î Ï
4) Die Schuldverschreibungen, wel Korporationen (Provinzen, Kreisen, deren Kreditanstalten ausgestellt und
unterliegen. D) Sparkassen 6) Sparkassenbücher von Privatsparkassen, En und sonstigen privaten ältige
und organisatorisi
beit angesehen werden fönnen, und 7) Sichere Hypotheken und Pfandbriefe.
(Eine Hypothek oder Grundschuld ist für sicher zu erachten, wenn
fe bei ländlichen Grundstücken innerhalb der ersten zwei Dritteile es durch landschaftliche, gerihtlihe oder Steuertaxe, bei städtishen innerhalb der ersten Hälfte des durch Tare einer öffent- euerversicherungsgeseltschaft oder dur gerihtlihe Taxe zu
oder wenn sie innerhalb des fünfzehnfahen Be- C trages des Grundsteuerreinertrages der Legenschaft zu stehen kommt. C Hypotheken stehen im Sinne dieser Vorschriften die mit migung ausgegebenen Pfandbriefe und gleichartigen welche durch Ver- Grundbesißern gebildet, mit Korporationsrehten ver- lin ihren Statuten die Beleihung von Grundstücken e auf die im vorangebenden Absatz angegebenen Teile des Wertes der-
wenn die Aufsihts-
ch ritter chaftliche,
lichen F ermittelnden Wertes,
Sicheren staailiher Geneh Schuldverschreibungen solcher Kreditinstitute gleich, einigung von sehen find und nah
selben zu beschränken haben.) „ Die Annahme von Wechseln erfolgt nur, behörde solche für ganz zweifellos sicher erachtet. : „Bar hinterlegte Kautionen werden niht verzinst. Die scheine mutmaßlich ausgeführt werden, bezw. aud) pflichtzeit. Talons bezw. diejenigen Zinsscheine, DZinsscheinserie ausgereiht wird. weisungen (Talons),
nehmer zu sorgen.
Ï Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver- bindlichkeiten niht nachkommt, kann die Behörde zu ihrer Schadlos- Haltung fofort ohne vorherige Androhung die hinterlegten Wert- papiere und Wechsel an der Börse oder dur einen öffentlich bestellten
andelsmäfler veräußern bezw. Die Rückgabe der Kaution,
des Unternehmers nicht in Anspruch der Unternehmer die
einkassieren.
zu nehmen i
dient, nachdem die Haftzeit abgelaufen ist. weiter Verabredung gilt als bedungen, zur Deckung der Haftverbindlihkeit einzubehalten ist.
23) Vebertragbarkeit des Vertrages.
Ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde darf der Unternehmer feine vertragsmäßigen Verpflichtungen nit auf andere übertragen.
Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages in Konkurs, fo ist diese Behörde berechtigt, den A mit dem Tage der Konkurseröffnung aufzuheben. Auch kann die erwaltung den Vertrag sofort auflösen, wenn das Guthaben des Unternehmers ganz oder teilweise mit Arrest belegt oder gepfändet wird. :
Bezüglich der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowie der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen in 10) finngemäße Anwendung.
Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abgehen sollte, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die Behörde die Wahl, ob sie das Vertragsverhältnis mit den Erben desselben fortsetzen oder das- Felbe als aufgelöst betraten will.
24) Austrag von Streitigkeiten.
Veber die aus dem Vertrage entspringenden Streitigkeiten ent- scheidet zunähst die Aufsichtsbehörde. 2 Die Entscheidung dieser Behörde gilt als anerkannt, falls der Unternehmer, welcher bei derselben hierauf ausdrüdlich hinzuweisen ist nicht s Ï R vom Tage ihrer Zustellung ab \{riftlih Widerspruch erhebt. 2 i: j; | De Streit berechtigt den Unternehmer keinesfalls, die weitere Erfüllung seiner Vertragsverbindlichkeiten zu verweigern oder zu ver- ôgern. i ; ; A M Wird Widerspruch erhoben, dann sind bezüglich tehnischer Fragen ¿wei Sachverständige, von denen jeder Teil einen zu wählen hat, zur bgabe eines Gutachtens zu berufen. Ihr Ausfpruch foll maßgebend fein, auch für ein etwaiges Verfahren vor den Gerichten. Die Sach- verständigen dürfen weder zu der betreffenden Behörde, welhe den Vortrag abgeschlossen hat, noch zu dem Unternehmer in einem Dienst- bezw. zu leßterem in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen und kein eigenes Interesse an der Sache haben. Kommt Unternehmer der Auf- forderung zur Benennung eines Sachverständigen nicht binnen einer Woche vom Behändigungstage ab nach, so entscheidet der von der Behörde gewählte Sachverständige allein. Insoweit die beiden Sach- verständigen verschiedener Meinung sind, entscheidet das Obergutachten eines dritten Sachverständigen, um dessen Benennung diejenige für den Siß der beteiligten Aufsichtsbehörde zuständige Zivilbehörde ersucht wird, welche in Ausführung des § 152 der neuen Fassung des Gewerbe- unfallversicerungsgeseßes — MReichsgeseßblatt Nr. 29 für 1900 Seiten §39/640 — im allgemeinen als höhere Verwaltungsbehörde bestimmt ist. Der Unten hat sih den von den Sachverständigen behufs gehöriger Prüfung getroffenen Anordnungen zu fügen, widrigenfalls die Entscheidung der Aufsichtsbehörde seitens des Unternehmers als anerkannt gilt. Das Gutachten der Sachverständigen wird der Behörde übergeben, welche dem Unternehmer eine beglaubigte Abschrift zufertigt. Die durch das Sachverständigenverfahren entstehenden osten tragen die Parteien nah Verhältnis ihres Unterliegens. s / Für alle Rechtss\treitigkeiten aus' dem Vertrage sind die Gerichte aussMließlih zuständig, in deren Bezirk die Behörde ihren Siß hat.
25) Kosten und Stempel.
Briefe und Depeschen, welhe den Abschluß und die Ausführung ‘des Vertrages betreffen, werden beiderseits frankiert.
Die Portokosten für solche Geld- und sonstige Sendungen, welche im ausfchließliGen Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der O Stempelsteuer trägt der Unternehmer nach Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen. Auch diejenigen Stempelbeträge sind von dem Unternehmer zu zahlen, die von der Steuerbehörde etwa
ägli fordert werden. De Als “Kosten des Vertragsabschlusses, d. h. der baren Auslagen, fallen jedem Teil zur Hälste zur Last.
En gean
Für die Bewerbung um Leistungen — Arbeiten und Lieferungen — für Garnisonbauten.
1) Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber.
Bei der Vergebung von Leistungen für Garnisonbauten hat niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktlihe und vollständige Ausführung derselben — auch in technischer Hinsicht — die erforderlihe Sicherheit bietet.
e von deutshen kommunalen Gemeinden 2c.) oder von entweder seitens der Inhaber kündbar sind, oder einer regelmäßigen Amortisation
Die Sparkassenbücher von öffentlichen, obrigkeltlih bestätigten | Banken, Kreditgenossen-
Prüfung festgestellt ist, daß im Hinblick auf die Höhe des Sicherheitsstellungöbetrages, die Dauer der zu gewähr- [leistenden E fowie die finanziellen Grundlagen
en Einrichtungen der bezeihneten privaten a Anstalten Sparkassenbücher derselben als ausreichende Sicher-
Zins- f: 4 bon den Wertpapieren werden den Kautionsbestellern nux für die Zeiträume belassen, in welchen die U oder Arbeiten
ür eine etwaige Haft- ytzeit. Dagegen sind mit der Kaution zusammen zu hinterlegen : die in dieser Zeit nicht fällig werdenden Zinsscheine, die zugehörigen an deren Inhaber die neue } Für. den Umtaush der An- 1 l die Einlösung und den Ersaß ausgeloster Wertpapiere sowie den Ersaß abgelaufener Wechsel hat der Unter-
soweit dieselbe B Verbindli(hkeiten
t, erfolgt, nachdem N ihm obliegenden Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der Haftverpflichtung In Ermangelung ander- daß die Kaution in ganzer Höhe
2) Einficht und Bezug der Verdingungsanscläge. Verdingungsanschläge Zeichnungen, Bedingungen sind an den der Ausschreibung elei Stellen einzuse s
risse werden erforderlichen Falls auf Ersuchen Selbstkosten verabfolgt, F f Ersuche
3) Form und Inhalt der Angebote.
zu dem angegebenen Termine einzureichen. Die Angebote müssen enthalten : . die ausdrüdliche Erklärung,
unterwirft;
der Gesamtforderung; Cinheitspreisen nit überein, so foll:n die leßteren maßgeben
langt sind, diese Angebote ;
. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;
Q.
sie si Bezeichnung eines nahme der Zahlungen
gilt auch für die Gebote von Gesellschaften; . nähere Angaben über d
gereihten Proben. Die
daß si ohne weiteres erkennen läßt, zu we gehören ; y
die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen.
foldje, welche bis zu der festgeseßten Terminsstunde bei der Béh
nit Eingegangen sind, el
Ausschrei
knüpfen, haben keine Aus\i Es sollen indessen sol.
sein, in welchen der Bewer
t auf Berücksichtigung.
gebunden halten zu wollen.
4) Wirkung des Angebots.
Die Bewerber bleiben
ausschreibenden Behörde bis
ist bezw. der von ihnen bezeihneten kürzeren Frist (, bsaß) an ihre Angebote gebunden.
Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in
Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlihfeiten der
Gerichtsbarkeit des Ortes, an welchem die ausshreibende Behörde ihren Sig hat. ;
9) Zulassung zum Eröffnungstermin. Den Bewerbern und deren Bevollmächtigte n steht der Zutritt zu
dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlihßung der abgegebenen Gebote ift nit gestattet.
6) Erteilung des Zuschlags.
Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder bon der ausshreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungstermin durch von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehende Verhandlung oder dur besondere scriftlihe Benachrichtigung erteilt. ;
Lebteren Falls ist derjelbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benatrichtigung innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen- oder Postamt zur Beförderung an die in dem An- gebot bezeichnete Adrefse übergeben worden ist.
Trifft die Ing L rehtzeitiger Absendung erst nah demjenigen Zeitpunkt bei dem mpsänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines re L abge- sandten Briefes erwarten 259 so ist der Empfänger an sein\Angebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verspäteten Cin- iressen E Zuschlagserklärung von - seinem Rücktritt Nachricht ge-
geben hat. Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zushhlag nicht er- dieselben bei Eiateiitta des
halten, wird nur dann erteilt, wenn Angebots unter Beifügung des erforderlichen Briefgeldbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Pében werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebots\chGreiben ausdrüdcklih verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendun auf Kosten des be- treffenden Bewerbers. Cine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Abléhnung des- selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind. ß
Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.
Den Empfang des Zuschlagschreibens hat der Unternehmer um- gehend schriftlich zu bestätigen.
7) Vertragsab\chluß.
Der Bewerber, welcher den êuscflag erhält, ist verpflihtet, auf Erfordern über den durch die Erteilung des Zuschlags zu stande gelfommenen Vertrag eine \chriftliche Urkunde zu vollziehen, welche jedo nur die Bedeutung eines Beweismittels hat, so daß von ihrer Grrichtung der Beginn der Rechte und Pflichten aus dem Vertrage nicht bedingt wird. i d. ;
Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht be- kannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu ver- langen. 3
Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge und Zeichnungen, welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abs{chluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.
8) Sicherheitsstellu ng (Kaution).
Wenn nichts anderes dur die Ausschreibung bestimmt ist, bestellt der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nah der Erteilung des Zuschlags die vorgeschriebene Kaution, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schadenersaß zu beanspruchen.
9) Kosten der Ausschreibung.
Zu den dur die Ausschreibung felbst entstehenden Kosten trägt der Unternehmer nicht bei.
Vorstehende - allgemeine ggen 2c. werden hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Berlin, den 1. April 1903.
Intendantur des Garde- und II[. Armeckorps. Kreidel.
Handel und Gewerbe.
g den im Neihs3amt des Innern zusammengestellten e n ELEI Dn für Handel und Industrie “.)
Oesterrei -Ungdärn.
Ausstellung von Waffendurchfuhrsheinen. Nah den österreichischen Ministerialverordnungen vom 11. Februar 1860 und bom 1. Dktober 1896 bedarf es zur Durhfuhr von Waffen dur Oester- reich eines von den Polizeibèhörden zu erteilenden Waffengeleitscheines. Für die Dur@fuhr dur Ungarn gelten entsprechende Bestimmungen.
Verzögerungen bei der Durchfuhr deutscher Waffensendungen durch Oesterreih-Ungarn sind mehrfah dadur entstanden, daß seitens der Absender versäumt worden war, rechtzeitig für Ausstellung der in
en, Abschriften, Nach- gegen Erstattung der
Die Angebote sind unter Benu ung der etwa vorgeschriebenen Anstalten, sofern durch sorg- | Formulare, von den Bewerbern Mehle mit der in der Aus-
chreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankiert bis
l daß der Bewerber sich den Be- dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind,
b. die Angabe der geforderten Preise nah Reichswährung, und ¿war sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als au stimmt_ die Gesamtforderung mit den
sein; wenn Angebote nah Prozenten der Anschlagssumme ver- |
. seitens gemeinfchaftlih bietender Personen die Erklärung, daß
für das Angebot solidarisch verbindlih machen, und die zur Geschäftsführung und zur Empfang- Bevollmächtigten; leßteres Erfordernis
ie Bezeihnung der etwa mit ein- s Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermin eingesandt und derarti bezeichnet sein,
lem Angebot sie
Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, Eee
ehörde dhe bezügli des Gegeüstandes von der ung selbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen
e Angebote nicht grundfäßlih ausgeschlossen j r B er erflârt, si nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zu schlagsfrist an sein Angebot
von dem Eintreffen des Angebots bei der zum Ablauf der festgeseßten Zuschlags- Bier 3 [leßter
Ungarn erforderlihen GeleitsGeine Sorge in | die Waffendurhfuhr dur Desterreih vorgeschriebene Geleitshein gilt nämlich niht auch für Ungarn, sondern für die Durchfuhr durch
leßteres Land ist ein befonderer Geleitshein vom ungarischen Mini- sterium des Innern einzuholen.
u tragen. Der für
Außenhandel des europäischen Rußlands in den Monaten Januar bis November 1902.
Der Gesamtumsaß im auswärtigen Handel Nußlands über die europäische und die Schwarzmeer-kaukasische Grenze sowie im Handel mit Finnland gestaltete sich in den Monaten Januar bis November
1902 im Vergleih zu derselben Periode der beiden vorhergehenden Jahre, wie folgt:
Januar—November A Wert i U d Nub E ert in tausen ube G Ausfuhr . 643 436 668237 , 756335 Einfuhr . 933 880 435 800 481 422
Gesamtumsaßz A316 1 154 037 1237571
Die Zunahme des Gesamtumsatzes (gegen 1901 um 7,3 9%) be- ruht hiernah aus\ch{ließlich auf der verstärkten Ausfuhr; im V rei ¿u dem vorhergehenden Jahre hat leßtere um 13,2 9% zugenonmen, während die Einfuhr eine Abnahme um 0,9 9% aufweist.
ag R E stellte si in den Hauptwarengruppen dem Werte
1900 L901 1902 i: Wert in tausend Nubel
Lebeiomliter A 36398 398 710 484 504 Rohstoffe und Halbfabrikate . 247 483 231 789 234 272 Vieh . E 16 387 17 393 19 747 Fabrikate 18 238 20 345 17812 Im ganzen . 643 436 668 237 796 335.
Im Vergleich zum Jahre 1901 hat am meisten die Ausfuhr von Lebensmitteln zugenommen (um 85 794000 Nubel oder 21,5 9/0), fodann folgt die Ausfuhr von Rohstoffen und Halbfabrikaten, die um 2 483 000 Rubel oder um 1,1% gestiegen und diejenige von
Vieh, welche sih. um 2354 000 Rubel oder 13,29% gehoben hat.
Der Export von Fabrikaten zeigt dagegen eine Abnahme um 2533 000 Rubel oder 12,30. 08 nah
Die Einfuhr nah Rußland verteilte fih in den ersten 11 Mo- naten der leßten drei Jahre auf die Hauptwarengruppen, wie folgt :
Aa Ie a bes
1900 01 1902 h Wert in tausend Nubel LebeiSmittel 2 A E 73919 77140 73261 Nohstoffe und Halbfabrikate . 287 153 262 700 - 270 079 V T o89 1384 1289 Fabrikate 171 719 144576 136 793 Im ganzen . . 533880 485 800 481 422.
ieraus ist ersihtlih, daß eine beständige Abnahme der Einfuhr
nur bei den Fabrikaten (gegen 1901 um 5,4%) zu verzeihnen ist.
In der Gruppe der Lebensmittel dagegen zeigte sich im Fahre 1901
eine ziemli starke Zunahme, während der Wert dieser Gruppe in
dem darauf folgenden Jahre wieder herunterging.
Bei Vieh ergab sich im Jahre 1902 ein größerer Wert als 1900, R E um 6,8% geringerer Wert als 1901.
n Rohstoffen und Halbfabrikaten wurden im verflossenen Jahre
um 6,0 % weniger als im Jahre 1900, jedoch um 2,8 % mehr als
1901 eingeführt.
Die Zealgu der wichtigsten Länder am Außenhandel der
E Januar bis November 1901 und 1902 gestaltete sich folgender- maßen: Ausfuhr Einfuhr Í Januar—November 1901 1902 190L 1902 : Wert in tausend Rubel Deutschland Ï « 166061 188633 188 115 184 741 Großbritannien 141 681 173 703 97 381 94 079 Niederlande 2 78 153 96 487 8 293 10 802 Frankreich “t e DOIAD 43 291 24 839 23 677 Desterreih:-Ungarn . 27 040 32 452 22018 21 002 Jtalien R 35 238 43 497 9 500 8 284 Belgien 173466 25435 7 902 6 450 Türkei 18 664 A3 DIL - 6063 5 694 Dänemark 22 295 25 566 4 562 3 869 aypten T0 6 074 15 653 13/395 Rumänien 8 622 14 606 1 901 1361 Schweden s 8 280 9 757 3436 3 255 Norwegen 4 765 5 868 9874 4740 Britisch-Indien Idee 8 451 5 135 - 9404 8841 Vereinigte Staaten von Amerika. .. 3 736 4 045 30 569 35 190 China 3167 944 19 740 17 267. (Torg. Prom. Gaz.) Serbien.
Einfuhrbeschränkung für Calciumcarbid und andere Carbide. Nach einem Erlaß des serbischen Ministers des Innern vom 20. Januar d. I, S. Nr. 539, dürfen Calciumcarbid sowie alle anderen Carbide nur in [uftdicht verschlossenen, Feuchtigkeit nicht zulassenden Gefäßen eingeführt werden. Die „Gefäße müssen von Metall — jedoch nicht von Kupfer — und vernietet sein. In einem Gefäße dürfen nicht mehr als 50 kg Carbid enthalten sein.
er Calciumcarbid oder andere Carbide einzuführen wüns{cht, bedarf hierzu der besonderen Erlaubnis der Ortspolizei. h
Es ist nur die Einfuhr solcher Carbide gestattet, für welche eine Bescheinigung der betreffenden Fabriken darüber vorliegt, daß die Carbide rein und für die Erzeugung von Acetylen verwendbar sind. Sendungen ohne p Bescheinigungen sind im chemischen Staats- laboratorium auf Kosten des Bestellers zu untersulßen
Jedes Gefäß muß die deutlich „Teserlihe Aufschrift führen: „Carbid, überaus gefährlih, wenn nicht an trockenem Ort auf- bewahrt!“ (Srpske Novine.,)
Der Geldmarkt in Tientsin.
Seit längerer Zeit leidet das Geschäftsleben in Tientsin unter einer Entwertung des bis zum Ausbruh der Borerunruhen im Jm- portgeshäft marktgängig gewesenen Zahlungsmittels, der sogenannten nnative bank drafts“. Bis zum Monat Mai 1900 waren diefe Zahlung8anweisungen auf einheimishe Banken von den Ge Bankinstituten zum Nennwerte in Zahlung genommen und, ohne eit- gelöst zu werden, in der Negel den bezogenen einheimisdien Batiken im Giroverkehr kreditiert worden. Da diese Art der Verrechnung jedo tatsählich der Gewährung eines Blankokredits an die einheimisdjen seitens der fremden Banken entsprach, für dessen Realisierbarkeit leßtere die einzige Sicherheit in der Garantie ihrer Kompradores anden,
atten die fremden Bankinstitute bereits im Mai 1900 beslossen, in ukunft die chinesischen Scheck{s nur noch zum Inkasso zu übernehmen bn auf Barzahlung beim Verfall (fünf Tage nah Präsentation) zu estehen. j Diese neue Einrichtung arbeitete nah Wiedereinseßen des Im- portge[/däfts, also bon der Eröffnung der Schiffahrt im Frühjahr 1901, bis zum Herbste desselben Jahres ohne merkliche SeL eit. Von da ab begann si indessen ein, ¿unächst von den chinesi Händlern stillschweigend betwilligtes Agio zu Gunsten fremder Schecks einzustellen, das sich nach dem chinesischen Neujahr (Februar SAiZ bald zu einein bedeutenden Disagio der einheimischen Scheuo ans chel \ Det Grund hierfür war zunächst nicht zu erkennen; Lie wollten thn in einem Mangel an barem Silber Je A Hine fortdauernd glatte Abwickelung von Bargeschästen
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