1903 / 99 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

“mnt die Resolution entgegen. Die Aer i folgiig wi die Nr Wutdehnung der rauf nbe sg mindestens (feuso

§ Wir wollen bier nit bung von 13 auf “Merzteinteressen allein vertreten, ¿e irbeiterinterefsen allein und nicht

l rallele der

“Auristen muß ih als Jurist in demselben Sinne legale ae “-

f Kollege Fmunann, gean hat. Das Vertrauen zu - den Aerzten { ein ganz mächtiger Heilfaktor, darum sind wir für die freie Arztwahl.

Der H %a wird unter Ablehnun d Albrecht in Ee Dung der Kommission Sd T Ogs Der von der Vorlage zu 8 34a vor nah den Le A gter und Rassen: Und Read rer 0 ' intation beißen î F führer 7 A lle hen sollten, ist von der Kom-

Der § 35 des Gesehes soll n f g usa erbalien: \ n soll nah der Vorlage folgenden L oriipende des Vorstands hat Besi organe, welche gegen die geseplihen oder fiatut de Ur rasen, veritoßen, unter Bgabe der Gründe mit aufschiebender Wirkung p bean e: e Beanstandung erfolgt mittels Berichts an die Die Abgg. Albrecht und Geno sen bea i Streichung dieses Zusaßes und die Se V aa olg ay I R eutigen Wera fi y S en Behörden sind vervsli i dieses Geseßes an sie ergehenden Grluben de paenin Boll u le Milelfanatn jfomuen j Ls nte fee, anausgrsoce betrieb von Wichtigkeit sind em welche für deren Geschäfts, Abg. Molkenbuhr befürwo tet di verwaltung der Kassen das Genick zu brechen, f gun der Selbst danken ge ommen, den Vorsiß in die Hände von Beamten 1 L. Diesen Vorschlag habe insbe aegen,

: L ondere der dem Nei j angehörende Gebeime Nat Hoffmann Deren E Llereis Ln

habe, daß ein solches Attentat auf di

pon 8) in eeldas mten fie “d f Bano] deren” d m e s / seine Boffnungen auf A u di iobesonders eye nau gept

i f einem Umwege i was ofen nit zu erreichen gewesen sei, und dann au die bmi 35

vorgesehene Beanstandung. Der Gedanke \ei ei i

Man Pa. daß nichts gut gehe, was A s AufeabilGer. Juvalidenverfihecung Lten fd dics E arifien es an sih grundverschieden. Die schiefe I, I Ui fasseuvorsigende durch seine Beansiauge 208: tis R RE, wie e für seine Vorstaudsgeschäfte im Kollegium unfähig R d nur noch ein Aufpasser, ein Denunziant seiner

izepräsident Büsing ruft den Abg. Alb n Aba. x g. Albrecht wegen des gegen den ice jur Drduung, gebrauchten Ausdrucks eniederträchtig“ nah- 9. Trimborn: Aus der Natur di K

die Nofwendigkeit einer staatlichen Aussicht. Dies Ausstvt meg ot wirksame sein. A i ; , muß eine Bebörd in. Au sich ist der Vorsißende schon jegt verpflichtet, den e p E Kenntnis von Unregelmäßigkeiten zu ggben. Durch die hier porage ne Bestimmung soll nur eine Berspütung des Einschreitens in in diele Belm cen giechtettn Gageif 1 de E mmung einen uner n Eingriff in z -

On erblickt, Wir haben keine Veranlassung, diese Bestimmung

erfen. daß Ahg. Stad? Been ats bee dus, Jas Wider I E ein e Q

¡ der Selbstverwaltung rüttelt, Bismar ta n e arin und rinnerungen“ den bureaufkratischen Drutck auf die Selbstverwaltung, und au Windthorst \sprach von einer preußischen Scheinselbstverwaltung. Die Konservativen wlirden ih mit Händen und Füßen gegen eine folhe Beshränkung \träuben, wie sie hier gegen die Kassen beabsichtigt ist. Die Aufsicht der Be- hôrden besteht ja {on seit zwanzig Jahren; ih verstehe nicht, daß sie bis jeyt ju P bpettien seie t Me E at E E inen Yaul angeführt, Jn Cöln hat die Aufsichtsbehörde sogar ihre Besu nisse überschritten. Herr Trimborn scheint die Willkür der Auf- fi hörden noch steigern zu wollen. Durch diese Bestimmung wird dem Zeugnis von Arbeitgebern aller Parteien cin Keil in tas gute ernehmen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern getrieben. Die

E pee nade P Be nas n Dor shenden auferlegt, (E ein veter Angriff auf die Selbstverwaltung. Auf den Vorsitzenden soll ein i Lde Zus gelie, pee, der 20 un Sthretber E ir brauchen nicht einen gegèn Vorstandsmitglieder, sondern gegen die Aufsichtsbehörde. Dem Zentrum liegt nit daran, die Lücke wischen der 13. und der 26. Woche auszufüllen ; nicht um einen ozialen Zweck handelt es sih bei ihm, sondern in erster Linie darum, den f bat fb die B tterwalung zu nehmen. Gegen diesen

r

m Vollzug

Schritt hat fi der Kongreß der Orts ankenkassen verwahrt. Dem

Vorsißenden soll die Stellung eines untergebenen Beamten gegeben

weiden. Herr Trimborn hat diese Einrichtung als Wohltat hin- gestellt.

Abg. Roe si ke - Dessau: Oieser Baragnapb bedeutet einen Ein- riff in die Selbstverwaltung. Die analogen Bestimmungen des nvalidengeseßes lassen si nit ohne weiteres auf die Krankenkassen

ausdehnen. An ihrer Spitze stehen Beamte, ‘von denen man in der

Tat erwarten könnte, daß sie über die Tragweite der Beschlüsse im

klaren sind. Bei den Krankenkassen handelt es \sich nicht um Beamte,

sondern um Leute aus kleinen Verhältnissen, die sich emporgearbeitet haben; auh ni 1 tige Beschlüsse, unbedeutente Dinge, über die man sehr verschiedener Ansicht sein könne. Man bringt die (Sotienden dur diese Bestimmungen in die Zwangslage, lieber einen eschluß anzufechten, um ih nit Unge egenbelten auszuseßen. Dadurch würde eine Verzögerung der Geschäfte entstehen, die mi, wenn ich Vorsitzender wäre, zu der

rage veranlassen könnte, lieber ein solches Amt ; jolle diele B NO, O ein soles Amt abzugeben. Man

Trimborn: Gegen die Jnsinuation, daß es uns nicht darauf ankomme, die Lücke zwischen der 13. und 26. Woche auszu- füllen, haute ih kein Wort zu verlieren. Ih habe nur gesagt, daß

es sih hier nit um einen unerhörten Eingriff in die Selbstverwaltung handelt.

Abg. Molkenbuhr tritt diesen Ausführungen entgegen.

Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Jch möchte zunächst feststellen, daß bei den Be- ratungen im Bundesrat und innerhalb der Neichsressorts mit den preußishen Ressorts nie die Rede davon gewesen ist, daß irgend eine Verbindung zwishen dem § 35 und den Vorschriften des 8 45 bestände oder hergestellt werden könne. Es ist hier behauptet, darin, daß utan dem Vorsitzenden die Verpflichtung auferlegt, ungeseßlihe oder statutenwidrige Beschlüsse mit aufshiebender Wirkung zu beanstanden, läge eine Beschränkung der Selbstverwaltung; das ist durchaus unrihtig. Eine Kollegialität in Bezug auf die Fassung un-

_ geseyliher oder ftatutenwidriger Beschlüsse kann überhaupt nit bestehen. (Sehr richtig! rechts.) Alle öffentliche Macht kommt vom Stäate. Die Krankenkassen sind keine Urgebilde, sondern sie haben ihré' Rechte vom Staat bekommen, also von der Autorität, von der überhaupt alle geseßliGen Redte ausgehen. Die Krankenkassen haben fiberdem sehr weitgehende Relhte erhalten: sie besißen das Recht, Beiträge einzuziehen, sie haben das Recht, Verwaltungsbeschlüs}se zu fassen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflihten. Wie kann man nun darin cinen Angriff auf die Selbstverwaltung finden,

nicht um wi sondern um ret

Kassen selbst gewählt ist also doch ein Beanstandungsrecht in

wenn ‘man den Vorsizenden, also einen Kollegen, “verpflichtet, Beschlüsse, die ungeseßlich sind oder gegen die Statuten ver- stoßen, zu beanstanden ? Ich gestehe ohne weiteres zu, daß man jedes Geseg unsinnig und sikanös auslegen kann; ‘man muß aber annehmen, daß die Geseze von den Aufsichtsbehörden auch verständig gehandhabt werden. Es wäre cine unfinnige Auslegung

Gesehes, wenn man einen Vorsitzenden verantwortliß machen ns weil er eine andere Rechtsauffassung hat, wie vielleiht E s richterlichen. Erkenntnis niedergelegt ist. Es kann ih x mebr hier nur um ganz flagrante Fälle handeln. Viel größere, viel wichtigere Korporationen unterliegen ja viel {ärferen Auf- sihtsbestimmungen. J erinnere daran, daß die großen preußischen Provinzialbehörden mit ihrer weitverzweigten Verwaltung unter der Aufsicht des Oberpräsidenten \tehen; der Oberpräsident kann selbst oder dur einen Kommissarius an jeder Sitzung des Provinzial- auss{usses teilnehmen und kann nicht nur ungeseßlihe, statuten- widrige Beschlüsse dieser Körperschaft beanstanden, sondern ganz allge- mein Beschlüsse, von denen er annimmt, daß sie den Staats- interessen widersprechen. Ebenso findet sich in allen preußischen Kreis- und Ortsgemeindegesezen eine Bestimmnng dahin gehend, daß der Vorsitzende berechtigt ist, ungeseßlihe oder statutenwidrige Beschlüsse zu beanstanden. Und den großen preußischen Provinzen gegenüber, meine Herren, ist es ein Staatébeamter, ein Außen- stehender, der jenes Recht hat. Hier ist es der Vorsitzende, der von den

viel milderer, äußerer Form! Von diesem gewählten, kollegialen Vorsißenden kann man viel weniger annehmen, daß er eine zu scharfe Auslegung der geseßlichen oder statutarischen Bestimmungen eintreten lassen wird, wie von einem dritten, cinem außenstehenden Staats- beamten, Ih könnte Ihnen au ‘aus der ausländishen Geseßz- gebung der verschiedensten europäishen Staaten den Nachweis führen, daß gegenüber den nihtstaatlihen forporativen Verbänden dort ganz dieselben Vorschriften der Staatsaufsiht bestehen, wie hier vorgeschlagen. Meine Herren, die Selbstverwaltung beschränkt mau nur, wenn man die Selbstverwaltungsorgane verhindert, inner- halb des Gebietes, das ihnen geseßlich zugewiesen ist, in freier Entschließung die Zwecke ihrer Korporation zu verfolgen. Wenn man ihnen aber die Verpflichtung auferlegt, geseßlich und statutarisch zu verfahren, fo kann darin nie eíne Beschränkung der Aufgaben gefunden werden, die ihnen erft vom Staat übertragen sind in dem Vertrauen, daß sie auch stets geseglich und nah Maßgabe der Statuten verfahren werden. Würde man eine solhe Forderung an die Krankenkassen

nicht stellen können, so hätte es eigentlih feinen Zweck, daß man

überhaupt erst ihre Statuten bestätigte. (Sehr richtig! rechts.) Die

Statuten werden doch zu dem. Zweck bestätigt, um festzustellen, daß

sie nichts enthalten, was mit dem Wortlaut der- allgemeinen Reichs-

geseße in Widerspruch \stcht; und wenn man ihre Statuten bestätigt, so sept das ganz von selbst voraus, taß man auch das Vertrauen zu dem Kollegium haben muß, dem die Verroaltung übertragen ist, statutarisch zu handeln, und wenn man nicht cinem Staatsbeamten, sondern dem frei gewählten Vorsizenden die Vollmacht gibt, in be- sonderen Fällen Bes(lüsse zu beanstanden, um die Entscheidung der Aufsichtsbehörde im -geordueten Instanzenwege herbeizuführen, so kann man doch unmöglich folgern, daß hierin die Absicht liegt, irgendwie die Selbstverwaltung der Kassen zu behindern. (Sehr richtig! rechts.)

Jh kann also die Angriffe, die gegen diesen Paragraphen ge- richtet worden sind, nah den geseßlichen Vorgängen in einer Reihe fremder Länder und nah den gleihen Vorgängen in anderen Reichs- geseßen und in allen Bundesstaaten des Reichs als berechtigte nit anerkennen. (Sehr richtig!)

Abg. Stadthagen weist darauf hin, daß der Abg. Cahensly auf dem Kongreß der Ortskrankenkassen für eine Resolution mit- gestimmt habe, die sih gegen diese Beschränkung der Selbstverwaltung richte.

Ÿ Der § 35 wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und einiger Freisinnigen unverändert angenommen.

Der § 38, der beslimmt, daß die Wahlen der General- versammlung zum Vorstande geheim und getrennt von Arbeit- gebern und Kassenmitgliedern vorgenommen werden, wird, nachdem der Geheime Regierungsrat im Reichsamt des Jnnern Dr. Eucken- Addenhausen auf eine Anregung des Abg. Trimborn sich über das Proportidanlwablsutent in An- knüpfung an eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geäußert hat, unter Ablehnung eines von dem Abg. Albrecht gestellten und von dem Abg. Stadthagen befürworteten Antrages unverändert angenommen.

Vor dem ? 42 wird die Beratung abgebrochen. Schluß 61/4 Uhr. Nächste Sißung Dienstag 11 Uhr. (Interpellation Kohl, betr. die Fleishbeshauer, und Fortseßung

der zweiten Beratung der Krankassennovelle.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 63. Sißung vom 27. April 1903, 11 Uhr.

Ueber. den Beginn der Sigzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. S8 Das Haus seßt zunächst die Beratung von Petitionen

Abg. von Wengzel-Belencin (kons.) berihtet über eine Lauen des Fabrikarbeiters Krüger in Kottbus um Aufhebung der

renzsperre für Schlachtvieh und über cine Petition des Magistrats und der Stadtverordneten zu Charlotten- burg um Maßnahmen zur Beseitigung der Fleishteuerung. Die Kommission beantragt, über beide Petitionen zur Tages- - Der Berichterstatter weist darauf hin, daß jeßt von einer Br nicht mehr die Rede sein fönne; am leßten Sonnabend seien 60000 Schweine auf dem Berliner Viehhof angetrieben gewesen, eine Zahl, die noch nie früher dagewesen sei; der Schweinetleishpreis ci im Großhandel unt 20 & pro Doppelzentner, d. h. um 10 Z pro Pfund gefallen, aber der Kleinhandel mathe diesen Preisfall vielfa nit mit. Auf dem Wege zum Konsumenten gehe das Fleisch durch 3, 4 Hände, die das Fleis verteuerten. - Der Kommisfionsantrag wird ohne Erörterung angenommen. i

Abg. Freiherr von Plettenberg-Mehrum (kons.) berichtet

über Petitionen von Lehrern und Lehrerinnen um Anrechnung von Privatshuldienst auf ihr Besoldungsdienstalter. 8 Som os igs teils Uebergang zur Tagesordnung, teils eberweisung zur Erwägung.

j Abg. Ecnst (fr. Bis) E oa Lehrer sind ui Fon Dee eseßten Behörde an Privatshulen gegängen; m : bo pit dafür bettaafend daß sie dem Wunsche der vorgeseßten Be

fort

ordnung überzugehen.

hörde Folge geleistet haben. Jh ziddle deshalb bitten, eine Abände- rung oder Aufhebung des § 11 des Lehrerbesoldungsgeseßes in nicht allzu-ferner Zeit in die Wege zu leiten. Der Kommissionsantrag wird angenommen.

Darauf geht das Haus zur zweiten Beratung des Geseßentwurfs, betreffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen für den Staat, über. j ‘Abg. Macco (nl.) erstattet über die Kommissionsverhandlungen Bericht und empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Es handele \ih um den Erwerb der Bahnen Marienburg—Mlawka (12840000,46 Stainmaktien,Erwerbökosten 10 272 000 46; 12 840 000,46 Stammprioritätsaktien, Erwerbskosten 17 120 000 &; zusammen 27 392 000 Æ Erwerbskosten), Altdamm— Kolberg (3 150 000 4 Stammaktien zu 500 4, Erwerbskosten 4252 500 A; 496 000 A Stammaktien zu 1000 „, Erwerbskosten 669 600 M; 3150000 A rioritätsstammaktien Lit. A und B, Erwerbsfosten 4252 500 4), targard—Küstrin (2500000 « Stammaktien B, Erwerbs- fosten 4 000 000 „f, 2500 000 G Stammaktien A, Erwerbskosten 3 500 000 6), Kiel—Eckernförde—Flensburg (1852 500 Æ Stamm- aktien, Erwerbsfosten 2278 250 M3 1 749 500 A Prioritätsftamm- aktien, Erwerbskosten 2274 350 6), Dortmund—Gronau—Enschede (24 000 000 G Aftien zu 600 &, Erwerbskosten 48 000 000 M; 6/000 000 A Aktien zu 1200 M, Erwerbskosten 12 000 000 ÁÆ). Die Erwerbskosten betrügen insgesamt 108 619 200 Außerdem leiste noh der Staat an barer Zuzahlung, an Abfindungen und zur Deckung eines Bauvorschusses der Marienburg-Mlawkaer Bahn und der Star- gard-Küstriner Bahn insgesamt 7 512411 4 Bei der Linie Altdamm—Kolberg fragt Abg. von Eisecnhart - Rothe (kons.) an, ob das Gerüdht, E E losen E (f lenbahnrepacaturaiertitätte in Naugard n jet, auf Wahrheit beruhe. Dieses Gerücht habe in sei Wahlkreis große Beunruhigung hervorgerufen. p E

Minister der öffentlichen Arbeiten Budde: : Ich kann dem Herrn Vorredner antworten, daß eine Absicht, die Reparaturwerkstätte von Naugard fortzulegen, bis jegt nicht vorhanden ist. Selbftverständlih werden die Wünsche der Beamten, die wir

übernehmen, fowcit dies mit den dienstlihen Interessen vereinbar ift, möglichst berückfihtigt werden. -

s E d D Ode. lensburg dankt

g. Metger (nl.) für die aat dieser Bahn; a hofft davon die Beseitigung verschiedener vorbe vere MA tände. 9 Der Gesegentwurf wird darauf angenommen. e

Es folgt die zweite Beratung des Ge eßentwurfs über den ErwerbdesÖstpreußis ho L E E ENEE Gt ia : R Ñ acco (nl.) ‘erstattet über die Kommissiondberatungen Bericht: Die Regierung hatte zwei e zur S der Ost- peea hen Südbahn: entweder die Verstaatlihung unter Änwendu estimmungen des Gesezes über die iehr vom 3. November 1838 oder die Form eines auf Grund des Gesetzes hätte Schwierigkeiten

im Oen lange Zelt (f bra gegea vamal d §

tbe Wselaesiea De Berta t Pincharer Bra, hezcithnet: Das Kapitalvermög 2 gationen, von denen etwa 16 ionen :

allgemeinen s{hwa Sie chin E auf S ist der en 1, er end; dagegen verkehr Cen S@hwankungen unterworfen. Dies is die Folge davon, daß die Bahn von Rußland und dem starken internationalen Verkehr von Nußland aus abhängig ist. Die Bahn hat einen

Reservefonds von 5 Millionen Mark, der also nit unbedeutend ist. Die Gesamterwerbskosten betragen 28 687 500 A Die Regierung hatte vorges{lagen, außer diesem Betrage zur baren Zuzahlung auf 22 500 Stúd Stammaktien und 22500 Stück Stammprioritätsaktien die Summe von 1 282500 A zu bewilligen. Die Kommission hat die gleihe Summe zur baren Zuzahlung, jedo nur auf 22500 Stück Stamuprioritätsaktien bestimmt, außerdem sind 700 000 A zur Ab-

findung an die Direktoren. und 3 163 000 4 zur Deckung eines Bau-

vorshusses zu leisten.

Der Geseßentwurf wird ohne Erörterung angenommen.

Ebenso wird in zweiter Lesung der Geseßentwurf, be- treffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staats- haushaltsetat für das Rehnungsjahr 1903, ohne Diskussion genehmigt.

Darauf ach das Haus zur Beratung des Antrages des Abg. Eckert (freikons.), betreffend Aenderung des 8 26 der Geschäftsordnung, über.

Der § 26 der Geschäftsordnung sieht die ständi en Fach: kommissionen vor: für die Geschäftsordnung, für etitionen, für Agrarverhältnisse, für das Justizwesen, für das Gemeinde- wesen, für das Unterrichtswesen und für den Staatshaushält. Nach dem Antrage soll auch eine Kommission für den Handel und das Gewerbe gebildet werden.

Abg. Edckert (freikons.) begründet seinen Antrag : Das Herrens haus hat bereits cine solhe Kommission. Es entspricht aber au der Billigkeit, so wichtigen Erwerbszweigen, wie es Handel und Gewerbe sind, eine Sonderkommission einzuräumen. Die übrigen Kommissionen haben ihren Befähigungsnachweis bereits erbracht, diese Kommission wird es auch tun. Mitglieder aller Parteien haben mir ihre Zustimmung bereits ausgesprochen. Gerade dieser abgehende Landtag sollte die Aenderung treffen ; denn die neuen Abgeordneten werden fi scheuen, ihre Tätigkeit mit einer Aenderung der Geshäftsordnung zu beginnen. Der Kommissionspartikularismus einer einzelnen Kommission känn nicht in Frage kommen. Jh bitte Sie um Annahme meines Antrags.

Abg. von Eynern (nl.) beantragt, eine „Kommission für Handel, Gewerbe und Verkehr zu bilden, damit die neue Koms mission etwas zu tun habe.

Nach kurzer, unerheblicher Debatte wird dieser Antrag des Abg. von Eynern gegen die Stimmen cines Teils der Nationalliberalen abgelehnt und der Antrag des Abg. Eckert gegen die Stimmen der Konservativen und einzelner National- liberalen angenommen.

Es folgt die dritie Beratung des Gesetz entwurfs über

den weiteren Erwerb von Eisenbahnen e den Staat. Abg. von Kardorff-(freikons.) bedauert, daß die sog. Breslau- Warschauer Bahn unter den zur Verstaatlihung vorgeschlagenen Linien Fe T G rue is M li A J T . Graf Prashma (Zentr. ießt sich dem 3 die Bahn erfülle jeßt ihre wirtshaftlihen Zuede nit. Es A zwei Gruppen von Aktionären; die eine wolle die Bahn wirtschaftlih heben, die andere betrahte die Bahn nur als Spekulationsobjekt, und diese habe jene Gruppe majorifiert. Der Minister brauche auf die Aktionäre keine Rücksicht zu nehmen, er solle die Zwangsverstaatlihung, um die auch in einer Petition nachgesuht werde, in die Wege leiten.

Minister der öffentlichen Arbeiten Budde:

Die E Staatsregierung i} mit den beiden Herren Vor- rednern einverstanden, daß es bedauerlih für die Anlieger der Breslau- Warschauer Bahn ist, baß die Aktionäre der Bahn die Offerte, die ihnen die Staatsregierung gemaht hat, niht angenommen haben.

I darf wohl kurz mitteilen, wie überhaupt das Verstaatlichungs- gebot entstanden ist.

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