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j | n ode en wie'bet den" 8, vön ganz besonde) “Wirkung. Die in Wälzérrhythmen' and Beltöttüml ebaltene Musik is anmuthig, ekishmzichelnd, reich an phantasfévollen, préMendenMelodien ‘und voll ‘launigen Humors. Troh manchen idter Instrumenti Agen e O A Juf: 4 : j ntiecung“ ret viel. GCigenarliges. e Aus- E S L Deetz I daß ihr wohl
“Weisen
i dürfte. Ein ganz besonderes Verdienst um diefen Erfol1 hat die ameifanishe Soubrett Mi Mich Halton in “der ‘Partie! E Ee cene en. "Ihre ' kleine, abér! wohlklingende' und gut geshulte Stimme wirkt sehe symvathisch ; sie singt un» tanzt' glei gui «thr: BUE voll néckischet Drolerie ‘nd lTiébens9würdiger türlihkeit. Die Naivetät, mit welcher sie sh über Schwierig- keiten der deutschen Sprache hinwegzuhelfen wußte, erhöhte noh den
druck ihrer Leistung. Derselbe: würde nur durch etn
“In ben Rabmen der zièrlihéèn Operette niht passendes „Lachlied* im A / gpelen 2 ms eehuträdh tat Ihr Pärtner, Herr ‘Siegmund A nstadt, führte fih in der Rölle des Pelagias mit seiner’ frischen,
angenehmen und “weichen | Tenocstimme ‘und dem" belebten" Vor‘
‘trag als Ga a ein; seinem“ Spiel féhlte es indessen a
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* "qmann geleiteten Orchesters wäten tadellos, Die ‘treffl * ‘zung unddie rethe Ausstattung thaten ebenfalls das
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nehmer
‘und dér Entwickelung feiner
an Gew eit. ‘Fräulein: Engelke: sang die Laïs
mit wohllautendem, ausgiebigem Sopran, dessen Intonation jedoch bisweilen niht ganz fiher war; auch vermohte -sie.das unwiderftehlih -Bestrickende dieser vie A IEneE rau niht immer glaubhaft hervor- kehren. Der zungengewandte lius war in der Däfstellung des errn Sondermann von unwkderstehlicher Komik, und dêr intrigante ‘Dofmeister Cyrus wurde von Herrn Ander in gleihèr Wéise tcefilih dürgestelll. Ebenso fanden 'si{ch auch die” übrigen “Mitwirkendén mit ihren es befriedigend ab; nut dem Chor wollte ‘niht‘alles gelingèn. Die’ Leistungen | des vom ape mester Gold- ihe" JInscenie-
hrige, um den günstigen Gesammteindruck zu erhôven. Lebhafter Beifall des zahl- reihen Publikums, Blumenspenden und wtedecholte Hervorrufe lohnten den Mittirkenden, mit welhen auh dec anwefende Komponist, sowte die T Kapellméister- Goldmann und Direktor Ferenc;y vor dem ang ‘erschienen.
“Im Neuen Könñniglihen Opern - Theater: gelangt morgen Arthur Sullivan's Operette ¿Der: Mikado® unter Mitwirkung der Damen Dietrih, Rothauser, Goetze, Lieban-Globig und der Herren
“Knü fet: Philipp, Lieban, Berger und Krasa zur Aufführung. —
Sm Garten findet Nachmittags und Abends Militär-Konzert statt.
In Paris gab, wie ,W. T. B.* meldet, der „Kölner Sängerkreis“ am Sonnabend Nahmittag im Festsaale des Trocadóro unter L:itung seines Chormeisters Berger und unter Mitwirkung der Operñsängerin Felser sowie des Pianisten Pott und d-es Cellisten Bra maBer ein Konzert, das einen großen Er-
olz hatte. Sämmtliche Liedéèr und Musikvorträge wurden mit
ürmishem Beifall aufgenommen.
* Mannigfaltiges.
Berlin, den 25. Juni- 1900.
Der „Gutenberg-Bund* hiélt gestern Abend in dec Phil- barmonte unter zahlreihèr Betheiligung seiner Mitglieder und der Damen derselben eine ‘würdige Gu ten berg-Feier ab. Als Ghren- äfte waren außer den Rektor der Universität, Professor Dr. Fuchz, Ver- eter der Wissenschaft und Literatur, der Stadt Berlin und der hiesizen Buchdruckereien'- erschienen. - Jedem Festtheil- wurde eine typographisch reich ausgestattete „Fest: überreicht, die cin Bild von Gutenberg's “ Leben j Kunst enthielt und zugleich auh über die Ziele und Bestrebungen des „Gutenberg-Bundes“ Auf- {luß gab. Auf dem Orcheskerpödiüm ftand die Büfte Gutenberg's, am rechten Pfeiler war das alte Gutenberg-Banner, die älteste Fahne èr Berliner Buhdrucker, ‘aufgepflanzt. Nah dem Vortrag des rönungsmarshes aus Meyerdeer's Oper „Der Prophet“ und der (EBeher. [den „ Jubel-Ouvertüre“ durch das Berliner Sym- Phonie-Orchester begrüßte der Vorsißende, W. Dreusicke von der Bütrenstéin!ihen Druckerei, ‘die Erschienenen. Der zweite Theil der Feier bildete den etgentlihén Festakt. “ Derselbe wurde mit
{rift
1! Sorßing!s „Fest-Ouvertüre“ ‘eingeleitet, wélWher zunächst ein Prolog und
“’ driontal“, übzrnommen hätte,
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dér Vorträ von Bee!thoven's Hymne „Die Himmél rühmen" durch ‘den Berliner: Buchdrucker-Gefangverein folgten; daran {loß sich die ‘Festrede, welhe der Pastor ‘Faber, der in Falfre sen dur - die Gesindung einer Maternse mene bes nnt gewordene Inhaber der Akademishen Buchhandlung und
Leiter des der Mobamedaner, Milston sh - widmenden ‘,„Collège r \{hildertè die geniäle That Guten-
berg's, der alle an“{{ch fchon vörhandenen Elemente ‘der Buchdrucker- kunst zusammengefaßt und" zu einer wirklihen Kunst erhoben habe, die wie eine hellè' Sonne über die ganze Welt auf- egangen [E und threm. Schöpfer den Lorbeerkranz der nsterblihkeit verliehen! habé. Der Redner \{loß, indem er die Kunst Gutenberg's, die- ihre Lèbenskräft in' alle- Länder entsende, hoh leben Ließ. . Als der lebhafte Beifall, dea diese Worte hervorgerufen, ver- rausht war, stimmte der - Männerhor unter Begleitung des - Orchesters den Festgesang an, den Mendelssohn zur
Wetterbericht vom 25. Juni 1900, Münfter e (Westf). 8 Uhr Vormittags. Hannover (3 j Si. J « Chemniy . . Breslau . . : Mey . R E Frankfurt (Main) Karlsruhe . . München .
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Wind-
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Name der Beobachtungs- station
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ch 4 Aktionäre értheilt wird.
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«Der Aktien «Verein des Zoolbgishen Gartens be-
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izu'erlangen, 2000 neue Aktien zu 1000,46 ‘ausjugeben:“*
| der“ bejüglihe Generalvétsammlungsbeshluß ‘in da Händelöregister
än ; fordert der Vorstand im a
gatralea nad die Zeichnuña eröffnet i Borft
F eratentheil der- heutigen Nummer d. Bl: seine Aktionäre zur Aus- bung threr Bezugsrechte auf die neuen Aktien al pari auf, Mit diesen Alien ist dauernder freierEintritt für siehenPersonen in den Zoologischen Garten, sowie zu dèn Mett agen der „Völker-Arena*- verbunden! Bezügsrethte auf die neuen Altien siad ‘dur! Vérinittelung! der Dauttale des Zoolozishen 'Gärtens zu er- langen, wo au ‘jede! weitere ‘Auskunft bezüglich det Réchte der
1
————_—
_ Von der Treptower Sternwarte wird gemeldet: Die _ Beobachtung ‘der Planeten „Jupiter“ und „Saturn" i in dieser * Woché besonders günstig, da der Mond ‘erst nah Mitternacht aufs. geht. Die „Venus“ wird wieder am hellen Tage (von 2 Uhr Nach- ‘mittags an) mit dem Niesenrefraktor d: Borträgé finden täglich um 5 Uhr Nachmittags und um 7 Uhr Abends ftatt.
Kiel, 24: Juni. “ (W. T. B) An der Segelwettfahrt des Norddeutschen Regatta-Vereins am Sonnabend nahmen 20 Yachten theil. In Klasse b a erhielt „Klein Polly" den ersten, „Cliquot* den zweiten Preis. Ja Klasse 5 þ erhielt „Windspiel“ den Herausforderungspreis, „Rakete“ den zweiten, „Jrrlicht“ den dritten. In Klasse 6 wurde „E?dy" erste. — An dem Wettsegeln der von Seiner Majestät dem Kaiser ins Leben gerufenen So nderk lasse betheiligten ich 16 Yachten, und zroar erhielt „Felle den ersten, ¿Waninse:“ den zweiten, „Méergreis* den dritten, '„Minerya 111“ den vierten, „Grlkönig* den fünften und „Holmia*" den sechsten Preis. Die Yacht Seiner Majestät bes Kaisers „Samoa“ mußte die Fahrt aufgeben, weil die Gaffel gebrohen war. Seine Majestät begleitete die Regatta an Bord des Verkehrsboots „Hulda“. Die Yachten hatten unter starkem Gewitter mit Hagelunwetter zu leiden. — Bei der heutigen Seeregatta des Norddeutshen Regatta- Veretis, die um 114 Uhr Vormittags- begann, ‘starteten "in sieben Gruppen 47 Yazhten, Setne Majestät der Kaiser hatte Sih auf der’ Yat „Meteor, Setne Königliche Hoheit' der Prinz
zinridh auf der „L'Espórance“ eingeschifft. Es erhielten: in
lasse Ta! „Kommodore“ den ersten, „Meteor“ den zweiten Preis; die englishe VYaht „Sybarita* ging 2 Minuten später als „Meteor“ “ durchs Ziel; in Klasse T „Lasca“ den“ ecsten, „Clara“ ‘den zweiten und „Nbrdwest“ den dritten Preis; in Klasse Il (Renn- Yachten) „Johanne“ ‘den erften und ‘den Extra- (Jubiläums-) Preis, „Stürmvozel“ den zweiten Bedi in Klasse 11 (Kréujer - Yachten) „Susanne“ den ersten, „Vesta“ den zweiten Preis; in Klasse IIT (Renn-Yazchten)' , Klein Polly® den ersten Preis ; in Klasse IIT (Kreuzer: Yachten) „Unda* den ersten, „Valuta“ den zweiten Preis; in Klasse 1V „Swanhild 11“ den ersten, „Zsa“ den- zweiten Preis; in Klasse IV a „Jris“ den ersten, „Jetta“ den zweiten Preis; in Klasse TVb „Elna* den ersten, „Maria I[* den zweiten, „Erika“ den dritten Preis.“ Der Wind war westlich, die Windstärke 7,3.
Mainz, 24. Juni.
(W. T. B.) Die Gutenberg-+ Feter, welhe einen bedeutenden Fremdenzufluß hierher geführt hat, wutde gestern Mittag um 12 Uhr - mitder Eröffnung der Typo raphishen Ausstellung durch Seine Königliche Hoheit dea Golkatzog von Hessen eingeleitet: Zu diesem Zweck hatten \ih die Zivil-, Militär- und Kirhenbehörden tn Amtstracht tn der Ausstellung eingefunden. Seine Köntiglihe Hoheit der Großherzog und die Gäste wurden dur Ansprachen ‘des Vorsitzenden Dr. Rauter und dés Ober-Bürgermeisters Dr. Gaßner begrüßt. Die Stadt "ift aus Anlaß der E glänzend ge\hmüdt, selb der Dom trägt ‘Fahnen und Wimpel ; die Straßen sind ecinheitlih im Sinne der hiftorishen Trachten ‘des Festzugs geziert. Ein kunstvoll erbautes Fütstenzelt ift gegenüber dem Gutenberg - Monument errihtet, das Denkmal selbst hat großartigen gärtnerishen Schmuck - erhalten. Unter dèn Gebäuden zeihnen {sch das - Militär - Kasino und das Kasino „Hof zum Gutenberg“ durch besonders “ reihen Schmuck aus. Heute Vormittag ‘fand im Dome großes P onti- ficalamt ftatt, zu“ welchem die fkirchlihen Vereine mit thren Fahnen ershienen waren; de&gleihen war igs der evan» gelishen “Kirhe Festgottesdienst. Bei der akade- mischen- Feier, die heute Vormitag tn der Sadthalle stattfand, waren Seine Königlihe Hoheit der: Großherzog, die Mitglieder des Staats-Ministeriums, die Generalität, der Bischof von Mainz und die Mitglieder beider hessischen Kammern zugegen. Der Ober- Bürgérmtister von Mainz Dr. Gaßner begrüßte ‘den Grvßherzog, Der Universitäts-Professor Dr. A.' Koster (Leipzia) bielt die Festrede. Nach Beendigung der Feier begaben sh die Festtheil- nehmer nach dem Gutenberg-Denkmal, wo“ gleich näch dem Eintreffen Seiner Königlihen Hoheit des Großherzogs ein Tedeum gesungen und dann - unter dem “Glod@engeläut aller Kirchen das Lied „Heil Dir, Moguntia“ ongestimmt wurde. Zum S@hlusse legten dex - Großherzog, der Ober - Bürgermeister von “ Maiaz, Bürgermeister Dittrich (Leipzig) “ im Aoftràäze der Stadt Leipzig, ein Mitglied des Wiener“ Gemeinderaths sowie viele Körperschaften und Vereine vor dem Denkmal“ Kränze nieder. — An dem Festmahl, “welhèés Näthmittazs in der
E : dên: Worten - "63 wée e L ht” Ens lte] Süeiawerfer. Den Si us d ‘f ijelln Lb ¡les bildete, ei trie : T: | Den. ‘des ‘offiziellen Theiles bildete ein lebendes |- ild, das Gutenberg inmitten daa pigonen zeigte. l “Die * beim
nerung setnes Jistituts | chdem!!}!
r Trin e n aats,
Trinksprüche ausgebradt. M fis Et E E E
d ae othe und der Wiener Gemeinderath mer auf. die Bewohner von Mainz... An Seine jestät den PaIeT An a Tegramm abgesandt: L Festmahl zur Feier deg ‘s00jährigen Geburts, Ie ‘Johann -Gutenberg!s! in! der Stadthälle ‘zu Main versätnmelten
itglieder des deutshen Buchdruckervereins ‘und der deutschen Buch,
‘druckergenossênschaft“ entbieten Eurer Kaiserlichen Mojerty, dem
Förderer uud Schirmer deutscher! Kunst und! deutshen Gewerbeflei ebrerbietigsten Gruß. Die e geda Joh Baensch etge W.-Friedrih (Breslau). “ \
Budapest, 24 Junk. ( theilen sind dem Handels. Y verbunden mit wolkenbruchartigem egen,
W,. T. B.) Aus verschiedenen Landes, inisterium Berichte über Unwetter
Nach Schl uß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Paris, 2. Juni. (W. T, Bl) Der Minister des Aus: wärtigen Delcasss hat'von dem fränzösishen Generäl: Konsul in Shanghai éin Telegramm vom 24. Juni erhalten, nah welchem, dén Se Mt des ‘Direktors der Eisenbahnen und Telegraphen Sche ng ‘zufolge, die fremden Gesandten und die übrigen Ausländer in Peking am 19. Juni wohlbehalten waren und sich ‘arshickten, die chinesise bath mit Etmächtigung der '{chinésishen Regierung zu verlassen.
Uin über Jndochina befördertes Telegramm des fran- zösishen Konsuls François vom 22. Juni besagt, daß dieser L getroffen habe, um Yünnan am 24. Juni zu verlassen.
Schließlich wird in einem Telegramm des franzöfischen Konsuls in Tschifu vom 24. Juni gemeldet, daß in dieser Stadt große Besorgniß unter den Fremden herrsche, daß aber bis jet die Ruhe [nicht gestört worden sei,
St. Petersburg, 26. Juni. ‘(Meldung der „Rüssischen D Durch ein Kaiserliches Mw@tnifest, datiert Peterhof, 20. Juni, werden folgénde Beschlüsse der von dem Kaiser einberufenen Konferenz zur Bêrathung über die Einführung der russishen Sprache in Finland be:
stätigt :
Vis Staatssekretariat des Großflirstenthums Finland, die finländis@é Paß xpeditton in St. Petersbura, die! Kanjlei des General-Gouverneurs sollen von 1. Oktober 1900 ‘an ‘ausfchließlid die ‘russische Sprache als Ges{äftesprache benuyen. Von dem- en Zeiipunkt an muß das Oekonomie-Departeinent des finländi- hen Senats die Origirale der Vorstellungen an den. Kaiser, die Originale aller anden General-Gouverneur aehenden/ Schr'ftstüke in russisher Sprache äbfassen. Am 1. Oktober 1903 wiry dié ‘ruffische Sprache Geschäftösprahe des Senats im mündlichen und |fch{triftlichen Berkehr, ausgenommen tim Justizdepartement. Vom 1. Oktöber 1905 an haben die Gouverneure, die Gouvernementsverwaltungen, die dem Senat unterstellten Hauptverwaltungen im Verkehr mit! dem General- Gouverneur, dem Senat und den anderen, über ihnen stehenden Bebörden auss{ließlih die russishe Sprache zu benußen. Ferner wind bestimmt, daß Gesuche von Prioatpersonen von allen Behörden sowohl in der Landessprahe, wie in rus\sisher- Sprahe entgegengencmmen werden sollen. Die betreffenden Behörden haben unter der Leitung und Aufsicht des General-Gouverneurs recktzeitig Maßregeln zu ergreifen, um das Personal der ihnen unterstellten Aemter zu den angegebenen Zeitpunkten so zusainmenzuseßen, baß diz Bedingungen einer erfolgreicen Einführung der russishen Spcache in “die Ge- \{äftsführung und Korrespondenz dieser Aemter erfüllt werden.
Konstantinopel, 2. Juni. “(Meldung des Wiener „Telegr.-Corresp.-Bureaus“.) Der amerikan is{che Geschäfts: träger überreichte gestern der! Pforte ‘eine dritte Note, be- treffend die bekannten Entschädigungsansprüche, in welcher eine umgehende Beantwortung der früheren Noten verlangt wird.
Der serbische Gesandte unternahm gestern im! Yildip palais Schritte inder Angelegenheit des Di fferentialtarifs.
Die gemischte Kommission zur Regelung des Zoll- tarifs zwishen der Türkei und Bulgarien hielt gestern unter ‘Theilnahme des bulgarishen Agenten" ihre erste Sißung ab. / / ;
Tfchif u, 25. Juni. (Melduvg des Wiener „Telegraphen: Korresp:-Bureaus“.) Nah Berichten vom österreichischzungarischen Kanonenboot „Zenta“ betheiligten sich auch die Offiziere der österreichish-ungarishen Marine in tapferster Weise “an der Erstürmung der Forts von Táku ; besonders werden der Linien \chiffsfähnrih Stenner und“ der Seekadett Petri genann, welche später an Bord der „Zenta“ zurückkehrten. " Die öster reihish- ungarische Kriegsflagge weht neben der deutschen auf der Südbefestigung von Taku.
(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamilichen in der Ersten
Ein oftwärts fortschreitendes Minimum liegt über der südlichen Nordsee ünd über Weft-Rußland. In Süd-Europa t} der Luftdruck am höchsten. Jn Deutschland is bei meift \üdlihen bis westlihen
Stadthalle stattfand; nahmen gegen ‘1000 Personen theil. Es wurden
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756,0 1
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trübes' Wetter mit Regenfällen und f Halton, als Gast. Mittrooh und folgende Ta
Deutshe Seewarte. - 1 Die Fledermaus.
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‘P Mittwoch: Datsy. ‘Donnerstag: Daisy .
- Theater. Swhauspiele. “Dienstag: Neues do. Burléske-Oßerette
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Arrangement von Balletmeister |
dame do thez Maxim.)
Burleske-Operette in 2 Akten- von W. S. Gilbert. | von: Benno Jacobson. bedeckt 14,0 | Musik von Arthur Sullivan. Scenisches Arrangement | Siamund Lautenburg.“ : Anfang 7# U bededckt 15,2 | von Balletmeifter Gundlah. Vorstellung
Berliner Theater. ‘ Dienstag: ‘Berlin bei
16,0 } Nacht. T - Mittwoh: Die“ deutschen Kleiunftädter. Dónnerstag: Berlin bei Nacht.
Theater des Westens. Ensemble - Gastspiel unter Leitung des Direktors Joss Ferenczy. Diens- Winden das Wetter von Mecklenburg ‘bis-Schlesien : : s theilweise beiter, E ibe cut HlE U L h L ie N E aLS: MoLOe Wärmeres, m stellenweise Gewittern wahrscheinlich. Rhodope.
- Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Pteisen :
Lessing-Theater. ODienétag: Datsy.
Residen; , Direktion : Sigmund Lauten- 12. Anfang 74 Uhr. — | burg, Dienstag: Die Dame voi ¿ Mi e-Konjert. O das s: Marin) Swan ie 3 Alien ‘Der Mikado. | ‘von “Georgs ‘Feydeau.’'Üebersépt und / bearbeitet
und Zweiten Beilage.)
In Na gesezt von
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Mittwoch und folgende Tage: Die: Dame von Maxim.
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Familien-Nachrichten.
Maren: Ft, Enisapeth pon Pins mit Hui.
auptmann Carl’ Groos (Trier).
Vereheliht: Hr. Dr. jür. Rudolf Grisebah mi! Frl. ‘Fides Blumenbah (Wuünstorf). |
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs/Afeso von Goßler (Cassel). — Hrn: Ober-Bürgermeiftt: Dr. Mülberger (E Unge), — Eine Towte!: Hrn. Albert von Boltenstern (Neu-Mardelkow) — Hen. Ebuard Bloweyer (Pauledorf) G
T. 1D.
ein 2 Akten von Hugo Felix. (Miß Mary Gestorben:
Pa j Bülow, ge 0 m ; ow, geb! Reichs Strelitz). — Leh eri Maria von Rhein (B a cas Fritz von Zollikofer - Alten
Tin ohn 3llo (Hamburg).
Perantwortliher Redakteur: Direktor Siemenroth. in Berlin. Verlag ‘der Expedition: (Scholz) in Berlin.
TDrud dex ‘Norddeutschen B erei und Verlas“ ‘Anstalt, Him i Bil elmstraße Nr. 32. (13788)
“Neun Beilagen - (einshließlich Börsen-Beilage).
Beuel häu Ar gans E bedeutende age äden zugegängen. 'Fast“im ganzen: Lande gingen äm 22, * ‘und 23. d. M. starke Gewitter nieder.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.
M 149.
Amfliches.
Deutsches Reich.
Landespolizeilihe Anordnung,
betreffend Maßregeln gegén Maul- und Klauen- seuche.
Aus Anlaß der wiederholten Einschleppung der Maul- und Klauenseuche in den Regierungsbezirk Liegnig durch Vieh- transporte ordne ich auf Grund des § 20 Absay 2 und des j 17 des Reichs-Viehseuchengesehes vom 23, Juni 1880/1. Mai 894 (R.-G.-Bl, 1894 S. 409 ff}.) in Verbindung mit § 7 des preußis en Ausführungsgesehes vom 12. März 1881/18. Zuni 1894 (G.-S. 1881 S. 128/1894 S, 115 ff,) für den Um- fang des Îe Latdritides mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten unter Aufhebung der landespolizeilihen Anordnung vom 6, Januar 1898 (A.-Bl. 1898 S. 9) bis auf weiteres Folgendes an:
8 1, Alles von Händlern, Unternehmern oder Privat- personen auf der Eisenbahn in den Regierungsbezirk Liegni eingeführte Klauenvieh (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine darf niht eher vom Bahnhofe (der Bahnstation) entfernt werden, als es von dem beamteten Thierarzt untersucht und für gesund und unverdächtig befunden worden ist,
Ueber die Zeit des Eintreffens des Viehtransports auf der Eisenbahnstation hat der Führer dem beamteten Thierarzt mindestens 24 Stunden vorher Mittheilung zu machen.
Ueber den Befund bei der Untersuchung hat der Thierarzt eine Bescheinigung auszustellen. i
Eine Untersuchung bei der Einführung ist nicht erforderlich, wenn das Vieh innerhalb der leßten 72 Stunden in den Regierungsbezirken Breslau oder Oppeln auf Grund der Vor- shriften que Bekämpfung der Viehseuchen thierärztlih unter- suht und der Transport inzwischen in seinem Be- stande nicht verändert worden ist.
S 2. Auf das von Händlern oder Unternehmern auf Landwegen eingeführte Klauenvieh finden die vorstehenden Bestimmungen entsprehende Anwendung, mit der Maßgabe, daß als Untersuchungsort sofern nicht vom Kreis-Landrath als solcher ein anderer Ort bestimmt ist — derjenige Ort gilt, welchen der Transport im Bezirke zuerst berührt.
Vor Beendigung der thierärztlihen Untersuchung und Feststellung der Unverdächtigkeit des Transports darf kein Thier aus demselben ausgesondert oder in Berührung oder Gemeinschaft mit anderen Thieren gebraht werden. Auch darf vor diesem "Zeitpunkt der Transport den Untersuchungsort niht verlassen. j
S 3. Schweine, welhe zu Handelszwecken in den Ne- gierungsbezirk eingeführt oder aus einem Kreise des Bezirks in einen anderen übergeführt werden (Händlershweine), dürfen innerhalb des Regierungsbezirks nicht getrieben werden,
Hinsichtlih der Untersuchung dieser Schweine gelten die zur Bekämpfung der Schweineseuchen erlassenen Bestimmungen (fiche nachstehende Anordnung) mit der Maßgabe, daß sich die Untersuhung auch auf die Maul- und Klauenseuche zu erstrecken hat.
_8 4. Bei der Einfuhr von Rindvieh (auf der Eisenbahn sowohl wie auf dem Landwege) sind polizeilich beglaubigte Segen ie vorzulegen, in denen neben der Angabe der Stücfzahl der Thiere der Nachweis geführt ist, daß dieselben aus Ortschaften stammen, die mindcstens seit 14 Tagen seuchen- [rei nnD.
__S 5. Auf Viehtransporte, welche zur unmittelbaren Sólahtung auf Wagen oder mit der Eisenbahn eingeführt und unter polizeiliher Kontrole in ein öffentlihes Schlacht- haus geleitet werden, finden vorstehende Anordnungen keine Anwendung.
S G. Falls das eingeführte Klauenviech mehrere Tage zum Verkauf gestellt wird, i} die Untersuchung durch den be- amteten Thierarzt am 3. und 6. Tage nach der Einfuhr bezw. nach der ersten Untersuchung zu wiederholen.
Ueber die vorgenommenen Untersuchungen hat der Thier-
arzt eine Bescheinigung auszustellen. __J f. Sobald bei der thierärzilihen Untersuhung unter emem Viehtransport auch nur ein mit der Seuche behaftetes Mer derselben verdächtiges Thier gefunden wird, ist der ganze Transport anzuhalten und in geeigneten Räumen unter polizeiliche Beobachtung zu stellen. WViangelt es an solchen Räumen, so ift eine Weiterbeförderung solher Transporte nur unter den im S8 66 der B.-R.-J. vom 27. Juni 1895 vor- qeshriebenen Vorausseßungen und Bedingungen zulässig. F 8. Die Kosten der thierärztlihen Untersuhung des von Yündlern und Unternehmern eingeführten Klauenviehs haben Ne Händler und Unternehmer zu tragen; die Kosten der Unter- suchung des. von Privatpersonen eingeführten Klauenvichs trägt die Staatskasse.
S 9. Das bei einem Viehmarkt nicht auf den Markt auf- qetriebene, sondern in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten zun Verkauf gestellte Vieh darf nicht eher verkauft werden,
S (S: von dem beamteten Thierarzt untersucht und für völlig Feubitchtig befunden worden ist. Wird das Vieh mehrere thicee vor dem Viehmarkt zum Verkauf aufgestellt, so ist die
érarztliche Untersuchung am 3. und 6. Tage nach der ersten suchung zu wiederholen. Ueber die vorgenommene Unter- îo ung bat der beamtete Es eine Bescheinigung auszu-
¿ Vie Kosten der thierärztlihen Untersuhung hat der Unternehmer zu tragen. E 10. Can tangen gegen vorstehende Vorschriften
èritegen, sofern nicht nach den bestehenden Geseßen, ins-
ondere nah S 328 des Reichs-Strafgesezbuhs eine höhere YieafE verwirkt ist, den Strafvorschriften in S 66 des Reichs- thjeuchengesezes vom 28. Zuni 1880/1. Mai 1894. Viröt 11. Vorstehende Anordnung tritt mit dem Tage ihrer entlihung im Regierungs-Amtsblatt in Kraft. tegniß, den 31. Mai 1900. Der Regierungs: Präsident. Puy. von Heyer.
Berlin, Montag, den 25. Juni
Landespolizeilihe Anordnung, betreffend Maßregeln gegen Shweineseuchen.
Mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirth- schaft, Domänen und Forsten werden für den Umfang des S E Liegniß zur TERDiund der bei den Schweinen auftretenden Seuchen (Schweineseuhe, Schweine- pest und Rothlauf) auf Grund der §8 19—22 und 26—29 a des Reichsgeseßes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 (N.-G.-Bl. 1894 S. 406 ff.) in Ring mit der Verordnüng des Herrn Reichskanzlers, betreffend die Anzeigepflicht für die be- zeihneten Seuchen, vom 2. April 1894 (A.-Bl. 1894 S. 115) und S 1 der Bundesraths:Jnstruktion zur Ausführung des Reichs - Viehseuchengeseßes vom 30. Mai/27. Juni 1895 (R.-G.-Bl. 1895 S. 357 ff.) unter Aufhebung der landespolizeilihen Anordnung vom5. Januar 1898 (A.-Bl. 1898 S. 7) folgende Maßregeln angeordnet.
j S 1. Anzeige.
Die zufolge der bezeihneten Verordnung des Herrn Reichs- kanzlers — und zwar gemäß 8 9 und g 65 Biffer 2 des Reichs-Viehseuchengeseßes sofort — innerhalb längstens 24 Stunden zu erstattenden Anzeigen über den Ausbruch einer der erwähnten Seuchen oder über das Auftreten verdächtiger Erscheinungen unter einem Viehbestande (§ 9 des Neichs-Vieh- seuchengeseßes) sind auf dem platten Lande an den Gemeinde- bezw. Gutsvorsteher zu machen und von diesem, sofern er nicht zugleich die örtliche Polizei verwaltet, unverzüglih der Orts- polizeibehörde zu übermitteln. :
Jn den Stadtgemeinden sind die Anzeigen unmittelbar der Polizeiverwaltung zu machen. /
S 2. Ermittelung des Seuchenausbruchs.
Die Orlspolizeibehörden haben auf die eingehende Anzeige — oder au ohne solhe Anzeige beim Vorliegen eines Seuchen- verdahis — sofort den b:amteten Thierarzt oder den etwa sonst von dem Landrath beauftragten Thierarzt zur Feststellung des Seuchenausbruchs zuzuziehen und dem Landrath von dem ertheilten Auftrag Abschrift zugehen zu lassen.
Der Zuzichung des Thierarztes bedarf es nicht zur Fest- stellung von weiteren Seuchenfällen in Ortschaften, in denen durh Gutachten des beamteten oder des von dem Landrath beauftragten Thierarztes der Ausbruch der betreffenden Seuche bereits festgestellt ist, Die Zuziehung des Thierarztes ist aber zulässig, sobald Zweifel über die Natur der späteren Krankhcits- fälle bestehen.
In den Fällen, in welchen die Zuziehung des beamteten oder des vom Landrath beauftragten Thierarztes nicht erfolgt, hat die Polizeibehörde den beamteten Thierarzt von ihren An- ordnungen sofort in Kenntniß zu sezen.*)
S 3. Anordnung der Shußmaßregeln zur Bekämpfung der Seuchen.
Jst der Ausbruch einer der erwähnten Schweineseuchen nach dem thierärztlihen Gutachten festgestellt oder ist der Ver- dacht des Seuchenausbruchs begründet, so sind die in den nach- folgenden Paragraphen aufgeführten Maßnahmen im allgemeinen scitens der Ortspolizeibehörde oder, wo dies ausdrüdcklich vor- geschrieben ist, durch den Königlichen Landrath unter Hinweis auf die Strafvorschriften in § 66 Ziffer 4 des Reichs - Vieh- Ugen zur Bekämpfung der Seuche unverzüglih zu reffen.
S 4. Bekanntmachung des Seuchenausbrudchs.
Der erstmalige Ausbruch einer Seuche in einer bis dahin seuchenfreien Ortschaft ist in ortsübliher Weise und im Kreis: blatt öffentlih bekannt zu machen.
__ Am Haupteingangsthor eines jeden Seuchengehöftes ist eine Tafel mit dem Namen der betreffenden Seuche anzus bringen. - 8 5. Stallsperre.
Die gesunden Schweine des verseuhten Bestandes eines Gehöftes sind von den seuchekranken und seucheverdächtigen Schweinen, soweit möglich, sofort zu trennen; die seuche- kranken und seuheverdächtigen Schweine find der Stallsperre zu unterwerfen, **)
S 6. Gehöftssperre.
Die ansteckungsverdächtigen, d. h. diejenigen Schweine, welche mit seuchekranken oder seuheverdä tigen Thieren in demselben Stall gestanden haben oder sonst in nachweisliche Berührung gekommen sind, aber noch keine verdächtigen Krankheitserscheinungen zeigen, unterliegen der Gehöftssperre.
Verendet ein der Stall- oder der Gehöftssperre unter- worfenes Schwein oder wird es geschlachtet, so ist hiervon der Ortspolizeibehörde sofort Anzeige zu machen.
J 7. Orts- und Gebietssperre. Verbot des gemein- haftlihen Austriebs zur Weide und Verbot des Durchtriebs durch gesperrte Gebiete.
Gewinnt die Seuche in einer Ortschaft eine größere Ver- breitung, fo ist je nah den Umständen gänzliche bes theilweise Ortssperre vorzuschreiben. Außerdem ist das gemeinschaftliche Austreiben von Schweinen aus mehreren Gehöften zur Weide zu verbieten. _Greift die Seuche auch auf umliegende Ortschaften über, so ist durch den Königlichen Landrath die Sperre über das verseuhte (ohne Rücssiht auf Feldmarkgrenzen zu bestimmende, thunlichst eng zu bemessende) Gebiet zu verhängen.
_ Für gesperrte Oxtstheile, Orte oder Gebiete ist der Durch- trieb und die Ausführung von Schweinen verboten.
S 8. Verbot des Zutritts von Personen zu kranken oder verdächtigen Schweinen.
Der Zutritt zu seuchekranken oder verdächtigen Schweinen ist unbefugten Personen verboten. Os Ó
*) Anmerkung. Eine Ortschaft gilt als niht mehr verseucht, bald gemäß § 20 das Erlöschen der Seuche Mats “prtl gp worden ist. Alsdann ist also wieder nach der Vorschrift in Absay 1 des § 2 zu verfahren.
*) Anmerkung. Vergl. § 6 Abs. 2.
1900,
8 9. Verbot der Shweinemärkte.
In verseuhten Orten und deren Umgebung ist die Abhaltung von Schweinemärkten, sowie O der Aus trieb von Schweinen auf Wochenmärkten verboten, Das Verbot ist im einzelnen Falle durch den Königlichen Landrath bekannt zu machen. ‘ /
S 10. Verbot des Treibens von Schweinen über die Feldmarkgrenzen. i
Gn verseuchten Gegenden ist das Treiben von Schweinen über die Grenzen der Feldmark verboten.
L ADIE E A der verseuhten Gegend erfolgt im einzelnen Falle durch den Königlichen Landrath mittels nament- liher Bezeichnung und öffentlicher Bekanntgabe der betreffenden Ortschaften over Amtsbezirke.
S 11. Ausführung von Schweinen zum Schlachten.
Die Ausführung von fetten, gesunden Schweinen zum Schlachten ist aus gesperrten Räumen Ställen Gehösten, Ortschaften, Gebieten) nur mit schriftliher ortspolizeilicher Erlaubniß und unter der Bedingung gestattet, daß die Be- förderung auf Wagen oder auf der Eisenbahn erfolgt.
S 12. Beschränkungen im Transport der Händlerschweine.
_1. Schweine, welche zu Handelszwecken in den Regierungs- bezirk Liegniß eingeführt oder ans einem Kreise des Bezirks in einen anderen über- oder zurückgeführt werden (Händler- s{hweine), dürfen innerhalb des Regierungsbezirks nicht ge- trieben werden.
[I]. Personen, welhe Schweine zu Handelszwecken in den Regierungsbezirk Liegniß einführen oder aus einem Kreise des Bezirks in einen anderen über- oder zurückführen, sind — vor- behaltlich der unter Ziffer TIT bezeihneten Ausnahmen — verpflichtet, alsbald nach. dem Ueberschreiten der Bezirks- bezw. Kreisgrenze die Schweine durh den beamteten Thierarzt untersuchen zu lassen.
III. a. Bei Transporten, welhe auf der Eisenbahn in den diesseitigen Bezirk aus den Regierungsbezirken Breslau und Oppeln eingeführt worden und dort dur einen beamteten Thierarzt innerhalb der leßten 72 Stunden untersucht sind, hat die diesseitige thierärztlihe Untersuchung nur zu erfolgen, wenn der Transport inzwischen in Fi Bestande verändert- worden ist.
h. Bei Transporten, welhe die Bezirksgrenze auf dem Landwege aus dem Regierungsbezirk Breslau überschreiten und dort durch einen beamteten Thierarzt bereits untersucht sind, braucht _die Untersuhung im diesseitigen Bezirk erst innerhalb 72 Stunden nach erfolgter dortseitiger Untersuchung d t. pu werden.
Zwecks Kontrole, ob eine Veränderung im Bestande seit der leßten Untersuchung stattgefunden hat, haben De ibrer der aus dem Regierungsbezirk Breslau in den Regierungs- bezirk Liegniß auf dem Landwege eingeführten Schweine- transporte nah Ueberschreiten der Bezirksgrenze das Kontrol- buch a!sbald der Ortsbehörde derjenigen Ortschaft vorzulegen, welche der Transport im Bezirk zuerst berührt. Die Orts- behörde hat einen entsprehenden Vermerk in das Kontrolbuch einzutragen.
e. Bei Transporten durch mehrere Kreise des dies- seitigen Bezirks braucht die Untersuhung stets erst innerhalb 72 Stunden nach erfolgter Untersuchung wiederholt zu werden.
__IV. Die Untersuchung (Ziffer T1) hat grundsäglich am res L ian R O E welchen der Transport erührt, stattzufinden; bei Bahntransporten ist e 2 ort die Ausladestation. : " Éa a
Abweichungen von vorstehender Bestimmung können aus besonderen Gründen vom Landrath des Kreises, in welhem die Untersuhung hiernah vorgenommen ba m müßte, zugelassen werden.
V, Die Landräthe der Grenzkreise des Bezirks (ausge- nommen die an den Bezirk Breslau grenzenden Kreise) sind ermächtigt, für die Einfuhr aus diesen Bezirken bestimmte Einbruchsorte festzuseßen.
Diese Einbruchsorte werden im Kreisblatt und Regierungs- Amisblatit öffentlich bekannt gegeben, ebenso die regelmäßigen Untersuchungstage oder -Zeiten. Die bei Erlaß dieser An- ordnung bereits festgeseßten Einbruchsorte und Untersuchungs- zeiten für die an den Regierungsbezirk Posen und Frankfurt a. O. grenzenden Kreise bleiben, vorbehaltlih etwaiger Ab- änderungen, für die Folgezeit bestehen.
Der beamtete Thierarzt ist nur dann verpflichtet, zu den festgeseßten Untersuchungszeiten oder -Tagen am Ein- bruhsorte zu erscheinen, wenn ihm ein Transport behufs Untersuchung rechtzeitig angemeldet ist. Als rehtzeitige An- mung, E O R Ga *reL welche sich mindestens
nden vor der festgeseßten Untersuhungszeit in den Hä des ams ANGacttes befindet. E E . Vor Beendigung der thierärztlichen Untersuchun und Feststellung der Ünverdächtigfkeit bes N y a. kein Schwein aus demselben ausgesondert oder in Berührung oder Gemeinschaft mit anderen Thieren gebracht werden.
Ebensowenig darf vor diesem Zeitpunkt der Transport den Ti P ar dis
„ Die Transportführer (Händler, Wagenführer u. \. w. haben ein Kontrolbuch nach dem cat I uster A dap A)*) bei fich zu führen, in welches der Name und Wohnort des Es des Mars und des Erwerbers der Schweine, die Zahl und der Ürsprungsort der eingeführten der durch Verkauf oder Tausch veräußerten, der dur Kauf Bg de erworbenen und der gefallenen Schweine einzu-
Die Eintragungen in das Kontrolbuch seitens der Trans- portfhrer sind mit Tinte oder Tintenstift L bewirken; nd in Buchstaben anzugeben. Das Kontrolbuch
eines Vierteljahres von der leyten Eintr bewahrén, daß es ‘der O cbneliteddene Ta Caata
*) Das Muster zu dem Kontrolbuch und die Anweisung für das
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