1903 / 46 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

stellen, wollen ihn unabhängig machen von dem zufälligen Unstande, ob gerade das leßte Jahr einen Uebershuß ergeben hat, und ih glaube, daß wir damit in dem Sinne handeln, der sih bei wiederholten Be- \{lußfassungen des Hauses kundgegeben hat. Eine wirkli das Budget- ret des hohen Hauses tangierende Einschränkung vermag ih beim besten Willen darin nicht zu erblicken. Die andere Zweckbestimmung, das Extraordinarium des Eisenbahnetats aus diesem Fonds auf an- gemessener Höhe zu erhalten, nimmt sogar ausdrücklich Bezug auf die jedesmalige Bewilligung des Landtages. Der Landtag wird in jedem einzelnen Jahr in der Lage sein, zu bestimmen: so und so viel soll aus diesem Ausgleihsfonds entnommen werden, um das Extraordinarium der Eisenbahnverwaltung auf die und die Höhe zu bringen. Der Landtag ist also jedesmal in der Lage, zu bestimmen, wie viel der Ausgleihsfonds zu diesem Zweck hergeben foll.

Dann ist der Abg. Am Zehnhoff auf die Frage zurückgekommen, die. au son der Abg. Frizen bei der ersten Lesung des Etats be- rührt hat, nämli diesen Ausgleihsfonds auch dienstbar zu machen für den Ausgleich der Ansprüche des Reiches an Preußen. Der Abg. am Zehnhoff hat auch auf den Miquelschen Ausgleihsfonds Bezug genommen. Ich glaube, daß diese Bezugnahme zu Unrecht erfolgt ist; denn, meine Herren, der Ausgleihsfonds von 80 Millionen Mark, den mein Amtsvorgänger im Jahre 1896 vorgeschlagen hat, war ledigli bestimmt zur Ausgleichung von rechnungs8mäßigen Fehl- beträgen der einzelnen Jahre, nicht etwa von ctatsmäßigen Fehl- beträgen. Er sollte niht verwandt werden, um den Etat zu balancieren, sondern lediglich, um ein etwa eintretendes Defizit bei der Nechnung auszugleihen. Wir würden also etwaige Ansprüche des Reiches an den Etat aus diesem Fonds nicht habe deten können. Dieser Fonds, der bisher bestimmt war lediglih zur rech- nungsmäßigen Deckung von Defizits, entbehrle eben der Wirkung, die dieser jeßige Fonds haben soll, die einzelnen Verwaltungen an der vor- sichtigen Aufstellung des Etatévoranschlages zu interessieren.

Mein Hauptbedenken ist aber, daß, wenn wir auch diese ander- weite Bestimmung mit der Zweckbestimmung des Fonds verbinden, wir keinen von beiden Zwecken voll erreichen würden. Die beiden Momente, die immer eine Unsicherheit in unsern Staatshaltsetat bringen, sind die Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage, nament- lich bei den Eisenbahnen, und die Abhängigkeit vom Reich. Beides würden wir, fürhte ih, durch einen solhen Ausgleihsfonds von 200 Millionen Mark nicht beseitigen können. Wir würden den jeßigen Zweck, den wir mit diesem Fonds erreichen können, verfehlen, wenn wir auch noch den anderen Zweck in die Geseßesvorlage hineinschrieben. Jh fürchte also, daß wir ein Scheinmannöver, wenn ih so sagen darf, machen würden, daß wir uns trösten würden: wir haben de Frage der Reihsfinanz- reform für Preußen gelöst, während vir effektiv das nicht haken und die im Reiche notwendige Reform des Verhältnisses zu den Einzelstaaten noch mehr auf die lange Bank geschoben wird. Wer den ‘dringenden Wuns hat und das muß, glaube ih, jeder

ein Gegner der Auseinander]eßung der Eisenbahnverwaltun und der Finanzverwaltung gewesen, weil ich sie für unmögli erahte. Die Uebernahme gewerbliher Unternehmungen in die eigne Regie einer Kommune oder eines Staats bringt große Vorteile, aber auch große Nachteile mit sich. Die Verstaatlichung der Bahnen kompliziert die Etatisierung. Große industrielle Unternehmungen eignen si gar nit für die Verstaatlihung und die parlamentarische Verwaltung. So würde ih es beispielsweise für falsch halten, wollten wir die Tarife gelepls festlegen. Bei diesen Unter- nehmungen handelt es sich nicht nur darum, sie es zu betreiben, sondern auch darum, eine Nücklegung zu mahen für den Fall, daß z. B. eine große neue Érfindun eine ganze Menge Material wertlos macht. Wir können jeden Tag Gefahr laufen, einen großen Teil unseres in den Eisenbahnen steckenden Staatsvermögens zu ver- [ieren. Die Eisenbahnverwaltung muß aber für die Fonds sorgen. will das Ergebnis der Kommissionsberatung abwarten; aber das Bedürfnis nah einer Regelung muß ih heute {hon an- erkennen. Den Versuch, den die Finanzverwaltung vorschlägt, müssen E SREe Se Dae ¡Fer Ba en uns davon fern halten, noch weitere Ziele hereinzuziehen. Der Fonds muß auf die Sicherun des N A N A Baut L g. Dr. Rewo r. Ton}.): Auch unter meinen politischen Freunden sind die Ansichten über bie Vorlage geteilt, deshalb e ih meinen Standpunkt darlegen. Vielfach ist von meinen politischen Freunden hervorgehoben worden, daß in den 90er Jahren eine Be- nacteiligung der Eisenbahnverwaltung seitens der Finanzverwaltung erfolgt ist. Das hat dreierlei Nachteile ergeben : Man hat bei ab- steigender Konjunktur nicht E genügenden Ersaß gesorgt, und infolge- dessen mußten bei aufsteigender Konjunktur zu hohen Preisen die Ersaß- mittel beschafft werden, welche man vorher billig hâtte erlangen können. Alsdann konnte man bei aufsteigender Konjunktur niht dem Verkehrs- bedürfnis genügen, weil die Ersahmittel au hier niht rehtzeitig be- sorgt waren. Endlih war man der daniederliegenden Industrie nicht durch Aufträge zu. Hilfe gekommen. Es ist nötig, daß ein der- artiger Zustand nit wieder eintreten kann. Der mehrfach erwähnte Dispositionsfonds kann nah den Auéführungen des Herrn Finanz- ministers keine Abhilfe schaffen, weil er nur bei Uebershüssen des Vorjahres vorhanden is und außerdem seine Verwen- dung nur bei eingetretener Verkehrssteigerung erfolgt. Es müssen daher Maßregeln getroffen werden, um die erforderliche Stabilität herzustellen und die Eisenbahnverwaltungen in die Lage zu seßen, mit festen Faktoren rechnen zu können. Der Herr Eisenbahnminifter hat zwar die Sache recht optimistisch angesehen, indem er aussprach, nur wesentlich günstige Urteile gehört zu haben. habe im wesentlichen nur die Hervorhebung von Bedenken gehört. Ih hoffe aber troßdem, daß die Vorlage zu einem günstigen Ende geführt wird. Die Bedenken betreffen einmal das Budgetreht. Wenn- aber anerkannt wird, daß ein erhebliher Uebelstand vorliegt, und man die Wichtigkeit - des Eisenbahnwesens für unser ganzes Staatsleben in Betracht zieht, so wird man das Budgetrecht nicht zu ängstlich betonen dürfen. Ferner is angeführt, der Zeitpunkt der Einbringung der Vorlage sei wegen der ungünstigen Finanzen nicht rihtig gewählt. Ich meine. daß der un allerdings nicht richtig gewählt ift, aber nicht weil die orlage verfrüht, sondern weil fie verspätet kommt. Wenn man vor einigen Jahren bei den vorhandenen Ueber- \hüssen die Vorlage gehabt hätte, dann hätte man nicht die ganzen Ueberschüsse zur Schuldentilgung verwandt und müßte nunmehr-nicht zur üllung des Reservefonds eine Anleihe von 60 Millionen vorsehen. Alsdann ist dem einen die Vorlage zu weit, dem andern zu eng. Für zu weit halten sie diejenigen, welche glauben, das Bedürfnis durch jähr-

Lac)

daß diese Frage gelöst wird, der wird au wünschen müssen, daß eine reelle Lösung erfolgt, niht bloß eine Lösung, die den Schein der Lösung bietet, aber in Wirklichkeit keine Regelung darstellt.

Der Abg. von Arnim hat dann noch gesagt, die 60 Millionen ge- hörten nicht in die Vorlage; ich glaube, auch Herr. Dr. am Zehnhoff hat das getan. Herr von Arnim hat auch ausgeführt, es wäre nicht der richtige Moment für die Vorlage. Jch glaube, meine Herren, da ist {hon richtig von Herrn Abg. Dr. Sattler erwidert worden, daß man solche Vorlagen gerade jeßt in mageren Jahren machen muß, wenn man sie überhaupt machen will; denn sowie wieder gute Jahre kommen, erheblihe 'Uebershüsse eintreten, stürzt {fich alles auf die Uebershüsse, und dann ist es nicht mehr möglich, eine folhe Regelung zu machen. Da aber der Ausgleichs- fonds in der nächsten Zeit noch nit angefüllt sein wird, so haben wir vorher ihn einmal mit 60 000 000 6 zu füllen, um den Minister der öffentlichen Arbeiten diesen Fonds zur Verfügung zu stellen, der nah allseitiger Annahme als zweckmäßig anzusehen ist. Wir haben das gekonnt, indem das gewissermaßen eine Nachholung dessen ist, was wir in der Vergangenheit hätten tun können, und wir haben es gekonnt, weil wir in den legten Jahren seit 1895 509 Millionen Reserven gelegt haben, so daß es vom finanziellen Standpunkte aus zu verantworten is, diese 60 Millionen außeretatsmäßig durch An- [eihen zur Verfügung zu ftellen.

Dann hat der Herr Abg. Richter auch wieder die Thesaurierungs- politik des Finanzministers von Miquel gestreift, und ihm ist schon seitens des Herrn Abg. Dr. Sattler und anderer Herren in durchaus zutreffender Weise entgegengetreten worden. Der Herr Abg. Richter sagte wieder, man solle die Gegenwart nicht so stark belasten zu Gunsten der Zukunft. Meine Herren, ih bin umgekehrt der Ansicht, daß wir alle Veranlassung haben, son heute alle Ausgaben zu bestreiten, die auf das Heute ent- fallen, und sehr vorsichtig zu sein mit der Belastung der Zukunft. Denn wenn sie die Entwicktelung unserer Cisenbahnfinanzen ansehen, so finden Sie nirgends eine relative Steigerung der Cinnahmen, im Gegenteil die starke Detarifierung, die Ausnahmetarife, deren Ein- führung auf allen Seiten stattgefunden hat, bringen eine Minderung der Einnahmen mit si, während auf der anderen Seite die Aus- gaben im permanenten Anschwellen sind. Ich habe erst fürzlih aus- geführt, wie der Betriebskoeffizient gestiegen ist, wie die Anforde- rungen in Bezug auf die Löhne, auf die Schnelligkeit der Züge, auf die Bequemlichkeit im Wachsen sind, wie die Ausgaben für die wenig rentablen Nebenbahnen steigen. Kurz, wir schen auf der einen Seite keine Steigerung der Ginnahmen relativ, auf der anderen Seite sehr erheblihe Steigerungen der Ausgaben.

Nun wollen Sie noch berücksihtigen, welches enorme Nisiko in unserem ganzen Eisenbahnwesen steckt. Cine einzige neue große technische Erfindung kann den Staat mit Hunderten von Millionen belasten. Bei der Möglichkeit, daß die Zukunft neue große Aufgaben und damit Ausgaben von uns erfordert, ist es unerläßlich, das nit auf die Zu- kunft zu schieben, was schon in die Gegenwart gehört.

__ Deshalb, glaube i, hat der Finanzminister von Miquel voll- Tommen ret getan, für die Gegenwart nah Möglichkeit die Fonds anzusammeln, die auch durch die mageren Jahre hindurhhelfen Fönnen; ih werde ihm auf diesem Wege durchaus folgen. (Bravo!)

i; ‘8 (fr. Vgg): bezweifle, daß es jemals eine Meébrbe teen dit ReaditeN eicleng Vier Ege ommt, und wenn eine olihe Leh fiadet wird sie nur von kurzer Dauer sein. Die

C e

Praxis wir Theorie Lügen strafen. Das sehen wir auch : den Unternehmungen der Kommunen. Ich bin deshalb stets

liche Ginstellung in den Etat bezw. durch Sqchuldenau nahmen zu deken. Ich halte dieje Bedenken mit Nücksicht auf die O Stabilität und auf die Folgen der Schuldenaufnahmen für nicht richtig, Die Vorlage N Le NEnigen Iu eng, welche wünschen, daß auch das finan- ‘zielle Verhältnis zum Reih durch einen Ausgleichsfonds geregelt werden soll. Auch diesen: Bedenken kann ich nit ustimmen. Die Maätrikularbeiträge der CGinzelstaaten an das Reich sind in der Ver- fassung nicht als. dauernde, sondern als vrovisorische Einrichtung ge- dacht. Sehr erhebliche nationale Interessen sprechen dafür, daß das Reich nicht als lästiger Gläubiger gegenüber den Einzelstaaten er- scheint, sondern daß umgekehrt die Einzelstaaten die Empfangenden find. Darum muß aus nationalen Gründen großes Gewicht darauf gelegt werden, daß bald das Reich finanziell selbständig gestellt wird. Wollten wir in Preußen einen Ausgleichsfonds schaffen, welcher die finanziellen Schwankungen des Reichs ausgleiht, so würde vermutlih die Regelung der Reichsfinanzen auf unabjehbare Zeit hinaus auf- et Je E Ce Babe daß auch dieses Bedenken nit er Bo1 n\lehen darf, und ih hoffe, daß i i eine günstige Erledigung derselben feigen e A N

Damit schließt die Erörterung: di ; i Budgetkommission verwiesen. g; die Vorlage wird an die

ierauf vertagt sih das Haus.

chluß nah 3 Uhr. Nächste Sißung : (Etat der Eisenbahnverwaltung, e Sißung: Montag, 11 Uhr.

Literatur.

Die Grundzüge der Steuerlehre. Von B. isti Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat, Éenatopräsirenten 164 preußischen Dberverwaltungsgerihts. XVI und 445 S. Berlin Kar eymanns Verlag. Geh. 11 A Die wissenschaftliche Steuerlehre war den Geseßgebungen lange Zeit vorausgeeilt. Es fehlte deshalb an der praklishen Erprobung der theoretischen Grgebnisse. Erst _ seitdem zwei Staaten von der Größe Preußens und Desterreihs mit o verschiedenartiger wirt- schaftliher_ Gntwickelung ihrer Gebietsteile ihr System der direkten Steuern nah neuen Grundsäßen ausgebildet haben bietet sih die Möglichkeit einer umfassenden Ver, leihung zwischen dèn theoretischen Anforderungen und der praktischen Erfüllbarkeit Beide Staaten haben die individuelle Ginkommensbesteuerung mit der Verpflichtung zur Cinkommensanzeige eingeführt und eine rihterlihe Behörde, ihren höchsten Verwaltungsgerihtshof, mit Aus- tragung der Rechtsmittel in leßter Instanz betraut Preußen hat die Ertragsteuern aus dem staatlichen System anz ausgeshieden, während Oesterreih unter Umgestaltun einer Erwerbsteuer die Ertragsbesteuerung dur Hinzufü Unk des bisher fehlenden Gliedes „der Rentensteuer vervollständigt O Diese R L Lud N seinen Erklärungen im Vor- ort da „_ die vorliegende übersictli i

stellung der Steuerlehre qu verbffentlihhen De gostematishe Dar-

; D i den bekannten ausgezeihneten Kommentaren T Borse 5 h

preußishen Einkommensteuer-, Ergänzungösteuer-

gelege als vierter Band an, dem noch fin fünfter, eine ged,

E Hf aber atel Ben Systems der direkten Steuern 1 m i

der Kommentarreihe ériciienen., ‘londerem Titel auh außerhalb

Behandelt is das gesamte Steuerwesen.

der Darstellung bildet indessen das System vér “bitten Spand nämlich der Ginkommens-, der Vermögens- und der Ertragsbesteuerun L Die his Aufmerksamkeit wird der teple Abschnitt des Werkes in Anspru nehmen; er hat die Fortbildung des Systems de direkten Steuern zum Gegenstande und enthält zum e i Male seit der von Migquelschen Steuerreform den Vorsch n an Stelle der Vermögens(Ergänzungs)steuer zu den alles! dings auf neuen, j Mnasabigen Grundlagen aufzubauenden und zugleich für die Zwecke der Cinkommensbesteue S nußbar zu mähenden Ertragsteuern zurüdzuke Sud Es liegt im Wesen dér R daß die Einkommen

Darstellung den breitesten Raum einnimmt. Der seinem gesamten Uinfange hat bisher noch keine di

egen and in iti it steuerpolitishe Seite so inni rfahren; dieser

verbindende Behandlung N j

Teil des Werkes, dessen Inhalt in seiner eingehenden Behandlung des

Steuerrechts und der Steuerpolitik das Maß von „Grundzügen* weit

überschreitet, ist für die Wissenschaft wie für die Praxis eine reie undgrube. Der Bee i. t allgemein anertane rundsäße der Gerechtigkeit in der Besteuerung, zieht nah alle h Richtungen hin die sich hieraus ergebenden olgerun E und entfernt \sich ebenso weit von den einseitigen ode unerfüllbaren Forderungen der Theorie wie von den „unhaltbaren Ausschreitungen“ der Praxis. Ueberall, zumal bei Abweichungen Ln der herrshenden Meinung und bei Bemängelung geseßlicher Gin richtungen, ist auf eine überzeugende Begründung Gewicht gelegt. E Die Ansichten des Verfassers über die Fortführung der E reform stimmen insoweit mit der herrshenden Lehre überein, a 125) in der Einkommensteuer das Nükgrat der direkten Steuern erblidckt G 4 und weder die Ertragsteuern in ihrer derzeitigen, historisch gege s Gestalt noch eine allgemeine Zuschlagbesteuerung der mehr zu belastende Einkommen im Rahmen der Einkommensteuer für durhführbar hae: Aber sowohl über das Maß wie über die Nichtung der Ergänzung

bedürstigkeit der Einkommensteuer hat er seine eigene Meinung. Der

eingehendsten Beachtung wert sind die gründlichen Ausführungen u 88 127 ff., die den Verfasser zur Ueberzeugung führen, daß die A fommensteuer überhaupt niht die geeignete Steuerreform a h unteren Klassen sei und zu unverhältnismäßiger Belastung der un Sa Volksklassen, insbesondere dér kleinen Landwirte und Gewerbetreibe N führe. Abgesehen davon, daß Fuisting hiernah das Gebiet der Er- Tommensfteuer eingeschränkt wissen will, sieht er auch den Grund der a Ge weniger in einer ung ara Erfassung i eistungsfähigkeit als darin, daß neben der Besteuerung na x Leistungsfähigkeit die nah dem Interesse (\. unten) ihren Plaß 7 finden habe. Keinem der Gesihtspunkte heint ihm aber die n mögenssteuer, insbesondere mit Rücksicht auf die in Preußen gemach ht Erebinñaea zu entsprechen G 142, 166). Sein Vorschlag E dahin: es seien der Einkommensteuer Ertragsteuern und zwar Q steuer, Gebäudesteuer, Erwerbsteuer (Gewerbe und freie Beruse) m # Kapitalrentensteuer zur Seite zu stellen. Die Ertragsteuern #0 n der Regel den wirklichen, durch Nechnung oder Schätzung zu ermitteln L Ertrag, jedoch in weit A A L Maße als bei der Einkom steuer durch Rüdcfsicht auf die ra Na Tee änzt, zur Grundlage ha die Die praktis wichtigste Seite des Vorschlags ift wohl jene, die sich auf f Errichtung besonderer fahkundiger Sébäküngskommilfionen für C Gebäude- und Gewerbeerträg bezieht ; thre Festsezungen sollen für Einkommensteuerkommission bindend sein, nur der Kapitalsertrag E von der Einkommenshäßzungskommission unmittelbar festges be ' werden; auch sollen der Kapitalrentensteuer Cinkünfte aus persönli n Hebungsrechten, die steuerlih nicht anders behandelt werden, D) L als die Erträge reiner Arbeitstätigkeit entzogen bleiben (S hi A und Lasten sollen bei der Grund-, Gebäude- und Cr teuer nur insoweit in Betracht kommen, als der wirtschast E Zusammenhang mit der Quelle nachgewiesen wird, tend übrigen jedoch bei der Rentensteuer abzugsfähig sein. Beme vfelle wert ist noch die Ablehnung einer höheren Belastung der Aktie fder schaften mit dem Argument, man würde zu der offenbaren ener sinnigkeit gelangen, daß diejenigen, welche wegen unzulänglichet er Kapitalékraft fich e eben aus diesem Grunde sl aud belastet werden müßten, als solche, deren eigene Kapitalsftä dener reiht; das wäre eine Belastung mangelnder zu Gunsten vorhant in Kapitalskraft (S 392). Der Steuerfuß der Ertragsteuern so 30/0 gleihmäßiger sein und von etwa F 9/6 des Ertrages progressiv bis ansteigen. sers Eine eigenartige Gestaltung gewinnt der Vorschlag des Verfa t durch die ve1schiedenartige Feststellung der Untergrenze der Steuerpßl t und der Einrichtung der „Interessebesteuerung“ ;- Fuisting vers F darunter die Norm, daß der Steuerträger jedenfalls eine gew? Minimalsteuer nah der „Ertragsfähigkeit" zu entrihten have- Die „Crtragsfähigkeit“ soll für den Grund- und Hausbesitz von den Kommissionen individuell für jede Quelle ermittelt werden ; bei Aktien- gesellschaften sollen 4—5 9/6 des Grundkapitals, bei den mit Erwerbs- D ausgestatteten privaten Gewerbetreibenden die insen dieses Vermögens die „Ertragsfähigkeit“ darstellen; kapitallose Gewerbe- treibende und Kapitalzins und Renteneinkommen sind von jeder Minimalbesteuerung befreit. Bet der Grundsteuer soll der zum voll- ständigen Lebensunterhalte nicht auêreichende Kleinbesiß freigelassen, do darf die Grenze nit zu weit gezogen werden (§8 172): bei der Ge

bäudesteuer, die als Wohnhaussteuer, jedoch mit Auss{luß der lands ] nebensählich den F

wirtshaftlihen und gewerblichen, wenn auch Wohnungszwecken des Landwirtes oder Gewerbetreibenden dienenden Gebäude, gedacht ist, soll eine weitere ziffernmäßige Befreiuna n stattfinden. Bei der Erwerbsteuer sollen die Grenzen der preußi Gewerbesteuer (1500 (A Ertrag, 3000 4 Vermögen) durch die Echô us des Vermögensbetrages auf 5000 (6 etwas erweitert werden. Auch be der Kapitalrentensteuer soll cin Einkommen von 1500 4 die Unter- grenze für die sodann progressiv aufsteigende Besteuerung bilden- Als Dies sind die Grundzüge der Steuerreform des Verfassers. die der zweite Hauptgegenstand des Werkes stellt si, wie gesagt ie reilihe und fritische Behandlung der Einkommensteuer dar- 4e Fülle der in knappiter Form gehaltenen, sowohl die Fragen e materiellen Steuerrechts wie die des Verfahrens umfassenden, in alle Einzelheiten eingehenden Ausführungen {ließt eine Wiedergabe

ieser Stelle aus. Die reichste Erfahrung des seit einer Rethe gen e

Jahren am obersten preußischen Verwa i täti Nichters ist hier niedergelegt. Es muß S Priv pun hervorzuheben, Jede sozialpolitische Funktion der Besteuerung lehnt Fuisting mit Nachdrut ab. Er beschränkt das Einkommen auf da „quellenmäßige Ginkommen“ 41) und weist die Besteuerung außer“ Cg u V Ent mumens, ber Kopjunftengewne 1 zurü. Solche Gewinne sollen ie Verte steuern nit getroffen werden (§8 25, 97 L "Die R ite subsidiäre Sinshäßung nah dem Aufwande erscheint ihm als ein

Ra „gegen den Grundgedanken der Einkommensteuer (8 102)-

Meinung des Verfassers über das Veranlagungs0t?/ leren joll die Shäpung aufs äußerste eingeschränkt und die (enau Bere nung des Einkommens der Veranlagung zu Grunde gele A Die Veranlagung darf nicht dahin ausgedehnt werden, erhandensein einer Quelle ohne vollkommen zwingende eweise, é nterlagen“*, zu behaupten. Soweit niht der Stand des Kapital“ cgens „befannt ist, wird deshalb den Angaben A D gen über den raus seines Kapitalvermögens L Fase n 101). Auf das Schätungswesen führt der D faser le von ibm befürchtete Ueberlastung der kleinen und in A eee 186 prtsthastlichen E durch die Einkfomm

L «1A urüdckd. In dr Frage,

Pelteueruiig nah dem Durdhshnitie der Vorjahre, f em n soge abre oder nah der Leistungsfähigkeit der Gegenwart stattfinde y L entscheidet er sih für die aus\{ließlihe Besteuerung nah ñ E Vorjahre ohne jede Korrektur (§8 44, 45). Die Kont! E 2 E von den Behörden ganz unabhängig stéllen und insbe Ds Be eamten auch von dem Vorsißze ausschließen. - Das eigent! le ui der Einkommensteuer, das San dwesen, „die erforper- ane Unterlagen" zu einer vom Bekenntnisse abweichenden Be iz agung und die Mittel und Wege späterer Richtigstellung ut édriger Veranlagungen findet cine der Bedeutung der Sache © sprechende sehr ade Behandlung. r- ch aufs Geratewohl seien endli noch einige Keuperungen ba g B en, die nah verschiedenen Richtungen Interesse erwecken I j ck: Alle untergeordneten politishen Verbände „können däs ‘Aude E Abgabenforderung nur vom Staate ableiten“ (S. L Die“ ‘des Nend des Besteuerungsrehtes des Staates muß „auf das L dür wendigen beshränkt bleiben. Hierbei muß das gegenwärtige 2 nis entscheidend sein“ (S. 5). „Das Hauptziel praktischer nig Pee us stets die Zufriedenheit der großen Masse der Béb N mit den bestehenden Seins en sein“ (S. 26, ähnlich S. 22% emetfenöivert ist auch der Vorschlag einer geringeren Belastung d- E äbigteit (6 ane ommens aus Rücksichten der Billigreit und: D 33). . : s ili Teinc „gen Zweck der Anzeige, au den Nichtlesern dés Ga f möglist zutreffende S lderung zu geben und sie zu 8 Sasse, cht

d Leser desselben zu werden, glauben wir hiermit erfüllt zu haben f

o x [egten

E I | H wae i R L NTT a wnd 0M