1938 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Aug 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staat8anzeiger Nr. 180 vom 5. August 1938. S. 2

besonderen Brandplaß. Wo dies niht möglich ist, sind die 4 unvertwertbaren Abfäkle mit Sand im Verhältnis von fünf Raumteilen Sand auf einen Raumteil Magnesiumlegierungen gut zu mischen; diese Mischung kann auf Müllplävße abge- fahren werden. Das Abfahren von unverniischten Abfällen von Magnesiumlegierungen auf Müllpläße und das Vergraben sind unstatthaft.

Zweiter Abschnitt. Schmelzen und Gießen von Magnesiumlegierungen. | 8 7. Gießräume.

(1) Räume, in denen Magnesiumlegierungen ges{chmolzen er gegossen werden, sollen in eingeschossigen Gebäuden tegen.

(2) Die Wände, Decken und Fußböden der Gießräume sollen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. i

(3) Die Vorschrift des Abs. 1 gilt nicht für Sprißgtießereien und für das Gießen in Metallformen. ;

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LUFLU g:

Die beim Gießen auftretenden Gase und Dämpfe sind durch ausreichende Lüftung der Arbeitsräume gegebenen- falls durch besondere Abzugshauben oder künstliche Lüftungs- anlagen zu entfernen.

Me

Schmelzöfen.

(1) Die Schmelzöfen müssen leicht zugänglich sein und sih bequem reinigen lassen. Das Ofeninnere ist täglih min- destens einmal von Tiegelzunder und losen Schlacken zu reinigen.

(2) Das Ofeninnere darf niht mit Wasserglas oder anderen silikatreihen Baustoffen ausgekleidet oder aus- gebessert werden.

(3) Die Einrichtungen zum Bedienen der Ofenheizung sind bequem zugänglich über Flur anzuordnen. Liegen sie im Gefahrenbereich des Ofens, so müfsen bei Oel- und Gas- feuerung die Breunstoff- und die Luftzufuhr außerdem von einer ungefährdeten, - leiht erreihbaren Stelle abgesperrt werden können. Das gleiche gilt für die Luftzufuhr bei koks- beheizten Oefen. Die einzelnen Absperrvorrichtungen sind so zu kennzeichnen, daß cine Verwechslung ausgeschlossen ist.

(4) Die Flammen sind so zu führen, daß der Tiegel nicht von Stichflammen getroffen wird.

S 10. Behandlung dex Shmelztiegel.

(1) Als Schmelztiegel sind zweckmäßig geshweißte oder gezogene Blechtiegel aus niedrig gekohltem Eisen oder Stahl- gußtiegel zu verwenden. Die Tiegel dürfen nur so Weit mit Schmelzgut gefüllt werden, daß ein Raum von etwa 10 bis 15 cm Höhe frei bleibt.

(2) Die Tiegel sind jedesmal, bevor sie in den Ofen eingeseßt werden, von anhaftendem Zunder zu befreien und durch allseitiges Abklopfen zu untersuchen, ob sie noch an allen Stellen dicht und stark genug find, um eine Schmelze ._ auszuhalten. Die Tiegel sind so einzuseßen, daß nicht stets. die gleichen Stellen vont den Flammen getroffen werden.

(3) Die Vorratsgefäße des zum Abdecken des flüssigen Tiegelinhaltes dienenden Salzes (z. B. Elrasal, Werralon) sind stets dicht verschlossen zu halten, Klumpiges und feuchtes Salz darf nicht benußt werden.

(4) Nach jedem Gießen ist der Tiegel von anhaftenden Metall- und Salzkrusten gründlich zu reinigen. Die Rü- stände sind in einem eisernen Abfallkasten aufzubewahren.

S1 Einshmelzen von Spänen.

Die Spâne dürfen nicht unmittelbar aus einem Behälter in den Schmelztiegel entleert, sondern müssen vorher aus- gebreitet und auf Fremdkörper und Feuchtigkeit geprüft werden. Feuchte Späne sind vor dem Einschmelzen an der Luft zu trocknen. Es dürfen jedohch an den Schmelzöfen keine großen Mengen von Spänen ausgebreitet werden,

812. Bekämpfung von Bränden.

Brände geringerer Mengen geshmolzenen Metalls außerhalb des Schmelztiegels werden zweckmäßig durch Ahb- deden mit Abdecksalz erstickt. Größere Mengen flüssigen Metalls z. B. der im Schmelzofen befindliche Fnhalt eines undicht gewordenen oder ausgelaufenen Tiegels dürfen niht durxh Aufwerfen von Sand abgedeckt werden, da da- durch die Reaktion nur noch verstärkt würde; in solchen Fallen hat man die Gas- und Luftzufuhr abzustellen und das Metall ausbrennen zu lassen. Die in der Nähe befind- lichen brennbaren Gegenstände sind möglichst zu entfernen.

Dritter Abschnitt.

Spanabhebende Bearbeitung (mit Ausnahme des Schleifens).

8 13, Spanabhebende Werkzeuge.

Spanabhebende Werkzeuge müssen Laz Anschliff und stets sharfe Schneiden haben. Stumpfe Werkzeuge, zu kleiner Vorshub und Umlaufenlassen bearbeiteter Flächen an der Schneide können übermäßige Reibungswärme er- zeugen und sind deshalb zu vermeiden.

8 14. Kühlung.

Jt bei der spanabhebenden Bearbeitung eine Kühlung nötig, so ist mit Preßluft, mit Oel oder Oelmischungen zu kühlen. Die Oele und Oelmishungen dürfen weder durch einen niedrigen Flammpunkt noh durch chemische Ein- wirkung auf die Späne die Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes begünstigen.

15. Brandverhütung.

(1) Die Maschinen und die Arbeitspläße sind in kurzen

Zeitabständen täglich mehrmals von Spänen und

Staub zu säubern. Das Anhäufen von Spänen ist zu ver- meiden.

(2) Späne und sonstige Abfälle sind an den Arbeits- pläßen in verschließbaren Blechbehältern zu sammeln und mehrmals am Tage den Sammelstellen (8 23) zuzuführen. Für trockene, feuchte und verunreinigte Späne sind besondere Behälter aufzustellen und mit entsprehenden Aufschriften zu verseben.

(3) Nach Arbeits\{hluß dürfen sich keinerlei Späne oder sonstige Abfälle an den Arbeitspläßen befinden. Winkel, Rohrleitungen und andere (Per zugängliche Stellen der Arbeitsräume sind durch regelmäßiges Abkehren von Metall- staub freizuhalten; Staubsauger dürfen hierzu nicht ver- wandt werden. |

(4) Aus einem Umkreis von mindestens drei Metern um die Arbeitsplätze sind Funken, Feuer und glühende Gegen- stände fernzuhalten.

Vierter Abschnitt. Schleifen. S 16. Riemenantrieb.

Schleifmaschinen dürfen niht durch Riemen mit eisernen Riemenschlössern (Verbindern) angetrieben werden,

S T i Naß- und Feuchtschleifen.

Beim Schleifen mit Oel darf kein Staub entstehen; beim Schleifen mit Wasser ist dieses so reihlich anzuwenden, daß der entstehende Schleifstaub weggeshwemmt wird.

8 18. Trolkenshleifen.

(1) Die Schleifmaschinen dürfen keine toten Räume haben, in denen sich Staub ablagern kann. Schleifscheiben und -bänder, mit denen vorher Eisen bearbeitet worden ist, dürfen nicht verwandt werden, da hierbei erhebliche Funken- bildung auftreten könnte.

(2) Beim Trockenschleifen ist der Schleifstaub mit großer Luftgeschwindigkeit abzusaugen und in einem Staubabscheider mit Wasser sicher niederzushlagen. Das Wasser ist dem Staubab|\cheider so zuzuführen, daß der Schleifstaub sich nicht an den Wandungen anseßen kann. Die abgesaugte Luft ist ins Freie abzuführen. Trockenabscheider (Zyklonabscheider oder Tuchfilter) sind unzulässig. Der Staubabscheider ist täg- lih zu reinigen, sofern dexr Schlamm nicht nah einem be- sonderen Schlammbecken außerhalb des Arbeitsraumes ab- geleitet wird.

(3) Die Absaugeleitungen zwischen der Schleifmaschine und dem Staubabscheider müssen möglichst kurz sein. Staub- und shlammführende Rohre müssen glatte Wandungen haben und so geführt sein, daß sih keine Staub- oder Shlamm- nester bilden können. Der Staubabscheider und die Absauge- leitungen sind in regelmäßigen Zwischenräumen und vor längeren Stillständen gründlich zu reinigen.

(4) Kann wegen. der Sperrigkeit des Schleifgutes keine Abzugshaube angebracht. werden, so ist möglichst mit grob- föornigen Schleifkorpern “und mit - geringer “Umfangs- geschwindigkeit (6 m/sec) zu shleifen.

(5) Der Antrieb des Ventilators muß mit dem Antrieb der Schleifmaschine so verbunden sein, daß die Schleifmaschine stehen bleibt, sobald der Ventilator ausseßt. Bei Antrieb durch eine Transmissionswelle muß die Kraft auf den Venti- latox durch mehrere Keilriemen übertragen werden.

(6) Die Schleifmaschine darf sih exst in Betrieb seßen lassen, wenn die Wasserzufuhr eingeschaltet is. Bei Aus- bleiben des Wassers und bei erheblicher Verringerung der Wasserzufuhr muß die Schleifscheibe selbsttätig abgeschaltet oder das Vorliegen des Gefahrenzustandes in augenfälliger Weise gekennzeichnet werden.

(7) Das Gewerbeaufsichtsamt kann zulassen, daß die ab- gesaugte Luft in den Arbeitsraum zurückgeführt wird, wenn besondere Verhältnisse dies erfordern. Entstehen beim Schleifen nur geringe Staubmengen, so kann mit Ge- nehmigung des Gewerbeaufsichtsamts von einer Stauh- absaugung abgesehen werden.

S9,

Schleifschlamm.

Der in den Staubabscheidern niedergeschlagene Schleif- staub ist in einem Schlammbecken zu sammeln; aus diesem ist der Schleifshlamm nach Bedarf auszushöpfen und zu entfernen. Schlammbecken dürfen nicht dicht abgedeckt werden, damit der sich entwickelnde Wasserstoff entweichen

fann. 8 20. Reinigen der Arbeitsplähe, Feuerschußt.

(1) Die elektrishen Licht- und Kraftanlagen müssen den Vorschriften des Verbandes deutscher Elektrotechniker für feuergefahrdete Räume entsprechen.

(2) Das Rauchen und das Hereinbringen von Feuer oder glühenden Gegenständen in Schleifereien ist durch Aushang nah Muster 3 (\. S. 11) des Anhangs zu verbieten.

(3) § 15 Abs. 1 bis 3 finden auf Schleifereien sinngemäße Anwendung.

Fünfter Abschnitt. Beförderung und Aufbewahrung.

8 21. Begriffsbestimmung.

Als Beförderung im Sinne der Sicherheitsvorschriften gilt nur die Beförderung von Magnesiumlegierungen außer- halb des Betriebes.

8 22.

Verpadckung.

(1) Span- und staubförmige Magnesiumlegierungen dürfen nur in dichtgeschlossenen Behältern aus nicht brenn- baren Werkstoffen befördert werden.

(2) Auf jedem Behälter ist die Aufschrift anzubringen: „Achtung! Magnesiumlegierungen! Bei einem Brand nur mit trockenem Sand überdecken! Kein Wasser und keine Feuerlösherxr verwenden !“

8 23. Späneaufbewahrung.

(1) Späne und staubförmige Abfälle dürfen mit Abfällen anderer Art nicht vermengt werden und sind außerhalb der Arbeitsräume in trocktenen Räumen und in verschlossen zu haltenden oder mit übergreifendem Deckel versehenen Be- hältern aus nicht brennbaren Werkstoffen aufzubewahren. Für trockene, feuchte und verunreinigte Späne sind besondere Behälter vorzusehen, die ntt entsprehenden Aufschriften zu versehen sind.

(2) Die Vorschriften des §1 Abs. 1 und 2, des § 4 und des § 5 Abs. 1 bis 3 gelten sinngemäß auch für die Aufbe- wahrung span- und staubförmiger Magnesiumlegierungen.

(3) Andere leiht brennbare Stoffe dürfen nicht im gleichen Raum aufbewahrt werden. :

(4) Das Betreten des Aufbewahrungsraumes mit Feuer oder offenem Licht und das Rauchen sind durch Aushang nah Mustex 3 des Anhangs zu verbieten. Die Räume dürfen nicht mit offenem Feuer geheizt werden.

(Großes Reichssiegel)

Berlin, den 28. Fuli 1938.

Der Reichsarbeitsminister.

Jn Vertretung des Staatssekretärs: Rettig.

Anhang zu den Sicherheitsvorschriften für Magnesium=- legierungen.

Muster 1: Kennzeichnung der Arbeitsräume und Arbeitsplätze: (Schraffur bedeutet rot.)

Vorasaicoht Magneeiumlegierungen

Feuergefährlich ! Nicht mit Vasser,Schaun,Tetra löschen ! Feuerbekämpfung nur mib Graugußepiäinen, trockenem Sand oder anerkannten Löschmitteln.

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Muster 2: Kennzeichnung der Gebäude: Rotumrandetes Waxüñschild: in Form eines gleih- seitigen Dreiecks; Seitenlänge 297 mm ind 420 mm, Breite der Umrandung 20 mm.

Muster 3: Kennzeichnung der Schleif- und Sþpäne- aufbewahrungsräume: wie Muster 1.

Außerdem: 7

RBRauchen verboten t Betreten mit Feuer S Lo L T0!

P 7777077777777

DNNNNNY

Bekanntmachung KP 589 der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 4. August 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Fuli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Fuli 1935) werden für die nachstehend auf- geführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachung KP 587 vom 2. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 178 vom 3. August 1938) festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgeseßt:

Blei (Klassengruppe 111)

Blei, nicht legiert (Klasse 111 A) RM 17,— bis 19,— Hartblei (Antimonblei) (KlasselI1 B)... ,„ 1950 21,50

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver= öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 4. August 1938. Dex Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Himmermann.,

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 180 vom 5. August 1938. S. §3

Bekanntmachung.

i Die am 4: August 1938 ausgegebene Nummer 124 des Reichsgesebblatts, Teil 1, enthält:

__Sechstes Geseg über die Gewährleistung für den Dienst von Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutshe Auslands- shnlden. Vom 31. Fuli 1938,

Dritte Verordnung zur Durchführung des Geseßes über Preisnachlässe (Rabattgeseß). Vom 29. Fuli 1938. :

Verordnung über Reichsmarkeröffnungébilanzen und Um- stellungsmaßnahmen im Lande Oesterreich (Umstellungsverordnung) Vom 2. August. 1938.

Zweite Verordnung zur Einführung handelsrehtlicher Vor- \hriften im Lande Oesterreih. Vom 2. August 1938.

S: 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postver- sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 5. August 1938.

Reichsverlags8amt. Dr, Hubric.

Irichtamtliches.

Deutsches Neich.

Nummer 22 des Reichsarbeitsblatts vom 5. August 1938 hat folgenden ‘F nhalt: Teil I. Amtlicher Teil. 1, Allge- meines. Gesegze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß der NSDAP. über die Errichtung der Reichszentralstelle für die Durchführung des Vierjahresplanes bei der NSDAP,, ihrer Gliederungen und an- geshlossenen Verbände und ihrer Aufgabengebiete. Nähere

Berliner Börse am 5. August.

Aktien vorübergehend erholt, Renten ruhig. Am Börsenbeginn war zwar weiter Angebot der bisher als

Abgober auftretenden Kreise vorhanden, das zweifellos zu einer -

weiteren allgemeinen Kurseinbuße geführt hätte, wenn nicht die erstmals etwas lebhafter hervortretenden Meinungskäufe eine gewisse Widerstandsfähigkeit bedingt und teilweise Erholungen ausgelöst hätten. Fnterventionen von Großbankseite dürften jedenfalls nicht erfolgt sein, vielmehr ist wohl ein Teil des Anlage suchenden “Publikums zu der Ueberzeugung gena, daß der der- zeitige Kursstand vom Gesichtspunkt dex Rendite aus Neu- anschaffungen rechtfertigt. E

Die per Kasse gehandelten Fndustriepapiere lagen überwiegend s{chwäer, ledigli Rasquin-Farben stellten sich um 2% höher. Deutsche Kabel, Große Kasseler Straßenbahn verloren nah Pause je 4 %, Chillingworth stellten sich nach Unterbrehung ebenso wie Huta Hoch-Tief je 4/4 %, Priegniver Eisenbahn gleichfalls gegen legte Notiz um 64 % niedriger. Mühle Rüningen schwächten sich um 5 % ab.

__ Am variablen Rentenmarkt sebte sih dex Abbrökelungsprozeß bei der Gemeindeumschuldungsanlethe exneut um 10 Pfg. auf 94,40 fort. Die Reichsaltbesißänleihe:-Ermüßiagté! sich um "27% %" auf 129,90. Dagegen wurden Wiederaufbauzushläge um 4 bis 4 %

höher bewertet.

Am Montanmarkt fielen* namentlich Harpener, die allerdings bekanntli einen nur sehr engen Markt haben, mit + 214, Buderus mit + 174 und Klöckner sowie Mannesmann mit je etwa + 4 % auf. Rheinstahl waren dagegen wieder um % % ermäßigt. Braun- kohlen- und Kaliwerte ; wiesen, - soweit überhaupt notiert, kleine

‘Schwankungen nach beiden Seiten auf. Dagegen waren Chemische

Werte fast durhweg gebessert, Farben bei einem seit langem nicht gewohnten Anfangsumsaß von etwa 150000 RM um 4 auf 14826 %, Goldshmidt und Rütgers um je 1. Von Elektro- und Versorgungswerten sind Schuckert mit 4 1, Siemens mit + 14 und Rheag: mit + 2%, andererseits Deutsche Atlanten gegen leßte Kassennotiz mit 214 % zu erwähnen. An den übrigen Märkten hielten sich die Veränderungen meist unterhalb dexr Grenze von 1%. Ausckdiesent Rahmen fielen e lediglich Berger mit 1, Hotelbetrieb mit + 2 und. im geregelten. Freiverkehr Oberbedarf mit + 1% %. :

Jm Börsenverlauf fand das an den Markt kommende An- e nur zu- niedrigeren Kursen Unterkunft, Daimlex und AEG. Ußten je 4 % ein. Felten und Bemberg gaben je um 4% nach. Ferner schwächten sich Gesfürel um 114 und Stolberger Zink um 3/4 % ab. Bis zu !4 % niedriger lagen außerdem Hoesch, Klöckner,

| Deutsche Erdöl,- Rheinstahl und Vereinigte Stahlwerke.

Ain Börsenschluß war die Umsaztätigkeit wiedex sehx gering, wobei die Kuxsgestaltumg uneinheitlih blieb. Vereinigte Stahl- werke und Stöhr stiegen je um 4 %, während Klöckner 14 % gté- wannen, Farben schlossen jedoch zu 147%. Rheinstahl büßten A % und Conti-Gummi 1 % ein. i

Von dén zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien verloren Berliner Handelsgesellschaft, , Deutshe Bank und Vereinsbank Hamburg je 14 %. Bei den Hypothekenbanken" waren Deutsche

. Centralboden um 1% rückgängig. Von Kolonialwerten gaben

Doag um 4 % nach.

Am Kassarentenmarkt blieb das Geschäft klein. Pfandbriefe lagen freundlich, Liquidationspfandbriefe konnten sih jedoch nicht voll behaupten. Von Stadt- und Provinzanleihen stiegen 26er Braunschweig um 8% %, während 26ex Bandenburg um 14 % nachgaben. Von Reichs- ünd Länderanleihen wurden 40er Reichspostshäße um 0,10 %# heraufgeseßzt. Bèi den Fndustrie- obligationen verloxen Farbenbonds und Engelhardt Bräu je 14 %, Aschinger stellten sich um 0,55 % niedriger. Gelsenberg und Concordia-Bergbau wurden je um 4 heraufgeseßt.

Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld erneut niedrigere Sätze von 21s bis 254 % anzulegen.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung zogen das engl. Pfund auf 12,21 (12,205) und der holl. Gulden auf 136,25 (1386,18) an. Der schwz. Franken blieb mit 57,00 unverändert. Der Dollar gab auf 2,492 (2,493) nah und der frz. Franc wurde mit 6,845 (6,85) notiert.

Die Deutsche Reichsbahn im Zuníi : 1938.

Dank dex im Berichtsmonat fast überall eingetretenen Besse- rung in der Wettexlage nahm der Personenverkehr bei der Reichs- bahn allgemein zu, Die stärkste Belebung erfuhr er durch das Véimgitfest: ein e Teil des Festtagsreiseverkehrs entfiel wiederum auf die Beurlaubungen der Wehrmacht und des Arbeits- dienstes. Der Reiseverkehr wurde ferner durch KdF.-Reisen, durh Kindertransporte sowie durch Fahrten zum Besuch der Fnter- nationalen Handwerksausstellung in Berlin, der Reichsgartenschau

Klärung über die Zuständigkeit der Reichs-Zentralstelle für die Durchführung des Vierjahresplanes bei der NSDAP,, ihrer Glie- derungen und' angeschlossenen Verbänden. Zuständigkeit der Reichs-Zentralstelle für die Dienststellen der nationalsozialistischen Bewegung im ganzen Reich (im Altreih wie im Lande Oester- reich). IT. Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeits- losenhilfe. Gesege, Verordnungen, Erlasse: ‘Ein¡uogrung von Vor- schriften zur Regelung des Arbeitseinsaßes im Lande Oesterreich. Anordnung über den Arbeitseinsaß von Arbeitern und techni- hen Angestellten in der Bauwirtschaft. Vom 30. Mai 1938 (11) Betr.: Abgrenzung der Bezirke der Arbeitsämter Leer und Nordhorn. Betr.: Durchführung der gewerbsmäßigen. Bühnen- vermittlung. Betr.: Gebührenordnung für die Bühnenvermitt- lung. Sondermittel 1938 für Grenzgebiete. 111. Sozialver- sassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik, Geseße, Verordnungen, Erlasse: Ernennungen. Neubestellung von ständigen Sondertreuhändern der Heimarbeit. V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Baueisen für Kana- lisationsgegenstände. Zuständigkeit der Reichs-Zentralstelle auf dem Gebiete der Bauwirtschaft (Einsparung von Baustoffen). Betr.: Reichszuschüsse zur Besserung der Wohnverhältnisse der Land- und Forstarbeiter in Grenzgebieten Maßnahme 1938. Betr.: Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau (grundsägz- liche Entscheidungen Nr. 23 und 46). Betr.: Jnstandsezungs- und Umbauaktion in Oesterreih. Geseß über Reichsbürgschaften für Wohnungsbauten aus Anlaß der Neugestaltung deutscher Städte. Vom 25. Juli 1938. Siebente Verordnung über das Verbot der Umwandlung von Wohnungen in Räume anderer Art. Vom 27. Funi 1938. Freigabe von Wohnungsbauvorhaben. Freimachung von Werkwohnungen der Landwirtschaft von Be- triebsfremden. Zuständigkeit der Reichs-Zentralstelle der Ar auf dem Gebiet der Bauwirtschaft (Abbruch von Ge- auden),

in Essen sowie der Kolonialausstellung in Bremen belebt. Jm Nahverkehr nahm besonders der Wochenend- und Ausflugsverkehr zu. Der Berussverkehr blieb unverändert gut.

Der Güterverkehr ging, wie alljährlih im Junt, gegenüber dem Vormonat zurück. Die durchschnittliche Wagenstellung je Arbeitstag war um 0,7 9s geringer, sie lag jedoch um 4,8 % über der vom Juni 1937. Die Anforderungen an den Wagenpark nahmen zwar im Laufe des Monats ab, waren jedoch noch sehr stark. Jm allgemeinen konnte den Anforderungen entsprochen werden. Der Expreßgutverkehr stieg durh die Bedarfsdeckung für das Pfingstfest und durch den Versand von Kirschen und Beeren im Vergleih zum Vormonat an. Der Eilstückgut- und Fracht- stückgutverkehr hielt sich fast auf der Höhe des Vormonats und auch auf derjenigen des Vorjahres. Fm Wagenladungsverkehr gingen die Wagenanforderungen für Koÿzle um 1,1 % zurück. Der Versand künstlicher Düngemittel stieg gegenüber dem Vormonat wieder erheblih, und zwar um rund 16%. Der Eingang von frischen Fischen nahm der Jahreszeit entsprehend weiter ab. JFn- folgedessen war auch der Versand wieder geringer als im Vor- monat. Auch der Versand von landwirtschaftlihen Erzeugnissen ging weiter zurück. Der Versand von Baustoffen blieb weiterhin sehr lebhaft. i

Die starke Zunahme des Verkehrs zwischen dem Altreih und der Ostmark verursachte eine Veberbeanspruhung des Betriebs- apparates in den Beziekên Régeusburg,- München‘und Nürnberg. Die ‘Betkriebsleistungen- im Personenzugdienst stiégen gegen den Vormonat im avrbeitstäglichen Durchschnitt um 17% und waren um 18 % höher als im Juni des Vorjahres. Jnsgesamt wurden 13 129 überplanmäßige Züge (Vormonat 6960, Juni 1937: 10 750) gefahren. Die Betriebsleistungen im Güterzutgdienst stiegen gegen den Vormonat um 2,34 % und gegen Juni 1937 um 7,17 %.

Am 1. Juni 1938 wurde die Deutsche Eisenbahn-Verkehrs- ordnung auch in“ Oesterreich eingeführt und am 15. Juni 1938 traten im Lande Oesterreich die Normalpersonentarife der Reichs- bahn und die im Altreih übliche Fahrpreisberehnung nah der wirklichen Entfernung an Stelle dex bei den vormaligen Oester- reichischen Bundesbahnen bestehenden Fahrpreisberehnung nah Entfernungszonen in Kraft. Gleichzeitig wurden die bisherigen Sirecken- (Berg-) zushläge mit wenigen Ausnahmen aufgehoben. Ebenso wurden die bei der Reichsbahn bestehenden wichtigeren Fahrpreisermäßigungen im Lande Oesterreich eingeführt und einige im Altreih unbekannte Fahrpreoisvergünstigungen zur Schonung bestehender Verhältnisse noch für eine UVebergangszeit beibehalten. Bei der Angleichung beider Tarifsysteme ließ si die Beseitigung gewisser bei der Reichsbahn nicht bestehender Er- mäßigungen (darunter auch der Rückfahrkarten bis 50 km Ent- fernung) wegen der Rückwirkungen auf das Altreih nicht um- gehen. Jm allgemeinen brachte indes die Einführung der deut- schen Personentarife im Lande Oesterreich Fahrpretissenkungen mit sich.

Jn den Monaten Mai und Juni betrugen die Betriebs- erträge der Reichsbahn zusammen 780,3 Mill. RM. Die Auf- wendungen für die Betriebsrehnung beliefen sich in derselben Zeit auf 707,3 Mill. RM. Der verbleibende Teil der Betriebserträge diente zur Deckung der sonstigen Lasten und Verpflichtungen der Gesamtrechnung.

: Der, Personalbestand betrug im Mai 1938 771 925 Köpfe und im „Junt 1938 775 960 Köpfe. Der Mehrbedarf im Juni ist in der Hauptsache auf Verkehrssteigerung zurückzuführen.

tr mr S

Die „Reichsautobahnen““ Ende Zuni 1938.

Jm Juni wurden bei den Reichsautobahnen 53 km neu in Betrieb genommen, womit insgesamt 2071 km in Betrieb sind. Neu in Bau genommen wurden 141 km, so daß insgesamt 1879 km sich im Bau befinden. Bei den Unternehmern wurden 114 633

(im Vormonat 107 796) Köpfe beschäftigt. Die Zahl der bei den

Unternehmern geleisteten Tagewerke betrug 2 856 494, d. h. seit Baubeginn (102 251 068). Die Ausgaben für den Bau der Reichs- autobahnen betrugen im Funi 1938 bei den Unternehmerarbeiten 76,0 Mill. RM, für Grunderwerb 2,8, für Frachten 4,4 und für Verwaltungskosten 5,4 Mill. RM. Vertraglich vergeben, aber noch nicht ausgeführt waren Ende Juni 1938 Leistungen und Liefe- rungen im Gesamtwert von 413 Mill, RM.

Der Personalstand bei den Geschäftsstellen der Reichsauto- bahnen belief sih im Juni 1938 (Mai 1938) auf 11260 (10 982) Köpfe. Unmittelbar mit den in Abschnitt 1 genannten Arbeiten waren im Juni 1938 bei den Reichsautobahnen 125 893 Köpfe (im Vormonat 118 778 Köpfe) beschäftigt. Die Zunahme betrug mithin 5,99 % ; sie ist auf gesteigerte Bautätigkeit zurückzuführen.

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Wirtschaft des Auslandes.

Ausweise ausländischer INotenbanken.

Paris, 4. August. (D. N. B.) Ausweis der Bank von Frankreihch vom 28. Juli 1938 (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 55 808 (unverändert), Auslandsguthaben 21 (Abn. 4), Wechsel und Schavscheine 8152 (Zun. 1220), davon: disfontierte inl. Handelswechsel 7132, Zentralkassen des Volks bundes —, disfontierie ausl. Handelswechsel 16, zusammen 7148 (Zun. 1213), in Frantreih gekaufte börsenfähige Wechsel 260, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 744, zusammen 1004 (Zun. 7), Lombarddarlehen 3544 (Abn. 45), Bonds der Autonomen Amortisationskasse 5574 (unverändert), Vorschüsse an den Staat Artikel 1, 2 und 3 vom 18. Juni 1936 22 083, vom 30. Funi 1937 18 050, zusammen 40 133 (unverändert). Passiva. Notenumlauf 101 116 (Zun. 1237), täglih fällige Verbindlichkeiten 17 340 (Abn. 116), davon: Treforguthaben 468 (Abn. 297), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse 2666 (Zun. 42), Privatguthaben 14040 (Zun. 85), Verschiedene 166 (Zun. 54), Deckung des Banknotenumlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 47,11 9% (47,56 9/0).

London, 3. August. (D. N. B, ) Woqhenausweis der Vank von England vom 3. August 1938 (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleih zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Jm Umlauf befind!'ihe Noten 4497780 (Zun. 4470), hinterlegte Noten 28 630 (Abn. 4470), andere Regierungssicher- heiten der Emissionsabteilung 188 970 (Zun. 30), andere Sicher- heiten der Emissionsabteilung 3000 (Zun. 2960), Silbermünzen- bestand der Emissionsabteilunç, 10 (unverändert), Goldmünzen- und Barrenbestand der Emissionsabteilung 326 410 (unverändert), Depositen der Regierung 9490 (Abn. 1700), andere Depositen? Banken 113 420 (Abn. 2940), Private 34740 (Abn. 310): Regierungssicherheiten 114 670 (Abn. 1090), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 9610 (Zun. 130), Wertpapiere 21 780 (Zun. 510), Gold- und Silberhestand der Bankabteilung 1100 (Zun. 30). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 18,85 gegen 21,01 9%. Clearinghouscumsaß 661 Millionen, gegen die ent- sprechende Woche des Vorjahrs 85 Millionen weniger.

Verstärkte Goldkäufe in London.

London, 4. August. Die großen Sterling-Verkäufe an den amerifanishen Börsen und das entsprechende Sinken des englischen Pfundes haben am Mittwoch in London eine sehr lebhafte Gold- nachfrage ausgelöst. So wurde Gold im Betrage von etwa 4 Mill. Pfund angekauft, ein Betrag, der seit Juni 1934 nicht mehr erreiht worden ist.

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Polnische Lederindustrie verarbeitet Fischhäute.

Warschau, 4. August. Auch in Polen geht man zu .der Ver- wertung und Verarbeitung von Fishhäuten über. Fn Gdingen sind dieser Tage 7000 Kilogramm Dorschhäute zum Verkauf ge- langt, die in Gerbereien zu Leder verarbeitet werden sollen. Die polnische Presse stellt fest, daß das Dorschleder sih besonders für feine Damenschuhe, Handtashen, Handshuhe und ähnlihe Ga- lanteriewaren vorzüglich eignet.

Schwedens Eisenerzverschiffung im Zuli.

_Stocholm, 4. Augusi. Die Eisenerzvershiffungen der Grängesberg Co. beliefen sich im Fuli auf 1013000 t gegen 1 062/000 t im Juni und 1228 000 { im Fuli vorigen Fahres.

Schweizer Obsternte im Zahre 1938.

Zürich, 4. August. Für den Hevbst 1938 rechnet man fn der Schweiz mit einer Wirtschafts- und Tafelobsternte im ungefähren halben Ausmaß des vergangenen Fahres, das bekanntlich eine reiche Obsternte ergab. Einen starken Ausfall sollen die Mostäpfel bringen, während bei den Mostbirnen mit ziemlich den gleihen vertäauflihen Mengen wie im Vorjahr gerechnet wird.

Berlin, 4. August. Preisnotierungen für Nahrungs- mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß- handels für 100 Kilo frei Haus Groß - Berlin.) Bohnen, weiße, mittel 35,00 bis 97,00 Æ, Langbohnen, weiße, hand- verlesen 46,00 bis 48,00 4, Linsen, kleine, käferfrei 46,00 bis 52,00 Æ, Linsen, mittel, käferfrei 54,00 bis 58,00 4, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 66,00 M4, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 47,00 bis 49,00 4, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe 50,00 bis 53,00 4. Speiseerbsen, Vict. extra. Riesen, gelbe 53,00 bis 54,00 M, Geschl. glas. gelbe Erbsen 11 61,00 bis 62,00 Æ, Geschl. glas. gelbe Erbsen III 56,00 bis ‘57,00 4, Grüne Erbsen 52,00 bis 55,00 1, Reis: Rangoon*) 25,50 bis 26,50 4, Saigon *) 29,00 bis 30,00 4, Ftalienex, ungl.*) 30,50 bis 31,50 4, Gersten- graupen *) C/0 bis 5/0 42,50 bis 43,50 #7), Gerstengraupen *) C/4 38,00 bis 39,009 #7), Gerstengraupen *), Kälberzähne 35,00 bis 36,00 Æ f), Gerstengrüße *), alle Körnungen 35,00 bis 36,00 Æ 7), Haferflockten *), entspelzt und entbittert 46,00 bis 47,00 47), Hafer- grüge *), gesotten, alle Körn. 46,00 bis 47,00 47), Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 4, Weizenmehl, Type 812 (Jnl.) 33,90 bis. 34,90 4, Weizengrieß, Type 450 39,10 bis 40,10 .4, Kartoffel- mehl, hohfein 37,62 bis 38,62 .4, Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,— M, Roggenkaffee *)- 39,10 bis 40,10 .4 7), Gerstenkaffee *) 41,00 bis 42,00 #7), Malzkaffee *), glasiert, in Säcken 45,50- bis 46,50 4M f), Robkaffee, Robusta u. Westafrikaner 270,00 bis 288,00 46 Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 272,00 bis 326,00 4, Rohkaffee, gewaschen, Südamerikaner 310,00 bis 368,00 46, Roh- kaffee, gewaschen, Zentralamerikaner 326,00 bis 420,00 .4, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 372,00 bis 401,00 4, Röstkaffee, gew, Südamerikaner 392,00 bis - 500,00 4, Röstkaffee, gew., Bentralmerikaner 428,00 bis 570,00 .4, Röstkaffee, gering 344,00 bis 376,00 6, Kakad, stark entölt 130,00 bis —,— 4, Tee, chinej. 810,00 bis 900,00 M, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 H, Ring- âpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,— M, Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis _—,— , Sultaninen Kiup Caraburnu Aus- lese { Kisten —,— bis —,— M, Korinthen choice Amalias 52,00 bis 64,00 #, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,— M, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,— M, Kunsthonig in 1/2 kg-Packungen 70,00 bis 71,00 4, Bratenschmalz in Tierces —,— bis —,— 4, Bratenshmalz in Kübeln —,— bis —,— M, Berliner Rohshmalz —,— bis —,— M, Speck, inl, ger. —,— bis —,— Æ Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 4, Markenbutter, gepackt 294,00 bis 296,00 Æ, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 M, feine Molkereibutter, gepackt 288,00 bis: 290,00 4, Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis 278,00 4, Molkereibutter, gepackt 280,00 bis 282,00 Æ, Landbutter in Tonnen 262,00 bis 264,00 4, Land- butter, gepackt 266,00 bis 268,00 4, Allgäuer Stangen 20 0% 96,00 bis 100,00 Æ, echter Gouda 40 9% 172,00 bis 184,00 Mb, echter Edanter 40 % 172,00 bis 184,00 H, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,— .Æ#, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,— 4, Harzer Käse 68,00 bis 74,00 4. (Preise in Reichsmark.)

*) Nur für Zwecke der menshlichen Nahrung bestimmt. {).Die zweiten Preise beziehen sih auf Anbruhmengen.