1876 / 254 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Oct 1876 18:00:01 GMT) scan diff

wortete der Marschall-Präsident mit einer längeren Rede, in welcher er hervorhob, daß, so lange er an der Spiße der Regierung stehe, er stets bestrebt sein werde, die Ruhe des Landes auf- recht zu erhalten. Jn der Erwiderung auf die Empsfangs- anrede des Präsidenten der Handelskammer gab der Marschall dem Wunsche Ausdruck, daß ret bald ein Zeitabschnitt ein- treten möge, wo die militärishen Rücksichten in den Hinter- grund träten und man sich aus\sclie: lih friedlichen Beschäf- tigungen hingeben könne. Am 19. begab sich der Marschall zu den leßten Manövern, denen des Il. und 1V. Armee-Corps. Bei seinem Empfange n Dreux am 91. äußerte der Marschall, er hoffe, die Militär-Reorgani- sation einem guten Ende zuzuführen und Frankrei dadur einen würdigen und dauerhaften Frieden zu sichern. Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte nie- derländishe Minister Baron de Zuylen de Nyeveldt überreihte dem Marschall-Präsidenten am 18. die Jn- Tignien des Ordens des niederländischen Löwen. Am 2830. hat der türkishe Botschafter Sadyk Pascha dem Präsidenten in besonderer Audienz die Notifikation der Thron- besteigung des Sultans Abdul-Hamid und fein neues Be- laubigungsschreiben überreiht. Durch ein am 29. veröffent- ichtes Dekret wurde, dem Vorschlage des Kriegs-Ministers emäß, angeordnet, daß die Befehlshaber von 15 Armee- orps die in Friedenszeiten nicht länger als 3 Jahre ihr Kommando behalten dürfen, falls e nicht auf fernere 3 Jahre bestätigt werden im Amt verbleiben sollen, da noch wichtige Aufgaben hinsichtlich der Reorganisation der Armee zu löjen seien, und es als wesentlich erscheine, daß diejemgen, welche dieses Werk begonnen haben, es auch vollenden. Die neuen Forts von Paris sind nunmehr sämmtlich fertig, bewaffnet und mit Garnisonen versehen; auch die neuen Befestigungs- werke an der Ostgrenze sind vollendet. Die am 17. statt- gehabten Ersaßwahlen für die Gemeinderäthe in 1200 Ge- meinden sind größtentheils in republifanishem Sinne ausge- allen. Ein am 9. veröffentlihtes Dekret des Präsidenten S die Bestimmungen für die Ausstellung von 1878 fest, welche die Dauer (vom 1. Mai bis zum 31. Oktober), den Umfang der Erzeugnisse, sowie Play und Anlage betreffen. Mit der Schweiz ist ein Uebereinkommen getroffen worden, nach welchem der von Frankreih gekündigte Handelsvertrag vom 30. Juni 1874 os bis zum 10. August 1877 in Kraft verbleibt, falls nicht eine anderweite Vereinbarung zwischen beiden Staaten geschlossen werden sollte. Der Kardinal- Erzbishof von Paris hat ein Schreiben an den Konseils- Präsidenten Dufaure gerichtet, worin er dem Minister und der Deputirtenkammer Vorwürfe wegen Streichung des Ge- halts für die Militärgeistlichen macht. Die liberalen Arbeiterkommissionen bereiteten gegenüber den ultramontanen Gesellenvereinen, deren Kundgebungen in Lyon uud Four- vières übrigens nicht den beabsichtigten Eindruck gemacht haben, einen Arbeiterkongreß in Paris vor.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 27. Oktober. Die Uebersicht über den Ausfall der heutigen Wahlen der Abgeordneten werden wir morgen nach den amtlichen Meldungen veröffentlichen. Für heut beschränken wir uns darauf, die uns bis zum Schluß der Redaktion bekannt ge- wordenen Resultate mitzutheilen. Es sind gewählt:

Berlin. I. Wahlbezirk. Kreisgerichts-Rath Kloy. Schrift-

steller L. Parisius. Gymnasial - Direktor Dr. Hofmann. 11. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Straßmann. Stadt- \yndikus Zelle. 111. Standesbeamter Knörcke. Prof. Dr. Virchow. IV. Dr. Zimmermann. Stadtgerichts - Rath Dr. Eberty. 5

Regierungsbez. Posen. 1. Wahlbez. Posen: Justiz-Rath Pilet.

Regierungsbez. Cassel. 3. Wahlbez. Cassel: Dr. Bähr.

Regierungsbez. Potsdam. 5. Wahlbez. Stadt Potsdam: Geh. Ober-Reg.-Rath a. D. Wulf shein.

Regierungsbez. Düsseldorf. 8. Wahlbez. Moers: Wirkl. Legations-Rath Dr. Aegidi. i

Regierungsbez. Düsseldorf. 10. Wahlbez. Krefeld : Seyffardt.

Provinz Hannover. 4. Wahlbez. Meppen: Staats-Minister a. D. Windthorst.

Vereinswesen.

Berlin, 26. Oktober. Das Centralcomité der deutschen Männerpflege-Bereine für verwundete Krieger hielt am 94. Oktober eine Sißung ab. Auf der Tagesordnung derselben ftand ein Antrag des internationalen Comités zu Genf im Interesse der Beach- tung der Genfer Konvention auf dem serbisch-türkischen Kriegs\chauplat.

Berlin, 27, Oktober 1876. Königlich Preußische Lotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der heut Pripeleeien piehung der 4. Klasse 154. Königl. Preuß. Klassenlotterie fielen:

1 Gewinn à 30,000 6 auf Nr. 53,605.

2 Gewinne à 15,000 M auf Nr. 62,233. 92,909.

3 Gewinne à 6000 #4 auf Nr. 5556. 55,848. 70,74

39 Gewinne à 3000 A4 auf Nr. 2938 4031 5673, 5949. 13,147. 18,428. 18,987. 20,045. 20,284. 20,328. 31,213 23,846. 25,324. 31,130. 32,490. 33,600. 37,685. 39,535. 39959. 41,058. 41,334. 42515. 43,453. 46,519. 47,200. 47,882. 51,724. §0,114. 61,518. 61,751. 64,007. 65,688. 65,957. 66,956. 66,970. 67,396. 82,654. 88,655. 93,893.

39 Gewinne à 1500 M auf Nr. 626. 2145. 4174. 6985. 11,628. 14,995. 18,231. 19,302 19,952. 24478. 25,876. 26,616, 27,599. 35,007. 37,589. 41,450. 44,638. 45,353. 45,781 46,816. 47,868. 50,187. 52,080. 52,371. 52,825. 53,531. 54,243. 63,438. 64,189. 64,865. 65,231. 67,036. 70,050. 71,134. 71,718. 75,024. 75,391. 80,339. 92,777. I 79 Gewinne à 600 6 auf Nr. 5489. 6055. 6460. 6470, 6937. 7517. . 8466. 8684, : 10612. 12,289. 16/117 17,183, 17,088, 17,916. 18/697. 20,564. 20,605. 23,115. 25,656. 27,546. 27,687. 27,862. 29,212. 29,681. 33,051. 36,981. 37,793. 38,557. 40,320. 40,561. 42814. 43,614. 44,078. 46,950. 48,069. 48,508. 48,820. 49657. 52,812, 52,966. 53,417. 53,486. 55,113. 55,853. 58,833. 60,313. 61,256. 61,494. 64,452. 65,31I. 65,741. 66,081. 66,800. 67,132. 67,301. 68,078. 68,122. 68,291. 68,969. 70,018. 70,854. 71,569. 71,707. 74,153. 75,408. 76,747. 77,193. 78,095. 78,377. 78,928. 80,256. 82,012. 85,714. 86,338. 86,817. 89,218, 92,112. 93,160. 93,383,

Kiel, 26. Oktober. Die „Kieler Ztg.“ meldet : Gestern Morgen sammelten sich die Festgenossen zum Festzuge bei dem alten Uni- versitätegebäude. Es war ein stattlicher Zug, der sich dur die ge- chmücdtten Straßen nah dem Schkoßgarten bewegte. Dort erhob i vor dem neuen Universitätsgebäude eine Ehrenpforte, wo der Vorsitzende des Landesaus\schufses dem Festzuge einen Gruß ent-

In der Diskussion wurde hervorgehoben, daß die Pforte, auf die direkt erfolgte Anregung, si sofort fur tie strenge Beobactung der Bestimmungen jener Konvention erflärt und entsprechende Befehle an die Truppen-Befehlshaber erlafien habe. Troß derselben sei jedo das rothe Kreuz, wie serbischerseits berichtet werde, nicht als Neutralitätszeichen anerkannt, sondern Aerzte und Sanitätszüge von türfishen Truppen vielfach behindert und geschädigt worden. Der Genfer Antrag, welcher die Gentralvereine des rothen Kreuzes in allen europäishen Staaten auffordert, ihre Wünsche für Aufrecht- erhaltung der Genfer Konvention an fompetenter Stelle kund zu geben, fand in der Sißung allgemeinen Anklang und es wurde ein entsprecbender Antrag des Referenten genehmigt. _Hierauf famen die Ergebnisse zur Erörterung, welche die Ausstellungen unter dem rothen Kreuze in Philadelphia und in Brüssel gehabt. Der zweite Vorsitende des Gentralcomités_ ; erstattete zu- gleich Bericht über die Verhandlungen des Kongre}!es, welcher sich an die Brüsseler Ausstellung für Heil- und Rettungswe]en angeschlossen i Philadelphia haben von den Ausstellern, welche auf Ver- anlassung Ihrer Majestät der Kaiserin-Köntgin durch Ver- mittelung des Centralcomités die Ausstellung beschickt hatten, neun die Preismedaille (die einzige Auszeichnung, welche überhaupt ertbeilt wurde) erhalten. Es is dabei zu bemerken, daß die Hauptbetheiligung der Aussteller unter dem rothen Kreuze in Brüssel stattgefunden, wo die ganze Ausstellung eine Spezialausstellung für Heil- und Rettungswesen war, Veber die Ausstellung in PRape pa bemerkt die in New-York erscheinende ä“nternational Review“: ; i Inten war der lebhafte Wunsch der Kaiserin Augusta, die deut- schen Vereine des rothen Kreuzes in Philadelphia vertreten zu sehen. Ihre Majestät hat in den Sitzungen des Centralcomités der Mânner- dereine und der Vaterländischen Frauenvereine, persönlich daran er- innert, daß Amerika das erste praftische Beispiel darin gegeben habe, wie man die Folgen des Krieges durch eine Organisation der Pflege auf den Sclachtfeldern und in deren Nähe mildern _föônne. Deutsh- land sei zudem Amerika doppelt verpflichtet , sowohl für die Sympathien, als auch für die außerordentliche humanitäre Hülfe, welche ihm aus den Vereinigten Staaten zu Theil wurden, als es seinen leßten großen Kamp| ausfoht. Die Kaiserin konnte für die Ausstellung in Philadelphia nicht so viel thun als fie beabsichtigt hatte, weil die Brüsseler Aus\tehung gleichzeitig stattfand und man nicht zwei Sammlungen zu beschaffen vermochte. Was aber unter dem rothen Kreuze überhaupt in, Philadelphia deutscherseits zur Ausstellung gekommen, ist im Wesentlichen auf Ver- anlassung und zum Theil auf Kosten Jhrer Majestät dorthin gesandt worden. Aus ihrem Privatbesiß sandte die Kaiserin eine prächtige Verbandtasche und das Prachteremplar der Preisschrift von Dr. Lueder über die Genfer Konvention als Zeichen ihrer befonderen Hoch- atung und Sympathie für Amerika.“ i E

Die deutsche Ausstellung unter dem ‘rothen Kreuze in Brüssel bat, wie allgemein anerkannt worden ist, insbesondere in dem Zweige der Transportmittel für die Fortshaffung Verwundeter von den Schlachtfeldern 2c. Alles überflügelt. In dem darüber erstatteten Bericht wurde beiläufig ein Umstand hervorgehoben, der Beachtung verdient. Unter den prämiirten Erfindungen befand sich nämlich die Einrichtung eines gewöhnlichen Eisenbahnlastwagens zum Kranfken- wagen. Cine Vorrichtung, welche der verdien|stvolle Fabrikant Plambeckt in Hamburg im Jahre 1873 in Wien ausgestellt batte, ohne daß sie dort besonders anerkannt worden wäre. In Brüssel (wo sie von der Warschau-Wiener Eisenbahngesellschaft ausse gestellt war) hat die Vorrichtung gerade wegen ihrer Einfachheit und ihrer leichten praktischen Herstellung großen Anklang gefunden.

Statistische Nachrichten. Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 15. Oktober bis ‘inkl. 21, Oktober. cr. zur Anmeldung gekommen: 356 Che-

\cließungen, 817 Lebendgeborene, 35 Todtgeborene, 508 Sterbefälle.

Gewerbe und Handel.

In der Generalversammlung der Breslauer Makler- Vereinsbank vom 25. d. M. wurde der Antrag auf Auflösung der Gesellschaft und deren Liquidation genehmigt; die drei gewählten Liquidatoren erklärten die Liquidationsgeschäfte ohne Gntschädigung Führen zu wollen.

Wien, 27. Oktober. (W. T. B.) Der „Presse“ zufolge hat die Albrechtsbahn mit der Regierung eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach die Regierung der Bahn die als Kaution niedergelegten 1,200,000 FI. Prioritäten erster Emission herausgiebt, dagegen jährli 30,000 Fl. von der Staatsgarantie zurüctbehält, bis gewisse konzession8mäßige Bauverpflichtungen erfüllt nd, Dieje 1,200,000 Fl. Prioritäten werden ebenso wie die für den Ausbau der Strecke Strvj-Beskid bestimmten, von der Regierung gleichfalls aus dem Verschluß herauszugebenden 45 Millionen Fl. Prioritäten erster Emission vernichtet. Die Albrecbtsbahn erhält endlich die Zu- cherung, daß die Regierung bei dem Reichsrathe beantragen werde, die für den Fall der Fusion zugesagt gewe}ene Erhöhung der Staats- garantie um 42,000 Fl. pro Jahr zu bewilligen.

(W. T. B.) In der gestrigen Situng der Direktion der Nationalbank wurde mitgetheilt, - daß die Vorlagen des Mi-

bot, den der Rektor erwiderte. Unter den Klängen des Schleêwigs- Holstein-Liedes begaben sich die Festgenossen alsdann an die Frei- treppe. Dort fand die Uebergabe des Schlüssels an den Rektor statt, der ihn dankend entgegennahm und Sr. Majestät dem Kaiser ein Hoch brachte, das bei Tausenden freudigen Widerhall fand, Dann nahmen die Festgenossen in der Aula Plat. Ein Orgelpräludium und der Vertrag eines Psalms eröffneten dort die Feier. Alsdann bestieg der derzeitige Rektor der Universität, Professor Dr. Weiß, das Ka- theder. Er gab in seiner Einweihungsrede ein klares, geistvoll aus- gearbeitetes Bild der geschichtlichen Entwickelung unserer Universität, \cilderte ihre und des Landes weselvolle Geschichte und gab eine lebendige Darstellung des Kampfes der Herzogthümer gegen Däne- mark, in dem die Christiana Albertina treu und mannhaft auf dem Ehrenplate stand. DieGeschichte der letzten zehn Jahre behandelte der Redner mit feinem Takte, indem er auf die Wirkung der großen Ereignisse des Jahres 1870 hinwies. An den geschichtliben Rückblick {loß sich die eigentliche Einweihungsrede. Sie war nach Form und Inhalt ein Meisterwerk. Aus vollem Herzen mit Wärme und Kraft gesprochen, machte sie einen gewaltigen Eindruck. Der Wiffenschaft, der akade- mijchen Jugend, dem Heimathlande, dem Vaterlande, der Ehre Gottes wurde die neue Heimstätte unserer alma mater geweiht. Möchten sich die an die Uebersiedelung der Univer- fität in die neuen Räume geknüpften Hoffnungen im ganzen Umfange erfüllen! Zum Schluß folgten die Chrenpromotionen. Zu Doktoren der Theologie wurden creirt: der Königlihe Staats- Minister Dr. jur. Falk in Berlin, Konsistorial-Präsident Dr. jur. Mommsen in Kiel, Generäk-Superintendent Jensen in Kiel; zu Doktoren beider Rechte: Ober-Präsident Frhr. v. Scheel-Plessen in Kiel, Vize-Präsident des Ober-Tribunals Henrici in Berlin, Dber- Appellationsgerihts-Rath a. D. de Fontenay in Kiel; zu Doktoren der Medizin: Optikus Schröder in Hamburg, Zahnarzt Fricke in Kiel; zu Doktoren der Philosophie: Oberst und Chef der fTartogra- phishen Abtheilung im Großen Generalstabe Geerz in Berlin, Se- pater f jur. Kircenpauer in Hamburg, Oberlehrer Prof. Jansen in Kiel.

Das Strafgeseßbuch für das Deutsche Reich und di neben demselben geltenden bürgerlihen deutschen Reich s-Strafsgeseße von C. F. Anders, Geh. Reg.-Rath. 3. Auflage. Berlin, im Verlage von Carl Heymann. 1876. Dies bereits in dritter Auflage ershienene Werk, dessen Tendenz die übersihtliche Zusammenstellung aller im Deutschen Reiche zur Anwendung kommenden strafrechtlihen Bestimmungen ift, fügt

nisteriums, betreffend die fünftige gemeinsame Notenbank der Nationalbank übergeben worden sind. Dieselben bestehen aus eiuer vom österreichischen und ungarischen Finanz-Minister unterzeibneten Note an den Gouverneur der Bank und zwei Beilagen, wele die Statuten und das Reglement der privilegirten österreihisch-ungari- {hen Bankgesellschaft entbalten. Die Vorlage wurde einem Comité zur Vorberathung überwiesen. M osfau, 26. Oktober. (W. T. B.) ProzeßStrousberg. In der heutigen Verhandlung wurde der Direktor der Kausmanns- dank als Satverständiger vernommen. Derselbe gab zu, daß er die von Strousberg gestellten Sicherheiten uud seine Prioritäten, ohne si selbst überzeugt oder die Unterlagen geprüft zu habeu, nur nach Angabe Anderer beurtheilt habe. Die „New-York. Hd. Zt g.“ äußert si in ihrem vom 13. Of- tober datirten Wochenbericht über die allgemeine Geschäfts- lage folgendermaßen: Die Besserung, welhe sich in dem ver- gangenen Monat bemerkbar gemacht, kann nur als das erste \{wache Anzeichen einer günstigen Wendung der Geschäftélage betrachtet wer- den. Uebereilt wäre es, mit Sicherheit annehmen zu wollen, daß die harten Zeiten {on gänzlich vorüber seien. Vie Lebhaftigkeit, welche den Monat September charafkterisirt hat, und welche namentli in New-York und Philadelphia durch den kolossalen Fremdenverkehr in Folge der Ausstellung hervorgerusen wurde, dürfte \{wer- lid in gleichem Maße 1m Herbst und Winter anhalten, und wer sich nicht Enttäushungen aus]eßen will, wird gut thun, seine Hoffnungen auf eine langsame, aber stetige Bes- serung des Geschäfts zu beschränken. Ver dieswöchentliche Geld stand gab Andeutungen, daß die seit lange herrschende Abundanz ich ihrem Ende nahe. Die hiesigen Banken fahren fort, nah dem Westen, wo die Mobilisirung der Ernte jeßt in vollem Gange ift, zu remittiren und find die dazu nöthigen Beträge auch nit so be- deutend, wie in früheren Saisons, so wird doch die Differenz dur die ctwas lebhafteren Anforderungen des legitimen Geschäfts nahezu ausgeglichen. Durschnittératen sur call loans gegen Depot gemis{- ter Sekuritäten stellten sich in der ersten Hälfte der Woche auf 3 bis 49/, später ca. 1/9 billiger und hegen Hinterlegung von Bundes- papieren niht über 2°/. Im Diskontogeschäft rangirten kurze Sicht Platzwesel erfter Klasse à 5—6 °/n p. 2 i E “Im dieswöchentlichen Goldmarft fluftuirte das Agio zwischen 91—BI, mit 9 als heutiger Slußnotirung. Die Stimmung war im Allgemeinen flau, da keine Faktoren zu Gunsten der Hausse corbanden. Die Knappheit an Cash Gold hat durch Zufluß aus Californien und England ein Ende erreicht ; die Hausse sah sih aus- \{ließlich auf die Defensive beschränkt, d. h. fte versuchte, sich ihrer Engagements so gut wie mögli zu entledigen. Wenn troßdem das Agio nur langsam fiel, so lag dies hauptsächlich an dem noch immer belangreihen Blanco-Interesse, desen Deckungen einer scharfen Baisse entgegen arbeiteten. Für gekündigte Bonds zahlt das Schaßamt 18,800 Doll. aus, für fällige Zinsen 90,200 Doll. Am Waaren- und Produktenmarkt war das Geschäft ver- bältnißmäßig till; Importen litten vou der durch die Ofktober- Wahlen hervorgerufenen Aufregung, während sich in Erporten erst dann eine rege Lhâtigkeit entwickeln dürfte, wenn die Situation in Europa sich mehr geklärt haben wird. Die Ende der Woche ein- getroffenen wiederum friegerischer lautenden Nachrichten veranlaßten Snhaber von Brodstoffen, ihre Forderungen wesentlich zu er- höhen, während andererseils zu_ vorwöchentlichen Frachtratea feine Schiffe erhältlich sind, 10 daß das Geschäft von beschränktem Umfang blieb. Baumwolle verlor von dem am Mittwoch erzielten Avanz von % C. „s{chon am nächstfolgenden Tage wiederum die Hälfte und {loß in disponibler Waare matt, aus Lieferung jedoh etwas fester. Rohes Petroleum erholte sich zum Theil von dem im Laufe der Woche erlittenen Rückgang; raffinirtes Petroleum flau, jedo in erster Hand ohne Preisänderung; nach den neuesten, bis zum 2. Oktober reichenden Statistiken kalkulirt sich die tägliche Dur(schnitts-Produktion von Petroleum .auf 24,339 Saß, der tägliche Erport auf 18,129 Faß gegen 18,533 Faß im Vorjahr und der tägliche inländische Konsumverbrauch auf 8224 Faß gegen 7197 im Vorjahr. Der Waaren- und Produkten-Import wöhrend der am 7. Oktober c. beendeten Woche repräsentirt etnen Gesammt- werth von 5,030,112 Doll. gegen 5,499,261 Doll. in der Vorwoche, cine Abnahme von 469,149 Doll. ergebend. Fremde Webstoffe parti- zipiren am Gesammtwerth des leßtwöchentlichen íImports mit 1,548,572 Doll. resp. mit 142,051 Doll. mehr als in der Vorwode, während der Import diverser Produkte und Waaren um 611,200 Doll. geringer war. Am Waaren- und Produkten-Export während der am 10. Oftober c. beendeten Woche, dessen Gesammt- werth in Höhe von 6,003,215 Doll. eine Zunahme von 668,100 Doll, gegen die Vorwoche aufweist, partizipirt Baumwolle mit 8736 Ballen im klarirten Werth von 535,810 Doll. gegen 9096 Ballen im Werth von 545,286 Doll. in der Vorwoche und 11,270 Ballen resp. 11,254 Ballen im Werth von 829,765 Doll. resp. 900,105 Doll. in der Parallelwoche beider Vorjahre. Erfindungen. (A. A. C.) Ein Amerikaner in Cambridge, Massachusetts, hat eine Maschine erfunden, die Holz in so äußerst dünne Stücke \chneidet, daß dieselben als Tapeten verwendbar sind, Professor Church hat aus den brillant rothen Federn des Vogels, der als der „Wegerih-Esser“ bekannt ist, ein neues animalisches Pig- ment gewonnen, das er „Turacin“ nennt.

der früheren Ausgabe von 1874 zwölf spätere Geseße hinzu, unter denen das Bahn-Polizeireglement, das Geseß über Beurkundung des Personenstandes, das Bankgesez und drei Geseße zum Schutz des Ürheberrechts an Werken der bildenden Künste, an Photographien, Mustern und Modellen die wichtigsten find. Die Texte der darin aufgenommenen Geseße sind vollständig und wortgetreu wiedergegeben und mit Inhaltsverzeichnissen, erläuternden Anmerkungen und Hin- weisungen auf die bezügliche Literatur und Rechtssprehung versehen. Ein umfassendes Sachregister erleichtert dem Verwaltungsbeamten

,

die Benutzung einer Arbeit, die einem wirklichen Bedürfniß entspricht.

Neuwied, 25. Oktober. (Köln. Ztg.) Gestern Abend bran nte die biesige lutherische Kirche vollständig nieder. Die Glocken. sind geschmolzenz es stehen nur noch die äußeren Mauern.

mit: „Kaum ist die „Kunst- und Kunstgewerbeausftellung" zum glüd- lichen Abschlusse gelangt, so beschäftigt man sih mit dem Projekt, im kommenden Sommer eine „internationale Kunstausstellung in unserm Glaspalasft zu veranstalten, wie eine solche zuleßt 1869 abgehalten worden war. Das Projekt hat alle Aussicht, zur Ver- wirklihung zu gelangen, zumal eine vorläufige Genehmigung der Königlichen Staatsregierung bereits vorliegt.“

Augsburg, 27. Oktober... (W. T. B.) Der „Allgemeinen ots: wird aus Stuttgart vom 26, d. M. gemeldet: Das be- annte Scchriftstellerpaar Reinsbergj- Düringsfeld ist hierselb auf der Durchreise gestorben, Ida von Düringgsfeld gestern Nachmittag, ihr Gatte Otto von Reinsberg heute:

——_—_

Theater.

Im Friedrich - Wilhelms städtischen

Frl. v. Meersberg die durch sie kreirte Parthie des „Lieutenant

Wladimir“ in_„Fatinißa“ wieder übernommen. Die „Fürstin Lydia“

S LEER Operette ift augenblicklich durch Frl. Csepcsany! ertreten.

Theater hat

D

Redacteur: F. Prehm. Verlag dex Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen

Berlin:

(eins{ließlich Börsen-Beilage).

Münwen, 24. Oktober. Die „Allg. Ztg.“ theilt Folgendes

S) - . s Ausnahme, nicht der Auberaumung einer besonderen Sißung,

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen

M 254.

Königreich Preußen. Ministerium des Fnnern.

3 S Regulativ für den Geschäftsgang und das Verfahren bei den Provinzialraäthen und den Bezirksräthen.

Auf Grund des §. 69 Absaß 5 und des §. 130 der Provinzial- sas g I e. A ergeht zur ns des Geschäfts- ganges und des Verfahrens bei den Provinzialräthen un Bezirksräthen nachstehendes B : h Saw

; Regulativ. Sitßungen des Provinzial- (Bezirks-) Nathes.

S. 1. Der Provinzial- (Bezirks-) Rath versammelt ih auf Berufung seines Vorsizenden (S8. 62 bezw. 67 der Provinzial- ordnung). Dem Vorsißenden bleibt es überlassen, im Voraus regel- mäßige Sißungstage zu bestimmen.

Ler IEAg der Stellvertreter

_§. 2. Ein Mitglied, welches dur Krankheit oder durch \onstige nit zu beseitigende Umstände verhindert ist, einer Sißung des Pro- vinzial- (Bezirks-) Rathes beizuwohnen, hat dies sofort behufs Ein- berufung eines Stellvertreters dem Vorsitzenden anzuzeigen.

Die Reihenfolge, in welcher die Stellvertreter einzuberufen find, wird durch Beschluß tes Provinzial- (Bezirks-) Rathes bestimmt.

\ Urlaub der Mitglieder.

8. 3. Die ernannten Mitglieder und deren Stellvertreter bedürfen zu ‘einer die Dauer von sechs Wochen übersteigenden Entfernung vom Sitze des Provinzial- (Bezirks-) Nathes eines von dem Minister des Innern zu ertheilenden Urlaubs, unbeschadet der sonstigen, hinsicht- lich der Beurlaubung der Staatsbeamten bestehenden Vorschriften.

Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter haben bei beabsichtigter längerer Entfernung von ihrem Wohnorte sich, behufs Sicherung der Beschlußfähigkeit des Kollegiums (§8. 69 der Provinzial- ordnung), mit einander zu benehmen und dem Vorsitzenden fofort entsprechende Anzeige zu machen.

Befugnisse des Vorsißenden. Leitung des Verfahrens.

:_ 8. 4. Der Vorsißende leitet und beaufsihtigt den gesammten Geschäftsgang bei dem Provinzial- (Bezirks-) Rathe und sorgt für dié prompte Erledigung der Geschäfte. Er eröffnet die eingehenden Schriftstücke und vermerkt auf denselben den Tag des Einganges.

9,92 Der Vorsitzende bereitet die Beschlüsse des Provinzial- (Bezirks-) Nathes vor und trägt für deren Ausführung Sorge.

_ Verfügungen, welche, ohne der sachlicen Beschlußfassung vorzu- greifen, ledigli zur Vorbereitung derselben dienen oder die Leitung des Verfahrens bezwecken, werden der Regel nach ohne Voitrag im Kollegium des Provinzial- (Bezirks-) Rathes entweder von dem Vor- sißenden selbst oder, unter seiner Mitzeichnung, von demjenigen Mit- gliede des Provinzial- (Bezirks-) Rathes Namens des lekteren er- lassen, welchem der Vorsitzende die Bearbeitung der Sache überträgt. __ Ergiebt sich zwischen diesem Mitgliede und dem Vorsitzenden eine Meinungsverschiedenheit oder wird gegen das Verfügte von den Betheiligten Einspruch erhoben, fo ist die Beschlußfassung des Kollegiums darüber herberzuführen. Dem Ermessen ves Vorsitzenden bleibt es in allen Fällen überlassen, de1 vorgängigen Vortrag im Kollegium anzuordnen.

_§. 6. Der Vorsitende vertheilt die Geschäfte an die Mit- glieder des Provinzial- (Bezirks-) Rathes. - In den zur kollegialischen Beschlußfassung des letteren gelangenden Sachen bestellt er aus der Zahl der Mitglieder einen Referenten und nah Befinden einen Kor- refcrenten, cüd kann er dazu sich selbst ernennen.

& 7. Der Vorsitende leitet die Verhandlungen und Berathungen in den Sitzungen des Provinzial - ( Bezirks -) Rathes, er stellt die Fragen und sammelt die Stimmen, vorbehaltlich der Entscheidung des Kollegiums, falls über die Frage- stellung oder über das Ergebniß der Abstimmung eine Meinungs- verschiedenheit entsteht.

In der Regel wird von dem Referenten mündlicher Vortrag ge- halten; es kann indessen. von dem Vorsitzenden auch die Anfertigung eines schriftlichen Referates angeordnet werden.

In Sachen, welche einer besonders \{leunigen Erledigung be- dürfen, und für welche eine mündliche Verhandlung durch das Geseß nit vorgeschrieben ist, kann der Vorsit:ende geeigneten Falls eine \riftlihe Abstimmung der Mitglieder veranlassen, verbleibt jedoch hier- bei eine für die Erledigung des Gegenstandes erhebliche Meinungsver- sciedenheit, so ist in allen Fällen die kollegialische Beschlußfassung in einer Sißung des Provinzial- (Bezirks-) Rathes herbeizuführen.

Mündliche Verhandlung.

_§. 8. Zur Erledigung der dem Provinzial- (Bezirks-) Rathe obliegenden Geschäfte ist eine mündliche Verhandlung unter den Be theiligten außer in den im Gesebe ausdrücklih bezeihneten Angele- genheiten, nit erforderlih. Der Provinzial- (Bezirks-) Rath ist jedo befugt, in allen seiner Beschlußfassung unterliegenden Angele- genheiten die Betheiligten oder ihre mit Vollmacht versehenen Ver- treter zur mündlichen Verhandlung vorzuladen (§. 69 Absaß 4 der Provinzialordnung). Für die mündliche Verhandlung gelten die nabstehenden Bestimmungen (88. 9 bis 13).

_- S. 9. Zur mündlichen Verhandlung werden die Betheiligten oder ihre mit Vollmacht versehene Vertreter unter der Verwarnung vor-

eladen, daß beim Ausbleiben nach Lage der Verhandlungen werde

esblossen werden. In der Vorladung ist die zur mündlichen Ver- handlung bestimmte Stunde anzugeben.

Den Betheiligten teht es frei, ihre thatsählihen Erklärungen soweit folche nidt vorab von ihnen erfordert worden waren (8. 26, Absatz 4 des Gesetzes, betreffend die Zuständigkeit der Verwaltungs- behörden und der Verwaltungsgerichtsbehörden 2c. vom 26. Juli 1876); vor dem Términe sriftlich einzureichen.

__ Die zur mündlichen Verhandlung gelangenden Sachen werden in der durch den Vorsitzenden bestimmten, durch Aushang vor dem Sitzungszimmer bekannt zu machenden Reihenfolge erledigt.

8. 10. In der mündlichen Verhandlung sind die Betheiligten oder ihre mit Vollmacht versehenen Vertreter zu hören.

Bleiben die Betheiligten aus, so wird das Sachverhältniß dur den Referenten. vorgetragen. Dasselbe geschieht, wenn eine Gegen-

partei nit vorhanden oder von zwei Parteien nur eine erschienen 2 “é letzteren ist nach dem Vortrage des Referenten das Wort zu geben. Indessen hängt es von dem Ermessen des Vorsitzenden ab, au in dem Falle, wenn zwei Parteien vorhanden und erschienen sind, den Vorkrägen derselben die Darstellung des Sachverhältnisses durch den Referenten vorausgehen zu lassen. f

. Der Vorsitzende hat dahin zu wirken, daß der Sachverhalt voll- ständig at und die sa{dienlihen Anträge von den Bethei- ligten gestellt werden.

8. 11. Die Betheiligten sind in der Wahl der von ihnen zu bestellenden Bevollmächtigten niht beschränkt, Der Provinzial- (Bezirks-) Rath kann Vertreter, welche, ohne Rechtsanwalte zu sein, ciseerretung vor dcm Kollegium gewerbsmäßig betreiben, zurück-

en.

: Gemeindevorsteher, welche als solche legitimirt sind, bedürfen zur Vertretung ihrer Gemeinden einer besonderen Vollmacht nicht.

G F. 12. Der Vorsißende verkündigt den ergangenen Beschluß. Hat die Verkündigung des Beschlusses niht sofort erfolgen können, so bedarf es zu diesem Behufe, vorbehaltlih der im §. 14 bezeichneten

Erfte Beilage

Berlin, Freitag, den 27. Oktober

genügt die Zustellung des, in der Regel mit Gründen zu versehenden, Beschluffes an die Betheiligten.

_ckS. 13, Die mündliche Verhandlung erfolgt unter Zuziehung eines vereideten Protokollführers. Das Protofoll muß die wefent- [ichen Hergänge der Verhandlung enthalten. Dasselbe wird von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer unterzeichnet.

Gewerbepolizeilihe Angelegenheiten.

des Geseßes über die Zuständigkeit 2c. vom 26. Juli 1876 der Beschlußfaffung des Bezirksrathes überwiesenen gewerbe- polizeilichen Angelegenheiten finden die Vorschriften der S8. 17 bis 23, 25, 51, 52 und 54 der Reichs - Gewerbe - Ordnung, sowie die Bestimmungen unter Nr. 1, 3 und Nr. 11, 26 bis 44, 48, 52 und 53 der Anweisung zur Ausführung der Gewerbe- Ordnung vom 4. September 1869 Anwendung, leßtere Bestimmun- gen mit den aus dem Gesebße, betreffend die Zuständigkeit 2c. vom 26. Juli 1876, sich ergebenden Mafßgaben. In diesen Angclegen- heiten hat die Verkündigung des Beschlusses (S. 12) stets in öffent- liber Sißung zu erfolgen (S. 21 der Reichs-Gewerbe-Ordnung). Erscheint die Ausfeßung des Beschlusses nothwendig, so erfolgt die Verkündigung desselben in einer weiteren Sitzung, welche sofort an- zuberaumen und den Betheiligten bekannt zu machen ift.

Ausfertigungen 2c. §8. 15. Alle Verfügungen, Beschlüsse 2c. werden in der Aus- fertigung mit der Unterschrift: Der Provinzialrath der Provinz N. N.

bezichung8weise : L Der Bezirksrath zu N. N.

versehen und von dem Vorsißenden vollzogen. Die Urschriften der vom Kollegium gefaßten Beschlüsse sind von wenigstens drei Mitglie- dern mit Einschluß des Vorsißzenden und des ernannten Mitgliedes zu vollziehen,

Bei- Eröffnung der Beschlüsse und Verfügungen find gemäß S. 29 des Gesetzes, betreffend die Zuständigkeit 2c. vom 26. Juli 1876 die Betheiligten über die Nechtsmittel, die Fristen zur Ein- legung derselben, und über die Folgen der Versäumniß derjelben zu

belehren. Geschäfts-Kontrolbücher 2c.

__S§. 16, Die Einführung der erforderlichen Geschäfts-Kontrol- bücher bleibt bis auf Weiteres den Vorsißenden des Provinzial- (Be- zirks-) Rathes nah Berathung mit dem Letzteren überlassen.

Die Bezirksregierung am Sitze des Provinzial- (Bezirks-) Rathes hat bis auf Weiteres dem Provinzial- (Bezirks-) Rathe die erforder- lihen Geschäftslokale, das erforderlihe Subaltern-Personal und den Bureaubedars zur Verfügung zu stellen.

S1 Um Fahres\{lusse hat der Vorsitzende des Provinzial- (Bezirks-) Rathes in Gemeinschaft mit dem ernannten Mitgliede dem Minister des Innern eine Uebersicht der vorgekommenen Ge- schäfte berichtlih einzureichen. In derselben ist die Zahl der von dem Provinzial- (Bezirks- Rathe im Laufe des Jahres abgehaltenen Sigßungen, sowie die Zahl der anhängig gemachten, erledigten und unerledigt gebliebenen Sachen anzugeben, unter Hinzufügung derjeni- gen gutachtlihen Bemerkungen, zu denen die bei Handhabung der Bestimmungen der Provinzialordnung, des Gesetzes, betreffend die Zuständigkeit 2c. vom 26. Juli 1876, und des gegenwärtigen Regu- latives gemachten Erfahrungen Anlaß bieten.

Berlin, den 23. September 1876.

Der Minister des Innern. Eulenburg.

Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee - Fähnriche 2x. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im Beurlaubten- stande. Baden-Baden, 17, Oktober. Oppermann, Vize- Feldwebel vom 1. Bataillon Landwehr - Regiments. Nr. 60, v. Borries, Vize-Feldwebel vom 2. Bataillon Landwehr - Negts. Nr. 79, zu Seconde-Lieuts. der Reserve des 1. Garde-Regts. z. F-, Goslich, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 34, Gérard, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, zu Sec. Lts. der Res. des 2. Garde-Regts. z. F., v. Wilmowski 1., Sec. Lt. von der Res. des 2. Garde-Regts. z. F., zum Pr. Lt., W ittneben, Vize- Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 78, zum Sec. Lt. der Ref. des 3. Garde-Regts. z. F., Wegener, Vize-Feldw. vom 1. Balk. Landw. Regts. Nr. 75, zum Sec. Lt. der Nes. des Kaiser Alexander Garde-Gren. Regts. Nr. 1, Parow, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 28, Loeper, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 60, zu Sec. Lts. der Res. des Kaiser Franz Garde- Gren. Regts. Nr. 2, Nicolai, Vize-Feldwebel von demselben Ba- taillon, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Garde-Grenadier-Regiments, Janzen, Vize-Feldw. von demselben Bat., Bastin, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, Bodenbender, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 66, zu Sec. Lts. der Res. des

Regt. Nr. 35, zum Sec. Lt. der Ref. des 2. Garde-Ulan. Regts. be- fördert. Riesberg, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 69, zum. Sec. Lk. der Res. des Jäger-Bats. Nr. 8 befördert. v. Hünefeld, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 41, v. -Drigalski, Nitschmänn, Brandstaeter, Bieler, Speiser, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, zu Sec. Lieutenants der Reserve des Gren. Regts. Nr. 1, Dalheimer, Vize - Feldwebel vom 2. Bataillon Landw. Regts. Nr. 41, Fisher, Rautenberg, Vize- Feldwebel vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, zu Sec. Lts. der Res. des Gren. Regts. Nr. 3, Brü- nicke, Buttkus, Schmidt, Jacoby, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 1, Hein, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 41, Spirgatis, Bahrendt, Schauinsland, Vize- Feldw. vom Ref. Landw. Bat. Nr. 33, Buchholz, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 5, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Nr. 41, Stenger, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Nr. 36, Gamradt, Reinhold, Mewius, Nicolaiski, Hassenstein, Woede, Kade, Kleemann, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, Reinbacher, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 43, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Nr. 43, Raabe, Eyser, Vize- Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 5, zu Sec. Us. der Res. des Inf. Regiments Nr. 44, Zimmermann, Nadolny, Vize-Feldwebel vom 2. Bataillon Landw. Regiments Nr. 41, Gitt, Sczepansky, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, oerster, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 5, zu Sec. Lts, der Res. des Inf. Regts. Nr. 45, v. Livonius, Sec. Lt. von der Res. des Kür. Negts. Nr. 3, zum Pr. Lt., v. Glafow, Vize- Wachtm. vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, zum Sec. Lt, der Reserve des Kür. Regts. Nr. 3, Krant, Vize-Wachtm. von demselben Bat., zum Sec. Lt. der Ref. des Drag. Regts. Nr. 1, Kühn, Vize-Wacht- meister von demselben Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. Nr. 10, Macketanz, Vize-Wachtm. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 41, zum Sec. Lî. der Res. des Hus. Regts. Nr. 12, Hinze, Vize-Wachtmeister vom 2. Bataillon Landwehr-Regiments Nr. 45, zum Seconde-Lieutenant der Reserve des Ulanen-Regiments Nr. 8, Konegen, Sulz, Vize-Feldw. vom Ref. Landw. Bat. Nr. 33,

vielmehr

8. 14. Für das Verfahren in den dur die 8&8. 124 und 126 |

4. Garde-Gren. Regts., v. Saucen, Vize-Wachtm. vom Res. Landw. |

Staals-Anzeiger. 1876.

Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 41, zum Prem. Lt. befördert ; Fuhrmann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. egts. Nr. 2, zum Hauptm., Schade, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw, Regts. Nr. 14, zum Pr. Lt., Cleve, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 9, zum Scc. Lt. der | Res. des Gren. Regts. Nr. 9, Münchau, Vize-Feldw: vom 2. Bat. 8. Pomm. Landw. Regts. Nr. 61, zum Sec. Lt. der Ref. des Füs. Negts. Nr. 33, WinkelHausen, Vize-Feldw. von demselben Bat , Seelmann, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 34, zu Sec. Lts. der Res. des Füs. Regts. Nr. 34, A ndr ié, Vize-Feldw. vom 9. Bat. Landw. Reats. Nr. 61, zum Sec. Lieut. der Reserve des 6. üInfanterie-Regts. Nr. 43, Tyrocke, Henning, Funck, Vize- Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 14, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Nr. 49, Koselke, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regis. Nr. 61, zum Sec. Lt. der Ref. des Inf. Regts. Nr. 61, Taureck, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 34, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 64, Wunderlich, Vize-Wachtm. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 21, zum Sec. Lt. der Ref. des Kür. Regts. Nr. 3, v. Stumpfeldt, Pr. Lt. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 5, zum Rittmeister, Liephardt, Vize-Wachtm. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 9, zum Sec. der Ref. des Huf. Regts. Nr. 5, v. T\chepe, Vize-Wachtm. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 14, zut. See, A, der Nes... des a Mun. N. 15, befördert. L Wrottituer, See. Lt, von bex - Rel. des Inf. Regts. Nr. 18, als Res. Offizier zum 4. íInfanterie-Regt. Nr. 21 verseßt ; Gutsche, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, Jahn, Hetell, Vize-Feldw. vom 2. Bat. desselben Regts., zu Sec. Lts. der Res. des Gren. Regts. Nr. 8, Senf f, Vize- Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, Kriesche, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 52, Wegner, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, zu Sec. Lts. der Res. des Gren. Regts. Nr. 12, Paeckelmann, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 64, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 20, Kersten, Vize-Feldw. von dems. Bat., Wendt 1, Wendt 11, Vize- Feldw. vom 2. Bat. Ldw. Negts. Nr. 24, zu Soec. Lts. der Ref. d. Inf Regts. Nr. 24, v. Grab owsfi, Vize-Feldw. vom Ref. Landw. Regt. Nr. 35, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 30, Taeglich8beck, Vize- Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 60, zum Sec. Lt. der Ref. des Füs. Negts. Nr. 35, Schultz, Neugebauer, Vize-Feldw. vom 9, Bat. Landw. Regts. Nr. 8, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Nr. 48, Eblert, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr.8, Zeiger- mann, Vizc-Feldw. vom 2. Bat. dess. Regts., Wittenhagen, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 52, Dahms, Vize- Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 60, zu Sec. Lts. der Ref. des Inf. Regts. Nr. 52, Harb, Vize-Feldw. vom Ref. Landw. Regk. Nr. 35, zum Sec. Lk, der Res. des Inf. Regis. Nr. 64, Müller, Vize - Feldw. vom 2. Bataill. Landw. Regts. Nr. 24, zum Sec. Lieut. der Reserve des Füs. Regts. Nr. 90, v. Sydow I., v. Sydow 11, Vize-Wachtm. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, zu Seç. Lts. der Res. des Drag. Regts. Nr. 2, Lorenz, Vize-Wachtm. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 60, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. Nr. 3, Wahrburg, Vize- Wachtm. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 8 zum Sec. Lt. der Ref. des Ulanen-Regts. Nr. 3, Ganter, Vize-Wachtm. von dems. Balk. unter gleichzeitiger Verseßung zum Train, zum Sec. Lt. der Mes. des Train-Bats. Nr. 3, befördert. Stolze, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 96, zum Sec. Lt. der Res. des Inf Regts. Nr. 14, Mewes, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 66, zum Sec. L. der Reserve des Inf. Regts. Nr. 26, Rogge, Vize- Feldwebel vom * 2. Bataillon Landwehr - Regiments Nr. 27, zum Seconde-Lieutenant der , Reserve des Infanterie-Regiments Nr. 27, Frenkel, Vize-Feldw. von dems. Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 66, Bertrand, Vize-Feldw. vom 9. Bat. Landw. Regts. Nr. 26, Pistorius, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 27, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Nr. 93, Himmelreich, Liebmann, Müller, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 96, zu Sec. Lts. der Reserve des öInf. Regts. Nr. 96, v. Nath usius, Vize-Wachtm. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 66, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. Nr. 6, Möhring, Vize-Wachtm. von dems. Bat. Meyer, Vize-Wachtm. vom 2. Bat. Low. Regts. Nr. 27, Mühling, Vize-Wachtm. v. 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 26, zu Sec. Lts. der Res. des Drag. Regts. Nr. 7, Graf v. Hohenthal, Limburger, Vize-Wachtm. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 67, zu Sec. Lts. der Res. des Hus. Negts. Nr. 7, Rusche, Vize-Wachtm. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 27, zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts. Nr. 10, Boeske, Wohlfahrt, Pr. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 71, zu Hauptleuten, Budy, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 96," zum Pr. Lt. befördert. Mittnach t, Vize-F-ldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 63, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 59, Kluczny, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 22, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 63, Frit\ch, Vize-Wachtm. von dems. Bat., zum Sec. Lt. der Res. des anen -Mais. Nr. 2, befördert. Krahnen, Vize- Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 16, Marnit, Vize-Feldw. von dems. Batall. zum Sec. Lt. der Reserve des Inf. Regts. Nr. 17, Pauly, Vize- Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, zum Sec. Lt. der Ref. des Inf. Regts. Nr. 56, Ohnefsorge, Vize-Feldw. vom 2. Bak. dess. Regts., zum Sec. Lt. der Reserve des Infant. Regts. Nr. 71, Krauß, Vize-Wachtm. vom 2. Bat. Landw. Negts. Nr. 17, zum Sec. L. der Res. des Drag. Regts. Nr. 24, Clavé von Bou- haben, Vize-Wachtm. von dems. Bat., zum Sec. der Res. des Hus. Regts. Nr. 8, v. Beckerath 1., Vize-Wachtm. von dems. Bat., zum Sec. Lieut. der Res. des Hus. Regts. Nr. 11, v. Beckerath Il, Scheibler, Vize - Wachtmeister von demselben Bataillon, zu Seconde-Lieutenants der Reserve des Ulanen-Regiments Nr. 7, Kniffer, Vize-Wachtm. von dems. Bat., Roeffs, Pfeffer, Vize- Wadctm. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, zu Sec. Lts. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 5, Maßmann, Pellinghoff, Große- Brauckmann, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 16 zu Pr. Lt3., befördert. Rabich, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, zum Sec. Lt. der Reserve des Inf. Regts. Nr. 28, B est, Walseck, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Regk. Nr. 40, zu Sec. Lts. der Reserve des Inf. Regts. Nr. 65, Früh- ling, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 69, zum Sec. Lt, der Res. des Inf. Regts. Nr. 67. Waldth aufen, Vize-Wachtm. v. 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, zum Sec. Lt. d. Res. des Kür. Regts. Nr. 8, Pauly, Vize-Wachtm. von dems. Bat., zum Sec. Lt. der Ref. des Ulan. Regts. Nr. 7, Schmalhausen, Kesselkaul, Vize-Wacht- meister von demselben Bat., Baldus, Vize-Wachtm. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 68, zu Sec. Lts. der Res. des Hus. Regts. Nr. 9, Kayser, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Ref. Landw. Regts. Nr. 40, Lehnen, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bataillons Landw. Regts. Nr. 65, zu Pr. Lts., Frhr. v. Fürstenberg, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 68, zum Nitt- meister befördert. Mußgnug, Mangelsdorf, Vize-Feldw. vom 9. Bat. Landw. Regts. Nr. 111, zu Sec. Lts. der Res. des Infant. Regts. Nr. 22, Puschmann, Bile-freldiw. vom 1. Bat. Landwehr- Regts. Nr. 112, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Nr. 38, Schumacher, Vize-Feldw. vom 9. Bat. Landw. Regts. Nr. 111, zum Sec. Lt. der Ref. des Gren. Regts. Nr. 109, Winterer, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 112, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Nr. 110, Gimpel, Vize-Feldw. von demf.

zu Sec. Lts, der Landw. Inf., v. Ferber, Sec. Lt. von der Landw.

Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 111, Karo, Vize-