeizuführen, seinen Antrag zurückzöge und ih vorbehielte, für die dritte Lesung überhaupt darauf zu ver- zithten oder einen gründlicher motivierten Antrag einzubringen.
Meine Herren, ih benuße die Gelegenheit, um ein Mißverftänd- niß, das nach außen wenigstens aus gestern von mir gesprochenen Worten hervorgetreten ift, zu beseitigen. Einer derjenigen Herren, die, wie ih erzählte, bet mir ershienen, um mir die Lage der An- gestellten vorzustellen, hatte aus dem Berichte entnommen, als wenn ih dieser Deputation wegen der Notizen, die sie in die Zeitung ge- braht hätte, eine absihtlihe und tendenziöse Entstellung der Worte, die ih der Deputation gesagt hate, vorwerfen wolle. Das ift in keiner Weise, wie das Stenogramm auch zeigen wird, der Fall. Jh babe mich nur darüber beshwert, daß es üblih würde, wenn Depu- tationen mit einem Minister ein üver eine Stunde dauerndes Ge- \spräh haben, einen einzigen Saß herauszugreifen, ihn außer dem Zusammenhange zu publizieren, wodur dann sehr leicht Mißverständnisse entstehen müssen, und ih habe gesagt, eine folhe Sitte und Gewohn- heit, die einrisse, könnte es mir fehr bedenklih machen, eine solhe Deputation zu empfangen. (Sehr rihtig! rets.) Hierbei muß ih