1903 / 95 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußishen Staatsanzeiger.

1903.

(S@(luß aus der Ersten Beilage.)

rhr. v. Oberländer, Königl. preuß. Major, kommandiert nah Mrde, bisher Adjutant der 33. Div., beim Stabe des Drag. Regts. Königin Olga Nr. 25 eingeteilt. Landauer, Hauptm. und Battr. Chef im 1. Westfäl. Feldart. Regt. Nr. 7, behufs Ver- wendung beim Stabe dieses Regts., Schlee, Hauptm. aggreg. dem 2. Unterelsäss. Feldart. Regt. Nr. 67, behufs Verwendung als Battr. Chef in diesem Regt, in dem Kommando nah Preußen belassen. Krueger, Königl. preuß. Oberlt., kommandiert na Württemberg bisher im Feldart. Mett General- FA zeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, in das 4. i eldart. Negt. Nr. 65 eingeteilt. Knebusch, Lt. im 2. Feldart. Negt. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, behufs Verwendung beim 2. Ober- elsäss. Feldart. Regt. Nr. 51, nah Preußen kommandiert. Schulße, Königl. preuß. Oberlt., kommandiert nah Württemberg, bisher in der 1. Ingen. Insp., in das Pion. Bat. Nr. 13 eingeteilt.

Befördert: Frhr. v. Röder, Oberst und Kommandeur der

T4 Ke! Belg, S W.), zum Gen. Major; zu Oberstlts. die Majore: Bossert, beim Stabe des Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Sprößer, Kommandeur der Kriegs- chule in Glogau, Oßwald, beim Stabe des Inf. Regts. Kaiser ilhelm, König von Preußen Nr. 120, Martin beim tabe des Inf. Negts. König Wilhelm 1. Nr. 124, v. Knoerzer, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte cines Abteil. Chefs im Großen Generalstabe, Tognarelli, Kommandeur des 4. Feldart. Regts. Nr. 65, Dorrer, Kommandeur des 2. Niederschlesishen Feldartillerie- regts. Nr. 41, Bailer, s Me 2 aae Znsp. E t r Geschäfte des Jnspekteurs der 5s. é Epe R des Landw. Bezirks Ell-

dnaie O e ic sterungskommissar in wangen, Spieß, Major z. D. un erdevormu Stuttgart, La en Charakter als Obersllt,, Shwarzmannseder,

«harakteris. Major aggreg. dem 10. Inf. Regt. Nr. 180, ein Patent seines L enfieckes, S erhalten. Schiele, Oberlt. im Juf, eat. Kaiser Friedrih, König von Preußen Nr. 125, Völter, 4 : M eßung in das 10. Inf. Regt. Ir. E ie Biea Ne, 95 dia rhr. v. Eyb, Oberlt. im D a Regt. egi ga Brtte! Chat überzähl. Nittm. befördert. eyhle, Hauptm. und Battr. üring. t. Regt. Nr. 19, v. Haldenwang, Hauptm. im 1, Thüring, Fevar rüfangskommission, Weber, Hauptm. und Komp. Che iy Pot E 10 Mf Men Me 180, Rel, e im erhalten. uber L y é Es e , Lt. Karl Nr. 123, zu Oberlts,, Schnißer Sen t e E im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großh l

erzog Friedrich von Baden, de Ahna, Unteroff. im Trainbat. Nr. 13, zu Fähnrichen, befördert.

m Beurlaubtenstande. 18. April. Befördert: Kohler, Oberlt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stultgart, E Hauptm., Kraft, Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw.

ezirks Gmünd, Wagner, Lt. von der Fußart. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Reutlingen, zu Oberlts, Strohm, Vizefeldw. vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, zum Lt. der Res. des Gren: Regts. Königin Olga Nr. 119, Kienzle, Beck, Hirrle, Albrecht, Vizeseldwebel von demselben Landw. Bezirk, zu Ls. der Res. des Inf. Regts. Alt-Württemberg Nr. 121, Baitinger, Vizefeldw. vom Landw. Bezirk Heilbronn, zum Lt. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 18. April. v. Bie s Oberst S bieusttanbder gro , mit ber Er: saubnis zum Tragen der Uniform der Königlichen nten,

d Bats. Kommandeur im Inf. Kaiser

Wel Aba L da Drusen Nr. 120, unter Verleihung des Charakters als Oberstlt. und der Erlaubnis zum Tragen der Negts. Uniform, in Serteh gan Hre TOE Eng Ee en jur i , Major be k ,

Kdr “at es aeb Verleihung des Charakters als Dberstlt. Und ber Erlaubnis zum Tragen der Negts. Uniform, mit Pension der

Abschied bewilligt. i Im Beurlaubtenstande. 18. April. Der Abs U

igt: dw. Bezirk Stuttgart: v. Haldenwang, R E Inf, “Aufgebots, Scha N 0 4 V 2. Aufgebots, beiden mit der Erlauvn i a N ta

Armeeuniform, Woge, Lingenfelder, E , Grub, Sillem, Sch{hmohl, Ho y Meier, er Schilling, Blattmann, berlts. von

bots, , Stieler, Oberlt. von der Feldart. 2. Aufgebots, Ln Lv E der Kav. 2. Aufgebots, Amlin 4 a E Inf. L Aufgebots, diesem behufs Uebertritts Ns E A Militärdienste, Siebs, Stegemann, Kau}|@/, de p brigen nelle, Kommerell, Oberlts. von der Inf. Ï E eig Landw. Bezirk Reutlingen, Hepp, L. von der In E Lee von demselben Landw. Bezirk, Igel, Rieger, E Inf. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Horb Weihenmat Ag Saa don der Inf, 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ludw et ten mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. non e S ee “t R L de f ufgebots von demselben S . . . 3 ros s Oberlt. von der Kav. 2. Aufgehats 4 S selben Landw. Bezirk, Müller, Oberlt. von der. Inf. 2. u! geh H } Betirt gal Mens e i “D (clanbis irk Mergentheim, um Tragen der Landi: Armeceuniform, Burthar dt E o der Inf. 2 Aufgebots von demselben Lon" andw. Bezirk, diesem T g i "d i Wi Eiictitt zum Tragen der biyherigen y pr Völter, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots vom Lan wu ezirk Ulm, Breyer, Oberlt. von der nf. 2. Aufgebots von pem Landw. Bez, Leube, Lt. von der Kay. 2. Au gebots von è emselben Sanviw. Bezirk Wey, Hauptm. von der Inf. 2. Bes ots E Landw. Bezirk E ingen, diesem mit der Erlaubnis E 4a E Landw. BI Aiotes, ang, Oberlt. von der Inf. 4 (u ge ott von demselben Landw. ezir k F isher, Oberlt. von E f: A 2. Aufgebots vom Landw. Bezir Ravensburg, Lehzgus, Oberlt. von der Inf. 92, Aufgebots vom Landw. Bezirk d

münd. Kaiserliche Schuttruppen.

vom Landw. Bez gebots vom Landw.

._in der ußtruppe Berlin, 18. April. v. Hassel, Oberlt. in t Î tm.,, Hetnicke, Lt. in der S Deutsch-Osiafcika, pm e Oberlt Dr. Kudicke, Assist. Arzt

ên dee ugtruppe für Deutsh-Ostafrika, zum Oberarzt, befördert.

Deutscher Reichstag.

293. Sißung. vom 22. April 19083. 1 Uhr.

Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Phosphorzündwaren, auf Grund des Berichts der XXI. Kommission. :

Nach der Vorlage, welhe von der Kommission nah aus- führlicher Beratung, nah Anhörung von g rbe a en und nah gemeinsamem Besuche der Fabrik in ettenhausen unverändert angenommen worden ist, soll weißer oder gelber Phosphor zur Herstellung von Zündhölzern und Zündwaren niht mehr verwendet und solche Zündwaren weder feilgehalten, noch eingeführt werden. (Z 1.) Vorsäßliches Zuwiderhandeln wird mit Geldstrafe bis zu 2000 6, fahrlässiges mit Geld- strafe bis zu 150 M bedroht. (8 2.)

Nach § 3 tritt das Geseh bezüglich des Feilhaltens solcher Zündwaren mit Anfang 1908, im übrigen mit Anfang 1907 in Kraft. Ein Antrag der Abgg. Albrecht und Ge- nossen (Soz.) will die Termine für das Jnkrafttreten auf 1905 bezw. 1904 festgeseßt wissen.

Eine N ung für die Fabrikanten oder für die Arbeiter hat der Entwurf niht vorgesehen; auch die Kom- missionsmehrheit steht auf diesem Standpunkt. Von dem Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.) ‘ist beantragt, hinter § 2 folgenden § 2a einzuschalten:

„Den Fabrikanten, welche als solche vor dem 1. Januar 1902 aué\{ließlich Streihhölzer unter Verwendung von weißem oder gelbem Phoéphor fabriziert und diese Fabrikation auch innerhalb der Zeit vom 1. Januar 1902 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes fortgeseßt haben, wird cine vom Bundesrat unter Aus\hluß des Rechtsweges

estzusegenbe Entschädigung gewährt. Die Entschädigung soll das reifahe des Jahresgewinnes nah dem Durchschnitt der Betriebs- ahre 1899/1900, 1900/1901 und 4901/1902 betragen. Die Fabrikanten nd verpflichtet, von der ihnen gewährten Entschädigung ihren rbeitern, die infolge des Verbots aus ihrer Beschäftigung entlassen werden, cine Entschädigung zu gewähren, welhe dem von den Arbeitern in den leßten drei Monaten vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bezogenen durhschnittlihen Arbeitsverdienst entspricht. Streitigkeiten zwischen den Fabrikanten und den Arbeitern hinsichtlich der Entschädigung werden von der für Lohnstreitigkeiten zuständigen Instanz entschieden."

Abg. Schaettgen (Zentr.): So sehr ih bestrebt bin, Ver- besserungen des Arbeiterloses herbeizuführen, so kann ih doch dem vor- liegenden Geseßentwurf meine Sympathie nicht entgegenbringen. Das Verbot der Fabrikation von Phosphorzündhölzern würde nicht nur den Ruin vieler mittlerer und kleiner Fabriken zur Folge haben, sondern au eine Masse von Arbeitern brotlos machen und den nationalen Wohlstand empfindlih \{hädigen. Ich kenne Fabriken, in

denen die Nekrose niht aufgetreten ist. Bei \ofortigem und sahgemäßem Eingreifen _hat die Krankheit da, wo sie auf- getreten ist, niht ‘weiter um ih gegriffen.

wäre es prüf b nicht die vorhandenen Kont e, ter e es, zu prüfen, ob nicht die vorhandenen Kontrollmaßreg nahlässig ausgefüh worden find. In 20 Thür Be!

BCCIUBETEN: frage die Negieru

keit eine aroße Unab von Fabriker und

Vorschriften undesrats k durführe

as den vorhandenen Beschwerden Nehnung - ie a die Indu nur zu lokalifieren und zu Die neue Schwieningsche Zündmasse hat noch gar nicht E Allerdin; go Pie M eemhalt lei dal e fe tei ommission so e oll ausgesta n

Nis f liter als das, Auch der Staatssekretär hat noch im

vorigen Jahre erklärt, er habe drei Zündmassen ohne weißen or Uten u D en, aber den Sachverständigen habe keine engt untersuchten Massen erforderten zu ihrer Entzündung eine Erhißung

is zu 150 Grad, woraus sich ergab, daß der Gebrauch dieser Zünd- s en, wenn fie irgendwie der P unterworfen werden, außer-

beschränkt und heikel sei. Die französishe Regierung bat G C Sten und vielen Untersuchungen von dem SqMhwieningschen Verfahren abgewendet. Die belgishe Regierung hat

ab, h inen Preis von 50 000 Fr. für die Erfindung einer phosphorfreien ub l säblichen cie ausgeseßt. Schwiening bat fi auch darum beworben, aber den Preis nicht erhalten. Die Schweiz hat zwar die Einfuhr von Phosphorzündbölzern verboten, aber nur, weil sie selbst ein Monopol hat. Die Explosionsgefahr ist bei T Kali schon sehr groß und wird bei dem SÓhwieningschen ersahren noch mehr wachsen. Die Gefahr ist eigentlich noch größer als bei einer Dynamit- abrik, wo von vornherein die nötigen Vorsichtsmaßregeln vorhanden nd. Um die Brauchbarkeit der Schwieningschen DER e zu prüfen, dazu bedarf es einer längeren Periode; die Untersuhungs- kommission hat sih nur einige Augenblicke damit befaßt. Wie steht es mit der Ungefährlihkeit des Transports der Schwieningschen Triumphzündhölzer? Die Eisenbahn könnte sie nur unter besonderen Vorsichtsmaßregeln befördern, wenn sie nicht ihre Angestellten Gefahren aussezen wollte. Soll die Phosphorzündholzindustrie {lechter be-

t werden als andere E trien, z. B. die chemische Industrie ? Bie heimischen Zündhölzer find viel billiger als die {chwedis{hen h im

ien niht zu verwenden sind. Die Schädigung der heimishen JIn- Pre Loe auf eine aria des Nationalvermögens hinaus. Die Fabriken müßten sich neue Maschinen anschaffen oder ihren Be- trieb einstellen, und was soll aus den Arbéitern werden ? ie Ent- \hädigungsfrage sollte as von dem Lauie niht außer aht gelassen werden. Ueber den Verlauf der Nekrosefälle fehlt es an einer aus- reichenden Statistik. Ehe man dazu übergeht, diese Fabrikation zu ruinieren, sollte man do wenigstens sich Fentgene informieren. Der Gesetzentwurf sollte bis dahin zurückzestellt werden. Auf cin Jahr E oder weniger fommt es hier nit an.

Die Kommission hat noch folgende Resolution in

rshlag gebracht: t p |hlag 8 “aan! Reichskanzler zu ersuchen, auf die Landesregierungen

einzuwirken, daß sie geeignete Maßregeln treffen, um in den dur das Verbot der Verwendung des weißen Phosphors zur Herstellung von Streichhölzern A betroffenen een soweit nötig, anderweitige geeignete Arbeitsgelegenheit zu beschaffen.“

_ Der Abg. Dr. Pichler (Zentr.) beantragt, die Fort- beratung i Entwurfs eia „und den Neiskanzler zu ersuchen, statistische Erhebungen darüber anstellen zu lassen, in wie viel Fällen Erkrankungen an Phosphornekrose ‘festgestellt sind, an welchen Orten und wie sie sih verteilen: außerdem

werden statistishe Angaben über Umfang der Fabrikation, Export usw. in dem Antrage gefordert.

Präsident Graf von Ballestrem hält dafür, daß dieser prä- judizielle Antrag zur Diskussion und Abstimmung gestellt werden müsse, bevor in der Beratung fortgefahren werde.

Abg. Singer (So0z.) erinht n Präsidenten, den umfangreihen Antrag zunächst drucken zu lassen und inzwischen entweder die Beratung fortseßen oder Vertagung bis zu erfolgtem Druck des Antrags ein- treten zu lassen.

räsident Graf von Ballestrem erklärt sih damit einverstanden, daß bis zu erfolgter Drucklegung die Beratung fortgeseßt werde.

Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Ih glaubte, daß nah den Beratungen ber Kom- mission, die an Ort und Stelle von den Verhältnissen Kenntnis ge- nommen hat, das ganze Haus einig darin wäre, daß es sih hier um eine so gefährliche Industrie handelt, um eine Industrie, die so un- endlihes Elend über die beteiligten Arbeiter bringt (sehr richtig! links), daß man eine Verzögerung dieses Gesezentwurfs nicht mehr in Aussicht nehmen würde. (Sehr wahr! links.) Ich hätte sogar dringend gewünscht, taß dieser Geseßentwurf {hon früher zu stande

„gekommen wäre.

Meine Herren, ih habe hier ausgeführt und mich auf Autoritäten gestüßt, daß sich die Fälle in derartig statistisher Weise gar nicht fest- stellen lassen (sehr richtig !), weil eine Masse von Arbeitern, die unter den schädlichen Einflüssen der Weißphosphorzündholzindustrie leiden, ihren bisherigen Beruf verlassen, um in andere Berufe überzugehen, und dann bisweilen erst nach 3 bis 4 Jahren an den {weren Knochenkrankheiten hinsiehen, die die Folge ihrer früheren Beschäfti- gung find.

Ich habe hier zwei Briefe vor mir liegen, meine Herren: ein Schreiben von dem Amktsarzt aus Eisfeld, ein anderes Schreiben von einem Arzt aus Unterneuburg am Rennsteig, die beide in ergreifender und überzeugender Weise darstellen, welche Wirkung die Her- stellung der Phosphorzündhölzer auf die beteiligten Arbeiter hat. Sie weisen nah, daß niht nur bie Personen darunter leiden, welche in den Betrieben beschäftigt sind, sondern au Personen, die niemals in dem Betriebe gewesen sind, weil die Phosphornekrose die Eigenschaft hat, daß sie degenerierend auf das ganze Geshlecht wirkt. Es ist hier in einem dieser Briefe nachgewiesen, meine Herren, daß die Kinder von Arbeitern oder von Frauen, die in diesen Fabriken beschäftigt waren, solhe Krankheiten der Knochen haben, ja daß sogar unter Umständen Knothenbrüche ein- treten, ohne daß es die betroffene Person \ofort merkt (hört, bört!),

d. h. ohne jedes Scchmerzgefühl (hört, hört!), weil eben eine voll- kommene Entartung des Knochensystems eingetreten ist. Meine Herren, ih will Jhnen hier einen \olthen charafteristishen Fall aus dem Schreiben des Amtsarztes vorlesen. Er berichtet:

Mir ist folgender Fall bekannt: Ein Mann steigt langsam von einem Leiterwagen; wie er weiterschreiten will, geht es nit. Beim f ck15 [] y i t

Das ist do ein shlagender Beweis für die Wirkungen dieser F fation! Und in dem von mir erwähnten Schreiben ist weiter na gewiesen, daß die Wirkungen des Phosphors selbst auf Personen, die niemals in der Fabrik gearbeitet haben, nur infolge threr erblichen Belastung so groß ist, daß bei Körperverlezungen das Schöffengericht bei der Strafzumessung darauf Rücksicht nimmt, weil bei leichten Berührungen unter Umständen {hon ein Knochenbruch eintritt. (Hört, hört!) j

Daß die Frage überhaupt gar niht mehr diskutiert zu werden brau(t, daß Phosphor ein außerordentlich gefährliher Stoff für alle ist, die damit zu tun haben, geht auch daraus hervor, daß die meisten Staaten entweder die Fabrikation von Weißphosphorzündhölzchen und auch deren Einführung verboten oder daß sie selbst die Herstellung der Zündhölzer im Wege des Monopols in die Hand genommen haben knd dann keine Weißphosphorzündhölzer herstellen. Die Nichtigkeit der Behauptungen, die hier aufgestellt find über die Explosionsfähigkeit des vom Reiche gekauften Patentstoffes, besonders beim Transport, bestreite ih aufs allerentshiedenste. Wir haben die Frage au technis{ch aufs allergründlihste prüfen lassen, und eberiso hat sih die Kommission davon überzeugt, daß die Explosionsgefahr nicht vorhanden ist. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, jede Fabrikation, namentli von Feuerwerks- förpern, ist mit einer gewissen Gefahr verbunden, aber wenn man nachlässig ist, kann man unter Umständen sogar Abends in seinem eigenen Bett verbrennen!

Was ferner die Entschädigungsfrage betrifft, so stehen wir auf dem Standpunkt: es hat niemand das Recht, zum \{chwersten Schaden seiner Nebenmenschen an Leben und Gesundheit ein gewinnbringendes Gewerbe zu betreiben (sehr rihtig! links), wenn der Gegenstand der Fabrikation nit für die Menschheit ein absolutes Bedürfnis it, und wenn diese Gegenstände in einem anderen, unschädlichen Verfahren hergestellt werden können. (Sehr gut! bei den, Sozialdemokraten.)

Meine Herren, wir haben vershiedenen Industrien die allerswe

; e ale ersten

Auflagen gemaht im Wege der Unfallverhütung, wir babe, i,

Vorschriften für die Fabrikation auferlegt - ih erinnere aue n

: 9 ee nur an Mie

\{chweren Vorschriften, die wir den Fabriken auferleat Gal, «E

haare verarbeiten (sehr rihtig! bei den Cu s E bie Loy

; en Sonaldemok g

Schweinsborsten verarbeiten ; i erinnere an vie (weren - die

den Fabriken auferlegt libei, die Scmt 4m | i De S L asten, dit wir

daran, daß bier der Reiébâtaa ula oren herstellen ih erinnere rag zum Gegenstande einex land

Debatte die Forderung gemaht hat, möalis Cret Gag

vorschriften durchzuführen, die feite mögli{hst {nell die Betriehs-

hüt sen find; 1 f ütten erlassen nd: dadur Find die Zinkhütten

ens der Regierung für bie Zink- genötigt