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Literatur.
Die Geseze über die Wahlen zum Reichstage, zum preußishen Abgeordnetenhause und zu den preußischen Gemeindevertretungen nebst den zu ihrer Ausführung erlassenen Bestimmungen in der zur Zeit gültigen Gestalt hat der Magistrats- afsessor Dr. jur. Franz Kremsfki in Berlin für die von dem Ober- landesgerihtsrat Max Hallbauer und dem Geheimen Regierungsrat im sächsishen Ministerium des Innern Dr. Walter Scelcher
erau8gegebene „Juristishe Handbibliothek“ (Leipzig, Roß- bergshe Verlagsbuhhandlung) zusammengestellt und thnen kurze, aber alles Wissenswerte enthaltende, gemeinverständliche Er- läuterungen beigegeben (geb. 2 A). Damit hat er vielen Reichstags-, Landtags- und Stadtverordnetenwählern sowie namentli den Mitgliedern der Wahlvorftände, die den Wunsch haben, si über die grundlegenden Bestimmungen bequem zu unterrichten, einen dankens- werten Dienst erwiesen. /
Von dem Reichstagswahlgeseß vom 31. Mai 1869 nebst dem Reglement zur Ausführung des Wahlgeseßes nah der Bekanntmachung vom 28. April 1903 haben die genannten Heraus- geber der „Juristishen Handbibliothek“ auch eine Tertausgabe ohne Erläuterungen veranstaltet, die ‘bereits in zweiter Auflage ershienen ist und si, wie die Handausgabe mit Kommentar von Kremski, durch A RRo Druck und vorzüglihe Ausstattung auszeichnet
art. 0,60 6). y h
E Zu der von dem Polizeirat Dr. jur. Paul Fischer in Dresden mit Crläuterungen versehenen Ausgabe des Wahlges eßes für den Deutschen Reichstag nebs Wahlreglement, die vor kurzem an dieser Stelle angezeigt wurde und noch das Wahlreglement in der alten Fafsung vom 28. Mai 1870 wiedergibt, ist jeßt ein Nachtrag erschienen, der die dur die Einführung der ablzettelumshläge und des Jsolierraumes nötig gewordene Abänderung der einshlägigen Para- graphen des Wahlreglements behandelt (Preis 30 S, des ganzen Werkes eins{ließlich des Nachtrags 1,80 &; Verlag von C. Heinrich, Dresden). Auch hier unterrihten zahlreiche Anmerkungen über alles für die Vorbereitung und Ausführung der Wahl Beachtenswerte.
— Annalen des Deutschen Neichs für Geseßgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft. Begründet von Dr. Georg Hirth und Dr. Max von Seydel. Herausgegeben von den Professoren Dr. K. ECheberg und Dr. A. Dyroff. 36. Jahrgang, 5. Heft. München, J. Schweiters Verlag. , Abonnementspreis halbjährlich (6 Hefte) 8 A — Bei dem gewaltigen Umfange, den die Arbeits- einftellungen in den leßten Jahren angenommen, und den weitgreifen- den, teilweise verhängniëvollen Wirkungen, die sie auf das öffentliche
n mancher Länder ausgeübt haben, is es ein Bedürfnis ge- worden, das soziale Phänomen des „Streiks“ ciner näheren Betrachtung zu unterziehen. Einen Versu in dieser Richtung stellt die im vorliegenden Hefte der „Annalen“ veröffentlichte Ab- handlung“ „Tendenzen in der internationalen Streik- bewegung“ von Dr. E. S. Halevy dar. Der Verfasser gibt nah einer allgemeinen Einleitung zunächst eine Darstellung des gegen- wärtigen Standes der Streikstatistik und entwirft dann an der Hand genauer ftatistisher Daten ein Bild von der wachsenden Ausdehnung der Streikbewegung, von der beute fast kein Land mehr verschont bleibt. Besonders interessant sind die Abschnitte, in denen er auf die allgemeinen und die speziellen Ursachen der Lohnbewegungen eingeht und die räumlihße und zeitlihe Verschiedenheit der Arbeits- konflikle und die dabei angewandten taktishen Maßnahmen
schildert. Die Ausführungen des Verfassers gipfeln s{ließlich in dem Resultat, daß das wirksamste Mittel zur Ein- s{ränkung der Arbeitseinstellungen ein möglichst freies Koalitions- recht und eine möglidst starke und umfassende Organisation
der beiden kämpfenden Parteien sei. Die ganze Geschichte der Aus- standsbewegung lehre, daß aud auf dem Gebiete der fozialen Kämpfe das Wort seine Geltung habe, das man so oft zur Rechtfertigung militärischer Rüstungen anführe: si vis pacem, para bellum. — Außer diesem interessanten, zeitgemäßen Aufsaß enthält das 5. Heft den S{hluß der im 4. begonnenen bhandlung über die eNotenbanken in Württemberg 1876—1900*“ von Dr. phil. Berth. Breslauer in Berlin. Der Verfasser verfolgt den Entwickelungsgang der Reichsbank und der Württembergisen Notenbank in dem süddeutschen Königreihe während einer fünfund- eaniiabrigen Periode. An der Hand eines reichhaltigen, mit Sorg- falt bearbeiteten Zablenmaterials ift es ihm gelungen, ein abgerundetes, lihtvolles Bild von dem Wirken der beiden Bankinstitute zu zeichnen. Wir können klar und deutli sehen, wie die Reichsbank die württem- bergische Landesanstalt von Jahr zu Jahr zurückdrängt, ihr Tätigkeitss- feld immer mehr einshränkt. Nur in dem Diskontgeschäft hat ih die Württembergishe Notenbank eine gewisse Kraft erhalten können, doch allein dadur, daß sie die Diskontpolitik der Reichsbank dur(kreuzt, deren Diskontsay ständig unterboten hat. Der Verfasser laubt als vornehmste Ursache ihres Weichens die Zurückhaltung der andesbank in der Gründung von Zweiganstalten zu erkennen. Er
weist immer wieder darauf hin, wie die Reichsbank ihr Filialneß aus- f
gedehnt hat, die Württembergisbe Notenbank dagegen nit aus Stutt-
arts Mauern hinausgegangen is. Erst seit Beginn des Jahres 1901
at sie Agenturen eröffnet, und deren Gedeihen muß zeigen, ob sie noch ihr Notenprivilegium volks8wirtshaftlih auszunußen im stande ist. — Endlich enthält das vorliegende Heft noch einen Aufsaß von Stadtrat H. von Srantenberg in Braunshweig über die Erhebung der Handwerkskammerbeiträge sowie „Statistishe NRandglossen zu den NReichstagswahlen“, die für jeden Reichstagêswähler von großem Interesse sind.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.
Malta.
, „Dur Government Notice Nr. 106 vom 28. Mai d. I. wurden. die sämtlihen Häfen des persischen Meerbusens für ver- A S if
otfen ist das Betreten der S(ife ohne reinen Gesundheits j von verseuhten Schiffen mit einem Arzt an Bord, Bs pay, Cholera-, Gelbfieber- oder Pestfal an Bord nickt haben, von Schiffen mit einem Arzt an Bord, welche einen ver- feuchten Plaß seit 10 Tagen verlassen haben, Fälle der ge- nannten Seuchen an Bord nicht haben und der aus dem Osten kommenden Pilgershiffe mit einem Arzt an Bord, behufs deren Verbringung in den Ouarantänehafen gestattet, wenn sie sich von ihrem Boot direkt auf die Brücke begeben und nur mit den Offizieren und Mannschaften des Schiffs in Verkehr treten. Uni einen Verkehr der Passagiere mit dem Lotsen zu verhindern, soll der Kapitän denjenigen Teil des Decks, den der Lotse zu passieren hat, solange sih dieser an Bord befindet, absperren und alle Personen mit Ausnahme der Offiziere und der Schiffsbesaßung von diesem Sciffsteil und der Brücke fernhalten. Paffagiere, mit Ausnahme der Deckspassagiere, und die Offiziere von Schiffen ohne reinen Ge- fundheitspaß, werden nah ärztlicher Untersuhung und gründlicher Desinfektion ihres Gepäcks zum Verkehr zugelassen.
‘Spanien. ; Der Generalgesundheitsdirektor in Madrid macht im Hinblick auf die Vorschriften des Reglements über die äußere Gesundheits- polizei bekannt, daß in Jquique (Chile) die Beulenpest aus- gebrochen ist. n e
Türkei. Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat die Quarantäne gegen Herkünfte von der gesamten ägyptischen Küste auf vier Tage festgeseßt.
Aegypten.
Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat bes{lossen, das Cholerareglement gegen die Herkünfte der arabischen Küste des Roten Meeres. zwischen Lith und Mokha außer Anwendung zu seßen. (Vergl. „Reichsanz.“ vom 27. September Vi J, Nr:228.)
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern usammengestellten i „Nachrichten für Handel und ndustrie“.)
Außenhandel Frankreihs in den Monaten Januar bis April 1903.
Die Beteiligung der wichtigsten Länder am eetlcgen Außen- handel gestaltete sih in den Monaten Januar bis April des laufenden sowie des vergangenen Jahres, wie folgt :
Einfuhr Ausfuhr 1903 1902 1903 1902 Wert in tausend Franken Mund 2 99 369 64 46 10412 8797 Großbritannien .. 195097 189691 418083 426 988 Deutschland 142302 130640 174 742 165 549 eigt E TOT179 96 465 206 389 203 478 Me 35 079 35 523 74 673 75 417 Salten 54 493 51 496 53 905 59 123 S 52 440 52 045 43 287 43 138 Oesterreih-Ungarn . 23 868 25 359 9 518 11390 S S A 33 736 35 482 12 633 15613 Vereinigte Staaten von Amerika .. 211771 192981 90 226 86 765 Oli 2 27 542 30 205 12 432 9 083 Argentinien... . 120539 123400 16 765 14121 Zusammen ein]{l. anderer Länder 1601578 1543353 1405995 1395697.
Ein- und Ausfuhr der witigeren Handelsartikel erreichten in den ersten vier Monaten des Jahres 1903 (die Zahlen für 1902 s u Klammern beigefügt) die folgenden Wertziffern in tausend
ranken :
Ei nfuhr: Getreide und Mehl 41 659 (46 046) — Reis 6167 (10 174) — Tafelobst 18 421 (11 367) — Wein 44948 (36 071) — Kakao 10799 (10 925) — Kaffee 31371 (S 957) — Schlachtvieh 7999 (5932) — Frisches, gesalzenes und sonst zubereitetes Fleish 7603 (7729) — Käse und Butter 16 397 (18 218) — Olivenöl 7715 (6946) — Rohe Hâute und Felle 56 331 (52 309) — Wolle 170 689 (181267) — Rohe Schmuckfedern 15 432 (15 955) — Seide und Florettseide 102 905 (112 602) — Jute 15 234 (24 244) — Hanf 7333 (5865) — Flads 54713 (38 211) — Baumwolle 148 136 (133 795) — Lumpen und Zellulose 14 152 (13 157) — Chilesalpeter 31 765 (18 605) — Schildpatt und Perlmutter 8049 (3903) Sämereien und Früchte 72 787 (78 450) — Roher Kautshuk und Guttapercha 17 483 (21 832) — Tabak in Blättern 12 784 (10 600) — Bauholz 18877 (22176) — Faßdauben 9520 (10 027) — Heirolenm und Schieferöl 19 689 (16 997) — Steinkohlen, Koks und
rifetts 88 569 (81 361) — Erze aller Art 25 570 (22555) — Kupfer 23 136 (16 206) — Blei 6631 (7441) — Zinn 7830 (3086) — Bink 7005 (6256) — Gewebe aus Seide und Floretseide 24 077 29 146) — Gewebe aus Wolle 13 599 (13 920) — Gewebe aus
aumwolle 20 244 (20343) — Papier, Pappe, Bücher und Stiche
11 904 (10 987) — Leder 14288 (10 604) — Maschinen 33 801
(40 950) — Uhren 6038 (4660) — Werkzeuge und andere Metall- waren 10 879 (10 652).
Ausfuhr: Gewebe aus Seide und Floreiseide 133 967 (115 554)
— Gewebe aus Wolle 83 120 (83 396) — Gewebe aus Baumwolle
99 827 (59 319) — Wollengarn 11 713 (10903) — Leinengarn 7461 (8353) — Leder 36 004 (35 830) — Lederwaren 19 499 (22 336) — Bijouterie- waren, vergoldete und versilberte Waren 10 129 (8999) — Maschinen 18 040 (15 763) — Werkzeuge und andere Metallwaren 32038 (26 499) — Fahrzeuge 20021 (14 572) — Modewaren und künstliche Blumen 46 029 (54 752) — Möbel und Holzwaren 9760 (8997) — Wäsche 6668 (7211) — Damenkleider 28 745 (31 538) — Bücher, Stiche und Lithographien 13 332 (12628) — Glas und Kriftall 10 692 (10 643) — Frisches, gesalzenes und sonst zubereitetes Gemüse 6063 (6779) — Wein 64028 (72 447) — Branntwein, Spiritus und Liqueur 13 238 (14 012) —. Raffinierter Zuder 10 275 (14 730) — Seefische und Fischmarinaden 13 859 (15 098) — Frisches, (elalacnes und sonst zubereitetes Fleisch 7715 (7556) — Fett aller Art 8528 (6450) — Buiter 19 014 (14 900) — Erze aller Art 9718 (9440) — Gußeisen, Schmiedeeisen und Stahl 17 054 (14 394) — Kupfer und Kupferlegierungen 8835 (9085) — Steinkohlen und Koks 7506 6919) — Lumpen und Holzstoff 13 454 (12 339) — Bauholz 6701 5321) — Anderes Holz 11643 (10377) — Sämereien 18213 (7784) — Rohe Häute und Felle 40 831 (41 156) — Wolle 77 664 (90 713) — Robe Schmuckfedern 7915 (4962) — Seide und Floret- seide-41 648 (50110) — Baumwolle 10 824 (9811) — Pferde 7847 (9758). ) (Documents Statistiques sur le Commerce de la France.
Die chemische Industrie und Farbenfabrikation in der Schweiz 1902.
Der Jahresbericht der Baseler Handelskammer enthält über die chemishe Industrie und Farbenfabrikation der Schweiz im Jahre 1902
etwa die folgenden Ausführungen:
besserten sich im Laufe des Jahres 1902 zuschends. Angesichts des überall hervortretenden übergroßen Produktionsvermögens blieben jedo, ebenso wie im Vorjahre, die Verkaufspreise eel gedrüdt, fo pl denjenigen Geschäften, welche die benötigten Rohmaterialien nicht selbst gewinnen, nur ein geringer Gewinn übrig bleiben wird. Das Farbstoffgeshäft wird noch s{wieriger durch die großen Unkosten, mit welchen es zur Zeit verbunden ist. Es bedarf nit nur eines intensiven Angebots, sondern es liegt heute dem Farbstoff-
fabrikanten auch die volle Ausarbeitung der Anwendungsbverfahren und die Einführung der Farben in den Konsum ob. Kostspielige Versuchslaboratorien und technische Reisende, ohne deren Hilfe man nicht mehr ete Ut wäre, vermehren zudem Personal und Unkosten in weitgehender Weise.
In den leßten Jahren ist die shweizerische Industrie von der Darstellung nußbbringender Spezialitäten abgegangen. Ihre Zukunft bängt wesentli von der Fabrikation derjenigen Artikel ab, bei welchen die Arbeit mehr ausmadht als die Maffe, d. h. von ‘der Erzeugung \chwieriger darzustellender Produkte; denn überall, wo es fich nur um die Masse handelt, sind die großen deutschen men im Vorsprung. Mute, muß fein Anilin und seine Säuren zum Teil bei der Konkurrenz aufen.
Der vermehrte Abfaß der Produkte ift zurückzuführen einerseits auf die allgemeine Besjerung, welhe in der europäischen Textil- industrie Plaß gegriffen hat, andererseits auf die günstige Entwickelung des Geschäfts mit Nordamerika und zum Teil auch auf die Steigerung des Exports naoh Ostasien; wenn auch dieser Umschwung der niedrigen Preise halber keinen großen Gewinn brachte, fo beseitigte er doch die im vorhergehenden Jahre drohende Gefahr der Ueberproduktion.
Der le tiährigen [chweizerishen Ausfuhr von Teerfarben in Höbe von 15,9 9D illionen A steht eine Einfuhr im Werte von 1,6 Mill. Franken gegenüber. Der Versand richtete sich bvornehmlih nah fol- genden Ländern : ole Staaten von Amerika 3,93 Mill., Deutfch- land 2,92 Mill., Großbritannien 2,52 Mill, Italien 1,25 Mill., Britisch Indien 1,01 Mill, Oesterreich-Ungarn 0,89 Mill., Frank- reich 0,66 Mill., Rußland 0,56 Mill., Japan 0,50 Mill., Belgien 0,44 Mill. „Spanien 0,40 Mill, Shweden 0,31 Mill. Franken.
6 Be “imi O Den Le Schweiz stammt fast in threr Gesamtheit au eut|land, indem von 4063 dz eingefü rter S Tbat u ER R E G
le Zechut hat im Jahre 1902 hervorragende neue Far en ni
auf den Markt gebracht. s Iu Die Schwefelfarbenproduktion gewann weiter an Auédehnung; sie scheint einer sicheren Zukunft entgegen zu gehen. Die Borurteile gegen sie sind im Schwinden begriffen. Das Lager von Schwefel
arben ist wesentlih vermehrt und vervollständigt worden dur lebhafte braune und schöne gelbe Farben. ch neue
— ODelhaltige /
Die Nachfrage und der Absaß von Chemikalien und Farben
FarbeneSfbeit day gefübrt, dah die Tebr Ib arbenechtheit dazu geführt, ie sehr 1 empfindlihen Tanninfarben dur die lihtehteren Che weise erseßt wurden. j Dis Auf dem Indigomarkt zeigt sich mehr und mehr as Vordrins, des künstlihen Produkts, A auf Kosten des Preises. Nat lier Indigo hat auf den lezten Auktionen wegen d Knappheity Vorrâte feste Preise und logar eine steigende Tenklnz L N können. Seit Oktober wird ünstliher Indigo in Basel N j (Nah dem Schweizerischen Handeléam f i
ucker-Ein- und -Ausfuhr der Niederlande im S April 1903. im Mont Im Monat April 1903 belief \ich die Einfuhr brauh) von rohem Rübenzucker nah den Nie Ver: 4548 t gegen 6740 t im April des vergangenen Jahres. Teil blbien Einfuhr lieferte Belgien, nämlich 3954 t Jeg) im April des vergangenen Jahres). Außerdem wurden m6 (153 t 1902) roher Rohrzu cker eingeführt. Die von Rohzucker aus dem freien Verkehr der Niederlande betrug f Monat April 1903 188 t gegen 586 t im gleichen Monat dez N, jahres und richtete sih fast aus\{ließlich na Großbritannien wm 178 t (571 t 1902) verschifft wurden. i “E An sonstigem Zucker wurden im Monat April des Jahres die folgenden Mengen eingeführt: Kandis 71 1 1902), davon aus Belgien 49 t (91 t 1902), aus Preußen 29 | 1902) — Melis und anderer raffinierter Zucker 491 t (471 , davon aus Preußen 253 t (255 t 1902), aus Pelgien 197 t (163 t 1902) — Bastardzucker 419 t (313 & 1902), davon aus britannien 377 t (266 t 1902). Die Ausfuhr von raffiniertem und Bastardzucker gestaltete \sich in dem angegebenen Zeitraum wie folgt: Kandis 123 t (73 t 1902), davon nah Belgien 103 t (14 t 1 nah Großbritannien 16 t (45 t 1902) — Mel is und anderer nierter Zucker 7827 t (8363 t 1902), davon nah di 6299 & (8100 & 1902), Belgien 1439 t (146 & 1902) — Bastard: 1905) 142 t (122 t 1902), davon nach Großbritannien 102 t (51 t
B
|
Unmittelbar oder mit una von Niederlagen im Monat April 1903 10 223 t roher NRübenzucker sowie 3411 t nierter und Bastardzucker zur Dur fuhr gegen 12979 t und 2243 t fonstiger Zucker im April 1902. (Nederlan Staatscourant.)
Serbien. N Zollbehandlung von Waren, die aus Vertra sftant stammen, „jedoch in den Vertragstarifen er o0tns find. Anl S der aufgetauchten Frage, wie es mit der des Zolls, der Obrtsteuer und Nebengebühren bei Waren ist, welche aus Vertragsstaaten stammen, jedoch in keinem bien abgeschlossenen Vertragêtarife genannt sind, . hat da Finanzminister nach eingeboltem Gutachten des Zollrats f âämtern unter dem 15. März (a. St.) d. J. P. Nr. 57 Aufklärungen und Anweisungen erteilt : Y Mit säâmtlihen Waren ausländischer Herkunft, die in l von Serbien mit anderen Staaten geschlossenen und geg geo Tarife aufgeführt sind, soll sowobl in Ansehung der brtsteuer, Zuschlagssteuer und Nebengebühren als auc bezügli) der Vorschriften, betreffend die Dur(fuhr, Einlagerung in Magazinen, Wiederausfuhr u. f. w., nah dem Gesetz über den [lgemeinen Zoll- tarif, dem Zollgeleß und dem Geseß über die direkten Steuern ver- fahren werden. Denn auf Waren, die in den Vertragstarifen nit enannt find, erstreden sich die Vertragsbestimmungen nit, für die- Alben find vielmehr nur die Vorschriften der autonomen Zoll- und Steuergeseßgebung “ Pandelo: :
o,
Im Geiste der ndel8verträge, welhe Serbien mit anderen Staaten abgeschlossen hat, und aud nah der ausdrücklihen Bestim-
mung des Artikels VIT Absatz 2 des Handelsvertrags mit Oesterreich- Ungarn, Artikel VI Absatz 3 des Handelsvertrags mit dem Deutschen Reich sowie Artikel 1X Absaß 4 des Pee s mit Bul- ganien usw. soll mit den in den betreffenden Tarifen genannten oder niht genannten Waren so verfahren werden, wie mit den Waren der meistbegünstigten Staaten. Das bedeute , daß nur die- jenigen aus Vertragsstaaten herrührenden Waren, die in einem der Vertragstarife aufgeführt find, das as auf vertragsmäßige Behandlung erlangen und daß nur auf diese sh die vertrag8mäßigen Gerechtsame erjtrecken. Dies is der Sinn des Meistbegünstigungs- grundsaßes, auf welchem die beregten Vertragsbestimmungen beruhen ; denn alles, was einem der erwähnten Vertra sftaaten gewährt wird, erstreckt sich auch von selbst auf alle Vertrags\taaten. aher sprechen au die L NCIE der betreffenden Artikel von der Behandlung im Sinne der Meistbegünstigung, leihviel ob die Waren in dem mit den betreffenden Staaten bestehenden Tarif genannt oder nit anat sind. Alle anderen, in den Vertragstarifen niht genannten aren unterliegen in jeder Hinsicht den Bestimmungen der auto- nomen Zoll- und Steuergeseßgebung. Bei diesér Sachlage sind A die Bestimmungen des Schluß- protokolls, welche sih auf den Artikel V11 des mit Oesterreich-Ungarn geshlossenen Vertrages beziehen und das Verfahren mit Kolonial: waren, Gewürzen, Oelen, Südfrüchten, Drogen, Farb- und Gerb- stoffen, Gummen und Harzen bei der Einfuhr dieser Waren aus Desterreih-Ungarn betreffen, dahin zu verstehen, daß fie bloß für die- jenigen Waren aus den vorerwähnten Gruppen gelten, welche im Vertragstarif mit Oesterreich-Ungarn erwähnt sind, niht aber aud für diejenigen Waren aus den vorerwähnten Gruppen, die in diesem Tarif nicht aufgeführt sind.
Im Hinblick auf vorstehende Ausführungen sowie mit Rüdsiht darauf, daß bisher in diesem und vielen anderen Punkten anders Len worden ist, werden die Zollämter, wie folgt, mit Weisung erfeben :
tarifen niht aufgeführt sein sollten, werden die Zollämter in- jeder Beziehung nah dem Geseß über den allgemeinen olltarif, dem Zoll- eg und dem Geseß über die- direkten Steuern verfahren, indem e für dieselben, außer der Obrtsteuer von 79% oder 1%, noch 75% Zuschlag (Artikel 76 und 77 des Gesetzes über die direkten Steuern) erheben.
2) Mit den im S@hlußsaße des S&lu rotokolls zu Artikel VI[ des Handelsvertrags mit Desiorreith-Ute rufe Waren ist nah dem Vertrage nur insoweit zu verfahren, als die Waren aus den betreffenden Gruppen in dem mit Oesterreich-Ungarn enen Vertrage L ara genannt find und wenn sie auss{ließlih aus Oesterreich Ungarn ftammen. Mit allen anderen Waren aus diesen Gruppen, soweit sie im Tarif mit Oesterreich-Ungarn nit genannt
irgend einem Staat abgeschlossenen und heute Solin Veytrags-
sein sollten, ist, dieselben mögen aus Oesterreich-Ungarn oder atderen Vertrags- oder Nichtvertragéstaaten frammer, N en Ges üer den allgemeinen Zolltarif und demjenigen über diet E zu verfahren, indem für dieselben ebenfalls der 7 uschlag zu
der es u aps ist. E rhébung der 3) Im Anschluß an das Verfahren be üglich der Crhebung Obrtsteuer haben fih_ die Zollämter nit al E Anlage Di Handelsvertrag mit Desterreih-Ungarn zu halten, wenn der Waren in Frage kommt, die in den Vertragttarifen nft
Lan O fondern an den Artikel 111 des Gesetzes über die
Die Zollämter werden in solWen Fällen, in denen sie di av gemeldeten Wert für ungenügend fd sollten, denblben dh u Kollezium im Sinne des Artikels 52 des Zollgesetzes festsezen, Als Richtschnur für das weitere Verfahren aus Artikel 111 des Eejeyes über die direkten Steuern dienen, wenn der Wert nicht genügen angegeben ift, Ministerialverordnungen, die vollstreckbar sind. (Srpske
Novine.)
1) Mit sämtlichen Waren, welche in den von Serbien mit M
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