R
E E IETINN
3) die Anstellung und Entlassung der Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter;
4) die Zuftimmung zur Anstellun Ln DEUIea und von Beamten, welche einen Gehalt von mehr als 3000 4 oder einen Antheil am Jahresgewinne beziehen ;
5) ae Errichtung von Zweigniederlassungen und
Ten» : 6) die Feststellung einer Dienstanweisung Be den- and und etnec Geschäftsordnung für dea
Oh
7) dieBe hlußfafsun über die der Aufsichtsbehörde bezüglih der Bestellung des Treuhänders zu unterbreitenden Anträge ;
8) die Feststellung einer der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegenden Anweisung über die Ermittelung des Werthes der zu beleihen- den Grundstücke;
9) die Feststellung der der Aufsihtsbehörde zur Genehmigung vorzulegenden Grundzüge der Bedingungen für hypothekarishe Darlehen;
10) die Feststellung der der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegenden Grundsäße für die Gewährung von Darlehen an Kleinbahnunter- nehmungen.
S 54, Der Aufsichtsrath hat in der Weise zu zeichnen, daß der Borsißende zu der Firma der Ge- fellshaft mit dem Zusaße „Der Auffichtsrath“ feine Namensunterschrift hinzufügt.
S 55, Jedes Mitglied des Aufsichtsraths erhält für seine Thätigkeit eine Vergütung von jährlich fünfhundert Mark. ;
Daneben erhalten die sämmtlichen Mitglieder zu- fammen einen Antheil von aht vom Hundert von dem Reingewinne, welher nah Vornahme sämmt- [icher Abschreibungen und Rücklagen sowie nah Ab- zug eines für die Aktionäre bestimmten' Betrags von vier vom Hundert des eingezahlten Grundkapitals verbleibt.
Ueber die Vertheilung des Antheils am Nein- aewinn unter seine Mitgliedec beschließt der Auf- fichtsrath.
3) Generalversammlung.
8 56. Die Rechte, welche den Aktionären in den Angelegenheiten der Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf die Führung der Geschäfte zustehen, wer- den durch Beschlußfassung in der Generalyersamm- Tung ausgeübt.
S 57. Innerhalb der erften sech3 Monate eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentlihe General- versammlung statt, welche über die Genehmigung der JFahuesbilanz für das verflossene Geschäftsjahr und die Gewinnvertheilung, soweit dieselbe niht durch diese Satzung bestimmt ist, sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsraths beschließt.
Außerdem find außerordentliche Generalversamm- Lungen zu berufen, wenn das Geseß oder das Junter- effse der Gesellschaft es erfordern.
§ 58. Vie Generalversammlung wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsraths oder den Vorstand durch einmalige Bekanntmachung (§ 5) berufen.
Zwischen dem Tage ter Berufung und dem Tage der Generalversammlung muß eine Frist von mindestens drei Wochen liegen. Der Tag der Berufung und der Tag der Generalversammlung sind hierbei nicht mit- zurehnen.
Der Zweck der Generalversammlung foll bei der Berufung bekannt gemaht werden.
S 59. In der Generalvetsammlung gewährt jede Aktte eine Stimme.
Das Stimmreht kann durch einen Bevollmächh- tigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die \christlihe Form erforderlih und genügend; die Voll- matt bleibt in der Verwahrung der Gesellschaft.
§ 60. Die Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, daß die Aktien spätestens bis Ablauf des zweiten der Generalversammlung vorhergehenden Werktags bei der Kasse der Gesel\shaft oder einer anderen bei der Berufung der Generalversammlung bekannt zu gebenden Stelle oder bei einem Notar hinterlegt werden.
Ueber die geschehene Hinterlegung wird ein Hinter- legungsschein ausgefertigt, welcher als Nachweis für den Umfang des Stimmrechts dient.
§ 61. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Vorsißende des Aufsichtsraths. Ist im dun seiner Behinderung keïner der nah § 49 zu einer Vertretung Berufenen erschienen, so eröffnet ein Mitglied des Vorstands die Generalversamm- lung und läßt einen Vorsißenden wählen.
§ 62. Jeder Beschluß der Generalversammlun bedarf zu seiner Gültigkeit der Beurkundung dur ein über die Verhandlung gerihtlich oder notariell -aufgenommenes Protokoll.
Eine ôffentlih beglaubigte Abschrift des Protokolls ift unverzüglich nach der Generalversammlung von bem Vorstande zum Handelsregister etnzureichen. __§ 63. Die Beschlüsse der Generalversammlung bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen {einfahe Stimmenmehrheit), soweit niht durch das Gesetz oder die Satzung eine (tete Mehrheit oder sonstige Erfordernifje vorgeschrieben sind.
Die Abstimmungen erfolgen \chriftlich oder münd- ih. Schriftliche Abstimmung hat zu erfolgen auf Anordnung des Vorsigenden oder auf Antrag von mindestens fünf Aktionären.
Wahlen werden, fofern sie niht durch ausnahms- lose Zustimmung erfolgen, in sriftliher Abstimmung vollzogen. ‘Als gewählt gelten dicjenigen, welche die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf {ih vereinigen.
8 64. Eine Mehrheit, welche mindestens drei
die Vorschriften der §S§ 40, 261 des Handelsgesectz- bus vom 10. Mai 1897 mit folgenden Maßgabkten zur Anwendung. :
67. Die Bilanz hat in getrennten Posten namentli zu enthalten:
1) den Gesammtbetrag der zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe bestimmten Hypotheken und Werthpaptere;
2) den Gesammtbetrag der rüdckständigen Hypo- thekenzinsen';
3) den Gesammtwerth der Grundstücke der Bank unter gesonderter Angahe des Werthes der Bankgebäude; /
4) die Gesammtbeträge der Bestände an Geld, an Wechseln und an Werthpapieren, unter gesonderter Angabe des Betrags der eigenen Hypothekenpfandbriefe und Schuldverschrei- bungen der Bank; den Gesammtbetrag der Forderungen der Bank aus Lombardgeschäften ;
Le s der Guthaben bei Bank- usern;
den Gesammtbetrag der im Umlaufe befind-
lihen Hypothekenpfandbriefe nah ihrem Nenn-
werthe, bei vershieden verzinslichen Hypotheken-
pfandbriefen den Gesammtbetrag jeder dizser
Gattungen;
8) den Wosamatbatrag der Verbindlichkeiten der Bank aus der Annahme von Geld zum Zwecke der Hinterlegung. |
§ 68. Sind Hopothekenpfandbriefe zu einem ge- ringeren Betrag als dem Nennwerth ausgegeben worden, fo darf in die Aktiven der Bilanz ein Be- trag aufgenommen werden, der vier Fünftheilen des Mindererlöses gleihkommt; von dem Mindererl®s3 ist der Gewinn abzuziehen, den die Bank durch den Nückkauf von Hypothekenpfandbriefen zu etnem ge- ringeren Betrag als dem Nennwerth erzielt hat. Der demgemäß in die Bilanz eingeftellte Aktivpesten muß jährlich zu mindestens einem Viertheil abge- \chrieben werden.
In keinem Jahre dürfen die nah den Vorschriften des Abs. 1 in die Bilanz aufgenommenen Aktivposten zusammen mehr betragen als das Doppelte des Ueber- \hufses, den die Hypothekenzinsen für das Bilanzjahr ergeben, wenn von ihnen die Pfandbriefzinsen und außerdem ein Viertheil vom Hundert der Gesammt- summe der Hypotheken abgezogen werden; auch dürfen die bezeichneten Aktivposten zusammen nit den Betrag des ausschließlich zur Deckung einer Unterbilanz be- stimmten Reservefonds übersteigen,
Die durch die Ausgabe der Hypothekenpfandbriefe entstandenen Kosten, mit Einschluß der für die Unter- bringung gezahlten Provisionen, sind ihrem vollen Betrage nach zu Lasten des Jahres zu verrechnen, in welhem sie entstanden find.
Ansprüche der Bank auf P egen der Hypo- theken|{chuldner für die auf das Bilanziahr folgende Zeit dürfen nicht in die Aktiven der Bilanz aufge- nommen werden.
8 69. Sind Hypothekenpfandbriefe zu etnem höheren Betrag als dem Nennwerth ausgegeben worden, und hat die Bank auf das Recht verzichtet, die Hypo- thekenpfandbriefe jederzeit zurückzuzahlen, so ijt der Mehrerl6ö3, soweit ex den Betrag von eins vom Hundert des Nennwerths übersteigt, in die Passiven der Bilanz einzustellen. Die Bank darf über ihn während der Jahre, für welche die Rückzahlung der Hypothekenpfandbriefe ausgeschlossen ift, alljährlich nur zu einem der Zzhl dieser Jahre entsprechenden Bruchtbeile verfügen. Die Verfügung is ausge- \{lofsen, solange ein Mindererlös der im § 68 Abs. 1 bezeichneten Art als Aktivposten in der Bilanz steht; zur Tilgung eines vi Mindererlöfes, fowie zur Deckung des Verlustes, der für die Bank
einem den Oa übersteigenden Betrag ent- e ist, darf der Mehrerlös jederzeit verwendet werden.
8 70. In der Gewinn- und Verlustrechnuag sind in getrennten Posten namentlih die Gesammtbeträge der in dem Mi lobte von der Bank verdienten Hypothekenzinsen, Darlehensprovisionen und sonstigen Nebenleistungen der Hypothekenschuldner, sowie der Gesammtbetrag der für das Geschäftsjahr von der Bank zu entrihtenden Pfandbriefzinsen anzugeben.
71. Jn dem Geschäftsbericht oder in der Bi- lanz find ersihtlich zu machen: i
1) die Zahl der zur Deckung der Hypotheken- pfandbriefe bestimmten Hypotheken und deren Vertheilung nah ihrer Höhe in Stufen von hunderttausend Mark;
2) die Beträge welche davon auf Hypotheken an [andwirth\chaftlihen und auf folhe an anderen Grundstücken, auf Amortisationskypotheken und auf andere Hypotheken, auf Hypotheken an Bau- pläßen und an unfertigen, noch nit ertrags- fähigen Neubauten fallen ; die Zahl der Zwangsversteigerungen und die Zahl der Zwangsverwaltungen, welche in dem Geschäftsjahr auf Antrag der Bank bewirkt worden sind, fowie die Z2hl der in dem Ge- {chäftsjahre bewirkten Zwangösversteigerungen und Zwangsverwaltungen, an welchen die Bank sonst betheiligt war; die Zahl der Fälle, in welchen die Bank wäh- rend des Geschäftsjahres Grundstücke zur Ver- hütung von Verlusten an Hypotheken hat über- nehmen müssen, soœie den Gesammtbetrag dieser Hypotheken und die Verluste oder die Ge- winne, welhe sih bei dem Wiederverk auf übernommener Grundstücke ergeben haben ; die Jahre, aus welchen die Nückstände auf die von den Hypothekenshuldnern zu entrihtenden Zinsen herrühren, sowie der Gesammtbetrag der Rückstände eines jeden Jahres ; der Gesammtbetrag der im Geschäftsjahr erfolgten Rückzahlungen auf die Hypotheken, getrennt nah den dur Amortisation und den in anderer Weise erfolgten Nückzahlungen ; die Beschränkungen, welchen sich die Bank hinsihtlich der Rückzahlung der Hypotheken- pfandbriefe unterworfen hat, getrennt nah den etnzelnen Gattungen der Hypotheken- pfandbriefe.
Die unter Nr. 3 bis 5 bezeihneten Angaben sind getrennt nach landwirthschaftlichen und anderen Grundstücken und nah den Hauptgebieten zu machen, auf welhe sh die Geschäftsthätigkeit der Bank erstreckt.
In dem Geschäftsbericht oder in der Gewinn- und Verlustre{nung sind der Mehrerlö3 und der Minder- erlôs anzugeben, welhe in dem Geschäftsjahr durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen zu einem höheren oder geringeren Betrag als den Nennwerth entstanden sind. :
8 72. Nach Genehmigung der Bilanz dur die Generalzersammlung wird der nach Bucbung der Abschreibungen verbleibende Reingewinn wie folgt vertheilt :
1) zunächst is der zwanzigste Theil in den zur Deckung eines aus der Bilanz sih ergebenden Verlustes zu bildenden Reservefonds so lange einzustellen, als der Neservefor® den zehnten Theil des Grundkapitals nicht überschreitet ; alsdann twerden vier vom Hundert des ein- gezahlten Grundkapitals als Gewinnantheile an die Aktionäre vertheilt ; von dem verbleibenden Uebershusse wird die Hâlfte zur Bildung eines Extrareservefonds, welcher ausschließlich zur Sicherung der Pfand-
dur den Rückkauf von Hypothekenpfandbriefen zu [26733];
briefgläubiger bestimmt ist, verwendet, bis der-
selbe die Hälfte des eingezahlten Grundkapita
beträgt;
4) von dem alsdann noch verbleibenden Betrage f
des Reingewinns werden
a. aht vom Hundert ols Antheil am Rejy, gewinn gemas § 55 Absatz 2 dieser Satzun für die Mitglieder des Auffichtsraths en * wendet ;
. die den Vorstandsmitgliedern und andere Beamten tair rg zugebilligten An, theile am Reingewinn berichtigt ;
9) über die Verwendung des Restes be|hließt die
8 73 R l ai
j ah der Genehmigung dur e General, versammlung ist die Bilanz, sowie die Gewinn- n Verlustrechnung unverzüglih dur den Vorstand be, kannt zu machen (§ 5).
Die Bekanntmachung, sowie der Geschäftsbericht des Vorstandes nebst den Bemerkungen des Aufsichts, raths is zum Handelsregister einzureichen.
VI. Aufficht der Staatsregierung.
§ 74. Die Bank unterliegt der staatlichen Auf, siht. Die Aufsicht erstreckt sih auf den ganzen Ge \häftsbetrieb der Bank und dauert auch nah deren Auflösung bis zur Beendigung der Liquidation fort,
Die Aufsichtsbehörde kann einen Kommissar be, stellen, der unter threr Leitung die Aufficht ausübt,
8 75, Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle An, ordnungen zu treffen, welche erforderli sind, um den Geschä1tsbetrieb der Bank mit den Geseyßen, der Saßung und den sonst in verbindliher Weise en Bestimmungen im Einklange zu er
aiten.
Die Aufsichtsbehörde if namentlih befugt :
1) jederzeit die Bücher und Schriften der Bank einzusehen, sowie den Bestand der Kasse und ne Bestände an Werthpapieren zu unter- uchen;
2) von den Verwaltungsorganen der Bank Aus kunft über alle Geschäftsangelegenhziten zu verlangen ;
3) einen Vertreter in die Generalversammlungen und in die Sizungen der Verwaltungsorgane der Bank zu entsenden, die Berufung der Generalversammlung, die Anberaumung von Sitzungen der Verwaltungsorgane, fowie die Ankündigung von Gegenständen zur Beschluß- fassung zu verlangen, und, wenn dem Ver- langen nicht entsprohen wird, die Berufung, Anberaumung oder Ankündigung auf Kosten der Bank felbst vorzunehmen. die Ausführung von Beschlüssen oder An- ordnungen zu untersagen, die gegen das Ge- seß, die Saßung oder die sonst in ver- bindliher Weise getroffenen Bestimmungen verstoßen.
at 76. Der Genehmigung der Aufsichtsbehörde be- ürfen
1) die von der Bank zu erlassende Anweisung über die Ermittlung des Werthes der zu be- leihenden Grundflüde;
2) die von der Bank festzustellenden Grundzüge E Bedingungen für hypothekarishe Dar- ehen ;
3) die von der Bank festzustellenden für die Ge- währung von Darlehen an Kleinbahnunterneh- mungen maßgebenden Grundsäye.
S 77. Innerhalb des ersten Monats eins jeden Kalenderhalbjahres is eine vom LTreuhänder be- glaubigte Abschrift der Eintragungen, welche wäh- rend des legten Halbjahres in dem Hypotheken- register vorgenommen worden sind, der Aufsilhts- behörde einzureihen.
Hannoversche Bodenkredit - Bank.
Der Aufsichtörath. F. Sander.
Helvetia Schweizerische Feuerversicherungs-Gesellshaft in §t. Gallen.
Siebenunddreißigfter Rechnunasabschluß, umfassend die Operationen vom U. Januar bis 31. Dezember 1899.
Bilauz.
Gewinn- und Verlust-Konto.
P assûva. r. . [10 000 000 3 128 332 1516 137 2 429 641 295 684 400 878
115 444
Aktien-Kapital Gewinn-Neserve-Fond Nückoersicherungs-Fond Reserve für laufende Risiken ... .. L „ s{chwebende Schäden . . . Hilfsfond für Angestellte der Gesellschaft Zu verrehnende Provisionen, Steuern Ub abers Aa L N Guthaben von Versicherungs-Gesellshaften | 1 689 216 Diverse Kreditoren . ie 62 408 Gewinn- und Verlust-Konto, .. . . „| 651 402
Total |20 289 145
Activa.
Obligationen der Aktionäre . ... .. Darleihen auf Hypotheken .... Effekten
Kautionen bei verschiedenen Regierungen Wechsel im Portefeuille Baarschaft in Kasse Prim Antheil am
8 000 000 2 878 756 5 110 860 1416 202 659 008 39 620 185 000 990 329 876 511
3 627
. . . . s . 129 229
rämien-Ausftände . uthaben bei Banken und Banquiers Diverse Debitoren Bu verrehnende Zinsen auf die festen An- M s
C Saldo-Vortrag aus 1898 .
27
01 auf versicherte S Ertrag der Kapitalanlagen ¿
91 67} Bezahlte Prämien auf Rückversihherte
39 Remunerationen
531] Ab: Ersaß von den Rückversicherern
— 1 Agentur-Provisionen und Courtagen
—|} Sämmtliche Verwaltungskosten . .
05] Abschreibung am Verwaltungsgebäude , . 64
36
10} Hiervon kommen in Abzug:
90 Fr, 418 827,45 auf \pätere Jahre.) 26 Reserve für unregvlierte Schäden . 16 Ab: Antheil der Rückversicherer
Total [20 289 145
271] Vortrag der Reserve für nicht abgelaufene Bersicherungen aus 1898 U w s j « unregulierte Schäden aus 1898 26} Erzielte Baarprämien-Einnahme inklusive Gebühren und abzüglich Ristorni
Uebertrag aus dem Gewinn des Rückoersicherungsfonds 4E
26 N Brandschäden inklusive Ermittelungskosten und
99 Reserve für noh nicht abgelaufene Versicherungen im Betrage von 07 (Hiervon entfallen Fr. 2010 813,81 auf 1900 und
E M0: E 0/0/54 "
93 Verbleibt ein Netto-Gewinn von
GF. Fr. [6 | 14 956.8 92 163 94653 384 95 8 766 267/72 9295 8119 100 000/— 11 725 940/67
. « Fr. 4518 913 791,—
Total der Einnahmen . Fr. 1598 812 244,—
4 8348 876,05 2 203 120.88
4 155 920/52
2 645 755 760 2377 782 29916
. . . , 5 000
Total der Ausgaben Bleiben
Fr. 1 685 879 851,— | 2 429 641/26
1 226 430 38 930 746 37
Total der Reserven
295 684
M 146.
l Fünste Beilage zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 21. Juni
1900.
“1, Untersuchun d F as 2, Aufgebote, Berlust- und Fundsachen, Zustellu Adl 3, Unfall- und Invaliditäts- 2c. Bersidecang, C aR 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. b, Verloosung 2c. von Werthpapieren.
———————
91700] Samaden In s{chönster, aussihtsreiher Lage.
St. Moriß, mit Poutrefina und dem Morteratschgletscher.
{ônsten Touren : ber altberühmte Piz Ott, Piz Padella, sowie der \chönste Aussichtsp Muottas Murail, genanut En
Seen, Dörfer, Gletscher des Oberengadins nächster Nähe,
Gute Küche, reelle Weine bei sehr besheidenem Pensionépreise zusidernd, empfiehlt {ih
[26504]
Lebensversicherungs-Gesellschaft zu
der Eigenthümer: Joh. Liß.
Leipzig
auf Gegenseitigkeit errichtet ia: Jahre 1880.
L, Gewinn--und Verlustrechnung für 1899.
i: A. Einnahme. 1) Ueberträge aus dem Vorjahre: a, Prâmtenreserve b. Prämienüberträge c. Schadenreserve d, O, 4a, Cxtra-Reservefonds g. Nicht abgehobene Vergütung für erloschene Versicherungen . . 7. Fonds für Kautionsdarlehne 0. Pensionsfonds für die Gesellshaftsbeamten . e, Amortisationsfonds für Hypothekenkapitalien , 144 299,0: €. Fällig gewordene, vertragsmäßig von der Gesellschaft aufzubewahrende und zu ver- zinfende Versicherungssummen Ï 7, Sonstige Passiva
. M 600 000,—
91:993,59 » 291 147,69 » 290 530,13
» )
61 367,22 9 793,26
M6 M
129 793 768/20 9 378 818/66 542 989|—
27 878 526/09
1 405 090/92] 168 999 192
2) Prämieneinnahme : G Für Kapitalversiherungen auf den Todesfall
G. ; Rentenversiherungen d, „ fonstige Versicherungen Va ai Angen übernimmt die Gesellschaft nicht ) ò) a. nen
4) Kursgewinn aus verkauften Effekten 5) Vergütung der Rückversicherer 6) Sonstige Einnabnmien :
a. Dem Dividendenreservefonds B. überwiesene Dividendenantheile
D n z Ï Zinsen
c. Verbliebene Einnahme bei dem Beamtenpensionsfonds . ..
E z bei den- fällig gewordenen, vertrags- mäßig von der Gesellshaft aufzubewahrenden und zu ver- zinfenden Versicherungssummen . ,„ .
. Kursgewinn aus verkauften Valuten und Kupons
. Zinsentshädigung
2. Policengebühren
h. Konventionalstrafen
. Aufgelder bet Theilzahlungen
c, Unkostenbeiträge bei den Kautionsdarlehnen
. Verwaltungskostenbeiträge für Amortisationsbypotheken . . ,
B. Ausgabe. Schäden aus den Vorjahren: a. gezahlt b. zurüdgestellt )) Schäden im Rechnungsjahre : a. dur Sterbefälle bet Todesfallversicherungen : a. gezahlt . 8. zurüdgestellt b, für Kapitalien auf den Erlebensfall : a. gezahlt é. zurüdgestellt . c. Renten d, fonstige fällig gewordene Versicherungen : bet Lebzeiten fällig gewordene Todesfallversihherungen : a. gezahlt , . M6 1 643 200,— é. zurüdgestellt . ..
M 9 928 563,959 539 698,—
A6 990 850,— e 143 900,—
auf den Erlebensfall
31 919 O5 1 272 253/28
6 718 199/66
32 652/91 E E E |
238 6801/0: L56 672
15 149
23 191 4284:
6 750 852
6 460/23 751167
43 410/89 32 596/64 3 699/61 112 193/42 l 821/19 611 727
536 147
6 068 261/55 | | 1 134 750;—
| |
l 667 000 —
9) Ausgaben für vorzeitig aufgelöste Versicherungen : a, Rückäufe: a. gezablt . , M 812 964,22 #. zurüdgestellt . S „ 109 063,54 b, Nückgewähr für durch Tod erloshene Versiherungen auf den Erlebensfall : a. gezahlt £. zurüdgestellt 4) Dividenden an Versicherte : a. gezablt b. zurüdckgestellt
« «A6 65 608,29
9) Rüversicherungsprämien 6) Agenturprovisionen ) Verwaltungskoften 9) Abschreibungen : a. auf Grundbesiß . . , b. „ Werthpapiere O c. „ Ausftände bei Agenten ,Ÿ Kursverluste auf verkaufte Effekten und Valuten
10) Prämienüberträge: a. für Kapitalversiherungen auf den Todesfall . b « x» Erlebensfall
| | 922 02776 |
66 466/89
5 OIT 569/70 93 316 088/68
28 327 658
| 845 798 894 049 4 990 81 143 696/55 1/29 148 688
9 506 15646
199 553 201|:
8 870 011/55
988 4946
Deffentlicher Anzeiger.
10) Verschiedene Bekanntmachungen. Hotel Bellevue.
Tägliche Tramway-Verbindung mit den Stahlbädern Günstiger Au8gangspunkt für die unkt auf sämmtliche gadiner Rigi, in
L
RICA N: R V R A:
1 1 X 15) Inventar und Drucksachen
Marta:
1) An die Kapitalreserven
2) Tantiòmen an: a. den Verwaltungsrath
b. das Direktorium c, General-Beyollmächtigte d. fonft
3) An die Aktionäre oder Garanten 4) An die Versicherten . . ¿
5) Andere Verwendungen
/ A. Activa. 1) Wechsel der Aktionäre .
2) Grundbesiß (Geselsaftsgebäude in Leipzig mit einem Mieths-
__ ertrag von M 32 652,91) 3) Quote 4) Darlehne auf Werthpapiere 9) Werthpapi-re: a. Staatspapiere De D E c. Kommunalpapiere . d, Sonstige Werthpapiere 5 Patlehne ar Voten / auttonsdarlehne an versiherte Beamte 8) Reichsbankmäßige Webel
2) Ausstände bei Agenten 3) Gestundete Prämien . 4) Baare Kasse
4) Schadenreserve
5) Prämienüberträze: a. für Versi§erungen auf den Todesfall S b. Erlebensfall , .
c. d Rentenversicherungen d. „ fonfttge Versicherungen
6, Kommandit-Gesells 7. Grwerb8- und 83. Niederlafsung 2c. von 9, Bank-Ausweise. 10. Verschiedene
C. Verwendung des Zahresüberschufses.
II. Bilanz Ende 1899. ———————————————
6) Prämienreserve: a. für Versicßerungen auf den Todesfall
c. 7 Rentenversiherungen“ d. „ fonstige Versichecungen
7) Gewinnreserven der Versicherten ,
8) Guthaben anderer Versiherungsanstalten bez. Dritter . .
9) Baarkautionen 0) Sonstige Passiva : a
Grlebensfall
ekanntmachungen.
M.
Nicht abgehobene Vergütungen für erloshene Versicherungen . 109
b. Fonds für Kauttonsdarlehne c. Pensionsfonds für die Gesellshaftsbeamten d. Amortisationsfonds für Hypo: bekenkapitcklien
o. Fällig gewordene, vertragsmäßig von der Gesells / bewahrende und zu verzinsende Versiherungssummen . .. t, Vertragsmäßig von der GefellsGaft aufzubewahrende und zu
verzinsende Dividenden g. Diverse Kreditoren
1) Ueberschuß des Jahres 1
.
aft aufzu-
160 269 109
67
291
4
3 766 750/38 232 050 283 898|75
1612 543 80 6 065 30
9 506 155 452 803
127 O0TT 27017 13 780 653/46
l l
| | l | |
6 856 76317:
aft Akti Aktien« irthschasts-Geno aile E e
| ften. chtsanwälten.
43 500
6 813 2637:
h
993 170/88
157 440 912/03 S —
4 282 699 14 14 216 688'— 9226 728|— 1367|76
194 802/71
1 618 609/10 1 042 355/66 3 106 599/65 76 832/32
E
| 922/14 202/45 679/61 146/25
82745
648/99 786/34
183 200 766/26 600 000|— 707 818|—
|
9 958 958/98
| 140 791 923/63 23 316 088/68
1 l j Î j
| 969 dialla 6 856 763/73
183 200 766/25
Resultate des Geschäftsbetriebes im Königreich Preußen während des Iahres 1899. j Bewegung im preußischen Verficherungsbestande.
Verficherungen auf den Todesfall
Versiberungen auf den Erlebensfall
Policen
Versicherungs-|
summe M.
Policen
Versicherungs'e summe Á
Bestand Ende 18988. Zugang 1899 einschl. Wiederinkraftsezungen
Durch Tod bez. Ablauf der Versicherungsdauer . , . Durch Rückkauf, Ermäßigung der Versiherungssumme Durch Verfall infolge unterlassener Prämienzahlung. .
Bestand Ende 1899 L E Auf das Königreich Preußen entfielen im Jahre 1899 :
Von den Geldern der Gesellschaft waren En
33 614 2 694
20 188 10
4511 286
3 266 400 895 700
Abgang 1899:
36 308
990 281 124 35 313
224 764 900 244 953 000 3 007 200
1 828 700 655 500 239 461 600]
von der Prämieneinnahme für Versiherungen auf den Todesfall „ Erlebensfall ,
von den bezahlten Versicherungssummen auf den To
2) in preußischen Effekten:
desfall „ Erlebensf de 1899 im Königreich
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228 81
Preußen an elegt: 1) hypothekarish auf im Königreih Preußen gelegene Gar ae 8 20
14 122 100
637 500 170 900
30 000
T3 283 700
9 677 220,46 561 047,10 2 965 204,35 528 600,—
97 953 175,—
L a; C L AESESE: 06 E rings slitais Uin 2 ASTA C F R EA E E R E t E E E E E L SAROT H S E
Betrag der bis 31. Dezember 1899 ge- \{lofsenen mente rgen Bezrsicherungen, für welde die Prämien jedoch erft später zu vereinnahmen find...
Betrag der hierauf entfallenden und so- mit in diescr Bilanz nicht verrehneten D Ce ao ate CIPO 906 361
Hiervon ab: 4% von Fr. 2 000 000,— Betrag des eingezahlten Aktien-
Rcbitaia, els Divibetde T 452 803 92 6 100 000 in 3F 9%/ Kgl. Preußischen Konsols mit einem Buchwerthe von
e 9 c 1 9 958 958 2 D « 4% Dye ricfen M B eten mit einem Buchwerthe von , 21 000 L Ï s Brandenburg , è 2 2 L 6 000 p u " "” asen ” " " ” ”
12000 oe R Le K is 3s 9/0 Oflpreußishen Pfandbriefen mit einem Buchwerthe von . .
Viertheile des bei der Beschlußfassung vertretenen M umfaßt, ist erforderlih bei Beschlüssen Über : 1) Abänderungen des Gesellschaftsvertrags, 2) Auflösung der Gesellschaft, 3 Sai G der Gesellschaft mit einer anderen ese è ;
In der über Ania oder Vereinigung mit ciner anderen Gesellschaft beshließendenGeneralversammlung müssen mindestens drei Viertheile des Grundkapitals vertreten sein. Sofern die Generalversammlung nicht beschlußfähig ist, wird eine zweite Generalverjamm- lung berufen, welche ohne Rücksiht auf die Höhe des vertretenen Grundkapitals beschlußfähig ift.
V. Bilanz, Reingewinn, Reserven.
8 65. Der Vorftand hat in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres für das verflossene So eine Bilanz, eine Gewinn- und Ver- luftrechnung, sowie einen den Vermögenssland und die Verhältnisse der Gesellshaft entwickelnden Be- ridt dem A atbe vorzulegen.
§ 66, Für die Aufftellung der Bilanz kommen
Ce C E S mia C, i Rentenversicherungen Bleibcn d, „ sonstige Versicherungen E
11) rämier y ” 12 G T7 a o L des ntrag, V orcemieisót ails Prämienreserve: b für Kapitalversicherungen auf den Todesfall . f 11 270/17
0 0 653146 zu gemeinnüßigen und wohlthätigen Zwecken-zu verwenden , , 5 000|— : * Rentenversicherungen e GROURAE (Seba bs
sodaß von den verbleibenden „oe 12) Sonstige Reserven:
29 % dem Gewinn-Reserve-Fond mit . ... a. Cxtrareservefonds Z ; 600 000|—
15% als Tantièòme dem Verwaltungsrath und der Direktion mit b, Fonds für Kautionsdarleine C S 160 202/45
und der Rest den Aktionären als Superdividende mit. . .. . .. c. Pensionsfonds für die Gesellshaftsbeamten . . 265 679/61
zufallen würden. 4. Amortisationsfonds für Hypothekenkapitalien ¡ 109 146/25
Die diesjährige Gesammtdividende würde hiernach Fr. 200,— per Altie ©, pauie gewordene, vertragsmäßig von der Gesellschaft aufzu- |
betragen. bewabrende und zu verzinsende Versicherungssummen , . « 67 82745
T S 4 786/34
16 001 280 466
E I
Der grit stellt den Antrag, hiervon *
150 000
Dividende : Als Dividende sind für 1901 folgende Sätze festgeseßt worden: Dividendenplan A.: 4209/6 der ordentlichen Sabredbelt e O und für die dividendenberechtigten Zusaßbeiträge 1L 9/6 der Summe der gezahlten Zusatbeiträge.
133 3333! „80 000|— 320 000|—| Dividendenplan B.: a, lebenslängliche Versicherungen: Jahresbeiträge, b, abgekürzte Versicherungen :
bet 6—10, 11—15, 16—20, 21—2b,
13 46% 39% 34% 3% ) Sonstige Aus ciben: : Ó Dad . Jabresbeiträge, Rü Gay ung aus dem Fonds für Kauttonsdarlehne . . .« : sowie 29% 24% 2% 1,7% 1,5% der Q der gezahlten Zusaß-
¿ahlung aus dem Amortisationsfonds für Hypotheken- A kapitalien , , s 35 162 a Leipzig, den 12. Mai 1900. zu
e. Verminderung des Postens , Sonstige Passiva” „966 Lebenösversicherungs - Gesellschaft zu Leipzig. 14) Uebershuß des Jahres 1899 . . . . . e . . . . * s“ . . s. . o. 6 896 763 Dr. Händ e 9 Dr. alt er. pt y 199 553 201
39% der Summe der gezahlten ordentlihen
über 25-jähriger Versiherungsdauer 3% der Summe der gezahlten ordentlien
1207 642]
St. Gallen, den 7. April 1900. Der Verwaltungsrath.
F. Haltmayer, Präsident.
Frankfurt a. M., den 15. Juni 1900, Der Mera L S MERas für Preuften : | eyer. gesa staftans für Preußen pro 1899, Versicherungsfumme M 173 871 476, mien-Ginnahme A 260 44928, Bezahlte Brandschäden 4 138 374,383,
Der Spezial-Direktor : roßmann. j d