1903 / 81 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

offenen Verkaufsstellen oder bei solchen Personen, welche die Waren i Sfeugen, Wareneinkäufe zu mahen. Sie follen ferner befugt sein, aufleuten in deren Geschäftsräumen oder solhen Personen, in deren Gewerbebetriebe Waren der angebotenen Art Verwendung finden, Bestellungen au unter Mitführung von Proben und Mustern, aufzusuhen. Weder im einen noch im anderen Falle sollen sie hierfür eine besondere Abgabe entrihteu müssen. „le mit einer Gewerbelegitimationskarte versehenen Reisenden dürfen wohl Proben und Muster, aber keine Waren mit \ih führen. Sie haben die in jedem Lande gültigen Vorschriften zu beachten. Artikel 2. Die Ausfentigung der Gewerbelegitimationskarten soll nach dem der gegenwärtigen Vereinbarung beigefügten Muster *) erfolgen. Die beiden Re

N gierungen werden einander die beiderseits zur Er- teilung der G

1 d ewerbelegitimationskarten befugten Behörden und die Vorschriften mitteilen, die für die Ausübung des Gewerbebetriebs der Karteninhaber maßgebend sind.

Artikel 3. Die als Proben oder Muster dienenden ¿ollpflichtigen Gegenstände, die in das eine der beiden Länder von den Handlungs- reisenden des anderen Landes eingebraht werden, sollen zollfrei zu- gelassen werden, falls den nachfolgenden, zur Sicherung ihrer Wieder- ausfuhr oder Einlieferung in eine Niederlage erforderlichen Förmlich- en entsprochen wird:

1) Das Zollamt, über - das die ermittelt den Betrag des darauf haft reisende hat diesen Betrag bei dem annehmbare Sicherstellung zu leisten. 2) Zum Zwedcke der Festhaltung der Identität werden die ein- ¿elnen Proben oder Muster, soweit es angeht, ‘durch Anbringung von Stempeln, Siegeln oder Bleien bezeihnet. Ausnahmsweise können die leßteren auf Behältnissen, welche mit den ums{lossenen Gegenständen in unmittelbarer Berührung stehen, angebraht werden, wenn nah Ansicht des Eingangszollamts dieses Verfahren vollständige Sicherheit gewährt.

" Die Erkennungszeihen,

keit Proben oder Muster eingehen, enden Zolles. Der Handlungs- Zollamte bar zu hinterlegen oder

h die zur Wahrung der Identität der aus einem der beiden Länder ausgeführten und zur Wiedereinfuhr in das- ee bestimmten Proben oder Muster amtlih angelegt worden sind, ollen gegenseitig anerkannt werden und zwar in dem inne, daß die von der Zollbehörde des Ausfuhrlandes angelegten Zeichen auch in dem anderen Lande zum Beweise der Identität dienen. Die beiderseitigen Zollämter dürfen jedo weitere Erkennungszeichen anlegen, falls dies notwendig erscheint.

3) Es ist ein Abfertigungspapier auszustellen, welches ent- halten foll: a. ein Verzeichnis der eingebrahten Proben oder Muster, in

n welchem fi die Gattung der Ware und folhe Merkmale angegeben finden, die zur Festhaltung der Identität geeignet sind;

b. eine Angabe über den auf den Proben oder Mustern haftenden Zoll und darüber, ob er hinterlegt oder sichergestellt worden ist;

c. eine Angabe über das Grkennungszeihen (Stempel, Siegel oder Blei), das an den Proben oder Mustern oder gegebenenfalls an den Behältnissen angebraht worden ist;

d. die Frist, nah deren Ablaufe der hinterlegte Zollbetrag zu verrehnen oder der Zoll aus der bestellten Sicherheit einzuziehen ift, sofern niht nachgewiesen wird, daß die Proben oder Muster inner- halb der Frist wieder ausgeführt oder in eine Niederlage eingeliefert worden sind. Die Frist darf zwölf Monate nicht überschreiten.

4) Für die Erteilung des Abfertigungspapiers und die Bezeich- nung der Musterstücke zur Festhaltung der Zdentität werden Kosten mit Ausnahme des Stempels nit erhoben.

Die Proben od?r Muster können sowohl über das Eingangs- zollamt als auch über jedes andere zur Abfertigung von Proben oder Mustern befugte Zollamt wieder ausgeführt werden.

6) Werden vor Ablauf der gestellten Frist (3a) die Proben oder Muster einem zur Abfertigung befugten Amte zum Zwecke der Wieder- ausfuhr oder der Einlieferung in eine Niederlage vorgeführt, so hat dieses Amt sih dur eine Prüfung davon zu überzeugen, ob ibm dieselben Gegenstände vorgeführt worden sind, für welche das. Ab- fertigungspapier beim Eingang erteilt worden ist. Soweit in dieser Hinsicht keine Bedenken entstehen, bescheinigt das Amt die Wieder- ausfuhr oder die Einlieferung in die Niederlage und erstattet den bei der CGinfuhr hinterlegten Zoll oder trifft wegen Freigabe der bestellten Sicherheit die erforderliche Verfügung. Í 4

Artikel 4. Die Bestimmungen der egenwärtigen Vereinbarung finden keine Anwendung auf den Gewerbebetrieb im Umherziehen,

einschließlih des Hausierhandels und des Aussuchens von Bestellungen bei Personen, welche niht Handel oder Gewerbe treiben.

Artikel 5. Die gegenwärtige Vereinbarung erstreckt \fch au auf die mit Deutschland oder Frankreih gegenwärtig oder künftig z¿ollgeeinten Länder oder Gebiete. i ;

Artikel 6. Die gegenwärtige Vereinbarung soll von den beiden Regierungen T a E Natifikationen sollen in Berlin sobald als möglich auêëgetauscht werden. i

Sie 21 a zwanzigsten Tage nah dem Austausche der Rati-

kationen in Kraft treten und in Geltung bleiben bis zum Ablaufe von fts Monaten von dem Tage ab, an dem sie von der einen oder anderen Seite gekündigt werden wird. i:

Geschehen zu Berlin, n e iee un, am 2. Juli 1902.

nterschriften.

Nachdem der Bundesrat zu dem vorstehenden Abkommen seine Zustimmung erteilt hat, ist dasselbe von den beiderseitigen Re- gierungen R e 1903 in Be a Oas,

ärungen hat am 13. März n Berlin stattgefunden. CAITngCE (Reichsgeseßblatt.)

Lage des Eisenmarktes in Großbritannien am 27. März 1903.

Der britische Eisen- und Stahlmarkt kat seine lebhafte und er- mutigende Haltung nur wenig geändert. Warrants iad allerdings, wie es bei einem mehr durch die Spekulation als dur ein legitimes Geschäft kontrollierten Markt nicht zu vermeiden ist, nit mehr fo fest und haben durch ihr Nachgeben au „die Noheisenpreise der Produzenten in einigen Fällen etwas beeinflußt; im großen und ganzen wird jedoch die seit einiger Zeit eingetretene Besserung des Geschäfts in Roh- und Fertigeisen aufrecht erhalten, und die einlaufe!. den Berichte lauten zufriedenstellender. Die No- tierungen für Stabeisen gewinnen andauernd an Festigkeit, zeigen allerdings noch keine wahrnehmbare Aufwärtsbewegung. Die Preise für Schiffbaumaterialien sind. teurer und eröffnen den Eisen- und Stahlwerken diefer Spezialbranche weit bessere Aussichten als ehedem; die Schiffseigner vergeben andauernd ihre lange Zeit zurückgehaltenen Aufträge aus Besorgnis, weiteres Zögern würde ihnen zum Schaden gereihen. Die Verschiffungen nach überseeishen Ländern, inébesondere nah den Vereinigten Staaten von Amerika, haben an Umfang gewonnen. Neue Geschäfte mit Amerika sind jedo elten, und die jeßigen Verladungen stellen zum größten Teil die Ausführung alter Bestellungen dar. Da die Nachfrage nah Roheisen in den Ver- einigten Staaten auch jeßt noch als ganz bedeutend sich erweist, so ist es niht ausgeschlossen, daß das amerikanische Geschäft e wieder beleben wird, jedenfalls haben die aus Amerika eingehenden Aufträge die britishen Hütten über eine sehr geschbäftélose Zeit hinweggeholfen. Die Marktlage auf dem Kontinent ist ebenfalls fest. i

Der NRoheisenmarkt behält voll und ganz seine seit kurzem angenommene anziehendere Haltung, wenngleich auch das Schwanken und der Rückgang des Preises für einige Spekulationssorten das Geschäft in diclèn Marken in gewisser Beziehung gelähmt hat. Neue

reiserhöhungen find eingetreten, weitere sheinen noch bevorzustehen. o ist zum Beispiel im Clevelanddistrikt, obgleich Clevelandgießerei- roheisen um 6 d. billiger geworden ist, graues Roheisen zu Schmiede- weden auf 49 h pro Ton gestiegen, und halbiertes Roheisen der- selben Art notiert jet 48 h. 3 d., weißes 47 sh. 9 d.; Hämatitroh- eisen ift ebenfalls teurer. Die Hütten an der Ostküste erzielten in-

*) Das Muster ist nicht mit abgedruckt. (D. Red.)

folge der eingetretenen Besserung des lokalen Stahlmarktes 58 h. für Mischsorten. Due Lincolnshireeisen erwariete man n 27. d. M. eine Pre 8erhöhung um 2 sh., so daß alsdann dieses Eisen 55 sh. 6 d. kosten würde; sollte plele Gans in Erfüllun gehen, so werden Lancashire- und Derbyshiresorten wähesWeinli@ ebenfalls im Preise steigen. Die außerordentlich \{nelle Aufwärts- bewegung der Warrants urse hat, wie bereits erwähnt, einen Still- stand erfahren, und die Preise sind jeßt niedriger als in der Mitte des Monats März. Die Nobeisenvorräte in den öffentlihen Nieder- lagen beliefen sich am 26. März 1903 auf 175 300 Tons gegen 214 460 Tons am 27. März 1902; sie zeigen demnah eine Abnahme von 39 160 Tons gegenüber dem Vorjahre. Die Aufbesserung der Preise, welche Ny im Handel mit be- arbeitetem Eisen und Stahl zeigt, eruht in der Hauptsache auf einer wirklichen Besserung des Geschäfts und dürfte, nah den vor- handenen günstigen Anzeichen zu urteilen, wahrscheinli auch weiter- hin bestehen bleiben. Die Preise haben verschiedentlih angezogen, und wo dies nicht der Fall war, herrs{t do zweifellos ein festerer Ton. Die glänzenden Aussichten der Schiffbauindustrie hat die Notie- rhesen für Sciffsplatten am Tees fest aufrechterhalten, und Stahl- schifféplatten notieren jeßt in diesem Distrikt 5 Pfd. Sterl. 15 \h., abzüglich 2 9/6 Rabatt. Jn Schottland haben die a YEEts ebenfalls ihre Preise erhöht und fordern zur Zeit für stählerne Schiffs- platten 6 Psd. Sterl, für Kesselplatten 6 Pfd. Sterl. 2 \h. bis 6 Pfd. Sterl. 5 sh. Das Geschäft in Stangeneisen zeigt einen stetigen Charakter. Schottische merhant qualities, ordinary brands und Winkeleisen werden jeßt ab Glasgow zu R Abs Sterl. 2 sh. 6 d. bis 6 Pfd. Sterl. 5 sh. gehandelt, während dieselben Sorten in aus- gesuchter Ware 6 Pfd. Sterl. 8 sh. 9 d. bis 6 Ea Sterl. 12 h. 6 d. Tosten. (Nach The Iron and Coal Trades Neview.) Oesterreih-Un arns Ein- und Ausfuhr von Seide und eidenwaren im Jahre 1902. Oesterreih-Ungarns Außenhandel in Seidenwaren gestaltete sich

leßten Betriebsjahre 21 015 941 Der verhältnismä rückgang entstand also nit voll

e 2101. Francs weniger als im Voriahre. ßig günstige Ernteertrag hat den dur den Preis- denen Ausfall in der Einnahme der Nübenproduzenten [so nic ständig ausgleichen können. Die Anbaufläche für Zucker- rüben in Frankreih umfa te 1901 312 465 Bete gegen 302 366 im Jahre 1900; der Durchs, nittsertrag des Hektars hob sih im leßten Betriebsjahre um 1096 kg, nämli von 28 830 kg auf 29 926 kg. Auf einen Hektar Flächeninhalt entfiel im Betriebsjahre 1901/02 eine Bruttoeinnahme von 761,62 Francs, gegenüber einer solhen von 856,54 Franks Im vorigen Jahre, also 94,92 Francs weniger. h 2 l der im Betriebe befindlihen Zu ckerfabriken betrug im leßten Betriebsjahre 332 gegen 334 im vorhergehenden. Von diesen sind 281 einfache Fabriken und 51 Zentralfabriken. Im Be- triebsjahre 1901/02 wurden insgesamt 1051 930 646 kg Zudcker gewonnen, wobei die Melassen, welche nah den Raffinerien oder nah dem Auslande geschafft sowie zu landwirtschaftlichen Zwecken ver- wendet wurden, unter Zugrundelegung eines Zuckergebalts von 14% eingerehnet sind. Diese Produktion, welche im Durchschnitt 11,25 kg Zucker auf 100 kg Zuckerrüben ausmachte, übersteigt diejenige des vorher bedeutendsten Zuerjahres 1900/01 noch um 11636 500 kg. Die durschnittliche Dichtigkeit des Rübenfaftes betrug im Jahre 1901/02 7,6 Grad gegen 8,1 Grad Un vorhergehenden Betriebsjahre; das Rendement stellte sich für den Dichti teitsgrad auf 1,40 anstatt auf 1,39 im Betriebsjahre 1900/01. Die ewinnung von raffiniertem Zucker pro Hektar Nübenland berechnet sih um ein weniges niedriger als im Betriebsjahre 1900/01, nämli auf 3 366 kg gegen 3 440 kg. Das Gewicht der Schnißel und sonstigen Nüstände aus sämk- lichen Nübenzuckerfabriken betrug 4 096 424 988 kg. Bei einem durhsnittlihen Preise von 4,07 Francs pro Tonne stellen diese Rückstände für die Fabrikanten einen Wert von 16 672 447 Francs dar. Im Betriebsjahre 1900/01 hatten die 3 763 615 850 kg Nüd- stände bei einem durdschnittlichen Preise von 4,18 Francs 15 732 040 Francs eingebracht. j enn man das Gesamtgewiht der verarbeiteten Zudckerrüben durch die Anzahl der im Betriebe gewesenen Fabriken teilt, so ergibt E eine Durhschnittsvera rbeitung von 28 165 216 kg Zuder- rüben pro Fabrik; im Jahre 1900/01 betrug dieser Durc)schnitt nur 26 100117 kg. Die durs{nittlihe Erzeugung von Zucker pro Fabrik hat si ebexfalls gehoben; von 3 114 653 kg im Btriebéjahre 1900/01 ist sie während „des leßten Betriebsjahres auf 3 168 466 kg legen. Viese Ergebnisse sind zumeist auf die vorgenommene Ver- târkung der Leistungsfähigkeit der Maschinen aller Fabriken von 69 883 auf 75 561 Pferdekräfte zurückzuführen. Die Dauer der Arbeitszeit aller Fabriken ist um 928 Tage eau gewesen als diejenige des Betriebsjahres 1900/01, denn sie eträgt nur 28314 Tage gegen 29 242. Die durhschnittliche Dauer des Betriebes einer Fabrik belief sih auf 85,3 Tage im Betriebs- iahre 1901/02 gegen 87,9 Tage im Betriebsjahre 1900/01. Die Gesamtzahl der Arbeiter (Männer, Frauen und Kinder), welche während der Betriebsperiode bes äftigt waren, weist eine mäßige Zunahme auf, sie bezifferte sih auf 48 385 gegen 48 097 während des vorhergehenden Betriebsjahres. Die durdschnittlihen Lohnsäße unterlagen nur geringen

im Jahre 1902 im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen : Einfuhr Ausfuhr 1901 1902 1901 1902 / Menge in dz Hale Kolon, 962 1205 2196 1 524 etrodnete Kokons . . , 2040 * 1181 5 948 6 397 Doppelkokons zum Abhaspeln 8 14 196 Doppelkokons und Kokons JUURtembelt: 135 735 75 51 Seidenabfälle, niht ge- sponnen Ez e D GOR 7818 2763 2 691 COCDenwatle. 4 N 45 10 4 00 Seide (abgehaspelt oder filiert), au gezwirnt: T0 e Le 20.090 6871 2194 2 641 gebleiht oder bunt grlerot oder in Ver- indung mit anderen Spinnmaterialien 1097 4 L270 38 57 schwarz gefärbt . / 2380 2742 21 27 Florettseide, auch gezwirnt: roh oder gebleiht . 2726 2697 176 1657 bunt gefärbt oder in Ver- bindung mit anderen Spinnmaterialien 138 168 17 19 schwarz gefärbt . i 141 159 21 6 Nähseide, Knopflochseide 2c., gebleiht oder gefärbt . 146 150 34 26 Seidenzwirn aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf . a0 146 Zusammen . 21532 24661 15 091 15 293.

z

Wert in tausend Kronen Seidenwaren, gestickt oder s

27, derselben. Junfolgedesse für 100 kg al

und berechnete sich au

betrag der gewährten Vergütung sür 100 kg

Schwankungen, sie betrugen nämli 1901/02 gegenüber 1900/01 : 3,98 Francs gegen 3,97 Francs für die Männer 2 L T O Frauen Pa Go N A EIIDET,

An Brennmaterialien wurden 118 691 953 kg Koble mehr ver- brauht als im Betriebsjahre 1900/01, nämlich 1296 108787 kg gegen 1 177 416 834 kg. 2E

Die Menge desjenigen Zuckers, für welchen die Bonifikation der Steuer mit 30 Francs pro 100 kg raffiniertem Zucker gewährt wurde, erreiht 290 771 947 kg und beträgt von der Gefamtproduktion ,64%/0; für das vorhergehende Betriebsjahr betrug sie 28,979/6 n stellte sih die nah dem Saße von 30 Francs lte Vergütun insgesamt auf 87 231 584 Francs

8,29 Francs für 100 kg des überhaupt er- etriebsjahre 1900/01 bezifferte sih der Gesamt- Vergütungen auf 90 436 910 Francs und die hergestellten Zuckers auf 8,69 Francs.

1

eugten Zuckers. Im

mit Metallfäden . 1900 1360 496 412 Während des Betrie ares 1901/02 wurden an Ausfuhr- Seidener Tüll, Gaze . 2098 1601- 71 82 | prämien gemäß den Bestimmungen des französischen Zuersteuer- Seidenbeuteltuh . . . . 644 650 7 9 | gesetzes vom 7. I 1897 pro 100 kg Raffinade im Betriebsjahre : Seidene ' Blonden, Spißen 11488 1313 62 115 | 1,96 Francs, 1,78 Francs und 2 Francs je nach dem Zuckergehalt Besaßzartikel aus seid. oder gei E A halbseid. Posamenten x. 60 60 4768 4026 Unabhängig von den Ausfuhrprämien wurden die im Gesetz Andere Ganzseidenwaren . 7524 8244 4435 5208 | vorgeschriebenen Transportvergütungen zur Herabsezung der Halbseidenwaren ein\shl. der Frachtsäge für Zuker aus den französischen Kolonien bei der Einfuhr Sammel L IGOGE «5ST 6055 5494 | nah Frankrei und für inländisGen Zueer bei der Beförderung nah Ganz grobe Gewebe aus den Raffinerien zur Bearbeitung für die Ausfuhr gewährt. rohem Gespinnst von Die Ausgaben für die Prämien und die E LRN eu Seidenabfällen . . A 9 B P e 1991/02 und die vorhergehenden fünf Betriebsjahre Seidenwaren insgesamt 29440 28 799 15896 L5 346. | l°tgende Summen aus: (Statistische Uebersichten, betreffend den ren Handel 1807/08 s 8 La M rauS. T i A ea Francs. O E Ug ele It 1898/99 . 112169396 «» | 1901/02. 1262643611

Rußland.

Zollfreie Einfuhr von Ausstellungsgegenständen. Die Gegenstände, die für eine von der Warschauer Wohltätigkeits- gesellschaft im Mai d. J. zu veranstaltende Sportauséstellung vom Auslande eingehen, sind unter der Bedingung zollfrei zugelassen, daß die Gesellschaft eine Sicherheit im Betrage des Zolls für die Aus- stellungsgegenftände hinterlegt, welche zurücgegeben wird, falls die fraglien Gegenstände innerhalb zweier Monate nah S(hluß der Ausstellung wieder ausgeführt werden.

(Zirkular des Zolldepartements vom 20. Februar 1903, Nr. 6397.)

Finnland.

Nachweis bei der Einfuhr von im Durchfuhrverkehr über Sees geleiteten Waren. Eine Verordnung des Kaiser- [ichen Senats für Finnland vom 9. April 1895 bestimmt unter anderem, daß ein Anspruch auf Zollermäßigung für Waren, welche vom Herkunfts- [lande im Durchfuhrverkehr über ein anderes Land eingeführt worden po nur dann berücksihtigt werden darf, wenn ein Nachweis darüber

eigebracht wird, daß die Waren bei der Dur fuhrbeförderung unter

Aussicht oder Verwahrung der betreffenden Zollbehörden gestanden haben. Auf eine bezügliche Voistellung der Zollverwaltung hat der Kaiserlihe Senat nunmehr unterm 3. Februar d. I. verordnet, daß, wenn gewöhnliches Kochsalz, bearbeitetes Korkholz, Olivenöl in Fässern und Flaschen, Wein aller Art in Tonnen oder Fässern sowie nicht \{häumende Weine in Flaschen über Hamburg nach Finnland eingeführt werden und die Verzollung dieser Artikel nah dem Vertragstarif be- ansprucht wird, an Stelle des obenerwähnten Nachweises eine vom Deklarationsbureau in Hamburg ausgefertigte Bescheinigung über An- kunft der Waren in Hamburg und deren Absendung von dort an- genommen werden kann. (Zirkular der Zollverwaltung in Helsingfors vom 13. Februar 1903, Nr. 191.)

Frankreih8Rübenzuckerindustrie imBetriebsjahre 1901/02.

Der offizielle Jahresbericht der französischen Verwaltung der in- direkten Eiben gibt folgende Aufshlü e über die Tätigkeit und Erfolge der Zuckerfabriken Frankreihs während des Betriebsjahrs 1901/02.

Die Menge der verarbeiteten Zuckerrüben betrug 1901/02: 9 350 851 795 kg gegen 8 717 439 211 kg im Jahre 1900/01; sie ist alfo 1901/02 um 633 412584 kg gewad)sen. Mit Rücksicht auf den verhältnismäßig geringen Zuergehalt der Rüben betrug der Durh- shnittspreis derselben 4,26 Francs pro Tonne weniger als in dem vorhergehenden Betriebsjahre 25,45 Francs gegen 29,71 Francs Die Zahlungen der Fabriken für Nüben betrugen demna:

in dem | bon Jahr zu Jahr zunehmen, woraus U,

(Nah L’Economiste Français.)

Der spanische Außenhandel im Jahre 1902.

Mit Hilfe des kürzlich veröffentlichten Dezemberheftes der Monats- übersichten über die spanische Zollstatistik, aus dem bereits die haupt- sächlichen statistishen Daten gebracht sind, kann son jeßt ein an- näherndes Bild der Entwicklung des spanischen Außenhandels im Jahre 1902 im Vergleih mit den Vorjahren gegeben werden.

Die Zolleinnahmen haben für das Jahr 1902 einen Rückgang bei den gewöhnlihen Zöllen und eine Zunahme bei den besonderen, von der Sollbebörde verwalteten Abgaben erfahren. Die gewönlichen Zolleinnahmen betrugen 142,6 Millionen Pesetas gegen 169,1 Millionen im Jahre 1901 und 171,8 Millionen im Jahre 1900. Bei dem Ergebnis des Jahres 1902 von 142,6 ‘Millionen Pesetas ist aber in Betracht zu ziehen, daß 44,1 Millionen davon in Gold gezahlt wurden. Die darauf nah dem Durchschnittskurs gewährte Vergütung betrug 15,7 Millionen, so daß die Gefamteinnahme an Zöllen in Silber auf 158,3 Millionen Pesetas zu veranschlagen ift, was immer- hin noch einen Nücgang von 10,8 Millionen gegen das Vorjahr und von 13,5 Millionen Pesetas gegen 1900 ergibt. Eine Erklärung findet dieser Rückgang in den weiter unten folgenden Ausführungen.

Die Einnahme aus den besonderen Abgaben betru; : 1900 16,4 Millionen, 1901 23,6 Millionen und 1902 27,3 Millionen Pesetas. Von den Abgaben des N Zahres entfielen 21,6 Millionen auf die Zutersteuer, 4 illionen auf die Alkoholsteuer, S A e Me L Et E und 1,5 Millionen

esetas auf die Abgaben der Canarischen Inseln. Í

Der Einfuhrhandel hat im Jahre 1902 einen bedeutenden Rückgang erlitten. Der Wert der hauptsäclichen zur Einfuhr ge- langenden Waren ist von 874,8 Millionen Pesetas im Jahre 1900 auf 837,8 Millionen Pesetas im Jahre 1901 und auf 810,8 Millionen Pesetas im Jahre 1902 herabgegangen. Noch stärker springt dies ins Auge, wenn man bon den esonderen nit für den Handel be- stimmten Einfuhrartikeln absieht, die zollamtlid begünstigt werden.

In Berücksichtigung dieses Moments ergeben sih folgende Werte für die eigentliche Handelseinfuhr:

1900" 1901 1902 874,8 Mes ges 810,8 cat E Y : y

Sri E 37,0 506 50,7

Eigentliche Handeléeinfuhr . . . . 837,8 787,2 760,1.

Der Rückgang betrug also 27 Millionen Pesetas im ¿Berges mit dem Jahre 1901 und 77 Millionen Pesetas Die Mindereinfuhr findet sich jedoch nur

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