1903 / 149 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jun 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Aufgebotstermin bei dem Gericht anzumelden und aud den Nachweis ihrer Erbeigenschaft zu begründen. Darmstadt, den 18. Juni 1903. Großherzogl. Amtsgeriht Darmstadt Il.

[26632] Aufgebot. f

Der Rechtsanwalt Kolsen in Berlin hat als Da für diejenigen, welhe Erben des am 22. März 1902 in Berlin verstorbenen Archi- tekten Ernst Jacob werden , das Aufgebotsver- fahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß- gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nach- laß des verstorbenen Architekten Jacob spätestens in dem auf den 26. September 1903, Vor- mittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Klosterstraße 77/78, IIL Treppen, Zimmer 5, an- beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundlihe Beweisstücke find in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welhe sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus PfliWtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt u werden, von den Erben nur insoweit Be- Ficbiguus verlangen, als sich nach Befriedigung der niht ausgeshlossenen Gläubiger. noch ein Ueber- {uß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver- mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich niht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. : Berlin, den 19. Juni 1903.

Königliches Amtsgericht T. Abteilung 84.

[26624] : Aufgebot. Der Gemeindevorsteher August Kageler in Mügel hat als Pfleger in der Verwaltung über den Nachlaß des am 16. August 1902 in' Mütel verstorbenen Altsißers Johann Joachim Köppen das Aufgebots- verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß- gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Altsißers Johann Joachim Köppen spätestens in dem auf den 23, September 1903, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der orderung zu enthalten. Urkundlihe Beweis\tücke ind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die ahlaßgläubiger, welche sih niht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlich- keiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen berücsichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen,“ als sich nah Befriedigung der niht ausgeshlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder rbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seincm Erbteil entsprechenden Teil der Vexrbindlich- keit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrehten, Ver-

« mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger,

denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rehtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur 8 den seinem Erbteil entsprehhenden Teil der Ver- indlichkeit haftet. Genthin, den 16. Juni 1903. Königliches Amtsgericht.

[26623] Aufgebot.

Der Hausbesißer Karl Berger in Baue, als den unbekannten Erben der am 12. November 1902 in Baucke verstorbenen Rentenempfängerin Witwe Catharina Weiß, geborenen Langer, bestellter Pfleger, hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus- Wließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die

achlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forde- rungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Catharina

eifft, geborenen Langer, spätestens in dem auf den 24. September 1903, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, anbe- raumten Aufgebotstermine bei diesem Gerichte anzu- melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen- standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. ÜUrkundliche B-eweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Ver- mätnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als ih nach Befriedigung der nicht ausgeschlofsenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergi t. Auch haftet ihnen jeder Erbe nah der Teilunig des Nachlasses nur für den zien Grbteil entsprechenden Teil der Verbindlich- eit.“ „Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermä O und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt baften, tritt, wenn sie

O niht melden, nur der Nechtsnateil ein, daß

jeder Grbé ihnen nach der Teilung des Nachlasses

nur für den feinem Erbteil ent den Teil Verbindlichkeit haftet. Aer

Neifse, den 22. Juni 1903. Königliches Amtsgericht.

P Aufgebot.

Der Ziegeleibesißer Peter I. Petersen in Rodenäs hat als Testamentsvollstrecker des am 15. Januar 1903 zu Sibbershusum, Gemeinde Nodenäs, ver- storbenen Hofbesitzers Ludwig Bendix Christiansen und seiner am 12. Mai 1900 daselbst verstorbenen Ehefrau Helene Johanne geb. Paulsen das Auf- ebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Naclaßgläubigera beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Gheleute Ludwig Bendix Christiansen und Helene Johanne geb. Paulsen spätestens in dem auf Freitag, den 23. Oktober 19083, Vormittags 10 Uhr, vor deni unter- zeichneten Geriht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes

der Forderung zu E E Be-

eisstüde sind in Urschrift oder in 1 beizufügen: Die Nachlaßgläubiger, welche sih nicht melden, können, unbeshadet des Rechts, vor den Nerbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächt- nissen und Auflagen berücsihtigt zu werden, von den Erben nur infoweit R get ia lernen, als fich nah Befriedigung der nicht ausgesclossenen Glaubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet

«nämlich

Abschrift | b

ihnen jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils- rechten, Vermätnissen und Auflagen fowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sih nicht melden, nur der Rechts nacteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent- sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Tondern, den 23. Juni 1903. Königliches Amtsgericht. Abteilung 2.

[26638] Im Namen des Königs!

In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des verschollenen, am 11. August 1865 zu Barmen geborenen und zuleßt ebendort wohnhaft gewesenen Buch- und Steindruckers Jobann Walter von Dirke hat das Königliche Amtsgericht, Abteilung 10, in Barmen dur den Amtsrichter Dr. Valentin für Recht erkannt:

Der verschollene, am 11. August 1865 zu Barmen geborene und zuleßt ebendort wohnhaft gewesene Buch- und Steindrucker Johann Walter von Dirke wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 1. Januar 1897 Nachts 12 Uhr festge- stellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nach- laffe zur Last.

(gez.) Dr. Valentin.

Vorstehende auszugêsweife Urteilsausfertigung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Varmen, den 18. Juni 1903.

Neußtling,

&

Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts. Abt. 10. [26634]

Durch Urteil des Königlichen Amtsgerichts zu Peine vom 13. Juni 1903 ist der zulegt in Peine wohnhaft gewesene Iobann Ludwig Bernhard Ernst Marcordes, geboren am 4. April 1851, für tot erklärt. Als Todestag ist der. 31. Dezember 1884 festgestellt.

Peine, den 13. Juni 1903. Königliches Amtsgericht. 3.

[26635] Jm Namen des Königs!

In dem Age E zum Zwecke der Aus- \{ließung von Nachlaßgläubigern des am 20. Juni 1874 in Neuhof verstorbenen Köllmers Johann Leopold Pohl hat das Königliche Amtsgericht, Abt. 3, in Nagnit durch den Amtsrichter von Raabe für Recht erkanni:

Folgenden Nachlaßgläubigern werden ihre ange- meldeten Forderungen gegen den Nachlaß des am 20. Juni 1874 in Neuhof verstorbenen Köllmers Johann Leopold Pohl bezw. gegen die Johann Leopold Pohlsche Zwangsversteigérungsmasse, bei der König- lichen Regierung zu Gumbinnen zu Spez Man. Band X11] Seite 732 hinterlegt, vorbehalten: 1) dem Altsiger Erdmann Pohl in Swainen per ulowöhnen, 2) dem Altsiger Leopold Pohl in Lippinnen, Kreis iederung, 3) der Christine oder Ernestine Pohl verekelichten Altsißer Matthias Fleiß in Neuhof bei Szillen, 4) der Marie Pohl, jeßt separierten Besißterfrau Kerkau in Neuhof bei Szillen, 95) dem Sohn des nah dem Johann Leopold Pohl verstorbenen Sokn desselben Besißers Friedrich A dem Besißer Friedri Wilhelm Pohl in Grüneiten-Schunwillen, E 6) dem Sohn der vorverstorbenen Tohter Caroline Reimer, geb. Pohl, Albert Reimer, Besißer in Naujeningken, : 7) dem Sohn der vorverstorbenen Tochter Ernestine oder Christine Schweissing, geb. Pohl, Matthias Schweissing, Besißer in Retheney. Ragnit, dea 30. Mai 1903.

Königliches Amtsgericht. Abt. 3.

[26637] Ó Durch Aus\{lußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 24. Juni 1903 sind die folgenden dreiprozentigen fandbriefe der National. Hypotheken-Credit-Gesell- haft, e. G. m. u. H in Stettin: Serie D. Nr. 359 über 300 4, Serie E. Nr. 3791 über 200 Æ für kraftlos erflärt. Stettin, den 24. Juni 1903.

Königliches Amtsgericht. Abt. 5.

m Namen des Königs!

erfündet am 27. Mai 1903. Wüllrich, Gerichtsschreiber. In der Aufgebotesahe des früheren Gastwirts Carl Urban zu Warburg F. 20/02 erkennt das Königl. Amtsgericht zu Warburg durch den Amtsrichter Nempe für Recht : 1) Die Police Nr. 47 088 der Baseler Lebens- und Unfall-Versicherungs-Gesellshaft zu Basel, aus- gestellt auf Ernst Urban zu Warburg, wird für kraftlos erflärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. 18 / h |

[26942]

Durch Aus\{lußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 10. Juni 1903 ist das Sparkassenbuch Nr. 76746 der städtischen Sparkasse zu Aschersleben über 1203 Mh, ausgefertigt für den Braumeister Carl Ziegler in Ascberéleben, für kraftlos erklärt.

Aschersleben, den 18. Juni 1903.

Königliches Amtsgericht.

[26639] _ Ausschlußurteil.

In Sachen, betr. das Aufgebot des über die im Grundbuch von Holzhausen Blatt 27 in Abt. 111 id De S S Eo e und 7,10 M.

evtideten Dypolhekenbrieses, ist in der Sitzung vom 9. Juni 1903 für Recht erkannt: Ps

Der Hypothekenbrief über die in Blatt 27 von

olzhausen in Abteilung 111 Nr. 3 eingetragene

ypothek von 24,60 M. und 7,10 M Kosten für den Vandels8mann Jakob Bachrah in Frielendorf, laut Immissionsverfügung des Königlichen Amtsgerichts, Abt. 1, vom 6. April 1881, ist kraftlos. Die Kosten des Verfah1ens fallen dem Antragsteller zur Last.

Homberg (Bez. Caffel), den 9. Juni 1903.

Königliches Amtsgericht. Abt. 2,

[26614] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Tischlergesell Auguste ischer, ge-

[26636]

Rechtsanwalt Beiersdorf in Hirschberg i. Schl., klagt gegen thren Ehemann, den Tischlergesellen Josef Fischer, unbekannten Aufenthalts, früher in Liebau, mixt dem Antrage, die Che der Parteien zu scheiden und auszusprechen, daß der Beklagte die Schuld an

der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Be- Flag zur ndliden Verhandlung des Rechtsstreits

orene Liebau, in Liebau, Prozeßbevo L d

vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hirschberg i. Schl., Wilhelmstraße 23, auf den 19, Oftober 19092, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hirschberg, den 24. Juni 1903.

ennek, ¿ als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[26921] Oeffentliche Zustellung. , Die Ehefrau Rudolf Furk, Louise geb. Doberg, in Cöln, Klemensstr. Nr. 28, vertreten durch Rechts- anwalt Schmidt in Essen, klagt gegen ihren Ehe- marn, den früheren Buchbindermeister Nudolf Furk, früber in Gelsenkirchen, jegt unbekannten Aufenthalts, wegen Chescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein {huldigen Teil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 13, November 1903, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 3, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte p ienen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Essen, den 24. Juni 1903.

y. d. Nahmer, Sekretär, Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

[26612] Oeffentliche Zustellung.

Der Spinner Emil Mast zu Mülhausen, Prozeß- bevollmächtigte: Rechtsanwälte I..R. Dümmler u. Wirth daselbst, klagt gegen jeine Ehefrau Delphine D'Haese, früher zu Mülhausen, z. Zt. ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, wegen Ehe- scheidung, mit dem Antrage: die zwischen Parteien bestehende Ehe für aufgelöst, die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären vnd derselben die Prozeß- kosten zur Last zu legen. Der Kläger ladet die Bes klagte zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. Els. auf den 20, Oktober 19083, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mülhausen i. Els., den 24. Juni 19(3.

Meyer, 2 Gerichtsschreiber des Kaiserlihen Landgerichts.

[26613] Oeffentliche Zustellung. 2 Der Anseger Georg Delacôte zu Mülhausen, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.R. Dümmler und Wirth daselbst, klagt gegen seine Ehefrau Luise geb. Munsch, früher zu Mülhausen, z. Zt. ohne be- tannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, wegen Ghescheidung, mit dem Antrage, die zwischen Parteien bestehende Che für aufgelöst, die Beklagte für den {huldigen Teil zu erklären und derselben die Prozeß- kosten zur Last zu legen. Der Kläger ladet die Be- klagte zur müntlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Kaiserlichen Land- gerihts zu Mülhaufen i. Els. auf den 1%. No- vember 1903, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. um Zweckte der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. :

Mülhausen i. Els., den 24. Juni 19063.

Meyer, : Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[26913] Oeffentliche Zustellung. i Die Ehefrau August Kaijer, Karoline Katharina eh. Werner, zu Malstatt-Burbach, Krenzelsberg lla.

Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Dr. Fröhlich

in St. Johann a. S., klagt gégen den Schlosser

August Kaiser, früher in Malstatt. Burbach, jeßt

ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, mit dem

Antrage: s h

1) die zwischen den Parteien ges{lossene Ehe zu

scheiden und den Beklagten für den {huldigen Teil

zu erklären, ¿ :

2) dem Beklagten die Kasten des Rechtsstreits zur Last zu legen. 25 Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivil- kammer des Königlichen Lantgerichts in Saarbrücken auf den 28. Oktober 1903, Vormittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. pu Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht.

Saarbrückeu, den 18. Juni 1903.

Lugenbill,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [26619]

In der Prozeßsacke

1) der unverehelihten Dienstmagd Else Schultze zu Bad Elmen, Paikhotel, vertreten durch ihre Mutter, die Witwe Schule zu Magdeburg, Dreien- bregelstraße,

H des Kaufmanns Paul Marci zu Magdeburg, Kaiserstraße, als Vormund des am 22. Mai 1902 geborenen Wilhelm Schulte, vertreten durch den Rechtéanwalt Huperz zu Wiedenbrück, Kläger, egen den Tagelöhner Karl Blanke, fcüher zu Batenhorst, jep unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Alîmentation, ist Termin zur weiteren mündlichen Verhandlung auf den 19, September 1903, E LL Uher, an hiesiger Gerichtsstelle an-

Wiedenbrück, 20. Junt 1903.

Königliches Amtsgericht. 5 Vorstehender Auszug wird rin Zivede der öffent- e A an den Beklagten hiermit bekannt

Wiedenbrück, 90. Juni 1903.

Der Gerichtsschreiber Königl. Amtsgericts. (26615) Oeffentliche Zustellung. : Die Paubeigentümecin Therese Straßer zu Berlin, Crledti bstraße 29, Prozeßbevollmächtigter : Justizrat ugen B. Auerbach 1. zu Berlin, Kochstraße 53, klagt geaen die Frau H. Voruhorst, früher zu Berlin Friedrichstraße 29, je t unbekannten Aufenthalts unter fr Behauptung, daß die Beklagte durch Vertrag vom bierselb F u gem Grundstücke der Klägerin lelbst, Fri trage 29, eine S i Preise von jährlich 2000 G auf die Zeit vom A. Le, Es 8 F Oktober 1904 gemietet und am

, , 1 d i p monatlich mit je 166,70 4. im N T fn

sei und bei nicht pünktlicher Mietszahlung A

Mieterin verpflichtet sei, die ganze Restmiete zu zahlen, daß zunächst die nicht bezahlte Junimiete und die Vorauszahlung der Miete bis zum 30. Sep- tember 1903 verlangt werde, mit dem Antrage, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 666,70 M nebst 40/9 Zinsen seit dem 4. Juni 1993 zu zahlen und die Kosten zu tragen. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 1 zu Berlin, Grunerstraße, 1. Stockwerk, Zimmer 13, auf den 3. November 1903, Vor- mittags L0 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anroalt zu be- stellen, Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 17405-225,-03

Verlin, den 19. Juni 1903.

Bohrisch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landaerichts 1. Zivilkammer 2.

[26616] Oeffentliche Zustellung. ;

Der Hausbesitzer Friedrih Selka in Berlin, Lippehner Str. 11, Prozeßbevollmächtigter : Rechts- anwalt Erich Hoffmann in Berlin, Chausseestr.114, klagt gegen den Kaufmann Wilbelm Krüger, unbekannten Aufenthalts, früher zu Berlin, Neue Königstr. 4, unter der Behauptung, daß er zufolge Beschlusses des Königlichen Landgerichts T in Berlin vom 16. Februar 1903 in Sachen Selka c/a. Krüger 28. (Q. 9. 03 bei der Königl. Ministerial- Militär- und Baukommission in Berlin am 19. Februar 1903 zur Sicherheit 2000 6 hinterlegt habe, da der Beschluß gegenstandslos geworden [set , É a Kläger auf die Nehte und Wirkungen aus demfe Loe verzichtet habe, und daß, um die Rückzahlun E hinterlegten Masse zu erlangen, die Klage 0 s fa sei, da ein Antrag auf Bestimmung einer Fri E Rückgabe und auf Anordnung der Rückgabe f Sicherheit gemäß § 109 Z.-P.-O. vom Geri 26 gelehnt ist. Er beantragt, den Beklagten to! Sa pflichtig zu verurteilen, in die Rückzahlung der e e Kasse der Königlichen Ministerial- Militär- und e fommission am 19. Februar 1903 in Sachen Be : rih Selka gegen Wilhelm Krüger auf Grund des Beschlusses des Landgerichts 1 Berlin vom 16. Fe- bruar 1903 hinterlegten und unter Nr. 12 068 vere einnahmten 2000 6 nebst den aufgelaufenen Depo sitalzinsen an den Kläger, eventuell dessen Prozeß- bevollmächtigten Rechtsanwalt Erich Hoffmann zu willigen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 12. Zivilkammer des Konige lichen Landgerichts 1 in Berlin, Grunerstraße, 11. Se werk, Zimmer21, auf den 29. Oktober 19083, QLE mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen Be: dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu tv stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung w dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 23. Juni 1903.

Melzer, E

Gerichtsschreiber. des Könialichen Landgerichts 1- 26272 Oeffentliche Zustellung. : l Die Ban R Heinrich Traugott Hörnig und Ps Hermann Barth in Radebeul, Dri: evollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hasche daselbt, fsagen gegen den Bätker und Konditor Karl Frenzel, früher v Nadebeul, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten auf Bestellung die in der Klagrechnung verzeichneten Waren und Arbeiten geliefert haben, mit dem An- trage auf vorläufig vollstretbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 150 4 86 4 nebst 4% Zinsen vom 6. April 1903 sowie 3 4 4 H Kosten eines zur Sicherung der Klagforderung_ erwirkten Arrestbefehls. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts|treits vor das Königliche Amtsgeriht zu Dresden, Lothringer Str. 111, Zimmer 189, auf den 21. Oktober 19083, Vormittags ¿9 Uhr. j Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

Dresden, am 20. Juni 1903.

26271 Oeffenciiche Zustellung. i D Gar für das Wasserwerk „Neu- brunn“ zu Radebeul, vertreten durh den Gemeinde- vorstand Werner in Radebeul, rozeßbevollmächtigier: Rechtsanwalt Lx. Hasche daselbst, klazt gegen Lat Konditor Karl Frenzel, früher in Radebeul, 1% unbekannten Aufenthalts, unter der Behaup R daß der Beklagte in der Zeit. vom 1. Novem fe 1902 bis 1. April 1903 79 chm Wasser zum Pre 5 von 19 M 75 S von ihm entnommen habe un daß ihm durch einen zur Sicherung, seiner See erwirkten Arrestbefehl und dessen Vollstreckung 1 ; 85 S Kosten entstanden seien, mit dem Antrags auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung des r klagten zur Zahlung von 19 A 75 - nebst ü Zinsen vom Tage - der Klagzustellung sowie 19 i 85 S Arrestkosten. Der Kläger ladet den Beklag 2 zur mündliden Verhandlung des Nechtsstreits po das Königliche Amtsgeriht zu Dresden, Lothringer Straße 1 11, Zimmer 189, auf den 21. Oktober 1903, Vormittags 29 Uhr. :

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

Dresden, am 20. Juni 1903.

26262] Oeffentliche Zustellung. i Der Rentner F. H. Siepmann zu Rellinghausen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Russell in Cssen, klagt gegen den früheren Pendanten W- Sprick, früher zu D jeßt unbekannten Ausfenk- halts, unter der Behauptung, daß der Beklagte 1m Juli 1876 in Erfüllung eines Kaufgeschäfts dem Kläger 9 Anteile der Bokrgesellshaft Prinz Friedrich Carl zediert, auh die Umschreibung auf den Namen des Klägers beantragt habe, daß jedoch die Anteil- scheine innerbalb der vertraglichen Frist von 14 Tagen nit übergeben sind, da Beklagter, ohne seine Ver- pflichtungen erfüllt zu baben, vorher flüchtig geworden ist, mit dcm Antrage:

1) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären, event. gegen Sicherheitöleistung, N

2) den Beklagten zu verurteilen, an ten Kläger 30000 A nebst 49/6 Sinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen. S

Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung tes Nechtsöstreits vor die 4. ivil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 17, Oftober 1903, Vormittags cinen bei dem ge» zu bestellen. wird dicser

9 Uhr, mit der Aufforderung,

dachten Gerichte zugelassenen Anwalt

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

Auszug der Klage bekannt gemacht. Essen, den 22. Juni 1903.

Boneko, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.