1903 / 85 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

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und

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 Æ 50 „4.

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Alle Postanftalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postaustalteu und Zeitungsspediteureu für Selbstabhöler auch die Expeditiou SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25

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Berlin, Donnerstag, den 9. April, Abends.

Insertionspreis für den Raum ciner Druzeile 30 4. Inserate uimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichsanzeigers

und Königlich Prenßishen Staatsanzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

1903.

Juhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Bekanntmachung, betreffend das Verbot ‘der ferneren Ver- breitung der „Wiener Sonn- und Montags-Zeitung“ inner- halb des Deutschen Reichsgebiets.

Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898, be- treffend Ausnahmen ‘von den Bestimmungen für die Fest- seßung des Börsenpreises von Wertpapieren.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. : Erlaß, betreffend die Bekämpfung der Schafräude. Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee und in der Marine.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regicrungspräsidenten a. D., Wirklihen Geheimen Oberregierungsrat von Tepper-Laski zu Köslin die Königliche Krone zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Geheimen Oberfinanzrat Foerster, vortragendem Rat im Finanzministerium, dem Oberlandesgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Dr. Litten zu Hamm i. W. und dem Sager dra a. D. Otto Jordan zu Hannover den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Geheimen Medizinalrat Dr. Graeßer zu Groß- Strehliy, dem Nei Rand balian a. D., Rechnungsrat Wundrich zu Wiesbaden, bieher in Breslau, dem Kreis- sekretär, Kanzleirat Kuhfüß zu Merseburg und dem Amts-* vorsteher Karl Schulz zu Lindena im Kreise Luckau den Roten Adlerorden vierter Klasse j 4

_ dem Oberbuchhalter a. D., Rechnun srat S ior zu Berlin, bisher bei der Reichshauptbank, dem „Hauptzollamtsrendanten a. D., Rechnungorat Prejáwa zu Memel und dem Ober- bergamtsmarfkscheider a. D. Christian Fink zu Dortmund den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

- dem P Ae a. D. Josef Grunwald zu Brauns- berg, dem Hauptlehrer a. D. Peter Bernickel zu Bonn und dem Stadtkassenrendanten Friedrih Klawisch zu Lenzen im Kreise Westprigniß den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, i

den emeritierten Lehrern August Menzel zu Linderode im Kreise Sorau und Brechter Rust zu Norderney den Adler der Jnhaber des Königlichen Hausordens von Hohen- zollern,

dem 1

iegelhagen im Kreise Westprigniß, / 1 N Ellshib@ ohann Peschke zu Tost im Kreise e Gleiwiß, dem Schuldiener a. D. Adam Wagner zu E und dem Pförtner Adolf Werth zu Bonn das Kreuz des

Allgemeinen Ehrenzeichens, t Mölle zu Dobrilugk dem SteueraliseheL a. D. August h nüibleie

i ise Luckau, dem Schußmann Richard N Lon den Malermeister Friedrih Klein und N iedrih Töônius zu Hamm i. W., dem Obermeister Roh nun Rask opf zu Laar im Kreise Nuhrort, dem Ober- o inisten Ce Düster zu Meiderich N 2a s dem Torfwärter Georg Plogsties zu Ackmenischken B reise Heydekrug, dem O s Karl Deweß zu A lin dem Maschinisten Hermann Drüen zu Ruhrort, dem S r Karl Gotthardt zu Vießer Schmelze im Landkreise Gußp dem Viehmeister Friedri h Krüger zu C Lan ise Anklam, dem herrschaftlichen Kutscher S g d- fo t f dem Gutskämmerer Ferdinand Leske, A E ae n ust Ferley, dem Stutenwärter Michae S hs A U g utsarbeitern Friedrich Bannas ch und E t- eb Go rn, sämtlich zu Groß-Blaustein im Kreise Rastenburg, f ci ichen, sowie Í A 8 Migemeine B edri O beim Falie ener isen) Nr. 33, kommandi Wil I ene o ) nilitäräeztliche Bildungswesen E dem Kaufmann Otto Franzky zu Löwen im Kreise Brie( die Nettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Gemeindevorstehèr und Standesbeamten Herr zu dem Gemeinde- und

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht: ad Ns

Pn E ipeesiveñten beim ReichömilitärgeriG Dr. H 28 und dem Reichsgerihtsrat Pelargus F cips g R laubnis zur Anlegung der von Seiner azestä R von Württemberg ihnen verliehenen Orden zu E R war ersterem: des Kommenturkreuzes des Ee Ee Württembergischen Krone, leßterem des Ritterkreuze - selben Ordens.

Deutsches Reich.

Seine. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihren bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich serbischen Hofe, Wirklichen Geheimen Rat Freiherrn von Waecker-Gotter von diesem Posten abzuberufen und, unter Verleihung des Roten Adlecrordens erster Klasse mit Eichenlaub, seinem An- trage gemäß in den Nuhestand zu verseßen.

Nachdem durch rechtskräftige Urteile des Königlichen Land- gerichts T1 in Berlin vom 16. Januar und 9. März d. J. gegen die in Wien erscheinende „Wiener Sonn- und Montags-Zeitung“ binnen Jahresfrist zweimal Ver- A auf Grund der 88 41 und 42 des Strafgeseßbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des § 14 des Gesehes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichsgeseßbl. S. 65) die fernere

Verbreitung dieser Zeitung auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten.

Berlin, den 7. April 1903. Der Reichskanzler. Jn Vertretung : Graf von Posadowsky.

NaMtLas zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898,

Vom 9. April 1903.

Auf Grund des F 9 der Bekanntmachun 1898 (: ag egbl. S. 915) wird hierdurch bekannt daß na chluß des Börsenvorstands zu Berlin nahme von S 1 Abs. 1 jener Bestimmungen die nur an der Berliner Börse Ee andel zugelassenen Aktien der „#„Derrain- Gesellschaft Berlin - Halensce“, bei denen nach Statut die HEItUng von Dividenden ausgeschlossen ist, vom 14. April 1903 ab in Mark pro Stück zu renen sind. Berlin, den 9. April 1903. Der Reichskanzler. Jm Auftrage: Wermuth.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungsrat Dr. Wiedenfeld in Bremervörde zum Landrat zu ernennen und s

dem technischen Leiter der U der märkischen Wasserstraßen, Regierungs- und Baurat, eheimen Baurat Teubert in Potsdam den Charakter als Oberbaurat mit dem Range der Oberregierungsräte zu verleihen, sowie

der Wahl des Realschuldirektors, Professors Dr. Karl Baer zu Kiel zum Direktor der neu zu A städtischen Oberrealshule daselbst die Allerhöchste Bestätigung zu erteilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Konsistorialassessor Bartels in Münster zum Konsistorialrat zu ernennen.

Kriegsministerium.

Der Jntendanturreferendar Ohmstede von der Juten- dantur des 1V. Armeekorps ist unter Ueberweisung zu der Korpsintendantur des IX. Armeekorps zum überzähligen Militärintendanturassessor ernannt worden. /

Beim Kriegsministeriuum sind zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren ernannt worden: die Militär- intendantursekretäre Nitsche, Liessack, Keller und Köhn. Der Militärintendanturregistrator Areß ist zum Geheimén Registrator im Kriegöministertuim ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinalangelegenheiten. Am Lehrerinnenseminar in Posen is der bisherige koîn- missarishe Lehrer Günther Noth endgültig als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Jm Jahre 1902 sind in Preußen

bezirken und 87 Kreisen insgesamt 836 198 Schafe in 659 Be- ständen dem Froehnerschen, in einigen Fällen au nta

betrefsend- Ausnahmen von den Bestimmungen für die Festseßung des Börsenpreises von Weripapieren.

vom 28. Juni emer Î Aus-

messen

lassen

ieuiGen Deputation für das Veterinärwesen aufgestellte Uebersicht wirksam befundener Räudebäder bei, deren An- wendung den Tierärzten bei der Behandlung der Räude be- sonders zu empfchlen ist, ohne daß hierdurch die Zahl der af gee Mittel für die Herstellung einer geeigneten Ba [üs

eringer Größe i e

Lise She ea anderer dringender Umstände nicht ausführbar erscheint, oder wenn bei Gutachten des E ; Erfolg zu erwarten ist, kann n ae des Badeverfahrens abgesehen ‘und statt dessen die Schmierkur zugelassen werden. Heilung innerhalb 3 Monaten m elt ü / nachträglih noch das Badeverfahren für diese Bestände an- zuordnen sein.

und 121 der Bundesratsin trufktion nur von i i Behandlung der räudekranken Schafe die Rede ist, wird, wenn L Pebaopi Erfolg bei der Seuchenbekämpfung erzielt

derartigen Anordnung den führung erforderlichen ‘a zu verleihen

ür solche räudeverdächtige S fi it d rdâchtige Scha nach

anderen ähnlichen Badeverfahren unterworfen worden. Hiervon waren am Schlusse des b 31793 Schafe in Be- ständen geheilt, bei 1508 Schafen in 29 Beständen war das B E noch nit beendet, 756 Schafe in 8 Beständen ind ohne Erfolg gebadet, 2064 Schafe in 17 Beständen vor Beendigung der Kur geslachtet und 77 Schafe infolge des Badens eingegangen. ußerdem wurde noch in 232 Be- ständen, zum Teil mit Erfolg, die Schmierkur angewendet.

__ Wenngleih sich das Froehnersche Bébecerialcen nah E Zusammenstellung auch im verflossenen Jahre bewährt u haben scheint, ist es bei dem bisherigen Tilgungsverfahren oh __nicht gelungen, die wünschenswerte Einschränkung der Seuche herbeizuführen. Denn troßdem si die Zahl der Schafe in Preußen seit dem Beginn der siebziger Zahre um mehr als die Hälfte verringert hat, ist ein wesentliches Zurück- gehen der Verseuhungsziffern in den legten Jahren nitt eingetreten.

So wurden nah den Jahresberichten über die Verbreitung von nbi lédie tau im Deutschen Reich und nach hier gefertigten Zusammenstellungen von Räude neu betroffen:

im Jahre 1897: E Gemeinden und n Gehöfte,

1

1898: 32 s O 1899: 281 s O C t 1901: 411 i A E, 00

Abgesehen hiervon, sind in leßter Zeit auch mehrfach Ver- [uste nah dem Baden vorgekommen, die von den Bericht- erstattern zum Teil auf eine Giftwirkung des angewandten Kreolins zutückgeführt worden sind. Jh sehe mi daher veranlaßt, unter Aufhebung aller anders lautenden v

stimmun en nochfolgendes an en:

Auf ie g aller räudigen ist n ie M fue uten nb au die i t voi L durch vom 18. Lag der

: “t E unvermuteten sämt- Tüerárzte beizubehalten, Borg, v6 Ae U EIIEEE

y pit, n : der Schafherben dur Véttrauens iänner oder Gendarmen bewährt haben, stehen deren vorläi l Bes

er Beibeha denken nicht entgegen. Bezüglich d Zu Vertrauen

l ' rn

ür diese Tätigkeit zu gewährenden ä

ei A Bestimmungen bes Erlasses Ton B Deteie 1E Bei der Behandlung der räudigen Herden wird a

in ukunft grundsäßlih an dem Badeverfahren festzuhalten sein; Bed kann, a Beides von den aden zent die

luswahl der Arzneimittel zur Herstellung der Bäder dent Er- es behandelnden Tierarztes in jedem Einzelfalle über- bleiben. Jn der Anlage füge ih eine von der

igkeit beshränkt werden soll. 3 F A in denen das Badeverfahren wegen u

n sol Ge er Bestände, ungünstiger Witterungsverhält-

en

eringgradiger Erkrankung nah dem S iercviies Zu von der Schmierkur ausnahmsweise von der An- alls jedoch hierdurch volle T erzielt worden ist, wird

8 52 des Reichsviehseuchengesezes

enngleih in den F Tung der tierärztlicen

werden soll, auf die gleichzeitige Behandlung auch ‘der räudeverdächtigén Schafe, also auf das Baden der ganzen Herden, in denen sich räudekranke Schafe befinden, „nicht verzichtet werden können. Um einer

zu ihrer wirksamen Dur(h-

G : jen, genehmige i iermit auf Grund des 8 1 der Bundesratsinsiruktion a

Srlaß von landespolizeilichen Anordnungen des Inhalts daß fherden, deren Besißer fi iy Beiher si N agerauag des Badeverfahrens weilen d C es Reichsviehseuchengeseßes die Stallsperre an-

geordnet werden kann.

in 20 Regierungs- |

Bei der mangelk Bes j ; e gelhasten Beschaffenheit mant x Schafstä ist deren wirksame Desinfektion kaum zu ermöglichen, g

liegt der Verdacht nal ‘ei i egt der. ) Je, daß zahlreiche Wiederausbrü Haide in _bereits geheilten Herden auf eits Anfclienes on ‘den - Ställen aus zurüGzuführen sind: Vieje Ver: mutung findet eine Stüße in ben Ergeb

f yarmakologischen Jnstitut der helges e Qule ausgesührten Versuche übér biet Räudemilben (siche S. 102 und 108