1900 / 148 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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E E : ( / Steuerbeträge M inschließlih di ist gleichzeiti irektivbehö i ? : N M : i; | des Gesekes. 4 Buchstaben „W“. Die Marken lauten auf el rfen ( einshließlih dieses Vermerks ist gleichzeitig der Direktivbehörde die Summe von 100 4 üb rsteigt, hat der zuständ en ganz unterbleiben; was in dieser Beziehung veranlaßt ist, ist 90) Wi e Ba aa der in 1 Tarifnummer 1 | von 5, 10, 20, 30, 40, S E B A 2, 3, 4, 6, g F % Aba 3 d A L E zu übersenden. Sobald die ‘rehnung der Steuer móg- Steuerbehörde spätestens am dreißigsten Tas nah den Empfaies auf der Anmeldung zu VELMELSN, ibenden Be- | hi ) j wi Art auf Grund des § 5 Absag 2 des Ge- | 7, 8, 9, 10, 15, 20, 30, 50, ck as Schlußnoten ents J Biffer Nosten a dit ei n verfahren; neben der Steuer | li, hat deren Entrichtung nach Maßgabe der _88 9 | der obrigkeitlichen Erlaubniß hriftlih anzumelden:

„„_ Unter den von der Steuerstelle vorzuschreiben “beh fs bis 3 bezeichne A2 der Stempelabgabe ‘beansprucht, so ist in Die gestempelten Vordru E chlußno prechen Mee R N A na LO! hrs und 10 des Geseßes unter Ausstellung einer neuen Shluß- Namen, Gewerbe und Wohnung des Unternehmers, die dingungen dürfen die abgestempelten Jnterimsscheine d Ver sebes Be duns (Ziffer 2) das Sachverhältni anzugeben und | dem Muster 4. Sie sind O hen, welddir dei im hen: Gardrum f ] b é Mens les ae en zu den frag- | note, in welcher auf die erslausgestellte Schlußnote Bezug zu planmäßige Anzahl (die Nummern) und den planmäßigen Feststellung des anzurechnenden versteuerten Betrags E T der Anme a, 9 ühren, daß die Werthpapiere in der 1) mit einem Stempelaufdru pra n O Ae, eus Hen n f L u ei s er uan er der Schlußnoten ist | nehmen ist, zu erfolgen. Die Direktivbehörde ist berechtigt, Preis der Loose,

a rot D beiten Sti S Ag er ab- L N A E NintaniRes obne Veränderung des der fallaufeoe Ta Ee Tee ; as Wort „den A q ga der unter Ziffer 27 getroffenen Bestimmungen d Mm eGtzeitige Erfüllung dieser Verpflichtung nachweisen den Zeitpunkt, pon Men ab mit dem Vertrieb der Loose ustempelnden cndgültigen | en. A ; " - } die forlaufen , ¿ ¡ j en. begonnen werden soll,

zust 16) Jnsoweit die Jnterimsscheine nicht spätestens M durch die C E E bente Sie Ade 2) von der Steuerstelle S E, 2 N | eis Be Wendung aon Reichs-Stempelmarken auf ge- andelt einem solchen Falle um E I die Gegenstände, die tit und den Ort der Ausspielung, eitig mit den Gan Aktien f vorgelegt E bia nisses E ; De st 2A ind zu haltende ungestempelte Vordruke di u el ten V Ver- S 4 lässi ru x Gia le ae 8 cines fehlenden Be- | das na S L es unter steueramilicher Abstempe ung die Namen und Wohnungen der unmittelbar von dem unen, darf der Steuerpflichtige, unter Hue des u Ÿ e } mäßig ver 2K a hes t, so verfü t die Direktivbehörde | wendung von Reichs-Stempelmarken O N L Bellebit ete | trags s au lig e gleihfalls nah den Vestimmungen unter rtragsurkunde zu versteuera Unternehmer mit dem Vertrieb der Loose betrauten Jnterimssheine zur Einzahlung gelangten s c tbn stt N N euen Sthe ohne V rabbrerbabunn, Die | gestemp:lt werden ; die Marken sind s A eld N n e é in Ziffer zu agi en. a d ; Vorlegung der Vertragsurkunde bei Personen.

entrichteten Steuer, sih die Vorlegung der abgestempelte Abstempelung der neue le Woron: her Vorlegung der | ungetheiltem Zustande auf der auf em Bo - vezeichneten 30) Wenn im Fa e pe 8 1 "aß 1 und 2 des Ge- | der S | ßgabe der bezeich neten Vo Der in zwei Ausfertigungen einzureihenden Anmeldung S Bee zum Zweck der Anrehnung des versteuerten Verfügung wird Registerbelag. Weg g der darauf etwa be- | Stelle, insoweit diese aber ausreichenden Raum nicht darbietet, seßes auf einer zu niedrig versteuerten Schlußnote der fehlende ‘folgen; C

Lans in der Anmeldung vorbehalten. Die Steuer für eingezogenen Stücke und der Vernichtun

: : i ¡ ; vermerkt auf ‘der Urk ist alé i ; j g j # Anrcch in Anspruch ge- findlihen Stempelzeichen finden die Vorschriften unter Ziffer 15, | auf einer freien Stelle in der Art aufzukleben, daß bei dex Stempelbetra nachträglih zu verwenden ist, so sind die er: | auf den mehreren Stücken mit U | h ist als Anlage eine amtlich beglaubigte Ausfertigung des denjenigen Betrag, dessen - Anrchnung in ge: | findlichen /

| E | l i idrü obrigfeitlih genehmigten Plans dec "Lotterie oder Ausspielung : | | ilfe derrennung der beiden Theile der Schlußnote je eine forderlichen Marken von dem zur Entrichtung dieses Betrags Beidrückung des Amtsstempels, daß die Echebung der Reichs- | anzuschließen. : Sicherstellung erfolgt ‘2 ch Niederlegung karghabende ‘in Ziffer 2 Tara ‘An ain S Hälfte der Marke auf jedem dieser helle D e, E O ungetheiltem Zustand an ciner beliebigen Stempelabgabe wegen ‘Abs enmöglichkeit bir Berechnung l Mit E Anmeldung oder spätestens mit der Vorlegung Sicherstellung erfolgt dur Niederlegung furshabender n Ziffer VL DOLenA e A e y Y bsay 9 bes Gesetzes findet | sodann durch mindestens je einen über die Mar f ergre fenden Stelle Hi chlußnote aufzukleben und nach Makgabe ausgeseßt sei, und behält Ab rift der Urkunde oder mindestens | der Loose zur Stempelung ist die Abgabe für die gesammte de BiRdtNadlen werden t Neu e aideane Auf on © Bapins Ar wendung, die als Ecsaß für ver- | Aufdruck des Amtsstempels in shwarzer Far d Ie durd der tp ge Ae Hiffer 26 zu enlwerthen; insbe- der für die Steuerfestseßzung wesentlichen Theile derselben planmäßige Anzahl der Loos hlen. Wird Stundun E an R a Seiten N L e aue aut Tae V ichtlich Für kraftlos erklärte Stücke | Eintragung des Tages der Abstempelung auf jeder Hälfte der Aa bea Vin der Verwendung der Marken auf jeder zurück. Sobald die Berehnung der Steuer möglich wird, hat | der Abgabe bis nah dem triebes der Loose jeihneien Art ab “in Höhe des bei ber Reichébant be ibb e len werb N Marke zu entwerthen. A i Votbbude tr E A A j rgesriebenen Weise ersichtlich zu machen. die anderweite , Vorlegung der Vertragsurkunde zur Ab- | gegen Sicherstellung des Abgabenbetrags oder ohne solche be- Eheilbemrags, Us S: ets "A “h Ae Dien feier e aitlaes nid bei der Ausgabe neuer Werthpapiere Die vorstehend zu Ziffer 1 bezeichneten Vordrude tragen 31) Es ift unzulässig, die Stempelzeichen aus gestempelten | stempelung bei einer Steuerstelle nah der Vorschrift im S 15 Theilbetrags als Sicherheit angeno , (

( ) ) fer L y 4A : h | ansprucht, so ist der Antrag mit der Anmeldung vorzulegen. ( R : Son ; auf jedem ihrer beiden Theile die gleiche fortlaufende Nummer. Vordruen abzutrennen und anderweit zur Entrichtung der | des Geseßes zu erfolgen; falls mehrere Urschriften bestehen, 45) Bei solchen Lotterien oder Ausspielungen, bei wel sind die Zinsscheine und die Anweisungen zu deren Abhebung zum Zweck A Die Ie Rebe E R G Mit Stempelaufdruck versehene Be E u v: ) Abgabe zu Eon, In den Schlußnoten dürfen Aus- genügt die „Vorlegung einer derselben. Dle erstbezeihnete | nah dee obrigkeltliBee Erlaubniß ia von ‘Vóenetein n beizufügen ; es steht jedoch den Steuerpflichtigen I 6 ph nur ein, wenn N Tarifnummer s\tempelpflichtig ist, als Steuerbetrage von 20, 30, 40, 60, d \ uf P id O L Q schäften für n ogs Abaab A Steuerstelle überwacht in geeigneter Wise die rechtzeitige Er- bestimmte planmäßige Anzahl von Loosen festgeseßt, dem Unter- arp des ersten Jahres fälligen Zinsscheine zurückzu n: oder A n ein neuer Aussteller (Aktiengesell- | 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 M zum Y t r L A Vis 32) Be Melels ‘n, qur wr che e a fa e nur im halben | füllung dieser Verpflichtung. M e H nehmer vielmehr nur gestattet ist, Loose bis zu einer gewissen eitens der Steuerstelle ist auf der dem Anmeldenden zuru? | die bisherige, oder wen die Stelle des ursprünglichen | Verwendung von Marken gestempelte Vor ru f E gu le em Bro o entrichten is (S 6 Abs, 2 des Gesetzes), bedarf es Bezüglich der in den Z8 9 und 10 sowie im S 15 des Höchstzahl auszugeben, darf die Versteuerung der Loose nach Eten ige D, Lon M Cer e Eide MLOUIGE Si y ih ‘die neue Urkunde zu einem | Steuerbetrage von den Steuerstellen hergestellt und vera folgt der ge ung der Hälfte der Schlußnote an den ausländischen Geseßes bestimmten Fristen gilt hi auf den gemachten Vorbeha e Hinterlegu * | Ausstellers :

) i 8n01 erbei der Tag, an welchem | taßgahe des Bedarfs bewirkt werden. Für die Anmeldung

j i\ i erden. Í Kontrahenten nicht. Unterbleibt die Zusendung, so hat der | die Steuerberehnung ausführbar eworden ift, als Tag des | des ersten Thei , of ie Da

stellun4 zu bescheinigen und ein entsprehender Vermerk im höheren Betrage ausgegeben, so ist nur der Mehrbetrag zu | w 27) Von den Steuerstellen werden ferner ungestempelte inländische Kontrahent beide Hälften der Schlußnote in der Geschäftsabschlusses M G : ee : immungen im exsten u Bugebenden L bie E L De Ammeldüngsregisier zu machen, im übrigen aber nah versteuern. de erfolgende Abänderung ihres Jn- | Vordrucke des Musters 4 ausgegeben, für welche der Betrag vorgeschriebenen Weise gestempelt ungetheilt aufzubewahren. Wie Direktivbehörde oder im Falle des Absatzes 2 dieser Vorlegung einer weiteren Anzahl von Loosen zur Abstempelung

der Bestimmung im ersten Absay der Ziffer 15 Eine auf der A a Pins des vorstehenden Ab- | der Herstellungskosten als Preis erhoben werden r ¿2 Die niht beschriebene Hälfte der Schlußnote is zu durch- Jifter die Steuerstelle kann, wenn die Berechnung eines Theils ist mittels besonderer Anmeldung zu bewirken, in welcher

zu verfahren, Die Vorlegung der FJnterimsscheine halts dur den e A A T v Urkunde zu behandeln. Verwendung von NReichs-Stempelmarken auf ae seitens der streichen, R s L oer zu entrichtenden Abgabe möglich ift, die Eatrichtung dieses | unter Angabe der Zahl und der Nummern der zu versteuernden

hat innerhalb eines Jahres nach der Nügabe der saßes wie die Ausgabe einer ne j Steuerpflichtigen ist in folgender Weise zu bewirken. 33) Wenn die Ausstellung der Schlußnoten am Tage l

i ge } Theils anordnen. Loose auf die erste Anmeldung Bezug zu nehmen ist ; d 008 ; t- ; i x ic S n sir cit die dafür bestimmte-Stelle Naum des Geschäftsabshlusses aus besonderen Gründen thatsählil 40) Jst das G.) ( a | abgestempelten Aktien 2c., den Tag der Rückgabe niht mi (1; Ra 7 ab JouNige UUsWafungauei Otter Die Marken sind, fans a N i s bei der Steuerstelle zu erfolgen. Aus besonderen .

veit : nie da i é i s , Des C l ( äft zwischen Kontrahenten, welche nicht Jst auf den Loosen oder Spielausweisen ein Preis x l M A S Gesetes darbietet, auf dieser, im übrigen an einer ese in unmöglich ist, jo ist der Direktivbehörde hiervon Anzeige zu } an demselben Orte befindlich sind, durch brieflihe oder e i A rade wird dièfer von u duen ründen kann die Steuerbehörde eine“ Verlängerung dieser Zu S9 des Yeleßes. der Art aufzukleben, daß je eine Hälfte jeder ae auf erstatten. Die Ausstellung hat in dicsem Falle im Laufe des graphische Annahmeerk lärung zu stande gekommen, so beträgt | zugleih mit der Vergütung für sonstige Leistungen Frist bewilligen. Bei der Vorlegung der Interimsscheine hat 22) Die Schlußnoten sind in deutscher Sprache und, so- jedem der beiden Theile des Vordrucks fi befindet: die auf nächsten Werktages zu erfolgen. A A Ó ie Frist zur Ausstellung der Schlußnote in cinem ungetrenuten Vetrage bezahlt, jo hat der Unter- der Steuerpflichtige den Betrag der einzelnen auf die leyteren fern es sih nicht um Geschäfte über ausländishe Werthe dem einen dieser Theile befindlihen halben Marken müssen Die Versteuerung der Schlußnoten ift in jedem Falle L) für den zur Entrichtung der Abgabe zunächst Ver- nehmer in der bei der Steuerbehörde einzureichenden An- geleisteten Einzahlungen und der dafür entrichteten Abgaben handelt, in Reichswährung auszustellen. Der Werth des also die gleichen fortlaufenden Nummern eathalten, wie die innerhalb der im 8 9 Absay 2 und 4 vorgesehenen Frift zu pflichteten (8 8 Abs. 1 und 8 9 des Geseßes) zehn Tage, meldung anzugeben, welcher Theil von jenem Betrage auf die sowie den Ort und die Z-it der Steuererhebungen anzugeben, Gegenstandes dcs Geschäfts ist stets in Reichswährung an- auf dem anderen Theil befindlichen ; die Marken dürfen vor bewirken, 2) für den zur Entrichtung der Abgabe in zweiter Reihe Loose oder Spielausweise fällt. Gleiches gilt in den Fällen, auch die oben bezeichnete Ausfertigung der Änmeldung mit zugeben. der Aufklebung getheilt werden. Jn jeder M Ie ist Zu 8 10 Absatz 3 des Gesetzes. Verpflichteten drei Wochen. in welchen eine Aushändigung besonderer Loose oder Spiel- beizufügen. Findet sich gegen die Zulässigkeit der E ? Zu Tarifnummer 4, Ermäßigung. das Datum der Verwendung, und zwar e Tg s das 34) Ueber die Erslattung der Abgabe im Falle des 8 10 Vle Frist beginnt für den die Annahmeerklärung ab- ausweise niht stattfindet, sondern die Bescheinigung über die nichts zu erinnern, so hat die Steuerst:lle wegen E 16 23) Wer von der Steuerermäßigung für Arbitrage- | Jahr mit arabischen Ziffern, der L e Stell: N Geban Absay 3 des Geseyes entscheidet die Direfktivbehörde desjenigen | gebenden Kontrahenten am Tage nah der Abgabe der An- geleistete Vergütung (Eintrittskarte e zugleich als Loos oder nihtung der Stempelzeichen auf den JZnterimsscheinen (/ iffer 15 schäfte Gebrauch machen will, hat über die von ihm mit | der durch den Vordruck bezei neten . Zndlid / A Bezirks, in welchem der die Erstattung Verlangende zur Zeit nahmeerkl(ärung, für den die Annahmeerklärung empfangenden | Spielausweis dieat. Der auf die Loo e oder Spielausweise zu chesab 3) und wegen entsprechender Rückgabe des Mette en | ge Anspr f Steuerermäßigung abzuschließenden | zuschreiben. Allgemein üblihe und verständlihe Ab- der Entrichtung der Abgabe seinen Wohnort oder seinen Aufent- | Kontcahenten am Tage nah dem Eingange dieser Erklärung, rehnende Betrag darf nit geringer sein, als der Werth der Steuerbetrags oder der bestellten A das Weitere zu ita A as 6 GsteLend DeEzABEZIen Aäheven Vor- | kürzungen der Monatsbezeichnung E Sai haltsort gehabt hat. “Dio erfolate Erstattung ift auf beiden und zwar auch im Falle einer brieflihen Bestätigung der | Gewinne. Wird die Angabe von dem Unternehmer überhaupt veranlassen, insbesondere A E, n Maat Ai schriften Buch zu. führen und auf Ecfordern dieses Buch sowie die Weglassung der PNER Arie Hnd Sept 18) An 8 Theilen der betreffenden Schlußnote von der Steuerstelle zu lot leaoviscen Annahmeerk lärung nah dem Eingange der e E ae M befriedigender Weise gemacht, so steht es R e iele La als Belag bei der Steuerstelle ver: | alle darauf bezlglichen Vbebbede einri LED es bg aeffaltet vin Vrrrvelbuncköee die Firma oder den vermerken. A L i "Ba Geschäften über Werthpapier e, welibe zum Glauu A Sn B O Écmessen feste age bliebenen Ausfertigung und im Anmeldungsregister zu ver: | Depeschen 2c.) a R ie Ma Einsicht vorzulegen. Namen dcs Verwendenden aanz oder theilweise hinzuzufügen. e u § 11 Absag 3 des Gesezes. dationsfkurse abgeschlossen sind, beträgt die Frist zur Aus- 46) Hinsihtlih der von den Verwaltungen der Totali- merten. Nach Ablauf der Frist ist der rückständige, durch O U ted d À; welches mindestens die in dem Das Datum is mittels deutlicher Schriftzeichen, ohne __ 9%) Schlußnoten über Kauf- und Nückkaufgeschäfte stellung der Schlußnote, auch abgesehen von den Fällen des | satoren auf den Rennpläßen ausgegebenen Bescheinigungen Anrechnung nicht getilgte Theil der Steuer zur Erhebung zu on “vg G a any S alten enthalten muß, sind die | jede Auskraßzung, Durchstreihung oder Ueberschreibung nieder- (Neport-, Deport-, Kostgeschäfte), welhe Mengen von Waaren ersten Absaßes, für den zur Entrichtung der Abgabe zunächst | (Totalisatortick-ts) übr die gezahlten Einsäße auf die am bringen. 2 Muster DOLACIEY ¿fbrih O äfte unter derselben fort- | zuschreiben. | zum Gegenstand haben, sind, sofern für dieselben die Ver- Verpflichteten zehn Tage und für den zur Entrichtung der | Rennen betheiligten Pferde wird von der Vorlegung eines Insoweit infolge der früheren Art der Abstempelung einander C On dri eshäfte un 4 Es ist zulässig, den vorgeschriebenen Entwerthungsvermerk günjligung des 8 11 Absaß 3 des Gesetzes in Anspruch ge- æ&bgabe in zweiter Reihe Verpflichteten drei Wochen. Die | bestimmten Lotterieplanes (Ziffer 44 Absay 2) abgesehen und aus den auf den Jnterimsscheinen befindlichen Steuerstempeln laufenden Z ine d lb monttiidie Frist, d. h. von der einen bis | ganz oder theilweise mittels der Schreibmaschine oder dur nommen wird, mit dem Vermerk „Reportgeschäft“ oder „Kost: Frist beginnt mit dem Tage nach dem Geschäftsabschluß. gestattet, daß die Versteuerung der Spielausweise nah Maß- der Ort und die Zeit der Abgabenerhebung nicht ersichtlich T r d dét witbreren im Laufe eines Monats an der | Stempelauforuck herzustellen. Jn diesem Falle wig ie Bgen geschäft“ zu versehen. Bei Geschäften, welche während eines zeitweiligen Aufent- | gabe des Bedarfs bewirkt werde. Die Veranstalter der Aus- find, bedarf es einer bezüglichen Angabe feitens des Steuer- | zu der andere slä dischen Börse ‘stattfindenden Liquidationen | Datum nicht an der durch den Vordruck bezeichneten Ste e zu Qu: 8 13 bes Gesezes. halts im Auslande dortselbst abgeschlossen (8 6 Abs. 2 und 3 spielungen dürfen nur versteuerte Ausweise über Einsäße zur pflichtigen nicht. Auf Verlangen der Steuerstelle sind indessen | betreffenden auslän | Arbitragegeschäften (Absay 3), | stehen; es muß aber in seinem ganzen Umfanz (Monats- G C des Geseges) oder vermittelt sind, be Ï

g i ( A ganz E 96) - er: qu is ginnt der Lauf der zur Ausgabe bringen und nur olche auf den Rennplägen in Bewilligung der Anrehnung die Quittungen über die bewirkten Prolongationen LUNn ¿O ird, sind in der | bezeihnung, Tages- und Jahreszahl mit den zulässigen Ab- / 36) Wer als Kommissionär an demselben Tage Einkäufe Entrichtung der Abgabe festgeseßten Fristen für den betreffenden Gewahrsam halten. N z s vor gun( s i A über welche cine Schlußnote nicht ausgestellt wird, sind in de -0 E E M inzelne halbe Marke gescßt und Verkäufe über Werthpapiere derselben Gaitung ausführt, Verpfli ú ; “P ¿ oen A E C C ; iein Ee ; gezahlten Steuerbeträge beizubringen. Spalte „Bemerkungen“ nachrihtlih aufzuführen. kürzungen) vollständig auf jede einzelne halbe i hat für diese Geschäfte, falls er babei als Selbsikontraben( erpflichteten erst mit dem Tage nach seiner Rükehr in das Auf Antrag der Totalisatorverwaltung fann indessen die ZU H 1 des Geseyes und Tarifnummer 1, B Antrag “auf Erstattung des zuviel verwendeten A in der vorgeschriebenen Weise verwendete Stempel- eintritt und insoweit er nit zur Deckung der ihm ertheilten Hfliitigen wied Berta g Ande befindlichen Steuer- ZEgEn ‘In ie Aue des TS v nan ri e 1 3 : iung. els ist na iegenden Muster 8 in zwei Aus- Nicht in der vorges : n (8 49 bes U räge ci ichtiges. ift mit cinem Dri g: : ¡ct geändert. eise Üm geelem Falle ist von der Abstempelung der Spiel 17) Diejenigen (iden Mtlengeteltafien wvelde | fertigungen bei dev Diretiutegeee uier 8 ln zwei Aus: Lees). Falls jedod Stempeimiter BUL oe Grete S M its für jedes Ker E Maia Geschäfte eine | R E Ml i verdiene Set Fder he Niedée: | auoweise Umgang zu nehmen und die Abgabe von der es ge} len, Wi gunge / E A Sdlukitote | ledes) F ¡e Stempelzeichen, e für C te de! O S H E E _} „ommission mehrere an verschiedenen Orten enndlihe Nieder- | Schlusse des n K ; ett ere die Befreiun n 10. des auf die Ausstellung der Schlußnote leges). Falls jedo ) A n R T Te zuäglihe Abgabe in Höhe des halben Tarifsages zu ent- L Alticasera Ar Daus nebarn vollen diden unter genden E ohais i : Der beizufügende Auszug | Tarifnummer 4a bestimmt sind, für Geschäfte der Tarif guch 9 Sd / fsapes zu ent

p i l E ; Ç L ) ¿ endet sind oder umgekehrt, ist der Stempel Beibringung des Nachweises, daß die Vorausseßungen der aus dem Arbitragebuh is nach dem anliegenden Mustec 9 | nummer 4h verwendet f d gele

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; e Nie! Rennens sich ergebenden Gesammtertra e der tiditemr. lassungen derselben Unternehmung in der Weise betheiligt sind, Einsäße abzüqlih des auf die Stempelabgabe eutfällendec

E : . j die eine Niederlassung den Auftrag der Kommittenten | Betraas (Ziffer 43) zu entrihten. Zu leßterem 3weck hat di

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chrift Zarifnummer 1 vorliegen, einen | aufzustellen. Die Direktivbehörde kann au später eingehende | niht nohmals einzuziehen, auch ein Stcafoerfahren wegen én Entrichtung erfolgt durch Verwendung von Stempzl- | entgegennimmt und die Sl j e N des Ne Befreiungsvorschrift zur Ta , auf 4 ‘Ql L j Í i

/ j È 2 Gg and N E | i ußnote über das Abwickelungs- | Totali atorverwaltung an dem auf den Shluß des Nennens bezüglichen Antrag bei der Steuerdirektivbehörde ihres Bezirks Erstattungsanträge berücksichtigen, wenn die Verspätung der Stezrpelhinterziehung nicht einzuleiten. g quf besonderen Stempelergänzungssceinen, welche geschäft mit den Kommittenten ausstellt ezügliche Q e D t ( gen, we : g ah

Z E f: E ITPE , während die Aus- folgenden Tage einen den Spielumsayg ergcbendetn Auszu i CLAU Di, e ; S: j Anleitung des Musters 6 für jeden Tag, an welchem s Dis ghov Nas O T j I Hor ändi O zug ! d ire bad rjtat Í RE 28) Es is’ zulässig, andere als die von den Steuer: Ges 27 t : N ee 20e führung des An- oder Verkaufs durch die andere Niederlassung ihrer Bücher der zuständigen Steuerstelle mitzutheilen und den einzureichen, welhe das Gesuch S N verlegen N en A De D E der Nahweis | stellen zum Verkauf gestellten Vordrucke zu Schluß ird Jn die Seehneten Art M lcoffen lind, en erfolgt, so ist die Shlußnote über das Abwikelungsgeshäft | sich dana ergebenden Stempelbetrag einzuzahlen, auf Er- dur Vermittelung der obersten Landesfinanzbehörde Auf L L Bi ditt Ga enstand der Arbitrage bildenden | noten für die Entrichtung der Abgabe zu benugen, jusahsteuerpfliht g Ung ea Verkaufs eschäft 1 f e spätestens am ersten Werktage nach dem Eintreffen der schrift: fordern auch die bezüglichen Bücher und Listen der Steuerstelle Pun eas gelangen läßt. ses des Bundesraths dur R d ain r i g gy in Betracht kommenden Pläpen, an |} vorausgeseßt, daß sie dem Muster 4 „entsprechend ae andererseits End darin die dite dieies R A IReN, lichen Mittheilung über die Ausführung des Geschäfts aus- zur Einsicht vorzulegen. Da dié SuAAGbTiE, Gin rial as Seite Roe D E E oder verkauft sind, börsenmäßig gehandelt uad | zwei demnächst zu trennenden gleichen Theilen bestehen, und l Sg Es zustellen.

j E 2 E g: / Von Zeit zu Zeit ist der Betrieb des Totalisators im senm J el a T 9 : ir die An- infaufsgeschäfte anzugeben, auch ist ferner bei jedem cinzelnen 7 Gesellschast anerkannt wird, hat die Direktivbchörde das notiert werden. Soweit bei der Direktivbehörde Bedenken daß jeder dieser Theile einen Vordruck mindestens für è Geschäft der Eeiega j

' l i y j Zu §17 des Gesezes. Stempelinteresse dur einen von der Landesregierung zu be- : ) enter S : 2 Mm es Vermittlers und der jäft der 2g des Zusaßstempels zu vermerken. E BU : : Beau 1; t Weitere wegen der Abstempelung der Aktien 2c. zu veranlassen. gegen die Nichtigkeit der gemachten Angaben nicht bestehen, ift | gabe des Namens und des Wohnorts des V 37) Die Ausstellung des Ergänzungsscheins und die Ver- 42) Nach Maßgabe der von den Landesregierungen zu | !timmenden Beamten einer Prüfung zu unterzieh

anlass S enten, des Ge din zungen des : : Karen R a E 47) Wird Befrei der Abgabe in Ans E z L Ns zuweisen. Der Stempel | Kontrahenten, des Gegenstandes und der Bel E wendung d veel Marken [k L ; treffenden näheren Bestimmun en, insbesondere aud rüdsihtlid ird Vefrelung von der 9 gave in Anspru ge- 5 teren ist ein Stempel zu benutzen, welcher in Größe | der beanspruchte Betrag zur Zahlung anzuweisen. Der Ste A Nroifo ie der Zeit der Lieferung R g der erforderlichen Mar en hat spätestens am dritten fenden näl Je] ingen, i ) 1 ) D ; - b Beiatuee den in Ziffer 11 Ns S T. für etwaige, S unversteuert gebliebene Prolongations- See Ea a ‘Bardrute aae a g nachstehend be- age nach dem Ta des ‘cioae L Ie du gesehen. L Zte, A G g) erat goung der Mb ba der eli 0d Unterrebe ausslichti m Men i jedoch - statt der Umschrift: „REICHSST' MPEL- eschäfte ist nahzufor ern. i i ; eta Me ddr Ste ch die Reichsdruckerei Verwendung der _carten erfolgt in der Wei e, daß beide | ge 0 ( e (4 : i ( eigene } - M : : ) / 4 ABGÁBEe fas des Abgabensgges die Bezeichnung: | ° “In den Fällen, tr E 2s fae it s bes “Arbi- Cas müssen Vie Fie ui Ben as Theil iee Vorder- en enhälften ungetheilt aufgeklebt und gemäß Ziffer 27 ent- (Bie 2 ) Abgaben eligen Mag L ea gu Befreiung und tnobesorden herber die i p gp mg STEMPELFREI“ trägt. verbindung behauptet ist, ist iese Thatsache eite es as po A GRE beide Theile greifenden Aufdruck haben, dur Jet werden. i j E i Ziffer 28). gabenbe äge n ) „werden nit ge- schließlich mildthäti er LQweck vorlieat tiheidet di E. N Narlo, R f ; c eide | A v S 44 t cten V 2 j l | ger ¿ ortlegl, entscheidet die Direktiv- Zu § 3 des Gesetzes. trageurs auf En dur nb s Cbri über La die für die Aufnahme der Marke bestimmte Stelle be- hd Gesegag nzungbscheine sind Be v T Pn (018 Men E A ry Monat dee nas behörde. Die obersten Landesfinanzbehörden sind ermächtigt, 18) Die im § 3 Absag 1 des Gesehes vorgeschriebenen das beUmsende einzelne Geschäft nachzuweisen, dethnet wird, Die Vordzuce können Mrié-Étrcoiimnctas Nummer zu versehen. Jn den Geschäftsbüchern bes Got folgenden Monats einzuzahlen, : | é Dilligkeitsrüsichten zu er- Anzeigen sind nah dem Le OR E ju s as N 4 Zur Tarifnummer 4h gh “g ronen ver Schlußnote mit Neichs-Stempelmarte missionärs sind die in vorstehender Weise erledigten Geschäfte Der Betrag für Reichs-Stempelmarken wird nicht gestundet. ung in Anspruch a N rechtzeitig mit der An- Di M ersteuer 2 : | ersehc i / ; s i : y | . an diejenige E g Es ist it auagci@lctee 24) Für welche Waaren an den einzelnen inländischen | | Die amtliche Stempelung erfolgt nah dem Antrage der ers Fu fennzeihnen. i F [IT. Spiel und Wette. Als mildthätiger Zwe ist ledigli die Unterstüzung hilza- der Werthpapiere erfolgen „(0u, Co L , L i; R a A A -c tiert L E Aufdcuck des in Ziffer 26 Absaß 3 L Dlele der Ausfüllung des Ergänzungsscheins in der ç Tari - bedürftiger Personen anzu ehe leihviel ob d:r E r demnächst bei einer anderen Steueritelle Börsen Terminpreise oder Preise für Zeitgeshäfte no Betheiligten entweder durch Au i E e in dem Muster 6 Ito Ç Zur Tarifnummer 5. g zusehen, gleihviel ob der Scios der das vas c E L diele Falle hat der Steuerpflichtige iüeues ‘wird von den Landesregierungen nah Anhörung der unter 1 bezeihneten Stempels und einer für beide Tyeile des auf eine S Ried dg ep a ebertiten Aa ing 43) Behufs Berechnung der Abgabe von Lotterieloosen | Lotterie oder Ausspielung unmittelbar an hilfsbedürftize Der- versteuer 'Eteuerstelle bei welcher die vorläufige Anmeldung betreffenden Handelsvorstände festgestellt und öffentlich bckannt Vordrucks gleichen fortlaufenden Nummer durch die Reichs- haltende Liste odor Ae a: E ie A g L ent- sind alle für den Erwerb ines Looses an den Unternehmer | sonen vertheilt wird oder Anstalten zufließt, wel: S die oetlenigen der bei der betreffenden anderen Steuerstelle emacht, sowie dem Reichskanzler behufs Veröffentlihung im druckerei, und zwar auf Kosten des Antragstellers, oder unter Es ift dem K (er, Preend geführtes Buch reren. oder dessen Beauftragte zu leistenden Zahlungen zum Preise | Unterstüßung Hilfsbedürftiger zur Aufgabe st:lenm Auf Ver- erfolgt une e “alabalo na Vornahme der leßteren I Tentrolblate für das Deutsche Reich“ mitgetheilt. Diese Be- Verwendung von Reihs-Stempclma: ken dur die Steuerftellen. gänjungss Gie, Stone Rene, Feltantet, Pau Is Er- des Looses (u redin A V8 de Daa L Dome gemeinnüßlgea obe reiigilien Mét e Vorla e der erfürderiichen Nachweise Anzeige zu erstatten. fanntmacungen haben \ih ledigli auf die Gattung bezichungs- Die Stempelung durch die Reichsdruckcrei erfolgt nur, E beide Markenhälften) tus Jer von ihm zurüdbehalteten Hälfte Schreibgebühren, Kollektionsgebühren u. a. m. Bei Privat- | zu Kirchenbauten oder Misfionszwecken, erstreckt F dueie Be- Y ) j ;: weise Unterart der betreffenden Waare, nit aber auch auf mindestens je hundert Vordrucke zu demselben Steuerbctrage des Schluß scheins über das Abwikelungs ‘chäft zu verwenden. | lotterien gehört hierher au der dem Käufer etwa gesondert in | freiung nicht. E i ZU Z 6 Absatz 1 des Geseßzes. ; deren Qualität zu erstrecken. gestempelt werden sollen: die Vordrucke sind in glattem Zu- gge u verwenden. Rechnung gestellte Betrag der Stempelabgabe. Um bei in» 48) Die Behörde, „welche die obrigfeitlice Erlaubni zur 19) Für die vor dem 1. Juli 1900 ausgegebenen in- é : 7 Ab 1 des Gesegzes stande (nit aufgeroll!) unter Beifügung eines C 1 Zu 8 15 des Gesetzes. ländischen Arivatlottertes die Versteuerung des auf die Reichs- Veranstaltung einer offentlichen Lotterie oder AuSipieiung er- ländischen und mit dem Reichsstempel verschenen ausläpdishen Zu F sas E Stückes für je zwanzig Stück (als Ersay für etwaige Abgâng „_ 28) Die Abstempelung der Vertragsurkunde crfolgt Stempelabgabe entfallenden Betrags auszuschließen, find bei theilt, hat hiervon ohne Verzug der zur Erhebung der A daahe Werthpapiere elangt, falls die nach den bisherigen Vor- 25) Bei sogenannten Circa - Geschäften ijt die Abgabe “ag ‘tas Abstempelung) und, wenn dem Antragsteller nicht seitens der Steuerstelle durch Verwendung von Reichs-Stempel- Berechnung der zu entrihtenden Abgabe nur 5/ des Gesammt- für die Loose zuständigen Steuerbehörde unter Bgridnuung des schriften dafür fällige Steuer entrichtet ist, ein weiterer Stempel nah dem handelsüblichen Maximum der Lieferung zu be- Stundung bewilligt ist, unter Hinterlegung des LAeRecc marken. Die leßteren sind in ungetheiltem Zustande thunlichst preises zu Grunde zu legen. 6 Unternehmens und seines Zweckes, des Namens und der niht zur Erhebung. Für die Jnterimsscheine gilt dies be- | renen; es bleibt den Handelsvorständen überlassen, auf mit einer doppelt aufzustelenden Anmeldung nah dem UWfder ersten Seite derUrkunde aufzukleben undo durch Eintragung Bel inländischen Loosen wird mit der vorgedahten Maß- | Wohnung des Unternehmers und des Zeitpunktes, an weir züglih der vor dem 1. Juli 1900 nah bisheriger Vorschrift Grund des § 51 Absaß 2 des Gescez2s die betreffenden Mustec 5 der Steuerstelle vorzulegen. Die eine A %es Datums der Verwendung ees Aufdruck des Amtsstempels gabe die Stempelabgabe nah dem planmäßigen Preise sämmt- | dem leßteren die obrigkeitliche Eclaubntk d:Hbndigt 22edem. versteuerten oder steuerfrei gebliebenen Beiträge. Marxima festzustellen. der Anmeldung erhält der Antragjteller, nachdem fie E n der in Ziffer 26 Absa§ 3 unter 2 vorgeschriebenen Weise | licher Loose oder Ausweise berehnet, und zwar in der Art, | schriftlich Mittheilung zu machen. a h Wird beansprucht, daß für nah dem 30. Juni 1900 gus: Zu 88 9, 10 und 32 des Ge sezes. Quittung über den Empfang der Vordrucke und des = lol Wentwerthen. Jst die Vertragsurkunde in mehreren Urschriften | daß ein bei Berechnung der Gesammtabgabe sih ergebender Auf Grund dieser MittheilurS dat die Sèéeueribahiede gegebene inländische Aktien 2c. auf welche vor dem 1. Zuli 26) Zur Entrichtung der in der Tarifnummer 4 ange- | betrags verschen worden, zurück. Die OREEE run die ¿egaestellt, so ist von der Steuerstelle auf dem zweiten, be- | Betrag von wenigèr als 5 außer Ansaß bleibt, sogleich nah Ablauf der unter Zisfer 43 für die 1900 Einzahlungen stattgefunden haben, die Stempelabgabe / Bur le auerkiás Reichs-Stempelmarken und ge- | die Stempelung durch die Reichsdrukerei, welche lt a fe dedungeweise au auf den weiteren Stücken mit Unterschrift | Pfennigbeträge aber nur, soweit sie dur 5 ohne Rest theilbar vorgeschriebenen Frist wegen Feststellung und Beirre:bumg der na) dem Gesch vom 14. Zuni 1900 nur für die von dem | ordneten V I 1d - Schlußnoten zum Preise des darauf | gestempelten und die nicht verdorbenen überschüssigen Vor Le pA unter Beidrückung des Amtsstempels zu vermerken, welcher sind, unter Weglassung der überschießenden Pfennige erhoben | Abgabe, sowie nah Umständea wegen der Verhänderumg des 1. Juli 1900 ab geleisteten Einzahlungen erhoben werde, so imi Eltcntia gra Verkauf gestellt. unter Bescheinigung der erfolgten Vernichtung Le E O-Stempelbetrag zu der ersten Urschr:ft verwendet ist. werden. Vei ausländischen Loosen beträgt die Äbgabe 2 | Loosabsaßes und Eimleitung des Strafverfahrems dus Ere sind in der Anmeldung der Aktien zur Versteuerung (Ziffer 9 R i s:-St m vel eon sind 24 mm hoch und 61 mm | dorbenen Stücke und unter Mittheilung der entstan attet fa E pril oder notariell aufgenommenen Verträgen, | vom Hundert vom Preise der einzelnen Loose in Abstufungen | forderliche zu veranlassen. A außer dem Nennwertheder einzelnen Stücke auch der Betrag unddie b it Pepe insoweit fie über Pfennigbeträge lauten, einen bläu- | Kosten an die eistere zurücksendet. Die Steuerslelle E M [riften den Kontrahenten nicht ausgehändigt werden, | von einer Mark für je 4 4 oder einen Bruchtheil dieses Ye- 49) Nachde gabendetrag Fo Zeit der darauf geleisleten Einzahlungen anzugeben und zugleich zO C E Markbveträge lauten, einen gelblihen Unter- | der Reichsdruckerei die Kosten und händigt die gester er Skeuerstelle die Ausfertigungen vorzulegen. trags. | | eUlucier einge die Beweise für diese Angaben beizubringen. ma 4 elcher rechts und links den Reichsadler und in der Mitte | und die übershüssigen ungestempelten Be, nachpem rsteren Zu § 16 des Gesezes. Bei Auespielungen mit Gewinnziehungen nach Klassen | fre a "4 Die Direktivbehörde bestimmt die Höhe der zu ver- cin Schild it d rift „REICHSSTEMPEL-ABGABE“ | öu ihrerseits von der richtigen Stempelung der e A 39) Ueb N ti. Q (Klassenlotterien) ist die Stempelabgabe für solche Loose, weiche | Worden ist, e steuernden Einzahlungen und der Abgabe. fin LAYAs R L O t die Marke in aues leihe Theile | überzeugt hat, dem Antragsteller unter Einglepung der ch MWMuag der Ster Geschäfte, für welche eine rehtzeitige Berech- zu einer der folgenden Klassen nicht rechtzeitig erneuert werden | ständige & e Wegen der Quittung über die erhobene Abgabe, der Ab- | zeigt ; eine Lochreize s E Da oberen Rente die Werth- | auslagten Kosten aus; über den Rückempfang läßt ae standeg ô teuer nicht möglich ist, weil der Werth des Gegen- und somit verfallen, von dem Gesammtpreije der Loose, ein- | Stempel ist von runder oder tempelung und der Rückgabe der abgestempelten Aktien finden jerlegbar, T e Ra a beiden Ecken die Zahl der | auf der bei ihr zurückgebliebenen Ausfertigung er E Wi 3- es ôfts auch niht nah seinem höchstmöglichen chliclih des für die Vorklassen planmäßig zu zahlenden | Reichdadler und über bie Bestimmungen unter Ziffec 3, 11 und 12 sinngemäße An- Penn bezichunggaioile Mork, auf welche die Marke lautet, | Quittung eben, Lr mag CAN Don Gbeuertn | Ï Reis dee Ah Aen DOO E E reises, zu berehnen und einzuziehen | beziehungsweise „K P Nei i, welche die ; d Id \ ele ; i e A bie Dolzahlung des Interimsscheins bereits vor dem | serner den Vordruck „den“ für E ns af Rei Vordrude durch die Keichödrucerei betrelen, ind mit den My un i , auf jedem der beiden Theile ader zu zu S8 22, 23, 24 und 26 des Geseg es. sind in einer sol 1. Zuli 1900 erfolgt und über einen Abgabenbetrag nicht zu | in rothem Aufdruck und außerdem die fortlaufen fte Tarif- | Vermerk „Reichsdienstsahe“ zu versehen und portofrei. M ß die Besteuerung so lange ausgeseht bleibt, bis 44) Wer im T Lotterien oder Ausspielungen daß sie sich zur quittieren so ist die zurückzugebende Ausfertigung der An- | Marke enthält. Die Marken für nere T d fden Soll die Stempelung unter Verwendung von Reihs- j verberechnung möglih wird. Abschrift der Schlußnote | veranstalten will, bei we hen der Gesammtpreis der Loose | WZUngestempelte

meldung mit entsprehender Bescheinigung zu versehen. {8 | nummer 4b) tragen außerdem in \{warzem