1903 / 37 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

atorishen Charakter, der die beabsichtigte Wirkung kaum haben E Dieselbe Wirkung sollte wohl d de des Abg. Oertel haben. (Dibersuansy des A Dr. Oertel.) Die Rede des Abg. Oertel ief parallel mit der Mittelstandsrede des Abg. Freiherrn von Wangen-* heim im Zirkus Bush. Wir sind mit ihm der Meinung, daß Bau- unfälle möglihst vermieden werden sollen. Wir haben vor kurzer Zeit im preußishen Abgeordnetenhause einen entsprechenden Antrag gestellt. Wir hätten einen solhen Antrag auch hier stellen können; nahdem aber Graf von Posadowsky im R Fahre fategorish erklärt hat, daß das der Landesgesezgebung überlassen werden müsse, haben wir den Weg der Landesgesezgebung gewählt. Dem Befähigungs- nahweise für das Baugewerbe können wir aber niht das Wort reden. Was das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb betrifft, so hat sich E Oertel die doh sehr leiht gemaht. Was versteht Her ertel unter dem Mittelstand und wie können wir ihm helfen? Wie will Herr Oertel die Erhöhung der Induftriezölle mit seiner Mittel- standspolitik vereinbaren? (Zuruf des Abg. Dr. Oertel.) Schmie- den, lofsern 2c. werden ihre Materialien durch die Zölle erhöht und die konservative Partei hat doch für den Antrag von Kardorff fla Ferner sollen doch durch den Zoll die Butter, Schmalz und er verteuert werden. Die Rehte hat also durch ihre Zollpolitik dem Mittelstand einen {lechten Dienst geleistet. Die Lohnzahlungs- bücher haben \sich nah der Meinung der Arbeitgeber wie der Arbeiter als eine nußlose Plackerei erwiesen. Das wird auch von Gewerbeinspektoren und Handelskammern anerkannt. Dieser sozial- olitishe Nisgrif müßte möglichs bald M werden. In der Frage der Kellnerordnung stehe ih ganz auf dem Standpunkt des taatssekretärs. Herr Crüger hat nur den Wortlaut der Verordnung gefaßt. Die Fassung der Verordnung muß bald revidiert werden. Man sucht jeßt der Verordnung dadurch ein Schnippchen zu 14ER, dag man den Angestellten eine andere Bezeichnung beilegt, z. B. den Kellnern die Bezeichnung Hausdiener. Notwendig wäre die Unterftellung des Gastwirtsgewerbes unter die Gewerbeinspektion und die Zuziehung weiblicher Assistenten bei Wirtschaften mit weiblicher Siena Dem Trinkgelderunwesen muß ein Ende gemacht werden. Wie traurig diese Verhältnisse sind, geht daraus hervor, daß in der altdeutschen Trinkstube des Münchener Hofbräuhauses, also einer staatlichen Musteranstalt, die Kellnerinnen weder Lohn noch Wohnung erhalten und jeden Tag 1,20 M für das Schwenken der Krüge an den Pächter zu zahlen haben, und das bei 15- und 17 stündiger tägliher Arbeits- zeit. Durch unsere Rechtsprechung geht ein antisozialer Zug; ih che aber nicht so weit wie die Sozialdemokraten, die jeden einzelnen all generalisieren. Aber ih weise auf generelle Entscheidungen be- jalid des Kahlpfändungsrechts hin, M der Sigtgelegenheit der Angestellten, entgegen dem Sinn und Geist des betreffenden Ge- seßes und der betreffenden Bundesratéverordnung, Merkwürdige Entscheidungen find auch ergangen binsichtlih der Aus\perrung von Arbeitern, des Streikpostenstehens. Cine B wurde zu einer besonders hohen Strafe wegen Streikpostenstchens verurteilt, weil sie durch ihre Körperfülle ein Verkehröhindernis gebildet habe. Cin anderes Urteil kommt darauf hinaus, daß ein einfacher Arbeiter keinen Anspru auf eine wanzenfreie Wohnung hat. Im Vereins- und Versammlungsrecht passieren ebenfalls die tollsten Dinge. Auf diesem Gebiet wird nicht cher Ruhe werden, bis die Sache einheitlih von Reichs wegen geregelt ist. Das preußische Oberverwaltungsgeriht und das Kammergericht nehmen hinsichtlih der Zulaffung von weiblichen rsonen zu e einen entgegengeseßten Standpunkt ein. as Polizeipräsidium in Berlin hat fogar den „Verein zur Bekämpfung der Vivisektion“ für einen politishen Verein erklärt. Sollen die . Frauen von allen Fah- und Berufsvereinen auêgeschlossen weiden ? Die Frauenbildungsfrage muß einheitlich geregelt werden. Die Rede des Kultusministers im preußischen Abgeordnetenhaufe war gezau ebenso reaftionär wie der Aus|spruch des Oberbürgermeisters von Dresden wegen der Ueberweiber. Nicht minder reaktionär ist die Haltung der „Kreuzzeitung“. Die Hus aben auf vielen Gebieten so S delétiiet daß man doch endlich mit solchen rüdck- srittlihen Ansihten aufräumen follte. Am merkwürdigsten ift die altung der deutschen Ses und deren Furcht vor weiblichen erbindungen. Ich weise auf das Urteil des Professors Harnack auf dem leßten evangelish-sozialen Kongrel bin, daß die Hauptträger des modernen Bildungsstrebens die Arbeiter und die Frauen seien. Hinter dem preußischen Kultusminister steht nur eine Zahl rück- tändiger Professoren. Gegenüber der Zersplitterung auf dem Gebiete der Behandlung der Frauenbildungsftage und der Haltung der Universitäten ist es Zeit, daß die Reichsregierung mit einer einheitlichen Vers ordnung vorgeht. Graf von Posadowsky ist ein warmer Freund des MUUIEL E vor allem des medizinischen Frauenstudiums. Die ünchener „Allgemeine Zeitung® hat eine Zusammenstellung über das medizinisGe Frauenstudium gebraht, aus der hervorgebt, daß tatsählich Deutschland auf diesem Gebicte den meisten Kultur- staaten, ja sogar Rußland gegenüber, nachhinkt. Und wo bleibt der moderne Reichskanzler, der noch im vorigen Jahre eine Deputation der Frauen empfangen hat? Einen eigentümlichen Ein- druck macht die Üeberwahung des Vercins „Frauenwohl“ in Berlin durch Scußleute. Im allgemeinen muß ih sagen, daß das anti- soziale Verhalten gewisser Kreise unsere Sözialgeseßgebung illusoris{ maxcht. Jede erzwungene Kundgebung von Arbeitern sollte oben mit Verachtung zurückgewiesen werden. Ich bitte den Staatsfekretär, seinen ganzen Einfluß aufzuwenden, um die Gesinnungsfälscherei zu beseitigen. Der Reichskanzler will einen Ausgleih zwischen Unter- nehmern und Arbeitern hafen, dann soll er auh die politische Heucelei aus der Welt schaffen. bg. von Waldow und Reiztenstein (d. konf.): Als langjähriges Mitglied und Vertrauensmann einer landwirtsaft- lichen Barufgenofenscaft muß ih dem Angriff dcs Abg. Wurm gegen die Agrarier bezüglih der Unfälle in der Landwirtschaft widersprehen. Die Unfallverhütungsvorschriften können nicht er- folgreih fein, wenn sie durch die Unachtsamkeit der Arbeiter tlusorisch gemacht werden. Von der Anzeigepflicht für Unfälle wird seitens der Unternehmer jeßt erfreuliherweise in viel größerem Um- . fange Gebrauch gemacht; auch die kleinsten Verleßungen werden gemeldet, damit der Arbeiter der Wohltat der Geseßgebung teilhaftig wird Daher kommt es, daß die Zahl der Unfälle, die in der Statistik aufgeführt sind, zugenommen hat. Der Abg. Wurm be- hauptet, daß sich die Zabl der Unfälle in der Landwirtschaft in den es 10 Jahren verdreifacht hat ; das beweist allcrdings die Statistik. Aber der A mit der gewerblihen Unfallsstatistik kann nicht ezogen werden. In der Landwirtschaft haben sich die Unfälle um A auf das Mille gesteigert, beim Gewerbe um 3,36 auf das Mille. Diefer vershwindende Unterschied kommt er nicht in Betracht, wenn man be- denkt, daß es ih bei der Landwirtschaft um 43 Millionen Betriebe, in den Gewerben aber uur um # Million Betriebe handelt. Die Unfälle bei den a nit in der Landwirtschaft betragen nur 7 %/ aller Un- fälle. Es ist niht wahr, daß die Agrarier niht für die Sicherung der Maschinen sorgen die Fabriken liefern heute überhaupt keine Maschinen ohne Sicherung mehr. Jch bedauere tief, daß die Be- mübungen, welche die landwirtshaftlihen Unternehmer ebenso wie die gewerblichen Unternehmer zur Sicherun ihrer Arbeiter gegen Unfälle verwenden, von dem Abg. Wurm hier in Frage estellt worden find. Von dem Ideal der Sozialdemokraten sind wir hoffentlih für alle Zukunft weit entfernt. j Abg. Schrader (Fr. Vgg.): Das Zentrum hat uns mit dem seiner Friberen Haltung widersprehenden Antrag, betreffend den ugen Mestntade ias) überrasht in einem Augen- li, der zu ershöpfenden Crörterungen wenig geeignet ist. Wir werden unsere abweichende Haltung zu diesem Antrag begründen, nachdem wir die Begründung durch den Antragsteller gehört haben. Auf das abweichende Urteil von so edes ite über die Kruppschen Einrichtungen gehe ih niht näher ein. Einen Nahteil hat diese Kasse insofern, als sie cine Zwangseinrichtun ist, deren Wohltat aufhört, wenn die Mitglieder ausscheiden. Dadur| ist eine große bhängigkeit der Arbeiter begründet. Jch will der Firma daraus keinen Vorwurf ins Jedenfalls hat man aber im Knapp- \haftswesen einen anderen Weg eingeschlagen, der Bs ihr zum Vorbild dienen sollte. In der Wohnungsfrage begrüße ih dên Antrag Jäger.

Gebiet bisher am Ee E E get Gity tedo ohen, es wurden hübsche

n. T 1 en an die ieru äsidenten erlassen, aber von R E Es hat Ra n lich in Städten wie Berlin R Charlottenburg A I Erfreulich ist es, daß das Reich nih selbst baut, sondern si auf die Unterstüßung von Bangenoiien n testrinti, De Per T has Geld hergeben, um di kassen und andere Institute E uno D O AilaG ‘ollte sid

nötigen MCDEUL EN Nen davon überzeugen, daß sein

Geld bei einer Baugenossenschaft schr gut und sicher agen A ist.

Die Unterstüßung der Bestrebungen würde mehr helfen als ein Geseß.

Um 61/5 Uhr wird die weitere Beratung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt.

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Preußischer Landtag- Haus der Abgeordneten.

18. Sißung vom 11. Februar 1903, 11 Uhr.

Es wird die zweite Beratung des Entwurfs des Staats-

aushaltsetats für das Rehnungsjahr 1903 im Etat des Mini teriums R Fnnern bei dem Kapitel der dauernden

Ausgaben „Landgendarmerie“ forigeses“: Nach den Ausführungen der Abgg. (freikons.), Dippe uy De, Miemer (fe. Volksp.), von Riepen- hausen (fonf.), Graf von Wartensleben ( fons.), Werner (Antis.) und Dr. Crüger (fr. Volksp.), über die bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, bemerkt der

Minister des Junern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! I bin dem hohen Hause und allen den Rednern, die zu dem Kapitel „Gendarmerie“ gesprochen haben, aufrichtig für das Woblwollen dankbar, welches sie für tiesen so bohwihtigen Stand bekundet haben, cin Wohlwollen, das die Gendarmerie zu {äen weiß, das sie aber auh mit vollem Rechte verdient. Ih bin au dankbar für die Anerkennung, die der Staatsregierung gezollt ist, daß sie troß der \{chwierigen Finanzlage es ermögliht hat, au in diesem Jahre wieder ihre Fürsorge für die Gendarmerie im Etat zum Aus- druck zu bringen dur erhebliche Mehrbewilligungen. Einer der Herren Vorredner hat die Summe bereits angegeben. In diesem Etat sind 339 772 M mehr als im vorigen Etat eingestellt. Dazu kommt noh die Summe von 183600 4, welche wiederum wie im Vorjahre

im Extraordinarim angesegt sind, um für Wohnungen der Gendarmerie aufreihender als jeßt zu sorgen.

Meine Herren, es sind dann von allen Seiten Wünsche der vers

\hicdensten Art für Besserstellung der Gendarmen hier zur Sprahe ge- bracht worden. Sie können überzeugt sein, daß diese Wünsche eingehend werden geprüft werden, und daß, soweit das in meiner Möglichkeit liegt, ih gern bereit bin, den Stand der Gendarmerie so hoch zu heben und so zu stellen, wie er cs mit Recht verlangen kann. Dagegen möte ih hier cinem Wunsch doch schon jeßt, um niht Mißdeutüngen im Kreise der Gendarmerie selbst hervorzurufen, entgegentreten. Eine allgemeine Neuregelung der Gehaltéverbältnisse halte ich in diesem Augenblick für unzulässig. Die Regelung der Gehaltsverbältnisse ist vor ein paar Jahren abgeschlossen, und in diese große Frage hier jeßt wieder einzutreten, ist, glaube i, unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Man wird auf eine andere Weise versuchen müssen, die Gendarmen au pekuniär besser zu stellen. Das wichtigste des neuen Etats ist ‘ja die Gewährung der Prämien. Meine Herren, mir persönlich - wäre es ja sehr viel lieber gewesen, wenn wir mit den Prämien sehr viel weitherziger und freigebiger hätten fein können; [eider bat uns das die Finanzlage verboten, und ich bin meinem Herrn Kollegen von den Finanzen ganz besonders dankbar, daß er troßdem sh entschlossen hat, erst mal dás Prinzip der Prämien zuzulassen, und das ist die Hauptsache, und dann einen Betrag einzuseten, daß diese Prämien wenigstens einem Teil der Gendarmen au schon im nächsten Jahre zu gute kommen.

Meine Herren, die Wünsche, die ausgesprohen sind wegen der Ernennung und der Pensionierung der Offiziere sind an die falsche Adresse gerichtet. Die Ernennung der Offiziere berührt den Minister des Innern nicht, das ist eine militärische Angelegenheit, die mih nichts angeht. Ebenso ist es mit der Pensionierung der Offiziere; sie erfolgt nah dem Reichsgeseß über die Offizierspensionen. Darin hier eine Aenderung eintreten zu lassen, kann ih nicht verspreGen. Andererseits will ih ja gern zugeben, daß es in sehr vielen Fällen er- wünscht ist, daß Offiziere, die sih für den Gendarmeriedienst als be- sonders geeignet erwiesen haben, die, ih möchte fagen, indirekt mit- wirken an den Zivilaufgaben der Gendarmerie, möglihst lange in ibrem Amt erhalten werden. (Sehr rihtig!)

Es ist dann vom leßten Herrn Redner, nah meiner Auffassung mit Recht, die etwas mißliche Lage hervorgehoben worden, in die die

ndarmen bei ibrem Uebertritt in den Zivildienst kommen, wenn fie nt mehr, wie das früher die Regel war, als Unterbeamte, sondern als Subalternbeamte eintreten. Als Unterbeamten wurde ihnen früher die ganze Militärdienstzeit angerechnet auf die Gehaltsansprüche usw. Als Subalternbeamte sind sie bis jeßt noch ‘von - der Wohltat aus- ges{lossen, die andere Militäranwärter genießen, daß ihnen wenigstens ein Teil, ein Jahr ihrer Militärdienstzeit für die Gehalts\kala an- gerechnet werde. Diese Frage ist eine niht unwichtige, und ih kann Jhnen sagen, daß ih bereits selber Anlaß genommen habe, derselben näher zu treten und zunähst mir Material zu verschaffen, inwieweit tatsählich eine Benachteiligung der Gendarmerie hierdurch eingetreten ist. Also au diese Angelegenheit wird auf -das sorgfältigste unter- sucht werden, und wenn es möglich ist, werde ih versuhen, im Ein- vernehmen mit meinem Herrn Kollegen darin eine Abänderung anzu- bahnen. i

Zum Swluß will ich nochmals meinen Dank aussprechen für die besonders wohlwollende Behandlung der Gendarmerie. (Bravo! rechts.) __ Eine Reihe von Titeln dieses Kapitels wird ohne Er- örterung bewilligt.

Zu dem Titel „Funktionszulagen, Reisekosten, Zuschüsse usw.“

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g. Kopsch (fr. Volksp.): Seit dem 1. Nov

loren nah dem Berichte die Schußleute nur eg Entsbäbiguee

C G E ie gui E d efehl ihrer Vor-

ge achen. Eine derartige Verfügun i i

nicht für erforderlich. f j A O8 MORe 10 as Kapitel wird bewilligt.

Es folgt das Kapitel „Allgemei i bis Polhei?. P gemeine Ausgaben im Interesse

bg. von Loebell (kons.) erstattet über die Kommissionsverhand-

Baensh-Schmidtlein

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pem ; die Kommunen woll aber nicht gern

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der Kommunen bei der Meldorf (Zentr. ): Die Vorteile des Für-

sorgeerziehungögeseßes liegen darin, daß es die Rekruten des

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baben ib bereitwillig, in den Dienst ‘ieses Gelees cell i te n oraus\

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in dem Lebenswandel führte, niht die Fürs Y eng em dal nao eintreten alle Dieses Gifenntnis sibt im \pruch mit der Absicht des Ges, chers, nah der nit nur fahren der körperliden, sondern a sittlichen Verwahrlof durch die Fürsorgeerziehung enfgegengerrcen n wetdEt E it Diffe L der reinen Armenpflege Üt, a ait DEte s

iht Geseßes dem Staate zugewiesen werden. Das Kam u weit en; es hat erkannt, daß 1 dings R Virliene; daß fie aber ah mert werden könne; denn das Gericht fönne für das Kind cinen Vormund bestellen, und dieser könne die Fortnahme des Kindes aus dem Hause anordnen, und dann sei das Kind arm und müsse der Armenpflege zugewiesen werden. Auf diese Weise hat das Kammergericht den Armenverbänden Lasten auferlegt, die ibnen von Rechis wegen nicht zufallen. Die E PER des Kammergerichts bat verlanat, daß das leßte Mittel erschöpft sei, che die Fürsorgeerziehung

eintreten könne. Das Reichsgeriht zieht für seine Cutscheidungen immer die Materialien E REDENA an. Das Kammergericht bat in diesem Falle aber direkt dem Geist des Geseyes widersprodhen. Die unteren Instanzen Amts- und Lan haben erfreulidher i des Geseßes möglist zu tsheidung der höchsten

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le Weise das eben, die Anwendung erweitern, sie müssen si aber leider ter En

nstanz am. M I Abg. Noelle (al.): Bei der Anwendung des Gesezes ist eine wisse Entmutigung cingetreten, weil man doch nit der{hdringen ann. Die Sa Vdirkpnget des Geseyes Tônnen wir erst aus ciner Statistik der Jahre 1902 und 1903 ersehen, weil dann cin Beharrungs- zustand eingetreten ist; 1901 hatten lr ie Fälle zu schr angebäust; aus der Statistik dieses Jahres man feine S&hlüsse zichen.- Das Gesetz solite man aber nit jeyt son dringende Wir Leg N pin s s A kommen. rmenpflege Mittelglied. In Fällen, wie

verband nit verpflichtet, die 1

trennen; er ist z. B. auch nit ichtet, wenn er das Kind bei fremden Leuten unterbringt, auf die Glei der Konfession bei den Pflegeeltern zu seben. Durch die Zuwcifung solcher Fälle an den enverband wird das Fürs: orpeergiehagageE et usorik gms, denn dic Armenpflege wird nit genügen, weil der Armenverband ftets sehen wird, wie er das Ga an nr gr uns. E RRE die Lider, die in ahr find, zu verwahrlosen, re un zu braubaren Menschen erziehen, und zwar durch allgemeine Fürsorge auf öffent-

lung Bericht

liche Kosten. h

Aóg. Goldschmidt (fr. Volksy.): Wenn Kinder der Ver- lotterung ausgeseßt sind, soll die Fürsorgeerzichung eintreten. Bei diesem weiten Spielraum des Geseßrs war es stehen, wenn bei der Beratung gewünscht wurde, E das Gesep nit äls ultima ratio in Anwendung kommen foll. war nit so zu verstehen, wie es von dem Kaminergeriht ausgelegt worden ist, daß die Fürforge- erziehung nur im äußersten Notfalle, wenn alle sonstigen Mittel ver- fagen, zur Anwendung gelangen soll; der Vorbehalt wurde vielmehr gemaht, um zu verbindern, daß das Gese mißbräuhliherweise

gegen die Eltern ausgelegt werde. Es ist au Fang, ob das Kind ein eheliches oder ein unehelihes üt. Der Sinn des Geseyes könnte nur sehr verkümmert

zur Geltung kommen, -wenn es bei der Entscheidung des Kammer- gerichts verbleiben sollte. Ih kann nur meinem Bedauern Auédruck geben, daß es in der Hauptsache der Streit um die Kostentragung ift, der diese R hervorgerufen hat. Es soll kein Vorwurf gegen die Richter sein. Auch ih bitte, cine Novelle zum Fürsorgegesetz zu machen. Der Abg. Noelle hat nit recht, wenn er meint, daß man ein Geseß nicht ändern solle, weil das Gese noch na Eee in Kraft sei. Das Kammergericht sollte sein Itteil ciner Nahprüfung unter- ziehen, damit der hohe Zweck des Gesetzes auch erreiht wird.

Abg. Kuhr (fr. Vag.) führt cinen* Fall aus der Praxis an, der

H in Posen zugetragen Tat bleibt aber im Zusammenhange unver- ändlich. Abg. Lückhoff (freikons.): Das Erkenntnis des Kammergerichts entspriht niht dem Sinne der Gesetzgeber und den Tendenzen des Gesetzes, wie sie in der Kommission und im Plenum in das Gesetz hineingebraht wurden. Eine Novelle zum Geseh halte ih nicht für nôtig, ih glaube, unsere heutige Beratung genügt, um das Kammer- gerit von seinem Urteile abzubringen.

Abg. Hoheisel (Zentr.) führt Unzuträglichkeiten an, die aus der verschiedenen Konfession der Pfleger und der Pfleglinge entstehen. In Oberschlesien seicn fkatholishe Kinder zu evan Be gebracht worden, die sie auch Sonntags beschä falscher

nwendung des Gesezes könne es die Gefahr bieten, daß die Kinder zu Pet tommen, die- der Verwahrlosung nit genügend ent- T Abn BicGuini C) it Ua) Novelle a. Bachmann (ul.) tritt für "die Einb einer zu dem Fürforgeerziehungêgeseß cin. c

Abg. Schmidt- Warburg (Zentr.): Ih bin über die Aublegüng

des Gelees ues Ls Aaetgen aufs böhste erstaunt. ee erartigen mißbräuchlihen Anwendung vorzubeuge der Mini! bis die Novelle erscheint, cine interimististhe Veror a die

inge ten.

einen erträglihen Zustand haft. Ich befürchte i da §9 über die religiösen Bestimmungen) doch E t wird. ür die Provinz Brandenburg bestehen nur zwei he Anstalten.

Wèan sollte die Orden zu diejer Aufgabe heranzichen.

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Die lebhaften und interessanten Erxörtetungen, welche si an diesen Etatstitel über Fürsorgeerzichung im Hause ge- knüpft haben, ergeben na meiner Auffassung die erfreuliche Tatsache, daß dem Gesey über die Fürsorgeerziehung von allen Seiten des Hauses ein hohes Maß von Wichtigkeit beigelegt wird, die das Geseh tatsächlich verdient.

Meine Herren, der Jhnen vorgelegte Bericht über die Aus- führung des Gesetzes bezeugt denn au, daß das Gefeß în der kurzen Zeit seines Bestehens sehr segensreih gewirkt hat. Es sind lu dem ersten Jahre 7781 Fürsorgepfleglinge der Fürsorgeerziehung über- antwortet worden. Die Zahl ist schr erheblich höher, als bei der Beratung des Gesetzentwurfs angenommen" wurde. Das liegt in der Natur der Sache, meine Herren, weil zunächst die Vormundschafts- behörden cinen großen Bestand verwahrloster Kinder vorfanden, welche untergebraht werden mußten, und nunmehr aus dieser Zahl auf eine jährlihe Zunahme oder auf eine jährliche Erreichung derselben Ziffer au nur annd zu renen, würde fals sein.

(Sé&luß in der Zweiten Beilage.)