1900 / 122 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

nk dem Entgegenkommen des Herrn Finanz-Ministers Wunsche entsprohen werden können, fodaß die Sache daß nah unserer Vorkage der Staat F der Kosten inzen nur 4. Ih darf doch noch mal in dieser daß gerade im Herrenhause eine zahlreihe Anzahl fh befindet, die den Interessen der Provinzen ß einer Vorlage nit beigestimmt haben würden, wenn sie geglaubt hätten, daß dur diese Vorlage die Kräfte der Provinzen überstiegen würden. Indem das Herrenhaus also si mit 2 der Koften für den Staat einverstanden erklärt hat, hat es, e i, unzweideutig zum Ausdruck gebracht, daß diese ja mit ten Männer au in der That diesen Maßftab als vom Standpunkte der Provinzen tolerabel angesehen

höhen, und da hat auÿh diefem si also fo stellt, trägt und die Prov Beziehung betonen, von Persönlichkeiten überaus nabestehen und gewi

den Verhältnifsen fehr vertrau

Meine Herren, es is doch {ließli die Frage, ob F oder Kardinalfrage, was die finanzielle Seite der Sache betrifft. Ih ¿denken haben gegen den staatliden

glaube, daß die Herren, die B doch zu ängstlich find

Beitrag von F und ihn auf F erhöhen wollen, in der Besorgniß vor Belastungen der Provinzen. F habe mir eine wie stich die Belastungen der Pro- lte Maßstab wiederhergestellt würde : Für Ostpreußen ergiebt \sih bei- es Gesetzes eine Mehrbelastung von Neukosten, die sih aus der Vorlage Hessen u. \. w., unter Erfahrungen in England auf etwa d dana würde {ih ergeben, daß Nun hat die gesammte

Zufaramenfstellung machen laffen,

vinzen ftellen würden, wenn der a 2 der Staat und F die Provinz.

spielaweise aus der Ausführung d sage 15204 ! Wir haben die unter Anhalt an die Vorgänge aus Baden, Anhalt an die sehr weitgehenden 950 000 im Jahre berechnet, un Ostpreußen 15 204 (A mehr zu zahlen bätte. Provinz Ostpreußen ein Budget von 5 114200 A; und ih frage wirklich: ist das eine nennenswerthe Belastung der Provinz, wenn sie bei einem Budget von 5114000 noch 15 000 A mehr zu tragen In Westpreußen beläuft ih das Provinzialbudget auf 8482009 M, und die Neubelaftung infolge des Geseßes würde Fn Brandenburg is das Budget in Höhe von 7 063 200 A und die Neubelastung auf 15 991 „# angenommen ; in Pommern steht gegenüber einem Budget von 4 763 900 # eine Neu- belastung von 11 097

Meine Herren, wenn Sie nicht allein das Gesammtbudget der Provinz zu Grunde legen wollen, sondern die dur die Provinzial- besteuerung aufgebrahten Summen, also unabhängig von der Staa dodation, so ergeben sich sehr ähnliche Resultate. Jn Ostpreußen werden durch Provinzialumlage aufgebracht 1212 006 M, und dieser Summe gegenüber steht der Beitrag, den ih {on mebrfach erwähnte, von ruxd 15000 4; in Westpreußen gegenüber einem Aufkommen an Provinzialabgaben von 1 278 537 e der Betrag von 12194 4; in Brandenburg gegenüber einem Aufkommen von 2 377 000 eine Neubelastung von 15991 4; und in Pommern ift das Aufkommen von 1 209 000 4, die Neubelaftung 11 097 M

Also, meine Herren, ich glaube, man fann nit sagen, daß durch zugemuthet. werden, in der Tkat Es darf vaktei doH auch

12194 M betragen.

diese Lasten, die den Provinzen hier eine Ueberbürdung der Provinzen einträte. nit außer Betracht bleiben, daß auf der anderen Seite der Geseßz- entwurf eine wesentlihe Entlastung der Provinzen unzweifelhaft im Gefolge baben wird.

Wenn, wie ih hoffe, dieser Gesfegentwurf prohibtitiv wirkt, NVerwoahrlosung erheblitzem Maße

E E Es a E L L E Ee S E I E R E

Verarmung werden die Laften die Landarmenverbände unzweifelhaft in erheblihem men, auch insofern, als die Landarmenverbände den Ortê- armenverbänden, infoweit fie leistungsfähig find, ihrerseits zu Hilfe zu kommen genöthigt sind, und sie werden das ist vielleicht der Haupt- punkt sehr wesentlih abnehmen hinsichtlich des Korrigendenwesens; denn wenn wir diese jugendlihen Elemente rechtzeitig der Zwang8- erziehung unterwenfen, dann werden fie lange niht mehr wie jeßt die Korrigendenhäuser füllen, und auch in diesem Punkt werden die Pro- vinzen eine wesentlihe Entlastung erfahren. Also ih glaube, daß das, was wir den Provinzen zumuther, duraus nit über das Muß ibrer Kräfte hinausgeht.

Nun spielt ja in die ganze Frage, bewußt oder unbewußt und i muß zugeben: berechtigt der Gedanke hinein, überhaupt bei dieser Gelegenbeil die Fehler des Dotationégesezes von 1875 zum ersten Male zu korrigieren. Wie der Herr Finanz-Minister und ih im Herrenhause ausgesprochen haben, stehen wir durhaus auf dem Boden, daß es nothwendig ift, hier die befsernde Hand anzulegen. Die Geftaltung des Dotationsgesezes hat sich in ihren Folgewirkungen dahin geltend gemat, daß diejenigen Landestheile, die jet {hon durch ihre ganze wirthschaftlihe Entwickelung benactbeiligt find, auch auf diesem Gebiete zum grofien Theile beraitheiligt worden sind, und es ift eine Frage der höchsten wirthschaf:liien und der böchsten politif@en Bedeutung, diese Landestheile wieder [eiftungêf einer weiteren Verarmung der Provinzen entgegenzutreten. Dieser Nückgang der Leistungsfäbigkeit der Provinzen bat gerade diejenigen Landestbeile betroffen, in denen der Baum unseres Staates erwachsen ift, mächtig und scine Zweige über das ganze Baterland breitend, und es wäre cin politisGer Schaden ersten Ranges, wenn dieser Boden ir mer mehr verarmt; denn mit der Verarmung dieses heimathlihen Boders muß der Baum selbst, von dem ih spra, eine Einbuße an seinem Gedeihen erleiben. Diese Frage der Revision der Dotaticn®- gesetze, die Erhaltung der Leistuncéfäh!gkeit ter Provinzen ist von der größten Bedeutung. Die beiden betheiligten Ministerien sind daran, diese Frage in Angriff zu nehmen, und wic bcffen, taß es gelingen wird, sie zu einem gedethlichen Erde zu bringen, so s{chwierig es au sein wird, einen geeigneten Maßstab für die Dotiérung zu finden, Aber weil diese weit über die vorliegende hinausgebende Frage in vollem Gang is, weil wir uns der Zustimmung ten dürfen, daß diese Frage nah

eins{ränftt , Provinzen , Maße abneh

big zu machen und

des hohen Hauses darin versichert hal Möglichkeit: gefördert wird, ist es, glaube ih, fals, diese viel witigere und auf viel breiterem Boden ruhende Frage in dieses G-sey hineinzutragen und hier zu versuHen, die Korcektur vor- geringfügige Mehrbelasiung und deshalb Für den Staat handelt es si um eine Prin- erwaltung, bet der der eine den größten Theil der Kosten trägt und der andere die Verwaltung führt, ift keine Selbstverwaltung mehr. Es ift {hon zweifelhaft, ob es ein ri@tiger nd ift, daß der Staat zwei Drittel anstatt der Hälfte giebt. ber wenn das {hon zweifelhaft ift,

der Provinzen, nit zurückschrecke2a. zipienfrage ; denn eine Selbstv

E

so ist es um so weniger

E

berechtigt, übér zwei Drittel binauszugehen. Eine gesunde Selbstver- waltung muß darauf basieren, daß der Selbstverwaltende in ent- sprehendem Maße an den Kosten betheiligt ift. i

F glaube also, die dringende Bitte aussprehen zu dürfen, daß in dieser Beziehung ‘die Regierungsvorlage wieder hergestellt wird ; denn es würde, wie ih noch einmal betone, die Regierung nicht in der Lage sein, den Paragraphen so, wie er ist, anzunehmen. Das würde ich beklagen im Interefse des Zustandekommens des Gesehes, das do, wie ih mit Freuden habe konstatieren können, von allen Seiten als ein nothwendiges und dringliches anerkannt worden ift.

Abg. Graf von Moltke zieht seinen Antrag zurück.

Aba. Dr. von Jazdzewski bemerkt, daß eine richtige Erziehung nur möglich sei, wenn der Religionsunterriht in der Mutter- sprache ertheilt werde, und daß durch amilie Urkunden festgestellt sei, daß die Polen dur die Einverleibung ihre Nationalität nicht verloren hätten.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ih will diese Angelegenheit niht weiter ver- folgen; ich will nur einfa erklären, daß die preußishe Staats- regierung alles, was die öffentliŸe Erziehung der Landeskinder betrifft, von deutshen Gesihtsvunkten aus behandelt und niht von den Ge- fihtspunkten einer anderen Nationalität, die in einem deutschen Staate wohnt; Preußen ist ein deutsher Staat. Fh will auf die Sache niht weiter eingehen, weil das Amendement im hohen | Hause doch wohl kaum Zustimmung finden wird.

Meine Herren, der Abg. Golds{chmidt hat gemeint, in der Frage, ob oder } Staatszushüfse, habe der Finanz-Minisier ein besonderes Wort zu sprechen. Das ist eia Irrthum. Bei einem so wichtigen Geset, an dessen Nothwendigkeit wir dur die heutigen Ereignisse in Berlin besonders stark erinnert werden, würden 250 000 A nah der Lage unserer Finanzen eine solze Bedeutung niht haben, um ledigli aus finanziellen Rücksichten eine Ablehnung der Dreiviertel irgendwie zu rechtfertigen. Nein, wir halten uns lediglich an den Gesicctspunkt, dea der Herr Minister des Innern ausführlich dar- gelegt hat. * Neue und alte Selbstverwaltungszweige fo zu organisieren, daß der ohne Kontrole verwaltet, welcher niht zahlt, und derjenige zahlt, der nicht verwaltet, das halten wir für einen kolofsal bedenk- lien S&ritt. Wenn wir das auf diesem Gebiet thun, dann können die Provinzen verlangen, daß es auf allen anderen Gebieten au geschieht. Darauf kônnea wir uns garnicht einlassen; das würde g-fährlihe Folgen in unserer ganzen Verwaltung und Organisation haben. An einem solchen Grundsaß würde die Selbstverwaltung s{eitern; er wäre die Bankerotterklärung der Selbstverwaltung.

Nun, meine Herren, mödte ih die Herren von der Relten noŸ auf einen anderen Gesichtspunkt aufmerksam machen. Sie ver- langen, daß die bevorstekende Revision des Dotationsgefehes die Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der einzelnen Provinzen berüdsihtigen, die Nothwendigkeit, in stärkerem Maße die eine Provinz wi2 die andere zu unterstügen, in Betracht ziehen fol. Was thun Sie aber hier? Hier geben Sie F Zuschüsse au an alle diejenigen Provinzen 4. B. Berlin und andere die gar kein Verlangen danach tragen, deren Abgeordnete es sogar zurückweisen, und wo der Staat es jedenfalls nit verant- worten könnte, in der Weise Staatsgelder zu verwenden, wenn keinerlei Bedürfniß ift.

Beim Chausseebau würde eine derartige Subvention ein viel weniger gefährlihes Gesicht haben. Hier aber is so fehr die Stimmung, das Ermessen, die Diskretion und die subjektive Meinung über die Notbwendigkeit der Zwang®- erziehung in den einzelnen Fällen fo entscheidend, daß daraus die allerbedenklihsten Forderungen ia den Provinzen entstehen können. Wenn die Landesräthe dem Provinzialausschuß sagen: warum follen wir das Kind nit in Zwangserziehung geben; es kostet uns ja so gut wie nihts! I) möhte gerade die Herren von der Rechten, die Sie seit dem ersten Tage der Fnangriffnahme der Dezentralisation? gefeß- gebung und der Selbstverwaltung auf das Eifrigste mitgeroirkt haben und die stärksten Vertreter dieser Richtung gewesen sind, doch dringend bitten, die schwere Verantwortlichkeit niht auf stich{ch zu nehmen, an dieser Frage die h-ckwichtige Sache s{eitern zu lassen, wo man vielleiht sogar mit Recht sagen kann, daß die Ersparungen, die die Provinzen machen, wie der Herr Minifter des Jnnern es ausgeführt hat, noch grôßer sein werden als die neuen Ausgaben, die hier erwachsen, und das in cinem Augenblick, wo wir vsor einer Revision des Dotations- gesezes nah anderen nit fo mehanisch?n Gesichtépunkten stehen, wie sie dur den Antrag wegen des Zuschusses von Dreiviertel Lerbei- geführt werden würden. Ich glaube nit, daß die Herren das thun werden, sondern glaube, die Herren werden {lieflich vor dieser Ver- antwortlihkeit zurüdschrecken, und ih hoffe, daß, nachdem das Herrens haus si mit ¡wei Dritteln zufrieden gegeben hat, das hohe Haus in der Mehrbeit dem Beispiel folgen wird. Ih bin persönli der Meinung, daß wir hier an die äußerste Grenze gegangen sind, vm eine verständige, sparsame S-lbstverwaltung zu fihern. Man kann sogar der Meinung sein, daß wir {hon zu weit gegangen sind, aber weiter dürfen und können wir nit geben. Geben wir in einem Falle so weit, werden wir im andern Falle auch so weit gehen müssen. Ich würde selbst lieber als zu einem sclchen prinzipwidrigen, in seinen Folgen böchst bedenklichen Schritt zu schreiten, die ganze Verwaltung auf Staatskosten führen, selbst wenn sie uns mehrere Millionen mehr kostet. Dies ist keine Finanzfcage, sondern eine wichtige Frage der staatlichen Organisation, und ih bitte die ver- ehrten Herren, sie von diesem Gesihtepunkt avs betrachten zu wollen,

1 wird entsprehend dem Kommissionsbeshluß gestrichen. ie SS 2—3 werden angenommen. i

8 4 bestimmt, wer berechtigt und verpflichtet sein soll, beim Vormundschaftzgeriht den Antrag auf Anordnung der Zwangserzichung zu stellen. Nach der Regierungsvorlage sollte der Landrath und im Stadtkreise der Gemeindevorstand antragsberechtigt sein. Das Herrenhaus hat hinzugefügt, daß in Städten mit mehr als 10000 Einwohnern auch der Ge- meindevorstand antragsberechtigt sein soll.

Abg. von Jagow spriht \fih gegen diese Hinzufügung aus, dur die wieder einmal die arsßeren Städte cxceptionell bebandeit würten. verzihtet aber auf Abänderungéanträae, um nit an diesem einen Punkt das Gesey scheitern zu kafsen. Ueber das Antragéreht Leständen vielfa falshe Auffassungen. Antragsberehtigt sei jeder, auH L-hrer, Geistliche 2c., und diese könnten erwarten, daß, wenn sie Anträge stellten, dieselben au im förmlichen Verfahren erledigt

würden. Abg. Kop (fr. Volksp.) bemängelt die Fassung der Vorlage ; wenn jeder antragsberechtigt sei, fo sei dieser Kreis viel zu groß, und

. Abg. Shmiy hat selbst anerkannt, daß unter Umftänden Fälle men können, wo es nit mögli ift, die Anstaltserziehung in onellec Richtung durchzuführen. Er hat dann aber gesagt: po880 NOImo obligatur. Meine Herren, der Auffassung kann H nit anschließen. Wenn in dem Geseg steht: die Anftalte- kFonfessionell sein, so halte ih mich nicht für berechtigt, inziges Kind in einer Anstalt einer anderen Konfession ubringen. (Sehr rihtig!) Weil das aber gerade vorkommen halb bitten wir Sie ja, diese, wie ih glaube, ganz uaver- aber do für gewisse Ausnahmefälle nothwendig werdenden weit möglich“ zu belafsen.

Herr Abg. Schmiß hat ferner gesagt: wenn die Anfstalteerziehung f konfessioneller Grundlage nicht erfolgen kann, gut, so gebe man Kind in die Familienerziehung. Meine Herren, das würde unter Um- n durhaus falsch sein. Ich bin und darin befteht ja Ein- it im Hause der Ansicht, daß in ecfter Linie die Familien- ins Auge gefaßt werden muß. Aber es giebt Elemente, die t fester Hand anfassen müssen, die wir niht sofort in iehung bringen können, fondern erft einer geregelten Anstalt®- unterwerfen müssen, beispielsweise gefallene Mädchen oder dlihen Elemente männlihen Geschlehts, die hier immer freulihe Rolle für die Gerichtshöfe spielen. Geseßt nun, zwar eine überwiegend katholishe Provinz, hat für llene MädWen eine Erziehungsanstalt eingerihtet. Nun ch ein evangelisches Mädchen: soll dieses Mädchen deswegen er Anstaltserziehung auf ein Jahr unterworfen werden, oder umgekehrt ? Wenn der Antrag also purs würde ohne die Worte „soweit möglich“, so würden wir nit in der Lage fein, beispielsweise in diesem Falle ein evangelishes en einer fatholishen Anstalt in der Rheinprovinz zu überweisen, FH glaube doh, daß diefe wenigen Fälle berüd- Soweit irgendwie eine nennenêwerthe Zahl ff|, soll auf die konfessionelle Anftalt Rücksicht genommen werden. Aber in einigen Landestheilen wird die Zahl fo gering fein, daß eine besondere konfessionelle Arstalis- erziebung nit möglich ift.

Also, meine Herren, um nicht Schwierigkeiten hervorzurufen, denen wir nahher machtlos gegenüberstehen, bitte i, die Worte beits ubehalten. Ich betone nohmalés, daß in der Sache selbst gar keine Meinung8vers{iedenheiten bestehen, und daß ih auch in der Aus- führungsanweifung dafür Sorge tragen werde, daß bei der Anfialts- erziehung, soweit es irgendwie möglich ift, die Konfessionalität ge- wahrt wird.

Abg. Gold\{midt meint, daß die Wünsche des Zentrums dur die Kommissiorsfassung vollkommen erfüllt werden. eiteren Bemerkungen der Abgg. Hoheisel S9 unverändert in der Kom-

Abg. Eblers (fr. Vgg.) giebt dem Grafen Limburg-Stirum zu, daß die Selbstverwaltung nicht daran zu Grunde de wenn der kann andererseits aber auch den Unter- wenn er nur F seine Partei komme es indeß e könne machen, was sie wolle. Da aber die werde die Regierung wohl \{ließ-

Es sei eine

en eine Gr: e Lebrer und U aber keine Ab, tellen und auf die rihtige

jpriht sich für die Kommissions,

8. v Goldschmidt würde eine Antragsverpflihtung

fe niht wünschen, bätte es für die Städten den Gemeindevo antragsberechtigt und antrags, Antrag stellen, wenn er keine

öfe Anträge gestellt werden. Kreises der Antragsberedbtigten, Antragsverpflihteten auf di

+4 FAMIEN „Miton nfung

g des Kreises der er Shule zu wünschen. die ausfihtslos feien,

Staat § der Kosten übernehme, gang der Landwirthschaft niht befürchten, \sprehe ih für die zwei Drittel aus, auf arniht an,

Rektoren d änderung8anträge, Ausführung des Gesetzes vertrau

Abg. Ernst (fr. Vag.) beralen den Antrag geftellt hätten,

li selbs aus Großmuth die drei Viertel bewilligen.

Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben: An der Ernst- gen ist nah der ganzen Art, wie si Wir haben uns von Stufe zu Stufe über iben lassen und find nun an einen bis hierher und nit weiter! J

fällt, wenn der Kommissionsbeshluß

f i erzichung M afluE A

Lehrer in deren eigenem Ictere ndig gehalten, in allen ch die Staat8anwaltschaft vflihtig zu machen, will aber auch feinen

usfiht au gue Mehrheit habe

des Gesetzes u könne, daß es fi handle, welhe zur für die Kommiisionsfafsung aus.

4 bis 7 werden angenommen. die Kommission einen Zu schlußfassung des Vormunds onen (der geseßliche Vertreter des stand, Geistlihe und Lehrer 2c.) die baaren

haftigkeit unserer Erklärun gegeben sind, kein Zweifel. die Regierungsvorlage hinaus tre Punkt gelangt, wo wir sagen: erkläre positiv, daß die Vorlage angenommen wird.

Der Antrag Noelle wird abgelehnt, der Kommissions- t dem Antrag Moltke angenommen. 4 8 19 (Schulunterriht für die Zöglinge) wird ein Abänderungsantrag des Abg. Ernst abgelehnt, nachdem sich appenheim (fkons.) gegen denselben erklärt hat. nah unerhebliher Debatte

Nächste S 11 Uhr. (Hohenzollernshe Geseße; Anträge;

für nothwe und ferner au

stellt fest, daß nach dem Wortlaut den Motiven jeder einen solhen Antrag ftellen ch in diesem Paragraphen nur um Antragé stellung verpflichtet seien,

Düsseldorf

und \priht fi beschluß mi

Abg. von * Der Rest des Geseßes wird

1/55 Uhr.

say gemacht, wonah caftsgerihts zu Minderjährigen,

die vor der Be hörenden Pers der Gemeindevor Auslagen: erseyt erhalten mmermann

angenommen.

ißung Dienstag etitionen.)

(fr. kons.) will diesen Zusaß wieder ge- wenn das Gericht diese Personen als Zeugen ver- ¡je so die gesezliGen Zeugengebühren.

Minister des Janern Freiherr von Rheinbaben:

Sch kann mich den Ausführungen des Herrn Vorredners nur an- \{chließen. Ih nehme mit ihm an, daß der Paragraph von einer sonderlichen Tragweite nit seia wird; denn der Bormundschaft3- rihter wird in der Mehrzahl der Fälle sih darauf beschränken können, eine schriftliche Aeußerung von den hier in Rede ehenden Personen zu erbitten; wo er aber im Interesse einer sahgemäßen Gatscheidung Verhandlung

officium des

zugleih der Einfluß feiner staatsbürgerlihen Pflicht, wenn er, soweit er niht als Zeuge im tehnishen Sian in Betracht kommt, ohne Entgelt der Aufforderung zu dieser mündlichen Verhandlung entspriht. Das if ein allgemeiner Grundsaß unseres öffentlichen Rechtes. Die Polizei hat überall das Ret, Vernehmungen zu vere anlassen und dazu den Einen oder Anderen zu bestellen, ohne daß der Betreffende Zeugengebühren dafür erhält. Ich glaube, es liegt keine Neranlafsung vor, von diefem allgemeinen Grundsaß hier im speziellen Fall abzugehen.

Man käme noh dazu zu einer ganz sonderbaren Konsequenz, daß z. B. ein Vormund, der ein, wenn ih so sagen foll, gewöhnliches Kind, d. h. kein Zwangserziehungekind, bevormundet, der Ladung vor den Vormundschaftsrihter zu folgen hat ohne Gebühr, der Vormund cines Zwangserziehungskindes dagegen Gebühren bekommt. Das wäre eine hôHsstt merkwürdige Konsequenz, und, wie gesagt, der ganze Para- graph ist eine Abweihung von den bei uns bestehenden Grundfäßen, daß in derartigen Fällen ein jeder Staatsbürger einer derartigen Ladung obne Anspru auf Entgelt Folge zu leisten hat.

Fch würde bitten, na dem Antrag Zimmermann zu verfahren und den Paragraphen wiederherzustellen, wie er in der Regierungs- vorlage enthalten war.

Die Abga. Dr. Wolff-Gorki (kons.) und dorf erklären fich für den Kommisßionszusaß, Abg. für die Regierungsvorlage.

Geheimer Ober-Finanzra Auslagen ersetzt werden sollen, dies ein ber-Rechnungskammer sein werde. bg. Schettler (f baaren Auslagen vergütet werden,

S 8 wird in der Kommi

In 8 9 hat die Kommis r Ansialtserzichung is der Zögling, Anstalt seines Bekenntn der Familienerzichung muß pflicht in einer Familie f

die wenig er

strichen wissen; nehme, bekâmen sie so w Handel und Gewerbe,

n im Reichsamt des Fnnern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Induftrie“.)

Rußland.

Regelung des zollfreien Durclasses vo Ketten und Drahttrossen. Der Gehilfe des Finanz- auf Antrag der Kaiserlihen Gesellschaft für Schiffahrt es für thun- lih eratet, den Punkt 5 des am 30. Juni 1 für den zollfreien Durhlaß von Ankern, (Handelsarchiv 1898 I. S. 924) in nah 1) Die Zubebörtheile für zeugen, die zur zollfreien

durchgeführt

n Ankern, Ministers hat

898 bestätigten Reglements Ketten und Drahttrofsen stehender Weise abzuändern : : d Ausrüstung von Seefahr- A _Ginfuhr zugelaffen worden find, können thatsählich aus den Zollämtern nur hinausgelassen werden, wenn ert auf dem im Bau begriffenen Schiffe das Spann und die Steven 2) wenn das Stif weit ab vom Zollamte Sthiffserbauer dem Ausgangszollamte bei j 1e Bescheinigung des Offiziers der Grenz- wache und des Schiffsbau-Sachverständigen der Gesellschaften , Veritas“ daß das Spann und die Steven that- ß chiff den ‘fraglichen bei Schiffen für die Küßtenschiffahrt eine fizier der Grenzwache, wo keine Grenzwache- t / olhe zu weit entfernt sind, können die be- treffenden Bescheinigungen auch von der örtlichen beziehungsweise von den Wolostverwaltungen (Landgemetndeverwwal- (Zirkular des Zolldepartements vom

und umgekehrt. sichtigt werden müssen. solher Zöglinge vorhanden i

nothwendig

betreffenden Vormunds

Armierung un

aufgerihtzt worden sind; gebaut wird, so muß der überseeisWen Schiffen eine

und „UAoyd*" beibringen darüber, sächlich bereits aufgerichtet find, und daß das S Zubehörtheilen entspyridt, Bescheinigung des greihen Inhaits vom Of fowie von der Orispolizet : vosten bestehen oder wo f

3) in Gegenden, Polizeibehörde

tungen) ausgestellt werden.

Nach einigen w 4. April 1900, Nr. 7365.)

und Dr. Dittrich (Zentr.) wird missionsfassung angenommen 10 hatte die ursprüngliche Regierungsvorlage be- ß die Zöglinge in Arbeitshäusern und Landarmen- cht untergebraht werden dürfen. Die Herrenhaus- diese Unterbringung dann zugelassen, „wenn die \chulpflichtige Alter zurückgelegt haben und wenn troffen werden, welche eine vollständige und den übrigen Häuslingen sicherstellen“.

Die Kommission des Abgeordnetenhauses hat die Regierungs- vorlage wieder hergestellt, und das Haus beschließt ohne Debatte

ß. 88 11—14 werden nah unerheblicher Debatte an- genommen.

Spanien.

Zollbehandlung von Schiffen.

10. Äpril 1900 verordnet: Einziger Artikel. Der Finanz- wird ermächtigt, zollfrei zuzulassen die in Spanien eingetragenen die im Auslande während des Krieges mit den Vereinigten Staaten von Amerika eine andere Flagge ihre frühere geseßlihe Eintragung der Halbinsel und der Balearen f shaffenheit der Ausrüstung den* von jenem Behufe zu erlassenden Vorschriften gemäß in vollem Um

häusern ni Ein syanisches Geseg vom

fassung hatte óglinge das inrihtungen ge dauernde Trennung von

j erworben haben, falls sie in den verschiedenen Sezeprovinzen owie die Gleichheit in der We-

S mißt - Düssel- Ministerium zu diesem

Bartels (kons.)

th Heller bemerkt, daß, wenn die baaren e Fundgrube für Monita der

fange nah-

Schiffsverkehr in niederländischen Häfen während des Jahres 1899.

Gesammtverkehr Raumgekalt

in Registertons

die Kosten der asse einen Zu- (Die Herren-

8 15 sollen die Kommunalverbände Erzichung tragen, jedoch aus der Staatsf Vierteln der Kosten erhalten. fassung lautete: „zwei Dritteln“.) Abg. Noelle (nl.) beantragt, wieder herzustellen.

Abg. Graf zu Limburg 1 verabshieden, da es einen ber troß der Erklärung der Regierung, el der Kosten auf den Staat tas Zustande- fährde, auf der Kommissionsfassung bestchen,

ist hauptfählih der Bepsblkerung fo über-

nit, da ebey nur die welche nachgewiesen werden.

ssionsfassung angenommen.

sion den Zusaß beschlossen: „Jm soweit möglich, isses unterzubringen ; bis zum Aufhören der Scul- eines Bekenntnisses untergebracht

on.) glaubt dies Betheiligung der

deutschen Flagge Zahl Raumgehalt

von drei die Herrenhausfassung „Stirum: Wir wünshe® das Gesetz

gewaltigen Kultucfortshritt bedeutet. daß die Ueber-

I. Eingang: Dampfer in Ladung Wenn wir a nahme von drei Viert

dzewski hat bierzu den Antrag geftellt, kommen des Geseßes ge

ität des Zöglings angehören müsse. 1 (Zentr.) beantragt, die Worte

Abg. Dr. von Jaz daß diese Familie au der National Abg. Freiherr von Heerema1 „soweit mögli" zu streichen. Minister des Jnnern Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Nur wenige Worte! Fch habe mi vorher {hon gegen den Antrag des Abz. v. Jazdzewski ausgesprochen und mich au {hon eingehend zu dem Antrage tes Herrn Freiherrn von Ih möchte noch einmal ausdrüdcklih betonen, ih bestimmt der Ausführungsinstruktion anzu- soweit es si über-

Zufammen . . IT. Ausgang: Dampfer in Ladung

diesem Standpunkt Gesihtépunkt , lastet is und um treter es niht verantworten fönnen, Menn ih nun auf den Unterschied zwisen F handelt es fh dcch nur um rwaitung aufgehoben wird, wenn der Sta will es mir do% niht recht einlevchten, nog bestehen soll, wenn 8/12 bezahlt werden, zahlt werden. Der Minister des Innern meinte, belaftung der Kommunen nicht eintreten lie Mehrbelastung“ können für die ärmeren Glas zum Ueberlaufen bringen. Unrecht den Vorwurf, daß fie keinen S wie die Sachen liegen, übernehmen. noch einmal aufmerksam machen, und ih hoffe, au dem einen Zwölftel s{heitern wird. Minifter des Innern Freiherr von befindet sich die Landwirthschaft in einer lastung hier ist keine so nennenswer dieser Nothlage verursachen würde. der Landwirthschaft werden uns bemühen, | Auch die Finarzverwaltung wird dieses Gesey bier ohne neue ausgeführt werdea können.

daß die landwirthschaftliche ihre Existenz zu kämpfen hat, daß ihre ihr noch neue Lasten aufzuerlegen, und 2 eingeße, \ 1/13, und wenn ih avch anerkenne, at bezahlt, \ daß eine Selbstverwaltung und nicht mehr, wenn °/12 be- daß cine erheblice Mehr- de; der Auedruck „erheb- Die wenigen Mehrkoftien Verbände die Wassertropfen sein, die das Der Landbepsölfcrung mat man mit inn für diese Dinge habe; Kosten mehr

Segler in Ladung B

Zusammen

Ueberhaupt T und I[ .

Mit größeren Ziffern als Deuts verkehr in niederländischen Häfen betheiligt: mit 5113 Fahrzeugen von 4215 434 Registertons in Eingang und mit 4983 Schiffen von 4 169 310 Registertons in Ausgang sowie die niederländische Flagge mit 3267 Schiffen von 2 348 647 Registertons in Eingang und 3293 Fahrzeugen von 2345 949 Negistertons in

die Selbsty

2317 474 land waren 1899 am Schiffs- Die britishe Flagge

Heereman geäußert. 18 815 283

daß in der Sache keinerlei Differenzen bestehen, und daß in Aussicht stellen kann, im Wege weisen, den Wünschen der Hzrren vom Zentrum, haupt ermöglichen läßt, entgegenzukommen.

Abg. Hoheisel (Z

Aba. Lückhoff (tr. kons.) if gege Erziehung cine ristlicze seix vereine bilden, welche die gceïgne Antrag von Jazdzewski

Abg. Shmitz-Düssel nerziehung; wenn a

ist sehr relativ.

entr.) befürwortet den Antrag von Heereman. n den Antrag, wenn au di Es sollten fsich Erziehungs ten Familien aussuhen. Auch den ßten seine Freunde abl dorf lègt den größeren [ ber Anstaltserziehung nothwendig fei, die kfirhlichen Anstalten damit beaufiragen.

Minister des Jnnern Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Der Herr Borredner bat dem Wunsche Au?- druck gegeben, daß bei der Unterbringung d nah Mögli{ keit darauf Rücksiczt genommen wer kirhlihen Veranstaltungen, klöfterliczen oder sonstigen, Fch kann den Wunsch durcha herige Eatwickelung der ganz Wunsch: des Herrn Vorredners entsprochen worden ift. überhaupt, meine Herren, bei der ganzen Ma herigen, durch nun zwei Jahrzehnte dauernden dur die Provinzen irgendwie Grund zu kann man fagen, daß die Provinzen den konfessioneller Erziehung der Kinder niht na sind folhe Beschwerden niht zu Ohren gekommen, und erbältnifse, beispielsweise in der Rhein fessionelle Erz

fann die Landbeoôlkerung feine \{wierige Situation wollte ih die Regierung daß das Gese nicht

Rheinbaben: Nothlage, aber dizse Be- daß sie eine Verschärfung

Wir sind {hon im Interesse

ein müsse. Belgien.

g von geschwärzten und schwarz ge- urch Runderlaß des belgishen Finanz-Minifters werdzn die belgiihen Zollbehörden darauf hin- daß geschwärzte oder {warz gefärbte Häute unte ladierten oder marcquinierten Häute“ für je 100 kg unterliegen, daß jedoch und mit einem Fettstoffe für je 100 kg zugelassen (Amtliche Nachricht.)

Zollbehandlun färbten Häuten. vom 3. d. Mts.

Werth auf die

jollte man

„gefärbten, aefirnißten, und einem Zoll von 30 Fr. Häute, die ‘geschwärzt oder shwarz gefärbt durchtränkt find, zum Zollsaße von 15 Fr. werden können,

die Revision des Dotationsgeseßes durch- erstrevt dieses Ziel, und daun ¡g für die Landwirthshast : f erren sollten die Lage der Land- wirthschaft gegenüber diesem Gese niht gar zu {chwer anfehen.

Abg. Freiherr von Zedlig und Neukirch: haft kann allerdings nicht mehr damit einverstanden sein, daß der dann abec unter der Bedingung, Fürsorge-Erziehung i aber die § als die äu

ckx Zwangszöglinge auh de, sie in spezifisd unterzubringen. us theilen und glaube au, daß M E s n Sache ; isher dem ie Landwirthe n Sache bewiesen hat, daß bish O T2 Gtben Staat die ganzen Kosten libernähme, daß der Staat auch selbst die ganze Die Regierung hat vun ) ßerste Grenze ihres Entgegenkommens bezeißnet, und die Mehrbelastung nah diesem Gese ift so minimal, daß man deshalb nit den fundamentalsten Grundsaß der Selbstverwaltung quer AŸt lassen darf, daß nur der etwas zu fagen hat, der bezahlt. eine Freunde stimmen daher für den Antrag Noelle. ._ Abg. Graf von Moslike* b ânderungsartraa. «i Abg. Sch mitz-Düsseltorf meint, daß die Landwirthschaft au ne minimale Mehrbelastung niht mebr tragen könne, und fiimt Doe sciner Freunde vorläufig für diz Kommissionetfassung in der offnung, daß sih noch eine Verständigung erziel Abg. N oelle tritt für i

Außenhandel und Schiffsverkehr der Insel Malta.

Die Einfuhr der Insel Malta bewerthete sich im Jahre 1898 auf 880 164 Pfo. Sterl. und die Ausfuhr auf 51597 Pfd. Sterl.

Die hauptsächlichsten Einfuhrartikel waren Olivenöl (4233 h1), Getreide (292 978 h1), Mebl (59 048 dz), Wein (111 330 h1), Brannt- wein (9208 hl) und Bier (42 735 h1). stehen Träger aus Stahl, welche zum Häusf in lebhafter Nachfrage. H- Kanalisationen, Fahrräder, Nähmaschinen, Blechbestecke, einfahes und emailliertes Blehgeschirr, Wellblech und Eisenkurzwaaren finden äuf ¿l Absaß. Der Vertrieb von musßikalishen Instrumenten ist ecßen Vorliebe der Bevölkerung für Musik ein verhältniß- Von den übrigen Einfuhrartikeln verdienen noch farbiges und weißes Leder, Pack- und Schreib- Zudcker, Kaffee,

belastet werden,

terie: ist in der bis- Praxis der Verwaltung hervorgetreten? berechtigten Wünschen nah chgekommen sind? Mi nach meiner

n die Hand nähme.

s de Beschwerden Unter - den Eisenwaaren

erbau Verwendung finden,

Avch- Eifenrohre für Wasserleitungen und

Kenntniß der V efürwortet einen redaktionellcn Ab- man gerate tarauf Rücksicht genommen, bie kon so weit zu betonen und durchzuführen, wie es

praktishen Verhöltnifsen vercinkar ift. fein Grund vor zur Kritik des bisherigen V meine ih, lieat auch kein Grund zu dem Mißtrauen vor, daß k etwa die Provinzen, in deren Hand die Ausführun fessionellen Rücksichten nicht in gebührendem Maße

mäßig großer. wähnt zu werden: papier, Gewebe, Kurzwaaren, Konserven, Butter, Käse,

hr bestand vornehmlich in Kartoffeln (41 714 dz), wiebeln (32 461 dz), Maltakümmel (1634 dz), Orangen (9700 ußend) und Gewebe aus heimischer Bautnwolle (795 740 m).

Ist das bisber 2 ovinzen, erhaltens der Pr Thee und Lichte

d bemerkt, daß die i Die Avsfu

seinen Antrag ein un rthshaft troy ihrer Nothlage diese Kosten noch tragen könne,

Mehrbelastung ja erft allmäßlih im Laufe der Fahre

Rechnung trag?!»

ck

Der Schiffsverkehr mit Malta wurde im Jahre 1899 durh 2403 Dampfer von 3 253 173 Reg.-Tons und 1170 Segler von 63 143 Reg.-Tons vermittelt, worunter die deutsche Flagge mit 236 Dampfern von 355 328 en Tons gegen 186 Damp von 229 090 Reg.-Tons im Jahre 1898 vertreten war. (Nach einem Bes riht des Keiserlihen Konsuls in La Valetta.)

Einfuhr von Thon - und Porzellanwaaren nach Kalifornien.

Großbritannien beherrscht den Markt mit einer Einfuhr von Thon- und Porzellanwaaren im Werthe von 162 989 Doll. Deuts- land is an der Einfuhr von Thon- und Porzellanwaaren nah Kalifornien mit 52 572 Doll. betheiligt, worunter für 48 286 Doll. bemaltes Porzellan. Auf China entfallen 9529 Doll. und auf Japan 15 159 Doll. Die Einfuhr aus Belgien und Italien macht im Ganzen nicht mehr als 400 Doll. aus, Aus Frankreich wurde bemaltes Porzellan, bhauptsählich von den Fabriken in Limoges im Werthe von 6008 Doll. eingeführt. (Nah einem Bericht des französishen General-Konsuls in San Francisco, abgedruckt im British Trade Journal.)

Salvador.

Zuf chlagszöólle. Gemäß einer Verordnung der Regierung der Republik Salvador vom 28. Oktober 1899 gelangt vom 1. November 1899 auf die Einfuhrwaaren eine weitere Abgabe von 3 Pesos Silber für 100 kg brutto zur Erhebung. Von dieser Abgabe befceit bleiben : Dampf-, bydraulishe und Handmas{inen für den Aterbau, Pflüge u. \. w., Dünger, eiserne Gefäße für Balsam, Filter- oder Destiilier- apparate aller Art, Hasen- und anderes Haar zur Hutfabrikation, Webstühle aller Art, Druckershwärze und Lithographenfarbe, Gips, für den Gebrauch von Unterrichtsanstalten zubereitet. („Diario oficial d. d, San Salvador“, den 28. Oktober 1899.)

Bierhandel in Bahia.

Vor wenigen Jahren noch war in Bahia eine große Nachfrage nah Bier, das faft aus\ließlich aus dem Auslande eingeführt wurde; später wurde die Biereinfuhr unmöglich gemacht durch Einführung eines so hohen Zolles, daß das eingeführte Bier den Wettbewerb mit dem einheimischen niht mehr aufnehmen konnte. Mittlerweile ist mit Beginn dieses Jahres der Zollsaß wieder herabgeseßt worden ; in der Zwischenzeit is aber auch das einheimishe Produkt besser geworden.

Zur Zeit bezieht Bahia seinen Bierbedarf fast gänzlich von den

Brauereien in Rio de Janeiro und Säo Paulo. Von Rio de Janeiro fommt „France8cana“, welhes im Großhandel zum Preise von 54 Milreis die Kiste bezogen und in Bahia von John Eggers vertrieben wird, außerdem „Teutonia“, dessen Vertrieb der Eisfabrikant Prealle in der Hand hat, der es im Großen zu 60 Milreis die Kiste bezieht. Die Agenten Stumpe und Studer bezichen von Säo Paulo „Bra- varia“ zum Preise von 68 Milreis für eine Kiste; der höhere Preis ist indessen lediglih dur die höheren Fractspesen bedingt. Die genannten Sorten sind sämmilih leichte Biere. Sie sind in starke Kisten verpackt, die je 48 Quart oder 92 Pint (1 Quart = 2 Pint = 1,135 1) enthalten; jede Flasche ift in Stroh eingehüllt und gut verkorkt. Obgleich die Preise im Großbandel verschieden sind, kostet im Kleinhandel die Flasche durhweg 2 Milreis und die halbe Flasche (Pint) 1,200 Milreis; zur Zeit werden monatli etwa 1009 bis 1200 Kisten verbrauät.

In leyter Zeit wurde auch der Versub gemacht, „Teutonia“ in hölzernen #Fäßchen von 25 1 Fnhalt zum Preise von 1,€0 Milreis für 11 (im Großhandel) einzuführen. Im Ausshank wird dies Bier „Chopps“ genannt und zu 600 Reis das Glas (f 1) verkauft. Beim Aus\chank bedient man sich eines Hahnes mjt Luftpumpe; man hat indessen keine Vorrichiung, um das Bier fühl zu erhalten, Die einzige Abkühlung erhält es bei Prealle in dessen Cisfabrik, bevor es perfauft wird. Wenn es dann später warm gewordên ist, wird es mit Eis im Glase aufgetragen ; hat es aber einmal über Nacht gestanden, so ist es untrinkbar. Wegen der so entstehenden Verluste eignet fi das Bier zum Verkauf in kleineren Wirtbschaften niht; der Verbrauch desselben ist auf ungefähr fünf größere Sanfkstellen beschränft, von denen Prealle felbst zwei betreibt.

Eigentlih giebt es nur ein einziges, unseren Begriffen ent- sprehenbes" Restaurant, nämli die jüngst von Prealle eröffnete „Teutonia-Halle*. Hier wird Bier in Flaschen verkauft und au in Gläsern täglich 3 bis 6 Fäßchen verzapft. Daneben giebt es noch sechs Restaurants und Hotels mit Bieraus\cank und drei Klubs, aber fein Lokal mit einem Ausschank von im Durchschnitt zwet Fäßhen täglih. Außerdem werden auch sowohl in den größeren, „armazem“ genannten Spezereiwaarenhandlungen, als auch in den kleineren, die „vendas“ beißen und hauptsählich von den niederen Volksklassen besuht werden, Bier und andere Getränke ausgeshänkt.

Auch bei Gesellschaften, Bällen, öffentlichen und privaten Festlich- keiten wird jederzeit Flaschenbiec verkauft, da man nach der Landes- sitte bei solhen Gelegenbeiten ftets mit Getränken aller Art auf- wartet und gewöhzlih einen Raum besonders zu diesem Zwedke herrihtet. In leßter Zeit hat man au bei Hochzeiten und anderen häuslichen Festlichkeiten ein Faß Bier angezapft. Sonst wird aber an der häuslihen Tafel wenig Bier konsumiert, da nach der Siite des Landes meist Wein zu den Mahizeiten getrunken wird, selbst bei ärmeren Leuten.

Englische und deutsche Biere fönnen in Bahia billiger eingeführt werden als solhe aus den Vereinigten Staaten, weil für leßtere die Fradt theurer ift.

Der am 1. Januar 1900 in Kraft getretene neue Zolltarif seßt den Zoll auf 750 Reis für 1 kg Bier in Fäfsern fest nah Abzug von 20 09/6 Tara für die Fâfer, während für Flashenbier 5009 Reis von 1 kg (Bier mit Flasche) zu entrichten sind. Dabei ift indessen zu be- achten, daß 15 9% der Zollgefälle in Gold entrichtet werden müssen. Der Kurs des Papiergeldes \{wankt so schr, daß es niht möglich ift, die wirklihe Höhe der Zollgefälle au nur annähernd anzugeten. Nah dem Kurs im Fanuar betrugen sie etwa 946 Papier-Reis für 1 kg Faßbier und 590 Reis für 1 kg Flaschenbier. (Nah einem Bericht des amerikanischen Konsuls in Bahia.)

Konkurse im Auslande. Spanien. i

Leonardo G. Navarro in Madrid, Eigenthümer der Grandes Almacenes del Universo, Calle del Clavet Nr. 11. Aktiva 241 645,37 Pesetas, Passiva 229 396,62 Pesetas. Forderungen deutscher Gläubiger 13 068,55 Pesetas. Der Genannte will seine Schulden, wie folgt, tilgen: 50 vom Hundert innerhalb eines Jahres, 25 vom Hundert innerhalb zweier und weitere 2% vom Hundert innerhalb dreier Jahre nah Abschluß des Vergleichs.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 21. d. M. geftellt 16298, niht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Nachweisung über verlangte und gestellte Wagen für die in den Eisen-

bahn-Direktionsbezirken Magdeburg, Halle und Erfurt belegenen Kohlengruben.

Im 1. Mai 1900 wurden verlangt 3301, gestellt 3273 Wagen ¡u 10 t, am 2. Mai verlangt 3215, gestellt 3215, am 3. Mai verlangt 3309, gestellt 3309, am 4. Mai verlangt 3273, gestellt 3257, am 95. Mai verlangt 3406, gestellt

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