1903 / 96 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

beschränken. Dal: auihelt mis der Unsyobe, quf dle Geiger Ser

r abten lie, daf U (uiembaii&e Parti ax ie auf A Le und Aar a v A Dexpägern, Raab verstôßt eigentlich gegen das Prinzip der Vorlage “gleidwe icht ausdehnt. S

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dafür, vorausgeseßt, die Eer nicht erklärt, da ey an Antrage ate fönn

Albrecht (Soz): Für die Hausindustrie ist das Be-

dürfnis der Ausdehnun; iht ebenso vorhanden wie für die

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uf das Geseg cinen def wir bei diesem Gesey in der Tat geübt

ck nl.): Wir werden gegen alle Anträge stimmen, die wae Co bringen könnten, und nur für den Antrag

Dr. Hasse G): Si bâtte g ain daß die be- rehtigten prüche der diefer Nove tigt werden könnten. m den schon daten Gründen verzihten wir darauf,

Wünschen una zu tragen, in der Hoffnung, daß sie ein Arimieb für eine Reform des Krankenkafsengeseßes ein werden.

Damit schließt die Diskussion.

Der iet Ae held E eie U ozialdemokratishe Antrag werden einstimmig angenomn fon mit pa Modifikation der § 1, nachdem die übrigen sozialdemokratischen Anträge abgelehnt find. :

Der § 3 nimmt Personen „des Soldatenstandes und in ay emer „Dar T An Tae e

iht aus, wenn fie Anspruh au - ml ge g r M oder des Lohnes mindestens t 13 Wochen 6 der Erkrankung oder auf eine den Be-

des 8 6 (Krankenunterstüßung) entsprechende Unter-

ng haben. Na der Novelle so { AELE von der

cherungspflicht nur eintreten, went die genannten onen

er S Tdriitena für weitére 13 Wochen Anspruch

iese Unterstüßung oder auf Gehalt oder ähnliche Bezüge mindestens im 11/4 Betrage des Krankengeldes haben.

Ein Antrag Albrecht, wonach der Anspru mindestens

2% Wochen bestehen muß, um die Ausnahme von der

gspfliht zu begründen, wird vom Abg. Stadt-

hagen begründet und dann vom Hause abgelehnt und § 3

unverändert nah der Vorlage ‘angenommen.

Nach § 6, Abs T I Gs endet Va Krankénunterstúgung spätestens Ablauf der 13. Woche S der Krankheit. Nah der Novelle foll an dieser

Lücke der Kranken- und Jnvaliditätsver-

t werden und daher die 26 Wehen ihr Ende erreichen. Nach 1 so ¿hrt werden: 1) freie ärztliche Be- j und ähnl it vom dritten in Höhe

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volle ihe Tagelohn wird in dem Antrag eine Wöchnerinnen auf die Dauer von fechs Wochen nah ihrer Niederkunft gefordert, fofern fie mindestens ses Monate vom Tage der Entbindung ab einer Krankenkasse oder der Gemeindekrankenver)iherung angehört haben. Endlich wird für den Todesfall eines Mitgliedes ein Sterbe-

geld im ¿wanzigfahen Betrage des ortsüblichen Tagelohns, mindestens aber in Höhe von 50 M, gefordert.

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Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: v Me

: Meine Herren! Der Herr Vorredner bat eine Anzabl Uebel- stände der gegenwärtigen Krankenversicherung bervorgehoben. Den verbündeten Regterungen ist es nicht unbekannt und nicht unbewußt, daß auch auf dem Gebiete der Krankenverficherung noch vieles gebessert werden kann und zu bessern fein wird. hier von den Herren von der fozaldemokratischen Partei gestellt find, ins Leben überzuführen, würden erheblich höhere Beiträge not-

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die Maximalprozentsäge dar. Es ist also ganz unmöglich, mit Nöcht zu behaupten, es würde den Arbeitern mehr genommen, als sie dur das Geseh bekümen. Sollten bei den Prozentsäßen der Vorlage die Krankenkassen in der Lage sein, dauernde Ersparnisse zu machen, so is es nah Bildung des Reservefonds ihre Sache, die Beiträge zu er- mäßigen und demnächst bei weiteren Ersparnissen die Leistungen zu erhöhen. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Gewiß kann

das geschehen nah § 10 des Gefeyes! N an die Dauer der Gemeindekrankenversicherung betrifft, gestaiten Sie mir, darauf hinzuweisen, daß allein in Preußen Gemeinden über zwei Millionen zur Gemeindekrankenversicherung pugezahlt haben, so daß also gar keine Rede davon sein kann, daß die Ersparnisse machten. Auch hier bedeuten des Gesezes nur Maximalsäge. Ih glaube nicht,

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schieden bezweifeln, daß genommen als gegeben with: lebers{uß bleiben, den müßten

als Ki werden. Ferner Unterstüßung in Höhe E E E an

glaube aber nit, daß irgend eine Krankenkasse geneigt sein wird, olche Bestände zu thesaurieren. Sobald sie solche dauernden Ueber-

Der d 6 wird unter Ablehnung der Anträge Albrecht in der Fassung der Kommisfion angenommen. L. Dashetien wle t E PEMDE SRE as ne v

E sculdhafte Beteiligung bei Schlägereien adte Vans Fanden durch Trunkfälligkeit oder geschlechtlihe Aus- chweifungen zugezogen haben, das Krankengeld ganz oder teil- weise zu entziehen.

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Nach der R vorl e des iten infolge geschlechtlicher Frank,

Krankengeldes bei Kr heiten nicht zulässig sein.

Abg. Dr. Esche (nl.) begründet einen Antrag, der auch die Aus i der Trunkfälligkeit beseitigt nsen will, Die Zuni Zeigt, der Zeit Fstit njen 1m, D stammten von Trinkern ab. Es komme darauf an, diese Kranken zu heilen, auch wènn die Kostên nicht unerheblih sein follten. Es liege E Geund vor, diese Kranken von - den [taten des Geseyes aus Î Abg. Roesicke- priht fh für d Ant aud.

A e tee Ern O man S dem Steafesett vor,

n mit Hilfe des die Tcunk

eyes, zu dem süchti Beiträge zu zahlen hätten. Die Trunkfälligkeit sei vielfah eine Folge der jeyigen wirtfi Verhältnisse. Was aber das immste fei: durh die iehung des Krankengeltes werde am m

die Familie des Trunkfälligen gestraft. Der Ver- treter der bayerif i habe namens seiner Regierung für den Antrag Esche erklärt. Leidet sei es ihm nicht gelungen, die übrigen Vertreter der a zu überzeugen. Hoffentlich gelinge ihm das heute. Sollte dies nicht der Fall sein, dann fei zu erwarten, daß wenigstens in der nächsten Novelle jene veraltete Bestimmung des Geseyes beseitigt werde.

Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Ich kann den Herren Abgg. Roesike und Dr. Esche verfichern, daß ih perfönlih mit den Bestrebuagen, die traurigen Folgen des übermäßigen Alkoholgenusses zu bekämpfen und zu heilen, durchaus einverstanden bin. Aber ih möchte doch einwenden: wenn die verbündeten Regierungen vorgeschlagen haben, die Ge- shlechtskrankheiten unter diejenigen Krankheiten aufzunehmen, für deren Heilung Krankengeld bezahlt wird, so lag hier ein dringender hygienisher Grund dafür vor, weil fie von Person zu Person übertragbar sind. Dieser Grund liegt bei den Krankheiten, die die Folgen von Trunkfälligkeit find, nicht vor ; diese Krankheiten find nicht ansteckend, nur im moralischen Sinne durh das sch{lechte Beispiel. Die verbündeten Regierungen waren mit großer Mehrheit dagegen, die Trunkfälligkeit aufzunehmen.

Ih möchte hinzufügen, daß auch mit diesem einfachen An- trag, wie er hier geftellt ist, die Frage meines Erachtens nicht zu lösen ist. Zunächst wäre es doch vollkommen ausgeschlossen, daß man derartigen trunkfälligen Personen das Krankengeld in die Des gebe; es sind eben gewohnheitömäßige Trinker, die das

ist aber die Unterhaltung von solchen Afylen außerordent- lich kostspielig, und es würde deshalb eine wesentliche finanzielle Be- lastung der Kassen sein, in einzelnen Orten und Gegenden eine ganz besonders starke Belastung, Es ist mir auh sehr zweifelhaft, ob man auf Grund des § 7 desg Krankenversicherung8gesetzes, na weldhem man unter Umständen einen Kranken jwingean fann, fu ein Krankenhaus zu geben, einen folhen Kranken aub in ein Trinkerasyl zwangsweise bringen fônnte; denn ein Krankenhaus ift etwas wesentlich anderes als ein Trinkerasyl. Jn einem Krankenbause kann man nur die Folgen der Trunkfälligkeit heilen, während man in einem Trinkerasyl Fe Neigung zum Trinken heilen will, Also sind das zwei Anstalten, die vollständig verschiedene Zwedcke ver- folgen. Wenn man deshalb diesen Leuten Krankengeld gibt, um die Folgen der Trunkfälligkeit zu heilen, e

nicht ausreichen würden. ‘Weiter kann ih auf die Frage nicht eingehen. Es ift eine Frage, die so tief eingreift, die jeyt Gegenstand der allgemeinen öffentlichen

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o män die E E einen Antrag ankengelde nur in den

Î Ban j ite fo Ido nern Caspar wendet sich ebenfalls gegen pru 96 W träge, namentli gegen die Erhöhung der 13

ick weiteren Bemerkungen der Abgg- Roef und Me teilt der daß

raf idena Jes Beckh-Cobuarg inzwis den Antra Anti nommen hade, g 7 sowie der Vegäglich „ialde Sozialdemokraten wird gegen die Linke und die SoNS abgelehnt. Die Bestimmung üder die Gee Krankengeldes bei -geshlechtlichen Ausshweinn Ursache der Erkrankung wird mit knapper M) r Ne dagegen stimmen das g und ein S ochen wit Der sozialdemokratishe Antrag wegen der a4 inkl gegen die Stimmen der Sozialdemokraten den Vorschlä abgelehnt. Der § 6a wird unverändert nah

der Kommission angenommen.

Darauf vertagt sich das Haus. eitag Linien Ueouee betreftend den Fal artmann In ón Gr N e g in Essen; erste Beratung des Nachtragsetats für das marineamt ; Krankenkassennovelle.)

Prensfzischer Landtag- Haus der Abgeordneten. 60. Sizung vom 23. April 1903, 11 Uhr. Ueber den Beginn der Sißung ist in der gestrigen A . d. Bl. berichtet worden. ton 4 Béi der ten a des Gesezen asd die Befähigung FSC bos Liber on Verwalt E bemerkt zu § 4 und den zu diesem gestellten Ant Minister des Jnnern Freiherr oon Hammer SS Meine Herren! Jch bedaure, gegen den i mich hier nochmals, wie ih es in den Kommissionsberat S holt getan habe, aussprechen zu müssen. Von meine S eine erhebliche Verschlechterung des Geseyes, wn Annahme der Referendare nicht mehr seitens det sollte, sondern den Ministern sprechen nah

kommen und der Tradition des preußischen selbst wenn man &# tun wollte und dabin Referendarien dem Minifter zu überlassen, Ausführung teaken! Meine Herren, unmöglih die Referendare im gaztea sich unmöglih, wenn sich einer die Keantnis anders verschaffen, gierungspräfidenten schteißt. Es

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