1900 / 128 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußischer St

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Berlin, Mittwoch, den 30. Mai, Abends.

25

1900.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Seiner Durchlaucht dem Fürsten Maximilian Egon

d Fürstenberg zu Donaueschingen das Großkreuz des othen Adler-Ordens zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Rehnungsrath Schröôn im Reichs-Marine- amt den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Regierungs- und Baurath Gerhardt zu Königsberg i. Pr. und ëem Fabrikanten Adolf Werth zu Barmen den Nothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Kammergerichtsrath, Geheimen Justizrath Giese zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Regierungs- und Forstrath Bo ck zu Königsberg i. Pr., dem Ersten Anstaltsgeistlihen an der evangelish-lutherischen Diakonissen-Anstalt Bethanien in Breslau, Pastor Ulbrich und dem Aerbauschul - Direktor a. D. Winkelmann zu Elsey im Kreise Jserlohn, bisher zu Quakenbrück im Kreise Bersenbrück, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,

dem Direftor Franz Goerke zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden- vierter Klasse,

den emeritierten Lchrern Clasing zu Cassel, bisher zu Hohenkirhen im Kreise Hofgeismar, und Schmiß zu Tiefen- broih im Landkreise Düsseldorf den Adler der S daber des Königlichen- Haus-Ordens von Hohenzollern, „dem Gesammtvorsteher Karl Depker zu Ostenfelde im Kreise Melle das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Eisenbahn-Zugführer a. D. Beissel zu Wittenberge, dem Eisenbahn-Weighensteller a. D. Lütt zu Eutin, den Bahn- wärtern a. D. Körner zu Hinternholz, Möller zu Hahnen- kamp, Suhr zu Wilster im Kreise Steinburg und Wagniß zu Oldendorf im Kreise Bleckede, dem Gutswirthschafter Stein- Ane zu Adl.-Quiram im Kreise Dt.-Krone, dem Hofmeister

chnauß zu Klannin im Kreise Bubliy und dem Waage-

meister Peter Bogaßek zu Laurahütte im Kreise Kattowiß das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Tischlergesellen Wilhelm Feise zu Hildesheim die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nahbenannten Offizieren und Beamten des Militär- kabinets die Eclaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu ertheilen und zwar:

des Großkreuzes des Kaiserlih österreihischen Franz-Joseph-Ordens: Allerhöchstihrem General à la suite, Generalmajor und Abtheilungs-Chef von Villaume; des Oesterreichish-Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone zweiter Klasse: dem Obersten und Abtheilungs-Chef Freiherrn von und zu Egloffstein, à la suite des Königin Elisabeth Garde- Grenadier-Regiments Nr. 83, und dem Oberstleutnant von Hartung, à la suite des N men Herzog von Holstein (Holsteinsches) r. 85;

des Komthurkreuzes des Kaiserlich österreihischen Franz-Joseph-Ordens: dem Major von Heydebreck, à la suite des 2. Leib- Husaren-Regiments Nr. 2, und dem Geheimen Registrator, Geheimen Hofrath Weiß; des Oesterreihish-Kaiserlihen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Hauptmann von Geyso, à la suite des Füsilier- Negiments Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohen- zollernsches) Nr. 40; des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph-Ordens: dem Geheimen Registrator Trakat, dem im Militärkabinet beschäftigten Militär-Jntendantur- Sekretär Beschorner und dem Geheimen Kanzlei-Sekretär Geyer;

des Kaiserlich RLA österreihishen goldenen Verdienstkreuzes:

dem Geheimen Kanzleidiener Kraus: des Kaiserlich Königlich österreichischen silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone: dem Geheimen Kanzleidiener Wiese; sowie des Kaiserlich Ang O österreichischen silbernen Verdienstkreuzes: dem Hausdiener Herrmann.

Deutsches Reih.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Marine-Baurath für Maschinenbau Eickenrodt zum Marine-Ober-Baurath und Maschinenbau-Betriebsdirektor, sowie die Marine - Hafenbau - Jnspektoren, Marine - Bauräthe Gromsh und Schöner, jenen bei dem Kaiserlichen Gouvernement Kiautshou, diesen bei der Kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven, zu Marine-Bauräthen und Hafenbau- Betriebsdirektoren zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Gerichts- Assessor Minetti zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Saarburg, den Gerichts-Affsessor Seydel Amtsgericht in Pfalzburg und den Gerichts-Asessor Hipp zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Dammerkirh zu ernennen.

zum Amtsrichter bei dem

Geseg, betreffend Postdampfschiffsverbindungen mit Afrika. Vom 25. Mai 1900.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt :

S4;

Der Reichskanzler wird ermächtigt, nah Ablauf des gegen- wärtigen, auf Grund des Gesetzes, betreffend eine Postdampf- \hifffsverbindung mit Ost-Afrika, vom 1. Februar 1890 (Reichs-Gesehbl. S. 19) abgeschlossenen Vertrags die Ein- rihtung und Unterhaltung - einer vierzehntägigen Postdampf- schiffsverbindung mit Ost-Afrika und einer vierwöchentlichen Postdampfschiffsverbindung mit Süd-Afrika auf eine Dauer bis zu fünfzehn Jahren an einen geeigneten deutschen Unter- nehmer zu übertragen und in dem hierüber abzuschließenden Vertrag eine Beihilfe bis zum Höchstbetrage von jährli Einer Million dreihundertundfünfzigtausend Mark aus Reichsmitteln zu bewilligen. S2

Diese Verbindungen können durch eine abwechselnd von Osten und von Westen um Afrika fahrende Hauptlinie und eine durch den Suezkanal nah und von Oft-Afrika fahrende Zwischenlinie hergestellt werden.

Die. Fahrgeshwindigkeit muß für neu zu erbauende Schiffe im Durchschnitt mindestens betragen

1) auf der Hauptlinie

a. in der westlihen Fahrt sowie auf der Strecke zwischen Neapel und Dar-es-Salaam in der östlihen Fahri L f ag t : a i G . auf den übrigen Strecken der östlichen Fahrt 101/7 Knoten, O 2) auf der Zwischenlinie zt Knoten.

Der Unternehmer ist zu verpflichten, auf Verlangen des Reichskanzlers innerhalb der Vertragsdauer auf der Haupt- linie für neu zu erbauende Schiffe eine Erhöhung der vertrags-

mäßigen Fahrgeschwindigkeit eintreten zu lassen, soweit auf einer ausländishen Konkurrenz-Postlinie eine Steigerung der vertragsmäßigen Fahrgeshwindigkeit erfolgt.

Diese Erhöhung der Fahrgeshwindigkeit hat ohne be- sondere Gegenleistung des Reichs zu erfolgen, soweit der Unter- nehmer der ausländischen Postlinie die für seine Dampfer vor- geschriebene Fahrgeshwindigkeit ohne Erhöhung der vertrags- mäßigen Gegenleistung steigert.

Im übrigen finden die Vorschriften des Geseßes vom 1. Februar 1890 auch auf die nah dem gegenwärtigen Geseh einzurihtenden Postdampfschiffsverbindungen Anwendung. Urkundlich unter Unjerer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Wiesbaden, den 25. Mai 1900. (L. S.) Wilhelm.

Fürst zu Hohenlohe.

Dem Kaiserlichen Konsul Krien in Hiogo-Osaka ift auf Grund des § 1 des Geseßes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von folchen zu beurkunden.

Dem Königlih niederländishen Konsul Otto von L R in Aachen is namens des Reichs das equatur ertheilt worden.

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Verorduunga, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Thieren aus der Schweiz.

Artikel 1.

Die Verordnung vom 5. November 1899 IV 9756/I[Il 13137 Central- und Bezirks-Amtsblatt À Seite 138 —, wonach Ausnahmen von dem Verbote der Ein- und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz auch für Zuchtvieh niht mehr zulässig waren, wird aufgehohen.

Für die Einfuhr und Durchfuhr der genannten Thier- gattungen aus der Schweiz sind künftighin wieder die Be- stimmungen der Verordnung vom 26. Mai 1899 4101/ TII 6330 (Central- und Bezirks-Amtsblatt A Seite279) maß-

gebend. Artikel 2. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Straßburg, den 20. Mai 1900. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abtheilung für Landwirthschaft Abtheilung für Finanzen, und öffentliche Arbeiten. Gewerbe und Domänen.

Der Unter-Staatssekretär : Der Unter-Staatssekretär : Zorn von Bulach. von Schraut.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 18 des „Reihs-Geseßblatts“ enthält unter Nr. 2671 das Geseh, betreffend Postdampfschiffs- verbindungen mit Afrika, vom 25. Mai 1900. Berlin W., den 30. Mai 1900. Kaiserliches Post-Zeitung8amt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Polizei - Assessor Massow in Frankfurt a. M. zum Polizeirath zu ernennen, sowie dem Arzt Dr. med. Ernst Bickel in Wiesbaden den Charakter als Sanitätsrath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

An der Präparanden-Anstalt zu Schlohau ist der bis- herige ordentlihe Seminarlehrer Ehlert zu Berent als Vox- steher und Erster Lehrer und

am Schullehrer-Seminar zu Münsterberg der Lehrer Teschner zu Langenbielau als ordentlicher Seminarlehrer an- gestellt worden.

Ministerium des Jnnern. Dem Polizeirath Massow ist die Stelle eines solchen bei dem Königlich-n Polizei-Präsidium in Königsberg i. Pr. über- tragen worden.

Bekannimachung.

Nat Vorschrift des Gesetzes vom 10 April 1572 (Geseßg-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: :

1) das am 26 Mârz 1900 Allerhöhît vollzogene Statut für die Drainazg*genofsenshaft zu Althofdürr im Kreise Breslau durch das Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Breslau Nr. 18 S. 173, aus- gegeben am 5 Mai 1909;

2) der Allerböhste Eclaß vom 2. April 1900, betrcffffend die Uebernahme des Bau?28 und Betriebs von Kleinbahnen durch die Westfälische Landeseisenbabngesellschaft, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 18 S. 139, aus- gegeben am 3. Wai 1900,

der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 18 S. 143, aus- gegeben am 5. Mai 1909;

3) der Allerböhfte Eclaß vom 18. April 1900, betreffend die Verleihung des Euteignunzsrehts an den Kreis Teltow zur Ent- ziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Baue, zum Betcieb und zur künftigen Uaterhaltung eizes Schiffahrts- und Eatwässerungs- fanals von der Güenider Lake bei Potsdam nah der wendischen Spree bei Grünau mit einer Abzweigung nah der Treptower Spree beim Baumschulenweg?e sowie für die an dem Kanal herzustellenden Hafen- 2. Anlagen in Anspru zu nehmenten Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung ¡u Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 19 S. 231, ausgegeben am 11. Mai 1900.

Die Personal-Veränderungen in der Armee befinden sich in der Ersten Beilage.