1903 / 88 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Grofthandelspreise vou Getreide au auferdeutscheu

VBörseuplätzeu

für die Woche vom 6, bis 11, April 19083 nebs entsprechenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistishen Amt.

1000 kg in Mark.

(Preise für prompte [Loko-] Ware, soweit nit etwas anderes bemerkt.) T

Wien. Roggen, Pester Boden „on 8 Roggen P S L ee nDariser L. rz oa Sen e S i S Tebatüe «r L Kad ü Budapest. Mohgei, M iltelware t. «va S e s ee q Wollen, oe 0a a (6s oi» 06 er, ; v vie o is U as A .. Gie, M UTTETA Lte E S C R Ddessa. : R (L DIS eig das D E 3 Welten, Ulka, 75 bis 76 kg bas U. : : 7 j Riga. Noggen/ 60 bis, Ta: Kg! das 11 Ba e Wee, (d G et eiae E E Paris.

L E | lieferbare Ware des laufenden Monats \

Antwerpen. E E s E, ï Dal, Mittel R E E A Sin L An d e oie 0 C A Ca Oa T E N roter Winter R L a L Kansas R Walla Walla (5. ee M, London. : | Produktenbörse (Mark Lane). S e E Liverpool. ai E E s Ade: Le A Tie Ba fe T de R pra ed Ola ala E E I Le 2 Calif Pee O E As OINICT u r E R ev Weizen } Nord Duluth Nr. 1... IATteT Rana O a Moa I E et Ta Pa L S N B D E CNGLEIDEBEL S E R Hafer ZEMDCIDCT L e S O S Gerste, -Maäblo t R A Chicago. Mai . ale Weizen, Ueferungsware | L L E lies epteinbeL.: usa s Ge Neu York. FOTeE M M L agte : At e E us j Weizen | Lieferungsware \ E S E f CDICHIDETE N ets

Buenos Aires. Weizen, Durhschnittsware, ab Bord Rosario . .

Bemerkungen.

Woche| Da- 6./11. egen April or- 1903 | woche

124,65| 124,64

112,70| 111,83 136,61| 136,59

114,84| 114,14 133,88| 130,62 107;15| 107,31 100/75| 100,74

92,64| 90,69 115,03 112,88

104,06] 104,09 126,45] 126,49

134,39| 133,74 197,35| 192,79

126,02| 125,17 132,11| 132,08 136,18| 136,14 138,21 138,18 135,53| 134,92 134,47] 134,11 134,80| 133,54

129,96] 129,90 126,60| 123,74

137,87| 137,81 137,87| 137,81 142,11| 142,51 138,81| 137,34 149,64| 150,03 44845 138,34| 137,81 147,28| 147,93 137,40| 138,73 142,58| 142,61 129,66| 129,60 119,20] 119,15 108,22| 108,17

115,98| 113,40 109,80| 107,79 106,40| 105,39

123,83| 122,89 121,56] 120,22 117,79] 116,16 114,70| 113,63

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die Gazott® averagos, d, h. die aus den Umsäßen an 196 Marktorten des Königreichs er- mittelten Durchschnittspreise für einheimishes Getreide, ist 1 Imperial

e ter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 49 Quer el Weizen = 60 Pfund B O engl. =

eseßt. 1 Bush 6 d 6: 1 Last eaen = 2100, Weizen = e

0 Pfund engl. 3

der Umrechnung der Preise in Reichswährung find die aus

den einzelnen Ta engen im „Reihsanzeiger" ermittelten

wöentlihen Durchschnittswz

selkurse an der Berliner Börse zu

Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, füc Chicago und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse

t. Petersbura, für

aris, Antweryen und Amsterdam die Kurse

a diese Pläye. Preise M Buenos Aires unter Berücksichtigung der

Goldprämie.

am

Nr. 29 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus

ben im Ministertum der öffentlichen Arbeiten, vom 11. April, hat f “den Inhalt: Amtliches: Dienstnachrihten. Nichtamtliches : L Charlottenheim in Krummhübel. Die neuen Drehbrücken fte den Weaverfluß in Northwich (England). Das Königliche A tsarchiv in üsseldorf. Vermischtes: Fünfter internationaler Stei ftenkongreß in Madrid. Elektrische Straßenbahnen im Arte ih Sachsen. Aussichten für Architekten und Techniker im Köntgre") PSnhalt von Pest IV bis VI, Sahrg. 1903 der Zeit-

Auslande

schrift für Bauwesen. —Büchershau. Patente.

Literatur.

Die Reh tsgrundsäße des Königlich preußischen Ober-

ts. Begründet von K. Parey.

verwaltungs geri tis zur Ea ergänzte Auflage, beite nz ihem Geheimen Oberregierungsrat, Oberregierungsrat und Abteilungsdirigenten im

gegeben von Fr. Kunze, Wirk

Dritte, A eraus-

und Dr. G, Kau®,, u Berlin. Ergänzungsband 1902. Königlichen Polizel räsidium ett Geh. 9 M ps Der neue

eine

Verlag von E enthält i sorgfältiger Eg cher Gruppierung,

Ergänzungöban leit verständlicher Darstellung

idungen 01" bis e " rgünzun a ite 1 htigerer älterer Entf

und Gründe zu den mitgeteilten

uszüge. aus den

larer un ltungsgerichts, die seit dem Erscheinen Sntide des Obere Mia 1902 ergangen sind, außer-

e „lteeer, GutGelunaA L i sgiebige Beifügung der Tatbestände Jahren 189b bis 1900. Au! ae htsgrunds hen ist auch in diesem er Inhalt des Werkes umfassender

d Bande großer Wert geen andi e" vermuten läßt. Berück sichtigt

ist, als der Titel

lung sowie Band 9 der nd Band 38 und 39 der offiziellen Samm nts{heidungen in Steuersachen, die in der A Zeit im

„Preußischen Verwaltungsblatt“ und im „Zentra

latt der Unter-

rihtsverwaltung“ veröffentlichten, einige in der „Deutschen Juristen-

151,98| 149,40 .

108,69] 105,13 |

S mitgeteilte sowie noch ungedruckte Entscheidungen wichtigeren nhalts. : d. ke administration of dependencies. A study, of the evolution of the federal empire, with special reference to American colonial problems by Alpheus H. Snow. G. P. Putnam’s s0n8s, New York and London. Seitdem die Ver- einigten Staaten von Amerika Kolonien außerhalb des amerikanischen Kontinents besitzen, geht man in der Union mit einer Energie, die dem alten Europa zum Muster dienen könnte, daran, die darauf bezüg- lien Fragen nah allen Seiten wissenschaftlich zu erörtern. Das jeßt vorliegende Werk, ein Band von 619 Seiten, trägt staatsrechtlichen Charafter. Es behandelt auf breitester Grundlage die Entwielung des „federal empire“ und die Verwaltung von abhängigen Ge- bieten unter Verwertung der eins{chlägigen Erfahrungen anderer Groß- mächte, auch des Deutshen Reichs, desen Einrichtungen in den Vor- lägen für die Verwaltung der nicht unmittelbar zur Union ge- li en Besitzungen der Vereinigten Staaten zum Teil als Muster Lnteflbrt werden. Cin Staat und seine „dopendencies“, mögen sie der Staatsgewalt des Zentralstaats völlig unterworfen sein oder eine gewisse Unabhängigkeit genießen, stellen das dar, was der Ver- fasser „ompire“ nennt. Der alte Begriff von „ompirs“ war, wie er sagt, ein Königreich, S aus mehreren Königreichen abel {webt ihm offenbar ein Staatsgebilde wie das alte deutsche Reid vor); der jeßige sei ein Staat, zusammengeseßt aus verschiedenen und oft weit von einander getrennten Bevölkerungen oder Staaten, von denen einer die Zentralregierung -oder der „omperor“ ist. Die Entwickelung eines solhen Gebildes wird dann hauptsächlih an den Beispielen des französischen und des britischen „ompire“ oder, wie wir sagen würden, „Kolonialreihs* gezeigt. Dabei tritt eine ewisse Vorliebe für Frankreih unverkennbar hervor. In dem Ver- hältnis zwishen England und feinen nordamerikanishen Kolonien handelte es sih um die Frage: „Cinheitsstaat“ oder „ompire“, deren falshe Lösung zum Abfall Nordamerikas führte (S. 128 f). Die Frage der Ag Behandlung der abhängigen Staatengebilde ist eine sehr s{chwierige, aber, wie der Verfasser sagt, „ein Staat fann fein höheres Ideal haben als das, seine Verpflichtungen als der Herrscherstaat eines Bundesreihs gut zu er- füllen.“ Die Erfüllung solher _ Verpflichtungen _ erheischt An- strengungen, unter Umständen auch Opfer, aber „der Staat, der solche Verpflichtungen von sih weist, weil sie chwer und gefährlich sind, zahlt dieselbe Strafe wie ein einzelner, der Pflichten von sih schiebt er sinkt in Bedeutungélosigkeit herab“ (S. 601): goldene Worte, die, gerade weil sie von einem Amerikaner ausgesprohen werden, den- jenigen in Deutschland, die unsere Kolonial- und „Weltmachtpolitik“ bekämpfen, zu denken geben sollten. Das Buch verdient die Beachtung aller, welche glauben, daß eine wissenschaftliche Vertiefung der Kolonial- frage auch für uns Deutsche an der Zeit fei.

Die handelspolitischen Beziehungen Oesterreich- Ungarns zu den Ländern an der unteren Donau. Von Dr. Karl Grünberg, Professor an der Universität Wien. VII u. 317 S. Verlag von Dunker u. Humblot, Leivzig. Pr. 6,60 #4 Der Verfasser dieser Schrift beschränkt sich auf die Prüfung derjenigen Faktoren, die aus der Vergangenheit her und aus der Entwikelung der Dinge in der lebendigen Gegenwart heraus auf die Gestaltung der E und Austauschbeziehungen Oesterreih-Ungarns zu Rumänien, Serbien und Bulgarien wirksam sind. Demgemäß ist der Inhalt des Buches vorwiegend ein historisch-\tatistisher. Auf die politishe Verkettung diplomatisher Schahzüge, auf den engen Zusammenhang der handelspolitishen Entwickelung mit den politishen Selbständigkeitsbestrebungen der Bontutaaten sowie auf die sonstigen nationalen, \ozial- und wirtshaftspolitishen Beweggründe der einzelnen handelspolitischen Maßregeln ist das Se gelegt. Das in Zeitschristen, amtlihen Publikationen, Konsularberichten, kommerziellen Enqueten 2c. enthaltene Material ist mit Umsicht und Gründlichkeit benußt, mit Geschick zusammengestellt und mit Objektivität verarbeitet. Der zolltarifarische und zolltehnische Inhalt der verschiedenen Handelsverträge und autonomen Tarife, sowie die wesentlihen Bestimmungen der in den Donaustaaten erlassenen protektionistishen Industrieförderungsgeseße sid auszug8- weise Wiedergegeben: Der Erfolg der einzelnen handelspolitischen

aßregeln, D un “deren Einfluß stehende Ge-

¿Dis

taltun der Handelsbeziehungen zwishen d ‘einerseits, Rumänien, Serbien av Bea e an minder das Verhältnis, in dem sich ersteres im Wettstreite namentl mit Deutschland und England an der Ein- und Ausfuhr der Donau- staaten beteiligt, sind durh eingehende statistishe Tabellen illustriert. Der Außenhandel Oesterreih-Ungarns mit Rumänien, Serbien und Bulgarien macht zwar nur einen geringen Tetl von der gesamten

G

allein troydem hat sich dort die öffentlihe Meinung von früher her ewöhnt, diese Länder als das natürliche Absaßgebiet der österreichischen Vndustrie anzusehen, und ist darum gegen jede Zurückdrängung der Ausfuhr Oesterreihs nach jenen Märkten besonders empfindlich; und die Entwickelung geht niht aufwärts, der Absaß ODesterreihs in den Donaustaaten wird dur fremde Konkurrenz, durch Schaffung einheimisher Industrien eingeengt, und wenn sich auch hier und da eine Zunahme findet, fo ist diese doh gegen diejenige der Einfuhr aus anderen Staaten relativ niht bedeutend und steht niht im Verhältnis zu der wenn auch nur langsam steigenden Konsumkraft ut ie iters Der Verfasser {ließt mit einigen nüßlichen Winken für die öôster- reihishen Staatsmänner der Gegenwart. Er hält die Fortführung der Vertragsverhandlungen gegenüber den Balkanstaaten und möglichste Verstärkung der kommerziellen Stellung Oesterreich- Ungarns auf den dortigen Märkten für eine absolute Notwendigkeit. Sollten Handelsverträge -im Sinne der überwiegend industriellen Exportinteressen der Monarchie an dem Widerstande der ungarischen Reichshälfte gegen Zugeständnisse, die dem Import ‘agrarisher Er- zeugnisse aus den Vonaustaaten förderlich wären, scheitern, so erblidt dér Verfasser in der Auflösung der Zollunion mit Ungarn ein kleineres Uebel gegenüber dem andernfalls der österreichischen Industrie drohenden Verluste der Absaßgebiete an der unteren Donau.

Land- und Forftwirtschaft.

Zur Ausführung des S a ür die Ausführung des Gesetzes, betreffend die achtvieh- un FleisÄbeschau R 3. Juni 1900 (R.-G.-Bl. S. 597), das am 1. April d. S, vollständig in Kraft getreten ist, nachdem vorher bereits die Vorschriften in § 12 Abs. 1 und § 21 am 1. Oktober 1900 bezw. 1. Oktober 1902 Geltung erlangt hatten, sind in erster Linie die vom Bundesrat erlassenen Ausführungsbestimmungen maßgebend, die durch die Bekanntmachungen des Herrn Reichskanzlers vom 18. Februar, 30. Mai, 10. und 12. Juli 1902, 9. und 10. Fe- bruar, 27. März 1903 zum kleineren Teil im Reichsgeseßblatte (vgl. S. 48 und 242 für 1902), im übrigen im Zentralblatte für das Deutsche Neih (vgl. Beilage zu Nr. 22 und S. 238 fg. für 1902, ferner S. f, 46 fg., 116 fg. für 1903) veröffentlicht worden A Für die Postbehord en, die bei der eie Untersuchung des im Postverkehr aus dem Ausland F eisches beteiligt sind, hat der Herr Staatssekretär des Reichspostamts unter dem 14. März 1903 eine die A L A Anweisung erlassen (vgl. S. 49 des mtsblatts des Neichspostamts). Der weiteren Durchführung des Geseßes in Preußen dient zunächst das preußische Gesetz, betreffend Ausführung des Schlachtvieh- und Fleishbeshaugeseßes, vom 28. Juni 1902 (G.-S. S. 229), das namentlich die Trichinenschau, die Untersuhungen in Schlachthausgemeinden, die Behandlung des minderwertigen Fleisches, insbesondere die Cinrihtung von Freibänken, die Kosten- und Gebührenfrage, die Zuständigkeit der Behörden und das Beschwerdeverfahren regelt. i _ Nachdem im unmittelbaren Ans{chluß an dieses Gese die Ein- führung der Fleishbeshau durch einen bereits früher besprochenen Runderlaß der zuständigen Minister vom 1. August 1902 vorbereitet worden war, liegen nunmehr die auf Grund der Bes

rxihte der Regierungspräsidenten und nach eingehenden Vorbesprehungen

andererseits und E E:

Handelsbewegung der Monarchie aus (ungefähr 5 9/6 der Ausfuhr),

erlassenen ministeriellen Ausführungsbestimmungen im wesentlichen vollständig vor. / c z

Non diesen Bestimmungen seien folgende, die ein allgemeines

Interesse beanspruchen, hervorgehoben: Durch Allgemeine Verfügung vom 7. März 1903 haben die Herren inister der Finanzen, der geistlichen 2c. An- elegenheiten und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten im ns{luß an E e, die vom Herrn Reichskanzler für die Form und die nchriften der bei inländishem eis zur Anwendung kommenden Fleischbeschaustempel aufgestellt waren, sowie an eine Bekanntmahung des Herrn Reichskanzlers, be- treffend die Kennzeihnung des untersuhten ausländischen Fleisches, vom 10. Februar 1903 weitere S zur Herbeiführung eines leihmäßigen Verfahrens in Bezug auf die DEAmt nag und Verwendung von Fleischbeshaustempeln, insbesondere von Trichinenshaustempeln, erlassen. /

2) Dur Erlasse des Landwirtschaftsministers vom 26. und 28. März 1903 sind vorbehaltlih weiterer Vorschriften, die erst im Anschluß an weitere Beschlüsse des Bundesrats und An- ordnungen des Herrn Reichskanzlers über die statistische Verwertung der Ne Ganergene ergehen können, vorläufige Grundsäße über die Führung der Tagebücher der Beschauer in öffentlichen Shlachthöfen sowie für die Cintragungen in die Fleishbeshaubücher bei den Untérsucchungsstellen für ausländishes Fleisch aufgestellt.

3) Dur Erlasse vom 25. März 1903 an die Zolldirektiv- und die allgemeinen Verwaltungsbehörden ist sodann von dem Herrn Finanzminister und dem Herrn Minister für Landwirtschaft Domänen und Forsten angeordnet worden, daß die Erhebung der Gebühren für die Untersuchung des in das Zollinland eingeführten Dll ches durch die Zollbehörden zu erfolgen hat, wohingegen die

ereus und Festseßung der Gebühren Sache der Beschaustellen

sein soll.

2 Ferner hat der Herr Finanzminister durch Verfügung vom 25. März 1903 den Zolldirektivbehörden einige allgemeine Grundsäße mitgeteilt, die bei der Anwendung der vom Bundesrat erlassenen P entolEat fie bas De vom 29. Januar/s. Februar 1903 Zentralblatt für das Deutsche Reih S. 32) maßgebend sein sollen.

9) Durh Erlaß der Herren Minister für die Finanzen, der eistlihen 2c. Angelegenheiten , für Landwirtschaft, Domänen und

orsten und des Innern vom 20. März d. J. sind endlih den Ver- waltungsbehörden Ausführungsbestimmungen, betreffend die Schlachtvieh- und Sleild besqau, einschließlich der Trichinenschau, OGN die, abgesehen von den in den vor- stehenden Vorschriften besonders behandelten Fragen, eine zusammen- fassende Regelung aller im Verwaltungswege zu ordnenden Angelegen- heiten für die Beschau bei Schlachtungen im Inlande in 5 Abschnitten und 78 Paragraphen enthalten.

Abschnitt T (§§ 1 bis 40) behandelt die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, insbesondere die Bildung der Beschaubezirke und die Bestellung der Beschauer, die Befähigung zur Ausübung der D: (Ergänzung zu den vom Bundesrat erlassenen Prüfungs- vorschriften für die Fleischbeschauer), die Ausführung der Beschau (Pflichten der Beschauer; Beschränkung der Beschauzeit auf bestimmte Tages\tunden, gewisse Grundsätze für die Untersuchung), das Verfahren nach der Unter|suhung (Behandlung und Kennzeichnung des Fleisches, Einrichtung von Freibänken, unschädliche Beseitigung des Fleisches) sowie die Führung der Beschaubücher.

Im Abschnitt 1T (§8 41 bis 59) ist die Trihinenschau ge- regelt A der Tricbinenschaubezirke und Bestellung der Trichinen- schauer, Erwerb der Befähigung zur Ausübung der Trichinenschau und Ausführung der TrihinensGau). Im wesentlichen sind hierbei die Grundsäye der vom Bundesrat erlassenen Ausführungsvorschriften für die Vornahme der Trichinenschau bei dem aus dem Auslande eingeführten Fleisch au) auf die am Fleische inländischer Schlachttiere vorzunehmenden mikro fopischen Untersuhungen angewendet, jedoch unter möglichster Berücksichtigung der bestehenden Vorschriften, namentlich mit der Maßgabe, daß e leßteren Vorschriften bis zum 31. Dezember d. J. unverändert beibehalten werden können, soweit dem nit gesetzliche oder vom Bundesrat erlassene Anordnungen entgegenstehen.

Abschnitt 111 E bis 65 euths t die Pieliucaamgan über die Kosten der- Sch ich- und Fi bes einshl. der T E E U Sea dem Bestreben S awar durch A ung allgemeiner G 4 [ibe auf eine mög O E der Fleis: M4 inzuwirken, daneben aber den aléuaSbeU Den freie u einer weitgehenden e dieser Grundsäße an die :

erschiedenartigkeit der örtlihen Verbältni e zu lassen, 2 dies ganz besonders für die Nezelung der Kosten- und Ge- LAgenrage: Es ist namentlich vermieden worden, einen bin- denden Gebührentarif aufzustellen, Die Ausführungsbestimmungen enthalten nur ein unter gewissen Vorausseßungen empfoblenes Bei spiel eines solchen Tarifs, wie es sih aus den gerade über diese Fans sehr eingehend geführten Vorbesprehungen mit den einzelnen

erwaltungsbehörden ergeben hat. Abweichungen von diesem Tarif sind nicht nur als zulässig bezeichnet, sondern es l für bestimmte Fälle eine Herabseßung der Gebühren auf eine dem örtlihen Bedürfniß entsprehende Höhe nahegelegt worden, - namentlich in den Bezirken, in denen eine Fleis Faidiad bereits bisher bestanden hat und niedrigere Gebühren erhoben worden sind oder in denen Hausshlahtungen dem Fleishbeschauzwang unterliegen und die infey edessen den Beschauern auch auf dem platten Lande gesicherten höheren Gesamteinnahmen eine geringere Einzelgebühr rechtfertigen. Nicht minder is in Bezug auf die Art der Erhebung der Ge- bühren darauf Bedacht, genommen_ worden, daß eine in vielen Be- zirken bedenkliche Belastung der Ortspolizeibehörden mit etner um- ständlichen Kassenführung tunlihst vermieden wird. _ / Zn Abschnitt 1V (28 66 bis 74) ist die Zuständigkeit der Polizeibehörden und das Beshwerdever fahren “in einer auf möglichst einfache Abwickelung ‘der Fleischbesau abzielenden Weise

geregelt. : Î 3 j Der Schlußabschnitt V (§8 75 bis 78) trifft nähere Bestim- mungen über L h BUneS vatosl a Hes fach» ännishe Beaufsichtigung der Fletschve s i a R aeObe immungen fu in sechs Anlagen Formulare ür Befähigungsausweise für Fleis beschauer und Trichinenschauer, fr Anmeldungen zur Schlachtvieh-/ und Fleischbeschau sowie für die von den Trichinenshauern zu führenden Tagebücher beigegeben. _ 6) Für die Untersuchung des in das Zollinland ein- ehenden Fleisches, die in Preußen an insgesamt 98 Beschaustellen féttiufinbén hat, ist neben den oben unter 1 bis 4 erwähnten Einzel- anordnungen eine allgemeine Ausführung8anweisung noch nicht ergangen. Die mit der Untersuchung betrauten Behörden haben jedo für jede ein- zelne Beschaustelle auf Grund besonderer Verhandlungen alle Maßregeln etroffen, um die vorschriftsmäßige Durchführung der Untersuchung herzustellen. Namentlich is für die erforderlihen Räumlichkeiten und ne jowie für das nôtige Beschaueryersonal Sorge getragen. Der Erlaß einer die Bestellung der Beschauer und e jontig Dersahren au für diesen Teil der Fleishbeschau allge- mein regelnden Ausführungsbestimmung steht demnähst bevor.

Die erste Abteilung des in

d enden f L : Sten andwirt Gag tagenden Febenten inter-

; 1 ihen Kongresses (val. 9 E paciel gestern die Frage iner europäischen Berstmwiguge fas A A Es von Differentialzöllen gegenüber den Vereinigten Sw L hvane bren Der deutsche Abgesandte Graf von Schwerin- Ee bee ete, ie „W. T. B.“ berichtet, für die neuen Handels- gegenüber betienläen der Beda, Ei t g ada t ' e G S i Ì ein Antrag Luzzattis angenommen, der vel e die Frage

der “s As amerifanishen Konkurrenz bis zum #

tritt des nächsten Kon ! „Mac Kongresses vertagt werden solle, t Zwischenzeit die Angelegenheit arünblides studiert E