1903 / 98 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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E F der Beiträge L haben folltén, um so unerhörter, als die Leistun

10 9% erhöht habe, um 1

L, die bei vielen großen Gedanken in der

Deutscher Reichstag.

296. Sigung vom 25. April 1908. 1 Uhr.

Ueber den Anfang der Sihung wurde am Sonnabend berichtet, fang der Sißung

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Gesehentwurfs, betreffend weitere Abänderungen es Krankenversiherungsgesches. Es

Nach § 8 des Geseßes wird der Betrag des ortsüblichen Tagelohns von der höheren Verwaltungsbehörde nah An- höôrung der Gemeindebehörden festgeseßt. Die Vorlage will au den Vertretungen der beteiligten Arbeitnehmer Gelegen- heit zur Aeußerung darüber gegeben Lee

bg. Stadthagen (Soz.) verteidigt einen AneaQ der Abgg. Albre t und Genossen, nah dem im Gese ein Minimalsay des ortsüblichen Tagelohns bestimmt werden soll, und zwar nicht unter 2 M für erwachsene männliche Arbeiter, nit unter 1,50 „& für alle übrigen versicherungspflichtigen Personen. Mangels einer solchen Be-

mmung würde es dahin kommen, daß die Ar eiter in den östlichen rovinzen mit 25 4 ibre Familie ernähren müßten. Das würde ein Vohn auf die soziale Gesetzgebung sein.

Der § 8 wird ohn: weitere Debatte unverändert an- genommen.

Der § 10 des bestchenden Gesehes bestimmt:

„Ergibt sich aus den Jahresabschlüssen, m die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge zur Deckung der geseßlichen Kranken- unterstügungen nicht ausreichen, so können mit Genehmigung der

4 bôheren Verwaltungsbehörden die Beiträge (von 14 0/6) bis auf 29/6 des ortsüblihen Tagelohnes erhöht werden."

Die Vorlage und die Kommission wollen die Erhöhung bis auf 3 Prozent zugelassen haben. Die Abgg. Albrecht und Genossen beantragen die Ablehnung dieser Abänderung;

tner wollen sie die Erhöhung der Beiträge über 11/2 Proz. las mit Zustimmung der Mehrheit der Versicherten erfolgen en

Der Absah 3 des § 10 des bestehenden Gesehes soll nah einem Antrage des Abg. Hofman n-Dillenburg (nl.) folgende

Jaffung erhalten t Ergeben sich aus den Iahresabschlüssen dauernde UebersGtie na

der Cinnahmen aus Beiträgen über die Ausgaben, fo Ansammlung eines Reservefonds im Betrage der durhschnittlichen Jahresausgaben der leiten drei Jahre die Gemeinde zu beschließen, ob eine Herabsezung der Beiträge oder. eine Erhöhung oder Er-

weiterung der Unterstüzungen eintreten soll.“ : Die Anträge Albrecht und Genossen wollen hier an Stelle der Gemeinden geseßt wissen: „die Versicherten durch

Mehrheitsbeshluß“. Abg. tritt für die Anträge Albrecht ein. Es sei d bs. Stahtbagen E Möglichkeit pred ecböbung der

ein unerhörtes Vorgehen, die träge bis a 50 9/6 zu T ekretieren, ohne daß die Versicherten, die auch nur ein Wort zu sagen

bringen müßten, A 8 en der Gemeinde-

nkenv. ungen durchaus ungenügend seien, die Erhöhung dieser x mbc vaddi nand günstigsten Zoll: nur 10% betrage. Das sei

ein Verfahren wie beim olltarif, wo man die Zollintraden um 9% davon den Arbeitern wieder zurück- zu können. Man wolle hier nur in versleierter Weise die cindedefizits aus den Taschen der Arbeiter deen; es handle \sih Um nichts weiter, als um eine Abwälzung der Armenlasten auf die beiter, um eine {were Belastung und vm die Entrehtung des tbeiters unter dem Deckmaütel der sozialen Fürsorge. s Die Abgg. Lenzmann (fr. Volksp.) und R oesicke- Dessau (fr. Vag.) beantragen, die Erhöhung der Beiträge

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nur bis zu 21/2 Proz. des ortsüblichen Tagelohns zuzulassen. Aba. Hofmann - Dillenburg tritt den Anträgen der Sozial- solle, aten entgegen, weil sie dasjeaige, was damit werden von do nicht erreichen helfen w! Redner dann den Antrag zur Vermit 1 tnzmann: ir den Antrag um eine leichtern, gs rischen den en e. Ee Sha driufere (9 bi f ie d ent arien der A! A n auf irgend el a e: bedeutet fe gen winden Ae ba “aber (m Vteithatage feinen Kranfentas Songreß, sondern haben hier Geseße zu machen. Diefe twägung bätte aud Jußerste Linke anstellen und darauf be- \hränten „ielleiht hier und da eine kleine Ver

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ge Zeit, die dem Reichstage n rig ift, eden zu vertrödeln. ( ieprösident Büsing tügt den Ausdeuck überflüssig“ den dürfe man von Reden der Mit- glieder des Reichätages nicht gebrauchen.) § 10 der B ELE hle(htert Unzweifel haft die Lage der Arbeiter in der Gemeindekrankenversicherung, die ohnehin nur ein höchst rangelhaer Notbehelf ist, der längst hätte

seitigt werden sollen. Es darf nichts gesehen, was diese unvoll- kommene E länger als unbedingt notwendig am Leben erhält.

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„Jollen, vielle dur iberflüssige ÿ

ä 1 egen den Antrag Hofmann, dem er den E « E: iebe, nach dem et fortdauernden Ueber- Wien zunächst die Herabsezan der Beiträge auf 1499/6 des orts- en Tagelohns erfolgen müsse.

Sat ete des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Wenn ich die der Beratung dieses Gesetzes gefällt das Mädchen im Märchen denken, habe Gold gesammelt, und wie sie des Morgens nachsah, war in ihrem Korbe alles nur Asche. So sucht man au hier analytis nadhzuweisen, daß die Vorlage, welche die Regierung für einen wesentlichen Fortschritt in der

einung, die die Mehrheit in der Kommission teilte —, nichts als Asche sei. Nun ist es ja verhältniömäßig einfach, hier Anträge au stellen, die allerdings eine wesentliche sachliche Verbesserung

Krankenversiherung darstellen würden. Ich sagte selbst hon gestern: die verbündeten Regierungen sind sich dessen bewußt, daß noch wesentliche Verbesserungen in der Kranken- versicherung nötig sind und durchgeführt werden müssen. Aber Welt spielt eben die anzfrage leider immer eine wichtige Rolle. Wenn die Anträge,

die hier {on beraten ist und die noch zu beraten sind, durh-

herben Kritiken höre, die während sind, muß ih unwillkürlih an welches des Nachts träumte, sie

“lingen, so ift mathematish unzweifelhaft, daß eine ganze Reihe Orts-

fenkassen nit mehr leistungsfähig sein würden. Dann waren aber nur zwei Möglichkeiten: entweder müßte man die Beiträge weiter erheblih erhöhen, vielleiht auch geseylich anders verteilen eine Frage, die auf die Verwaltung ter Kassen überhaupt eine notwendige Rückwirkung üben müßte —, oder die leidenden Ortskrankenkassen chahten geschlo}sen werden und in den Gemeindekrankenkassen aufgehen, so gerade di e Form annehmen, die hier bekämpft wird, und die E nah der Entstehung des Geseyes nur als eine eventuale

E Sha Mein Herr Kommissarius wird demnächst noh vom mathematischen

dpunkt aus nachweisen, daß die für die Gemeindekrankenkassen vor-

Krankenversicherung hält eine

gesehenen 30/6 nötig sind. Die verbümteten Regierungen müssen deshalb das hôchste Gewicht auf Annahme der Vorlage in dieser Beziehung legen. Wenn Sie einen entgegengeseßten Antrag annehmen, kann ih keine Gewähr dafür bieten, daß im Bundesrat diese Vorlage Zustimmung findet. Es hilft eben nichts, die finanziellen Grundlagen für die Verbesserungen, die hier gefordert werden, müssen unbedingt vorhanden sein. Wir würden einem Geseze niht zustimmen können, von dem die vere bündeten Regierungen meinen, daß diese finanziellen Grundlagen für dasselbe fehlen. Ich. habe bereits erklärt, und ebenso meine Herren Kommissarien: es ist eine gründlihe Reform der Krankenverficherung für später in Aussicht genommen; man wird dann erneut in die Prüfung der Frage eintreten: ist es und das ist der Kernpunkt, den ih -nicht zu vergessen bitte finanziell möglich, derartige weitere Verbesserungen, wie fie in diesen Anträgen enthalten sind,- cinzuführen? Aber solange wir die Beiträge der Mit- glieder, wie geschehen, begrenzt haben, muß auch das, was den Mit- gliedern geboten werden kann, sich nah dieser Grenze der Beiträge rihten. Sonst entsteht ein finanzieller Ausfall. In den Gemeinde- frankenkassen würde sih dann der Zustand verewigen, daß eine Reihe von Gemeinden aus den Beiträgen die geseßlichen Leistungen nicht aufbringen kann und infolgedessen kommunale Zuschüsse leisten muß. Wenn \ih die Gemeinden dagegen wehren, so ist das ihr gutes Recht; denn der Gedanke des Gesetzes is unzweifelhaft der, daß aus den Beiträgen auch die Leistungen zu bestreiten sind.

Meine Herren, wenn schließlich bemängelt wird, daß in der Be- gründung gesagt ist, die Erhöhung der Beiträge solle au dazu bei- tragen, die Aerzte besser zu stellen, so ist das, glaube ih, ein ver- nünftiger Grundsay. Wenn vorhin behauptet wurde, daß eine Reihe Gemeindeärzte zu niedrig besoldet sei, so wage ih das nicht zu be- streiten. Aber die Klagen in der Presse haben si niht dagegen ge- richtet, daß die Gemeindeärzte zu niedrig besoldet sind, sondern da- gegen, daß die Ortskrankenkassen ihre Aerzte zu gering besolden. Will man die Mittel bieten, um diesem Uebelstande, der ziemlich all- gemein anerkannt ist, abzuhelfen, so muß man die Beiträge so be- messen, daß sie au diese Leistungen zu decken im stande sind. Man fann nit praeter legem sagen: wir wollen die Beiträge für die Gemeindekrankenkassen nicht erhöhen; was fehlt, das können die Ge- meinden aus Gemeindesteuern zuschießen. Das entspriht nicht dem Gese. Wenn die Gemeinden verlangen, daß die Beiträge, die von den Gemeindekrankenkassen erhoben werden, au die Ausgaben deen, so stehen sie auf geseßliher Grundlage, und wenn jemand auf ciner geseßlihen Grundlage ftcht, kann man ihm aus seinen darauf begründeten Ansprüchen keinen Vorwurf machen. (Bravo!)

« Kommissar des Bundesrats, Regierungsrat im Reichsamt des

Snnern Dr. Beckmann verteidigt die in der Vorlage vorgesehene Erhöhung der 29/9 auf 39/6 unter Vorführung statistishen Materials.

Abg. Roesicke- Dessau bemerkt, daß die Mitgliederbeiträge nit mehr erhöht werden dürften als unbedingt notwendig sei. Das treffe namentlih bei der Seméindebraukenverkichérung pu in der sih die Aermsten der Armen befinden. Eine Er- öhung von 2 auf 3%, also um 50% wäre niht not- wendig; 159/49 würden ausreichen, um die erhöhte Leistung auszu- gleihen. Der regierungsseitig angeführte Grund, daß für die Aerzte größere Leistungen bewilligt werden müßten, treffe niht zu. Die Beis träge zur Gemeindekrankenversicherung hätten 1900 niht weniger als 11 700 000 M betragen. Die Crhöhung von 2 auf 3 °/9 würde also die Pertaerten erheblih belasten. Redner bittet deshalb, den frei- sinnigen Antrag anzunehmen. .

die Vereinheitlihung de: drei Ver. wie es die Regierungen tun, L e vor siserungögesehe erstrebe, wi ee T e eige selbst cine Vereinheits lihung hergestellt vgs: L Kommissar des Bundesrats, Regierungsrat Reichsamt des Innern 4 Beckmann rt aus, eine Erhöhung des honorars der Gemeindekrankenver ng sei sehr wohl no weil diese Vorlage eron eine bedeutende Mehrarbeit für diese mit si bringe. Eine Gefahr liege in der Erhöhung der Beiträge

nicht. Es handele hier selbstverständlih niht um die Deckung

des Defizits aus der Vergangenheit, sondern nur um a in der

Gn Der Satz von 3 °/9 sei gewählt, um den Besißstand der eindekrankenver ng zu erhalten.

Abg. Trimborn (Zentr.) : Es handelt sih nur um die Möglich- keit einer Erhöhung, zu der die Genehmigung der böberen Ver- waltungsbehörde notwendig ist. Cs können aber Fälle eintreten, wo die Beiträge bis zu 39% erhöht werden müssen. Kern der Sahe liegt darin: Sie (zu den Sozialdemokraten) wollen die Gemeinde-

kranken ng trocken legen, sie künstlich unterbinden. Aber diese aae bele t cinmal, und wir müssen ihr die eit geben, die geseßlichen Verpflichtungen zu übernehmen. Ich noch zu

erklären, daß wir dem Antrag Hofmann zustimmen, weil er eine Ver- besserung des Geseßes Tie la É 4K Aba. Freiherr von Rihthofen-Damsdorf (d. kon}.): Vie zu- eint lat Ee die Gesehgerung hoffentlih d afen wird, wird notwendig cine Organisation der lbstverwaltung sein. Die bis- e Form der Gemeindeversicherungen wird in Zukunft vershwinden. Aver das erlaubt uns L t, die Gemeindekranken ung {on jeut, wo sie noh besteht und weiter bestehen soll, abzuwürgen. e muß die Mittel behalten, ihren geseßlichen Verpflichtungen naczzukommen. Wenn au die Notwendigkeit, 3 %% zu ben, matbematis nit völli nahgewiesen ist, so müssen wir do an- esihts der Mehrkosten für die Erhöhung der Le gea nah der Novelle und angesichts der Erhö ung ber ne Ent aqu so hoh gehen. Wir acceptieren die ahl 3 als cin Sicherheitsventil. Auch dem Antrage Hofmann stimmen E L L j agen wendet egen die Ausführungen Ug Gras Es sei kein Beweis gefü rt, daß öhung bis zu 3 ?/o eintreten

Abgg. Lenzmann E y E E Fälle vortommen e Tel Begründung, daß 11 %/o Er- hen würde, die

Die Vorlage selbst sage in der

E Tei dér - co M enversicherung ausßrel

chrleistungen nah der Vorlage zu de und dabei sei sogar Jehon auf ¡6s Erbdbung der ärztlichen Honorare Rücksicht s qu also die Erhöhung der ge un 50 0/0? s Zentrum ha ea abgel für die Gemein anfenverfiberung die freie Aerzte- wahl Den Die Regierung aber habe soeben erklärt, man wolle den Say von 3 9% nur, um den Besipstand der Gemeindekranken- fassen zu erhalten, also um diese so tändige Versicherungsform zu en. S on den Abgg. Trimborn und Lenzmann ist in-

trag eingegangen : pwishen fo me naa a Aer Erbs ung von Beie

n 0/, nit verwendet werden, um üsse zu deden, He era:-Gags E Zeitraum als aus den leyten 2 Rechnungs- jahren herrühren.“

Abg. Noesicke - Dessau

Verbesserung und werde dafür E U ies ale er

Au des Abg. Trimborn L 1 Lie a tis I

Trimborn führt zur daß dieser dem Einwande der Linken begegnen

Span der Beiträge zur Deckung alter Iden verwendet werden.

pr p ami des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Es ift ja sehr s{hwierig, über eine solhe Ma- terie während ber Debatte si sofort \{lüssig zu machen. Wir wollen aber bis zur dritten Lefung die Gedanken, die hier angeregt find, cin- gehend erwägen. Denn das muß ih zugestehen: der Grund für die Zulässigkeit der Erhöhung der Beiträge war nicht der, dahin zu wirken, daß den Gemeinden alte Vorschüsse erstattet werden könnten; ob der Antrag in der Form mögli ist, darüber müssen wir uns also die Entschließung vorbehalten.

Unter Ablehnung der Anträge Albreht wird der 8 10 mit den von den Abgg, Trimborn-Lenzmann und em Äbg. Hofmann- Dillenburg vorgeshlagenen Amende- ments angenommen. :

Abschnitt C des bestehenden Gesehes handel: von den Ortskrankenkassen.

Der § 16 bestimmt u. a.: Die Errichtung gemeinsamer Ortskrankenkassen für mehrere E oder arten ist zulässig, wenn die Zahl der in den einzelnen Ge- werbezweigen und Betriebsarten beschäftigten Personen weniger als 100 beträgt.

Ein Antrag Albrecht, die Worte von „wenn“ bis „beträgt“ zu streichen, wird abgelehnt. |

Im Î 17 wird bestimmt, daß gegen die Verfügung der höheren S durch welche die Érritung einer gemeinsamen Örtskrankenkasse angeordnet wird, der Ge- meinde innerhalb 4 Wochen die Beschwerde an die Zentral- behörde zustehen soll. :

Die Sozialdemokraten beantragen, diese Be- a: die den Gemeinden ein exzeptionelles Recht gebe, zu treichen.

ie Bestimmung wird aufrecht erhalten.

Der § 20 (Mindestleistungen der Ortskrankenkasse) soll nach der Vorlage dahin ergan werden, daß die Unt ung in Höhe des Krankengel an Wöchnerinnen auf die Dauer von mindestens ses statt vier Wochen nach ihrer Niederkunft zu gewähren ist. y Die Kommission hat dem zugestimmt und ferner beschlossen, zwei weitere Aenderungen des § 20 dem Plenum vorzuschlagen: 1) soll der durciSnittlihe Tageslohn, nah dem die Krankenunterstüßung bemessen ist, an die Stelle des ortsüblihen Tagelohnes gewöhnlicher Tagesarbeiter treten, soweit er 4 H (bestehendes Gesey 3 1) für den Arbeitstag niht überschreitet; 2) soll in dem ee wo die Festsezung des durchschnittlichen Tagelohns klassenweise erfolat, dieser Durchschnittstagelohn einer Kla}sE nicht über den Betrag von 5 (4) M festgestellt werden.

Abg. Molkenbuhr befürwortet den Antrag Albrecht, dem die Wöcnerinnenunterstüßung auf 12 Woten, 6 vor und 6 E der Niederkunft, erstreckt werden soll, und außerdem freie Gewährung der erforderlichen Hebammendienste und freie ärztliche Behandbl der Schwangerschaftsbeshwerden gewährt werden soll; r g \ _ e DEEIgE h, haL By dem ge n A n

es durchs{hnittlihen Ta ns zu gewähr Mindest geseplih festgelegt werden.

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des 1 Reiche: f Schluß nah 5'/. Ée vid Sigung Mo 2 L Ga s Sinai,

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s ae Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 62. Sißung vom 25. April 1903, 11 Uhr. i Auf der Tagesordnung steht zunächst die Verlesung folgender Interpellation der Abgg. Letocha und en:

Am 2. April 1903 fich im \{lesischen Bergrevier auf der fiskali hen Kohl engrube Ee Luise" cin (tes Unglüd E bei welchem 30 brave Bergleute in Ausübung ihres Berufs das Leben eingebüßt haben. _

m Hinblick auf die dadur im Kreise der dortigen Arbeiter- as erung hecwegerafene Donne richte ih an die König- Staat! e Anfrage: as geg Pi Untersuhungen über

aben die bishe die E E E : so viele Menschen E gefallen ergeben un welche Maßnahmen sind getroffen oder geplant, um die Witderkehr in g tunlihst zu verhüten ?

Auf die Anfrage des Präsidenten erklärt sich der Mini r a Anfrage des N oller bereit, E ofort zu beantworten.

¿V tr. der Tribüne vollständig “unve, se S “s

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Der {were Unglücksfall, der sich auf der Königin Luise-Grube leider vor einigen Wochen zugetragen hat, gehört zu den leider unvermeidlichen Elementarereignissen, mit denen der Kohlenbergbau nun leider verknüpft ist. Niemand fann diesen Unglüdcks8- fall mehr bedauern als ich und die gesamte Bergverwaltung. Er- \{chwert wird unser Vorgehen in diesem Falle wie in vielen ähnlichen dadur, daß alle beteiligten Arbeiter und Beamten dahingegangen sind, nit mehr vernommen werden können. S{hlüsse können nur ge- ogen werden aus den vorgefundenen Tatsachen.

Diese Tatsachen \prehen allerdings dafür, daß die Vorausseßungen des von dem Herrn Vorredner angegriffenen Erlasses der dortigen Bergwerksverwaltung eine große Wahrscheinlichkeit für fich haben. Der Herr Vorredner hat, wie ih glaube nit ganz mit Unrecht hervorgehoben, daß es einen peinlichen Eindruck gematht hat, daß alsbald nah dem Unglüdsfalle auf Grund vieser JIndizien hin Anklage gegen dse beteiligten Arbeiter erhoben worden

ist. Das hätte man vielleicht unterlassen können; man hátte : Anklage später erheben können. An den Tatsachen ändert es