1903 / 98 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

(Séhluß aus der Ersten Beilage.)

VE. Z N a 4 „Diez Minister der Finan solhe Personen, wel erlangt haben, als be

Das Gleiche gilt für sol landen die Befähigung zum nah den dort geltenden Vor vom Hause bei der zwe lautet § 12: inanzen und des

in der Regierun

tungsdienst zu

in den Reichs- rwaltungßsdienst

ähigt für den höheren

eren Justiz- oder (riften erlangt n. iten Beratung ang& nommenen Fassung nd ermächtigt, Personen, welche die haben und mindestens ein Jah Verwaltungsbehörden bes mindestens fünfjähriger für den höheren Verwa Das Gleiche gilt nah dea dort gelten Verwaltungs- oder I L OR Personen, welche länger als 10 Jahre besi Frist nicht gebunden. Hierzu liegt von Richthofen (k hr“ durch „zwe I orten „länger als „und auf Gru dienste beschäfti dienste i einschieben und

Minister des Jnnern

Meine Herren! Guter Rat Sprichwort, was Die Beschlüsse, die ja gewiß in dem allen Seiten des Hauses zu bringen, welches die

rx anderweit be

Justitiar ode ie Landräte, nah

n sind, sowie dieser Stellung a

\tungsdienst zu erklären. : ü welche in den Reichslanden

zum höheren

ben. um höheren Just dienst

je Befähigung ies er an die cinjà rige

zen, sind die Mini

say 3 hinter den en“ die Worte:

[s Rechtsanwälte oder im öffentliche

„zweijährige Hammerstein:

ist cin altes e nit bewährt hat.

j Jaht d fre e n Verwaltungs-

tatt „einjäh # seßen will. Freiherr von über Naht wie ich sehe, heut in der zweiten Les Sinne dankenswert,

3 das Bestreben von Gese zu stande en Verwaltungsdienst fördert, als jet vorgebildete meine Herren, Geseh noch immer nicht ein Verwaltungsbeamten es Guten, und ctwas Gutes 4s Besseres, als wir jeyt beamten wird vertieft eise, daß die Zeit, welche auf die von zwei auf drei duch die Ane

selbst

bereitung für d ir künftig gut oder besser J{ch verhehle ch nicht, daß dieses e Ausbildung der ere is der Feind d em Gesetz, auch etw

Verwaltungsbea und Sie alle gewiß au ádeales für die kün ist. Aber das Bess schaffen wir mit dies Haben. Die Vorbereitung der künftigen Unld verlängert verlängert in der Verwaltungsvorbereitung Jahre verlängert wird, ordnungen, di werden getroffen

und vertieft, meine ete über offen werden. {ist unser ernstestes V Ville, diese Ausbildung so u E sondern au die Wissenschaft niht zu furz kommen f de Nun find in den Bes Tenen ih mi auh Eine, und der

Bestreben iten, daß nicht nur die vabei zu Rate gezogen werden

des vorvorigen Tages it befrennden daß die Annahme der ie Hände der Negierungsp n Tagen auszu {luß für die Praxis ver Referendarien in e untauglih sind, in die ar nit die jungen Leute Teilen des Reiches sih zu der Verwaltung wenn fie gewissenhaft dem zu folgen, was auf

nicht mehr frei in d gelegt werden soll. I welche großen

einmal dadur die ird, dié in d

eits vor einige

Bedenken gerade dieser Be

er Tat zu diesem

kennen, die i

doch nichts weiter tun ihre Anfragé dann

der Regicrungspräsid materielle Veran präsidenten bleiben, Feine Verantwortung 1

Jch habe weite {smus der B “die Klasse der Landesbehörden, Hier eine Au aus der Berü hervorheben, das wll

mmer bei den

twortung wür er Minister aber gar

Verantwortung d d unlängst ausgeführt, daß nah dem chôrden es in Beamten, zu der aber niht von me bezüglich der sichtigung, daß

hôren, von den

die Referenda Irde angestellt wird.

der Zentralbch Referendarien

ig halten, das würde n Anlaß geben, ih ck sein sollen u die Gefahr doch wirklih sachliche Einflüsse bei der geltend nahen,

rde ih für 6g en den dem Augenbli

rauf hingewiesen, daß

mehr zu dünken, als

J habe ferner da n der Hand zu Referendarien \i wenn diese Annah die einzelnen Ref «Stellung gn

weisen ist, daß höhtem Maße wird, die das die außerdem kraft ihrer n ausgeséut sind, der Schwerpun

ar nicht, kennen, anderen Zumutunge ten ‘in ihren Bezirken; darin, daß die Verantwortun ¡riétige Auswahl n

kt liegt aber

vem Minister übernommen we Regierungspräsiden aber die for Verantroortung dringend bitten, das ß Sie die Re- herstellen, daß die Annahme seitens der Kontrolle erfolgt. e durch die heutige dieser Zustand cinmal der Verwaltung w

dann würde ih

Hat. Dann soll au direkt auflegen. Gesey zu einem gu ierungsvorlage in § Regierungspräside, ‘wirkli glauben,

Gesetzgebung nicht inem der jungen Leute, der zufügt, ja, meine avirflih der Fall ist, da Herr Abg. von Savigny in

fehlen, wenn das ieder aufzunehme Beratung unter jedem dieser Abgewie verderecht gegeben wird.

rüdFlih dur

Zweite Beilage

zum Deulschen Reichsanzeiger und Königlich Preußisch B

M 98.

Montag, den 27. April

Meine Heuren, ih komme zu dieser Aeußerung, die ih Ihnen hier mache, in aller Aufrichtigkeit nach sorgfältiger Ueberlegung und Erwägung und auch aus praktischen Gründen. Ich habe niht unter- lassen, mir Kenntnis zu verschaffen, wie denn nun das Herrenhaus ih zu diesem Beschluß stellen wird. Nach den Ermittelungen, die ih angestellt habe, werden die beiden Fraktionen des Herrenhauses, die rechte sowohl wie die linke, wenn ih sie so nennen darf, mit einer ganz überwältigenden Majorität erklären, daß das Geseß für fie unannehmbar sei, wenn die Befugnisse der Regierungspräfidenten in dieser Weise beeinträchtigt werden, wie das in dem Beschluß des hohen Hauses vorgestern geschehen ist. J glaube aber, überzeugt sein zu dürfen, daß in dem hohen Herrenhaus auh den Wünschen des Abgeordnetenhauses insoweit würde entgegengekommen werden, urn das Gese ohne große weitere Fährlichkeiten unter Dach und Fach zu bringen, wenn das Abgeordnetenhaus sich auf den Antrag von Savigny 2, also auf die besondere Fixierung eines Beschwerderechts einigen würde. Wenn das nit geschieht, so habe ih die Ueberzeugung, daß das Geseß in dieser Form von dem Herrenhause wieder amendiert werden und dann nochmals an das Abgeordnetenhaus kommen wird. (Zurufe.) Die Herren sprechen von abwarten; es wird ja voraussihtlich uns nit anderes übrig bleiben als abzuwarten, aber Sie werden mir dann hinterher voraus- sichtlich -reht geben und sagen, wir hätten waährsheinlih einen oder zwei Tage früher nah Hause gehen können, wenn wir früher uns ent- schieden hätten. (Heiterkeit) Ich möchte deshalb dringend bitten, au heute noh ih weiß, es ist \{wierig, da Sie ih {on in der Vorberatung gewissermaßen gebunden haben auf den Standpunkt der Regierung zurückzukehren und, wenn es absolut in Ihrem Sinne liegt, keine weiteren Einschränkungen ¿U machen als die der Fest- stellung eines besonderen Beschwerderechts.

Dann ift noh ein zweiter Punkt in dem Geschentwurf, der bei mir einen gewissen Anstoß gefunden hat, das ist die Fixierung der Zeit, während welcher die im Juüstizdienst Ausgebildeten, die das Justizassessorexamen gemacht haben, bei etwaiger Zulassung zur NBer- waltung warten sollen, che sie definitiv in die Verwaltung über- nommen werden. Es ist bekannt, daß das heutige Recht eine drei- jährige Frist bestimmt. Die Königliche Staatsregierung geht aber vou dem Gedanken aus, daß es einer derartigen Frist nit bedarf, daß keine Ressortminister, die Minister der Finanzen und des Innern, Beamte aus anderen Zroeigen übernehmen werden, wenn sie dadur die von ihnen selbt erzogenen Beamten sGhädigen, daß Fe aber andererseits gern die Befugnis und Möglichkeit fh wahren wollen, besonders tüchtige Becante aus anderen Zweigen, namente- lih aus der Justiz, auch ohne weiteres in die Verwaltung zu über- nehmen , daß es deshalb ter Fesihaltung einer Frist überha;z"

i Das ist die j

niht bedarf. in der ait lifion, (4 eingehend darüber @cfpochen worten, und ix der Œer mission ift zu meinem Bedauern seitens der Rechten dieses Hauses burgesezt worden, daß doch wieder eine Frist geseyt i und war cine d ‘Jch habe dann in der Kommission mi der

t ganz verschließen können, daß es allerdings nit Lt- geschlossen ist, daß das Fehlen einer jeden Frift zu en

führen und vielleiht die Folge haben könnte, daß weniger Leute fich zur Verwaltung direkt melden, als ih es wünschen muß, daß die jungen Leute lieber ihr Grichtsassessorexamen machen, um dann, ih möchte sagen, in allen Sätteln gereWßt zu sein, um nah allen Seiten ihre Verwendung finden zu können. JIch würde das aber durhaus bedauern, denn wir bedürfen der verwaltungsseitig vorgeschulten - Beamten, und je weiter die Welt vorschreitet, desto mehr werden wir ihrer bedürfen um nun dieser Befürchtung entgézenzutreten, habe ih mich bereits in der Kommission einverstanden erklärt, wieder eine Frist einzuführen, aber nur cine einjährige Frift, wie ja auch die Mehrheit des Hauses sie festgestellt hat, und ih möchte diejenigen Herren, welche ih au heute noch für eine zweijährige Frist aus- n writ haben, do bitten, niht auch in dieser Frage eine Divergenz cintreten zu lassen. Es würde die Verabschiedung dieses Gesetzes, wenn wir auch noch diese Frage als eine zweifelhafte ins Herrenhaus bringen, aufs äußerste gefährden. Ich möchte deshalb bitten, in dem & 12 an dem Beschluß der einjährigen Frist festzuhalten. Die übrigen Beschlüsse, die vorgestern gefaßt sind, kann ich acceptieren, und ih bitte nochmals, in dem Sinne zu beschließen, daß wir wirkli etwas Gutes zu stande bringen.

Nach einigen Bemerkungen des Abg. Kir ( entr.), die auf der Tribüne unverständlich bleiben, schließt die General-

¡sfussion. - A Va 881, 2 und 3 werden e Erökterung angenommen.

Zu 8 4 {immt zunächst das Wort der

Finanzminister Freiherr von Nheinbaben:

Meine Herren! Der Herr Minister des Innern hat bereits den Standpunkt der Staatsregierung ¿U dem vorliegenden Paragraphen gekennzeichnet, und ih möchte hier nochmals aussprechen, daß ih mi den Darlegungen des Herrn Ministers des Fnnern vollkommen an- {ließe und Sie bitte, in dem & 4 die Regierungsvorlage wieder- herzustellen. :

Meine Herren, es ist bei der vorigen Beratung seitens des Herrn Freiherrn von Zedliß angeführt worden, daß wir ähnliche Konstruktionen, wie sie der Antrag yon Savigny vorsicht, auch {on anderweitig in unserer ganzen Gesetzgebung und Verwaltung haben, eine Konstruktion, wonach einè einzelne Instanz die ressortmäßige Entscheidung nur fassen kann nah vorher eingeholter Zustimmung einer anderen Instanz. Meine Herren, cine solche Konstruktion, wie se hier aber in dem Antrage von Savigny gedacht ift, ist mir wenigstens nicht bekannt. Wir haben wohl in einzelnen Fällen eine Ver- pflichtung, die Zustimmung einer anderweitigen Jnstanz ein, zuholen , aber immer einer koordinierten Instanz. Der Landrat bedarf der Zustimmung des Kreisaus\{husses, der Regierungs- präsident der Zuslimmung des Bezirksausshusses, der Oberpräsident des Provinzialrats in zahlreichen Fällen. Hier soll aber eine ganz

en Staatsanzeiger. 1903.

es soll der Regierungspräsident bhängig gemacht werden von übergeordbneten Meine Herren, das

andere Konstruktion gewählt werden; in seiner ressortmäßigen Entsche der vorgängigen Einhol nämli der beiden Dis bedeutet in meinen von der Stelle, die sie zu tragen eine Stelle, die sie nicht zu troge: fann. Denn die Verantwortung und er kann sie tragen, nicht zu tragen, und sie können

Meine Herren, jeder Regierungspr nimmt, wird fich ‘um eren Maße kümmern. nen Erfahrung sprechen, ne Reihe von

Zustimmung einer ziplinarminister. Verschiebung der at und die sie tragen fann, auf sählih gar nit tragen spräsident zu tragen, die Verantwortung

hat der Regierung Minister haben sie au nicht tragen. äsident, der es mit seinen Amts- die Annahme der Regierungs- J darf in dieser Be- weil ih den Jahren zu be- fich zur Aufaahme bei habe eine Unterredung { der Universität ge- ge geht, kurzum, ih teresse für die An- Rücksicht auf Verwaltung führt, der Unterredung davon Ü der Lage ist, mit Leuten um- st hat, die jeder Verwal dem leinen Diese Tätigkeit des men ihm die Freude un diese auf die Mini sident, der die Refe

pflichten ernst referendare im besond einer gewissen eige bt habe, diesen Posten ei be mir jeden Referendar, der ben hat, forzmen lassen, n und ihn gefragt, was er Au Richtung und Anla b er wirkli e altung hat und ihn ni

Annehmlichkeiten und ih habe mi au bei ob der Betreffende in ob er namentlih die Kun

Vorzug geha kleiden. Ich ha

mit ihm gepfloge trieben hat, wohin sein habe mich überzeugt, gelegenheiten der Verw

in ernstes Jn

Regierungspräsidenten d nebmen ihm die Ver- sterialinstanz verschieben. t, soll auh die

Weise zu verkehren. lähmen Sie, Sie läh antwortlihkeit, Der Regierungsprä Verantwortlichkeit für sie haben; dafür, daß fie in der Regierung und wohlvorbereitet zum Examen na die Verantwortung auf die Erahtens nichts anderes b n Weise zu verme Weise zu verlangsamen urrd zu

wie sollen bie Herr Minifter des

rendarien annimm oll die Verantwortung trägen ginftanz ordnungsmäßig ausgebildet ch Berlin entsandt werden.

Ministerialinstanz ab- ¿deuten, als das hren und das

Meine Herren, wird meines Schreibwerk in einer Verfahren in einer se Denn, meine Herten,

ganz übertriebene hr bedeutenden i frage Sie: cin, zu beurteilen, woe der at, ob Herr A. over Herr B., der arius gemeldet hat, in der (68 wicd also in daß cingehende Berichte von den und daß dann die Berichte, die

Minräster in der Fnnern auch son ausgeführt h bei irgerid ciner Regi Tat geeignet ist zur

erung als Referen Aufnahme in ki sache darauf binauslommen, ten gefordert werden, erstattet

e Regierung?

Referen

bei jeder Regierung die Anzahl eil die Anzahl der eworden wär, die zu sehr vers{lechtert

en einberufen; eldenden abgewiesen, weil sie mehr angenomm n der Regierungspräsident an be 4 Bewerber angenommen, e 6 leyten abweisen müssen? nd als zweckmäßig betrachtet als eine Vermehrung Geschäftsganges

inister des Innern der Parteien dieses hohen soléhe Regelung zv hafen, wird, in einzelnen F

der Referendarien hinein- zu tun haben.

der Reihenfolge dieser Notierung reicht ift, dann wer bei der betreffenden Nun frage ith, foll in den Minister beri 10 haben sih gem Das kann kaum werden. Die ganze Sa des Schreibwerkes und als

Regierung nicht allen diesen Fälle und sagen: ih ha eldet, also habe ih Jhre Absicht sein u Ge würde sid also nur eine Verzögerung des

weiter mit dem Herrn M von dem Stan scht erscheinen muß, eine Möglichkeit gegeben tspunkte in die Ann

Jch bin aber Ansicht, daß au Hauses es unerrwoün weil dadur politische Gesich zutragen, die m Meine Herren, zu irgend einer betreffenden Abgeordneten \chicken, damit dieser den

nun: liegt das etnen politischen ¡ch und die Polit Alle Parteien Annahme der nah dex Qualität der Referenda hier in Preußen oder ihre Schatten wirft nteresse, die Fragen der scheiden zu lassen.

lechterdings nichts Wenn ein Vater fo wird er sih an den wenden und den zum

Referendar zu der Re irgendwie im Fntere Interesse? Meine

it dieser Annahme ch seien wir doh Regierung gesandt h

Referendare und

[t der Sk: heute dir, ollten den Wunsch ih nach sa{hlihen folgt, und daß

ik auth, und es gi des hohen Hauses \ haben, daß die Refererdare ledigl Gesichtspunkten, nitt die hohe

hme der Referendare-

auf die ‘Anna O iti as v e

Wir haben alle das nahme der Referendare aus

Nun frage ih weiter: Wenn der er hier gestellt ist, angenommen wird, Referendar irgend etwas zu erreihen? Der

\{affen, daß nicht roillkü

Savigny ad h, wie soll eine Garántie