1903 / 66 p. 22 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

[101237] y rren Aktionäre unserer Gesellschaft E Bn 2 der Sonnabend, den 4. April 1903, Vormittags 11 Uhr, im Saale der Dresdner Kaufmannsthaft, Ostraallee Nr. 9, statt- O awöl a E Generalver-

nge E

E n toUie edffnet, die Verhand-

i üunktlih 11 Uhr. : 2: fe Seis bi A beim Gintritt in den Saal in Gemäßheit des § 40 der Statuten. Ver-

ter können nur infoweit zugelassen werden, als sie selbst Aktionäre sind und au zer schriftlicher Vollma auch die Interimsscheine ihrer Vollmachtgeber bei ihrem Eintritt vorweisen. Die Vollmacht wird nicht

zurückgegeben. : y tensheine über hinterlegte Interimsscheine „Depolit E als sie von der Gesellschaft

oder einer öffeutlichen Behörde ausgestellt sind. Tagesorduung:

1) Vortrag der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des abgelaufenen Geschäfts- jahres nebst Beschlußfassung über dieselben und über Verteilung des Reingewinnes.

2) Entlastung der Verwaltungsorgane. -

3) Erhöhung des derzeit emittierten Grundkapitals von 1500000 G auf 3000000 M durch Ausgabe weiterer 1500000 Æ in 1500 Aktien u je 1000 4 mit 25% Bareinzablung und

5 9% Sicherstellung R fowie estseßung der sonstigen Au3gabebedingungen.

4) Abänderung des Gesellschaftsstatuts. Vorlage

des neuen Statutenentwurfes und Beshluh: fassung hierüber. Der Entwurf folgt gemäß

274 Abs. 2 des Handelsgeseßbuhes am

lusse dieser Einladung.

5) Ermächtigung des Aussihtsrates zur Vor- nahme der etwa vom Kaiserlichen Aufsichts- amt für Privatvezsicherung oder vom Register-

E s formellen Aenderungen der tatuten.

6) Wahlen zum Aufsichtsrat. 7) Beratung über etwa eingehende Anträge. Dresdeu, den 12. März 1903.

„Urania“ Actiengesellschaft für Kranken-, Unfall- u. Lebens-Versichernng zu Dresden. Der Vorstand.

Rudolph Clemens.

Der Entwurf der neuen Statuten, welcher der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden wird, hat folgenden Wortlaut:

L. Abschnitt.

Firma, Sih, Zwet, Dein und Grundkapital.

Unter der Firma „Urania* Aktie Il ü: Kranken-, Unf, und Lebens3v 44 E

ist eine Aktiengesellschaft ichtet w ihren Sih in ive bal E 0E

2. Der Zweck der Gesell i - P G t eiter b

schaft Grund der Wechselausstellung zu- Ba i g den gesetzlichen Vorsériften (§§ 218, 219, 220, 221 S andelsgesebuches.

‘Die Aktien find mit fortlaufender Nummer zu | versehen und Va der Direktion, sowie einem Mit- 1 gliede des ‘Aufsichtsrates auszufertigen.

Der Uebergang einer Aktie, soweit sie nicht voll eingezablt ist, auf einen anderen T durch Ver- fauf, Erbschaft oder auf andere Weise kann nur mit Genehmigung des Aufsichtsrates geschehen.

Zur Angabe von Gründen, aus welchen der Ueber- gang von Aktien abgelehnt wird, ist der Aufsichtsrat nicht verpflichtet. l

er neue, Aktienbesiter hat eine erung - ebühr von 3 4 für jede Aktie zur Gesellschasts- fasse einzuzahlen. m übrigen gelten für die Ein- tragung in das Aktienbuch ‘und für die Uebertragung der Aktien die Vorschriften der §8 222, Abs. 1, §23, Abs. 1 und 3, und 224 des Handelsgesetzbuches.

stellt er feine Zahlungen ein, wird ihm das Ver- sügungtrecht über sein Vermögen ganz oder teilweise entzogen oder - hôrt eine bei der meliog m L mit Aktien beteiligte Firma zu existieren, jo hat der Aktionär beziehungsweise aben“ e Vertreter oder Erben (insoweit mcht vollemgezahlte Aktien in Frage kommen), r Aufforderung des Aufsichtsrates in einer_von diesem zu bestimmenden Frist entweder den Betrag der Wechtelschuld gegen eine Verzinsung von 39/6 p. a. bar zu deponieren oder einen neuen, der Gesellschaft genebmen Aktionär zu bezeichnen, widrigen- falls der Aufsichtsrat berechtigt ist, nah Maßgabe der S des Z 219 des Handelsgesezbuches zu verfahren.

Verfahren bei Amortisation von Aktien oder Interimsscheinen richtet sich nah den Bestimmungen der Reichs- und Landesgesetze.

Dividendenscheine und Le werden auf den In- haber gestellt. :

Ein Aufgebot findet bezügli derselben nicht statt.

Dividendenscheine verfallen zu E der Gesell- saft, wenn fie nicht innerhalb vier Jahren von Ablauf des Kalenderjahres ab, in welhem sie zur Aus- zahlung eren, erhoben worden find.

Geht ein Dividendenschein verloren und ist hier- über innerhalb vorstehender Frist bei der Gesellschaft Anzeige gemacht, so wird der Betrag hierfür dem Anmeldenden nah Ablauf eines weiteren Kalender- jahres ausbezahlt, sofern nicht der Dividenden ein selbst inzwischen eingelöst worden ist. Durch solche Verlustanzeigen wird „die Gesfellshaft weder zur Erüfung der Legitimation des Präsentanten noch zur

istierung der uszahlung verpflichtet.

Beschädigte Aktien, Interimsscheine, Talons und Dividendenscheine fôunen, wenn über ihre Echtheit kein Zweifel obwaltet, durch neue Ausfertigungen

unter gleiher Nummer auf Kosten des Antragstellers en

erseßt werden. AimiERE Suitt Vorstand, S NE, x eneralversammlung.

1) von Kapitalien und Renten auf das menschlihe | Organe der Gesellschaft find:

ben; 1) der Vorstand, s

2) iegen die Folgen von Krankheiten und von 2) der Aufs\ichtsrat,- G Unfällen aller Art; 3) die Generalversammlung.

3) gegen die Folgen D aller Art. Die Dauer der Gefellhaft ist unbeschränkt.

§ 4. Die Gesellschaft ist gegründet am 28. Februar

1891 mit einem Grundkapitale von 1 000 000 «A Die Generalversammlung vom 10. Juli 1895 er- teilte die Genehmigung, das Grundkapital um 3 000 000 M zu erhöhen, dabon zunätst ‘aber nur 900 000 Æ auszugeben, demzufolge das Grundkapital der Gesellshaft bisher 1500 000 e, zerlegt in 1500 Stück auf den Inhaber lautende Aktien zu je 1000 „G, betrug. Auf Grund des Generalversammlungsbeschlusses vom : sind nunmebr weitere 1500000 M, eingeteilt in 1500 Stück aufden Lite haber lautende Aktien von je 1000 „A ausgegeben worden, fo daß das Grundkapital dec Gesellschaft jeyt 3 000 000 A

beträgt.

Eine Erböhung des Grundkapitals vor voller Ein- zaßlung desselben kann dur die Generalversamm- lung bes{lossen werden.

; §5.

Auf jede Aktie sind 25% des Nominalbetrages, demnach je 250 4, bar einzuzaklen.

Ueber diese Einzahlung werden auf Namen lautende Interimsscheine ausgestellt. (

Für die übrigen 75% sind in Dresden domizi- lierte, drei Monate nah Sicht Phlhaia Solawechsel Lu und u E De Se B G u hinterlegen. ie hint svätestens 3 Monate vor Ablauf ter Verjährungs-

ist zu erneuern.

E ine welhe nicht in Deutschland wohnen, haben einen der Direktion genehmen, in Deutschland wobnenden wehselfähigen, selbstshuldnerischen Bürgen

zu en . e , _- I Wechselstempel trägt der Aktionär. : s der Uttionte ist Ee an) E En e lawesel den Betrag der Aktie voll einzu-

E Ee e oder fämtliche der

benen el zu jéder Zeit durch Bar-

Ad Aawaldiea E M LS Betra der

iuld wird mit 3% p. a. von der Gesell-

S uSgabe von Aktien zu einem den Î M Betrage, ss ist dieser Veber die Ÿ 6 ;

besimmt dee Au weiterer Ginzablungen

wenn die ma G zgüsen n t

Prdient Bilanz einen D Be Eer

C

rozent des Grundkapitals exit" 10 “me

ind die weiteren Einzahlungen mindestens a

Höhe einzufordern, daß der an den u ing «gl gezahlten 25% des Grundkapitals erlitten Verlust vollständig erseßt wird.

Die Wedlhsel]schuld der Aktionäre vermindert fih

um den Betrag der ce ens Einzahlung. (.

Das Verfabren gegen Aktionäre und deren Rechts- vorgäuger, welche ihren in §§ 5 und 6 aufgeführten Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nit voll- ständig nahlommen, richtet sich, unbeschadet der der

and.

Vorstand der Gefell geseßbuchs ist die Direktion.

Gr kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen. ;

Sofern nit beim Vorhandensein mehrerer Vor- stand9mitglieder der Aufsichtsrat hinsihtlih einer Kollektivzeihnung besondere Anordiungen trifft, zeichnet jedes einzelne Mitglied des ranzo die irma der Gesellschaft, indem es derselben seinen Namen beisegt, mit Ie Wirksamkeit.

Die Bestellung des Vorstandes und der Wider- ruf derselben liegen dem Aussichtsrate ob.

Etwa erforderliche Stellvertretung und die Form für die Zeichnung der Stellverteter ordnet der Aufsichts-

rat an. Die Legitimation po den Vorstand und dessen Stellvertreter gegenüber* dem Handeiguerihe ea durch Vorlage einer Men eglaubigten Abschrift des notariellen Wahlprotokolles.

§ 14. E L

Der Vorstand ist für seine Geschäftsführung dem Aufsichtêrate und der Gefellschaft n H Maßgabe der eseylihen und ftatutarishen etinainnges, des Dienstvertrages und der vom chtsrate besonders erteilten ‘Juattruktion verantwortlich.

Mindestens ein Teil ihres Ginkommens muß von der Höbe der Betriebsergebnisse der Gefellschart ab- bängig fein. :

C L : j stande sind alle Beamten, Bediensteten P en der G idaft dakitteite untergeben. Ihre Legitimation wird durch Zeugnisse des Vor- standes erbracht. Die Anstellung von Prokuristen darf nur mit Genehmigung des Aufsichtsrates erfolgen. ¿ Die Mitglieder des Vorstandes wohnen den Sitzungen des Auffichtsrates mit beratender Stimme bei, sofern nicht der Auffichtsrat beschließt, in Ab- wesenheit der Mitglieder des Vorstandes zu beraten. 3. Auffichtsrat.

16. ——— Der Ausichtsrat belebt aus mindestens drei, öchstens aht von der Generalversammlung aus den Aktionären zu wählenden Mitgliedern, von denen mindestens drei in A wohnhaft sein müssen.

Von dem- Aufsichtsrate s eidet jedesmal in der drdâutlichen Generalversamm s je ein Drittel der Mitglieder, foweit deren Zahl dur drei teilbar T dem Ablaufe des dritten Jahres der

Das Ausschciden erfolgt nah ter Dienstdauer daß bei versiebenem ienstalter derjenige

Jus - welcher die ngste Zeit dem Aufsichtsrate

Amtbdauer ez tgliedern von gleicher

dieheade Los. heidet tas vom BVorsißzen

j der Ausscheidenden

l nimmt die ordent-

Geidenden fins weenlng Neuwahlen vor, Die Uns:

Scheiden Aufsichtórutöinibetietier bir

intédauer aus, so findet nächsten ordentlichen ener be

den zu

Abka wahl ees

g nicht statt, !

tirbt ein Aktionär, gerät er in Konkurs oder | S

12 aft im Sinne des Handelg=-

vorausgeseßt, daß der Aufsichtsrat immer n 3 Mitgliedern besteht. E währt die Amtsdauer der

wie das Amt der A sie getreten, gewährt ha

Der Aufsichtsrat wählt in jedem Jahre nah dem Sdiuse derjenigen Generalversammlung, in welcher eine Wahl stattgefunden hat, aus seiner Vorßpenden und dessen Stellvertreter.

L och aus olgt einc Erfatzwahl, so Crsaßmänner so lange, iedenen, an deren Stekle en würde.

Bei dieser

Jahres oder in dessen Behinderung sein Stellver- treter, in deren Ermangelung jedo das den Lebens- jahren nah älteste Mitglied den Vorsitz. Die Wahl ist in entsprechender Weise zu wiederho en, sobald in der Zwischenzeit das Amt zur Erledigung kommt oder sobald nah Üübereinstimmender Erklärung aller übrigen Mitglieder andauernde Unfähigkeit zur Ver- waltung des betreffenden Amtes eingetreten ist. Der Aufsichtsrat faßt feine Beschlüsse mit

timmenmehrheit der Anwesenden ; bei Stimmen- O entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

ie Wahlen erfolgen ebenfalls nach absoluter Stimmenmehrheit; ist diese bei der ersten Wahl- bandlung nicht erreicht, so findet cine engere Wahl über diejenigen statt, welhen die beiden hôchsten Stimménzahlen zugefallen find; bei gleicher Stimmen- ¡ahl in der engeren Wahl entscheidet das von der Hand des Vorsiyenden zu ziehende Los.

; §8 20.

Der Aufsichtsrat ist bes{lußfähig, drei seiner Mitglieder, darunter der Vorsißende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind und sämtliche Mitglieder zur Teilnahme eingeladen waren.

wenn mindestens

Der Vorsigende oder in „dessen Behinderung sein Stellvertreter erläßt die Einladungen zu Si ungen des Aufsichtsrates dur eingeschriebenen Bri, unter Mitteilung der Tagesordnung, so oft die Angelegen- heiten der Gesellschaft dies erfordern, mind tens aber dreimal im Jahre, - außerdem auf \chriftli begrün- deten Antrag zweier Mitglieder des S E E fin bér-Vst

n dringenden Fällen kann der Vo lgende \{rift- liche oder telegraphische Abfiimmuaa s L dais

sprehender Beobachtung der Vorschriften in S 20 veranlassen.

,

8 22. Ueber die in den Sißzungen des Aufsichtsrates ge- faßten Beschlüsse wird ein von den Teilnehmern zu nente Protokoll aufgenommen. Ueber Wahlhandlungen ift eine Notariatsurkunde aufzunehmen. 8 23 b

Dem AniliGicat liegt außer den ihm vom Gese zugewiesenen Aufgaben ob:

1) ber Abfluß und der Widerruf der Anstellungs- erte mit dem Vorstande und dessen Stellvertretern ; , 2) die Feststellung der erforderlichen Geschäfts. instruktionen;

3) die Bestimmung über die Anlage und Auf- bewahrun vorhandener Gelder, sowei solche ¡um Geschäfts. etrieb nicht erforderlich sind;

4) die Bestimmung über Ein orderung weiterer

Einzahlungen bis zum Nennbetrage der Aktien, jed unter gleichzeitiger Be; 0 1A fammlung, welcher dieserha

9) die Vorschläge - bezüglih der otierung der Spezial- und rtrareservfonbs Î 34);

6) bie Beschlußfassung über Änleihen und über Grwerb-und- Veräußerung: von -Géundstücken; +7) die Beschlußfassung über Errichtung und Auf- laffung von Zweignieder affungen;

3)-die Beschlußfassung über die Bewilligung von Gratifikationen und Unterstüßungen an- außerhalb des Vorstandes stehende Beamte.

24. Der Aufsichtsrat ist befugt, zur fortlaufenden Wahrnehmung besonderer Obliegenheiten einzelne Lener Mitglieder für die Dauer eines Jahres zu elegieren. :

Die Zesugnise. der Delegierten bestimmen sich nah der vom Aufsichtörate Festacsezten Instruktion und sind jederzeit E Alle Ausfertigungen des Aufsichttrates werden vom

Vorsitzenden, beziehungsweise dessen Stellvertreter unterzeichnet. Die Legitimation der Mitglieder des Aufsichts-

rates, sowie des Vorsigenden und seinés Stell- vertreters wird durch ein auf Grund der Wahl- protokolle auszustellendes notarielles Attest erbracht. Zum Nachweise der Annahme der Wahl genügt die Grklärung in einer Privaturkunde oder die zum Protokolle des ANHGSNE gegebene Zustimmung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben Grf\ g 8 nen durch ihre Amtsverrihtung slagen für ihre. Degen tung. inn nach Maßgabe des eilung unter ufsichtsrat beschließt. Mitglied des Aufsichtsrates kann seine Stellung freiwillig niederlegen, hat dies aber dem Aufsichtsrate drei Monate vorher bei Verlust des Anspruchs auf Tantieme für das laufende Geschäfts- jahr (ugujeigen. : Jedes Mitglied des Aufsichtsrates as 10 Aktien R Na bei deren Hauptkasse als Kaution zu nterlegen. C. E E RE Die Generalversammlungen er in Dresden statt. Die ordentliche Genera versammlung wird regelmäßig innerhalb der ersten E Monate jedes Kalenderjahres ‘mit folgender Cagesordnung ab- gehalten: 1) Vorlegung des Geschäftsberihtes des Vor- standes, der Bilanz und der Gewinn- und Verlust- rechnung und des Berichtes des Aufsichtsrates über die Prüfung dieser Vorlagen; á 2) Beschlußfassung über die Verteilung des Gewinn- tes 34); x Fs Steilung der Entlastung für den Vorstand und den Aufsichtsrat ;

4) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates ;

5 Debut faffun über sonstige auf der Tages- ordnung stehende Anträge des Vorstandes, des Auf- sichtsrates oder der Aktionäre.

träge von Aktionären mlissen jedoch den Vor- {riften a s 254, Abs. 2 des Handelsgesezbuches entsprechen. j

[i den statt und Le Ing ati in rg fe oft Se N orstand oder der Aufsichtsrat sie für notwendig erachten,

Mitte einen | l Verhandlung führt der Vorsitzende des abgelaufenen | d

ng einer Generalver- al Berit u erstatten it; fi

ie einzelnen

oder die in §&

angegebene Zahl

Die Beruf des Crd entliher age

anzeiger mindestens drei Wochen ungêt

des öff

em

Blattes und dem Datum der ! [un Fes d um der Versammlung

mindestens 3 Versammlun Tagesordnung

Die Anmeld dem Vorstande absoluter | Tage vor der Generalversammlun zu erfolgen.

ur Aktionäre, % der Belculdast oder durch i schriftlichen

age.

ung der Generalversammlungen der Befugnisse des Vorstandes na

ni Wo e Ta

re gese Bevollmäch

von Aktionären es verlangt.

254, Abs. 1 des Handelsgeseßbuches

g C208

buches, dur den Aufsichtsrat mittels

anntmahung im etanntmachung entha

t mit gerehnet, ein Zeitrau en liegt.

nd in der

Deutschen Reichs- vor dem Versamm-

ie Frist ist dergestalt zu bemessen, daß zwischen

Datum des die Bek haltenden

selbft, m von

und Stunde, sowie die ekanntmachung anzugeben.

ung zur Generalversammlung hat

der Gesellschaft spätestens am zweiten

„welche als so i finseteagen sind, können in ichen Vertreter, oder dur

e im Aktienbuche

erson einen

tigten, welcher Aktionär sein

muß, an der Generalversammlung teilnehmen, [o-

fern der

ner

Der

oder dessen itgliedern wähltes Mitglied. erschienen, so erò den gr i ufsichtsrates | \

wählen.

rates

ie sih über den Akti O dür, Vorx ess ausweisen, welches gerichtlich

der

bezeihneten Anmeldungs

Vorstand

meldenden Gintrittêkarten und Stim 0

Den Vorsi dieselbe bat

berufen sein, führt der orsißende des Au e f} Stellvertreter oder ein von den e ée s Auiphiorates aus ihrer ffichis-

scheidet das Los.

Der Vo

und die

gelehnt.

Jede Aktie Ueber die nommen, für tel

Handel8gesezbuches

31. Der Beschlußfassung der unterliegen {hrubk sens in §

ständen ferner :

1

an

bestandes einer anderen Ge entspringenden Rechte und Pflichk Zur gültigen Béschlußfassung Punkte if es erforderlich, teile der vertretenen Stimr Beschlüsse über die vorste Gegenstände bedürfen der lichen Aufsichtsamts für Privatversi t

2) di

die e

nens F.

3) die Abänderung des Grund 4) sonstige Abänderungen des 5) die etwaige eren Gesel)

absoluter „vertretenen Stimmen Stimmengleichheit gilt der gestellte A

Brat eine Stimme.

e ändigt den

den Vorstand oder den Au

§ 30. j ß in der ind oder den Ausfi

Ist kein Mitglied des

von dieser einen ahlen hat jedo, Gaseverkrag

üsse wird ein Protokoll maßgebend sind.

2);

des ellschaft und. der

vaten des

rung. I. Abschnitt,

hat, die E hohem Aktienbesig E ent-

cllaftovertragesz

durch Vorzeigun lage e ed Besigieugnisses ] b oder notariell, oder von inladun gur Generálversammlung fle ausgestellt sein muß | f rehtzcitig An- mzettel aué.

ma S enen

net derjenige Akti welcher ößten Aktienbesiz an eme at, di ammlung und [l

Bei glei

Ver-

pende bestimmt die Art der Abstimmung

etbenfolge der einzel. dlungs- gegenstände. B nuge er einzelnen Verhan iht

eim N immung du fog e Bed 4 r erfordern r

\{lußfafung

ofern n uruf erfa gen, hriftlite A mmzettel stattzufinden. werden, soweit nicht das Ges eine größere Mehryes ehrheit der bei der Vé- gefaßt; bei ntrag als ab»

aufge-

es die Vorschriften in § 259 des

Generalversammlung

27 bezeichneten G

Ten Sit

egen-

Gegen-

ngs« daraus

en. , über jeden dieser daß mindestens drei Vier- nen bejahend stimmen.

bend unter 2—b genannten

Kaiser-

Rechnungsstellung, Bilanz, Gewinnverteilung, Reserve- fonds, Geldanlage, Kontrolle.

& 32, j peas Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalender- ahr

aufzuftellen.

ie Vorlagen Aufsichtsrat gelan E der zulegertden Becher zur

insiht der

können.

g u [d

Der Ueber wird zunächst, der Kapitalreservef kapital angegriffen ist, leßteren verwendet, ist, wird der Reingewi vere: zst

n zum gese lite

2) Sodann

vor

Für me Ar en die ge sihtdamits für

riften. *

wenn du

sowie die Bilanz

en,

die na ordentli; Ó

n Gener

bbaltung d

er Genera

ver

{lußjahre

en und die seitens des Kai

Insoweit dies nicht er

Aufsichtsrats und mit Genehmigung der

versammlung Spezial- und E selben dürf Überstei

3) Von halfen der Vo Gaft die vertr

gen

en

jedo

und die Beamten der

tenden Tantiemen.

4)

wird

an

m

im

Dann kapitals werden

geschieden.

au

Verh

llenden vorstehend

n gewährt. die Lebens- und Volksversi

sub 1—5 f ältnis des Abteilungsgewinn

& 33, H 3 R sl der lls{aft ehnung egung ie f

10% des Reingewinns

dem hiernah verbleibenden B rstand

e gesebten,

Der Vorstand hat alljährliß die Gewinn- und Verlustrechnung für e A Geschäftsjahr selllhaft vom Jabresfcchlus, nas

\ vom Jahres\{chluß na dls des À 33 der Sahungen baldtunlichst

er Ge-

Maßgabe der Be-

hierüber müssen so zeitig an den

260 des Handels- versammlung vot- Aufstellungen und Berichte versa

ns zwet

Aftionäre im Geschästalotele dee onare tim e 810Taie Gesellschaft bereitgestellt und

uni Da Ab

eures bis Ende eneralversammlung der Aktion

olgenden Jahres der âre vorgelegt werden 4 i

rl

Privatversicherung erlaffenen Vor

8 34. {uß der Aktiven über die Passiven rch Verlust in den Vorjahren onds aufgezehrt und das Grund- zur Wiederergänzung des Porderlih nn ‘nah folgenden Grundsäyen:

sind mindestens 5 0/9 des Reingewinns n Kapitalreservefonds

urüickzulegen. fönnen und zwar zuf

Vors g

en

weitere Beträge zur Bildung von ttrareserven verwendet werde

dies s" nicht

e er* e Gesell- agömäßig aus dem Reingewinn pt

4 0/9 des etrigezahlten Aktien“ zur Verteilung, an die us-

Von dem hiernash verbleibenden Netlolbershuß e Beitali ine Tantieme o 74 o Gee des Aufsichtörats eine

Von dem alsdann verbleibenden Ueberschuß f 4

aus de

abteilung ent diesem die G

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