1903 / 97 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche . Ernennungen, Befördecungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 21. April. v. Wedel, Oberstlt. z. D., Pfetdevormusterungskommissar in Pader- born, in gleicher Eigenschaft nah Bielefeld verseßt. v. Oppen,

auptm. und Komp. Führer im 1. Ostasiat. Inf. Regt. der Ostasiat. Besaßzungs- Brig. (bisherige Gliederung), scheidet aus dieser Brig. am

29. April d. J. aus und wird mit dem 26. April d. J. als Komp. Chef im Kaiser Franz Garde-Gren. Negt. Nr. 2 angestellt. v. Shack, Lt. im Negt. der Gardes du Corps, vom

1. Mai d. J. ab auf \ech8s Monate als Zweiter militärisher Be- gleiter Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs von Sachsen- Coburg und Gotha, Gr. v. Rittberg, Oberlt. im 1. Gardeulan. Regt, Martin, Lt. im Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, vom 1. Mai d J. ab auf ein Jahr, ersterer zur Bok- {haft in Konstantinopel, leßterer zur Botschaft in Washington, kommandiert. MRiedesel Frhr. zu Eisenbach (Ludwig), Lt. im 1. Großherzogl. Hess. Feldart. Regt. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps), in das 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Leibdrag. Regt.) Nr. 24 versetzt. y. Wichmann, Lt. a. D, zuleßt im 1. Garde- regt. z. F,, mit Patent vom 27. Dezember 1894 alb L. der Res. des Inf. Negts. Graf Kirchbäch (1. Niederschles.) Nr. 46 angestellt und vom 1. Mai d. I. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei diesem Regt. mit der Maßgabe kommandiert, daß während dieser Dienst- leistung Jer Patent als vom 2. Oktober 1898 datiert anzusehen ist.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 21. April. v. der Marwitz, L. im Kaiser Alexander Gardegren. Regt. Nr. 1, mit der geseßlihen Pension der Abschied aus dem aktiven Heere bewilligt; gleichzeitig ist derselbe bei den Offizieren des 1. Aufgebots 1. Gardegren. Landw. Regts., v. Arnim, Lt. im Gardefüs. Regt.,, mit der geseßlichen Pension der Abscied aus dem aktiven Heere bewilligt; gleichzeitig ist derselbe bei den Offizieren des 1. Aufgebots Gardefüs. Landw. Regts, ree Wandes- leben, U. im 2. Hannov. Feldart. Regt. Nr. 26, v. Hauen- \{child, Lt. im Inf. Regt. von Courbière (2. Posen ) Nr. 19, mit der geseßlihen Pension der Abschied Mae :

Nachweisung der beim Sanitätskorps im Monat März 1903 eingetretenen Veränderungen. Durch Ver- fügung des Generalstabsarztes der Armee. Mit Wahr- nehmung offener Affisten arztstellen sind S worden, und zwar:

2. Mäârz Dr. Kays er, Unterarzt beim Inf. Negt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, Dr. Lrembur, Unterarzt beim Feldart. Negt. von Holyendorff (1. Rhein. Nr. 8,

. März Sommerlad, Unterarzt beim 6. Th Gnp: Inf. Regt. Nr. 95, Dr. Noehte, Unterarzt beim 1. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 81

“12. hr, Unterarzt beim Inf. Negt. Prinz Friedrich der Abn Q. Westfäl) Nr. 1A Dr. Dütschke, ide beim Danziger Inf. Negt. Nr. 128, Dr. Fornet, Unterarzt beim (R Regt. Nr. 113,

Mr: 110, \ E Géhmant, Unterarzt beim 9. Westpreuß. Inf.

13; Mae Negt. Nr. 176, Haenisch, Unterarzt beim 5. Bad. Feldart. Regt.

17. März N

f! März Illing, einjährig-freiwilliger Arzt beim 1. Lothring. Snf. Negt. Nr. 130, unter Ernennung zum Unterarzt des Friedens-

des, g 5 lia 23. März Dr. Saleckeft, Unterarzt beim 4. Lothring. Inf. Regt. Nr. 136, Dr. Christian, Unterarzt beim 2. Nassau. Inf. 296 Meêri FriedriG, einjäbrig-f

29. Vearz Friedri, einjährig-freiwilliger Arzt beim Groß- herzogl. Mecklenburg. Füs. Negt. Nr. 90, unter Versetzung zum Gee Regt. König Friedri [111. (2. Schles.) Nr. 11 und Ernennung zum Unterarzt des Friedenss\tandes,

N t März Herzer, Unterarzt beim 4. Unter-Elsäss. Inf. Regt. vir. d;

30. März Mulzer, einjährig-freiwilliger Art beim 1. Garde- Feldart. Negt., unter Verseßung zum Torgauer Feldart. Negt. Nr 74 und Ernennung zum Unterarzt des Friedensstandes,

25, ärz Haesner, ehemaliger Sludierender der Kg Wilhelms-Akademie, vom 1. April 1903 ab zum Unterarzt beim 2. Hannov. Drag. Regt. Nr. 16 ernannt und gleichzeitig zur Kaiser Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen kommandiert.

Königlich Bayerische E Ñ

äbnriche x. Ernennungen, Beförderungen a E L Sur LENEN Heere. 7 Avril. Mannert, Oberlt. und Mrt E bei den Art. Werkstätten, vom 1. Ok-

tober d. J an auf ein Jahr ohne Gehalt beurlaubt. D 18. April. Ernannt: Bauer, Hauptm. beim Sta F es 12. Feldart. Regts , unter Beförderung zum Major ohne ti zum Abteilungskommandeur im 19. O Sou D ortififation Ingolstadt, zum _ K ndeur de i. Pionierbataillons, Schif fer Ma R s ten, bataillons, zum ommandeur d 1 E ; \ i au 1. Pionterbataillon, zum auptmann_ und Kompagniechef im ) a g C iegsschule, Lattermann, Hauptm. de : L Biects, aiser “Fran Joseph, f N n L Er ls i t von Sachsen, Pfeiffer 4 im 22. i S O T berlt, der Telegraphenkomp., im 1. in, Mae S Beförderung zum Hauptm, zu Komp. Chefs, Frie N : des 4. Feldart. Negts. a E S btnle Ge A Hanna g S 10. Feldart. Negt., Höôrnle ¿het ; Qa O e der Festungen zum Adjutanten bei der ge-

nan N Medicus, Oberst und Kommandeur des 2. Pion.

Verseyt: Peed j : äuser, Bals., zur P Ingolstadt; die Hau Zentes 2a M

q 10. Feldart. Regt, zum L Regis, de ber, Abjutant P ‘der Jusp: s Es a i Festungen, zum Stabe des 3. Pion. N L N inl E der Kriegsschule, zum Stabe des Eisen S n Per E ber 2. Pion. Bat, zur Telegraphenkomp. K L bnen u E Stelle als Kommandeur des 3. Pion. Bats. en L ris

. Negts, kommandiert zur Kriegsakademie, 2 / L v Febion, Big, zu Oberlts., Chrambach, Fähnr. des

t . König, zum Lt., befördert. y 4, E JFmaktiven Heere. 1E Gr Fugger v. Glöôtt, Hauvtm. und Komp. Cher r Wh

Negt., mit der geseßlichen Pension und mit der Erlaub E nun T Era der bisherigen Uniform mit den bestimmungsmäß gen E zeichen zur Disp gestellt. Peter Oberst und Kommandeur Wt an Bats, Baumann, Major und Abteil. Fanmauene ie L Ee artilleieregiment, hm 0 e und Komp. Chef im 15. Ins. Eli S oan Sa sen, unter Verleihung des Charakters als Major L sämtlichen mit der Erlaubnis zum Forttragen der bis- herigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen AOEeA M Be geseßlichen Pension der Abschied bewilligt. SŸrôn. f i: des 1. Schweren Reiter-Regts. Vrinz Karl von Bayern, er ohne Gehalt beurlaubt, zu den Res. Offizieren dieses Regts. verseßt. ais Im Beurlaubtenstande. 19. April. Der Abschied bewilligt: alder, Hauptm. von der Nes. des Inf. Leib-Regts., mit ter Gu aubuis (um Forttragen 2er Eberigen Union n ny dee Land hiedete vorge]chriebenen Abzetchen, « Det Le Sn eldart. 1. Aufgebots (Augsburg); den erlts. v Lanb

: | : einpten), Haßfürther (1 München), von

Änf. Solinger (migt) don (ote mater Poren urg) vom Train, Schindler (Eu t. U Le esem mit der Erlaubnis zum Tragen der S oe H Ma für Verabschiedete S SLoU Ebenen Abzeichen ;

von der Landw. 1. Aufgebots: Frhrn. Voith v. Voithenberg

burg), Hauptm. von der Inf. ; den Oberlts.: Wunderer (Erlangen), Trölt ch (Gunzenhausen), Haas (Hof), Kundmüller (Nürnberg), Födersperger, Neidert (Straubing), Rühle (Gunzen- hausen), Stens (Kaiserélautern), Braun (Amberg), Reuscher, Tillmann (Kaiserslautern), Diesel Geg), Hellwig (1 München) von der Inf., Berner (Aschaffenburg) von den Jägern, Mayer (Augsburg), Mirtlsperger (Wasserburg), Surges Kaiserslautern), Schmitt (Nürnberg) von der Feldart., L Zweibrücken) von der Fußart.,, Nennhuber, Schueider (Nürn- erg), Maurer (Weiden), Scherer (Nürnberg), Lts. von der Inf., Lenk (Passau), Lt. von der Kav. Feldart. 1. Aufgebots (Augsburg), Negts. König verseßt.

Beamte der Militärverwaltung.

19. April. Abele, Proviantamtskontrolleur des Proviantanits Bamberg, zum Rendanten bei den militärishen Strafanstalten auf Oberhaus, Hennefeld, Proviantamtsaspir. des Proviantamts Erlangen, zum Proviantamtsassist. beim Proviantamt Würzburg, ernannt. Reiske, Proviantamtskontrolleur, vom Proviantamt Nürn- berg zu jenem in Bamberg, Hartmann, Proviantamtsassist. vom Proviantamt Würzburg, zu jenem in Nürnberg, unter Beförderung zum Proviantamtékontrolleur, verseßt. Königer (Amberg), Brandl (Straubing), Oberapotheker von der Landw. 1. Aufgebots, Dörnhöffer (Bayreuth), Steiger (Augsburg), Veterinäre von der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

Königlich Sächsische Armee.|

Offiziere, Fähnriche . Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 17. April. v. Stieglitz, Gen. T von der Armce, zum Kommandeur der 3. Div. Nr. 32 ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 17. April. Hingst, Gen. Lt. und Kommandeur der 3. Div. Nr. 32, in Ge- nehmigung seines Abschiedsgesuhes mit Pension und der Erlaubnis orttragen der Gen. Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen iy. gestellt. :

Beamte der Militärverwaltung.

Ls Verfügung des Kriegsministeriums. 7. April. Lorenz, Garn. Verwalt. Oberinsp. in Wurzen, auf seinen Antrag unterm 1. August d. J. mit Pension in den Nuhestand verseßt.

15. April. Wolf, Roßarzt der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiberg, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots der Abschied bewilligt. ;

17. April. Bretschneider, Roßarzt im 1. Hus. Regt. König Albert Nr. 18, zum OVberroßarzt mit Wirkung vom 1. d. M.

ab befördert. Kaiserliche Marine.

Berlin, 21. April. Griot, Hauptm. und Adjutant beim Kommando der Marinestation der Nordsee, Schering, auptm. und Adjutant beim Kommando der Marinestation der Ostsee, ein vom 18. April 1903 zu datierendes Patent ihres Dienstgrades verliehen.

Mezger, Lt. von der Landw. zu den Nes. Offizieren des 4. Feldart.

zum zur

Deutscher Reichstag. 295. Sigung vom 24. April 1908. 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die im Wortigut bereits mitgeteilte Interpellation der Abgg. Gröber und Ee (Zentr.) bezüglich des Falls Hartmann-Hüssener in Fssen.

Ueber den Anfang der Nummer d. Bl. berichtet.

, Nah Begründung der Junterpellation durch den Abga. Stößel nimmt zur Beantwortung das Wort urs 2

Staatssekretär des Neichsmari admiral n Tirpiß: d De Staatsminister, Vize-

Meine Herren! Die erste Frage, die von den Herren Int pellanten gestellt ift, lautet: and i, Ee was dem Herrn Neichskanzler über die Tötung * des Fuß- artilleristen Hartmann vom Westfälishen Fußartillerieregiment

Nr. 7 in Cöln dur den Kadetten zur See Hüssener in Essen

bekannt ist. :

Jh werde mir erlauben, diejenigen Meldungen, welhe mir von dem zuständigen Gericht, dem Gericht der 1. Marincinspektion, zugegangen. sind, mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten, hier vorzulefen : E

Am 14. April meldet das Gericht: ;

S. M.S. „Blücher“ hat vom Garnisonkommando Essen folgendes Telegramm erhälten : ¿

Der Kanonier Hartmann, Fußartillerieregiment Nr. 7, ift in vergangener Naht vom Fähnrih zur See Hüssener dur Stich, in der linken Brustseite getötek. Leßterer verhaftet. Leichenschau und Obduktion durch Amtsgericht veranlaßt, Marinestation der Ostsee benachrichtigt. /

Auf eine sofort vom Gericht veranlaßte Nükfrage hat das Garnisonkommando Essen weiter geantwortet :

Tat in Essen am 12. d. M. Nachts zwischen 12 und 1 Uhr auf der Straße geschehen infolge Gehorsamsverweigerung des be- trunkenen Hartmaan. S

(Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.) Zeugen der Tat vorhanden. Mit der Führung des Ermittelungs- verfahrens an Ort und Stelle habe ich den Kriegsgerichtsrat de Bary beauftragt. Von dem Ergebnis der Untersuchung werde ih so bald als möglih Meldung machen.

Jch habe, nahdem mir diese Interpellation bekannt geworden ist, noch cinmal telegraphish um Bescheid ersucht, wie auf Grund des jeßigen Standes der Untersuhung der Tatbestand ih darstellt, und habe heute ein Telegramm von dem zuständigen Gericht in Kiel be- kommen, welches folgendermaßen lautet: _

Fähnrich Hüssener stellte Hartmann wegen auffälliger Trunken- heit und befahl ihm, zur Wache zu folgen. Hartmann folgte ihm 90 Shritt in Begleitung Lütscher, dann riß er sich los, wobei Hüssener einen Stoß erhielt. Hartmann floh, Hüssener zog den Dolch und verfolgte ihn, rief Halt, {lug zweimal mit dem Dolch und stieß dem Hartmann in den Rüken.

(Zurufe von den Sozialdemokraten.) Hartmann war dem Hüssener sehr wahrscheinli unbekannt; fie haben nicht dieselbe Schule besuht. Ein Notizbuh mit Namen von Soldaten, die er angehalten hatte und melden wollte, ist bei Hüssener nit gefunden; derartiges ist bisher au nicht ermittelt worden. Weitere Ermittelungen {weben noch. Hüssener war nüchtern und gibt an, im guten Glauben gehandelt zu haben (hört, hört! links), er bestreitet die Tötungsabsicht. Meine Herren, in kurzer Frist werden die gerichtlichen Verhand- lungen öffentli stattfinden und volle Klarheit geben mit allen Neben-

Sißung wurde in der gestrigen

A 71 München), Dipt mar (Nürnberg), Oberlts. E e E ; E s ela 2. Aufgébots: Guts rbach (Würz-

umständen, die dieser unglückliche Fall aufweist. Sollte es dann noh

ang.

erforderlich sein, so bin ih bereit, auf Grund des gesamten vorhandenen Aktenmaterials dem hohen Hause einc eingehende Darlegung zu geben. Was die zweite, von den Herren Interpellanten gestellte Frage anbetrifft, so sind die Bestimmungen über den Waffengebrauh des ilitärs ganz präzise und ebenso die Bestimmungen und Vorschriften übér Behandlung Betrunkener. Die Bestimmungen über die Ver- wendung von Waffen nah Art. 12 der neuen Kriegsartikel lauten: „Ieder Vorgesetßte ist berechtigt, die Waffen zu gebrauchen, um den tätlichen Angriff eines Untergebenen abzuwehren oder um seinen Befehlen in äußerster Not und dringenter Gefahr Gehorsam zu verschaffen.“ (Zurufe von den Sozialdemokraten.) Dieser Artikel ist gegen die früheren Kriegsartikel dadurch verschärft worden, daß zwischen den Worten „äußerster Not" und „dringender Gefahr“ früher ein „oder“ stand. Es müssen jetzt also beide Fälle zutreffen, damit der betreffende Vorgeseßte die Berechtigung daraus herleiten kann, von der Waffe Gebrauch zu machen. Soweit der Fall zu überschen ist einige Ermittelúüngen stehen ja noch aus —, ist direkt gegen die bestehenden Bestimmungen verstoßen worden. Jch werde dahin wirken, baß die «4 Bestimmungen anf das eindringlihste gelegentlich der Instruktionen dem betreffenden Personal eingeshärft und entsprehend häufig wieder- holt werden.

Ich möchte dann noch auf einen kleinen Irrtum, welcher in der Interpellation untergelaufen ist, aufmerkîam machen. Es handelt sich hier niht um einen Kadetten zur See, sondern um einen Fähn- rih. Das ift ein Unteroffizier mit Portepee. Der Fähnrich Hüssener befindet sich im dritten Dienstjahre und im 21. Lebensjahre. Ih bin fern davon, hierin etwa eine Entschuldigung erblicken zu wollen; im Gegenteil, es verschärft die Angelegenheit nur, und ich wollte das nur sagen, um falschen Anschauungen über die Stellung des 2c. Hüssener. die im Publikum verbreitet sind, hier entgegenzutreten. :

Der Herr Vorredner hat ferner ausgeführt, daß der Gedanke im Publikum verbreitet ist, daß den betreffenden Fähnrichen ein unrihtiges Verfahren gegen die Untergebenen anerzogen wird. Ich möchte doch dagegen auf das allershärfste protestieren. Ih glaube, für niemanden ist es unangenehmer, wenn solche Vorfälle passieren, als für die Vor- geseßten selbst. JIch glaube aber, meine Herren, man kann sol{hen ganz exceptionellen Fall, der ja eigentlich gar nit zu verstehen ift, vielleicht auch noch nicht voll geklärt ift, weil die Untersuchungen nohch nicht abgeschlossen sind, niht generalisieren. (Sehr wahr! rechts.)

Was das Verbot des Waffentragens auf Urlaub anbetrifft, ja, meine Herren, wo würde da die Grenze sein? It der Gar- nisonurlaub auch mit einges{lofsen, und soll ein Unterschied bestehzn zwischen denen, die auf Urlaub in ciner Stadt sind, und denen, die dort in Garnison stehen, oder soll es si gar um die Frage handeln, überhaupt das Waffentragen bei der ganzen Armee zu verbieten ? (Sehr wahr! Sehr richtig! links. Heiterkeit rets.) Ich glaube, das wird selbst nicht in der Absicht der Interpellanten gelegen haben.

Meine Herren, die Marine bedauert aufs tiefste dieses unglück- liche Vorkommnis, und ih kann nur sagen, daß die Beurteilung,

welche dieser Fall in der Marine selbt gefunden hat, die stärkste Sicherheit gegen die Wiederholung eines derartigen Falles bieten wird, soweit überhaupt ein solcher Schuyz geboten werden kann.

Auf Antrag des Abg. Dr. Schaedler (Zentr.) wicht: Rechten die Besprechung der

g die Stimmen , der beschlossen.

f wenn od b ch die Intervellat i s;

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die Ae L ondern um Vaqubelée tie wir wie er will.

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A E der id Pru m 1 Der Leutnant Brüs, Lt taads Le M D grosse und nachher Tod au ga e Sühne enthält. m Ge, : dazu scheint m-r das Benehmen des Deren ener ein auße ; ensabertwerti es; er will sich mit seiner Offiziersehre decken und ist dabei in mehr als einem Punkte geQus der Unwahrheit überführt ol

worden. Wer auf seine Ehre stolz it, pflegt auch vor Gericht der ie die Ühre zugeben. Nichts ist \hinmpflicher und schmählicher, als sich

au genommen, die Tat a

dur erunglimpfung des Opfers und durch Unwahrheit aus der Schlinge ziehen zu wollen. Das ist kein Mut, sondern das Gegen- teil. er Vorfall ist sehr ausführlich erörtert worden. Der Ge- tôtete soll betrunken gewesen sein; ich will mit diefer Möglichkeit A Wenn er wirklich betrunken war, dann hätte der junge Kadett sih sagen müssen, daß er viel pflichtmäßiger und ehrenvoller handelte, wenn er den Betrunkenen in sicherer Begleitung nah Haus bringen ließ, anstatt ihn zum Ungehorsam zu provozieren. Dieser einfache Ausweg, den das Geseh vorscrieb, war leiht auszuführen, denn das Kasernement und die elterliche g waren ger wenige Schritte von der Restauration Müller entfernt. Ob fie Schulkameraden waren, ist gleichgültig; sie kannten fich, denn der Vater des Hartmann ist der Inhaber des ersten Hotels in Essea, wo sämtlihe Offiziere zu verkehren pflegen. . Der Hartmann senior und die beiden Brüder des Verstorbenen waren in ganz Essen bekannt; ih selbst kannte auch den Verstorbenen und kann ebenfalls bezeugen, daß er ein ruhiger Mensch war, der niht behandelt werden durfte, wie ein wildes Tier behandelt zu werden pflegt. Hartmann soll im heit den Gehorsam MEUSAeE haben. Da an war, bestreitet der noh nicht vereidigte Zeuge Lüscher ; na eugnis ist der Mann ganz ruhig mitgegangea; das ift do Gehorsamsverweigerung, das ist nicht einmal Widerstand. War ver S-ekadett überhaupt ber&htizt, den Mann zu verhaften? Er konnte ihn nicht verhaften lassen, um die Identität niger zu lassen, denn der Hartmann war ihm persönlich bekannt. Wenn man jedesmal einen verhaften kann, au wenn die Verhaftung nicht nötig ist, und wenn jeder über den Haufen gestohen werten kann, sobald der Ver- haftende glaubt, der andere wolle fi ihm entziehen, dann brauchen wir ja die ganzen Bestunmungen über Gehorsamsverweigerung nicht. Dann würde es Rechtsgrundsaß sein, daß der Ungehorsam allemal mit dem Tode bestraft werden kann. Allerdings redet Hüssener ih wit der Rücksicht auf feine Offiziersehre heraus; er spricht in dem Briefe von dem harten Kampf zwishen Pflicht und Ehre Ae

ustande ver Trunken- das wirklih der dessen nicht

; x re, davon, daß die Ehre ihn zum Mörder zu werden gezwungen habe Des daß die leerer Cinwand, der nit von Mut, sondern vom Goa, l! Cin Mutes diktiert ist. Bei der heutigen Interpellation (A edenteil des gut, si mit dieser Persönki{hkeit eingehend zu befafis ut man nicht richtiger, aus der Tat heraus darüber nazudenken è t vid u befürchten sind, und ob solche Anschau „enten, od Wiederholungen mee entdedt werden. Nur ein Phc E au weiter in der zieren lassen, wie er deduziert ha allegebilde konnte ihn so dedu- Gedanke an die Ehre bestimmond F, r ihn war nit os brutalen Üeberbebung etge mend, sondern nur der nit

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