1938 / 191 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Aug 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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vteihs8- und Staatsanzeiger Nr. 191 vom 18. August 1938. S. 2

* L L E A

Anordnung Nr. 2°)

der Ueberwachungsstelle für Papier (Herstellungsvorschriften für Papiererzeugnifse). Vom 17. August 1938.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesebbl. 1 S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesebbl. T S. 761) in Verbindung mit der“ Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Anordnung Nr. 2 der Ueberwachungsstelle für Papier in folgender Fassung neu erlassen:

Format-Vorschristen:

S E (1) Papiere und Kartons, die als Shreib-, Schreih- maschinen-, Schreibmaschinendurchschlag- und Abzugspapiere oder als Postkartenkarton für den Geschäfts- und Behörden- \chriftverkehr Verwendung finden, sowie Karteikartenkarton dürfen nur in den Normformaten der Reihe A oder in deren Vielfachen oder in den dazu passenden Rohbogenformaten oder Rollenbreiten hergestellt werden. (2) Afktendecelkarton darf nux im Rohbogenformat 824 X 458 mm oder in dessen Vielfachem hergestellt werden. (3) Plakatpapiere für den Säulenanschlag dürfen nur in den Formaten hergestellt werden, die im Normblatt Din 683 festgelegt sind. 8 2,

(1) Die nach § 1 zugelassenen Normformate der Reihe A sind:

A 0= 841-X 1189 mm aus Rohbogen 860 X 1220 mm A 1=594ckX 841mm ,„ ü 610 X 860 mm A 2=420X 594mm p, Z 430 X 610 mm A 3=297ckxX 420mm ,„ A 305 X 430 mm A 4=210X 297mm ,„ A 215 X 305 mm A 5=148ckX 210mm i 215 X 305 mm A 6=105ckX 148mm ,„ D 215 X 305 mm AT= 74X 106mm Á 215 X 305 mnn A S 02X Amn 215 X 305 mm

4d (2) Es ist den Papiererzeugern gestattet, kleinere als die im Abs. 1 genannten Rohbogen in Sonderanfertigungen her- zustellen, wenn das Enderzeugnis der hergestellten Papiere ein Normformat der Reihe A is und zwecks Ersparnis von Abfällen ein kleinerer Rohbogen verwendet werden kann.

8 3. (1) Als Normformate im Sinne des § 2 gelten auch die im Din-Blatt 476 festgelegten Teilungen der im § 2 Abs.1 aufgeführten Nor:nformate der Reihe A (z. B. 2 A 4). ° (2) Die Herstellung von Briefbogen für den Geschäfts- \chriftverkehr ist auch im Format 198 X 210 mm zulässig. (3) Die Herstellung von Quittungen is auch im Format 99 X 210 mm zulässig. r (4) Die Herstellung von Durchschreibebüchern is auch in folgenden Formaten zulässig: E a) bei Laaersorten und Sonderanfertiaunaon* V X 2 ne 105 X 198 mm 198 X 210 mm

b) nur bei Sonderanfertigungen:

140 X 148 mm

119 X 210mm

140 X 297 mm

(5) Ein Abfall darf bei (1) bis (4) nicht entstehen. ___ (6) Die Herstellung von Notizblöcken und Notizheften ist in beliebigen Formaten zulässig, soweit diese abfallfrei aus den nach § 2 Abs. 1 vorgeschriebenen Rohbogen heraus- gearbeitet werden können, 8 4,

Ausgenommen von dén Format-Vorschriften dieser An- ordnung sind Formulare aller Art, die für bestimmte geschäft- liche Vorgänge durch Gesehe, Abkommen oder Vorschriften von Behörden eingeführt, vorgeschrieben oder genormt sind (z. B. Schecks, Wechsel, Zahlkarten, Paketadressen, Begleitpapiere aller Art).

8. 5,

(1) Ausgenommen von den Format-Vorschriften dieser Anordnung sind die Papiere und Kartons für Rechen- maschinen, Buhungsmaschinen oder mechanische Buchungs- vorrichtungen, deren technishe Einrichtung andere als Norm- formate der Reihe A erfordert, ferner bis auf weiteres die Kartons für die Herstellung von Karteikarten, die zur Er- aänzung vorhandener Karteien in anderen als Normformaten des § 2 Abs. 1 bestimmt sind.

(2) Für Papiere zur Herstellung von Geschäftsbüchern und Geschäftsbuchformularen gilt § 6 der Anordnung.

S 6. ___ (l) Gebundene, broschierte und geheftete Geschäftsbücher Dürfen in den Größen Oktav, Quart und Folio nur in folgen- den Formaten hergestellt werden:

Hab 2100/4 160.0 Da e ch e 100 200 O Schmalfolio. . . « « 135 X 320 mm Dreiviertelfolio 165 X 320 mm Langfolio . . « ¿«, 160 X 410 mm O 4 e oa oa 200X020 M0

(2) Die Herstellung von größeren Geschäftsbüchern als unter Abs. 1 angegeben, unterliegt keiner Formatbeschränkung.

(3) Hefte in Aktendeckeln, Karton, Preßspan, Wachstuch oder Wachstuchersaß mit weißem, querliniertem oder kariertem Papiex können soweit nicht die Vorschrift des § 8 entgegen- steht scwohl in den Normformaten der Reihe A als auch in den in Abs. 1 bezeichneten Formaten hergestellt werden.

(4) Dauerkontenbücher (Loseblattsystem), Formblätter für Durchschreibebuhführungen sowie sonstige Geschäftsbuch- formulare sind bis auf weiteres von den Formatbeschrän- kungen der Anordnung ausgenommen.

__ (5) Bestände an Halbfabrikaten bei Geschäftsbücherfabriken dürfen bis zum 30. Funi 1939 aufgearbeitet werden.

*) Betrifft nicht das Land Oesterreich.

S T.

Die Vordrucke, Drucksachen, Geschäftsberichte, Amts- und Verordnungsblätter und laufenden amtlichen Veröffent- lichungen der Behörden, der Organisationew der gewerblichen Wirtschaft und der Körperschaften des öffentlihen Rechts dürfen nux in Normformaten der Reihe A hergestellt werden.

88,

Alle für deutsche Unterrichtsanstalten bestimmten Hefte, Vordrucke, Zeichenblöcke, Zeichenblockheste, FZeichenheste, Skizzenblöcke und Skizzenbüchex dürfen nur in den Norm- formaten der Reihe A hergestellt und in den Verkehr gebracht werden,

L. 9,

Neue Schulbücher (Neuerscheinungen) dürfen nux in den Normformaten der Reihe A oder Reihe C hergestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Atlanten und Logarithmentaseln.

8 10.

(1) Abweichungen von den Normformaten der Reihe A nach § 2 sind grundsäßlich nah uuten zu legen; sie dürfen bei jedem Schnitt 1,5 mim nicht überschreiten. i

(2) Können aus technischen Gründen aus den im § 2 zu- gelassenen Rohbogen oder Rollenbreiten die entsprechenden Fertigformate nicht hergestellt werden, so dürfen die Erzeug- nisse fleiner als die im § 2 zugelassenen Normformate sein. Die Abweichungen von den im § 2 Abs. 1 zugelassenen Norm- formaten dürfen höchstens an der kurzen Seite bis zu 5 mm odex an der langen Seite bis zu 12 mm betragen.

(3) Für Abweichungen is der durchschnittlihe Ausfall einer Lieferung maßgebend.

Gejwwichts-Vorschristen: 8 11.

(1) Folgende Papiere und Kartons dürfen allgemein nur in nachstehenden Gewichten hergestellt werden:

2a) Geschäftsbücherpapiere aller Art in den Gewichten 70, 75, 80, 90, 100, 110, 120, 130 g/qm,

b) Karteikartenkarton in den Gewichten 190, 250, 400 g/qm,

c) Aktendeckelkarton in den Gewichten 250, 350 g/qm,

d) Schnellhefterkarton in den Gewichten 260, 320 g/gm; Karton für Einhängehefter im Gewicht 200 g/qm.

(2) Folgende Papiere und Kartons dürfen, soweit sie für den Behördeu- und Geschäftsschriftverkehr Verwendung finden, nur in nachstehenden Gewichten hergestellt werden:

e) Schreib- und Schréibmaschinenpapiere in den Ge- wichten 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80, 90, 100, 110, 120, 130 g/qm,

f) Schreibmaschinendurchschlagpapiere in den Gewichten 25, 30, 35 g/qm, und bis auf weiteres auch 39 g/qm,

g) Abzugspapiere in den Gewichten 60, 70, 80, 90 g/qm,

h) Postkartenkarton in den Gewichten 140, 150, 170, 190, 209 s gm,

i) Steuertartenruccon n WenDrgI 449 g/qm,

k) Fnvalidenkartenkarton im Gewicht 250 g/qm.

8 12, (h) Zux Herstellung von Schulheften dürfen nur Papiere in den Gewichten von 70, 75 oder 8 g/gqm verwendet werden.

(2) Für Notenhefte, Kunstschrifthefte, Hefte für technische Zweckte und ähnliche Hefte dürfen auch Papiere von einem höheren Gewicht als 80 g/qm entsprehend den im § 11 Abs. 2 e festgeseßten Gewichten verarbeitet werden.

8 13, Briefumschlagpapiere dürfen nur in folgenden Gewichten hergestellt werden:

a) einseitig glatt Esparto holzhaltig und holzfrei: 50, 60, 70, 85, 100, 115, 130, 150, 170, 190 g/qm,

b) zweiseitig glatt Hanf: 60, 70 g/gm,

c) zweiseitig glatt holzhaltig Tauen: 70, 85, 100, 115, 130, 150, 170, 190 g/qm,

d) zweiseitig glatt holzfrei Tauen: 80, 100, 115, 130, 150, 170, 190 g/qm, -

e) Hanf tiefrot: 60 g/qm,

#) weiße und farbige, holzhaltig und holzfrei, niht unter Absayß a)—e) fallend: 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80, 90, 100, 110, 120, 130 g/qm. j

8 14, (1) Abweichungen auf- oder abwärts von den Gewichten nach §8 11 bis 13 dürfen 4 % nicht überschreiten. (2) Für Abweichungen ist der durchschnittliche Ausfall einer Lieferung maßgebend.

Stoffzusammensezungs-Vorschristen: 8 15.

(1) Zur Herstellung von Shulbüchern (Volks\chulbüchern und Büchern für höhere und mittlere Shulen) dürfen nur holzhaltige Papiere mit mindestens 40 % Holzschliffgehalt verwendet werden. Soweit der Anteil des HZellstosfs aus- \{hließlich aus Strohzellstoff besteht, kann der Anteil an Holzschliff auf 30 % ermäßigt werden.

(2) Atlanten dürfen auch ‘aus holzfreien Papieren her- gestellt werden. :

(3) Ferner dürfen in Schulbüchern Blätter und Bogen, die, abgesehen von den dazugehörigen Unter- oder Über- schriften, ausschließlich der Wiedergabe von Bildwerken dienen, auch aus holzfreien Papieren hergestellt werden.

8 16.

(1) Zur Herstellung von Süttexlinheften dürfen A Papiere, zur Herstellung von anderen Schulheften nur holz- haltige Papiere mit mindestens 40 % Holzschliffgehalt ver- arbeitet werden.

(2) Für Notenhefte, Kunstschrifthefte, Heste für tehnische Zwede und ähnliche Hefte dürfen auch holzfreie Papiere ver- arbeitet werden. i

3) Lagerbestände an holzsreien Papieren zur Herstellung von Schulloften dürfen ausgebraucht werden.

8 17.

(1) Schnellhefterkarton darf nur in den 10 Farben her4 geit! werden, die der von der Fachgruppe 5 industrielle Buchs inderei der Wirtschaftsgruppe Druck- und Papierverarbeitung herausgegebenen Farbtafel entsprechen.

(2) Schnellhesterkarton in anderen Farben, darf bis zum 30. Juni 1940 aufgebraucht werden.

Gemeinsame Vorschriften: 8 18,

Die Papiererzeuger und Papiergroßhändler haben bei Aha {luß von Verträgen auf Lieferung von Papieren und Kar=- tons, die in anderen als Normformaten des § 2 oder in anderen Gewichten als den in §8 11 bis 13 zugelassenen Gez

wichten erfolgen soll, in die Vertragsbedingungen folgende Beo

stimmung aufzunehmen: „Die Lieferung dieser Papiere (Kartons). in Formaten (Gewichten), die von den Vorschriften der Anordnung Nr. 2 dexr Ueberwachungsstelle für Papier vom 17. August 1938 abweichen, erfolgt nux unter der aus- drücklihen Bedingung, daß die Verwendungszwecke nicht gegen die Bestimmungen der genannten Anordnung verstoßen.“ 8 19,

Ausgenommen von dieser Anordnung sind Papiere, Kara tons und Papiererzeugnisse, die nachweislich für die Ausfuhr bestimmt sind, sowie Lustpostpapier im Gewicht von unter 25 g/qm.

8 20.

(1) Die Ueberwachungsstelle für Papier kann in einzelnen besondexs begründeten Fällen Ausnahmen von dieser An=- ordnung zulassen. :

(2) Allgemeine Ausnahmen können nur mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers zugelassen werden.

8 21.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §8§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 in der Fassung dex Verordnung vom 28. Funi 1937.

8 22.

Die Anordnung tritt am Tage nah ihrex Veröffent -

lihung im Deutschen Reichsanzeigeäin Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung Nr. 2 der Ueberwachungsstelle für Paz piex vom 15. Juni 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preuß, Staatsanz. Nr. 137 vom 16. Juni 1936) und der Nachtrag Nx. 1 zux Anordnung Nv. 2 der Ueberwachungsstelle füx Pa4 pier vom 5. November 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß, Staatsanz. Nr. 257 vom 6. November 1937) außer Krast.

Berlin, den 17. August 1938. Der Reihsbeauftragte für Papier. Dorn. A,

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Bekanntmachung.

Die am 17. August 1938 ausgegebene Nummer 129 des Reichsgeseßblatts, Teil T, enthält: ___ Noxordnung ühor die Einführung des Reichsbesoldungsrechts im Lande Oesterreich. Vom 15. August 1938.

Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. ostversz sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinjendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 18. August 1938. Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.

Breußen.

Bekanntmachung.

Nach Borschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßsamml, S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 95. Mai 1938 überx die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Wupvpertal für den Ausbau derx süd lichen Höhen- und Zubxingerstraße zur Reichsautobahn, und zwar von der Freudenberger Straße bis zux Erb= \{chlöer Steae sowie zur teilweisen Verlegung der Deutsch= herrnstraße durch das Amtsblatt der Regierung in Düssel4 dorf Nr. 23 S. 117, ausgegeben am 11. Juni 1938;

2. dexr Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 2. Juni 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Firma Dampfziegelwverk Karl Mewis in Nieder=- Ln zur Ausbeutung des Lehmes in der Gemarkung

iederprüm durch das Amtsblatt der Regierung in Trier Nr. 27 S. 83, ausgegeben am 2. Juli 1938;

3. der Erlaß des Preußischen Staatsministæœiums vom ‘21. Funi 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsstraßenverwaltung) zum Bau der neuen Reichsstraße 270 von Fischbach-Weierbah nah Langweiler in den Gemeinden Fishbach-Weierbach, Mittel- reidenbach, Oberreidenbah, Sienhachenbach, Sien, Siener=- höfe und Langweiler durch das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 28 S. 147, ausgegeben am 16. {Fuli 1938;

4. dex Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 27. Funi 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Döblit für Zwecke der Trinkwasserver=- raa durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg

r. 27 S. 101, ausgegeben am 9. {Fuli 1938;

5. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 4. Fuli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde M. Gladbah zum Schuße der Trink- wasserversorgungsanlage in der Gemarkung Rheindahlen durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 28 S, 145, ausgegeben am 16. Fuli 1938;

6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. Zuli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Land Preußen für den Erweiterungsbau der Her=- mann-Göring-Meistershule für Malerei în Kronenburg durch das Amtsblatt dex Regierung in Aachen Nr. 31 S. 143, ausgegeben am 16.. Fuli 1938;

7. dex Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 8. Fuli 1938 über die Verleihung des Enteignungsxechts an die Gemeinde Alt Röhrsdorf zum Bau eines Schwimm-=- bads und zur Anlage eines Sportplaßes durch das Amts- blatt der Regierung in Liegniy Nr. 29 S. 111, ausgegeben am 16. Fuli 1938;

8, der Exlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9, Juli 1938 über die Verleihung des Enteiguungsrechts an das Deutsche Reih (Reichsstraßenverwaltung) süx den

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 191 vom 18 August 1938. S. 3

Ausbau derx Kurve zwischen km 66,4 und 66,5 der Reichs- straße 70 (Papenburg—Aschendorf) in der Gemeinde Aschendorf durch das Amtsblatt der Regierung in Osna- brück Nr. 28 S. 71, ausgegeben am 16. Fuli 1938;

9. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 9. Juli 1938 über die g des Enteignungsrehts an den Landkreis Recklinghausen zur Anlage eines Rad- wegs an der Westerholter Straße in den Gemarkungen Herten und Westerholt durch das Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 30 S. 110, ausgegeben am 23. Fuli 1938;

10. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 12. Zuli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Firma „Schmiedag“ Vereinigte Gesenkschmieden, A. G. in Hagen, zur Erweiterung ihrer - Betriebsanlagen in der Gemarkung Eckesey durch das Amtsblatt der Re- gierung in Arnsberg Nr. 29 S. 111, ausgegeben am 28. Juli 1988;

11. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Duisburg zum Bau einer gewerb- lichen Berufsshule duxrch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldoxf Nx. 30 S. 153, ausgegeben am 30. Fuli 1938;

12. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die J. G. Farbenindustrie, Aktiengesellschaft in Lud- wigshafen a. Rhein, für den Bau einer Anschlußgleisanlage von dem Werke Schkopau in der Nähe von Knapendorf zur Reichsbahnstrecke Merseburg—Schafstädt durch das Amtsblatt der Regierung 1n Merseburg Nr. 30 S. 111, ausgegeben am 30. Fuli 1938;

13, dex Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 20. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Reichshauptstadt Berlin für den Bau einer Spree- brücke im Zuge dex Bahnhofstraße in Berlin-Köpenick dur das Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin Nr. 61 S. 201, ausgegeben am 30. Fuli 1938;

14. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 90. Zuli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrehts an den Amtskommunalverband Spenge ht ein Arbeits- dienstlager für den weiblichen Arbeitsdien|t in Bardütting- dorf durch das Amtsblatt der Regierung in Minden Nr. 30 S. 290, ausgegeben am 30. Fuli 1938.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Litauische Gesandte Herr Dr. Saul ys hat Berlin am 16. August verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Kauecka die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Schweizerische Gesandte Herr Fxrölicher hat Berlin am 15. August vectaen: Wahrend seiner Abwesen- heit führt Legationssekretär Dr. Kappeler die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nummer 34 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Fnnern vom 17. August 1938 hat folgenden Fnhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl, 8. 8. 38, Spinnstoffbewirtschaft. durch d. Reichs-Zentralstelle f. d. Durchf. d. Vierjahresplanes bei d. NSDAP., ihren Gliedergn. u. an- eshloss. Verbänden. RdErl. 9. 8. 38, Urlaub d. Leiter v. Be- övden, GV. u. sonst. Körpersch. d. öffentl. Rechts. RdErl. 9, 8. 38, Teilnahme d. Behördenangeh., die Blutordensträger simd, an d. Feierlichkeiten in d. Hauptstadt d. Bewegung am 8. u. 9. No- vember. RdErl. 9. 8. 38, Beurlaub. v. Beamten, Behörden- angestellten und -arbeitern z. Durchf. d. Winterhilfswerks. Staatshaushalt, Kassen- u. Rehnungswesen. RdErl. 8. 8. 38, Ausgabebedarf bei Kap. 8a f. 1939. RdErl. 10, 8. 38, Vorbereit. d. Haushalts d. allgem. Landesverw. (Ober- Präs, Stadtpräs. d. Reichshauptstadt Berlin, Regierungen u. Preuß. Bau- u. FinDir.). Besold.-Bedarf hei Kap. 86 f. 1939. Kommunalverbände. RdErl. 8. 8. 38, Mitteil. v. Grund-

L ct b B T A Lie: Vi Uu, P aci

stücsgeschäften an d. Pana eter. Wohlfahrtspflege 1 Le ndwohlfahrt. RdErl. 10. 8. 38, Adolf-Hitler-Spende d. dt. Wirtschaft. Polizeiverwaltung. RdErl. 22. 7. 38, Verbot d. ev. Studentenvereinig. RdErl. 10. 8. 38, Unterrichtg. v. Dienststellen d. NSDAP. u. ihrer Gliedergn. üb. d. Einleit. E tl. Ermittlgn. gegen ihre Angeh. RdErl. 8. 8. 38, Anw. . gehob. mittl. staatl. Pol.-Verw.-Dienstes. RdEr!. ‘12. 8. 38, Beförd. U. Uebertritt in andere Pol.-Dienstzweige ohne A I-Zeugn. RdErl. 12. 8. 38, Unbejetßt. Stellen im staatl. Pol.-Verw.-Dienst. Zu beséßende Gend.-Obverm.-Stellen. RdErl. 8. 8. 38, Preis- verzeihn. d. Unterkunftsspinnstoffe. RdExrl. 11. 8. 38, Ausgestalt. d. Diensträume d. Pol.-Rev. u. Gend.-Stationen. RdErl. 11. 8. 38, Wirtschastsdienst in d. Unterkünsten d. kasern. SchP. RdErl. 12. 8. 38, Regenmäntel f. Pol.-Offz. RdErl. 13. 8. 38, Waffen- röde d. Gend. alter Art. RdErl. 8. 8. 38, Erdg. v. Luftshußz- sirenen. RdErl. 11. 8, 38, Erhöht. Feuershuß f. d. dt. Ernte. Wehrangelegenheiten. RdErl. 11. 8. 38, Erfass. d. Wehrpflichtigen d. Geburtsjahrg. 1910 u. d. aus Ostpreußen in d. übrige Reich verzog. Wehrpflichtigen d. Geburtsjahrg. 1913. Ve r - messungs- u. Grenzsachen. RdErl. 10. 8. 38, Zulaff. als Oeffentl. bestellt. Verm.-Fng. Volksgesundheit. RdErl. 10. 8. 38, Aend. d. Bestall.-Ordn. “f. Aerzte. Uebertragb. Krankh. d. 29. Woche. Veterinärwesen. RdErl. 9. 8. 38, Shlachtg. tragender Kühe. RdErl. 11. 8. 38, Mitteil, üb. d. mit Maul- u. Klauensetiche stärker verseucht. Reichsteile. RdErl. 12. 8. 38, Einschlepp. d. Geflügelcholera aus d. Auslande. Versie - denes. Handschriftl. Berichtig. Neuerscheinungen. Stellenausshreibungen v. Gemeindebeamten. Zu beziehen dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Beclin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 1,75 RM für Aus- gabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (ein- jeitig bedruckt).

Uns Ser VBerivalttttg.

Die Schuldengebarung der deutschen gemeind- lichen Körperschaften seit der Machtübernahme.

Jn einer zusammenfassenden Darstellung berihtet das Sta- tistishe Reihsamt im 2. Vierteljahresheft zur Statistik des Deut- schen Reichs über die Shuldengebarung der deutschen Gemeinden und Gemeindeverbände von der Machtübernahme bis 1937. Die wirksame Kontrolle duxch Reichs- und Landesstell-n und der immer dringliher werdende Bedarf des Reichs für die Erfüllung der großen Gegenwartsaufgaben verhinderten eine stärkere Betei- ligung der gemeindlihen Körperschaften an der Fnanspruhnahme des in den leßten Jahren neu gebildeten Kapitals. Fmmerhin flossen den Gemeinden vor allem in den ersten Fahren der Be- richtszeit nicht unerheblihe Kredite, insbesondere aus den ver- schiedenen Arbeitsbeschaffungsprogrammen und aus anderen öffentlihen Mitteln, zu. Je mehr aber die Shuldaufnahmen gedrosselt wurden, um so stärker mußten die laufenden Tilgungen in Erscheinung treten, zumal auf Drängen der Aufsichtsbehörden Teile der steigenden Haushaltseinnahmen zur Ausraunuiung einer vielfah aus den Krisenjahren noch vorhandenen Uebershuldung verwendet wurden. ckDie Gesamtvershuldung betrug am 31. März 1937 noch vd. 11 Milliarden Reichsmark. Wenn sih der Gesamtschuldenstand bis 1937 auch noch nicht erheblich ver- mindert hatte, so ergaben sih bei den Schuldarten doh sehr weit- reichende Verschiebungen, die im allgemeinen als Ausdruck einer fortschreitenden Gesundung des Gemeindekredits zu werten sind. Fn erster Linie ist die Konsolidierung der Gemeindeschulden zu nennen, wie sie in der Hauptsache durch das Gemeindeumschul- dungsgeseß ermögliht wurde. Der Anteil der langfristigen Fn- landsshulden stieg von 65,4 % im Fahre 1933 auf 945 % 1937, die kurzfristigen Darlehen gingen von 22,3 auf 1,3 % zurück. Die {hon früher durhgeführten ge\eßlichen Zinsermäßigungen wurden im Gemeindeumschuldungsgeseß und durch andere geseßliche Maß- nahmen weiter betrieben; von Fahr zu Fahr ging der Durch- schnittszinssaß zurück. Ende März 1933 betrug der Durchschnitts- zinssaß noch 5,82 %, Ende März 1936 dagegen 4,32 %. Hieraus errechnet sih für den Schuldenstand im gleihen Zeitpunkt eine jährlihe Zinslast von 498 Mill. RM; troydem die Gesamtvecr- \huldung am 31. März 1936 um rd. 4 Milliarde RM höher lag als 1933, ergab sich ein Rückgang der jährlihen Zinslast um 158 Mill. RM oder 24 %.

Die Frauenarbeit im Reich und in den einzelnen Wirtschaftsgebieten.

Das Jnstitut für Konjunkturforshung befaßt sich in seinem neuen Wochenbericht mit der Frauenarbeit, wobei sich die Unter- suhung durchweg auf das alte Reichsgebiet ohne Land m bezieht. Die Zahl der E Männer und Frauen hat si sowohl im Wirtschaftsverfall der Fahre 1929 bis 1932 als auch 1m Aufschwung seit 1933 sehx unterschiedlih entwickelt. Nach der

Mitgliederstatislik der Krankenkassen betrug (jeweils Ende April)-

im Johre 1929 die Zahl der beschäftigten Männer 12,15 Mill, die der beschäftigten Frauen 6,22 Mill. 1932 waren 7,90 Mill. Mävyner und 4,63 Mill. Frauen beschäftigt, 1938 13,40 Mill. bzw. 6,00 Mill.

Vergleicht man die verhältnismäßige Ab- bzw. Zunahme der

Beschäftigung während der gewählten Zeiträume, so zeigt sich,

daß gemessen an der Zahl der Beschäftigten die Männer- arbeit sehr viel stärker shwankt als die der Frauen. Die Zahl der L Manner ist in den Krisenjahren nah 1929 ‘stärker geschrumpft als die der Frauen. Fm Ausshwung seit 1933 wax andererseits die Zunahme der Beschäftigung bei den Männern mehr als doppelt so stark wie bei den Frauen; sie betrug von 1932 bis 1938 fast 70 % beim männlihen Geschlecht, gegenüber nux rd. 30 2% beim weiblihen. Vergleicht man die Ende April des laufenden Fahres erreichten Beschäftigtenzahlen der Geschlechter mit denen des gleichen Zeitpunktes im Fahre 1929, so ergibt si, daß im Fahre 1938 xd. 11 @ mehx Männer beschäftigt waren, während die Frauen den Stand von 1929 noch niht wieder erreicht haben.

Eine Uebersicht, in dex die Veränderungen in der Zahl der beshäftigten Männer und Frauen für die einzelnen ahre errechnet sind, läßt erkennen, daß von 1929 an die Zahl der be- schäftigten Männer viel stärker als die der Frauen gesunken ist; besonders groß wax der Unterschied im ersten Krisenjahr. Seit 1933 hat die Beschäftigung bei den Männern früher und dann mit besonderer Stärke zugenommen. Während die Zahl der beschäf- tigten Männer {hon Ende April 1933 eine leihte Zunahme gegenüber dem gleihen Zeitpunkt des Vorjahres zeigte, sank die Beschäftigung der Frauen noch weiter. Von Äpril 1933 bis April 1934 stieg die Beschäftigung bei den Männern um nicht weniger als 27,7 % gegenüber nux 8,1 % bei den Frauen. Dieser Vor-

prung der Männer in den ersten zwei Fahren nah der Maht- Ubernahme ist für die Zusammenseßung der Gesamtzahl der Be- schäftigten nah Geschlehtern von entscheidender Bedeutung. Fn den folgenden Fahren des Aufshwungs ist dagegen kein grund- legender Unterschied in der jährlihen Zunahme der Beschäftigung bei den Geshlehtern mehr festzustellen. Fmmerhin waren im Reichsdurchschnitt die Zuwachsraten bei den Männern bis Ende April 1938 immer noch etwas höher als bei den Frauen. Die zunehmende Verknappung der Arbeitskräfte hatte sih jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt im Reichsdurchschnitt noch nicht dahin ausgewirkt, daß die Zahl der beschäftigten Frauen stärker zu- enommen hätte als die der Männer. Wenn auch bei dem Ein- fas der Frauenarbeit vielerlei Momente, vor allem au solche volkspolitisher Art, zu Rg sind, läßt sih die unter- N Entwicklung in dex Beschäftigung der Männer und er Frauen während der leßten Fahre weitgehend aus wirtschaft- lihen Zusammenhängen erklären; fie hängt vor allem mit dem verschieden hohen Anteil zusammen, den die Frauenarbeit in den einzelnen Fndustriegruppen einnimmt.

Jn den einzelnen Teilen des Reiches ist die Frauenarbeit

verschieden stark. Je nah der Zusammenseßung des Produktions- apparates, insbesondere nah dem verhältnismäßigen Gewicht der Verbrauchs- und der Produktionsgüterindustrien spielt die Frau im Erwerbsleben der einzelnen Gebiete eine größere oder ge- ringere Rolle. An der Spitze A Qu des Anteils der Frauen- beshäftigung stehen heute Sachsen mit seiner Textilindustrie (1938 waren 37,3 9% aller Beschäftigten Frauen gegen 42,5 % am Stich- tag Ende April 1932) und Brandenburg-Berlin mit seiner Elektro- und Bekleidungsindustrie (35,8 % gegen 40,2 %), während bei- spielsweise in Westfalen mit seinen shwerindustriellen Produk- tionsstätten nur De R wenig Frauen (23,7 % gegen 30,1 %) beschäftigt werden. ie großen Wandlungen der ver- angenen 2 s Fahre haben die Rangfolge dexr Gebiete hinsichtlich es Anteils der Frauenarbeit niht entscheidend verändert, wenn auch die Anteilzahlen wie die ziffernmäßigen Beispiele, die übrigens die Extreme sind, zeigen jeßt auf niedrigerem Stande liegen als 1932. Die Gebiete mit überdurhschnittlihem und mit U e U E TYen Anteil der Frauenarbeit sind im Fahre 1938 noch dieselben wie 1932. Von den Gebieten mit unterdurch- chnuittlihem Anteil der D en hat sich aber Ostpreußen tärker dem Reichsdurchshnitt angenähert, Hessen dagegen von hm entfernt.

Berliner Börse am 18. August.

Aktien kräftig erholt, Renten freundlich.

Der Börsenbeginn überrashte entgegen den vorbörslih ge- äußerten Vermutungen insofern, als erstmals seit einigen Tagen Kursgewinne verzeichnet werden konnten. Besonders nah dem gestrigen starken Rückgang war ein Kursniveau erreicht worden, das in den Kreisen des Publikums, dessen Positionen als be- reinigt anzusehen sind, Rückaufsaeigung auslösen mußte. Nach- dem der Vann einmal gebrochen war, seßten sih auch nach den ersten Notierungen Kursbesserungen fort, so daß troß noch über- wiegender Anfangsverluste ein freundliherer Grundton aufkam.

Gut erholt waren insbesondere Montane, von denen Klöckner um 114, Mannesmann um 4, Mansfelder, Hoesch und Buderus um je 4 % anzogen. Harpener konnten einen 1 %igen Anfangs- verlust nicht nux ausgleichen, sondern bereits in der ersten halben Stunde in einen gleihgroßen Gewinn verwandeln. Am Braun- fohlenmarkt waren die gestern besonders stark rückgängigen Ein- traht um 254 % befestigt; Niederlausizer und Rheinebraun gaben allerdings weiter um 4 bzw. 2!4 % nah. Auch Kaliaktien waren eher gedrüdt, so vor allem Kali-Chemie um 24 %.

Von Chemischen Papieren seßien Farben 4 % höher mit 14221 ein. Eleïtro- und Versorgungswerte waren bis auf Licht- Kraft (+ 114) und Gesfürel (+ 2) weiter shwach, vor allem Accurivlatoren mit —4, Siemens mit —2!4 und Lieferungen mit —2 2. Auch Gummi- und Linoleumaktien erlitten zunächst Einbußen, so deuishe Linoleum um 2 und Conti-Gummi um 214 %. Zu den festeren Gruppen gehörten andererseits Auto- werte (BMW +12, Daimler + 34) sowie Maschinenbauaktien (Orexr.stein und Deutsche Waffen je + 1, Demag + %, nur Ber- linex Moschinen —224). Kräftig erholt waren am Baumarkt Berger mit + §14. Holzmann konnten ven einem 4 %igen An- fangsverlust sogleih 1% wieder aufholen. Sonst sind noch Stöhr mit —2%4 und Reichsbank mit —2%4 % als nennenswert schwähez zu erwähnen. Die oben angedeutete Tendenz wirkte sich bei leßigenanntem Papier später abex auch in einer Er- Pola um 2% % aus.

Orenstein gewannen 14, Rheinmetall-Borsig 14, Bemberg 124, Rheinstahl, Stöhr, Deutshe Waffen und Harpener je + 2 %. Conti-Gummi erhöhten sich um 44 % und brachten damit den anfänglihen Verlust niht nux wieder herein, sondern stiegen darüber hinaus um 24 %. Auch Accumulatoren erhöhten si gegenüber der Eröffnungsnotiz um 24 %. Farben wurden mit 14214 bewertet. Schwächer lagen Siemens, die auf 175 nah- gaben.

Auch zum Börsenschluß war die Grundstimmung weiter zu- versichtlih, was in weiteren leihten Besserungen zum Ausdruck fam. Bank für Brauindustrie und Holzmann stiegen ebenso wie Deutscher Eisenhandel je um !4 %, Vereinigte Stahlwerke ge- wannen 4, Kokswerke 4 und Klöckner 1%. Andererseits ver- loren Berliner Maschinen etwa 1 und Accumulatoren 124 % Farben schlossen zu 14224.

Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien verloren Deutsche sowie Dresdner Bank je 4 %, Berliner Handelsgesell- schaft 4, Commerzbank und Deutsche Ueberscebank je 1%, ferner Veveinsbank Hamburg 2%. Deutsh Asiatische kamen 5,— RM höher an.

Bei den Hypothekenbanken shwächten sich Westdeutsche Boden- kredit um 1, Deutsche Hypothekenbank um 1!4 und Hamburger Hyp. um 314 % ab. Am Markt der Kolonialwerte stiegen

Schantung um 4 %, während Kamerun 5 % einbüßten. Von den '

per Kasse gehandelten Fudustriepapieren gewannen Wanderer- werke 4 %, ferner stiegen Magdeburger Mühlen um 34 und Mühle Rüningen um 34 %, wobei Zuteilung vorgenommen wurde. Rosenthal Porzellan stellten fih 3 2% höher. Niedriger lagen Vereinigte Berliner Mörtel und Königsberger Lagerhaus je um 4 %, R. Stock & Co. um 44, Gerresheim Glas um 5 sowie Sie.nfrrt-Waggon und Natron-Zellstoff je um 54 %, teilweise allerdings nach Unterbrechung.

Jm variablen Rentenverkehr zog die Reichsaltbesizanleihe um 4 auf 129% und später weiter auf 129,40 an. Die Um- \huldungsanleihe stellte sich auf unverändert 94,40.

Am Kassarentenmarkt bewegte sih das Geschäft in verhält- nismäßig ruhigen Bahnen.

Jn Pfandbriefen fand das an den Markt gelangende Material wiederum unverzüglich Unterkunft. Stadtanleihen neigten sich zur Schwäche, so 26er Dresden-Gold, 2er Essen und 28er Breslau

um 4 %, 2er Breslau um 0,40 und 28er Elberfeld um 14 %z

Zu erwähnen sind ferner von Zweckverbandsamleihen 35er Ruhr=- verband mit 4 und außerdem Thüringer Auslosung mit +1 %. Sonst kamen von Reichhs- und Länderanleihen Postshäße etwas höher an. Bei den Fndustrieobligationen shwächten sih Leopold- grube und Ludwig Loewe je um 14, Krupp-Treibstoff um 11s % ab, Farbenbonds erholten sich um 54 %.

Am Geldmarkt nannte mai sür Blunkotagesgeld unveränderte Sätze von 214 bis 21s %.

Das klinftige SenofsenschaftSrecht.

Ueber die von einem Ausschuß der Akademie für Deutsches Recht vorbereitete Reform des Genossenschaftsrehts macht Dr. Lo est, Direktor der Deutschen Zentralgenossenschaftskafse, in dem August-Heft der „Beamten-Genossenschaft“, des Organs des Deutshen Beamten-Genossenschaftsverbandes e. V., nähere Angaben. Danach bezieht sih die in absehbarer Zeit vor dem Abschluß stehende Bearbeitung des gegenwärtigen Genossen- \haftsrechts auf seine Vereinbarkeit mit nationalsozialistischen Rechtsanshauungen. Dabei werden die dem neuen Aktienreht ugrunde liegenden Gedanken, soweit sie dem allgemeinen Gesell- baftsrecht angehörende Probleme regeln, auch im künftigen Ge- nossenschaftsrecht Berücksichtigung finden. Zu diesen die Rechts= entwicklung beeinflussenden Momenten tritt die Rücksicht auf die Verhältnisse Oesterreihs, dessen Genossenschaftsrecht zwar im Vergleich zu dem des Altreihs weniger entwickelt ist, aber in

Teilfragen Lösungen bietet, deren Uebertragbarkeit auf das neue,

Genossenschaftsreht sorgsam zu überprüfen ist. Hierzu gehört beispielsweise die Heranziehung von Genossen zu zusäßlichen Leistungen und das außerordentliche Kündigungsrecht. JFmmer- hin kann schon jeßt gesagt werden, daß die im Gange befindliche Reform eine grundsäßlihe Aenderung des geltenden Rechts- zustandes nicht bringen wird. Fm Vordergrund stehen lediglich geseßestechnishe Fragen, wie die Erleichterung der Liquidation der Genossenschaft, Abtretbarkeit und Kündbarkeit von Geschäfts- anteilen, Ausgestaltung der Vertreterversammlung usw. Das Grundgefüge des geltenden Geseßes hat sich bewährt, wie Stand und Leistungen des deutschen Genossenschaftswesens beweisen.

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 18. August 1938. x (Die Preise verstehen \sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, 98 bis 99 9/6 in Blöden « « - + + - 133 désgl. in Walz- oder Drahtbarren

RM tür 100 kg

I aa dis T D 137 L v O Neinnikel 98 99 % °+ D (P 0 Q Ne "” " " Antimon-Negulus. « o o a o ars S Keine; a Ca 8710-4010, ¿v li

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