1903 / 80 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Wenn man nun die Einnahmen auf das Kilometer reduziert, so Einnahme . haben. als im vorigen Jahre, wenn auch die Steigerung - sehr erheblich ift. ‘den vorläufigen Ermittelungen Kilometer haben am 23. Fébruar im Abgeordneten- mit nur 25322 M bezeichnen stch also die kilometrish2 Einnahme in den leßten niht unwesentlih günstiger gestaltet. muß ih daß diese Steigerung noh lange nit so groß ist, wie der den wir gehabt haben, als unsere industrielle Krisis anfing, wo in einem Jahre, 1901, die filometris&e Einnahme um 2069 4 sank. Wir haben also allen Anlaß, troßdem es etwas besser ge- worden ist, uns doch noch keinem Optimismus hinzugeben, sondern weiterhin sparsam und vorsichtig zu wirlschaften. Wenn wir das tun, und der wirtschaftlihe Aufschwung anhält, dann hoffe ih, daß das Jahr 1903 mit einem besseren Ergebnis abs{ließen wird, als der Etat es vor- aussieht. Vor allem bin ih aber zumSchluß in der Lage, die Erklärungabzu- geben, die hoffentlich in diesem hohen Hause und im Lande Freude bereiten wird, daß das Defizit, was rehnerisch auf das Jahr 1992 vom Herrn Finanzminister noch im Januar, nach den tamals vorliegenden Rapporten für den gesamten Staatshauéhaltéctat mit 35 Millionen angenommen war, verschwinden wird, Den es ist mir gelungen, in der Verwaltung rund 15 Millionen zu sparen (hört, hört), und außerdem noh erheblihe Mehreinnahmen zu erzielen, so daß die viel- geshmähten Eisenbahnen nun doch in der Lage sind, mit cinem Etat abzuschließen, der die befürhteten 35 Millionen Defizit voll det. (Lebhaftes Bravo!) raf von Hutten - Czapski: Die vom Landtag genehm Vertrôge ischen Preußen ed Divenburg über! die Ba teen hrwassers der Weser usw. sind nicht im Stbguzeigex veröffent- t worden, troßdem alle Staatére{httlehrer darin ein g sind, daß dies nötig ist; id möchte an die Staatsregierung die Frage rihten,

warum die Veröffentlichung unterblieb. Ministerialdirektor Sculb: Die Frage, ob’ die Veröffentlichung nötig ist, wird von Fall zu Fall geprüft ; diesem Falle wurde sie

verneint. Die Ansichten der Staatsrehtslehrer über die Notwendigkeit, alle Staatsverträge zu veröffentlichen, sind geteilt.

Beim Etat des Justizministeriums erklärt auf eine Anfrage des Fürsten zu Jnn- und Knyphausen der

Zustizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! J bin sehr gern bereit, die Anfrage des Herrn

Fürsten zu Innhausen und Knyphausen zu beantworten, soweit ih dazu nah der geschäftlichen Lage imstande bin. Ih kann also mit- teilen, daß in gemeinsamer Arbeit von den Kommissarien des Justiz- ministeriums und des Landwirtschaftsministeriums der Entwurf eines neuen Fideikommißgeseßes ausgearbeitet und daß auch die Begründung zu diesem Geseßentwurf vollendet ist. (Bravo!) Es hat sih dabei um ein außerordentlich s{chwieriges Stück Arbeit gehandelt, und die Schwierigkeiten, um die es sih dabei handelt, kann nur der richtig würdigen, der den Gesamtinhalt des Geséßes vor sih hat und da- durch in der Lage ist, zu prüfen, wie tief ein folhes' Gesetz in die ver- shiedensten rechtlihen Materien eingreift.

Der fertiggestellte Entwurf umfaßt ungefähr 250 Paragraphen,

und die Begründung wird ungefähr ebenso viele gedruckte Foliosciten einnehmen. Es ist zwischen den Kommissarien der beiden Verwaltungs- ressorts eine vollständige Cinigung über den Entwurf erzielt worden, bis auf einen übrig gebliebenen Differenzpunkt,, der der Klärung noth be- darf, und das ist die Frage, wie die staatliche Aufsicht zu regeln, welcher Behörde die Staatsaufsicht zuzuweisen ist. Den Herren ist bekannt, daß ursprünglih ein Entwurf ledigli im Landwirtschaftsministerium ausgearbeitet war ohne Zuziehung und Mitwirkung des Justize ministeriums. Es ist damals von dem Herrn Landwirt schaftêminister für richtiger gehalten worden, zunäWst einseitig in der Sache vorzu- gehen. Als dieser Entwurf demnächst einer gemeinsamen Nachprüfung unterzogen worden ist, hat er cine vollständige Umarbeitung erfahren, und es is wenig vom ursprünglichen Entwurf stehen geblieben. Dieser Umstand läßt . cs geboten ersheincn, den Entwurf in seiner jetzigen Gestalt zunächst noch einmal. dea Provinzialbe- hörden, jedenfalls den Oberlandesgerichten, zur Begutachtung mitzutcilen. Es ist das insbesondere auh deshalb erforderli, weil die Absicht besteht, das Gesctz, das in seiner Allgemeinheit ja zunätst nur die künftigen Fideikommisse im Auge hat, in seinen Erund- prinzipien auch auf die bestchenden Fideikommisse auszudehnen. Wenn das nicht ges{ähe, wenn für die bestchenden Fideikommisse das alte Recht unverändert bestehen bliebe, so würde der Entwurf scine Bes deutung im wesentlichen verlieren. Es find deshalb in den Entwurf Uebergangébestimmungen aufgenommen, welche die Frage rezeln sollen, inwieweit und mit welchen Habgoben die neuen Bestimmungen auf die alten Fideikommisse in Anwendung zu bringen seien.

Nun hat der Herr Fürst zu Innhaussen und Knyphausen auch die Frage der Stempelregelung zur Sprache gebraht. Es ist das eine Frage, die das größte und allgemeinste Interesse in diesem hohen Hause findet und deren Wichtigkeit und Bedeutung ih keinen Augenblick verkenne. Aber sie gehört nicht cigenili in ein Gesetz hinein, das die rehtlidhe Gestaltung der Fideikommisse regeln soll, und fie hat deshalb au eine Regelung in dem vorliegenden Entwurfe nicht gefunden. Auch die geltenden Fideikommißgeseze mögen sie ih im allgemeinen Landrecht oder in Sondergesezen befinden enthalten keine Be- ftimmungen über Kosten und Stempel. Diese finden sih viel- mehr. in dem allgemeinen Koftengeseß und dem Stempelgeseß.

Dort wird einzuseßen sein, wenn es sih darum handelt, terungen für das Gekiet des Fideikommißwesens herbei-

lle der Herr Finanzminister berufen, n fit Widerspruch befürchten zu müssen, aus- Tt feblen lassen. Znwieweit es sich dabei

leich handeln wird um die tex Tommisse,. das ist wiederum cine ris A beg S TAN: Entwurf noch nicht. zur Entscheidung. gebradt worden ist. Jch per

“Znzialbehórden, für die cine niht zu lange Frist in Aussicht genommen

ist und von der ih hoffe,

Interessenten zu berufen und mit ihnen noch einmal in cine Beratung einzutreten, bevor das Staatsministerium sich darüber s{lüssig macht, Seiner Majestät eine Vorlage zwecks Einbringung an den Landtag zu unterbreiten.

Ich hoffe, daß die Mitteilungen, die ich zu machen in der Lage war, zur- Befriedigung- des Fürsten zu Knyphausen und dieses boben Hauses gereichen werden. Jh möchte nur noch cinmal mi dagegen verwahren, daß etwa die Staatsregierung der Vorwurf einer ungebühr- lichen Verzögerung treffen könnte. Jh kann nur sagen, daß die Sahe bearbeitet ist mit cinem ganz außerordentlichen Kraftaufwande, mit einer Hingebung seitens der Herren, die mit der Lösung dieser s{wierigen Aufgabe betraut waren, tie die allergrößte Anerkennung verdient. Wenn es so lançe gedauert hat, bis wir endli zu einem vorläufig abges{lossenen Entwurfe gckommen sind, so findet das scine Erklärung lediglih in der außerordentlihen Kompliziertheit der Materie und den in der Sache liegenden Schwierigkeiten.

von ow-Salesëke spricht ür die Einbeziehung der feln Bon Paci | ch4 es aber Ne Minifter darin bei, daß bei dem bäuerlihen Besiß andere Normen obwalten

Nicht einverstanden sei er damit, da das neue Gesey auf He ichen Sei D eon sein solle. F

- Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Ih bedauere, der Befürchtung, welher Herr von Below-Saleéke eben Ausdruck gegeben hat, den Boden nit voll- ständig entziehen zu können. Ich kann in dieser Richtung nur wieder- holen, was ih vorhin gesagt habe, daß bei dem Ausbau dieses Gesetzes davon ausgegangen worden ist, daß es in seinen grundsäßlichen Be- stimmungen au auf die bestehenden Fideikommisse für anwendbar zu erklären sein würde. Die Zulässigkeit eines solchen gesetzgeberishen Aktes wird einem re{htlichen Zweifel nicht unterzogen werden können. Auch auf diesem Gebiet ist die Gesezgcbung allmähtig; in wel&hem Umfange sie von ibrer AUmacht Gebrau machen wird, ist cine Frage für si, und wenn das Gesch an das hohe Haus gelangt, wird Ihnen genügend Gelegenheit gegeben werden, im einzclnen zu prüfen, welche der Be- stimmungen des Geseßes auf die alten Fiteikommisse anzuwenden sein inöhhtea, und welhe niht. Jch glaube, wie ih son vorhin zum Auétdruck gebraht habe, daß ein wesentlicher Vorteil und Vorzug des Geseßcs darin gesucht werden muß, auf dem so außerordentli verworrenen und vielgestaltizen Gebiete der Fidcikommißgesepgébung auch für die bereits bestehenden Fideikommisse cin cinheitliches, fHares, dursihtiges Recht zu schaffen. @s kann dadur allerdings die Not- wendigkeit entstehen, einzelne der Fideilommißstatuten, der Stiftungs- urkunden einer Revision und Abänderong zu unterziehen; das Gesetz wird au nah der Nichtung hin Vorsorge zu treffen haben, wie und in welhem Umfange solde Revisionen herbeizuführen sein werden.

Eines glaube ih noch hervorheben zu müssen: wenn wir ein Fideikommißgesez machen wollen nur für die in Zukunft zu errichtenden Fideikommisse, so würde einem großen Teil der über den bestehenden Zustand erhobenen Beschwerden niht abgeholfen werden fönnen; ste würden sih in perpetuum fortseßen, und es würden das Ziel und der Zweck nicht erreiht werden, um derentwillen man cine Reform des Fideikommißwesens als ein dringendes Bedürfnis erkannt bat. Es würde inébesondere nicht das Ziel erreicht werden, für dieses shwierige Rechtsgebict eine klare, einfache, einbeitlihe Grundlage zu schaffen.

Oberbürgermeister Struckmann: Nach Anhörung der Provinzial - beamten sollte der Entwurf dcs neuen SibEtorumiß(esenes der Oeffent- lihfeit unterbreitet werden, he er an den Lan! - Der Minister hat von Interessenten gesprohen. Wer ift Interessent ? Zunächst muß man dabei an die Kreise der jeßigen Fideikommißbesißzer denken, dann aber auch an andere weite Kreise, da diese ganze Sache cine große volkswirtschaftliche Bedeutung hat.

Graf von Ziethen- Schwerin: In zwei Punkten kann ih | niht wit dem Minister übereinstimmen: einmal darin, daß die Fidei- kommisbestimmungen si nur auf den Großgrundbesitz erstrecken sollen. halte 8 füc beinahe ebenso nötig, daß den kleinen Grund-

Bes die gleide Gelegenheit zur Fideifkoinmißbildung gegeben wird wie denGroßgrundbesitzern. Das Motiv der Bindung der Schulden kommt für den Bauernstand in viel höherem Maße in Betracht als für den Großgrundkesiß. Der zweite Punkt ist der, daß wir nua richtig in eine Zwickmübie hineingekommen Minister Miquel hat uns bei

agt, das gebört nicht hierher,

ind, dem édrüdi tem Stempelsteuer uri je

in. Jett wird uns gesagt, das gehêrt nicht in das ideifomnißgeseß, das m i - einer Revision des Stempelgesehzes in durch-

0 erledigt werden. Jch b aus eciaverstanden mit dem, was ckmann gesagt hat. Auh ih wünsche, daß, wenn diese Gefeyzesvorlage von decn Provinziälbehörden begutachter ift, sie veröffentliht wird. » Wir werden Gelegenheit yhaben, uns über die Ginzclheiten völlig klar zu werden. Wenn das Geseß darauf on den Landtag fommt, wird es ibm nicht zum Schaden gereichen. tan es entgegen ter Ansicht meines Freundes von Below nit für einen Mißbrauch balten, wenn dieses Gefeß auch auf die alten Stiftungen bezogen werden soll. Im enteil, das wird dem Geseh seinen größten Wert geben. Wir baben tiftungsurlunden aus alten Zeiten, die ‘so veraltet und so wenig auf die jeßigen Verhältnisse passen, daß die damaligen Stifter, wenn sie beute lebten, selbt die Hände fiber dec Kopf zusammenschlagen würden. Aber nit nur aus alter Zeit, au aus der neueren Zei QOA wir

nd.

Stiftungsurkunden, die nicht gehauen und nit

Justizminister Dr. Schönstedt:

Ic möchte nur um die Erlaubnis bitten, einem Mißverständnisse entgegenzutreten, welhem anscheinend meine Worte begegnet sind. Wenn ih gesagt habe, daß in dem vorliegenden Entwurfe die Frage der Kosten und Stempel ihre Erledigung niht gefunden habe, daß diese Frage vielmehr in einec Novelle zum Stempel- und Kosten- geseße zu regeln sein würde, so hat diese Aevßerung nicht die Bedeutung, die ihr Herr Graf von Zieten-Schwerin beilegt Es kann doch Fein Zweifel darüber bestehen, daß gleichzeitig mit der Neu- regelung des Fideikommißwesens auch die Stempel- und Kostenfrage ihre Erledigung finden muß und wird. Ob dies in einem oder in awei Geseßen geschicht, dürfte von materieller Bedeutung nicht sein.

Wenn Herr Graf von Zieten-Shwerin fein Bedauern autgebrüdckt

fönlich stche auf dem Standpunkte, 4 andere Regelungen erforderli, und N 7 bie ta E ir

grundbesig. Der ausgearbeitete Entwurf bat

besi im Auge und behält es einer selbstänbioer aeschorkerifE Sd die Bindung des kleineren Grundbesiges nah dem ‘Vorbilde ¡Landesteile bereits bestehenden Geseßgebung, der An-

eve, Vorsorge zu treffen. Wie gesagt, der Entwurf “Regelung für den Großgrundbefiy in ein-

e zu schaffen. Cs besteht in nach Anhörung der Pro-

gegeb schränkung

hat, daß niht au der bäuerlihe Grundbesiß in das Gesey mit bineingezogen ist, so weise i darauf hin, daß nah meiner Erinnerung in diesem hohen Hause bisher immer Einverständnis daruber gcherrst hat, daß die Regelung des bäuerlichen Grundbesiyes und dessen, was zu seiner Ffpaliung in derselben Familie zu tun sei, fih nit fúr cin allgemeines f ev cignct (sehr. rihtigl), sondern daß diese Punkte prinzipiell zu geln seien. Und wenn öfter in diesem hohen Hause die Anregung ¿n worden ift, das westfälische Gesey auch auf andere Provinzen nen, so ist dieser Wuns bo Umer nux mit der Eiu- zum Ausdruck gebracht worden, daß eine folche Auétdehnurg

chiedene sein müssen, und erst “t 0 s Sitten und Wünschen der ben Bevöller spricht, nur insoweit würde die Gesetzgebung in T ‘igfeit treten Diese Frage ist keineëwegs vertagt, sie 4 Ressorts der Staatsregierung fortgeseßt

landtage Gelegenheit genommen haben, sich mit der f | Ohne Anhörung der Provinziallandtage wird guf di vorgegangen werden können, vielmehr werden Stellung zu nehmen haben. Ih glaube nit, daß des vorliegenden Geseßzes betrachtet werden Tann, twe: und bäuerlichen Grundbesiß in scinen Kreis bine von Below-Saleske: Die Erklär berubtt mit Lis. Es gilt gte auf Gal saciunt idem, pon r A d weise F es dia Darn und dieses noch

Beim Etat des Ministeriums des Jnnexrn ge i tatter Graf von Königsmarck ai N O der Landslucht bestebe jeßt die tevita t Kapital fliche in die Städte, und die kleinen Ge nit leistungsfähig. Es sei daher bedauerlih, dez die {wachen Gemeinden imm Interesse der Hygiene uh so außerordentli hohe Anfordcrungen stelle. Minister des Jnnern Freiherr von Ham Meine Herren, i muß doch die Königliéhe Staatsn S@huy nehmen gegen die Vorwürfe, die der Herx Y red ausgesprochen hat. J meine, es ist doch wohl @ as i wenn der Herr Vorredner annimmt, daß die C regierung wenig zuvorkommend diesen kleinen Ga t ist. Jh möhte gerade im Gegenteil autdrüdlidh ax das Bestreben der Königlihen Staatsregicrung ist, ani städtischen Gemeinden in ihrem Kampse ums D cin machen, ihnen weiter zu helfen, daß sie blühen und g ist es allerdings sehr häufig nötig, in diesen kleinen, vo Verkchr zum Teil abseits liegenden Gemeinden erst den êt dürfnisse der Neuzeit zu wecken. Jh will gern ancrfennen, du meinden die gestellten Anforderungen auf den ctsten Augey ershcinen, die Anforderungea müssen aber im und des Verkehrs gestellt werden das sind die beid die der Herr Vorredner speziell sich bezogen hat. U diesen Gebieten cinzuwirken ist nötig, um wieder Bel Heinen Gemeinden zu erweden, ihnen wieder Zufuhr verschaffen. Jch bin ganz der Ueberzeugung, daß in 1 Gemeinde, au in einer kleineren Stadtgemeinde nicht das : Anforderungen an die Hygiene durgeseßt werden fann, mit bi in den großen Zentren des Verkehrs, in Berlin und in den Ÿ städten der Provinzen, zu rechnen baben, daß wir unsere Ansprühe wesentli berunterseßzen müssen; aber ih glaube, die Herren wet alle überzeugt sein, daß gerade auf diesem Gebiete der Hygiene in de hinter der Entwickelung der Zeit etwas ¿urüdckgeblicbenen kleinen @ meinden unendlih viel gesehen muß, um ihnen wieder Zuzug vo außen zuzuführen. Ih meine deshalb, daß die Anforderungen de Regierung prinzipiell nur im Interesse der Gemeinden liegen. Sa in cinem einzelnen Falle ron einer Lokalbehörde, wie es ay a deutet ift, ter Bogen mal überspannt werden, so würde eine Ä 7a einzelnen Falle begründete Beschwerde au bei mir immer Wil Dhr finden. A Was den zweiten angeblichen Uebelstand betrifft, daß man uüd Geld für Verkchrêwege aufwende, so stehe ih auf einem arideren Standpunkt als der Herr Vorredner. Ich behaupte, cine Gemei fann für Verkchröverbältnisse überhaupt niemals genug Geld ül (Lebhaftes Bravo!) Je besser und je vollkommener das Wegenek desto mehr entwickelt sich der Verkehr, desto wertvoller einzelne Grundstück. Und gehen Sie etwas weit-r- es giebt fe diesen Gemeinden, welhe nit die großen Verkebröwege, die ih bahnen, die Kleinbahnen für si beansprucht, selbst wenn sie nos Rückstande ist mit dem Auétbau der Kommunikationëwege in nächsten Nachbarshast. Gerade den Ausbau dicscr Kommunili wege halte ih in diefem Augenblick für die wihtigste Ausg kleinen Gemeinden, und man sollte ‘der Regierung dankea, darauf binarbeitet. Die Squllasten, das gebe ih zu, sind avgenblidlih in Teilen des Landes außerordentli drückend; sie sind auch ungläd Sie wissen aber, meine Herren, daß die Regierung seit Jahren s s{äftigt ist, einen Ausg!eich zu finden, und i boffe, daß es demabhst gelingen wird, cin Sulunterhaltungsgesch vorzulegen, wll den verschiedenen Meinungen dic beiden Dâuser des Landtages passieren kann. (Hört! bört !) Die Steuerlast bedaure ih mit Ihnen allen. Es ist wohl bewußt, daß die Ansprüche an die Ausgaben aller Körpersdhaf der Provinzen, der größeren Städte, der kleineren Städte, Landgemeinden, der Kreise —, daß diese Ansprüche in anormalen Verhältnisse zu dem Anwatsen der Einnahmen stcigs Die Ansprüche auf größere Ausgaben sind mir 1 sehr erschreckend, und ih fann Ihnen sagen, daß von Instanz aus häufig nur mit sehr \{werem Herzen Anleihen werden, deren Genehmigung mir obliegt. Jh halte 2s nicht für ä gesunde Entwickelung, daß viele und darunter auch gerade viele-Flei Gemeinwesen geneigt sind, die Rüctzablung für die Bedürfai Gegenwart der Zukunft zu überlassen, die Bedürfnisse jeyt dur [eihe zu befriedigen, die Rückzahlung der Anleihe aber ad C nd Graecas zu vertagen. (s geht! deshalb das Bestreben al regierung, soweit sie Einfluß auf diese Finanzgestaltung der j wesen hat, dahin, die Amortisation diesér Anleihen zu rschäcfen, di Daver der Amortisation zu verkürzen, damit nit unsere Söhne 1 Enkel, denen gewiß noch ‘viele “andere Aufgaben blühen

die wir heute noh nit übersehen fs vou herein . belastet sind mit einer Schultealaît, "elbe ihre Steuerkraft in Anspru nimmt. Es wäxe crwünscht, wenn länge, den Prozentsay ter Steuern in einem gtoßen T der E meinden herabzuseßen. Prinzipiell aber für das ganze Land. in

¿u fällen, das ist au \chwer.

(Schluß in der Zweiten Bil)

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